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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • diffamierte die Abgeordneten darin als "Totengräber von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Selbstbestimmung". Es handele sich bei dem Gesetz
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/770 Eine nationale Regierung hat sich in Kenntnis der Geschichte und unzweifelhafter Verstöße gegen das Völkerrecht strikt gegen die Preisgabe deutscher Gebiete zu verwahren." Diese Aussage erweckt Assoziationen zu Punkt 1 des "25-Punkte-Programms der NSDAP": "1. Wir fordern den Zusammenschluß aller Deutschen auf Grund des Selbstbestimmungsrechtes der Völker zu einem Groß-Deutschland." Zu den wesentlichen Verfassungsgrundsätzen gehören der Gedanke der Völkerverständigung und die Erhaltung des Friedens. Gebietsrevisionistische Forderungen stehen diesen Grundsätzen unüberbrückbar entgegen. Die Anti-Euro-Kampagne wurde das ganze Jahr 2012 fortgeführt. Bei der vom 12. Juli bis 11. August durchgeführten "Sommertour" des NPD-Bundesverbandes unter Leitung des Bundesvorsitzenden Holger Apfel war sie Schwerpunktthema. Mit ihrem so genannten "Flaggschiff", einem mit dem NPD-Logo und weiteren Schriftzügen beklebten LKW, fuhren NPD-Vertreter durch ganz Deutschland. An den Kundgebungsorten wurden Ansprachen gehalten und Flugblätter verteilt. In SchleswigHolstein machte das "Flaggschiff" am 16. Juli in Kiel und Neumünster halt. An beiden Orten musste der angemeldete Standort wegen Blockaden durch Gegendemonstranten verlegt werden. Die zum Teil lautstarken Proteste aus der Gegendemonstration waren dann auch die einzige wahrnehmbare Reaktion auf die NPD-Kundgebungen. Trotz der bundesweit geringen Resonanz erklärte ein für die Öffentlichkeitsarbeit verantwortliches Bundesvorstandsmitglied wie gewöhnlich, die Partei könne mit ihrer "deutschlandweiten Werbefahrt" viele Bürger erreichen, die auf den Kundgebungsplätzen erlebten, dass die "Rabauken" nicht in den Reihen der NPD, sondern bei den Gegendemonstranten zu suchen seien. Im Zusammenhang mit der Kampagne versandte Holger Apfel am 12. Juli ein polemisch formuliertes Schreiben an alle Bundestagsabgeordneten, die am 19. Juni für das Gesetz zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und zum Fiskalpakt gestimmt hatten. Er diffamierte die Abgeordneten darin als "Totengräber von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Selbstbestimmung". Es handele sich bei dem Gesetz 19
  • Aufgaben Der Verfassungsschutz schützt die Werte, welche unseren demokratischen Rechtsstaat ausmachen: die freiheitliche demokratische Grundordnung. Geschützt werden die Menschenrechte
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/770 I. Verfassungsschutz in Schleswig-Holstein 1 Aufgaben Der Verfassungsschutz schützt die Werte, welche unseren demokratischen Rechtsstaat ausmachen: die freiheitliche demokratische Grundordnung. Geschützt werden die Menschenrechte und die Demokratie sowie wichtige Verfassungsgrundsätze, auf die das Wesen der Demokratie gründet. Es handelt sich hierbei um Werte, die die Freiheit garantieren und den Einzelnen vor Diktatur und Bevormundung bewahren. Freiheit ist aber nur in Sicherheit möglich. So muss der Verfassungsschutz auch den Bestand und die Sicherheit des Staates schützen, eben derjenigen Institutionen, welche als einzige die Freiheit effektiv zu garantieren vermögen. Andernfalls steht zu befürchten, dass der Staat zur Beute von Extremisten wird, so wie in der unseligen Zeit des Nationalsozialismus. Im Unterschied zur Weimarer Republik hält die Bundesrepublik jedoch nicht still, wenn Extremisten sich daran machen, die Freiheit abzuschaffen. Die Bundesrepublik verteidigt ihre freiheitliche demokratische