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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Rechtsextremismus
3. Rechtsextremismus 51
  • Rechtsextremismus Zwei Mitangeklagte verurteilte das Gericht unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten
84 Rechtsextremismus Zwei Mitangeklagte verurteilte das Gericht unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten bzw. zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Einen weiteren Mitangeklagten verurteilte das Gericht zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Am 19. Januar griffen in München zwei Deutsche einen Homosexuellen türkischer Abstammung tätlich an, nachdem sie ihn zuvor massiv beschimpft hatten. Die Polizei konnte die zwei Tatverdächtigen noch in Tatortnähe bzw. kurze Zeit später festnehmen. Am 24. Februar geriet in Regensburg ein Taxifahrer mit seinen Fahrgästen, unter denen sich ein NPD-Mitglied mit Kontakten zur Regensburger Burschenschaft Teutonia befand, in Streit, nachdem sie beim Verlassen des Taxis den Hitlergruß gezeigt und "Heil Hitler" gerufen hatten. Im Lauf der verbalen Auseinandersetzung schlugen und traten zwei der Fahrgäste massiv auf den Taxifahrer ein. Die Angreifer konnten festgenommen werden. Einer davon war auch als Tatverdächtiger an dem tätlichen Angriff auf einen griechischen Staatsangehörigen am 13. Januar in München festgenommen worden. Etwa zehn der Skinhead-Szene zuzurechnende Jugendliche griffen am 2. März in Regensburg vor einem Lokal einen 17-jährigen türkischen Schüler tätlich an. Sie schlugen dem jugendlichen Türken eine Flasche über den Kopf und traten ihn mit Stiefeln, wobei sie "Fürs deutsche Vaterland - Scheiß Kanake" brüllten. Die Polizei konnte die Tatverdächtigen am 4. März festnehmen. In einem Münchner U-Bahnhof wurde am 19. September eine farbige Frau von einer unbekannten weiblichen Person angegriffen. Die Angreiferin trat der Frau gegen den Unterschenkel und sagte: "Pass auf, Du scheiß Neger". Anschließend schubste sie die Frau in Richtung Gleise und flüchtete. Am 28. Oktober versuchten drei Skinheads in einer Tankstelle in Regensburg ein Schriftstück mit einem Hakenkreuz auszuhängen. Anschließend fuhren sie mit einem Linienbus, in dem sich ein farbiges Mädchen befand, weg. Sie beleidigten das Mädchen mit den Worten "Scheiß Neger" und verletzten ein drei Monate altes Baby durch einen absichtlichen Ellbogenstoß. Einen älteren Herrn beleidigten sie mit den Worten "Du gehörst ja nach Auschwitz". Bei der
  • Rechtsextremismus 67 Lagers durch die Orientierung an ausländischen Sammlungsparteien wie dem Vlaams Blok (VB) in Belgien zu überwinden. So befürwortete
  • Grunde gerichtet habe. Aktuelle Umfragen bewiesen indes, dass rechte Wähler nicht ausgestorben seien, sondern nur nach neuen Kräften suchten
Rechtsextremismus 67 Lagers durch die Orientierung an ausländischen Sammlungsparteien wie dem Vlaams Blok (VB) in Belgien zu überwinden. So befürwortete sie in der Ausgabe Nummer 5/01 in mehreren Beiträgen die Ablösung des REP-Bundesvorsitzenden, der die REP mit einem profillosen Schmusekurs gegenüber den etablierten Parteien und anbiederischen Reaktionen auf Äußerungen des Verfassungsschutzes zu Grunde gerichtet habe. Aktuelle Umfragen bewiesen indes, dass rechte Wähler nicht ausgestorben seien, sondern nur nach neuen Kräften suchten. 3. Organisationsunabhängiger Neonazismus 3.1 Allgemeines Der Neonazismus umfasst alle Aktivitäten und Bestrebungen, die ein offenes Bekenntnis zur Ideologie des Nationalsozialismus darstellen und auf die Errichtung eines vom Führerprinzip bestimmten autoritären bzw. totalitären Staates gerichtet sind. Schwerpunktthemen waren wie im Vorjahr die angebliche staatliche Verfolgung des "nationalen Lagers", die Ausländerund Asylpolitik der Bundesregierung sowie rassistische und antisemitische Agitation. Die Anschläge vom 11. September in den USA lösten vielfach antiamerikanisch geprägte Reaktionen aus (vgl. auch den 6. Abschnitt). Die Gewinner der seit den Verboten neonazistischer Organisationen im Jahre 1992 einsetzenden Ideologieund Strategiedebatte des "nationalen Lagers" sind die NPD und die JN bzw. deren aus dem neonazistischen Spektrum stammende Führungskader. Insbesondere dem JN-Vorsitzenden Sascha Roßmüller ist es in den letzten Jahren gelungen, das aus jüngeren Neonazis und Skinheads bestehende Klientel an die NPD heranzuführen. Seine neonazistischen und nationalrevolutionären Gedankenelemente sind inzwischen integraler Bestandteil des ideologischen Spektrums der NPD geworden und haben deren Erscheinungsbild nachhaltig verändert. Das Verhältnis zwischen der NPD, Neonazis und Skinheads ist als Zweckbündnis zu charakterisieren. Insbesondere bei Demonstrationen kann sich die NPD die Aktionsstärke der Neonazis und Skinheads zunutze machen. Andererseits verbuchen es neonazistische Initiativen als ihren Erfolg, die NPD und deren Umfeld als Anmelder und Teilnehmer von Demonstrationen zu instrumentalisieren. Da im Auftreten und äußeren Erscheinungsbild kaum noch Unterschiede bestehen, profitieren beide Lager wechselseitig voneinander.
  • Rechtsextremismus nicht nur bei einem einzelnen Ortsverband vorhandenen, sondern weite Teile der Partei kennzeichnenden fremdenfeindlichen Ausrichtung und Haltung. Ausländer würden
62 Rechtsextremismus nicht nur bei einem einzelnen Ortsverband vorhandenen, sondern weite Teile der Partei kennzeichnenden fremdenfeindlichen Ausrichtung und Haltung. Ausländer würden pauschal und diffamierend etwa für den Verlust der deutschen Identität, für Arbeitslosigkeit, Kriminalität, Wohnungsnot und steigende Sozialkosten verantwortlich gemacht. 2.4 Deutschland-Bewegung/Friedenskomitee/ Deutsche Aufbau-Organisation Deutschland Bayern Mitglieder: 150 80 Vorsitzender: Dr. Alfred Mechtersheimer Gründung: 1990 Sitz: Starnberg Publikationen: Pressespiegel mit "Frieden 2000 - Nachrichten für die Deutschland-Bewegung" Die 1990 in Berlin gegründete, heute in Starnberg ansässige Deutschland-Bewegung/Friedenskomitee (einschließlich Deutsche Aufbau-Organisation) ist bundesweit organisiert und umfasst in Bayern etwa 80 Personen in lokalen Kleingruppen. Im Oktober wurde das "Friedenskomitee 2000" in "Friedenskomitee" umbenannt. Die Aktivitäten beschränken sich auf Treffen einiger weniger Personen mit Schwerpunkten in München, Augsburg und Niederbayern. Die politische Position der Gruppierung ergibt sich aus dem regelmäßig erscheinenden Organ "Pressespiegel", der Publikation "Frieden 2000" sowie aus Flugblättern, die unter anderem mit Parolen wie "Deutschlands Politik gefährdet unser Land und unsere Freiheit" oder "Leser wehrt euch gegen Desinformation, Bevormundung und Halbwahrheit! Boykottiert Zeitungen und Sender" ein demokratiefeindliches, nationalistisch geprägtes Deutschland propagieren und die Abschaffung des "Parteienstaats" fordern. Im Strategieorgan "Nation & Europa" erklärte Dr. Mechtersheimer unter der Überschrift "Das Regime braucht einen Feind": "Wie jede Herrschaftsform hat auch Demokratie ein Verfallsdatum. (...) Die Wahlen verlieren im Bewußtsein des Volkes deshalb an Wert, weil es nichts mehr auszuwählen gibt."
