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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Linksextremismus
Linksextremismus
  • Kurzportrait / Ziele Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) ist eine rechtsextremistische Partei, die die Demokratie in Deutschland beseitigen will und stattdessen
  • Grundgesetz verbrieften Menschenrechte (Art. 1 GG) und gegen das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 GG). Damit
Gründung / Bestehen seit 1964; 1969 der Jugendorganisation Struktur / Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Repräsentanz Bundesvorsitzender: Frank Franz; Landesvorsitzender: Manfred Dammann; wenige handlungsfähige Unterbezirke in Niedersachsen Junge Nationalisten (JN) Bundesvorsitzender: Christian Häger; Landesvorsitzender Nord: Sebastian Weigler (Niedersachsen); außer in Braunschweig keine handlungsfähigen Stützpunkte in Niedersachsen Mitglieder / Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Anhänger / Bund: 4.000 Land: 250 Unterstützer Junge Nationalisten (JN) Bund: 280 Land: 10 Veröffentlichungen Bund: Deutsche Stimme (DS) (monatlich); Web-Angebote auf Bundesund Landesebene sowie in sozialen Netzwerken Kurzportrait / Ziele Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) ist eine rechtsextremistische Partei, die die Demokratie in Deutschland beseitigen will und stattdessen offen und aggressiv fremdenfeindliche, rassistische und antisemitische Positionen propagiert. Ihre von völkisch-rassistischen Vorstellungen geleitete Programmatik weist eine ideologische und sprachliche Nähe zur Ideologie der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) auf. Finanzierung Staatliche Parteienfinanzierung, Mitgliedsbeiträge und Spenden Grund der Beobachtung / Verfassungsfeindlichkeit Die NPD lehnt die freiheitliche Demokratie ab und will diese beseitigen. Dies betrifft auch einzelne, aber wesentliche Prinzipien und Grundwerte unserer Verfassung. So negiert die Partei die im Grundgesetz vertretene Idee, dass jeder Mensch als Individuum und ohne Vorbedingungen eine Würde besitzt. Die NPD spricht Menschen nur eine Würde als Teil eines nationalen Kollektivs zu. In dem 2010 verabschiedeten Parteiprogramm "Arbeit - Familie - Vaterland" proklamiert sie die Volksgemeinschaft: "Die Würde des Menschen als soziales Wesen verwirklicht sich vor allem in der Volksgemeinschaft. Erst die Volksgemeinschaft garantiert die persönliche Freiheit." In konsequenter Umsetzung dieser völkisch-nationalen Grundordnung will die NPD alles "Fremde" aus der "Solidargemeinschaft aller Deutschen" entfernen. Hiermit richtet sich die NPD insbesondere gegen die im Grundgesetz verbrieften Menschenrechte (Art. 1 GG) und gegen das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 GG). Damit ist die Partei verfassungsfeindlich und erfüllt die Voraussetzungen für eine Beobachtung nach (SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG). Die NPD ist verfassungsfeindlich Der von den Innenministern und -senatoren der Bundesländer am 03.12.2013 beim Bundesverfassungsgericht eingereichte Antrag auf Verbot der NPD und ihrer Unterorganisationen wurde am 17.01.2017 vom Zweiten Senat des Gerichts zurückgewiesen (BVerfGE 2 BvB 1/13). Mit dem einstimmig gefassten Urteil wird der NPD höchstrichterlich bescheinigt, verfassungsfeindliche Ziele zu verfolgen. Ihr Ziel sei es, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen, so Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Allerdings reiche eine verfassungsfeindliche Gesinnung allein für ein Verbot der NPD nicht aus. Die Partei müsse auch das Potenzial haben, ihre Ziele erfolgreich umzusetzen, wie es in der Urteilsbegründung weiter heißt. Ein solches Potenzial wird vom Bundesverfassungsgericht nicht gesehen: "Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) vertritt ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept. Sie will die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten 'Volksgemeinschaft' ausgerichteten Nationalstaat ersetzen. Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Die NPD arbeitet auch planvoll und mit hinreichender 45
  • Gedanken der Völkerverständigung (Art. 9 GG) und gegen das Recht auf Asyl (Art. 16a GG). Sie erfüllt damit die Voraussetzungen
  • Funktionärsals auch auf Mitgliederebene eine strukturelle Nähe zum organisierten Rechtsextremismus, vor allem zur Identitären Bewegung Niedersachsen. Das Konzept des "Großen
schen Verfassungsstaates. Das formelle Bekenntnis der JA Niedersachsen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung kann daher lediglich als taktisch gewertet werden. Vielmehr ist es unter Berücksichtigung aller gesammelten Erkenntnisse wahrscheinlich, dass das demokratische System organisationsintern in Frage gestellt wird. Insgesamt ist festzustellen, dass sich die JA Niedersachsen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet, insbesondere gegen die Würde des Menschen (Art. 1 GG), gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG), gegen die Freiheit des Glaubens und der ungestörten Religionsausübung (Art. 4 GG), gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Art. 9 GG) und gegen das Recht auf Asyl (Art. 16a GG). Sie erfüllt damit die Voraussetzungen einer Beobachtung gem. SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG. Die ideologischen und personellen Überschneidungen belegen darüber hinaus sowohl auf Funktionärsals auch auf Mitgliederebene eine strukturelle Nähe zum organisierten Rechtsextremismus, vor allem zur Identitären Bewegung Niedersachsen. Das Konzept des "Großen Austauschs" als elementares Narrativ der Identitären Bewegung wird von der JA Niedersachsen übernommen und resultiert in einer offenen Abwertung von Flüchtlingen und Einwanderern, denen pauschale Gruppeneigenschaften zugeschrieben werden, welche sich negativ auf das deutsche Volk auswirken würden. Verantwortlich dafür sei die "selbstzerstörerische" und "verräterische" Einwanderungsund Asylpolitik der sogenannten "Altparteien".37 Einwanderer und Asylbewerber werden seitens der JA Niedersachsen konsequent mit den Attributen "kriminell", "rückständig" und "unehrlich" herabgewürdigt und als "Invasoren" oder "Eroberer" bezeichnet.38 Insbesondere in den sozialen Netzwerken werden derartige Inhalte erstellt oder geteilt und provozieren dort menschenfeindliche Nutzerkommentare von teils strafrechtlicher Relevanz. So schreibt die JA Niedersachsen in einem Eintrag auf ihrem Facebook-Profil von einem durch die geflüchteten Menschen aus Afrika vermeintlich importierten Kannibalismus, der nun die Menschen in Europa bedrohe: "... man muss festhalten, dass in einigen schwarz-afrikanischen Ländern auch der tatsächlich menschenfressende Kannibalismus praktiziert wird. Es ist zu befürchten, dass er im Zuge der Masseneinwanderung auch in Europa Einzug gehalten hat." (Facebook-Seite der JA Niedersachsen, Eintrag vom 01.05.2018) Darüber hinaus spielen islamfeindliche Inhalte eine prägende Rolle. Die JA Niedersachsen differenziert nicht zwischen Islam und Islamismus. In einer Pressemitteilung thematisiert die JA Niedersachsen zunächst den steigenden Anteil muslimischer Jugendlicher mit "islamisch-extremistischen Tendenzen", um am Ende "Politik, Wissenschaft und Medien" aufzufordern, "sich pflichtgemäß der Diskussion um extremistische Strömungen objektiv und vollumfänglich anzunehmen." 