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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Schreiben mit szenetypischen Argumentationsmustern, in denen sie insbesondere die Rechtsgültigkeit der an sie ergangenen Bescheide und Bußgelder in Frage stellen
72 "REICHSBÜRGER:INNEN" UND "SELBSTVERWALTER:INNEN" 5.4 "Reichsbürger:innen" und "Selbstverwalter:innen" in Bremen Das Spektrum der "Reichsbürger:innen" und "Selbstverwalter:innen" in Bremen besteht überwiegend aus Einzelpersonen und Kleingruppen. Im Vergleich zu den Vorjahren traten "Reichsbürger:innen" und "Selbstverwalter:innen" in verstärktem Maße in Kontakt mit Bremer Behörden und versandten ihre zum Teil sehr umfangreichen (Droh-)Schreiben mit szenetypischen Argumentationsmustern, in denen sie insbesondere die Rechtsgültigkeit der an sie ergangenen Bescheide und Bußgelder in Frage stellen und ihre Nichtzugehörigkeit zur Bundesrepublik erklären. Generell sind zahlreiche Bremer Behörden mit den "Anliegen" von "Reichsbürger:innen" beschäftigt, insbesondere die Justiz, das Ordnungsamt und die Steuerverwaltung. Dabei treten "Reichsbürger:innen" u. a. mit Beleidigungsdelikten, Urkundenfälschung oder mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Erscheinung. Angehörige des Spektrums beabsichtigen zum Beispiel, ihren Personalausweis abzugeben, oder verweigern die Zahlung von Gebühren. Sehr häufig stellen sie mit Bezug auf ihre "Reichsideen" auch Anträge auf "Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit" und berufen sich bei der Ausstellung des Dokuments beispielsweise auf die Staatsangehörigkeit des "Königreichs Preußen" oder beantragen Zusätze wie "ist Deutscher mit der Staatsangehörigkeit im Bundesstaat Preußen". Im Kontext der Corona-Pandemie war das Ordnungsamt in Bremen häufig mit "Reichsbürger:innen" konfrontiert. Auf Anhörungen wegen Ordnungswidrigkeiten oder erlassene Bußgeldbescheide reagierten Anhänger:innen des Spektrums, indem sie die gesetzlichen Grundlagen anzweifelten, da es in Deutschland ihrer Auffassung nach kein gültiges Grundgesetz gebe. Häufig beziehen sich die "Reichsbürger:innen" dabei auf die sog. S.H.A.E.F.-Gesetze. Entsprechend dieser Fantasie erachten sie die Bundesrepublik Deutschland nach wie vor als besetzt Von "Reichsbürgern" verund schreiben den vom während des Zweiten Weltkrieges existierenwendetes Symbol, in Anlehnung an das Symbol des den Hauptquartiers der alliierten Streitkräfte in Nordwestund Mitteldamaligen Hauptquartiers europa ("Supreme Headquarters, Allied Expeditionary Force", der alliierten Streitkräfte S.H.A.E.F.) erlassenen Gesetzen weiterhin Gültigkeit zu. Anhänger:innen dieser Fantasie verweisen auf ein Kriegsrecht und die Gerichtsbarkeit durch das USMilitär. Das sog. Ordnungswidrigkeitengesetz sei zudem aufgehoben. Diese kruden Fantasien und falschen Behauptungen untermauern Anhänger:innen dieser Fantasie mit zahlreichen Verweisen auf aus dem Zusammenhang gerissenen Gesetzestexten.
  • eine fundamentale Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Rechtsordnung schließen. Durch den Aufbau sog. "Missionen" versucht die Gruppierung derzeit aktiv
"REICHSBÜRGER:INNEN" UND "SELBSTVERWALTER:INNEN" 75 Gegenüber Meldebehörden und dem Bundesverwaltungsamt stellen Mitglieder dieser Gruppierung die Forderung, ihnen schriftlich zu bestätigen, dass sie weder Bundesbürger:innen sind noch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Derartige Schreiben lassen auf eine fundamentale Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Rechtsordnung schließen. Durch den Aufbau sog. "Missionen" versucht die Gruppierung derzeit aktiv, bundesweit an Einfluss zu gewinnen.
  • Human Dignity and Rights - Organisation für Würde und Rechte am Menschen Mitglieder NRW 2009 ca. 50 2008 ca. 50 Hintergrund
  • haben. Tatsächlich kooperiert HDR* mit einem Verein, der dem linksextremistischen Spektrum zugerechnet werden muss. Anscheinend ist in diesem Fall
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 2009 6.2.13 Organization for Human Dignity and Rights - Organisation für Würde und Rechte am Menschen Mitglieder NRW 2009 ca. 50 2008 ca. 50 Hintergrund Die 'Organization for Human Dignitiy and Rights70*' (HDR) wurde 996 in Duisburg von in Deutschland lebenden türkischen Migranten gegründet. Der Verein setzt sich laut Satzung für die Abschaffung aller Hindernisse ein, die die Menschenrechte einschränken und mit den Grundsätzen von Gerechtigkeit nicht vereinbar sind. Er tritt laut Satzung außerdem für die Verhinderung von Angriffen gegen diese Werte und für den Schutz der Natur ein. Der Verein hat sich unter anderem an Demonstrationen zum Palästinakonflikt und zum Kopftuchverbot beteiligt und diese teilweise auch selbst organisiert. Untypisch für eine Bestrebung mit islamistischer Ausrichtung ist, dass HDR* strategische Bündnisse mit Organisationen eingeht, die eine völlig andere ideologische Grundlage haben. Tatsächlich kooperiert HDR* mit einem Verein, der dem linksextremistischen Spektrum zugerechnet werden muss. Anscheinend ist in diesem Fall die gemeinsame "antiimperialistische" Ausrichtung, die sich gegen die Gesellschaftsordnung der westlichen Demokratien, insbesondere der USA, richtet, von größerer Bedeutung, als ihre unterschiedliche ideologische Begründung. Anhaltspunkte für den Verdacht extremistischer Bestrebungen In den Reden des Vorsitzenden und auch in den Flugblättern der Organisation findet sich immer wieder antiwestliche, vor allem antiamerikanische sowie antijüdische Propaganda. Das politische Weltgeschehen wird in den Flugblättern und Reden des Vorsitzenden einseitig antiimperialistisch interpretiert und vermittelt. Aus Verlautbarungen des Vereins und seiner Funktionäre wird deutlich, dass man vorbehaltlos mit den bewaffneten Widerstandsbewegungen im Irak und Palästina sympathisiert. Die Organisation wird deshalb wegen Anhaltspunkten für den Verdacht von Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind, auf der Grundlage des SS 3 Absatz Nr. 4 VSG NRW beobachtet. Aktuelle Entwicklung Am 17. Januar 2009 fand in Duisburg eine vom HDR* organisierte Demonstration anlässlich des Konfliktes im Gaza-Streifen statt, an der rund 2000 Menschen teilnahmen. Dabei kam es zu einem Zwischenfall, als Demonstranten mit zum Teil antisemitischen Äußerungen gegen eine kleine Gruppe Jugendlicher skandierten, die Israel-Flaggen hochhielten. In ihrer Stellungnahme vom 7. Februar 2009 zum Geschehen auf der Demonstration vom 7. Januar 2009 distanziert sich HDR* von diesen Äußerungen. In einer Presseerklärung des HDR*-Vorstandes Berlin vom 28. August 2009 anlässlich einer Kundgebung zum "Jerualem-Tag", dem "al-Quds-Tag", am 2. September 2009 wird jedoch deutlich, dass HDR* sich gegen Israel und die westlichen Staaten richtet, die sie für Tyrannei und Ausbeutung verantwortlich macht. Die Forderung nach "Befreiung Jerusalems" steht für das Ziel, die Macht Israels und der westlichen Staaten zu brechen und vermeintliche globale Gerechtigkeit durch ein islamisches Regime zu erreichen: 0 Zur Erfüllung seiner Funktion als Frühwarnsystem in der wehrhaften Demokratie ist der Verfassungsschutz durch das Verfassungsschutzgesetz NRW berechtigt, über eine Organisation zu berichten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht einer verfassungsfeindlichen Bestrebung vorliegen. Für eine Berichterstattung ist es nicht Voraussetzung, dass sich Verdachtsmomente bis zur Einschätzung als "verfassungsfeindlich" verdichtet haben. Soweit nur Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, wird dies mit einer Kennzeichnung (*) ausdrücklich hervorgehoben. 20 islAmismus
