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  • Bundesministerium, dessen Zuständigkeit für die nichtöffentliche Stelle in einer Rechtsverordnung nach SS 34 festgelegt ist. Das zuständige Bundesministerium kann seine
346 SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGSGESETZ (2) Zuständige Stelle für sicherheitsempfindliche Tätigkeiten nach SS 1 Abs. 4 ist dasjenige Bundesministerium, dessen Zuständigkeit für die nichtöffentliche Stelle in einer Rechtsverordnung nach SS 34 festgelegt ist. Das zuständige Bundesministerium kann seine Befugnis auf eine von ihm bestimmte sonstige öffentliche Stelle des Bundes übertragen. (3) Die Aufgaben der nicht-öffentlichen Stelle nach diesem Gesetz sind grundsätzlich von einer von der Personalverwaltung getrennten Organisationseinheit wahrzunehmen. Die zuständige Stelle kann Ausnahmen zulassen, wenn die nicht-öffentliche Stelle sich verpflichtet, Informationen, die ihr im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung bekanntwerden, nur für solche Zwecke zu gebrauchen, die mit der Sicherheitsüberprüfung verfolgt werden. SS 26 Sicherheitserklärung Abweichend von SS 13 Abs. 6 leitet der Betroffene seine Sicherheitserklärung der nicht-öffentlichen Stelle zu, in der er beschäftigt ist. Im Falle der Einbeziehung des Ehegatten, Lebenspartners oder Lebensgefährten nach SS 2 Abs. 2 fügt er dessen Zustimmung bei. Die nichtöffentliche Stelle prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben und darf, soweit dies erforderlich ist, die Personalunterlagen beiziehen. Sie gibt die Sicherheitserklärung an die zuständige Stelle weiter und teilt dieser vorhandene sicherheitserhebliche Erkenntnisse mit. SS 27 Abschluß der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse Die zuständige Stelle unterrichtet die nicht-öffentliche Stelle nur darüber, daß der Betroffene zur sicherheitsempfindlichen Tätigkeit ermächtigt oder nicht ermächtigt wird. Erkenntnisse, die die Ablehnung der Ermächtigung zur sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betreffen, dürfen nicht mitgeteilt werden. Zur Gewährleistung des Verschlußsachenschutzes können sicherheitserhebliche Erkenntnisse an die nicht-öffentliche Stelle übermittelt werden und dürfen von ihr ausschließlich zu diesem Zweck genutzt werden. Die nicht-öffentliche Stelle hat die zuständige Stelle unverzüglich zu unterrichten, wenn sicherheitserhebliche Erkenntnisse über den Betroffenen oder den in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten bekanntwerden.
  • aktenkundig zu machen. Die anfragende Person ist auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, daß
  • Sicherheitsakte, soweit eine Auskunft für die Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen nicht ausreicht und sie hierfür auf die Einsichtnahme angewiesen
SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGSGESETZ 345 der Auskunftsverweigerung verfolgte Zweck gefährdet würde. In diesem Fall sind die Gründe der Auskunftsverweigerung aktenkundig zu machen. Die anfragende Person ist auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, daß sie sich an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz wenden kann. (5) Wird dem Anfragenden keine Auskunft erteilt, so ist sie auf sein Verlangen dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz zu erteilen, soweit nicht die jeweils zuständige oberste Bundesbehörde im Einzelfall feststellt, daß dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet würde. Die Mitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz darf keine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der speichernden Stelle zulassen, sofern diese nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt. (6) Die zuständige Stelle gewährt der anfragenden Person Einsicht in die Sicherheitsakte, soweit eine Auskunft für die Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen nicht ausreicht und sie hierfür auf die Einsichtnahme angewiesen ist. Die Regelungen der Absätze 2 bis 5 gelten entsprechend. (7) Die Auskunft ist unentgeltlich. Fünfter Abschnitt Sonderregelungen bei Sicherheitsüberprüfungen für nicht-öffentliche Stellen SS 24 Anwendungsbereich Bei Sicherheitsüberprüfungen von Betroffenen, die von der zuständigen Stelle zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit nach SS 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 bei einer nicht-öffentlichen Stelle ermächtigt oder mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit nach SS 1 Abs. 4 bei einer nichtöffentlichen Stelle betraut werden sollen, gelten folgende Sonderregelungen. SS 25 Zuständigkeit (1) Zuständige Stelle für sicherheitsempfindliche Tätigkeiten nach SS 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, soweit nicht im Einvernehmen mit ihm eine andere oberste Bundesbehörde die Aufgabe als zuständige Stelle wahrnimmt. BERICHT 2004
  • Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines
  • Begründung nicht, soweit durch die Mitteilung der tatsächlichen und rechtlichen Gründe, auf die die Entscheidung gestützt wird
