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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Tonträgern bewiesen abermals, dass rechtsextremistisch eingestufte Musikgruppen bzw. Interpreten in ihren Titeln den Krieg und die NS-Ideologie verherrlichen sowie
  • zudem den Krieg. In einem Titel würden zudem politisch links orientierte Personen diskriminiert. Indizierung des Tonträgers "Das letzte Gefecht
Tonträgern bewiesen abermals, dass rechtsextremistisch eingestufte Musikgruppen bzw. Interpreten in ihren Titeln den Krieg und die NS-Ideologie verherrlichen sowie zu Gewalt und Rassenhass anstacheln. Indizierung des Tonträgers "Sturmkrieger" der Band STURMKRIEGER71 Insgesamt sieben Titel des 2023 von der Band herausgegebenen Albums "Sturmkrieger" sind gemäß einer Entscheidung der "Bundeszentrale für Kinderund Jugendmedienschutz" (BzKJ) vom Juli indizierungsrelevant, so dass sie wegen der Verherrlichung bzw. Verharmlosung des Nationalsozialismus in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen wurden. Die Musik habe nach Ansicht des Gremiums eine verrohende Wirkung und verherrliche zudem den Krieg. In einem Titel würden zudem politisch links orientierte Personen diskriminiert. Indizierung des Tonträgers "Das letzte Gefecht" der Band SYMPHONIE DES BLUTES72 Als schwer jugendgefährdend stufte die BzKJ den im Vorjahr von der Band SYMPHONIE DES BLUTES herausgegebenen Tonträger "Das letzte Gefecht" ein, da er nach Einschätzung des Gremiums den Krieg und die Ideologie des Nationalsozialismus verherrliche, zu Gewalt und Rassenhass anstachle und Juden diskriminiere. Indizierung des Tonträgers "Neuer Deutscher Standard Sampler I" Eine weitere Entscheidung der BzKJ betraf im Berichtsjahr das Musiklabel NDS RECORDS. In insgesamt sechs Liedern des in Rede stehenden Samplers, an denen u. a. die Interpreten ALVA, PROTO und KAVALIER beteiligt waren, erkannte das Gremium einerseits die Diskriminierung homosexueller Menschen und Frauen sowie andererseits Inhalte, die zum Rassenhass anstachelten und die NS-Ideologie verherrlichten. So laute beispielsweise eine Zeile im Lied "NDS 4" diskriminierend: "Nehme ich die Homos an die Leine, sind die Hosenscheißer leise". Im Titel "Der letzte Germane" werde mit Formulierungen wie "Wir sehen schwarz, wir sehen rot, doch wir sehen kein Gold" die NS-Ideologie verherrlicht. So handele es sich bei dieser Textzeile um eine Anspielung auf die Nationalsozialisten, die nach ihrer Machtergreifung die Farbkombination schwarz-rot-gold als nationales Symbol abgeschafft und durch schwarzweiß-rot ersetzt hätten. Im Anschluss heiße es "(...) wir bringen das Land wieder hoch", wodurch in diesem Zusammenhang die NS-Zeit glorifiziert werde. Angelehnt an die Rassentheorie der Nationalsozialisten werde darüber hinaus im Lied "Der letzte Germane" der Deutsche, dessen Existenz bedroht sei, mit der Formulierung "blaue Augen, weiße Haut, königliche Adelsrasse" beschrieben: "In einem Land, wo das hier schon zur Frage steht, zielt es darauf ab, dass man die Rasse bald zu Grabe trägt". Das Ende des Nationalsozialismus werde mit den Worten "(...) Fick auf 45, wir tragen die Wunden schwer" bedauert. Im Titel "Arminius", der nach Einschätzung der BzKJ zum Rassenhass anstachle, werde ein angeblich bevorstehender Genozid der "weißen Rasse" beschrieben: "Wir sind längst im Krieg, jeden Tag folgt ein Toter / Aber scheißegal, solang die Opfer Weiße sind / denk mal drüber nach, sag wo geht diese Reise hin / Ja, der Zug rollt, Endstation Genozid." Im Text werde dazu aufgefordert, Nicht-Weiße aus Deutschland zu vertreiben: "Remigration, die Heimat der Standpunkt / Vereint überwinden wir Deutschen den Abgrund". Remigration meine nichts Anderes als die Deportation von Menschen, die nach Auffassung von 71 vgl. Sächsischer Verfassungsschutzbericht 2023, Seite 86 72 vgl. Sächsischer Verfassungsschutzbericht 2023, Seite 86 / 87 Seite 94 von 259
  • einem Phänomenbereich (im Wesentlichen Politisch motivierte Kriminalität -links-, Politisch motivierte Kriminalität -rechts-, Politisch motivierte Ausländerkriminalität) zugeordnet. Zentrales Erfassungskriterium
  • Berichtsjahr in den Phänomenbereichen Politisch motivierte Kriminalität -links-, Politisch motivierte Kriminalität -rechtsund Politisch motivierte Ausländerkriminalität insgesamt 856 (Vorjahr: 648) Straftaten
STATISTIK STRAFUND GEWALTTATENSTATISTIK57 Vorbemerkung: Bei den statistischen Angaben zu den Strafund Gewalttaten handelt es sich um Zahlen, die dem Landeskriminalamt im Rahmen des kriminalpolizeilichen Meldedienstes "Politisch motivierte Kriminalität" zu übermitteln sind. Dieser Meldedienst beruht auf einem bundesweit einheitlichen Definitionssystem, das die Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) am 10. Mai 2001 beschlossen und rückwirkend zum 1. Januar 2001 eingeführt hat. Danach werden Straftaten nach einem einheitlichen Kriterienkatalog erfasst und einem Phänomenbereich (im Wesentlichen Politisch motivierte Kriminalität -links-, Politisch motivierte Kriminalität -rechts-, Politisch motivierte Ausländerkriminalität) zugeordnet. Zentrales Erfassungskriterium ist die politisch motivierte Tat. Der extremistischen Kriminalität - als Teilmenge der politisch motivierten Kriminalität - werden Straftaten zugerechnet, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, das heißt darauf, fundamentale Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Kraft zu setzen. In Sachsen-Anhalt wurden im Berichtsjahr in den Phänomenbereichen Politisch motivierte Kriminalität -links-, Politisch motivierte Kriminalität -rechtsund Politisch motivierte Ausländerkriminalität insgesamt 856 (Vorjahr: 648) Straftaten registriert. 58 Diese verteilen sich wie folgt: 57 Alle in dieser Statistik aufgeführten Daten entsprechen dem Stand 31. Januar 2005. 58 45 Delikte konnten bisher keinem Phänomenbereich zugeordnet werden, so dass sie bei der Darstellung der Strafund Gewalttaten unberücksichtigt geblieben sind. 137