Grundordnung. In dieser streitbaren Demokratie kommt dem Verfassungsschutz die Funktion eines Frühwarnsystems zu: Er klärt Gefahren für die Freiheit und Sicherheit auf und informiert die Regierung sowie die Bevölkerung darüber. Aber auch andere Behörden und Institutionen sind Adressat seiner Informationen, so z.B. die Polizei und Justiz, wenn seine Erkenntnisse unmittelbar in Gefahrenabwehroder Strafverfolgungsmaßnahmen umgesetzt werden müssen. Angesichts der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus genügt es aber nicht, Freiheit und Sicherheit nur in Deutschland zu schützen. Wird z.B. in Deutschland Geld für Terroranschläge im Ausland gesammelt, muss der Verfassungsschutz dem im Interesse der auswärtigen Belange der Bundesrepublik nachgehen. Gleiches gilt für die Aktivitäten so genannter Hassprediger, wenn diese z.B. von Deutschland aus das Existenzrecht Israels verneinen, wird damit doch dem Terrorismus das Feld bereitet und die Sicherheit auch in Deutschland gefährdet. Neben der Abwehr von Gefahren durch Extremisten aller Couleur hat der Verfassungsschutz noch die Aufgabe der Abwehr von Spionageaktivitäten. Dabei hat sich 5
  • Bundes und der Länder. Fremde Nachrichtendienste konzentrieren ihre rechtswidrigen Aktivitäten insbesondere auf die Beschaffung von Informationen aus den Bereichen Politik
7 Spionageabwehr 7.1 Aktivitäten fremder Nachrichtendienste - Gefährdungspotenzial Die Beobachtung von sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten anderer Staaten in der Bundesrepublik Deutschland wird im Rahmen der Spionageabwehr wahrgenommen und ist eine gesetzlich normierte Aufgabe sowie eine Kernkompetenz der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder. Fremde Nachrichtendienste konzentrieren ihre rechtswidrigen Aktivitäten insbesondere auf die Beschaffung von Informationen aus den Bereichen Politik, Militär, Wissenschaft, Forschung und Entwicklung sowie Wirtschaft. Deutsche Unternehmen, Forschungseinrichtungen und wissenschaftliche Institute sind in ihren Branchen mitunter als weltweite Marktführer anzusehen und stehen insofern für technologischen Fortschritt, Innovationskraft, Qualität und Erfolg. Vor diesem Hintergrund sind Produkte und Wissen "Made in Germany" ein bevorzugtes Aufklärungsziel fremder Staaten. In diesem Zusammenhang dürften sicherlich auch entsprechende Einrichtungen und Unternehmen im Bundesland MecklenburgVorpommern im Fokus des Auslandes stehen. Darüber hinaus stehen in Deutschland ansässige Personen und Organisationen, die sich in Opposition zu den jeweiligen Regierungen ihrer Heimatländer befinden, im nachrichtendienstlichen Aufklärungsinteresse relevanter Staaten. Für Zwecke der verdeckten Informationsgewinnung werden global agierende, mitunter sehr personalstarke Nachrichtendienste eingesetzt, deren Aufgabenstellungen sich an den politisch festgelegten Vorgaben und strategischen Interessen orientieren. Gegen die Belange der Bundesrepublik Deutschland gerichtete Spionage und sonstige diesbezüglich als sicherheitsrelevant einzustufende Aktivitäten werden seit Jahren im Wesentlichen durch die Russische Föderation, die Volksrepublik China, die Islamische Republik Iran sowie die Republik Türkei ausgeübt. Im Rahmen eines methodischen Vorgehens kommen beispielhaft das Sammeln allgemein zugänglicher Informationen auf Messen und sonstigen Fachveranstaltungen, das Abhören bzw. Überwachen der Telefonund Internetkommunikationsverbindungen, die Ausforschung, Werbung und spätere Führung nachrichtendienstlich interessanter Personen in ausgesuchten Zielobjekten sowie hochwirksame Cyberangriffe zur Anwendung. Von Seiten der deutschen Spionageabwehr konnte in den letzten Jahren eine starke Verzahnung angewandter Mittel und Methoden mit der Ausübung wirtschaftlicher, militärischer und/oder außenpolitischer Druckmechanismen sowie der Durchführung von Desinformation bzw. Propagandamaßnahmen in staatlich gelenkten Medien und sozialen Netzwerken beobachtet werden. Die Charakteristik von hybriden Bedrohungsformen, die insgesamt zu neuen, modernen Konfliktszenarien geführt haben, zeichnet sich durch ein planmäßiges Vorgehen, eine Verschleierungstaktik, hohe Kreativität und Koordinierung sowie Unberechenbarkeit aus. In deren Fokus befinden sich vorwiegend demokratische Staaten. 74
