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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • LINKSEXTREMISMUS "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD) Sitz Landesverband Ost: Leipzig (Sachsen) Bundesverband: Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen) Verbreitung bundesweit Gründung
LINKSEXTREMISMUS "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD) Sitz Landesverband Ost: Leipzig (Sachsen) Bundesverband: Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen) Verbreitung bundesweit Gründung 1982 In Sachsen-Anhalt seit 1992 mit einzelnen Strukturen existent. Struktur Vorsitzender des Landesverbandes: unbekannt Aufbau Parteivorsitzender: Stefan ENGEL (NordrheinWestfalen) Die Partei ist in mehreren Ebenen organisiert. Betriebsund Wohngebietsgruppen bilden die erste Ebene der Partei. Die zweite Organisationsebene stellen die Ortsgruppen dar. Danach folgt der Kreisverband. Als letzte Ebene folgen die derzeit sechs Landesverbände. Die MLPD hat sich neu strukturiert. Die MLPD Sachsen-Anhalts ist jetzt in einem Landesverband Ost (Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) organisiert. Mitglieder Land: ca. 40 (2015: etwa 50) Anhänger Bund: etwa 1.800 (2015: etwa 1.800) VeröffentWeb-Angebot: lichungen www.mlpd.de, www.rf-news.de Publikationen: "Rote Fahne" (RF) (wöchentlich) "Lernen und Kämpfen" (LuK) (mehrmals jährlich); "Rebell" (zweimonatlich) "Stimme von und für Elbe-Saale" (sporadisch) Kurzportrait Die MLPD ist eine maoistisch-stalinistisch Ziele ausgerichtete Partei, die sich an den Lehren Verfassungsschutzbericht des Landes SachsenAnhalt 2016 119
  • Straftat Gesamt Gesamt PMK PMK PMK PMK 2023 2024 rechts links AI SZ Verletzung des höchstpersönlichen
  • Taten wurden 31 Taten der PMK -rechts-, 14 Taten der PMK -links-, 6 Taten der PMK -AIund 178 Taten
  • sonstige Zuordnungzugeschrieben. Den deliktischen Schwerpunkt im Bereich PMK -rechtsbildete dabei der SS 188 StGB (Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen
II Politisch motivierte Kriminalität Straftat Gesamt Gesamt PMK PMK PMK PMK 2023 2024 rechts links AI SZ Verletzung des höchstpersönlichen 1 0 0 0 0 0 Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen (SS 201a StGB) Körperverletzung (SS 223 StGB) 1 3 0 0 1 2 Gefährliche Körperverletzung 2 1 0 0 0 1 (SS 224 StGB) Nötigung (SS 240 StGB) 1 4 0 1 0 3 Bedrohung (SS 241 StGB) 9 10 2 0 1 7 Urkundenfälschung (SS 267 StGB) 0 1 0 0 0 1 Sachbeschädigung (SS 303 StGB) 6 7 0 0 0 7 Gefährl. Eingriff in den Strassenverkehr 0 2 0 1 0 1 (SS 315b StGB) Summe: 113 229 31 14 6 178 Im Bereich der Straftaten gegen Amtsund Mandatsträger/-innen ist für das Jahr 2024 ein Anstieg auf insgesamt 229 Taten (2023: 113 Taten) zu registrieren, was einer Steigerung von 102,7 % entspricht. Von den insgesamt 229 Taten wurden 31 Taten der PMK -rechts-, 14 Taten der PMK -links-, 6 Taten der PMK -AIund 178 Taten der PMK -sonstige Zuordnungzugeschrieben. Den deliktischen Schwerpunkt im Bereich PMK -rechtsbildete dabei der SS 188 StGB (Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens) mit insgesamt 8 Taten (2023: 3 Taten). Der Großteil der Straftaten (178 Taten) gegen Amtsund Mandatsträger/-innen war, wie bereits 2023, für das Jahr 2024 im Bereich des Phänomenbereiches PMK -sonstige Zuordnungzu registrieren. Dies ist eine Steigerung von 104 Taten gegenüber dem Jahr 2023 (74 Taten) und entspricht einer Steigerung der Fallzahlen von 140,5 %. Hier stellten die Beleidigungsdelikte (SSSS 185, 187, 188 StGB) mit 141 Straftaten den größten Anteil dar, wobei im Bereich des spezielleren Straftatbestandes SS 188 StGB mit 78 Straftaten (2023: 32 Taten) ein erheblicher Anstieg von 143,8 % zu verzeichnen ist. Im Bereich des Straftatbestandes SS 185 StGB wurden 62 Straftaten für das Jahr 2024 im Bereich PMK -sonstige Zuordnungregistriert. Hier ist eine Zunahme der Deliktszahlen (+ 39 Taten) gegenüber dem Jahr 2023 (23 Taten) festzustellen, was einem deutlichen Anstieg von 169,6 % entspricht. Seite 44
  • ergebenden Achtungsanspruch der Person negiert und zur Verweigerung elementarer Rechtsgleichheit für alle führt, die nicht der ethnisch definierten "Volksgemeinschaft
  • Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende Rechtlosstellung von gesellschaftlichen Gruppen (Migranten, religiöse und sonstige Minderheiten) gerichtet. Auch missachtet die NPD das Demokratieprinzip
Danach verletzt der von der NPD vertretene Volksbegriff die Menschenwürde, indem er den sich hieraus ergebenden Achtungsanspruch der Person negiert und zur Verweigerung elementarer Rechtsgleichheit für alle führt, die nicht der ethnisch definierten "Volksgemeinschaft" in ihrem Sinne angehören. Das Politikkonzept der NPD ist auf die Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende Rechtlosstellung von gesellschaftlichen Gruppen (Migranten, religiöse und sonstige Minderheiten) gerichtet. Auch missachtet die NPD das Demokratieprinzip. In einem durch die "Einheit von Volk und Staat" geprägten Nationalstaat in ihrem Sinne ist für eine Beteiligung so verstandener ethnisch Nichtdeutscher an der politischen Willensbildung grundsätzlich kein Raum. Die NPD tritt für die Abschaffung des bestehenden parlamentarisch-repräsentativen Systems und seine Ersetzung durch einen am ehemaligen Deutschen Reich unter der Herrschaft der Nationalsozialisten orientierten Staat ein. Die Partei weist durch ihr Konzept der "Volksgemeinschaft", ihre antisemitische Grundhaltung und die Verächtlichmachung der bestehenden demokratischen Ordnung eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus auf. Hinzu kommen ihr Bekenntnis zu Führungspersönlichkeiten der NSDAP, der punktuelle Rückgriff auf Vokabular, Texte, Liedgut und Symbolik des Nationalsozialismus sowie geschichtsrevisionistische Äußerungen, die eine Verbundenheit zumindest relevanter Teile der Partei mit der Vorstellungswelt des Nationalsozialismus dokumentieren. Vorstellung einer ethnisch homogenen "Volksgemeinschaft" - unvereinbar mit Grundrechten Drehund Angelpunkt der Ideologie der NPD ist ein ethnischer Volksbegriff, welcher auf der Herstellung der "nationalen Identität" in Form eines ethnisch homogenen Volkes - als "Volksgemeinschaft" bezeichnet - basiert. In einem in der DEUTSCHEN STIMME (November 2019) verbreiteten Positionspapier des Parteivorstandes wird dazu ausgeführt: "Daß der thematische Markenkern der NPD, also der aus unserem ethnischen Volksverständnis resultierende Kampf gegen Überfremdung und Heimatverlust, auch unter einen neuen Namen weiterzuführen ist, muß hoffentlich nicht extra betont werden."29 Die NPD verwendet den Begriff "Volksgemeinschaft" im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie. Die historischen Nationalsozialisten definierten ihn als "die auf blutmäßiger Verbundenheit, auf gemeinsamem Schicksal und auf gemeinsamem politischem Glauben beruhende Lebensgemeinschaft eines Volkes, der Klassenund Standesgegensätze wesensfremd sind". Die NPD versteht diese "Volksgemeinschaft" als eine annähernd "ethnisch homogene" Gruppe von Menschen, die aufgrund "gemeinsamer Sprache, Geschichte, Kultur, Schicksal etc." entstehe. Ausgrenzender Charakter der "Volksgemeinschaft" - Missachtung des Demokratieprinzips Die Partei fordert einen durch die "Einheit von Volk und Staat" geprägten Nationalstaat. Die "Volksgemeinschaft" sei eine Voraussetzung für die "Volksherrschaft", in welcher eine Beteiligung von "Nichtdeutschen" am politischen Willensbildungsprozess ausgeschlossen sei. Der sächsische NPD-Funktionär Jürgen GANSEL bestätigte in der mündlichen Verhandlung während des 29 Schreibweise wie im Original Seite 46 von 255
