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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Abruf am 30.12.2013. 89 www.sdaj-netz.de/blog/2013/10/referat-des-neuen-bundesvorsitzenden/; Abruf am 30.12.2013. linksExtrEmismus
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2013 und Lenin. [...]".88 Der SDAJ*-Vorsitzende Paul Rodermund führte in seiner Antrittsrede aus: "[...] In all diesen Kämpfen den ideologischen, ökonomischen und politischen Klassenkämpfen sind wir nicht allein. Mit der DKP haben wir eine starke Partnerin an der Seite, die die zentrale Unterstützung unseres Verbandes auf ihrem 20. Parteitag noch einmal eindrücklich bekräftigt hat. [...]."89 Internetauszug zum Thema 21. Bundeskongress der SDAJ 88 http://news.dkp.de/2013/10/sdaj-und-dkp-tun-den-monopolen-weh/; Abruf am 30.12.2013. 89 www.sdaj-netz.de/blog/2013/10/referat-des-neuen-bundesvorsitzenden/; Abruf am 30.12.2013. linksExtrEmismus 203
  • Rechtsextremismus Twitter lässt jedoch darauf schließen, dass die Ideologie des "Flügels" weiterhin in der AfD aufrechterhalten bleibt: "'#DerFlügel wird jetzt
Rechtsextremismus Twitter lässt jedoch darauf schließen, dass die Ideologie des "Flügels" weiterhin in der AfD aufrechterhalten bleibt: "'#DerFlügel wird jetzt bald Geschichte sein, aber der Geist des Flügels wird lebendig sein in dieser @AfD. Halten wir an diesem Geist fest, bewahren wir die Einheit der AfD!' Danke @ BjoernHoecke für fünf großartige gemeinsame Jahre!" (Twitter-Eintrag vom 26.04.2020) Dass die Idee des "Flügels" auch nach der formalen Auflösung weiter vorhanden ist und weitreichende Pläne bestehen, dessen Strukturen wiederzubeleben, offenbarte ein geheim abgehaltenes Treffen in Niedersachsen. Am 20.02.2021 versammelten sich in Verden etwa 20 AfD-Mitglieder, die dem "Flügel" angehören oder diesem zumindest nahestehen. Bei dem Treffen zeigten die Teilnehmenden ihre Absicht, die offiziell aufgelösten Strukturen des "Flügels" in Niedersachsen zu reaktivieren. Konkret ging es um Parallelstrukturen, die an den Kreisverbänden vorbei agieren sollten. Wie konspirativ dabei im Hinblick auf die formale Auflösung des "Flügels" vorzugehen sei, veranschaulicht der Wortbeitrag eines damaligen Mitglieds des AfD-Landesvorstandes: "Wir nennen es natürlich nicht so, wie es früher hieß, wir nennen das dann irgendwie anders." (Aussage eines damaligen Mitglieds des Landesvorstandes am 20.02.2021 in Verden) Bei dem Treffen wurden sogenannte Regionalkoordinatorinnen und Regionalkoordinatoren benannt, die als "gewählte Vertreter des patriotischen Lagers"30 fungieren sollten. Ziel war es, die neu geschaffenen Strukturen jenseits der offiziellen Parteigliederungen zu organisieren und auszubauen. Zentrales Anliegen war die Koordination und Mobilisierung der "Flügel"-nahen Parteimitglieder, um politische Mehrheiten zu erzielen, aber auch um die eigene Position innerhalb des Landesverbandes zu stärken. Anschließend wurde die Reaktivierung der "Flügel"-Strukturen in Niedersachsen von einem damaligen Mitglied des AfD-Landesvorstandes verkündet: 30 WDR vom 10.06.2021, "Recherchen von WDR und NDR: AfD-Flügel baut offenbar Strukturen wieder auf". 96
  • Rechtsextremismus "Ich beglückwünsche uns, dass wir die alten Flügel-Strukturen wieder reaktiviert haben." (Aussage eines damaligen Mitglieds des Landesvorstandes
Rechtsextremismus "Ich beglückwünsche uns, dass wir die alten Flügel-Strukturen wieder reaktiviert haben." (Aussage eines damaligen Mitglieds des Landesvorstandes am 20.02.2021 in Verden) Das primäre Ziel, eine zahlenmäßige Überlegenheit von "Flügel" nahestehenden Parteimitgliedern innerhalb des niedersächsischen AfD-Landesverbandes sicherzustellen, konnte nicht erreicht werden: Auf dem Landesparteitag der AfD Niedersachsen am 28.05.2022 Hannover wurde der "Flügel"-geprägte Landesvorstand abgewählt und auch die Listenplätze zur niedersächsischen Landtagswahl am 09.10.2022 wurden vorwiegend mit AfD-Politikerinnen und -Politikern des sogenannten gemäßigten Lagers besetzt. Vorausgegangen waren andauernde Machtkämpfe zwischen den innerparteilichen Lagern, aber auch Konflikte im Lager des formal aufgelösten "Flügels" selbst. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum Trotz seiner formalen Auflösung und fehlender organisatorischer Strukturen lässt sich in Niedersachsen weiterhin ein Bezug von Anhängerinnen und Anhängern des "Flügels" zu Ereignissen in Niedersachsen feststellen. Während unter der Nennung des "Flügels" keine Treffen mehr abgehalten werden, wirken noch immer ihm ideologisch nahestehende Personen in der Gesamtpartei. Diese Personen nehmen nach wie vor Einfluss auf Veranstaltungen und prägen das Gesamtbild der Partei. Dies konnte in erster Linie beim bundesweiten Aktionstag "Gesund ohne Zwang" am 05.03.2022 in Hannover beobachtet werden. Bei der Kundgebung, die sich gegen die staatlich angeordneten Corona-Schutzmaßnahmen richtete, konnte die Teilnahme von Anhängerinnen und Anhängern des "Flügels" bzw. ihm nahestehenden Personen festgestellt werden. Insgesamt verzeichnete die Veranstaltung etwa 150 bis 170 Teilnehmende, die sich aus Anhängerinnen und Anhängern der AfD wie auch aus Kritikerinnen und Kritikern der Corona-Schutzmaßnahmen zusammensetzten. Gleichermaßen sind bundesweit Fortsetzungsaktivitäten des "Flügels" zu verzeichnen, an denen sich auch Niedersachsen beteiligten, so beim "2. Preußenfest" des AfD-Kreisverbandes Saalekreis am 16.09.2022 in Schnellroda (Sachsen-Anhalt). Neben den "Flügel"-Identifikationsfiguren Björn Höcke und Andreas Kalbitz waren 97
  • Fachreferate über die Facetten der Extremismusprävention und die linksextremistische Agitation vor dem Hintergrund des Syrienkonfliktes. Einige aktuelle Sicherheitsvorfälle und Informationen
Cloud. Diese Technologie entwickelt sich stetig weiter, hat mittlerweile sämtliche Branchen erreicht und ist aus keinem Arbeitsumfeld mehr wegzudenken. Daher ist es für Unternehmen unabdingbar, sich intensiv mit dieser Thematik auseinanderzusetzen. Einleitend referierte Frau Christine Neubauer von Trusted Cloud e.V. über die Anforderungen, die Cloud-Anbieter erfüllen müssen, damit diese den speziellen Ansprüchen des jeweiligen Unternehmens genügen. Anschließend stellte Michael Petry von AirIT Systems GmbH mit seinem Vortrag "Stairway to heaven - Mein Weg in Ihre Cloud" dar, wie potenzielle Angreifer vorgehen würden, um Cloudsysteme zu kompromittieren. 25 Unternehmensvertreterinnen und -vertreter diskutierten mit den Verfassungsschutzmitarbeitern und der Referentin und dem Referenten. Die Veranstaltungsreihe "Best practice meeting" wird 2019 zu unterschiedlichen Themen fortgesetzt. 10.4 22. Sicherheitstagung für geheimschutzbetreute Unternehmen Vom 29. bis 30.05.2018 fand in Soltau die diesjährige Tagung des Niedersächsischen Verfassungsschutzes für Sicherheitsbevollmächtigte der geheimschutzbetreuten Unternehmen statt. Es nahmen gut 80 Vertreter von Wirtschaftsunternehmen sowie einiger Bundesund Landesbehörden daran teil. Der inhaltliche Schwerpunkt spiegelte auch in diesem Jahr die Expertise verschiedener Bereiche des Niedersächsischen Verfassungsschutzes wider. So informierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachreferate über die Facetten der Extremismusprävention und die linksextremistische Agitation vor dem Hintergrund des Syrienkonfliktes. Einige aktuelle Sicherheitsvorfälle und Informationen aus dem Bereich des Wirtschaftsschutzes gehören stets als feste Bestandteile zum Programm. Die Risiken für deutsche Unternehmen in Russland wurden anhand von Praxisbeispielen aufgezeigt und die Wechselwirkungen zwischen russisch-orthodoxer Religion, Politik und Wirtschaft beleuchtet. Insbesondere auf die Anforderungen an Sicherheitsbevollmächtigte zugeschnitten war ein Beitrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, der die Novelle des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes erläuterte. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik informierte über Maßnahmen gegen Laserlauschangriffe. Abschließend berichtete ein Vertreter des militärischen Dienstes der Niederlande über den dortigen Wirtschaftsund Geheimschutz. 10.5 17. Wirtschaftsschutztagung des Niedersächsischen Verfassungsschutzes Am 26.11.2018 fand die 17. Wirtschaftsschutztagung des Niedersächsischen Verfassungsschutzes statt. Das Programm bot den 190 Teilnehmenden, überwiegend aus niedersächsischen Unternehmen sowie einzelne Bedienstete von Sicherheitsbehörden und Ministerien, verschiedene Aspekte der Sensibilisierung und des Schutzes vor Cyberangriffen. Der niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, betonte, dass das Thema Wirtschaftsschutz im Zeitalter der digitalen Transformation bedeutender sei denn je. Neue IT-Technologien veränderten die Arbeitswelt und das Alltagsleben nachhaltig, brächten auch Probleme und Gefahren mit sich. Der digitale Wandel und die globale Vernetzung böten Einfallstore für Cyber-Kriminelle, die sich in hohem Maße auch auf die Unternehmen konzentrierten. Cybersicherheit und Cyberkriminalität seien gesamtgesellschaftliche Herausforderungen, die nur bewältigt werden könnten, wenn staatliche Stellen, die Wirtschaft und die Zivilgesellschaft eingebunden würden. Insgesamt vier Fachvorträge gaben einen umfassenden Einblick in viele Problemlagen, denen sich die Tagungsteilnehmenden in ihrem beruflichen Umfeld zu stellen haben. Mit welchen praktischen Herausforderungen ein Unternehmen im Alltag umgehen können muss, veranschaulichte Christian Schultz vom Flughafen Hamburg am konkreten Beispiel des dortigen Stromausfalls am 03.06.2018. Daran zeigte sich, wie wichtig ein funktionierendes Notfallmanagement ist und welche Aspekte bei dessen Entwicklung zu berücksichtigen sind. Nicht zu unterschätzen sei dabei auch die Bedeutung der sozialen Medien. Sebastian Gerhard von der venturemedia GmbH erläuterte die Blockchain-Technologie und welche technischen Verfahren dem zugrunde liegen. Blockchain ermöglicht einer Informationsgesellschaft, das grundlegende Bedürfnis nach sicheren und unantastbaren Transaktionen zu befriedigen. Anhand von Anwendungsbeispielen schilderte Gerhard, welche Möglichkeiten sich daraus ergeben. 142
  • Gegensatz zu Geheimdiensten unterliegen Nachrichtendienste einer rechtsstaatlichen Kontrolle und haben keine polizeilichen Befugnisse. 138 Urteil des Kammergerichts Berlin
8.1 Spionageaufkommen in Niedersachsen Der Arbeitsbereich Spionageabwehr im Niedersächsischen Verfassungsschutz hat den gesetzlichen Auftrag, alle Informationen über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Aktivitäten zu sammeln und Spionage sowie Proliferation136 zu verhindern. Dabei geht es insbesondere darum, den Schutz der in Niedersachsen lebenden Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Da Niedersachsen als erfolgreicher Wirtschaftsstandort potenzielles Ziel von Spionageaktivitäten fremder Geheimoder Nachrichtendienste137 ist, gilt es ihn vor derartigen Aktivitäten zu bewahren. Hauptträger der Spionageaktivitäten in der Bundesrepublik Deutschland sind nach wie vor die Russische Föderation, die Volksrepublik China, aber auch der Iran. Die Schwerpunkte ihrer Aktivitäten orientieren sich an den politischen Vorgaben und wirtschaftlichen Prioritäten. Aufgrund desolater Sicherheitslagen in ihren Heimatländern und damit verbundener existenzieller Bedrohung sucht eine große Zahl von Menschen Zuflucht und Schutz in Europa. Auch Deutschland ist Ziel von Flüchtlingsbewegungen, die ihren Ursprung vor allem in Afghanistan, im Irak sowie in Syrien haben. Mit der sich vergrößernden Exilgemeinde ist die Ausforschung oppositioneller Aktivitäten zur wichtigen Zielvorgabe für fremde Dienste in Deutschland geworden. Fremde Geheimoder Nachrichtendienste sind in unterschiedlicher Personalstärke u. a. an den jeweiligen amtlichen Vertretungen (z. B. Botschaften, Generalkonsulate = Legalresidenturen) in Deutschland präsent und unterhalten dort Stützpunkte. Geheimund Nachrichtendienstmitarbeiter können dort als Diplomaten getarnt tätig werden und Informationen beschaffen oder sie leisten Unterstützung bei geheimdienstlichen Operationen ihrer Zentralen. Eine Vielzahl von Informationen, die für fremde Geheimoder Nachrichtendienste interessant erscheinen und früher nur mit klassischen Spionagetätigkeiten zu erheben waren, sind heutzutage mit relativ geringem technischen Aufwand und fast ohne Risiko auf virtuellem Wege zu erlangen. Zum Teil ist aufgrund bestimmter Parameter auch von einer geheimoder nachrichtendienstlichen oder staatlichen Beteiligung auszugehen. Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch nicht, dass die klassischen Spionageaktivitäten ausgedient haben. Auch im Jahr 2018 bearbeitete der Arbeitsbereich Spionageabwehr im Niedersächsischen Verfassungsschutz entsprechende Verdachtsfälle. Für den Putschversuch von Teilen des türkischen Militärs am 15. und 16.07.2016 machte die türkische Regierung die nach dem Prediger Fetullah Gülen benannte "Gülen-Bewegung" verantwortlich. In der Folge wurden Listen mutmaßlicher Gülen-Anhänger in Deutschland übermittelt, auf denen auch niedersächsische Bürger verzeichnet waren. Da davon ausgegangen werden kann, dass der türkische Nachrichtendienst "Milli Istihbarat Teskilati" (MIT) auch in Niedersachsen insbesondere Oppositionelle der vom türkischen Staat als "Fetullahistische Terrororganisation" (FETÖ) bezeichneten "Gülen-Bewegung" ausspäht, führten Mitarbeiter des Niedersächsischen Verfassungsschutzes auch im Jahr 2018 diverse Sensibilisierungsgespräche mit möglicherweise betroffenen Personen. Konkrete Spionagetätigkeiten wurden bislang allerdings nicht festgestellt. Ein Vorfall im Sommer belegt abermals das russische Interesse, Erkenntnisse über deutsche Sicherheitsbehörden zu gewinnen. Nach einem Landgang in St. Petersburg (Russland) wurde erneut ein niedersächsischer Polizeibeamter während einer privaten Ostseekreuzfahrt bei der Ausreise aus Russland von Sicherheitskräften zu dienstlichen Hintergründen befragt. Im Rahmen einer international abgestimmten Reaktion auf den Anschlag auf Sergej Skripal und dessen Tochter am 04.03.2018 in Großbritannien erklärte das deutsche Auswärtige Amt Ende März 2018 vier an der Botschaft der Russischen Föderation akkreditierte Diplomaten zur Persona non grata und forderte sie auf, Deutschland zu verlassen. Im März 2017 wurde der pakistanische Staatsangehörige Syed Mustufa H. vom Berliner Kammergericht schuldig gesprochen. Ihm konnte nachgewiesen werden, den ehemaligen Präsidenten der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG) für den Iran ausspioniert zu haben138. Am 01.07.2018 wurde der 46-jährige iranische Staatsangehörige Assadollah A. aufgrund eines Europäischen Haftbefehls im Landkreis Aschaffenburg verhaftet. A. war seit 2014 als 3. Botschaftsrat an der iranischen Botschaft in Wien akkreditiert und soll im März 2018 ein in Antwerpen lebendes Ehepaar beauftragt haben, einen Sprengstoffanschlag auf die jährliche "Große Versammlung" einer iranischen Auslandsopposition am 30.06.2018 in Frankreich zu verüben. Nach vorliegenden Erkenntnissen war A. Mitarbeiter des iranischen Nachrichtenministeriums Ministry of Intelligence and Security (MOIS). Zu den Aufgaben des MOIS gehört in erster Linie die Beobachtung und Bekämpfung oppositioneller Gruppierungen innerhalb und außerhalb des Irans139. 136 Proliferation ist die Weiterverbreitung von ABC-Waffen und Trägersystemen; siehe auch Kapitel 8.2. 137 Im Gegensatz zu Geheimdiensten unterliegen Nachrichtendienste einer rechtsstaatlichen Kontrolle und haben keine polizeilichen Befugnisse. 138 Urteil des Kammergerichts Berlin, Az. 3 StE 8/16-1. 139 DER GENERALBUNDESANWALT beim Bundesgerichtshof, Pressemitteilung 36/2018 vom 11.07.2018. 132
