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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • ganz Ostdeutschland an. "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD) Die linksextremistische (MLPD) zählte 2012 bundesweit etwa 1.900 Mitglieder. Ihr Schwerpunkt liegt
Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2013 die strategische "Orientierung ist und bleibt der außerparlamentarische Kampf". Ferner brauche das Land "Kommunisten" auf der Straße, "die den Druck aufbauen und verstärken gegen Ausbeutung und Kapital". Die Partei hat mittlerweile die sozialen Netzwerke für sich entdeckt und ist seit August 2013 bei Facebook vertreten. Die Seite wurde bislang dafür genutzt, den eigenen 2013er Bundestagswahlkampf zu dokumentieren und ihre vier brandenburgischen Direktkandidaten vorzustellen. Zu einer Verjüngung der Partei haben diese Aktivitäten bisher nicht geführt. Auch das Bundestagswahlergebnis war kaum messbar. Die Direktkandidaten der DKP Brandenburg erhielten zusammen 1.207 Stimmen, was einem Stimmenanteil von 0,1 Prozent entspricht. Überhaupt gibt man sich trotz Facebook weiterhin rückwärtsgewandt. So besuchten einige Brandenburger DKP-Anhänger anlässlich des 64. Jahrestages der DDR-Gründung am 5. Oktober 2013 eine zentrale Veranstaltung in Bochum (Nordrhein-Westfalen). "Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend" (SDAJ) Die Jugendorganisation der DKP, die (SDAJ), zählte 2012 bundesweit etwa 500 Mitglieder. Nur Einzelpersonen davon sind in Brandenburg aktiv. Der Bundesverband organisiert traditionell alle zwei Jahre ein Pfingstcamp. Die SDAJ Brandenburg richtete das "Ostpfingstcamp" vom 17. bis 19. Mai 2013 in Cottbus aus. Motto: "Raus aus'm Geddo, rein inne Freiheit". Etwa 100 Personen reisten aus ganz Ostdeutschland an. "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD) Die linksextremistische (MLPD) zählte 2012 bundesweit etwa 1.900 Mitglieder. Ihr Schwerpunkt liegt in Nordrhein-Westfalen. Sie wurde 1982 in Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen) gegründet und ist aus dem "Kommunistischen Arbeiterbund Deutschlands" (KABD) hervorgegangen. Im Partei-Statut heißt es in der Präambel: "Die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) versteht sich als politische Vorhutorganisation der Arbeiterklasse in 174
  • Linksextremismus derausgabe der Potsdamer DKP-Zeitung "Trotz alledem!" herausgegeben. In ihr wird der geplante Wiederaufbau der Potsdamer Garnisonkirche als Symbol
  • Landeszeitung "Roter Brandenburger" hat sie dazu aufgerufen, "Die Linke" bei der Bundestagswahl mit der Zweitstimme zu wählen. Lediglich
Linksextremismus derausgabe der Potsdamer DKP-Zeitung "Trotz alledem!" herausgegeben. In ihr wird der geplante Wiederaufbau der Potsdamer Garnisonkirche als Symbol für preußischen Militarismus, nationalsozialistischen Größenwahn und die Wiederkehr imperialistischer Ansprüche der wiedervereinigten Bundesrepublik gebrandmarkt: "Wehren wir uns dagegen, das Potsdam wieder zum Symbol reaktionären, militärischen Preußentums und deutschen imperialistischen Großmachtstrebens wird!" Im August 2013 veröffentlichte die DKP Potsdam ein Flugblatt mit der Überschrift "Nein zum Krieg! Hände weg von Syrien!" Die DKP schlägt sich auf die Seite des syrischen Diktators Assad und wirft den USA und ihren Verbündeten - und damit auch Deutschland - vor, dass es ihnen ausschließlich um die Durchsetzung eigener wirtschaftlicher Interessen ginge. Die DKP strebt nicht in die Parlamente. In der Juli/August-Ausgabe der DKP-Landeszeitung "Roter Brandenburger" hat sie dazu aufgerufen, "Die Linke" bei der Bundestagswahl mit der Zweitstimme zu wählen. Lediglich die DKP-Direktkandidaten sollen die Erststimme erhalten, wobei die DKP auch nur mit Direktkandidaten antrat. Im Wahlaufruf verkündete sie, 173
  • deutschen Wiedervereinigung die mitgliederstärkste linksextremistische Organisation in der Bundesrepublik. Nachdem die Unterstützung durch die DDR weggefallen war, schrumpfte ihre Mitgliederzahl
Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2013 zur klassenlosen Gesellschaft mit abgestorbenem Staat. Parteiorgan ist die Wochenzeitung "Unsere Zeit" (UZ). Die "Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend" (SDAJ) mit Sitz in Essenwurde ebenfalls 1968 gegründet. Sie ist eine unabhängige aber der DKP nahestehende Jugendorganisation. Mit bis zu 30.000 Mitgliedern war die DKP vor der deutschen Wiedervereinigung die mitgliederstärkste linksextremistische Organisation in der Bundesrepublik. Nachdem die Unterstützung durch die DDR weggefallen war, schrumpfte ihre Mitgliederzahl in den 1990er Jahren und lag 2012 bei nur noch knapp 3.500. Nur wenige Mitglieder sind jünger als 30 Jahre. Der Zusammenbruch des Sozialismus in Osteuropa belastete die DKP nicht nur finanziell. Zusätzlich verlor sie an Glaubwürdigkeit auf Grund ihrer bedingungslosen Anbindung an die "Sozialistische Einheitspartei Deutschlands" (SED), die Staatspartei der DDR. Als Auffangbecken für entmachtete ostdeutsche Kommunisten konnte sie sich aber nie etablieren. Vor der Wende versuchte die DKP, den politischen Diskurs in der Bundesrepublik zu manipulieren. Um nach der Wiedervereinigung nicht völlig in der Bedeutungslosigkeit zu versinken, hängte sich die DKP stärker denn je an neue soziale Bewegungen. Diesen Kurs befürworten die "reformerischen" Parteikräfte. Dagegen setzen die alten sozialrevolutionären Kräfte wie eh und je auf den revolutionären Umsturz. Die DKP Brandenburg neigt dem traditionellen Parteiflügel zu. In Brandenburg ist die Partei fast flächendeckend vertreten. Sie gliedert sich in elf Gruppen: Strausberg (MOL), Frankfurt (Oder), Schwedt/Oder (UM), Prenzlau/Templin (UM), Barnim, Luckenwalde (TF), Elbe-Elster, Königs Wusterhausen (LDS), Cottbus, Havel-Oberhavel und Potsdam. Die Potsdamer Parteigruppe ist die einzige Gruppe mit einem halbwegs aktiven Parteileben. Sie äußert sich zu aktuellen und tagespolitischen Themen und veröffentlicht entsprechende Publikationen. So wurde zur 80. Wiederkehr des "Tages von Potsdam"1 am 21. März 2013 eine Son- 1 An diesem Tag kamen Abgeordnete der NSDAP und anderer Parteien in der Potsdamer Garnisonkirche zur konstituierenden Sitzung des am 05.03.1933 gewählten Reichstages zusammen. Abgeordnete von der KPD und SPD nahmen nicht teil und waren teilweise schon in Haft. 172
