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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Wegner zog über die offene Wahlliste der Partei "DIE LINKE." (vgl. Nr. 1) in den niedersächsischen Landtag ein und wurde
  • Jahren gefeiert. Am 14. Februar 2008 rechtfertigte Wegner im Politmagazin
LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN UND VERDACHTSFÄLLE 2. "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) und Umfeld 2.1 "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) Gründung: 1968 Sitz: Essen Vorsitzender: Heinz Stehr Mitglieder: 4.200 (2007: 4.200) Publikationen: "Unsere Zeit" (UZ) (Zentralorgan), wöchentlich, Auflage: 7.000 (2007: 7.000); "Marxistische Blätter" (theoretisches Organ), sechs Ausgaben im Jahr Die DKP hält weiterhin an ihrer seit Jahrzehnten gültigen ideologisch-politischen Orientierung und laut Parteiprogramm von 2006 am Ziel Sozialismus/Kommunismus fest. So bekräftigte der Parteivorsitzende Heinz Stehr: "Die Wichtigkeit der DKP besteht darin, dass sie den wissenschaftlichen Sozialismus zur Grundlage ihrer Politik macht; dass sie - aus meiner Sicht - die einzige Partei ist, die in ihrer Strategie und Taktik den revolutionären Bruch anstrebt." (UZ Nr. 32 vom 8. August 2008, S. 2) Ein bedeutendes Ereignis für die DKP war 2008 die Landtagswahl in Niedersachsen am 27. Januar 2008. Das DKP-Mitglied Christel Wegner zog über die offene Wahlliste der Partei "DIE LINKE." (vgl. Nr. 1) in den niedersächsischen Landtag ein und wurde von der DKP als erste Kommunistin in einem bundesdeutschen Landtag seit "Neukonstituierung" der DKP vor 40 Jahren gefeiert. Am 14. Februar 2008 rechtfertigte Wegner im Politmagazin 175
  • LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN UND VERDACHTSFÄLLE von Delegationen zu Parteitagen und Pressefesten der Parteizeitungen bis hin zu gemeinsamen Gesprächen. Im Zusammenhang
  • offenen Wahllisten beschloss der 1. Parteitag der Partei "DIE LINKE." am 24./25. Mai 2008 in Cottbus, dass auf zukünftigen
  • Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung bei der Partei DIE LINKE." und die "Geschichtskommission beim Parteivorstand der DKP" ein gemeinsames Kolloquium
  • traten mehrere Bundestagsund Landtagsabge(RH) ordnete der Partei "DIE LINKE." in die RH (vgl. Nr. 5) ein. Der Eintrittserklärung127 zufolge
  • Beitrag zur Stärkung der außerparlamentarischen Bewegung leisten. Solidaritätsarbeit "DIE LINKE." griff auch weiterhin Anliegen der in Deutschland für Kurdistan
  • eintreten! Wider Repression und Duckmäusertum!", Internetseite der Partei "DIE LINKE." (10. Januar
LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN UND VERDACHTSFÄLLE von Delegationen zu Parteitagen und Pressefesten der Parteizeitungen bis hin zu gemeinsamen Gesprächen. Im Zusammenhang mit einer Gesetzesänderung zu Kandidaturen auf offenen Wahllisten beschloss der 1. Parteitag der Partei "DIE LINKE." am 24./25. Mai 2008 in Cottbus, dass auf zukünftigen Wahllisten der Partei für Europa-, Bundestagsund Landtagswahlen nur noch Parteimitglieder und Parteilose kandidieren dürfen. Bei Kommunalwahlen hingegen ist eine Kandidatur von Mitgliedern anderer Parteien, insbesondere der DKP, weiterhin grundsätzlich möglich und auch erwünscht. Schon traditionell richteten der "Marxistische Arbeitskreis zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung bei der Partei DIE LINKE." und die "Geschichtskommission beim Parteivorstand der DKP" ein gemeinsames Kolloquium aus (28. Kolloquium zum Thema "Walter Ulbricht in seiner Zeit" am 14. Juni 2008 in Berlin). "Rote Hilfe e.V." Im Januar 2008 traten mehrere Bundestagsund Landtagsabge(RH) ordnete der Partei "DIE LINKE." in die RH (vgl. Nr. 5) ein. Der Eintrittserklärung127 zufolge wollten die Abgeordneten der RH demonstrativ zur Seite stehen und dadurch einen Beitrag zur Stärkung der außerparlamentarischen Bewegung leisten. Solidaritätsarbeit "DIE LINKE." griff auch weiterhin Anliegen der in Deutschland für Kurdistan mit einem vereinsrechtlichen Betätigungsverbot belegten "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) bzw. deren Nachfolgeorganisation "Volkskongress Kurdistans" (KONGRA GEL; vgl. Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern und Verdachtsfälle (ohne Islamismus), Kap. II, Nr. 1.2) auf, um diese politisch zu unterstützen. 127 "Für Solidarität eintreten! Wider Repression und Duckmäusertum!", Internetseite der Partei "DIE LINKE." (10. Januar 2008). 174
  • LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN UND VERDACHTSFÄLLE Auf einer Diskussionsveranstaltung der SL-Landesgruppe Sachsen am 23. Februar 2008 betonte ein Bundesvorstandsmitglied der Partei
  • Cuba Si in der Partei schaft Cuba Si" DIE LINKE." ist weiterhin wesentlicher Träger der Solidaritätsarbeit für Kuba
  • nach SS 7 Bundessatzung der Partei "DIE LINKE." erforderliche Quorum für eine Anerkennung 124 Internetseite der SL (23. April
  • LINKE. Newsletter" vom 31. Januar 2008; Internetseite "DIE LINKE." (12. Februar 2008). 126 "Neues Deutschland" Nr. 86 vom 12./13
LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN UND VERDACHTSFÄLLE Auf einer Diskussionsveranstaltung der SL-Landesgruppe Sachsen am 23. Februar 2008 betonte ein Bundesvorstandsmitglied der Partei, dass man noch nicht die Macht habe, wenn man in der Regierung sitze; daher müsse man über "gesellschaftsverändernde Strategien nachdenken".124 "ArbeitsgemeinDie 1991 gegründete "Arbeitsgemeinschaft Cuba Si in der Partei schaft Cuba Si" DIE LINKE." ist weiterhin wesentlicher Träger der Solidaritätsarbeit für Kuba und hat über 400 Mitglieder in zehn Landesverbänden.125 Die Arbeitsgemeinschaft (AG) unterstützte im März 2008 - u.a. gemeinsam mit dem Parteivorstand der DKP und der Gruppe "Kommunistische Arbeiterzeitung" (KAZ) - einen Aufruf zur Unterstützung des sozialistischen Kuba. Darin heißt es: "Solidarität mit Cuba! (...) Was diese Handlanger des US-Staatsterrorismus meinen ist klar: Sturz der cubanischen Regierung und der sozialistischen Gesellschaftsordnung! Wir rufen die Freundinnen und Freunde des cubanischen Volkes und seiner sozialistischen Regierung auf: Verteidigen wir Cubas Unabhängigkeit und Souveränität!" (jW Nr. 62 vom 13. März 2008, Beilage "literatur", S. 7) Im April 2008 warb die AG in einer Zeitungsanzeige mit dem Appell "Viva la Revolucion!" für eine "Sonderreise zum 50. Jahrestag des Sieges der kubanischen Revolution" vom 30. Dezember 2008 bis 16. Januar 2009.126 "Marxistisches Das MF ist ein Zusammenschluss orthodox-kommunistisch oriForum" (MF) entierter Mitglieder und Sympathisanten. Mit seinen - bundesweit - 58 Mitgliedern hat das MF das nach SS 7 Bundessatzung der Partei "DIE LINKE." erforderliche Quorum für eine Anerkennung 124 Internetseite der SL (23. April 2008). 125 "DIE LINKE. Newsletter" vom 31. Januar 2008; Internetseite "DIE LINKE." (12. Februar 2008). 126 "Neues Deutschland" Nr. 86 vom 12./13. April 2008, S. 15. 172
  • Interessen der betroffenen Person, insbesondere wegen der Gefahr einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgegenstehen. Die Übermittlung ist aktenkundig zu machen. Der Empfänger
VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ SS 18 Übermittlung personenbezogener Daten durch die Verfassungsschutzbehörde (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten an öffentliche Stellen übermitteln, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist oder der Empfänger die Daten zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder sonst für Zwecke der öffentlichen Sicherheit benötigt. Der Empfänger darf die übermittelten Daten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden. (2) Auf Anfragen der Einstellungsbehörden erteilt der Verfassungsschutz auch Auskünfte zur Überprüfung der Verfassungstreue von Personen, die sich für den öffentlichen Dienst bewerben. Die Auskunft ist beschränkt auf gerichtsverwertbare Tatsachen aus vorhandenen Unterlagen. (3) Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten an ausländische Stellen sowie an überund zwischenstaatliche Stellen übermitteln, wenn die Übermittlung zur Erfüllung ihrer Aufgaben oder zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinteressen des Empfängers erforderlich ist. Die Übermittlung unterbleibt, wenn auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Person, insbesondere wegen der Gefahr einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgegenstehen. Die Übermittlung ist aktenkundig zu machen. Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, dass die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie ihm übermittelt wurden und die Verfassungsschutzbehörde sich vorbehält, über die vorgenommene Verwendung der Daten um Auskunft zu bitten. (4) Die Verfassungsschutzbehörde darf im Rahmen ihrer Aufgaben nach SS 4 personenbezogene Daten an andere Verfassungsschutzbericht des Landes SachsenAnhalt 2016 190
  • Destabilisierung des jeweiligen Zielstaats und seiner demokratischen und rechtsstaatlichen Institutionen sowie die Schaffung günstiger Voraussetzungen für die Umsetzung der eigenen
Zusammenfassung Die Bedrohungslage durch ausländische Nachrichtendienste und sonstige geheimdienstlich oder sicherheitsgefährdend agierende Strukturen ist in Nordrhein-Westfalen so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Die Aktivitäten reichen von illegitimer Einflussnahme über klassische Spionage und Cyberangriffe bis hin zu staatsterroristischen Aktivitäten. Die Bedrohungslage ist komplex und dynamisch. Illegitime Einflussnahme ist in den letzten Jahren zu einem wesentlichen Mittel im Kampf um Einfluss und Vorherrschaft im globalen Gefüge geworden. Übergeordnete Ziele solcher Aktivitäten sind die Destabilisierung des jeweiligen Zielstaats und seiner demokratischen und rechtsstaatlichen Institutionen sowie die Schaffung günstiger Voraussetzungen für die Umsetzung der eigenen politischen Ziele. Daneben betreiben einige Staaten eine gezielte und oftmals desintegrative Diasporapolitik mit deren Hilfe die jeweilige Auslandscommunity kontrolliert, beeinflusst und für die eigenen politischen Zwecke instrumentalisiert werden soll. Die Spionageabwehr hat im Berichtsjahr umfassende Einflussnahmeversuche diverser Staaten auf unterschiedlichsten Feldern in Nordrhein-Westfalen festgestellt. Mit einer weiteren Zunahme entsprechender Aktivitäten ist zu rechnen. Im Bereich der Spionage interessieren sich ausländische Nachrichtendienste für Haltungen, Verhandlungspositionen und Zielsetzungen politischer Akteure auf Landesund Kommunalebene. Aber auch Behördenmitarbeiter, ihre Zuständigkeiten und ihr Agieren werden in NRW durch nachrichtendienstliche Strukturen in den Blick genommen. Solche Aktivitäten folgen stets dem Interesse, Personen oder Organisationen für die eigene politische Agenda zu vereinnahmen, sie zu beeinflussen oder gar nachrichtendienstlich nutzbare Zugänge zu schaffen. Darüber hinaus sieht sich die nordrhein-westfälische Wirtschaft und Wissenschaft weiterhin einem erheblichen Spionagerisiko ausgesetzt. Die fortschreitende Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft sowie die zunehmende Vernetzung eröffnen ausländischen Nachrichtendiensten die Möglichkeit, ihre Operationsziele auch über Cyberangriffe zu erreichen. Die detektierten Cyberangriffe ausländischer Dienste lassen die immensen technischen Fähigkeiten erahnen. 286 spIonageabwehr, cyberabwehr und wIrtschaftsschutz Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2021
  • ausländischer Einflussnahme eine erhebliche Bedrohung für die Demokratie und rechtsstaatliche Institutionen und Prozesse ausgeht. Der Austausch mit dem Landtag soll