  • geblichen Umfang in die rechtswidrige Beschaffung von Materialien und Wissen zur Herstellung atomarer, biologischer oder chemischer Massenvernichtungswaffen (ABC-Waffen
geblichen Umfang in die rechtswidrige Beschaffung von Materialien und Wissen zur Herstellung atomarer, biologischer oder chemischer Massenvernichtungswaffen (ABC-Waffen) bzw. entsprechender Trägersysteme (z. B. Raketen) und ihrer Weiterverbreitung involviert. Die Aufmerksamkeit liegt in diesem Feld vor allem bei den Ländern, von denen zu befürchten ist, dass diese ABC-Waffen in einer bewaffneten Auseinandersetzung einsetzen bzw. ein Einsatz zur Durchsetzung politischer Ziele angedroht werden könnte. In diesem Zusammenhang ist insbesondere das Wirken von Pakistan, Syrien, Nordkorea und des Irans zu beleuchten. Die Wahrnehmung der Spionageund Proliferationsabwehr in Deutschland erfolgt durch die Verfassungsschutzbehörden in sachdienlicher und partnerschaftlicher Kooperation gemeinsam mit anderen Behörden. Sie ist nicht ausschließlich auf bestimmte Länder festgelegt, berücksichtigt jedoch eine fachlich gebotene Priorisierung. 7.2 Bedrohungen durch Cyberangriffe Moderne Gesellschaften sind Informationsgesellschaften. Dies bedeutet, dass sie von Informationen abhängig sind. Insbesondere digital vorgehaltene Informationen müssen jederzeit verfügbar und korrekt sein, zugleich jedoch vor unberechtigter Kenntnisnahme geschützt werden. In Zeiten einer weltweiten massiven Vernetzung, also über alle Ländergrenzen hinweg, stellt dies eine enorme Herausforderung für jede einzelne Bürgerin und jeden einzelnen Bürger, aber auch für Firmen, Organisationen sowie Politik und Verwaltung dar. Die öffentlichen Diskussionen um Vorfälle rund um bekannt gewordene Datenskandale und Spionagefälle im Cyberraum in den letzten Jahren zeigen die Vielfältigkeit der Gefahren und die Bedeutung von Datensicherheit für die Gesellschaft insgesamt. Das Jahr 2020 war durch die aufkommende COVID-19-Pandemie geprägt. In der Folge wurden unter extremem Zeitdruck Systeme zum Zugriff vom Homeoffice auf die zentralen IT-Systeme zum Einsatz gebracht. Darüber hinaus mussten komplett neue Systeme, wie die viel diskutierte Corona-Warn-App, geschaffen werden. Den Datenschutz und die Sicherheit dieser Systeme zu gewährleisten, stellte eine enorme Herausforderung dar. Nicht selten kam auch die Forderung auf, hier Abstriche zu machen. Gleichzeitig wurde die unsichere Situation im Zusammenhang mit COVID19 von Angreifern für Phishing-Attacken genutzt. Aufsehen erregte auch der Cyberangriff auf die Europäische Arzneimittelbehörde, bei dem Daten zum BiontechImpfstoff erbeutet wurden. Die Bundesrepublik Deutschland mit ihrer Vielzahl von Forschungseinrichtungen und Unternehmen der Spitzentechnologie steht aufgrund ihrer weltweiten wirtschaftlichen und politischen Bedeutung besonders im Fokus ausländischer Nachrichtendienste und anderer sicherheitsrelevanter Organisationen. Die Bedeutung der digitalen Ausspähung von Informationen - mögen dies politische Angelegenheiten wie Verhandlungsstrategien oder Informationen über politische Gegner, militärische Geheimnisse oder auch Firmen-Knowhow wie Konstruktionen oder Technologien sein - ist augenfällig. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es in vielen Ländern zum gesetzlichen oder staatlichen Auftrag der Nachrichtendienste ge76