  • eines der Wesenselemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat) wendet. Entscheidend sei, dass die Partei sich gezielt gegen diejenigen
Anhang ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Es genügt nicht, wenn die Partei die freiheitliche demokratische Ordnung nicht anerkennt, sie ablehnt oder ihr andere Prinzipien entgegenhält. Es muss vielmehr eine aktiv-kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden verfassungsmäßigen Ordnung hinzukommen. Die Organisation muss also planvoll das Funktionieren dieser Ordnung beeinträchtigen und im weiteren Verlauf diese Ordnung selbst beseitigen wollen. Das BVerfG unterscheidet zwischen den Tatbestandsmerkmalen "beseitigen" und "beeinträchtigen". "Beseitigen" bezeichnet die Abschaffung zumindest eines der Wesenselemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder deren Ersetzung durch eine andere Verfassungsordnung oder ein anderes nicht demokratisches Regierungssystem (BVerfGE 144, 20 (211 Rn. 550)). Demgegenüber sei von einem "beeinträchtigen" auszugehen, wenn eine Partei nach ihrem politischen Konzept mit hinreichender Intensität eine spürbare Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bewirkt. Ausreichend sei, dass sich die Partei gegen eines der Wesenselemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat) wendet. Entscheidend sei, dass die Partei sich gezielt gegen diejenigen fundamentalen Prinzipien wendet, die für ein freiheitliches und demokratisches Zusammenleben unverzichtbar sind (BVerfGE 144, 20 (213f. Rn. 556)). Verbot verfassungsfeindlicher Organisationen/Verfassungswidrigkeit Ein Verbot eines Vereins ist nach Art. 9 Abs. 2 GG möglich, wenn der Zweck der Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwiderläuft oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet. Erst wenn dies durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, wird nach SS 3 Abs. 1 Vereinsgesetz der Verein als verboten (Art. 9 Abs. 2 GG) behandelt. Ein Vereinsverbot wird durch den Landesbzw. Bundesinnenminister erlassen. Nach Art. 21 Abs. 2 GG sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefähr365
  • Urteil einen neuen Maßstab, der von der bisherigen Rechtsprechung zum Parteiverbot abweicht, vor allem zum KPD-Verbot im Jahr
Anhang Bewertung Das Bundesverfassungsgericht setzt mit dem Urteil einen neuen Maßstab, der von der bisherigen Rechtsprechung zum Parteiverbot abweicht, vor allem zum KPD-Verbot im Jahr 1956. "Anders als im KPD-Urteil kommt nach Auffassung des Senats ein Parteiverbot nur in Betracht, wenn eine Partei über hinreichende Wirkungsmöglichkeiten verfügt, die ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheinen lassen, und wenn sie von diesen Wirkungsmöglichkeiten auch Gebrauch macht", so Voßkuhle. Dies sei bei der NPD aber nicht der Fall176. Solange verfassungsfeindliche Parteien und sonstige Organisationen nicht verboten sind, dürfen sie sich im Rahmen der für alle geltenden Gesetze frei betätigen. Wirtschaftsspionage/Wirtschaftsschutz Unter Wirtschaftsspionage ist die staatlich gelenkte oder gestützte, von fremden Nachrichtendiensten ausgehende Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen und Betrieben zu verstehen. Davon abzugrenzen ist die Konkurrenzausspähung, nämlich die Ausforschung, die konkurrierende Unternehmen gegeneinander betreiben. Wirtschaftsschutz ist der präventive Teil der Spionageabwehr und soll dazu dienen, Schäden durch Wirtschaftsspionage und Konkurrenzausspähung in der Wirtschaft zu reduzieren und der Wirtschaft als kompetenter Ansprechpartner für Sicherheitsfragen und -vorfälle zur Verfügung zu stehen. 176 Weitere Ausführungen zum NPD-Verbot siehe Kapitel 2.9, Abschnitt "Die NPD ist verfassungsfeindlich". 367
  • Linksextremismus Schriften. Möglicherweise sind sie auf der Suche nach einem geistigen Fundament für sich selbst. Solche Lesekreise sind gleichzeitig auch
  • verstehe sich "als Teil der weltweit kämpfenden revolutionären Linken für eine Gesellschaft frei von kapitalistischer Ausbeutung und Unterdrückung, frei
Linksextremismus Schriften. Möglicherweise sind sie auf der Suche nach einem geistigen Fundament für sich selbst. Solche Lesekreise sind gleichzeitig auch dazu geeignet, den Zusammenhalt der Gruppe zu stärken, ideologische Abweichler zu disziplinieren oder auszuschließen. Ein Beispiel dafür ist die Gruppierung "Zusammen kämpfen (ZK) Cottbus" Sie wurde im Frühjahr 2012 von autonomen Szenemitgliedern gegründet. Unter dem gleichen Label hatten sich schon früher in Magdeburg (Sachsen-Anhalt), Berlin und Stuttgart (Baden-Württemberg) gewalttätige autonome Gruppierungen zusammengeschlossen. Die Magdeburger Gruppe teilt beispielsweise auf ihrer Homepage mit, man verstehe sich "als Teil der weltweit kämpfenden revolutionären Linken für eine Gesellschaft frei von kapitalistischer Ausbeutung und Unterdrückung, frei von Kriegen und frei von rassistischer, patriarchaler und sexistischer Unterdrückung". Bereits nach wenigen Wochen nannte sich die Gruppe "ZK Cottbus" in "Ziel und Kurs Cottbus" um. Wortreich wurde versucht, das auf der Homepage zu erklären. So sei tatsächlich geplant gewesen, der ZK-Struktur der drei oben genannten Städte beizutreten. Zu spät habe man gemerkt, dass man sich dann den beiden Hauptfeldern dieser Strukturen stärker hätte widmen müssen: dem Engagement für politische Gefangene und Aktionen gegen Antideutsche. Da "Ziel und Kurs Cottbus" andere Vorstellungen für sein politisches Wirken habe, war schnell klar, dass man im ZK-Verbund keine Zukunft habe. Das Engagement für politische Gefangene sei in der Region Cottbus bereits durch die "Rote Hilfe" abgedeckt und die Thematik Antideutsche vor Ort praktisch ohne Bedeutung. Man wolle seine Kräfte, 163