  • Gesamt Gesamt PMK PMK PMK PMK PMK 2023 2024 rechts Links AI SZ RI Gefährliche Körperverletzung
  • Straftaten ließen sich 87 Straftaten dem Phänomenbereich PMK -rechts-, 23 Straftaten dem Phänomenbereich PMK -ausländische Ideologie-, 10 Straftaten dem Phänomenbereich
  • Phänomenbereich -religiöse Ideologieund 1 Straftaten dem Phänomenbereich PMK -linkszuordnen. Seit den Terrorangriffen der Hamas auf den Staat Israel
II Politisch motivierte Kriminalität Straftat Gesamt Gesamt PMK PMK PMK PMK PMK 2023 2024 rechts Links AI SZ RI Gefährliche Körperverletzung 0 1 1 0 0 0 0 (SS 224 StGB) Bedrohung (SS 241 StGB) 3 2 1 0 0 1 0 Diebstahl (SS 242 StGB) 1 1 0 0 1 0 0 Bes. schwerer Fall des Diebstahls 0 1 1 0 0 0 0 (SS 243 StGB) Sachbeschädigung (SS 303 StGB) 8 2 0 0 1 1 0 Gemeinschaftliche 0 3 0 0 0 2 1 Sachbeschädigung (SS 304 StGB) Summe: 115 126 87 1 23 10 5 Im Jahr 2024 wurden insgesamt 126 antisemitische Straftaten erfasst. Dies stellt einen Anstieg um 9,6 % gegenüber dem Vorjahr dar (2023: 115 Taten) dar. Die Aufklärungsquote lag bei 64,3 % (2023: 61,7 %). Von den insgesamt 126 Straftaten ließen sich 87 Straftaten dem Phänomenbereich PMK -rechts-, 23 Straftaten dem Phänomenbereich PMK -ausländische Ideologie-, 10 Straftaten dem Phänomenbereich PMK -sonstige Zuordnung-, 5 Straftaten dem Phänomenbereich -religiöse Ideologieund 1 Straftaten dem Phänomenbereich PMK -linkszuordnen. Seit den Terrorangriffen der Hamas auf den Staat Israel am 07. Oktober 2023 konnte in diesem Kontext eine überproportionale Zunahme von antisemitischen Straftaten registriert werden, hierbei handelte es sich überwiegend um Volksverhetzungen. Im Berichtszeitraum wurden in Schleswig-Holstein die folgenden 2 Gewaltdelikte angezeigt (2023: 0 Taten): * In einem länger schwelenden Nachbarschaftsstreit wurde der Geschädigte (jüdischen Glaubens) vom Beschuldigten erst beleidigt und anschließend versuchte der Beschuldigte, den Geschädigten mit der Faust zu schlagen. * Auch im zweiten Fall handelt es sich um eine Auseinandersetzung zwischen Nachbarn. Nach langanhaltenden verbalen Streitigkeiten versuchte der Beschuldigte den Geschädigten (jüdischen Glaubens) mit einem abgebrochenen Besenstiel zu attackieren. Der deliktische Schwerpunkt liegt bei den Volksverhetzungen (SS 130 StGB) mit 100 Taten (2023: 80 Taten). In diesem Deliktsbereich sind alleine 59 Straftaten in Form von Hasspostings im Internet begangen worden. Im Berichtszeitraum wurde einmal öffentlich zu Straftaten aufgefordert (SS 111 StGB). Seite 46
  • Migranten im August 2018 begangenen Tötungsdelikt in Chemnitz zahlreiche rechtsextremistische Aktivitäten, insbesondere asylfeindliche Demonstrationen, oder beteiligten sich an solchen anderer
aktiver und attraktiver für junge Menschen zu gestalten. Die Organisation der einzelnen JN-Aktivitäten obliegt im Freistaat Sachsen jedoch weiterhin nur wenigen aktiven Mitgliedern. In zahlreichen Regionen fehlten den JN auch im Jahr 2021 geeignete Führungspersonen, die neue Aktionsbzw. Veranstaltungsformate hätten initiieren können. Eine langfristige Bindung neuer Anhänger an die Jugendorganisation blieb dadurch bislang aus. 2.3.3 FREIE SACHSEN / Bürgerbewegung PRO CHEMNITZ PRO CHEMNITZ Gründung / Sitz: 2009 / Chemnitz, Brauhausstraße 6 Vorsitz Sachsen: Martin KOHLMANN, Robert ANDRES Teil-/ Nebenorganisationen: Fraktion im Stadtrat von Chemnitz Publikationen / Internetauftritte: Flugblatt/Infoblatt Internetseite, Facebook-Seite, Telegram-Kanal Personenpotenzial / Mitgliederentwicklung 2021 2020 ca. 20 (bis ca. 20 02/2021)33 Finanzierung u. a. Spenden Kurzportrait / Ziele PRO CHEMNITZ ist eine Wählervereinigung, die vor allem von den bekannten Neonationalsozialisten Martin KOHLMANN und Robert ANDRES geführt wird. Ihre Akteure veranstalteten im Nachgang zu dem von einem Migranten im August 2018 begangenen Tötungsdelikt in Chemnitz zahlreiche rechtsextremistische Aktivitäten, insbesondere asylfeindliche Demonstrationen, oder beteiligten sich an solchen anderer Akteure in der Region Chemnitz-Erzgebirge. Relevante Ereignisse und Entwicklungen Neugründung der Partei FREIE SACH2021 SEN Umbenennung der Chemnitzer Stadtratsfraktion in PRO CHEMNITZ/FREIE SACHSEN Partei FREIE SACHSEN Gründung / Sitz: 2021 / Chemnitz, Brauhausstraße 6 Vorsitz Sachsen: Martin KOHLMANN (Vorsitzender) Stefan HARTUNG (stv. Vorsitzender) Teil- / Nebenorganisationen: PRO CHEMNITZ/FREIE SACHSEN FREIE SACHSEN VOGTLAND FREIE SACHSEN MITTELSACHSEN FREIE SACHSEN ELBFLORENZ/DRESDEN FREIE SACHSEN LEIPZIG/NORDSACHSEN FREIE SACHSEN ERZGEBIRGE FREIE SACHSEN MEIßEN FREIE SACHSEN OSTSACHSEN/LAUSITZ 33 Das Personenpotenzial von PRO CHEMNITZ wurde ab März 2021 der Partei FREIE SACHSEN zugerechnet. Seite 54 von 255
  • Education AG Aktionsgruppe AKL Antikapitalistische Linke A.L.I. Antifaschistische Linke International AMAK Antimilitaristischer Aktionskreis Hannover AMGT Vereinigung der Neuen Weltsicht
  • Antifaschistische Revolutionäre Aktion Berlin ASJ Anarcho-syndikalistische Jugendorganisation AZADI Rechtshilfefonds der RH und der Föderation der Kurdischen Vereine in Deutschland
  • FAU/IAA) DHKP-C Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (KARATAS-Flügel) DIE LINKE.SDS DIE LINKE.Sozialistisch-Demokratischer Studentenverband DITIB Türkisch-Islamische Union der Anstalt
8.4 Abkürzungsverzeichnis A [AAH] Antifaschistische Aktion Hannover ABLE Association for better Living and Education AG Aktionsgruppe AKL Antikapitalistische Linke A.L.I. Antifaschistische Linke International AMAK Antimilitaristischer Aktionskreis Hannover AMGT Vereinigung der Neuen Weltsicht e. V. AMS Assoziation Marxistischer Studierender AN Autonome Nationalisten AN-WFSZ Autonome Nationalisten Wolfenbüttel/Salzgitter AQAH Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel ARAB Antifaschistische Revolutionäre Aktion Berlin ASJ Anarcho-syndikalistische Jugendorganisation AZADI Rechtshilfefonds der RH und der Föderation der Kurdischen Vereine in Deutschland B BFE Bund Freies Europa BfV Bundesamt für Verfassungsschutz BfZ Bürgerinitiative für Zivilcourage BMI Bundesministerium des Innern BPjM Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien BVerfG Bundesverfassungsgericht BVerfGE Entscheidungssammlung des BVerfG BVerfSchG Bundesverfassungsschutzgesetz BVerwG Bundesverwaltungsgericht C CCHR Citizens Commission on Human Rights CDK Koordination der kurdisch-demokratischen Gesellschaft in Europa (Civata Demokratik Kurdistan) CH Collegium Humanum - Akademie für Umwelt und Lebensschutz e. V. CIK Islamische Gemeinde Kurdistans CSI Church of Scientology International D DA Direkte Aktion (Zeitung der FAU/IAA) DHKP-C Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (KARATAS-Flügel) DIE LINKE.SDS DIE LINKE.Sozialistisch-Demokratischer Studentenverband DITIB Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. 190
  • überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern oder 5. besondere Regelungen in Rechtsvorschriften, in Standesrichtlinien oder Verpflichtungen zur Wahrung besonderer Amtsgeheimnisse der Übermittlung