mit der Funktion zum Zurücksetzen des Passworts verknüpfte Konten in den sozialen Medien übernommen werden. Zum anderen lassen sich im kompromittierten E MaiKonto gespeicherte Kontakte für Phishing-Angriffe auf die entsprechenden Personen missbrauchen. In beiden Fällen könnte ein Angreifer die Zugänge beispielsweise für die Verbreitung von Falschmeldungen oder Verleumdungen nutzen. Die Vorgehensweise der Angreifer in Deutschland ähnelte der einer Gruppierung, die in Osteuropa mit Falschmeldungen in Zusammenhang gebracht wird. Aufgrund des Versendens von Nachrichten unter falschem Namen wird die Gruppierung als "Ghostwriter" bezeichnet. Die Cyberangriffe auf Bundestagsund Landtagsabgeordnete wurden in einer Regierungspressekonferenz am 6. September 2021 durch die Bundesregierung verurteilt. In der Pressekonferenz ordnete die Bundesregierung die Aktivitäten Cyberakteuren des russischen Staates und konkret dem russischen Militärgeheimdienst GRU zu. Aktive Sensibilisierung durch den Verfassungsschutz Von den Phishing-Versuchen waren 15 politisch aktive Personen in Nordrhein-Westfalen betroffen. Hierzu zählten neun Mitglieder des Landtages, vier Lokalpolitiker, ein ehemaliges Mitglied des Landtages sowie ein früherer Lokalpolitiker. Der nordrheinwestfälische Verfassungsschutz hat die betroffenen Personen sensibilisiert und auf die besondere Gefahr aufmerksam gemacht. Darüber hinaus wurden der Präsident des nordrhein-westfälischen Landtags informiert und Beschäftigte des Landtages mit einem Informationsschreiben sensibilisiert. Die Fraktionen des Landtags wurden im Vorfeld der Bundestagswahl durch den Leiter des Verfassungsschutzes NordrheinWestfalen umfassend über die drohenden Gefahren der Einflussnahme ausländischer Nachrichtendienste informiert. Die Beobachtungen aus dem Berichtsjahr bestätigen erneut, dass von illegitimer ausländischer Einflussnahme eine erhebliche Bedrohung für die Demokratie und rechtsstaatliche Institutionen und Prozesse ausgeht. Der Austausch mit dem Landtag soll fortgesetzt werden, zumal die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen im Mai 2022 Einflussakteuren erneut potentielle Betätigungsfelder bietet. Daneben wurden und werden in Politik und Verwaltung auf kommunaler und Landesebene Vorträge gehalten sowie Beratungen und Hintergrundgespräche durchgeführt. Der Bedarf in diesem Bereich ist groß und die Anzahl potentiell betroffener Stellen hoch. Vor diesem Hintergrund werden derzeit Konzepte erstellt, auf deren Basis eine systematische und langfristig flächendeckende Sensibilisierung für die nächsten Jahre sichergestellt werden soll. spIonageabwehr, cyberabwehr und wIrtschaftsschutz 289 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2021
  • Stabilität und Integrität des betroffenen Staates. Seine rechtsstaatlichen Institutionen und Repräsentanten sowie die demokratischen Prozesse sollen geschwächt und das Vertrauen
Spionage, politische Einflussnahme ausländischer Staaten und Proliferation Nach wie vor sind die Russische Föderation, die Volksrepublik China, die Islamische Republik Iran und die Republik Türkei die Hauptakteure gegen Deutschland und Nordrhein-Westfalen gerichteter Spionage. Die Zahl der darüber hinaus in NRW agierenden Nachrichtendienste ist jedoch hoch und das Ausmaß ihrer Aufklärungsinteressen gestaltet sich noch vielfältiger und tendenziell umfangreicher als in den Vorjahren. Mit dem sogenannten 360-Grad-Blick geht die Spionageabwehr jedem Hinweis auf illegale oder statuswidrige Aktivitäten ausländischer Nachrichtendienste in Deutschland nach. Im Berichtsjahr wurden in diesem Bereich umfangreiche Maßnahmen zur Aufklärung und Abwehr umgesetzt. Politische Einflussnahme Bei illegitimer ausländischer Einflussnahme, die von fremden Nachrichtendiensten oder sonstigen Stellen ausländischer Staaten ausgeht, handelt es sich um eine der bedeutsamsten Bedrohungen für das westliche Demokratieund Werteverständnis. Übergeordnete Ziele derartiger Angriffe sind das Unterminieren oder Zerstören des Vertrauens in die Stabilität und Integrität des betroffenen Staates. Seine rechtsstaatlichen Institutionen und Repräsentanten sowie die demokratischen Prozesse sollen geschwächt und das Vertrauen in eine unabhängige mediale Berichterstattung beschädigt werden. Weil sich Einflussnahmeversuche gegen den demokratischen Verfassungsstaat und seine Institutionen richten, handelt es sich dabei um sicherheitsgefährdende Bestrebungen im Sinne des Verfassungsschutzgesetzes, deren Aufdeckung und Offenlegung Aufgabe der Spionageabwehr ist. 2021 [?] 4. Februar Verurteilung eines iranischen Diplomaten in Antwerpen/Belgien wegen Staatsterrorismus 290 spIonageabwehr, cyberabwehr und wIrtschaftsschutz Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2021
  • sozialen Medien und wurden unter anderem von bekannten Rechtsextremisten über Telegram geteilt. In Nordrhein-Westfalen sind russische Nachrichtendienste im Berichtsjahr
  • Außenministerin Baerbock sprach von einer "schwerwiegenden Verletzung deutschen Rechts und der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland". 2021 [?] 28. Oktober Das Berliner