  • Verfassungsschutzbehörde nach dieMacht, sem Gesetz und anderen Rechtsvorschriften 3. Bestrebungen in der Bundesrepublik obliegenden Aufgaben wahrnimmt (VerfasDeutschland, die durch Anwendung
Anhang Erster Teil SS3 Allgemeine Vorschriften Aufgaben SS1 (1) Aufgabe der Verfassungsschutzbehörde Zweck des Verfassungsschutzes ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der personenbezogenen Auskünften, Nachrichfreiheitlichen demokratischen Grundordten und Unterlagen, über nung, des Bestandes und der Sicherheit des 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliBundes und der Länder. che demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes SS2 oder eines Landes gerichtet sind oder Zuständigkeit eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane (1) 1Verfassungsschutzbehörde ist das für des Bundes oder eines Landes oder Inneres zuständige Ministerium (Fachminisihrer Mitglieder zum Ziel haben, terium). 2Das Fachministerium unterhält eine 2. sicherheitsgefährdende oder geheimAbteilung, die gesondert von der für die dienstliche Tätigkeiten in der BundesPolizei zuständigen Abteilung ausschließlich republik Deutschland für eine fremde die der Verfassungsschutzbehörde nach dieMacht, sem Gesetz und anderen Rechtsvorschriften 3. Bestrebungen in der Bundesrepublik obliegenden Aufgaben wahrnimmt (VerfasDeutschland, die durch Anwendung von sungsschutzabteilung). Gewalt oder darauf gerichtete Vorberei(2) 1 Verfassungsschutzbehörden anderer tungshandlungen auswärtige Belange der Länder dürfen im Land Niedersachsen nur im Bundesrepublik Deutschland gefährden, Einvernehmen mit der Verfassungsschutzbe4. Bestrebungen, die gegen den Gedanhörde tätig werden. 2Ihre Befugnisse bestimken der Völkerverständigung (Artikel 9 men sich dabei nach den Vorschriften dieses Abs. 2 des Grundgesetzes) oder gegen Gesetzes. das friedliche Zusammenleben der (3) Die Verfassungsschutzbehörde darf anVölker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgedere Verfassungsschutzbehörden nicht um setzes) gerichtet sind. Maßnahmen ersuchen, zu denen sie selbst (2) 1Die Verfassungsschutzbehörde unternicht befugt ist. richtet den Landtag und die Landesregierung über Art und Ausmaß von Bestrebungen und Tätigkeiten nach Absatz 1. 2Die Unterrichtung soll diese Organe in die Lage versetzen, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. 371
  • dass Daten aus dem Kernbereich privater allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden. Lebensgestaltung erhoben wurden, und de- 2 Bei der Verarbeitung von personenbezoren
Anhang die in der Verdachtsgewinnungsphase ge(2) 1Wenn sich während einer bereits lauspeicherten personenbezogenen Daten sind fenden Datenerhebung tatsächliche Annach Maßgabe des SS 28 zu löschen. 4SS 6 haltspunkte dafür ergeben, dass Daten aus Abs. 5 gilt entsprechend. dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erhoben werden, ist die Datenerhebung unverzüglich und so lange wie erforderlich zu Dritter Teil unterbrechen, soweit dies informationstechBefugnisse zur Datenverarbeitung nisch möglich ist und dadurch die Datenerhebung den betroffenen Personen nicht bekannt wird. 2Bereits erhobene Daten aus dem Erstes Kapitel Kernbereich privater Lebensgestaltung dürfen Allgemeine Vorschriften nicht gespeichert, verändert, verwendet oder übermittelt werden; sie sind unverzüglich unSS9 ter Aufsicht einer oder eines besonders beGrundsatz der stellten, mit der Auswertung nicht befassten Verhältnismäßigkeit Beschäftigten, die oder der die Befähigung zum Richteramt hat, zu löschen. 3Die Tatsa- 1 Die Verfassungsschutzbehörde ist an die che, dass Daten aus dem Kernbereich privater allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden. Lebensgestaltung erhoben wurden, und de- 2 Bei der Verarbeitung von personenbezoren Löschung sind zu dokumentieren. 4Die in genen Daten hat sie von mehreren geeigder Dokumentation enthaltenen Daten dürfen neten Maßnahmen diejenige zu wählen, ausschließlich zur Datenschutzkontrolle verdie betroffene Personen voraussichtlich am wendet werden. 5Sie sind zu löschen, wenn wenigsten beeinträchtigt. Eine Maßnahme 3 seit einer Mitteilung nach SS 22 Abs. 1 ein Jahr darf keinen Nachteil herbeiführen, der ervergangen ist oder es einer Mitteilung gemäß kennbar außer Verhältnis zu dem beabsichSS 22 Abs. 3 endgültig nicht bedarf, frühestens tigten Erfolg steht. jedoch zwei Jahre nach der Dokumentation. (3) Ergeben sich erst bei der Speicherung, SS 10 Veränderung oder Verwendung von DaSchutz des Kernbereichs ten tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass privater Lebensgestaltung Daten dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, so gilt Absatz 2 (1) Eine Datenerhebung darf nicht angeSätze 2 bis 5 entsprechend. ordnet werden, wenn tatsächliche Anhalts(4) Daten aus dem durch das Berufsgeheimpunkte dafür vorliegen, dass dadurch nicht nis geschützten Vertrauensverhältnis nach nur zufällig Daten erhoben werden, die dem den SSSS 53 und 53 a der StrafprozessordKernbereich privater Lebensgestaltung zunung (StPO) sind dem Kernbereich privater zurechnen sind. Lebensgestaltung zuzurechnen. 375
  • Linksextremismus Autonome Gruppen UM PR OPR OHV BAR Neuruppin Eberswalde/Bernau HVL MOL Strausberg Potsdam Frankfurt (Oder) LOS PM Königs Wusterhausen
Linksextremismus Autonome Gruppen UM PR OPR OHV BAR Neuruppin Eberswalde/Bernau HVL MOL Strausberg Potsdam Frankfurt (Oder) LOS PM Königs Wusterhausen TF LDS SPN OSL Forst Cottbus Finsterwalde EE Spremberg als postautonome Struktur bezeichnet werden. Den klassischen Autonomen, wie er in der Hausbesetzerszene der Altbundesländer der 1980er Jahre existierte, gab es in Brandenburg praktisch nur in den 1990er Jahren. Die Befriedung der Hausbesetzerszene, die nicht unerhebliche Personalfluktuation und ein inzwischen vollzogener Generationswechsel haben den klassischen Autonomen inzwischen zu einer Seltenheit werden lassen. Die heutigen Mitglieder autonomer Szenen leben in zunehmendem Maße in selbstverwalteten autonomen kulturellen und sozialen Zentren. Nicht nur äußerlich haben sie inzwischen das klassisch autonome Outfit überwunden. Viele von ihnen sind ebenso von Sozialhilfeempfängern zu aktiven Mitgliedern der Gesellschaft geworden, studieren oder stehen im Berufsleben. Leider hat sich in ihrer Ideologie nicht immer eine entsprechende Entwicklung mitvollzogen. Viele hängen noch immer dem alten autonomen Antifaschismusbegriff an. Sie verwechseln den freiheitlichen demokratischen 161