  • Gemeinsames Abwehrzentrum Dresdner Arbeitskreis 17. Juni 1953 ...................... 80 Rechtsextremismus (GAR) ............................................76 Gemeinsames Internetzentrum (GIZ) .................. 171 E ENGEL, Stefan
  • orgaNizatioNs (ICOR) .....132 Freie NatioNalisteN .................................................170, 174 iNterVeNtioNistische liNke (IL) ....................... 35, 115, 118 Freie NatioNalisteN Freiberg/NatioNale sozialisteN iNterNatioNale arbeiter assoziatioN
  • Verdachtsfall ..................... 29, 148 f. FroNt-records ................................................................... 93 Für eiNe liNke strömuNg (F.e.l.S. Berlin) ..................... 35 J FÜR IMMER UND EWIG
deutsche stimme VerlagsgesellschaFt mbH ................. 95 G deutsche VolksuNioN (DVU) ......................................11, 56 GANSEL, Jürgen .............................................................. 55 DEUTSCHLANDECHO ......................................... 59 f., 81 GEGENSTANDPUNKT ..............................................141 f. DIE ROTE FAHNE ..........................................................142 gegeNstaNdpuNkt (GSp) .................................................141 DIE ROTE HILFE .............................................................177 gegeNstaNdpuNkt VerlagsgesellschaFt die uNsterblicheN ............................................... 13, 78, 82 mbH München ..............................................................142 DIREKTE AKTION (DA) .......................................140, 142 GEITHAINER SPRACHROHR .....................................103 doNars groll / the graNits ............................................ 87 Gemeinsames Abwehrzentrum Dresdner Arbeitskreis 17. Juni 1953 ...................... 80 Rechtsextremismus (GAR) ............................................76 Gemeinsames Internetzentrum (GIZ) .................. 171 E ENGEL, Stefan ...........................................................131 f. H HammerskiNs ......................................................... 84 f., 175 F HASS ATTACKE ............................................................ 84 f. FöderatioN kurdischer VereiNe iN deutschlaNd e. V. heimattreue deutsche JugeNd (HDJ) .............................. 66 (YEK-KOM) .............................................................. 29, 153 heimattreu-VersaNd .......................................................... 96 Forum starke Demokratie .........................................164 HIER & JETZT ...........................................................49, 103 FRANZ, Frank ................................................................... 59 hilFsorgaNisatioN Für NatioNale politische FreiheitsuNd demokratiekoNgress kurdistaNs geFaNgeNe uNd dereN aNgehörige e. V. (HNG) ........... 95 (KADEK) ............................................................................152 hizb allah .........................................................................156 Freie arbeiteriNNeNuNd arbeiter-uNioN - HOFFMANN, Karl-Heinz .............................................. 82 iNterNatioNale arbeiter assoziatioN (Fau-iaa) ...................................................... 19, 140, 142 I Freie kameradschaFt gera ................................................ 75 iF we die tomorrow ......................................................... 88 Freie kräFte ...................................31, 70 f., 81, 170, 173 INFORMATION DES KOMMUNISTISCHEN Freie kräFte aus Eilenburg .............................................71 AKTIONSBÜNDNIS DRESDEN (KAD) .................126 f. Freie kräFte dresdeN (FKD) ..............................................71 iNkubatioN ............................................................................ 88 Freie kräFte in Mittelsachsen .......................................71 INSPIRE .............................................................................. 28 Freie kräFte in Nordsachsen .........................................71 iNteresseNgemeiNschaFt "Fahrt uNd lager" ................... 64 Freie kräFte leipzig .............................................................70 INTERIM ................................................ 37, 112, 114, 143 Freie kräFte zwickau/NatioNale sozialisteN zwickau ...71 iNterNatioNal coordiNatioN oF Freie kräFte sächsische schweiz/osterzgebirge ............71 reVolutioNary parties aNd orgaNizatioNs (ICOR) .....132 Freie NatioNalisteN .................................................170, 174 iNterVeNtioNistische liNke (IL) ....................... 35, 115, 118 Freie NatioNalisteN Freiberg/NatioNale sozialisteN iNterNatioNale arbeiter assoziatioN (IAA) ........... 19, 140 osterzgebirge (Nso) ..........................................................71 (IBU) .................................................................................... 28 FREIER RUNDBRIEF DRESDEN ................................ 102 islamische gemeiNde iN sachseN - FREIES CHEMNITZ ....................................................... 102 al-rahmaN-moschee e. V. (IGS-AM), Freies Netz ..................................................................... 70, 83 extremistischer Verdachtsfall ..................... 29, 148 f. FroNt-records ................................................................... 93 Für eiNe liNke strömuNg (F.e.l.S. Berlin) ..................... 35 J FÜR IMMER UND EWIG ............................................ 102 JuNge laNdsmaNNschaFt ostdeutschlaNd e. V. (JLO) .............................................................................30, 99 | 231
  • oder die Tatsache ihrer Speicherung SS 25 nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem WeAnwendungsbereich sen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten
  • keiner Begründung, soweit durch die Mitteilung der tatsächlichen und rechtlichen Gründe der mit SS 26 der Auskunftsverweigerung verfolgte Zweck geZuständigkeit
