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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Milli Görüs e. V." (IGMG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 1 1 2.2 Linksextremisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 8 2.2.1 "Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front" (DHKPC) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218 2.2.2 "Türkische
16 1.4 Islamistische Gruppen aus dem Nahen Osten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 205 1.4.1 "Islamische Widerstandsbewegung" (HAMAS) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 205 1.4.2 "Hizb Allah" (Partei Gottes) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207 1.4.3 "Hizb ut-Tahrir al-Islami" (HuT) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208 2. Türken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 0 2.1 Türkische Islamisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 210 2.1.1 "Kalifatsstaat" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 0 2.1.2 "Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e. V." (IGMG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 1 1 2.2 Linksextremisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 8 2.2.1 "Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front" (DHKPC) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218 2.2.2 "Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten" (TKP/ML) . . . . . 222 2.2.3 "Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei" (MLKP) . . . . . . . . . . . . . . 225 3. Kurden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227 3.1 Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227 3.2 "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK)/"Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans" (KADEK)/ "Volkskongress Kurdistans" (KONGRA GEL) . . . . . . . . 227 3.2.1 Allgemeine Lage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228 3.2.2 Organisatorische Situation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 229 3.2.3 Propaganda des KONGRA GEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230 3.2.4 Finanzielle und wirtschaftliche Aktivitäten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233 3.2.5 Strafverfahren gegen ehemalige Funktionäre der PKK/KADEK/KONGRA GEL. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234 4. Iraner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235 4.1 "Volksmodjahedin Iran-Organisation" (MEK) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235 4.2 "Arbeiterkommunistische Partei Iran" (API) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237 4.3 Iranischer Einfluss auf in Deutschland lebende Schiiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238 5. Kosovo-Albaner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 240 6. Tamilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 1 7. Pakistaner. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243 8. Tschetschenen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 244 IV. Agitationsund Kommunikationsmedien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245 1. Periodische Schriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245 2. Internet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 246 V. Übersicht über weitere erwähnenswerte Organisationen sowie deren wesentliche Presseerzeugnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 249 Spionage und sonstige nachrichtendienstliche Aktivitäten I. Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 252
  • Neonazistische Kameradschaften * 10, 27, 30, 126 Neue Rechte * 170f. Nordfront * 116 Nordic Flame * 114 O OBERLERCHER, Reinhold * 175 ÖCALAN, Abdullah
  • Politika P Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) * siehe DIE LINKE. PASTÖRS, Udo * 96, 148, 154, 161 PC Records
  • siehe DIE LINKE. Phase 2 - Zeitschrift gegen die Realität * 186 PKK * siehe Volkskongress Kurdistans Politisch motivierte Kriminalität
  • 203f., 226, REBELL (MLPD-Jugendverband) * 238 Rechtsextremismus (Begriff) * 92-98 Religious Technology Center (RTC) * 243 REP * siehe Die Republikaner Revisionismus
Personenund Stichwortverzeichnis 309 National-Zeitung / Deutsche Wochen-Zeitung (NZ) * 165, 169 Neonazismus (Begriff) * 93f., 122 Neonazistische Kameradschaften * 10, 27, 30, 126 Neue Rechte * 170f. Nordfront * 116 Nordic Flame * 114 O OBERLERCHER, Reinhold * 175 ÖCALAN, Abdullah * 66f., 69-76 Office of Special Affairs (OSA) * 246 Oi!-Skin * 110 Özgür Politika * siehe Yeni Özgür Politika P Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) * siehe DIE LINKE. PASTÖRS, Udo * 96, 148, 154, 161 PC Records * 114 PDS * siehe DIE LINKE. Phase 2 - Zeitschrift gegen die Realität * 186 PKK * siehe Volkskongress Kurdistans Politisch motivierte Kriminalität * 8, 10f., 34, 88-91, 178-182 PRABHAKARAN, Velupillai * 83 Proliferation * 13, 250f., 256f. Pulverturm * 228 R Race War * 113 radikal * 186 Ragnarök * 114 Ratatösk * 109 Rassismus (Begriff) * 82, 92f., 109, 192, 203f., 226, REBELL (MLPD-Jugendverband) * 238 Rechtsextremismus (Begriff) * 92-98 Religious Technology Center (RTC) * 243 REP * siehe Die Republikaner Revisionismus * siehe Geschichtsrevisionismus Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front, KARATAS-Flügel (DHKP-C) * 77-79
  • Linksextremismus Finanzierung Mitgliedsbeiträge, Spenden Verglichen mit ihrer politischen Bedeutungslosigkeit verfügt die MLPD über ein überdurchschnittlich hohes Parteivermögen Kurzportrait / Ziele
  • Beobachtung Die MLPD versteht sich als Repräsentantin einer radikal linken und revolutionären Perspektive des "echten" Sozialismus. Bereits in der Präambel