  • Rechtsextremismus Erstaunlich an diesen Wahlen ist, daß nach eingehender Analyse klar festzustellen ist, daß alle ... unter verschiedenen Konzepten geführt wurden
  • Landesverband Baden-Württemberg die Befürworter einer "Vereinigten Rechten" wieder die Oberhand gewonnen. Auch in anderen Landesverbänden steigt deren Einfluss
60 Rechtsextremismus Erstaunlich an diesen Wahlen ist, daß nach eingehender Analyse klar festzustellen ist, daß alle ... unter verschiedenen Konzepten geführt wurden; und keines dieser Konzepte war erfolgreich. (...) Es wäre unsinnig, Niederlagen schön zu reden, aber noch unsinniger ist es, jetzt sich selbst zu köpfen, denn ein Torso ist nicht mehr in der Lage zu denken und zu agieren." Nach einer Resolution des Bundesvorstands vom 8. April soll die Partei bereits in naher Zukunft mit eigenen Kernthemen offensiv in die Öffentlichkeit gehen, die Jugendarbeit verstärken und sich in einem neuen Programmentwurf als moderne, zukunftsorientierte, demokratisch legitimierte und wählbare Partei darstellen. Im Gegensatz zum REP-Bundesvorstand, der uneingeschränkt hinter Dr. Schlierer steht, haben im REP-Landesverband Baden-Württemberg die Befürworter einer "Vereinigten Rechten" wieder die Oberhand gewonnen. Auch in anderen Landesverbänden steigt deren Einfluss. So wird der Abgrenzungskurs des Bundesvorsitzenden im bayerischen Landesverband von etwa einem Drittel der Mitglieder abgelehnt. Trotz des Autoritätsverlusts von Dr. Schlierer ist jedoch die Formierung einer qualifizierten Opposition oder der Aufbau einer geeigneten Alternative nicht in Sicht. Das Ausscheiden aus dem badenwürttembergischen Landtag wird den REP wegen der nunmehr reduzierten staatlichen Wahlkampfkostenerstattung erhebliche Probleme bereiten. Ungeachtet der nunmehr eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten und der auch in Bayern stärker aufkommenden internen Opposition ist die Situation der Partei aber noch relativ stabil. Auch sind in absehbarer Zeit weder ein Führungswechsel noch anderweitige inhaltliche Konsequenzen zu erwarten. 2.3.5 Aktivitäten in Bayern An der Aschermittwochsveranstaltung der REP am 28. Februar in Geisenhausen, Landkreis Landshut, nahmen wie in den beiden Vorjahren etwa 800 Personen teil. Während der bayerische Landesvorsitzende Johann Gärtner das Krisenmanagement der bayerischen Staatsregierung am Beispiel der LWS-Affäre kritisierte, griff der Parteivorsitzende Dr. Rolf Schlierer die Bundesregierung an. Den Bundesminister Joschka Fischer bezeichnete er als Hochverräter, der auch heute noch mit der Gewalt kokettiere. Weitere Themen waren die Zuwanderung, die Ausländerpolitik sowie Spendenund Finanzaffären anderer Parteien. Beide Redner zeigten sich optimistisch hinsichtlich der Chancen der REP bei anstehenden Landtagswahlen.
  • Rechtsextremismus 49 nehmen und sich an der politischen Arbeit zu beteiligen. Der JN -Bundesvorsitzende Roßmüller, der kraft Amts
Rechtsextremismus 49 nehmen und sich an der politischen Arbeit zu beteiligen. Der JN -Bundesvorsitzende Roßmüller, der kraft Amts dem NPD-Parteivorstand angehört, beschreibt diese Situation wie folgt: "In den meisten Fällen existiert eine konstruktive, freundschaftliche Zusammenarbeit mit unabhängigen Kameradschaften. Das ist gut so und wird von uns natürlich weiterhin gefördert. Am ehesten kann man wohl sagen, dass wir partiellen Kooperationen mit allen politikfähigen Nationalisten aufgeschlossen gegenüber stehen, die ihr Augenmerk auf die Gestaltung der Zukunft richten und erkennen lassen, dass in der Kooperation zwischen parteigebundenen und ungebundenen Kräften nicht das Trennende, sondern das Gemeinsame zu suchen ist." Zu den Auswirkungen des gegen die Mutterpartei eingeleiteten Verbotsverfahrens zählt neben organisatorischen Defiziten auch der diesjährige Verzicht der JN auf die Durchführung des "Europäischen Kongresses der Jugend", der gegenüber der Öffentlichkeit alljährlich den Eindruck einer regen internationalen Zusammenarbeit erwecken sollte. Der JN -Bundesvorsitzende Sascha Roßmüller kritisierte im Vorfeld des 30. JN-Bundeskongresses im September in Mecklenburg-Vorpommern die täglich zunehmende "Gesinnungsschnüffelei, die Pogromstimmung" sowie den staatlichen und medialen "Verfolgungsdruck gegen jegliche nationale Regung in unserem Volk." Dennoch erteilte er jeglicher Resignation eine Absage; der "Kampf um Deutschland" sei noch nicht beendet. Vielmehr unterstrichen die existierenden Missstände die "immense Bedeutung der Existenz einer im Völkischen verwurzelten, authentisch nationalistischen Opposition, die sich die Zukunft erobern will". Solche Durchhalteparolen vermögen allerdings nicht darüber hinwegzutäuschen, dass die JN ihre Funktion als "Speerspitze des nationalen Widerstands" verloren haben. Die durch Inaktivität und fehlende Integrationspersönlichkeiten gekennzeichnete Krise der JN als eigenständige Organisation wurde auch im Landesverband Bayern deutlich. Nach dem Rücktritt des erst im Januar 2000 gewählten Landesvorsitzenden Frederick Seifert wurde der Landesverband seit Mitte des Jahres kommissarisch von Alexander Feyen geleitet. Die jetzige Zusammensetzung des am 8. Dezember mit nur wenigen Teilnehmern in Schwenningen, Landkreis Dillingen a.d. Donau, gewählten Landes-
  • mehrsprachigen Internetangebogleichzeitig Hass auf die israelische "Besatzerten sind türkische Linksextremisten und Islamisten macht" in den palästinensischen Gebieten und die online
Die extremistischen Strömungen der Partei des demepage Fotos vom Anschlag in Istanbul am 20. Nomokratischen Sozialismus (PDS), die ARBEITSGEMEINvember, bei dem mehr als 30 Menschen starben und SCHAFT JUNGE GENOSSINNEN (AGJG), die KOMMUNISmindestens 450 verletzt wurden, sowie ein SelbstTISCHE PLATTFORM der PDS (KPF der PDS) sowie das bezichtigungsschreiben. MARXISTISCHE FORUM (MF), betreiben eigene Seiten auf der Homepage der PDS Sachsen. Inhaltlich stellen Die in Deutschland größte türkisch-islamistische sie sich jedoch im Vergleich zu Web-Angeboten des Gruppierung ISLAMISCHE GEMEINSCHAFT MILLI autonomen Spektrums weniger umfassend und aktuaGÖRUS e. V. (IGMG) hat eine umfassende Homelitätsbezogen dar. Sicher ist das auch ein Hinweis darpage in deutscher Sprache. Zudem ist ein "Internetauf, dass das Internet für KPF und MF keine vorranradio"-Sender installiert, auf dem neben politischen gige Bedeutung für den Informationsaustausch Informationen auch Koranrezitationen und religiöse besitzt. Auf der Internetseite der KPF Sachsen sind leMusik empfangen werden können. In ihren aktueldiglich die Kontaktadressen örtlicher Gruppen in len Nachrichten nahmen 2003 der "Kopftuchstreit" Chemnitz, Dresden und Leipzig zu finden. und der Islam-Unterricht an deutschen Schulen großen Raum