Verfassungs­schutz Suche

Alle Berichte sind durchsuchbar. Mehr über die Suche erfahren.

Treffer auf 78596 Seiten
"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Verschwörungserzählungen aus dem Phänomenbereich "Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" sowie rechtsextremistische Narrative zusammen. Die Absicht der Gruppierung, das politische System
"REICHSBÜRGER" UND "SELBSTVERWALTER" Ein besonderes Gefährdungspotenzial erwächst aus der Anschlussfähigkeit der "Reichsbürger"-Szene an Extremisten weiterer Phänomenbereiche. Die Gruppierung um den "Reichsbürger" Heinrich XIII. P. R. (vgl. Kap. I, Nr. 2) ist das im Berichtsjahr herausragendste Beispiel für die Bildung einer neuen gewaltorientierten Mischszene. So flossen "Reichsbürger"-Ideologien, Verschwörungserzählungen aus dem Phänomenbereich "Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" sowie rechtsextremistische Narrative zusammen. Die Absicht der Gruppierung, das politische System in Deutschland mittels Waffengewalt zu beseitigen, belegt die hohe Gewaltbereitschaft in Teilen der "Reichsbürger"-Szene und deren Attraktivität auch für Anhänger anderer extremistischer Phänomenbereiche. Auch das Gefährdungspotenzial durch die Waffenaffinität vieler Waffenaffinität Szeneangehöriger besteht fort. Bis Ende 2022 kam es zu Entziehungen waffenrechtlicher Erlaubnisse bei mindestens 1.100 "Reichsbürgern" und "Selbstverwaltern". Ende 2022 verfügten noch etwa 400 "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" über mindestens eine waffenrechtliche Erlaubnis. Die Verfassungsschutzbehörden stellen den zuständigen Waffenbehörden alle erforderlichen Informationen zur Verfügung, um den Entzug vorhandener waffenrechtlicher Erlaubnisse bei Szeneangehörigen zu ermöglichen. 113
  • dass der Leiter des IZH ein ausge wiesener islamischer Rechtsgelehrter sein musste, der vom iranischen Außenministerium bestimmt wurde
Verfassungsschutzbericht Bayern 2024 Islamismus wird als Befreiungskampf gedeutet und metaphorisch mit histo rischen Stationen der Konfession der "Shi'a" (deutsch: "Schiiten") ideologisch überhöht. Im Zuge der Iranischen Revolution wurde mit den sog. "Revo lutionsgarden" (persisch: "Pasdaran") eine Teilstreitkraft des iranischen Militärs gegründet, die direkt dem geistlichen Ober haupt des Iran unterstellt ist und seitdem immer wieder maß geblich am Aufbau Irannaher Milizen beteiligt war. So bauten Revolutionsgardisten beispielsweise während der israelischen Besetzung des Libanon Anfang der 1980er Jahre die "Hizb Allah" (deutsch: "Partei Gottes") auf, die neben ihren militärischen Akti vitäten seit 1993 auch als politische Partei innerhalb Libanons großen Einfluss ausübt. Innerhalb der schiitischen Gemeinschaften in Deutschland diente das 1962 gegründete "Islamische Zentrum Hamburg" (IZH) als Multiplikator schiitischislamistischen Gedankengutes im Sinne des Revolutionsexportes. Neben der iranischen Botschaft war das IZH die wichtigste offizielle Vertretung Irans in Deutschland und gleichzeitig eines seiner bedeutendsten Propagandazen tren in Europa. Die enge Anbindung des IZH an die Führung IZH in Hamburg Irans zeigte sich u. a. darin, dass der Leiter des IZH ein ausge wiesener islamischer Rechtsgelehrter sein musste, der vom iranischen Außenministerium bestimmt wurde und als Vertreter des iranischen "Revolutionsführers" in Zentraleuropa galt. Iran versuchte auf diesem Weg, Schiiten aller Nationalitäten an sich zu binden und die gesellschaftlichen, politischen und religiösen Grundwerte der Iranischen Revolution in Europa zu verbreiten. Ein wichtiges Element für die Steuerung der Interessen des IZH war der schiitische Dachverband "Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden in Deutschland e. V." (IGS). In Bayern wurde die "Islamische Vereinigung in Bayern" (IVB) mit Sitz in München dem IZH als Außenstelle zugerechnet. Zwischen IZH und IVB bestanden enge Verflechtungen. In den letzten Jahren konnten, u. a. zu bestimmten hohen religiösen Anlässen wie z. B. während des Fastenmonats Ramadan, vereinzelt Imame festge stellt werden, die in unregelmäßigen Abständen vom IZH in die IVB entsandt wurden. In der Satzung der IVB war ebenso fest gelegt, dass das Vereinsvermögen im Falle einer Auflösung des Vereins an das IZH fallen sollte. Verbot des IZH und Im Rahmen eines vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens des der Teilorganisationen Bundesministeriums des Innern und für Heimat gegen das IZH und dessen Teilorganisationen erfolgten am 16. November 2023 bundesweit Durchsuchungen. Das IZH stand im Verdacht, sich 78
  • Institutionen des Staates. Dieses Vorgehen geht weit über eine rechtlich zulässige Kritik an Regierung, Politik und Staat hinaus. Es untergräbt
  • Widerspruch zu elementaren Verfassungsgrundsätzen, insbesondere dem Demokratieoder dem Rechtsstaatsprinzip
Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates I. Überblick Mit Beginn der staatlichen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor der Coronapandemie im Jahr 2020 kam es in Deutschland zu breiten gesellschaftlichen Diskussionen und Demonstrationen gegen damit einhergehende Freiheitseinschränkungen. Die von Einzelpersonen und Personenzusammenschlüssen öffentlich geäußerten Meinungen und Aktionen gingen in einigen Fällen jedoch über einen legitimen Protest hinaus und wiesen tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen auf. Die in diesem Zusammenhang maßgeblichen Einzelpersonen und Personenzusammenschlüsse konnten allerdings in vielen Fällen weder strukturell noch ideologisch einem der Phänomenbereiche des Verfassungsschutzes zugeordnet werden. Um dieser neuen Herausforderung gerecht zu werden, hat das BfV im April 2021 den Phänomenbereich "Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" eingerichtet. Die Akteure dieses Phänomenbereichs zielen darauf ab, wesentliche Verfassungsgrundsätze außer Kraft zu setzen oder die Funktionsfähigkeit des Staates oder seiner Einrichtungen zu beeinträchtigen. Sie machen demokratische Entscheidungsprozesse und Institutionen verächtlich oder rufen dazu auf, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Entscheidungen zu ignorieren. Diese Form der Delegitimierung erfolgt oft nicht über eine offene Ablehnung der Demokratie als solche, sondern über eine ständige Verächtlichmachung von und Agitation gegen demokratisch legitimierte Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie Institutionen des Staates. Dieses Vorgehen geht weit über eine rechtlich zulässige Kritik an Regierung, Politik und Staat hinaus. Es untergräbt vielmehr die demokratische Ordnung, indem es das Vertrauen in das staatliche System insgesamt erschüttert und so dessen Funktionsfähigkeit gefährdet. Erst eine solch systematische, einer restriktiven Erheblichkeitsschwelle unterliegende Delegitimierung begründet eine Verfassungsschutzrelevanz. Eine derartige Agitation steht im Widerspruch zu elementaren Verfassungsgrundsätzen, insbesondere dem Demokratieoder dem Rechtsstaatsprinzip. 116
  • zuletzt die - allerdings nur begrenzt erfolgreichen - Versuche aus dem rechtsextremistischen Milieu und der Szene der "Reichsbürger" und "Selbstverwalter", den Protest
VERFASSUNGSSCHUTZRELEVANTE DELEGITIMIERUNG DES STAATES Das so beschriebene Phänomen der "Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates" weist naturgemäß diverse Bezüge zu und ideologische Schnittmengen mit anderen Phänomenbereichen auf. Nicht zuletzt die - allerdings nur begrenzt erfolgreichen - Versuche aus dem rechtsextremistischen Milieu und der Szene der "Reichsbürger" und "Selbstverwalter", den Protest gegen staatliche Corona-Schutzmaßnahmen zu vereinnahmen, beförderten solche Überschneidungen. Aber auch unabhängig von diesen Einflussbemühungen war im Rahmen des Protestgeschehens mit fortdauernder Pandemielage eine Radikalisierung der Akteure zu konstatieren. Sie fand etwa Ausdruck im breiten Rekurs auf teils antisemitische Verschwörungsmythen, in der Verunglimpfung staatlicher Schutzmaßnahmen als diktatorisch, im Propagieren eines vermeintlichen Widerstandsrechts und letztlich in Aufrufen zu Gewalt, in Einzelfällen bis hin zu Mord. Gängige, durch Angehörige des Delegitimierungsspektrums rezipierte Verschwörungserzählungen sind unter anderem Narrative wie beispielsweise der "Great Reset" oder Erzählungen über eine vermeintlich von den Eliten geplante "Neue Weltordnung" (NWO). Den beiden Verschwörungserzählungen ist dabei gemein, dass vermeintlich mächtigen Einzelpersonen oder den "Eliten" allgemein unterstellt wird, sie würden die Umsetzung einer neuen Ordnung anstreben und aktuelle Entwicklungen, wie beispielsweise die Coronapandemie, als Mittel zur Erreichung dieser Ziele einsetzen. Gleichwohl ist in diesem Kontext zu beachten, dass die bloße Rezeption von Verschwörungserzählungen für sich genommen keine Zugehörigkeit zu dem vorgenannten Spektrum begründet und ganz grundsätzlich nicht zwangsläufig eine extremistische Ausrichtung indiziert. 1. Personen und Gruppierungen Im Berichtszeitraum waren dem Delegitimierungsspektrum bundesweit etwa 1.400 Personen zuzurechnen, davon sind etwa 280 Personen als gewaltorientiert einzustufen. Im Unterschied zu anderen Phänomenbereichen finden sich diese seltener in festen, dauerhaften Strukturen zusammen, sondern agieren oftmals nur in losen Personenzusammenschlüssen oder als Einzelpersonen. 117
  • Pfalz) zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Derartigen Radikalisierungstendenzen leistet vor allem die KomRadikalisierungsmunikation in sozialen Medien
VERFASSUNGSSCHUTZRELEVANTE DELEGITIMIERUNG DES STAATES Kreuznach (Rheinland-Pfalz) zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Derartigen Radikalisierungstendenzen leistet vor allem die KomRadikalisierungsmunikation in sozialen Medien Vorschub. Hier haben sich auf untendenzen in sozialen terschiedlichen Plattformen "Echokammern" etabliert, in denen Medien Ideologeme ungefiltert verbreitet werden und für Aktivitäten in der Realwelt mobilisiert wird. Auch stark menschenverachtende oder gewaltorientierte Äußerungen einzelner Mitglieder bleiben hier häufig unwidersprochen oder werden sogar aktiv unterstützt. Immer wieder kann auch beobachtet werden, dass sich Nutzer zustimmend zu Gewaltund sogar Mordszenarien gegen Amtsund Mandatsträger äußern oder bereits entsprechende Planungsabsichten formulieren. Regelmäßig begleitet und verstärkt werden solche Äußerungen durch den Rekurs auf Verschwörungserzählungen beziehungsweise durch die Verbreitung antisemitischer Narrative. Die hohe Zahl dieser Bedrohungen, die sich nicht nur gegen Repräsentantinnen und Repräsentanten staatlicher Institutionen, sondern auch gegen Personen aus Wirtschaft und Wissenschaft richten, stellt in der Gesamtschau ein Indiz für eine zunehmende Verrohung der Debatte dar und veranschaulicht das diffuse Feindbild, das während des Protestgeschehens entstand und bis heute aufrechterhalten wird. 123