344 SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGSGESETZ c) die nach SS 20 Abs. 2 Nr. 3 gespeicherten Daten, wenn feststeht, daß der Betroffene keine sicherheitsempfindliche Tätigkeit aufnimmt oder aus ihr ausgeschieden ist. Im übrigen sind in Dateien gespeicherte personenbezogene Daten zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist. (3) Die Löschung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, daß durch sie schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt würden. In diesem Fall sind die Daten zu sperren. Sie dürfen nur noch mit Einwilligung des Betroffenen verarbeitet und genutzt werden. SS 23 Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten (1) Auf Antrag ist von der zuständigen Stelle oder mitwirkenden Behörde unentgeltlich Auskunft zu erteilen, welche Daten über die anfragende Person im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung gespeichert wurden. (2) Bezieht sich die Auskunftserteilung auf die Übermittlung personenbezogener Daten an die mitwirkenden Behörden, ist sie nur mit deren Zustimmung zulässig. (3) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit 1. die Auskunft die ordnungsgemäße Erfüllung der in der Zuständigkeit der speichernden Stelle liegenden Aufgaben gefährden würde, 2. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohle des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder 3. die Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheimgehalten werden müssen und deswegen das Interesse des Anfragenden an der Auskunftserteilung zurücktreten muß. (4) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf einer Begründung nicht, soweit durch die Mitteilung der tatsächlichen und rechtlichen Gründe, auf die die Entscheidung gestützt wird, der mit
  • Verfassungsorgane des Bundes, 2. Richter, soweit sie Aufgaben der Rechtsprechung wahrnehmen, 3. ausländische Staatsangehörige, die in der Bundesrepublik Deutschland
328 SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGSGESETZ SS2 Betroffener Personenkreis (1) Eine Person, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (Betroffener), ist vorher einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Die Sicherheitsüberprüfung bedarf der Zustimmung des Betroffenen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Zustimmung ist schriftlich zu erteilen, aber nicht in elektronischer Form. Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit darf erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres übertragen werden. Auf eine Sicherheitsüberprüfung nach diesem Gesetz kann verzichtet werden, wenn für den Betroffenen bereits eine gleichoder höherwertige Sicherheitsüberprüfung durchgeführt worden ist. (2) Der volljährige Ehegatte, der Lebenspartner oder der volljährige Partner, mit dem der Betroffene in einer auf Dauer angelegten Gemeinschaft lebt (Lebensgefährte), soll in die Sicherheitsüberprüfung nach den SSSS 9 und 10 einbezogen werden. Über Ausnahmen entscheidet die zuständige Stelle. Im Falle der Einbeziehung ist die Zustimmung des Ehegatten, Lebenspartners oder Lebensgefährten erforderlich. Die Zustimmung ist schriftlich zu erteilen, aber nicht in elektronischer Form. Geht der Betroffene die Ehe während oder erst nach erfolgter Sicherheitsüberprüfung ein oder begründet er die Lebenspartnerschaft oder die auf Dauer angelegte Gemeinschaft in dem entsprechenden Zeitraum, so ist die zuständige Stelle zu unterrichten, um sie in die Lage zu versetzen, die Einbeziehung des Ehegatten, Lebenspartners oder Lebensgefährten in die Sicherheitsüberprüfung nachzuholen. Das gleiche gilt bei später eintretender Volljährigkeit des Ehegatten oder Lebensgefährten. (3) Dieses Gesetz gilt nicht für 1. die Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes, 2. Richter, soweit sie Aufgaben der Rechtsprechung wahrnehmen, 3. ausländische Staatsangehörige, die in der Bundesrepublik Deutschland im Interesse zwischenstaatlicher Einrichtungen und Stellen eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit nach SS 1 Abs. 2 Nr. 2 ausüben sollen. SS3 Zuständigkeit (1) Zuständig für die Sicherheitsüberprüfung ist
  • werden. (5) Der Militärische Abschirmdienst ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Artikel 20 des Grundgesetzes). BERICHT
GESETZ ÜBER DEN MILITÄRISCHEN ABSCHIRMDIENST 307 quartiere, wenn die Bundesrepublik Deutschland in internationalen Vereinbarungen Verpflichtungen zur Sicherheit dieser Dienststellen und Einrichtungen übernommen hat und die Beurteilung der Sicherheitslage im Einvernehmen zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und den zuständigen obersten Landesbehörden dem Militärischen Abschirmdienst übertragen worden ist, die Auswertung von Informationen über die in Absatz 1 genannten Bestrebungen und Tätigkeiten gegen diese Dienststellen und Einrichtungen, auch soweit sie von Personen ausgehen oder ausgehen sollen, die nicht dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung angehören oder in ihm tätig sind. (3) Der Militärische Abschirmdienst wirkt mit 1. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, die dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung angehören, in ihm tätig sind oder werden sollen und a) denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, oder b) die an sicherheitsempfindlichen Stellen des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung eingesetzt sind oder werden sollen, 2. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. Die Befugnisse des Militärischen Abschirmdienstes bei der Mitwirkung nach Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a und b sind im Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom 20. April 1994 (BGBI. I S. 867) geregelt. (4) Der Militärische Abschirmdienst darf einer polizeilichen Dienststelle nicht angegliedert werden. (5) Der Militärische Abschirmdienst ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Artikel 20 des Grundgesetzes). BERICHT 2004
  • Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen
302 B U N D E S V E R FA S S U N G S S C H U T Z G E S E T Z sonst für Zwecke der öffentlichen Sicherheit benötigt. Der Empfänger darf die übermittelten Daten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden. (2) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten an Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte übermitteln, soweit die Bundesrepublik Deutschland dazu im Rahmen von Artikel 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen vom 3. August 1959 (BGBl 1961 Il S. 1183, 1218) verpflichtet ist. (3) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten an ausländische öffentliche Stellen sowie an überund zwischenstaatliche Stellen übermitteln, wenn die Übermittlung zur Erfüllung seiner Aufgaben oder zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinteressen des Empfängers erforderlich ist. Die Übermittlung unterbleibt, wenn auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen entgegenstehen. Die Übermittlung ist aktenkundig zu machen. Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, dass die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie ihm übermittelt wurden, und das Bundesamt für Verfassungsschutz sich vorbehält, um Auskunft über die vorgenommene Verwendung der Daten zu bitten. (4) Personenbezogene Daten dürfen an andere Stellen nur übermittelt werden, wenn dies zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes oder der Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur Gewährleistung der Sicherheit von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen nach SS 1 Abs. 4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes erforderlich ist. Übermittlungen nach Satz 1 bedürfen der vorherigen Zustimmung durch das Bundesministerium des Innern. Das Bundesamt für Verfassungsschutz führt einen Nachweis über den Zweck, die Veranlassung, die Aktenfundstelle und die Empfänger der Übermittlungen nach Satz 1. Die Nachweise sind gesondert aufzubewahren, gegen unberechtigten Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr ihrer Erstellung folgt, zu vernichten. Der Empfänger darf die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind. Der Empfänger ist auf die Verwendungsbeschränkung und darauf hinzuweisen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz sich vorbehält, um Auskunft über die Verwendung der Daten zu bitten. Die Übermittlung der personenbezoge-
  • erheben, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass 1. auf diese Weise Erkenntnisse über Bestrebungen oder Tätigkeiten nach
  • unerlässlich ist und geeignete polizeiliche Hilfe für das bedrohte Rechtsgut nicht rechtzeitig erlangt werden kann. Satz 1 gilt entsprechend für
  • oder seinen Vertreter angeordnet, wenn eine richterliche Entscheidung nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann. Die richterliche Entscheidung ist unverzügBERICHT
B U N D E S V E R FA S S U N G S S C H U T Z G E S E T Z 293 (13) Von mehreren geeigneten Maßnahmen hat das Bundesamt für Verfassungsschutz diejenige zu wählen, die den Betroffenen voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Eine Maßnahme darf keinen Nachteil herbeiführen, der erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht. SS9 Besondere Formen der Datenerhebung (1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf Informationen, insbesondere personenbezogene Daten, mit den Mitteln gemäß SS 8 Abs. 2 erheben, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass 1. auf diese Weise Erkenntnisse über Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 oder die zur Erforschung solcher Erkenntnisse erforderlichen Quellen gewonnen werden können oder 2. dies zum Schutz der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände und Quellen des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten erforderlich ist. Die Erhebung nach Satz 1 ist unzulässig, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere, den Betroffenen weniger beeinträchtigende Weise möglich ist; eine geringere Beeinträchtigung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Information aus allgemein zugänglichen Quellen oder durch eine Auskunft nach SS 18 Abs. 3 gewonnen werden kann. Die Anwendung eines Mittels gemäß SS 8 Abs. 2 darf nicht erkennbar außer Verhältnis zur Bedeutung des aufzuklärenden Sachverhaltes stehen. Die Maßnahme ist unverzüglich zu beenden, wenn ihr Zweck erreicht ist oder sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass er nicht oder nicht auf diese Weise erreicht werden kann. (2) Das in einer Wohnung nicht öffentlich gesprochene Wort darf mit technischen Mitteln nur heimlich mitgehört oder aufgezeichnet werden, wenn es im Einzelfall zur Abwehr einer gegenwärtigen gemeinen Gefahr oder einer gegenwärtigen Lebensgefahr für einzelne Personen unerlässlich ist und geeignete polizeiliche Hilfe für das bedrohte Rechtsgut nicht rechtzeitig erlangt werden kann. Satz 1 gilt entsprechend für einen verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen. Maßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 werden durch den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder seinen Vertreter angeordnet, wenn eine richterliche Entscheidung nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann. Die richterliche Entscheidung ist unverzügBERICHT 2004
  • Betroffenen möglichst wenig belastet (sog. einfache Sicherheitsüberprüfung). Rechtsverordnung, In der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung vom Leitfaden 30.07.2003 (BGBl. I S. 1553) werden