  • tatsächlichen Anhaltspunkte dafür eine Vertrauensperson vorübergehend gevorliegen, dass sie rechtswidrig einen gen dieses Beobachtungsoder VerdachtsStraftatbestand von besonderer Bedeuobjekt in Anspruch
Anhang (4) Die Zielsetzung und die Aktivitäten von 2 Die Verfassungsschutzbehörde darf BerufsBeobachtungsund Verdachtsobjekten dürgeheimnisträgerinnen und Berufsgeheimnisfen von der Verfassungsschutzbehörde weträger (SS 53 StPO) sowie Berufshelferinnen der unmittelbar noch mittelbar steuernd beund Berufshelfer (SS 53 a StPO) nicht von sich einflusst werden. aus in Anspruch nehmen. (2) 1Eine Vertrauensperson darf dauerhaft SS 16 nur gegen ein Beobachtungsoder VerBesondere Voraussetzungen dachtsobjekt in Anspruch genommen werfür die Inanspruchnahme von den, das auf die Anwendung oder VorbePersonen reitung von Gewalt gerichtet ist oder aus anderen Gründen erhebliche Bedeutung hat. (1) Vertrauenspersonen, sonstige geheime 1 2 Wenn die erhebliche Bedeutung eines BeobInformantinnen und Informanten, überachtungsoder Verdachtsobjekts noch nicht worbene Agentinnen und Agenten sowie festgestellt werden kann und zu dessen BeGewährspersonen dürfen nur in Anspruch obachtung und Aufklärung andere nachrichgenommen werden, wenn tendienstliche Mittel nicht denselben Erfolg 1. sie volljährig sind, versprechen, darf abweichend von Satz 1 2. keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür eine Vertrauensperson vorübergehend gevorliegen, dass sie rechtswidrig einen gen dieses Beobachtungsoder VerdachtsStraftatbestand von besonderer Bedeuobjekt in Anspruch genommen werden. tung (Absatz 6) verwirklicht haben, (3) 1Bei Vertrauenspersonen sowie über3. die Geldoder Sachzuwendungen für worbenen Agentinnen und Agenten soll der die Inanspruchnahme einer VertrauensZeitraum zwischen dem ersten Herantreten person nicht auf Dauer deren wesentlian die Person und dem Beginn der planmäche Lebensgrundlage sind, ßig angelegten Zusammenarbeit (Werbung) 4. sie nicht ein Angebot zum Ausstieg ein Jahr nicht überschreiten. 2Die Werbung annehmen und nicht die Absicht dazu einer Vertrauensperson darf erst beginnen, haben und wenn die G 10-Kommission die Zustim5. sie nicht mung nach SS 21 Abs. 5 Satz 5 erteilt hat. a) Mandatsträgerin oder Mandatsträ- 3 Vertrauenspersonen sowie überworbene ger des Europäischen Parlaments, Agentinnen und Agenten sollen höchstens des Bundestages oder eines Landesfünf Jahre von derselben oder demselben parlaments oder Beschäftigten der Verfassungsschutzbeb) Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einer hörde geführt werden. 4 Ihre Werbung und solchen Mandatsträgerin oder eines Inanspruchnahme sind fortlaufend zu dokusolchen Mandatsträgers oder einer mentieren. 5Die Sätze 3 und 4 gelten für die Fraktion oder Gruppe eines solchen Betreuung sonstiger geheimer InformantinParlaments sind. nen und Informanten entsprechend. 380
  • oder aus anderen Gründen erhebliche Person rechtswidrig einen Straftatbestand von Bedeutung hat, oder über eine Tätigkeit besonderer Bedeutung (Absatz
Anhang (4) 1Eine in Absatz 1 genannte Person darf b) SS 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c und d nur folgende Straftatbestände verwirklichen: des Waffengesetzes, 1. SS 84 Abs. 2, SS 85 Abs. 2, SS 86 Abs. 1, c) SS 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und SS 29 a SSSS 86 a, 98, 99, 129, 129 a sowie 129 b Abs. 1 Nr. 2 des BetäubungsmittelgeAbs. 1 Satz 1 des Strafgesetzbuchs (StGB), setzes sowie soweit er auf SS 129 a StGB verweist, d) den SSSS 96 und 97 des Aufenthaltsgesetzes. 2. SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2, 4 und 5 NVersG und SS 17 3. SS 20 des Vereinsgesetzes. Besondere Voraussetzungen 2 Dabei darf weder auf die Gründung einer für Observationen sowie strafbaren Vereinigung hingewirkt noch Bildübertragungen und eine steuernde Einflussnahme auf sie ausgeBildaufzeichnungen übt werden. 3Erlaubt sind nur solche Handlungen, die unter Berücksichtigung der VerDie Verfassungsschutzbehörde darf die hältnismäßigkeit im Einzelfall unumgänglich nachrichtendienstlichen Mittel der Observasind. tion nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 sowie der (5) 1Liegen die Voraussetzungen für die InanBildübertragungen und Bildaufzeichnungen spruchnahme einer in Absatz 1 genannten nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 nur einsetzen, Person nicht mehr vor, so ist die Inanspruchum Erkenntnisse über ein Beobachtungsnahme unverzüglich zu beenden. Wird die 2 oder Verdachtsobjekt, das auf die AnwenInanspruchnahme beendet, weil sich tatsächdung oder Vorbereitung von Gewalt gerichliche Anhaltspunkte ergeben haben, dass die tet ist oder aus anderen Gründen erhebliche Person rechtswidrig einen Straftatbestand von Bedeutung hat, oder über eine Tätigkeit besonderer Bedeutung (Absatz 6) verwirklicht nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 zu gewinnen. hat, so sind die Strafverfolgungsbehörden zu unterrichten, wenn nicht der Schutz von Leib SS 18 und Leben der in Anspruch genommenen Besondere Voraussetzungen Person ein Unterlassen erfordert. für den Einsatz verdeckter (6) Straftaten von besonderer Bedeutung im Ermittlerinnen und Ermittler Sinne dieser Vorschrift sind 1. Verbrechen, (1) Eine verdeckte Ermittlerin oder ein verdeck2. die in SS 138 StGB genannten Vergehen, ter Ermittler darf nur unter den Voraussetzun3. Vergehen nach SS 129 StGB sowie gen des SS 1 Abs. 1 Nr. 1 und des SS 3 Abs. 1 4. gewerbsoder bandenmäßig begangedes Artikel 10-Gesetzes eingesetzt werden. ne Vergehen nach (2) 1Der Einsatz einer verdeckten Ermittlerin a) den SSSS 243, 244, 260, 261, 263 oder eines verdeckten Ermittlers ist fortlaubis 264 a, 265 b, 266, 283, 283 a, fend zu dokumentieren. 2SS 16 Abs. 4 gilt für 291 und 324 bis 330 StGB, verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler entsprechend. 381