Linksextremismus Finanzierung Mitgliedsbeiträge, Spenden Verglichen mit ihrer politischen Bedeutungslosigkeit verfügt die MLPD über ein überdurchschnittlich hohes Parteivermögen Kurzportrait / Ziele Die MLPD ist eine maoistisch-stalinistisch ausgerichtete Partei, die sich an den Lehren von Marx, Engels, Lenin, Stalin und Mao orientiert. Ihrem Verständnis nach kann der Kapitalismus nicht reformiert werden; er muss daher revolutionär durch den "echten" Sozialismus abgelöst werden. Trotz der Probleme und Niederlagen habe der Sozialismus seine wirtschaftliche, politische und moralische Überlegenheit über den Kapitalismus bewiesen. Über die Mitgliedschaft ihrer Angehörigen in Gewerkschaften versucht die MLPD Einfluss auf die Arbeiter als "Subjekt des Klassenkampfes" zu erlangen. Sie unterstützt die Forderungen der Gewerkschaften bei Streiks, verbindet deren Ziele aber jeweils mit ihrer fundamentalen Kapitalismuskritik und der Forderung nach einer kommunistischen Gesellschaft. Grund der Beobachtung Die MLPD versteht sich als Repräsentantin einer radikal linken und revolutionären Perspektive des "echten" Sozialismus. Bereits in der Präambel ihrer Parteistatuten formuliert sie ihr grundlegendes Ziel "der revolutionäre Sturz der Diktatur des Monopolkapitals". Dafür strebt sie die Errichtung einer sozialistischen Gesellschaft als Übergang zur klassenlosen kommunistischen Gesellschaft an. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2021 185
  • Devrimci Sol (Dev Sol) * 77-80 DIE LINKE. * 5, 176f., 182-185, 190, 193, 199, 212-228, 232 Die Linkspartei.PDS
  • siehe DIE LINKE. Die Republikaner
304 Personenund Stichwortverzeichnis B BISKY, Lothar * 212, 216 Blood & Honour (B&H) * 108-110, 298 BÖRM, Manfred * 149, 159 BRANDES-STEGGEWENTZ, Gisela * 212 BRÄUNIGER, Eckardt * 83 BRINKMANN, Peter * 172 BÜHRIG, Dennis * 128, 134, 138, 193 Bürgerinitiative für Zivilcourage Hildesheim * 127 Bürgerinitiative für Zivilcourage Wolfsburg * 127f. Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien * 112, 116 C CASTOR-Transport (Aktionen gegen den - ) * 196, 204-206 Cherusker * 114, 116 Church of Scientology International (CSI) * 245 Citizens Commission on Human Rights (CCHR) * 246 Collegium Humanum - Akademie für Umwelt und Lebensschutz e. V. (CH) * 102-104, 298 COURAGE * 238 Criminon * 246 D DAMMANN, Adolf * 97, 146, 157, 159 DEHM, Dr. Diether * 212, 217f., 223 Der Revolutionäre Weg * 237 Der Versand * 114 Deutsche Akademie (DA) * 174 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) * 183, 193, 199, 212, 214, 228-235 Deutsche Stimme (DS) * 146, 149, 155, 160 Deutsche Volksunion (DVU) * 86, 97f., 147, 155, 158-171 Deutsche Wochen-Zeitung * siehe National-Zeitung Deutsches Kolleg (DK) * 175 Deutschland-Pakt * 98, 147, 155, 169 Devrimci Sol (Dev Sol) * 77-80 DIE LINKE. * 5, 176f., 182-185, 190, 193, 199, 212-228, 232 Die Linkspartei.PDS * siehe DIE LINKE. Die Republikaner (REP) * 86, 165-167
  • seit 17. Februar 2024 unmittelbar geltendes Recht, das DDG ist am 14. Mai 2024 in Kraft getreten. Ziel beider Regelungswerke
  • regulatorische Druck weiter erhöht und ein konsequentes Vorgehen gegen rechtswidrige und strafbare Inhalte erreicht werden. 6.2 Phänomenspezifische Prävention 6.2.1 Prävention
Verfassungsschutzbericht Bayern 2024 Verfassungsschutz in Bayern Das NetzDG wurde im Jahr 2024 schließlich durch die Verord nung (EU) 20222/2065 (sog. DigitalServicesAct, DSA) und das diese ergänzende DigitaleDiensteGesetz (DDG) weitge hend abgelöst. Der DSA ist seit 17. Februar 2024 unmittelbar geltendes Recht, das DDG ist am 14. Mai 2024 in Kraft getreten. Ziel beider Regelungswerke ist es, Onlinekonzernen Pflichten zum verantwortungsvollen Umgang mit von ihnen transpor tierten Inhalten aufzugeben und diese effektiv zu überwachen und durchzusetzen. Darunter fällt beispielsweise das Vorgehen gegen illegale Dienste, Hass, Hetze und jugendgefährdende Inhalte im Netz. Die Einhaltung der neuen Regeln durch sehr große Plattformen und Suchmaschinen wird durch die EUKom mission überwacht. Hiermit soll der regulatorische Druck weiter erhöht und ein konsequentes Vorgehen gegen rechtswidrige und strafbare Inhalte erreicht werden. 6.2 Phänomenspezifische Prävention 6.2.1 Prävention gegen Islamismus Präventionsstelle Im Rahmen der Präventions und Öffentlichkeitsarbeit zum Salafismus/ Phänomenbereich Islamismus wurde die im Jahr 2015 einge Islamismus richtete Präventionsstelle Salafismus 2021 in Präventionsstelle Islamismus umbenannt und um weitere Themenschwerpunkte erweitert. Sie bietet in Form von Präsenz und Onlineinformations veranstaltungen vielfältige Sensibilisierungs, Beratungs und Fortbildungsformate zu den Themen Salafismus, Antisemi tismus im Islamismus, Legalistischer Islamismus, Schiitischer Islamismus sowie zum Phänomenbereich des auslandsbezo genen Extremismus an. Die Präventionsstelle steht an den Standorten München und Nürnberg für Anfragen aus ganz Bayern zur Verfügung und betreibt u. a. ein Hinweistelefon für Verdachtsfälle und Islamismusprävention. Um Radikalisierungs und Rekrutierungsmechanismen erken nen zu können, qualifiziert die Präventionsstelle Beschäftigte in der Schul und Jugendarbeit, der Verwaltung, der Polizei, des Justiz und Maßregelvollzuges und der Bewährungshilfe sowie der Hochschulen. Das Vortrags und SchulungsAngebot richtet sich auch an Haupt und Ehrenamtliche in der Flüchtlings arbeit, Sicherheitspersonal von größeren Unternehmen und Wirtschaftsverbänden sowie an Personen, die im sozialen und familiären Umfeld mit den betreffenden Themen in Berüh rung kommen. Die Präventionsstelle Islamismus unterstützt 30