ein. Die seit dem 15. Januar vom Bundesminister des In4. Ausländische Extremisten im Internet nern mit Betätigungsverbot belegte islamistische HIZB UT-TAHRIR AL ISLAMI (HUT) ist mit einem Nahezu alle in Deutschland aktiven ausländischen mehrsprachigen Angebot - u. a. auch in Deutsch - im extremistischen Organisationen betreiben eigene Internet vertreten. Es wird über einen britischen Internetseiten. Ihnen dient das Netz zur SelbstdarProvider (Anbieter) gehostet315. Es enthält einige stellung und Propaganda, aber auch zur KommunikaPublikationen über Ideologie und Weltsicht der Ortion in den jeweiligen Heimatsprachen. Häufig sind ganisation. ihre Angebote mehrsprachig, wobei das fremdsprachige Angebot meist umfangreicher und inhaltlich anders gestaltet ist als der parallel dazu abrufbare deutschsprachige Teil. Spezielle sächsische InterHintergründe netangebote von ausländischen Extremisten sind nicht bekannt. Neben den von iranischen, kurdischen und türkischen extremistischen Gruppen ins Netz gestellten Seiten hat die Zahl und Qualität der Inhalte islamistischer Internetseiten zugenommen. Der aus der ARBEITERPARTEI KURDISTANS (PKK) hervorgegangene FREIHEITSUND DEMOKRATIEKONGRESS KURDISTANS (KADEK) sowie nach dessen Selbstauflösung des KURDISCHEN VOLKSKONGRESS Screenshot der Internetseite der HUT (KONGRA-GEL) sind zur Verbreitung ihrer Kampagnenziele und Selbstdarstellung der Aktivitäten mit mehrsprachigen Homepages online. UnterstütAuf einer Reihe anderer Seiten werden die Kriegszung finden sie bei deutschen Vereinen, die ständig schauplätze im Nahen und Mittleren Osten sowie mit aktuellen Informationen im Internet präsent im Kaukasus thematisiert. Mit sehr drastischen optisind.314 schen Darstellungen wird für Sympathie und Mitleid für die Opfer und deren Kampf geworben und Ebenfalls mit teils mehrsprachigen Internetangebogleichzeitig Hass auf die israelische "Besatzerten sind türkische Linksextremisten und Islamisten macht" in den palästinensischen Gebieten und die online. So veröffentlichte die FRONT DER ISLAMIrussischen "Okkupanten" in Tschetschenien geSCHEN KÄMPFER DES GROßEN OSTENS auf ihrer Hoschürt. 314 Hierzu gehören u. a. das KURDISTAN INFORMATIONS-ZENTRUM KIZ, die INFORMATIONSSTELLE KURDISTAN und der AZADI e. V. 315Das Angebot wird von einem Computer, der Daten und Dienste in einem Netzwerk für andere Nutzer bereithält und permanent mit dem Internet verbunden ist, bereitgestellt. Ein Provider bildet so etwas wie das Scharnier zwischen Nutzer und Netz. Er ermöglicht es dem Nutzer, auf das Netz zuzugreifen und Seiten einzuspeisen. 135
  • Rechtsextremismus durchzuführen sei. Damit war das Vorverfahren abgeschlossen mit dem Ergebnis, dass die Anträge der Verfassungsorgane zulässig und hinsichtlich
44 Rechtsextremismus durchzuführen sei. Damit war das Vorverfahren abgeschlossen mit dem Ergebnis, dass die Anträge der Verfassungsorgane zulässig und hinsichtlich der Eröffnung der Hauptverhandlung hinreichend begründet sind. Dazu erklärte die NPD in einer Pressemitteilung vom 4. Oktober, die Parteiführung habe diesen Beschluss mit "großer Erleichterung" zur Kenntnis genommen. Immer wieder hätten die Etablierten mit der "Verbotskeule" gegen die älteste nationale Partei Deutschlands opponiert. Die NPD habe "nun erstmals die Möglichkeit, sich vor dem obersten deutschen Gericht gegen die Lügen und Verleumdungen durch Verfassungsschutzämter und Innenminister zu verteidigen. In diesem Verfahren wird endlich Klarheit darüber geschaffen werden, ob die Demokratie der BRD auch eine fundamentale Oppositionspartei vertragen kann." Mit Beschluss vom 22. Januar 2002 hob das Bundesverfassungsgericht die am 5. Dezember 2001 für Februar 2002 angesetzten Verhandlungstermine wieder auf, nachdem ein Beamter des Bundesinnenministeriums einem Richter des Bundesverfassungsgerichts informell fernmündlich mitgeteilt hatte, dass eine der vom Gericht geladenen 14 Auskunftspersonen aus dem Bereich der NPD ein V-Mann des Verfassungsschutzes in Nordrhein-Westfalen war, der Bitte des Gerichts um eine formelle schriftliche Information aber nicht Folge leistete. Trotz vorübergehend positiver Auswirkungen auf den Mitgliederbestand führte die Verbotsdiskussion zu einer erheblichen Destabilisierung der NPD. Die Partei hat sowohl mit organisatorischen als auch starken finanziellen Belastungen zu kämpfen. Die von Funktionären der NPD selbstbewusst zur Schau getragene Siegeszuversicht scheint nur fingiert zu sein. Der Parteivorsitzende Udo Voigt sieht sich heftiger Kritik seitens der oppositionellen RPF, aber auch aus der eigenen Anhängerschaft, ausgesetzt. Sein bedingungsloses Eintreten für Horst Mahler ist in den Reihen des NPD-Vorstands überaus umstritten. Voigt bezeichnet den Prozessvertreter der NPD als "Kamerad Mahler" bzw. als "eine Person der Zeitgeschichte, die konsequenterweise den Weg zur NPD gefunden hat". Diese Haltung ist der Parteibasis nur schwer vermittelbar. Der Prozessbevollmächtigte der NPD sah in der Absetzung der Verhandlungstermine ein gewolltes Ergebnis einer Strategie der Antrag-
  • Rechtsextremismus 41 keine hinreichenden Anhaltspunkte für ein Verbot. So seien öffentliche Versammlungen im Rahmen des "Kampfs um die Straße" nicht
Rechtsextremismus 41 keine hinreichenden Anhaltspunkte für ein Verbot. So seien öffentliche Versammlungen im Rahmen des "Kampfs um die Straße" nicht Ausdruck aggressiv-kämpferischen Verhaltens, sondern legitime Ausübung des Demonstrationsrechts. Die der NPD angelasteten Äußerungen einzelner Mitglieder bzw. Funktionäre stünden unter dem Schutz der Meinungsfreiheit oder seien als "bloße Entgleisungen" der Partei nicht zurechenbar. Auch die Zusammenarbeit mit Skinheads sei nicht zu beanstanden; andernfalls würden "unbescholtene Bürger" kollektiv verfemt und junge Menschen durch Hasspropaganda aus der menschlichen Gemeinschaft ausgegrenzt. Die NPD und die von ihr verfolgten Ziele seien nicht nur nicht verfassungswidrig, sondern vielmehr Ausdruck eines sich gerade innerhalb der deutschen Jugend immer stärker manifestierenden Volkswillens. Demgegenüber seien die Vertreter der "Systemparteien" in Wahrheit die Feinde der Volkssouveränität sowie der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie seien die "Gehilfen einer Fremdherrschaft über das deutsche Volk", die "die Wiederbelebung des Deutschtums unter allen Umständen verhindern" und deshalb die NPD verbieten lassen wollten. Folglich sei auch das Konzept der wehrhaften Demokratie und speziell Art. 21 GG verfassungswidrig, da beides Instrumente illegitimer, den freien Volkswillen unterdrückender Machterhaltungsstrategien seien. Zahlreiche Erkenntnisse gingen überdies auf "agents provocateurs" zurück, was zu gegebener Zeit mit entsprechenden Beweisanträgen