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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Forderung nach "Anwendung der Scharia", des islamischen Rechts und der Schaffung eines islamistischen Staatswesens. Da in diesem islamistischen Staatswesen Religion
  • zwangsläufig ein Staat, der westlichen Vorstellungen von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zuwiderläuft. Dies wurde bestätigt, als die MB in Ägypten
  • spezifischen Konflikten - etwa im israelisch-palästinensischen Konflikt. Hier rechtfertigt die MB den militanten Jihad mit einer Verteidigungssituation und erklärt
174 VERFASSUNGSSCHUTZBERI CHT BERLIN 2008 Ideologisch verkörpert die MB ein breites Spektrum, das bis zur Schaffung einer so genannten "islamischen Demokratie" reicht. Aus den 30er Jahren stammt der Anspruch der MB, dass es eine "Ordnung des Islams" gebe. Dieser relativ unkonkrete Anspruch definiert die islamische Religion als ein "System", das "zu jeder Zeit und an jedem Ort" anwendbar sein soll und das den Koran und die Sunna zur Richtschnur politischen Handelns erhebt. Zeitgenössische Vorstellungen zu Staat und Gesellschaft vertritt die MB mit der Forderung nach "Anwendung der Scharia", des islamischen Rechts und der Schaffung eines islamistischen Staatswesens. Da in diesem islamistischen Staatswesen Religion und Staat nicht getrennt sein sollen, wäre das von der MB angestrebte Staatswesen zwangsläufig ein Staat, der westlichen Vorstellungen von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zuwiderläuft. Dies wurde bestätigt, als die MB in Ägypten 2007 erstmals einen Entwurf für ein Parteiprogramm vorlegte. Darin zeigte sich ihre islamistische Haltung. So möchte sie Frauen und Christen von den Ämtern des Präsidenten und des Premiers ausschließen und dem Parlament einen Geistlichenrat zur Seite stellen, dessen Vorstellungen die "empfohlenen" sein sollten. 273 Ambivalenz kennzeichnet nach wie vor die Haltung der MB in der Gewaltfrage. Zwar lehnt sie seit den 70er Jahren Gewaltanwendung zur Durchsetzung ihrer politischen Agenda ab. Andererseits befürwort die MB Gewalt in spezifischen Konflikten - etwa im israelisch-palästinensischen Konflikt. Hier rechtfertigt die MB den militanten Jihad mit einer Verteidigungssituation und erklärt ihn für vermeintlich legitim. In einschlägigen Äußerungen führender MB-Vertreter, die bis zur expliziten Verneinung des Existenzrechts Israels reichen, werden Jihad und Selbstmordanschläge mit der militärischen Unterlegenheit der Palästinenser gegenüber Israel sowie mit dem vermeintlich militärischen Charakter der israelischen Gesellschaft zu begründen versucht. So äußerte der seit 2004 amtierende "Oberste Führer" (al-murshid al-'amm) der ägyptischen MB, Muhammad Mahdi Akif, dass es "für Israels Existenz in der Region keinen Grund gibt". Ferner prophezeite er, dass die MB bei einer Machtübernahme in Ägypten das zwischen Ägypten und Israel 1979 unterzeichnete Friedensabkommen annullieren werde. 274 273 "Der Tagesspiegel" vom 29.10.2007. 274 Vgl. "al-Hayat" vom 6.10.2006.
  • Anhang Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus ................................. 272 Glossar ............................................................................................................ 308 Gesetzestext ................................................................................................... 326 Register ........................................................................................................... 360 Auflistung extremistischer Strukturen mit Bezügen zu Brandenburg
Anhang Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus ................................. 272 Glossar ............................................................................................................ 308 Gesetzestext ................................................................................................... 326 Register ........................................................................................................... 360 Auflistung extremistischer Strukturen mit Bezügen zu Brandenburg........................................................................ 380 Bildnachweis................................................................................................... 387 Anhang 271
  • Prinzipien von Koran und Sunna orientiert. Erbakan lehnt wesentliche rechtsstaatliche Prinzipien wie Volkssouveränität oder Parteienpluralismus als unvereinbar mit der "gerechten