keit staatlicher Einflussnarrative in extremistische Milieus dienen. Auf der Grundlage entsprechender Artikel von RT DE fanden Desinformationen weitere Verbreitung in sozialen Medien und wurden unter anderem von bekannten Rechtsextremisten über Telegram geteilt. In Nordrhein-Westfalen sind russische Nachrichtendienste im Berichtsjahr erneut intensiv tätig gewesen. Neben konspirativ durchgeführten Operationen agieren Mitarbeiter der russischen Nachrichtendienste regelmäßig im Wege offener und halboffener Informationsbeschaffung aus Legalresidenturen heraus. Dabei versuchen sie, sich auf unterschiedlichen Ebenen mit Vertretern nordrhein-westfälischer Parteien, Behörden und zivilgesellschaftlicher Institutionen zu vernetzen. Ziele sind eine Vereinnahmung, Abschöpfung und Anbahnung zu nachrichtendienstlichen Zwecken. Neben klassisch nachrichtendienstlichen Methoden steht die Russische Föderation im dringenden Verdacht, staatsterroristische Mittel insbesondere gegen als oppositionell oder staatsfeindlich definierte Personen einzusetzen. Im Fall der Ermordung eines georgischen Staatsangehörigen tschetschenischer Herkunft im Kleinen Tiergarten in Berlin im August 2019 hatte der Generalbundesanwalt im Juni 2020 Anklage erhoben und die Tat als "Auftragsmord staatlicher russischer Stellen" bezeichnet. Die Staatsschutzkammer des Berliner Kammergerichtes verurteilte den Angeklagten Mitte Dezember 2021 zu einer lebenslangen Haftstrafe und stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Das Gericht war in dem Verfahren zu der Überzeugung gelangt, dass der Mord im Auftrag staatlicher russischer Stellen erfolgte. Zudem spreche vieles dafür, dass der Angeklagte ein Offizier des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB sei. Außenministerin Baerbock sprach von einer "schwerwiegenden Verletzung deutschen Rechts und der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland". 2021 [?] 28. Oktober Das Berliner Kammergericht verurteilt einen russischen Spion wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu einer Bewährungsstrafe 298 spIonageabwehr, cyberabwehr und wIrtschaftsschutz Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2021
  • Basis eines aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte rechtsstaatswidrig weit gefassten Terrorismusbegriffs. Anlässe können unter anderem eine Teilnahme
  • Demonstrationen in Deutschland, eine Mitgliedschaft in einem in Deutschland rechtlich legal eingetragenen Verein mit Bezug zu kurdischen Anliegen oder regierungskritische
türkischstämmiger Personen besteht für die türkischen Nachrichtendienste eine günstige Beschaffungslage. Neben Informationen, die bei nachrichtendienstlichen Operationen erhoben werden, verfügt die türkische Regierung über auf Selbstanbieter und Denunziationen zurückgehende Erkenntnisse. Ausforschungsbemühungen der türkischen Nachrichtenund Sicherheitsdienste dienen dem Ziel, Strukturen und Aktivitäten der relevanten Personen und Organisationen aufzuklären. Dabei muss damit gerechnet werden, dass in NRW gewonnene Erkenntnisse gegen die betroffenen Personen eingesetzt werden. Bei solchen Informationen kann es sich um geringfügige, den Betroffenen unter Umständen gar nicht bewusste oder lediglich von Dritten behauptete Berührungspunkte zu in der Türkei als terroristisch eingestuften Organisationen handeln. Belegt wird dies eindrücklich durch die im Berichtsjahr weiterhin hohe Zahl von Festnahmen türkischstämmiger Personen bei Einreise in die Türkei. Die Festnahmen sowie Einoder Ausreisesperren erfolgen oftmals auf Basis eines aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte rechtsstaatswidrig weit gefassten Terrorismusbegriffs. Anlässe können unter anderem eine Teilnahme an Demonstrationen in Deutschland, eine Mitgliedschaft in einem in Deutschland rechtlich legal eingetragenen Verein mit Bezug zu kurdischen Anliegen oder regierungskritische Stellungnahmen in den sozialen Medien sein, die in Deutschland in aller Regel von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Zudem können in der Türkei lebende Verwandte als Druckmittel dienen, um in Nordrhein-Westfalen lebende Zielpersonen einzuschüchtern oder zu einer Kooperation zu bewegen. Selbst in Deutschland lässt sich eine Gefährdung von Dissidenten nicht gänzlich ausschließen. Die teilweise aggressive Rhetorik der türkischen Regierung sowie staatlicher und staatsnaher türkischer Medien gegenüber Andersdenkenden kann insbesondere Personen aus besonders nationalistischen oder staatsloyalen Milieus aufstacheln. Gefährdungen können sich daher auch ohne staatlichen Auftrag durch aufgebrachte, aus eigener Initiative handelnde Täter ergeben. Zudem hat die Spionageabwehr im Berichtsjahr eine Zunahme zumeist anonym über das Internet ausgesprochener Beleidigungen und Bedrohungen festgestellt. Es wurden unter anderem Listen verbreitet, auf denen tatsächlich oder vermeintlich in Opposition zur türkischen Regierung stehende Personen benannt wurden. Die Spionageabwehr tauscht sich bei allen Gefährdungssachverhalten eng mit der Polizei aus. Viele potentiell in den Fokus geratene Personen wurden entsprechend durch die Polizei und die Spionageabwehr sensibilisiert. Die Spionageabwehr prüft dabei stets genau, ob und inwieweit eine staatliche Steuerung bei einem Gefährdungssachverhalt vorliegt. 306 spIonageabwehr, cyberabwehr und wIrtschaftsschutz Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2021
  • gesamte Akte nach Maßgabe der entEinschränkung der Verarbeitung sprechenden Rechtsoder Verwaltungsvorvon personenbezogenen Daten schriften zur Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich
Anhang gekennzeichneten personenbezogenen und dadurch schutzwürdige Interessen Daten ist die Kennzeichnung beizubehalten. der betroffenen Person beeinträchtigt sein (4) Die Speicherung von personenbezogenen können. 3Wird die Richtigkeit von personenDaten über eine minderjährige Person ist nur bezogenen Daten von der betroffenen unter den Voraussetzungen des SS 13 Abs. 3 Person bestritten und lässt sich weder die zulässig. Richtigkeit noch die Unrichtigkeit feststellen, so ist dies zu vermerken; die betroffene SS 27 Person kann sich an die Landesbeauftragte Speicherung, Veränderung und oder den Landesbeauftragten für den Verwendung personenbezogeDatenschutz wenden. ner Daten zu anderen Zwecken (2) 1 Die Verfassungsschutzbehörde hat personenbezogene Daten zu löschen, wenn 1 Eine Speicherung, Veränderung oder Ver1. ihre Speicherung unzulässig ist oder wendung der nach SS 26 gespeicherten 2. ihre Kenntnis für die Aufgabenerfüllung personenbezogenen Daten für einen nicht mehr erforderlich ist. anderen in SS 12 Abs. 1 genannten Zweck 2 Die Löschung unterbleibt, wenn Grund zu ist zulässig, wenn die personenbezogenen der Annahme besteht, dass durch sie schutzDaten zur Erfüllung dieses Zwecks erforderwürdige Interessen der betroffenen Person lich sind und im Fall eines zur Erhebung einbeeinträchtigt würden; die entsprechenden gesetzten nachrichtendienstlichen Mittels personenbezogenen Daten sind nach Maßoder besonderen Auskunftsverlangens gabe des Absatzes 3 in ihrer Verarbeitung dieses auch für den anderen Zweck hätte einzuschränken. 