  • Gefängnisinsel Imrali besuchen, mit seinen Rechtsanwälten konnte Öcalan zuletzt am 27.07.2011 sprechen
Vereinigung im Ausland gemäß SS 129 b Strafgesetzbuch zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Der Senat sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte zumindest in der Zeit von August 2014 bis Oktober 2016 Mitglied der PKK gewesen war und sich in einer herausgehobenen Stellung - als Leiter des PKK-Raumes Lohne und zeitweilig als Co-Vorsitzender des PKK-Gebietes Oldenburg - in Kenntnis der Ziele der PKK, ihrer Programmatik und Methoden an diesen beteiligt hat. Bewertung / Tendenzen / Ausblick Die Tätigkeit der PKK in Europa ist weiterhin auf die logistische, finanzielle und propagandistische Unterstützung des Kampfes in der Heimat (Türkei, Syrien und Nordirak) ausgerichtet. Die Beschaffung finanzieller Mittel für die Ausrüstung und Bewaffnung des militärischen Arms, für die Unterhaltung des Parteiapparates und seiner medialen Plattformen sowie die Parteiaktivitäten bildet daher in Europa und insbesondere in Deutschland auf allen Organisationsebenen einen Schwerpunkt. Die Lage der Kurden in der Türkei, den kurdischen Gebieten im Irak und in Syrien sowie die unklare Situation des inhaftierten Öcalan aufgrund einer Kontaktsperre132 haben seit langem Einfluss auf die Sicherheitslage in Deutschland. Die hoch emotionalen Protestaktionen zeigen, wie unmittelbar der Konflikt in den dortigen Regionen von den Kurden auch in Deutschland wahrgenommen und bewertet wird. Das künftige Verhalten der PKK-Anhänger hängt daher ganz wesentlich von der weiteren Entwicklung ab. Nach der Protestwelle zu Beginn des Jahres 2018 im Zusammenhang mit der "Operation Olivenzweig" mit einer Vielzahl von Teilnehmenden, waren die Teilnehmerzahlen insbesondere bei klassischen PKK-Großveranstaltungen wie z.B. dem alljährlichen Kurdistanfestival oder der zentralen Newroz-Feier in Hannover extrem rückläufig. Aktuelle Thematiken, wie die Politik des türkischen Präsidenten Erdogan scheinen insbesondere junge PKK-Anhänger derzeit eher zu mobilisieren, als die an sich sehr beliebten und für die PKK in ihrem Jahreskalender eminent wichtigen Großveranstaltungen. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen - erneute Luftangriffe der türkischen Luftstreitkräfte Mitte Dezember 2018 gegen Stellungen der PKK im Irak mit mehreren Toten und Verletzten bei gleichzeitiger Ankündigung des türkischen Staatspräsidenten auch weiterhin gegen die PKK in den Nachbarländern Irak und Syrien militärisch vorzugehen - ist auch zukünftig mit einem hohen Aktionsaufkommen von Seiten der PKK zu rechnen. In Abhängigkeit von der Situation im Heimatland steigt sowohl das Risiko gewalttätiger Auseinandersetzungen mit nationalistischen/rechtsextremistischen Türken - insbesondere nach wechselseitigen Provokationen - als auch das Risiko gewalttätiger Angriffe von PKK-Anhängern - insbesondere emotionalisierter jugendlicher PKK-Anhänger - auf türkische Einrichtungen. Die angeführten Entwicklungen bedürfen insbesondere hinsichtlich einer möglichen weitergehenden Tendenz zur Anwendung von Gewalt als Mittel zu politischen Auseinandersetzungen auch weiterhin der intensiven nachrichtendienstlichen Beobachtung. 132 Zuletzt durfte Mehmet Öcalan seinen Bruder am 11.09.2016 auf der Gefängnisinsel Imrali besuchen, mit seinen Rechtsanwälten konnte Öcalan zuletzt am 27.07.2011 sprechen. 119
  • Rechtsextremismus weitere bundesweit bekannte Anhänger des "Flügels" als Redner vertreten. Erwähnenswert ist, dass die Veranstaltung in unmittelbarer Nähe zum Sitz
  • Verlag Antaios" sind eng mit dem Vordenker der Neuen Rechten, Götz Kubitschek, verbunden, der wiederum das "2. Preußenfest" eröffnete. Bereits
  • Flügel" und Vorfeldorganisationen, vorwiegend im Bereich der Neuen Rechten, heraus. Die Unvereinbarkeitsliste umfasst Parteien, Vereine und weitere Organisationen, deren Mitglieder
Rechtsextremismus weitere bundesweit bekannte Anhänger des "Flügels" als Redner vertreten. Erwähnenswert ist, dass die Veranstaltung in unmittelbarer Nähe zum Sitz des "Instituts für Staatspolitik" (IfS) und des "Verlags Antaios" stattfand. Das IfS sowie der "Verlag Antaios" sind eng mit dem Vordenker der Neuen Rechten, Götz Kubitschek, verbunden, der wiederum das "2. Preußenfest" eröffnete. Bereits in der Vergangenheit konnte die Kooperation zwischen dem IfS und Björn Höcke sowie anderen Akteuren des "Flügels" festgestellt werden. Ähnliches gilt für die Vernetzung von Anhängerinnen und Anhängern des "Flügels" mit dem Magazin "COMPACT": u. a. gemeinsame Auftritte und Interviews verdeutlichen die enge Verzahnung. Beim diesjährigen "COMPACT"-Sommerfest am 27.08.2022 in Stößen (Sachsen-Anhalt) waren dem "Flügel" nahestehende Personen zu Gast, ebenso wie der ideologische Vordenker der "Identitären Bewegung" im deutschsprachigen Raum, der Österreicher Martin Sellner. Auf dem Bundesparteitag der AfD vom 17. bis 19.06.2022 in Riesa (Sachsen) stellte eine Debatte anlässlich der Streichung des Vereins "Zentrum" (früher: "Zentrum Automobil") von der Unvereinbarkeitsliste der AfD die Bedeutung des gemeinsamen Wirkens von "Flügel" und Vorfeldorganisationen, vorwiegend im Bereich der Neuen Rechten, heraus. Die Unvereinbarkeitsliste umfasst Parteien, Vereine und weitere Organisationen, deren Mitglieder nicht in die AfD eintreten dürfen. Höcke betonte in diesem Zusammenhang, dass Partei und Vorfeld einander bedingen und benötigen. Politisch-gesellschaftliche Umwälzungen ließen sich nur gemeinsam verwirklichen. Die Streichung von der Unvereinbarkeitsliste habe dementsprechend auch eine symbolische Wirkung: "Wir sind die Partei, aber die Partei ist nicht alles, sondern wir brauchen die freien Blogger, die freien Medien, die alternativen Gewerkschaften usw. Zusammen können wir den Kampf um dieses Land gewinnen. Aber nur zusammen. Deswegen stehen wir zusammen." (Björn Höcke auf dem AfD-Bundesparteitag in Riesa) Dem Antrag stimmte letztlich eine Mehrheit der Delegierten zu. Die Debatte um den sich selbst als Gewerkschaft bezeichnenden Verein "Zentrum" veranschaulicht auf der einen Seite die Bemühungen des formal aufgelösten "Flügels", das Zusammenwirken mit dem 98
  • Rechtsextremismus politischen Vorfeld zu intensivieren, auf der anderen Seite kann sie als Machtdemonstration gewertet werden, da der "Flügel" auch ohne
Rechtsextremismus politischen Vorfeld zu intensivieren, auf der anderen Seite kann sie als Machtdemonstration gewertet werden, da der "Flügel" auch ohne organisatorische Strukturen Mehrheiten generieren kann und dadurch einen unmittelbaren Einfluss auf Grundsatzentscheidungen der Gesamtpartei ausübt. In der Gesamtschau muss der Bundesparteitag zweifellos als Erfolg der "Flügel"-Kräfte eingeordnet werden, die mehrere Vorstandsposten mit eigenen Kandidatinnen und Kandidaten besetzten konnten. Bewertung, Tendenzen, Ausblick "Der Flügel" vertritt die Ideologie eines völkischen Nationalismus, der auf die Entfremdung der Bevölkerung von zentralen Elementen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausgelegt ist. Auch nach seiner formalen Auflösung zum 30.04.2020 konnten Fortsetzungsaktivitäten des "Flügels" beobachtet werden. In Niedersachsen schlossen sich am 20.02.2021 "Flügel"-nahe AfD-Mitglieder zusammen, um konkret die Strukturen des "Flügels" aufleben zu lassen. Im Jahr 2022 fand mit dem "2. Preußenfest" weiterhin eine Veranstaltung mit niedersächsischer Beteiligung statt, die sich aufgrund des zusammenkommenden Personenkreises sowie des Organisationsteams eindeutig dem formal aufgelösten "Flügel" zuordnen lässt. Die Zusammenarbeit zwischen den Kräften des "Flügels" und dem neurechten politischen Vorfeld ist nach wie vor von enormer Relevanz, um gemeinschaftlich die politischen und gesellschaftlichen Visionen umzusetzen. In Niedersachsen verlor der "Flügel" durch die Abwahl des von ihm geprägten Landesvorstandes insgesamt an Einfluss und Gestaltungsmöglichkeiten, um die politische Ausrichtung der AfD in Niedersachsen zu steuern. Allerdings wird vor allem auf Bundesebene deutlich, dass der "Flügel" bzw. das dahinterstehende Personennetzwerk auch ohne formale Organisationsstruktur versucht, seine Macht innerhalb der Gesamtpartei zu manifestieren und sogar auszubauen. Der Bundesparteitag im sächsischen Riesa hat gezeigt, wie der formal aufgelöste "Flügel" die inhaltlich-politische Ausrichtung und auch personelle Entscheidungen der Partei mitbestimmt. Insgesamt muss jedoch konstatiert werden, dass die Grenzen zwischen "Flügel" und Gesamtpartei immer weiter verschwimmen. Daher gilt es, die landesund bundesweiten Entwicklungen fortlaufend zu 99
