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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • MuhammadKarikaturen zeigten (vgl. Berichtsteil Rechtsextremismus, Kap. III, Nr. 3), griffen salafistische
ISLAMISMUS/ISLAMISTISCHER TERRORISMUS und Radikalisierung von Unterstützernetzwerken in verschiede nen Ländern, so auch in Deutschland. Über eigens eingerichtete Internetpräsenzen wird dazu aufgefordert, den inhaftierten Isla misten Briefe zukommen zu lassen oder deren Verwandte zu unterstützen. Desgleichen werden angebliche Briefe aus dem Gefängnis veröffentlicht, in denen einerseits die Haftbedingungen als unerträglich und menschenunwürdig geschildert und anderer seits die Standhaftigkeit des jeweiligen Inhaftierten betont werden. Einen breiten Raum nahm die Inhaftierung einer bekannten deutschen Islamistin ein. Die Inhaftierung einer "wehrlosen rei nen Muslimin" gilt in islamistischen Kreisen als eine unmittelbare Ehrverletzung und löste eine Vielzahl von propagandistischen Verlautbarungen aus. "AlQaida im islamischen Maghreb" (AQM, vgl. Kap. II, Nr. 2.3) veröffentlichte am 18. März 2012 eine Videobotschaft, in der die Organisation die Haftentlassung der deutschen Islamistin im Gegenzug für die Freilassung einer in Nigeria verschlepp ten deutschen Geisel verlangte. Zudem forderte AQM finanzielle Kompensation für die angeblichen Misshandlungen der Islamis tin während der Haft sowie die Möglichkeit einer Ausreise in ein Land ihrer Wahl. Die im September 2012 durchgeführte Hausdurchsuchung der ehemals Inhaftierten gab zu erneuter Propaganda Anlass. Ein Nut zer eines arabischsprachigen "jihadistischen" Diskussionsforums reagierte am 3. Oktober 2012 mit einem Eintrag, in welchem er die Muslime auffordert, sich für die deutsche Islamistin einzusetzen: "Diese Angelegenheit wird nicht beendet, ohne dass wir von dem Blut der Deutschen trinken und ihre Interessen überall angreifen. Gibt es jemanden, der sich aufrafft, meine Lieben?? Wo sind die Löwen des Islam???" ("Jihadistisches" Diskussionsforum, 3. Oktober 2012) Wahlkampftour der Als im Rahmen des nordrheinwestfälischen Wahlkampfes "Bürgerbewegung Mitglieder der "Bürgerbewegung pro NRW" am 1. Mai und am pro NRW" 5. Mai 2012 MuhammadKarikaturen zeigten (vgl. Berichtsteil Rechtsextremismus, Kap. III, Nr. 3), griffen salafistische 314
  • ISLAMISMUS/ISLAMISTISCHER TERRORISMUS ermahnt diese, sich für die Einführung islamischer Rechtsvor schriften einzusetzen. Zudem gibt sie ihrer Hoffnung Ausdruck, dass durch
ISLAMISMUS/ISLAMISTISCHER TERRORISMUS ermahnt diese, sich für die Einführung islamischer Rechtsvor schriften einzusetzen. Zudem gibt sie ihrer Hoffnung Ausdruck, dass durch das Engagement der Frauen aus dem "Arabischen Frühling" letztlich ein "Islamischer Frühling" werde. Die Frau diene als Unterstützerin durch die Erziehung der Kinder zu zukünftigen Kämpfern. Zudem sei es die Aufgabe der Frauen, ihre Ehemänner dazu zu bringen, sich für inhaftierte Musliminnen einzusetzen. Deutschsprachige Die "Islamische Bewegung Usbekistans" (IBU, vgl. Kap. II, Nr. 3.2) Propaganda ist seit 2009 noch immer diejenige ausländische "jihadistische" Organisation, die Deutschland in ihrer Propaganda am häufigsten thematisiert. Es ist anzunehmen, dass ihre oftmals zeitnahe und umfangreiche propagandistische Würdigung der Ereignisse in Deutschland auf die intensive Propagandaarbeit der aus Deutsch land stammenden Brüder Monir und Yassin Chouka zurückzu führen ist. Von Januar bis August 2012 wurden allein neun Bot schaften der IBU veröffentlicht, an denen die Brüder mitwirkten. Hervorzuheben sind "Böses Vaterland" vom 9. Februar 2012 sowie "Ja, wir sind Terroristen" vom 13. März 2012, in denen einerseits der Bundeswehreinsatz in Afghanistan kritisiert und andererseits Deutschland zum legitimen Ziel der "Jihadisten" erklärt werden. Seit dem 15. Juni 2012 publiziert das internationale Propagan danetzwerk "Globale Islamische Medienfront" (GIMF) erstmals seit 2008 wieder deutschsprachige Propaganda. Bei den veröf fentlichten Texten handelt es sich teils um Übersetzungen älterer Schriften, Übersetzungen aktueller Propaganda "jihadistischer" Organisationen und Eigenproduktionen. In manchen dieser Publi kationen wird direkt Bezug auf Ereignisse in Deutschland genom men bzw. zu Gewalthandlungen in Deutschland aufgerufen. Seit dem 3. November 2012 tragen die deutschsprachigen Veröf fentlichungen der GIMF auch das Logo von der in Deutschland verbotenen Vereinigung "Millatu Ibrahim". Dies kann als Hinweis gewertet werden, dass Mohamed Mahmoud - führender Protago nist von "Millatu Ibrahim" (vgl. Kap. II, Nr. 1 und Kap. III) - wieder Kontakt zur GIMF aufgenommen hat und mit dieser kooperiert. Bis Ende 2012 hat die GIMF insgesamt vier Botschaften mit dem Logo von "Millatu Ibrahim" herausgegeben. 312
  • ihrer Art und Schwere einer Gefährdung der vorstehenden Rechtsgüter besteht und der Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses Einsatz anderer Methoden
  • Waffenscheinkarteien, einsehen. Gefahrenabwehr ist nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmä(2) Eine solche Einsichtnahme ist nur zulässig, wenn ßigkeit
VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 2023 nen, unerlässlich ist, ein konkreter Verdacht in Bezug auf eine SS 9a Eingriffe, die in ihrer Art und Schwere einer Gefährdung der vorstehenden Rechtsgüter besteht und der Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses Einsatz anderer Methoden und Mittel zur heimlichen Informagleichkommen tionsbeschaffung keine Aussicht auf Erfolg bietet. Die Sätze (1) Ein Eingriff, der in seiner Art und Schwere einer Beschrän- 1 und 2 gelten entsprechend für einen verdeckten Einsatz kung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses gleichtechnischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und kommt und nicht den Regelungen des SS 9 unterliegt, wozu insBildaufzeichnungen in Wohnungen. Maßnahmen nach den besondere das Abhören und Aufzeichnen des nicht öffentlich Sätzen 1 bis 3 dürfen nur auf Grund richterlicher Anordnung gesprochenen Wortes mit dem verdeckten Einsatz technischer getroffen werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme Mittel gehört, bedarf der Anordnung durch den Senator für auch durch den Senator für Inneres, der im Verhinderungsfall Inneres, der im Verhinderungsfall durch den zuständigen durch den zuständigen Staatssekretär vertreten wird, angeStaatssekretär vertreten wird. ordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich (2) Die SSSS 2 und 3 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes nachzuholen. zu Artikel 10 Grundgesetz gelten entsprechend. (2) Die Anordnung ist auf höchstens drei Monate zu befris(3) SS 9 Abs. 6 gilt entsprechend. ten. Verlängerungen um jeweils nicht mehr als drei weitere Monate sind auf Antrag zulässig, soweit die Voraussetzungen SS 10 Registereinsicht durch die Verfassungsschutzbehörde der Anordnung fortbestehen. Liegen die Voraussetzungen der (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf zur Aufklärung Anordnung nicht mehr vor oder ist der verdeckte Einsatz tech- - von sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätignischer Mittel zur Informationsgewinnung nicht mehr erforderkeiten für eine fremde Macht oder lich, ist die Maßnahme unverzüglich zu beenden. Der Vollzug - von Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder der Anordnung erfolgt unter Aufsicht eines Bediensteten der darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die freiVerfassungsschutzbehörde, der die Befähigung zum Richterheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die amt hat. Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder (3) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei - von Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Bekann die Maßnahme durch den Senator für Inneres, der im lange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, Verhinderungsfall durch den zuständigen Staatssekretär von öffentlichen Stellen geführte Register, z. B. Melderegister, vertreten wird, angeordnet werden. Eine anderweitige VerPersonalausweisregister, Passregister, Führerscheinkarteien, wertung der hierbei erlangten Erkenntnisse zum Zwecke der Waffenscheinkarteien, einsehen. Gefahrenabwehr ist nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmä(2) Eine solche Einsichtnahme ist nur zulässig, wenn ßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt worden ist; bei 1. die Aufklärung auf andere Weise nicht möglich erscheint, Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüginsbesondere durch eine Übermittlung der Daten durch die lich nachzuholen. registerführende Stelle der Zweck der Maßnahme gefährdet (4) Zuständig für richterliche Entscheidungen nach den Absätwürde, und zen 1 und 3 ist das Amtsgericht Tiergarten. Für das Verfahren 2. die betroffene Person durch eine anderweitige Aufklärung gelten die Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiunverhältnismäßig beeinträchtigt würde, und ten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend. 3. eine besondere gesetzliche Geheimhaltungsvorschrift oder (5) Der Senat unterrichtet die Kommission nach SS 2 des Geein Berufsgeheimnis der Einsichtnahme nicht entgegensteht. setzes zur Ausführung des Artikel-10-Gesetzes in der Fassung (3) Die Anordnung für die Maßnahme nach Absatz 1 trifft der vom 25. Juni 2001 (GVBl. S. 251), das zuletzt durch Artikel I Leiter der Verfassungsschutzabteilung, im Falle der Verhindedes Gesetzes vom 5. Dezember 2003 (GVBl. S. 571) geändert rung der Vertreter. worden ist, unverzüglich, möglichst vorab, und umfassend (4) Die auf diese Weise gewonnenen Erkenntnisse dürfen nur über den Einsatz technischer Mittel nach Absatz 1 und, soweit zu den in Absatz 1 genannten Zwecken verwendet werden. richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 3. SS 3 des GeGespeicherte Informationen sind zu löschen und Unterlagen setzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz zu vernichten, sobald sie für diese Zwecke nicht mehr benötigt gilt entsprechend. werden. (6) Eine Maßnahme nach den Absätzen 1 und 3 ist nach ihrer (5) Über die Einsichtnahme ist ein gesonderter Nachweis zu Beendigung der betroffenen Person mitzuteilen, sobald eine führen, aus dem ihr Zweck, die in Anspruch genommene StelGefährdung des Zwecks der Maßnahme mit hoher Wahrle, die Namen der Betroffenen, deren Daten für eine weitere scheinlichkeit nicht mehr zu erwarten ist. Die durch MaßnahVerwendung erforderlich sind, sowie der Zeitpunkt der Einmen im Sinne des Satzes 1 erhobenen Informationen dürfen sichtnahme hervorgehen. Diese Aufzeichnungen sind gesonnur nach Maßgabe des SS 4 des Artikel-10-Gesetzes verwendert aufzubewahren, durch technische und organisatorische det werden. Maßnahmen zu sichern und, soweit sie für die Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörde nach SS 5 Abs. 2 nicht mehr benötigt werden, am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Erstellung folgt, zu vernichten. 105
  • allgemein zugänglichen Quellen den Parteien des Nordatlantikpaktes über die Rechtsstellung oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand oder nur durch ihrer Truppen
  • Personen des sonstigen Berechtigten sowie weiteren am Zahlungsverkehr öffentlichen Rechts übermitteln von sich aus der VerfassungsBeteiligten und zu Geldbewegungen
VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 2023 den. Der Empfänger ist auf die Verwendungsbeschränkung auf gerichtete Vorbereitungshandlungen verfolgt werden, und und darauf hinzuweisen, dass die Verfassungsschutzbehörde über geheimdienstliche Tätigkeiten. Die Staatsanwaltschaften sich vorbehält, um Auskunft über die vorgenommene Verwenund, vorbehaltlich der staatsanwaltlichen Sachleitungsbefugdung der Daten zu bitten. nis, die Polizei übermitteln darüber hinaus auch andere im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung bekannt gewordene InforSS 24 Übermittlung von Informationen an die Stationierungsmationen über Bestrebungen im Sinne des SS 5 Abs. 2. streitkräfte (2) Die Verfassungsschutzbehörde kann von jeder der in AbDie Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten satz 1 genannten öffentlichen Stellen verlangen, dass sie ihr an Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte übermitteln, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen soweit die Bundesrepublik Deutschland dazu im Rahmen von einschließlich personenbezogener Daten übermittelt, wenn Artikel 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen die Informationen nicht aus allgemein zugänglichen Quellen den Parteien des Nordatlantikpaktes über die Rechtsstellung oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand oder nur durch ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutscheine den Betroffenen stärker belastende Maßnahme erhoben land stationierten ausländischen Streitkräfte vom 3. August werden können. Es dürfen nur die Informationen übermittelt 1959 (BGBl. 1961 II S. 1183) verpflichtet ist. Die Übermittlung ist werden, die bei der ersuchten Behörde bereits bekannt sind. aktenkundig zu machen. Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, (3) Die Verfassungsschutzbehörde braucht Ersuchen nicht zu dass die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verwendet begründen, soweit dies dem Schutz der betroffenen Person werden dürfen, zu dem sie ihm übermittelt wurden. dient oder eine Begründung den Zweck der Maßnahme gefährden würde. SS 25 Übermittlung von Informationen an öffentliche Stellen (4) Die Übermittlung personenbezogener Daten, die auf außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes Grund einer Maßnahme nach SS 100a der StrafprozessordDie Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene nung bekannt geworden sind, ist nur zulässig, wenn tatsächDaten an ausländische öffentliche Stellen sowie an überliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass jemand eine der oder zwischenstaatliche Stellen übermitteln, wenn die in SS 3 des Artikel-10-Gesetzes genannten Straftaten plant, Übermittlung zur Erfüllung ihrer Aufgaben oder zur Wahrung begeht oder begangen hat. Auf die der Verfassungsschutzerheblicher Sicherheitsinteressen des Empfängers erforderlich behörde nach Satz 1 übermittelten Informationen findet SS 4 ist. Die Übermittlung unterbleibt, wenn auswärtige Belange Abs. 6, auf die dazugehörenden Unterlagen findet SS 4 Abs. 1 der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzSatz 2 des Artikel-10-Gesetzes entsprechende Anwendung. würdige Interessen der betroffenen Person entgegenstehen. (5) Vorschriften zur Informationsübermittlung an die VerDie Übermittlung ist nur im Einvernehmen mit dem Bundesamt fassungsschutzbehörde nach anderen Gesetzen bleiben für Verfassungsschutz zulässig. Sie ist aktenkundig zu machen. unberührt. Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, dass die übermittelten (6) Die Verfassungsschutzbehörde hat die übermittelten Inforpersonenbezogenen Daten nur zu dem Zweck verwendet mationen nach ihrem Eingang unverzüglich darauf zu überwerden dürfen, zu dem sie ihm übermittelt wurden, und die prüfen, ob sie zur Erfüllung ihrer in SS 5 genannten Aufgaben Verfassungsschutzbehörde sich vorbehält, um Auskunft über erforderlich sind. Ergibt die Prüfung, dass sie nicht erforderdie vorgenommene Verwendung der Informationen zu bitten. lich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten. Die Vernichtung unterbleibt, wenn die Trennung von anderen InSS 26 Unterrichtung der Öffentlichkeit formationen, die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind, Die Verfassungsschutzbehörde unterrichtet die Öffentlichkeit nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand erfolgen kann; in mindestens einmal jährlich über Bestrebungen und Tätigkeiten diesem Fall ist die Verarbeitung solcher Informationen einnach SS 5 Abs. 2. Dabei ist die Übermittlung von personengeschränkt und entsprechend zu kennzeichnen. bezogenen Daten nur zulässig, wenn die Bekanntgabe für (7) Soweit andere gesetzliche Vorschriften nicht besondedas Verständnis des Zusammenhanges oder der Darstellung re Regelungen über die Dokumentation treffen, haben die von Organisationen oder unorganisierten Gruppierungen Verfassungsschutzbehörde und die übermittelnde Stelle die erforderlich ist und die Interessen der Allgemeinheit an sachInformationsübermittlung aktenkundig zu machen. gemäßen Informationen das schutzwürdige Interesse des Betroffenen überwiegen. SS 27a Übermittlung von Informationen durch nicht öffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbehörde SS 27 Übermittlung von Informationen an die Verfassungs(1) Die Verfassungsschutzbehörde darf im Einzelfall bei Kreditschutzbehörde instituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunterneh(1) Die Behörden des Landes und die sonstigen der Aufmen unentgeltlich Auskünfte zu Konten, Konteninhabern und sicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des sonstigen Berechtigten sowie weiteren am Zahlungsverkehr öffentlichen Rechts übermitteln von sich aus der VerfassungsBeteiligten und zu Geldbewegungen und Geldanlagen einhoschutzbehörde die ihnen bekannt gewordenen Informationen, len, wenn dies zur Beobachtung gewalttätiger Bestrebungen insbesondere personenbezogene Daten, über Bestrebungen nach SS 5 Abs. 2 Nr. 2 und 3 erforderlich ist und tatsächliche nach SS 5 Abs. 2, die durch Anwendung von Gewalt oder darAnhaltspunkte für Gefahren für Leib und Leben vorliegen. 108
  • durch die Auskunftserteilung Quellen gefährdet sein könschutzbehörde in ihren Rechten verletzt worden zu sein. nen oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes
  • Kontrolle durch die Berliner Beauftragte oder den Berliner einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 2023 lich gegenüber der empfangenden Stelle zu ergänzen oder dass dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes zu berichtigen, wenn dies zu einer anderen Bewertung der gefährdet würde. Mitteilungen der oder des Berliner BeaufInformationen führen könnte oder zur Wahrung schutzwürdiger tragten für Datenschutz und Informationsfreiheit an den BeInteressen der betroffenen Person erforderlich ist. Die Ergäntroffenen dürfen keine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand zung oder Berichtigung ist aktenkundig zu machen und in den der Verfassungsschutzbehörde zulassen, soweit sie nicht einer entsprechenden Dateien zu vermerken. weitergehenden Auskunft zustimmt. SS 32 Akteneinsicht VIERTER ABSCHNITT (1) Sind personenbezogene Daten in Akten gespeichert, so Auskunftserteilung kann dem Betroffenen auf Antrag Akteneinsicht gewährt werden, soweit Geheimhaltungsinteressen oder schutzwürdige Belange Dritter nicht entgegenstehen. SS 31 gilt entsprechend. SS 31 Auskunft an den Betroffenen (2) Die Einsichtnahme in Akten oder Aktenteile ist insbeson(1) Die Verfassungsschutzbehörde erteilt einer natürlichen dere dann zu versagen, wenn die Daten des Betroffenen mit Person über die zu ihr gespeicherten Informationen auf Daten Dritter oder geheimhaltungsbedürftigen sonstigen Antrag unentgeltlich Auskunft. Die Auskunftsverpflichtung Informationen derart verbunden sind, dass ihre Trennung auch erstreckt sich nicht auf Informationen, die nicht der alleinidurch Vervielfältigung und Unkenntlichmachung nicht oder gen Verfügungsberechtigung der Verfassungsschutzbehörde nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand möglich ist. In unterliegen, sowie auf die Herkunft der Informationen und die diesem Fall ist dem Betroffenen zusammenfassende Auskunft Empfänger von Übermittlungen. über den Akteninhalt zu erteilen. (2) Die Verfassungsschutzbehörde darf den Antrag ablehnen, (3) Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 15. Oktober wenn das öffentliche Interesse an der Geheimhaltung ihrer 1999 (GVBl. S. 561) findet auf die von der VerfassungsschutzTätigkeit oder ein überwiegendes Geheimhaltungsinteresse abteilung der Senatsverwaltung für Inneres geführten Akten Dritter gegenüber dem Interesse der antragstellenden Person keine Anwendung. an der Auskunftserteilung überwiegt. In einem solchen Fall hat die Verfassungsschutzbehörde zu prüfen, ob und inwieweit SS 32a Unabhängige Datenschutzkontrolle eine Teilauskunft möglich ist. Ein Geheimhaltungsinteresse (1) Jede Person kann sich an die Berliner Beauftragte oder liegt vor, wenn den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informations1. eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung durch die Ausfreiheit wenden, wenn sie der Ansicht ist, bei der Verarbeitung kunftserteilung zu besorgen ist, ihrer personenbezogenen Daten durch die Verfassungs2. durch die Auskunftserteilung Quellen gefährdet sein könschutzbehörde in ihren Rechten verletzt worden zu sein. nen oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der (2) Die oder der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Arbeitsweisen der Verfassungsschutzbehörde zu befürchten Informationsfreiheit kontrolliert bei der Verfassungsschutzist, behörde die Einhaltung der Vorschriften über den Daten3. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst schutz. Soweit die Einhaltung von Vorschriften der Kontrolle dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten durch die Kommission nach SS 2 des Gesetzes zur Ausführung würde oder des Artikel-10-Gesetzes unterliegt, unterliegt sie nicht der 4. die Informationen oder die Tatsache der Speicherung nach Kontrolle durch die Berliner Beauftragte oder den Berliner einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, es sei wegen der überwiegenden berechtigten Interessen Dritter, denn, die Kommission ersucht die Berliner Beauftragte oder geheimgehalten werden müssen. den Berliner Beauftragten für Datenschutz und InformationsDie Entscheidung nach den Sätzen 1 und 2 trifft der Leiter der freiheit, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz Verfassungsschutzabteilung oder ein von ihm besonders bebei bestimmten Vorgängen oder in bestimmten Bereichen zu auftragter Mitarbeiter. kontrollieren und ausschließlich ihr darüber zu berichten. (3) Die Ablehnung einer Auskunft ist zumindest insoweit zu (3) Die Verfassungsschutzbehörde ist verpflichtet, die Berlibegründen, dass eine verwaltungsgerichtliche Nachprüfung ner Beauftragte oder den Berliner Beauftragten für Datender Verweigerungsgründe gewährleistet wird, ohne dabei den schutz und Informationsfreiheit und ihre oder seine schriftlich Zweck der Auskunftsverweigerung zu gefährden. Die Gründe besonders Beauftragten bei der Erfüllung ihrer oder seiner der Ablehnung sind in jedem Fall aktenkundig zu machen. Aufgaben zu unterstützen. Den in Satz 1 genannten Personen (4) Wird die Auskunftserteilung ganz oder teilweise abgelehnt, ist dabei insbesondere ist die betroffene Person darauf hinzuweisen, dass sie sich an 1. Auskunft zu ihren Fragen sowie Einsicht in alle Unterlagen, die Berliner Beauftragte oder den Berliner Beauftragten für insbesondere in die gespeicherten Daten und in die DatenDatenschutz und Informationsfreiheit wenden kann. Der oder verarbeitungsprogramme, zu gewähren, die im Zusammendem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationshang mit der Kontrolle nach Absatz 2 stehen, freiheit ist auf ihr oder sein Verlangen Auskunft zu erteilen, 2. jederzeit Zutritt zu allen Diensträumen zu gewähren. soweit nicht der Senator für Inneres im Einzelfall feststellt, 110
  • Gemeinschaftsgefühl zu festigen. Hierbei wird der Rechtsstaat als ungerechtes System dargestellt und so das westliche Staats und Gesellschaftsprinzip diffamiert. Ziel
Verfassungsschutzbericht Bayern 2024 Islamismus Gefangenenhilfe Innerhalb der salafistischen Szene stellen Solidarisierungsbekun dungen mit inhaftierten "Glaubensgeschwistern" einen wichtigen Baustein dar, um das Gemeinschaftsgefühl zu festigen. Hierbei wird der Rechtsstaat als ungerechtes System dargestellt und so das westliche Staats und Gesellschaftsprinzip diffamiert. Ziel der salafistischen Gefangenenhilfe ist es, Resozialisierungs prozesse zu verhindern, inhaftierte Szeneangehörige weiterhin an die salafistische Ideologie zu binden und sie dazu zu motivieren, Mithäftlinge an den Salafismus heranzuführen. Vor allem über das Internet wird zu vorwiegend finanziellen Hilfeleistungen für inhaftierte Gleichgesinnte aufgerufen. Zudem ist bekannt, dass Initiativen und Akteure der salafistischen Gefangenenhilfe in Einzelfällen Briefe an in Bayern Inhaftierte muslimischen Glaubens verschickt haben. 3.2.6 Exekutivmaßnahmen Vereinsrechtliche Verbots und Ermittlungsverfahren Vereinsverbote sind ein wichtiges Instrument der wehrhaften Demokratie in Deutschland. Ein Verein ist nach Art. 9 Abs. 2 GG verboten, wenn der Zweck der Tätigkeit des Vereins den Straf gesetzen zuwiderläuft, sich gegen die verfassungsmäßige Ord nung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet. Verbot der DMG Am 12. Juni wurde der salafistische Verein "Deutschsprachige Braunschweig Muslimische Gemeinschaft e. V. Braunschweig" (DMG Braun schweig) und die ihm zuzuordnenden Da'waProjekte, darunter die bundesweite FlyerVerteilungskampagne "Was danach?", durch das niedersächsische Innenministerium verboten, da sich der Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie den Gedanken der Völkerverständigung richtete. So förderte der Verein mit der Verbreitung seiner Ideologie in kämpferisch aggressiver Weise u. a. die Bildung von Parallelgesellschaften, die Ungleichbehandlung von Frauen, die Intoleranz gegenüber anderen Religionen sowie Antisemitismus und Israelfeindlich keit. Im Zuge des Verbotsverfahrens wurde die durch den Verein betriebene Moschee in Braunschweig geschlossen und die Mo scheeräumlichkeiten selbst sowie 8 weitere Objekte in Braun schweig und Berlin durchsucht. Des Weiteren wurde die Sper rung sämtlicher Internetauftritte und SocialMediaKanäle der DMG Braunschweig veranlasst. Der Verein galt als das zentrale Predigernetzwerk der bundesweiten salafistischen Szene und Grundbaustein in der Radikalisierungsbiografie zahlreicher Ange höriger der deutschsprachigen politischsalafistischen und jihadis tischsalafistischen Szene. 98
  • tierten staatlichen Ordnung und einer an der Scharia orientierten Rechtsprechung. Regelmäßig kritisiert er dabei auch Initiativen in der Türkei
  • Tätigkeiten, welche die Bildung Bildungsarbeit und die religiöse Rechtleitung betreffen", legen zu wollen. Ziel der Jugend und Bildungsarbeit der IGMG
ISLAMISMUS/ISLAMISTISCHER TERRORISMUS Themen Stellung genommen. Insbesondere Sevket Eygi vermit telt in seinen Kolumnen ein restriktives Islamverständnis und lehnt Reformen ab. Mehrfach forderte Eygi in der Vergangenheit die Einführung einer ausschließlich an Koran und Sunna orien tierten staatlichen Ordnung und einer an der Scharia orientierten Rechtsprechung. Regelmäßig kritisiert er dabei auch Initiativen in der Türkei, den Islam zu reformieren. So ermahnte er im Februar 2012 in einer Kolumne Theologen und Islamwissen schaftler, die einen laizistischen bzw. säkularen Islam kreieren wollten, dass es im Islam keine Trennung zwischen Religion und Staat gebe. Es sei ausgeschlossen, dass der Islam Säkularismus akzeptiere. Deshalb müssten die Muslime mit aller Kraft am Koran, an der Sunna, der Scharia sowie an den Gesetzen und Regeln der islamischen Wertvorstellungen festhalten.208 Insbesondere die Vorschriften der Scharia und deren Befolgung sind für Eygi unantastbarer Teil des Islam. Die Scharia hat für Eygi Vorrang vor allen anderen Normen. Dementsprechend sind für ihn Demokratie und Islam in ihren Grundprinzipien nicht mitei nander vereinbar, wobei er einräumt, dass in wirklich demokrati schen Staaten Muslime häufig wesentlich freier und sicherer seien als in einigen muslimischen Ländern. Er warnt vor der Vorstel lung, Laizismus und Säkularismus als unabdingbare Vorausset zung der Demokratie zu betrachten; vielmehr bezeichnet er sie als "Katastrophe für die Muslime". Um wirkliche Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit auf Erden zu haben, brauche man den Frieden des Islam. Muslime könnten mit Willenskraft und gut organisiert von einer Demokratie zu einer islamischen Ordnung übergehen. Die Demokratie sei lediglich ein Mittel und kein Zweck.209 Der IGMGVorsitzende Ergün hatte zu seinem Amtsantritt im Schwerpunkte der Mai 2011 angekündigt, die Schwerpunkte der künftigen Arbeit der IGMG-Jugendund IGMG auf "Dienstleistungen" und "Tätigkeiten, welche die Bildung Bildungsarbeit und die religiöse Rechtleitung betreffen", legen zu wollen. Ziel der Jugend und Bildungsarbeit der IGMG bleibt dabei weiterhin die "Bewusstseinsbildung" und Herausbildung einer "islamischen Identität", aber auch die Heranführung von Nachwuchskräften an die Organisation. 208 "Milli Gazete", 8. Februar 2012, S. 15. 209 "Milli Gazete", 12./13. Mai 2012, S. 3. 305