270 G E H E I M S C H U T Z , S A B O TA G E S C H U T Z Überprüfungsform vorgeschrieben, die den Betroffenen möglichst wenig belastet (sog. einfache Sicherheitsüberprüfung). Rechtsverordnung, In der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung vom Leitfaden 30.07.2003 (BGBl. I S. 1553) werden die lebensund verteidigungswichtigen Einrichtungen verbindlich genannt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat einen Leitfaden für den personellen Sabotageschutz in der Wirtschaft verfasst. Er kann im Internet unter www.bmwa-sicherheitsforum.de abgerufen werden. Zustimmung Hervorzuheben ist, dass eine Sicherheitsüberprüfung nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Betroffenen erfolgen darf.
  • Sabotageschutz Aufgaben des Der Geheimschutz ist für den demokratischen Rechtsstaat unverGeheimschutzes zichtbar. Er sorgt dafür, dass Informationen und Vorgänge, deren
268 G E H E I M S C H U T Z , S A B O TA G E S C H U T Z Geheimschutz, Sabotageschutz Aufgaben des Der Geheimschutz ist für den demokratischen Rechtsstaat unverGeheimschutzes zichtbar. Er sorgt dafür, dass Informationen und Vorgänge, deren Bekanntwerden den Bestand, lebenswichtige Interessen oder die Sicherheit des Bundes oder eines seiner Länder gefährden kann, vor unbefugter Kenntnisnahme geschützt werden. Verschlusssache Unabhängig von ihrer Darstellungsform sind Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die geheim zu halten sind, Verschlusssachen (VS) und mit einem Geheimhaltungsgrad STRENG GEHEIM, GEHEIM, VS-VERTRAULICH oder VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH zu kennzeichnen. Materieller Der materielle Geheimschutz schafft die orgaGeheimschutz nisatorischen und technischen Vorkehrungen zum Schutz von VS. Diese Aufgabe wird in erster Linie vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wahrgenommen. Die Mitwirkung des BfV auf diesem Gebiet folgt aus SS 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) und bezieht sich auf die Mitteilung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse, die für den materiellen Schutz von VS bedeutsam sein können. Personeller Zentrale Aufgabe ist der Schutz von VerschlussGeheimschutz sachen. Das hierzu genutzte Instrument ist die Sicherheitsüberprüfung von Personen, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden sollen. Das Sicherheitsüberprüfungsverfahren ist im Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) geregelt. Die Mitwirkung des BfV beruht auf SS 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BVerfSchG in Verbindung mit SS 3 Abs. 2 SÜG. Zuständigkeit Die Zuweisung des personellen Geheimschutzes als "Mitwirkungsaufgabe" bedeutet, dass das BfV keine originäre Zuständigkeit besitzt, sondern die Verantwortung für die Sicherheitsmaßnahmen bei den zuständigen Stellen liegt. Im öffentlichen Bereich des Bundes ist die zuständige Stelle in der Regel die Beschäftigungsbehörde. Nicht nur in öffentlichen Institutionen, sondern z. B. auch in Wirtschaftsunternehmen wird mit staatlichen VS umgegangen, deren
  • Spektrum der Opposition reicht von Monarchisten über Demokraten und Linksliberale bis hin zu Kommunisten. Die gewaltbereite revolutionär-marxistische "Volksmodjahedin Iran
260 SPIONAGE UND SONSTIGE NACHRICHTENDIENSTLICHE A K T I V I T ÄT E N Aussiedler Allgemein sind alle GUSNachrichtendienste am Verbleib und an den Tätigkeiten ehemaliger Staatsangehöriger ihrer Länder interessiert, die nach Deutschland ausgewandert sind. Wegen noch bestehender Verbindungen in die frühere Heimat sind diese Personen häufig in wirtschaftliche Beziehungen zwischen den Mitgliedsstaaten der GUS und Deutschland eingebunden. Auch aus diesem Grund unterliegen Reisen dieser Personen in die GUS der Überwachung durch die dortigen Nachrichtendienste. Deutsche, die sich auf dem Staatsgebiet der GUS-Mitglieder befinden, müssen nach wie vor damit rechnen, von den Nachrichtendiensten beobachtet und mit dem Ziel einer nachrichtendienstlichen Werbung angesprochen zu werden. Insbesondere Firmenangehörige und Mitarbeiter der deutschen diplomatischen Vertretungen sind Ziel nachrichtendienstlicher Aktivitäten. IV. Aktivitäten von Nachrichtendiensten aus Staaten des Nahen und Mittleren Ostens sowie Nordafrikas Schwerpunkt Auch 2004 war Deutschland Operationsgebiet von NachrichtendienOppositionellensten einiger nahund mittelöstlicher sowie nordafrikanischer Länder. ausspähung Schwerpunkt der Aktivitäten bildete die Beobachtung und Ausspähung der in Deutschland ständig oder vorübergehend wohnenden Landsleute, insbesondere solcher Personen, die in Opposition zur Regierung ihres Heimatlandes stehen. Aufklärungsziel sind Strukturen, Funktionäre, Mitglieder sowie Zielsetzungen der in Deutschland aktiven oppositionellen Organisationen. Aufgrund der Bedrohung durch den internationalen islamistischen Terrorismus beschaffen die Dienste auch vermehrt Informationen über islamistische Gruppen. Die klassischen Aufklärungsbereiche der Spionage, nämlich Politik, Militär, Wissenschaft, Forschung und Technik, befinden sich ebenso im Blickfeld der nachrichtendienstlichen Arbeit. 1. Iranische Nachrichtendienste Die in eine Vielzahl von Organisationen und Kleingruppen zersplitterte iranische Auslandsopposition beansprucht unverändert die Aufmerksamkeit des iranischen Nachrichtendienstes VEVAK 8. Das Spektrum der Opposition reicht von Monarchisten über Demokraten und Linksliberale bis hin zu Kommunisten. Die gewaltbereite revolutionär-marxistische "Volksmodjahedin Iran-Organisation" (MEK) mit ihrem politischen Arm, dem "Nationalen Widerstandsrat Iran" (NWRI), steht besonders im Fokus des VEVAK. 8 VEVAK = Vezerate Etala'at Va Amniate Keshvar (Ziviler Inund Auslandsnachrichtendienst des Iran)