H I N T E R G R U N D I N F O R M A T I O N E N - L E G A L I S T I S C H E I SLA MI STEN 167 4 LEGALISTISCHE ISLAMISTEN 4.1 "Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e. V. ÜBERSICHT Abkürzung IGMG Entstehung / Gründung 1985 Köln (als Vereinigung der Neuen Weltsicht in Europa e. V. / AMGT) Mitgliederzahl Bund: ca. 27 000 (2007: ca. 26 500) Berlin: ca. 2 900 (2007: ca. 2 900) Organisationsstruktur Eingetragener Verein Sitz Bonn u. a. "IGMG Perspektive" / seit Januar 2009 unter dem Titel Veröffentlichungen "Perspektif" (überregional, monatlich) Der Vorläufer dieser islamistischen Organisation wurde 1985 unter der Bezeichnung "Vereinigung der Neuen Weltsicht in Europa e. V." (Avrupa Milli Görüs Teskilatlar / AMGT) in Köln gegründet. Hieraus gingen 1995 die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e. V. (IGMG) und die "Europäische Moscheebauund Unterstützungsgemeinschaft e. V." (EMUG) hervor. Die EMUG ist für die Verwaltung des Immobilienbesitzes der Vereinigung verantwortlich. Die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e. V. vertritt eine islamistische Ideologie, die auf das politische Konzept von Necmettin Erbakan zurückgeht, das dieser 1973 in dem gleichnamigen Buch Milli Görüs ("Nationale Sicht") veröffentlichte. Erbakans Ziel ist es, die türkischen Bürger unter dem Dach von Nationalismus und Islamismus zu einen und in der Türkei ein islamistisches Staatswesen zu errichten. Als politisches und gesellschaftliches Ordnungsmodell propagiert er eine "gerechte Ordnung" ("Adil Düzen"), in welcher die Scharia gilt und politisches Handeln sich an den Prinzipien von Koran und Sunna orientiert. Erbakan lehnt wesentliche rechtsstaatliche Prinzipien wie Volkssouveränität oder Parteienpluralismus als unvereinbar mit der "gerechten Ordnung" ab. Er forderte in der Vergangenheit einen Systemwechsel nicht allein in der Türkei, sondern auch in der Bundesrepublik Deutschland:
  • nach den Entscheidungen des Bundesverwaltungsund des Bundesverfassungsgerichts 255 rechtskräftige Verbot wurde durch die Streichung des Religionsprivilegs im Vereinsgesetz möglich
164 VERFASSUNGSSCHUTZBERI CHT BERLIN 2008 Metin Kaplan wurde am 15. November 2000 vom Oberlandesgericht Düsseldorf wegen zweifacher öffentlicher Aufforderung zur Ermordung Sofus zu vier Jahren Haft verurteilt. Als er im Mai 2003 aus dem Gefängnis entlassen wurde, lag gegen ihn ein Auslieferungsantrag der Türkei wegen Hochverrats vor, dem am 12. Oktober 2004 stattgegeben wurde. 254 Am 12. Dezember 2001 verbot der Bundesminister des Innern den "Kalifatsstaat". Das nach den Entscheidungen des Bundesverwaltungsund des Bundesverfassungsgerichts 255 rechtskräftige Verbot wurde durch die Streichung des Religionsprivilegs im Vereinsgesetz möglich. 256 Begründet wurde es damit, dass sich der "Kalifatsstaat" offen gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland sowie den Gedanken der Völkerverständigung richtet und die innere Sicherheit sowie außenpolitische Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. 257 Das Verbot betraf den Gesamtverband und bundesweit 19 Teilorganisationen sowie eine zum Verband gehörende Stiftung. In Berlin war u. a. die Muhacirin-Moschee in Friedrichshain-Kreuzberg von den Maßnahmen betroffen. Da es weitere Veröffentlichungen der Zeitung "Ümmet-i Muhammed" ("Die Gemeinde Muhammads") und Sendungen des Fernsehkanals HAKK-TV nach dem Verbot gab, 258 leitete der Generalbundesanwalt 2002 ein Ermittlungsverfahren ein. Am 19. September 2002 wurden 16 weitere Teilorganisationen dieser Gruppierung verboten. Auch 2005 erfolgten Exekutivmaßnahmen gegen mutmaßliche Mitglieder des "Kalifatsstaats". Die Verbreitung der dritten vom "Kalifatsstaat" herausgegebenen Zeitung "Barika-i Hakikat" ("Das Aufleuchten der Wahrheit") ab März 2004 wurde noch im selben Jahr wieder eingestellt. Stattdessen stellte die Organisation über einen niederländischen Server neue Seiten in das 254 Vgl. Senatsverwaltung für Inneres: Verfassungsschutzbericht 2004. Berlin 2005, S. 138 ff. 255 Vgl. Bundesverwaltungsgericht, Az.: BVerwG 6 A 4.02; Bundesverfassungsgericht, Az.: BVerfG 1 BvR 536/03. 256 Vgl. Erstes Gesetz zur Änderung des Vereinsgesetzes (BGBl. I S. 3319). 257 Vgl. Senatsverwaltung für Inneres: Verfassungsschutzbericht 2001. Berlin 2002, S. 79 ff. 258 In beiden Fällen handelt es sich um frühere Verlautbarungsorgane des "Kalifatsstaats".
  • selbst als "eine Solidaritätsorganisation, die politisch Verfolgte aus dem linken Spektrum unterstützt".261 Damit suggeriert sie bereits in der Selbstdarstellung
  • Bundesverband: "Über uns", ohne Datum (letzter Zugriff am 25.02.2022). Linksextremismus
Entwicklungen im Berichtszeitraum Seit 2019 stagniert die Mitgliederzahl der RH in Brandenburg bei ca. 360. Diese verteilen sich auf die vier Ortsgruppen: Potsdam mit ca. 200 Mitgliedern, Königs Wusterhausen (LDS) mit ca. 55 Mitgliedern, Strausberg (MOL) und Cottbus mit jeweils ca. 45 Mitgliedern. Darüber hinaus ist vor allem in der Region um Neuruppin (OPR) noch mit einzelnen Mitgliedern zu rechnen. Ortsgruppendes Vereins RoteHilfein Brandenburg2021 UM PR OPR OHV BAR MOL HVL Strausberg Potsdam LOS PM Königs Wusterhausen TF LDS SPN OSL Cottbus EE Die RH beschreibt sich selbst als "eine Solidaritätsorganisation, die politisch Verfolgte aus dem linken Spektrum unterstützt".261 Damit suggeriert sie bereits in der Selbstdarstellung, dass es angeblich eine staatlich angeordnete politische 261 Homepage Rote Hilfe Bundesverband: "Über uns", ohne Datum (letzter Zugriff am 25.02.2022). Linksextremismus 195
  • Dresden wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung verfolgt.271 Auch hier werden schwere Straftaten bagatellisiert