  • Sicherheit, zur Abwehr einer schwerwiegenden Gefährdung oder Beeinträchtigung der Rechte Einzelner oder für sonstige Aufgaben, die in ihrer Intensität
  • Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen
Anhang / Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz (HmbVerfSchG) sonstige erhebliche Zwecke der öffentlichen Sicherheit, zur Abwehr einer schwerwiegenden Gefährdung oder Beeinträchtigung der Rechte Einzelner oder für sonstige Aufgaben, die in ihrer Intensität der Gefährdung den genannten Aufgaben entsprechen, benötigt. Sofern die Voraussetzungen der SSSS 9 und 10 nicht vorliegen, dürfen die zur Offenlegung erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten nur zum Zwecke der Offenlegung in Akten und amtseigenen Dateisystemen verarbeitet werden. Die Empfängerin oder der Empfänger darf die offengelegten Daten, soweit gesetzlich nichts Anderes bestimmt ist, nur zu dem Zweck verarbeiten, zu dem sie ihr oder ihm offengelegt wurden. Die Offenlegung von nach SS 10 Absatz 1 verarbeiteten Daten bedarf der Zustimmung der Leitung des Landesamtes für Verfassungsschutz oder ihrer Stellvertretung. (3) Das Landesamt für Verfassungsschutz legt gegenüber den Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, den Polizeien Informationen einschließlich personenbezogener Daten unter den Voraussetzungen des SS 20 Absatz 1 Sätze 1 und 2 sowie Absatz 2 Satz 1 BVerfSchG offen. SS 15 Offenlegung personenbezogener Daten gegenüber Stationierungsstreitkräften Das Landesamt für Verfassungsschutz darf Informationen einschließlich personenbezogener Daten gegenüber Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte im Rahmen von Artikel 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen vom 3. August 1959 (BGBl. 1961 II S. 1183), zuletzt geändert am 18. März 1993 (BGBl. 1994 II S. 2594), offenlegen. Die Entscheidung für eine Offenlegung treffen der Präses der zuständigen Behörde oder die von ihr oder ihm besonders ermächtigten Bediensteten des Landesamtes für Verfassungsschutz. Die Empfängerin oder der Empfänger ist darauf hinzuweisen, dass sie oder er die offengelegten Daten nur zur Verarbeitung für den Zweck erhält, zu dem sie ihr oder ihm übermittelt wurden. SS 16 Offenlegung personenbezogener Daten gegenüber ausländischen öffentlichen Stellen Das Landesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz gegenüber ausländischen öffentlichen Stellen sowie gegenüber überoder zwischenstaatlichen Stellen offenlegen, wenn die Offenlegung zur Erfüllung seiner Aufgaben oder zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinteressen der Empfängerin oder des Empfängers erforderlich ist. Die Entscheidung für eine Offenlegung treffen der Präses der zuständigen Behörde oder die von ihr oder ihm besonders ermächtigten Bediensteten des Landesamtes für Verfassungsschutz. Die Offenlegung unterbleibt, wenn auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Person entgegenstehen oder wenn dadurch gegen den Zweck eines deutschen Gesetzes verstoßen würde. Zu den schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person gehört das Vorhandensein eines angemessenen Datenschutzniveaus im betreffenden Staat. Die Offenlegung ist aktenkundig zu machen. Die Empfängerin oder der Empfänger ist darauf hinzuweisen, dass sie oder er die offengelegten Daten nur zur Verarbeitung für den Zweck erhält, zu dem sie ihr oder ihm offengelegt wurden und das Landesamt für Verfassungsschutz sich vorbehält, um Auskunft über die vorgenommene Verwendung der Daten zu bitten. 170
  • Freien und Hansestadt Hamburg unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind befugt, gegenüber dem Landesamt für Verfassungsschutz die Daten offenzulegen
  • Daten durch das Landesamt für Verfassungsschutz dem Schutz von Rechtsgütern eines solchen Gewichts dient, dass das Landesamt für Verfassungsschutz diese
Anhang / Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz (HmbVerfSchG) SS 18 Offenlegung personenbezogener Daten gegenüber der Öffentlichkeit Bei der Information der Öffentlichkeit nach SS 4 Absatz 1 Sätze 4 und 5 dürfen auch personenbezogene Daten bekannt gegeben werden, wenn die Bekanntgabe für das Verständnis des Zusammenhanges oder der Darstellung von Organisationen oder unorganisierten Gruppierungen zwingend erforderlich ist und die Interessen der Allgemeinheit das schutzwürdige Interesse der betroffenen Person überwiegen. SS 19 Offenlegung personenbezogener Daten gegenüber dem Landesamt für Verfassungsschutz (1) Die hamburgischen Behörden und die der Aufsicht der Freien und Hansestadt Hamburg unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind befugt, gegenüber dem Landesamt für Verfassungsschutz die Daten offenzulegen, um die es nach SS 7 Absatz 2 ersucht hat, soweit sie diesen Stellen bereits vorliegen. (2) Die in Absatz 1 genannten Stellen legen gegenüber dem Landesamt für Verfassungsschutz alle ihnen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung bekannt gewordenen Informationen einschließlich personenbezogener Daten über Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Absatz 