39 Weiter heißt es in dem Text, der Islam sei "als das zu benennen, was er ist, eine fortschreitende Gefahr an und in unseren Schulen." Ganze Bevölkerungsgruppen werden nicht nur hierdurch pauschal herabgesetzt. Die JA Niedersachsen zweifelt allgemein die Gleichwertigkeit von Einwanderern und Asylbewerbern gegenüber Deutschen ab: "Migrantenmobs, die ein Phänomen hierher gebracht haben, das wir vor 2015 hier nicht kannten, das die arabische Welt aber seit Jahrzehnten kennt - Gruppenvergewaltigungen. ... wie kann das sein, wenn doch diese Menschen alle gleich sind? ... Ich sage, die kommen nur, weil sie in unser Sozialsystem kommen wollen und die schaden uns nur und die helfen uns nicht." (Rede des Landesvorsitzenden der JA Niedersachsen beim "Frauenmarsch" in Delmenhorst am 05.05.2018) Durch das ausnahmslose Pauschalisieren propagiert die JA Niedersachsen sowohl einen bedrohlichen Gegensatz zwischen Deutschen und Nicht-Deutschen sowie zwischen (einfachem) Volk und den Eliten vor allem in Politik und Medien. Hierin zeigt sich ein völkisch-nationalistischer Ansatz, der sich gegen die Würde des Einzelnen richtet und geeignet ist, ein kollektivistisches Freund-Feind-Denken zu verstärken. Mit ihren Einlassungen zielt die JA Niedersachsen auf eine Entindividualisierung von Angehörigen bestimmter Minderheiten. Da ihre Äußerungen darauf angelegt sind, in den öffentlichen Diskurs einzugreifen, besteht zudem die Gefahr, dass Dritte in diesen Feinbildkonstruktionen eine Legitimation für Übergriffe und Gewalttaten sehen. Des Weiteren ist bei der JA Niedersachsen kein Interesse an einem politischen Diskurs mit anderen Parteien zu erkennen. Die politischen Mitbewerber werden als existenzielle Gefahr für Deutschland verächtlich gemacht; indirekt wird ihnen die Vertretungsberechtigung abgesprochen. Der sich wiederholende, diffamierende Begriff der "Altparteien" indiziert eine zumindest latente Ablehnung des vom Demokratieprinzip umfassten Mehrparteiensystems: 37 Pressemitteilung der JA Braunschweig, "Dschihad in Südniedersachsen", 10.02.2017. 38 Facebook-Einträge der JA Niedersachsen vom 26.05.2018, 09.06.2018, 06.07.2018, 26.07.2018. 39 Pressemitteilung der JA Niedersachsen, "Schock bei Nachwuchs-Islamismus", 19.01.2018. 41
  • radikalisiert oder letztlich zerfällt, weil sich ihre Anhänger anderen rechtsextremistischen Gruppierungen anschließen, oder aber dem demokratisch-konservativen Lager zuwenden. Inhaltlich
Einnahmequelle der Identitären Bewegung zur Finanzierung der eigenen Propaganda handelt, ist derzeit nicht nachzuvollziehen. Im Frühjahr 2018 besuchten jedenfalls IB-Aktivisten unter dem Label "AHA!" ein Lager für syrische Flüchtlinge im Libanon. Ein Besuch der syrischen Stadt Maalula folgte im September 2018. Für die Zukunft werden von "AHA!" weitere angebliche Hilfsprojekte angekündigt. Diese sollen u. a. Volontärprogramme sowie Schulkinder-Patenschaften und Wiederaufbauprojekte in Syrien umfassen. "Migrationspakt stoppen" Initiiert vom österreichischen IB-Aktivisten Sellner startete am 16.09.2018 eine internationale Gemeinschaftskampagne der Identitären Bewegung unter dem Titel "Migrationspakt stoppen".35 In der darauffolgenden Zeit führten vorrangig die IB Österreich sowie die IBD Aktionen im Zusammenhang mit der Kampagne durch und verbreiteten diese medial aufbereitet im Internet. Ziel der Kampagne sollte die Verhinderung der Unterzeichnung des sogenannten UN-Migrationspaktes durch die jeweiligen Landesregierungen sein. Diese internationale Vereinbarung wurde jedoch am 10.12.2018 auf einer zwischenstaatlichen Konferenz im marokkanischen Marrakesch durch 164 Staaten per Akklamation angenommen. Die Kampagne der IB wurde am 23.12.2018 eingestellt. Bewertung, Tendenzen, Ausblick Versuchte die Identitäre Bewegung Deutschland zunächst an die erfolgreichen, öffentlichkeitswirksamen Aktionen wie "Defend Europe" aus dem Jahr 2017 und deren mediale Verbreitung anzuknüpfen, verlor sie aufgrund der Löschung ihrer Facebookund Instagram-Seiten ab Mai 2018 ihre wichtigsten Medienplattformen zur Verbreitung ihrer Ideologie. Nachdem die IBD am 10.10.2012 zunächst als Facebook-Gruppe gegründet wurde, war das soziale Netzwerk bis Mai 2018 ihre größte Plattform zur Veröffentlichung von Informationen über eigene Aktionen und über ideologische Kampagnen. Durch die dortige Verbreitung konnten neue Interessenten angesprochen und für die Teilnahme an Aktionen oder Stammtischen geworben werden. Nach der Sperrung der Facebookund Instagram-Seiten durch den Facebook-Konzern riefen die Bundesführung und diverse lokale Ableger der Identitäre Bewegung, so auch die IB Niedersachsen, zur Nutzung alternativer sozialer Medien auf. Explizit wurden hier die Facebook ähnelnde russische Plattform vk.com sowie der Instant-Messenger Telegram genannt. Gerade bei der niedersächsischen Identitären Bewegung zeigte sich dort seitdem lediglich eine marginale Erhöhung der Nutzerzahlen. Diese Entwicklung der Nutzerzahlen in den als Facebook-Alternativen propagierten Netzwerken zeigt, wie sehr die Löschung die IBD in ihrem Handeln eingeschränkt hat. Die bewährte Möglichkeit, neue Interessenten über die Veröffentlichung ideologischer Kampagnen anzusprechen, steht nicht mehr zur Verfügung. Trotz der Ankündigung, gegen die Facebook-Sperre juristisch vorgehen zu wollen, war über die Seite der IBD bei vk.com nachzuvollziehen, dass die Identitäre Bewegung in der Folge nun vermehrt versuchte, in die Öffentlichkeit zu gehen, um weitere Anhänger zu gewinnen. Dies erfolgte zum Beispiel