bindung zu einer Organisation anzunehmen ist, dass sie sich gegen die in SS 3 Abs. 1 Satz 1 genannten Schutzgüter wenden. (2) Die Polizeibehörden dürfen zur Verhinderung von Straftaten nach Absatz 1 die Verfassungsschutzbehörde um Übermittlung der erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten ersuchen. SS 19 Übermittlung personenbezogener Daten an die Öffentlichkeit Bei der Aufklärung der Öffentlichkeit einschließlich der Medien über Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 dürfen personenbezogene Daten nur bekannt gegeben werden, wenn die Bekanntgabe für das Verständnis der Darstellung, insbesondere von Organisationen oder unorganisierten Gruppierungen, erforderlich ist und das Interesse der Allgemeinheit das schutzwürdige Interesse der betroffenen Person überwiegt. SS 20 Übermittlungsverbote, Minderjährigenschutz (1) Die Übermittlung von Informationen nach den Vorschriften dieses Abschnitts unterbleibt, wenn 1. die Informationen zu löschen sind, 2. für die übermittelnde Stelle erkennbar ist, dass die Informationen für die empfangende Stelle nicht erforderlich sind, 3. für die übermittelnde Stelle erkennbar ist, dass unter Berücksichtigung der Art der Informationen, insbesondere ihres Bezuges zu der engeren Persönlichkeitssphäre der betroffenen Person, und der Umstände ihrer Erhebung das schutzwürdige Interesse der betroffenen Person das Interesse der Allgemeinheit an der Übermittlung überwiegt, 4. überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern oder 5. besondere Regelungen in Rechtsvorschriften, in Standesrichtlinien oder Verpflichtungen zur Wahrung besonderer Amtsgeheimnisse der Übermittlung entgegenstehen. (2) Personenbezogene Daten Minderjähriger dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes übermittelt werden, solange die Voraussetzungen der Speicherung nach SS 9 erfüllt sind. (3) 1Personenbezogene Daten Minderjähriger über ihr Verhalten vor Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes nicht an ausländische oder an überoder zwischenstaatliche Stellen übermittelt werden. 2Dasselbe gilt für Informationen über Personenzusammenschlüsse, deren Mitglieder überwiegend Minderjährige sind, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. SS 21 Pflichten der empfangenden Stelle 1 Die empfangende Stelle prüft, ob die ihr nach den Vorschriften dieses Gesetzes übermittelten personenbezogenen Daten für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. 2Ergibt die Prüfung, dass dies nicht der Fall ist, so hat sie die entsprechenden Unterlagen zu vernichten und gespeicherte Daten zu löschen. 3Die Vernichtung und die Löschung können unterbleiben, wenn die Trennung von anderen Informationen, die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich ist; in diesem Fall sind die 183
  • schutzwürdige Interessen der Betroffenen, insbesondere deren Schutz vor einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgegenstehen. 4Die Übermittlung der von einer Ausländerbehörde empfangenen personenbezogenen
geregelt ist. 2Eine Übermittlung darf auch erfolgen, wenn sie 1. zum Schutz von Leib oder Leben erforderlich ist oder 2. zur Erfüllung eigener Aufgaben, insbesondere in Fällen grenzüberschreitender Tätigkeiten der Verfassungsschutzbehörde, unumgänglich ist und im Empfängerland gleichwertige Datenschutzregelungen gelten. 3Die Übermittlung unterbleibt, wenn ihr auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen der Betroffenen, insbesondere deren Schutz vor einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgegenstehen. 4Die Übermittlung der von einer Ausländerbehörde empfangenen personenbezogenen Daten unterbleibt, es sei denn, die Übermittlung ist völkerrechtlich geboten. 5Die Übermittlung ist aktenkundig zu machen. 6 Die empfangende Stelle darf die übermittelten Daten nur für den Zweck weiterverarbeiten, zu dem sie ihr übermittelt wurden. 7Sie ist auf die Verarbeitungsbeschränkung und darauf hinzuweisen, dass sich die Verfassungsschutzbehörde vorbehält, Auskunft über die Verarbeitung der Daten zu verlangen. (4) 1Personenbezogene Daten dürfen an einzelne Personen oder an andere als die in den Absätzen 1 bis 3 genannten Stellen nicht übermittelt werden, es sei denn, dass dies zum Schutz vor Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 oder zur Gewährleistung der Sicherheit von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen (SS 1 Abs. 4 und 5 des Niedersächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes) erforderlich ist und die Fachministerin oder der Fachminister oder die Vertreterin oder der Vertreter der Übermittlung zugestimmt hat. 2 Die Verfassungsschutzbehörde führt über jede Übermittlung personenbezogener Daten nach Satz 1 einen gesonderten Nachweis, aus dem der Zweck der Übermittlung, ihre Veranlassung, die Aktenfundstelle und der Empfänger hervorgehen. 3Die Nachweise sind gesondert aufzubewahren, gegen unberechtigten Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr ihrer Anfertigung folgt, zu vernichten. 4Der Empfänger darf die übermittelten Daten nur für den Zweck weiterverarbeiten, zu dem sie ihm übermittelt wurden. 5Er ist auf die Verarbeitungsbeschränkung und darauf hinzuweisen, dass sich die Verfassungsschutzbehörde vorbehält, Auskunft über die Verarbeitung der Daten zu verlangen. 6Die Übermittlung der personenbezogenen Daten ist der betroffenen Person durch die Verfassungsschutzbehörde mitzuteilen, sobald eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung durch die Mitteilung nicht mehr zu besorgen ist. 7Die Zustimmung nach Satz 1 und das Führen eines Nachweises nach Satz 2 sind nicht erforderlich, wenn personenbezogene Daten durch die Verfassungsschutzbehörde zum Zweck von Datenerhebungen an andere Stellen übermittelt werden. SS 18 Übermittlung von Informationen durch die Verfassungsschutzbehörde an Strafverfolgungsund Sicherheitsbehörden in Angelegenheiten des Staatsund Verfassungsschutzes (1) Die Verfassungsschutzbehörde übermittelt den Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, den Polizeibehörden von sich aus die ihr bekannt gewordenen Informationen einschließlich personenbezogener Daten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von folgenden Straftaten erforderlich ist: die in SS 74 a Abs. 1 und SS 120 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes genannten Straftaten, Straftaten, bei denen aufgrund ihrer Zielrichtung, des Motivs des Täters oder dessen Ver182
  • daher bestrebt, ein Netzwerk des modernisierten Rechtsextremismus zu schaffen, um mit islamund fremdenfeindlichen Aktionen öffentliche Räume bzw. Debatten zu besetzen
