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Anhang Verfassungsschutzbericht Bayern 2024 LINKSEXTREMISMUS Seite 240 Bild: Bundespolizeiinspektion München Seite 242 links Screenshot X Seite 242 Mitte Screenshot X Seite 242 rechts Screenshot X Seite 247 Bild: IMAGO / Ardan Fuessmann Seite 259 Screenshot: https://switchoff.noblogs.org/ Seite 264 Bild: www.arbeiterbundfuerdenwiederaufbauderkpd.de/ analysen.html Seite 277 Screenshot: Instagram oap_ro v. 28.02.2024 SCIENTOLOGY-ORGANISATION Seite 281 https://www.sagneinzudrogen.de/aufklaerungsmaterial/ infohefte.html Seite 283 Mitte Bild BayLfV Seite 286 Screenshot: https://open.spotify.com/ show/2Cyp2r5uMNEA4fxcCEkYiW Seite 290 Bild: https://www.scientologyfso.org/insideourchurch SPIONAGEABWEHR/CAZ Seite 307 Bild: picture alliance/dpa/TASS | Sergei Karpukhin Seite 308 Bild: IMAGO / / ITARTASS Seite 309 Cover: BayLfV Seite 311 Broschüre: BayLfV Seite 314 Bild: picture alliance / AA | Aytac Unal Seite 317 Bild: BayLfV Seite 320 Broschüre: BayLfV Seite 325 Broschüre: Verfassungsschutzverbund 361
  • Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/xxxx Rechtsordnung, gelten soll. Demokratische Prinzipien und von Menschen erlassene Gesetze werden kategorisch abgelehnt
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/xxxx Rechtsordnung, gelten soll. Demokratische Prinzipien und von Menschen erlassene Gesetze werden kategorisch abgelehnt. Damit richten sich Salafisten genauso wie andere islamistische Strömungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Danach, wie die Anhänger salafistischer Bestrebungen ihre Ziele erreichen wollen, unterscheiden die Verfassungsschutzbehörden im Wesentlichen zwei Ausprägungen, deren Grenzen jedoch fließend sind. 2.3.2 Unterscheidung in politischen und jihadistischen Salafismus Die Mehrzahl der Anhänger des Salafismus ist dem "politischen Salafismus" zuzuordnen. Diese versuchen grundsätzlich, ihre Ziele ohne Gewalt zu erreichen. Allerdings vertreten auch sie vielfach die Auffassung, die Einführung und Anwendung von "Körperstrafen" (siehe V 2.3.1) sei legitim und aufgrund ihrer "abschreckenden Wirkung" wünschenswert. Damit zeigen auch politische Salafisten ein ambivalentes Verhältnis zur Gewaltanwendung. Nach Auffassung jihadistischer Salafisten ist Gewalt hingegen nicht nur ein geeignetes, sondern ein vorrangiges Mittel zur Erreichung ihrer Ziele. Sie wähnen den Islam einem dauerhaften Angriff von "Ungläubigen" ausgesetzt. Deshalb sei der bewaffnete Kampf zur "Verteidigung des Glaubens" gerechtfertigt. Allerdings sind nicht nur "Ungläubige" Ziel dieses "Verteidigungskampfes". Jihadisten wenden sich auch gegen die als "unislamisch" empfundenen Regierungen in muslimisch geprägten Ländern. Außerdem richten sie sich - wie beispielsweise der IS - gegen islamische Gruppierungen und Konfessionen (z. B. Schiiten), die nicht den Glaubensvorstellungen der Salafisten folgen. Sowohl politische wie auch jihadistische Salafisten verfolgen im Ergebnis dieselben Ziele und stützen sich auf die gleiche Ideologie. 2.3.3 Charakteristika und besondere Merkmale "Salafistischer Bestrebungen" Salafistische Bestrebungen sind durch flache Hierarchien gekennzeichnet. Auch formale Strukturen, wie sie beispielsweise legalistische Organisationen oder Vereinigungen aufweisen, sind nur selten erkennbar. Die Kontakte zwischen den Anhängern ergeben sich häufig über das Internet. Durch einen intensiv gelebten Umgang mitei93
  • Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes); diese Rechtsgrundlage und die tatsächlichen Anhaltspunkte, die dieses Auskunftsverlangen veranlassen, sind aktenkundig zu machen. Die Auskunft
HESSISCHES VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ Für die Zwecke von Ersuchen nach Satz 1 Nr. 2 darf das Landesamt das Bundeszentralamt für Steuern ersuchen, bei den Kreditinstituten die in SS 93b Abs. 1 der Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2730), bezeichneten Daten abzurufen, wenn dies zur Aufklärung von Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 2 Abs. 2 im Einzelfall geboten ist. (3) Das Landesamt darf im Einzelfall, soweit dies aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte zur Aufklärung von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 2 Abs. 2 erforderlich ist, von denjenigen, die geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringen oder daran mitwirken, Auskünfte über die nach den SS 3 Nr. 6 und SS 172 des Telekommunikationsgesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1166), erhobenen Daten verlangen (SS 174 Abs. 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes). Dies gilt auch für Daten, mittels derer der Zugriff auf Endgeräte oder auf Speichereinrichtungen, die in diesen Endgeräten oder hiervon räumlich getrennt eingesetzt werden, geschützt wird (SS 174 Abs. 1 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes). Die Auskunft darf auch anhand einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse verlangt werden (SS 174 Abs. 1 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes); diese Rechtsgrundlage und die tatsächlichen Anhaltspunkte, die dieses Auskunftsverlangen veranlassen, sind aktenkundig zu machen. Die Auskunft darf nur verlangt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für das Nutzen der Daten vorliegen. (4) Das Landesamt darf im Einzelfall zur Erfüllung seiner Aufgaben nach SS 2 unter den Voraussetzungen des SS 3 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes bei Personen und Unternehmen, die geschäftsmäßig 1. Postdienstleistungen erbringen oder daran mitwirken, Auskünfte zu den sonstigen Umständen des Postverkehrs, 2. Telekommunikationsdienste erbringen oder daran mitwirken, Auskünfte zu Verkehrsdaten nach SS 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1982, 2022 I S. 1045), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. August 2021 (BGBl. I S. 3544), 3. Telemedien anbieten oder daran mitwirken, Auskünfte über a) Merkmale zur Identifikation des Nutzers von Telemedien, b) Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Nutzung und c) die vom Nutzer in Anspruch genommenen Telemedien einholen. (5) Auskünfte nach Abs. 3, soweit Daten nach SS 174 Abs. 1 Satz 2 und 3 des Telekommunikationsgesetzes betroffen sind, und Auskünfte nach Abs. 4 dürfen nur auf Anordnung des für den Verfassungsschutz zuständigen Ministeriums eingeholt werden. Die Anordnung ist durch die Behördenleitung schriftlich zu beantragen. Der Antrag ist zu begründen. Das Ministerium unterrichtet unverzüglich die G 