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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Juni 1998 zwischen der PKK und sieben linksextremistischen türkischen Organisationen, darunter die "Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei" (MLKP), beide Flügel
  • Kommunistischen Partei/Marxisten-Leninisten" (TKP/ML) und die "Türkische Volksbefreiungspartei/-Front - Revolutionäre Linke" Aktionsbündnis (THKP/-C - Devrimci Sol), geschlossenes Aktionsbündnis mit dem geschlossen
172 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern 2.2.3 Organisatorische Situation Die PKK ist im Bundesgebiet in sieben Regionen und etwa 30 Gebiete untergliedert. An der Spitze der hierarchischen Strukturen stehen konspirativ arbeitende Funktionäre, die in regelmäßigen Abständen ausgetauscht werden. Bei ihren Aktivitäten kann die PKK nicht nur auf zwölf Massenoder Frontorganisationen 169), sondern außerdem auf zahlreiche Komitees und örtliche Vereine zurückgreifen. Auch in den ostdeutschen Ländern hat die PKK auf Ortsebene mitt lerweile Vereine gegründet. Ihre Funktionäre konzentrieren sich dort auf die Werbung neuer Mitglieder, besonders unter kurdischen Asylbewerbern in den Aufnahmeeinrichtungen. 2.2.4 Finanzierung Zur Finanzierung des bewaffneten Kampfes und des Parteiapparats hat sich die PKK verschiedene Einnahmequellen erschlossen. Neben den monatlichen Mitgliedsbeiträgen der Parteianhänger erzielt sie Erlöse aus dem Vertrieb von Publikationen und aus dem Verkauf von Eintrittskarten für Großveranstaltungen. Der Großteil ihrer Einnahmen Jährliche stammt jedoch aus den einmal jährlich stattfindenden Spenden Spenden kampagnen. Diese Aktionen, bei denen die PKK versucht zum Teil kampagnen auch durch Drohungen Zahlungen zu erzwingen, beginnen in der Regel im Spätsommer. Ihre Dauer ist davon abhängig, ob die Ziel vorgaben im festgelegten Zeitraum erfüllt werden. Die Spenden kampagne 1998/1999 erbrachte mindestens 20 Millionen DM. Erkenntnisse, wonach sich die PKK auch über eine organisierte Beteiligung am Drogenhandel finanziert, liegen nicht vor. Es gibt jedoch immer wieder Hinweise, dass sie durch das Abschöpfen von Gewinnen kurdischer Drogenhändler mittelbar an Rauschgift geschäften partizipiert. 2.2.5 Bündnisbemühungen der PKK Ein im Juni 1998 zwischen der PKK und sieben linksextremistischen türkischen Organisationen, darunter die "Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei" (MLKP), beide Flügel der "Türkischen Kommunistischen Partei/Marxisten-Leninisten" (TKP/ML) und die "Türkische Volksbefreiungspartei/-Front - Revolutionäre Linke" Aktionsbündnis (THKP/-C - Devrimci Sol), geschlossenes Aktionsbündnis mit dem geschlossen Ziel des gemeinsamen Kampfes gegen den türkischen Staat hat kaum Außenwirkung erzielt. Größere Aktivitäten, die insbesondere im Zusammenhang mit der Festnahme ÖCALANs und seiner Ver bringung in die Türkei nahegelegen hätten, blieben aus. Die bereits seit Beginn vorhandenen gegenseitigen Vorbehalte haben zunächst
  • Linksextremistische Bestrebungen Struktur: Gruppen existiere n i n fast allen größere n Städten, insbesondere i n den Ballungszentren Berlin, Hamburg
122 Linksextremistische Bestrebungen Struktur: Gruppen existiere n i n fast allen größere n Städten, insbesondere i n den Ballungszentren Berlin, Hamburg , Rhein-Main-Gebiet, aber auch i n kleinere n Universitätsstädte n w i e Göttingen Anhänger: ca. 5.500 (2001 : b i s z u 7.000) Publikationen: mehr als 50 Szenepublikationen; von bundesweiter Bedeutung ist vor allem das in Berlin erscheinende Blatt "INTERIM"; Beachtung finden auch meist kostenlos verteilte "Jugendzeitschriften" 1. Autonome 1.1 Potenzial und Selbstverständnis Die autonome Szene - eine heterogene Bewegung überwiegend anarchistisch orientierter Gruppierungen - ist, wie sich auch in Selbstdarstellungen widerspiegelt, einerseits gekennzeichnet durch e i n e i m Vergleich z u m Vorjahr geringere Mobilisierungsbereitschaft und die unzureichende Fähigkeit, Widerstand zu organisieren und zu intervenieren. Andererseits zeigen sich Gruppierungen überzeugt und engagiert, im Kamp f gegen die angeblich "unerträglich e Realität" der personellen Fluktuation in ihrer Anhängerschaft entgegenzuwirken sowie die Zersplitterung zu überwinden; unmissverständlich erklärten dazu "Autonome Gruppen" in der Selbstbezichtigung zu einem Anschlag auf einen Hochspannungsmast (vgl. Nr. 1.3): "Wi r wollen mit unserer Aktion in Zeite n relativer Ohnmacht ein Zeichen setzen und unserer militanten Kritik an den herrschenden Zuständen Ausdruck verleihen. Wi r wollen außerdem allen Mut machen, sich ebenfalls militant zu organisieren." ("INTERIM" Nr. 5 5 6 vo m 12. September 2002, S. 29 ff. [S. 30])
  • Wesens elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat) wendet. Entscheidend sei, dass die Partei sich gezielt gegen diejenigen fundamentalen
Anhang darauf abzielen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen. Verfassungswidrig ist umgangssprachlich häufig synonym mit "verfassungsfeindlich" zu finden. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet das Bundesverfassungsgericht (Art. 21 Abs. 2 GG; SSSS 13 Nr. 2, 43 ff. BVerfGG). Parteien sind verfassungswidrig, wenn sie nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Es genügt nicht, wenn die Partei die freiheitliche demokratische Ordnung nicht anerkennt, sie ablehnt oder ihr andere Prinzipien entgegenhält. Es muss vielmehr eine aktiv-kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden verfassungsmäßigen Ordnung hinzukommen. Die Organisation muss also planvoll das Funktionieren dieser Ordnung beeinträchtigen und im weiteren Verlauf diese Ordnung selbst beseitigen wollen. Das BVerfG unterscheidet zwischen den Tatbestandsmerkmalen "beseitigen" und "beeinträchtigen". "Beseitigen" bezeichnet die Abschaffung zumindest eines der Wesenselemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder deren Ersetzung durch eine andere Verfassungsordnung oder ein anderes nicht demokratisches Regierungssystem (BVerfGE 144, 20 (211 Rn. 550)). Demgegenüber sei von einem "beeinträchtigen" auszugehen, wenn eine Partei nach ihrem politischen Konzept mit hinreichender Intensität eine spürbare Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bewirkt. Ausreichend sei, dass sich die Partei gegen eines der Wesens elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat) wendet. Entscheidend sei, dass die Partei sich gezielt gegen diejenigen fundamentalen Prinzipien wendet, die für ein freiheitliches und demokratisches Zusammenleben unverzichtbar sind (BVerfGE 144, 20 (213f. Rn. 556)). Verbot verfassungsfeindlicher Organisationen/Verfassungswidrigkeit Ein Verbot eines Vereins ist nach Art. 9 Abs. 2 GG möglich, wenn der Zweck der Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwiderläuft oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der 375