belegt werde. Mit Schriftsatz vom 30. Mai äußerte der NPD-Prozessbevollmächtigte Mahler zum Verbotsantrag des Bundestags, es sei eine Schande, die NPD wegen "Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus" verbieten zu wollen. Ein derart begründeter Antrag spiegele letztlich nur die nach wie vor bestehende Unfreiheit der Deutschen zur Betrachtung der eigenen Geschichte wider und sei deshalb "im Namen des deutschen Volkes kraft seiner Souveränität" zurückzuweisen. Zur weiteren Begründung war in einer verschwörungstheoretisch-revisionistischen Betrachtung angeführt, es sei bereits seit der Präsidentschaft Roosevelts das Ziel der von der (jüdischen) "Ostküste" beeinflussten Politik der USA gewesen, die "nationalsozialistische Systemkonkurrenz" und den von ihr beschrittenen "Dritten Weg" der "Überwindung des Liberalkapitalismus durch die Volksgemeinschaft" zu vernichten. Dies sei zunächst - unter gezielter und systematischer Vorbereitung - militärisch geschehen und anschließend durch "spirituelle Waffensysteme" wie Umerziehungsprogramme
  • alttaten mit rechtsextremistischem Hintergrund - in den Ländern - 1998 1999 Brandenburg 59 62 Berlin 81 30 Baden-Württemberg 51 61 Bayern
Gew alttaten mit rechtsextremistischem Hintergrund - in den Ländern - 1998 1999 Brandenburg 59 62 Berlin 81 30 Baden-Württemberg 51 61 Bayern 40 58 Bremen 2 6 Hessen 15 21 Hamburg 19 23 Mecklenburg-Vorpommern 53 51 Niedersachsen 42 80 Nordrhein-Westfalen 77 87 Rheinland-Pfalz 16 24 Schleswig-Holstein 36 24 Saarland 3 2 Sachsen 89 86 Sachsen-Anhalt 89 81 Thüringen 36 50 Gesamt 708 746 18
  • Rechtsextremismus 39 und neonazistischen Skinheads ab und setzte sich für den kompromisslosen "Kampf um die Straße" sowie eine radikal
Rechtsextremismus 39 und neonazistischen Skinheads ab und setzte sich für den kompromisslosen "Kampf um die Straße" sowie eine radikal am Nationalsozialismus ausgerichtete Ideologisierung ein. Die Parteiführung versuchte zunächst Stärke und Handlungsfähigkeit gegenüber der RPF zu beweisen. So fasste der Parteivorstand Anfang Dezember 2000 einen Unvereinbarkeitsbeschluss gegen die RPF und drohte Mitgliedern bei Zuwiderhandlung mit Parteiausschluss. Diese Maßnahme hatte jedoch kaum länger Bestand als der taktisch motivierte vorübergehende Verzicht auf öffentliche Auftritte mit Skinheads und Neonazis, den die Parteispitze bereits im Vorjahr als Zugeständnis an die interne Opposition wieder aufgegeben hatte. Als Fürsprecher der RPF und aktiver Vermittler in der NPD engagierte sich der ehemalige RAF-Anwalt Horst Mahler, wobei er vor allem die wichtige Scharnierfunktion der RPF zwischen der NPD und den nicht parteigebundenen Neonazis und Skinheads betonte. Vertreter des NPD-Parteivorstands und der RPF unterzeichneten schließlich am 24. Januar in Sachsen eine Übereinkunft, nach der sich die RPF als eigenständige Organisation auflöst und eine offizielle Arbeitsgemeinschaft beim Parteivorstand der NPD bildet. Im Gegenzug hob der NPD-Parteivorstand den Unvereinbarkeitsbeschluss zur RPF auf. Offensichtlich wollte die Parteiführung weitere Konflikte vermeiden, um ihren Einfluss auf die relativ starken Oppositionskräfte nicht völlig zu verlieren. 2.1.4.2 Beratung der Verteidigungstaktik Die Bundesregierung beantragte am 29. Januar beim Bundesverfassungsgericht, die Verfassungswidrigkeit der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) und ihrer Jugendorganisation JN festzustellen. Bundestag und Bundesrat reichten entsprechende Verbotsanträge am 30. März ein. Mit Beschluss vom 3. Juli hat das Gericht die Anträge zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Vor dem Hintergrund des Verbotsverfahrens fand am 3./4. März in Lichtenhaag, Landkreis Landshut, unter dem Motto "Kampf für Deutschland" ein außerordentlicher Bundesparteitag statt. An der Veranstaltung nahmen etwa 400 Personen teil, darunter über 200 Delegierte. Im Vorfeld des Parteitags hatte es auch im Bundesvorstand heftige Kontroversen um die Verteidigungsstrategie bzw. die Prozessführung durch den im November 2000 mit der Vertretung der
  • Linksextremismus opposition gegenüber der bestehenden Ordnung. Vor diesem Hintergrund rückt das individuelle Freiheitsrecht in den Mittelpunkt ihrer Weltsicht, sodass bereits
Linksextremismus opposition gegenüber der bestehenden Ordnung. Vor diesem Hintergrund rückt das individuelle Freiheitsrecht in den Mittelpunkt ihrer Weltsicht, sodass bereits in dem eigenen Tun und Handeln der kommende Umbruch vorgelebt werden soll. Dabei bildet ein geradezu dogmatisches Vertrauen der anarchistischen Bewegung in die Einsichtsfähigkeit und in die grenzenlose Vernunft des Menschen eine der ideologischen Prämissen ihrer Utopie einer staatenlosen Gesellschaft. Während der Anarchismus den Wert der individuellen Freiheit verabsolutiert, strebt der Kommunismus eine Ausweitung des Gleichheitspostulats auf sämtliche gesellschaftlichen Lebensbereiche an. Zu diesem Zweck soll das bestehende politische System auf revolutionärem Wege zerschlagen und von einer "Diktatur des Proletariats" abgelöst werden. Eine "proletarische Avantgarde" bringt in einer Übergangsphase des Sozialismus den Staat zum Absterben und ersetzt ihn schließlich durch die Etablierung einer klassenlosen (Welt-) Gesellschaft. Die Auseinandersetzungen mit der Frage, wie die Revolution letztlich zu organisieren sei, begründen das ungebrochene Theoriebewusstsein kommunistischer Gruppierungen, die zur Beantwortung dieser Frage meist auf die geistigen Väter des Kommunismus wie Marx, Lenin, Trotzki, Stalin oder Mao zurückgreifen. 130 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2022
  • Zweck der Maßnahme gefährden würde. (4) Soweit nach anderen Rechtsvorschriften ein Übermittlungsersuchen durch den Behördenleiter zu stellen ist oder
VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ (2) Das Ministerium des Innern unterrichtet die Öffentlichkeit periodisch und aus gegebenem Anlass im Einzelfall über Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 4 Abs. 1. (3) Es darf dabei auch personenbezogene Daten bekannt geben, wenn die Bekanntgabe für das Verständnis des Zusammenhanges oder der Darstellung von Organisationen oder unorganisierten Gruppen erforderlich ist und überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Person nicht entgegenstehen. SS 16 Zulässigkeit von Ersuchen der Verfassungsschutzbehörde um Übermittlung personenbezogener Daten (1) Werden öffentliche Stellen, die nicht Nachrichtendienste sind, um Übermittlung personenbezogener Daten ersucht, so dürfen nur die Daten übermittelt werden, die bei der ersuchten Behörde bekannt sind oder aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können. (2) Absatz 1 gilt nicht für Ersuchen um solche Daten, die bei der Wahrnehmung grenzpolizeilicher Aufgaben bekannt werden. (3) Die Verfassungsschutzbehörde braucht Ersuchen nicht zu begründen, soweit dies dem Schutz der betroffenen Person dient oder eine Begründung den Zweck der Maßnahme gefährden würde. (4) Soweit nach anderen Rechtsvorschriften ein Übermittlungsersuchen durch den Behördenleiter zu stellen ist oder von seiner Ermächtigung abhängt, gilt als Behördenleiter der Leiter der für den Verfassungsschutz zuständigen Abteilung im Ministerium des Innern. SS 17 Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörde durch öffentliche Stellen (1) Öffentliche Stellen im Sinne von SS 3 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger unterrichten von sich aus die Verfassungsschutzbehörde über die ihnen bekannt gewordenen Tatsachen, die sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht oder Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes erkennen lassen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 4 Abs. 1 Nrn. 1, 4 und 5 genannten Schutzgüter gerichtet sind. (2) Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei übermitteln darüber hinaus von sich aus der Verfassungsschutzbehörde auch alle anderen ihnen bekannt gewordenen Informationen einschließlich personenbezogener Daten über Bestrebungen nach SS 4 Abs. 1, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung für die Erfüllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde erforderlich ist. 109
  • vorliegen oder und nur dann zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit 2. tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht vorder Maßnahme richterlich festgestellt
  • für Verfassungsschutz. Für das Verfahaufhält. Die Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüren gelten die Vorschriften des Gesetzes über die ter hat unter
(4) Der verdeckte Einsatz technischer Mittel zur In(7) Erkenntnisse und Unterlagen, die durch Maßnahformationsgewinnung im Schutzbereich des Artikels 13 men nach Absatz 4 gewonnen wurden, dürfen zur Verdes Grundgesetzes und des Artikels 30 der Verfassung folgung und Erforschung der dort genannten Bestredes Freistaates Sachsen ist nur zulässig, wenn bungen oder Tätigkeiten sowie nach Maßgabe des SS 4 1. die materiellen Voraussetzungen für einen Eingriff Abs. 2 G 10 verwendet werden. in das Brief-, Postoder Fernmeldegeheimnis nach SS 1 Abs. 1 und SS 3 Abs. 1 des Gesetztes zur Be(8) Den verdeckten Einsatz technischer Mittel nach schränkung des Brief-, Postoder FernmeldegeAbsatz 4 ausschließlich zum Schutz der für den Verfasheimnisses (Artikel 10-Gesetz - G 10) vom 26. Juni sungsschutz tätigen Personen ordnet das Landesamt 2001 (BGBl. I S. 1254, 2298), zuletzt geändert für Verfassungsschutz an. Eine anderweitige Verwerdurch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. August 2002 tung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum (BGBl. I S. 3390, 3391), in der jeweils geltenden Zweck der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr Fassung, vorliegen oder und nur dann zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit 2. tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht vorder Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr liegen, dass jemand Bestrebungen oder Tätigkeiten im Verzug ist die richterliche Entscheidung unverzügnach SS 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 durch die Planung oder lich nachzuholen. Begehung von Straftaten nach SS 100c der Strafprozessordnung (StPO) oder nach SSSS 331 bis 334 (9) Für die nachträgliche Mitteilung an die von Maßdes Strafgesetzbuches (StGB) verfolgt und der nahmen nach Absatz 4 Betroffenen gelten SS 12 sowie verdeckte Einsatz technischer Mittel zur AbSS 13 G 10 entsprechend. Im Fall des Absatzes 8 erfolgt wehr von dringenden Gefahren für die freiheitlieine nachträgliche Mitteilung an Betroffene in den Fälche demokratische Grundordnung oder den Belen, die richterlich überprüfungsbedürftig waren, wenn stand oder die Sicherheit des Bundes oder eines eine Gefährdung Landes oder für Leben, Gesundheit oder Frei1. des Zwecks der Maßnahme, in deren Rahmen die heit einer Person oder für bedeutende fremde Schutzmaßnahme für die beim Verfassungsschutz Sachoder Vermögenswerte erforderlich ist und tätige Person durchgeführt wurde, und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise 2. von Leib oder Leben der für den Verfassungsaussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. schutz tätigen Person sowie ihrer weiteren Verwendung (5) Maßnahmen nach Absatz 4 dürfen sich nur gegen den Verdächtigen oder gegen Personen richten, von ausgeschlossen werden kann. denen aufgrund von Tatsachen anzunehmen ist, dass sie für den Verdächtigen bestimmte oder von ihm her(10) Zuständiges Gericht zur Entscheidung nach rührende Mitteilungen entgegennehmen oder weiterden Absätzen 4 und 8 ist das Amtsgericht am Sitz des geben oder dass der Verdächtige sich in ihrer Wohnung Landesamtes für Verfassungsschutz. Für das Verfahaufhält. Die Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüren gelten die Vorschriften des Gesetzes über die ter hat unter besonderer Berücksichtigung des GrundAngelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit satzes der Verhältnismäßigkeit zu erfolgen. Diese Maßentsprechend. Die Entscheidung des Gerichts ernahmen dürfen sich gegen eine Person, die ein Zeuggeht ohne vorherige Anhörung des Betroffenen und nisverweigerungsrecht aus beruflichen Gründen nach bedarf zu ihrer Wirksamkeit nicht der BekanntmaSS 53 StPO hat, nur richten, wenn diese selbst Verdächchung an ihn. Gegen die Entscheidung ist die sofortige ist. tige Beschwerde statthaft. (6) Die Anordnung des Einsatzes technischer Mittel (11) Die Zulässigkeit von Maßnahmen nach dem Artinach Absatz 4 trifft der Richter. Bei Gefahr im Verzug kel 10-Gesetz bleibt unberührt. kann der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz, im Falle seiner Verhinderung der hierfür be(12) Nachrichtendienstliche Mittel, die sich gezielt stimmte Vertreter, den Einsatz anordnen. Eine richtergegen einen Abgeordneten des Sächsischen Landtaliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen. SS 10 ges richten, dürfen nur angewandt werden, wenn sie Abs. 5 und SS 11 Abs. 2 Satz 1 G 10 gelten entsprezuvor vom Präsidenten des Landtages genehmigt worchend. den sind. 148
  • geeignete verwaltungsbehördliche oder polizeiliche Hilfe für das bedrohte Rechtsgut nicht rechtzeitig erlangt werden kann. Satz 1 gilt entsprechend für einen
  • oder der Strafverfolgung ist nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzug
VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ nachrichtendienstlicher Mittel darf nicht erkennbar außer Verhältnis zur Bedeutung des aufzuklärenden Sachverhaltes stehen. (2) Das in einer Wohnung nicht öffentlich gesprochene Wort darf mit technischen Mitteln nur heimlich mitgehört oder aufgezeichnet werden, wenn es im Einzelfall zur Abwehr einer gegenwärtigen gemeinen Gefahr oder einer gegenwärtigen Gefahr für das Leben einzelner Personen unerlässlich ist und geeignete verwaltungsbehördliche oder polizeiliche Hilfe für das bedrohte Rechtsgut nicht rechtzeitig erlangt werden kann. Satz 1 gilt entsprechend für einen verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen in einer Wohnung. Die Anordnung des Einsatzes technischer Mittel nach Satz 1 und 2 trifft der Richter. Bei Gefahr im Verzug kann der Minister des Innern oder der Staatssekretär im Ministerium des Innern einen solchen Einsatz anordnen; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen. Die Anordnung ist auf längstens drei Monate zu befristen. Verlängerungen um jeweils nicht mehr als weitere drei Monate sind auf Antrag zulässig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen. Liegen die Voraussetzungen der Anordnung nicht mehr vor oder ist der verdeckte Einsatz technischer Mittel zur Informationsgewinnung nicht mehr erforderlich, so ist die Maßnahme unverzüglich zu beenden. Ein Eingriff nach Satz 1 oder 2 ist der betroffenen Person nach seiner Beendigung mitzuteilen, wenn eine Gefährdung des Zweckes des Eingriffes ausgeschlossen werden kann. (3) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutz der bei einem Einsatz in Wohnungen für den Verfassungsschutz tätigen Personen vorgesehen, kann der Minister des Innern oder eine von diesem beauftragte Person deren Einsatz anordnen. Eine anderweitige Verwendung der hierbei erlangten Erkenntnisse zu Zwecken der Gefahrenabwehr oder der Strafverfolgung ist nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzug ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen. (4) Zuständiges Gericht für Entscheidungen nach den Absätzen 2 und 3 ist das Amtsgericht am Sitz der Verfassungsschutzbehörde. Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend. (5) Das Ministerium des Innern unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission über die nach Absatz 2 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 3 angeordneten Maßnahmen. (6) Gegen Unbeteiligte dürfen nachrichtendienstliche Mittel nicht gezielt angewendet werden. SS9 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben personenbezogene Daten in Dateien und Akten speichern, verändern und nutzen, wenn 105
  • Rechtsextremismus 2.1.3 Teilnahme an Wahlen Die Partei konnte ihr Konzept, das gegen sie anhängige Verbotsverfahren für ihre Wahlwerbung propagandistisch
38 Rechtsextremismus 2.1.3 Teilnahme an Wahlen Die Partei konnte ihr Konzept, das gegen sie anhängige Verbotsverfahren für ihre Wahlwerbung propagandistisch zu nutzen, nicht in nennenswerte Stimmengewinne ummünzen. Sie büßte bei den Kommunalwahlen in Hessen am 18. März sogar etwa zwei Drittel ihrer kommunalen Mandate ein. Bei der Landtagswahl von Baden-Württemberg am 25. März erhielt die NPD 0,2 % der Stimmen. Die Wahlkampfveranstaltungen der Partei hatten bei der Bevölkerung wenig Resonanz gefunden. An der Landtagswahl 1966 hatte sich die NPD nicht beteiligt. In Rheinland-Pfalz erzielte die Partei bei der dortigen Landtagswahl am 25. März einen Stimmenanteil von 0,5 % und konnte damit das Ergebnis von 1996 (0,4 %) nur geringfügig verbessern. Spitzenkandidat der NPD bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 21. Oktober war der Bundesvorsitzende Udo Voigt. In einem mit aggressiven und provokanten Parolen geführten Wahlkampf versuchte die NPD, die Terroranschläge vom 11. September in den USA für ihre Propaganda zu instrumentalisieren und sich als "nationale Friedenspartei" zu präsentieren. Dennoch erreichte sie lediglich 0,9 % der Stimmen (1999: 0,8 %) und verfehlte damit ihr Ziel, die REP zu überflügeln und mit einem Mindestergebnis von 1,0 % an der staatlichen Teilfinanzierung der Parteien zu partizipieren. Darüber hinaus beteiligte sich die NPD anlässlich der im Jahr 2002 anstehenden Kommunalwahlen an parteiübergreifenden Wahlbündnissen wie der "Bürgerinitiative Ausländerstopp" in Nürnberg und dem ebenfalls im Sommer gegründeten "Augsburger Bündnis - Nationale Opposition". 2.1.4 Reaktionen auf die Verbotsinitiative 2.1.4.1 Unvereinbarkeitsbeschluss Angesichts des gegen die Partei angestrengten Verbotsverfahrens war die NPD-Führung zunächst bestrebt, die sie belastenden Argumente zu entkräften, indem sie unter anderem formal auf Distanz zu neonazistischen Kräften ging. Die im Vorjahr als Oppositionsgruppe innerhalb der NPD gegründete "Revolutionäre Plattform - Aufbruch 2000" (RPF) lehnte dagegen jede Abgrenzung gegenüber Neonazis
  • Mitwirkungspflicht hinzuweisen. (7) Die Verfassungsschutzbehörde ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Artikel 20 des Grundgesetzes). SS8 Besondere Formen der Datenerhebung
  • nachrichtendienstlichen Mitteln erheben, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass 1. auf diese Weise Erkenntnisse über Bestrebungen oder Tätigkeiten nach
VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ soweit nicht die anzuwendenden Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger oder besondere Regelungen in diesem Gesetz entgegenstehen. (2) Voraussetzung für die Sammlung und Auswertung von Informationen ist das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten im Sinne des SS 4 Abs. 1. (3) Die Verfassungsschutzbehörde darf mit nachrichtendienstlichen Mitteln, insbesondere durch Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen, Observation, Bildund Tonaufzeichnungen und die Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen Informationen verdeckt erheben. Die nachrichtendienstlichen Mittel sind in einer Dienstvorschrift zu benennen, die auch die Zuständigkeit für die Anordnung solcher Informationsbeschaffung regelt. (4) Die Behörden des Landes sind verpflichtet, den Verfassungsschutzbehörden technische und verwaltungsmäßige Hilfe für Tarnmaßnahmen zu leisten. (5) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse stehen der Verfassungsschutzbehörde nicht zu; sie darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist. (6) Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person mit ihrer Kenntnis erhoben, so ist der Erhebungszweck anzugeben. Die betroffene Person ist auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben und bei einer Sicherheitsüberprüfung nach SS 4 Abs. 2 auf eine dienst-, arbeitsrechtliche oder sonstige vertragliche Mitwirkungspflicht hinzuweisen. (7) Die Verfassungsschutzbehörde ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Artikel 20 des Grundgesetzes). SS8 Besondere Formen der Datenerhebung (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf Informationen einschließlich personenbezogener Daten mit nachrichtendienstlichen Mitteln erheben, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass 1. auf diese Weise Erkenntnisse über Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Abs. 1 oder die zur Erforschung solcher Erkenntnisse erforderlichen Nachrichtenzugänge gewonnen werden können oder 2. dies zum Schutz der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände und Nachrichtenzugänge der Verfassungsschutzbehörde gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten erforderlich ist. Die Erhebung nach Satz 1 ist nur zulässig, wenn die Daten nicht auf andere, die betroffene Person weniger beeinträchtigende Weise erhoben werden können. Die Anwendung 104