  • Rechtsextremismus bewerten, um ggf. ein Erstarken struktureller Fortsetzungsbestrebungen oder ein zunehmendes Hineinwirken in die Gesamtpartei im Blick zu behalten, sodass
Rechtsextremismus bewerten, um ggf. ein Erstarken struktureller Fortsetzungsbestrebungen oder ein zunehmendes Hineinwirken in die Gesamtpartei im Blick zu behalten, sodass eine differenzierte Gesamteinschätzung getroffen werden kann. 2.9 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Sitz/Verbreitung Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Sitz des Bundesverbandes: Berlin Sitz des Landesverbandes: Oldenburg Junge Nationalisten (JN) Sitz des Bundesverbandes: Berlin Sitz des Landesverbandes Nord: ohne Angabe Gründung/ 1964; 1969 der Jugendorganisation Bestehen seit Struktur/ Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Repräsentanz Bundesvorsitzender: Frank Franz Landesvorsitzender: Manfred Börm; wenige handlungsfähige Unterbezirke in Niedersachsen Junge Nationalisten (JN) Bundesvorsitzender: Sebastian Weigler Landesvorsitzender Nord: nicht bekannt Mitglieder/ Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Anhänger/ Niedersachsen: 200 Unterstützer Junge Nationalisten (JN) Niedersachsen: 10 Veröffentlichungen Bund: Deutsche Stimme (DS) (monatlich); Stimme Deutschlands (unregelmäßig); Web-Angebote auf Bundesund Landesebene sowie in sozialen Medien 100
  • sind Angehörige der Reichsbürger und Selbstverwalterszene auch dem Phänomenbereich Rechtsextremismus zuzurechnen, insbesondere dort, wo sich Versatzstücke revisionistischer, anti semitischer
Reichsbürger und Selbstverwalter Verfassungsschutzbericht Bayern 2024 In Teilen sind Angehörige der Reichsbürger und Selbstverwalterszene auch dem Phänomenbereich Rechtsextremismus zuzurechnen, insbesondere dort, wo sich Versatzstücke revisionistischer, anti semitischer und nationalsozialistischer Denkmuster wiederfinden. Die Reichsbürgerideologie ist insgesamt geeignet, Personen in ein geschlossenes verschwörungs theoretisches Weltbild zu verstricken, in dem Staats verdrossenheit zu Staatshass werden kann. Dies kann zur Grundlage für Radikalisierungsprozesse bis hin zur Gewaltanwendung werden. Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz be obachtet die Reichsbürger und Selbstverwalterszene in Bayern als sicherheitsgefährdende Bestrebung. 1. PERSONENPOTENZIAL Den Sicherheitsbehörden in Bayern ist es durch kontinuierliche Ermittlungsarbeit gelungen, Personenpotenzial, Strukturen und regionale Schwerpunkte weiter aufzuklären. Bis Ende 2024 lagen zu 5.430 Personen (2023: 5.406) belastbare Hinweise bezüglich ihrer Zugehörigkeit zur Reichsbürger und Selbstverwalterszene vor. Bis zu 530 Einzelpersonen gehören zum "harten Kern", der insbesondere durch Aktivitäten gegenüber staatlichen Institu tionen seine Ideologie zum Ausdruck bringt. 213
  • Rechtsextremismus Antrag auf Verbot der NPD und ihrer Unterorganisationen wurde am 17.01.2017 vom Zweiten Senat des Gerichts zurückgewiesen (BVerfGE
Rechtsextremismus Antrag auf Verbot der NPD und ihrer Unterorganisationen wurde am 17.01.2017 vom Zweiten Senat des Gerichts zurückgewiesen (BVerfGE 2 BvB 1/13). In dem Urteil hatte das BVerfG zwar die Verfassungsfeindlichkeit der NPD bestätigt, aber kein Verbot ausgesprochen. In dem Urteil wurde ausgeführt: "Die NPD arbeitet auch planvoll und mit hinreichender Intensität auf die Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele hin. Allerdings fehlt es (derzeit) an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt, weshalb der Zweite Senat des BVerfG den zulässigen Antrag des Bundesrates auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit und Auflösung der NPD und ihrer Unterorganisationen (Art. 21 Abs. 2 GG) mit heute verkündetem Urteil einstimmig als unbegründet zurückgewiesen hat." In seiner weiteren Urteilsbegründung verwies das Gericht darauf, dass es dem verfassungsändernden Gesetzgeber vorbehalten sei, Sanktionsmöglichkeiten für verfassungsfeindliche Parteien zu schaffen. Infolgedessen beschloss der Bundestag im Sommer 2017 die Änderung von Art. 21 Abs. 3 GG wie folgt: "Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen." Mit Schriftsatz vom 19.07.2019 reichten die drei Verfassungsorgane Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung den Antrag auf Ausschluss der NPD von der Parteienfinanzierung beim BVerfG ein. In dem Antrag wird ausführlich begründet, dass die NPD die parlamentarische Demokratie verachtet und ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger nach darauf ausgerichtet ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen. Nach einem Ausschluss von der Parteienfinanzierung würde dann auch die steuerliche Begünstigung der Partei entfallen. Aktivitäten der NPD Zur Durchsetzung ihrer Ziele hatte der ehemalige Bundesvorsitzende Udo Voigt 1996 eine "Drei-Säulen-Strategie" ("Kampf um die 102
  • zugerechnet und wiesen zudem Bezüge zum deutschen Linksextremismus auf. Einen Tag vor einer für den 09.02.2018 in Stadthagen angekündigten Demonstration
Am 21.10.2018 wurde ein neuer europaweiter Dachverband jugendlicher PKK-Anhänger namens Tevgera Ciwanen Soresger (Bewegung der revolutionären Jugend, TCS) gegründet. An dem zentralen Gründungskongress in Bergisch Gladbach (Nordrhein-Westfalen) unter dem Motto "Organisiere und befreie dich mit der Philosophie des Volksführers Öcalan" beteiligten sich laut Angaben der PKK-nahen Tageszeitung Yeni Özgür Politika etwa 600 Jugendliche. 130 In den Folgetagen gab es mehrere öffentlichkeitswirksame Aktionen, die durch die neugegründete Jugendorganisation initiiert beziehungsweise unter Nennung ihres Namens durchgeführt wurden, u.a. am 23.10.2018 in Berlin und Köln gegen die Isolationshaft Abdullah Öcalans. Ob die neugegründete TCS den bisherigen europäischen Dachverband der PKK-Jugend CA ablöst oder parallel bestehen bleibt, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend bewertet werden. Sonstige Massenorganisationen Weitere PKK-nahe Massenorganisationen verfolgen das Ziel, den Einfluss der PKK in möglichst allen Segmenten der kurdisch stämmigen Gemeinschaft zu verankern. Nicht zuletzt richtet sich das Augenmerk auf Gruppen, die als gesellschaftliche Multiplikatoren wirken bzw. in Zukunft wirken könnten. Entsprechend fungieren die Union der kurdischen Lehrer (YMK), der Verband der Studierenden aus Kurdistan e. V. (YXK), die Union der Journalisten Kurdistans (YRK) sowie die Union der Juristen Kurdistans (YHK). In diesem Zusammenhang ist auch die Etablierung der Islamischen Gemeinde Kurdistans (CIK) als Versuch der Einflussnahme auf kurdischstämmige Muslime zu werten. Diese Organisationen sind auch in Niedersachsen aktiv. Reaktionen auf die Militäroperation der Türkei in der Region Afrin (Syrien) Die am 20.01.2018 begonnene türkische Militäroffensive "Operation Olivenzweig" in der