(2) Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich des Bundes oder eines Landes gefährdet würde. nicht auf die Herkunft der Daten und die EmpDie Mitteilung des Sächsischen Datenschutzbefänger von Übermittlungen. Bezieht sich die Ausauftragten an den Anfragenden darf keine Rückkunftserteilung auf personenbezogene Daten, die schlüsse auf den Erkenntnisstand der speichernvon der mitwirkenden Behörde übermittelt wurden Stelle zulassen, sofern diese nicht einer den, ist sie nur mit deren Zustimmung zulässig. weitergehenden Auskunft zustimmt. (3) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit (6) Für die Auskunftserteilung und die Zustimmung nach Absatz 2 durch die mitwirkende Be1. die Auskunft die ordnungsgemäße Erfüllung hörde gilt SS 9 SächsVSG. der in der Zuständigkeit der speichernden Stelle liegenden Aufgaben gefährden würde, 2. die Auskunft die öffentliche Sicherheit geAbschnitt 5 fährden oder sonst dem Wohle des Bundes Sicherheitsüberprüfungen im nicht-öffentlioder eines Landes Nachteile bereiten würde chen Bereich oder 3. die Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung SS 25 nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem WeAnwendungsbereich sen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, Bei Sicherheitsüberprüfungen von betroffenen geheimgehalten werden müssen Personen, die von der zuständigen Stelle zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit nach SS 1 Abs. 3 und deswegen das Interesse des Anfragenden an Nr. 1 bis 3 ermächtigt oder mit einer sicherheitsder Auskunftserteilung zurücktreten muss. empfindlichen Tätigkeit nach SS 1 Abs. 3 Nr. 4 bei einer nicht-öffentlichen Stelle betraut werden (4) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf sollen, gelten die folgenden Regelungen. keiner Begründung, soweit durch die Mitteilung der tatsächlichen und rechtlichen Gründe der mit SS 26 der Auskunftsverweigerung verfolgte Zweck geZuständigkeit fährdet würde. In diesem Falle sind die Gründe für die Auskunftsverweigerung aktenkundig zu (1) Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit machen. Die anfragende Person ist auf die und Verkehr ist die gemäß SS 25 zuständige StelRechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung le, soweit nicht die Landesdirektion Sachsen zuund darauf hinzuweisen, dass sie sich an den ständig ist. Die Landesdirektion Sachsen ist zuSächsischen Datenschutzbeauftragten wenden ständig bei Sicherheitsüberprüfungen von kann. betroffenen Personen, die mit sicherheitsempfindlicher Tätigkeit nach SS 1 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 bei (5) Wird dem Anfragenden keine Auskunft erteilt, einer nicht-öffentlichen Stelle betraut werden ist sie auf sein Verlangen dem Sächsischen Dasollen. Das Staatsministerium für Wirtschaft, Artenschutzbeauftragten zu erteilen, soweit nicht beit und Verkehr übt die Fachaufsicht über die die jeweils zuständige oberste Landesbehörde im Landesdirektion Sachsen aus. Einzelfall feststellt, dass dadurch die Sicherheit 226 |
  • nach erfolgter 2. für Richter, soweit sie Aufgaben der RechtSicherheitsüberprüfung ein oder begründet sie die sprechung wahrnehmen und Lebenspartnerschaft oder
b) deren Beeinträchtigung sich aufgrund der Bundesrepublik Deutschland im Interesse zwiihnen anhaftenden betrieblichen Eigengefahr schenstaatlicher Einrichtungen und Stellen die Gesundheit oder das Leben großer Teile eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit nach der Bevölkerung erheblich gefährden kann SS 1 Abs. 3 Nr. 2 ausüben sollen. oder c) die für das Funktionieren des Gemeinwe(5) Für nicht-öffentliche Stellen einschließlich der sens unverzichtbar sind und deren Beeinnicht im Landtag vertretenen politischen Parteiträchtigung erhebliche Unruhe in großen Teien nach Artikel 21 des Grundgesetzes für die len der Bevölkerung und somit Gefahren für Bundesrepublik Deutschland gilt dieses Gesetz die öffentliche Sicherheit und Ordnung entnach Maßgabe des Fünften Abschnitts. stehen lassen würde. SS2 Verteidigungswichtig sind Einrichtungen, die der Betroffener Personenkreis Herstellung oder Erhaltung der Verteidigungsbereitschaft dienen und deren Beeinträchtigung (1) Eine Person, die mit einer sicherheitsempfindaufgrund lichen Tätigkeit im Sinne des SS 1 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 betraut werden soll (betroffene Person), ist vora) fehlender kurzfristiger Ersetzbarkeit die her einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Funktionsfähigkeit, insbesondere die AusrüsDie Sicherheitsüberprüfung bedarf der Zustimtung, Führung und Unterstützung der Bunmung der betroffenen Person, soweit gesetzlich deswehr und verbündeter Streitkräfte sowie nichts anderes bestimmt ist. Eine sicherheitsempder zivilen Verteidigung, oder findliche Tätigkeit darf erst nach Vollendung des b) der ihnen anhaftenden betrieblichen Eigen16. Lebensjahres übertragen werden. Auf eine Sigefahr die Gesundheit oder das Leben großer cherheitsüberprüfung nach diesem Gesetz kann Teile der Bevölkerung verzichtet werden, wenn für die betroffene Person vor weniger als fünf Jahren eine gleichoder erheblich gefährden kann. Sicherheitsempfindlihöherwertige Sicherheitsüberprüfung durchgeche Stelle ist die kleinste selbstständig handelnführt worden ist. de Organisationseinheit innerhalb einer lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtung, die vor (2) Der volljährige Ehegatte, der Lebenspartner unberechtigtem Zugang geschützt ist und von oder der volljährige Partner, mit dem die betroffeder im Falle der Beeinträchtigung eine erhebliche ne Person in einer auf Dauer angelegten GemeinGefahr für die in den Sätzen 2 und 3 genannten schaft lebt (Lebensgefährte), soll in die SicherheitsSchutzgüter ausgeht. überprüfung nach SSSS 9 und 10 einbezogen werden. Über Ausnahmen entscheidet die zuständige Stel(4) Dieses Gesetz gilt nicht le. Im Falle der Einbeziehung ist die Zustimmung des Ehegatten, des Lebenspartners oder des Le1. für die Abgeordneten des Landtages sowie die bensgefährten erforderlich. Geht die betroffene Mitglieder der Staatsregierung, Person die Ehe während oder erst nach erfolgter 2. für Richter, soweit sie Aufgaben der RechtSicherheitsüberprüfung ein oder begründet sie die sprechung wahrnehmen und Lebenspartnerschaft oder die auf Dauer angelegte 3. für ausländische Staatsangehörige, die in der Gemeinschaft in dem entsprechenden Zeitraum, 214 |
  • Änderung des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes Vom 19. Februar 2004 Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. März 2012 Inhaltsübersicht SS 15 Vorläufige Zuweisung
  • Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse Abschnitt 4 SS 6 Rechte der betroffenen Person; Rechte der Akten über die Sicherheitsüberprüfung; Dain die Sicherheitsüberprüfung
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SächsSÜG) = Artikel 1 des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes Vom 19. Februar 2004 Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. März 2012 Inhaltsübersicht SS 15 Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit Abschnitt 1 SS 16 Unterrichtung durch die personalverwalAllgemeine Vorschriften tende Stelle SS 1 Zweck und Anwendungsbereich SS 17 Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach SS 2 Betroffener Personenkreis Abschluss der Sicherheitsüberprüfung SS 3 Zuständigkeit SS 18 Aktualisierung der Sicherheitserklärung, SS 4 Verschlusssachen Wiederholungsüberprüfung SS 5 Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse Abschnitt 4 SS 6 Rechte der betroffenen Person; Rechte der Akten über die Sicherheitsüberprüfung; Dain die Sicherheitsüberprüfung einbezogetenverarbeitung nen Person SS 19 Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte Abschnitt 2 SS 20 Aufbewahren und Vernichten der UnterlaÜberprüfungsarten gen SS 7 Arten der Sicherheitsüberprüfung SS 21 Speichern, Verändern und Nutzen persoSS 8 Einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü 1) nenbezogener Daten in Dateien SS 9 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2) SS 22 Übermittlung und Zweckbindung SS 10 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit SiSS 23 Berichtigen, Löschen und Sperren persocherheitsermittlungen (Ü 3) nenbezogener Daten SS 24 Auskunft Abschnitt 3 Datenerhebung und Verfahren Abschnitt 5 SS 11 Befugnis zur Datenerhebung Sicherheitsüberprüfungen im nicht-öffentliSS 12 Maßnahmen der zuständigen Stelle und chen Bereich der mitwirkenden Behörde SS 25 Anwendungsbereich SS 13 Sicherheitserklärung SS 26 Zuständigkeit SS 14 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung SS 27 Sicherheitserklärung 212 |
  • Freistaat Sachsen (SächsAG G 10) Vom 16. Oktober 1992 Rechtsbereinigt mit Stand vom 9. September 2003 Der Sächsische Landtag
Gesetz zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes im Freistaat Sachsen (SächsAG G 10) Vom 16. Oktober 1992 Rechtsbereinigt mit Stand vom 9. September 2003 Der Sächsische Landtag hat am 17. September mission für unzulässig oder nicht notwendig er1992 das folgende Gesetz beschlossen: klärt, sind unverzüglich aufzuheben. SS1 (2) Die Kontrollbefugnis erstreckt sich auf die gesamte Verarbeitung der nach dem Artikel 10-Ge(1) Oberste Landesbehörde nach SS 10 Abs. 1 des setz erlangten personenbezogenen Daten, einGesetzes zur Beschränkung des Brief-, Postund schließlich der Entscheidung über die Mitteilung Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz - an Betroffene. Der Kommission ist dabei insbe- G 10) vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254, 2298), sondere Auskunft zu ihren Fragen zu erteilen, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes Einsicht in alle Unterlagen, insbesondere in die vom 22. August 2002 (BGBl.I S. 3390, 3391), ist gespeicherten Daten und in die Datenverarbeidas Staatsministerium des Innern. Die Anordnung tungsprogramme, die im Zusammenhang mit den ist durch den Staatsminister des Innern oder seiBeschränkungsmaßnahmen stehen, zu gewähren, nen Stellvertreter zu unterzeichnen. sowie jederzeit Zutritt zu allen Diensträumen zu gewähren. Sie kann hierzu Mitarbeiter der Kom(2) Antragsberechtigt nach SS 9 Abs. 2 G 10 ist der mission hinzuziehen. Die Kommission kann dem Präsident des Landesamtes für VerfassungsSächsischen Datenschutzbeauftragten Gelegenschutz Sachsen oder sein Stellvertreter. heit zur Stellungnahme zu Fragen des Datenschutzes geben. SS2 (3) Das Staatsministerium des Innern unterrich(1) Das Sächsische Staatsministerium des Innern tet innerhalb von drei Monaten nach Einstellung unterrichtet eine Kommission des Landtags über der Beschränkungsmaßnahme die Kommission die nach SS 1 Abs. 1 G 10 angeordneten Beschränüber die von ihm gemäß SS 12 Abs. 1 Satz 1 und 2 kungsmaßnahmen vor deren Vollzug. Bei Gefahr G 10 vorgenommenen Mitteilungen an Betroffeim Verzug kann es den Vollzug der Beschränne oder über die Gründe, die einer Mitteilung kungsmaßnahmen bereits vor Unterrichtung der entgegenstehen. Lässt sich in diesem Zeitpunkt Kommission, die innerhalb von zehn Tagen nachnoch nicht beurteilen, ob eine Gefährdung des zuholen ist, anordnen. Die Kommission ist auch Zwecks der Beschränkung ausgeschlossen werzuständige Stelle im Sinne von SS 4 Abs. 3 Satz 1 den kann, ist die Mitteilung vorzunehmen, sobald G 10. Die Kommission entscheidet von Amts wedies der Fall ist. Einer Mitteilung bedarf es nicht, gen oder aufgrund von Beschwerden über die wenn die Kommission festgestellt hat, dass Zulässigkeit und Notwendigkeit von Beschränkungsmaßnahmen. Anordnungen, die die Kom210 |
  • Polizeidienststellen übermitteln darüber lung abgelehnt, sind Betroffene auf die Rechtshinaus von sich aus dem Landesamt für Verfasgrundlage für das Fehlen
  • Personen des öffentlichen Akten anderer öffentlicher Stellen und amtliche Rechts übermitteln von sich aus dem Landesamt Register unter den Voraussetzungen
sen nach, insbesondere wegen der überwieoder zur Beobachtung von Bestrebungen erforgenden berechtigten Interessen eines Dritten, derlich sind, die durch Anwendung von Gewalt geheimgehalten werden müssen. oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 2 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 3a genannten (3) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf Schutzgüter gerichtet sind. keiner Begründung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gefährdet würde. Die (2) Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich Gründe für die Auskunftsverweigerung sind akder staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugtenkundig zu machen. Wird die Auskunftserteinis, die Polizeidienststellen übermitteln darüber lung abgelehnt, sind Betroffene auf die Rechtshinaus von sich aus dem Landesamt für Verfasgrundlage für das Fehlen der Begründung und sungsschutz auch alle anderen ihnen bekannt gedarauf hinzuweisen, dass sie sich an den Sächsiwordenen personenbezogenen Daten und sonsschen Datenschutzbeauftragten wenden können. tigen Informationen über Bestrebungen oder Dem Datenschutzbeauftragten ist auf sein VerTätigkeiten nach SS 2 Abs. 1, wenn tatsächliche langen Auskunft zu erteilen, soweit nicht das Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die ÜberStaatsministerium des Innern im Einzelfall festmittlung für die Erfüllung der Aufgaben des Lanstellt, dass dadurch die Sicherheit des Bundes desamtes für Verfassungsschutz erforderlich ist. oder eines Landes gefährdet würde. Mitteilungen des Sächsischen