10-Kommission nach SS 2 Abs. 1 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Artikel 10-Gesetz über die Anordnung vor deren Vollzug und holt deren Zustimmung ein. Bei Gefahr im Verzug kann das Ministerium den Vollzug der Anordnung auch bereits vor Unterrichtung der G 10-Kommission anordnen. Die G 10-Kommission prüft von Amts wegen oder aufgrund von Beschwerden die Zulässigkeit und Notwendigkeit der Einholung von Auskünften. SS 15 Abs. 5 des Artikel 10-Gesetzes ist entsprechend anzuwenden. Anordnungen, welche die G 10-Kommission für unzulässig erklärt, hat das Ministerium unverzüglich aufzuheben. SS 12 Abs. 1 und 3 des Artikel 10-Gesetzes findet entsprechende Anwendung. (6) Bei Maßnahmen nach Abs. 2 und 4 ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes, für Maßnahmen nach Abs. 2 mit Ausnahme des SS 4 Abs. 4 des Artikel 10-Gesetzes, mit der Maßgabe nach SS 6 Satz 3 und 4 dieses Gesetzes anzuwenden, die SSSS 9, 10 Abs. 2 und 3, SS 11 Abs. 1 und 2, SS 12 Abs. 1 und 3, SS 17 Abs. 3 des Artikel 10-Gesetzes sowie SS 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Artikel 10-Gesetz sind Hessischer Verfassungsschutzbericht 2023 - 369
  • nicht die Aussage beinhaltet, dass sich die betroffene Person rechtswidrig verhalten hat oder ein darauf gerichteter Verdacht bestehen müsse
HESSISCHES VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ entsprechend anzuwenden. Abweichend von SS 10 Abs. 3 des Artikel 10-Gesetzes genügt eine räumlich und zeitlich hinreichende Bezeichnung der Telekommunikation, sofern anderenfalls die Erreichung des Zwecks der Maßnahme aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Soweit dem Verpflichteten keine Entschädigung nach besonderen Bestimmungen zusteht, findet SS 20 des Artikel 10-Gesetzes entsprechende Anwendung. Im Übrigen hat der Verpflichtete die Auskunft unentgeltlich zu erteilen. (7) Die zur Erteilung der Auskunft erforderlichen Daten müssen unverzüglich, vollständig und richtig übermittelt werden. Das Auskunftsersuchen und die übermittelten Daten dürfen der betroffenen Person oder Dritten vom Verpflichteten nicht mitgeteilt werden. (8) Auf Auskünfte nach Abs. 4 Nr. 2 sind die Vorgaben des SS 8b Abs. 8 Satz 4 und 5 des Bundesverfassungsschutzgesetzes anzuwenden. Für die Erteilung von Auskünften nach Abs. 1, 2 und 4 Nr. 3 gilt die Nachrichtendienste-Übermittlungsverordnung vom 11. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2117), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Mai 2021 (BGBl. I S. 990). (9) Dem Verpflichteten ist es verboten, allein aufgrund eines Auskunftsersuchens einseitige Handlungen vorzunehmen, die für die betroffene Person nachteilig sind und die über die Erteilung der Auskunft hinausgehen, insbesondere bestehende Verträge oder Geschäftsverbindungen zu beenden, ihren Umfang zu beschränken oder ein Entgelt zu erheben oder zu erhöhen. Die Anordnung ist mit dem ausdrücklichen Hinweis auf dieses Verbot und darauf zu verbinden, dass das Auskunftsersuchen nicht die Aussage beinhaltet, dass sich die betroffene Person rechtswidrig verhalten hat oder ein darauf gerichteter Verdacht bestehen müsse. (10) Auskunft nach Abs. 1 bis 4 darf bei Unternehmen eingeholt werden, die in Deutschland 1. eine Niederlassung haben oder 2. Leistungen erbringen oder hieran mitwirken. SS11 OBSERVATION (1) Das Landesamt darf außerhalb der Schutzbereiche der Art. 10 und 13 des Grundgesetzes Personen verdeckt mit oder ohne Inanspruchnahme technischer Mittel planmäßig observieren, insbesondere das nichtöffentlich gesprochene Wort mithören, abhören und aufzeichnen sowie Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen anfertigen, sofern dies zur Aufklärung von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 2 Abs. 2 im Einzelfall geboten ist. (2) Die Maßnahme ist im Einzelfall länger als 48 Stunden oder an mehr als drei Tagen innerhalb einer Woche (langfristige Observation) nur zulässig, wenn dies zur Aufklärung einer erheblich beobachtungsbedürftigen Bestrebung oder Tätigkeit gemäß SS 3 Abs. 2 im Einzelfall geboten ist. (3) Eine Maßnahme nach Abs. 2 darf sich gezielt nur gegen eine Person richten, von der auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass sie entweder 1. an der Bestrebung oder Tätigkeit beteiligt ist oder 2. mit einer Person nach Nr. 1 in Kontakt steht und a) von der Bestrebung oder Tätigkeit Kenntnis hat oder b) die Person nach Nr. 1 sich ihrer zur Förderung der Bestrebung oder Tätigkeit bedient und eine Maßnahme gegen die Person nach Nr. 1 allein nicht zur Erforschung des Sachverhalts ausreicht. (4) Maßnahmen der langfristigen Observation nach Abs. 2 bedürfen einer richterlichen Anordnung. Die Anordnung ist auf höchstens drei Monate zu befristen. 370 - Hessischer Verfassungsschutzbericht 2023
  • Ansprechpartnern bei der Bayerischen Staatsregierung. Die Servicestelle kann keine Rechtsberatung in Einzelfällen geben
Verfassungsschutzbericht Bayern 2024 Impressum Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Odeonsplatz 3, 80539 München www.innenministerium.bayern.de Redaktion: Abteilung Verfassungsschutz, Cybersicherheit in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz Gestaltung: IKW team GmbH, München Stand: April 2025 Druck: StMI (Pressefassung); gedruckt auf umweltzertifiziertem Papier Hinweis Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staatsregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von 5 Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags, Bundestags, Kommunal und Europawahlen. Missbräuchlich ist wäh rend dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwer bung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Staatsregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Wollen Sie mehr über die Arbeit der Bayerischen Staatsregierung erfahren? BAYERN | DIREKT ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Staatsregierung. Unter Telefon 089 122220 oder per EMail an direkt@bayern.de erhalten Sie Informationsmate rial und Broschüren, Auskünfte zu aktuellen Themen und Internetquellen sowie Hinweise zu Behörden, zuständigen Stellen und Ansprechpartnern bei der Bayerischen Staatsregierung. Die Servicestelle kann keine Rechtsberatung in Einzelfällen geben. 363
  • Rechtsextremistische Bestrebungen deutschland" erklärte HUPKA im März, die NPD stelle für ihn seit dem Bundesparteitag eine "feindliche Organisation