syrischen Region Afrin (kurdisch: Efrin) führte zu einem erheblichen Emotionalisierungseffekt insbesondere bei Anhängern der PKK, zumal Staatspräsident Erdogan die Offensive mit scharfen Worten ankündigte und die völlige Zerstörung der kurdischen Stellungen als klares Ziel seiner militärischen Intervention ankündigte. Bei Afrin handelt es sich um einen von drei Kantonen im nordsyrischen Kurdengebiet, die von der PKK-Schwesterorganisation PYD und deren Miliz YPG im Wesentlichen dominiert wird. Afrin war ein symbolträchtiges Aushängeschild für die von der PKK angestrebte kurdische Autonomie in Nordsyrien. Bereits kurz nach den ersten Ankündigungen einer militärischen Intervention der Türkei in Afrin riefen NAV-DEM e. V. und KCDK-E zu Protesten auf. Daraufhin begannen PKK-Anhänger am Wochenende 20./21.01.2018 eine Protestreihe. Deutschlandweit fanden nahezu täglich, weitestgehend friedlich verlaufene Kundgebungen statt. Im gesamten Bundesgebiet wurden über 1.300, in Niedersachsen annähernd 170 Veranstaltungen mit bis zu 1.500 Teilnehmende - auch von Personen oder Organisationen ohne Bezüge zur PKK - durchgeführt. Eine Vielzahl der Versammlungen wurde im Vorfeld nicht angezeigt, sondern vielmehr als "Spontanversammlung" durchgeführt. Neben Protestveranstaltungen gab es in Deutschland auch eine Reihe von Sachbeschädigungen, Farbund Brandanschläge, die mit dem Konflikt in Verbindung gebracht werden konnten. Typische Anschlagsziele waren türkische Kulturvereine, Läden oder Cafes, Einrichtungen der Türkische Islamischen Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB)131, türkische Moscheen sowie Gebäude der Parteien SPD und CDU, die als Regierungsparteien mit Rüstungsgeschäften mit der Türkei in Verbindung gebracht wurden. Die Anschläge wurden zum Teil der PKK zugerechnet und wiesen zudem Bezüge zum deutschen Linksextremismus auf. Einen Tag vor einer für den 09.02.2018 in Stadthagen angekündigten Demonstration gegen die Angriffe der türkischen Armee in Afrin erhielt die Redaktion der örtlichen Schaumburger Nachrichten eine Droh-E-Mail. In der E-Mail wurde angekündigt, dass "viele unschuldige Menschen dran glauben müssen", sollte die Kundgebung stattfinden. Bei der dann durchgeführten Demonstration mit 350 Teilnehmenden standen diesen bei einer spontanen Gegendemonstration rund 60 Erdogan-Befürworter gegenüber. Die Stimmung war in beiden Lagern aufgeheizt. Dass es keine Auseinandersetzungen gab, lag an einem Großaufgebot der Polizei. Am 11.03.2018 versammelten sich bis zu 600 Personen im Rahmen einer Spontandemonstration auf dem Bahnhofsvor130 Vgl. "Die kurdischen Jugendlichen riefen die Gründung der 'Tevgera Ciwanen Soresger' aus", in: YÖP vom 23.10.2018, S. 1 und 7. 131 Die DITIB arbeitet eng mit dem türkischen Präsidium für Religionsangelegenheiten (Diyanet) zusammen. Diyanet ist als höchste islamische Autorität offiziell dem türkischen Ministerpräsidialamt angegliedert und wird von der PKK als direkte Vertreterin des AKP-Regimes in Deutschland gesehen. 117
  • linksextremistische Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (Devrimci Halk Kurtulus Tartisi Cephesi, DHKP-C) kämpft für die proletarische Revolution und die Umwandlung
Die linksextremistische Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (Devrimci Halk Kurtulus Tartisi Cephesi, DHKP-C) kämpft für die proletarische Revolution und die Umwandlung des türkischen Staates in eine marxistisch-leninistische Diktatur. Bei Attentaten, die seit Gründung der DHKP-C (1994) begangen wurden, kamen nach Angaben türkischer Stellen über 200 Menschen ums Leben. In Deutschland wurde die DHKP-C 1998 verboten, seit 2002 wird sie von der Europäischen Union als terroristische Vereinigung gelistet. Trotz des Verbots agiert die DHKP-C in Deutschland und nutzt die Popularität der Musikgruppe "Grup Yorum", um ihre Anhängerinnen und Anhänger zu mobilisieren und ideologisch im Sinne der DHKP-C zu indoktrinieren. Am 27.01.2018 fand in Hildesheim ein Konzert der "Grup Yorum" vor etwa 500 Zuschauenden statt. Ebenfalls aktiv sind die türkische Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei (Marksist Leninist Komünist Partisi, MLKP) sowie die Kommunistische Partei der Türkei/Marxisten-Leninisten" (Türkiye Komünist Partisi/Marksist Leninist, TKP/ML). Beide Organisationen bekennen sich zum revolutionären Marxismus-Leninismus und fordern die Zerschlagung des türkischen Staatswesens. Mitglieder der MLKP sind im syrischen Bürgerkrieg im Kampf gegen den sogenannten Islamischen Staat im Einsatz, mehrere MLKP-Mitglieder kamen dabei ums Leben. 5.4 Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) Weitere Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans (KADEK) / Volkskongress Kurdistans Bezeichnungen (KONGRA GEL) / Gemeinschaft der Kommunen in Kurdistan (KKK) / Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans (KCK) Sitz / Verbreitung Nord-Irak, Türkei, Syrien Gründung / Bestehen seit 1978 in der Türkei Leitung Abdullah Öcalan Mitglieder / Anhänger Bund: 14.500 Niedersachsen: 1.600 Publikationen Yeni Özgür Politika (Neue Freiheit Politik) (werktäglich) Serxwebun (Unabhängigkeit) (monatlich) Sterka Ciwan (Stern der Jugend) vormals Ciwanen Azad (Freie Jugend) (monatlich) Sender u. a. Med Nuce TV Kurzportrait / Ziele Die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) wurde 1978 von Abdullah Öcalan in der Türkei gegründet. Ursprünglich durch marxistisch-leninistische Programmatik geprägt, vertritt die PKK heute eine kurdisch-nationalistische Ideologie. Sie propagiert die Etablierung einer nichtstaatlichen und länderübergreifenden, demokratischen Selbstverwaltung der Kurden unter Beachtung existierender Grenzen auf türkischem, teilweise auch auf iranischem, irakischem, syrischem und armenischem Gebiet. Das Ausrufen der "Demokratischen Autonomie" in den drei syrisch-kurdischen Kantonen Afrin, Cizre und Kobane im Jahr 2014 unter Federführung ihrer syrischen Schwesterorganisation "Partei der Demokratischen Union" (PYD) war für die PKK ein eminent wichtiger Schritt auf dem Weg zu dem von ihr angestrebten, nationale Grenzen überschreitenden "Kurdistan". Die PKK kämpft in der Türkei seit dem Jahr 1984 mit ihrem militärischen Arm, den Volksverteidigungseinheiten (HPG). Zunächst richtete sich der bewaffnete Kampf dieser PKK-Guerilla gegen türkische Gendarmerieund Militäreinheiten. In den Folgejahren bekämpfte die PKK aber auch Teile der kurdischen Bevölkerung 114
  • gibt es Überschneidungen und bürgerlichem zwischen Personen aus der rechtsextremistischen Szene und Spektrum Reichsbürgern. Auch zum Phänomenbereich verfassungs schutzrelevante Delegitimierung
Reichsbürger und Selbstverwalter Verfassungsschutzbericht Bayern 2024 Einzelpersonen, die keinen konkreten Strukturen zugerechnet Schnittmengen zu werden können und Ideologieelemente aus beiden Phänomen anderen Phäno bereichen vertreten. Insbesondere bei den Themen Antisemi menbereichen tismus und Gebietsrevisionismus gibt es Überschneidungen und bürgerlichem zwischen Personen aus der rechtsextremistischen Szene und Spektrum Reichsbürgern. Auch zum Phänomenbereich verfassungs schutzrelevante Delegitimierung des Staates besteht in Teilen eine inhaltliche Nähe. Eine strukturelle Zusammenarbeit mit Per sonen aus diesen Phänomenbereichen ist aber weiterhin nicht erkennbar. 2. GEWALTPOTENZIAL UND STRAFTATEN Straftaten mit extremistischem Hintergrund von Angehörigen der Reichsbürgerund Selbstverwalterszene 2022 2023 2024 Politisch motivierte Gewaltdelikte Tötungsdelikte (auch Versuch) 0 0 0 Körperverletzungen 0 6 1 Brand und Sprengstoffdelikte 0 0 0 Landfriedensbruch 0 0 0 Raub 0 0 0 Erpressung 185 59 22 Widerstandsdelikte 12 7 2 Gefährlicher Eingriff in Bahn, Schiffs und 0 0 1 Luftverkehr Sonstige Gewalttaten 0 1 0 Gesamt 197 73 26 Kriminelle Vereinigung/Terrorismus 0 0 0 Sonstige Straftaten Sachbeschädigungen 6 1 1 Propagandadelikte 7 4 1 Volksverhetzung 15 12 5 Nötigung/Bedrohung 385 146 55 Sonstige Straftaten 89 70 19 Gesamt 502 233 81 Straftaten insgesamt 699 306 107 215