  • Extremisten in Deutschland lassen sch grob wie folgt klassifizieren: - linksextremistische Organisationen, die die bestehende soziale und politische Ordnung in ihren
vermeintlich jüdische Bürger Deutschlands und anderer Länder, insbesondere auch gegen Repräsentanten desStaates Israel, in Schmieraktionen vornehmlich an Gedenkstätten und Synagogen, in Schändungenjüdischer Grabstätten u. ä.. Ausländerextremismus Extremisten ausländischer Herkunft verfechten in Deutschland Anliegen, die ihren Ursprung in den politischen und religiösen Konflikten der jeweiligen Herkunftsländer haben, und gehen mit aggressiv-kämpferischer Propaganda und auch unter Anwendung von Gewalt gegen ihre Gegnervor. Nicht alle Organisationen ausländischer Extremisten in Deutschland sind hier neu gegründet worden. Vielfach agieren sie als Vertreter von extremistischen Vereinigungen und Parteien ihrer Heimatländer, die dort zum Teil verboten sind. (> Ausländerorganisationen, extremistische) Ausländerorganisationen, extremistische Organisationen ausländischer Extremisten in Deutschland lassen sch grob wie folgt klassifizieren: - linksextremistische Organisationen, die die bestehende soziale und politische Ordnung in ihren Heimatländern gewaltsam beseitigen und durch einensozialistischen Staat marxistischer Prägung ersetzen wollen - extrem-nationalistische Vereinigungen, die Machtbzw. Gebietszuwachs für die eigene Nation und die Abschaffung oder Nichtgewährung von Minderheitenrechten aggressiv propagieren = islamistische Gruppierungen, die die Trennung von Religion und Staat zugunsten eines autoritären theokratischen Systems aufheben wollen = Gruppierungen, die in Verbindung mit Regierungsstellen ihrer Länder gegen Landsleute m Ausland, insbesondere Regimegegner, repressiv oder sogar terroristisch vorgehen. Autonome Die Ursprünge der Autonomenreichen bis in die Anfänge der studentischen Protestbewegung der 60er Jahre zurück. Die Bezeich13: ae . nung ""Autonome"> (autonomos[griech.]: nach eigenen Gesetzen 3
  • für Schülerinnen und Schüler an. 2024 fanden allein über Rechtsextremismus 23 Veranstaltungen und mehr als 30 zum Thema Antisemitismus statt
gegen Deutschland und seine Verbündeten in naher Zukunft einstellen wird. Ebenso wird China weiterhin versuchen seinen geopolitischen Einflussbereich mit Cyberangriffen, Spionage und Abhöraktionen auszubauen und einen möglichst hohen Wissenstransfer durch ebensolche Maßnahmen zu ermöglichen. Neben der Beobachtung und Auswertung extremistischer und sicherheitsgefährdender Bestrebungen hat sich die Öffentlichkeitsund Präventionsarbeit zu einer Hauptaufgabe des Verfassungsschutzes entwickelt. Dies wurde zuletzt im Zuge der Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes im November 2024 nochmals hervorgehoben. Der Verfassungsschutz informiert die Öffentlichkeit so umfassend wie möglich und leistet damit einen Beitrag, Extremismus und sicherheitsgefährdenden Bestrebungen vorzubeugen. Die 2008 beim rheinland-pfälzischen Verfassungsschutz eingerichtete Präventionsagentur gegen Extremismus bietet insbesondere Vortragsveranstaltungen für Schülerinnen und Schüler an. 2024 fanden allein über Rechtsextremismus 23 Veranstaltungen und mehr als 30 zum Thema Antisemitismus statt. Der Verfassungsschutz wird weiterhin seinen Beitrag zum Schutz unserer demokratischen Ordnung leisten. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren engagierten Einsatz zum Erhalt unserer Demokratie und wünsche Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, eine informative Lektüre des Verfassungsschutzberichtes 2024. Michael Ebling Minister des Innern und für Sport 9