  • Sicherheitsakte der nicht-öffentlichen Stelle SS 6 Rechte der betroffenen Person; Rechte der in die SS 32 Datenverarbeitung, -nutzung
  • Reisebeschränkungen SS 8 Einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü 1) SS 34 Rechtsverordnung SS 9 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2) SS 35 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
  • juristischen SS 22 Übermittlung und Zweckbindung Personen des öffentlichen Rechts. Dieses Gesetz gilt SS 23 Berichtigen, Löschen und Sperren personenbezoaußerdem
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SächsSÜG) Vom 19. Februar 2004 (SächsGVBl. S. 44) Abschnitt 5 Sicherheitsüberprüfungen im nicht-öffentlichen Bereich Inhaltsübersicht SS 25 Anwendungsbereich Abschnitt 1 SS 26 Zuständigkeit Allgemeine Vorschriften SS 27 Sicherheitserklärung SS 1 Zweck und Anwendungsbereich SS 28 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung; WeitergaSS 2 Betroffener Personenkreis be sicherheitserheblicher Erkenntnisse SS 3 Zuständigkeit SS 29 Aktualisierung der Sicherheitserklärung SS 4 Verschlusssachen SS 30 Übermittlung von Informationen über persönliSS 5 Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche che und arbeitsrechtliche Verhältnisse Erkenntnisse SS 31 Sicherheitsakte der nicht-öffentlichen Stelle SS 6 Rechte der betroffenen Person; Rechte der in die SS 32 Datenverarbeitung, -nutzung und -berichtigung Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Person in automatisierten Dateien Abschnitt 2 Abschnitt 6 Überprüfungsarten Reisebeschränkungen und Schlussvorschriften SS 7 Arten der Sicherheitsüberprüfung SS 33 Reisebeschränkungen SS 8 Einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü 1) SS 34 Rechtsverordnung SS 9 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2) SS 35 Allgemeine Verwaltungsvorschriften SS 10 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit SicherSS 36 Geltung des Sächsischen Datenschutzgesetzes heitsermittlungen (Ü 3) SS 37 Einschränkung von Grundrechten SS 38 Sicherheitsüberprüfung kommunaler Abschnitt 3 Bediensteter Datenerhebung und Verfahren SS 11 Befugnis zur Datenerhebung SS 12 Maßnahmen der zuständigen Stelle und der mitAbschnitt 1 wirkenden Behörde Allgemeine Vorschriften SS 13 Sicherheitserklärung SS 14 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung SS 15 Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsSS1 empfindlichen Tätigkeit Zweck und Anwendungsbereich SS 16 Unterrichtung durch die personalverwaltende Stelle (1) Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das SS 17 Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach AbVerfahren zur Überprüfung einer Person, die von der schluss der Sicherheitsüberprüfung zuständigen Stelle mit einer sicherheitsempfindlichen SS 18 Aktualisierung der Sicherheitserklärung, WiederTätigkeit betraut werden soll (Sicherheitsüberprüholungsüberprüfung fung) oder bereits betraut worden ist (Wiederholungsüberprüfung). Zweck der Überprüfung ist es, den ZuAbschnitt 4 gang zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit auf Akten über die Sicherheitsüberprüfung; Personen zu beschränken, bei denen kein SicherheitsGesetze Datenverarbeitung risiko vorliegt. SS 19 Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte (2) Dieses Gesetz gilt für Behörden und sonstige öfSS 20 Aufbewahren und Vernichten der Unterlagen fentliche Stellen des Freistaates Sachsen, der GemeinSS 21 Speichern, Verändern und Nutzen personenbezoden, der Landkreise sowie der sonstigen der Aufsicht gener Daten in Dateien des Freistaates Sachsen unterstehenden juristischen SS 22 Übermittlung und Zweckbindung Personen des öffentlichen Rechts. Dieses Gesetz gilt SS 23 Berichtigen, Löschen und Sperren personenbezoaußerdem für die im Landtag vertretenen politischen gener Daten Parteien nach Artikel 21 des Grundgesetzes für die SS 24 Auskunft Bundesrepublik Deutschland. 165
  • nach Ablauf von fünf Jahren nach dem Ausscheieiner Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, ins174
3. für die Zwecke eines parlamentarischen Untersuden der betroffenen Person aus der sicherheitschungsausschusses empfindlichen Tätigkeit, es sei denn, die betroferforderlich ist. fene Person willigt in die weitere Speicherung ein oder es ist beabsichtigt, der betroffenen Per(2) Die mitwirkende Behörde darf personenbezogene son in absehbarer Zeit eine sicherheitsempfindliDaten an andere öffentliche Stellen nur übermitteln, che Tätigkeit zuzuweisen, zu übertragen oder sie soweit dies dazu zu ermächtigen, 1. für die mit der Sicherheitsüberprüfung verfolgten 2. von der mitwirkenden Behörde Zwecke, a) bei einfachen Sicherheitsüberprüfungen nach 2. aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte zur VerfolAblauf von fünf Jahren nach dem Ausscheiden gung von Straftaten nach SS 100c Abs. 1 Nr. 3 StPO der betroffenen Person aus der sicherheitsempoder SSSS 331, 333 StGB, findlichen Tätigkeit, 3. zur Erfüllung der Aufgaben nach SS 2 Abs. 1 Satz 1 b) bei den übrigen Überprüfungsarten nach Ablauf Nr. 2 bis 3a des Gesetzes über den Verfassungsvon zehn Jahren nach den in Nummer 1 genannschutz im Freistaat Sachsen (Sächsisches Verfasten Fristen, sungsschutzgesetz - SächsVSG) vom 16. Oktober c) die nach SS 21 Abs. 2 Nr. 3 gespeicherten Daten, 1992 (SächsGVBl. S. 459), zuletzt geändert durch wenn feststeht, dass die betroffene Person keine Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Februar 2004 sicherheitsempfindliche Tätigkeit aufnimmt (SächsGVBl. S. 44), in der jeweils geltenden Fasoder aus ihr ausgeschieden ist. sung, oder zur Aufklärung sonstiger Bestrebungen Im Übrigen sind in Dateien gespeicherte personenbeim Sinne von SS 2 SächsVSG von erheblicher Bedeuzogene Daten zu löschen, wenn ihre Speicherung untung oder zulässig ist. 4. für die Zwecke eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses erforderlich ist. (3) Die Löschung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass durch sie schutzwürdige