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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • eigener Versammlungen im Gewerkschaftsbereich und Beteiligung an Demonstrationen mit linksextremistischer Thematik. Lokale Kooperationen mit anderen ANARCHISTISCHEN GRUPPIERUNGEN, beispielsweise
Sie bezeichnet sich selbst als "klassenkämpferische Gewerkschaftsföderation". Die in der FAU vereinten Syndikate bilden die mitgliederstärkste anarchistische Organisation in Deutschland. In Sachsen ist sie spätestens seit Mitte der 1990er Jahre aktiv. Die FAU verfügt über eine feste theoretische und organisatorische Basis auf Grundlage des Anarchosyndikalismus. Ereignisse / Entwicklungen 2024 FAU LEIPZIG und FAU DRESDEN sind die aktivsten sächsischen Syndikate. Organisation eigener Versammlungen im Gewerkschaftsbereich und Beteiligung an Demonstrationen mit linksextremistischer Thematik. Lokale Kooperationen mit anderen ANARCHISTISCHEN GRUPPIERUNGEN, beispielsweise am 1. Mai oder zu den "Anarchistischen Tagen" in Leipzig und Dresden. Ideologie Das Ziel der FAU ist die Beseitigung der bestehenden Staatsund Gesellschaftsordnung. In ihrer Zeitschrift "Direkte Aktion", die sich nach eigenen Angaben "auf die Grundlage des Klassenkampfes stützt", heißt es dazu unmissverständlich: "Wir Anarcho-SyndikalistInnen haben die herrschaftslose, ausbeutungsfreie, auf Selbstverwaltung begründete Gesellschaft zum Ziel. Die Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen ist die grundlegende Idee des Anarcho-Syndikalismus. [...] Zur Durchsetzung unserer Ziele und Forderungen dienen uns sämtliche Mittel der direkten Aktion, wie z. B. Besetzungen, Boykotts, Streiks etc. Im Gegensatz dazu lehnen wir die parlamentarische Tätigkeit in jeglicher Form ab." Mit diesem Selbstverständnis steht die FAU im Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. In ihrem Grundlagentext "Prinzipien und Grundlagen der Arbeit der FREIEN ARBEITER*INNENUNION (FAU)" wird das Ziel der "Überwindung des Kapitalismus" manifestiert, da dieser "auf der Ausbeutung durch diejenigen beruht, die über die Produktionsmittel verfügen". Außerdem zielt die FAU darauf ab, den Staat zu zerschlagen und an dessen Stelle eine "Föderation der Syndikate" (basisdemokratische Gewerkschaften) treten zu lassen. Das "Syndikat" wird als tragende Organisationseinheit des revolutionären Kampfes in einer anarchistischen Wirtschaftsund Gesellschaftsordnung angesehen, die im Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht. Strategie Vor allem im Rahmen öffentlicher Aktionen versuchen die Akteure, ihre extremistischen Zielsetzungen zu verbreiten und so neue Anhänger zu gewinnen. Indem sich die FAU Seite 156 von 259
  • Rechtsextremismus nicht treffen. Gleichwohl besteht jederzeit die Möglichkeit, dass einzelne Personen vor allem im Umgang mit Behördenmitarbeitenden oder als Reaktion
Rechtsextremismus nicht treffen. Gleichwohl besteht jederzeit die Möglichkeit, dass einzelne Personen vor allem im Umgang mit Behördenmitarbeitenden oder als Reaktion auf staatliche Maßnahmen zu Gewalt greifen, um ihre Anliegen durchzusetzen. Hinweise auf gezielte kriminelle oder gar terroristische Handlungen von einzelnen "Reichsbürgern und Selbstverwaltern" liegen derzeit nicht vor. Gleiches gilt für den gezielten Aufbau von (verdeckt operierenden) Gruppen zum koordinierten Angriff auf staatliche Einrichtungen oder Mitarbeitende. Der Niedersächsische Verfassungsschutz bietet mehrere Präventionsund Informationsangebote zum Thema "Reichsbürger und Selbstverwalter" an. Neben Vorträgen hält der Niedersächsische Verfassungsschutz ein Faltblatt mit dem Titel "Reichsbürger und Selbstverwalter" vor, das auf der Webseite des Niedersächsischen Verfassungsschutzes zum Download zur Verfügung steht. 129
  • Linksextremismus
Linksextremismus
  • Vorbild des Propheten Muhammad und der frühen Muslime, den rechtschaffenen Altvorderen (arab. al-salaf al-salih, daher der Begriff Salafismus
Islamismus Auch im Bereich des internationalen islamistischen Terrorismus ist die jihadistische Propaganda nach wie vor äußerst virulent. Sie umfasst häufig professionell aufbereitete Aufrufe und konkrete Anleitungen zur Durchführung eines Terroranschlags. Damit ist es quasi jeder einzelnen Person mit entsprechenden jihadistischen Vorstellungen möglich, eine Gewalttat zu verüben, ohne in ein entsprechendes Netzwerk eingebunden zu sein. Die Anschläge aus dem Jahr 2021 zeigen, dass insbesondere Personen mit psychischen Auffälligkeiten von der jihadistischen Propaganda angesprochen werden, auch wenn es schwierig zu beurteilen ist, was bei diesen Personen die ursächliche Tatmotivation ist. Grundsätzlich muss weiterhin jederzeit damit gerechnet werden, dass Sympathisantinnen und Sympathisanten der islamistischen Terrororganisationen entsprechende Taten ausüben. 4.3 Salafismus Mitglieder/Anhänger Niedersachsen: 900 salafistischer Gruppen Der Salafismus ist eine besonders radikale und die derzeit bedeutendste islamistische Bewegung in Deutschland, aber auch auf internationaler Ebene. Salafisten weltweit glorifizieren einen idealisierten Ur-Islam des 7./8. Jahrhunderts und orientieren sich, um diesem möglichst nahe zu kommen, an der Lebensweise der ersten Muslime in der islamischen Frühzeit. Sie versuchen ihre religiöse Praxis und Lebensführung ausschließlich an den von ihnen wörtlich verstandenen Prinzipien des Korans und dem Vorbild des Propheten Muhammad und der frühen Muslime, den rechtschaffenen Altvorderen (arab. al-salaf al-salih, daher der Begriff Salafismus), auszurichten. Exemplarisch heißt es in einem auf einer salafistischen Website abrufbaren Text mit dem Titel "Was ist ein Salafi?": 194