1 offen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Offenlegung für die Erfüllung der Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz erforderlich ist. Im Zweifel haben die in Absatz 1 genannten Stellen das Landesamt für Verfassungsschutz zu kontaktieren, um das Vorliegen der Offenlegungsvoraussetzungen zu klären. Bei dieser Klärung soll die Offenlegung personenbezogener Daten möglichst vermieden werden. (3) Die Ausländerbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg legt gemäß SS 18 Absatz 1a BVerfSchG von sich aus gegenüber dem Landesamt für Verfassungsschutz die ihr bekannt gewordenen Informationen einschließlich personenbezogener Daten über Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Absatz 1 offen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Offenlegung für die Erfüllung der Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz erforderlich ist. Die Offenlegung dieser personenbezogenen Daten an ausländische öffentliche Stellen sowie an überund zwischenstaatliche Stellen durch das Landesamt für Verfassungsschutz unterbleibt, wenn überwiegende schutzwürdige Belange der Person, deren Daten offengelegt werden sollen oder überwiegende schutzwürdige Belange Dritter entgegenstehen. Vor einer Offenlegung ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu beteiligen. Für diese Offenlegungen des Landesamtes für Verfassungsschutz gilt SS 7a Absatz 3 entsprechend. (4) Die Offenlegung von personenbezogenen Daten gegenüber dem Landesamt für Verfassungsschutz durch die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei setzt voraus, dass die Verarbeitung dieser Daten durch das Landesamt für Verfassungsschutz dem Schutz von Rechtsgütern eines solchen Gewichts dient, dass das Landesamt für Verfassungsschutz diese Daten neu mit vergleichbar schwerwiegenden Mitteln erheben könnte. Insbesondere ist die Offenlegung personenbezogener Daten, die auf Grund strafprozessualer Zwangsmaßnahmen oder verdeckter Datenerhebungen zur Gefahrenabwehr bekannt geworden sind, nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für gewalttätige Bestrebungen oder sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten oder für eine in SSSS 74a und 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Fassung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1079), zuletzt geändert am 8. Juli 2019 (BGBl. I S. 1002, 1018), und SSSS 130 und 131 des Strafgesetzbuchs genannte Straftat oder für eine sonstige Straftat, bei der auf Grund ihrer Zielsetzung, des Motivs des Täters oder dessen Verbindung zu einer Organisation tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen die in Artikel 73 Absatz 1 Nummer 10 Buchstabe b oder c des Grundgesetzes genannten Schutzgüter gerichtet ist, bestehen. Die Offenlegung personenbezogener Daten, die auf Grund einer Maßnahme nach SS 100a StPO oder einer entsprechenden Maßnahme zur Gefahrenabwehr bekannt geworden sind, ist nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass jemand eine der in SS 3 des Artikel 10-Gesetzes genannten Straftaten plant, begeht oder 172
  • Person das Allgemeininteresse an der Offenlegung überwiegen. (2) Besondere Rechtsvorschriften, die Informationsübermittlungen zulassen, einschränken oder verbieten sowie die Verpflichtung
Anhang / Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz (HmbVerfSchG) begangen hat. Die Offenlegung personenbezogener Daten, die auf Grund einer Maßnahme nach SS 100b oder SS 100c StPO oder einer entsprechenden Maßnahme zur Gefahrenabwehr bekannt geworden sind, ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen des SS 8 Absatz 3 vorliegen. Auf die nach Satz 3 offengelegten Daten ist SS 4 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden. Kennzeichnungen der sonstigen offengelegten Daten sind aufrechtzuerhalten. (5) Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die ihm gegenüber offengelegten Informationen unverzüglich darauf zu überprüfen, ob sie zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind. Ist dies nicht der Fall, sind die Unterlagen zu vernichten. Die Vernichtung unterbleibt, wenn die Unterlagen von anderen Informationen, die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand getrennt werden können; in diesem Fall unterliegen die personenbezogenen Daten einem Verwertungsverbot und sind entsprechend zu kennzeichnen. (6) Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die Offenlegung der Informationen aktenkundig zu machen. Vorschriften in anderen Gesetzen über die Offenlegung von Informationen gegenüber dem Landesamt für Verfassungsschutz und über ihre Dokumentation bleiben unberührt. SS 21 Offenlegungsverbote und -einschränkungen (1) Die Offenlegung von Informationen nach diesem Abschnitt unterbleibt, wenn 1. eine Prüfung durch die offenlegende Stelle ergibt, dass die Informationen zu löschen sind oder einem Verwertungsverbot unterliegen oder für die Empfängerin oder den Empfänger nicht mehr bedeutsam sind, 2. überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern oder 3. für die offenlegende Stelle erkennbar ist, dass unter Berücksichtigung der Art der Informationen und ihrer Erhebung die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person das Allgemeininteresse an der Offenlegung überwiegen. (2) Besondere Rechtsvorschriften, die Informationsübermittlungen zulassen, einschränken oder verbieten sowie die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten oder von Berufsoder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleiben unberührt. SS 22 Offenlegung personenbezogener Daten Minderjähriger (1) Personenbezogene Daten Minderjähriger, die nach SS 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 gespeichert sind, dürfen gegenüber öffentlichen Stellen und in den Fällen des SS 17 Absatz 1 Satz 1 Nummern 4 und 5 gegenüber nichtöffentlichen Stellen offengelegt werden, wenn die Voraussetzungen des SS 10 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c zum Zeitpunkt der Offenlegung noch vorliegen und die Offenlegung gerade dieser Daten zur Erreichung des Offenlegungszwecks zwingend erforderlich ist. (2) Personenbezogene Daten Minderjähriger vor Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes nicht gegenüber ausländischen oder überoder zwischenstaatlichen Stellen offengelegt werden. 173