Personenpotenzial / 2021 2020 Mitgliederentwicklung Sachsen ca. 50 ca. 40 Über diese aktiven Mitglieder hinaus verfügt die IB über zahlreiche Unterstützer, insbesondere in den sozialen Medien. Finanzierung: Mitgliedsbeiträge, Spenden Kurzportrait / Ziele: Die IDENTITÄRE BEWEGUNG DEUTSCHLAND (IB) trat erstmals im Oktober 2012 virtuell in Erscheinung. Seit 2014 ist sie ein eingetragener Verein in Deutschland. Sie sieht sich selbst als "außerparlamentarische patriotische Jugendbewegung". Im Zentrum ihrer Ideologie steht die Vorstellung einer "ethnokulturellen Identität" der europäischen Völker, die durch eine Masseneinwanderung kulturfremder Einwanderer bedroht sei. Ein maßgeblicher Indikator des behaupteten "Großen Austauschs" sei die "Islamisierung Europas". Die IB ist daher bestrebt, ein Netzwerk des modernisierten Rechtsextremismus zu schaffen, um mit islamund fremdenfeindlichen Aktionen öffentliche Räume bzw. Debatten zu besetzen. Relevante Ereignisse und regelmäßige Teilnahme von IB-Anhängern an PEGIDA-VerEntwicklungen 2021: anstaltungen in Dresden (ganzjährig) Teilnahme sächsischer IB-Anhänger an der Demonstration "Pour la Liberte" der französischen Bewegung "Generation Identitaire" am 20. Februar in Paris Plakataktion im Rahmen der bundesweiten IB-Kampagne "Gedankenverbrecher" am 15. Juni in Mittweida Gründung einer weiteren ORTSGRUPPE in Dresden im September Beteiligung an verschiedenen Corona-Protest-Veranstaltungen in Sachsen (ganzjährig) "Identitäre Grenzgänge" am 23. und 25. Oktober sowie am 6. November in Görlitz Ideologie Gemäß ihrer Satzung verfolgt die IB das Ziel, "die Identität des deutschen Volkes als eine eigenständige unter den Identitäten der anderen Völker der Welt zu erhalten und zu fördern". Das Verwaltungsgericht München stellte in seinem Beschluss vom 27. Juli 201735 bei der IB eine offenkundige fremdenfeindliche Tendenz und eine Nähe zur Programmatik der "Konservativen 35 Beschluss des Verwaltungsgerichts München, Az.: M 22 E 17.1861 Seite 68 von 255
  • rücksichtslose globalistische Entgrenzung diese Vielfalt bedroht. Es gibt ein Recht auf Verschiedenheit. Jede Ethnie hat das Recht, ihre Kultur, ihre
  • unserer Verfassung festgeschriebenen staatlichen Prinzipien; denn Demokratie, Rechtsund Sozialstaat sind im Rahmen des Nationalstaates entstanden und können nur durch diesen
Revolution"36 fest, welche in Teilen auch völkische Thesen vertrat. Leitmotive ihrer Öffentlichkeitsarbeit sind die Schlagworte "Remigration", "Bevölkerungsaustausch stoppen" und "Reconquista"37. Auch lässt sich eine Nähe zum Volksbegriff-Konzept "altrechter" Parteien wie der NPD erkennen. So sind Menschen auch für die IB mit einer festen, unabänderlichen Prägung (Identität) ausgestattet. Sie betont jedoch das Konzept des "Ethnopluralismus". Hier ist allerdings kein ethnischer Pluralismus innerhalb eines Landes gemeint, sondern eine strikte und damit unter Verletzung von Grundrechten autoritär durchzusetzende strikte Trennung der Ethnien in jeweils unterschiedlichen Nationalstaaten: "Unter Ethnopluralismus verstehen wir die Vielfalt der Völker, wie sie sich über Jahrtausende entwickelt hat. Wir setzen diesen Begriff bewusst als positiven Gegenentwurf zur heutigen OneWorld-Doktrin ein, um zu verdeutlichen, dass eine rücksichtslose globalistische Entgrenzung diese Vielfalt bedroht. Es gibt ein Recht auf Verschiedenheit. Jede Ethnie hat das Recht, ihre Kultur, ihre Bräuche und Traditionen, also ihre ethnokulturelle Identität, zu erhalten. Wir treten für diesen Erhalt ein, hierzulande und in der Welt." Der Demokratiebegriff der IB stützt sich stark auf antiliberale und "identitäre Demokratiemodelle"38. So halten die Vordenker der IB die pluralistische Demokratie, die auf Interessenausgleich und Minderheitenschutz ausgelegt ist, für ein Zerrbild "echter" Demokratie. Eine Demokratie sei nur dann legitim, wenn das Volk als Souverän eine homogene Zusammensetzung aufweise. "Wir wollen die ethnokulturelle Identität im Grundgesetz verankern. Dies sehen wir als eine der Voraussetzungen für die in unserer Verfassung festgeschriebenen staatlichen Prinzipien; denn Demokratie, Rechtsund Sozialstaat sind im Rahmen des Nationalstaates entstanden und können nur durch diesen garantiert werden. Unsere Forderung muss also nicht von außen hinzugefügt werden, sondern erklärt lediglich genauer, was eigentlich im Grundgesetz steht. Ein Staat besteht nach klassischer Lehre aus drei Bestandteilen: einem Staatsgebiet, einer Staatsführung (Regierung) und einem Staatsvolk. Zu der Zeit, als unser Grundgesetz beschlossen wurde, war vollkommen selbstverständlich, dass ein Staatsvolk - als Kultur-, Abstammungsund Solidargemeinschaft - nicht beliebig austauschbar, sondern durch eine ethnokulturelle Kontinuität bedingt ist. Im Zeitalter von Massenmigration, Globalisierung und One-World-Propaganda scheint dies nicht mehr jedem Bürger bewusst zu sein. Deshalb wollen wir, dass dies explizit in die Verfassung aufgenommen wird, um zu verdeutlichen, dass davon nichts Geringeres als der Erhalt unseres Staates abhängt." Der Demokratie und dem Parlamentarismus bundesrepublikanischer Prägung hafte dagegen der Makel an, dass lediglich Partikularinteressen verfolgt würden, statt den "wahren Volkswillen" abzubilden und umzusetzen. Zur ideologischen Begründung bezieht sich die IB vor allem auf Vordenker des Nationalsozialismus wie Carl SCHMITT oder des italienischen Faschismus wie Julius EVOLA. 36 Die "Konservative Revolution" bezeichnet eine intellektuelle Strömung mit antidemokratischem und insbesondere antiegalitärem Charakter in den 1920er und 1930er Jahren in Deutschland. 37 Als "Reconquista" (Wiedereroberung) wird in der Neuzeit die militärische Ausdehnung der christlichen Reiche in Spanien und Portugal gegen die muslimischen Herrschaften vom 8. bis 15. Jahrhundert bezeichnet. 38 "Identitäre Demokratiemodelle" unterstellen eine Identität zwischen Regierenden und Regierten in Denken und Handeln. Diese Identität wird meist mit einer "Gleichartigkeit" in Herkunft oder Wesen begründet. Auf Grundlage dieser Argumentation wird dann z. B. die Notwendigkeit von Wahlen bestritten, da "der Führer bereits denke und fühle, was das Volk wolle". Eine andere Spielart dieser Modelle fordert zwingend die tatsächliche Identität von Regierenden und Regierten. Konkretes Modell dieser Überlegungen ist z. B. eine "Rätedemokratie". Seite 69 von 255
  • eigene Nation wahrgenommen. Ihnen sollen daher nicht die gleichen Rechte zugestanden werden wie der kulturell homogenen "Restbevölkerung". Fremdenfeindliche Themen
  • Religionszugehörigkeit oder ihrer kulturellen Wurzeln ist ein bekanntes Merkmal rechtsextremistischer Ideologie, das mit der Achtung der Menschenwürde - einem wesentlichen Element
  • Grand Remplacement" zurück und wird von Gruppierungen der Neuen Rechten benutzt. Sie unterstellen demokratischen Regierungen mit dieser Theorie, dass