durch Infostände und Flyerverteilungen in Innenstädten, u. a. in Dresden (Sachsen) und Konstanz (Baden-Württemberg). Im Bemühen um öffentliche Darstellung und Inszenierung erfolgte auch die Ausrichtung des IB-Festivals am 25.08.2018 in Dresden. Bisher waren entsprechende Versuche der IBD von eher geringem Erfolg gekennzeichnet, da auch neue Kampagnen wie "120db" und "AHA!" in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen wurden und die erwünschte mediale Resonanz ebenfalls ausblieb. Auch die Veranstaltung in Dresden blieb mit Blick auf die Teilnehmerzahlen hinter den Erwartungen zurück. Umso wichtiger wird es für die IB zukünftig sein, wieder mehr Aufmerksamkeit zurückzuerlangen. Ob dies in Form von Aktionen wie der Besetzung des Brandenburger Tores im August 2016 oder durch die Mobilisierung der eigenen Aktivisten zu öffentlichem Auftreten der Fall sein wird, ist bisher nicht abzusehen. Die Reichweite solcher Aktionen ist ohne die bisher erfolgte Aufbereitung zur Selbstdarstellung in den sozialen Medien deutlich eingeschränkt. Sollte es nicht gelingen die eigenen Anhänger entsprechend zu mobilisieren, droht der Identitären Bewegung ein weiterer herber Rückschlag, auch hinsichtlich der Rekrutierung neuer Aktivisten. Mögliche Folgen aus diesem Umstand sind, dass sich die Identitäre Bewegung entweder radikalisiert oder letztlich zerfällt, weil sich ihre Anhänger anderen rechtsextremistischen Gruppierungen anschließen, oder aber dem demokratisch-konservativen Lager zuwenden. Inhaltlich hat sich die IBD kaum verändert. Durch das Hineintragen emotional aufgeladener Themen (u. a. "Gewalt gegen Frauen") in den öffentlichen Raum erreicht die Identitäre Bewegung eine Anschlussfähigkeit für breitere gesellschaftliche Kreise. Die Fortsetzung der Kampagne "Defend Europe" sowie die aktuellen Kampagnen der IB stehen inhaltlich für eine Fortführung der ideologisch-programmatischen Forderung nach dem Erhalt der "ethnokulturellen Identität" und zeigt in der begleitenden Darstellung im Internet unverkennbar fremdenfeindliche Positionen bis hin zu völkisch-nationalistischen Haltungen. 35 Internetseite der Kampagne "Migrationspakt stoppen", 06.01.2019. 39
  • Vortragsund Informationsveranstaltungen ................................. 122 6.3 Ausstellung "Gemeinsam gegen Rechtsextremismus" ................. 123 6.4 Informationsmaterialien ................................................................ 123 6.5 Symposien ................................................................................... 123 6.6 Podiumsdiskussionen .................................................................. 124 6.7 Kompetenzstelle
4.3 Salafismus ..................................................................................... 84 4.4 Salafismus in Niedersachsen ......................................................... 88 4.5 Internationaler islamistischer Terrorismus ...................................... 93 4.6 Islamistischer Terrorismus in Deutschland und Niedersachsen ..... 98 4.7 Muslimbruderschaft...................................................................... 103 4.8 Tablighi Jama'at (TJ, Gemeinschaft der Missionierung und Verkündung) ................................................................................ 105 4.9 Kalifatsstaat (Hilafet Devleti) ........................................................ 107 4.10 Hizb Allah (Partei Gottes)............................................................. 109 5. Extremismus mit Auslandsbezug 5.1 Mitglieder-Potenzial ..................................................................... 112 5.2 Einführung ................................................................................... 112 5.3 Aktuelle Entwicklungen im Extremismus mit Auslandsbezug ....... 113 5.4 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ................................................... 114 6. Prävention 6.1 Prävention.................................................................................... 122 6.2 Vortragsund Informationsveranstaltungen ................................. 122 6.3 Ausstellung "Gemeinsam gegen Rechtsextremismus" ................. 123 6.4 Informationsmaterialien ................................................................ 123 6.5 Symposien ................................................................................... 123 6.6 Podiumsdiskussionen .................................................................. 124 6.7 Kompetenzstelle Islamismusprävention Niedersachsen (KIP NI) . 124 6.8 Aktion Neustart ............................................................................ 126 6.9 Kontaktdaten ................................................................................ 127 7. Scientology-Organisation (SO) ....................... 130 8. Spionageabwehr / Proliferation / Elektronische Angriffe 8.1 Spionageaufkommen in Niedersachsen ....................................... 132 8.2 Proliferation.................................................................................. 133 8.3 Elektronische Angriffe mit vermutetem nachrichtendienstlichem Hintergrund .................................................................................. 133 8.4 Hilfe für Betroffene ....................................................................... 134 9. Geheimschutz 9.1 Geheimschutz .............................................................................. 136 9.2 Entwicklungen im Bereich der Sicherheitsüberprüfungen ............ 136 9.3 Neues Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes in Kraft getreten........................................................................................ 137 9.4 Beratung von Landesbehörden in Fragen des Geheimschutzes .. 138 4
  • Hintergrund 151ff. SC HERSTJ UK, Wladislaw Straftaten/Gewalttaten mit links P etrowitsch 205 extremistischem Hintergrund SC HLIERER, Dr. Rolf 45 94ff
  • Burghard 44 Straftaten/Gewalttaten mit rechtsextremistischem SC HÖNHUBER, Franz 46, 56, Hintergrund 18ff., 24f. 69, 81 Strukturdaten 252 SC HREIBER