  • STICHWORTVERZEICHNIS Rechtsterroristische Strukturen 2 Revolutionäre Plattform (RPF) 30, 49, 50 RIEFLING, Dieter 54 RÖDER, Manfred 50 Rote Hilfe
STICHWORTVERZEICHNIS Rechtsterroristische Strukturen 2 Revolutionäre Plattform (RPF) 30, 49, 50 RIEFLING, Dieter 54 RÖDER, Manfred 50 Rote Hilfe e.V. (RH) 81, 82, 94, 95 Rote Tribüne (Publikation) 94 Roter Morgen (Publikation) 89, 90 S Saalkreis 36, 42, 65 Sachsen-Anhalt-Front (SAF) 16 Salzwedel 31,32, 41, 42, 56, 58, 75, 76 Sangerhausen 15, 16, 21, 56, 65 SCHLEESE, Werner 90 SCHLIERER, Dr. Rolf 69 Schönebeck 17,31, 41,42, 58, 65, 67 Schwarze Division 17 Scientology-Organisation (SO) 101, 102 SelbstSchutz Sachsen-Anhalt 14, 42, 50 Short-Message-Service (SMS) 44 Skingirl-Freundeskreis Deutschland (SFD) 14 Skinhead 1,4, 5,6,7,9, 10, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 27, 28, 29, 33, 34, 47, 56, 64 Skinhead-Kameradschaft "Ostelbien-Pretzien" 17 Skinheadkonzert 1,12, 13, 15, 18, 19, 20, 34 Skinheadmusik 5, 15, 17, 19 Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) 89 Spionageabwehr 104, 105, 106, 107 STEHR, Heinz 88 Stendal 42,50, 75,76 Straftaten 8, 23,24, 43, 44, 65, 85, 96, 99, 100, 107, 128, 129 142
  • Abruf am 20.12.2013. 99 www.mlpd.de/partei/parteiprogramm; Abruf am 20.12.2013. linksExtrEmismus
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2013 Sozialismus als Übergangsstadium zur klassenlosen kommunistischen Gesellschaft."96 Die angestrebte Gesellschaftsordnung soll durch eine Revolution erreicht werden, in deren Verlauf sich die "Arbeiterklasse unter Führung ihrer Partei [Anm.: gemeint ist die MLPD] zum bewaffneten Aufstand erheben, [...] den bürgerlichen Staatsapparat zerschlagen, [...] die Diktatur des Proletariats errichten und [...] gegen die Konterrevolution verteidigen" müsse.97 In einem "15 Punkte Programm" der Partei wird ausgeführt: Es "muss die Herrschaft der internationalen Monopole gestürzt und der Sozialismus aufgebaut werden. Nicht nur in Deutschland: Den vereinigten sozialistischen Staaten der Welt gehört die Zukunft".98 Im Parteiprogramm der MLPD wird dies konkretisiert: "Der Sozialismus stellt eine Übergangsgesellschaft vom Kapitalismus zum Kommunismus dar." Erforderlich sei ein "systematischer ideologischpolitischer Kampf um das sozialistische Bewusstsein zur Überwindung der bürgerlichen Ideologie".99 Das gesamte Aktionspotenzial der MLPD fußt auf dem geschlossenen marxistisch-leninistischen Weltbild einer klassischen kommunistischen Kaderpartei. Dies zeigt sich auch in der dogmatisch unantastbaren Stellung des seit der Parteigründung amtierenden Vorsitzenden. Neben Nordrhein-Westfalen verfügt die Partei in sechs weiteren Bundesländern über einen Landesverband. Das Hauptaugenmerk ihrer politischen Arbeit legt die Partei neben der Frauenund Jugendpolitik, die sie mit vermeintlich eigenständigen organisatorischen Gruppen umzusetzen versucht, vorwiegend auf die Betriebsund Gewerkschaftsarbeit sowie die Beteiligung an sozialen Protesten. Da sich die MLPD in einer fortdauernden Verfolgungssituation durch den Staat und seine Organe wähnt, agiert sie auf kommunaler 96 www.mlpd.de/partei/grundsatze/praambel; Abruf am 20.12.2013. 97 www.mlpd.de/partei/parteiprogramm; Abruf am 20.12.2013. 98 www.mlpd.de/search?SearchableText=15+Punkte+Programm; Abruf am 20.12.2013. 99 www.mlpd.de/partei/parteiprogramm; Abruf am 20.12.2013. linksExtrEmismus 207
  • Ekmek ve Adalet" ein Artikel veröffentlicht, in dem die rechtsstaatliche Ordnung der Bundesrepublik diffamiert wird: "Deutschland macht weiter mit seiner
SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN 221 Als Reaktion auf die polizeilichen Maßnahmen wurde in der "Ekmek ve Adalet" ein Artikel veröffentlicht, in dem die rechtsstaatliche Ordnung der Bundesrepublik diffamiert wird: "Deutschland macht weiter mit seiner Politik gegen Andersdenkende ... Vor allem, wenn es sich um Ausländer handelt und vor allem, wenn es um Widerstandskämpfer aus der Türkei geht. Dann zeigen sie, dass sie keine gesetzlichen Bestimmungen einhalten." ("Ekmek ve Adalet" Nr. 118 vom 8. August 2004) Im gleichen Sinne reagierte auch der Verein TAYAD in einer am 9. August im Internet verbreiteten Erklärung: "Mit Bedauern haben wir die Ereignisse vom 5. und 6. August 2004 mitverfolgt ... Die deutsche Polizei hat an jenen Tagen ein Familienund Jugendcamp mit der Begründung, dort würden sich Mitglieder der DHKP- C befinden, angegriffen. ... Wir finden für das Vorgehen der deutschen Polizei nur eine Bezeichnung: Terrorisierung!" Das Landgericht Koblenz verurteilte am 16. Februar ein 36jähriges Mitglied der DHKP-C wegen räuberischer Erpressung unter Einbeziehung früherer Taten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren. Am 5. Juli verurteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf einen DHKPC-Aktivisten wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Am 30. März nahm die Polizei in Griechenland einen 29jährigen DHKP-C-Funktionär fest, der von der Bundesanwaltschaft wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Brandstiftung (gegen türkische Banken in Deutschland) und Verabredung zum Mord zur Fahndung ausgeschrieben war. Dem Auslieferungsantrag wurde nicht stattgegeben. Am 29. Juni wurde in Rotterdam ein weiterer DHKP-C-Funktionär aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof festgenommen. Dem Funktionär werden für den Zeitraum 1996 bis 1997 u. a. Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach SS 129a StGB und die Begehung von Brandstiftungsdelikten vorgeworfen. Des Weiteren soll er sich um die Weiterleitung von Spendengeldern gekümmert haben. BERICHT 2004