Wie "klassische Rassisten" unterstellen jedoch auch "Ethnopluralisten", es gebe grundsätzliche und unveränderliche Eigenschaften von Menschengruppen. Jede Gruppe sei umso besser und stärker, je ähnlicher sich ihre jeweiligen Angehörigen seien. Die IB definiert das vermeintlich "Fremde" anhand von Merkmalen wie Kultur oder Religion und zieht daraus die Konsequenz einer erforderlichen Trennung verschiedener Ethnien bzw. Religionsgemeinschaften. Ihre Idealvorstellung einer staatlichen bzw. gesellschaftlichen Ordnung besteht demzufolge aus ethnisch und kulturell homogenen Staaten. "Fremde" werden unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft als Störfaktor und als Bedrohung für die eigene Nation wahrgenommen. Ihnen sollen daher nicht die gleichen Rechte zugestanden werden wie der kulturell homogenen "Restbevölkerung". Fremdenfeindliche Themen, wie der Verlust der eigenen "ethnokulturellen Identität", die Verschwörungstheorie des "Großen Austausches"39 sowie Forderungen nach einer "Remigration"40 sollen die Überzeugungen der IB gesellschaftsfähig machen. Die Ausgrenzung von Menschen aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit oder ihrer kulturellen Wurzeln ist ein bekanntes Merkmal rechtsextremistischer Ideologie, das mit der Achtung der Menschenwürde - einem wesentlichen Element der freiheitlichen demokratischen Grundordnung - nicht vereinbar ist. Die Fokussierung auf die ethnokulturelle Identität als zentralem Zugehörigkeitsmerkmal zur Gemeinschaft steht im Widerspruch zum freiheitlichen Wesen des Grundgesetzes, das die Menschenwürde als Fixpunkt definiert. Auch der Attentäter von Christchurch/Neuseeland verwendete den Begriff "Großer Austausch" (englisch: The Great Replacement) als Titel für sein in den sozialen Medien veröffentlichtes Bekennerschreiben und bezog sich zur Begründung seiner Handlungen wesentlich auf diese Verschwörungstheorie. Zudem entlarvte er sich durch seine Spende an die Führungsperson der IB Österreich, Martin SELLNER, als Unterstützer der IB. Strategie Zur Durchsetzung ihrer Ziele beabsichtigt die IB, den Weg einer außerparlamentarischen Opposition zu beschreiten sowie die Meinungsbildung durch öffentliche und medienwirksame Aktionen zu beeinflussen. Diese Strategie bezeichnet sie als "Metapolitik"41. Auf der Internetseite der IB heißt es dazu: "(...) politische Macht stützt sich nicht nur auf Gesetze und Institutionen, sondern maßgeblich auf gesellschaftliche ,Normalität' (...). Unser Ziel ist die Schaffung einer patriotischen Zivilgesellschaft (...) Wir schaffen Berührungsflächen und gegenkulturelle Angebote für patriotische Jugendliche, die sich für ihr Land und ihre Heimat engagieren wollen. (...)" Im "Identitären Jahresrückblick" 2020 hieß es dazu: "Unsere Aufgabe ist keine geringe, unsere Fähigkeiten und unser Einsatz werden gebraucht. Wir sind die Anlaufstelle für Jugendliche und junge Erwachsene ,mit Temperaturerhöhung', die in der Politik nicht eine Karrierebereicherung, sondern eine historische Aufgabe sehen. Wir halten Stand und werden Europa nicht aufgeben!"42 39 Das Verschwörungsnarrativ des "Großen Austausches" geht auf den französischen Begriff "Grand Remplacement" zurück und wird von Gruppierungen der Neuen Rechten benutzt. Sie unterstellen demokratischen Regierungen mit dieser Theorie, dass sie einen geheimen Plan verfolgen, wonach die weißen Mehrheitsbevölkerungen gegen muslimische oder nicht-weiße Einwanderer ausgetauscht werden sollen und ein Untergang Europas die Folge dieses "Großen Austausches" wäre. 40 Remigration im Sinne einer Rückführung von Asylbewerbern und auch von Deutschen mit Migrationshintergrund in die Herkunftsländer. 41 Der Begriff der "Metapolitik" bezeichnet eine politische Zielrichtung, die darauf ausgerichtet ist, gesellschaftliche Debatten im vorpolitischen Raum zu beeinflussen. 42 Schreibweise wie im Original Seite 70 von 255
  • Aktivismus wollen wir auf gesellschaftliche Misstände hinweisen und die linksliberale Hegemonie in Frage stellen. Es geht um die Präsenz
  • Sport und die Gemeinschaftsbildung sind der Nährboden für eine rechte Gegenkultur (...)", werden die Aufgaben der IB in einem Artikel zusammenfassend
Zentrales Element dieser Aufgabe ist die Kampagnenarbeit. Mittels konkreter Aktionen will die IB bestimmte Themen in ihrem Sinne besetzen und ein entsprechendes gesellschaftliches Bewusstsein schaffen: "Durch mutigen, kreativen und frechen Aktivismus wollen wir auf gesellschaftliche Misstände hinweisen und die linksliberale Hegemonie in Frage stellen. Es geht um die Präsenz von patriotischen Positionen im öffentlichen Raum und in den gesellschaftlichen Debatten." Die mediale Aufbereitung ihrer Aktionen spielt für die IB eine wesentliche Rolle: "Wir befinden uns in einem medialen Informationskrieg, in dem wir die Sicht der patriotischen Jugend repräsentieren wollen. Dabei setzten wir auf eigene Kanäle und Informationsplattformen, durch die wir schrittweise eine identitäre Gegenöffentlichkeit aufbauen (...)." Aktivitäten Mit den Worten "Die Aktion, die Gegenkultur und die Charakterbildung. Der Aufbau eigener Freiräume, die Schulung, der Sport und die Gemeinschaftsbildung sind der Nährboden für eine rechte Gegenkultur (...)", werden die Aufgaben der IB in einem Artikel zusammenfassend beschrieben. Das Auftreten der IB in der Öffentlichkeit ist dabei insgesamt sehr vielfältig. Sie führt Versammlungen, Flugblattverteilungen, Sprüh-, Klebeund Plakataktionen durch, zeigt Transparente an Brücken und öffenlichen Gebäuden, teilweise unter Einsatz von Farbund Raucheffekten. Vorwiegend zielen diese Aktionen darauf ab, das demokratische Regierungssystem zu diffamieren und ein islamfeindliches Klima zu schaffen. Darüber hinaus legt die IB großen Wert auf interne Schulungen ihrer Mitglieder und organisiert Veranstaltungen zur Stärkung der Gemeinschaft, "(...) die unserer Jugend wieder ein Bewusstsein für das Eigene vermitteln (...)". Im Berichtsjahr führten sächsische IB-Anhänger diverse Aktivitäten durch bzw. beteiligten sich an regionalen und überregionalen Aktionen. So fand in Paris am 20. Februar eine Großdemonstration unter dem Motto "Pour la Liberte" statt. Damit sollte gegen das Vorhaben der französischen Regierung, die "Generation Identitaire", aus welcher die IDENTITÄRE BEWEGUNG DEUTSCHLAND hervorging, protestiert werden. Aus Solidarität mobilisierten IB-Anhänger aus ganz Europa zur Teilnahme. Auch sächsische IB-Anhänger nahmen am Protestgeschehen teil.43 Mitglieder der IB beteiligten sich auch im Berichtsjahr regelmäßig mit schwarz-gelben LambdaFahnen an verschiedenen Veranstaltungen von PEGIDA in Dresden, u. a. auch am siebenjährigen PEGIDA-Jubiläum am 17. Oktober. Zum Jahrestag der "Freunde von PEGIDA" am 24. Mai in Zittau (Landkreis Görlitz) trat der sächsische IB-Anhänger Maximilian THORN als Gastredner auf und dankte PEGIDA für deren "Standhaftigkeit". Sächsische IB-Mitglieder nahmen mehrfach an verschiedenen Corona-Protesten im Freistaat teil. Die IB versuchte dabei, ihre eigene Verschwörungstheorie des "Großen Austausches" mit derjenigen des "Great Reset"44 zu verschmelzen. Regelmäßig waren bei den Veranstaltungen 43 Am 3. März 2021 verbot Frankreichs Innenminister die "Generation Identitaire". 44 Der "Great Reset" ("Der große Neustart" oder "Der große Umbruch") ist eine Initiative des Weltwirtschaftsforums (WWF) aus dem Jahr 2020, welche die Corona-Pandemie als Anlass zur Neugestaltung von Wirtschaft und Gesellschaft sieht. In der Protestszene, welche die staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen kritisiert, existieren hierzu verschiedene verschwörungstheoretische Interpretationen. So wird die Corona-Pandemie als Teil Seite 71 von 255
  • Juni ein politisches Statement, um staatliche Repressionen gegen Rechtsextremismus in Deutschland und Österreich anzuprangern. "Ob des drohenden Verbotes des Lambda