  • Linksextremismus Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum In Sachsen-Anhalt ist die MLPD mit Kontaktadressen in Magdeburg, Halle (Saale) und Bitterfeld
  • sammeln - in Corona-Zeiten. Da gilt natürlich: jetzt erst recht! Jede Unterschrift für die Wahlzulassung ist auch eine Unterschrift gegen
Linksextremismus Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum In Sachsen-Anhalt ist die MLPD mit Kontaktadressen in Magdeburg, Halle (Saale) und Bitterfeld-Wolfen (Anhalt-Bitterfeld) vertreten. Ausgehend von diesen Ortsgruppen versucht die MLPD mit einer Vielzahl von Kundgebungen, ihre revolutionären Ideen auf die Straße zu tragen. So finden in Magdeburg und Halle (Saale) regelmäßig (Montags-)Kundgebungen statt, bei denen unter dem Motto "Neue Politiker braucht das Land" mit einem sogenannten "Offenen Mikrofon" anschlussfähige Fragen diskutiert werden sollen. Auch beteiligte sich die Magdeburger Ortsgruppe am 10. April 2021 mit einer Kundgebung in Magdeburg an dem bundesweiten Aktionstag "ZeroCovid". Gefordert wurde ein ernsthafter Corona-Schutz auch an Arbeitsplätzen, Schulen und Kitas. Am Rande ihrer Kundgebung kam es zu einem verbalen Schlagabtausch mit Teilnehmern der gleichzeitig stattfindenden Veranstaltung des "unteilbar"-Bündnisses "Solidarität statt Ausgrenzung", da sie die MLPD-Mitglieder für Gegner der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie hielten. Die MLPD-Mitglieder blieben "kämpferisch", wie es im Nachgang hieß: "So wurde die MLPD über Mikrofon aufgefordert, ihr Transparent herunter zu nehmen - was wir nicht taten. Das Gespenst des Kommunismus grüßt aus Magdeburg." Eine Außenwirkung konnte mit der Veranstaltung dennoch nicht erzielt werden. Die MLPD nahm bundesweit an der Bundestagswahl im September 2021 teil. Gabi FECHTNER, Parteivorsitzende der MLPD, veröffentlichte hierzu eine Pressemitteilung: "In so einer Krisensituation ist mehr denn je eine revolutionäre Arbeiterpartei gefragt. [...] Als eine der vielen systematischen Wahlbehinderungen müssen wir incl. Direktkandidaten über 60.000 Unterstützerunterschriften sammeln - in Corona-Zeiten. Da gilt natürlich: jetzt erst recht! Jede Unterschrift für die Wahlzulassung ist auch eine Unterschrift gegen diese Willkür und antikommunistische Unterdrückung." 186 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2021
  • eine Das politische Grundgerüst antiimperialistischer Solidaritätsveranstaltung für inhaftierte LinksGruppen beruht auf Kernelementen der marxisextremisten unter dem Tenor "Antifa ist notwentisch
  • reklamieren für sich zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele ein "Recht auf Widerstand" gegen das "System", welches auch gewalttätige Das Logo
bei der Veranstaltung ein Plakat mit der Auftischen Partei in Deutschland. Der antiimperiaschrift "ALLES FÜR ALLE! Streiken - Besetzen listischen Szene in Hamburg werden 2022, wie - Enteignen - Plündern". (Quelle: Instagram im Vorjahr, 110 Personen zugerechnet. @grow_hamburg vom 8. November 2022) Roter Aufbau Hamburg Dem "Roten Aufbau Hamburg" (RAH) wurden Ende 2022, wie im Jahr 2021, etwa 60 Anhänger zugerechnet. Einer der Treffpunkte der militanten Gruppierung ist der "Infound Kulturladen Lüttje Lüüd" im Stadtteil Veddel. Die beiden eingetragenen Vereine "Klassenkultur e.V." und "junges hamburg e.V." werden ebenfalls dem RAH zugerechnet. Über verschiedene kulturelle Angebote sollen junge Menschen für marxistische und leninistische Theorien interessiert werden. Instagram-Post der Gruppe GROW im November 2022 Ein öffentlich bekannter RAH-Protagonist verQuelle: www.instagram.com/grow_hamburg/?hl=de breitete auch im Jahr 2022 seine antidemokratiAufgerufen am 6. März 2023 sche Ideologie in sozialen Netzwerken und orga80 nisierte Versammlungen zu verschiedenen von Antiimperialisten bewegten Themen. Drei Beispiele: Im März 2022 meldete er die VersammAntiimperialistische Gruppen L i n ksex t re m i s m u s lung "Feindbild Links!" auf dem Alma-Wartenberg-Platz an und im August 2022 eine Das politische Grundgerüst antiimperialistischer Solidaritätsveranstaltung für inhaftierte LinksGruppen beruht auf Kernelementen der marxisextremisten unter dem Tenor "Antifa ist notwentisch-leninistischen Weltanschauung. Diese verdig - Freiheit für Jo, Dy und Lina!" an (siehe auch binden sie mit dem Vorwurf, dass der Wohlstand Seite 72 in diesem Bericht), an der rund 190 der Industrienationen auf der ökonomischen Personen teilnahmen. Exemplarisch für die interAusbeutung von Ressourcen in den Entwicknationale Perspektiv des RAH steht die Verlungsländern basiere und von den sogenannten sammlung "Internationale Solidarität mit dem "imperialistischen" Großmächten militärisch Kampf im Iran - Für Solidarität von Unten!" vom gesichert werde. Antiimperialisten agitieren Oktober 2022 (520 Teilnehmerinnen und Teildaher auch vorwiegend gegen global tätige Konnehmer, darunter rund 20 RAH-Angehörige). zerne sowie nationale und internationale Institutionen. Sie lehnen das Gewaltmonopol des Staates ab und reklamieren für sich zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele ein "Recht auf Widerstand" gegen das "System", welches auch gewalttätige Das Logo von Aktionen einschließt. Von Autonomen grenzen "Roter Aufbau sie sich auf Grund größerer ideologischer DiffeHamburg" renzen ab und haben mit ihnen nur anlassund themenbezogene Berührungspunkte. Regelmäßiger Treffpunkt eines Teils der Hamburger Antiimperialisten ist das "Internationale Zentrum" an der Brigittenstraße 5 (kurz: B5). Trägerverein der B5 ist der Verein "Kunst und Kultur St. Pauli e.V." Die dort ansässigen Gruppen solidarisieren sich mit terroristischen und kommunistiInstagram-Post der Waterkant Antifa schen Organisationen, zum Beispiel aus Indien, Quelle: instagram.com/p/ChhFMWqMNIE Aufgerufen am 6. März 2023 Peru und den kurdischen Autonomiegebieten. Antiimperialistische Gruppen fordern auch im Jahr 2022 die Gründung einer neuen kommunis-