  • dass sie eine in Satz 1 genannte Person rechtswidrig verhalten hat oder ein Dienstleistung für eine Person nach Numdarauf gerichteter
Anhang ten von Kundinnen und Kunden sowie (4) Die Verfassungsschutzbehörde kann unter zur Inanspruchnahme und den Umständen Voraussetzungen des Absatzes 3 Satz 2 den von Transportleistungen, insbesonHalbsatz 1 und Satz 3 das Bundesamt für Steudere zum Zeitpunkt von Abfertigung und ern um Abrufe aus dem gemäß SS 24 c Abs. 1 Abflug und zum Buchungsweg, sowie des Kreditwesengesetzes zu führenden Datei2. Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinssystem ersuchen (Kontostammdatenabfrage). titute und Finanzunternehmen Auskunft (5) 1Auskünfte nach den Absätzen 1 und 3 zu Konten und Geldanlagen, insbesind unentgeltlich zu erteilen. 2Die Verfassondere zu Kontoständen, Zahlungssungsschutzbehörde hat für die Erteilung einund -ausgängen und sonstigen von Auskünften nach Absatz 2 eine EntGeldbewegungen, sowie zu Kontoinschädigung entsprechend SS 23 des Justizhaberinnen, Kontoinhabern, sonstigen vergütungsund -entschädigungsgesetzes Berechtigten und weiteren am Zahzu gewähren. lungsverkehr Beteiligten, erteilen. (6) Anordnungen nach den Absätzen 1 bis 3 2 Die Erteilung einer Auskunft nach Satz 1 sowie Ersuchen nach Absatz 4 und die überdarf nur im Einzelfall und unter der Vorausmittelten Daten dürfen den betroffenen Persetzung angeordnet werden, dass sie zu eisonen oder Dritten von den Verpflichteten ner planmäßigen Beobachtung und Aufklänicht mitgeteilt werden. rung nach SS 6 Abs. 1 Satz 1 oder SS 7 Abs. 1 (7) 1Den Verpflichteten ist es verboten, allein Satz 1 oder zur Erfüllung der Aufgabe nach aufgrund einer Anordnung nach den AbsätSS 3 Abs. 1 Nr. 2 erforderlich ist und dass zen 1 bis 3 einseitige Handlungen vorzunehtatsächliche Anhaltspunkte für eine schwermen, die für die betroffene Person nachteilig wiegende Gefahr für ein in SS 3 Abs. 1 gesind und die über die Erteilung der Auskunft nanntes Schutzgut vorliegen; Absatz 1 hinausgehen, insbesondere bestehende VerSatz 4 gilt entsprechend. 3 Die Erteilung eiträge oder Geschäftsverbindungen zu beenner Auskunft nach Satz 1 darf nur zu einer den, ihren Umfang zu beschränken oder ein Person angeordnet werden, bei der Entgelt zu erheben oder zu erhöhen. 2Die 1. tatsächliche Anhaltspunkte dafür Anordnung ist mit dem ausdrücklichen Hinvorliegen, dass sie die schwerwiegende weis auf dieses Verbot und darauf zu verbinGefahr nachdrücklich fördert, oder den, dass das Auskunftsersuchen nicht die 2. aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehAussage beinhaltet, dass sich die betroffene men ist, dass sie eine in Satz 1 genannte Person rechtswidrig verhalten hat oder ein Dienstleistung für eine Person nach Numdarauf gerichteter Verdacht besteht. mer 1 in Anspruch nimmt und dass deshalb die Anordnung unumgänglich ist, um Erkenntnisse über ein Beobachtungsoder Verdachtsobjekt oder über eine Tätigkeit nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 zu gewinnen. 384
  • Voraussetzung des SS 16 Abs. 2 ist auf die Rechtsgrundlage für den Einsatz weiterhin erfüllt ist. Die Bestimmung
Anhang Auskunft vor der Zustimmung erteilt wird. (7) Die weiteren Einzelheiten des Einsat- 2 In diesem Fall ist die Zustimmung unverzes nachrichtendienstlicher Mittel sind in züglich nachträglich einzuholen. 3Stimmt die Dienstvorschriften umfassend zu regeln. G 10-Kommission nicht nachträglich zu, so gilt Absatz 3 Satz 4 entsprechend; der EinSS 22 satz des nachrichtendienstlichen Mittels ist Mitteilung an betroffene unverzüglich zu beenden. 4 Bereits erhobene Personen Daten dürfen nicht gespeichert, verändert, verwendet oder übermittelt werden; sie sind (1) 1Die Verfassungsschutzbehörde hat den unverzüglich zu löschen. Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel nach (5) 1Die Beobachtungsund VerdachtsobSS 14 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 6 bis 12 nach seijekte, gegen die die Inanspruchnahme von ner Beendigung den betroffenen Personen Vertrauenspersonen nach Absatz 1 Satz 3 mitzuteilen. 2Dasselbe gilt für Observationen angeordnet werden darf, werden zuvor von nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, soweit beder Fachministerin oder dem Fachminister sondere für Observationszwecke bestimmte bestimmt, im Vertretungsfall von der Staatstechnische Mittel eingesetzt wurden. 3 Die sekretärin oder dem Staatssekretär oder deVerfassungsschutzbehörde hat auch die ren oder dessen Vertreterin oder Vertreter. besonderen Auskunftsverlangen nach Ertei- 2 Die Gründe sind zu dokumentieren. 3Die Belung der Auskunft den betroffenen Personen stimmung ist auf höchstens vier Jahre zu bemitzuteilen; dies gilt nicht für Auskunftsverfristen. 4 Die Verlängerung der Bestimmung langen zu einfachen Bestandsdaten nach um jeweils höchstens vier Jahre ist zulässig, SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1. 4 In der Mitteilung wenn die Voraussetzung des SS 16 Abs. 2 ist auf die Rechtsgrundlage für den Einsatz weiterhin erfüllt ist. Die Bestimmung und 5 des nachrichtendienstlichen Mittels oder für die Verlängerung bedürfen der Zustimmung das besondere Auskunftsverlangen und auf der G 10-Kommission. 6Absatz 3 Satz 3 gilt das Auskunftsrecht nach SS 30 hinzuweisen. entsprechend. 7Stimmt die G 10-Kommissi- 5 Die Sätze 1 bis 4 gelten nicht, wenn für die on einer Verlängerung nicht zu, so ist die Mitteilung in unverhältnismäßiger Weise Inanspruchnahme von Vertrauenspersonen weitere personenbezogene Daten der begegen das betroffene Beobachtungsobjekt troffenen Person erhoben werden müssten. unverzüglich zu beenden. (2) 1Die Mitteilung wird zurückgestellt, solange (6) Die Wahrnehmung der Aufgaben der 1 1. eine Gefährdung des Zwecks des Einsat- G 10-Kommission nach den Absätzen 3 bis zes des nachrichtendienstlichen Mittels 5 obliegt der G 10-Kommission nach SS 3 des oder des besonderen AuskunftsverlanNiedersächsischen Gesetzes zur Ausführung gens nicht ausgeschlossen werden kann, des Artikel 10-Gesetzes (Nds. AG G 10). 2. durch das Bekanntwerden des Einsat- 2 SS 3 Abs. 1 Sätze 5 bis 7 und Abs. 2 bis 4 zes des nachrichtendienstlichen Mittels Nds. AG G 10 gilt entsprechend. oder des besonderen Auskunftsverlan386