  • Internet-Seite der neonazistischen Aktionsgruppe Kiel und im rechtsextremistischen Internet-Portal "mein-sh.info" wurde die Veranstaltung wie folgt kommentiert: "Kurzfristig wurde
  • Förde entlang zum Kundgebungsort. (...) Dem Selbsthaß der Linken wurden von den Nationalisten Argumente entgegengesetzt: Die Redner Daniel Zöllner und Jens
Drucksache 17/1494 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode führer der Aktionsgruppe Kiel, Daniel Zöllner, als Redner auf. In Beiträgen auf der Internet-Seite des NPD-Kreisverbandes Kiel/Plön, der Internet-Seite der neonazistischen Aktionsgruppe Kiel und im rechtsextremistischen Internet-Portal "mein-sh.info" wurde die Veranstaltung wie folgt kommentiert: "Kurzfristig wurde (...) von parteifreien Kräften eine Kundgebung in der Kieler Innenstadt angemeldet. Pünktlich um 11 Uhr trafen sich rund 20 Nationalisten, um auf dem belebten Bahnhofsplatz für die Ehre der Toten unseres Volkes einzustehen. In Zweierreihen und mit wehenden Fahnen ging es (...) an der Förde entlang zum Kundgebungsort. (...) Dem Selbsthaß der Linken wurden von den Nationalisten Argumente entgegengesetzt: Die Redner Daniel Zöllner und Jens Lütke führten aus, warum der 8. Mai für Deutschland kein Tag der Befreiung, sondern ein Tag der Niederlage und des Innehaltens ist." In der Mai/Juni Ausgabe der "Schleswig-Holstein-Stimme", der Publikation des NPDLandesverbandes, erhielt Zöllner die Gelegenheit, einen Beitrag zum "Trauermarsch" in Dresden am 13. Februar zu veröffentlichen: "Nachdem im letzten Jahr die Zusammenarbeit zwischen der nationaldemokratischen Partei und freien Kräften, nicht nur bedingt durch den Wahlkampf, intensiviert und größtenteils erfolgreich umgesetzt wurde, stand für den diesjährigen Trauermarsch in Dresden eine geschlossene Teilnahme mit gemeinsamen Reisebussen fest. (...) Trotz mehrerer Scharmützel mit antideutschen Angreifern war das Verhalten unserer Reisegruppe durchweg diszipliniert, die Formation wurde stets gehalten und jeder Kamerad achtete auf seinem Nebenmann, sodaß niemand während der gesamten Zeit verlorenging. (...) Vom NPD-Ratsherrn bis zum jugendlichen Neuling verhielten sich alle kameradschaftlich und fürsorglich allen Mitreisenden gegenüber. (...) Ob Parteimitglied oder freier Nationalist: Hand in Hand für die Zukunft unseres Landes! Daniel Zöllner" Die Verschmelzung der NPD mit neonazistischen Kräften ist in Kiel seit Jahren besonders ausgeprägt. Das wurde insbesondere bei den zurückliegenden Wahlkämpfen deutlich. Insofern konnte die hier beschriebene neuerliche Zusammenarbeit nicht wirklich überraschen. Erstaunlich ist aber die Offenheit, mit der die NPD - und hier besonders der neue Landesvorsitzende - den Schulterschluss mit als gewalttätig bekannten Neonazis praktizierte. Dass die Landes-NPD einem als Gewalttäter bekannten Neonazi die Gelegenheit gab, in der "Schleswig-Holstein-Stimme" Beiträge zu 30
  • ging die Zahl auf 220 zurück. Dennoch wird der Rechtsextremismus in Schleswig-Holstein nach wie vor durch die NPD dominiert
Drucksache 17/1494 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode Bei der Interpretation des Begriffes "Volksgemeinschaft" liegt die NPD zweifelsfrei in der Tradition des historischen Nationalsozialismus. Den Beweis lieferte z.B. der sächsische NPD-Landtagsabgeordnete Jürgen Gansel in einem von ihm erstellten Argumentationspapier für Kandidaten und Funktionsträger der Partei. Danach sei die NPD "eine idealistische deutsche Erneuerungsbewegung, die der noch unter dem Schutt der Zeit liegenden Volksgemeinschaft den Weg ebnen wird". Unter der Überschrift "Wer ist denn für die NPD ein Deutscher? Was versteht die NPD unter 'Volk''" versuchte Gansel gar nicht