  • demokraB&H Blood & Honour tische Rechte in Europa BPjM Bundesprüfstelle für jugendAKL Antikapitalistische Linke gefährdende Medien A.L.I. Antifaschistische Linke International
Abkürzungsverzeichnis 299 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS AAA/AA AutonomerAntimilitariATIF Föderation der Arbeiter stischer Arbeitsausschuss/ aus der Türkei in DeutschAbteilung Aufklärung land e. V. [AAH] Antifaschistische Aktion ATIK Konföderation der Arbeiter Hannover aus der Türkei in Europa ABLE Association for better Living AZADI Rechtshilfefonds der RH und and Education der Föderation der ADHF Föderation für demokraKurdischen Vereine in tische Rechte in Deutschland Deutschland e. V. ADHK Konföderation für demokraB&H Blood & Honour tische Rechte in Europa BPjM Bundesprüfstelle für jugendAKL Antikapitalistische Linke gefährdende Medien A.L.I. Antifaschistische Linke International CCHR Citizens Commission on AMAK Antimilitaristischer AktionsHuman Rights kreis Hannover CDK Koordination der kurdischen AMG Antimilitaristische Gruppe demokratischen Gesellschaft Celle in Europa ("Civata DemokraAMGT Vereinigung der Neuen Welttik Kurdistan") sicht e. V. CH Collegium Humanum - Akaamip Antimilitäristische Perspektidemie für Umwelt und ve Lebensschutz e. V. AMS Assoziation Marxistischer CSI Church of Scientology InterStudentInnen national AN Autonome Nationalisten AnGrY Anarchist Group of Young DA Deutsche Akademie People DA Direkte Aktion (Zeitung der ANNW Autonome Nationalisten FAU/IAA) Nordwest Dev Sol Devrimci Sol ANO Autonome Nationalisten DHKP-C Revolutionäre VolksbefreiOstfriesland ungspartei-Front (KARATASANS Autonome Nationalisten Flügel) Soltau DITIB Türkisch-Islamische Union ANS/NA Autonome Nationalsoziader Anstalt für Religion e.V. listen/Nationale Aktivisten DK Deutsches Kolleg ApS Applied Scholastics DeutschDKP Deutsche Kommunistische land Partei ATF Deutsche Türk-Föderation DRP Deutsche Reichspartei
  • überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern oder 5. besondere Regelungen in Rechtsvorschriften, in Standesrichtlinien oder Verpflichtungen zur Wahrung besonderer Amtsgeheimnisse der Übermittlung
Anhang 293 (2) Die Polizeibehörden dürfen zur Verhinderung von Straftaten nach Abs. 1 die Verfassungsschutzbehörde um Übermittlung der erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten ersuchen. SS 19 Übermittlung personenbezogener Daten an die Öffentlichkeit Bei der Aufklärung der Öffentlichkeit einschließlich der Medien über Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 dürfen personenbezogene Daten nur bekannt gegeben werden, wenn die Bekanntgabe für das Verständnis der Darstellung, insbesondere von Organisationen oder unorganisierten Gruppierungen, erforderlich ist und das Interesse der Allgemeinheit das schutzwürdige Interesse der betroffenen Person überwiegt. SS 20 Übermittlungsverbote, Minderjährigenschutz (1) Die Übermittlung von Informationen nach den Vorschriften dieses Abschnitts unterbleibt, wenn 1. die Informationen zu löschen sind, 2. für die übermittelnde Stelle erkennbar ist, dass die Informationen für die empfangende Stelle nicht erforderlich sind, 3. für die übermittelnde Stelle erkennbar ist, dass unter Berücksichtigung der Art der Informationen, insbesondere ihres Bezuges zu der engeren Persönlichkeitssphäre der betroffenen Person, und der Umstände ihrer Erhebung das schutzwürdige Interesse der betroffenen Person das Interesse der Allgemeinheit an der Übermittlung überwiegt, 4. überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern oder 5. besondere Regelungen in Rechtsvorschriften, in Standesrichtlinien oder Verpflichtungen zur Wahrung besonderer Amtsgeheimnisse der Übermittlung entgegenstehen. (2) Personenbezogene Daten Minderjähriger dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes übermittelt werden, solange die Voraussetzungen der Speicherung nach SS 9 erfüllt sind. (3) 1Personenbezogene Daten Minderjähriger über ihr Verhalten vor Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes nicht an ausländische oder an überoder zwischenstaatliche Stellen übermittelt werden. 2Dasselbe gilt für Informationen über Personenzusammenschlüsse, deren Mitglieder überwiegend Minderjährige sind, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. SS 21 Pflichten der empfangenden Stelle 1 Die empfangende Stelle prüft, ob die ihr nach den Vorschriften dieses Gesetzes übermittelten personenbezogenen Daten für die Erfüllung ihrer Aufgaben er-
  • Linksextremismus "Rote Hilfe e. V." (RH) Sitz Bundesverband: Göttingen Verbreitung (Niedersachsen) bundesweite Verbreitung Gründung 1975 In Sachsen-Anhalt seit
Linksextremismus "Rote Hilfe e. V." (RH) Sitz Bundesverband: Göttingen Verbreitung (Niedersachsen) bundesweite Verbreitung Gründung 1975 In Sachsen-Anhalt seit 1996 mit der ersten RHOrtsgruppe in Halle (Saale) existent Struktur Bundesweit existieren 50 Ortsgruppen. Aufbau Die lokalen Gruppen wählen auf Mitgliederversammlungen ihre Abgesandten für die Bundesdelegiertenkonferenz; diese tritt mindestens alle zwei Jahre zusammen. Der Bundesvorstand wird für eine Dauer von zwei Jahren gewählt und organisiert als oberstes Organ der RH deren bundesweite Arbeit. Er tagt mindestens zweimal jährlich, verwaltet die Finanzen des Vereins und gibt dessen Zeitung heraus. In Sachsen-Anhalt existieren Ortsgruppen in Halle (Saale), Magdeburg und Salzwedel (Altmarkkreis Salzwedel). Mitglieder Land: etwa 290 (2020: 240) Anhänger Bund: 12.100 (2020: 11.000) VeröffentliWeb-Angebote: www.rote-hilfe.de chungen Publikationen: "Die Rote Hilfe" (quartalsweise) Finanzierung Mitgliedsbeiträge, Spenden Vertrieb von Büchern, Broschüren, Informationsmaterial. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2021 179