  • Landes Nordrhein-Westfalen 2013 Gewaltkriminalität im Phänomenbereich PMK-Links Die Anzahl der Gewaltdelikte durch linksmotivierte Täter ist im Vergleich
  • Ereignissen (65 von 75 Straftaten, im Schaubild 6: PMK-Links im 10-Jahres-Vergleich von 2004 bis 2013 ExtrEmismus
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2013 Gewaltkriminalität im Phänomenbereich PMK-Links Die Anzahl der Gewaltdelikte durch linksmotivierte Täter ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um etwa ein Viertel (25,9%) von 147 auf 185 Straftaten gestiegen. Damit wurden zwar die Höchstwerte von 2009 und 2011 (jeweils 219 Delikte) unterschritten, dennoch stellt die Anzahl von 185 Gewaltdelikten den vierthöchsten Wert seit 2001 dar. 70,8% der Gewaltdelikte (131 von 185 Delikten) wurden bei versammlungsrechtlichen Ereignissen festgestellt (2012: 94 von 147 Straftaten 63,9%). 35 Gewaltdelikte wurden im Zusammenhang mit der Bundestagswahl verübt. Dies stellt einen Anteil von knapp ein Fünftel (18,9%) an den Gewaltdelikten der PMKLinks dar. Die Zahl der Körperverletzungen ist mit 32 Delikten um 38,1% (von 84 auf 116 Straftaten) gestiegen, so wie auch die Zahl der Landfriedensbrüche einen Anstieg um 31,3% (von 16 auf 21 Straftaten) zu verzeichnen hat. Die Gewaltdelikte gegen Polizeibeamte stehen weiterhin fast ausschließlich im Zusammenhang mit versammlungsrechtlichen Ereignissen (65 von 75 Straftaten, im Schaubild 6: PMK-Links im 10-Jahres-Vergleich von 2004 bis 2013 ExtrEmismus in zahlEn 37
  • Linksextremismus
Linksextremismus 125
  • Verlag 129 f. AVANTI - Projekt undogmatische Linke 159, 169, 172 ff. AZADI e.V., Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden
REGISTERANHANG Registeranhang zum Verfassungsschutzbericht 2012 In diesem Registeranhang sind die im vorliegenden Verfassungsschutzbericht genannten Gruppierungen aufgeführt, bei denen die vorliegenden tatsächlichen Anhaltspunkte in ihrer Gesamtschau zu der Bewertung geführt haben, dass die Gruppierung verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, es sich mithin um eine extremistische Gruppierung handelt. Gruppierungen Seitenzahl A Aktion Reinhard (Musikgruppe) 127 Aktionsbündnis gegen das Vergessen (AgdV) 144 Aktionsbüro Mittelrhein (AB Mittelrhein) 75 f. al-Aqsa e.V. 32 al-Fajr (Medienzentrum) 309, 311 al-Gama'a al-Islamiya (GI) 291 al-Jihad al-Islami (JI) 291 al-Manar (Der Leuchtturm, Fernsehsender) 272 f. al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) 241, 249 ff., 310 al-Qaida (Die Basis) 228 f., 234, 237 ff., 244 ff., 250, 252 f., 256, 263 f., 309 f. al-Qaida im Irak/Islamischer Staat Irak 236, 238, 246 ff. al-Qaida im islamischen Maghreb (AQM) 248 f., 262, 314 al-Qaida im Jemen (AQJ) 249 f. al-Shabab 252 f. al-Shahid Association (Märtyrer-Stiftung) 275 Anarchist Black Cross Berlin 181 Anatolische Föderation 355 f. Ansar al-Islam (AAI - Gruppe der Anhänger des Islam) 233, 254 f. Antifaschistische Revolutionäre Aktion Berlin (ARAB) 162, 164, 201 Antikapitalistische Linke (AKL) 202, 208 f., 212, 215 f. Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) 30, 282, 320 ff., 335 ff., 364 Arbeitsgemeinschaft Cuba Si (Cuba Si) 211 f. Armee der Reinen (Lashkar-e-Taiba - LeT) 264 Arndt-Verlag 129 f. AVANTI - Projekt undogmatische Linke 159, 169, 172 ff. AZADI e.V., Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in 335 Deutschland 444
  • Zübeyir .................................................... 335 Antifaschistischen Linke Berlin (ALB) .... 201 Aykac, Muhittin ................................................. 306 Antifaschistische Revolutionäre Aktion AZADI e.V., Rechtshilfefonds für Kurdinnen Berlin (ARAB
  • Kurden in Deutschland ........................ 335 Antikapitalistische Linke
REGISTER alShamikha ........................................................ 311 Antimilitarismus ...................151, 171, 174, 185 Altermedia Deutschland Antirassismus ..................................................174 f. (Internetportal) ............ 58 f., 62, 82, 118 f., 134 Antirepression .......... 151, 174, 178, 180 f., 185 alWaie (Das Bewusstsein, Publikation) ... 284 Antisemitismus ........25, 70, 86 ff., 132 ff., 190 alWuhaishi, Nasir Abdalkarim Abdallah (alias Abu Basir) ...............................................249 f. Apfel, Holger ........... 53, 79, 82 f., 86, 93 ff., 107 Aly, Ayman ........................................................... 293 Arabischer Frühling ...............................234, 312 alZarqawi, Abu Mus'ab (alias alKhalaila, Arbeiterpartei Kurdistans Ahmad Fadil Nazal) .......................................... 246 (PKK) .........................30, 282, 320 ff., 335 ff., 364 alZawahiri, Aiman ...... 