3 Ein schut z würdiges eingesetzt werden dürfen. 2Die nach SS 26 Interesse liegt insbesondere dann vor, wenn Abs. 3 gespeicherten personenbezogenen die betroffene Person einen Antrag auf AusDaten dürfen nur unter den dort genannten kunft nach SS 30 gestellt hat oder aufgrund Voraussetzungen für einen anderen Zweck einer Mitteilung nach SS 6 Abs. 4 oder SS 22 gespeichert, verändert und ver wendet Abs. 1 die Stellung eines solchen Antrags zu werden. erwarten ist. 4Sind personenbezogene Daten in Akten gespeichert, so ist die Löschung SS 28 nach Satz 1 Nr. 2 erst durchzuführen, wenn Berichtigung, Löschung und die gesamte Akte nach Maßgabe der entEinschränkung der Verarbeitung sprechenden Rechtsoder Verwaltungsvorvon personenbezogenen Daten schriften zur Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist. 5 Werden durch die weitere (1) 1 Die Verfassungsschutzbehörde hat Speicherung von personenbezogenen Daten personenbezogene Daten zu berichtigen, nach Satz 4 schutzwürdige Interessen der wenn sie unrichtig sind. 2 Sie hat sie zu betroffenen Person erheblich beeinträchtigt, ergänzen, wenn sie unvollständig sind so sind diese personenbezogenen Daten 427
  • Zweck der Maßnahme gefährden würde. (4) Soweit nach anderen Rechtsvorschriften ein Übermittlungsersuchen durch den Behördenleiter zu stellen ist oder
VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ (2) Absatz 1 gilt nicht für Ersuchen um solche Daten, die bei der Wahrnehmung grenzpolizeilicher Aufgaben bekannt werden. (3) Die Verfassungsschutzbehörde braucht Ersuchen nicht zu begründen, soweit dies dem Schutz der betroffenen Person dient oder eine Begründung den Zweck der Maßnahme gefährden würde. (4) Soweit nach anderen Rechtsvorschriften ein Übermittlungsersuchen durch den Behördenleiter zu stellen ist oder von seiner Ermächtigung abhängt, gilt als Behördenleiter der Leiter der für den Verfassungsschutz zuständigen Abteilung im für den Verfassungsschutz zuständigen Ministerium. SS 17 Übermittlung von Informationen an die Verfassungsschutzbehörde durch öffentliche Stellen (1) Öffentliche Stellen im Sinne von SS 3 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger unterrichten von sich aus die Verfassungsschutzbehörde über die ihnen bekannt gewordenen Tatsachen, die sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht oder Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes erkennen lassen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 4 Abs. 1 Nrn. 1, 4 und 5 genannten Schutzgüter gerichtet sind. (2) Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei übermitteln darüber hinaus von sich aus der Verfassungsschutzbehörde auch alle anderen ihnen bekannt gewordenen Informationen einschließlich personenbezogener Daten über Bestrebungen nach SS 4 Abs. 1, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung für die ErfülVerfassungsschutzbericht des Landes SachsenAnhalt 2016 182
  • LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN UND VERDACHTSFÄLLE Partei DIE LINKE." (KPF), der "Geraer Dialog/Sozialistischer Dialog" (GD/SD), die "Sozialistische Linke" (SL), die "Arbeitsgemeinschaft Cuba
  • zahlenPlattform der mäßig stärkster offen extremistischer Zusammenschluss innerPartei DIE LINKE." halb der Partei - hält an den marxistisch-leninistischen Traditio
LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN UND VERDACHTSFÄLLE Partei DIE LINKE." (KPF), der "Geraer Dialog/Sozialistischer Dialog" (GD/SD), die "Sozialistische Linke" (SL), die "Arbeitsgemeinschaft Cuba Si" und das "Marxistische Forum" (MF). "Kommunistische Die KPF - mit 961 Mitgliedern122 in 16 Landesverbänden zahlenPlattform der mäßig stärkster offen extremistischer Zusammenschluss innerPartei DIE LINKE." halb der Partei - hält an den marxistisch-leninistischen Traditio(KPF) nen fest und kämpft weiter für die Überwindung des Kapitalismus und das Ziel Sozialismus. Dazu erklärte Wagenknecht in einem Interview: "Wir wollen den Kapitalismus überwinden, das steht fest. (...) Wir wollen das Privateigentum an den Produktionsmitteln zurückdrängen (...)." (Cicero vom 18. September 2008, S. 1) Auf die Frage: "Sie würden den BMW-Konzern enteignen?" antwortete sie "Ja, (...)." Der Bundessprecherrat der KPF betonte auf der 1. Tagung der 14. Bundeskonferenz am 26. April 2008 in Berlin erneut die Notwendigkeit des Sozialismus und forderte den Systemwechsel. Als eine der Schwerpunktaufgaben nannte die KPF ihr "Wirken für die Verankerung der eindeutigen gesellschaftlichen Alternative zum kapitalistischen Gesellschaftssystem". Noch im Frühjahr 2008 lehnte der Bundessprecherrat eine Revision seiner Aussage vom August 2001 zu einer "Erklärung des PDS-Vorstandes anlässlich des 40. Jahrestages des Mauerbaus" ab. Darin hieß es u.a., die Errichtung der Mauer sei "zu einer Existenzfrage für die DDR und für die Erhaltung des Friedens, zumindest in Europa" notwendig gewesen. Die Bundeskonferenz bekräftigte, ihre Zusammenarbeit mit marxistisch orientierten Kräften innerhalb und außerhalb der 122 "KPF-Mitteilungen", Heft 12/2008 vom Mai 2008, S. 25. 170
  • nordrhein-westfälische Verfassungsschutz bringt seine Erkenntnisse in den Bereichen Rechtsextremismus und Islamismus gezielt in allen drei genannten Feldern der Prävention