Datenschutzbeauftragten an SS 11 Betroffene dürfen keine Rückschlüsse auf den Informationsübermittlung durch öffentliche Kenntnisstand des Landesamtes für VerfassungsStellen an das Landesamt für Verfassungsschutz zulassen, sofern dieses nicht einer weiterschutz auf Ersuchen gehenden Auskunft zustimmt. (1) Die in SS 10 genannten öffentlichen Stellen haben dem Landesamt für Verfassungsschutz auf Dritter Abschnitt dessen Ersuchen die ihnen bei der Erfüllung ihrer Übermittlungsvorschriften Aufgaben bekannt gewordenen personenbezogenen Daten und Informationen zu übermitteln, SS 10 wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür besteInformationsübermittlung an das Landesamt hen, dass die Übermittlung für die Erfüllung der für Verfassungsschutz ohne Ersuchen Aufgaben nach SS 2 Abs. 1 oder Abs. 2 erforderlich ist. Das Landesamt für Verfassungsschutz (1) Die Behörden und Gerichte des Freistaates hat die Ersuchen aktenkundig zu machen. Sachsen, die Gemeinden, Landkreise und sonstigen der Aufsicht des Freistaates Sachsen unter(2) Das Landesamt für Verfassungsschutz darf stehenden juristischen Personen des öffentlichen Akten anderer öffentlicher Stellen und amtliche Rechts übermitteln von sich aus dem Landesamt Register unter den Voraussetzungen des Absatfür Verfassungsschutz die ihnen bekannt geworzes 1 und vorbehaltlich der in SS 13 getroffenen denen personenbezogenen Daten und sonstigen Regelung einsehen, soweit dies zur Erfüllung von Informationen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte Aufgaben nach SS 2 Abs. 1 und 2 oder zum Schutz dafür bestehen, dass die Informationen zur Wahrvon Mitarbeitern und quellen des Landesamtes nehmung von Aufgaben nach SS 2 Abs. 1 Nr. 2 für Verfassungsschutz gegen Gefahren für Leib | 187
  • Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem We186
(2) Im Falle der Datenübermittlung nach SS 12a (3) Das Landesamt für Verfassungsschutz hat in prüft der Empfänger unverzüglich und sodann in angemessenen Abständen die Erforderlichkeit der Abständen von höchstens sechs Monaten, ob die Weiterführung oder Änderung der Dateien zu Daten für die Zwecke, zu deren Erfüllung sie ihm überprüfen. übermittelt worden sind, noch erforderlich sind. Sind die Daten für die bestimmten Zwecke nicht SS9 mehr erforderlich, gilt Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 entAuskunft an Betroffene sprechend. Die Löschung ist zu dokumentieren. Der Empfänger unterrichtet das Landesamt für (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz erteilt Verfassungsschutz unverzüglich über die erfolgBetroffenen über die zu ihrer Person gespeicherte Löschung. ten Daten auf Antrag unentgeltlich Auskunft. Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf SS8 die Herkunft der Daten und die Empfänger von Errichtungsanordnung Übermittlungen. (1) Für jede beim Landesamt für Verfassungs(1a) Auskunft aus Akten, die nicht zur Person des schutz zur Erfüllung seiner in SS 2 genannten AufBetroffenen geführt werden, wird erteilt, soweit gaben einzurichtende automatisierte Datei, in der der Betroffene Angaben macht, die das Auffinpersonenbezogene Daten verarbeitet werden, den der Akten ermöglichen und der für die Erteisind in einer Errichtungsanordnung festzulegen: lung der Auskunft erforderliche Aufwand nicht außer Verhältnis zu dem vom Betroffenen gel1. Bezeichnung der Datei, tend gemachten Informationsinteresse steht. 2. Zweck der Datei, Satz 1 findet auf personenbezogene Daten in 3. Voraussetzungen der Speicherung, Übermittnicht-automatisierten Dateien, die nicht zur lung und Nutzung (betroffener Personenkreis, Übermittlung an Dritte bestimmt sind, entspreArt der Daten), chende Anwendung. 4. Anlieferung oder Eingabe, 5. Zugangsberechtigung, (2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit 6. Überprüfungsfristen, Speicherungsdauer und 7. Protokollierung. 1. eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung durch die Auskunftserteilung zu besorgen ist, Die Zugangsberechtigung nach Satz 1 Nr. 5 ist 2. durch die Auskunftserteilung nachrichtenauf Personen zu beschränken, die die Daten zur dienstliche Zugänge gefährdet sein können Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz beoder die Ausforschung des Erkenntnisstandes nötigen. Die Errichtungsanordnung bedarf der oder der Arbeitsweise des Landesamtes für Zustimmung des Staatsministeriums des Innern. Verfassungsschutz zu befürchten ist, 3. die Auskunft die öffentliche Sicherheit ge(2) Vor Erlass und vor wesentlichen Änderungen fährden oder sonst dem Wohl des Bundes der Errichtungsanordnung ist der Sächsische Daoder eines Landes Nachteile bereiten würde tenschutzbeauftragte zu hören. oder 4. die Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem We186 |
  • Freistaat Sachsen (Sächsisches Verfassungsschutzgesetz - SächsVSG) Vom 16. Oktober 1992 Rechtsbereinigt mit Stand vom 28. Mai 2006 Inhaltsübersicht SS 11 Informationsübermittlung
  • Parlamentarische Kontrollkommission SS 8 Errichtungsanordnung SS 17 Rechte der Parlamentarischen KontrollSS 9 Auskunft an Betroffene kommission SS 18 Einschränkung
3 Gesetze Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (Sächsisches Verfassungsschutzgesetz - SächsVSG) Vom 16. Oktober 1992 Rechtsbereinigt mit Stand vom 28. Mai 2006 Inhaltsübersicht SS 11 Informationsübermittlung durch öffentliche Stellen an das Landesamt für VerfasErster Abschnitt: sungsschutz auf Ersuchen Organisation, Aufgaben und Befugnisse des SS 11a Informationsübermittlung durch nicht-öfVerfassungsschutzes fentliche Stellen an das Landesamt für SS 1 Organisation, Zuständigkeit Verfassungsschutz auf Ersuchen SS 2 Aufgaben SS 12 Übermittlung personenbezogener Daten SS 3 Begriffsbestimmungen durch das Landesamt für VerfassungsSS 4 Allgemeine Befugnisse schutz SS 5 Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel SS 12a Übermittlung von nach SS 5a erhobenen SS 5a Besondere Befugnisse personenbezogenen Daten SS 13 Übermittlungsverbote Zweiter Abschnitt: SS 14 Besondere Pflichten des Landesamtes für Datenschutzrechtliche Bestimmungen Verfassungsschutz SS 6 Speicherung, Veränderung und Nutzung SS 15 Unterrichtung der Öffentlichkeit personenbezogener Daten SS 7 Berichtigung, Löschung und Sperrung perVierter Abschnitt: sonenbezogener Daten Parlamentarische Kontrolle, Einschränkung SS 7a Löschung von nach SS 5a erhobenen persovon Grundrechten nenbezogenen Daten SS 16 Parlamentarische Kontrollkommission SS 8 Errichtungsanordnung SS 17 Rechte der Parlamentarischen KontrollSS 9 Auskunft an Betroffene kommission SS 18 Einschränkung von Grundrechten Dritter Abschnitt: Übermittlungsvorschriften Fünfter Abschnitt: SS 10 Informationsübermittlung an das LandesSchlussbestimmung amt für Verfassungsschutz ohne Ersuchen SS 19 In-Kraft-Treten | 177