284 Sachwortregister S Staatsbriefe 237 Salafiyya-Gruppe für die STEHR, Heinz 108f., 120f. M ission und den Kampf STEINAU, M ichael 239 (GSP C ) 174 STEINIGER, Bruni 109 SC HARF, Thomas 34 Straftaten/Gewalttaten mit aus SC HEERER, Germar, geb. länderextremistischem RUDOLF 235 Hintergrund 151ff. SC HERSTJ UK, Wladislaw Straftaten/Gewalttaten mit links P etrowitsch 205 extremistischem Hintergrund SC HLIERER, Dr. Rolf 45 94ff., 141, 154 SC HM ANC K, Burghard 44 Straftaten/Gewalttaten mit rechtsextremistischem SC HÖNHUBER, Franz 46, 56, Hintergrund 18ff., 24f. 69, 81 Strukturdaten 252 SC HREIBER, P eter 46 SUDHOLT, Dr. Gert 81 SC HÜTZINGER, J ürgen 68 SC HWAB, J ürgen 71 SYM ANEK, Werner 85 SC HWERDT, Frank 35ff., 63 Synergon Deutschland 70 Scientology-Organisation (SO) 210f., 213f. T Serxwebun Tatsachen 190 (Unabhängigkeit) 167 tendenz 128 Signal. Das patriotische M agazin 70 THAQI, Hashim 183f. Skinheads 14, 17, 24ff.,44, 76f. THIERRY, Andreas 81 Sleipnir. Zeitschrift für Kultur, Thule-Netz 83f. Geschichte und P olitik 70, 87 Thule-Seminar 69 SOJ KA, TOZKIJ , Konstantin 205 P rof. Dr. Dr. Klaus 53, 57 Trotzkistische Gruppen 125f. Solidarität International e.V. 126 TRUBNIKOW, Wjatscheslaw Soziale Volkspartei (SVP ) 65 203, 206 Sozialistische Alternative Voran Tugendpartei (SAV) 127 (Fazilet P artisi) (FP ) 164 Sozialistische Arbeitergruppe Türk Federasyon Bülteni (SAG) 126 (Bulletin der Türk-Föderation) Sozialistische Deutsche 190 Arbeiterjugend (SDAJ ) 110f. Türkische Arbeiterund Spartakist-Arbeiterpartei Bauernbefreiungsarmee Deutschlands (SpAD) 127 (TIKKO) 159
  • Linksextremismus Gegenwärtig sind die Themenfelder "Antifaschismus", "Antirepression", "Antigentrifizierung" und "Antimilitarismus" und vor allem der Klimaschutz für das autonome Spektrum
  • holen. Für Niedersachsen sind dabei vor allem die "Interventionistische Linke" (IL) und das Bündnis "...ums Ganze! Kommunistisches Bündnis" (uG) relevant
  • klassischen Sinne verstehen sich zwar auch als undogmatische Linke und streben wie die Vertreter der orthodoxen bzw. dogmatischen K-Gruppen53
Linksextremismus Gegenwärtig sind die Themenfelder "Antifaschismus", "Antirepression", "Antigentrifizierung" und "Antimilitarismus" und vor allem der Klimaschutz für das autonome Spektrum in Niedersachsen von Bedeutung. Die autonome Szene sieht sich seit mehreren Jahren mit der Problematik konfrontiert, dass sie aufgrund interner Streitigkeiten, mangelnder Organisationsfähigkeit und einer oftmals brüchigen Vernetzung nur unzureichend agieren kann. Um diesem Umstand etwas entgegenzusetzen, haben sich bundesweit sogenannte postautonome Zusammenhänge etabliert, die mit langfristigen Bündnisstrukturen versuchen, die "Autonomen" aus der auch von ihnen selbst beklagten Krise zu holen. Für Niedersachsen sind dabei vor allem die "Interventionistische Linke" (IL) und das Bündnis "...ums Ganze! Kommunistisches Bündnis" (uG) relevant. Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit Gemeinsames Ziel aller autonomen Gruppierungen ist es, den Staat und seine Institutionen auch gewaltsam abzuschaffen und durch eine "herrschaftsfreie Gesellschaft" zu ersetzen. Hiermit richten sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und sind demnach verfassungsfeindlich (SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG). "Postautonome" Autonome Gruppierungen sind nicht wie kommunistische Organisationen von einer einheitlichen Ideologie geprägt. Sie verknüpfen vielmehr Elemente kommunistischer und anarchistischer Weltbilder miteinander. "Autonome" im klassischen Sinne verstehen sich zwar auch als undogmatische Linke und streben wie die Vertreter der orthodoxen bzw. dogmatischen K-Gruppen53 die sozialistische Revolution an, beantworten die "Organisationsfrage" aber anders. Sie lehnen eine staatliche Ordnung und jegliche Form von Machtund Herrschaftsstrukturen wie Hierarchien ab und sprechen sich für die Selbstorganisation des Zusammenlebens aus. 53 Der Begriff "K-Gruppen" ist eine Sammelbezeichnung für politische Gruppierungen wie den "Kommunistischen Bund Westdeutschlands" (KBW) oder die MLPD, die sich seit dem Ende der 1960er Jahre am Marxismus-Leninismus maoistischer Prägung orientieren und sich die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zum Ziel gesetzt haben. 144
  • auch darum, den Gebietszustand von 1914 und den Rechtsstand von 1918 wiederherzustellen. Hierfür benötige man "handlungsfähige staatliche Organe
Verfassungsschutzbericht Bayern 2024 Reichsbürger und Selbstverwalter 5.2 Vaterländischer Hilfsdienst (VHD) Mitglieder ca. 80 in Bayern Gründung 2019 Aktionsraum Bundesgebiet Beim "Vaterländischen Hilfsdienst" (VHD) handelt es sich um eine Unterorganisation der Reichsbürgergruppierung "Bismarcks Erben", die auch unter den Namen "Ewiger Bund" und "Preu ßisches Institut" auftritt. Der VHD versteht sich als Fortführung der gleichnamigen zivilen Ergänzung zur Wehrpflicht im Deut schen Reich aus dem Jahr 1916. Organisatorisch unterteilt sich der VHD in insgesamt 24 "Armeekorpsbezirke" und bezieht sich dabei auf die Grenzen des Deutschen Reiches. Wie alle Reichsbürgergruppierungen erkennt auch der VHD weder den Staat noch dessen Exekutivbefugnisse an. Eigenen Angaben zufolge dient der VHD der "Reorganisation des Vater landes" bzw. "ausschließlich der Wiederherstellung der staat lichen Handlungsfähigkeit". Dabei geht es dem VHD auch darum, den Gebietszustand von 1914 und den Rechtsstand von 1918 wiederherzustellen. Hierfür benötige man "handlungsfähige staatliche Organe um den Kriegs und Belagerungszustand zu beenden". Der VHD sieht seine Aufgabe darin, "Deutsche mit einer Staatsangehörigkeit" in einem "Bundesstaat" zu "erfassen und [zu] sammeln" und sie dem "Deutschen Kaiser" zu unterstel len, wobei auch Abstammungsnachweise erbracht werden sollen. Angehörige des VHD veran stalteten 2024 mehrere real weltliche Treffen in Bayern, u. a. in den Landkreisen München, Passau und WeilheimSchongau, über die sie auch auf ihrer Web seite berichteten. Dort finden sich auch Angaben zu sog. "FanaleAktionen", bei denen am 1. April an verschiedenen Bismarcktürmen im ganzen Bun desgebiet, u. a. an der Bismarcksäule in Berg (Lkr. Starnberg), bengalische Feuer entfacht wurden. Mit dieser Aktion wollte die Gruppierung Otto von Bismarck als einem der - ihrer Ansicht nach - bedeutendsten deutschen Staatsmännern gedenken. 230
  • artei Gottes) 149, 177f., 185, 188 Gewalttaten/Straftaten mit links extremistischem Hintergrund Hohenrain-Verlag 80 94ff., 98, 141, 154 Hungaria Skins
  • Gewalttaten/Straftaten mit HUP KA, Steffen 59, 63, 67 rechtsextremistischem Hintergrund 18ff., 24f. I GÖTZE, M ichael