  • Während rechte C orona-Leugner marodierend durch Leipzig ziehen können, werden hier mehre P ersonen kriminalisiert, um die linke Bewegung
Folglich verwundert es nicht, dass die RH ihren Solidarisierungsrahmen vergrößert hat und nunmehr sogar einen Tatverdächtigen unterstützt, der im Zuge eines versuchten Tötungsdelikts angeklagt ist. Die Tat ereignete sich am 16. Mai 2020 am Rande einer Demonstration der "Querdenker". Der Tatverdächtige soll zusammen mit weiteren Personen ein Mitglied des Vereins "Zentrum Automobil e.V." angegriffen und schwer verletzt haben. Das "Zentrum Automobil" wird aufgrund seiner politischen Ausrichtung von der RH als Gegner angesehen. Die bei dem Tatverdächtigen im Nachgang des Angriffs durchgeführte Hausdurchsuchung wurde seitens der RH als "repressive M aßnahme" verurteilt und "die sofortige E instellung der Verfahren, die R ückgabe der beschlagnahmten G egenstände sowie die F reilassung des inhaftierten Aktivisten"270 gefordert. Dieses Vorgehen wird auch im Zuge der Solidarisierung mit den vier Angeklagten im Prozess des OLG Dresden wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung verfolgt.271 Auch hier werden schwere Straftaten bagatellisiert und die angebliche Repression des Staates in den Vordergrund gestellt. Das Verfahren wird seitens der RH darüber hinaus dazu instrumentalisiert, wiederholt eine Abschaffung der Paragraphen 129a und 129b des Strafgesetzbuchs als "Gesinnungsparagraphen" zu fordern272: "Und wieder wird das ganze R epertoire der R epressionsbehörden ausgepackt, um gegen antifaschistische Zusammenhänge vorzugehen. Dafür muss auch der berüchtigte G esinnungsparagraf 129 herhalten, um die Latte der E rmittlungen und Tatvorwürfe möglichst hoch zu hängen. Während rechte C orona-Leugner marodierend durch Leipzig ziehen können, werden hier mehre P ersonen kriminalisiert, um die linke Bewegung einzuschüchtern. An Lina soll dabei offensichtlich ein besonderes E xempel statuiert werden."273 Zum Prozessauftakt im September 2021 veröffentlichte die RH Potsdam einen Spendenaufruf zur Unterstützung der Angeklagten. Sie schloss sich damit der bundesweiten Kampagne "Wir sind alle Antifa - Wir sind alle LinX" an. Im Potsdamer Stadtgebiet wurden diesbezüglich Graffitis festgestellt.274 270 Homepage Rote Hilfe Bundesverband: "Rote Hilfe verurteilt Hausdurchsuchungen und U-Haft in Baden-Württemberg", 06.07.2020 (letzter Zugriff am 25.01.2021). 271 Vgl. Kap 6.1 Autonome, Aktionsfeld Antirepression 272 "Die Rote Hilfe", 3/2020, S. 16 f. 273 Homepage Rote Hilfe Bundesverband: "Festnahme in Leipzig: Freiheit für Lina!", 08.11.2020 (letzter Zugriff am 28.02.2022). 274 Homepage Rote Hilfe Potsdam: "Soli-Graffiti für Lina in Potsdam", 13.09.2021 (letzter Zugriff am 04.03.2022). 198 Verfassungsschutzbericht des Landes Brandenburg 2021
  • Bestrebungen als ideologisches Element. Insbesondere werden antisemitische Stereotype im Rechtsextremismus und Islamismus aufgegriffen. Antisemitismus ist die Ablehnung von Jüdinnen
X Hintergrund demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein. Im Rahmen des Aufenthaltsbzw. Einbürgerungsrechts lagen dem Verfassungsschutz im Berichtszeitraum insgesamt 51 523 Anfragen der kommunalen Behörden vor (2023: 54 643). Hierbei handelte es sich um 41 358 Anfragen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltsrecht und 10 165 Anfragen im Zusammenhang mit dem Einbürgerungsrecht. In Schleswig-Holstein besteht seit 2007 eine regelmäßig tagende Arbeitsgruppe, an der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachaufsicht der Staatsangehörigkeits-, Zuwanderungsund Ausländerbehörden, der Polizei, des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und der Verfassungsschutzbehörde teilnehmen. Ziel der Arbeitsgruppe ist, diejenigen Einzelfälle einer eingehenden Prüfung zu unterziehen, die besondere Sicherheitsrelevanz haben. Durch diese enge behördenübergreifende Zusammenarbeit soll - entsprechend der gesetzlichen Vorgaben - die Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen geprüft und gegebenenfalls initiiert werden. Im Berichtszeitraum konnte festgestellt werden, dass sich der Schwerpunkt der Fälle mit sicherheitsrelevanten Erkenntnissen im Wesentlichen aus Personen zusammensetzt, die dem islamistischen Spektrum zuzurechnen waren. 1.9 Kontakt Sie möchten Kontakt zur Verfassungsschutzbehörde aufnehmen, haben Anregungen, Fragen oder Kritik oder wollen sich über Bewerbungsmöglichkeiten informieren? Sie erreichen die Verfassungsschutzbehörde unter: Telefon: 0431 - 988 3500 Email: VerfassungsschutzSchleswig-Holstein@im.landsh.de . 2 Merkmale verfassungsfeindlicher Bestrebungen 2.1 Phänomenübergreifende Merkmale verfassungsfeindlicher Bestrebungen 2.1.1 Antisemitismus Antisemitismus findet sich in nahezu allen Phänomenbereichen verfassungsfeindlicher Bestrebungen als ideologisches Element. Insbesondere werden antisemitische Stereotype im Rechtsextremismus und Islamismus aufgegriffen. Antisemitismus ist die Ablehnung von Jüdinnen und Juden, die sich bis hin zum Hass gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Seite 219