Jahr hat begonnen, und wir setzen unseren Aktivismus natürlich allen Widrigkeiten zum Trotz fort. Unterstützer und Sympathisanten dürfen sich in der kommenden Zeit aber auch auf viele Aktionen über den Basisaktivismus hinaus in Chemnitz (SN) freuen. 2021 wird ein spannendes Jahr!" Weitere Klebe-, Plakatund Flyerverteilaktionen folgten. Darüber hinaus beteiligten sich Mitglieder der Ortsgruppe an PEGIDA-Veranstaltungen, Corona-Protesten und den identitären "Grenzgängen". Anlässlich des einjährigen Bestehens der Ortsgruppe "(...) ließen patriotische Aktivisten heute [22. September] vor dem Chemnitzer Rathaus eine große Lambdafahne mit Heliumballons an einer Laterne aufsteigen." Am 21. Oktober folgte eine "IB-Zone" in der Chemnitzer Innenstadt, um "(...) auf den Straßen unserer Heimat Informationsund Kampagnenarbeit zu leisten. Wir haben erkannt, dass authentische Alternativen nicht einfach aus dem Nichts entstehen und dass realpolitische Veränderungen nicht durch kurze Empörungswellen nach den nächsten Migranten-Verbrechen stattfinden. Wir lehnen die negativen Entwicklungen in unserem Land mit aller Entschlossenheit ab und sind nicht bereit, unsere Traditionen und Werte aufzugeben." Mit den Worten "Vernetzt euch, Organisiert euch, bildet Banden. Raus aus der Komfortzone!", kündigte die IB-ORTSGRUPPE DRESDEN (WERRA ELBFLORENZ) gleich im Januar ihre Strategie für das Jahr an. Im Mittelpunkt ihrer Aktivitäten standen Wanderungen, Gemeinschaftsund Schulungswochenenden, Gedenkveranstaltungen sowie verschiedene politische Aktionen. Mit dem Banner "Die Idee bleibt unbesiegt!" setzte die Gruppierung am 25. Juni ein politisches Statement, um staatliche Repressionen gegen Rechtsextremismus in Deutschland und Österreich anzuprangern. "Ob des drohenden Verbotes des Lambda in Österreich (...) oder das gestrige Vereinsverbot in Mecklenburg-Vorpommern, diese Maßnahmen sind an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten. Die Feinde der europäischen Völker werden es nicht lassen (...) uns mundtod und unsichtbar zu machen. (...) Sie können weder unsere Ideale noch unsere Ideen jemals verbieten (...)"47 Auch das Thema "Corona" griff W ERRA ELBFLORENZ im Berichtsjahr auf. Mit dem Anbringen des Transparents "COVID 198448Big Brother is watching you" an einer Autobahnbrücke in Dresden am 24. September bediente die Gruppierung die Verschwörungstheorie, dass "(...) sich hinter Covid19(84) die Versuchung verbirgt, das deutsche Volk und die europäischen Völker zu entwurzeln, um den Great Reset herbeizuführen." Um auf die Flüchtlingssituation an der Grenze zwischen Polen und Belarus aufmerksam zu machen und sich mit der polnischen Regierung zu solidarisieren, erfolgte am 13. November in der Dresdner Innenstadt eine Plakataktion unter dem Motto "Verteidiger Europas". Ende September gründete sich in Dresden eine weitere IB-Ortsgruppe mit dem Namen RECONQUISTA DRESDEN. Auf dem entsprechenden Social-Media-Kanal hieß es einen Tag nach der PEGIDA-Kundgebung vom 27. September: "Dresden bleibt Standhaft! Gestern (...) war Pegida. Wir die Patriotische Jugend aus Dresden, gingen für unsere Zukunft auf die Straße. Man trifft uns jetzt immer bei Pegida. Ihr könnt uns nicht brechen! Wir bleiben Standhaft! für Heimat! Freiheit! Tradition! Folgt unbedingt unserer neuen Ortsgruppe (...), um keine Aktionen aus Dresden zu verpassen!". Einen knappen Monat später erfolgte eine erste Flyerverteilaktion im Stadtgebiet. Ende November war RECONQUISTA DRESDEN gemeinsam mit Leipziger IB-Anhängern in der Messestadt unterwegs, um gegen die aus ihrer Sicht bestehende "Coronadiktatur" des Staates zu protestieren. 47 Schreibweise wie im Original 48 Das Transparent ist eine Anspielung auf den Roman "1984" von George Orwell, einer Dystopie über einen totalitären Überwachungsstaat. "Big brother is watching you" ist ein Propaganda-Slogan aus dem Buch. Dieser Roman wird oft herangezogen, wenn staatliche Maßnahmen dahingehend kritisiert werden, dass durch diese nach extremistischer Lesart ein totalitärer Überwachungsstaat etabliert werden soll. Seite 73 von 255
  • Brandenburg 40 Fazt 47 Musik als gemeinsames Erkennungsmerkmal 49 Rechtsextremistische Musikszene n Brandenburg 52 Indizierungsanregungendes Verfassungsschutzes Branden burg 58 Exekutivmaßnahmen
Verfassungsschutzbencht Land Brandenburg 2006 Inhaltsverzeichnis Seite Die "Nationaldemokratische Parte Deutschlands", die "Deutsche Volksunton" und der 'Deutschland-Pakt" Die NPD n den Bundeslandern gestarkte kommunale Bass Die NPD n Brandenburg schwache Wirkung aufde Offendichkeit 14 Kooperation von NPD und Neonazis 23 Die DVU n Brandenburg - quo vads? 27 Der "Deutschland-Pakt' - Modell ohne Zukunft? 30 Prognose 31 Neonazs n Brandenburg Verbote, Auflosungen und Scheinauflosungen 33 Verbot "Schutzbund Deutschland" 33 Langfnstige Wirkung früherer Verbotsmaßnahmen 38 Weitere Aktionen von Neonazis n Brandenburg 40 Fazt 47 Musik als gemeinsames Erkennungsmerkmal 49 Rechtsextremistische Musikszene n Brandenburg 52 Indizierungsanregungendes Verfassungsschutzes Branden burg 58 Exekutivmaßnahmen 59 Ausblick 59 Geschichtsrevisionismus n Brandenburg Von der Leugnung des Holocaust zur "Kommissarschen Reichsregierung' 61 Die Holocaust-Konferenz n Teheran 63 Der Zunde-Prozess n Mannheim und andere Strafverfahren 63 Der "Mahler-Prozess" n Potsdam 67 Rewisionismus und "Reichsregierung" 68
  • Kontakt mit "Reichsbürgern" und "Selbstverwaltern" begeben. Dem Bereich PMK -rechtssind 9 der 24 Fälle zuzuordnen. Ein deliktischer Schwerpunkt ist nicht
II Politisch motivierte Kriminalität Landwirte festzustellen waren. Aufgrund verschiedener Aussagen ist hier von einer unangemeldeten Demonstration von Verschwörern/Reichsbürgern auszugehen. Ergänzend zu der Bearbeitung von Strafverfahren ist die Befassung mit dem Phänomen geprägt durch die Bearbeitung von strafrechtlich irrelevantem Schriftverkehr. "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" überziehen eine Vielzahl von Behörden mit pseudojuristischen Schreiben und fordern zu Einlassungen der Behörden zu den verschiedensten Sachthemen auf. Der Umstand, dass es in Schleswig-Holstein im vergangenem Jahr zu keinen herausragenden Gewaltdelikten im Kontext der "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" gekommen ist, sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass aufgrund der ideologischen Ausrichtung in Verbindung mit der Waffenaffinität in Einzelfällen, gewaltsame Verhaltensweisen und Angriffe jederzeit in Betracht gezogen werden müssen, wenn sich staatliche Organe in den Kontakt mit "Reichsbürgern" und "Selbstverwaltern" begeben. Dem Bereich PMK -rechtssind 9 der 24 Fälle zuzuordnen. Ein deliktischer Schwerpunkt ist nicht erkennbar. Im Vergleich zum Vorjahr ist ein Rückgang von 3 Fällen zu verzeichnen. 5.4 Spionage/Sabotage Straftat Gesamt Gesamt PMK SZ 2023 2024 SS87 StGB Agententätigkeit zu Sabotagezwecken 0 1 1 SS88 StGB Verfassungsfeindliche Sabotage 1 0 0 SS109f StGB Sicherheitsgefährdender 4 1 1 Nachrichtendienst SS109g StGB Sicherheitsgefährdendes Abbilden 1 1 1 Summe 1 3 3 Aufgrund der aktuell veränderten Sicherheitslage erlangt das Themenfeld Spionage/Sabotage eine immer größere Bedeutung. Das Erfordernis, die gesellschaftlichen Entwicklungen und die festgestellte Kriminalitätslage in allen genannten Phänomenbereichen der PMK auf eine mögliche Motivlage fremder staatlicher Akteure zu betrachten, stellt die Sicherheitsbehörden im Berichtszeitraum vor neue Herausforderungen. Dieses Themenfeld ist stark davon geprägt, dass viele weiche Daten zur Bewertung und Einordnung der polizeilich erfassten Vorgänge herangezogen werden müssen. Im Berichtszeitraum konnten verschiedene Auffälligkeiten an militärischen Einrichtungen und kritischer Infrastruktur festgestellt werden, ohne dass die Vorgänge zweifelsfrei diesem Themenfeld zugeordnet werden konnten. Zudem ließ sich aus vielen Vorkommnissen noch kein Anfangsverdacht einer Straftat begründen, so dass bislang keine Erfassung erfolgte. Seite 49