  • eines Landes sind solche politisch bestimmgekleidet auf wie militante Linksextremisten ten, zielund zweckgerichteten Verhaltenswei(autoNome). Innerhalb der Neonazi-Szene wasen
Zudem übernahmen sie in Teilen Stilelemente Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes anderer Jugendsubkulturen und traten ähnlich oder eines Landes sind solche politisch bestimmgekleidet auf wie militante Linksextremisten ten, zielund zweckgerichteten Verhaltenswei(autoNome). Innerhalb der Neonazi-Szene wasen in einem oder für einen Personenzusamren autoNome NatioNalisteN vor allem wegen ihres menschluss, der darauf gerichtet ist, den Bund, öffentlichen Erscheinungsbildes und ihrer GeLänder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktiwaltbereitschaft umstritten. In Sachsen traten onsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen. autoNome NatioNalisteN hauptsächlich als Aktionsform auf. In jüngerer Vergangenheit ist ein öfBestrebungen gegen die freiheitliche demofentlichkeitswirksames Auftreten von autoNomeN kratische Grundordnung sind solche politisch NatioNalisteN im Freistaat Sachsen nicht mehr zu bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhalbeobachten. tensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, einen Bestrebungen, extremistische der zur freiheitlichen demokratischen GrundordNach allgemeinem Sprachgebrauch sind Bestrenung zu zählenden Verfassungsgrundsätze zu bungen alle auf ein Ziel gerichteten Aktivitäten. beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Extremistische Bestrebungen im Sinne des Verfassungsschutzgesetzes sind Aktivitäten mit der Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht Zielrichtung, die Grundwerte der freiheitlichen in einem oder für einen PersonenzusammenDemokratie zu beseitigen. Dazu gehören Vorbeschluss handeln, sind Bestrebungen, wenn sie reitungshandlungen, Agitation und Gewaltakte. auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Es ist zu unterscheiden zwischen Schutzgut des Bundesverfassungsschutzgesetzes oder eines Landesverfassungsschutzgesetzes Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes erheblich zu beschädigen. oder eines Landes, Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes, Extremismus / Radikalismus Bestrebungen gegen die freiheitliche demoDie Verfassungsschutzbehörden unterscheiden kratische Grundordnung. zwischen "Extremismus" und "Radikalismus", obwohl beide Begriffe oft synonym gebraucht Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes werden. Bei "Radikalismus" handelt es sich oder eines Landes sind solche politisch bestimmzwar auch um eine überspitzte, zum Extremen ten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweineigende Denkund Handlungsweise, die gesen in einem oder für einen Personenzusamsellschaftliche Probleme und Konflikte bereits menschluss, der darauf gerichtet ist, die Freiheit "von der Wurzel (lat. radix) her" anpacken will. des Bundes oder eines Landes von fremder HerrIm Unterschied zum "Extremismus" sollen jedoch schaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu weder der demokratische Verfassungsstaat noch beseitigen oder ein zu ihm gehörendes Gebiet die damit verbundenen Grundprinzipien unseabzutrennen. rer Verfassungsordnung beseitigt werden. So sind z. B. Kapitalismuskritiker, die grundsätzliche Zweifel an der Struktur unserer WirtschaftsIII Verfassungsschutz | 169
  • sich aktiv für Freiheit, Demokratie werden, extremistische Bestrebungen frühzeiund Rechtsstaatlichkeit einsetzen. tig und möglichst sicher zu erkennen
  • breite Öffentlichkeitsarbeit des LfV Sachsen rechtlich und tatsächlich möglichen und geumfasst deshalb vielfältige Maßnahmen, die für botenen Maßnahmen dagegen
also weder Personen festnehmen, durchsuchen, und Forschungseinrichtungen in Vorträgen vorladen, vernehmen noch Wohnungen durchüber die Gefahren der Wirtschaftsspionage suchen oder Gegenstände beschlagnahmen. Er und Proliferation informiert und Handlungsdarf auch keine Verbote oder Auflagen ausspreempfehlungen gegeben. chen. Der Verfassungsschutz hat vielmehr reine Beobachtungsbefugnisse. die Information kommunaler Verantwortungsträger In Beratungsgesprächen informiert das Lf V Welche Maßnahmen führt das LfV Sachsen Sachsen kommunale Entscheidungsträger im Rahmen seiner öffentlichen Berichterstatüber regionale extremistische Bestrebungen tung durch? und Aktivitäten, damit Gegenstrategien entwickelt werden können. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über verfassungsfeindliche Bestrebungen und Tätigkeidas "Forum starke Demokratie" ten gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Ziel des organisatorisch beim LfV angesiedelVerfassungsschutzes. Sie stellt einen wichtigen ten Forums ist die Unterstützung vor allem Präventionsbeitrag dar und soll die gesellschaftörtlicher staatlicher und kommunaler Entliche Auseinandersetzung mit dem Extremismus scheidungsträger bei der Bekämpfung des Exfördern. Denn nur informierte Bürgerinnen und tremismus. Sie sollen in die Lage versetzt Bürger können sich aktiv für Freiheit, Demokratie werden, extremistische Bestrebungen frühzeiund Rechtsstaatlichkeit einsetzen. tig und möglichst sicher zu erkennen und die Die breite Öffentlichkeitsarbeit des LfV Sachsen rechtlich und tatsächlich möglichen und geumfasst deshalb vielfältige Maßnahmen, die für botenen Maßnahmen dagegen zu ergreifen. die Bedarfsträger kostenfrei sind. Dazu zählen: Zudem will das Forum die engere Zusammenarbeit von staatlichen bzw. kommunalen und die Durchführung von Vortragsund Disnichtstaatlichen Trägern der Extremismuspräkussionsveranstaltungen vention fördern. In Vorträgen und öffentlichen Diskussionsrunden informiert das LfV Sachsen - auch in Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen wie z. B. der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung - über politischen Extremismus allgemein und speziell über dessen Erscheinungsformen im Freistaat Sachsen sowie über die Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes. Solche Veranstaltungen werden vor allem an Schulen, Einrichtungen der politischen Bildung, der Verwaltung, der Justiz und der Bundeswehr durchgeführt. Darüber hinaus werden zum Schutz von Forschung und Wirtschaft vor Spionage durch fremde Nachrichtendienste Firmen, Verbände 164 | III Verfassungsschutz
  • beteiligten sich schließlich an einer Demonstration von Linksextremisten. Aus dem Demonstrationszug heIm Freistaat Sachsen sind 2011 keine PKK-Aktiraus