  • Satz 1 gabe der entsprechenden Rechtsoder Vererhoben wurden, beträgt die Prüfungsfrist waltungsvorschriften zur Aufgabenerfüllung nach Satz 1 sechs Monate. nicht
Anhang auftragten für den Datenschutz wenden. 3 In ihrer Verarbeitung eingeschränkte per(2) Die Verfassungsschutzbehörde hat per- 1 sonenbezogene Daten darf die Verfassungssonenbezogene Daten zu löschen, wenn schutzbehörde nur in behördlichen und ge1. ihre Speicherung unzulässig ist oder richtlichen Verfahren, mit denen eine Person 2. ihre Kenntnis für die Aufgabenerfüllung ein schutzwürdiges Interesse nach Absatz 2 nicht mehr erforderlich ist. verfolgt, oder mit Einwilligung der betrof- 2 Die Löschung unterbleibt, wenn Grund fenen Person verändern, verwenden oder zu der Annahme besteht, dass durch sie übermitteln. schutzwürdige Interessen der betroffenen (4) 1Die Verfassungsschutzbehörde prüft bei Person beeinträchtigt würden; die entspreder Einzelfallbearbeitung, spätestens nach chenden personenbezogenen Daten sind jeweils fünf Jahren, ob personenbezogene nach Maßgabe des Absatzes 3 in ihrer VerDaten zu berichtigen oder zu ergänzen, zu arbeitung einzuschränken. 3 Ein schutzwürlöschen oder nach Maßgabe des Absatzes 3 diges Interesse liegt insbesondere dann vor, in ihrer Verarbeitung einzuschränken sind. wenn die betroffene Person einen Antrag 2 Bei personenbezogenen Daten, die mit auf Auskunft nach SS 30 gestellt hat oder nachrichtendienstlichen Mitteln nach SS 14 aufgrund einer Mitteilung nach SS 6 Abs. 4 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 9 bis 12 oder mit besonoder SS 22 Abs. 1 die Stellung eines solchen deren Auskunftsverlangen zu NutzungsdaAntrags zu erwarten ist. 4Sind personenbeten nach SS 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, besondezogene Daten in Akten gespeichert, so ist ren Bestandsdaten nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 die Löschung nach Satz 1 Nr. 2 erst durchzuNr. 2, Verkehrsdaten nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 führen, wenn die gesamte Akte nach MaßNr. 3 oder Daten nach SS 20 Abs. 3 Satz 1 gabe der entsprechenden Rechtsoder Vererhoben wurden, beträgt die Prüfungsfrist waltungsvorschriften zur Aufgabenerfüllung nach Satz 1 sechs Monate. nicht mehr erforderlich ist. 5 Werden durch (5) Die Verfassungsschutzbehörde prüft bei die weitere Speicherung von personenbeder Einzelfallbearbeitung, spätestens nach zogenen Daten nach Satz 4 schutzwürdige jeweils sechs Monaten, ob personenbezoInteressen der betroffenen Person erheblich gene Daten über eine minderjährige Person beeinträchtigt, so sind diese personenbezozu berichtigen oder zu ergänzen, zu löschen genen Daten nach Maßgabe des Absatzes 3 oder nach Maßgabe des Absatzes 3 in ihrer in ihrer Verarbeitung einzuschränken. Verarbeitung einzuschränken sind. (3) In ihrer Verarbeitung eingeschränkte 1 (6) 1Die Löschung von personenbezogenen personenbezogene Daten sind mit einem Daten ist zu dokumentieren, wenn sie mit Vermerk über die Einschränkung der Vernachrichtendienstlichen Mitteln oder besonarbeitung zu versehen. 2Im Fall einer autoderen Auskunftsverlangen erhoben wurden, matisierten Verarbeitung ist die Einschrändie der Mitteilungspflicht nach SS 22 Abs. 1 kung der Verarbeitung durch zusätzliche Sätze 1 bis 3 unterliegen. 2Die in der Dokutechnische Maßnahmen zu gewährleisten. mentation enthaltenen personenbezoge392
  • nach ten, die oder der die Befähigung zum Richeiner Rechtsvorschrift geheim gehalten teramt hat, vorzunehmen. werden müssen, 3. die Interessen
Anhang nen Daten dürfen ausschließlich zur Datengelegt wird. 2Über personenbezogene Daschutzkontrolle verwendet werden. Sie sind 3 ten aus Akten, die nicht zu den betroffenen zu löschen, wenn seit einer Mitteilung nach Personen geführt werden, wird Auskunft SS 22 Abs. 1 ein Jahr vergangen ist oder es einur erteilt, soweit die personenbezogenen ner Mitteilung gemäß SS 22 Abs. 3 endgültig Daten, namentlich aufgrund von Angaben nicht bedarf, frühestens jedoch zwei Jahre der betroffenen Personen, mit angemesnach der Dokumentation. senem Aufwand auffindbar sind. 3 Die Ver(7) Die Löschung personenbezogener Dafassungsschutzbehörde bestimmt Verfahten, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln ren und Form der Auskunftserteilung nach nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 9 bis 12 oder pflichtgemäßem Ermessen. mit besonderen Auskunftsverlangen zu Nut(2) 1Die Auskunftserteilung ist abzulehnen, zungsdaten nach SS 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, soweit besonderen Bestandsdaten nach SS 20 Abs. 2 1. die Auskunft die öffentliche Sicherheit Satz 1 Nr. 2, Verkehrsdaten nach SS 20 Abs. 2 gefährden oder sonst dem Wohl des Satz 1 Nr. 3 oder Daten nach SS 20 Abs. 3 Bundes oder eines Landes Nachteile Satz 1 erhoben wurden, ist unter Aufsicht bereiten würde, einer oder eines besonders bestellten, mit 2. die personenbezogenen Daten oder der Auswertung nicht befassten Beschäftigdie Tatsache ihrer Speicherung nach ten, die oder der die Befähigung zum Richeiner Rechtsvorschrift geheim gehalten teramt hat, vorzunehmen. werden müssen, 3. die Interessen eines Dritten an der GeSS 29 heimhaltung die Interessen der antrag-- aufgehoben -- stellenden Person überwiegen oder 4. durch die Auskunftserteilung Informationsquellen gefährdet würden oder die Viertes Kapitel Ausforschung des Erkenntnisstandes Auskunft oder der Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörde zu befürchten ist und SS 30 deshalb die Interessen der antragstelAuskunft an betroffene lenden Person ausnahmsweise zurückPersonen treten müssen. 2 Die Entscheidung trifft die Leiterin oder (1) 1Die Verfassungsschutzbehörde erteilt der Leiter der Verfassungsschutzabteilung. betroffenen Personen auf Antrag unentgelt- 3 Die Leiterin oder der Leiter der Verfaslich Auskunft über die zu ihrer Person gesungsschutzabteilung kann eine besonders speicherten Daten, soweit hierzu auf einen bestellte Beschäftigte oder einen besonders konkreten Sachverhalt hingewiesen und ein bestellten Beschäftigten, die oder der mit besonderes Interesse an der Auskunft darder Auswertung nicht befasst war und die 393