70 Rechtsextremistische Bestrebungen deutschland" erklärte HUPKA im März, die NPD stelle für ihn seit dem Bundesparteitag eine "feindliche Organisation" dar. Sie sei nicht mehr Bestandteil des "Nationalen Widerstandes". Sie habe sich selber "auf eine Stufe m i t d e r DVU und den Republikanern gestellt". Die Partei sei "nicht mehr reformfähig". Auch e i n weiterer Versuch HUPKAs, im Frühjahr in Sachsen-Anhalt NPD-Mitglieder zum Parteiaustritt zu bewegen, erbrachte nich t d i e von ihm erhoffte Resonanz. Demonstrationen Ihren "Kamp f u m d i e Straße" in Form von Demonstratioals Erfolg der nen und öffentlichen Veranstaltungen setzte die NPD auch Bündnispolitik 2002 fort. Insgesamt waren die Teilnehmerzahlen an den Demonstrationen rückläufig, auch wenn etwa 100 Demonstrationen und öffentlich e Veranstaltungen (2001 : rund 70) organisiert wurden. * A m 1. Mai nahmen rund 3.000 Personen an NPD-Kundgebungen in Berlin-Hohenschönhausen, Dresden, Fürth, Göttingen, Ludwigshafen und Mannheim teil. Gegen die "Wehrmachtsausstellung" führte die Partei Demonstrationen u. a . a m 2 . Februar in Bielefeld (rund 1.700 Teilnehmer) und am 8. Juni in Leipzig (rund 1.10 0 Teilnehmer) durch. In Bielefeld wurde die Demonstration von den führenden Protagoniste n d e r Neonazi-Szene - Christian WORCH, Thomas WULFF, Friedhelm BUSSE und Hartmut WOSTUPATSCH - unterstützt. Am "Pressefest" der NPD am 3. August in Königslutter (Niedersachsen) nahmen rund 1.500 Personen teil. Das neonazistische "Aktionsbüro Norddeutschland" bezeichnete in einer im Oktober auf der Homepage der NPD-Bremen eingestellten "Lageanalyse" eine "allgemeine Demonstrationsmüdigkeit" als eine Ursache für die rückläufige n Teilnehmerzahlen. Eine Demonstration ohne inhaltliche Einbettung könne allenfalls "noch als Spaßfaktor für unpolitische Mitläufer" betrachte t werden, aber nicht mehr als Mittel zur Verbesserung der eigenen Politikfähigkeit. Auch die NPD-Parteiführung äußerte sich ähnlich. In einem Rundschreiben vo m 1. Oktober erklärte der NPD-Bundesgeschäftsführer Frank SCHWERDT, D e- monstrationen der Partei sollten in Zukunft eine wichtige Aufgabe im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit erfüllen. Es sei darauf zu achten, dass es nicht zu einer "Demonstrationsflut" komme. Jede Demonstration sollte unter einem Motto stehen, das auch der Bevölkerung vermittelbar sei. 44 * Die Zahl relativiert sich durch Info-Stände und kleinere Wahlkampfveranstaltungen, die teilweise als Demonstration angemeldet waren.
  • bestehen, dass eine Verdeckte Mitarbeiterin oder ein Verdeckter Mitarbeiter rechtswidrig einen Straftatbestand von erheblicher Bedeutung verwirklicht hat, wird ihr oder
HESSISCHES VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ sich tatsächliche Anhaltspunkte im Sinne von Abs. 4 Satz 1, ist die Maßnahme unverzüglich zu unterbrechen, sobald dies ohne Gefährdung von Leib oder Leben oder Enttarnung eingesetzter Personen möglich ist. Unterbleibt ein Abbruch aufgrund einer Gefährdung nach Satz 1, sind die Tatsache des Eindringens in den Kernbereich privater Lebensgestaltung und die Umstände des Fortsetzens der Maßnahme zu dokumentieren. Die Maßnahme darf fortgeführt werden, wenn keine Anhaltspunkte nach Abs. 4 Satz 1 mehr vorliegen. Soweit Erkenntnisse im Sinne von Abs. 4 Satz 1 durch eine Maßnahme erlangt worden sind, dürfen sie nicht verwendet werden und sind unverzüglich zu löschen. Die Tatsachen der Erfassung der Daten und der Löschung sind zu dokumentieren. Die Dokumentation darf ausschließlich für Zwecke der Datenschutzkontrolle verwendet werden. Die Dokumentation ist am Ende des Kalenderjahres, das der Protokollierung folgt, zu löschen. (6) Vor der Weitergabe von Informationen hat die Verdeckte Mitarbeiterin oder der Verdeckter Mitarbeiter zu prüfen, ob durch die Informationen oder die Art und Weise, in der sie erlangt wurden, Erkenntnisse im Sinne von Abs. 4 Satz 1 berührt sind. Entsprechende Erkenntnisse dürfen nicht zur Verwertung weitergegeben werden. (7) Bestehen Zweifel, ob bei einer Maßnahme Erkenntnisse im Sinne von Abs. 4 Satz 1 gewonnen worden sind, entscheidet der behördliche Datenschutzbeauftragte. Dieser entscheidet unverzüglich über die Verwendbarkeit und Löschung der Daten. (8) Verdeckte Mitarbeiterinnen und Verdeckte Mitarbeiter dürfen weder zur Gründung von Bestrebungen nach SS 2 Abs. 2 noch zur steuernden Einflussnahme auf derartige Bestrebungen eingesetzt werden. Sie dürfen in Personenzusammenschlüssen oder für diese tätig werden, auch wenn dadurch ein Straftatbestand verwirklicht wird. Im Übrigen dürfen Verdeckte Mitarbeiterinnen und Verdeckte Mitarbeiter im Einsatz bei der Beteiligung an Bestrebungen solche Handlungen vornehmen, die 1. nicht in Individualrechte eingreifen, 2. von den an den Bestrebungen Beteiligten derart erwartet werden, dass sie zur Gewinnung und Sicherung der Informationszugänge unumgänglich sind, und 3. nicht außer Verhältnis zur Bedeutung des aufzuklärenden Sachverhalts stehen. Sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine Verdeckte Mitarbeiterin oder ein Verdeckter Mitarbeiter rechtswidrig einen Straftatbestand von erheblicher Bedeutung verwirklicht hat, wird ihr oder sein Einsatz unverzüglich beendet und die Strafverfolgungsbehörde unterrichtet. Über Ausnahmen von Satz 4 entscheidet die Behördenleitung oder ihre Vertretung. (9) Bei Einsätzen zur Erfüllung der Aufgabe nach SS 2 Abs. 2 Nr. 5 gilt SS 9a Abs. 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes entsprechend. (10) Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die verdeckt Informationen in sozialen Netzwerken und sonstigen Kommunikationsplattformen im Internet erheben, gelten Abs. 8 und 9 sowie SS 9a Abs. 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes entsprechend, auch wenn sie nicht unter einer auf Dauer angelegten Legende tätig werden. SS13 VERTRAUENSLEUTE (1) Für den Einsatz von Privatpersonen, deren planmäßige, dauerhafte Zusammenarbeit mit dem Landesamt Dritten nicht bekannt ist (Vertrauensleute), gilt SS 12 Abs. 1 bis 9 entsprechend. Vor der Weitergabe von Informationen an die VP-Führung haben Vertrauensleute selbst zu prüfen, ob durch die Informationen oder die Art und Weise, in der sie erlangt wurden, Erkenntnissen im Sinne von SS 12 Abs. 4 Satz 1 berührt sind. Die VP-Führung hat die gewonnenen Informationen auf Erkenntnisse im Sinne von SS 12 Abs. 4 Satz 1 überprüfen, bevor sie zur Verwertung weitergegeben werden. (2) Über die Verpflichtung von Vertrauensleuten entscheidet die Behördenleitung oder ihre Vertretung. Vertrauensleute müssen nach ihren persönlichen und charakterlichen Voraussetzungen für die Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz Hessischer Verfassungsschutzbericht 2023 - 373