  • allen politischen und sozialen Verwerfungen stünden "die Juden". Unter Rechtsextremisten, insbesondere aber in der "Reichsbürgerszene" sind solche Ansichten weit verbreitet
  • Personenpotenzial dieser Szene bundesweit erheblich vergrößert hat. In politisch linken Kreisen und unter Muslimen ist es hingegen nicht selten eine
Diese offenkundige Anfälligkeit breiterer Gesellschaftsschichten für antisemitische Vorurteile bietet auch politischen Extremisten thematische Anknüpfungspunkte zur gesellschaftlichen Mitte. Versuche, ihre gesellschaftliche Isolation zu überwinden, sind mittlerweile von diversen Gruppen in allen extremistischen Spektren zu beobachten - Antisemitismus kann hier als Brücke oder "Türöffner" dienen. Im politisch rechten Spektrum sind es beispielsweise immer häufiger Verschwörungstheorien, die zwar modern verpackt daherkommen, im Kern aber immer wieder die jahrhundertealte Behauptung enthalten, hinter allen politischen und sozialen Verwerfungen stünden "die Juden". Unter Rechtsextremisten, insbesondere aber in der "Reichsbürgerszene" sind solche Ansichten weit verbreitet und dürften nicht unerheblich dazu beigetragen haben, dass sich das Personenpotenzial dieser Szene bundesweit erheblich vergrößert hat. In politisch linken Kreisen und unter Muslimen ist es hingegen nicht selten eine unreflektierte Solidarität mit dem palästinensischen Volk, dass die Tür für antisemitische Argumentationsmuster öffnet. Die immer populärer werdende Denunzierung Israels als ein "Apartheidstaat" oder Vergleiche Israels mit dem nationalsozialistischen Deutschland sind nur zwei Beispiele dafür, dass sich antisemitische Positionen mittlerweile auch in breiteren gesellschaftlichen und politischen Diskursen jenseits des explizit extremistischen Spektrums wiederfinden. Diese Entwicklung greift dabei längst nicht mehr nur eine bestimmte soziale oder religiöse Gruppe an. Vielmehr geht der moderne Antisemitismus immer häufiger mit einer wachsenden Rezeption und Akzeptanz auch anderer menschenund demokratiefeindlicher Positionen einher. Antisemitismus ist insofern nicht nur ein Angriff gegen Jüdinnen, Juden oder den Staat Israel, sondern auch gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und die darin verankerten Werte. 196
  • Herrschaft des ObersIn Hamburg befindet sich eine wichtige proiraten Rechtsgelehrten dient. nische Einrichtung, die an der Außenalster gelegene schiitische "Imam
7.2 Iranische Islamisten Auf der innenals auch auf der außenpolitischen Bühne wird ein antiwestlicher und rigoros islaDie "Islamische Republik Iran" ist einerseits ein mistischer Kurs mit dem in der iranischen Verpolitisches System mit gewählten Gremien und fassung deklarierten Leitmotiv der Islamisierung einem Parlament, andererseits eine theokratider westlichen Nationen ("Export der islamischen sche Autokratie. Der oberste Religionsgelehrte Revolution") gepflegt. Proiranische EinrichtunAli Khamenei gilt als Stellvertreter des zwölften gen in Deutschland sind nach Einschätzung des Imams, Muhammad ibn Hasan al-Mahdi, des Verfassungsschutzes grundsätzlich als Instrusogenannten "verborgenen Imams". Dieser sei mente der iranischen Staatsführung zu bewerim 9. Jahrhundert aus Schutz vor Feinden "entten, die deren theokratische Staatsdoktrin verrückt", lebe im Verborgenen und werde wiedertreten. Sie repräsentieren eine Werteordnung, 46 kehren, um die Führung zu übernehmen und die die mit der freiheitlichen demokratischen GrundWelt zu erlösen. Die Rolle des obersten Koranordnung nicht vereinbar ist. Regimegegner sogelehrten als Platzhalter des verborgenen Imams wie religiöse und ethnische Minderheiten im Iran mit nahezu unbegrenzter weltlicher Machtfülle sind regelmäßig Opfer staatlicher Repressionen, Islamismus formulierte der Gründer der Islamischen Repuwas sich unter anderem in der hohen Anzahl an blik Iran, der 1989 verstorbene Großayatollah Hinrichtungen zeigt. Zu diesen Opfern zählten Khomeini, mit dem Prinzip der "velayat-e faqih", auch Menschen, die aufgrund ihrer gleichgeder absoluten Herrschaft des anerkannten schlechtlichen Ausrichtung verurteilt und hinRechtsgelehrten und des Klerus. Religionsführer gerichtet wurden. Die iranische Staatsführung Khamenei bestimmt - trotz massiver Verweräußert sich seit Jahrzehnten antiisraelisch, refungen innerhalb des Establishments und teilgelmäßig wird der Staat Israel als "Krebsgeweise mangelnder Anerkennung in klerikalen schwür" bezeichnet. Der oberste ReligionsfühKreisen - nach wie vor die Richtlinien in grundrer Khamenei sagte im September 2015, dass legenden politischen Fragen. Hierzu steht ihm Israel "das Ende der kommenden 25 Jahre" nicht mit dem sogenannten "beyt-e rahbar" (siehe mehr erleben werde. Zu den Themen "TheokraInfobox Seite 42) ein