  • RechtsextRemismus beinhaltete das Wahlprogramm auch die Themen Energiewende und Umweltschutz. Der Pressesprecher der NPD Sachsen-Anhalt, Henrik GEHRE (Merseburg, Saalekreis
RechtsextRemismus beinhaltete das Wahlprogramm auch die Themen Energiewende und Umweltschutz. Der Pressesprecher der NPD Sachsen-Anhalt, Henrik GEHRE (Merseburg, Saalekreis), kommentierte den Wahlausgang auf Facebook anschließend entsprechend ernüchtert: "Der NPD-Landesverband Sachsen-Anhalt nimmt das gestrige Wahlergebnis zur Kenntnis. (...) Nach eingehender Analyse werden wir die Landtagswahlen aufarbeiten und die richtigen Schlüsse ziehen. Das Wahlergebnis ist eine Aufforderung, besser zu werden. Mit Ihnen gemeinsam wird uns das gelingen. Unser Einsatz für Deutschland wird an Fahrt aufnehmen und uns an unsere Ziele bringen. Am Ende zahlt sich Beharrlichkeit aus." Angesichts der fundamentalen Probleme der NPD wirkt diese Reaktion eher wie eine an die Parteimitglieder gerichtete "Durchhalteparole". Eine Trendwende hin zu einem Aufschwung ist derzeit weder inhaltlich-programmatisch noch hinsichtlich der strategischen Aufstellung für kommende Wahlen zu erwarten. Entwicklung des Landesverbandes Trotz seiner strukturellen Probleme ist der NPD-Landesverband darin bemüht, seinen Pflichten gemäß des Parteistatuts weiterhin nachzukommen. Dazu zählt auch die regelmäßige Durchführung von Wahlen zu den Kreisvorständen, die etwa am 24. Juli 2021 im Kreisverband Mansfeld-Südharz und am 22. August 2021 im Kreisverband Wittenberg stattfanden. Am 30. Oktober 2021 führte die NPD ihren Landesparteitag durch. Eigenen Angaben zufolge wurde Henry Kurt LIPPOLD (Gerbstedt) in seinem Amt als Vorsitzender bestätigt, als seine Stellvertreter fungieren Henrik GEHRE (Merseburg, Saalekreis) und Gustav HAENSCHKE (Magdeburg). Daneben seien zwei JN-Aktivisten in den Vorstand gewählt worden. Hierbei dürfte es sich um die Personen Benjamin FOCKE (Oranienbaum-Wörlitz, Landkreis Wittenberg) und Marcel GERSTMANN (Seegebiet Mansfelder Land, Mansfeld-Südharz) handeln. 54 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2021
  • Diktatur des Proletariats für den Aufbau des 206 linksExtrEmismus
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2013 4.1.3 Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) Gründung 1982 Sitz Gelsenkirchen Vorsitzender Stefan Engel Nebenorganisationen 'Rebell*' und 'Rotfüchse*' (Jugendbzw. Kinderorganisation der MLPD) Vorfeldorganisationen Zahlreiche Gruppierungen mit nomineller Eigenständigkeit dienen der Partei als struktureller Unterbau, darunter der 'Frauenverband Courage e.V.*' oder kommunale Wahlbündnisse wie 'AUF*' u.a. Mitglieder Bund NRW 2013 ca. 1.900 ca. 650 2012 ca. 1.900 ca. 650 Publikationen 'Rote Fahne' (RF), wöchentliche Auflage ca. 7.500 Internet Die Partei verfügt über eine umfangreiche Internetpräsenz; 'Rote Fahne News' als Online-Nachrichtenmagazin Hintergrund und Verfassungsfeindlichkeit Die 1982 aus dem 'Kommunistischen Arbeiterbund Deutschlands' (KABD) hervorgegangene MLPD bekennt sich nach wie vor zu den Lehren von Marx, Engels, Stalin und Mao Tse-tung und verbindet nach eigener Aussage "den Kampf um die Forderungen der Arbeiterund Volksbewegungen mit dem Ziel der internationalen sozialistischen Revolution". Die Zielsetzung der MLPD ist durch eindeutig verfassungsfeindliche Aussagen geprägt. Ziel: Revolution, Diktatur des Proletariats, Kommunismus Bereits die Präambel in den Parteistatuten verdeutlicht dies: "Die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) versteht sich als politische Vorhutorganisation der Arbeiterklasse in Deutschland. Ihr grundlegendes Ziel ist der revolutionäre Sturz der Diktatur des Monopolkapitals und die Errichtung der Diktatur des Proletariats für den Aufbau des 206 linksExtrEmismus
  • RechtsextRemismus "Junge Nationalisten" (JN) Einer Internetmeldung der JN Sachsen-Anhalt zufolge beteiligten sich diese am 15. März
RechtsextRemismus "Junge Nationalisten" (JN) Einer Internetmeldung der JN Sachsen-Anhalt zufolge beteiligten sich diese am 15. März 2021 an dem vom AfD-Kreisverband Wittenberg organisierten Protest gegen Corona-Maßnahmen in der Lutherstadt Wittenberg. Auf der Facebook-Präsenz der JN wurde am 5. April 2021 über einen Gemeinschaftsabend von JN-Mitgliedern aus dem "Anhaltiner Land" mit "freien Kräften der Region" berichtet. Das Treffen sollte nach eigener Auskunft "der inneren Stärkung der Gemeinschaft" dienen. Die JN gab ferner in den sozialen Medien preis, dass sie "gemeinsam mit freien Kräften" eine Sonnenwendfeier am 19. Juni 2021 im "Anhaltiner Land" abgehalten habe. Die Veranstaltung habe unter anderem mit einem Sportkampf begonnen. Mit einsetzender Dämmerung seien Fackeln entzündet, Gedichte vorgetragen, gemeinsam gesungen und ein Feuer entzündet worden. Ein namentlich nicht benannter Liedermacher habe dann in der Folge noch einige Liedstücke vorgetragen. Am 7. August 2021 fand in Chemnitz (Sachsen) der Länderkongress der JN Sachsen mit etwa 30 Personen statt. Im Rahmen dieser Zusammenkunft wurde der "JN-Gebietsverband-Mitte" gegründet, der die Länder Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Berlin und Brandenburg umfasst. Mit der Gründung des neuen Gebietsverbands geht der hiesige Landesverband in diesem auf. Dem neuen Verband ist aus Sachsen-Anhalt bisher allein der JNStützpunkt "Anhaltiner Land" angegliedert. Die JN Sachsen-Anhalt berichteten am 13. Juli 2021 auf ihrer Facebook-Seite über die bundesweite Aktion "Schwarze Kreuze". Auch in Sachsen-Anhalt seien im "Anhaltiner Land" Kreuze aufgestellt worden, die auf die "Ermordung deutscher Landsleute durch ausländische Täter" hinweisen. Man habe auch den 56 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2021