  • Rechtsextremistische Bestrebungen 69 des" zu bündeln. Im Rahmen ihres "Kampfe s u m d i e Straße" hatte dabei
Rechtsextremistische Bestrebungen 69 des" zu bündeln. Im Rahmen ihres "Kampfe s u m d i e Straße" hatte dabei die themenund aktionsbezogene Zusammenarbeit mit Neonazis Priorität. Etabliert i n d e r P a rtei haben sich Neonazis wie Sasch a ROßMÜLLER, Frank SCHWERDT und Manfred BÖRM, die auch dem neuen Bundesvorstand angehören. Neu hinzu gewählt wurde u. a. Uwe LEICHSENRING, NPDStadtrat aus Königsstein (Sachsen), angeklagt wege n Unterstützung einer kriminellen Vereinigung, der verbotenen "Skinheads Sächsische Schweiz". Durch die Wiederwahl als Parteivorsitzender ist die MachtInnerparteiliche position VOIGTs gefestigt. In einer Pressemitteilung der NPD Opposition vo m 19. März hieß es, der Bundesparteitag habe vor allem geschwächt für "Stabilität und Kontinuität an der Führungsspitze der ältesten nationalen Partei" gesorgt. Exponierte Kritike r d e r Politik VOIGTs gehören dem neuen Bundesvorstand nicht mehr an. Der im Dezember 2001 wegen parteischädigenden Verhaltens aus der NPD ausgeschlossene Neonazi und Wortführer der innerparteilichen Oppositionsgruppe "Revolutionäre Plattform - Aufbruch 2000" (RPF), Steffen HUPKA, gab in einem Schreiben vo m 13. Januar deren Auflösung bekannt, da die "RPF ihre Aufgabe in der Partei, soweit dies möglich war, e r- füllt hat". Die RPF habe über eineinhalb Jahre konstruktive Kritik an der Parteiführung geübt. Der gewünschte Dialog mit dem Parteivorstand habe sich jedoch nicht eingestellt. Die Aktivisten der RPF setzten allerdings "ihre Arbeit in der NPD für eine revolutionäre Partei-(führung) fort". I m Vorfeld des Bundesparteitage s versuchte die innerparteiliche Opposition erneut, die Kräfte zu bündeln, um bei den Neuwahlen des Bundesvorstandes die Parteiführung um Udo VOIGT abzulösen. In einem Rundbrief 43 hatte HUPKA erklärt, die NPD sei am Ende. Auf dem Bundesparteita g werde es die allerletzte Chance geben, die NPD den zerstörerischen Kräften wieder zu entreißen und einen soliden Neubeginn zu versuchen. Der Parteivorstand besitze keine gefestigte weltanschaulich-geistige G rundlage und handle nach keiner zur Machterlangung notwendigen politischen Strategie. Mangels eines klaren politischen Konzepts und fehlender personeller Alternativen scheiterte jedoch d e r Versuch der parteiinternen Opposition - unter ihnen der Neonazi und schleswig-holsteinische Landesvorsitzende Peter BORCHERT - auf dem Bundesparteitag die Macht zu übernehmen. In einem Beitrag auf der Homepage des neonazistischen "Aktionsbüros NordBericht 2002
  • Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantik-Vertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen
(2) Eine solche Einsichtnahme ist nur zulässig, wenn 1. die Aufklärung auf andere Weise nicht möglich erscheint, insbesondere durch eine Übermittlung der personenbezogenen Daten durch die registerführende Stelle der Zweck der Maßnahme gefährdet würde, oder 2. die betroffenen Personen durch eine anderweitige Aufklärung unverhältnismäßig beeinträchtigt würden und eine besondere gesetzliche Geheimhaltungsvorschrift oder ein Berufsgeheimnis der Einsichtnahme nicht entgegensteht. Die durch die Maßnahme nach Absatz 1 erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur nach Maßgabe des SS 4 Abs. 1 und 2 des Artikel 10-Gesetzes anderweitig verwendet werden. (3) Über die Einsichtnahme ist ein gesonderter Nachweis zu führen, aus dem ihr Zweck, die in Anspruch genommene Stelle sowie die Namen der Betroffenen, auf die sich die für eine weitere Verwendung erforderlichen personenbezogenen Daten beziehen, hervorgehen. Die Aufzeichnungen sind gesondert aufzubewahren, gegen unberechtigten Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Erstellung folgt, zu vernichten. SS 17 Übermittlung von Informationen durch die Verfassungsschutzbehörde (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf Informationen, die nicht personenbezogen sind, an deutsche und ausländische Behörden und öffentliche Stellen und an überund zwischenstaatliche Stellen übermitteln, wenn dies zur Erfüllung eigener Aufgaben erforderlich ist oder der Empfänger die Information zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. (2) Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten an deutsche Behörden und öffentliche Stellen übermitteln, wenn dies zur Erfüllung eigener Aufgaben erforderlich ist oder der Empfänger die Informationen zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder sonst für Zwecke der öffentlichen Sicherheit, der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr benötigt. (3) Die Verfassungsschutzbehörde übermittelt den Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, den Polizeien von sich aus die ihm bekannt gewordenen Informationen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von Staatsschutzdelikten erforderlich ist. Delikte nach Satz 1 sind die in SSSS 74a und 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes genannten Straftaten sowie sonstige Straftaten, bei denen auf Grund ihrer Zielsetzung, des Motivs des Tatverdächtigen oder dessen Verbindung zu einer Organisation tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen die in Artikel 73 Nr. 10 Buchstabe b oder c des Grundgesetzes genannten Schutzgüter gerichtet sind. (4) Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten an Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte übermitteln, soweit die Bundesrepublik Deutschland dazu im Rahmen von Artikel 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantik-Vertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen vom 3. August 1959 (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218), zuletzt geändert durch das Abkommen vom 18. März 1993 (BGBl. 1994 II S. 2594), in der jeweils geltenden Fassung verpflichtet ist. (5) Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten an ausländische öffent107
  • Interessen der Betroffenen, insbesondere auf Grund der Gefahr einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgegenstehen. Die Übermittlung unterbleibt auch, sofern der Empfänger nicht