eigenes Steuerungs-, tie" und "Menschenrechte im Iran" (siehe InfoMachtund Finanzinstrument zur Verfügung, boxen Seite 42 und 48). das eine zwar informelle, aber zentrale politische Funktion innerhalb des Iran einnimmt und mit tausenden Mitarbeitenden der faktischen DurchHamburg setzung des Prinzips der Herrschaft des ObersIn Hamburg befindet sich eine wichtige proiraten Rechtsgelehrten dient. nische Einrichtung, die an der Außenalster gelegene schiitische "Imam Ali-Moschee", deren Trägerverein das "Islamische Zentrum Hamburg e.V." (IZH) war. Der Verein IZH wurde am 24. Juli 2024 mit seinen Teilorganisationen durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat verboten, da es sich um eine extremistische Organisation handelt, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Bei den ebenfalls verbotenen Teilorganisationen handelt es sich um die "Islamische Akademie Deutschland e.V.", den "Verein der Förderer einer iranisch-islamischen Moschee in Hamburg e.V.", das "Zentrum der Islamischen Kultur e.V." in Frankfurt am Main, die "Islamische Vereinigung Bayern e.V." in München und das "Islamische Die Flagge der "islamischen Republik Iran" mit dem in der Zentrum Berlin e.V.". Mitte stehenden Hoheitszeichen, welches in stilisierter persisch-arabischer Schrift das Wort "Allah" (Gott) zeigt. Bereits am 9. November 2022 nahm der DeutBild: Freepik sche Bundestag den Antrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und FDP mit dem Tenor "Protestbewegung im Iran unterstützen -
  • Help e.V...... 37 Türkei..... 134, 140 Wotansknoten..... 86 Türkische Linksextremisten..... 56 Türkischer Nationalisten..... 61 Twitter..... 39, 41 Y Young Struggle
Anhang / Stichwortverzeichnis Taqiaddin an Nabhani..... 40 Vorbeugender personeller Sabotageschutz..... 151 Tarnorganisationen..... 123, 124 Telegram..... 104, 106, 112 W Terrorismus..... 15, 145 Waffenaffinit t..... 115 Terrormiliz..... 28 Waisenkinderprojekte e.V...... 51 Terrororganisation..... 45 Waisenkinderprojekt Libanon e.V...... 46 Tevgera Ciwanan Soresger..... 59 Waterkant Antifa..... 80 Theokratie..... 49 Wirtschaftsschutz..... 133, 142 TKP/ML..... 60, 140 Wirtschaftsspionage..... 133, 138 Trennungsprinzip..... 18 Wissenschaftsspionage..... 145 Trojaner..... 135 Wladimir Putin..... 139 Trotzkisten..... 88 WorldWide Resistance-Help e.V...... 37 Türkei..... 134, 140 Wotansknoten..... 86 Türkische Linksextremisten..... 56 Türkischer Nationalisten..... 61 Twitter..... 39, 41 Y Young Struggle..... 61 U YouTube..... 39, 41, 42, 138 YPG..... 28 Uiguren..... 141 Ülkücü..... 56 Ülkücü-Bewegung..... 63 Z UMEHR e.V...... 113 Zentralrat der Muslime in Deutschland..... 48 Ummashop..... 37 Zero Covid..... 79 Ungeimpft..... 113 Zionisten..... 44, 48 Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in ZMD..... 48 Europa e.V...... 63 ZÜP..... 20 United we Stand (UWS)..... 84 Zuverlässigkeitsüberprüfung..... 21 UN-Resolution..... 45, 115 V Symbole 1. Mai-Demo..... 61 Vaterländischer Hilfsdienst..... 117 360-Grad-Blick..... 134 Verbotsverfügung..... 40 Verfassunggebende Versammlung (VV)..... 118 Verfassungsschutzbericht..... 17 Verfassungsschutzgesetz..... 16 Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates..... 109, 110 Verfassungstreue..... 150 Verschlusssache..... 143, 144, 149, 150 Verschlusssachenanweisung (HmbVSA)..... 151 Verschwörungsideologischer Extremismus..... 109 Veteranen-Pool..... 112, 118 Virtualisierung..... 94 Volksrepublik China..... 134, 140 Volksverhetzung..... 113 Volksverteidigungseinheiten..... 28 189
  • Anhang / Register Gruppierung / Organisation LINKSEXTREMISMUS Seite Antifa 309 75 Antifa Norderelbe 75 Bündnis gegen imperialistische Aggression (BgiA) 81 Deutsche Kommunistische
  • Gruppe für den organisierten Widerspruch (GROW) 79 Interventionistische Linke (IL) 77 junges hamburg e.V. 80 Klassenkultur e.V. 80 Kollektiv Soziale
Anhang / Register Gruppierung / Organisation LINKSEXTREMISMUS Seite Antifa 309 75 Antifa Norderelbe 75 Bündnis gegen imperialistische Aggression (BgiA) 81 Deutsche Kommunistische Partei (DKP), 84 Freien ArbeiterInnen Union (FAU) 82 Gruppe für den organisierten Widerspruch (GROW) 79 Interventionistische Linke (IL) 77 junges hamburg e.V. 80 Klassenkultur e.V. 80 Kollektiv Soziale Kämpfe 80 Kunst und Kultur St. Pauli e.V. 80 Libertäre Zentrum (LIZ e.V.) 82 Libertären H-Burg 82 Marxistische Abendschule - Forum für Politik und Kultur e.V. 88 Marxistische Abendschule - MASCH e.V. 85 Marxistische Arbeiterschule (e.V.) 85 Marxistische Studierende Hamburg 88 Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen (Netzwerk) 81 No pasaran Hamburg 81 Proletarische Jugend Hamburg (PJH) 81 Rote Hilfe (RH) 84 Roter Aufbau Hamburg (RAH) 80 Schwarz Roter 1. Mai HH 82 Sozialistische Alternative (SAV) 88 Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) 85 United We Stand (UWS) 84 Waterkant Antifa 80 192
  • Anhang / Register Gruppierung / Organisation RECHTSEXTREMISMUS Seite Abtrimo 99 Combat 18 98 Der III. Weg 103 DIE RECHTE 103 Ehemalige Europäische
Anhang / Register Gruppierung / Organisation RECHTSEXTREMISMUS Seite Abtrimo 99 Combat 18 98 Der III. Weg 103 DIE RECHTE 103 Ehemalige Europäische Aktion 106 Hammerskin Nation 98 Identitäre Bewegung Deutschland (IBD) 105 Junge Nationalisten (JN) 102 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 101 Gruppierung / Organisation Seite VERSCHWÖRUNGSIDEOLOGISCHER EXTREMISMUS Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates Querdenken 711 111 United Movement for equal human rights ("UMEHR e.V.") 113 Reichsbürger und Selbstverwalter "Bismarcks Erben" / "Ewiger Bund" / "Preußisches Institut" 117 staatenlos.info e.V. 118 Verfassunggebende Versammlung (VV) 118 Veteranen-Pool 112 Gruppierung / Organisation SCIENTOLOGY Seite Scientology Kirche Hamburg e.V. 128 Scientology Kirche Deutschland e.V. 127 193