  • Verfassungsschutzgesetzen definierten gesetzlichen Regelungen erfolgen. Neue Rechte Bei der "Neuen Rechten" handelt es sich um ein informelles Netzwerk verschiedener Organisationen
  • Gruppierungen, in welchem nationalkonservative bis rechtsextremistische Kräfte zusammenwirken. Diese nehmen innerhalb dieses Geflechts unterschiedliche Funktionen wahr. Sie sind aktionsorientiert (IDENTITÄRE
  • durchgesetzt werden. Das gemeinsame Ziel ist eine "Kulturrevolution von rechts". Opportunitätsprinzip / Legalitätsprinzip Während die Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Polizei) nach der Strafprozessordnung
dies zum Schutz der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände und Quellen des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder eines Landesamtes für Verfassungsschutz gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten erforderlich ist. NADIS Das "Nachrichtendienstliche Informationssystem" (NADIS) ist ein Datenverbund des Bundesamtes und der Landesbehörden für Verfassungsschutz. NADIS ist eine Hinweisdatei, d.h. sie dient zur Identifizierung einer Person, Organisation oder eines Sachverhaltes und dem Auffinden von Aktenfundstellen. Eine Speicherung im NADIS darf nur aufgrund der in den Verfassungsschutzgesetzen definierten gesetzlichen Regelungen erfolgen. Neue Rechte Bei der "Neuen Rechten" handelt es sich um ein informelles Netzwerk verschiedener Organisationen und Gruppierungen, in welchem nationalkonservative bis rechtsextremistische Kräfte zusammenwirken. Diese nehmen innerhalb dieses Geflechts unterschiedliche Funktionen wahr. Sie sind aktionsorientiert (IDENTITÄRE BEWEGUNG), unterstützen finanziell (EIN PROZENT E.V.), fördern die Theoriebildung (ehemaliges INSTITUT FÜR STAATSPOLITIK), sind vorwiegend journalistisch tätig (COMPACT MAGAZIN GMBH) oder gehören dem Parteienspektrum an (ALTERNATIVE FÜR DEUTSCHLAND (AfD) - LANDESVERBAND SACHSEN, JUNGE ALTERNATIVE). Mittels unterschiedlicher Strategien sollen antidemokratische Positionen in Politik und Gesellschaft durchgesetzt werden. Das gemeinsame Ziel ist eine "Kulturrevolution von rechts". Opportunitätsprinzip / Legalitätsprinzip Während die Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Polizei) nach der Strafprozessordnung grundsätzlich verpflichtet sind, bei Verdacht einer Straftat von Amts wegen einzuschreiten (Legalitätsprinzip), gilt für die Verfassungsschutzbehörden das Opportunitätsprinzip. Hiernach steht die Entscheidung, ob wegen einer Straftat eingeschritten werden soll, im Ermessen. So kann der Verfassungsschutz wegen einer zu erwartenden relevanten Erkenntnissteigerung auf ein unmittelbares Einschreiten verzichten. Das Opportunitätsprinzip ist Grundlage für (oftmals jahrelang) wachsende Vertrauensverhältnisse. Diese ermöglichen dem Verfassungsschutz einen exklusiven Zugang zu Informationsquellen, seien es V-Leute oder auch Erkenntnisse ausländischer Nachrichtendienste. Damit dies so bleibt, müssen Nachrichtendienste einen besonderen Wert auf Quellenschutz legen. Hinweisgeber sind nicht selten Straftäter oder Opfer, die Sanktionen der Täter befürchten. Im Zweifel kann ein mögliches Strafverfolgungsinteresse dem Schutz der Quelle untergeordnet werden. Dadurch, dass der Verfassungsschutz vom Strafverfolgungszwang losgelöst ist, kann er weitergehend operieren, etwa, um eine extremistische bzw. terroristische Szene näher aufzuklären oder eine Gefahrensituation zu entschärfen, indem er versucht, einzelne Täter aus der Szene herauszulösen und als Informanten zu gewinnen. Auf diese Weise können unter Umständen auch die Strukturen der Bestrebung geschwächt werden. Ohne Strafverfolgungszwang hat der Verfassungsschutz Raum für umfassende Analysen und Methodik. Im Gegensatz zur Polizei kann er "flächendeckende" Strukturerkenntnisse sammeln. Personenbezogene Daten Hierunter versteht man alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, Seite 248 von 259
  • RechtsextRemismus nen neonazistischen Organisationen NWDO1, KS2 Hamm und KS Aachener Land angehörten. Grund der Beobachtung Teile des Parteiprogramms sind stark
RechtsextRemismus nen neonazistischen Organisationen NWDO1, KS2 Hamm und KS Aachener Land angehörten. Grund der Beobachtung Teile des Parteiprogramms sind stark nationalistisch geprägt: Zur "Wahrung der Identität" der Deutschen und zum Schutz des "deutschen Staatsvolkes" fordert DR beispielsweise ein "Zurückdrängen der Amerikanisierung" und anderer "übermäßiger fremder Einflüsse", die "Eindämmung ungezügelter Zuwanderung", die "Aufhebung der Duldung von Ausländern" sowie ein "Werbeverbot in ausländischen Sprachen". Das Parteiprogramm weist auch gebietsrevisionistische Züge auf: "Die Abtrennung der deutschen Gebiete östlich von Oder und Neiße als Kriegsfolge widerspricht völkerrechtlichen Grundsätzen. Wir wissen aber auch, dass nicht Gewaltanwendung, sondern nur friedliches Einvernehmen unter den Völkern eine Linderung oder auch Korrektur dieser Lage herbeiführen kann und darf." Die Verbrechen des Nationalsozialismus werden relativiert, indem diesen die alliierten Kriegsverbrechen gleichwertig gegenübergestellt werden; eine besondere Verantwortung Deutschlands wird abgelehnt. Das Eintreten für die Holocaustleugnerin Ursula HAVERBECK-WETZEL (Nordrhein-Westfalen) verdeutlicht dies. Ereignisse und Entwicklungen im Berichtszeitraum An der "Gedenkveranstaltung" zum 76. Jahrestag der Zerstörung der Stadt Magdeburg im Zweiten Weltkrieg am 16. Januar 2021 in Magdeburg nahmen auch Mitglieder der DR teil. Als Redner trat neben dem zu diesem Zeitpunkt noch amtierenden Bundesvorsitzenden Sven SKODA (Nordrhein-Westfalen) auch der Vorsitzende des DR-Kreisverbandes Braunschweig-Hildesheim, 1 - Nationaler Widerstand Dortmund 2 - Kameradschaft 60 Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2021