liche Stellen sowie an überund zwischenstaatliche Stellen übermitteln, wenn die Übermittlung zur Erfüllung eigener Aufgaben oder zur Wahrung von Sicherheitsinteressen des Empfängers erforderlich ist. Die Übermittlung unterbleibt, wenn auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen der Betroffenen, insbesondere auf Grund der Gefahr einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgegenstehen. Die Übermittlung unterbleibt auch, sofern der Empfänger nicht die erforderlichen Maßnahmen zur Verwirklichung der Grundsätze des Übereinkommens des Europarates über den Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten vom 28. Januar 1981 (BGBl. 1985 II S. 539) oder vergleichbare Regelungen getroffen hat. (6) Die Verfassungsschutzbehörde hat die Übermittlung von personenbezogenen Daten nach den Absät-zen 2 bis 5 aktenkundig zu machen. In der entsprechenden bei der Verfassungsschutzbehörde geführten Datei ist die Datenübermittlung zu vermerken. Die Übermittlung von Informationen an ausländische öffentliche Stellen sowie an überund zwischenstaatliche Stellen ist nur im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz zulässig. (7) Eine Übermittlung von Informationen an andere Stellen ist zulässig, wenn es zum Schutz vor Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 unumgänglich ist. Satz 2 findet keine Anwendung, wenn personenbezogene Daten zum Zwecke der Informationserhebung nach SS 7 Abs. 3 übermittelt werden. Die Verfassungsschutzbehörde führt über die Übermittlung personenbezogener Daten einen Nachweis, aus dem der Zweck der Übermittlung, ihre Veranlassung, die Aktenfundstelle und der Empfänger hervorgehen; die Nachweise sind gesondert aufzubewahren, gegen unberechtigten Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr ihrer Erstellung folgt, zu vernichten. (8) Vor jeder Informationsübermittlung ist der Akteninhalt zu würdigen und der Informationsübermittlung zu Grunde zu legen. Erkennbar unvollständige Informationen sind vor der Übermittlung im Rahmen der Verhältnismäßigkeit durch Einholung zusätzlicher Auskünfte zu vervollständigen. Auszüge aus Textdateien dürfen nicht ohne die dazugehörenden erläuternden Unterlagen übermittelt werden. (9) Der Empfänger darf die übermittelten personenbezogenen Daten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden. Die Verfassungsschutzbehörde hat den Empfänger auf die Zweckbindung hinzuweisen und sich vorzubehalten, um Auskunft über die vorgenommene Verwendung der personenbezogenen Daten zu bitten. SS 18 Unterrichtung der Öffentlichkeit (1) Bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit einschließlich der Medien über Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörde dürfen auch personenbezogene Daten bekannt gegeben werden, wenn die Bekanntgabe für das Verständnis des Zusammenhangs oder der Darstellung von Organisationen oder unorganisierten Gruppen erforderlich ist und die Interessen der Allgemeinheit das schutzwürdige Interesse von Betroffenen überwiegen. (2) Der Öffentlichkeit sind die Gesamtzahl der Bediensteten sowie die Stellenübersicht der Verfassungsschutzbehörde, die Gesamtzahl der von der Verfassungsschutzbehörde in Dateien im Sinne des SS 6 Satz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes gespeicherten Personendatensätze und die Summe der für die Verfassungsschutzbehörde eingesetzten Haushaltsmittel bekannt zu geben. 108
  • Rechtsextremistische Bestrebungen "Wir als Deutsche ... müssen mit unsere n Politikern ganz anders reden. Es sind nicht unsere Politiker
68 Rechtsextremistische Bestrebungen "Wir als Deutsche ... müssen mit unsere n Politikern ganz anders reden. Es sind nicht unsere Politiker, e s s i n d d i e Verräter an unsere m Vaterland. Sie haben sich kaufen lassen und sehen kaltblütig zu, wie der deutschen Jugend die Zukunft genommen wird ... Dieses Syste m i s t kein deutsches System. Es ist eine Vasallenregierung und die Herren dieser Vasallen sitzen an der amerikanischen Ostküste 42 ... Viele meinen ja, wir haben ja eine Verfassung und sie denken dabei an das Grundgesetz, aber dieses Grundgesetz ist keine Verfassung, es ist ein von den Besatzungsmächten, den Siegern über Deutschland vorgeschriebenes Grundgesetz für die Bundesrepublik. Und die Bundesrepublik ist nicht das Deutsche Reich und nicht Deutschland." Der NPD-Vorsitzende VOIGT gab in der Oktober-Ausgabe der "Deutschen Stimme" zu bedenken, dass "die BRD ein Kind der Alliierten" sei und stellte die Frage: "Wenn die deutsche Regierung eine Marionette i mperialer Machtbestrebungen der USA ist, dann muß auch der Frage nachgegangen werden, wer hinter dieser Weltmacht steht und uns denn in Wirklichkeit kontrolliert, die amerikanische Rüstungsindustrie, die Regierung in Te l Aviv oder gar beide?" ("Deutsche Stimme" Nr. 10/2002, S. 2) 1.2 Organisation und Entwicklung Die NPD hat erstmals seit 1996 einen Mitgliederrückgang zu verzeichnen. Die Mitgliederzahl dürfte nur noch bei etwa 6.100 (2001: 6.500) liegen. Mitgliederstärkste Landesverbände blieben Sachsen mit 900 (2001: 1.000), Bayern mit 900 (2001: 900) und Nordrhein-Westfalen mit 500 (2001: 750). Bundesparteitag Auf dem Bundesparteita g a m 16./17. März in Königslutter stärkt Stellung (Niedersachsen) setzte sich der amtierende Bundesvorsitzende VOIGTs Udo VOIGT mit rund 75 % d e r Stimmen gegen seinen einzigen Gegenkandidaten, den früheren NPD-Bundesvorsitzenden Günter DECKERT, durch . VOIGTs Strategie war es weiterhin, die NPD auf eine möglichst breite personelle Basis zu stellen und unterschiedlich e Strömungen des "nationalen Widerstan-
  • Rechtsextremistische Bestrebungen ter der Überschrift ",Schwarzen'-Kult, Gewaltaufrufe und Deutschenhaß" in menschenverachtender Diktion gegen "Hip-HopMusik": "In zahlreichen Vierteln verausländerter
64 Rechtsextremistische Bestrebungen ter der Überschrift ",Schwarzen'-Kult, Gewaltaufrufe und Deutschenhaß" in menschenverachtender Diktion gegen "Hip-HopMusik": "In zahlreichen Vierteln verausländerter Großstädte, in denen mittlerweile die Ausländer die Rest-Deutschen ,integrieren', hat sich eine entwurzelte Menschenfauna herausgebildet, die den idealen Nährboden für ein derartiges musikalisches Politik-Projekt abgibt. Ihre r Volkskultur entfremdete junge Deutsche treffen an diesen Brennpunkten auf entwurzelte Jung-Osmanen, ergänzt durch ethno-kulturelle Kastraten aus zwischen-ethnischen Beziehungen, dere n Unglück ihre geburtsbedingte Heimatlosigkeit ist." ("Deutsche Stimme" Nr. 1/2002, S. 24) Antisemitismus Die NPD verbreitete weiterhin antisemitische Propaganda und bot Antisemite n e i n Forum für ihre Agitation. Insbesondere versuchte sie Äußerungen des damaligen nordrhein-westfälischen FDP-Vorsitzenden in dessen Auseinandersetzung mit dem Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland 37 zu nutzen, um damit die eigenen Positionen diskursfähig zu machen. Die NPD setzte darauf, dass eine anhaltende Debatte einen