  • Betroffenen oder für eine gerichtliche Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme von Bedeutung sein können, sind sie zu sperren
  • Löschung von Daten ist zu protokollieren. 11 Anderweitige Rechtsvorschriften über die Bearbeitung von personenbezogenen Daten aus den Vertrauensbereichen bleiben unberührt
Anhang / Verfassungsschutzgesetz 2. Abschnitt Erheben und weitere Verarbeitung von Informationen SS7 Befugnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz (1) 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf zur Erfüllung seiner Aufgaben Informationen erheben und weiter verarbeiten. 2 Es darf personenbezogene Daten auch für die Vorgangsverwaltung nutzen und verarbeiten. 3 Ist zum Zwecke der Datenerhebung die Übermittlung von personenbezogenen Daten unerlässlich, ist sie auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. 4 Schutzwürdige Interessen des Betroffenen dürfen nur in unvermeidbarem Umfang beeinträchtigt werden. (1a) 1 Die Erhebung von personenbezogenen Daten, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung oder einem Vertrauensverhältnis mit Berufsgeheimnisträgern oder zeugnisverweigerungsberechtigten Personen gemäß SSSS 53, 53a Strafprozessordnung zuzuordnen sind (Vertrauensbereiche), ist unzulässig. 2 Werden personenbezogene Daten aus diesen Vertrauensbereichen durch Maßnahmen unvermeidbar erfasst, so dürfen die Daten nicht weiter verarbeitet werden; sie sind unter Aufsicht eines Bediensteten mit der Befähigung zum Richteramt zu löschen oder zu vernichten. 3 Die Tatsache der Erhebung und die Löschung oder Vernichtung der Daten aus diesen Vertrauensbereichen ist zu dokumentieren. 4 In Zweifelsfällen entscheidet der Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz oder sein Stellvertreter, ob die Daten weiter verarbeitet werden dürfen. 5 Eine Weiterverarbeitung darf erst nach einer Berichterstattung an den Kontrollausschuss gemäß SS 26 erfolgen, sofern keine Gefahr im Verzug vorliegt. 6 Soweit die Daten für eine Mitteilung an den Betroffenen oder für eine gerichtliche Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme von Bedeutung sein können, sind sie zu sperren. 7 Die gesperrten Daten dürfen nur zu den in Satz 6 genannten Zwecken verwendet werden. 8 Im Fall der Mitteilung an den Betroffenen sind die Daten erst zu löschen, wenn der Betroffene nach Ablauf eines Monats nach seiner Benachrichtigung keine Klage erhebt; auf diese Frist ist in der Mitteilung hinzuweisen. 9 Im Fall einer gerichtlichen Überprüfung sind die Daten nach deren Abschluss zu löschen. 10 Die Löschung von Daten ist zu protokollieren. 11 Anderweitige Rechtsvorschriften über die Bearbeitung von personenbezogenen Daten aus den Vertrauensbereichen bleiben unberührt. 223
  • nahestehenden Organisationen lehnen säkulare, demokratische Staatssysteme, insbesondere deren Rechtsordnungen, ab und akzeptieren sie nur als Übergangsstadien. Die teilweise im Ausland
die Errichtung eines islamistischen Staates auf dem gesamten Gebiet Palästinas, was insbesondere das israelische Staatsgebiet umfasst und somit das Existenzrecht Israels verneint. Um dies zu erreichen, ist die HAMAS vor Ort in Politik und sozialkaritativen Einrichtungen tätig. Sie propagiert aber gleichermaßen den "bewaffneten Widerstand" als Kernelement im Kampf gegen die "israelische Besatzung". Dafür unterhält sie eigene Milizen beziehungsweise militärische Kampfverbände, welche auch Selbstmordattentate in Israel verüben. Die HAMAS wird in Deutschland und der EU als terroristische Organisation bewertet. Im Verfassungsschutzverbund wird sie dem Phänomenbereich der gewaltorientierten islamistischen Organisationen zugeordnet. Finanzierung Die MB und HAMAS finanzieren sich über Spenden, im arabischen Raum zum Teil auch über eigene Geschäftszweige und vereinzelte staatliche Unterstützung. Grund für die Beobachtung / Verfassungsfeindlichkeit Die Muslimbruderschaft und die an ihr orientierten Organisationen wollen in allen Ländern mit muslimischer Mehrheitsbevölkerung islamistische Diktaturen auf Grundlage der Scharia als langfristiges Ziel errichten. Gewalt wird zur Durchsetzung dieses Ziels nicht ausgeschlossen. In Bezug auf den Nahost-Konflikt und den anhaltenden Kampf gegen das Existenzrecht Israels werden Gewalttaten, etwa in Form von Selbstmordattentaten, befürwortet. Die MB und die ihr nahestehenden Organisationen lehnen säkulare, demokratische Staatssysteme, insbesondere deren Rechtsordnungen, ab und akzeptieren sie nur als Übergangsstadien. Die teilweise im Ausland zu beobachtenden Parteigründungen und die damit verbundenen Teilnahmen an Wahlen sind daher als taktisches Manöver der MB auf dem Weg zur erwünschten Übernahme der Macht beziehungsweise der Abschaffung demokratischer Strukturen und Prozesse zu verstehen. Eine Beobachtung der MB durch den Verfassungsschutz erfolgt daher auf Grundlage der Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und den Gedanken der Völkerverständigung nach SS 3 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 und 4 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes. Die DMG zog 2021 eine zwei Jahre zuvor von ihr eingereichte Klage gegen die Nennung im Verfassungsschutzbericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz in einem fortgeschrittenen Verfahrensstadium zurück. Die HAMAS ist eine gewaltorientierte, islamistische und terroristische Organisation, die einen islamistisch geprägten Staat auf dem Territorium des Staates Israel etablieren will, damit Israel das Existenzrecht abspricht und mit Waffengewalt bekämpft. Sie agiert daher gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Die Islamischer Extremismus/Islamismus 215
  • Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung
Anhang / Verfassungsschutzgesetz 2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, 4. die Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber der Volksvertretung und ihre Ablösbarkeit, 5. die Unabhängigkeit der Gerichte, 6. der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft und 7. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. SS6 Voraussetzung und Rahmen für die Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz 1 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf nur Maßnahmen ergreifen, wenn und soweit sie zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind; dies gilt insbesondere für die Erhebung und weitere Verarbeitung personenbezogener Daten. 2 Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen hat es diejenige zu treffen, die den Einzelnen insbesondere in seinen Grundrechten und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. 3 Eine geringere Beeinträchtigung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Information aus allgemein zugänglichen Quellen oder durch eine behördliche Auskunft gewonnen werden kann. 4 Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht. 5 Sie ist nur so lange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann. 222
  • Herabsetzung Andersdenkender sowie Diskriminierung von Frauen. Die Ablehnung demokratischer, rechtsstaatlicher und damit weltlicher Prinzipien sowie die polarisierende Unterscheidung zwischen Muslimen
überregionales TJ-Netzwerk angeschlossen. Des Weiteren liegen Hinweise vor, dass in weiteren Landesteilen Einzelpersonen aufhältig sind, die eine Nähe zur TJ aufweisen. Veröffentlichungen Ein der TJ zugerechneter Multiplikator aus Rathenow (HVL) veröffentlicht insbesondere auf seinem YouTube-Kanal religiös-politische Inhalte. Kurzportrait / Ziele Die TJ orientiert sich strikt an einem frühzeitlichen, idealisierten Islamverständnis. Ihre Anhänger sollen den Islam möglichst genau auf die Art und Weise verstehen und praktizieren, wie es den ersten Muslimen zugeschrieben wird. Durch die Fokussierung auf Ausbildung und einen rigiden Verhaltenssowie Kleidungskodex eines jeden einzelnen TJ-Anhängers soll die idealisierte islamische Frühzeit wiederhergestellt werden. Zentrales ideologisches und strategisches Ziel ist dabei die Missionierungstätigkeit, die von jedem TJ-Angehörigen erwartet wird. Alle Moslems und islamischen Gesellschaften, die nicht dem TJ-Konzept folgen, sollen so von ihren vermeintlich unzulänglichen Islamauslegungen und ihrer fehlenden Frömmigkeit "befreit" werden. Die TJ propagiert dabei eine wörtliche Auslegung von Koran und Sunna. Ziel dieser globalen Graswurzelbewegung ist demnach eine Rückbesinnung auf die Ursprünge des Islam. Dies führt in letzter Konsequenz zu einer Abwertung und Ausgrenzung von Frauen und Nicht-Muslimen sowie zu einer Ablehnung säkularer Prinzipien und demokratischer Verfahren. Schwerpunkte der hiesigen Aktivitäten sind insbesondere die Missionierung, Schulung sowie ideologische Festigung und der Erwerb eigener Räumlichkeiten. Finanzierung Die TJ finanziert sich unter anderem über Spenden ihrer Mitglieder. Grund für die Beobachtung / Verfassungsfeindlichkeit Die Ziele der TJ sind mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar. Das von TJ-Angehörigen langfristig verfolgte Ziel ist die Errichtung einer islamisch extremistischen Ordnung auf Basis "der" Scharia. Andere, nicht auf dem Islam beruhende, Werteoder Normensysteme werden abgelehnt. Des Weiteren sind Ideologie und Akteure der TJ maßgeblich geprägt durch eine wörtliche Auslegung von Koran und Sunna, Ausgrenzung und Herabsetzung Andersdenkender sowie Diskriminierung von Frauen. Die Ablehnung demokratischer, rechtsstaatlicher und damit weltlicher Prinzipien sowie die polarisierende Unterscheidung zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen widersprechen elementar der freiheitlichen 236 Verfassungsschutzbericht des Landes Brandenburg 2021
  • zählen gemäß SS 4 Absatz 2 BVerfSchG 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch
  • besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher
Anhang / Verfassungsschutzgesetz SS5 Begriffsbestimmungen (1) 1 Im Sinne dieses Gesetzes sind: 1. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch motivierten zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihnen gehörendes Gebiet abzutrennen, 2. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes solche politisch motivierten zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, den Bund, Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen, 3. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch motivierten zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, einen der in Absatz 2 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. 2 Für einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdrücklich unterstützt (SS 4 Absatz 1 Sätze 1 und 2 BVerfSchG). 3 Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes sind auch Verhaltensweisen gemäß Satz 1 von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluss handeln, wenn sie gegen Schutzgüter dieses Gesetzes mit Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder diese sonst angreifen und bekämpfen. (2) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen gemäß SS 4 Absatz 2 BVerfSchG 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, 221
  • terroristische Ausbildung der "Mujahidin". Hierzu gehörten ein weitgehend rechtsfreier Raum, Kampfgebiete sowie die Tatsache, dass sich im Bürgerkrieg
152 VERFASSUNGSSCHUTZBERI CHT BERLIN 2008 2 ISLAMISTISCHE TERRORISTEN UND GEWALTORIENTIERTE ISLAMISTEN 2.1 Transnationale Terrornetzwerke 2.1.1 "Al-Qaida" und "Mujahidin-Netzwerke" Der Begriff "Mujahidin" bezeichnet pan-islamistisch orientierte Kämpfer unterschiedlicher ethnischer Herkunft, die an Kampfeinsätzen etwa in Afghanistan, Bosnien, Tschetschenien oder im Kaschmir teilgenommen haben. Das Entstehen der - auch als Jihadisten bezeichneten - "Mujahidin" geht auf den Afghanistan-Krieg zurück, als sich 1979 freiwillige "Kämpfer" dem - unter dem Motto des Jihad geführten - Krieg gegen die sowjetische Besatzung anschlossen und dafür vor allem in afghanischen und pakistanischen Militärlagern ausgebildet wurden. Die Lage im von Krieg und Bürgerkrieg gezeichneten Afghanistan bot ideale Bedingungen für die ideologische Schulung und terroristische Ausbildung der "Mujahidin". Hierzu gehörten ein weitgehend rechtsfreier Raum, Kampfgebiete sowie die Tatsache, dass sich im Bürgerkrieg 1996 die islamistischen "Taleban-Kämpfer" durchsetzten. Die terroristischen Aktivitäten der "Mujahidin" richteten sich ab 1992 vor allem gegen Ägypten und Algerien, nachdem sich einzelne Kämpfer des Afghanistan-Kriegs den dortigen militanten islamistischen Gruppierungen angeschlossen hatten. Im Zentrum der "Mujahidin" steht die von Usama Bin Ladin Ende der 80er Jahre gegründete Organisation "al-Qaida" ("Die Basis"), die sich vermutlich Mitte der 90er Jahre mit Teilen der militanten ägyptischen Gruppen "al-Jihad al-islami" ("Der islamische Kampf") und "al-Jama'a al-islamiya" 236 ("Die islamische Gemeinschaft") zu einem transnationalen Netzwerk zusammenschloss. Als zweiter Mann hinter Bin Ladin gilt der ehemalige Führer der ägyptischen Gruppe "al-Jihad al-islami", Ayman al-Zawahiri. Programmatische Grundlage der internationalen Anschläge von "al-Qaida" war der von Usama Bin Ladin 1998 mit236 Hierbei handelt es sich um die hocharabische Schreibweise. Im ägyptischen Dialekt werden die Gruppierungen phonetisch als "al-Gihad al-islami" und "al-Gama'a alislamiya" wiedergegeben.
  • proletarischen Internationalismus zu bekennen." 234 Gemeinsam ist den unterschiedlichen linksextremistischen Bestrebungen, dass sie eine andere gesellschaftliche Ordnung zu errichten trachten
HINTERGRUNDINFORMATIONEN - IDEOLOGIEN 151 Zerstörung der proletarischen Bewegung und bahnt dem Faschismus den Weg." 233 Von der Ideologie des Kommunismus als klassenloser Gesellschaft ist der real existierende Sozialismus als Übergangsphase vom Kapitalismus zum klassenlosen Gemeinwesen (Kommunismus) zu unterscheiden. Der Begriff des real existierenden Sozialismus stellt keine eigenständige ideologische Variante dar, er beschreibt vielmehr die gesellschaftlichen Gegebenheiten sozialistischer Staaten: "Kommunist zu sein heißt, [...] für die Einheit und Reinheit des MarxismusLeninismus zu kämpfen und gemäß der Lehren von Marx, Engels, Lenin und Stalin gegen alle Angriffe der bürgerlichen Ideologie und des Revisionismus und Reformismus innerhalb der Arbeiterklasse mit allen Mitteln zu verteidigen und zu vertreten, sich zur proletarischen Revolution, zur Diktatur des Proletariats und zum proletarischen Internationalismus zu bekennen." 234 Gemeinsam ist den unterschiedlichen linksextremistischen Bestrebungen, dass sie eine andere gesellschaftliche Ordnung zu errichten trachten. Sie sehen Militanz gegen den Staat und seine gesellschaftliche Ordnung als probates Mittel der politischen Auseinandersetzung an: "Die Kommunisten verschmähen es, ihre Ansichten und Absichten zu verheimlichen. Sie erklären es offen, daß ihre Zwecke nur erreicht werden können durch den gewaltsamen Umsturz aller bisherigen Gesellschaftsordnung. Mögen die herrschenden Klassen vor einer kommunistischen Revolution zittern. Die Proletarier haben nichts in ihr zu verlieren als ihre Ketten. Sie haben eine Welt zu gewinnen. Proletarier aller Länder, vereinigt Euch!" 235 233 "Internationale Revolution" Nr. 3/1969 vom Dezember 1969, S. 1, zitiert nach: Internetauftritt "sinistra", Aufruf am 1.12.2008. 234 Internetauftritt der KPD, Aufruf am 10.9.2002. 235 Parteiprogramm vom 7.10.1999. Internetauftritt der KPD, Aufruf am 17.12.2002.