  • Rechtsextremismus Haupttagesordnungspunkt neben den Vorstandswahlen war die strategische Neuausrichtung der Partei und eine mögliche Umbenennung. Für den Antrag zur Änderung
Rechtsextremismus Haupttagesordnungspunkt neben den Vorstandswahlen war die strategische Neuausrichtung der Partei und eine mögliche Umbenennung. Für den Antrag zur Änderung der Satzung stimmte zwar eine Mehrheit von 100 Delegierten, allerdings wurde die erforderliche Zweidrittelmehrheit für eine Satzungsänderung knapp verfehlt. In einer Stellungnahme zu dem Ergebnis der Abstimmung sagte der Bundesvorsitzende Franz, dass er sich durch die hohe Zustimmung trotzdem bestärkt fühle, um die aus seiner Sicht erforderlichen Neuerungen und Strukturreformen anzugehen. Der Bundesvorsitzende Franz hatte bereits 2019 aufgrund der anhaltenden personellen und organisatorischen Probleme der NPD versucht, eine Diskussion um eine Neuorientierung anzustoßen, u. a. den Aufbau eines vorpolitischen Raumes, die Professionalisierung der Medienarbeit und die Konzentration auf die kommunalpolitische Arbeit sowie eine Namensänderung. Im Zuge dessen wurde das Parteiorgan "Deutsche Stimme" ausgegliedert und in ein Monatsmagazin umgewandelt. Eine Neuaufstellung der parteieigenen Medien, etwa die YouTube-Kanäle "avos TV" und "Nationaldemokraten", konnte der NPD zumindest keinen spürbaren Aufschwung verleihen. Die Strategiediskussion wurde durch die fortwährenden Wahlniederlagen der Partei immer wieder angefacht. Bei der Bundestagswahl am 26.09.2021 erzielte die NPD nur noch 0,1 Prozent der Zweistimmen (2017: 0,4 Prozent). Bei den Kommunalwahlen in Niedersachsen am 12.09.2021 erreichte sie lediglich zwei Mandate. Bundesweit kam die Partei im vergangenen Jahr auf 107 kommunale Mandate. Aufgrund der schlechten Erfolgsaussichten, die sich nach Meinung des Parteivorsitzenden Franz auch in absehbarer Zeit nicht verbessern werden, solle sich die NPD von einer Wahlpartei zu einer "Heimatbewegung" wandeln. Die NPD müsse vermehrt die Pro bleme und Sorgen der Menschen vor Ort aufgreifen sowie lokalen (Protest-)Bewegungen die nötige Infrastruktur zur politischen Arbeit anbieten. Diese Diskussion führte letztlich zum Vorschlag des Parteivorsitzenden für eine Namensänderung in "Die Heimat". "Netzwerktag" der "Deutschen Stimme" in Thüringen und Brandenburg Am 10.09.2022 fand im thüringischen Eisenach unter dem Titel "Spaltung überwinden" der erste sogenannte Netzwerktag des 104
  • türkisch nationalistische "Ülkücü" (Idealisten-) Bewegung mit einer nach westeuropäischem Rechtsverständnis rassistischen Ideologie als absoluter Gegenpol zu den von "Ülkücü
vom Bundesgebiet ausgehende Gewaltaktionen in anderen Staaten durchgeführt oder vorbereitet und dadurch auswärtige Belange der Bundesrepublik gefährdet werden oder Bestrebungen verfolgt werden, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung oder das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind. 5.3 Aktuelle Entwicklungen im Extremismus mit Auslandsbezug Der Extremismus mit Auslandsbezug in Niedersachsen wurde auch im Jahr 2018 durch die Aktivitäten der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) dominiert. Die Hoffnung der PKK auf Streichung von der EU-Terrorliste und eine Aufhebung des Betätigungsverbots in Deutschland aufgrund ihres Einsatzes für die Anti-IS-Koalition in Syrien und im Irak ist mit der Eskalation in der Türkei und Nordsyrien geschwunden. Große Empörung und damit auch Mobilisierung löste das militärische Vorgehen der Türkei in der nordsyrischen und überwiegend kurdisch besiedelten Region Afrin ("Operation Olivenzweig") aus. Als Reaktion auf das Vorgehen der Türkei in der Region Afrin fanden deutschlandweit ab dem 20. bzw. 21.01.2018 nahezu täglich Kundgebungen statt. Bis Ende Mai 2018 wurden über 1.300, in Niedersachsen annähernd 170 Veranstaltungen durchgeführt. Neben den Protestkundgebungen wurden auch militante Aktionen gegen türkische und deutsche Einrichtungen verübt. Zum Ende des Jahres 2018 kündigte der türkische Staatspräsident Erdogan eine weitere Offensive des türkischen Militärs gegen die kurdischen "Volksverteidigungseinheiten" (YPG)129 an. Spätestens mit Beginn der angekündigten Militäroffensive wird auch in Deutschland, wie bereits zu Beginn des Jahres 2018, mit einer erneuten Protestwelle seitens der PKKAnhänger zu rechnen sein. Die Politik des türkischen Präsidenten Erdogan emotionalisiert vor allem die PKK-Jugend, die den Protest in die deutsche Öffentlichkeit trägt. Neben der PKK unterliegen weitere extremistische Organisationen u. a. mit Türkeibezug der Beobachtung durch den Niedersächsischen Verfassungsschutz. So tritt die türkisch nationalistische "Ülkücü" (Idealisten-) Bewegung mit einer nach westeuropäischem Rechtsverständnis rassistischen Ideologie als absoluter Gegenpol zu den von "Ülkücü" als separatistisch empfundenen ethnischen Minderheiten in der Türkei auch in Deutschland in Erscheinung. Der größte "Ülkücü"-Dachverband in Deutschland ist die "Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e. V." (ADÜTDF, "Almanya Demokratik Ülkücü Türk Dernekleri Federasyonu"), die als Auslandsvertretung der extrem nationalistischen türkischen MHP ("Partei der Nationalistischen Bewegung") zu sehen ist. Auch wenn sich die ADÜTDF in der Außendarstellung um ein gesetzeskonformes Verhalten bemüht und Integrationswillen vorgibt, ist sie Träger und Verbreiter einer Ideologie türkischer Überlegenheit. Das von ihr vertretene Weltbild verstößt gegen den im Grundgesetz verankerten Schutz der Menschenwürde sowie den Gleichheitsgrundsatz. Aktive Vereine der ADÜTDF sind in Braunschweig, Hannover, Osnabrück und Salzgitter bekannt. Die Ideologie der "Ülkücü"-Bewegung ist auch in den nicht organisierten Bereichen der türkischstämmigen Bevölkerung präsent, zunehmend bei jugendlichen Anhängern über die sozialen Medien. In dem Empfinden einer ständigen Bedrohung der Türkei wird allen möglichen Gruppen, vor allem auch den Juden, die Zusammenarbeit mit den Feinden der Türkei vorgeworfen. Trotz wachsender Spannungen zwischen Anhängern der "Ülkücü"-Bewegung und PKK-Anhängern waren 2018 keine erheblichen Eskalationen in Deutschland zu verzeichnen. Aufgrund der emotionalisierten Lage im Zusammenhang mit dem militärischen Vorgehen der Türkei in der Region Afrin gab es zwischen diesen zwei Gruppierungen einige verbale und in Einzelfällen auch handgreifliche Auseinandersetzungen. Inwieweit sich die Spannungen zwischen Anhängern der "Ülkücü"-Bewegung und PKK-Anhängern verstärken können, hängt in erster Linie von den Entwicklungen in der Türkei und in den kurdisch besiedelten Gebieten in Nordsyrien und dem Nordirak ab. Nationalistische/rechtsextremistische Türken haben als Folge des Putschversuchs in der Türkei am 15.07.2016 stärker das staatlich vorgegebene Feindbild "Gülen-Bewegung" angenommen. 129 Bei der YPG handelt es sich um den militärischen Arm der syrischen PKK-Schwesterorganisation "Partei der Demokratischen Union" PYD. 113
  • Fokus polizeilicher und justizieller Ermittlungen. Die Zahl bisheriger rechtskräftiger Verurteilungen von aus Syrien/Irak zurückgekehrten Personen bewegt sich im mittleren zweistelligen