  • überprüfende Person unter Hinweis auf die Rechtsgrundlage darüber zu unterrichten. (6) Liegen bei der einzubeziehenden Person Anhaltspunkte
Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2013 lenschutz zu gewährleisten und den schutzwürdigen Belangen von Personen, die während der Sicherheitsüberprüfung befragt wurden, Rechnung zu tragen. Die Anhörung unterbleibt, wenn sie einen erheblichen Nachteil für die Sicherheit des Bundes oder eines Bundeslandes zur Folge hätte, insbesondere bei Sicherheitsüberprüfungen der in SS 12 Nr. 4 genannten Personen. Unterbleibt die Anhörung, ist die zu überprüfende Person unter Hinweis auf die Rechtsgrundlage darüber zu unterrichten. (6) Liegen bei der einzubeziehenden Person Anhaltspunkte vor, die ein Sicherheitsrisiko begründen, ist ihr Gelegenheit zu geben, sich vor der Ablehnung der Betrauung der zu überprüfenden Person mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit persönlich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Absatz 5 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. (7) Die Absätze 1 bis 6 gelten auch für die Wiederholungsüberprüfungen. (8) Die Absätze 5 und 6 sind auch im Falle der Ablehnung einer Weiterbeschäftigung in einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit anzuwenden. SS9 Arten der Sicherheitsüberprüfung (1) Entsprechend der vorgesehenen sicherheitsempfindlichen Tätigkeit wird entweder eine 1. einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü 1) oder 2. erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2) oder 3. erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3) durchgeführt. (2) Ergeben sich bei der Sicherheitsüberprüfung sicherheitserhebliche Erkenntnisse, die eine weitergehende Überprüfung erfordern, kann die zuständige Stelle die nächsthöhere Art der Sicherheitsüberprüfung mit Zustimmung der zu überprüfenden und der einzubeziehenden Person anordnen. Diese ist jedoch nur soweit durchzuführen, wie der Überprüfungszweck dies erfordert. SS 16 Abs. 5 bleibt unberührt. SS 10 Einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü 1) (1) Die einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü 1) ist für Personen durchzuführen, die 342
  • äußern. Die zu überprüfende Person kann zur Anhörung einen Rechtsbeistand hinzuziehen. Bei der Anhörung ist der Quel341
Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG tung zu unterrichten. Wird eine weitergehende Sicherheitsüberprüfung als ursprünglich vorgesehen erforderlich (SS 9 Abs. 2), so hat auch für diese die entsprechende Unterrichtung zu erfolgen. (2) Die Einwilligung der zu überprüfenden Person ist Voraussetzung für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung. Die Einwilligung ist schriftlich zu erteilen, aber nicht in elektronischer Form. Sie muss sich auf alle Maßnahmen beziehen, die Gegenstand der Unterrichtung waren. Die Sicherheitsüberprüfung ist undurchführbar, wenn die zu überprüfende Person nicht einwilligt. Ihr darf dann keine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übertragen werden. Auf die sich aus der Weigerung ergebenden dienst-, arbeitsrechtlichen oder sonstigen vertraglichen Konsequenzen ist sie von der zuständigen Stelle hinzuweisen. (3) Hat die zu überprüfende Person in die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung eingewilligt, ist sie verpflichtet, die zur Sicherheitsüberprüfung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Sie kann Angaben verweigern, die für sie, nahe Angehörige im Sinne von SS 52 Absatz 1 der Strafprozessordnung oder die Person, mit der sie in einer Ehe, eingetragenen Lebenspartnerschaft oder auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft verbunden ist, die Gefahr einer strafoder disziplinarrechtlichen Verfolgung, der Entlassung oder Kündigung begründen könnten. Über das Verweigerungsrecht ist die zu überprüfende Person zu belehren. (4) Sollen Angaben zur durch Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft oder auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft verbundenen Person erhoben werden oder sollen diese Personen in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen werden, gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. SS 3 Absatz 2 Satz 2 bleibt unberührt. Geht die zu überprüfende oder bereits überprüfte Person die Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft oder eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft während oder erst nach erfolgter Sicherheitsüberprüfung ein, so hat sie die zuständige Stelle zu unterrichten, damit diese die Erhebung von Angaben zu den in Satz 1 genannten Personen und die Einbeziehung in die Sicherheitsüberprüfung nachholen kann. (5) Bevor die zuständige Stelle die Betrauung der zu überprüfenden Person mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit ablehnt, hat sie ihr Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Die zu überprüfende Person kann zur Anhörung einen Rechtsbeistand hinzuziehen. Bei der Anhörung ist der Quel341