  • Urteil einen neuen Maßstab, der von der bisherigen Rechtsprechung zum Parteiverbot abweicht, vor allem zum KPD-Verbot im Jahr
Anhang ihre Ziele erfolgreich umzusetzen, wie es in der Urteilsbegründung weiter heißt. Zu den Zielen heißt es in der Urteilsbegründung: "Die NPD missachtet die Grundprinzipien, die für den freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat unverzichtbar sind. Ihre Ziele und das Verhalten ihrer Anhänger verstoßen gegen die Menschenwürde und den Kern des Demokratieprinzips und weisen Elemente der Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus auf. Die Programmatik der NPD ist auf die Beseitigung der fdGO gerichtet." (BVerfG NJW 2017, 611, 634 ff.) Das Bundesverfassungsgericht setzt mit dem Urteil einen neuen Maßstab, der von der bisherigen Rechtsprechung zum Parteiverbot abweicht, vor allem zum KPD-Verbot im Jahr 1956. "Anders als im KPD-Urteil kommt nach Auffassung des Senats ein Parteiverbot nur in Betracht, wenn eine Partei über hinreichende Wirkungsmöglichkeiten verfügt, die ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheinen lassen, und wenn sie von diesen Wirkungsmöglichkeiten auch Gebrauch macht", so Voßkuhle. Dies sei bei der NPD aber nicht der Fall161. Solange verfassungsfeindliche Parteien und sonstige Organisationen nicht verboten sind, dürfen sie sich im Rahmen der für alle geltenden Gesetze frei betätigen. Wirtschaftsspionage/Wirtschaftsschutz Unter Wirtschaftsspionage ist die staatlich gelenkte oder gestützte, von fremden Nachrichtendiensten ausgehende Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen und Betrieben zu verstehen. Davon abzugrenzen ist die Konkurrenzausspähung, nämlich die Ausforschung, die konkurrierende Unternehmen gegeneinander betreiben. Wirtschaftsschutz ist der präventive Teil der Spionageabwehr und soll dazu dienen, Schäden durch Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung in der Wirtschaft zu reduzieren und der Wirtschaft als kompetenter Ansprechpartner für Sicherheitsfragen und -vorfälle zur Verfügung zu stehen. 161 Weitere Ausführungen zum NPD-Verbot siehe Kapitel 2.9, Abschnitt "Die NPD ist verfassungsfeindlich". 377
  • Verfassungsschutzbehörde nach dieMacht, sem Gesetz und anderen Rechtsvorschrif3. Bestrebungen in der Bundesrepublik ten obliegenden Aufgaben wahrnimmt Deutschland, die durch Anwendung
Anhang Erster Teil SS3 Allgemeine Vorschriften Aufgaben SS1 (1) Aufgabe der VerfassungsschutzbehörZweck des Verfassungsschutzes de ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der personenbezogenen Auskünften, Nachrichfreiheitlichen demokratischen Grundordten und Unterlagen, über nung, des Bestandes und der Sicherheit des 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliBundes und der Länder. che demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes SS2 oder eines Landes gerichtet sind oder Zuständigkeit eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane (1) 1Verfassungsschutzbehörde ist das für des Bundes oder eines Landes oder Inneres zuständige Ministerium (Fachminisihrer Mitglieder zum Ziel haben, terium). 2Das Fachministerium unterhält eine 2. sicherheitsgefährdende oder geheimAbteilung, die gesondert von der für die dienstliche Tätigkeiten in der BundesPolizei zuständigen Abteilung ausschließlich republik Deutschland für eine fremde die der Verfassungsschutzbehörde nach dieMacht, sem Gesetz und anderen Rechtsvorschrif3. Bestrebungen in der Bundesrepublik ten obliegenden Aufgaben wahrnimmt Deutschland, die durch Anwendung von (Verfassungsschutzabteilung). Gewalt oder darauf gerichtete Vorberei(2) 1 Verfassungsschutzbehörden anderer tungshandlungen auswärtige Belange Länder dürfen im Land Niedersachsen nur im der Bundesrepublik Deutschland gefährEinvernehmen mit der Verfassungsschutzbeden, hörde tätig werden. 2Ihre Befugnisse bestim4. Bestrebungen, die gegen den Gedanmen sich dabei nach den Vorschriften dieses ken der Völkerverständigung (Artikel 9 Gesetzes. Abs. 2 des Grundgesetzes) oder gegen (3) Die Verfassungsschutzbehörde darf das friedliche Zusammenleben der andere Verfassungsschutzbehörden nicht Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgeum Maßnahmen ersuchen, zu denen sie setzes) gerichtet sind. selbst nicht befugt ist. (2) 1Die Verfassungsschutzbehörde unterrichtet den Landtag und die Landesregierung über Art und Ausmaß von Bestrebungen und Tätigkeiten nach Absatz 1. 2Die Unterrichtung soll diese Organe in die Lage versetzen, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. 381
  • Linksextremistische Bestrebungen Gewalttaten mit extremistischem Hintergrund aus dem Bereich "Politisch motivierte Kriminalität - links" 1) [je 100.000 Einwohnern in den Ländern
120 Linksextremistische Bestrebungen Gewalttaten mit extremistischem Hintergrund aus dem Bereich "Politisch motivierte Kriminalität - links" 1) [je 100.000 Einwohnern in den Ländern ] 2,18 Berlin 5,44 Schleswig1,68 Holstein 6,37 1,15 Sachsen 1,07 0,77 Brandenburg 0,73 Sachsen0,69 Anhalt 0,58 0,61 Bremen 1,36 0,51 Niedersachsen 1,60 0,48 Hessen 0,18 0,46 Hamburg 2,09 Baden0,27 Württemberg 0,45 0,25 Thüringen 0 Mecklenburg0,17 Vorpommern 0 0,17 Bayern 0,33 Nordrhein0,17 Westfalen 0,17 Rheinland0,10 Pfalz 0,07 0,09 Saarland 0,28 2002 2001 1 ) Die Zahlen basieren auf Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) und des Statistischen Bundesamtes zu den Einwohnerzahlen der Länder.