erst, die rassistische Zielsetzung der NPD zu verschleiern: "Deutscher ist, wer deutscher Herkunft ist und damit in die ethnischkulturelle Gemeinschaft des deutschen Volkes hineingeboren wurde. Eine Volkszugehörigkeit kann man sich genauso wenig aussuchen wie die eigene Mutter. In ein Volk wird man schicksalhaft hineingepflanzt. In eine Volksgemeinschaft kann man nicht einfach einoder austreten wie in einen Sportverein, man wird in sie hineingeboren. (...) Ein Afrikaner, Asiate oder Orientale wird nie Deutscher werden können, weil die Verleihung bedruckten Papiers (des BRD-Passes) ja nicht die biologischen Erbanlagen verändert. (....)" Insofern bestehen an den - wie hier unverhüllt vorgetragenen - verfassungsfeindlichen Zielen der NPD auch in Zukunft keine Zweifel. 3.1.2 Die NPD in Schleswig-Holstein Wie im Bund war auch in Schleswig-Holstein die Mitgliederentwicklung der NPD leicht rückläufig. Von 230 im Vorjahr ging die Zahl auf 220 zurück. Dennoch wird der Rechtsextremismus in Schleswig-Holstein nach wie vor durch die NPD dominiert. Die Assimilation der einstigen, ursprünglich in Konkurrenz zur NPD stehenden NeonaziProtagonisten in die Partei hat diese Situation begünstigt. Auch in Schleswig-Holstein gab es Versuche, aus dem Thema Islamismus einen Nutzen für die Partei zu ziehen. Ein Ansatzpunkt hierfür wurde in der Errichtung eines Minaretts in Rendsburg gesehen: "Wir Nationaldemokraten sind die einzige politische Kraft in Deutschland, die sich konsequent gegen eine zunehmende Überfremdung un28
  • Berichtszeitraum erfassten politisch motivierten Strafund Gewalttaten mit rechtsextremistischem Hintergrund verteilten sich auf Landesebene wie folgt
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/770 Die im Berichtszeitraum erfassten politisch motivierten Strafund Gewalttaten mit rechtsextremistischem Hintergrund verteilten sich auf Landesebene wie folgt: 43
  • türkischen Linksextremisten ausgelöst wurde, erfaßt wird. Türkische Geschäfte und andere Einrichtungen, die Angriffsziele bieten könnten, gibt es auch hier mittlerweile
türkischen Linksextremisten ausgelöst wurde, erfaßt wird. Türkische Geschäfte und andere Einrichtungen, die Angriffsziele bieten könnten, gibt es auch hier mittlerweile in beträchtlicher Anzahl. Die labile politische Lage im Nahen und Mittleren Osten, insbesondere der schwierige israelisch-palästinensische Friedensprozeß, könnte für Terrorganisationen aus diesem Raum Anlaßsein, auch in Deutschland aktiv zu werden. Die aktuelle Gefahrenlage kann im voraus kaum zuver g fixiert werden. Gerechnet werden muß auch mit dem energischeren Auftreten islamistischer Gruppierungen, die ihre Ideen weltweit im Vordringen sehen und daraus wie auch aus der Regierungsbeteiligung einer islamistischen Partei in der ei mit Sicherheit neue Impulse für ihr Handeln ableiten werden. ZAFER YOLUNDA HAKLIYIZurtulus A GIZHarTauKSivasiGAZETE mn amezurua | BURJUVA PARTILERININ IT DALASI BITTI SiMDI HALKA BASKI VE ZULÜM ICin YENIDEN. "kurtulus" -- Organ der "Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front" 119 Verfassungsschutzbericht 1996
  • Strukturen. Die beiden oben erwähnten Gewaltwellen, für die türkische Linksextremisten verantwortlich waren, haben nicht auf Brandenburg übergegriffen. Immerhin haben aber