  • anderen Ländern tätig werden, soweit es die Rechtsvorschriften dieses Gesetzes und der anderen Länder zulassen. SS4 Aufgaben des Landesamtes für
Anhang / Verfassungsschutzgesetz und Hilfeleistung sowie in der Unterhaltung gemeinsamer Einrichtungen. (2) 1 Verfassungsschutzbehörden anderer Länder dürfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur im Einvernehmen mit dem Landesamt für Verfassungsschutz nach Maßgabe dieses Gesetzes und soweit eigenes Landesrecht dies zulässt, der Bund gemäß SS 5 Absatz 2 BVerfSchG nur im Benehmen mit dem Landesamt für Verfassungsschutz tätig werden. 2 Das Landesamt für Verfassungsschutz darf in den anderen Ländern tätig werden, soweit es die Rechtsvorschriften dieses Gesetzes und der anderen Länder zulassen. SS4 Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz (1) 1 Aufgabe des Landesamtes für Verfassungsschutz ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der verfassungsmäßigen Organe des Bundes oder eines Landes zum Ziele haben, 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht in der Bundesrepublik Deutschland, 3. Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, 4. Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind (SS 3 Absatz 1 BVerfSchG). 2 Das Landesamt für Verfassungsschutz hat insbesondere den Senat über Gefahren für die Schutzgüter des SS 1 zu informieren und die dafür zustän219
  • angesehen und jeweils als "Anti"-Faschismus, -Kapitalismus etc. die linksextremistischen Aktionsschwerpunkte bestimmen. Um ihre Ziele in diesen Themenfeldern zu erreichen
150 VERFASSUNGSSCHUTZBERI CHT BERLIN 2008 angesehen und jeweils als "Anti"-Faschismus, -Kapitalismus etc. die linksextremistischen Aktionsschwerpunkte bestimmen. Um ihre Ziele in diesen Themenfeldern zu erreichen, diskutieren Autonome nach wie vor den Einsatz von Gewalt: "Angriff mit Farbe und Steinen auf das Carloft in Kreuzberg am Mittwoch, zerstörte hochwertige Fahrzeuge im Umfeld der Demonstration am Samstag, Angriffe auf McDonalds, Zerstörung von Logistik der Bullen, stinkende Flüssigkeiten in Kneipen, usw .Diese Aktionen sind alles Mittel unseres Kampfes für eine andere Gesellschaft. Für ein herrschaftsfreies Leben." 231 Abstrakter umschreibt die Gewaltoption ein Vordenker der autonomen Szene: "[...] wo Menschen anfangen die politischen, moralischen, technischen Herrschaftsstrukturen zu sabotieren, zu verändern, ist es ein Schritt zum selbstbestimmten Leben." 232 Kommunisten Orthodoxer in der Lehre, strategischer bei der Wahl der thematisierten Politikfelder und organisierter in der Betreuung seiner Anhänger ist der Kommunismus. In unterschiedlichen Ausprägungen strebt er eine klassenlose Gesellschaft an. Dabei fordert er zunächst eine völlige Unterordnung des Individuums unter die revolutionären Ziele und die diese anstrebenden Organisationen. Über Revolutionen, in deren Verlauf das Proletariat die herrschende Elite stürzen solle, und interrevolutionäre Zwischenstufen sei die klassenlose Gesellschaft erreichbar: "1. Der Faschismus ist [...] notwendige Tendenz der kapitalistischen Gesellschaft. 2. Daher gibt es keinen Kampf gegen den Faschismus, es sei denn den Kampf für die Vernichtung des Kapitalismus durch die proletarische Revolution und Diktatur. 3. Denn jeder Aufruf, die Demokratie zu verteidigen, jeder Versuch den Faschismus auf Grund der Demokratie zu bekämpfen, jedes Bündnis des Proletariats mit 'demokratischen' Parteien und Klassen führt zur 231 Selbstbezichtigung vom 15.3.2009 nach gewalttätigen Ausschreitungen bei einer Demonstration für "autonome Freiräume" am 14.3.2008. 232 Zitiert nach "Geronimo": Feuer und Flamme. Edition ID-Archiv. Berlin 1990, S. 132 f.
  • allgemeine und gleiche Wahlen anstrebt und zudem das demokratische Rechtssystem ablehnt. In dem angestrebten totalitären scientologischen Weltstaat haben zudem wesentliche
  • Grundrechte, wie das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit oder das Recht auf Gleichbehandlung, keinen Platz. Damit
Scientology-Organisation Die "Scientology Organisation" (SO) ist eine extremistische Psycho-Sekte und wurde 1954 in den USA durch L. Ron Hubbard gegründet. Sie ist seit 1970 in Deutschland aktiv. In Brandenburg wird die SO seit 1997 aufgrund eines Beschlusses der Innenministerkonferenz durch den Verfassungsschutz beobachtet. Ausschlaggebend hierfür ist unter anderem, dass die SO eine Gesellschaft ohne allgemeine und gleiche Wahlen anstrebt und zudem das demokratische Rechtssystem ablehnt. In dem angestrebten totalitären scientologischen Weltstaat haben zudem wesentliche Grundrechte, wie das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit oder das Recht auf Gleichbehandlung, keinen Platz. Damit ist die SO eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Die Verfassungsfeindlichkeit der SO wurde unter anderem durch das Oberverwaltungsgericht Münster im Jahr 2008 festgestellt318 und zuletzt durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts München aus dem Jahr 2019 bestätigt.319 Auch im Land Brandenburg stellt die Verfassungsschutzbehörde Aktivitäten von Scientologinnen und Scientologen fest, die das Ziel verfolgen, Menschen an die Organisation heranzuführen und an sie zu binden. Im südlichen Brandenburg verteilt beispielsweise die SO-Tarnorganisation "The Way to Happiness - Der Weg zum G lücklichsein" verstärkt Flugblätter, so auch im Jahr 2021. Darin wird für eine vermeintliche Lebenshilfe für Menschen mit vermuteten Schwächen oder Problemen geworben. Wenden sich Interessierte an die genannte Kontaktadresse, landen sie bei Scientologinnen und Scientologen, die in geschickter Manipulation geschult sind. Sie drängen Interessierte dazu, sich Pseudo-Persönlichkeitstests zu unterziehen. Die SO-Extremisten ermitteln dabei angebliche Schwächen und bieten ihre gefährlichen Psycho-Tricks zur Bewältigung an. Auf diesem Wege sollen Menschen psychisch, emotional und sozial an die SO gebunden und aus ihrem bisherigen Umfeld herausgebrochen werden. Das Hauptinteresse der SO gilt dabei dem Geld, welches sie ihren Opfern abnehmen wollen. 