  • Verfassungsschutzbehörde ist an die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden. erhoben wurden, und deren Löschung sind
Anhang in der Verdachtsgewinnungsphase gespei(2) 1Wenn sich während einer bereits laufenden cherten personenbezogenen Daten sind Datenerhebung tatsächliche Anhaltspunkte nach Maßgabe des SS 28 zu löschen. 4 SS 6 dafür ergeben, dass Daten aus dem KernbeAbs. 5 gilt entsprechend. reich privater Lebensgestaltung erhoben werden, ist die Datenerhebung unverzüglich und so lange wie erforderlich zu unterbrechen, Dritter Teil soweit dies informationstechnisch möglich ist Befugnisse zur Datenverarbeitung und dadurch die Datenerhebung den betroffenen Personen nicht bekannt wird. 2Bereits erhobene Daten aus dem Kernbereich priErstes Kapitel vater Lebensgestaltung dürfen nicht gespeiAllgemeine Vorschriften chert, verändert, verwendet oder übermittelt werden; sie sind unverzüglich unter Aufsicht SS9 einer oder eines besonders bestellten, mit der Grundsatz der Auswertung nicht befassten Beschäftigten, Verhältnismäßigkeit die oder der die Befähigung zum Richteramt hat, zu löschen. 3Die Tatsache, dass Daten aus 1 Die Verfassungsschutzbehörde ist an die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden. erhoben wurden, und deren Löschung sind 2 Bei der Verarbeitung von personenbezozu dokumentieren. 4Die in der Dokumentation genen Daten hat sie von mehreren geeigenthaltenen Daten dürfen ausschließlich zur neten Maßnahmen diejenige zu wählen, Datenschutzkontrolle verwendet werden. 5Sie die betroffene Personen voraussichtlich am sind zu löschen, wenn seit einer Mitteilung wenigsten beeinträchtigt. Eine Maßnah- 3 nach SS 22 Abs. 1 ein Jahr vergangen ist oder me darf keinen Nachteil herbeiführen, der es einer Mitteilung gemäß SS 22 Abs. 3 endgülerkennbar außer Verhältnis zu dem beabtig nicht bedarf, frühestens jedoch zwei Jahre sichtigten Erfolg steht. nach der Dokumentation. (3) Ergeben sich erst bei der Speicherung, SS 10 Veränderung oder Verwendung von Daten Schutz des Kernbereichs privatatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass ter Lebensgestaltung Daten dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, so gilt Absatz 2 (1) Eine Datenerhebung darf nicht angeSätze 2 bis 5 entsprechend. ordnet werden, wenn tatsächliche Anhalts(4) Daten aus dem durch das Berufsgeheimpunkte dafür vorliegen, dass dadurch nicht nis geschützten Vertrauensverhältnis nach nur zufällig Daten erhoben werden, die den SSSS 53 und 53 a der Strafprozessorddem Kernbereich privater Lebensgestaltung nung (StPO) sind dem Kernbereich privater zuzurechnen sind. Lebensgestaltung zuzurechnen. 385
  • tatsächlichen Anhaltspunkte dafür Vertrauensperson vorübergehend gegen vorliegen, dass sie rechtswidrig einen dieses Beobachtungsoder Verdachtsobjekt Straftatbestand von besonderer Bedeuin Anspruch genommen
Anhang (4) Die Zielsetzung und die Aktivitäten von 2 Die Verfassungsschutzbehörde darf BerufsBeobachtungsund Verdachtsobjekten geheimnisträgerinnen und Berufsgeheimnisdürfen von der Verfassungsschutzbehörde träger (SS 53 StPO) sowie Berufshelferinnen weder unmittelbar noch mittelbar steuernd und Berufshelfer (SS 53 a StPO) nicht von sich beeinflusst werden. aus in Anspruch nehmen. (2) 1Eine Vertrauensperson darf dauerhaft nur SS 16 gegen ein Beobachtungsoder VerdachtsobBesondere Voraussetzungen jekt in Anspruch genommen werden, das für die Inanspruchnahme von auf die Anwendung oder Vorbereitung von Personen Gewalt gerichtet ist oder aus anderen Gründen erhebliche Bedeutung hat. 2Wenn die (1) Vertrauenspersonen, sonstige geheime 1 erhebliche Bedeutung eines BeobachtungsInformantinnen und Informanten, überoder Verdachtsobjekts noch nicht festgestellt worbene Agentinnen und Agenten sowie werden kann und zu dessen Beobachtung Gewährspersonen dürfen nur in Anspruch und Aufklärung andere nachrichtendienstgenommen werden, wenn liche Mittel nicht denselben Erfolg verspre1. sie volljährig sind, chen, darf abweichend von Satz 1 eine 2. keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür Vertrauensperson vorübergehend gegen vorliegen, dass sie rechtswidrig einen dieses Beobachtungsoder Verdachtsobjekt Straftatbestand von besonderer Bedeuin Anspruch genommen werden. tung (Absatz 6) verwirklicht haben, (3) 1Bei Vertrauenspersonen sowie über3. die Geldoder Sachzuwendungen für worbenen Agentinnen und Agenten soll der die Inanspruchnahme einer VertrauensZeitraum zwischen dem ersten Herantreten person nicht auf Dauer deren wesentlian die Person und dem Beginn der planmäche Lebensgrundlage sind, ßig angelegten Zusammenarbeit (Werbung) 4. sie nicht ein Angebot zum Ausstieg ein Jahr nicht überschreiten. 2Die Werbung annehmen und nicht die Absicht dazu einer Vertrauensperson darf erst beginnen, haben und wenn die G 10-Kommission die Zustim5. sie nicht mung nach SS 21 Abs. 5 Satz 5 erteilt hat. a) Mandatsträgerin oder Mandatsträ- 3 Vertrauenspersonen sowie überworbene ger des Europäischen Parlaments, Agentinnen und Agenten sollen höchstens des Bundestages oder eines Landesfünf Jahre von derselben oder demselben parlaments oder Beschäftigten der Verfassungsschutzbeb) Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einer hörde geführt werden. 4 Ihre Werbung und solchen Mandatsträgerin oder eines Inanspruchnahme sind fortlaufend zu dokusolchen Mandatsträgers oder einer mentieren. 5Die Sätze 3 und 4 gelten für die Fraktion oder Gruppe eines solchen Betreuung sonstiger geheimer InformantinParlaments sind. nen und Informanten entsprechend. 390
  • Anwendung oder Vorbereitung von Gewalt haben, dass die Person rechtswidrig einen gerichtet ist oder aus anderen Gründen Straftatbestand von besonderer