Sachwortregister 279 FZ - Freiheitliche Buchund Hilfsorganisation für nationale Zeitschriftenverlag GmbH politische Gefangene und deren (FZ-Verlag) 50, 53 Angehörige e. V. (HNG) 222, 232 G HIRZEL, Hans 46 Gesellschaft für Freie P ublizistik Hizb al-Da'Wa al-Islamiyya (GFP ) 81f. (P artei des islamischen Rufs/der islamischen M ission) Gewalttaten/Straftaten mit aus (DA'WA) 190 länderextremistischem Hintergrund 151ff. Hizb Allah (P artei Gottes) 149, 177f., 185, 188 Gewalttaten/Straftaten mit links extremistischem Hintergrund Hohenrain-Verlag 80 94ff., 98, 141, 154 Hungaria Skins 75 Gewalttaten/Straftaten mit HUP KA, Steffen 59, 63, 67 rechtsextremistischem Hintergrund 18ff., 24f. I GÖTZE, M ichael 111 IM PAC T 220 GOLUBJ OW, Aleksandr 206 Informationsstelle Kurdistan (ISKU) 107 Grabert-Verlag 236 Institute for Historical Review GRAF, J ürgen 130, 237 (IHR) 75 Gruppe Arbeitermacht Interessenverband ehemaliger (GAM ) 127 Teilnehmer am antifaschisti Gruppen des libanesischen schen Widerstand, Verfolgter Widerstandes (AM AL) 198 des Nazi-Regimes und Hinterbliebener e. V. (IVVdN) 124 H INTERIM 98, 101, 105, 134, HAKK-TV (Wahres Islamisches 139, 234, 238, 244 Fernsehen) 167 International Association of Halkin Günlügü Scientologists (IAS) 212 (Tagebuch des Volkes) 158 IV. Internationale/Secretariat Hamburger Sturm 24 Unifie 127, 131 Hammerskins 27 Internationale Sozialistische HATTAB, Hassan 174 Organisation (ISO) 127 Heimattreue Vereinigung INTERNATIONAL Deutschlands (HVD) 35 SC IENTOLOGY NEWS 236 HESSLER, J ens 29 International Sikh Youth Federation (ISYF) 187f. Hilafet Devleti (Der Kalifatsstaat) 161 International Socialists (IS) 126 HILDEBRANDT, Reinhard 113f. Internet 82, 142, 186, 193
  • text der Menschenrechte stehende, jedoch letztlich willkürlich zusammengestellte Rechtsgrundlagen. Dabei behaupten sie u. a., dass ihnen als Angehörige eines nativen
  • Volkes Sonder rechte zustünden
Reichsbürger und Selbstverwalter Verfassungsschutzbericht Bayern 2024 Die VHDTreffen finden oftmals an geschichtsträchtigen Orten statt und sind einem bestimmten Thema gewidmet. Ein zentrales Ziel derartiger Veranstaltungen und sog. "Denkmalaktionen" ist die Vernetzung der Anhängerschaft. Zum Zweck der Vernetzung zeigt sich die Gruppierung auch im Internet mit beträchtlicher Medienpräsenz. Neben mehreren Webseiten und YoutubeKanälen existieren aktuell auch Profile auf einschlägigen sozialen Netzwerken, die u. a. für die Doku mentation der Treffen verwendet werden und die Gruppierung nach außen präsentieren. 5.3 Indigenes Volk Germaniten (IVG) Mitglieder ca. 70 in Bayern Gründung 2010 Aktionsraum Bundesgebiet Beim "Indigenen Volk Germaniten" (IVG) handelt es sich um eine bundesweit aktive, gut vernetzte Reichsbürgergruppierung, die sich regionalspezifisch in sog. "Missionen" unterteilt. Nach eige ner Darstellung handelt es sich beim IVG um eine Weltanschau ungsgemeinschaft und ein eigenständiges Volk. Angehörige der Organisation vertreten die Auffassung, sie seien Eingeborene des Volkes der "Germaniten" und müssten sich deswegen nicht der deutschen Gesetzgebung und deren Organen unterwerfen. Die Mitglieder berufen sich auf unterschiedlichste, zwar im Kon text der Menschenrechte stehende, jedoch letztlich willkürlich zusammengestellte Rechtsgrundlagen. Dabei behaupten sie u. a., dass ihnen als Angehörige eines nativen Volkes Sonder rechte zustünden. 231
  • Rechtsextremismus
Rechtsextremismus
  • Aktenfundstelle hervorgehen; die Nachweise sind gesondert aufzubewahren, gegen unbe rechtigten Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres
  • zwischen den P arteien des Nord atlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen
Gesetzestexte 253 (5) Die Ersuchen nach Absatz 3 sind aktenkundig zu machen. Über die Einsichtnahme nach Absatz 4 hat das Bundesamt für Verfas sungsschutz einen Nachweis zu führen, aus dem der Zweck und die Veranlassung, die ersuchte Behörde und die Aktenfundstelle hervorgehen; die Nachweise sind gesondert aufzubewahren, gegen unbe rechtigten Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem J ahr ihrer Erstellung folgt, zu vernichten. (6) Die Übermittlung personenbezogener Daten, die auf Grund einer Maßnahme nach SS 100 a der Strafprozeßordnung bekanntge worden sind, ist nach den Vorschriften der Absätze 1, 2 und 3 nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, daß jemand eine der in SS 2 des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. Auf die einer Verfassungsschutzbehörde nach Satz 1 übermittelten Kenntnisse und Unterlagen findet SS 7 Abs. 3 und 4 des Gesetzes zu Artikel 10 Grund gesetz entsprechende Anwendung. SS 19 Übermittlung personenbezogener Daten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten an inländische Behörden übermitteln, wenn dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist oder der Empfänger die Daten zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder sonst für Zwecke der öffentlichen Sicherheit benötigt. Der Empfänger darf die übermittelten Daten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden. (2) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten an Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte übermitteln, soweit die Bundesrepublik Deutschland dazu im Rahmen von Artikel 3 des Zu satzabkommens zu dem Abkommen zwischen den P arteien des Nord atlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen vom 3. August 1959 (BGBI. 1961 II S. 1183, 1218) verpflichtet ist. (3) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten an ausländische öffentliche Stellen sowie an überund zwi schenstaatliche Stellen übermitteln, wenn die Übermittlung zur Erfül lung seiner Aufgaben oder zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinter essen des Empfängers erforderlich ist. Die Übermittlung unterbleibt, wenn auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen entgegenstehen. Die Übermittlung ist aktenkundig zu machen. Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, daß die übermittelten Daten nur zu dem Zweck
  • Linksextremismus des fossilen Kapitalismus und vermeintlichen Neokolonialismus ins Visier genommen werden. Statt der erwarteten bis zu 6.000 Personen nahmen aber