Verurteilungen wegen Mitgliederwerbung für den IS In Niedersachsen wurden im Jahr 2018 drei Personen in zwei Gerichtsverfahren wegen Mitgliederwerbung für den IS verurteilt: Das Oberlandesgericht (OLG) Celle verurteilte den 23-jährigen Muhammed K. am 17.08.2018 wegen der Werbung für den IS als Mitglied einer terroristischen Vereinigung im Ausland gemäß SSSS 129a/b Strafgesetzbuch. Der Angeklagte hatte gestanden, eine WhatsApp-Gruppe mit dem Namen "Allahu Akbar" eingerichtet und unterhalten zu haben, zu deren circa 50 Teilnehmern auch aktuelle und ehemalige Kämpfer des IS gehörten. Zwischen März und Juli 2015 fügte der damals noch 20-jährige Angeklagte zwei weitere Teilnehmer zu dieser Gruppe hinzu, schickte ihnen Nachrichten, in denen er sie aufforderte, sich dem IS in Syrien anzuschließen und bot ihnen Hilfe und Unterstützung bei ihrer Ausreise durch andere Chatmitglieder sowie finanzielle Unterstützung an. Der Senat hat die Voraussetzungen für die Verhängung einer Jugendstrafe - jedenfalls gegenwärtig - verneint und die Entscheidung über die Verhängung der Jugendstrafe deshalb nach SS 27 Jugendgerichtsgesetz für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht erteilte K. verschiedene Auflagen, u. a. die Teilnahme am Aussteigerprogramm Islamismus des Niedersächsischen Verfassungsschutzes (Aktion Neustart). Sollte sich während der Bewährungszeit - insbesondere durch schlechte Führung des Angeklagten - herausstellen, dass die Taten, derer er schuldig gesprochen wurde, in einem solchen Umfang auf schädliche Neigungen zurückzuführen sind, dass eine Jugendstrafe erforderlich ist, wird eine Jugendstrafe gegen den Angeklagten verhängt werden. Am 03.12.2018 verurteilte das OLG Celle die beiden 22-jährigen Brüder Ahmad und Mahmud Abu S. ebenfalls wegen des Werbens um Mitglieder oder Unterstützer einer terroristischen Vereinigung im Ausland, nämlich dem IS, gemäß SS 129 a/b Strafgesetzbuch jeweils zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Den beiden Palästinensern wurde u. a. vorgeworfen, zwischen Juni und Dezember 2017 durch 22 Taten Bildcollagen, Videos und Beiträge in öffentlich einsehbaren Sozialen Medien im Internet verbreitet zu haben und dadurch um Mitglieder und Unterstützer des IS geworben sowie den öffentlichen Frieden durch Androhung von Straftaten gestört zu haben. Die Veröffentlichungen waren mit der implizierten Aufforderung verbunden, den Kampf des IS zu unterstützen und Anschläge nach dem Vorbild bereits begangener Terrorakte zu begehen. Darüber hinaus soll der Angeschuldigte Mahmoud Abu S. im November 2016 einen Ausreiseversuch nach Syrien unternommen haben, um sich dort dem IS und dessen bewaffneten Kampf anzuschließen. Der Senat sah ein Werben für den IS als erwiesen an. Die Verwendung der arabischen Sprache in den Collagen und Posts sei nicht geeignet gewesen die deutsche Bevölkerung nur zu "erschrecken", sondern konnte als Aufforderung an die arabische Bevölkerung verstanden werden, Anschläge für den IS zu begehen. Ein Handeln als Mitläufer und somit Strafmilderung ist vom Gericht zudem ausgeschlossen worden, da die Anfertigung und Verbreitung der Collagen über einen längeren Zeitraum erfolgt sei und einen hohen Arbeitsaufwand und Eigenwillen vorausgesetzt habe. Auswirkungen des Syrienkonflikts auf Deutschland - Ausreisen aus Deutschland Die Auseinandersetzungen in Syrien und im Irak betreffen auch die Bundesrepublik Deutschland direkt. Mit Stand vom Dezember 2018 liegen Erkenntnisse zu mehr als 1.050 deutschen Islamisten bzw. Islamisten aus Deutschland vor, die in Richtung Syrien/Irak gereist sind. Zu etwa der Hälfte der ausgereisten Personen liegen konkrete Anhaltspunkte vor, dass sie auf Seiten des IS und der al-Qaida oder denen nahestehenden Gruppierungen sowie anderer terroristischer Gruppierungen an Kampfhandlungen teilnehmen bzw. teilgenommen haben oder diese in sonstiger Weise unterstützen bzw. unterstützt haben. Dies bedeutet, dass zu einem Teil der ausgereisten Personen bislang keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für die Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die zuständigen Justizbehörden vorliegen. Derzeit werden Ausreisesachverhalte nur noch vereinzelt nachträglich bekannt. Neue Ausreisen in Richtung Syrien/Irak sind aktuell nicht bekannt und nur noch in Einzelfällen zu erwarten. Mehr als ein Fünftel der gereisten Personen ist weiblich. Der überwiegende Teil der insgesamt ausgereisten Personen ist jünger als 30 Jahre. Etwa ein Drittel dieser Personen befindet sich momentan wieder in Deutschland. Zu über 110 der bislang zurückgekehrten Personen liegen den Sicherheitsbehörden Erkenntnisse vor, wonach sie sich aktiv an Kämpfen in Syrien oder im Irak beteiligt oder hierfür eine Ausbildung absolviert haben. Diese Personen stehen unverändert im Fokus polizeilicher und justizieller Ermittlungen. Die Zahl bisheriger rechtskräftiger Verurteilungen von aus Syrien/Irak zurückgekehrten Personen bewegt sich im mittleren zweistelligen Bereich. Zu etwa 200 Personen liegen Hinweise vor, dass diese in Syrien oder im Irak ums Leben gekommen sind. Im Zusammenhang mit den fortschreitenden Gebietsverlusten des IS liegen Erkenntnisse zu Personen vor, die aktuell aus Syrien/Irak ausreisen möchten und/oder sich aktuell in Syrien/Irak in Haft befinden. 101
  • Rechtsextremismus Aktivitäten der "Jungen Nationalisten" (JN) in Niedersachsen Der im August vorgenommenen Neugründung des Stützpunktes Hannover folgten keine weiteren öffentlichkeitswirksamen
  • weltanschaulich stärker akzentuierten, von Neonazis geprägten Parteien "Die Rechte" und "Der III. Weg" (in Niedersachsen nur Einzelpersonen) auf der anderen
  • Seite fällt es der NPD zunehmend schwer, sich am rechten Rand des politischen Spektrums zu positionieren. Die seit Jahren ausbleibenden
Rechtsextremismus Aktivitäten der "Jungen Nationalisten" (JN) in Niedersachsen Der im August vorgenommenen Neugründung des Stützpunktes Hannover folgten keine weiteren öffentlichkeitswirksamen Aktionen. Nach der Wahl Weiglers zum Bundesvorsitzenden gestaltete sich die Suche eines Nachfolgers für die JN Niedersachsen offensichtlich schwierig. Dies zeigt sich u. a. darin, dass die Schwäche des JN-Landesverbandes, Veranstaltungen und öffentlichkeitswirksame Aktivitäten zu organisieren, nicht kompensiert werden konnte. Der JN-Landesverband Nord berichtete lediglich über Aktionen anlässlich des sogenannten Heldengedenkens zum Volkstrauertag sowie über eine Wanderung in der Lüneburger Heide am 01.11.2022. Ein entsprechender Bericht findet sich auf der bundesweiten Internetseite der "Jungen Nationalisten" (JN), ebenso wie ein "Erfahrungsbericht" eines Teilnehmers beim sogenannten Gemeinschaftstag der JN am 24.10.2022 "im Süden von Deutschland", in dessen Rahmen man auch neue "Anwärter" nach Ablauf einer sechsmonatigen Bewährung vereidigt habe. Bewertung, Tendenzen, Ausblick. Die NPD befindet sich weiterhin in einer für sie schwierigen Situation. Zwischen der AfD auf der einen Seite und den weltanschaulich stärker akzentuierten, von Neonazis geprägten Parteien "Die Rechte" und "Der III. Weg" (in Niedersachsen nur Einzelpersonen) auf der anderen Seite fällt es der NPD zunehmend schwer, sich am rechten Rand des politischen Spektrums zu positionieren. Die seit Jahren ausbleibenden Wahlerfolge und der Verlust von Mandaten auf Kommunalund Landesebene bedeuten für die NPD eklatante finanzielle Verluste. In deren Folge hat die Partei an personeller und organisatorischer Substanz verloren und zugleich ihre Kampagnenfähigkeit eingebüßt. Auch der nicht gelöste Grundkonflikt über die künftige Ausrichtung lähmt die Partei. Die Gegner des Reformkurses um den Hamburger Lennart Schwarzbach werfen dem Bundesvorstand "einen Anpassungskurs" sowie "die Aufgabe des eigentlichen inhaltlichen Profils auf Kosten des politischen Erfolges" vor. Durch die Wahl Weiglers in den Parteivorstand dürfte eine zuvor von den JN angedrohte Abspaltung, falls der alte Kurs beibehalten werden sollte, abgewendet sein. 107
  • Jahren und 10 Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach Über zeugung des Gerichts lehnt der Verurteilte die Staatlichkeit