Anhang (4) 1Eine in Absatz 1 genannte Person darf b) SS 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c und d nur folgende Straftatbestände verwirklichen: des Waffengesetzes, 1. SS 84 Abs. 2, SS 85 Abs. 2, SS 86 Abs. 1, c) SS 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und SS 29 a SSSS 86 a, 98, 99, 129, 129 a sowie 129 b Abs. 1 Nr. 2 des BetäubungsmittelgeAbs. 1 Satz 1 des Strafgesetzbuchs (StGB), setzes sowie soweit er auf SS 129 a StGB verweist, d) den SSSS 96 und 97 des Aufenthaltsgesetzes. 2. SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2, 4 und 5 NVersG und SS 17 3. SS 20 des Vereinsgesetzes. Besondere Voraussetzungen für 2 Dabei darf weder auf die Gründung einer Observationen sowie strafbaren Vereinigung hingewirkt noch eine Bildübertragungen und Bildaufsteuernde Einflussnahme auf sie ausgeübt zeichnungen werden. 3Erlaubt sind nur solche Handlungen, die unter Berücksichtigung der VerhältDie Verfassungsschutzbehörde darf die nismäßigkeit im Einzelfall unumgänglich sind. nachrichtendienstlichen Mittel der Observa(5) Liegen die Voraussetzungen für die 1 tion nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 sowie Inanspruchnahme einer in Absatz 1 genannder Bildübertragungen und Bildaufzeichten Person nicht mehr vor, so ist die Inannungen nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 nur spruchnahme unverzüglich zu beenden. einsetzen, um Erkenntnisse über ein Beob- 2 Wird die Inanspruchnahme beendet, weil achtungsoder Verdachtsobjekt, das auf die sich tatsächliche Anhaltspunkte ergeben Anwendung oder Vorbereitung von Gewalt haben, dass die Person rechtswidrig einen gerichtet ist oder aus anderen Gründen Straftatbestand von besonderer Bedeutung erhebliche Bedeutung hat, oder über eine (Absatz 6) verwirklicht hat, so sind die StrafTätigkeit nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 zu gewinnen. verfolgungsbehörden zu unterrichten, wenn nicht der Schutz von Leib und Leben der in SS 18 Anspruch genommenen Person ein UnterBesondere Voraussetzungen für lassen erfordert. den Einsatz verdeckter (6) Straftaten von besonderer Bedeutung im Ermittlerinnen und Ermittler Sinne dieser Vorschrift sind 1. Verbrechen, (1) Eine verdeckte Ermittlerin oder ein verdeck2. die in SS 138 StGB genannten Vergehen, ter Ermittler darf nur unter den Voraussetzun3. Vergehen nach SS 129 StGB sowie gen des SS 1 Abs. 1 Nr. 1 und des SS 3 Abs. 1 4. gewerbsoder bandenmäßig begangedes Artikel 10-Gesetzes eingesetzt werden. ne Vergehen nach (2) 1Der Einsatz einer verdeckten Ermittlerin a) den SSSS 243, 244, 260, 261, 263 oder eines verdeckten Ermittlers ist fortlaubis 264 a, 265 b, 266, 283, 283 a, fend zu dokumentieren. 2 SS 16 Abs. 4 gilt 291 und 324 bis 330 StGB, für verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler entsprechend. 391
  • sich die betroffene Dienstleistung für eine Person nach NumPerson rechtswidrig verhalten hat oder ein mer 1 in Anspruch nimmt
Anhang ten von Kundinnen und Kunden sowie nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 zu gewinnen. zur Inanspruchnahme und den Umstän(4) Die Verfassungsschutzbehörde kann den von Transportleistungen, insbesonunter den Voraussetzungen des Absatzes dere zum Zeitpunkt von Abfertigung und 3 Satz 2 Halbsatz 1 und Satz 3 das BunAbflug und zum Buchungsweg, sowie desamt für Steuern um Abrufe aus dem 2. Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsingemäß SS 24 c Abs. 1 des Kreditwesengestitute und Finanzunternehmen setzes zu führenden Dateisystem ersuchen Auskunft zu Konten und Geldanla(Kontostammdatenabfrage). gen, insbesondere zu Kontoständen, (5) 1Auskünfte nach den Absätzen 1 und 3 Zahlungseinund -ausgängen und sind unentgeltlich zu erteilen. 2Die Verfassonstigen Geldbewegungen, sowie zu sungsschutzbehörde hat für die Erteilung Kontoinhaberinnen, Kontoinhabern, von Auskünften nach Absatz 2 eine Entsonstigen Berechtigten und weiteren schädigung entsprechend SS 23 des Justizam Zahlungsverkehr Beteiligten, erteivergütungsund -entschädigungsgesetzes len. zu gewähren. 2 Die Erteilung einer Auskunft nach Satz 1 (6) Anordnungen nach den Absätzen 1 bis 3 darf nur im Einzelfall und unter der Vorsowie Ersuchen nach Absatz 4 und die überaussetzung angeordnet werden, dass sie mittelten Daten dürfen den betroffenen Perzu einer planmäßigen Beobachtung und sonen oder Dritten von den Verpflichteten Aufklärung nach SS 6 Abs. 1 Satz 1 oder SS 7 nicht mitgeteilt werden. Abs. 1 Satz 1 oder zur Erfüllung der Aufgabe (7) 1Den Verpflichteten ist es verboten, allein nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 erforderlich ist und aufgrund einer Anordnung nach den Absätdass tatsächliche Anhaltspunkte für eine zen 1 bis 3 einseitige Handlungen vorzunehschwerwiegende Gefahr für ein in SS 3 Abs. 1 men, die für die betroffene Person nachteilig genanntes Schutzgut vorliegen; Absatz 1 sind und die über die Erteilung der Auskunft Satz 4 gilt entsprechend. 3Die Erteilung einer hinausgehen, insbesondere bestehende VerAuskunft nach Satz 1 darf nur zu einer Perträge oder Geschäftsverbindungen zu beenson angeordnet werden, bei der den, ihren Umfang zu beschränken oder ein 1. tatsächliche Anhaltspunkte dafür Entgelt zu erheben oder zu erhöhen. 2Die vorliegen, dass sie die schwerwiegende Anordnung ist mit dem ausdrücklichen HinGefahr nachdrücklich fördert, oder weis auf dieses Verbot und darauf zu verbin2. aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehden, dass das Auskunftsersuchen nicht die men ist, dass sie eine in Satz 1 genannte Aussage beinhaltet, dass sich die betroffene Dienstleistung für eine Person nach NumPerson rechtswidrig verhalten hat oder ein mer 1 in Anspruch nimmt und dass desdarauf gerichteter Verdacht besteht. halb die Anordnung unumgänglich ist, um Erkenntnisse über ein Beobachtungsoder Verdachtsobjekt oder über eine Tätigkeit 394