  • Ablehnung der Auskunft gegeben, so ist ihr die Rechtsgrundlage dafür zu nennen. 4Ferner ist sie darauf hinzuweisen, dass sie sich
  • Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts unterrich-ten von sich aus die Verfassungsschutzbehörde über die ihnen bekannt
Anhang 289 (3) Die Ablehnung einer Auskunft bedarf keiner Begründung, soweit durch 1 die Begründung der Zweck der Ablehnung gefährdet würde. 2Die Gründe der Ablehnung sind aktenkundig zu machen. 3Wird der antragstellenden Person keine Begründung für die Ablehnung der Auskunft gegeben, so ist ihr die Rechtsgrundlage dafür zu nennen. 4Ferner ist sie darauf hinzuweisen, dass sie sich an die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden kann. 5Der oder dem Landesbeauftragten ist auf Verlangen Auskunft zu erteilen. 6Stellt die Fachministerin oder der Fachminister oder die Vertreterin oder der Vertreter, fest, dass durch die Erteilung der Auskunft nach Satz 5 die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet würde, so darf die Auskunft nur der oder dem Landesbeauftragten persönlich erteilt werden. 7Mitteilungen der oder des Landesbeauftragten an die antragstellende Person dürfen keine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Verfassungsschutzbehörde zulassen, sofern diese nicht einer weitergehenden Mitteilung zustimmt. Vierter Abschnitt Informationsübermittlung SS 14 Grenzen der Übermittlung personenbezogener Daten Wird nach den Bestimmungen dieses Abschnitts um die Übermittlung personenbezogener Daten ersucht, so dürfen nur solche Daten übermittelt werden, die bei der ersuchten Behörde oder Stelle bereits bekannt sind oder von ihr aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können. SS 15 Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörde (1) Die Behörden des Landes, insbesondere die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizeibehörden, sowie die der ausschließlichen Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts unterrich-ten von sich aus die Verfassungsschutzbehörde über die ihnen bekannt gewordenen Tatsachen, die sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht oder Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland erkennen lassen, die sich unter Anwendung von Gewalt oder durch darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1, 3 und 4 genannten Schutzgüter wenden. (2) Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizeibehörden sowie die Ausländerbehörden übermitteln darüber hinaus von sich aus der Verfassungsschutzbehörde auch alle anderen ihnen bekannt gewordenen Informationen einschließlich personenbezogener Daten über Bestrebungen nach SS 3 Abs. 1 Satz 1, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung für die Erfüllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde erforderlich ist.
  • Verfassungsschutzbericht Berlin 2014 Gegenmobilisierung an Attraktivität. "Die Rechte" rief in diesem Kontext zu einer Demonstration am Pariser Platz auf, erzielte
  • Osten. Neben diesem religiös-kulturellen Rassismus manifestiert sich der rechtsextremistische Charakter dieser Partei in der Forderung nach der Rückführung
104 Verfassungsschutzbericht Berlin 2014 Gegenmobilisierung an Attraktivität. "Die Rechte" rief in diesem Kontext zu einer Demonstration am Pariser Platz auf, erzielte aber mit einer Teilnehmerzahl von etwa 60 Personen kaum Resonanz. Das geringe Personenpotenzial, die fehlende Eigeninitiative sowie der zunehmende Anschluss von Parteianhängern an andere Organisationen zeigen, dass die Partei in Berlin bislang kaum Rückhalt oder Zulauf erfahren hat. Die strukturelle und ideologische Kongruenz zur Berliner NPD hat bisher weder Synergien noch Spannungen erzeugt, vielmehr scheinen sich die Landesverbände beider Parteien mehr oder weniger zu ignorieren. 3.5.3 "Bürgerbewegung Pro Deutschland" "Bürgerbewegung Pro Deutschland"Landesverband Berlin Gründung: 2010 Mitglieder: Berlin 100 (2013: 100) Die "Bürgerbewegung Pro Deutschland" ist Teil einer diffusen islamund fremdenfeindlichen Szene, durch die vor allem Ängste vor einer vermeintlichen "Islamisierung" der Bundesrepublik Deutschland geschürt werden. Das von "Pro Deutschland" vorrangig gegen Muslime gerichtete Überfremdungsszenario wird dominiert von der Gleichsetzung von Islam und Islamismus, der Bedrohung durch islamistischen Terror und einem angeblich von Muslimen verursachten Wertekonflikt zwischen dem "Abendland" und insbesondere dem Nahen Osten. Neben diesem religiös-kulturellen Rassismus manifestiert sich der rechtsextremistische Charakter dieser Partei in der Forderung nach der Rückführung von spezifischen Bevölkerungsgruppen mit Migrationshintergrund sowie der Vernetzung mit anderen einschlägigen Parteien und Vereinen Europas. Eine klare Abgrenzung zwischen dem Landesund dem Bundesverband von "Pro Deutschland" ist aufgrund personeller Überschneidungen, gemeinsamer Verantwortlichkeiten und Kommunikationsmedien nach außen kaum erkennbar. Der Landesverband Berlin, der im Januar einen neuen Landesvorstand gewählt hat, besteht aus zwölf Kreisverbänden.
  • Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der berechtigten Interessen von Dritten geheim gehalten werden müssen
288 Anhang (2) Vor dem Erlass einer Dateibeschreibung ist die oder der Landesbeauftragte für den Datenschutz anzuhören. (3) 1Die Speicherung personenbezogener Daten ist auf das erforderliche Maß zu beschränken. 2In angemessenen Abständen ist die Notwendigkeit der Weiterführung oder Änderung der Dateien zu überprüfen. (4) In der Dateibeschreibung über personenbezogene Textdateien ist die Zugriffsberechtigung auf Personen zu beschränken, die unmittelbar mit Arbeiten in dem Gebiet betraut sind, dem die Textdateien zugeordnet sind; Auszüge aus Textdateien dürfen nicht ohne die dazugehörenden erläuternden Unterlagen übermittelt werden. Dritter Abschnitt Auskunft SS 13 Auskunft an Betroffene (1) 1Die Verfassungsschutzbehörde erteilt Betroffenen auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten. 2Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empfänger von Übermittlungen. 3Über Daten aus Akten, die nicht zur Person der Betroffenen geführt werden, wird Auskunft nur erteilt, soweit die Daten, namentlich aufgrund von Angaben der Betroffenen, mit angemessenem Aufwand auffindbar sind. 4Die Verfassungsschutzbehörde bestimmt Verfahren und Form der Auskunftserteilung nach pflichtgemäßem Ermessen. (2) 1Die Auskunftserteilung kann nur abgelehnt werden, soweit 1. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde, 2. die Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der berechtigten Interessen von Dritten geheim gehalten werden müssen oder 3. durch die Auskunftserteilung Informationsquellen gefährdet würden oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörde zu befürchten ist. 2 Die Entscheidung trifft die Leiterin oder der Leiter der Verfassungsschutzabteilung unter Abwägung der in Satz 1 Nrn. 1 bis 3 genannten Interessen mit dem Interesse der antragstellenden Person an der Auskunftserteilung. 3Die Leiterin oder der Leiter der Verfassungsschutzabteilung kann eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter damit beauftragen, ebenfalls Entscheidungen nach Satz 1 zu treffen.
  • Zweck der Datei, 3. Inhalt, Umfang, Voraussetzungen und Rechtsgrundlage der Speicherung, Übermittlung und Nutzung (betroffener Personenkreis, Arten der Daten
Anhang 287 (5) Personenbezogene Daten, die ausschließlich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, dürfen nur für diese Zwecke oder zur Verfolgung von Straftaten nach dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz weiterverarbeitet werden. SS 11 Berichtigung, Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten in Akten (1) Stellt die Verfassungsschutzbehörde fest, dass in Akten gespeicherte personenbezogene Daten unrichtig sind, oder wird ihre Richtigkeit von Betroffenen bestritten, so ist dies in der Akte zu vermerken. (2) 1Für Akten, die zu einer bestimmten Person geführt werden, gilt SS 10 Abs. 2 und 3 entsprechend. 2Im Übrigen hat die Verfassungsschutzbehörde personenbezogene Daten zu sperren, wenn sie bei der Einzelfallbearbeitung feststellt, dass ohne die Sperrung schutzwürdige Interessen von Betroffenen beeinträchtigt würden, und die Daten für die künftige Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind. 3Gesperrte Daten sind mit einem entsprechenden Vermerk zu versehen; sie dürfen nicht mehr weiterverarbeitet werden. 4Eine Aufhebung der Sperrung ist möglich, wenn ihre Voraussetzungen nachträglich entfallen. (3) 1Sind Akten der Verfassungsschutzbehörde für ihre Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich, so tritt an die Stelle ihrer Vernichtung die Abgabe an das Landesarchiv. 2Für Akten, die zu einer bestimmten Person geführt werden, oder andere Akten, die personenbezogene Daten enthalten, gilt SS 10 Abs. 4 Satz 2 entsprechend. SS 12 Dateibeschreibungen (1) 1Für jede Datei bei der Verfassungsschutzbehörde sind in einer Dateibeschreibung festzulegen: 1. die Bezeichnung der Datei, 2. der Zweck der Datei, 3. Inhalt, Umfang, Voraussetzungen und Rechtsgrundlage der Speicherung, Übermittlung und Nutzung (betroffener Personenkreis, Arten der Daten), 4. Überprüfungsfristen, Speicherungsdauer, 5. die nach dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, 6. bei automatisierten Verfahren die Betriebsart des Verfahrens, die Art der Geräte, die Stellen, bei denen sie aufgestellt sind, sowie das Verfahren zur Übermittlung, Sperrung, Löschung und Auskunftserteilung. 2 Satz 1 gilt nicht für Dateien, die aus ausschließlich verarbeitungstechnischen Gründen vorübergehend vorgehalten werden.
  • Unterrichtung ist auf die Möglichkeit nachträglichen Rechtsschutzes und die dafür vorgesehene Frist hinzuweisen. 4Die sofortige weitere Beschwerde ist nur statthaft
  • gespeichert, verändert, übermittelt und genutzt werden, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; Absatz 1 Sätze
  • gilt entsprechend. 2Wird die Rechtmäßigkeit der Maßnahme nicht richterlich festgestellt, so dürfen die bereits erhobenen Daten nicht gespeichert, verändert
Anhang 283 (2) Bei Gefahr im Verzuge kann die Leiterin oder der Leiter der Verfassungs- 1 schutzabteilung oder die Vertreterin oder der Vertreter die Maßnahme anordnen. 2Absatz 1 Sätze 3 bis 5 gilt entsprechend; in der Begründung ist auch darzulegen, dass Gefahr im Verzuge vorliegt. 3Eine richterliche Bestätigung der Anordnung ist unverzüglich zu beantragen. 4Die Anordnung nach Satz 1 tritt spätestens mit Ablauf des dritten Tages nach ihrem Erlass außer Kraft, wenn sie bis dahin nicht bestätigt wird; die bereits erhobenen Daten dürfen nicht gespeichert, verändert, übermittelt oder genutzt werden und sind unverzüglich zu löschen. (3) 1Der Vollzug der Anordnung erfolgt unter Aufsicht einer oder eines in der Verfassungsschutzabteilung Tätigen, die oder der die Befähigung zum Richteramt hat. 2Liegen die Voraussetzungen der Anordnung nicht mehr vor, so ist die Maßnahme unverzüglich zu beenden. (4) 1Gegen die Anordnung der Maßnahme steht der betroffenen Person nur die sofortige Beschwerde zu. 2Die Frist beginnt mit Zugang der Unterrichtung nach SS 6 Abs. 9. 