Linksextremismus des fossilen Kapitalismus und vermeintlichen Neokolonialismus ins Visier genommen werden. Statt der erwarteten bis zu 6.000 Personen nahmen aber nur etwa 2.000 Aktivisten an dem Klimacamp im Hamburger Volkspark teil. Nicht nur in Hamburg, sondern auch in Niedersachsen kam es im Verlauf des Camps zu Protestaktionen. Sollten sich diese ursprünglich am 12.09.2022 gegen das in Stade geplante LNG-Terminal richten, änderten die Protestierenden kurzfristig ihre Pläne und fuhren an diesem Tag nach Wilhelmshaven, um auf dem Hafengelände des Jade-Weser-Ports gegen den Bau der LNG-Leitung und des LNG-Terminals zu demonstrieren. Rund 250 Demonstrierende näherten sich am Vormittag dem Gelände des Jade-Weser-Ports. Ein Teil von ihnen überwand die Sicherheitsvorkehrungen um die Lagerfläche im Hafengebiet, auf der neben diversen Baumaschinen und Materialien auch etwa 200 Rohre lagerten. Sie sollten dem späteren LNG-Gastransport dienen. Dabei wurden u. a. Kräne und LKWs beschädigt. Andere Aktivisten besetzten wiederum die Baustelle einer LNG-Gasdruckregelmessanlage kurz vor dem Hooksieler Außenhafen. Sie zündeten Nebeltöpfe und störten die Arbeitsabläufe auf den Baustellen. Am späten Nachmittag begaben sich die Protestierenden zu Fuß in Richtung Bahnhof Wilhelmshaven. Entgegen ihrer Ankündigung versuchten sie noch, das Gelände der Lagerfläche auf dem Jade-Weser-Port zu betreten. Dabei gab es vereinzelte Auseinandersetzungen mit der Polizei. Über die Sozialen Netzwerke bekannte sich EG am darauf folgenden Tag zu den Aktionen in Wilhelmshaven, einschließlich der dabei begangenen Sachbeschädigungen: "Der Bau von LNG Terminals ist ein Klimaverbrechen. Deshalb haben wir gestern die LNG Baustelle #Wilhelmshaven nicht nur mit unseren Körpern blockiert, sondern die Werkzeuge der Zerstörung auch dauerhaft außer Betrieb gesetzt". (Facebookund Instagram-Account von Ende Gelände, 13.08.2022) Zugleich betonten sie die Notwendigkeit einer grundlegenden Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse, um den Klimawandel noch aufzuhalten: 165
  • Linksextremismus "Wir brauchen den #SystemChange. Ein solch radikaler Wandel ist nur mit zivilem Ungehorsam erreichbar. Aber noch nie hat sich
Linksextremismus "Wir brauchen den #SystemChange. Ein solch radikaler Wandel ist nur mit zivilem Ungehorsam erreichbar. Aber noch nie hat sich ziviler Ungehorsam darin erschöpft, auf der Straße zu protestieren oder sich wegtragen zu lassen. Ziviler Ungehorsam ist auch immer ungehorsame Revolte." (Facebookund Instagram-Account von Ende Gelände, 13.08.2022) Bereits zu Beginn des Klimacamps fand am 10.08.2022 bei den Landungsbrücken im Hamburger Hafen eine Auftakt-Demonstration statt, an der nach Angaben des Veranstalters etwa 2.500 Personen teilgenommen hatten. Ein aus demokratischen und auch autonomen Gruppierungen bestehendes Bündnis forderte den Stopp aller fossilen Energieträger und den sofortigen Ausbau erneuerbarer Energien. Für Samstag, den 13.08.2022 hatten das Bündnis uG und die IL unter dem Motto "#shutdowntheharbour" zur Blockade des Hamburger Hafens und dessen Logistik aufgerufen. Klimaaktivisten versuchten nach einem Aufzug unter dem Motto "Gegen LNG, Kolonialismus und Extraktivismus - fossilen Kapitalismus versenken!" mit ungefähr 2.000 Teilnehmenden an vier Standorten den Hamburger Hafen zeitgleich lahmzulegen. Bei den darauffolgenden Auseinandersetzungen mit der Polizei besprühten Aktivisten die Einsatzkräfte aus dem Demonstrationszug heraus mit Pfefferspray. Es kamen Wasserwerfer zum Einsatz. Etwa 25 bis 30 Protestierende wurden vorübergehend in Gewahrsam genommen. In der "Leinemasch" im Süden von Hannover soll es in den kommenden Jahren zu umfangreichen Baumaßnahmen an einer Schnellstraße im Stadtbereich kommen. Im Zuge dessen soll dieser Südschnellweg um etwa zehn Meter verbreitert werden, was u. a. umfangreiche Rodungsmaßnahmen erforderlich macht. Bei der "Leinemasch" handelt es sich um ein Landschaftsschutzund Naherholungsgebiet. Aus Sicht von verschiedenen Gruppierungen und Bürgerinitiativen sei ein solches Projekt nicht mehr zeitgemäß und würde einer geplanten Verkehrswende widersprechen. Aus diesem Grunde gab es im September und Oktober verstärkt Protestaktionen im Bereich des Südschnellweges. Dabei wurden verschiedene Protestformen wie Fahrraddemonstrationen, Straßenblockaden und Mahnwachen durchgeführt. Als Organisatoren traten neben dem demokratischen 166
  • Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechts vorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der über wiegenden berechtigten
  • Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist der Betroffene auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, daß
250 Gesetzestexte die unmittelbar mit Arbeiten in dem Gebiet betraut sind, dem die Text dateien zugeordnet sind; Auszüge aus Textdateien dürfen nicht ohne die dazugehörenden erläuternden Unterlagen übermittelt werden. SS 15 Auskunft an den Betroffenen (1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz erteilt dem Betroffenen über zu seiner P erson gespeicherte Daten auf Antrag unentgeltlich Auskunft, soweit er hierzu auf einen konkreten Sachverhalt hinweist und ein besonderes Interesse an einer Auskunft darlegt. (2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit 1. eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung durch die Auskunftsertei lung zu besorgen ist, 2. durch die Auskunftserteilung Quellen gefährdet sein können oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu befürchten ist, 3. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder 4. die Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechts vorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der über wiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheimgehalten werden müssen. Die Entscheidung trifft der Behördenleiter oder ein von ihm besonders beauftragter Mitarbeiter. (3) Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empfänger von Übermittlungen. (4) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begrün dung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gefähr det wurde. Die Gründe der Auskunftsverweigerung sind aktenkundig zu machen. Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist der Betroffene auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, daß er sich an den Bundesbeauftragten für den Daten schutz wenden kann. Dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz ist auf sein Verlangen Auskunft zu erteilen, soweit nicht der Bundes minister des Innern im Einzelfall feststellt, daß dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet wurde. Mitteilungen des Bundesbeauftragten an den Betroffenen dürfen keine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand des Bundesamtes für Verfassungsschutz zulassen, sofern es nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt.