  • cher Veröffentlichungen und das Zurschaustellen der Muham madKarikaturen durch rechtspopulistische Bewegungen zeigen wiederholt, dass die einzelnen Ereignisse in der "jihadistischen
ISLAMISMUS/ISLAMISTISCHER TERRORISMUS Deutschland bezogenen Sachverhalten zu erkennen. Die Ereig nisse in Deutschland und die Aktionen von "jihadistischen" Akti visten in Deutschland werden nicht nur im Internet veröffentlicht und teilweise übersetzt, sondern auch in der Propaganda auslän discher "jihadistischer" Organisationen weiter verarbeitet. Die im Internet geführten Diskussionen anlässlich islamfeindli cher Veröffentlichungen und das Zurschaustellen der Muham madKarikaturen durch rechtspopulistische Bewegungen zeigen wiederholt, dass die einzelnen Ereignisse in der "jihadistischen" Propaganda in einen Zusammenhang gesetzt werden, der die postulierte Islamfeindlichkeit des "Westens" belegen soll. Die Macher der Propaganda sowie führende islamistische und "jiha distische" Aktivisten nutzen das entstandene Emotionalisierungs potenzial, um die Radikalisierung von Muslimen voranzutreiben. Derartige Ereignisse werden darüber hinaus wiederholt als Legiti mationsgrundlage für ihre Ideologie verwendet. 317
  • islamischen Staat geduldeten Andersgläubigen regeln. "Menschengemachtes" Recht, und damit auch Demokratieprinzip, Rechtsstaatlichkeit, Gleich heitsgrundsatz sowie der Schutz von Individual
ISLAMISMUS/ISLAMISTISCHER TERRORISMUS der TJ haben im Berichtszeitraum in Frankfurt am Main (Hessen) im Februar 2012 ca. 250 und in Hamburg im Juni 2012 ca. 400 Anhänger teilgenommen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom Einbürgerung/ 25. Oktober 2011 ausgeführt, dass die TJ keine Vereinigung sei, die Zugehörigkeit zur TJ sich selbst terroristisch betätigt oder die Begehung terroristischer Taten durch Dritte (und sei es auch nur durch Werben für terro ristische Ideologien und Ziele) fördert oder befürwortet. Das reine Bekenntnis zur TJ ist kein Ausweisungsgrund. Das Oberverwaltungsgericht BerlinBrandenburg hat allerdings in seinem Urteil vom 7. Juni 2012 die Abweisung der Klage eines pakistanischen Staatsangehörigen auf Einbürgerung wegen Zuge hörigkeit zur TJ bestätigt und festgestellt, dass die Zugehörigkeit zur TJ ein Einbürgerungshindernis darstellt, weil sich die TJ gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet. Die TJ tritt als friedliche, unpolitische Bewegung auf, die vorgibt, Bewertung ausschließlich die religiöse Rückbesinnung des einzelnen Mus lims im Blick zu haben. Die Missionierungsbewegung stützt sich jedoch bis heute auf Schriften aus ihrer Gründerzeit, die fordern, dass alle Regeln der Scharia unverändert praktiziert werden müs sen. Als unfehlbarer Kanon soll ausschließlich die Scharia das gesamte religiöse, politische, soziale und individuelle Leben sowohl der Muslime als auch das der im islamischen Staat geduldeten Andersgläubigen regeln. "Menschengemachtes" Recht, und damit auch Demokratieprinzip, Rechtsstaatlichkeit, Gleich heitsgrundsatz sowie der Schutz von Individual und Minderhei tenrechten, wird von dieser Ideologie und der auf ihr basierenden Staatsvorstellung abgelehnt. 7. Iranischer Einfluss auf in Deutschland lebende Schiiten In Deutschland existieren eine Reihe schiitischislamischer Zen tren und Organisationen regimetreuer Iraner, mit deren Hilfe das iranische Regime versucht, Einfluss auf hier lebende Schiiten unterschiedlicher Nationalität zu nehmen. Diese Zentren und Organisationen sind der iranischen Staats führung unterstellt und damit auch der iranischen Verfassung 289
  • Führung eines Kalifen stehenden Staates (Kalifat) soll die islamische Rechtsordnung (Scharia) sein. In einer Erklärung auf der Internetseite
ISLAMISMUS/ISLAMISTISCHER TERRORISMUS abschließend alle gesellschaftlichen, politischen und wirtschaft lichen Belange sowie das Alltagsleben. Ziel der panislamisch ausgerichteten HuT ist die Vereinigung der Ziele Gemeinschaft aller Muslime (Umma) in einem einzigen, die ganze Welt umfassenden Staatsgebilde. Gesetzliche Grundlage dieses unter der Führung eines Kalifen stehenden Staates (Kalifat) soll die islamische Rechtsordnung (Scharia) sein. In einer Erklärung auf der Internetseite der HuT heißt es zum Absolutheitsanspruch des Kalifats: "Die Umma erkennt mehr und mehr, dass nur ein Islamischer Staat die Menschheit ideologisch führen kann, weil eben einzig die islamische Lebensordnung diejenige ist, die der Natur des Menschen entspricht und bewiesen hat, dass sie bei richtiger Anwendung zum Aufstieg der Völker geeignet ist." (Homepage HuT, 15. Oktober 2012) Die HuT sieht alle Muslime in der Pflicht, sich aktiv für die Wiedererrichtung des Kalifats einzusetzen. Zu diesem Zweck bemüht sich die Organisation insbesondere um die Rekrutierung angehender Akademiker, die perspektivisch in gesellschaftlichen Schlüsselpositionen platziert werden sollen, um zu einem spä teren Zeitpunkt die Macht zu übernehmen und das Kalifat zu errichten. Die häufig jungen Sympathisanten der HuT werden dazu in meist wöchentlichen Schulungen an die Lehren des Grün ders alNabhani herangeführt. Gewalt wird als legitimes Mittel zur Errichtung und Ausbreitung Befürwortung des Kalifats angesehen: von Gewalt "Das Kalifat wird Armeen entsenden, deren Gleichschritt die Erde zum Beben bringt und Raketen in den Himmel jagen, die die Sonne über dem ungläubigen Westen verdunkeln - auf dass die Verbrecher bestraft werden (...)." (Homepage HuT, 24. September 2012) 285
  • LINKSEXTREMISMUS 2. "...ums Ganze! - kommunistisches Bündnis" (uG) Gründung: 2006 Mitglieder/Anhänger 260 (2021: 280) in Deutschland: in zehn Ortsgruppen Publikationen/Medien