318 Vgl. OVG Münster, Urteil v. 12.02.2008, Az. 5 130/05. 319 Vgl. VG München, Urteil v. 28.08.2019, Az. M 31 K 19.203. 252 Verfassungsschutzbericht des Landes Brandenburg 2021
  • RECHTSEXTREMISMUS
II. RECHTSEXTREMISMUS
  • Sicherheit der Menschen und die unseres freiheitlichen demokratischen Rechtsstaats gefährden würde. Schriftstücke, Bildmaterialien, das gesprochene Wort und weitere Informationsträger können
Materieller Geheimschutz "Verschlusssachen" sind im öffentlichen Interesse geschützte Informationen, deren Preisgabe die Sicherheit der Menschen und die unseres freiheitlichen demokratischen Rechtsstaats gefährden würde. Schriftstücke, Bildmaterialien, das gesprochene Wort und weitere Informationsträger können Verschlusssachen sein. Die Einstufung in die gesetzlich vorgesehenen und bundesweit einheitlich definierten Geheimhaltungsgrade - "VS-Nur für den Dienstgebrauch", "VS-Vertraulich", "Geheim" und "Streng Geheim" - richtet sich nach dem Inhalt. Am häufigsten sind die beiden erstgenannten Geheimhaltungsgrade. Der damit verbundene Geheimschutz erfolgt in materieller sowie personeller Hinsicht. Gegenüber anderen Behörden und Einrichtungen wirkt der Verfassungsschutz hier insgesamt als Sicherheitsdienstleister. Den Umgang mit Verschlusssachen regelt die Verschlusssachenanweisung (VSA) des Landes Brandenburg. Sie wurde im Jahr 2021 novelliert. Ihre Neufassung wurde unter anderem erforderlich, um den elektronischen Umgang mit Verschlusssachen zu aktualisieren. So umfasst die VSA nun Sicherheitsmaßnahmen, die sich aus der Nutzung tragbarer IT-Geräte, wie zum Beispiel Smartphones oder Smartwatches, am Arbeitsplatz ergeben. Der materielle Geheimschutz umfasst technische und organisatorische Maßnahmen gegen die unbefugte Kenntnisnahme von Verschlusssachen. Bei der entsprechenden Umsetzung berät und unterstützt der Verfassungsschutz andere Behörden und geheimschutzbetreute Unternehmen. Grundlage dafür ist die oben benannte VSA. Sie enthält Regelungen zur Aufbewahrung und Weitergabe von Verschlusssachen. Die Bearbeitung von Verschlusssachen erfolgt heutzutage fast ausschließlich im Bereich computergestützter Informationstechniken. Auch hierbei ergreift der Verfassungsschutz entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität (Unverfälschtheit) der Daten. Vor einer Übermittlung werden sie verschlüsselt. Auch die Speicherung erfolgt aufgrund der sehr hohen Schutzbedürftigkeit nach strengen Maßgaben. Sie sind höher als die des IT-Grundschutzes des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik. Grundlage dafür ist ein IT-Sicherheitskonzept. Es wird regelmäßig auf Wirksamkeit geprüft und neu angepasst. 262 Verfassungsschutzbericht des Landes Brandenburg 2021
  • oder bereits im Besitz dieser Erlaubnis sind. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen dafür sind das Luftsicherheits-, das Atomund das Sprengstoffgesetz. Zusätzlich fällt
Personeller Geheimschutz Zuverlässigkeitsüberprüfungen Der Verfassungsschutz ist an der Zuverlässigkeitsüberprüfung von Personen beteiligt, welche in speziellen Sicherheitsbereichen beschäftigt werden sollen oder bereits sind. Gleiches gilt für Jäger und Sportschützen, die eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragen wollen oder bereits im Besitz dieser Erlaubnis sind. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen dafür sind das Luftsicherheits-, das Atomund das Sprengstoffgesetz. Zusätzlich fällt der Abfrage des nachrichtendienstlichen Informationssystems zur Prüfung der Zuverlässigkeit nach der Gewerbeordnung ebenfalls eine wichtige Rolle zu, da Bewachungsaufgaben privater Wachschutzfirmen sehr stark an Bedeutung gewonnen haben. Gerade in Bezug auf den Schutz spezieller Objekte und Großveranstaltungen hat die Ordnungsbehörde bei der Prüfung der Zuverlässigkeit von Beschäftigten die jeweils zuständige Verfassungsschutzbehörde zu involvieren. 2021 gingen insgesamt 6.384 (2020: 9.436) Anfragen im Rahmen von Zuverlässigkeitsüberprüfungen ein: davon 3.666 (2020: 5.675) gemäß Luftsicherheitsgesetz, 139 (2020: 59) gemäß Atomgesetz, 771 (2020: 480) gemäß Sprengstoffgesetz und 1.808 (2020: 3.222) auf der Grundlage der Gewerbeordnung für das Bewachungsgewerbe. Zuverlässigkeitsüberprüfungen 2014 - 2021 (nach Luftsicherheits-, Sprengstoffund Atomgesetz sowie auf Grundlage der Gewerbeordnung) 9.436 7.773 7.155 6.223 6.384 6.144 5.158 5.004 5.935 6.069 5.561 5.675 5.299 4.103 3.565 3.666 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 LuftSiG SprengG AtomG GewO Spionageabwehr, Schutz vor Wirtschaftsspionage, Proliferation und Geheimschutz 263

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