  • Aktionen öffentlich auf oder beteiligen sich an Demonstrationen mit linksextremistischer Thematik. Dabei zeigten sich im Berichtsjahr jedoch regionale Unterschiede zwischen
vordergründig als gewerkschaftsähnliche Organisation darstellt, wird verschleiert, dass sie die Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung anstrebt. Außerdem nimmt das Themenfeld "Antirepression" bei Anarchisten der FAU einen hohen Stellenwert ein, indem beispielsweise das "Knastsystem" der Bundesrepublik Deutschland in Frage gestellt wird. Struktur und Aktivitäten der Syndikate in Sachsen Die etablierten Strukturen bestanden im Berichtsjahr bei konstanten Mitgliederzahlen fort. Anarchosyndikalistische Gruppen treten im Freistaat Sachsen mit eigenen Aktionen öffentlich auf oder beteiligen sich an Demonstrationen mit linksextremistischer Thematik. Dabei zeigten sich im Berichtsjahr jedoch regionale Unterschiede zwischen den FAU-Akteuren, was sowohl den Umfang und die Intensität von Aktionen als auch die Wahl der Mittel betraf. Räumliche Schwerpunkte: Dresden Die Präsenz des mitgliederstarken ALLGEMEINEN SYNDIKATS DRESDEN DER FAU (FAU DRESDEN) spiegelte sich im Berichtsjahr erneut in den sozialen Medien wider. Um ihren Bekanntheitsgrad und ihre Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu erhöhen, beteiligte sich die FAU DRESDEN vornehmlich an sozialkritischen, nicht extremistischen Protesten unter Einsatz ihrer schwarz-roten/schwarz-lila Fahnen sowie von Transparenten. Im jährlich wiederkehrenden Versammlungsgeschehen "Anarchistischer 1. Mai" war die FAU erneut mit eigenen Fahnen sowie nach der Demonstration mit einem Informationsstand vertreten. Im Anschluss eröffnete das Dresdner Syndikat zudem feierlich ein neues Gewerkschaftslokal in Dresden-Pieschen. Außerdem bot die FAU DRESDEN Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Konflikten an. Diese äußerte sich in regelmäßig stattfindenden Sprechstunden sowie in der Organisation juristischen Beistands für Betroffene bei Arbeitskämpfen und durch einschlägige Kundgebungen, wie beispielsweise am 6. Januar in Olbernhau (Erzgebirgskreis) anlässlich des Verfahrens eines FAU-Mitglieds gegen ein Stromversorgungsunternehmen. Leipzig Dieses Jahr zementierte die FAU LEIPZIG ihre Rolle in der ANARCHISTISCHEN SZENE in Leipzig durch die erstmalige Organisation einer eigenen anarchistischen 1. Mai-Demonstration unter dem Motto "Revolution ist Alltagssache! Die neue Gesellschaft in der Schale der Alten aufbauen". Es beteiligten sich in der Spitze ca. 1.500 Personen. Mehrere Teilnehmer trugen anarchistische Fahnen bzw. Fahnen der FAU. Angaben der FAU zufolge wurden mehrere Reden verlesen, darunter ein Beitrag der FAU SEKTION ERZGEBIRGSKREIS. Diese thematisierten die Arbeitskämpfe, welche man solidarisch unterstütze. Es wurden außerdem verschiedene Parolen angestimmt, wie "Amore, Anarchia, Autonomia" und "Freiheit entsteht als kämpfende Bewegung, für mehr Staatszerlegung". Die FAU LEIPZIG zelebrierte die Aktion in den sozialen Medien als die "bisher größte Demonstration der FAU - bundesweit!".141 Im Berichtszeitraum führte die FAU LEIPZIG auch öffentlichkeitswirksame Aktionen für eigene Mitglieder durch. Wie in den Vorjahren unterstützte sie im Rahmen von Kundgebungen Arbeitskämpfe ihrer Mitglieder beispielsweise im Gastronomiegewerbe und berichtete zudem in den sozialen Medien ausführlich über anhängige bzw. abgeschlossene Verfahren bei Arbeitsgerichten. 141 Schreibweise wie im Original Seite 157 von 259
  • ihrer verfassungsrechtlichen Stellung, 2. Richter, soweit sie Aufgaben der Rechtsprechung wahrnehmen, 3. ausländische Staatsangehörige, die in der Bundesrepublik Deutschland
  • Staatsanwaltschaften sowie von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde
Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2013 SS3 Betroffener Personenkreis (1) Eine Person, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (zu überprüfende Person), ist vorher einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit darf erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres übertragen werden. Auf eine Sicherheitsüberprüfung nach diesem Gesetz kann verzichtet werden, wenn für die zu überprüfende Person bereits eine gleichoder höherwertige Sicherheitsüberprüfung durchgeführt worden ist und die Sicherheitsakte sowie die Sicherheitsüberprüfungsakte nach SS 21 verfügbar ist. (2) Die volljährige Person, mit der die zu überprüfende Person in einer Ehe, eingetragener Lebenspartnerschaft oder auf Dauer angelegter Lebensgemeinschaft lebt, soll in die Sicherheitsüberprüfung nach SS 11 (Ü 2) und SS 12 (Ü 3) einbezogen werden (einzubeziehende Person). Über Ausnahmen entscheidet die zuständige Aufsichtsoder oberste Landesbehörde. (3) Dieses Gesetz gilt nicht für 1. die Mitglieder des Landtages und der Landesregierung im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Stellung, 2. Richter, soweit sie Aufgaben der Rechtsprechung wahrnehmen, 3. ausländische Staatsangehörige, die in der Bundesrepublik Deutschland im Interesse zwischenstaatlicher Einrichtungen und Stellen eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit nach SS 2 Abs. 1 Nr. 2 ausüben sollen. SS4 Zuständigkeit (1) Zuständige Stelle für die Sicherheitsüberprüfung ist 1. die Behörde oder sonstige öffentliche Stelle, die eine Person mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betrauen will, es sei denn, die jeweils zuständige Aufsichtsoder oberste Landesbehörde übernimmt die Aufgaben der zuständigen Stelle oder überträgt sie einer anderen Behörde ihres Geschäftsbereichs, 2. bei Leitern von Landesbehörden, Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde, 338
  • Linksextremismus Das Ziel autonomer Gruppierungen ist es, den Staat und seine Institutionen auch gewaltsam abzuschaffen und durch eine "herrschaftsfreie Gesellschaft
  • holen. Für Niedersachsen sind dabei vor allem die "Interventionistische Linke" (IL) und das Bündnis "...ums Ganze! Kommunistisches Bündnis" (uG) relevant
  • klassischen Sinne verstehen sich zwar auch als undogmatische Linke und streben wie die Vertreter der orthodoxen bzw. dogmatischen K-Gruppen
Linksextremismus Das Ziel autonomer Gruppierungen ist es, den Staat und seine Institutionen auch gewaltsam abzuschaffen und durch eine "herrschaftsfreie Gesellschaft" zu ersetzen. Die autonome Bewegung kennt dabei keine mit kommunistischen Organisationen vergleichbare einheitliche und dogmatische Ideologie. Ihr Weltbild setzt sich vielmehr aus kommunistischen und anarchistischen Elementen zusammen. Die verschiedenen Gruppen der autonomen Bewegung finden sich über Aktionsund Themenfelder zusammen, die sich zu einem erheblichen Teil an aktuellen politischen Ereignissen und Problemfeldern orientieren. Diese Vorgehensweise soll dazu beitragen, den autonomen Widerstand öffentlich besser zu vermitteln, um so bis in die Mitte der Gesellschaft anschlussfähiger zu werden. Gegenwärtig sind die Themenfelder "Antifaschismus", "Antirepression", "Antirassismus", "Antigentrifizierung", "Antimilitarismus" und vor allem der Klimaschutz für das autonome Spektrum in Niedersachsen von Bedeutung. Die autonome Szene sieht sich seit mehreren Jahren mit der Problematik konfrontiert, dass sie aufgrund interner Streitigkeiten, mangelnder Organisationsfähigkeit und einer oftmals brüchigen Vernetzung nur unzureichend agieren kann. Um diesem Umstand etwas entgegenzusetzen, haben sich bundesweit sogenannte postautonome Zusammenhänge etabliert, die mit langfristigen Bündnisstrukturen versuchen, die "Autonomen" aus der auch von ihnen selbst beklagten Krise zu holen. Für Niedersachsen sind dabei vor allem die "Interventionistische Linke" (IL) und das Bündnis "...ums Ganze! Kommunistisches Bündnis" (uG) relevant. "Postautonome" Autonome Gruppierungen sind nicht wie kommunistische Organisationen von einer einheitlichen Ideologie geprägt. Sie verknüpfen vielmehr Elemente kommunistischer und anarchistischer Weltbilder miteinander. "Autonome" im klassischen Sinne verstehen sich zwar auch als undogmatische Linke und streben wie die Vertreter der orthodoxen bzw. dogmatischen K-Gruppen 60 die sozialistische Revo60 Der Begriff "K-Gruppen" ist eine Sammelbezeichnung für politische Gruppierungen wie den "Kommunistischen Bund Westdeutschlands" (KBW) oder die MLPD, die sich seit dem Ende der 1960er Jahre am Marxismus-Leninismus maoistischer Prägung orientieren und sich die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zum Ziel gesetzt haben. 140
  • dieses Vereins erscheinen (Teilorganisationen). Auf nichtgebietliche Teilorganisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit erstreckt sich das Verbot nur, wenn sie in der Verbotsverfügung
Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts - VereinsG setzen zuwiderlaufen oder dass er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet; in der Verfügung ist die Auflösung des Vereins anzuordnen (Verbot). Mit dem Verbot ist in der Regel die Beschlagnahme und die Einziehung 1. des Vereinsvermögens, 2. von Forderungen Dritter, soweit die Einziehung in SS 12 Abs. 1 vorgesehen ist, und 3. von Sachen Dritter, soweit der Berechtigte durch die Überlassung der Sachen an den Verein dessenverfassungswidrige Bestrebungen vorsätzlich gefördert hat oder die Sachen zur Förderung dieser Bestrebungen bestimmt sind, zu verbinden. (2) Verbotsbehörde ist 1. die obersten Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Behörde für Vereine und Teilvereine, deren erkennbare Organisation und Tätigkeit sich auf das Gebiet eines Landes beschränken; 2. der Bundesminister des Innern für Vereine und Teilvereine, deren Organisation oder Tätigkeit sich über das Gebiet eines Landes hinaus erstreckt. Die oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht zuständige Behörde entscheidet im Benehmen mit dem Bundesminister des Innern, wenn sich das Verbot gegen den Teilverein eines Vereins richtet, für dessen Verbot nach Satz 1 Nr. 2 der Bundesminister des Innern zuständig ist. Der Bundesminister des Innern entscheidet im Benehmen mit Behörden, die nach Satz 1 Nr. 1 für das Verbot von Teilvereinen zuständig gewesen wären. (3) Das Verbot erstreckt sich, wenn es nicht ausdrücklich beschränkt wird, auf alle Organisationen, die dem Verein derart eingegliedert sind, dass sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse als Gliederung dieses Vereins erscheinen (Teilorganisationen). Auf nichtgebietliche Teilorganisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit erstreckt sich das Verbot nur, wenn sie in der Verbotsverfügung ausdrücklich benannt sind. (4) Das Verbot ist schriftlich oder elektronisch mit einer dauerhaft überprüfbaren Signatur nach SS 37 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes abzufassen, zu begründen und dem Verein, im Falle des Absatzes 3 Satz 2 auch den Teilorganisationen, zuzustellen. Der 331
  • Sinne dieses Gesetzes ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen
Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2013 Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz) - VereinsG Vom 05.08.1964 (BGBl. I S. 593), zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3198) -AuszugErster Abschnitt Allgemeine Vorschriften SS1 Vereinsfreiheit (1) Die Bildung von Vereinen ist frei (Vereinsfreiheit). (2) Gegen Vereine, die die Vereinsfreiheit missbrauchen, kann zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nur nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschritten werden. SS2 Begriff des Vereins (1) Verein im Sinne dieses Gesetzes ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat. (2) Vereine im Sinne dieses Gesetzes sind nicht 1. politische Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, 2. Fraktionen des Deutschen Bundestages und der Parlamente der Länder. Zweiter Abschnitt Verbot von Vereinen SS3 Verbot (1) Ein Verein darf erst dann als verboten (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) behandelt werden, wenn durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, dass seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafge330
  • diese unverzüglich zu veranlassen. Betroffenen Personen steht nachträglich der Rechtsweg offen. SS4 Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission Das Ministerium des Innern
Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2013 hen. Kann zum Zeitpunkt der Einstellung noch nicht abschließend über die Mitteilung entschieden werden, unterrichtet es die Kommission auf ihr Verlangen weiterhin, spätestens alle drei Jahre. Hält die Kommission eine Mitteilung für geboten, hat das Ministerium des Innern diese unverzüglich zu veranlassen. Betroffenen Personen steht nachträglich der Rechtsweg offen. SS4 Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission Das Ministerium des Innern unterrichtet auf Anforderung, mindestens jedoch im Abstand von drei Monaten, die Parlamentarische Kontrollkommission in allgemeiner und anonymisierter Form über die Durchführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz sowie über die Ergebnisse der angeordneten Beschränkungsmaßnahmen. Der Bericht wird in geheimer Sitzung behandelt. SS5 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. 328
  • 08/2009, Seite 3). Weiter fragt die NPD: 48 RechtsextRemismus
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2013 sich greifen, in der Deutsche nicht mehr geduldet werden." (DS 09/2011, Seite 2). Im Verlauf des Wahlkampfes der NPD zur Landtagswahl 2012 in NRW richtete die NPD eine "Online-Meldestelle gegen Illegale und kriminelle Ausländer" ein. Diese Art der Diffamierung von Migranten kopierte sie nach Angaben ihres Landesvorsitzenden Claus Cremer auf der Webseite der NPD LV NRW am 11. April 2012 vom belgischen 'Vlaams Belang' (Quelle: Homepage des NPD LV NRW). Die NPD ist rassistisch Die Ablehnung von Ausländern und Deutschen mit Migrationshintergrund begründet die NPD "biologisch", das heißt, sie lehnt die Gleichheit aller Menschen als allgemeines Menschenrecht nach Art. 3 des Grundgesetzes ab und teilt diese demgegenüber in "Rassen" ein. Was darunter zu verstehen ist, wird unter dem entsprechenden Schlagwort auf der Homepage der NPD unter "A-Z" erläutert. Zum Stichwort "Rasse" erklärt die NPD dort: "Die Menschheit wird in drei Groß-Rassen eingeteilt [...]. Die europäische Großrasse wird im Allgemeinen in folgende Unterrassen gegliedert [...]