  • unerläßlich ist und geeignete polizeiliche Hilfe für das bedrohte Rechtsgut nicht rechtzeitig erlangt werden kann. Satz 1 gilt entspre chend
Gesetzestexte 247 (2) Das in einer Wohnung nicht öffentlich gesprochene Wort darf mit technischen Mitteln nur heimlich mitgehört oder aufgezeichnet werden, wenn es im Einzelfall zur Abwehr einer gegenwärtigen gemeinen Gefahr oder einer gegenwärtigen Lebensgefahr für einzelne P ersonen unerläßlich ist und geeignete polizeiliche Hilfe für das bedrohte Rechtsgut nicht rechtzeitig erlangt werden kann. Satz 1 gilt entspre chend für einen verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen. (3) Bei Erhebung nach Absatz 2 und solchen nach Absatz 1, die in ihrer Art und Schwere einer Beschränkung des Brief-, P ostund Fern meldegeheimnisses gleichkommen, wozu insbesondere das Abhören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit dem verdeckten Einsatz technischer Mittel gehören, ist 1. der Eingriff nach seiner Beendigung dem Betroffenen mitzuteilen, sobald eine Gefährdung des Zweckes des Eingriffs ausgeschlos sen werden kann, 2. die P arlamentarische Kontrollkommission zu unterrichten. Die durch solche Maßnahmen erhobenen Informationen dürfen nur nach Maßgabe des SS 7 Abs. 3 des Gesetzes zu Artikel 10 Grundge setz verwendet werden. SS 10 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten (1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf zur Erfüllung seiner Aufgaben personenbezogene Daten in Dateien speichern, verändern und nutzen, wenn 1. tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 vorliegen, 2. dies für die Erforschung und Bewertung von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 erforderlich ist oder 3. das Bundesamt für Verfassungsschutz nach SS 3 Abs. 2 tätig wird. (2) (aufgehoben) (3) Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Speicherungs dauer auf das für seine Aufgabenerfüllung erforderliche Maß zu beschränken.
  • Grundordnung im Sinne die ses Gesetzes zählen: a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstim mungen
  • Organe der Gesetzgebung, der voll ziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher
  • nung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Recht sprechung an Gesetz und Recht, c) das Recht auf Bildung
Gesetzestexte 243 SS 4 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind a) Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhal tensweisen in einem oder für einen P ersonenzusammenschluß, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm gehörendes Gebiet abzutrennen; b) Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhal tensweisen in einem oder für einen P ersonenzusammenschluß, der darauf gerichtet ist, den Bund, Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen; c) Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundord nung solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Ver haltensweisen in einem oder für einen P ersonenzusammenschluß, der darauf gerichtet ist, einen der in Absatz 2 genannten Verfas sungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Für einen P ersonenzusammenschluß handelt, wer ihn in seinen Be strebungen nachdrücklich unterstützt. Voraussetzung für die Samm lung und Auswertung von Informationen im Sinne des SS 3 Abs. 1 ist das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte. Verhaltensweisen von Ein zelpersonen, die nicht in einem oder für einen P ersonenzusammen schluß handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wir kungsweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu beschädigen. (2) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne die ses Gesetzes zählen: a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstim mungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der voll ziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, b) die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ord nung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Recht sprechung an Gesetz und Recht, c) das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,
  • lagebericht 18.9.99 158) So stimmten etwa 250 Atomkraftgegner - darunter Linksextre misten - auf der "Frühjahrskonferenz" in Heidelberg (9. bis 11. April
234 Erläuterungen und Dokumentation 150) P rogramm (Entwurf) der M LP D, S. 41 151) Ebenda, S. 49 152) Berichterstattung in "Rote Fahne" Nr. 22/99 vom 4. J uni 1999, S. 14 ff.; Nr. 25/99 vom 20. J uni 1999, S. 12 f., und Nr. 26/99 vom 2. J uli 1999, S. 16 ff. 153) Abgedruckt in der P ublikation der J D/J L Berlin & Brandenburg, "blatt", ca. M ai 1999 154) Anarcho-Syndikalisten streben eine selbstbestimmte (anarchis tisch motivierte) Organisation der Arbeiterklasse über revolu tionäre Gewerkschaften (Syndikate) an. 155) "Autonome Ruhrgebietsgruppen", in: "INTERIM " Nr. 480 vom 5. J uli 1999 156) Gerechte Kriege sind demnach solche zur Verteidigung sozialisti scher Staaten gegen imperialistische Aggressoren, nationale Befreiungskriege gegen imperialistische Fremdherrschaft und Kolonialismus sowie revolutionäre Bürgerkriege gegen reaktionäre und konterrevolutionäre Kräfte. 157) http://www.x1000malquer.de/jochen.html, 22.09.99: x-tausend quer-überall, lagebericht 18.9.99 158) So stimmten etwa 250 Atomkraftgegner - darunter Linksextre misten - auf der "Frühjahrskonferenz" in Heidelberg (9. bis 11. April) darin überein, dass C ASTOR-Transporte auch weiterhin als "Hebel zur Durchsetzung der sofortigen Stillegung" betrachtet würden; diese blieben "Angriffsziel für Aktionen". 159) "Arbeitsgruppe Strategien (ASG) im Anti-Atom-P lenum Berlin": "Die Kampagne gegen Atomtransporte weiterentwickeln!!!", in: "INTERIM " Nr. 470 vom 25. Februar 1999 160) Der Begriff "Islamismus" leitet sich vom Begriff Islamisten ab, der Selbstbezeichnung der Vertreter dieser ideologischen Richtung. In der Öffentlichkeit und insbesondere in den M edien wird diese extremistische Ideologie auch als islamischer Fundamentalismus bezeichnet. 161) Devrimci Halk Kurtulus P artisi-C ephesi 162) Türkiye Halk Kurtulus P artisi/-C ephesi - Devrimci Sol 163) Die Zahlenangaben beruhen auf Schätzungen. Veränderungen der M itglieder-/Anhängerzahlen gegenüber dem Vorjahr können auch auf neuere Erkenntnisse zurückzuführen sein, bedeuten daher nicht immer einen tatsächlichen Zuwachs bzw. Verlust.