  • Anhänger der DHKP-C gelegentlich an Demonstrationen der deutschen linksextremistischen Szene. Im Vordergrund standen jedoch interne Saalveranstaltungen mit musikalisch-folkloristischem
220 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN Dieser Hungerstreik, der kurz nach seinem Beginn im Oktober 2000 in ein so genanntes unbefristetes "Todesfasten" umgewandelt worden war, ist nach wie vor das beherrschende Agitationsthema der Organisation. Agitation Ein weiteres bedeutsames Agitationsfeld der gegen die NATO DHKP-C ist der Kampf gegen "Imperialismus", USA und NATO. Bereits weit im Vorfeld des NATO-Gipfels am 28. und 29. Juni in Istanbul versuchte die DHKP-C ihre Anhänger zu mobilisieren. So wurde die NATO als "Aggressionsmaschinerie" bezeichnet, die Interessen der "Imperialisten", gleichbedeutend mit der Politik der USA, vertrete: "Die NATO ... weitet ihre Politik nach dem Zerfall des Warschauer Paktes auf eine Osterweiterung aus. Man versucht eigentlich, mit Hilfe der NATO ... (in) Ländern außerhalb der Reichweite der imperialistischen Ausbeutung ... die Herrschaft der imperialistischen Ausbeutung sicherzustellen." (Erklärung der DHKC vom 5. Februar 2004) In Deutschland beteiligten sich Anhänger der DHKP-C gelegentlich an Demonstrationen der deutschen linksextremistischen Szene. Im Vordergrund standen jedoch interne Saalveranstaltungen mit musikalisch-folkloristischem Programm, die praktisch keine Außenwirkung erzielten. Mit mehreren Veranstaltungen versuchten Anhänger des "Solidaritätsvereins mit den politischen Gefangenen und deren Familien in der Türkei" (TAYAD), thematisch im Einklang mit der DHKP-C, auf das "Todesfasten" der in der Türkei inhaftierten DHKP-C-Anhänger aufmerksam zu machen. Die Beteiligung an den vom TAYAD organisierten Aktionen (Kundgebungen, Fackelzüge, "Hungerstreikzelte") ging allerdings im Vergleich zu früheren Jahren spürbar zurück. Am 5. August durchsuchte die Polizei aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts Karlsruhe auf einem Campingplatz in Eberbach (Kreis Heidelberg) ein Zeltlager der "Anatolischen Föderation e. V.", weil der Verdacht bestand, dass diese Gruppierung das Zeltlager zur Durchführung einer politischen Schulung für die verbotene DHKP-C nutze. Zeitgleich wurden Durchsuchungen in Räumlichkeiten der "Anatolischen Föderation e. V." in Köln durchgeführt. Dabei wurden u. a. zahlreiche Ausgaben der Publikation "Ekmek ve Adalet" und weitere schriftliche Unterlagen sichergestellt.
  • Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Im Anschluss
198 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE B ESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN Weitere Anschläge Am 9. September wurde in Jakarta (Indonesien) islamistischer ein Anschlag auf die australische Botschaft verTerroristen übt, bei dem neun Menschen starben und 182 weltweit verletzt wurden. Zu der Tat bekannte sich die islamistische "Jemaah Islamiyah". Bei dem ebenfalls der "Jemaah Islamiyah" zugeschriebenen Anschlag am 12. Oktober 2002 auf Bali waren 202 Menschen ums Leben gekommen, die meisten Anschlag 9. Sept. in Jakarta davon australische Staatsangehörige. Am 7. Oktober wurden bei drei nahezu zeitgleichen Bombenanschlägen auf Touristenzentren in und bei Taba auf der Sinai-Halbinsel (Ägypten) 34 Menschen getötet und mehr als 120 verletzt. Zu diesen Anschlägen gab es insgesamt drei islamistisch motivierte Taterklärungen, deren Authentizität jedoch bis heute nicht geklärt werden konnte. Aufgrund der Ähnlichkeit der Anschläge mit dem von "Al-Qaida" bevorzugten Modus Operandi (Autobomben, mehrere zeitnahe Explosionen, "weiche Ziele"), kann ein Zusammenhang mit "Al-Qaida" nicht ausgeschlossen werden. Ermordung von Am Morgen des 2. November wurde der niederländische Publizist Theo van Gogh und Filmemacher Theo van Gogh in Amsterdam Opfer eines islamistisch motivierten Attentats. Van Gogh war in den Niederlanden u. a. durch einen islamkritischen Film, den er mit der niederländischen Politikerin Ayaan Hirsi Ali fertiggestellt hatte, in den Blickpunkt islamistischer Agitation geraten. An der Leiche war ein an Ayaan Hirsi Ali adressierter, in Niederländisch abgefasster Drohbrief befestigt, darüber hinaus wurde bei dem Täter selbst ein Abschiedsbrief aufgefunden. Der Mord an van Gogh löste auch über die Grenzen der Niederlande hinaus kontroverse Diskussionen aus. Nach dem Attentat wurden in den Niederlanden Anschläge auf Moscheen, islamische Schulen und - vermutlich als Gegenreaktion - auf Kirchen verübt. "Mujahedin"Im Jahr 2004 wurden die Strafverfahren gegen im April 2002 festgeAktivitäten in nommene Angehörige des "Mujahedin"-Netzes von Abu Musab ALDeutschland/ ZARQAWI fortgeführt. Bereits im November 2003 war ein AngehöriFestnahmen und ger dieses "Mujahedin"-Netzes, der Jordanier Shadi ABDALLAH, vom Verurteilungen Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Im Anschluss an dieses Strafverfahren ist zur Zeit gegen vier weitere Personen ein Verfahren wegen Mitgliedschaft in bzw. Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor dem OLG Düsseldorf anhängig.

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