angeblich bestehenden gesellschaftlichen Konsens auflöse, der Kritik an Juden und an Israel verbiete . S o veröffentlichte der Parteivorstand am 30. Mai im Internet eine Meldung mit dem Titel "Israel-Lobby : D e r Konsens bröckelt. Ablehnung gegenüber der anmaßenden Machtausübung des Zentralrates der Juden wächst". Zum bundesdeutschen Selbstverständnis gehöre, so die Meldung, die westlich e Wertegemeinschaft und die "unverbrüchliche Freundschaft zu den Juden und dem Staatsgebilde Israel". Verstöße gegen diesen gesellschaftlichen Konsens würden mit "totaler Isolation und gesellschaftlicher Ächtung" bestraft. Dennoch sei, wie die aktuellen Diskussionen zeigten, die "Erosion des Konsens nicht mehr aufzuhalten". Es komme jetzt darauf an, dieser Ablehnung "Ziel und Form " z u geben, aber vor allem "eigene politische und moralische Grundsätze z u formulieren". In der deutschen Politik dürfe künftig "kein Platz mehr sein für Heuchelei, Lüge und dem unkontrollierten Machtmißbrauch z weifelhafter Zentralräte". 38 In der Juli-Ausgabe der "Deutschen Stimme" hetzte d a s Redaktionsmitglied Waldemar MAIER unter der Überschrift "Antisemitismus-Debatte. Der ,clevere Jude' als Agitator der Multikultur. Michel Friedman verfolgt die Strategie, das
  • Zusammenschluß von Kommunistinnen und Kommunisten in der Partei DIE LINKE. Die Bewahrung und Weiterentwicklung marxistischen Gedankenguts ist wesentliches Anliegen
  • Marx, Engels, LeAuszug aus dem Internetauftritt der Partei 'DIE LINKE*' von nin erarbeiteten Theoriegebäude der 'Kommunistischen Plattform' werden damit für
  • /partei/zusammenschluesse/kommunistischeplattformderparteidielinke/ mitteilungenderkommunistischenplattform/detail/archiv/2007/juni/zurueck/archiv-2/artikel/ ausbeutung-und-krieg/; Abruf am 17.12.2013. 194 linksExtrEmismus
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2013 'Kommunistische Plattform' (KPF) Es geht der 'Kommunistischen Plattform' mit ihren bundesweit 1.210 Mitgliedern58 laut ihrer Gründungserklärung darum, "kommunistisches Gedankengut in die Programmatik und die praktische Politik der Partei ein[zu]bringen". Ihr Selbstverständnis formuliert die KPF wie folgt: "Die Kommunistische Plattform ist ein offen tätiger Zusammenschluß von Kommunistinnen und Kommunisten in der Partei DIE LINKE. Die Bewahrung und Weiterentwicklung marxistischen Gedankenguts ist wesentliches Anliegen der Kommunistischen Plattform. Die Plattform tritt für den Sozialismus als Ziel gesellschaftlicher Veränderungen ein".59 Orthodox - kommunistisches Weltbild Ideologische Grundlage der KPF bilden die "Klassiker" des Sozialismus bzw. Kommunismus: "Die auf der Grundlage der Erkenntnisse von Marx, Engels, Lenin und den Erfahrungen der internationalen Arbeiterbewegung erarbeiteten Wesenszüge und objektiven Gesetze des Imperialismus" 60 sind nach Auffassung der KPF auch im 21. Jahrhundert noch gültig. Die von Marx, Engels, LeAuszug aus dem Internetauftritt der Partei 'DIE LINKE*' von nin erarbeiteten Theoriegebäude der 'Kommunistischen Plattform' werden damit für die KPF zur Grundlage allumfassender Erklärungsansätze ökonomischer und politischer Prozesse und verbindlich gemacht. 58 Delegiertenschlüssel des 4. Parteitages; Beschluss des Parteivorstandes v. 13./14.04.2013. 59 www.die-linke.de/partei/zusammenschluesse/kommunistischeplattformderparteidielinke/; Abruf am 17.12.2013. 60 www.die-linke.de/partei/zusammenschluesse/kommunistischeplattformderparteidielinke/ mitteilungenderkommunistischenplattform/detail/archiv/2007/juni/zurueck/archiv-2/artikel/ ausbeutung-und-krieg/; Abruf am 17.12.2013. 194 linksExtrEmismus
  • Rechtsextremistische Bestrebungen 63 stätigte e rneut ihr Bundesvorsitzender VOIGT, d e r i m P a rteiorgan "Deutsch e Stimme
Rechtsextremistische Bestrebungen 63 stätigte e rneut ihr Bundesvorsitzender VOIGT, d e r i m P a rteiorgan "Deutsch e Stimme" die gegen das "Gleichheitsdogma" gerichtete n Vorstellungen der Parte i von einer "natürliche(n) Ungleichheit der Menschen" skizzierte und an einem Beispiel erläuterte: "Da fordern etablierte Politiker ernsthaft, daß z. B . Ausländer diesen Mißstand der Nettoreproduktionsrate unsere s Volkes ausgleichen sollen und beschließen, die Zuwanderungszahlen zu erhöhen. Da nach ihrem Menschenbild alle Menschen gleich sind, ist es ihnen völlig unwichtig, ob Schwarzafrikaner, Chinesen oder Türken angeworben werden. Diese Einstellung erscheint angesichts unseres lebensrichtigen Menschenbildes völlig absurd." ("Deutsche Stimme" Nr. 2/2002, S. 18) In seiner Rede während einer Demonstration der NPD am 1. Mai in Dresden erklärte VOIGT: "Un d w i r verstehen unter dem Begriff , Volk' keine euro-afroasiatische Mischbevölkerung der BRD, sondern alle Angehörigen des Deutschen Volkes!" 36 Der NPD-Funktionär Gerd ITTNER alias "Wolfswind" erklärte auf der Homepage der "Bürgerinitiative Ausländerstopp" in einem Beitrag vo m 16. Juli unter der Überschrift: "Brennpunkt Reichsstadt Nürnberg: Es gärt im deutschen Volke - I n fostand der Bürgerinitiative Ausländerstopp auf dem Stresemannplatz", man habe die "Durchrassung" satt: "Man läßt sich jetzt nicht mehr schafsgeduldig gemäß jüdischen Holocaustrezepturen multikulturell ausrotten! Man durchschaut die Völkermordabsicht, welche sich hinter jedem der zu diesem Zwecke nach Deutschland geschleusten massenhafte n Neger und sonstigen fremdrassigen Exote n verbirgt! ... Von Plakatwänden herab wird das deutsche Volk mit schwarz/weißer Rassenschandepropaganda beleidigt und verhöhnt." Ein Redaktionsmitglied und häufige r Autor des NPD-Parteiorgans "Deutsch e Stimme" hetzte in der Januar-Ausgabe unBericht 2002
  • Städten Kiel, Neumünster, Rendsburg, Flensburg und Lübeck dem türkischen rechtsextremen Spektrum zugerechnet. Die Beobachtung im Berichtsjahr zeigte erneut, dass