LINKSEXTREMISMUS 2. "...ums Ganze! - kommunistisches Bündnis" (uG) Gründung: 2006 Mitglieder/Anhänger 260 (2021: 280) in Deutschland: in zehn Ortsgruppen Publikationen/Medien: "mole" (Englisch für: "Maulwurf"; Zeitung erscheint unregelmäßig) Mitgliedsgruppen: "antifa nt - Autonome Antifa München" (München, Bayern) "Theorie.Organisation.Praxis" (Berlin) "Basisgruppe Antifaschismus (BA)" (Bremen) "Kritik&Praxis" (Frankfurt am Main, Hessen) "Communist Action & Theory (Marburg, Hessen) "Redical [M]" (Göttingen, Niedersachsen) "In/Progress" (Braunschweig, Niedersachsen "Antifa AK Köln" (Köln, Nordrhein-Westfalen) "Eklat Münster" (Münster, Nordrhein-Westfalen) "Critique'n'act" (Dresden, Sachsen) Das kommunistische Bündnis "...ums Ganze!" (uG) ist ein Zusammenschluss eigenständiger, lokal verankerter Gruppen der autonomen Szene. Als uG-Bündnis bündeln die ansonsten autonomen Gruppen anlassbezogen ihre Kräfte, um überregional wahrnehmbar und handlungsfähig zu sein - zum Beispiel in Aktionsbündnissen und bei Großveranstaltungen. Neben zehn Ortsgruppen in Deutschland gibt es mit der "autonomen antifa [w]" auch eine Mitgliedsgruppe in Österreich. Im Rahmen seines "antifaschistischen Kampfes" betreibt uG seit 2016 die Kampagne "Nationalismus ist keine Alternative" (NIKA). 170
  • geht hervor, dass "DawaFFM" z.B. das Demo kratie und Rechtsstaatsprinzip als Säulen der bestehenden staatli chen Ordnung sowie die Glaubens
ISLAMISMUS/ISLAMISTISCHER TERRORISMUS Deutschland" und "pro NRW" richteten islamkritische bzw. islam feindliche Kundgebungen aus, organisierten Gegenaufmärsche zu salafistischen Demonstrationen oder kündigten an, islamfeindli che Publikationen zu verbreiten. So plante z.B. "pro Deutschland", den Film "Innocence of Muslims" öffentlich aufzuführen, nach dem sie bereits den Trailer auf ihrer Internetseite veröffentlicht hatte. Die Aufführung fand jedoch nicht statt. Vereinsrechtliche Mit Verfügung vom 29. Mai 2012 hat der Bundesminister des Maßnahmen des Innern die salafistisch"jihadistische" Vereinigung "Millatu Bundesministeriums Ibrahim" verboten und vereinsrechtliche Ermittlungsverfahren des Innern gegen die salafistischen Vereine "DawaFFM" und "Die Wahre Reli gion" (DWR) eingeleitet. "Millatu Ibrahim" Die Vereinigung "Millatu Ibrahim" (vgl. Kap. II, Nr. 1) richtete sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung. Die Verbotsverfügung legt dar, dass diese Vereinigung die Muslime in Deutschland zum aktiven Kampf gegen die verfassungsmäßige Ordnung aufrief und dabei nicht nur gewalttätige Ausschreitungen nachdrücklich befürwortete, sondern zu weiterer Gewalt anstachelte. Das Verbot ist seit dem 16. Juli 2012 unanfechtbar. "DawaFFM" Am 13. März 2013 hat der Bundesminister des Innern den salafisti schen Verein "DawaFFM" einschließlich dessen Teilorganisation "Internationaler Jugendverein - Dar al Schabab e.V." verboten. Aus der Verbotsverfügung geht hervor, dass "DawaFFM" z.B. das Demo kratie und Rechtsstaatsprinzip als Säulen der bestehenden staatli chen Ordnung sowie die Glaubens und Gewissensfreiheit ablehnte. Des Weiteren richtete sich der Verein gegen den Gedanken der Völ kerverständigung, da er u.a. zum Hass gegen Angehörige anderer Religionen und Vertreter anderer religiöser Überzeugungen aufrief. Das Missionierungsnetzwerk "DawaFFM" mit Sitz in Frankfurt am Main (Hessen) ist nach eigenem Bekunden im Jahr 2008 gegrün det worden. Sein Angebot richtete sich in erster Linie an junge Muslime sowie Konvertiten. Zur Verbreitung salafistischer Inhalte im Internet nutzte der Verein vorrangig soziale Netzwerke und Videoplattformen. "Die Wahre Religion" Die Internetplattform DWR existiert nach eigenen Angaben seit (DWR) 2005. Gründer von DWR ist AbouNagie. 270
  • LINKSEXTREMISMUS 3. "Perspektive Kommunismus" (PK) Gründung: April 2014 Mitglieder/Anhänger 100 (2021: 120) in Deutschland: in fünf eigenständigen Organisationen Publikationen/Medien
  • Zeitung" (jährlich zum 1. Mai) Mitgliedsgruppen: "Antikapitalistische Linke München" (Bayern) "Linke Aktion Villingen-Schwenningen" (Baden-Württemberg) "Revolutionäre Aktion Stuttgart" (Baden
LINKSEXTREMISMUS 3. "Perspektive Kommunismus" (PK) Gründung: April 2014 Mitglieder/Anhänger 100 (2021: 120) in Deutschland: in fünf eigenständigen Organisationen Publikationen/Medien: "1. Mai Zeitung" (jährlich zum 1. Mai) Mitgliedsgruppen: "Antikapitalistische Linke München" (Bayern) "Linke Aktion Villingen-Schwenningen" (Baden-Württemberg) "Revolutionäre Aktion Stuttgart" (Baden-Württemberg) "Revolutionäre Aktion Karlsruhe" (Baden-Württemberg) "Roter Aufbau Hamburg" (Hamburg) Die "Perspektive Kommunismus" (PK) ist ein antiimperialistischer Zusammenschluss von revolutionär-kommunistisch ausgerichteten Gruppen mit einem marxistisch-leninistischen Weltbild. Ihr Ziel ist die revolutionäre Überwindung des "kapitalistischen Systems". Hierfür bemüht sich die PK um eine "bundesweite revolutionäre Organisation" als "reale Gegenmacht zur Macht von Staat und Kapital". 171
  • klagt, zeigte während der Verhandlung aber keine Einsicht. Er rechtfertigte seine Tat mit den Worten: "Gelehrte sagen, wer den Propheten
  • weist Merkmale einer Straßenmilitanz und Parallelen zu linksextremistischen Ausschreitungen auf, so z.B. durch das Mitführen von Fahnen, Steinen und Messern
ISLAMISMUS/ISLAMISTISCHER TERRORISMUS Sie unterscheiden sich jedoch vor allem in der Wahl der Mittel. Vertreter des politischen Salafismus stützen sich auf intensive Propagandatätigkeit, um gesellschaftlichen Einfluss zu gewinnen. Anhänger des "jihadistischen" Salafismus hingegen glauben, ihre Ziele durch Gewaltanwendung realisieren zu können. Die Übergänge zwischen politischem und "jihadistischem" Salafismus sind - wie Auswertungen von Radikalisierungsverläu fen gezeigt haben - fließend. Salafistische Im Mai 2012 trat zum ersten Mal eine neue Aktionsform auf: die Straßengewalt salafistische Straßengewalt. Als im Rahmen des nordrheinwestfälischen Wahlkampfes Mitglieder der "Bürgerbewegung pro NRW" ("pro NRW") am 1. Mai 2012 vor der "Millatu IbrahimMoschee" in Solingen (NordrheinWestfalen) und am 5. Mai 2012 vor der "KönigFahd Akademie" in Bonn (NordrheinWestfalen) MuhammadKarika turen des Dänen Kurt Westergaard zeigten, eskalierte die Situa tion. Salafistische Gegendemonstranten griffen Mitglieder von "pro NRW" und Polizisten an. Insgesamt wurden bei den Aus schreitungen 31 Polizisten verletzt. Ein türkischer Staatsangehöriger stach bei den Ausschreitungen am 5. Mai 2012 mit einem Messer auf zwei Polizeibeamte ein und verletzte sie schwer. Er wurde wegen dieser Handlungen ange klagt, zeigte während der Verhandlung aber keine Einsicht. Er rechtfertigte seine Tat mit den Worten: "Gelehrte sagen, wer den Propheten beleidige, verdiene den Tod" und kündigte an, auch künftig so handeln zu wollen. Am 19. Oktober 2012 befand das Landgericht Bonn (NordrheinWestfalen) den Angeklagten des Landfriedensbruchs, der gefährlichen Körperverletzung sowie des Widerstands gegen Vollzugsbeamte für schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren sowie zur Zahlung von Schmerzensgeld. Diese gewalttätigen Proteste stellen in Deutschland eine im Bereich des Salafismus neue Aktionsform dar. Sie weist Merkmale einer Straßenmilitanz und Parallelen zu linksextremistischen Ausschreitungen auf, so z.B. durch das Mitführen von Fahnen, Steinen und Messern, teilweise Vermummen und das Tragen von martialisch anmutender Kleidung. 268