  • zulässig, 4 In der Mitteilung ist auf die Rechtsgrundlage wenn die Voraussetzung des SS 16 Abs. 2 für den Einsatz
Anhang Auskunft vor der Zustimmung erteilt wird. (7) Die weiteren Einzelheiten des Einsat- 2 In diesem Fall ist die Zustimmung unverzes nachrichtendienstlicher Mittel sind in züglich nachträglich einzuholen. 3Stimmt die Dienstvorschriften umfassend zu regeln. G 10-Kommission nicht nachträglich zu, so gilt Absatz 3 Satz 4 entsprechend; der EinSS 22 satz des nachrichtendienstlichen Mittels ist Mitteilung an betroffene unverzüglich zu beenden. 4 Bereits erhobene Personen Daten dürfen nicht gespeichert, verändert, verwendet oder übermittelt werden; sie sind (1) 1Die Verfassungsschutzbehörde hat den unverzüglich zu löschen. Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel nach (5) 1Die Beobachtungsund VerdachtsobSS 14 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 6 bis 12 nach seiner jekte, gegen die die Inanspruchnahme von Beendigung den betroffenen Personen mitzuVertrauenspersonen nach Absatz 1 Satz 3 teilen. 2Dasselbe gilt für Observationen nach angeordnet werden darf, werden zuvor von SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, soweit besondere für der Fachministerin oder dem Fachminister Observationszwecke bestimmte technische bestimmt, im Vertretungsfall von der StaatsMittel eingesetzt wurden. 3Die Verfassungssekretärin oder dem Staatssekretär oder schutzbehörde hat auch die besonderen Ausderen oder dessen Vertreterin oder Vertreter. kunftsverlangen nach Erteilung der Auskunft 2 Die Gründe sind zu dokumentieren. 3 Die den betroffenen Personen mitzuteilen; dies Bestimmung ist auf höchstens vier Jahre zu gilt nicht für Auskunftsverlangen zu einfachen befristen. 4Die Verlängerung der Bestimmung Bestandsdaten nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1. um jeweils höchstens vier Jahre ist zulässig, 4 In der Mitteilung ist auf die Rechtsgrundlage wenn die Voraussetzung des SS 16 Abs. 2 für den Einsatz des nachrichtendienstlichen weiterhin erfüllt ist. 5Die Bestimmung und Mittels oder für das besondere Auskunftsverdie Verlängerung bedürfen der Zustimmung langen und auf das Auskunftsrecht nach SS 30 der G 10-Kommission. 6Absatz 3 Satz 3 gilt hinzuweisen. 5Die Sätze 1 bis 4 gelten nicht, entsprechend. 7Stimmt die G 10-Kommiswenn für die Mitteilung in unverhältnismäßiger sion einer Verlängerung nicht zu, so ist die Weise weitere personenbezogene Daten der Inanspruchnahme von Vertrauenspersonen betroffenen Person erhoben werden müssten. gegen das betroffene Beobachtungsobjekt (2) 1 Die Mitteilung wird zurückgestellt, unverzüglich zu beenden. solange (6) 1Die Wahrnehmung der Aufgaben der 1. eine Gefährdung des Zwecks des Einsat- G 10-Kommission nach den Absätzen 3 bis zes des nachrichtendienstlichen Mittels 5 obliegt der G 10-Kommission nach SS 3 des oder des besonderen AuskunftsverlanNiedersächsischen Gesetzes zur Ausführung gens nicht ausgeschlossen werden kann, des Artikel 10-Gesetzes (Nds. AG G 10). 2. durch das Bekanntwerden des Einsat2SS 3 Abs. 1 Sätze 5 bis 7 und Abs. 2 bis 4 zes des nachrichtendienstlichen Mittels Nds. AG G 10 gilt entsprechend. oder des besonderen Auskunftsverlan396
  • Maßgabe Satz 1 erhoben wurden, beträgt die Prüder entsprechenden Rechtsoder Verwalfungsfrist nach Satz 1 sechs Monate. tungsvorschriften zur Aufgabenerfüllung
Anhang den Landesbeauftragten für den DatenMaßnahmen zu gewährleisten. 3In ihrer Verschutz wenden. arbeitung eingeschränkte personenbezogene (2) 1Die Verfassungsschutzbehörde hat perDaten darf die Verfassungsschutzbehörde nur sonenbezogene Daten zu löschen, wenn in behördlichen und gerichtlichen Verfahren, 1. ihre Speicherung unzulässig ist oder mit denen eine Person ein schutzwürdiges 2. ihre Kenntnis für die Aufgabenerfüllung Interesse nach Absatz 2 verfolgt, oder mit Einnicht mehr erforderlich ist. willigung der betroffenen Person verändern, 2 Die Löschung unterbleibt, wenn Grund verwenden oder übermitteln. zu der Annahme besteht, dass durch sie (4) 1Die Verfassungsschutzbehörde prüft bei schutzwürdige Interessen der betroffenen der Einzelfallbearbeitung, spätestens nach Person beeinträchtigt würden; die entsprejeweils fünf Jahren, ob personenbezogene chenden personenbezogenen Daten sind Daten zu berichtigen oder zu ergänzen, zu nach Maßgabe des Absatzes 3 in ihrer Verlöschen oder nach Maßgabe des Absatarbeitung einzuschränken. 3 Ein schutzwürzes 3 in ihrer Verarbeitung einzuschränken diges Interesse liegt insbesondere dann vor, sind. 2Bei personenbezogenen Daten, die wenn die betroffene Person einen Antrag mit nachrichtendienstlichen Mitteln nach auf Auskunft nach SS 30 gestellt hat oder SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 9 bis 12 oder mit aufgrund einer Mitteilung nach SS 6 Abs. 4 besonderen Auskunftsverlangen zu Nutoder SS 22 Abs. 1 die Stellung eines solchen zungsdaten nach SS 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Antrags zu erwarten ist. Sind personenbe- 4 besonderen Bestandsdaten nach SS 20 Abs. 2 zogene Daten in Akten gespeichert, so ist die Satz 1 Nr. 2, Verkehrsdaten nach SS 20 Abs. 2 Löschung nach Satz 1 Nr. 2 erst durchzufühSatz 1 Nr. 3 oder Daten nach SS 20 Abs. 3 ren, wenn die gesamte Akte nach Maßgabe Satz 1 erhoben wurden, beträgt die Prüder entsprechenden Rechtsoder Verwalfungsfrist nach Satz 1 sechs Monate. tungsvorschriften zur Aufgabenerfüllung (5) Die Verfassungsschutzbehörde prüft bei nicht mehr erforderlich ist. 5 Werden durch der Einzelfallbearbeitung, spätestens nach die weitere Speicherung von personenbejeweils sechs Monaten, ob personenbezozogenen Daten nach Satz 4 schutzwürdige gene Daten über eine minderjährige Person Interessen der betroffenen Person erheblich zu berichtigen oder zu ergänzen, zu löschen beeinträchtigt, so sind diese personenbezooder nach Maßgabe des Absatzes 3 in ihrer genen Daten nach Maßgabe des Absatzes 3 Verarbeitung einzuschränken sind. in ihrer Verarbeitung einzuschränken. (6) 1Die Löschung von personenbezogenen (3) In ihrer Verarbeitung eingeschränkte 1 Daten ist zu dokumentieren, wenn sie mit personenbezogene Daten sind mit einem nachrichtendienstlichen Mitteln oder besonVermerk über die Einschränkung der Verarderen Auskunftsverlangen erhoben wurden, beitung zu versehen. Im Fall einer automa- 2 die der Mitteilungspflicht nach SS 22 Abs. 1 tisierten Verarbeitung ist die Einschränkung Sätze 1 bis 3 unterliegen. 