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/xxxx Mit der Zeitschrift "Bülten", die vierteljährlich erscheint, verfügt die Bewegung auch über eine Publikation. 3.2 Entwicklungen im Berichtsjahr In Schleswig-Holstein werden Vereine in den Städten Kiel, Neumünster, Rendsburg, Flensburg und Lübeck dem türkischen rechtsextremen Spektrum zugerechnet. Die Beobachtung im Berichtsjahr zeigte erneut, dass die hierarchischen Strukturen innerhalb des organisierten Spektrums von den Mitgliedern akzeptiert und umgesetzt werden. Anweisungen und Regelungen erfolgen intern. Hierfür werden die Vereine teilweise von der Führungsspitze persönlich aufgesucht. Eine gute Vernetzung mit häufigen Zusammenkünften aller Vereine im norddeutschen Raum, auch über die Landesgrenzen hinweg, zeigt die starke Verbundenheit untereinander. Sehr darauf bedacht, keine politische Angriffsfläche zu bieten, wurden in Schleswig-Holstein weder Demonstrationen noch anderweitige Aktionen in Bezug auf die kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Kurden und Türken in der Türkei durchgeführt. Wie sich jedoch auf Bundesebene gezeigt hat, kann dies nach außen eher ruhige und scheinbar friedliche Verhalten nicht über das vorhandene, zum Teil auch gewalttätige, Potential der Ülkücü-Anhänger hinwegtäuschen. Am 20. September kam es in Köln während eines protürkischen "Friedensmarsches für die Türkei" zu schweren körperlichen Auseinandersetzungen zwischen überwiegend jugendlichen Türken und jugendlichen Kurden. Eine weitere Beobachtung der Ülkücü-Szene ist vor diesem Hintergrund geboten, da es in Abhängigkeit von der Situation in der Türkei, auch in Schleswig-Holstein zu übersteigerten Reaktionen der Ülkücü-Anhängern kommen kann. Politische und gesellschaftliche Mitwirkung von Ülkücü-Anhängern in SchleswigHolstein konnte auch in diesem Berichtsjahr wieder festgestellt werden. Die verantwortlichen Stellen wurden gemäß SS 1 Landesverfassungsschutzgesetz (LVerfSchG) entsprechend in Kenntnis gesetzt. 87
  • Gegner riefen ihre Anhänger in Deutschland zu einem friedlichen, rechtskonformen Auftreten auf. Als Folge des Wahlausganges kam es zu einer
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/xxxx IV Nicht islamistisch motivierter Extremismus mit Auslandsbezug 1 Überblick Das bestimmende Thema im Bereich nicht-islamistisch motivierter Extremismus mit Auslandsbezug waren im Jahr 2015 die Parlamentswahlen in der Türkei, an denen auch die türkischen Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland als Wahlberechtigte teilnehmen konnten. Während die PKK ihre Anhänger für die pro-kurdische HDP mobilisierte, wurden für die türkischen Nationalisten u. a. Empfehlungen zur Wahl der MHP ausgesprochen. Beide ideologischen Gegner riefen ihre Anhänger in Deutschland zu einem friedlichen, rechtskonformen Auftreten auf. Als Folge des Wahlausganges kam es zu einer militärischen Eskalation des Kurdenkonflikts in der Türkei; darauf reagierten die PKK-Anhänger in Europa zunächst überwiegend besonnen. Im Laufe des Berichtsjahres wurde deutlich, dass die PKK die türkische Regierungspartei AKP, die Ülkücü-Bewegung und den "Islamischen Staat" als einheitliches Feindbild betrachtet. Somit bleibt das Konfliktpotential zwischen PKK-Anhängern einerseits und türkischen Nationalisten sowie Salafisten in Deutschland andererseits erhalten. Die Ülkücü-Bewegung dagegen konzentrierte sich weiterhin auf gesellschaftliche Teilhabe und politische Netzwerk-Arbeit. In Schleswig-Holstein erfasste die polizeiliche Statistik im Berichtsjahr fünf politisch motivierte Straftaten im Bereich Extremismus mit Auslandsbezug. Es handelte sich dabei ausnahmslos um Propagandadelikte, nämlich das öffentliche Zeigen von Kennzeichen der verbotenen Organisation PKK. 2 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) 2.1 Ideologie/Zielsetzung Die "Arbeiterpartei Kurdistans" (Partiya Karkeren Kurdistan - PKK) wurde 1978 unter der Führung von Abdullah Öcalan als Gegenbewegung gegen die staatliche Repression der Kurden in der Türkei gegründet. Zunächst berief sie sich auf marxistischleninistische Ideologieelemente und strebte eine Revolution an, die zur Errichtung eines kurdischen Staates führen sollte. Im Lauf der Jahrzehnte trat in vielen The75
  • allgemeine und gleiche Wahlen anstrebt und zudem das demokratische Rechtssystem ablehnt. Seit dem Jahr 2021 findet die "SO" wieder
Auslandsbezogener Extremismus Die Gesamtzahl der auslandsbezogenen Extremisten lag im Jahr 2024 unverändert bei 80 (2023: 80). Darunter weist die bundesweit mit einem Betätigungsverbot belegte "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) ebenfalls unverändert mit etwa 60 (2023: 60) das größte Personenpotenzial auf. Personenpotenzial Auslandsbezogener Extremismus in Brandenburg 2015-2024 2024 80 2023 80 2022 80 2021 95 2020 95 2019 105 2018 115 2017 100 2016 105 2015 110 0 20 40 60 80 100 Scientology-Organisation Die extremistische Sekte "Scientology-Organisation" (SO) ist seit 1970 in Deutschland aktiv. In Brandenburg wird sie seit 1997 aufgrund eines Beschlusses der Innenministerkonferenz durch den Verfassungsschutz beobachtet. Ausschlaggebend hierfür ist unter anderem, dass die "SO" eine Gesellschaft ohne allgemeine und gleiche Wahlen anstrebt und zudem das demokratische Rechtssystem ablehnt. Seit dem Jahr 2021 findet die "SO" wieder in Verfassungsschutzberichten des Landes Brandenburg Erwähnung, weil ein entsprechendes erhöhtes Erkenntnisaufkommen vorliegt. Das bezieht sich unter anderem auf Aktivitäten von "SO"-Tarnorganisationen wie "The Way To Happiness" und Einzelsachverhalte. 17
  • Rechtsextremistische Bestrebungen In einer Pressemitteilung vom 2. Juni berichtete der NPDKreisvorsitzende in Jena über eine "national befreite Zone
  • ausüben und müsse nicht fürchten, dass die Kinder wegen "rechter" Eltern benachteiligt würden. Auch setzten sich die Bürger in diesen
62 Rechtsextremistische Bestrebungen In einer Pressemitteilung vom 2. Juni berichtete der NPDKreisvorsitzende in Jena über eine "national befreite Zone": A m 1. Juni habe auf dem Hölleinplatz in Jena der "1. Thüringentag der nationalen Jugend" mit ca. 200 Teilnehmern s tattgefunden. Das "gesamte Gebiet um den Hölleinplatz herum" sei an diesem Tag "national befreit" gewesen: "Wi r konnten in aller Öffentlichkeit unsere Kultur ausleben, neue Kontakte untereinander knüpfen und uns einen schönen Tag unte r Kameraden machen." Der NPD-Bundesvorsitzende Udo VOIGT definierte i m P a r- teiorgan "Deutsch e Stimme" die Bezeichnung "national befreite Zonen" nunmehr auch a l s Teil des "Kampfes um die Köpfe" innerhalb des strategischen "Drei-Säulen-Konzeptes" der NPD 33. Der Parteiideologe Jürgen SCHWAB begründete i n d e r "Deutschen Stimme" 34 die Erforderlichkeit "nationalbefreite(r) Zonen" mit der angeblichen Notwendigkeit, für "nationale Bürger", denen der Staat den Schutz verwehre, "überstaatliche Schutzräume" zu schaffen. Die Verfolgten müssten sich daher selbst schützen, womit "auch auf diese Weise das Schutzund Gewaltmonopol des Staates untergraben" werde. Im "Idealzustand" seien "nationale Bürger" in "nationalbefreiten Zonen", wie sie in "Mitteldeutschland" allmählich entstünden, sicher vor der staatlich finanzierte n u n d von den Medien legitimierten "Antifa" und könnten "nationale