3In der Unterrichtung ist auf die Möglichkeit nachträglichen Rechtsschutzes und die dafür vorgesehene Frist hinzuweisen. 4Die sofortige weitere Beschwerde ist nur statthaft, wenn das Landgericht sie wegen der grundsätzlichen Bedeutung zulässt oder das Landgericht die Anordnung im Beschwerdeverfahren erlassen hat. (5) 1Maßnahmen nach SS 6 a Abs. 5 bedürfen der Anordnung durch die Leiterin oder den Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder durch die Vertreterin oder den Vertreter. 2Absatz 1 Sätze 4 und 5 sowie Absatz 3 gelten entsprechend. (6) 1Daten, die aufgrund einer Anordnung nach SS 6 a Abs. 5 erhoben worden sind, dürfen zu anderen als den dort genannten Zwecken unter den Voraussetzungen des SS 6 Abs. 6 Satz 2 gespeichert, verändert, übermittelt und genutzt werden, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; Absatz 1 Sätze 2, 6 und 7 gilt entsprechend. 2Wird die Rechtmäßigkeit der Maßnahme nicht richterlich festgestellt, so dürfen die bereits erhobenen Daten nicht gespeichert, verändert und genutzt werden; sie sind unverzüglich zu löschen. 3SS 4 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes gilt entsprechend. (7) Von einer Maßnahme nach SS 6 a Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 5 ist der Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes in der nächsten nach der Anordnung stattfindenden Sitzung zu unterrichten. (8) 1Nach Beendigung einer Maßnahme nach SS 6 a Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 5 teilt das Fachministerium abweichend von SS 6 Abs. 9 Satz 5 dem Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes innerhalb von sechs Monaten die Unterrichtung der Betroffenen oder die Gründe für eine Zurückstellung nach SS 6 Abs. 9 Satz 3 mit. 2Dem Ausschuss sind jeweils nach einem Jahr eine weitere
  • Linksextremismus "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschland" (MLPD) Sitz Sitz des Bundesverbandes: Gelsenkirchen Verbreitung (Nordrhein-Westfalen) Bundesweite Verbreitung Sachsen-Anhalt: angegliedert
Linksextremismus "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschland" (MLPD) Sitz Sitz des Bundesverbandes: Gelsenkirchen Verbreitung (Nordrhein-Westfalen) Bundesweite Verbreitung Sachsen-Anhalt: angegliedert im Landesverband Ost Gründung 1982 In Sachsen-Anhalt seit 1992 mit einzelnen Strukturen existent Struktur Parteivorsitzende: Gabi FECHTNER (NordrheinAufbau Westfalen) Die Partei ist in vier Organisationsebenen gegliedert. Betriebsund Wohngebietsgruppen bilden die erste Ebene der Partei. Die zweite Organisationsebene stellen die Ortsgruppen dar. Danach folgt der Kreisverband. Als letzte Ebene folgen die derzeit sieben Landesverbände. Der Jugendverband "REBELL" ist die Jugendorganisation der MLPD. Vorsitzender des Landesverbandes Ost: Andrew SCHLÜTER (Berlin) Mitglieder Land: etwa 20 (2020: 20) Anhänger Bund: 2.800 (2020: 2.800) VeröffentliWeb-Angebote: www.mlpd.de, www.rf-news.de chungen Publikationen: "Rote Fahne" (RF) (zweiwöchentlich) "Lernen und Kämpfen" (LuK) (mehrmals jährlich) "Rebell" (zweimonatlich) 184 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2021
  • gefährdet wird. 4 In der Unterrichtung ist auf die Rechtsgrundlage der Maßnahme und das Auskunftsrecht nach SS 13 hinzuweisen. 5Die
280 Anhang (7) Werden den in Absatz 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 genannten Personen Daten 1 aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung bekannt, so dürfen diese nicht gespeichert, verändert oder genutzt werden; sie sind unverzüglich zu löschen. 2 Die Tatsache, dass Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erhoben wurden, und die Löschung der Daten sind zu dokumentieren. (8) 1Personenbezogene Daten, die durch Maßnahmen nach Absatz 1 erhoben wurden, sind entsprechend zu kennzeichnen. 2Sie dürfen an eine andere Stelle nur übermittelt werden, wenn diese die Kennzeichnung aufrechterhält. (9) 1Die Verfassungsschutzbehörde hat die Betroffenen über eine Maßnahme nach Absatz 1 Satz 1 Nrn. 1, 2, 4 und 7 nach ihrer Beendigung zu unterrichten. 2 Das gilt auch für eine Maßnahme nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 3, wenn es sich um eine längerfristige Observation handelt oder besondere für Observationszwecke bestimmte technische Mittel eingesetzt werden. 3Die Unterrichtung wird zurückgestellt, solange 1. eine Gefährdung des Zwecks der Maßnahme nicht ausgeschlossen werden kann, 2. durch das Bekanntwerden der Maßnahme Leib, Leben, Freiheit oder ähnlich schutzwürdige Belange einer Person gefährdet werden, 3. ihr überwiegende schutzwürdige Belange einer anderen betroffenen Person entgegenstehen oder 4. durch das Bekanntwerden der Maßnahme die weitere Verwendung der in Absatz 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 genannten Personen gefährdet wird. 4 In der Unterrichtung ist auf die Rechtsgrundlage der Maßnahme und das Auskunftsrecht nach SS 13 hinzuweisen. 5Die Zurückstellung der Unterrichtung über eine Maßnahme ist spätestens nach Ablauf von zwei Jahren unter Angabe des Grundes der oder dem Landesbeauftragten für den Datenschutz mitzuteilen. 6Einer Unterrichtung bedarf es endgültig nicht, wenn 1. die Voraussetzung der Zurückstellung auch fünf Jahre nach Beendigung der Maßnahme noch nicht entfallen ist, 2. sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft nicht entfallen wird, 3. die Voraussetzungen für eine Löschung vorliegen und 4. die oder der Landesbeauftragte für den Datenschutz zustimmt. (10) 1Die Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 dürfen sich nicht gegen Personen richten, die in Strafverfahren aus beruflichen Gründen zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt sind (SSSS 53 und 53 a der Strafprozessordnung - StPO), soweit Sachverhalte betroffen sind, auf die sich ihr Zeugnisverweigerungsrecht bezieht. 2Die Verfassungsschutzbehörde darf solche Personen nicht von sich aus nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 in Anspruch nehmen.