234, 244 f., 252, 310 f. Arbeitsgemeinschaft Cuba Si (Cuba Si) .............................................................211 f. Anadolu Genclik Dernegi (AGD = Verein der Anatolischen Jugend) ................................ 299 ff. Arghandiwal, Abdul Hadi ............................. 260 Anarchist Black Cross Berlin ....................... 181 Armee der Reinen (LashkareTaiba - LeT) .................................. 264 Anarchisten ................................................150, 154 ArndtVerlag ....................................................129 f. Anatolische Föderation ............................ 355 ff. Atilim (Vorstoß, Publikation) ...................... 362 Ansar alDin ........................................................ 249 Ausbildungslager ..................230, 234, 239, 256 Ansar alIslam (AAI - Gruppe der Anhänger des Islam) ................................................. 233, 254 f. Autonome .......................................... 150 f., 153 ff. Ansar alSharia .................................................. 251 autonome Gruppen ............................ 171, 174 f. AntiAKWWiderstand .................................. 183 Autonome Nationalisten ...52, 73 f., 107, 191 AntiAntifaAktivitäten ....................................76 AVANTI - Projekt undogmatische Linke ...............................................159, 169, 172 ff. Antifaschismus ............. 151 f., 164, 171, 174 f., 189 f., 192, 194, 199 f., 214 Aydar, Zübeyir .................................................... 335 Antifaschistischen Linke Berlin (ALB) .... 201 Aykac, Muhittin ................................................. 306 Antifaschistische Revolutionäre Aktion AZADI e.V., Rechtshilfefonds für Kurdinnen Berlin (ARAB) .................................. 162, 164, 201 und Kurden in Deutschland ........................ 335 Antikapitalistische Linke (AKL) ................................... 202, 208 f., 212, 215 f. 427
  • Atomge setzes, modifiziert. In der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung vom Rechtsverordnung, 30. Juli 2003 (BGBl. I S. 1553) - neu gefasst durch Verordnung
GEHEIMSCHUTZ, SABOTAGESCHUTZ werden Personen, die innerhalb von lebens244 oder verteidigungs wichtigen245 Einrichtungen an sicherheitsempfindlichen Stellen246 beschäftigt sind oder werden sollen und die tatsächlich auf die Funktionsfähigkeit dieser Einrichtungen Einfluss nehmen können. Durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz wurde das seit langem im personellen Geheimschutz eingesetzte Verfahren zunächst ohne Weiteres auf den vorbeugenden personellen Sabotageschutz übertragen. Im Rahmen der Evaluierung der durch das Terro rismusbekämpfungsgesetz geänderten Bestimmungen des SÜG wurden durch Art. 4 des Gesetzes zur Änderung des Bundes verfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2576, 2578) die Bestimmungen zum vorbeugenden personellen Sabotageschutz, orientiert an den spezialgesetzlichen Sabotageschutzregelungen des Luftsicherheits und des Atomge setzes, modifiziert. In der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung vom Rechtsverordnung, 30. Juli 2003 (BGBl. I S. 1553) - neu gefasst durch Verordnung vom Leitfaden 12. September 2007 (BGBl. I S. 2292 bis 2294) und zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes zur Änderung des BVerfSchG vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2576) - werden die lebens und ver teidigungswichtigen Einrichtungen verbindlich genannt. Das BMI hat unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und 244 Lebenswichtig sind solche Einrichtungen, deren Beeinträchtigung aufgrund der ihnen anhaftenden betrieblichen Eigengefahr die Gesundheit oder das Leben gro ßer Teile der Bevölkerung erheblich gefährden kann oder die für das Funktionie ren des Gemeinwesens unverzichtbar sind und deren Beeinträchtigung erhebliche Unruhe in großen Teilen der Bevölkerung und somit Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen lassen würde. 245 Verteidigungswichtig sind außerhalb des Geschäftsbereichs des BMVg solche Einrichtungen, die der Herstellung oder Erhaltung der Verteidigungsbereitschaft dienen und deren Beeinträchtigung aufgrund fehlender kurzfristiger Ersetzbarkeit die Funktionsfähigkeit, insbesondere die Ausrüstung, Führung und Unterstützung der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie der Zivilen Verteidigung, oder aufgrund der ihnen anhaftenden betrieblichen Eigengefahr die Gesundheit oder das Leben großer Teile der Bevölkerung erheblich gefährden kann. 246 Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ist der Anwendungsbereich des vorbeugen den personellen Sabotageschutzes auf sicherheitsempfindliche Stellen innerhalb der lebens bzw. verteidigungswichtigen Einrichtungen beschränkt. Damit sind die kleinsten selbstständig handelnden Organisationseinheiten gemeint, die vor unberechtigtem Zugang geschützt sind. Nur diejenigen, die dort beschäftigt sind, werden sicherheitsüberprüft. 415
  • LINKSEXTREMISMUS VI. Überblick mit Strukturdaten zu Beobachtungsobjekten 1. "Interventionistische Linke" (IL) Gründung: Ende 2005 Mitglieder/Anhänger
  • erkennen lassen: (Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen) "Basisdemokratische Linke" (Göttingen, Niedersachsen) "Sozialistische Perspektive" (Göttingen, Niedersachsen) "Aktion, Kritik und Theorie Heidelberg" (AKUT