  • NPOG, b) von Straftaten der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates gemäß den SSSS
Anhang Befähigung zum Richteramt hat, damit beSS 31 auftragen, ebenfalls Entscheidungen nach Übermittlung personenSatz 1 zu treffen. bezogener Daten an Staats(3) Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich anwaltschaften und Polizeinicht auf die Herkunft der Daten und die behörden Empfänger der Übermittlung. (4) 1Die Ablehnung einer Auskunft bedarf (1) 1Die Verfassungsschutzbehörde übermitkeiner Begründung, soweit durch die Betelt von sich aus personenbezogene Daten gründung der Zweck der Ablehnung gefähran die Staatsanwaltschaften und Polizeibedet würde. 2Die Gründe der Ablehnung sind hörden des Landes, wenn tatsächliche Anzu dokumentieren. 3Wird der antragstellenhaltspunkte dafür vorliegen, dass dies zur den Person keine Begründung für die AblehVerfolgung besonders schwerer Straftaten nung der Auskunft gegeben, so ist ihr die gemäß SS 100 b Abs. 2 StPO oder von StrafRechtsgrundlage dafür zu nennen. 4 Ferner taten gemäß den SSSS 87, 88 und 89 StGB ist sie darauf hinzuweisen, dass sie sich an unumgänglich ist. 2Den Polizeibehörden des die Landesbeauftragte oder den LandesLandes übermittelt die Verfassungsschutzbeauftragten für den Datenschutz wenden behörde von sich aus personenbezogene kann. 5 Der oder dem Landesbeauftragten Daten auch für den Datenschutz ist auf Verlangen die 1. zur Abwehr einer im Einzelfall bestehenvon der antragstellenden Person begehrte den Gefahr für den Bestand oder die Auskunft zu erteilen. 6Mitteilungen der oder Sicherheit des Bundes oder des Landes, des Landesbeauftragten für den Datenfür Leib, Leben oder Freiheit einer schutz an die antragstellende Person dürfen Person, für lebensoder verteidigungskeine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand wichtige Einrichtungen (SS 1 Abs. 4 und 5 der Verfassungsschutzbehörde zulassen, sodes Niedersächsischen Sicherheitsüberfern diese nicht einer weitergehenden Mitprüfungsgesetzes - Nds. SÜG -) oder teilung zustimmt. für Kulturdenkmale (SS 1 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes), deren Erhaltung im herausragenden Fünftes Kapitel öffentlichen Interesse liegt, oder Übermittlung 2. wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dies zur Verhütung a) terroristischer Straftaten nach SS 2 Nr. 15 NPOG, b) von Straftaten der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates gemäß den SSSS 87, 88, 89, 89 a und 89 c Abs. 1 bis 4 StGB, 394
  • Nordat2. die empfangende Behörde die persolantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer nenbezogenen Daten zu Zwecken der Truppen hinsichtlich
Anhang Daten, die von der Verfassungsschutzbehördarf die Verfassungsschutzbehörde nach de durch den Einsatz nachrichtendienstlicher Satz 1 Nr. 2 nur übermitteln, wenn die empMittel oder durch besondere Auskunftsverfangende Behörde die personenbezogenen langen erhoben worden sind, darf nur erDaten zur Abwehr einer im Einzelfall bestesucht werden, wenn die Voraussetzungen henden Gefahr für den Bestand oder die des Absatzes 1 Satz 2 vorliegen. 3 Die VerSicherheit des Bundes oder des Landes, für fassungsschutzbehörde ist verpflichtet, die Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für personenbezogenen Daten zu übermitteln; lebensoder verteidigungswichtige EinrichAbsatz 1 Sätze 5 und 6 sowie die Absätze 2 tungen (SS 1 Abs. 4 und 5 Nds. SÜG) oder für bis 4 gelten entsprechend. 4Sie darf nur solKulturdenkmale (SS 1 des Niedersächsischen che personenbezogenen Daten übermitteln, Denkmalschutzgesetzes), deren Erhaltung die bei ihr bereits bekannt sind oder von ihr im herausragenden öffentlichen Interesse aus allgemein zugänglichen Quellen entliegt, benötigt. 4SS 31 Abs. 1 Sätze 5 und 6 nommen werden können. sowie Abs. 2, 3 und 6 gilt entsprechend. (6) In der Verdachtsgewinnungsphase (SS 8) 5 Für die Übermittlung an Behörden des Lanist die Übermittlung personenbezogener des gilt auch SS 31 Abs. 4 entsprechend. 6An Daten nicht zulässig. Behörden des Bundes und anderer Länder darf nur übermittelt werden, wenn für die SS 32 empfangende Behörde den Vorschriften Übermittlung an sonstige dieses Gesetzes vergleichbare DatenschutzBehörden und Stellen regelungen gelten. (2) 1Die Verfassungsschutzbehörde darf per(1) 1An sonstige inländische Behörden darf sonenbezogene Daten an Dienststellen der die Verfassungsschutzbehörde personenbealliierten Streitkräfte übermitteln, soweit zogene Daten übermitteln, wenn dies dies im Rahmen der Zusammenarbeit nach 1. zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach SS 3 Artikel 3 des Zusatzabkommens zu dem AbAbs. 2 bis 4 erforderlich ist oder kommen zwischen den Parteien des Nordat2. die empfangende Behörde die persolantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer nenbezogenen Daten zu Zwecken der Truppen hinsichtlich der in der BundesreGefahrenabwehr benötigt. publik Deutschland stationierten ausländi- 2 An Finanzämter darf die Verfassungsschen Truppen vom 3. August 1959 (BGBl. schutzbehörde personenbezogene Daten 1961 II S. 1183, 1218) erforderlich ist. 2Die auch übermitteln, wenn dies zu den in Übermittlung ist zu dokumentieren und der SS 51 Abs. 3 der Abgabenordnung genannten oder dem Landesbeauftragten für den DaZwecken erforderlich ist. 3Personenbezogetenschutz mitzuteilen. ne Daten, die durch den Einsatz nachrich(3) 1Die Verfassungsschutzbehörde darf pertendienstlicher Mittel oder durch besondere sonenbezogene Daten im Einvernehmen mit Auskunftsverlangen erhoben worden sind, dem Bundesamt für Verfassungsschutz an 397