  • Forums von Sao P aulo", einer Diskussionsstruktur lateinameri kanischer linker Gruppierungen, die Trotzkisten, ehemalige Stadtguerilla, Anarchisten, Kommunisten und Linkssozialisten einschließt
Erläuterungen und Dokumentation 233 139) Wahlergebnisse: Brandenburg (5. September) 23,3 % (plus 4,6 %), Thüringen (12. September) 21,4 % (plus 4,8 %), Sachsen (19. September) 22,2 % (plus 5,7 %), Berlin (10. Oktober) 17,7 % (plus 3,1 %, Ost: 39,5 %, West: 4,2 %) 140) Bei der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft am 6. J uni erreichte die P DS 2,98 % der Stimmen. Bei den gleichzeitig durchgeführ ten Wahlen der Vertreter für die Beiräte der Stadt Bremen errang die P DS acht Sitze in sieben Beiräten. Bei den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen am 12. September erzielte sie landesweit 0,8 %. Wegen der fehlenden 5 %-Hürde erlangte sie dennoch insgesamt 49 kommunale M andate. 141) Vgl. "P DS: Zur Transparenz der internationalen Tätigkeit", in "DIS P UT" Nr. 6/99 und "P DS-P ressedienst" Nr. 39/99 vom 1. Oktober 1999 142) Vgl. "P DS-P ressedienst" Nr. 9/99 vom 5. M ärz 1999 und Nr. 28/99 vom 16. J uli 1999 143) So die Kandidatur von P DS-M itgliedern auf einer Liste der FKP bei der Europawahl am 13. J uni. Bei den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen am 12. September bildeten die P DS und die "P artei der Kommunisten Italiens" (P.d.C .I.) in Wuppertal eine gemeinsame Liste. 144) Zu den lateinamerikanischen Kontakten der P DS gehört seit 1993 die regelmäßige Teilnahme an den jährlichen Tagungen des "Forums von Sao P aulo", einer Diskussionsstruktur lateinameri kanischer linker Gruppierungen, die Trotzkisten, ehemalige Stadtguerilla, Anarchisten, Kommunisten und Linkssozialisten einschließt. Die P DS war - nach eigenem Bekunden - auf Einladung der kolumbianischen Guerillaorganisation "Revolutio näre Bewaffnete Kräfte Kolumbiens" (FARC ) durch einen Beobachter an den beginnenden Friedensgesprächen zwischen der Guerillaorganisation und der Regierung von Kolumbien betei ligt ("Neues Deutschland" vom 14. J uni 1999). 145) Zitiert nach "Neues Deutschland" (ND) vom 4. J anuar 1999 146) Eigenen Angaben zufolge gehören zur AG "C uba Si" 40 regionale Gruppen mit Schwerpunkten in M ecklenburg-Vorpommern und Thüringen. 147) Ludwig ELM , in: "antifa", Oktober 1999, S. 17 - 20, Zit. S. 19 148) P rogramm (Entwurf) der "M arxistisch-Leninistischen P artei Deutschlands", hrsg. v. ZK der M LP D, J anuar 1999, S. 39 149) M LP D-Zentralorgan "Rote Fahne" Nr. 8/99 vom 19. Februar 1999, S. 9
  • Deutschen Stimme" an. Er veröffentlicht auch in anderen rechtsextremistischen Zeitschriften wie "Nation & Europa - Deutsche M onatshefte" oder den "Staatsbriefen
  • sich im Frühjahr der VR an. 73) Vgl. "Vereinigte Rechte", P arteiprogramm, ohne Datum 74) Vgl. "Vereinigte Rechte", Rundschreiben
  • Franz SC HÖNHUBER, Rechte, was nun?, in: Nation & Euro pa, Nr. 10/Oktober
226 Erläuterungen und Dokumentation 60) Laut Impressum gehört SC HWAB ab der Ausgabe 3/99 dem Redaktionskollektiv der "Deutschen Stimme" an. Er veröffentlicht auch in anderen rechtsextremistischen Zeitschriften wie "Nation & Europa - Deutsche M onatshefte" oder den "Staatsbriefen". 61) Vgl. "Deutsche Stimme" Nr. 3/99, S. 11 62) Vgl. "Deutsche Stimme" Nr. 7/99, S. 2 63) Vgl. "Deutsche Stimme" Nr. 11/99, S. 2 64) Regelung nach dem P arteiengesetz, in der Vergangenheit als Wahlkampfkostenerstattung bekannt 65) Vgl. "Deutsche Stimme" Nr. 10/99, S. 2 66) Vgl. "J N-Thesenpapiere", J uli 1998, S. 5, 11 67) So der scheidende J N-Vorsitzende Holger AP FEL im P arteiorgan "Deutsche Stimme" Nr. 3/99, S. 3 68) Vgl. "Einheit und Kampf" Nr. 15/1996, S. 13 69) Der P arteistatus solcher Gruppierungen ist im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur "Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei" (FAP ) vom 17. November 1994 zwei felhaft. 70) Vgl. "Reichs-Arbeiter-Zeitung" Nr. 2/1999, S. 7 71) Vgl. "Reichs-Arbeiter-Zeitung" Nr. 2/1998, S. 2, und Nr. 1/1999, S. 1 72) Ein früheres Mitglied der DVU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt schloss sich im Frühjahr der VR an. 73) Vgl. "Vereinigte Rechte", P arteiprogramm, ohne Datum 74) Vgl. "Vereinigte Rechte", Rundschreiben Nr. 3/1998 vom 06.12.1998 75) Laut P rogrammentwurf "Deutsche Friedenspartei" (DFP ) vom 16.06.1999 76) Vgl. Entwurf eines P arteiprogramms vom August 1997, S. 5 und S. 16 77) Vgl. P ublikation des BGD "Unsere Deutsche Heimat" Nr. 34/97, S. 2 78) Vgl. "Unsere Deutsche Heimat" Nr. 38/39/98, S. 0 und 43 79) Vgl. Franz SC HÖNHUBER, Rechte, was nun?, in: Nation & Euro pa, Nr. 10/Oktober 1999, S. 23

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