  • Heidelberg, Baden-Württemberg) "Antifaschistische Initiative" (Heidelberg, Baden-Württemberg) "Organisierte Linke Heilbronn" (Heilbronn, Baden-Württemberg) "PRISMA - IL Leipzig" (Leipzig, Sachsen) "Gruppe
LINKSEXTREMISMUS VI. Überblick mit Strukturdaten zu Beobachtungsobjekten 1. "Interventionistische Linke" (IL) Gründung: Ende 2005 Mitglieder/Anhänger 1.000 (2021: 1.000) in Deutschland: in 28 Ortsgruppen Publikationen/Medien: "Arranca!" (Zeitschrift, halbjährlich, Auflage: 1.500) Ortsgruppen, die in "I Furiosi" ihrem Namen nicht (Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen) sofort die Zugehörigkeit "see red!" zur IL erkennen lassen: (Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen) "Basisdemokratische Linke" (Göttingen, Niedersachsen) "Sozialistische Perspektive" (Göttingen, Niedersachsen) "Aktion, Kritik und Theorie Heidelberg" (AKUT [+C]) (Heidelberg, Baden-Württemberg) "Antifaschistische Initiative" (Heidelberg, Baden-Württemberg) "Organisierte Linke Heilbronn" (Heilbronn, Baden-Württemberg) "PRISMA - IL Leipzig" (Leipzig, Sachsen) "Gruppe d.i.s.s.i.d.e.n.t." (Marburg, Hessen) 168
  • erlassen und vollstreckt. Eine Person wurde wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit rechtskräftig verurteilt. Vier Personen wurden wegen des Ver dachts des Verstoßes
SPIONAGE UND SONSTIGE NACHRICHTENDIENSTLICHE AKTIVITÄTEN Die genannten Informationsangebote sollen den Unternehmern Vertrauen im Dialog helfen, abstrakt geschilderte Gefährdungen dahingehend einzu schätzen, ob sie auch ihren eigenen Betrieb bedrohen könnten. Sie bieten Denkanstöße, bisher unbeachtete Risikofaktoren zu erken nen und zu konkretisieren. Letztlich sollen sie helfen, den Weg zu einem eigenen qualifizierten Sicherheitskonzept zu beschreiten. Das vielfältige Informationsangebot des BfV dient schließlich auch dazu, den kontinuierlichen Informationsfluss in die Unter nehmen zu verstetigen und ihr Vertrauen in die Kompetenz der Verfassungsschutzbehörden zu festigen, denn nur unter dieser Voraussetzung wird der Verfassungsschutz als kompetenter Part ner zur Aufklärung eines Verdachtsfalls hinzugezogen werden. 3. Sensibilisierung im Bereich Proliferation Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit klärt das BfV über die Pro liferationsthematik auf und sensibilisiert in Bezug auf die damit verbundenen Risiken (vgl. Berichtsteil Verfassungsschutz und Demokratie, Kap. VI). VII. Festnahmen und Verurteilungen Im Jahr 2012 leitete der Generalbundesanwalt insgesamt 15 neue Ermittlungsverfahren im Bereich Spionage/Proliferation ein. Die Anzahl der Vorgänge liegt damit in etwa auf gleichem Niveau wie im Vorjahr (18 Vorgänge). Davon wurden sieben Ermittlungsver fahren wegen Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit (SS 99 StGB), ein Verfahren wegen des Verdachts des Offenbarens von Staatsgeheimnissen (SS 95 StGB) sowie drei Verfahren wegen des Verdachts der Landesverräterischen Ausspähung/des Aus kundschaftens von Staatsgeheimnissen (SS 96 StGB) geführt. Im selben Zeitraum wurden drei Haftbefehle erlassen und vollstreckt. Eine Person wurde wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit rechtskräftig verurteilt. Vier Personen wurden wegen des Ver dachts des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz verhaftet. 411
  • syrische Dienste weitergegeben. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Des Weiteren wies das Auswärtige Amt vor dem Hintergrund der politischen
SPIONAGE UND SONSTIGE NACHRICHTENDIENSTLICHE AKTIVITÄTEN Mit der Ausweitung der Unruhen in Syrien konnte in Erfolg der SpionageDeutschland ein Anstieg der nachrichtendienstlichen Tätigkeit abwehr - Exekutivsyrischer Dienste festgestellt werden. Die Spionageabwehr hat maßnahmen gegen entsprechende Aktivitäten verstärkt überwacht und mehrere Per syrische Agenten sonen identifiziert, die Kontakte zu einem syrischen Nachrichten dienst unterhielten. Die durch umfangreiche Vorermittlungen gewonnenen Informa tionen wurden dem Generalbundesanwalt zur Verfügung gestellt, der daraufhin weitere Tatverdächtige identifizieren konnte. Schließlich wurden gegen insgesamt neun Personen Ermittlungs verfahren wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agen tentätigkeit eröffnet. Im Zusammenhang mit den Verfahren wies das Auswärtige Amt am 9. Februar 2012 vier syrische Diplomaten aus Deutschland aus.239 Im Dezember 2012 verurteilte das Kammergericht Berlin zwei Personen wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu Frei heitsstrafen, eine zu drei Jahren und drei Monaten, die andere zu zwei Jahren auf Bewährung. Die Verurteilten hatten die syrische Oppositionellenszene in Deutschland ausgespäht und die Infor mationen an syrische Dienste weitergegeben. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Des Weiteren wies das Auswärtige Amt vor dem Hintergrund der politischen Situation in Syrien am 29. Mai 2012 den syrischen Botschafter und am 10. Dezember 2012 vier weitere Mitarbeiter der Botschaft aus Deutschland aus. 2.3 Methodik der Informationsgewinnung Für ihre Aktivitäten in Deutschland unterhielten die Dienste eine Legalresidentur an der Syrischen Botschaft in Berlin. Die dort täti gen Nachrichtendienstangehörigen führen ein Agentennetz im Bundesgebiet und bemühen sich bis zu ihrer Ausweisung, dieses auszubauen. 239 Grundlage der Ausweisung war Artikel 9 des WÜD (Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen). 401