Verfassungsschutzbericht Bayern 2024 Reichsbürger und Selbstverwalter Straftaten von Angehörigen der Reichsbürger und Selbstverwal terszene werden seit dem Jahr 2017 gesondert erfasst. In 2024 wurden insgesamt 107 (2023: 306) extremistische Straftaten gezählt, darunter 26 Gewaltdelikte (2023: 73). Den Schwerpunkt bei den Gewaltdelikten bildeten mit 22 Taten erneut die Erpres sungsdelikte (2023: 59). Die Zahl der Widerstandsdelikte sank auf 2 Taten. Mit 55 Taten (2023: 146) stellten Nötigungs und Bedrohungs delikte erneut den Schwerpunkt der sonstigen 81 Straftaten dar (2023: 233). Einzelne Personen sind u. a. wegen Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole, Volksverhetzung sowie verfas sungsfeindlicher Verunglimpfung von Staatsorganen aufgefallen. Verurteilung wegen Wegen der mitgliedschaftlichen Betätigung in einer kriminellen Mitgliedschaft in kri Vereinigung und einer Vielzahl anderer Straftaten verurteilte das mineller Vereinigung Landgericht München am 27. September einen amtsbekann ten Reichsbürger zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach Über zeugung des Gerichts lehnt der Verurteilte die Staatlichkeit Deutschlands ab und folgt einer Mischung von Verschwörungs theorien, die sich an Elementen der sog. QAnonBewegung und der Reichsbürgerszene orientiert. Ab dem Jahr 2021 betrieb er einen TelegramKanal mit teilweise bis zu 52.000 Followern, auf dem er u. a. seine Leserschaft dazu aufforderte, staatliche Behörden zu "bombardieren" und mit Telefonaten sowie mit Mails "kaltzustellen". Die Einrichtung des Kanals beruhte auf einer weltverschwörerischen Weltanschauung und eröffnete den Mitgliedern die Möglichkeit, sich aktiv zu beteiligen. Nach Überzeugung des Gerichts betätigte sich der Verurteilte als Rädelsführer und nutzte den Kanal, um öffentlich zu Straftaten aufzufordern. Nach den Feststellungen des Gerichts wurden behördliche Mitarbeiter bedroht, beleidigt und Opfer von versuchten Nötigungen. Der Angeklagte leugnete die Vorwürfe vor Gericht nicht. Jedoch sprach er den Behörden und Gerichten jegliche Legitimation ab und war der festen Überzeugung, binnen 3 Tagen durch ein Militär befreit zu werden. Reichsbürger bewegen sich in einem für sie geschlossenen Weltbild. Der Glaube daran, dass deutsche Gesetze für sie keine Gültigkeit hätten, führt dazu, dass staatliche Maßnahmen als unrechtmäßig empfunden werden. Dabei können insbesondere die im Internet und dort speziell auf alternativen Medienplatt formen verbreiteten Verschwörungstheorien den Nährboden für eine Radikalisierung von Einzelpersonen innerhalb der Reichs bürger und Selbstverwalterszene bereiten. 216
  • eindeutigen extremistischen Inhalten, darunter z. B. das Handbuch "Rechtsleitende Kunde für Selbstmordattentäter" mit Anleitungen zu Sprengstoffanschlägen. Das Handbuch besaß auch
der Sikhs in Essen am 16.04.2016, die am 18.07.2016 ausgeführte Beilattacke in einem Regionalzug bei Würzburg und der Sprengstoffanschlag von Ansbach am 24.07.2016. Der bislang blutigste Anschlag aus einer islamistischen Motivation heraus in Deutschland wurde am 19.12.2016 in Berlin verübt. Dabei brachte sich der seit dem Jahr 2015 in Deutschland aufhaltende Tunesier Anis Amri in den Besitz eines schweren LKWs einer polnischen Spedition, indem er dessen Fahrer ermordete. Gegen 20 Uhr steuerte Amri den Sattelzug in die Einfahrt des Weihnachtsmarktes an der Gedächtniskirche und fuhr von dort etwa 80 Meter über den Markt durch die Besuchermenge. Dabei starben elf Besucher des Weihnachtsmarktes, über 50 wurden verletzt, einige davon schwer. Amri entkam nach der Tat zunächst, wurde am 23.12.2016 aber bei einer Routinekontrolle in Norditalien durch italienische Polizisten erschossen, nachdem er auf diese das Feuer eröffnet hatte. Der IS bekannte sich durch seine Medienstelle A'maq News Agency (AMAQ) am 20.12.2016 zu der Tat. In einer schriftlichen Erklärung auf Arabisch und Deutsch wird der Anschlag als Erfolg gepriesen. Der Attentäter von Berlin sei ein Soldat des IS gewesen und dem Aufruf gefolgt, "Angehörige der Koalitionsstaaten" anzugreifen. Im Jahr 2018 waren in Deutschland keine islamistischen Terroranschläge zu verzeichnen. Der letzte mutmaßliche islamistische Terroranschlag in Deutschland wurde am 28.07.2017 in Hamburg verübt. Ein 26-jähriger palästinensischer Flüchtling stach auf einen Kunden mit einem Messer ein und verletzte diesen tödlich. Weitere sechs Menschen verletzte er zum Teil schwer. In den polizeilichen Vernehmungen gab der Täter an, dass er - ohne Mitglied des IS zu sein - seine Tat in einen Kontext mit islamistischen Anschlägen stelle und als persönlichen Beitrag zum weltweiten Jihad verstehe. Er habe möglichst viele Deutsche christlichen Glaubens töten wollen, um Vergeltung für das Unrecht zu üben, das aus seiner Sicht den Muslimen überall zugefügt werde. Der Attentäter hatte Kontakte in die salafistische Szene, stand aber anscheinend in keiner direkten Beziehung zu einer Terrororganisation. Der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts verurteilte den Täter im März 2018 zu einer lebenslangen Haftstrafe und stellte zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest. Vereitelte islamistisch-terroristisch motivierte Anschlagsvorhaben in Deutschland Obwohl es im Jahr 2018 keine islamistisch motivierten Terroranschläge in Deutschland gab, bleibt die durch den islamistischen Terrorismus verursachte angespannte Bedrohungslage nach wie vor bestehen. Erkennbar ist dies an der erfolgreichen bundesweiten Aufklärungsarbeit der Sicherheitsbehörden. So wurden 2018 in einer Vielzahl von Fällen Anschlagsplanungen tatgeneigter Islamisten frühzeitig aufgedeckt oder sich bereits in einem konkreten Vorbereitungsstadium befindliche Anschlagsvorhaben vereitelt. Dafür können folgende Beispiele angeführt werden: Im Februar 2018 wurde in Eschwege (Hessen) ein 17-jähriger Iraker wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrororganisation festgenommen. Dieser soll 2015 als Flüchtling nach Deutschland gereist sein. In seinem Heimatland soll er Kontakt zu hochrangigen Mitgliedern des IS gehabt haben. Weiter wird ihm vorgeworfen, sich Bauanleitungen für Sprengsätze besorgt zu haben. Sein Ziel sei ein Anschlag in Deutschland oder Großbritannien gewesen. Im Juli 2018 wurde ein in Leipzig festgenommener marokkanischer Asylbewerber vor dem Amtsgericht Zwickau unter anderem wegen Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Auf seinem beschlagnahmten Mobiltelefon wurden unzählige Bildund Videomaterialien mit direktem Bezug zum IS gefunden. Auch in seiner Wohnung fanden Sicherheitskräfte unterschiedliche Texte mit eindeutigen extremistischen Inhalten, darunter z. B. das Handbuch "Rechtsleitende Kunde für Selbstmordattentäter" mit Anleitungen zu Sprengstoffanschlägen. Das Handbuch besaß auch der islamistische Attentäter Anis Amri, der im Dezember 2016 den Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt verübte, bei dem elf Menschen starben und 55 weitere schwer verletzt wurden. Im August 2018 wurde ein 31-jähriger "Gefährder" russischer Abstammung in Berlin festgenommen, da er dringend verdächtigt wird eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben. Er verkehrte in der gleichen Moschee, die auch von Anis Amri besucht wurde. Im September 2018 wurde in Florstadt (Hessen) ein 17-jähriger mit türkischer und deutscher Staatsangehörigkeit festgenommen. Er steht im Verdacht, einen islamistisch motivierten Sprengstoffanschlag verüben haben zu wollen. Zum Zeitpunkt der Festnahme lagen bereits konkrete Hinweise auf die Vorbereitung der Tat vor. Der 17Jährige soll sich eine Anleitung zum Bau einer Sprengvorrichtung verschafft haben. Bei der Wohnungsdurchsuchung wurden geringe Mengen von Chemikalien gefunden, die zur Herstellung von Sprengsätzen benutzt werden. 100

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