das Programm VIR oder "Kommunen gegen Extremismus" richten sich an Extremismusgefährdete. Mit dem Aussteigerprogramm "Spurwechsel" leistet der Verfassungsschutz seit 20 Jahren einen erfolgreichen Beitrag zur Tertiärprävention. Prävention auf drei Ebenen In Wissenschaft und Praxis wird die Präventionsarbeit nach den Zielgruppen eingeteilt, an die sich die jeweilige Präventionsmaßnahme richtet. So wird zwischen primärer, sekundärer und tertiärer Prävention unterschieden. Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz bringt seine Erkenntnisse in den Bereichen Rechtsextremismus und Islamismus gezielt in allen drei genannten Feldern der Prävention ein. > Primäre Prävention zielt auf die demokratische Öffentlichkeit ab ("Verfassungsschutz durch Aufklärung"). > Sekundäre Prävention nimmt Personengruppen in den Blick, die eine Nähe zum extremistischen Denken und Handeln haben. Entsprechende Jugendliche befinden sich meist in einer Annäherungsphase an extremistische Szenen. > Tertiäre Prävention richtet sich an Personen, die fest in einer extremistischen Szene verankert und in ihr aktiv sind. Maßnahmen der tertiären Prävention sind insbesondere Aussteigerprogramme. Die Übergänge zwischen diesen drei Präventionsbereichen sind fließend, die Unterscheidung ist aber wichtig, weil wirksame Präventionsmaßnahmen passgenau auf die jeweilige Zielgruppe ausgerichtet sein müssen. Interministerielle Arbeitsgruppe "Salafismusprävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe" Die Mitglieder der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) "Salafismusprävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe" haben im Jahr 2016 unter Federführung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW und des Ministeriums präVentIonsarbeIt und aussteIgerprogramme 331 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2021
  • Reul und dem flämischen Minister Somers zu den Themenkomplexen Rechtsextremismus und Islamismus sowie präventiven Arbeitsformaten statt. Bereits im Vorfeld wurde
Das BAMF ist zudem die koordinierende Stelle für einen bundesweiten Austausch aller Landespräventionsprogramme und ihrer zivilgesellschaftlichen Partner. An diesem Austausch hat der Verfassungsschutz auch im Jahr 2021 teilgenommen. Dies gilt ebenfalls für den vom Bundesministerium des Innern (BMI) organisierten jährlichen Bund-Länder-Austausch zur Deradikalisierung im Phänomenbereich Islamismus. In der digitalen Sitzung im Dezember 2021 standen die künftigen prioritären Herausforderungen für die Deradikalisierungsarbeit im Vordergrund. Europäische und internationale Zusammenarbeit Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Präventionsarbeit des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes sind Kooperationen, die über die Landesgrenzen hinausgehen. Besonders intensiv gestaltete sich die Zusammenarbeit mit Belgien. Die Regierungen von Flandern und Nordrhein-Westfalen haben ihren Gedankenaustausch über Methoden zur Prävention von gewalttätigem Extremismus fortgeführt und für die Zukunft bereits weitere Termine geplant. Im Oktober 2021 fand ein Treffen zwischen Innenminister Reul und dem flämischen Minister Somers zu den Themenkomplexen Rechtsextremismus und Islamismus sowie präventiven Arbeitsformaten statt. Bereits im Vorfeld wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich aus Expertinnen und Experten Flanderns und Nordrhein-Westfalens zusammensetzt. Treffen von Innenminister Herbert Reul mit dem flämischen Minister Bart Sommers im Oktober 2021 336 präVentIonsarbeIt und aussteIgerprogramme Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2021
  • extremistischen Salafismus und wurde 2020 auf den Phänomenbereich Rechtsextremismus ausgeweitet. Zielsetzung des Netzwerkes ist der interdisziplinäre Austausch zwischen Wissenschaft, Praxis
des Innern NRW ein Handlungskonzept entwickelt. Damit wurde ressortübergreifend und unter Einbeziehung von Experteninnen und Experten aus Zivilgesellschaft, Praxis und Wissenschaft eine Grundlage für eine Vielzahl von präventiven Maßnahmen geschaffen. Diese bekämpfen mit einem gesamtgesellschaftlichen Ansatz den verfassungsfeindlichen Salafismus und inzwischen auch den Islamismus. Die beteiligten Ressorts haben die Präventionsstrategien gemeinsam und konkret entwickelt. Die Maßnahmen setzen an den jeweiligen Lebensphasen der vorwiegend jungen Heranwachsenden und ihren besonderen Sozialräumen an. Sie können so passgenau auf die konkreten Situationen wirken. Zu verschiedenen Themenschwerpunkten wurden und werden regelmäßig Maßnahmen entwickelt, bei denen sich beispielsweise Staat und Zivilgesellschaft gemeinsam gegen den Islamismus wenden oder gezielt einzelne gefährdete Jugendliche geschützt und gestärkt werden. Die Bandbreite der Präventionsmaßnahmen reicht von Sensibilisierung, Qualifizierung, Beratung bis zur Unterstützung. Alle Ressorts haben sich sehr intensiv mit ihrer Expertise, ihren Netzwerken und konkreten Angeboten eingebracht. Im Jahr 2021 wurden beispielsweise in Zusammenarbeit mit der im Innenministerium angesiedelten Rückkehrkoordinierenden sowie mit einer Broschüre und Informationssammlung für die geschlechtsspezifische Präventionsarbeit aktuelle Themen aufgegriffen. Die IMAG ist unbefristet auf eine dynamische und kontinuierliche Zusammenarbeit der Arbeitsbereiche aller beteiligten Ressorts ausgerichtet. Im Prozess befinden sich derzeit insbesondere noch Aspekte einer weitergehenden Vernetzung, ein weiterer Ausbau der wissenschaftlichen Beteiligungen zu allen fachlichen Themen sowie eine intensivere Befassung mit dem Themenfeld psychische Erkrankungen. Es ist vorgesehen, dass immer wieder neue Schwerpunkte und Einzelprojekte in das ganzheitliche Handlungskonzept aufgenommen, bearbeitet und dann in weitere konkrete Projekte münden sollen. CoRE NRW - Connecting Research on Extremism in North Rhine-Westphalia Das seit 2016 bestehende Wissenschaftsnetzwerk Connecting Research on Extremism in North Rhine-Westphalia, kurz CoRE NRW, erforscht den extremistischen Salafismus und wurde 2020 auf den Phänomenbereich Rechtsextremismus ausgeweitet. Zielsetzung des Netzwerkes ist der interdisziplinäre Austausch zwischen Wissenschaft, Praxis und Zivilgesellschaft. Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz trägt durch die Teilnahme in großem Maße dazu bei, den Austausch zwischen der Wissenschaft und der Praxis zu fördern. Er kann dadurch seine Arbeit auf aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse stützen. Aus der gemeinsamen Diskussion entstehen wichtige Impulse 332 präVentIonsarbeIt und aussteIgerprogramme Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2021