Interes(3) Die Übermittlung unterbleibt, soweit gesetzliche sen der betroffenen Person beeinträchtigt würden. In Übermittlungsverbote entgegenstehen. diesem Fall sind die Daten zu sperren. Sie dürfen nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person verarbei(4) Der Empfänger darf die übermittelten personenbetet und genutzt werden. zogenen Daten nur für den Zweck speichern, verändern und nutzen, zu dem sie ihm übermittelt worden sind. SS 24 Auskunft SS 23 (1) Der anfragenden Person ist von der zuständigen Berichtigen, Löschen und Sperren personenStelle auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die im bezogener Daten Rahmen der Sicherheitsüberprüfung zu ihr gespeicherten Daten zu erteilen. (1) Die zuständige Stelle und die mitwirkende Behörde haben personenbezogene Daten zu berichtigen, (2) Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf wenn sie unrichtig sind. Wird festgestellt, dass persodie Herkunft der Daten und die Empfänger von Übernenbezogene Daten unrichtig sind oder wird ihre Richmittlungen. Bezieht sich die Auskunftserteilung auf tigkeit von der betroffenen Person bestritten, ist dies, personenbezogene Daten, die von der mitwirkenden soweit sich die personenbezogenen Daten in Akten beBehörde übermittelt wurden, ist sie nur mit deren Zufinden, dort zu vermerken oder auf sonstige Weise feststimmung zulässig. zuhalten. (3) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit (2) In Dateien gespeicherte personenbezogene Daten 1. die Auskunft die ordnungsgemäße Erfüllung der in sind zu löschen der Zuständigkeit der speichernden Stelle liegen1. von der zuständigen Stelle den Aufgaben gefährden würde, a) innerhalb eines Jahres, wenn die betroffene Per2. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden son keine sicherheitsempfindliche Tätigkeit aufoder sonst dem Wohle des Bundes oder eines Lannimmt, es sei denn, die betroffene Person willigt des Nachteile bereiten würde oder in die weitere Speicherung ein, 3. die Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach b) nach Ablauf von fünf Jahren nach dem Ausscheieiner Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, ins174
  • durch die Mitteilung der tatrungspräsidium Dresden aus. sächlichen und rechtlichen Gründe der mit der Auskunftsverweigerung verfolgte Zweck gefährdet würde
  • anfragende Personalverwaltung getrennten Organisationseinheit Person ist auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der wahrzunehmen. Die zuständige Stelle kann im EinzelBegründung
besondere wegen der überwiegenden berechtigten gierungspräsidium Dresden zuständig ist. Das RegieInteressen eines Dritten, geheimgehalten werden rungspräsidium Dresden ist zuständig bei Sicherheitsmüssen überprüfungen von betroffenen Personen, die mit siund deswegen das Interesse des Anfragenden an der cherheitsempfindlicher Tätigkeit nach SS 1 Abs. 3 Nr. 1 Auskunftserteilung zurücktreten muss. bis 3 bei einer nicht-öffentlichen Stelle betraut werden sollen. Das Sächsische Staatsministerium für Wirt(4) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keischaft und Arbeit übt die Fachaufsicht über das Regiener Begründung, soweit durch die Mitteilung der tatrungspräsidium Dresden aus. sächlichen und rechtlichen Gründe der mit der Auskunftsverweigerung verfolgte Zweck gefährdet würde. (2) Die Aufgaben der nicht-öffentlichen Stelle nach In diesem Falle sind die Gründe für die Auskunftsverdiesem Gesetz sind grundsätzlich von einer von der weigerung aktenkundig zu machen. Die anfragende Personalverwaltung getrennten Organisationseinheit Person ist auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der wahrzunehmen. Die zuständige Stelle kann im EinzelBegründung und darauf hinzuweisen, dass sie sich an fall Ausnahmen zulassen, wenn die nicht-öffentliche den Sächsischen Datenschutzbeauftragten wenden Stelle zur Aufgabentrennung nach Satz 1 insbesondere kann. aus organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage ist und sich verpflichtet hat, die ihr (5) Wird dem Anfragenden keine Auskunft erteilt, ist in der Sicherheitsüberprüfung bekannt gewordenen sie auf sein Verlangen dem Sächsischen DatenschutzDaten des Betroffenen oder von Dritten nur für die beauftragten zu erteilen, soweit nicht die jeweils zudamit verfolgten Zwecke zu verarbeiten. ständige oberste Landesbehörde im Einzelfall feststellt, dass dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet würde. Die Mitteilung des SS 27 Sächsischen Datenschutzbeauftragten an den AnfraSicherheitserklärung genden darf keine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der speichernden Stelle zulassen, sofern diese (1) Abweichend von SS 13 Abs. 5 Satz 1 leitet die benicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt. troffene Person ihre Sicherheitserklärung der nicht-öffentlichen Stelle zu, in der sie beschäftigt ist. Im Falle (6) Für die Auskunftserteilung und die Zustimmung der Einbeziehung des Ehegatten, Lebenspartners oder nach Absatz 2 durch die mitwirkende Behörde gilt SS 9 Lebensgefährten fügt sie dessen Zustimmung bei. Die SächsVSG. nicht-öffentliche Stelle prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben und darf, soweit dies erforderlich ist, die Personalunterlagen beiziehen. Sie gibt die Abschnitt 5 Sicherheitserklärung an die zuständige Stelle weiter Sicherheitsüberprüfungen im nichtund teilt dieser vorhandene sicherheitserhebliche Eröffentlichen Bereich kenntnisse mit. (2) Ist eine Ausnahme von dem Grundsatz der getrennSS 25 ten Aufgabenwahrnehmung im Sinne des SS 26 Abs. 2 Anwendungsbereich Satz 2 zugelassen, leitet die betroffene Person die Sicherheitserklärung unmittelbar der zuständigen Stelle Gesetze Bei Sicherheitsüberprüfungen von betroffenen Persozu. Im Falle der Einbeziehung des Ehegatten, Lebensnen, die von der zuständigen Stelle zu einer sicherpartners oder Lebensgefährten fügt sie dessen Zustimheitsempfindlichen Tätigkeit nach SS 1 Abs. 3 Nr. 1 bis mung bei. Die zuständige Stelle überprüft in diesem 3 ermächtigt oder mit einer sicherheitsempfindlichen Falle die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Tätigkeit nach SS 1 Abs. 3 Nr. 4 bei einer nicht-öffentSie darf hierzu die Personalunterlagen beiziehen. lichen Stelle betraut werden sollen, gelten die folgenden Regelungen. SS 28 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung; SS 26 Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse Zuständigkeit Die zuständige Stelle unterrichtet die nicht-öffentli(1) Das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit ist che Stelle nur darüber, dass die betroffene Person zur die gemäß SS 25 zuständige Stelle, soweit nicht das Resicherheitsempfindlichen Tätigkeit ermächtigt oder 175

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