2Die in der Dokuder Verarbeitung durch zusätzliche technische mentation enthaltenen personenbezogenen 402
  • nach ten, die oder der die Befähigung zum Richeiner Rechtsvorschrift geheim gehalten teramt hat, vorzunehmen. werden müssen, 3. die Interessen
Anhang Daten dürfen ausschließlich zur DatenAuskunft dargelegt wird. 2Über personenschutzkontrolle verwendet werden. Sie sind 3 bezogene Daten aus Akten, die nicht zu zu löschen, wenn seit einer Mitteilung nach den betroffenen Personen geführt werden, SS 22 Abs. 1 ein Jahr vergangen ist oder es wird Auskunft nur erteilt, soweit die persoeiner Mitteilung gemäß SS 22 Abs. 3 endnenbezogenen Daten, namentlich aufgrund gültig nicht bedarf, frühestens jedoch zwei von Angaben der betroffenen Personen, mit Jahre nach der Dokumentation. angemessenem Aufwand auffindbar sind. (7) Die Löschung personenbezogener Daten, 3 Die Verfassungsschutzbehörde bestimmt die mit nachrichtendienstlichen Mitteln nach Verfahren und Form der Auskunftserteilung SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 9 bis 12 oder mit nach pflichtgemäßem Ermessen. besonderen Auskunftsverlangen zu Nut(2) 1Die Auskunftserteilung ist abzulehnen, zungsdaten nach SS 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, soweit besonderen Bestandsdaten nach SS 20 Abs. 2 1. die Auskunft die öffentliche Sicherheit Satz 1 Nr. 2, Verkehrsdaten nach SS 20 Abs. 2 gefährden oder sonst dem Wohl des Satz 1 Nr. 3 oder Daten nach SS 20 Abs. 3 Bundes oder eines Landes Nachteile Satz 1 erhoben wurden, ist unter Aufsicht bereiten würde, einer oder eines besonders bestellten, mit 2. die personenbezogenen Daten oder der Auswertung nicht befassten Beschäftigdie Tatsache ihrer Speicherung nach ten, die oder der die Befähigung zum Richeiner Rechtsvorschrift geheim gehalten teramt hat, vorzunehmen. werden müssen, 3. die Interessen eines Dritten an der GeSS 29 heimhaltung die Interessen der antrag-- aufgehoben -- stellenden Person überwiegen oder 4. durch die Auskunftserteilung Informationsquellen gefährdet würden oder die Viertes Kapitel Ausforschung des Erkenntnisstandes Auskunft oder der Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörde zu befürchten ist und SS 30 deshalb die Interessen der antragstelAuskunft an betroffene Persolenden Person ausnahmsweise zurücknen treten müssen. 2 Die Entscheidung trifft die Leiterin oder (1) 1Die Verfassungsschutzbehörde erteilt der Leiter der Verfassungsschutzabteilung. betroffenen Personen auf Antrag unent- 3 Die Leiterin oder der Leiter der Verfasgeltlich Auskunft über die zu ihrer Person sungsschutzabteilung kann eine besonders gespeicherten Daten, soweit hierzu auf bestellte Beschäftigte oder einen besoneinen konkreten Sachverhalt hingewieders bestellten Beschäftigten, die oder der sen und ein besonderes Interesse an der mit der Auswertung nicht befasst war und 403
  • Zweifel an der Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen und des demokratischen Rechtsstaates insgesamt zu erzeugen. Das Portfolio hierbei eingesetzter Mittel ist vielfältig
Konflikte auf oder verstärken diese mit dem Ziel der Destabilisierung und Delegitimierung der gesellschaftlichen Institutionen in den Zielländern sowie um Zweifel an der Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen und des demokratischen Rechtsstaates insgesamt zu erzeugen. Das Portfolio hierbei eingesetzter Mittel ist vielfältig und kann von dem bereits aus der Vergangenheit bekannten Einsatz von Einflussagenten mit Anbindung an russische staatliche oder staatsnahe Stellen, der Nachbildung bekannter Online-Nachrichtenportale zur Verbreitung vermeintlich authentischer Nachrichten einschließlich der Reichweitensteigerung durch Weiterleitung über eine Vielzahl von Accounts in sozialen Netzwerken, über den zielgerichteten Aufbau und die Pflege von Kontakten zu Multiplikatoren in Politik und Wirtschaft bis hin zu Einflussnahme-Aktivitäten in der Wirtschaft reichen. Gezielte chinesische Firmenbeteiligungen in ausgewählten Schlüsselbranchen im Ausland sind erklärter Bestandteil der Industriestrategie "Made in China 2025". In die Prozesse der staatlichen Direktion von Investitionen staatlicher, halbstaatlicher und privater chinesischer Unternehmen sind auch Nachrichtendienste eingebunden. Darüber hinaus unternimmt insbesondere Russland mit zunehmender Intensität den Versuch, die politische und öffentliche Meinung in Deutschland u. a. durch die mediale Verbreitung von Desinformationen in seinem Sinne zu beeinflussen. Als Mittel zum Zweck dienen dabei neben den sozialen Netzwerken die staatlich geförderten sowie privaten Institute ("Think Tanks") und die russischen Staatsmedien. So verbreiten weltweit sendende TV-, Radiound Internetkanäle auch in Deutschland gezielt Narrative im Sinne der russischen Führung. Staatliche Unternehmen kaschieren ihre Aktivitäten, indem sie als unabhängige Medien auftreten, um sich als Alternative zu anderen etablierten Medienangeboten zu positionieren. Die seitens Russlands verfolgten Ziele sind die Diskreditierung der Bundesregierung und der Landesregierungen, die polarisierende Zuspitzung des politischen Diskurses und das Untergraben des Vertrauens in staatliche Stellen. 3. Ausgewählte Entwicklungen und Themenbereiche der Spionageabwehr Auswirkungen des russischen Angriffes auf die Ukraine Im Berichtszeitraum verblieb es insbesondere aufgrund des seit dem Februar 2022 andauernde Krieges Russlands gegen die Ukraine bei einer signifikanten Anspannung der Sicherheitslage, auf die sich auch die Verfassungsschutzbehörden in Angelegenheiten der Spionageabwehr einstellen müssen. Sowohl der Krieg in der Ukraine als solcher, von Deutschland unterstützte Sanktionen gegen Russland als auch Waffenlieferungen westlicher Staaten an 111