  • Ordnung befürch tet, so z.B. die Befürworter von Unabhängigkeitsbestrebungen. Rechtsstaatlichen Beschränkungen sind die Dienste bei ihrer Auf gabenerfüllung nur formell
SPIONAGE UND SONSTIGE NACHRICHTENDIENSTLICHE AKTIVITÄTEN sozialen Stabilität leisten und gleichzeitig wirtschaftliche Inter essen fördern. Ein Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt auf der nach drücklichen Bekämpfung oppositioneller Kräfte, von denen die Regierung eine Gefährdung der staatlichen Ordnung befürch tet, so z.B. die Befürworter von Unabhängigkeitsbestrebungen. Rechtsstaatlichen Beschränkungen sind die Dienste bei ihrer Auf gabenerfüllung nur formell unterworfen. In Deutschland sind mehrere chinesische Nachrichtendienste vertreten. Hierzu zählen sowohl staatliche Strukturen als auch solche, die direkt zum Apparat der KPCh gehören. MSS Das Ministerium für Staatssicherheit (Ministry of State Security - MSS) mit seinem großen Mitarbeiterbestand ist sowohl mit Abwehr als auch mit Spionageaktivitäten betraut. Innerhalb Chinas ist es für die Bekämpfung von Gefahren für die öffentliche Ordnung zuständig und in diesem Bereich auch mit Polizeibefug nissen ausgestattet. Bei der Auslandsspionage nimmt das MSS eine zentrale Rolle unter den chinesischen Diensten ein. In Deutschland bemüht es sich nachhaltig um Informationen aus den Bereichen Politik und Wirtschaft und späht hier aktive oppo sitionelle chinesische Gruppierungen aus. MID Der militärische Nachrichtendienst (Military Intelligence Depart ment - MID) gehört zur Volksbefreiungsarmee und ist weltweit offensiv tätig. Er ist zuständig für die Beschaffung von Informati onen, die die äußere Sicherheit der Volksrepublik betreffen. Hierzu gehören unter anderem Struktur, Stärke und konkrete Ausrüstung fremder Streitkräfte. Ebenso von Interesse sind Infor mationen aus Sicherheitspolitik, Wissenschaft und Technik. Zur Wahrung der inneren Sicherheit nimmt er zusätzlich an der Bekämpfung oppositioneller Bestrebungen teil. MPS Das Ministerium für Öffentliche Sicherheit (Ministry of Public Security - MPS), das chinesische Polizeiministerium, ist für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständig. Hierzu unterstehen ihm z.B. die Ordnungs und Kriminalpolizei. Zur Unterdrückung politischer und sozialer Unruhen arbeitet es auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln. So sammelt das MPS sowohl innerhalb als auch außerhalb Chinas Informationen über solche Bevölkerungsgruppen, die von der KPCh als Ursache für Sicher heitsgefährdungen angesehen werden. Zusätzlich überwacht das 392
  • Geheimschutz Aufgaben des Der Geheimschutz ist für den demokratischen Rechtsstaat unver Geheimschutzes zichtbar. Er sorgt dafür, dass Informationen und Vorgänge
Geheimschutz, Sabotageschutz I. Geheimschutz Aufgaben des Der Geheimschutz ist für den demokratischen Rechtsstaat unver Geheimschutzes zichtbar. Er sorgt dafür, dass Informationen und Vorgänge, deren Bekanntwerden den Bestand, lebenswichtige Interessen oder die Sicherheit des Bundes oder eines seiner Länder gefährden kann, vor unbefugter Kenntnisnahme geschützt werden. Verschlusssachen Verschlusssachen (VS) sind Tatsachen, Gegenstände oder Erkennt nisse, die - unabhängig von ihrer Darstellungsform - geheim zu halten und entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit mit einem Geheimhaltungsgrad STRENG GEHEIM, GEHEIM, VSVERTRAU LICH oder VSNUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH zu kennzeich nen sind. Personeller Der personelle Geheimschutz soll verhindern, dass Personen mit Geheimschutz Sicherheitsrisiken Zugang zu VS erhalten. Personen, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden sollen, werden deshalb zuvor einer sogenannten Sicherheitsüberprüfung unter zogen, um festzustellen, ob sie die für solche Tätigkeit erforderli che Zuverlässigkeit aufweisen. II. Sabotageschutz Personeller Der vorbeugende personelle Sabotageschutz wurde als eine Reak Sabotageschutz tion auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz vom 9. Januar 2002 eingeführt. Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) regelte bis dahin nur die Sicherheitsüberprüfungen von Personen, die aus Gründen des Geheimschutzes erforderlich sind. Ziel des vorbeugenden perso nellen Sabotageschutzes ist es, potenzielle Saboteure (Innentä ter) von sicherheitsempfindlichen Stellen fernzuhalten. Überprüft 414
  • Politik der indi schen Regierung mit Forderungen nach mehr Rechten für die Sikhs in Indien und einem eigenen Staat "Khalistan
  • getöteten "Märtyrer" extremistischer SikhOrganisatio nen oder zur Finanzierung von Rechtshilfe für deren inhaftierte Anhänger. Verurteilung von fünf Am 17. Dezember
SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN (OHNE ISLAMISMUS) Die BKI und die ISYF sind von der EU seit 2002 als terroristische Organisationen gelistet. Aktivitäten in In Deutschland sind vor allem die BKI, die ISYF und die im Jahr Deutschland 2008 als Abspaltung von der BKI gegründete BKG aktiv. Diese Organisationen verfügen hierzulande über insgesamt etwa 780 Anhänger. Bisher sind von den genannten Organisationen im Bundesgebiet keine terroristischen Aktionen ausgegangen. Hauptziel der SikhGruppierungen in Deutschland ist die propa gandistische und vor allem die finanzielle Unterstützung der jeweiligen Mutterorganisation in Indien. Auf regelmäßig durch geführten Kundgebungen wird die Kritik an der Politik der indi schen Regierung mit Forderungen nach mehr Rechten für die Sikhs in Indien und einem eigenen Staat "Khalistan" verbunden. Bei Versammlungen werden Geldspenden gesammelt. Einen Teil dieser Gelder dürften die Mutterorganisationen in Indien auch zur Finanzierung des bewaffneten Kampfes verwenden. Solche Spendengelder dienen ferner zur Unterstützung von Angehöri gen der getöteten "Märtyrer" extremistischer SikhOrganisatio nen oder zur Finanzierung von Rechtshilfe für deren inhaftierte Anhänger. Verurteilung von fünf Am 17. Dezember 2012 verurteilte der 5. Strafsenat des Oberlan Sikh-Terroristen desgerichts Frankfurt am Main (Hessen) vier indische Staatsange hörige u.a. wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereini gung "Khalistan Zindabad Force" (KZF), darunter die beiden Hauptangeklagten, wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der KZF, der Annahme eines Erbietens zum Mord sowie wegen Ver stößen gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten bzw. vier Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden führenden KZFFunktionäre von Deutschland aus u.a. in Anschlagsvorhaben auf Luftwaffenstützpunkte und auf den Führer einer Religions gemeinschaft aus dem SikhSpektrum im indischen Bundesstaat Punjab sowie in die Planung und Durchführung eines Mordan schlags auf einen religiösen SikhFührer aus Indien bei einer Veranstaltung in Österreich eingebunden waren. Zwei weitere Angeklagte, welche die Aktivitäten der beiden Haupttäter in Deutschland unterstützt hatten, wurden zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung bzw. zu einer 370
  • VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 2023 Linksextremismus Organisation / Gruppierung Seite Rigaer94 50 Interventionistische Linke (IL) 51 Rote Hilfe e. V. (Ortsgruppe Berlin) 52 Sonstige
VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT 2023 Linksextremismus Organisation / Gruppierung Seite Rigaer94 50 Interventionistische Linke (IL) 51 Rote Hilfe e. V. (Ortsgruppe Berlin) 52 Sonstige Organisationen / Gruppierungen Organisation / Gruppierung Seite Scientology Organisation 78 ff Es wird darauf hingewiesen, dass nicht alle Beobachtungsobjekte des Berliner Verfassungsschutzes namentlich im Verfassungsschutzbericht und in der Auflistung aufgeführt werden. 101
  • bewaffneten Angriffen wurden ebenfalls zwei Polizisten getötet. In Verlautbarungen rechtfertigte die Organisa tion die Anschläge als Vergeltung für
  • Thematischer Schwerpunkt der Kampagnenarbeit war 2012 die Mordserie des rechtsterroristischen "Nationalsozialistischen
SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN (OHNE ISLAMISMUS) Die Anhänger der DHKPC in der Türkei sind vor allem poli Aktivitäten tischpropagandistisch aktiv, in verschiedenen Kampagnen in der Türkei befassten sie sich hauptsächlich mit den Inhaftierten der Organi sation und der Gefängnispolitik der türkischen Regierung. Der militärische Arm der DHKPC, die "Revolutionäre Volksbefrei ungsfront" (DHKC), verübte in den letzten Jahren in der Türkei militante Aktionen. Überwiegend handelte es sich um Sachbe schädigungen und Brandanschläge mit Molotowcocktails. Wie derholt kam es jedoch auch zu Festnahmen von Personen, die offenbar Sprengstoffanschläge in der Türkei geplant hatten. Seit Juni 2012 ist eine neue Anschlagsoffensive der DHKC in der Türkei zu verzeichnen: Im Juni, September und Dezember 2012 bekannte sich die DHKC zu drei bewaffneten Überfällen auf Poli zeiwachen in Istanbul (Türkei), bei denen neben den Attentätern zwei Polizisten getötet und mehrere Personen verletzt wurden. Bei weiteren fünf bewaffneten Angriffen wurden ebenfalls zwei Polizisten getötet. In Verlautbarungen rechtfertigte die Organisa tion die Anschläge als Vergeltung für die von türkischen Sicher heitskräften getöteten Aktivisten und drohte weitere Aktionen an: "Wir haben geschwiegen (...). Wir haben gewartet (...). Wir haben Gerechtigkeit gefordert. Jetzt ist Schluss. Von nun an werden wir zeigen, dass es in der Türkei keine Justiz gibt. Fürchtet Euch vor unserer Wut, die sich in den Zeiten aufgestaut hat, als wir noch schwiegen. Wir werden Eure Angst noch verstärken. Wir werden für die Gerechtigkeit unseres Volkes und unserer Märtyrer sorgen! Wir haben Gerechtigkeit gefordert, ihr habt sie uns nicht gegeben und werdet es auch nicht tun (...). Aber wir werden sie uns mit Gewalt nehmen! Wir werden die Hände und Schlagstöcke brechen, die gegen unser Volk und unsere Genossen erhoben werden! Wir werden weiterhin die AKP-Polizisten (...) zur Rechenschaft ziehen!" (Homepage DHKP-C, Erklärung Nr. 390, 16. Juni 2012) In Deutschland entfaltet die DHKPC ihre propagandistischen Aktivitäten in Aktivitäten vor allem über Kampagnen ihrer Tarnorganisation Deutschland "Anatolische Föderation". Thematischer Schwerpunkt der Kampagnenarbeit war 2012 die Mordserie des rechtsterroristischen "Nationalsozialistischen 355
  • Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Nach neuer Rechtsprechung könnte sich ein Spendensammler auch der Unterstützung einer ausländischen terroristischen
SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN (OHNE ISLAMISMUS) bestehenden Strafandrohung227 halten die Spendensammler bestimmte konspirative Sicherheitsmaßnahmen ein, um das Risiko einer Beschlagnahme der Beträge bzw. der entlarvenden Quittungen durch die Polizei möglichst gering zu halten. Aufgrund des erheblichen Finanzbedarfs der Organisation in der Türkei und im Irak müsste im Berichtszeitraum ein erhöhter Anteil aus der Spendenkampagne durch Kuriere in die Region transferiert worden sein. Die Ausgaben der Organisation in Europa sind nach wie vor hoch, da umfangreiche Organisations und Propagandastruktu ren finanziert werden müssen. Zusätzlich zur Jahresspendenkampagne wurde eine Sonderspen denkampagne für die Beschaffung von Gasmasken für die Gue rilla durchgeführt, die jedoch nicht das von der PKK gewünschte Ergebnis erbracht hat. Weitere Einkünfte erzielt die PKK aus Mitgliedsbeiträgen, dem Vertrieb von Publikationen und aus Veranstaltungen wie dem jährlichen "KurdistanFestival". Im Finanzsystem der PKK stellt das sogenannte "Wirtschafts und Finanzbüro" ("Ekonomi ve Maliye Bürosu" - EMB) ein wichtiges Element dar. Funktionäre dieser Organisationseinheit kontrol lieren die Einnahmen und Ausgaben der einzelnen PKKGebiete ("Bölge") und koordinieren die Bargeldtransporte in Deutschland und Europa. Gegen den am 27. April 2012 in Köln (NordrheinWestfalen) festgenommenen ehemaligen Leiter des EMB hat die Bundesan waltschaft am 23. Januar 2013 Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NordrheinWestfalen) wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung PKK erhoben. 227 Eine Spende oder ein anderer finanzieller Beitrag für die PKK stellt eine Unterstüt zung einer in Deutschland mit einem Betätigungsverbot belegten Organisation dar und kann nach dem Vereinsgesetz mit Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Nach neuer Rechtsprechung könnte sich ein Spendensammler auch der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung gem. SSSS 129b i.V.m. 129a StGB strafbar machen. 347
  • EuGH und bestätigte am 23. Juli 2012 die Rechtmäßigkeit des Betätigungsverbots sowie des Verbots, in Deutschland Beiträge für
  • Internet livestream möglich. Obwohl "Roj TV" gegen diese Entscheidung Rechtsmittel eingelegt hat, schuf die PKK mit "Sterk TV" und "Nuce
SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN (OHNE ISLAMISMUS) Bundesverwaltungsgericht hatte die Verfahren seinerzeit auf grund der dänischen Sendelizenz für "Roj TV" ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage zur Voraben tscheidung vorgelegt, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen die Anwendung einer nationalen Vorschrift über ein Vereinsverbot in den durch die EGFernsehrichtlinie koordinierten Bereich falle. Der Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts an den EuGH in Luxemburg wurde am 22. September 2011 beschieden. Das Bundesverwaltungsgericht folgte den Entscheidungsgründen des EuGH und bestätigte am 23. Juli 2012 die Rechtmäßigkeit des Betätigungsverbots sowie des Verbots, in Deutschland Beiträge für "Roj TV" zu produzieren und Veranstaltungen zu organisieren, bei denen Sendungen in einem öffentlichen Rahmen gezeigt werden. Zwar könne in Deutschland die Ausstrahlung der Programme von "Roj TV" nicht verhindert werden, aber "Roj TV" dürfe sich in Deutschland nicht mehr betätigen, auch eine zu seinen Gunsten erfolgende Betätigung sei verboten.218 Nachdem ein dänisches Gericht in Kopenhagen am 10. Januar 2012 "Roj TV" wegen Unterstützung der PKK verur teilt hatte, beendete der französische Satellitenbetreiber Eutelsat die Zusammenarbeit mit "Roj TV"; der Empfang war kurzzeitig vom 23. Januar 2012 bis zum 9. Februar 2012 noch über Internet livestream möglich. Obwohl "Roj TV" gegen diese Entscheidung Rechtsmittel eingelegt hat, schuf die PKK mit "Sterk TV" und "Nuce TV" bereits Ersatz: Diese beiden Sender haben die Nach folge von "Roj TV" nahtlos angetreten. Da die weitere Existenz des Senders "Roj TV" ungewiss war, nahm der Fernsehsender "Sterk TV", der bereits im Jahr 2008 gegründet worden war, am 6. Februar 2012 den Sendebetrieb unter norwe gischer Lizenz auf und orientiert sich inhaltlich an "Roj TV". Der Sender kann ebenso wie "Roj TV" über Satelliten der französi schen Firma Eutelsat empfangen werden. Ab dem 5. März 2012 trat das 2004 gegründete, mit dänischer Lizenz sendende "Nuce TV", ebenso wie "Roj TV" ein Unternehmen der "Mesopotamia Broadcast A/S", neben dem in abgeschwächter Form weiter sen denden "Sterk TV" als weiterer Ersatz für "Roj TV" auf, musste 218 Bundesverwaltungsgericht 6 A 3.11 und Bundesverwaltungsgericht 6 A 4.11 vom 23. Juli 2012. 338

📬 Newsletter abonnieren

Maximal einmal pro Monat informieren wir über Neuigkeiten bei Verfassungsschutzberichte.de, wie neue Analysen oder neue Berichte.

Kein Spam. Jederzeit abbestellbar.