Zum Teil trafen rivalisierende Gruppen von Personen kurdischer und türkischer Volkszugehörigkeit aufeinander. Provokationen führten vereinzelt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen. Zusätzlich besetzten meist junge Kurden Geschäftsstellen von Parteien und Medienanstalten. Für den 26. November 2011 plante die YEKKOM in Berlin eine Großdemonstration gegen das PKK-Verbot. Obwohl die Durchführung der Demonstration untersagt wurde, reiste eine Viel26. November 2011 Berlin. quelle: Youtube. zahl von PKK-Anhängern an. Sie beteiligten sich schließlich an einer Demonstration von Linksextremisten. Aus dem Demonstrationszug heIm Freistaat Sachsen sind 2011 keine PKK-Aktiraus kam es zu Tätlichkeiten. Die Polizei leitete vitäten bekannt geworden. Dennoch ist davon deshalb zahlreiche Ermittlungsverfahren wegen auszugehen, dass in Sachsen lebende Mitglieder Landfriedensbruchs und Körperverletzung ein. und Anhänger der Organisation sich sowohl an den Spendenkampagnen als auch an den Großveranstaltungen der PKK beteiligen. 2.3.2 Publikationen RISALAT AL-IKHWAN (Rundschreiben der AL-AHD (Die Verpflichtung) Bruderschaft) Extremismusbereich: Ausländerextremismus / Extremismusbereich: Ausländerextremismus / Islamismus Islamismus Herausgeber / hizb allah Herausgeber / muslimbruderschaFt (mb) Verantwortlicher: Verantwortlicher: Erscheinungsturnus: wöchentlich Erscheinungsturnus: unbekannt Auflage: unbekannt Auflage: unbekannt Verbreitung: erscheint nur im Libanon Verbreitung: weltweit 156 | II Informationen zu extremistischen und sicherheitsgefährdenden Bestrebungen im Einzelnen
  • forderten beispielsweilässlich des zwölften Jahrestages der Festnahse ein eigenes Rechtssystem, da sie Entscheidunme Abdullah ÖCALANs am 12. Februar
den Demonstrationen. Regelmäßig werden während dieser Veranstaltungen Grußbotschaften von hochrangigen PKK-Kadern übermittelt. Lokale, durch die örtlichen Vereine organisierte Protestdemonstrationen, folgen insbesondere nach Maßnahmen der Sicherheitsbehörden wie Durchsuchungen von Vereinslokalen oder Festnahmen von Funktionären. Für ihre umfangreichen Aktivitäten, den Organisationsapparat und nicht zuletzt für die Ausrüstung der HPG benötigt die PKK erhebliche finanzielle Mittel. Zu diesem Zweck finden jährlich zwischen September und März großangelegte Spendenkampagnen statt. Dabei werden von den Mitgliedern und Anhängern Beträge mindestens Veranstaltungen Jugendliche für die Teilnahme in der Größenordnung eines Monatseinkommens an dem im türkisch-irakischen Grenzgebiet geeingefordert. Weitere Finanzquellen sind der Verführten Guerilla-Krieg. kauf von Propagandamaterial, Mitgliedsbeiträge in Vereinen und Erlöse der Großveranstaltungen. In verschiedenen europäischen - auch deutschen - Großstädten wurden unter dem Motto Auch 2011 mobilisierte die PKK zehntausende "Kurden fordern ihren Status" Mahnwachen abAnhänger zu Massendemonstrationen. So angehalten. Die Teilnehmer forderten beispielsweilässlich des zwölften Jahrestages der Festnahse ein eigenes Rechtssystem, da sie Entscheidunme Abdullah ÖCALANs am 12. Februar 2011 in gen türkischer Gerichte nicht mehr anerkennen Straßburg (Frankreich), zum kurdischen Neuwollen275 und verlangten, dass in die Pässe der jahrsfest Newroz am 19. März 2011 in Düsselin Deutschland lebenden Kurden die "kurdische dorf (Nordrhein-Westfalen), zum "14. MazlumStaatsbürgerschaft" einzutragen sei.276 Dogan274-Festival für Jugend, Kultur und Sport" am 9. Juli 2011 in Köln (Nordrhein-Westfalen) Im Herbst 2011 kam es in Westeuropa zu zum und zum "19. Internationalen Kurdischen KulturTeil gewalttätigen Aktionen von Anhängern Abfestival" am 3. September 2011 ebenfalls in Köln. dullah ÖCALANs. Sie protestierten gegen die anBei derartigen Veranstaltungen wird hauptsächgeblich seit Wochen anhaltende verschärfte Isolich die Freilassung ÖCALANs, die Anerkennung lation des PKK-Führers. Ebenso thematisierten der kurdischen Identität durch den deutschen sie die "Angriffe" der türkischen Armee gegen Staat und die Aufhebung des BetätigungsverPKK-Stellungen. Deutschland und Europa sollen bots für die PKK gefordert. Bei Demonstrationen Druck auf die Türkei ausüben, um die Lebensbesind immer wieder verbotene Symbole der PKK dingungen Abdullah ÖCALANs und der Kurden festzustellen. Die komaleN ciwaNeN werben bei den zu verbessern. 274 Der PKK-Funktionär Mazlum DOGAN nahm sich 1982 in türkischer Haft das Leben und wird seither von der PKK als Märtyrer verehrt. 275 Yeni Özgür Politika vom 11.04.2011, S. 1/5: Rede eines YEK-KOM-Vorstandsmitglieds in Frankfurt am Main (Hessen). 276 Yeni Özgür Politika vom 21.04.2011, S. 1/12: Forderung des Vorsitzenden der YEK-KOM. II Informationen zu extremistischen und sicherheitsgefährdenden Bestrebungen im Einzelnen | 155
  • LINKSEXTREMISMUS
106 LINKSEXTREMISMUS
  • Bezeichnung "amerikanische Ostküste" wird vo n Rechtsextremisten, so auch von MAHLER, häufig als Synonym für die angebliche Macht amerikanischer jüdischer
256 Erläuterungen und Dokumentation 35 In den "Grundgedanken" ihres Parteiprogramms vo n 1996 erklärt die NPD, sie stehe mit einem "lebensrichtigen Menschenbild gegen Fremdherrschaft und Fremdbestimmung, gegen Überfremdung, Ausbeutung und Unterdrückung, für deutsche Freiheit, für Freiheit der Völker, für eine soziale Neuordnung in Deutschland, die unserem Menschenbild entspricht". 36 Unter der Überschrift "Arbeit statt Globalisierung" im Internet eingestellte Meldung des NPD-Parteivorstands. 37 Wie aus einer umfangreichen Medienberichterstattung hervorging, hatte e i n vormaliges Mitglied der nordrhein-westfälischen Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Frühjahr in Interviews und Pressemitteilungen die israelisch e Politik scharf kritisiert und sie mit "Nazi-Methoden" gleichgesetzt. Darüber hinaus sprach e r von der Existenz einer "zionistischen Lobby", die weltweit die Medien beherrsche. Die Absicht des damaligen nordrhein-westfälischen FDP-Vorsitzenden, den Abgeordneten sowohl in die FDP als auch in deren nordrhein-westfälische Landtagsfraktion aufzunehmen, hatte innerwie außerhalb der Partei heftige Proteste ausgelöst. So erklärte etwa der Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, in "Stürmer-Manier" seien antisemitische Thesen vorgetragen worden. Der damalige nordrhein-westfälische FDP-Vorsitzende warf diesem daraufhin mehrfach ö ffentlich vor, mit Gehässigkeiten und Intoleranz den Zulauf zum Antisemitismus mit zu verantworten zu haben. Diesem Vorhalt entgegnete der Vizepräsident, diese Äußerungen bewegten sich auf dem Niveau der "Republikaner" und der NPD. 38 Schreibweise aus dem Original übernommen. 39 Vgl. "Deutsch e Stimme" Nr. 7/2002, S. 6. 40 Homepage des "Deutschen Kollegs"; Stand: 22.05.2002. 41 Vgl. "Deutsch e Stimme" Nr. 4/2002, S. 13. 42 Die Bezeichnung "amerikanische Ostküste" wird vo n Rechtsextremisten, so auch von MAHLER, häufig als Synonym für die angebliche Macht amerikanischer jüdischer Bankiers genutzt. 43 "Rundbrief oppositioneller NPD-Kräfte" Nr. 1/2002, S. 1, 4 .