. Rassen entstehen durch Mutation, Isolation und Auslese." Hier zeigt sich einmal mehr die ideologische Nähe der NPD zum Nationalsozialismus. Der als "bedeutender Anthropologe" zitierte Autor Hans F. K. Günther war nicht irgendein Wissenschaftler, sondern der "Rasse"-Ideologe des NS-Regimes - Spitzname "Rassepapst". Auf diesen beruft sich auch ein ehemaliges NPD-Bundesvorstandsmitglied in einem Artikel in der DS 01/2011, Seite 20 mit der Überschrift "Angst und Rasse". Als Beispiel für den dort zitierten "nordischen Menschen" wird ein Bild aus der Publikation von Hans F. K. Günther abgedruckt. Aus dessen rassistischen Überlegungen, die bereits den Nationalsozialisten als ideologische Grundlage für ihre menschenverachtende Politik dienten, zieht die NPD den Schluss, dass es auch keine Gleichheit (im Sinne des Grundgesetzes) geben könne. In der 'Deutschen Stimme' heißt es hierzu: "Es gibt keine Gleichheit der Menschheit. [...] Wer die Gesetze des Lebens ignoriert, betreibt seinen eigenen Untergang." (DS 08/2009, Seite 3). Weiter fragt die NPD: 48 RechtsextRemismus
  • Dabei stand beim Rechtsextremismus u. a. das gewaltbereite Spektrum im Vordergrund. Ein besonderes Augenmerk richtete das LfV auch
Dabei stand beim Rechtsextremismus u. a. das gewaltbereite Spektrum im Vordergrund. Ein besonderes Augenmerk richtete das LfV auch auf die Beobachtung der dem Islamismus zuzuordnenden salafistischen Erscheinungsformen. Diese stellen zurzeit sowohl in Deutschland wie auch international die dynamischste islamistische Bewegung dar und haben eine unverkennbar hohe Anziehungskraft insbesondere auf jüngere Menschen. Liebe Bürgerinnen und Bürger, mit diesem Lagebild können Sie sich selbst ein Bild über die Gefährdungen der Demokratie in unserem Land machen. Darüber hinaus soll Ihnen dieses Lagebild die Aufgaben und die Arbeitsweise unseres Landesamtes für Verfassungsschutz näher bringen. Ich lade Sie ganz herzlich dazu ein, mit uns in den Dialog einzutreten, um so dem Anspruch der Öffentlichkeit auf einen transparenten und offenen Verfassungsschutz noch besser gerecht werden zu können. Saarbrücken, im Juni 2014 Monika Bachmann Ministerin für Inneres und Sport 6 * Vorwort
  • Linksextremismus Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit Gemeinsames Ziel aller autonomen Gruppierungen ist es, den Staat und seine Institutionen auch gewaltsam abzuschaffen
Linksextremismus Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit Gemeinsames Ziel aller autonomen Gruppierungen ist es, den Staat und seine Institutionen auch gewaltsam abzuschaffen und durch eine "herrschaftsfreie Gesellschaft" zu ersetzen. Hiermit richten sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und sind demnach verfassungsfeindlich (SS 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG). Auswirkungen der "Corona-Pandemie" auf Aktivitäten und ideologische Überlegungen der autonomen Szene in Niedersachsen Wegen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie waren bis etwa Mitte 2021 Demonstrationen weitgehend untersagt und die maßgeblichen Autonomen Zentren blieben in Niedersachsen geschlossen. Bundesweite Großereignisse wurden auf unbestimmte Zeit verschoben. Teile der autonomen Szene begannen in dieser Zeit, sich theoretisch mit den Ursachen und Wirkungen der Corona-Pandemie aus ihrer Sicht auseinander zu setzen. So veröffentlichte das antideutsch ausgerichtete postautonome Bündnis "...ums Ganze! Kommunistisches Bündnis" (uG) am 29.03.2020 auf seiner Website unter der Überschrift "Keine Zeit zum Sterben! - Gegen autoritären Seuchenstaat und kapitalistischen Normalbetrieb" ein "Statement zur Corona-Krise". Seiner Meinung nach hat das Virus "eine kapitalistische Produktionskrise und zugleich eine Krise der Gesellschaft, genauer: der gesellschaftlichen Reproduktion ausgelöst." Das Virus sei aber "... nur der Auslöser, auf den der immanent krisenhafte Kapitalismus mit seiner latenten Finanzblase, seiner industriellen Überakkumulation und seinen fragilen Lieferketten nun mit empfindlicher Unterbrechung der Produktion reagiert." (Internetseite des Bündnis uG, 29.03.2020) Ihr kapitalismuskritisches Fazit lautet daher: "Die Ausbreitung des Coronavirus ist letztendlich Ergebnis der kapitalistischen Produktionsweise in Landwirtschaft und Tierhaltung." Generell sieht das Bündnis uG "tiefgreifende Veränderungen" auf die Gesellschaft zukommen, die "nur durch gutorganisierte Kämpfe gewonnen" werden können. Gegen die "autoritäre Seuchenverwaltung im Dienste von Wirtschaftsstandort und Wettbewerb" will 150
  • Linksextremismus das Bündnis uG letztlich den "Kommunismus als Gegenmacht von unten" setzen. Die "Interventionistsiche Linke" (IL) hat für die Auseinandersetzung