  • eines religiös verbindlich vorgeschriebe nen Kampfes gegen den demokratischen Rechtsstaat und seine Institutionen zur Verteidigung der Religion. "Millatu Ibrahim" rechtfertigte
ISLAMISMUS/ISLAMISTISCHER TERRORISMUS Das mit Bildern und Videosequenzen der o.g. gewaltsamen Aus schreitungen unterlegte Video glorifizierte die Ausschreitungen und hob sie in den Rang eines religiös verbindlich vorgeschriebe nen Kampfes gegen den demokratischen Rechtsstaat und seine Institutionen zur Verteidigung der Religion. "Millatu Ibrahim" rechtfertigte damit Gewalt als Mittel der politischen Auseinander setzung. Der Bundesminister des Innern hat die Vereinigung mit Verfü gung vom 29. Mai 2012 wegen Bestrebungen gegen die verfas sungsmäßige Ordnung sowie den Gedanken der Völkerverständi gung verboten. Mahmoud war bereits im April 2012 nach Ägypten ausgereist. Festnahmen und Am 10. Februar 2012 verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt Verurteilungen am Main (Hessen) den kosovarischserbischen Attentäter des Frankfurter Flughafenanschlags vom 2. März 2011 wegen Mordes in zwei Fällen und versuchten Mordes in drei Fällen zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe. Das Gericht stellte u.a. fest, dass der Angeklagte einen islamistisch motivierten Anschlag auf eine Gruppe USamerikanischer Soldaten verübt und dabei zwei USamerikanische Soldaten getötet und zwei weitere schwer ver letzt hat. Seine Taten seien Ausdruck einer durch "jihadistische" Propaganda hervorgerufenen radikalislamistischen Einstellung. Der Angeklagte sei am 1. März 2011 im Internet auf ein "jihadisti sches" Propagandavideo über angebliche Vergewaltigungen mus limischer Frauen durch ausländische Soldaten gestoßen. Dies habe bei ihm den Entschluss ausgelöst, am Frankfurter Flughafen möglichst viele USamerikanische Soldaten mit dem Einsatzziel Afghanistan zu töten. Es handelte sich um den ersten islamistisch motivierten terroristischen Anschlag in Deutschland. Am 27. März 2012 verurteilte das Oberlandesgericht Schleswig (SchleswigHolstein) einen deutschen Konvertiten zu einer Jugendhaftstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Das Gericht stellte u.a. fest, dass der Angeklagte Propaganda für die ausländi schen terroristischen Vereinigungen "Islamische Bewegung Usbe kistans" (IBU, vgl. Kap. II, Nr. 3.2) und "Islamischer Staat Irak" (vgl. Kap. II, Nr. 2.2) über das Internet verbreitet und zum "individuel len Jihad" aufgerufen hatte. Dabei habe er sich gezielt an Deutsche gewandt. 236
  • ersten drei Strömung Generationen von Muslimen, den sogenannten rechtschaffenen Altvorderen (assalaf assalih), unverändert in der heutigen Zeit zu praktizieren
Islamismus/islamistischer Terrorismus I. Überblick 1. Ideologie Islamisten missDer Islamismus in Deutschland ist kein einheitliches Phänomen. brauchen den Islam Allen Ausprägungen gemeinsam ist der Missbrauch der Religion für politische Ziele für politische Ziele und Zwecke durch Islamisten. Islamistische Ideologie geht von einer göttlichen Ordnung aus, der sich Gesellschaft und Staat unterzuordnen haben. Dieses "Islam"Verständnis steht im Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Verletzt werden dabei vor allem die demokratischen Grundsätze der Trennung von Staat und Reli gion, der Volkssouveränität, der Gleichstellung der Geschlechter sowie der religiösen und sexuellen Selbstbestimmung. Islamismus Die verschiedenen Ausprägungen des Islamismus unterscheiden in Deutschland sich auch in den Mitteln, mit denen sie ihre Ziele verfolgen. Grup nicht einheitlich pierungen wie die "Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V." (IGMG) lehnen Gewalt ab. Sie versuchen mit politischen Mitteln, ihren Mitgliedern ein nach ihrer Interpretation islamkonformes Leben in Deutschland zu ermöglichen. Organisationen wie die HAMAS und die "Hizb Allah" dagegen, die stark auf ihre Her kunftsregionen ausgerichtet sind, befürworten Gewalt als ein mögliches Mittel und wenden diese dort auch an. Die auch "Jihadisten" genannten islamistischen Terroristen, die z.B. für "alQaida" oder ihre regionalen Ableger kämpfen, propagieren und praktizieren terroristische Gewalt als das einzige Mittel zur Durchsetzung ihrer Ziele. Salafismus - eine Eine besonders radikale Strömung innerhalb des Islamismus stellt besonders radikale der Salafismus dar. Salafisten versuchen, den Islam der ersten drei Strömung Generationen von Muslimen, den sogenannten rechtschaffenen Altvorderen (assalaf assalih), unverändert in der heutigen Zeit zu praktizieren. Das salafistische Spektrum in Deutschland reicht von politischen Salafisten, die Gewalt - zumindest in Deutschland - ablehnen, bis hin zu "jihadistischen" Salafisten, die Gewalt global befürworten und diese auch einsetzen. 228
  • Verbot erhobene Klage des Vereins abgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig. Der "Kalifatsstaat" war eine am Führerprinzip orientierte, streng hierarchisch gegliederte
Verfassungsschutzbericht Bayern 2024 Islamismus 4. SONSTIGE VERBOTENE ORGANISATIONEN Hilafet Devleti (Kalifatsstaat) Personenpotenzial Deutschland: ca. 7001 Bayern: ca. 30 früherer Vorsitzender Metin Kaplan Gründung 1984 Sitz Köln Ideologischer Bezug Milli GörüsBewegung Publizistisches Sprachrohr Muhacirun ("Auswanderer") 1 Quelle: Bundesverfassungsschutzbericht 2023 Die 1984 in Köln gegründete Organisation "Hilafet Devleti" (deutsch: "Kalifatsstaat", ehemals "Verband der islamischen Vereine und Gemeinden e. V.") wurde 2001 vom Bundesminister des Innern in Deutschland nach dem Vereinsgesetz verboten. Am 22. Oktober 2013 verbot das Bayerische Staatsministerium des Innern den 2009 gegründeten Verein "Kultur und Bildungs zentrum Ingolstadt e. V." als Ersatzorganisation des "Kalifats staates". Mit Urteil vom 27. Januar 2016 hat der Bayerische Ver waltungsgerichtshof eine gegen das Verbot erhobene Klage des Vereins abgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig. Der "Kalifatsstaat" war eine am Führerprinzip orientierte, streng hierarchisch gegliederte Organisation, deren Ziel die "Weltherr schaft des Islam" unter dem Kalifat ihres Anführers Cemaleddin Kaplan und später seines Sohnes Metin Kaplan war. Der "Kalifats staat" richtete sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie den Gedanken der Völkerverständigung und gefährdete die Innere Sicherheit Deutschlands. Das Verbotsverfahren und die staat lichen Exekutivmaßnahmen haben die Organisationsstruktur geschwächt. Gleichwohl gibt es in Deutschland noch immer Anhängerinnen und Anhänger, die das Gedankengut des "Kalifats staates" weiterhin verbreiten. Zudem ist die offizielle Internetseite des "Kalifatsstaates", die über einen Server in den Niederlanden betrieben wird, auch in Deutschland abrufbar. 110
  • LINKSEXTREMISMUS Klassentheorie ist ganz wesentliche Handlungstheorie. (...) Sehr schnell schlug der demokratisch