  • Demonstrationsrecht ein zentrales und im Grundgesetz verankertes Recht, das der Staat mit seinen Behörden schützen und ermöglichen soll. Unter diesen
  • sehr kleinen Teil der Gesamtteilnehmerzahlen darstellten. Zu ihnen zählen Rechtsextremisten, aber auch Reichsbürger, Selbstverwalter und andere Verfassungsfeinde, die häufig keiner
Ich möchte betonen, dass Kritik am staatlichen Handeln, an den Entscheidungen der demokratischen Mehrheit und andere Meinungen selbstverständlich legitim sind. Genau dies ist einer der Grundpfeiler unserer Demokratie. Deshalb ist das Demonstrationsrecht ein zentrales und im Grundgesetz verankertes Recht, das der Staat mit seinen Behörden schützen und ermöglichen soll. Unter diesen Schutz fallen aber keine menschenund verfassungsfeindlichen Haltungen und Handlungen sowie Gewalt! Die weit überwiegende Mehrheit der Menschen, die 2021 und 2022 gegen die Corona-Maßnahmen auf die Straße ging, bewegte sich unstreitig innerhalb des demokratisch legitimierten Rahmens - und die allermeisten Versammlungen verliefen friedlich und ohne nennenswerte Störungen. Unsere Sicherheitsbehörden beobachteten aber auch, dass verstärkt Menschen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen, versuchten, diese Proteste für ihre Zwecke zu vereinnahmen - auch wenn sie nur einen sehr kleinen Teil der Gesamtteilnehmerzahlen darstellten. Zu ihnen zählen Rechtsextremisten, aber auch Reichsbürger, Selbstverwalter und andere Verfassungsfeinde, die häufig keiner politischen Richtung eindeutig zuzuordnen sind. Ihnen gemein ist, dass sie die Proteste der Corona-Maßnahmen-Gegner als willkommene Bühne nutzen, um Zulauf zu bekommen. Sie versuchen bei jeder Gelegenheit, die sich ihnen bietet, Angst und Hass zu schüren. Das waren 2021 neben den Corona-Protesten auch die Aufnahme von afghanischen Ortskräften, das Flüchtlingsaufkommen an der polnisch-weißrussischen Grenze und natürlich auch die Bundesund Landtagswahlen. Ich gehe davon aus - und die neuesten Erkenntnisse unseres Verfassungsschutzes bestätigen dies - dass die Feinde unserer Demokratie sich bereits darauf vorbereiten, eine neue Bühne zu erobern: Die verschärfte globale Sicherheitslage infolge des Kriegs in der Ukraine, eine verstärke Inflation und Besorgnisse um die Sicherheit sowie Bezahlbarkeit der Energieversorgung führen zu spürbaren Beeinträchtigungen und
  • MecklenburgVorpommern 112 9.3.3 Kooperation mit deutschen Linksextremisten 113 10 Spionageabwehr 117 10.1 Deutschland im besonderen Interessensfeld fremder Nachrichtendienste
9.3.2 Aktivitäten der PKK in MecklenburgVorpommern 112 9.3.3 Kooperation mit deutschen Linksextremisten 113 10 Spionageabwehr 117 10.1 Deutschland im besonderen Interessensfeld fremder Nachrichtendienste 117 10.2 Bedrohungen durch Cyberangriffe 120 10.3 Wirtschaftsschutz - eine Aufgabe der Spionageabwehr 123 10.4 Spionageabwehr MecklenburgVorpommern 125 11 Öffentlichkeitsarbeit 127 11.1 Aktivitäten 128 11.2 Informationsmaterialien 128 11.3 Aus und Fortbildung/Praktika 132 Abkürzungsverzeichnis 133 Glossar 137 Anlage 1 - Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 159 Anlage 2 - Landesverfassungsschutzgesetz 162
  • Europa e. V. (ATB) 93 Young Struggle 91 RECHTSEXTREMISMUS Aktivitas der Burschenschaft Danubia München 124, 166 Ansgar Aryan 136 Bayerische
Verfassungsschutzbericht Bayern 2018 Anhang Tanzim Huras al-Din (THD) 73 Taufiq-Moschee (München) 57 Tschetschenische Republik Itschkeria (CRI) 74 We love Muhammad 56 World Wide Resistance - Help e. V. 56 SICHERHEITSGEFÄHRDENDE UND EXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN VON AUSLÄNDERN (OHNE ISLAMISMUS) Arbeiterpartei Kurdistan (PKK) bzw. Volkskongress Kurdistan (KONGRA GEL), ehemals Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistan (KADEK), Gemeinschaft der Kommunen in Kurdistan (KKK), Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans (KCK) 82-89 Demokratisches Kurdisches Gesellschaftszentrum Deutschland e. V. (NAV-DEM) 85 Föderation der Arbeiter aus der Türkei e. V. (ATIF) 90 Föderation der Arbeiterimmigranten aus der Türkei in Deutschland e. V. (AGIF) 91 Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e. V. (ADÜTDF) 92 GRUP YORUM 90 Konföderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa (ATIK) 90 Konföderation der unterdrückten Migranten in Europa (AvEG-Kon) 91 Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei (MLKP) 91 Revolutionäre Volksbefreiungspartei (DHKP-C) 89-90 Türkisch Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten - Partizan Flügel (TKP/ML-Partizan Flügel) 90-91, 238, 242 Turan e. V. 93 Turkos MC 93 Ülkücü-Bewegung 83, 92-93 Verband der Türkischen Kulturvereine in Europa e. V. (ATB) 93 Young Struggle 91 RECHTSEXTREMISMUS Aktivitas der Burschenschaft Danubia München 124, 166 Ansgar Aryan 136 Bayerische Schießsportgruppe München e. V. (DBSSG) 163 Blood & Honour 100, 172-173 Bürgerinitiative A (BIA) e. V. (BIA-Nürnberg) 143, 163-164 328
  • Nationalsozialismus verglichen wird. Diese - zahlenmäßig kleinen - Spektren der linksextremistischen Szene Berlins (jeweils weniger als 100 Personen) bekämpfen sich z.T. auch