  • empfangende Behörde die persodes Nordatlantikvertrages über die Rechtsnenbezogenen Daten zu Zwecken der stellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Gefahrenabwehr
Anhang Daten, die von der Verfassungsschutzbehördarf die Verfassungsschutzbehörde nach de durch den Einsatz nachrichtendienstlicher Satz 1 Nr. 2 nur übermitteln, wenn die empMittel oder durch besondere Auskunftsfangende Behörde die personenbezogenen verlangen erhoben worden sind, darf nur Daten zur Abwehr einer im Einzelfall besteersucht werden, wenn die Voraussetzungen henden Gefahr für den Bestand oder die des Absatzes 1 Satz 2 vorliegen. 3 Die VerSicherheit des Bundes oder des Landes, für fassungsschutzbehörde ist verpflichtet, die Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für personenbezogenen Daten zu übermitteln; lebensoder verteidigungswichtige EinrichAbsatz 1 Sätze 5 und 6 sowie die Absätze 2 tungen (SS 1 Abs. 4 und 5 Nds. SÜG) oder für bis 4 gelten entsprechend. 4Sie darf nur solKulturdenkmale (SS 1 des Niedersächsischen che personenbezogenen Daten übermitteln, Denkmalschutzgesetzes), deren Erhaltung die bei ihr bereits bekannt sind oder von ihr im herausragenden öffentlichen Interesse aus allgemein zugänglichen Quellen entliegt, benötigt. 4SS 31 Abs. 1 Sätze 5 und 6 nommen werden können. sowie Abs. 2, 3 und 6 gilt entsprechend. (6) In der Verdachtsgewinnungsphase (SS 8) 5 Für die Übermittlung an Behörden des Lanist die Übermittlung personenbezogener des gilt auch SS 31 Abs. 4 entsprechend. 6An Daten nicht zulässig. Behörden des Bundes und anderer Länder darf nur übermittelt werden, wenn für die SS 32 empfangende Behörde den Vorschriften Übermittlung an sonstige Bedieses Gesetzes vergleichbare Datenschutzhörden und Stellen regelungen gelten. (2) 1 Die Verfassungsschutzbehörde darf (1) 1An sonstige inländische Behörden darf personenbezogene Daten an Dienststeldie Verfassungsschutzbehörde personenbelen der alliierten Streitkräfte übermitteln, zogene Daten übermitteln, wenn dies soweit dies im Rahmen der Zusammenar1. zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach SS 3 beit nach Artikel 3 des Zusatzabkommens Abs. 2 bis 4 erforderlich ist oder zu dem Abkommen zwischen den Parteien 2. die empfangende Behörde die persodes Nordatlantikvertrages über die Rechtsnenbezogenen Daten zu Zwecken der stellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Gefahrenabwehr benötigt. Bundesrepublik Deutschland stationierten 2 An Finanzämter darf die Verfassungsausländischen Truppen vom 3. August 1959 schutzbehörde personenbezogene Daten (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218) erforderlich ist. auch übermitteln, wenn dies zu den in SS 51 2 Die Übermittlung ist zu dokumentieren und Abs. 3 der Abgabenordnung genannten der oder dem Landesbeauftragten für den Zwecken erforderlich ist. 3PersonenbezogeDatenschutz mitzuteilen. ne Daten, die durch den Einsatz nachrich(3) 1 Die Verfassungsschutzbehörde darf tendienstlicher Mittel oder durch besondere personenbezogene Daten im Einvernehmen Auskunftsverlangen erhoben worden sind, mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz 407
  • Linksextremistische Bestrebungen 119 Gewalttaten mit extremistischem Hintergrund aus dem Bereich "Politisch motivierte Kriminalität - links" 1) [ in den Ländern ] 74 Berlin
Linksextremistische Bestrebungen 119 Gewalttaten mit extremistischem Hintergrund aus dem Bereich "Politisch motivierte Kriminalität - links" 1) [ in den Ländern ] 74 Berlin 184 50 Sachsen 47 Schleswig47 Holstein 178 41 Niedersachsen 127 Nordrhein30 Westfalen 31 Baden29 Württemberg 47 29 Hessen 11 21 Bayern 40 20 Brandenburg 19 Sachsen18 Anhalt 15 8 Hamburg 36 6 Thüringen 0 4 Bremen 9 Rheinland- 4 Pfalz 3 Mecklenburg- 3 Vorpommern 0 1 Saarland 3 2002 2001 1) Die Zahlen basieren auf Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA). Bericht 2002
  • Innern 01.04.2008 Blue White Street Elite (BWSE) Innenministerium des rechtsextremistisch beeinflusste Landes Brandenburg Hooligan-Vereinigung 07.05.2008 Collegium Humanum (CH) Bundesministerium
Anhang Verbotsverfüg. Vereinigung Verbotsbehörde 12.09.2000 Blood & Honour-Division Bundesministerium des Innern Deutschland mit Jugendorganisation White Youth 02.04.2001 Skinheads Sächsische Schweiz Sächsisches Staatsministerium (SSS) mit Skinheads Sächsische des Innern Schweiz - Aufbauorganisationen und Nationaler Widerstand Pirna 07.03.2003 Bündnis nationaler Sozialisten Innenministerium des Landes für Lübeck Schleswig-Holstein 19.12.2003 Fränkische Aktionsfront Bayerisches Staatsministerium des Innern 07.03.2005 Kameradschaft Tor Innensenator des Landes Berlin "Mädelgruppe" der Kameradschaft Tor 07.03.2005 Berliner Alternative Süd-Ost Innensenator des Landes Berlin (BASO) 06.04.2005 Kameradschaft Hauptvolk mit Innenministerium des Untergruppierung "Sturm 27" Landes Brandenburg 04.07.2005 Alternative Nationale StrausInnenministerium des berger DArt Piercing und Tattoo Landes Brandenburg Offensive (ANSDAPO) 26.06.2006 Schutzbund Deutschland Innenministerium des Landes Brandenburg 23.04.2007 Kameradschaft Sturm 34 Sächsisches Staatsministerium des Innern 01.04.2008 Blue White Street Elite (BWSE) Innenministerium des rechtsextremistisch beeinflusste Landes Brandenburg Hooligan-Vereinigung 07.05.2008 Collegium Humanum (CH) Bundesministerium des Innern 415