  • Zweck der Datei, 3. Inhalt, Umfang, Voraussetzungen und Rechtsgrundlage der Speicherung, Übermittlung und Nutzung (betroffener Personenkreis, Arten der Daten
(4) 1In den Fällen des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 2 und des Absatzes 3 Satz 2 tritt an die Stelle der Löschung der personenbezogenen Daten durch die Verfassungsschutzbehörde die Abgabe an das Landesarchiv. 2Die Nutzung archivierter Daten durch die Verfassungsschutzbehörde ist ausgeschlossen, solange diese nicht allgemein zugänglich sind. (5) Personenbezogene Daten, die ausschließlich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, dürfen nur für diese Zwecke oder zur Verfolgung von Straftaten nach dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz weiterverarbeitet werden. SS 11 Berichtigung, Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten in Akten (1) Stellt die Verfassungsschutzbehörde fest, dass in Akten gespeicherte personenbezogene Daten unrichtig sind, oder wird ihre Richtigkeit von Betroffenen bestritten, so ist dies in der Akte zu vermerken. (2) 1Für Akten, die zu einer bestimmten Person geführt werden, gilt SS 10 Abs. 2 und 3 entsprechend. 2Im Übrigen hat die Verfassungsschutzbehörde personenbezogene Daten zu sperren, wenn sie bei der Einzelfallbearbeitung feststellt, dass ohne die Sperrung schutzwürdige Interessen von Betroffenen beeinträchtigt würden, und die Daten für die künftige Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind. 3Gesperrte Daten sind mit einem entsprechenden Vermerk zu versehen; sie dürfen nicht mehr weiterverarbeitet werden. 4Eine Aufhebung der Sperrung ist möglich, wenn ihre Voraussetzungen nachträglich entfallen. (3) 1Sind Akten der Verfassungsschutzbehörde für ihre Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich, so tritt an die Stelle ihrer Vernichtung die Abgabe an das Landesarchiv. 2Für Akten, die zu einer bestimmten Person geführt werden, oder andere Akten, die personenbezogene Daten enthalten, gilt SS 10 Abs. 4 Satz 2 entsprechend. SS 12 Dateibeschreibungen (1) 1Für jede Datei bei der Verfassungsschutzbehörde sind in einer Dateibeschreibung festzulegen: 1. die Bezeichnung der Datei, 2. der Zweck der Datei, 3. Inhalt, Umfang, Voraussetzungen und Rechtsgrundlage der Speicherung, Übermittlung und Nutzung (betroffener Personenkreis, Arten der Daten), 4. Überprüfungsfristen, Speicherungsdauer, 5. die nach dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, 6. bei automatisierten Verfahren die Betriebsart des Verfahrens, die Art der Geräte, die Stellen, bei denen sie aufgestellt sind, sowie das Verfahren zur Übermittlung, Sperrung, Löschung und Auskunftserteilung. 2 Satz 1 gilt nicht für Dateien, die aus ausschließlich verarbeitungstechnischen Gründen vorübergehend vorgehalten werden. (2) Vor dem Erlass einer Dateibeschreibung ist die oder der Landesbeauftragte für den Datenschutz anzuhören. (3) 1Die Speicherung personenbezogener Daten ist auf das erforderliche Maß zu beschrän178
  • Unterrichtung ist auf die Möglichkeit nachträglichen Rechtsschutzes und die dafür vorgesehene Frist hinzuweisen. 4Die sofortige weitere Beschwerde ist nur statthaft
  • gespeichert, verändert, übermittelt und genutzt werden, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; Absatz 1 Sätze
  • gilt entsprechend. 2Wird die Rechtmäßigkeit der Maßnahme nicht richterlich festgestellt, so dürfen die bereits erhobenen Daten nicht gespeichert, verändert
schutzabteilung Tätigen, die oder der die Befähigung zum Richteramt hat. 2Liegen die Voraussetzungen der Anordnung nicht mehr vor, so ist die Maßnahme unverzüglich zu beenden. (4) 1Gegen die Anordnung der Maßnahme steht der betroffenen Person nur die sofortige Beschwerde zu. 2Die Frist beginnt mit Zugang der Unterrichtung nach SS 6 Abs. 9. 3In der Unterrichtung ist auf die Möglichkeit nachträglichen Rechtsschutzes und die dafür vorgesehene Frist hinzuweisen. 4Die sofortige weitere Beschwerde ist nur statthaft, wenn das Landgericht sie wegen der grundsätzlichen Bedeutung zulässt oder das Landgericht die Anordnung im Beschwerdeverfahren erlassen hat. (5) 1Maßnahmen nach SS 6 a Abs. 5 bedürfen der Anordnung durch die Leiterin oder den Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder durch die Vertreterin oder den Vertreter. 2 Absatz 1 Sätze 4 und 5 sowie Absatz 3 gelten entsprechend. (6) 1Daten, die aufgrund einer Anordnung nach SS 6 a Abs. 5 erhoben worden sind, dürfen zu anderen als den dort genannten Zwecken unter den Voraussetzungen des SS 6 Abs. 6 Satz 2 gespeichert, verändert, übermittelt und genutzt werden, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; Absatz 1 Sätze 2, 6 und 7 gilt entsprechend. 2Wird die Rechtmäßigkeit der Maßnahme nicht richterlich festgestellt, so dürfen die bereits erhobenen Daten nicht gespeichert, verändert und genutzt werden; sie sind unverzüglich zu löschen. 3SS 4 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes gilt entsprechend. (7) Von einer Maßnahme nach SS 6 a Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 5 ist der Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes in der nächsten nach der Anordnung stattfindenden Sitzung zu unterrichten. (8) 1Nach Beendigung einer Maßnahme nach SS 6 a Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 5 teilt das Fachministerium abweichend von SS 6 Abs. 9 Satz 5 dem Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes innerhalb von sechs Monaten die Unterrichtung der Betroffenen oder die Gründe für eine Zurückstellung nach SS 6 Abs. 9 Satz 3 mit. 2Dem Ausschuss sind jeweils nach einem Jahr eine weitere Zurückstellung der Unterrichtung und deren Gründe mitzuteilen. 3Soll die Unterrichtung endgültig unterbleiben, so bedarf es abweichend von SS 6 Abs. 9 Satz 6 Nr. 4 der Zustimmung des Ausschusses. (9) Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe der Absätze 1 bis 6 sowie des SS 6 a eingeschränkt. SS6c Verfahrensvorschriften für das heimliche Mithören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes unter Einsatz technischer Mittel (1) Für die Anordnung des Einsatzes eines nachrichtendienstlichen Mittels nach SS 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 außerhalb einer Wohnung gilt SS 5 b Abs. 1 bis 3 entsprechend. (2) 1Werden durch eine Maßnahme nach Absatz 1 Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erfasst, so dürfen diese nicht gespeichert, verändert oder genutzt werden; entsprechende Aufzeichnungen sind unverzüglich zu löschen. 2Die Tatsache, dass Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erhoben wurden, und die Löschung der Daten sind zu dokumentieren. (3) Für personenbezogene Daten, die durch Maßnahmen nach Absatz 1 erhoben wurden, gelten die SSSS 4 und 12 Abs. 1 und 3 des Artikel 10-Gesetzes sowie SS 4 Abs. 5 und 6 Nds. AG G 10 entsprechend; SS 6 Abs. 6, 8 und 9 findet keine Anwendung. 175
  • gefährdet wird. 4 In der Unterrichtung ist auf die Rechtsgrundlage der Maßnahme und das Auskunftsrecht nach SS 13 hinzuweisen. 5Die