  • Ziele zu erreichen. Grundsätzlich sei Antisemitismus innerhalb der deutschen "Linken" in vielfacher Weise existent und werde nach ihrer Ansicht häufig
Antisemitismus So genannte Anti-Deutsche dagegen solidarisieren sich mit Israel und den USA aufgrund der historischen Schuld Deutschlands. Nach ihrer Auffassung konstituiere sich nationale Identität in Deutschland ausschließlich "völkisch" und über Antisemitismus. Insofern sei eine kommunistische Revolution nur gegen Deutschland möglich. Sie sehen sich in einer Allianz mit Israel und den USA im Kampf gegen den Islamismus, der von ihnen mit dem Nationalsozialismus verglichen wird. Diese - zahlenmäßig kleinen - Spektren der linksextremistischen Szene Berlins (jeweils weniger als 100 Personen) bekämpfen sich z.T. auch mit Gewalt. So warfen sich selbst als jüdisch definierende Antifaschisten den Anti-Deutschen eine Instrumentalisierung des Begriffs Antisemitismus vor, um auf diese Weise eigene politische Ziele zu erreichen. Grundsätzlich sei Antisemitismus innerhalb der deutschen "Linken" in vielfacher Weise existent und werde nach ihrer Ansicht häufig durch vermeintlichen Anti-Zionismus getarnt. Die anti-imperialistische Gruppierung "Jugendwiderstand Berlin" protestierte wiederum anlässlich der angekündigten Anerkennung Jerusalems als Hauptstadt Israels gemeinsam mit islamistischen Gruppierungen wie HAMAS und "Hizb Allah". Über die sozialen Medien forderte sie wiederholt "Tod dem Zionismus" und verkündete, es sei eine "besondere Ehre" gewesen, anlässlich einer Veranstaltung zum 50. Jahrestag der PFLP-Gründung127 eine Rede halten 127 "Popular Front for the Liberation of Palestine" ("Volksfront zur Befreiung Palästinas"), gegründet 1967. Die PFLP wird von der EU sowie den USA als Terrororganisation eingestuft. 193
  • sind antisemitische Stereotype präsent. So ist Antisemitismus etwa bei rechtsextremistischen Türken Teil ihrer nationalistischen und rassistischen Ideologie, die in Deutschland
Antisemitismus digt eines Imams an der "Al-Nur-Moschee" für Aufsehen, die eine Fürbitte an Gott enthielt, die "zionistischen Juden zu vernichten" und "bis auf den letzten zu töten".117 Nach einer längeren juristischen Auseinandersetzung um die Frage der Strafbarkeit dieser Predigt verurteilte das Landgericht Berlin den Prediger 2016 in zweiter Instanz schließlich wegen Volksverhetzung nach SS 130 Absatz 1 Nr. 1 StGB. Mit seiner Vernichtungsrhetorik, so das Gericht, hat der Angeklagte zielgerichtet und vorsätzlich zum Hass gegen Juden aufgerufen. Die Predigt warf ein bezeichnendes Schlaglicht auf den manifesten, aber oftmals nicht-öffentlich propagierten Antisemitismus der salafistischen Szene. 6.2 Antisemitismus im nicht-islamistisch geprägten Ausländerextremismus Auch im nicht-islamistisch geprägten extremistischen Spektrum ausländischer Organisationen sind antisemitische Stereotype präsent. So ist Antisemitismus etwa bei rechtsextremistischen Türken Teil ihrer nationalistischen und rassistischen Ideologie, die in Deutschland im Wesentlichen der Dachverband "Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e.V." und meist unorganisierte Jugendliche vertreten. Die Anhänger der Bewegung sind als "Graue Wölfe" oder "Ülkücü"-Bewegung bekannt und bezeichnen sich selbst als Idealisten ("Ülkücü"). Die nationalistisch-rassistische "Ülkücü"-Ideologie basiert auf dem Überlegenheitsanspruch des Türkentums und der türkischen Nation sowie auf der Abwertung anderer Ethnien, Nationen und Religionsgemeinschaften. Zum übersteigerten Nationalismus der Bewegung gehören zwangsläufig rassistische und antisemitische Einstellungen. Nihal Atsis, einer der bedeutendsten sich offen als Rassist bekennenden Ideologen der "Ülkücü" in der Türkei, erklärte 1941 eine Vielzahl Völker zu Feinden der Türken, die Juden jedoch bildeten 117 Wörtlich heißt es in dem Bittgebet: "Oh Gott, vernichte die zionistischen Juden! Sie sind keine Herausforderung für dich. Zähle sie und töte sie bis auf den letzten! Verschone keinen einzigen von Ihnen!" 185
  • sich selbst als "Outlaws" (Gesetzlose) sehen und das bestehende Rechtssystem ablehnen. Auch in Bayern begehen Mitglieder dieser OMCGs typische
Verfassungsschutzbericht Bayern 2018 Organisierte Kriminalität Motorräder spielen für rockerähnliche Gruppierungen zumeist keine oder nur eine untergeordnete Rolle. Auffällig sind bei diesen Gruppen die starken Schwankungen bei den Mitgliederzahlen. Einzelne Gruppen wachsen schnell an, verlieren ihre Mitglieder aber teils auch sehr rasch wieder. Das instabile Mitgliederpotenzial ist ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal zu den etablierten Clubs. "1-Prozenter" Die OMCGs bezeichnen sich selbst als "1-Prozenter". Darunter versteht man Biker (Motorradfahrer), die sich selbst als "Outlaws" (Gesetzlose) sehen und das bestehende Rechtssystem ablehnen. Auch in Bayern begehen Mitglieder dieser OMCGs typische OK-Delikte wie Rauschgifthandel, Bedrohung oder Körperverletzung. "Colour" Unter dem "Colour" wird das von den jeweiligen Gruppierungen getragene Rückenabzeichen verstanden, das sich in drei Teile aufgliedert. Über dem Club-Logo, das mittig angebracht ist, befindet sich der "Top-Rocker", der Name der Gruppierung. Der "Bottom-Rocker", der Ort oder die Region, wo die Gruppierung zu finden ist, befindet sich am unteren Ende. "Chapter/Charter" Die jeweiligen Ortsgruppen werden von OMCGs und rockerähnlichen Gruppierungen in der Regel als "Chapter" bezeichnet, nur die "Hells Angels" sprechen von "Chartern". Derzeit werden ca. 1.500 Personen in Bayern der als polizeilich Personenpotenzial relevant anzusehenden Rockerszene zugerechnet (2017: 1.600 leicht rückläufig Personen). Im Vergleich zu den Vorjahren ist in Bayern aktuell eine leicht rückläufige Tendenz festzustellen. Weiterhin ist in rockerähnlichen Gruppierungen ein hoher Anteil an jungen Männern mit Migrationshintergrund aus der Freefight-, Boxsportund Bodybuildingszene zu verzeichnen. 298