  • InhaltsverzeIchnIs Gewaltorientierte Linksextremisten 140 "Rote Hilfe e. V." (RH) 182 "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD) 188 "Deutsche Kommunistische Partei
InhaltsverzeIchnIs Gewaltorientierte Linksextremisten 140 "Rote Hilfe e. V." (RH) 182 "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD) 188 "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) 192 ISLAMISMUS 196 Einleitung 197 Salafismus 201 "Gemeinschaft der Verkündigung der Mission" (Urdu: "Tablighi Jama'at", TJ) 211 Muslimbruderschaft (MB) / "Deutsche Muslimische Gemeinschaft e. V." (DMG), ehemals "Islamische Gemeinschaft in Deutschland e. V." (IGD) / HAMAS 213 AUSLANDSBEZOGENER EXTREMISMUS 216 Einleitung 217 "Arbeiterpartei Kurdistans" (kurdisch: Partiya Karkeren Kurdistan, PKK) 219 SCIENTOLOGY ORGANISATION (SO) 233 SPIONAGEABWEHR 240 Einleitung 241 Russische Nachrichtendienste 243 Chinesische Nachrichtendienste 244 Nachrichtendienste der Islamischen Republik Iran 247 Andere Nachrichtendienste 248 Hybride Bedrohungen 249 Cyberabwehr 254 Wirtschaftsschutz 258 Proliferationsabwehr 262 GEHEIMSCHUTZ 265 ANHANG 267 Statistik 267 Bildnachweis 268 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2022 VII
  • Deines Herrn, der Dich erschaffen hat | 209f., 215 K Linksextremismus (Begriff) | 137ff., 370 Kalbitz, Andreas | 95, 97 Kampf
Anhang Islamischer Staat in der Größeren Sahara Königreich Deutschland | 126f. (ISGS) | 226 Komalen Ciwan (KC) | 276 Islamischer Staat Provinz Khorasan (ISPK) | Kommunistischer Bund Westdeutschland 231 (KBW) |144 Islamisches Zentrum Hamburg e.V. (IZH) | Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) | 184, 197, 258ff. 18, 171, 376f. Islamismus (Begriff) | 185, 370 Kommunistische Partei der Türkei/MarxisIslamistische Radikalisierung | 7, 192, 196, ten-Leninisten (TKP/ML) | 269 204, 206, 209, 212, 215, 228f., 238ff., 243, Kommunistische Plattform (KPF) | 140 248, 312f., 317 Konföderation der Gemeinschaften KurIslamistischer Terrorismus | 220ff., 236ff., distans in Deutschland e. V. (KON-MED) | 362ff. 275f., 284 Islamschule Braunschweig | 215 Kongress der kurdisch-demokratischen Gesellschaft Kurdistans in Europa (KCDK-E) | 274f., 279 J Konvertiten, Konvertierte | 202 Konzerte | s. Musikveranstaltungen Jabhat al-Nusra (JaN) | s. Jabhat Fatah alKoordination der kurdisch-demokratischen Sham Gesellschaft in Europa (CDK) | 274 Jabhat Fatah al-Sham (JFS) | 222 Krass, Marcel | 217 Jihad/Jihadismus (Begriff) | 186, 373 Kvltgames | 91 Jihadistischer Salafismus | 201, 302 Jinen Ciwan en Tekoser (TEKO-JIN) | 276f. Junge Alternative (JA) | 40f., 87ff. L Junge Nationalisten (JN) | 70, 74, 77, 100, 103, 105ff., 111 Landser (Musikband) | 66 LIES! Im Namen Deines Herrn, der Dich erschaffen hat | 209f., 215 K Linksextremismus (Begriff) | 137ff., 370 Kalbitz, Andreas | 95, 97 Kampf um den organisierten Willen | 103 M Kampf um die Köpfe | 103 Kampf um die Parlamente | 103 Marxismus | 137, 144, 269 Kampf um die die Straße | 103 Marxistisch-Leninistische Partei DeutschKategorie C (Musikband) | 62f. lands (MLPD) | 137, 140, 144, 163, 173 Kategorie C (Versand) | 66 Kiese, Martin | 108, 111f. 432
  • Versand) | 66 Rebell (Jugendorganisation der MLPD) | 163f., 173 P Rechtsextremismus (Begriff) | 41f., 371f. Redical [M] | 148, 151, 154, 159f
Anhang Ostendorf, Hannes | 62ff., 66 Rebel Records (Versand) | 66 Rebell (Jugendorganisation der MLPD) | 163f., 173 P Rechtsextremismus (Begriff) | 41f., 371f. Redical [M] | 148, 151, 154, 159f., 164, 167, Pakistanzentrum Hannover | 250 171, 174 Partei der Nationalistischen Bewegung (MilReichsbürger | 3f., 6f., 40f., 47-52, 54, 63, liyetci Hareket Partisi - MHP) | 287 115, 121-132, 297, 302, 418 Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung Revisionismus | s. Geschichtsrevisionismus (Adalet ve Kalkinma Partisi - AKP) | 289, Revolution, Jugendorganisation (REVO) | 293 163 PC Records (Versand) | 66 Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front Phalanx 18 | 417 (DHKP-C) - Devrimci Halk Kurtulus PartisiPhalanx Europa | 81, 91 Cephesi | 269, 419, 422 PKK | s. Arbeiterpartei Kurdistans Rock against Communism (RAC) | 56 Politischer Salafismus | 200, 204, 209 Rote Hilfe e. V. (RH) | 159, 161f. Politisch motivierte Kriminalität | 306, 311, Roth, Nico | 63f. 354ff. Rumiyah (Publikation) | 230, 234 Postautonome | 4, 139, 143ff., 152f., 302 Prävention | 32ff., 51, 72, 132, 296ff., 303ff., 327, 408 S Proliferation | 322, 326f. Salafismus | 188f., 194, 196ff., 200-204, 206f., 209, 213ff., 253, 302, 308, 373 Q Schanze Eins | 81 Scharia | 185f., 199, 222, 226, 230, 244, Querdenken, Querdenker | 3, 6, 47, 50, 52, 248f., 251-254, 370 54, 63, 86, 118 Schetinin, Michail Petrowitsch | 117f. Schild & Schwert-Festival | 61, 74 Schittke, Norbert Rudolf | 126 R Scientology-Organisation | 314, 316 Selbstverwalter | 40f., 49, 121-126, 129Race War (Musikband) | 66 132, 302 Radikalisierung | 7, 47f., 50ff., 64, 66, 72, SHAEF-Commander | s. Supreme Headquar77, 80, 142, 156, 192, 196, 204, 206, 209, ters Allied Expeditionary Forces (S.H.A.E.F.) 212, 215, 228f., 238ff., 248, 296-299, Skinheadkonzerte | s. Musikkonzerte 305f., 309-313, 317 Skinheads | 55, 414f. Rassismus (Begriff) | 42f., 371f. Sonderkommando 1418 (SKD) | 72 434

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