oder ausgehen kann. 3Die Maßnahme ist unverzüglich zu beenden, wenn ihr Zweck erreicht ist oder sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass er nicht oder nicht auf diese Weise erreicht werden kann. (5) 1Die Anwendung der Mittel nach Absatz 1 Satz 1 Nrn. 1, 2 und 4 bedarf der Anordnung durch die Leiterin oder den Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder die Vertreterin oder den Vertreter. 2Dies gilt auch für Mittel nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 3, wenn diese innerhalb einer Woche insgesamt länger als 24 Stunden oder über einen Zeitraum von einer Woche hinaus durchgeführt werden sollen (längerfristige Observation) oder besondere für Observationszwecke bestimmte technische Mittel eingesetzt werden. (6) 1Die mit Mitteln nach Absatz 1 erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur für den Zweck gespeichert, verändert und genutzt werden, zu dem sie erhoben worden sind. 2 Eine Speicherung, Veränderung, Übermittlung oder Nutzung zu anderen Zwecken ist nur zulässig, wenn das zur Erhebung verwendete Mittel auch für den anderen Zweck hätte angewendet werden dürfen und die Daten im Fall der Übermittlung zur Erfüllung der Aufgaben des Empfängers erforderlich sind. 3Sind mit den Daten nach Satz 1 sonstige Daten der betroffenen Personen oder von Dritten so verbunden, dass eine Trennung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist, so dürfen sie gemeinsam mit den Daten nach Satz 1 gespeichert und übermittelt werden; sie sind zu sperren. (7) 1Werden den in Absatz 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 genannten Personen Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung bekannt, so dürfen diese nicht gespeichert, verändert oder genutzt werden; sie sind unverzüglich zu löschen. 2Die Tatsache, dass Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erhoben wurden, und die Löschung der Daten sind zu dokumentieren. (8) 1Personenbezogene Daten, die durch Maßnahmen nach Absatz 1 erhoben wurden, sind entsprechend zu kennzeichnen. 2Sie dürfen an eine andere Stelle nur übermittelt werden, wenn diese die Kennzeichnung aufrechterhält. (9) 1Die Verfassungsschutzbehörde hat die Betroffenen über eine Maßnahme nach Absatz 1 Satz 1 Nrn. 1, 2, 4 und 7 nach ihrer Beendigung zu unterrichten. 2Das gilt auch für eine Maßnahme nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 3, wenn es sich um eine längerfristige Observation handelt oder besondere für Observationszwecke bestimmte technische Mittel eingesetzt werden. 3Die Unterrichtung wird zurückgestellt, solange 1. eine Gefährdung des Zwecks der Maßnahme nicht ausgeschlossen werden kann, 2. durch das Bekanntwerden der Maßnahme Leib, Leben, Freiheit oder ähnlich schutzwürdige Belange einer Person gefährdet werden, 3. ihr überwiegende schutzwürdige Belange einer anderen betroffenen Person entgegenstehen oder 4. durch das Bekanntwerden der Maßnahme die weitere Verwendung der in Absatz 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 genannten Personen gefährdet wird. 4 In der Unterrichtung ist auf die Rechtsgrundlage der Maßnahme und das Auskunftsrecht nach SS 13 hinzuweisen. 5Die Zurückstellung der Unterrichtung über eine Maßnahme ist spätestens nach Ablauf von zwei Jahren unter Angabe des Grundes der oder dem Landesbeauftragten für den Datenschutz mitzuteilen. 6Einer Unterrichtung bedarf es endgültig nicht, wenn 1. die Voraussetzung der Zurückstellung auch fünf Jahre nach Beendigung der Maßnahme noch nicht entfallen ist, 172
  • Verbotsgründe Status PhänomenVerbotsbereich verfügung "Blood & Ho12.09.2000 - Vereinszweck Unanfechtbar Rechtsextrenour" (B&H) gegen die verfasmistische mit "White sungsmäßige OrdBestrebunYouth" nung gerichtet
VERFASSUNGSSCHUTZ UND DEMOKRATIE Organisation Datum der Verbotsgründe Status PhänomenVerbotsbereich verfügung "Blood & Ho12.09.2000 - Vereinszweck Unanfechtbar Rechtsextrenour" (B&H) gegen die verfasmistische mit "White sungsmäßige OrdBestrebunYouth" nung gerichtet gen - gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet "Kalifats08.12.2001/ - Bestrebungen Unanfechtbar Islamististaat" und 14.12.2001/ gegen die verfassche/isla35 Teil13.05.2002/ sungsmäßige Ordmistisch-terorganisatio16.09.2002 nung und den Geroristische nen danken der VölBestrebunkerverständigung gen - Propagierung von Gewalt als Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele "Al-Aqsa e.V." 31.07.2002 - Verstoß gegen den Unanfechtbar IslamistiGedanken der Völsche/islakerverständigung mistisch-ter- - Unterstützung roristische einer Vereinigung Bestrebunaußerhalb der gen Bundesrepublik Deutschland, die Anschläge gegen Personen veranlasst, jeweils durch finanzielle Unterstützung von HAMAS-Sozialvereinen 30
  • allein die der Verfassungsschutzbehörde nach diesem Gesetz und anderen Rechtsvorschriften obliegenden Aufgaben wahrnimmt. (2) 1Verfassungsschutzbehörden anderer Länder dürfen im Land
SS2 Zuständigkeit (1) 1Verfassungsschutzbehörde ist das für Inneres zuständige Ministerium (Fachministerium). 2Das Fachministerium unterhält eine gesonderte Abteilung (Verfassungsschutzabteilung), die allein die der Verfassungsschutzbehörde nach diesem Gesetz und anderen Rechtsvorschriften obliegenden Aufgaben wahrnimmt. (2) 1Verfassungsschutzbehörden anderer Länder dürfen im Land Niedersachsen nur im Einvernehmen mit der Verfassungsschutzbehörde tätig werden. 2Ihre Befugnisse bestimmen sich dabei nach den Vorschriften dieses Gesetzes. 3Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf im Land Niedersachsen nur im Benehmen mit der Verfassungsschutzbehörde tätig werden (SS 5 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes). (3) Die Verfassungsschutzbehörde darf andere Verfassungsschutzbehörden nicht um Maßnahmen ersuchen, zu denen sie selbst nicht befugt ist. SS3 Aufgaben (1) 1Aufgabe der Verfassungsschutzbehörde ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben, 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland für eine fremde Macht, 3. Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, 4. Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) oder gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. 2 Die Leiterin oder der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder die Vertreterin oder der Vertreter bestimmt die Objekte, die zur Erfüllung der Aufgaben nach Satz 1 Nrn. 1, 3 und 4 planmäßig zu beobachten und aufzuklären sind (Beobachtungsobjekte). 3SS 5 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. 4Die Bestimmung eines Beobachtungsobjektes ist regelmäßig zu überprüfen. 5Sie ist aufzuheben, wenn die Voraussetzung des SS 5 Abs. 1 Satz 2 entfallen ist. 6Die Bestimmung eines Beobachtungsobjektes bedarf der Zustimmung der Fachministerin oder des Fachministers oder der Vertreterin oder des Vertreters. (2) 1Die Verfassungsschutzbehörde unterrichtet die zuständigen Stellen über Art und Ausmaß von Bestrebungen und Tätigkeiten nach Absatz 1. 2Die Unterrichtung soll die zuständigen Stellen in die Lage versetzen, die erforderlichen Abwehrmaßnahmen zu treffen. (3) Die Verfassungsschutzbehörde wirkt mit 1. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen nach Maßgabe des Niedersächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes, 2. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stel165

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