Linksextremismus das Bündnis uG letztlich den "Kommunismus als Gegenmacht von unten" setzen. Die "Interventionistsiche Linke" (IL) hat für die Auseinandersetzung mit der Pandemie extra eine eigene "Corona-AG" eingerichtet und auf ihrer Internetseite unter den Stichworten "Pandemie, Krise, Kapitalismus" einen wöchentlichen "Corona-Talk" zur "Coronakrise" eingestellt, um ihren Aktivisten die Gelegenheit zum Austausch in Zeiten weitgehender Kontaktsperren zu geben. Wie das Bündnis uG, so sieht auch die IL die Ursachen der CoronaPandemie in der kapitalistischen Produktionsweise. Für die IL sind laut ihrer Internetseite "... 80.000 Tote allein in Deutschland und rund 3 Millionen weltweit ... keine Naturkatastrophe, sondern der vermeidbare Preis eines Wirtschaftssystems, in dem Profite weit über Menschenleben stehen". (Internetseite der IL, 10.11.2021) Aus diesem Grunde unterstützte die IL auch die Aktion "ZeroCovid", die die Schließung aller nicht zwingend erforderlichen Wirtschaftsbereiche für mindestens drei Wochen bei vollem Lohnausgleich zum Ziel hatte. Unter dem Slogan "Den Kapitalismus in den Shutdown schicken! Drei Wochen bezahlte Pause statt dritter Welle" warb sie im Frühjahr für eine Teilnahme an einem entsprechenden Aktionstag am 10.04.2021 auf ihrer Website. Zunehmend rückten auch die Impfstoffhersteller als vermeintliche Profiteure der Pandemie in den Blickpunkt. Die IL unterstützte in diesem Kontext beispielsweise die Kampagne zur Freigabe aller notwendigen Patente zur Pandemiebekämpfung. So rief sie in den sozialen Netzwerken und auf ihrer Website unter dem Motto "Gebt die Patente frei - Die Pharmaindustrie muss vergesellschaftet werden" Anfang Januar 2021 zu Demonstrationen gegen die Pharmaindustrie und für die Aufhebung der Corona-Patente auf. Auch den Aufruf zur Demonstration am 13.06.2021 in Berlin unter dem Motto "Gesundheit für Alle, #Gebt Die Patente Frei" teilte die IL. 151
  • Linksextremismus "Eine Veränderung von Wirtschaft und Gesellschaft muss an deren Basis ansetzen und setzt Alternativen zu zentralistischen Staatsstrukturen voraus." (Internetseite
Linksextremismus "Eine Veränderung von Wirtschaft und Gesellschaft muss an deren Basis ansetzen und setzt Alternativen zu zentralistischen Staatsstrukturen voraus." (Internetseite der FAU, 08.11.2021) Was das AS damit meint, verdeutlicht die FAU in ihrem Selbstverständnis: "In diesem Sinne verfolgt das Allgemeine Syndikat der FAU Hannover eine sozialrevolutionäre Strategie. Wir zielen also auf eine Umwälzung der gesellschaftlichen Verhältnisse 'von unten' ab." (Internetseite der FAU, 08.10.2020) Die "Grundprinzipien des Syndikalismus" konkretisiert die FAU u. a. in einem Grundlagentext, der ebenfalls auf der Internetseite der Organisation aufrufbar ist. In den beiden Kapiteln "Grundsätze und Ziele" sowie "Kritik der bestehenden Verhältnisse" hält die FAU für ihre Arbeit fest: "Wir streben die Überwindung des Kapitalismus an. ... Wir beziehen uns [dabei] auf die Ideen des Anarchosyndikalismus. ... Kapitalismus ist kein Naturgesetz, sondern lediglich ein von Menschen geschaffenes Verhältnis, das durch kollektives Handeln der Arbeitenden aufgehoben werden kann." (Internetseite der FAU, 14.10.2020) Ihr erklärtes Ziel ist es, "... eine Wirtschaftsund Gesellschaftsordnung, die auf kollektiver Selbstverwaltung basiert ..." (Internetseite der FAU, 08.10.2020) zu errichten. In der Praxis bedeutet dieses, dass die FAU "eine libertäre, klassenlose Gesellschaft" anstrebt, wie sie ebenfalls auf ihrer Internetseite ausführt. Der von der FAU angestrebte Systemwechsel soll dabei von basisdemokratisch strukturierten Lokalund Betriebsgruppen organisiert werden, die unter Rückgriff auf direkte und z. T. auch militante Aktionsformen, wie z. B. Fabrikbesetzungen, Streiks und Sabotageaktionen, vor Ort agieren sollen. 177
  • nach SS 110 des Telekommunikationsgesetzes und der dazu erlassenen Rechtsverordnung. (2) Der nach Absatz 1 Satz 1 oder 3 Verpflichtete
Artikel 10-Gesetz - G 10 berechtigten Stelle auf Verlangen die zur Vorbereitung einer Anordnung erforderlichen Auskünfte zu Postfächern zu erteilen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Anordnung bedarf. Wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder an der Erbringung solcher Dienste mitwirkt, hat der berechtigten Stelle auf Anordnung Auskunft über die näheren Umstände der nach Wirksamwerden der Anordnung durchgeführten Telekommunikation zu erteilen, Sendungen, die ihm zur Übermittlung auf dem Telekommunikationsweg anvertraut sind, auszuhändigen sowie die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation zu ermöglichen. SS 8a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, SS 4a des MAD-Gesetzes und SS 2a des BND-Gesetzes bleiben unberührt. Ob und in welchem Umfang der nach Satz 3 Verpflichtete Vorkehrungen für die technische und organisatorische Umsetzung der Überwachungsmaßnahme zu treffen hat, bestimmt sich nach SS 110 des Telekommunikationsgesetzes und der dazu erlassenen Rechtsverordnung. (2) Der nach Absatz 1 Satz 1 oder 3 Verpflichtete hat vor Durchführung einer beabsichtigten Beschränkungsmaßnahme unverzüglich die Personen, die mit der Durchführung der Maßnahme betraut werden sollen, 1. auszuwählen, 2. einer einfachen Sicherheitsüberprüfung unterziehen zu lassen und 3. über