  • laufende Projekte gefördert. Im aktuellsten Projekt werden die "Auswirkungen rechtsextremer und rassistischer Gewalt auf das Alltagsleben von Menschen mit Migrationsgeschichte
  • Extremismus bereits in der Entstehung zu erkennen und ihnen rechtzeitig entgegenzuwirken. Das Projekt wurde 2014 als Pilot im Kreis Mettmann
für alle Beteiligten zur Weiterentwicklung der Präventionsarbeit. Der Austausch aller bündelt Erkenntnisse aus der Forschung und der Praxis. Das Ergebnis fließt wiederum in die Forschung ein. Für CoRE NRW hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW (MKW) die Federführung. Seit August 2019 liegt die Koordinierungsstelle beim "Bonn International Center for Conversion" (BICC). Bisher hat das MKW fünf abgeschlossene und acht laufende Projekte gefördert. Im aktuellsten Projekt werden die "Auswirkungen rechtsextremer und rassistischer Gewalt auf das Alltagsleben von Menschen mit Migrationsgeschichte und people of color in NRW" untersucht. 2021 fand der Workshop "Walking the line: Chancen, Grenzen und Verantwortung in der Radikalisierungsund Extremismusforschung" statt. Extremismusforschung bewegt sich in einem sensiblen Feld, bei dem sich Zugänge schwierig gestalten. Der Workshop hat die Zusammenarbeit von Forschenden der Radikalisierungsund Extremismusforschung mit Sicherheitsbehörden sowie mögliche Fallstricke thematisiert. Das CoRE-NRW-Netzwerktreffen im Oktober 2021 hatte zum Ziel, den thematischen Austausch im Netzwerk weiter zu verstärken. Zuletzt fand die Online-Konferenz "Radikalisierungsprävention in NRW. Wie können die Kapazitäten von Multiplikator: innen und Fachkräften gestärkt werden" statt, in der die Erkenntnisse der durchgeführten Forschungsprojekte und die wichtigsten Empfehlungen zur Diskussion gestellt wurden. Projekt "Kommunen gegen Extremismus" Ist der örtliche Kulturverein islamistisch unterwandert? Wie gehe ich als Kommune mit Reichsbürgern um? Wie ist ein Drohbrief aus der Querdenker-Szene einzuschätzen? Auf diese und viele weitere Fragen gibt es Antworten und Empfehlungen im Projekt "Kommunen gegen Extremismus". Die Zusammenarbeit zwischen dem nordrheinwestfälischen Verfassungsschutz, dem polizeilichen Staatsschutz sowie Kreisen, Städten und Gemeinden soll dabei helfen, sämtliche Formen von Extremismus bereits in der Entstehung zu erkennen und ihnen rechtzeitig entgegenzuwirken. Das Projekt wurde 2014 als Pilot im Kreis Mettmann gestartet. Es wurde im weiteren Verlauf auf den Rhein-Kreis Neuss, den Rhein-Erft-Kreis, den Rhein-Sieg-Kreis, den Kreis Paderborn, den Kreis Düren sowie die kreisfreien Städte Mönchengladbach und Remscheid ausgedehnt. Inzwischen wurden mehr als 300 Fragen und Hinweise aus dem Kreis der Gebietskörperschaften behandelt. Eine Ausdehnung des Projekts auf weitere Kommunen ist auch künftig beabsichtigt. präVentIonsarbeIt und aussteIgerprogramme 333 Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2021
  • Feindbilder sind in der Regel armenische, kurdische und türkisch linksorientierte Gruppen. Deshalb ist die Präventionsarbeit und eine Erweiterung des Programms
Der Verfassungsschutz NRW plant für das Jahr 2022 eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit, um den neuen, erweiterten Online-Zugang über die Wegweiser-Website den relevanten Zielgruppen bekanntzumachen. Es zeichnet sich damit ab, dass alle Maßnahmen der geplanten Programmerweiterung im Jahr 2022 umgesetzt werden können. Evaluation des Programms Seit Anfang des Jahres 2021 wird das Programm Wegweiser von einem externen Institut wissenschaftlich evaluiert. Damit sollen die Wirkungsweise des Programms analysiert und mögliche Optimierungspotenziale identifiziert werden. Der Evaluierungszeitraum ist auf 18 Monate angesetzt. Die Evaluation besteht aus einer quantitativen und einer qualitativen Auswertung. Zum einen werden vorliegende quantitative Daten analysiert, zum anderen werden neun Standorte beispielsweise auf der Grundlage von Interviews und Fokusgruppengesprächen tiefergehend untersucht. Ausweitung auf den Bereich "Graue Wölfe" Wegweiser beschäftigt sich in einem Pilotprojekt seit Oktober 2021 zusätzlich mit dem Bereich Graue Wölfe. Sechs Beratungsstellen bieten für das ganze Land Sensibilisierungsund Aufklärungsveranstaltungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie für Betroffene an. Es handelt sich um die Beratungsstellen in Aachen, Bochum, Bielefeld, Dortmund, Neuss und Wuppertal. Die Beratungskräfte erhalten spezielle inhaltliche, methodische und didaktische Fortbildungslehrgänge in diesem Themenfeld. Parallel gibt es einen kontinuierlichen Austausch mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Praxis und Politik. Ihre Kenntnisse und Erfahrungen unterstützen die konkrete Arbeit der Beratungsstellen. Das Ziel ist stets Beratung ohne Diskriminierung und Kriminalisierung. Die Gründe für eine Entstehung von Radikalisierung in diesem Bereich und die vorherrschende Affinität für diese Gruppierung werden dabei hinterfragt. Die Feindbilder sind in der Regel armenische, kurdische und türkisch linksorientierte Gruppen. Deshalb ist die Präventionsarbeit und eine Erweiterung des Programms Wegweiser auf den Bereich Graue Wölfe von großer Bedeutung. Junge Menschen mit türkischen Wurzeln gehören zur Mitte der Gesellschaft, stellen aber gleichzeitig die Hauptzielgruppe der Aktivitäten der Grauen Wölfe in Deutschland dar. Politische Entwicklungen in der Türkei, die beispielsweise einen Bezug zu Kurden oder zur PKK haben, haben in der Regel unmittelbaren Einfluss auf die hier lebenden Jugendlichen und können zu ihrer 342 präVentIonsarbeIt und aussteIgerprogramme Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2021
  • LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN UND VERDACHTSFÄLLE Anbindung an die "Internationale Arbeiter Assoziation" (IAA). Diese verfolgen weiterhin anarchistische Konzepte, lehnen die bestehende Staatsund
LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN UND VERDACHTSFÄLLE Anbindung an die "Internationale Arbeiter Assoziation" (IAA). Diese verfolgen weiterhin anarchistische Konzepte, lehnen die bestehende Staatsund Gesellschaftsordnung ab und wollen an deren Stelle eine angeblich herrschaftsfreie, auf Selbstverwaltung gegründete Gesellschaftsordnung etablieren. FAU-IAA Die FAU-IAA mit ihren bundesweit ca. 300 Anhängern agiert in Syndikaten, Branchenund Ortsgruppen. Von besonderer Bedeutung ist für sie der "antikapitalistische Kampf" in Betrieben und Gewerkschaften. Zur Erreichung ihres Ziels - Schaffung einer selbstverwalteten Wirtschaft - setzen sie auf "direkte Aktionen" wie Streiks, Boykotte und Besetzungen. So beteiligten sich Anarcho-Syndikalisten 2008 am weltweiten Aktionstag gegen eine international tätige Kaffeehauskette, an der Mobilisierung für einen bundesweiten Aktionstag gegen den "Überwachungsstaat" sowie an Protesten gegen die Arbeitsbedingungen der Leiharbeitsbranche. Die FAU-IAA gibt die Zeitung "Direkte Aktion" (DA) heraus, die zweimonatlich mit einer Auflagenhöhe von 3.000 Exemplaren erscheint. 166
  • Auskunftserteilung abgelehnt, ist die betroffene Person auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, dass sie sich
VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ zuständigen Ministerium oder ein von ihm besonders beauftragter Mitarbeiter. (3) Die Auskunftserteilung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empfänger von Übermittlungen. (4) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begründung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gefährdet würde. Die Gründe der Auskunftsverweigerung sind aktenkundig zu machen. Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist die betroffene Person auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, dass sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden kann. Dem Landesbeauftragten für den Datenschutz ist auf sein Verlangen Auskunft zu erteilen, soweit nicht das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium im Einzelfall feststellt, dass dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet würde. Mitteilungen des Landesbeauftragten an die betroffene Person dürfen keine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Verfassungsschutzbehörde zulassen, sofern sie nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt. Der Landesbeauftragte kann die Parlamentarische Kontrollkommission unterrichten, wenn sich für ihn im Einzelfall Beanstandungen ergeben, eine Auskunft an die betroffene Person aber aus Geheimhaltungsgründen unterbleiben muss. Verfassungsschutzbericht des Landes SachsenAnhalt 2016 180
  • LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN UND VERDACHTSFÄLLE Militanz ein unverzichtbarer, unmittelbarer Ausdruck ihrer Gegnerschaft zum "System" und Bestandteil des eigenen Lebensgefühls. Autonome formulierten
LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN UND VERDACHTSFÄLLE Militanz ein unverzichtbarer, unmittelbarer Ausdruck ihrer Gegnerschaft zum "System" und Bestandteil des eigenen Lebensgefühls. Autonome formulierten: "Militante Praxis drückt eine politische Haltung aus: Unversöhnlichkeit, Unvereinbarkeit mit herrschenden Verhältnissen. Wir wollen kein anderes, besseres Leben nach den gegenwärtigen Spielregeln. Wir wollen ein anderes, besseres Leben! (...) Die politische Praxis, den Weg, den wir wählen, lassen wir uns nicht zensieren und reglementieren. Die Mittel diskutieren wir immer wieder neu, je nach politischer Situation und politischer Stärke." ("INTERIM" Nr. 679 vom 10. Oktober 2008, S. 17) AnschlagsGewaltorientierte Kleingruppen begingen auch 2008 Straftaten aktivitäten mit z.T. beträchtlichen Sachschäden: # In den frühen Morgenstunden des 1. Juli 2008 verübten unbekannte Täter einen Brandanschlag auf zwei Dienstfahrzeuge des Ausländeramtes in Essen, die auf dem Parkplatz vor der Behörde abgestellt waren. Beide Fahrzeuge, die u.a. für Abschiebetransporte dienten, wurden zerstört. In einer Taterklärung, die mehreren Zeitungsredaktionen zuging, bezichtigt sich eine Gruppe "Freies Fluten Ruhr" der Tat und begründet diese mit der aktuellen Ausländerund Asylpolitik: "Um die herrschende Praxis sichtbar zu machen, in der Hoffnung, wenigstens einige Abschiebungen zu stoppen, in Erwartung zahlreicher Nachahmer/innen und in Solidarität mit dem für den 30. August 2008 von verschiedenen Gruppen ausgerufenen 'Tag ohne Abschiebung' haben wir heute die beiden Abschiebetransporter der Essener Ausländerbehörde angezündet." ("INTERIM" Nr. 678 vom 26. September 2008, S. 23) # In Frankfurt am Main setzten unbekannte Täter in der Nacht zum 7. Oktober 2008 einen Polizeibus in Brand, der auf einem umfriedeten Werkstattgelände abgestellt war. Dieser wurde, ebenso wie ein daneben stehender privater Reisebus, fast vollständig zerstört. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 164

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