  • Bundesweit waren es 2012 insgesamt 6.400 Personen. Gewaltbereite Linksextremisten in Brandenburg
Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2013 3.1 Autonome im Abschwung Die autonome Szene in Brandenburg ist im Schwinden begriffen. Die Zahl ihrer Mitglieder ging 2013 erneut zurück und lag bei 190 (2012: 225). Bundesweit waren es 2012 insgesamt 6.400 Personen. Gewaltbereite Linksextremisten in Brandenburg 500 450 400 400 350 360 350 330 320 300 300 310 300 300 250 200 225 190 100 0 1993 1996 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2008 2009 2011 2012 2013 Autonome Szenen existieren in Brandenburg vor allem noch in den größeren Städten wie Potsdam und Cottbus sowie in den Regionen Spremberg (SPN) und Forst (SPN). Schwächere Szenen gibt es in Frankfurt (Oder), Neuruppin (OPR), Finsterwalde (EE), Königs Wusterhausen (LDS), Strausberg (MOL), und in der Region Eberswalde/Bernau (BAR). Laut Internetportal Indymedia ist innerhalb der Szene der Trend zu beobachten, "die Koffer für einen Umzug nach Berlin-Neukölln oder in die Hamburger Schanze zu packen." Somit verringert sich sowohl die Zahl der Szeneangehörigen als auch die der Szenen selbst. Im April verkündete die "Autonome Gruppe Oranienburg" (AGO) ihre Selbstauflösung mangels aktiver Mitglieder. In der Regel erfolgen solche Eingeständnisse nicht so deutlich. Viele Gruppen fristen noch jahrelang als inaktive Homepage im Internet ein virtuelles Dasein. So lassen sie die Öffentlichkeit über ihr tatsächliches Schicksal im Unklaren. Inhaltlich hat sich die autonome Szene in Brandenburg schon seit Längerem vom traditionellen Autonomen entfernt. Sie müssten eigentlich eher 160
  • Innern 01.04.2008 Blue White Street Elite (BWSE) Innenministerium des rechtsextremistisch beeinflusste Landes Brandenburg Hooligan-Vereinigung 07.05.2008 Collegium Humanum (CH) Bundesministerium
Anhang Verbotsverfüg. Vereinigung Verbotsbehörde 12.09.2000 Blood & Honour-Division Bundesministerium des Innern Deutschland mit Jugendorganisation White Youth 02.04.2001 Skinheads Sächsische Schweiz Sächsisches Staatsministerium (SSS) mit Skinheads Sächsische des Innern Schweiz - Aufbauorganisationen und Nationaler Widerstand Pirna 07.03.2003 Bündnis nationaler Sozialisten Innenministerium des Landes für Lübeck Schleswig-Holstein 19.12.2003 Fränkische Aktionsfront Bayerisches Staatsministerium des Innern 07.03.2005 Kameradschaft Tor Innensenator des Landes Berlin "Mädelgruppe" der Kameradschaft Tor 07.03.2005 Berliner Alternative Süd-Ost Innensenator des Landes Berlin (BASO) 06.04.2005 Kameradschaft Hauptvolk mit Innenministerium des Untergruppierung "Sturm 27" Landes Brandenburg 04.07.2005 Alternative Nationale StrausInnenministerium des berger DArt Piercing und Tattoo Landes Brandenburg Offensive (ANSDAPO) 26.06.2006 Schutzbund Deutschland Innenministerium des Landes Brandenburg 23.04.2007 Kameradschaft Sturm 34 Sächsisches Staatsministerium des Innern 01.04.2008 Blue White Street Elite (BWSE) Innenministerium des rechtsextremistisch beeinflusste Landes Brandenburg Hooligan-Vereinigung 07.05.2008 Collegium Humanum (CH) Bundesministerium des Innern 405
  • Links Unten Göttingen | 163 Nationalismus ist keine Alternative (NIKA) Linksextremismus (Begriff) | 133f. 360 | 152, 156, 160 Lobocki, Ingeborg
  • Südniedersachsen | 68 lands (MLPD) | 133, 137, 140, 167 Neue Rechte | 45-48, 77 Marxistisch-Leninistische Kommunistische Niedersächsisches Computer Emergency Partei
Anhang Kommunistische Partei der Türkei/MarxisMittelstädt, Melissa | 111 ten-Leninisten (TKP/ML) | 265 Mittelstädt, Michaela | 111 Kommunistische Plattform (KPF) | 137 Musikkonzerte | 42, 60, 65f., 74 Konföderation der Gemeinschaften KurdisMuslim-Markt | 258 tans in Deutschland e. V. (KON-MED) Muslimbruderschaft (MB) | 182, 186, 242-246 | 270f., 276 Kongress der kurdisch-demokratischen Gesellschaft Kurdistans in Europa (KCDK-E) N | 269f., 272, 278 Konvertiten, Konvertierte | 197, 210, 234, 239 Nahkampf (Musikband) | s. Kategorie C Koordination der kurdisch-demokratischen Nationaldemokratische Partei DeutschGesellschaft in Europa (CDK) | 269 lands (NPD) | 38f., 41ff., 56, 70f., 73, 75f., 98-107, 108f., 119, 159, 366f. Nationale Befreiungsfront Kurdistans (ERNK) L | 409 Nationales Cyber-Abwehrzentrum (NCAZ) Landser (Musikband) | 66 | 322 LIES! Im Namen Deines Herrn, der Dich Nationalismus | 40, 79, 92, 97, 146, erschaffen hat | 203f., 209 280-284, 361 Links Unten Göttingen | 163 Nationalismus ist keine Alternative (NIKA) Linksextremismus (Begriff) | 133f. 360 | 152, 156, 160 Lobocki, Ingeborg | 108 NAV-DEM Hannover | s. Demokratisches GeLudendorffer | s. Bund für Gotterkenntnis sellschaftszentrum der KurdInnen in Hannover (Ludendorffer) e. V. | 53, 119 Neonazismus (Begriff) | 41 Neonazistische Kameradschaften | 41, 43, 68, 108f. M Neonaziszene | 41, 68-76, 106, 112, 120 Neonaziszene Hannover | 68 Marxismus | 133, 140, 265 Neonaziszene Harz | 68, 70f., 75 Marxistisch-Leninistische Partei DeutschNeonaziszene Südniedersachsen | 68 lands (MLPD) | 133, 137, 140, 167 Neue Rechte | 45-48, 77 Marxistisch-Leninistische Kommunistische Niedersächsisches Computer Emergency Partei der Türkei - Marksist Leninist KomüResponse Team (N-CERT) | 322 nist Partisi (MLKP) | 265 Niedersächsisches Polizeiund OrdnungsMed Nuce TV | 266 behördengesetz (NPOG) | 22 Menschen für Menschen e.V. | 253 Niemann, Holger | 110ff., 114 MIT (Milli Istihbarat Teskilati, Türkischer Nordadler | 44, 76, 407 ziviler Nachrichtendienst) | 314 Nordic 12 | 76 NSM 88 (Versand) | 66 422

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