Mitteilungsverbote nach SS 17 sowie die Strafbarkeit eines Verstoßes nach SS 18 zu belehren; die Belehrung ist aktenkundig zu machen. Mit der Durchführung einer Beschränkungsmaßnahme dürfen nur Personen betraut werden, die nach Maßgabe des Satzes 1 überprüft und belehrt worden sind. Nach Zustimmung des Bundesministeriums des Innern kann der Behördenleiter der berechtigten Stelle oder dessen Stellvertreter die nach Absatz 1 Satz 1 oder 3 Verpflichteten schriftlich auffordern, die Beschränkungsmaßnahme bereits vor Abschluss der Sicherheitsüberprüfung durchzuführen. Der nach Absatz 1 Satz 1 oder 3 Verpflichtete hat sicherzustellen, dass die Geheimschutzmaßnahmen nach den Abschnitten 1.1 bis 1.4, 1.6, 2.1 und 2.3 bis 2.5 der Anlage 7 zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen vom 29. April 1994 (GMBl S. 674) getroffen werden. 305
  • sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten für eine fremde Macht, von rechtsextremistischen Bestrebungen oder von Bestrebungen, die darauf gerichtet sind, Gewalt anzuwenden
Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2013 SS6 Gegenseitige Unterrichtung der Verfassungsschutzbehörden Die Verfassungsschutzbehörden sind verpflichtet, beim Bundesamt für Verfassungsschutz zur Erfüllung der Unterrichtungspflichten nach SS 5 gemeinsame Dateien zu führen, die sie im automatisierten Verfahren nutzen. Diese Dateien enthalten nur die Daten, die zum Auffinden von Akten und der dazu notwendigen Identifizierung von Personen erforderlich sind. Die Speicherung personenbezogener Daten ist nur unter den Voraussetzungen der SSSS 10 und 11 zulässig. Der Abruf im automatisierten Verfahren durch andere Stellen ist nicht zulässig. Die Verantwortung einer speichernden Stelle im Sinne der allgemeinen Vorschriften des Datenschutzrechts trägt jede Verfassungsschutzbehörde nur für die von ihr eingegebenen Daten; nur sie darf diese Daten verändern, sperren oder löschen. Die eingebende Stelle muss feststellbar sein. Das Bundesamt für Verfassungsschutz trifft für die gemeinsamen Dateien die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach SS 9 des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Führung von Textdateien oder Dateien, die weitere als die in Satz 2 genannten Daten enthalten, ist unter den Voraussetzungen dieses Paragraphen nur zulässig für eng umgrenzte Anwendungsgebiete zur Aufklärung von sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten für eine fremde Macht, von rechtsextremistischen Bestrebungen oder von Bestrebungen, die darauf gerichtet sind, Gewalt anzuwenden oder Gewaltanwendung vorzubereiten. Die Zugriffsberechtigung ist auf Personen zu beschränken, die unmittelbar mit Arbeiten in diesem Anwendungsgebiet betraut sind; in der Dateianordnung (SS 14) ist die Erforderlichkeit der Aufnahme von Textzusätzen in der Datei zu begründen. SS7 Weisungsrechte des Bundes Die Bundesregierung kann, wenn ein Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes erfolgt, den obersten Landesbehörden die für die Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund auf dem Gebiete des Verfassungsschutzes erforderlichen Weisungen erteilen. 302
  • Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, c) das Recht auf Bildung
Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG b) die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, c) das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, d) die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, e) die Unabhängigkeit der Gerichte, f) der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft und g) die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. SS5 Abgrenzung der Zuständigkeiten der Verfassungsschutzbehörden (1) Die Landesbehörden für Verfassungsschutz sammeln Informationen, Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen zur Erfüllung ihrer Aufgaben, werten sie aus und übermitteln sie dem Bundesamt für Verfassungsschutz und den Landesbehörden für Verfassungsschutz, soweit es für deren Aufgabenerfüllung erforderlich ist. (2) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf in einem Lande im Benehmen mit der Landesbehörde für Verfassungsschutz Informationen, Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen im Sinne des SS 3 sammeln. Bei Bestrebungen und Tätigkeiten im Sinne des SS 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ist Voraussetzung, dass 1. sie sich ganz oder teilweise gegen den Bund richten, 2. sie sich über den Bereich eines Landes hinaus erstrecken, 3. sie auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland berühren oder 4. eine Landesbehörde für Verfassungsschutz das Bundesamt für Verfassungsschutz um ein Tätigwerden ersucht. Das Benehmen kann für eine Reihe gleichgelagerter Fälle hergestellt werden. (3) Das Bundesamt für Verfassungsschutz unterrichtet die Landesbehörden für Verfassungsschutz über alle Unterlagen, deren Kenntnis für das Land zum Zwecke des Verfassungsschutzes erforderlich ist. 301

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