  • ermittelt werden. 703 Propagandadelikte wurden durch das Anbringen von rechtsgerichteten Parolen oder Symbolen begangen. Volksverhetzungen Bei den sonstigen Delikten
46 VERFASSUNGSSCHUTZBERI CHT BERLIN 2008 keine valide belegbaren Ursachen erkennbar, auf die der Anstieg der fremdenfeindlichen Gewaltdelikte zurückzuführen ist, zumal die meisten der bekannt gewordenen Tatverdächtigen zuvor mit derartigen Delikten nicht in Erscheinung getreten waren. Der genannte Trend setzte sich im 2. Halbjahr 2008 nicht fort, sowohl im 2. Halbjahr 2007 als auch im 2. Halbjahr 2008 waren je 17 fremdenfeindliche Gewaltdelikte zu verzeichnen. Auch hierfür sind keine validen Ursachen erkennbar. Propagandadelikte Bei den Propagandadelikten ist im Berichtsjahr ein zurückgegangen Rückgang der Fallzahlen um 63 auf 918 Fälle in 2008 zu verzeichnen. Konkrete Ursachen sind nicht erkennbar. Zu 745 Fällen (81 %) konnten keine Tatverdächtigen ermittelt werden. 703 Propagandadelikte wurden durch das Anbringen von rechtsgerichteten Parolen oder Symbolen begangen. Volksverhetzungen Bei den sonstigen Delikten ist vor allem bei den Volksverzurückgegangen hetzungen ein Rückgang zu verzeichnen (2007: 196 Fälle / 2008: 139 Fälle). Ursächlich dafür ist der Rückgang der antisemitischen Volksverhetzungen von 135 Fällen im Jahr 2007 auf 94 Fälle im Jahr 2008 sowie mit Themenfeld "fremdenfeindlich" von 74 Fällen im Jahr 2007 auf 53 im Jahr 2008. Konkrete Ursachen für den Rückgang der Volksverhetzungen sind nicht erkennbar.
  • verübt wurde, kam es in Chemnitz zu Übergriffen durch Rechtsextremisten. Die SO suggerierte, auch für Überfremdungsängste und Rassismus ein Lösungsmodell
Verfassungsschutzbericht Bayern 2018 Scientology-Organisation 3.3. Formen der Kontaktaufnahme Die SO-Einrichtungen versuchen, auf verschiedenen Wegen einen ersten Kontakt herzustellen. - Veranstaltungen und Infostände in den Innenstädten - Ansprechen auf der Straße mit dem Angebot, einen Persönlichkeitstest zu machen - Zusenden von Werbematerial - Angebote an Unternehmen zu Betriebsführungstechniken und Kursen zur Persönlichkeitsveränderung - Angebote auf dem Nachhilfemarkt - Kontaktaufnahmen in sozialen Netzwerken wie Facebook und YouTube Scientology in Mit modern aufgemachten Profilen in sozialen Netzwerken und sozialen Medien mit Video-Clips auf YouTube versuchen die SO und ihre Tarnorganisationen, insbesondere junge Leute zu erreichen. Die SO thematisiert dazu die für diese Altersgruppe typischen Sorgen und Probleme. Dabei profitiert sie insbesondere von jungen Mitgliedern, die in SO-geprägten Elternhäusern aufgewachsen sind. Diese jungen Menschen, für die die SO selbstverständlicher Bestandteil ihres Lebens ist, vermitteln ein Bild der SO, das jung, modern und somit zielgruppenaffin wirkt und geeignet ist, andere junge Menschen zumindest für die Organisation zu interessieren. Jugendliche sollen sich in ihrer Lebenswelt abgeholt fühlen und das Gefühl gewinnen, die SO verstehe ihre Probleme besser als andere. Das Ziel ist letztlich, Jugendliche und junge Erwachsene für die Organisation und ihre Tarnorganisationen dauerhaft als Mitglieder zu werben. Die Organisation hält aber auch an den klassischen Methoden der Kontaktaufnahme fest. Dabei bedient sie sich gesellschaftlich relevanter, aktueller Themen. So versuchte die Scientology Kirche Bayern e. V. im Rahmen eines "Tags der offenen Tür", die Geschehnisse in Chemnitz im August für sich zu nutzen. Nach einem Tötungsdelikt, das mutmaßlich von einem Asylbewerber verübt wurde, kam es in Chemnitz zu Übergriffen durch Rechtsextremisten. Die SO suggerierte, auch für Überfremdungsängste und Rassismus ein Lösungsmodell anbieten zu können. 272
  • Ansprechpartnern bei der Bayerischen Staatsregierung. Die Servicestelle kann keine Rechtsberatung in Einzelfällen geben
Verfassungsschutzbericht Bayern 2018 Impressum Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Odeonsplatz 3, 80539 München www.innenministerium.bayern.de Redaktion: Abteilung Verfassungsschutz, Cybersicherheit in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz Gestaltung: IKW team GmbH, München Stand: Mai 2019 Druck: StMI (Pressefassung); gedruckt auf umweltzertifiziertem Papier Hinweis Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staatsregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von fünf Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunalund Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Staatsregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Wollen Sie mehr über die Arbeit der Bayerischen Staatsregierung erfahren? BAYERN | DIREKT ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Staatsregierung. Unter Telefon 089 122220 oder per E-Mail an direkt@bayern.de erhalten Sie Informationsmaterial und Broschüren, Auskünfte zu aktuellen Themen und Internetquellen sowie Hinweise zu Behörden, zuständigen Stellen und Ansprechpartnern bei der Bayerischen Staatsregierung. Die Servicestelle kann keine Rechtsberatung in Einzelfällen geben. 337
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Linksextremismus Verfassungsschutzbericht Bayern 2018 259

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