Konzerte " veranstalten. Man werde im Berufsleben nicht diskriminiert, dürfe seine Meinung sagen, politisch mitwirken, unbehelligt den Beruf ausüben und müsse nicht fürchten, dass die Kinder wegen "rechter" Eltern benachteiligt würden. Auch setzten sich die Bürger in diesen Zonen erfolgreich gegen "Multikulti-Propaganda" in Kindergarten und Schule zur Wehr. Erst in einem "deutschen Staat, der diese Bezeichnung verdient", könnten die Schutzzonen aufgelöst werden, "weil dann ganz Deutschland ,befreite Zone' für deutsche Bürger" sein werde, "die nicht nur Menschen, sondern auch Deutsche sein wollen". Rassismus und FremDie gegen die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 G rundgesetz) denfeindlichkeit und den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Grundgesetz) gerichtete, unverändert rassistisch motivierte Fremdenfeindlichkeit der NPD wird nicht etwa nur in gelegentlichen Äußerungen einzelner Funktionäre oder Mitglieder offenbar, sondern fußt auf dem "lebensrichtigen Menschenbild" der Partei. 35 Dies be-
  • nicht zu. Im Umkehrschluss ist es naheliegend, dass geltendes Recht für nicht bindend erachtet wird. So werden beispielsweise bundesdeutsche Ausweisdokumente
  • rechtswidrig abgelehnt. Thüringer Behörden werden mitunter mit dem Anliegen kontaktiert, die Löschung der Geburtsurkunde zu veranlassen, da mit dieser "Urkunde
Auch in Thüringen fühlten sich einzelne Gewerbetreibende dem KRD zugehörig. So gaben sie das KRD auf ihren Homepages als "Aufsichtsbehörde" an oder wiesen darauf hin, dass der Kunde "für die Dauer der Geschäftsbeziehung [...] eine temporäre Zugehörigkeit zum Gemeinwohlstaat Königreich Deutschland" besitze. Mitunter boten Unternehmen und Personen zudem Waren und Dienstleistungen über das KRD-eigene Portal "KaDaRi" an. Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs erfolgte dabei über die Fantasiewährung "Engelsmark" ("EMark") des KRD. Auch im Berichtszeitraum 2024 konnten Aktivitäten der bundesweit agierenden und gut vernetzten Gruppierung "Indigenes Volk Germaniten" (IVG) wahrgenommen werden. Eigenen Angaben zufolge erfolgte die Gründung des IVG bereits in 2010. Angehörige dieser Gruppierung bezeichnen sich als "Nachfahren der germanischen Völker/Stämme" und betrachten sich als eigenständiges Volk, die die Existenz der Bundesrepublik Deutschland nicht in Frage stellen. Einem Staat oder Reich rechnen sie sich jedoch auch nicht zu. Im Umkehrschluss ist es naheliegend, dass geltendes Recht für nicht bindend erachtet wird. So werden beispielsweise bundesdeutsche Ausweisdokumente als rechtswidrig abgelehnt. Thüringer Behörden werden mitunter mit dem Anliegen kontaktiert, die Löschung der Geburtsurkunde zu veranlassen, da mit dieser "Urkunde" die Wahlmöglichkeit zwischen "Staatsangehörigkeit" und "Volkszugehörigkeit" vorenthalten wurde. Realweltliche Treffen in Thüringen wurden bisher nicht bekannt. 3. Entwicklung Die Relevanz des Phänomenbereichs "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" ist weiterhin hoch. Die Szene umfasst ideologisch stark gefestigte Personen, aber auch Trittbrettfahrer weitgehend ohne ideologischen Bezug. Bei Trittbrettfahrern herrscht in der Regel eine hohe Fluktuation innerhalb des Spektrums. Im Berichtszeitraum konnten umfangreiche Erkenntnisse zu Akteuren gewonnen werden, die sich entweder erstmals mit der Ideologie befassten oder sich bereits in der Vergangenheit mit der Ideologie identifiziert haben und diese nun offensiver als zuvor praktizieren. Die Akteure prägt eine tief verwurzelte Unzufriedenheit und ein fundamentales Misstrauen gegenüber dem politischen System und den Behörden. Die Ablehnung staatlicher Maßnahmen verankern Szeneangehörige in einem geschlossenen, von Verschwörungserzählungen geprägten Weltbild. Je nach Tiefe der Ausprägung können sich hieraus erhebliche Aggressionen und Gefahrensituationen entwickeln. Immer wieder werden - oftmals gewaltorientierte - Wi55
  • Wahlperiode weite Bevölkerungskreise. Heute wird die stalinistische Politik von linksextremistischen Gruppierungen überwiegend kritisch gesehen und abgelehnt. Die von Leo Trotzki
Drucksache 18/xxxx Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode weite Bevölkerungskreise. Heute wird die stalinistische Politik von linksextremistischen Gruppierungen überwiegend kritisch gesehen und abgelehnt. Die von Leo Trotzki (1879-1940) vertretenen Ansichten stellten keine tatsächliche Abspaltung vom Kommunismus sowjetischer Prägung dar. Die Lehre Trotzkis betonte die sozialistische Weltrevolution und kritisierte das autoritäre Parteimodell in der Sowjetunion als "bürokratisch entartet". Die trotzkistische Lehre setzt dabei auf eine direkte Demokratie durch die Errichtung der "Diktatur des Proletariats" in Gestalt der Rätedemokratie und das Beharren auf den proletarischen Internationalismus. Insgesamt spielte Trotzki für die politische Entwicklung in der Sowjetunion eine beträchtliche Rolle, er befürwortete offen die Anwendung von Gewalt als legitimes revolutionäres Mittel, auch gegen die eigenen Kampfgenossen. In Schleswig-Holstein sind die trotzkistischen Gruppen "Sozialistische Alternative VORAN" (SAV) und "Marx 21" aktiv. Der Maoismus verband seit dem Sieg Mao Tsetungs (1893-1976) in China 1949 die grundlegenden Gedanken des Marxismus-Leninismus mit traditionell chinesischen Elementen. Im Gegensatz zu Lenin vertrat Mao die Strategie der "Umzingelung der Städte durch das Land". Mao schrieb den Bauern die tragende Rolle der Revolution und Hauptstütze des Kommunismus in China zu. Diese Ideen Mao Tsetungs werden heute nicht mehr als die alleinige Schöpfung Maos angesehen. Sie werden als "die Kristallisation der kollektiven Weisheit der Kommunistischen Partei Chinas" bezeichnet, um ihren Inhalt nach den politischen Erfordernissen jeweils neu bestimmen zu können. Die größte Gruppierung dieser ideologischen Ausrichtung ist die "MarxistischLeninistische Partei Deutschland" (MLPD), die auch Anhänger in Schleswig-Holstein hat. Dem Anarchismus liegt eine philosophisch-politische Lehre zugrunde, die darauf zielt, die Gesellschaft vom Staat zu befreien. Jegliche politische Macht soll vernichtet werden. Dabei differenzieren Anarchisten nicht zwischen demokratisch und diktatorisch organisierten Staaten. Der Staat an sich gilt als das Problem. Die Verweigerung von Hierarchie und Unterordnung führt zu einem prinzipiellen Misstrauen gegenüber jeder Organisationsform. Anarchisten bilden deshalb zumeist lediglich lose struktu54

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