  • sozialistische Aufbruch im November 1989 in eine Konterrevolution um." (Homepage "linkes-buendnis-dortmund", Dezember 2012) 5.5 "Geraer/Sozialistischer Dialog
  • Partei DIE LINKE" (GSoD) Der GSoD151 mit seinen 173 Mitgliedern (keine Veränderung gegenüber 2011) will auf marxistischer Grundlage insbesondere seinen
LINKSEXTREMISMUS Klassentheorie ist ganz wesentliche Handlungstheorie. (...) Sehr schnell schlug der demokratisch sozialistische Aufbruch im November 1989 in eine Konterrevolution um." (Homepage "linkes-buendnis-dortmund", Dezember 2012) 5.5 "Geraer/Sozialistischer Dialog in der Partei DIE LINKE" (GSoD) Der GSoD151 mit seinen 173 Mitgliedern (keine Veränderung gegenüber 2011) will auf marxistischer Grundlage insbesondere seinen Kurs zur Förderung der Zusammenarbeit der konsequent sozialistischen Kräfte entwickeln. Mit einem Redaktionsbeirat für die Publikation "Bulletin" will sich die Gruppierung für andere Personen aus dem Spektrum der konsequent sozialistischmarxis tischen Meinungsbildung öffnen.152 Die Mitgliederversammlung verabschiedete zudem eine Erklä rung "Nie wieder! Mit Geschichtsbewusstsein, Gesellschaftsana lyse und humanistischer Aufklärung gegen Faschismus heute". Darin heißt es u.a.: "Um die politische Macht der Unternehmen zu brechen, um die Raubzüge des deutschen Kapitals, das seine Interessen der Ausbeutung von Mensch und Natur zur Not auch mit Hilfe von Faschisten und Krieg durchzusetzen bereit war und ist, um dagegen die Perspektive demokratischer Verfügung aller zu eröffnen, ist die Enteignung der Banken, Monopole und Großunternehmen von entscheidender Bedeutung, und Antifaschismus ist auch der Kampf um die Vergesellschaftung der Produktionsmittel." (Homepage GSoD, 21. März 2012) Der SprecherInnen und Koordinierungsrat des GSoD bekräftigte im November 2012 die "prinzipielle Perspektive der Überwindung des Kapitalismus". Politische Richtungswechsel würden nicht "im 151 Anlässlich der Mitgliederversammlung am 11. Februar 2012 benannte sich der Zusammenschluss "Geraer Dialog/Sozialistischer Dialog" (GD/SoD) in "Geraer/ Sozialistischer Dialog" (GSoD) um. 152 Homepage GSoD (7. November 2012). 214
  • LINKSEXTREMISMUS Machteroberung durch die arbeitende Klasse, die tatsächlich 'despotische Eingriffe in das Eigentumsrecht' (K. Marx/F. Engels: Manifest der Kommunistischen Partei
  • kapitalistischen Gesellschaft nach wie vor eine zentrale Bedeutung zukommt." (Homepage "linkes-buendnis-dortmund", Dezember 2012) Weiter betont er, ohne mobilisierte
LINKSEXTREMISMUS Machteroberung durch die arbeitende Klasse, die tatsächlich 'despotische Eingriffe in das Eigentumsrecht' (K. Marx/F. Engels: Manifest der Kommunistischen Partei, MEW, Band 4, Berlin 1969, S. 48 f.) vornehmen muss. (...) Sozialismus ist keine kurze Übergangsphase zum authentischen Kommunismus, und nur der voll entwickelte Sozialismus im Weltmaßstab kann überhaupt zum Kommunismus führen." ("Marxistisches Forum", Heft 65, Januar 2012, S. 1) In einem Text zum Thema "Klassenmachtverhältnisse, Klas senohnmacht und Klassenmobilisierung" bekennt sich der Spre cher der landesweiten, selbstständigen Gliederung "Marxistisches Forum Sachsen" zur Klassen bzw. Revolutionstheorie von Marx, Engels und Lenin, die weiterzuentwickeln sei: "Das 21. Jahrhundert wird wie das vergangene vom Klassenkampf zwischen Sozialismus und kapitalistischer Barbarei bestimmt sein. (...) Die Zusammenhänge zwischen der politischen Klassenbildung der Arbeiterklasse und dem revolutionären Kampf um die politische Macht wie auch zwischen kapitalistischen Krisen und Revolutionserwartungen haben sich als komplizierter erwiesen, als Karl Marx, Friedrich Engels und ihre Schüler vermuteten. (...) Die Revolutionstheorie, die mit Karl Marx und W. I. Lenin davon ausging, dass das in Großbetrieben konzentrierte Proletariat das eigentliche revolutionäre Subjekt ist, hat sich als ergänzungswürdig erwiesen. (...) Das potentiell revolutionäre Subjekt ist heute die arbeitende Klasse, das ausgebeutete Volk im Bündnis mit den Mittelschichten, wobei der Industriearbeiterklasse als ökonomisches Zentrum der kapitalistischen Gesellschaft nach wie vor eine zentrale Bedeutung zukommt." (Homepage "linkes-buendnis-dortmund", Dezember 2012) Weiter betont er, ohne mobilisierte Klasse seien weder "Politik wechsel noch erfolgreiche Revolution" möglich: "Zum Verständnis der Bedingungen des Klassenkampfes (...) gehört die Analyse der bestehenden Klassenmachtverhältnisse bzw. politischen Hegemonieverhältnisse. (...) Diese machtpolitischen Zustände können nur in einem längeren Kampf um politische organisatorische und geistig-kulturelle Gegenmacht verändert werden. (...) 213
  • LINKSEXTREMISMUS (PCC) sowie zum "Kommunistischen Jugendverband Kubas" (UJC).148 Eine kritische Auseinandersetzung mit Menschenrechtsverstößen in Kuba findet in der Regel
  • förmliche Anerkennung als bundesweiter Zusammenschluss in der Partei DIE LINKE. Viele MFMitglieder arbeiten auch in anderen offen extremisti schen Zusammenschlüssen
  • Partei wie der KPF, der "Antika pitalistischen Linke" (AKL), dem "Geraer/Sozialistischer Dialog" (GSoD) und der SL.150 Das MF nimmt
LINKSEXTREMISMUS (PCC) sowie zum "Kommunistischen Jugendverband Kubas" (UJC).148 Eine kritische Auseinandersetzung mit Menschenrechtsverstößen in Kuba findet in der Regel nicht statt. Die AG bekennt sich viel mehr zu uneingeschränkter Solidarität mit dem sozialistischen Regime. 5.4 "Marxistisches Forum" (MF) Das orthodoxkommunistische MF konnte die Zahl seiner Mit glieder auf etwa 350 Personen149 steigern (2011: über 300). Ihm fehlt nach wie vor die förmliche Anerkennung als bundesweiter Zusammenschluss in der Partei DIE LINKE. Viele MFMitglieder arbeiten auch in anderen offen extremisti schen Zusammenschlüssen der Partei wie der KPF, der "Antika pitalistischen Linke" (AKL), dem "Geraer/Sozialistischer Dialog" (GSoD) und der SL.150 Das MF nimmt in einer Broschüre positiv Bezug auf die kommu nistischen Vordenker Marx, Engels und Lenin und bezeichnet den Sozialismus als Vorstufe zum Kommunismus: "Im 21. Jahrhundert werden die Auseinandersetzungen unweigerlich von zunehmender Barbarei und erneuten Kämpfen für eine andere Gesellschaft geprägt sein. (...) Ohne eine mobilisierte, für ihre Interessen kämpfende arbeitende Klasse, ohne eine grundlegende Veränderung der Klassenmachtverhältnisse werden sowohl der angestrebte ''Politikwechsel'' gegen den Neoliberalismus als auch die 'Überwindung des Kapitalismus' nicht mehr als interessante Ideen bleiben. Als Dreigestirn sind Marx, Engels und Lenin auch heute Identifikationskerne all jener, die dafür eintreten, den Marxismus als Theorie progressiver Gesellschaftsveränderung, als im politischen Kampf taugliche Handlungsorientierung für das 21. Jahrhundert zu aktualisieren. (...) Sozialismusgestaltung bedarf der politischen 148 Homepage "AG Cuba Si" (15. Oktober 2012). 149 Homepage MF (15. Oktober 2012). 150 Homepage MF (15. Oktober 2012). 212

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