  • Linksextremismus Im Vorfeld der Bundestagswahl fanden sowohl in Magdeburg als auch in Halle (Saale) mehrere Wahlkampfveranstaltungen der "MLPD/Internationalistische Liste" statt
Linksextremismus Im Vorfeld der Bundestagswahl fanden sowohl in Magdeburg als auch in Halle (Saale) mehrere Wahlkampfveranstaltungen der "MLPD/Internationalistische Liste" statt. Sie verliefen mit einer jeweils geringen Beteiligung und Außenwirkung störungsfrei. Insgesamt errang die MLPD 17.799 Zweitund 22.534 Erststimmen (jeweils 0,0 Prozent). In Sachsen-Anhalt waren es 620 Erststimmen (0,1 Prozent) und 1.049 Zweistimmen (0,1 Prozent). In der Online-Ausgabe der Zeitung "Rote Fahne" (rf-news.de) wurde das eigene Wahlergebnis ausgewertet: "Der gewachsene gesellschaftliche Einfluss der MLPD spiegelt sich noch weniger als bei den vorangegangenen Wahlen im Stimmenergebnis wider." Im Vergleich zu den letzten Bundestagswahlen 2017 errang der MLPD noch einmal deutlich weniger Stimmen. Als Ursachen wurden von der MLPD eine umfassende Manipulation der öffentlichen Meinung und ein von den Medien forcierter Antikommunismus identifiziert. "Selbstverständlich" gebe es auch subjektive Gründe: die Kampagne müsse noch längerfristiger und gründlicher vorbereitet werden. Gemäß Angaben auf der MLPD-Internetseite fand am 30. August 2021 in Erfurt (Thüringen) der MLPD-Parteitag statt. Gabi FECHTNER (Nordrhein-Westfalen) sei in geheimer Wahl in das Zentralkomitee und als Parteivorsitzende der MLPD wiedergewählt worden. Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2021 187
  • bestehenden Staatsund Gesellschaftsordnungen nach ihrem Verständnis der islamischen Rechtsordnung (Scharia) anstreben. In Deutschland liegt ihr Schwerpunkt auf propagandistischen Aktivitäten sowie
Anhang 265 weder der demokratische Verfassungsstaat noch die damit verbundenen Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung beseitigt werden. So sind z. B. Kapitalismuskritiker, die grundsätzliche Zweifel an der Struktur unserer Wirtschaftsund Gesellschaftsordnung äußern und sie von Grund auf verändern wollen, noch keine Extremisten. Radikale politische Auffas-sungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. Auch wer seine radikalen Zielvorstellungen realisieren will, muss nicht befürchten, dass er vom Verfassungsschutz beobachtet wird, jedenfalls nicht, so lange er die Grundprinzipien unserer Verfas-sungsordnung anerkennt. Als extremistisch werden dagegen die Aktivitäten bezeichnet, die darauf abzielen, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen. Islamismus Der Begriff des Islamismus bezeichnet eine religiös motivierte Form des politischen Extremismus. Islamisten sehen in den Schriften und Geboten des Islam nicht nurRegeln für die Ausübung der Religion, sondern auch Handlungsanweisungen für eine islamistische Staatsund Gesellschaftsordnung. Ein Grundgedanke dieser islamistischen Ideologie ist die Behauptung, alle Staatsgewalt könne ausschließlich von Gott (Allah) ausgehen. Damit richten sich islamistische Bestrebungen gegen die Wertvorstellungen des GG, insbesondere gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Islamisten halten die Etablierung einer islamischen Gesellschaftsordnung für unabdingbar. Dieser Ordnung sollen letztlich sowohl Muslime als auch Nicht-Muslime unterworfen werden. Islamistische Organisationen - mit Ausnahme islamistischterroristischer Organisationen - lassen sich grob in zwei Kategorien einteilen: - Organisationen, die in ihren Herkunftsländern die konsequente Umgestaltung der bestehenden Staatsund Gesellschaftsordnungen nach ihrem Verständnis der islamischen Rechtsordnung (Scharia) anstreben. In Deutschland liegt ihr Schwerpunkt auf propagandistischen Aktivitäten sowie der Sammlung von Spendengeldern, um die Mutterorganisationen in den Herkunftsländern zu unterstützen. - Andere islamistische Gruppierungen in Deutschland verfolgen eine umfassendere, auch politisch motivierte Strategie. Auch sie streben eine Änderung der Staatsund Gesellschaftsordnung in ihren Herkunftsländern zugunsten eines islamischen Staatswesens an. Sie bemühen sich jedoch im Rahmen einer legalistischen Strategie, ihren Anhängern in Deutschland größere Freiräume für ein schariakonformes Leben zu schaffen.
  • Linksextremismus "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) Sitz Sitz des Bundesverbandes: Verbreitung Essen (Nordrhein-Westfalen) Bundesweite Verbreitung Gründung 1968 In Sachsen-Anhalt
Linksextremismus "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) Sitz Sitz des Bundesverbandes: Verbreitung Essen (Nordrhein-Westfalen) Bundesweite Verbreitung Gründung 1968 In Sachsen-Anhalt seit 1997 mit einzelnen Parteigruppen existent Struktur Parteivorsitzender: Patrick KÖBELE (Essen, NordAufbau rhein-Westfalen) Vorsitzender des "Koordinierungsrates" in Sachsen-Anhalt: Matthias KRAMER (Magdeburg) Die Partei gliedert sich in Grund-, Kreis-, Bezirksund/oder Landesorganisationen sowie eine Bundesorganisation. In Sachsen-Anhalt gibt es in Halle (Saale) eine Ortsgruppe, in Magdeburg sowie in der Region Altmark Einzelmitglieder. Innerhalb der Parteigesamtstruktur ist der Status einer Bezirksbzw. Kreisorganisation nicht erreicht. Daher verfügt die DKP in Sachsen-Anhalt lediglich über einen so genannten "Koordinierungsrat". Mitglieder Land: etwa 15 (2020: 15) Anhänger Bund: 2.850 (2020: 2.850) VeröffentliWeb-Angebote: www.dkp.de chungen Publikationen: UZ - "Unsere Zeit" (wöchentlich) "Marxistische Blätter" (zweimonatlich) Finanzierung Mitgliedsbeiträge, Spenden Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2021 189

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