  • jedenfalls vordergründig ab und bewegen sich überwiegend im hiesigen Rechtsrahmen, den sie jedoch langfristig zu unterwandern und abzuschaffen versuchen. Beispiele
ISLAMISMUS 111 in ihren Heimatländern einen bewaffneten Kampf führen, (z. B. die libanesische Organisation "Hizb Allah", die palästinensische "HAMAS" oder die afghanischen "Taleban") und den salafistischen Jihadist:innen, die weltweit einen bewaffneten Kampf führen, (z. B. das Terrornetzwerk "al-Qaida" und der sog. "Islamische Staat"). Der Begriff "Legalistischer Islamismus" beschreibt hingegen Organisationen, welche eine Veränderung der Staatsund Gesellschaftsordnung zugunsten eines islamistischen Staatswesens über die politische Einflussnahme anstreben. Die in Deutschland tätigen "Legalist:innen" lehnen Gewalt jedenfalls vordergründig ab und bewegen sich überwiegend im hiesigen Rechtsrahmen, den sie jedoch langfristig zu unterwandern und abzuschaffen versuchen. Beispiele für in Deutschland tätige legalistischislamistische Organisationen sind die "Muslimbruderschaft", die "Saadet Partisi" oder die "Hizb ut-Tahrir". Hervorzuheben ist, dass beide Bereiche nicht trennscharf voneinander abzugrenzen sind. Dies liegt daran, dass zum einen die ideologische Ausrichtung und die damit begründete Gewaltaffinität der Anhängerschaft nicht immer eindeutig definiert werden kann. Zum anderen rekrutieren terroristische Gruppen ihre Anhänger:innen häufig aus legalistisch-extremistischen Organisationen. Dies gilt insbesondere für den Salafismus, dessen missionarischer eng mit dem gewaltorientierten Strang verflochten ist. Aus diesem Grund wird dem Salafismus ein eigenes Unterkapitel gewidmet. In Bremen sind im Jahr 2022 etwa 575 Personen islamistischen Gruppen zuzurechnen. Damit ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr - hier waren es 600 Personen - um ca. 5% geringfügig gesunken. Fluktuationen innerhalb der extremistischen Spektren sind üblich. Gleichzeitig konnte jedoch eine deutliche Zunahme der Online-Aktivitäten unterschiedlicher islamistischer Gruppierungen festgestellt werden, die eine Vielzahl von insbesondere jüngeren Personen erreicht und noch nicht ausreichend belastbar quantifiziert werden kann. 7.1 Islamistischer Terrorismus Der islamistische Terrorismus lässt sich in national und global ausgerichtete Organisationen unterscheiden. Der global ausgerichtete islamistische Terrorismus ist gleichzusetzen mit dem jihadistischen Salafismus oder kurz Jihadismus. Jihadist:innen erkennen das Nationalstaatsprinzip nicht an und versuchen, mittels des Einsatzes terroristischer Gewalt die Regime in der muslimischen Welt zu stürzen, um ein länderübergreifendes Kalifat zu errichten. Anschläge in westlichen Staaten dienen dazu, die dortigen Bevölkerungen einzuschüchtern, die Politik unter Druck zu setzen und demokratische Strukturen, soweit vorhanden, zu destabilisieren. Die bekanntesten Organisationen im Jihadismus sind "al-Qaida" und der sog. "Islamische Staat" ("IS").
  • staatliche Gewaltmonopol infrage und zielt auf die Etablierung rechtsfreier Räume. Als Varianten hatten sich in der NPD auch Vorstellunge
Erläuterungen und Dokumentation 255 25 "Bundestagswahlprogramm 2002" der NPD, Internet-Fassung, S. 48, Stand: September 2002. 26 Interview mit SCHWAB über dessen neues Buch " VolksStaat statt Weltherrschaft" in "Deutsch e Stimme" Nr. 7/2002, S. 3. 27 "Deutsch e Stimme" Nr. 9/2002, S. 9. 28 "Deutsch e Stimme" Nr. 9/2002, S. 9. 29 Vgl. "Deutsch e Stimme" Nr. 8/2002, S. 21. 30 Schulungsmaterial: "Basisgruppenarbeit in der NPD", S. 7; angefallen im Sommer 2002. 31 Homepage des "Deutschen Kollegs"; Stand: Mai 2002. 32 Die Diskussion geht zurück auf ein erstmals 1991 vom "Nationaldemokratischen Hochschulbund e. V." (NHB) veröffentlichte s Konzept "Revolutionärer We g konkret: Schafft befreite Zonen!" Der unbekannte Autor verbindet damit die "Etablierung einer GEGENMACHT", um Freiräume zu schaffen, "in denen WIR faktisch die Macht ausüben" (vgl. "Vorderste Front - Zeitschrift für politische Theorie & Strategie" des NHB, Ausgabe 2/Juni 1991, S . 4). Dieses Verständnis von "befreiten Zonen" stellt das staatliche Gewaltmonopol infrage und zielt auf die Etablierung rechtsfreier Räume. Als Varianten hatten sich in der NPD auch Vorstellunge n von "befreiten Zonen" herausgebildet, die von der Eroberung "kulturellen Einflusses auf politische Entscheidungsprozesse" über die Organisation und Unterstützung von Kinderfesten und Schülerinitiativen bis zum Hilfsangebot bei Schulproblemen und Schwangerschaftsfragen reichen. 33 Vgl. "Deutsch e Stimme" Nr. 2/2002, S. 3. Das bereits 1997 von der Parteiführung in einem Grundsatzpapier als Anleitung zum Handeln propagierte Drei-Säulen-Konzept enthält als strategische Elemente den "Kampf u m d i e Straße" (Demonstrationen und öffentlich e Veranstaltungen), den "Kampf um die Köpfe" (Beeinflussung der politischen Meinung und Schulung von Anhängern) und den "Kampf um die Parlamente" (Teilnahme an Wahlen). 34 Vgl. "Deutsch e Stimme" Nr. 4/2002, S. 7. Bericht 2002
  • Minister", die sich wiederum mit selbst gestalteten Ausweisdokumenten "legitimieren". Rechtsverbindlichen Charakter besitzen die "Dokumente" nicht. Querulatorische Schreiben und Vernetzung "Reichsbürger
auszuüben. Sie bilden "Gemeinen", "Bundesstaaten" oder "Reichsregierungen", ernennen entsprechende Funktionäre, wie z. B. "Verweser", "Reichskanzler" oder "Minister", die sich wiederum mit selbst gestalteten Ausweisdokumenten "legitimieren". Rechtsverbindlichen Charakter besitzen die "Dokumente" nicht. Querulatorische Schreiben und Vernetzung "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" versuchen, sich durch ihre Argumentation verschiedenen staatlichen Maßnahmen zu entziehen mit dem Ziel, keine Steuern, Bußgelder oder Gebühren entrichten zu müssen oder drohende Zwangsvollstreckungen abzuwenden. Sie sprechen Behörden und Amtsträgern ihre hoheitlichen Befugnisse ab und weisen behördliche Schreiben oder Maßnahmen als illegitim zurück. Häufig geschieht dies durch zahlreiche und umfangreiche Schriftsätze, mit denen die Arbeit der Behörden sabotiert werden soll. Nicht selten sind die Schreiben in anmaßendem und aggressivem Ton verfasst, verbunden mit Beleidigungen, Beschimpfungen, Belehrungen, Erpressung, Nötigung und Androhung von "Bußgeldern" in Teils erheblicher Höhe und "Unterlassungsverfügungen mit Strafzahlungen", auch persönlich gegen einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden. Vordrucke, Vorlagen und Textbausteine für solche Schreiben mit vorgefertigten Argumentationsmustern finden sich hierbei zahlreich online. Überhaupt kommt dem Internet und den sozialen Medien auf Grund der beinahe unbegrenzten Möglichkeiten an Plattformen und Multiplikatoren eine besondere Bedeutung bei der Verbreitung der Ideologie der "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" zu. Zudem bietet es bei Bedarf die notwendige Anonymität, um sich bei ersten Recherchen nach Denkansätzen und der Suche nach Gleichgesinnten sicher zu fühlen. In einem Austausch über Foren erfolgt häufig die weitergehende Vernetzung bis hin zu Verabredungen zu realweltlichen Treffen im konspirativen Kreis oder größeren öffentlichen Veranstaltungen. Auch findet sich in einschlägigen Online-Shops und Präsenzen ein breites Angebot buchbarer Seminare oder ergänzender Literatur, die die Ideologie näherbringen und vertiefen sollen. Bei Realwelttreffen werden Beurkundungen vorgenommen, bei denen Zeugen die Identität von Personen oder ihre Zugehörigkeit zu einer "Gemeine" oder einem Stamm mit ihrer Unterschrift und Fingerabdrücken bestätigen. Diese Urkunden werden danach oft mit umfangreichen Anlagen an Behörden versandt. 51

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