Im Vergleich zu anderen Bundesländernist Brandenburg immer noch relativ gering von Aktivitäten extremistischer Ausländerorganisationen betroffen. Diese sehen in ihren Landsleuten, die hierher zugewandert sind oder hier ein Gewerbe betreiben, offenbar noch keine tragfähige Basis für feste und dauerhafte Strukturen. Die beiden oben erwähnten Gewaltwellen, für die türkische Linksextremisten verantwortlich waren, haben nicht auf Brandenburg übergegriffen. Immerhin haben aber auch in Brandenburg türkische und kurdische SpendenExtremisten versucht, von Landsleuten Spendenund Schutzgelder und Schutzgelderpressung zu erpressen. Eine solche kriminelle Beschaffung von Finanzmitteln ist vor allem für die "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) und die "Devrimei Sol" bzw. deren beide Flügel eine bundesweit gängige Praxis. Entsprechende Fälle werden von den Opfern -- auch aus Angst vor Repressalien -- sehr selten bei der Polizei angezeigt. Die "Devrimei Sol" und die PKK sind in Deutschland weiterhin konspiratv tätig. Die PKK findet zudem mit Hilfe von Nebenorganisationen, die vom Betätigungsbzw. Vereinsverbot nicht erfaßt sind, auch Wege, um an die Öffentlichkeit zutreten. En von ihr angeregtes und beeinflußtes kurdisches "Exilparlament" soll ihr helfen, die nunmehr angestrebte Form "kurdikurdisches scher Autonomie" innerhalb des türkischen Staatsverbandes zu ""Exilparlament" erreichen. In diesem Zusammenhang haben PKK-Organisationen, aber auch für sie handelnde deutsche Unterstützergruppen vorallem in der ersten Jahreshälfte 1996 bundesweit bei Landesbehörden, auch brandenburgischen, um Gesprächskontakte nachgesucht. Ausblick Solange etablierte und kontinuierlich arbeitende Struktureinheiten extremistischer Ausländerorganisationen im Land Brandenburg noch nicht vorhanden sind, wird sich deren Tätigkeit in Einzelaktionen äußern, die vor allem außerhalb des Landesgebietes initiiert werden. Diese Aktionen haben häufig ihren Ursprung in den politischen Verhältnissen, den Entwicklungen und Ereignissen im Herkunftsgebiet der Extremisten. In größere, bundesweite Kampagnen eingebunden, stellen solche Aktionen gegebenenfalls eine massive Bedrohung der öffentlichen Sicherheit dar. Grundsätzlich ist nicht ausgeschlossen, daß auch einmal Brandenburg von einer Anschlagswelle, wie sie 1996 von 118 Verfassungsschutz durch Aufklärung
  • sind: die Garantie der Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip. "Beobachten" heißt, der Verfassungsschutz sammelt Informationen über extremistische beziehungsweise verfassungsfeindliche
1. GRUNDLAGEN UND AUFGABEN Der Verfassungsschutz hat den gesetzlichen Auftrag, die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) sowie den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder zu schützen. Er ist ein Element der wehrhaften Demokratie. Den Auftrag erfüllen - dem föderalen Staatsaufbau Deutschlands entsprechend - das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit Hauptsitz in Köln und 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz. In einigen Bundesländern, zum Beispiel in BadenWürttemberg und Hessen, übernehmen eigenständige Landesämter die Aufgabe. In den meisten Ländern ist der Verfassungsschutz als Abteilung im jeweiligen Innenministerium eingerichtet, wie seit 1951 auch in Rheinland-Pfalz. Verfassungsschutzbehörde in Rheinland-Pfalz ist die Abteilung 6 im Ministerium des Innern und für Sport. 1.1 Auftrag, Aufgaben und Methoden Als "Frühwarnsystem" beobachtet die Verfassungsschutzbehörde Rheinland-Pfalz gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag vor allem politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen, die auf eine Beeinträchtigung oder gar Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zielen. Die FDGO umfasst die zentralen Grundprinzipien, die für den freiheitlichen Verfassungsstaat unentbehrlich sind: die Garantie der Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip. "Beobachten" heißt, der Verfassungsschutz sammelt Informationen über extremistische beziehungsweise verfassungsfeindliche Bestrebungen und wertet sie aus. Dies ist in den SSSS 4 und 5 des Landesverfassungsschutzgesetzes (LVerfSchG) geregelt. 16 A. Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz
  • Öffentlichkeitsarbeit leisten. Den staatlichen Stellen soll ermöglicht werden, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren nach Satz
  • durch Unbefugte. (4) Die Verfassungsschutzbehörde ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden ( Artikel 20 des Grundgesetzes
sönlichkeit und nach ihrem Verhalten die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die Sicherung und Erhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung eintreten. SS4 Zusammenarbeit (1) Die Verfassungsschutzbehörde ist verpflichtet, mit Bund und Ländern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit besteht insbesondere in gegenseitiger Unterstützung und Information sowie in der Unterhaltung gemeinsamer Einrichtungen. (2) Die Verfassungsschutzbehörden anderer Länder dürfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur im Einvernehmen, der Bund nach Maßgabe bundesrechtlicher Vorschriften nur im Benehmen mit der Verfassungsschutzbehörde Mecklenburg-Vorpommerns tätig werden. SS5 Aufgaben des Verfassungsschutzes (1) Zur Erfüllung ihrer Aufgabe sammelt und wertet die Verfassungsschutzbehörde sachund personenbezogene Daten, insbesondere Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen aus über 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes für eine fremde Macht im Geltungsbereich dieses Gesetzes, 3. Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, 4. Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung ( Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes ) oder gegen das friedliche Zusammenleben der Völker ( Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes ) gerichtet sind. (2) Die Verfassungsschutzbehörde informiert die zuständigen Stellen und die Öffentlichkeit über Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder. Sie kann dazu insbesondere Verfassungsschutzberichte veröffentlichen und Prävention im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit leisten. Den staatlichen Stellen soll ermöglicht werden, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren nach Satz 1 zu treffen. (3) Die Verfassungsschutzbehörde wirkt mit 1. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen nach Maßgabe des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes vom 22. Januar 1998 (GVOBl. M-V S. 114, 195), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Januar 2009 (GVOBl. M-V S. 82), sowie bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen in den übrigen gesetzlich bestimmten Fällen, 2. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. (4) Die Verfassungsschutzbehörde ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden ( Artikel 20 des Grundgesetzes ). 106
  • Verfassungsschutzes tragen zur Verteidigung der Demokratie und des Rechtsstaates gegen Extremisten bei. Immer wieder dienen sie als Grundlage für staatliche
Die Analysen, Lagebilder und Operativmaßnahmen des Verfassungsschutzes tragen zur Verteidigung der Demokratie und des Rechtsstaates gegen Extremisten bei. Immer wieder dienen sie als Grundlage für staatliche Maßnahmen wie Vereinigungsverbote oder Strafverfahren. INFORMATION Was ist Extremismus? Der für den Verfassungsschutz relevante Extremismusbegriff leitet sich aus der Gesetzeslage ab. Als extremistisch werden demnach Bestrebungen, das heißt Verhaltensweisen bezeichnet, die politisch bestimmt sind und mit denen das Ziel verfolgt wird, die freiheitliche demokratische Grundordnung in Gänze oder in Teilen zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Der Begriff beschreibt lediglich eine politisch intendierte Vorgehensweise, unabhängig ihrer jeweiligen weltanschaulichen Prägung. Damit der Verfassungsschutz eine Organisation, Gruppierung oder Einzelperson beobachten darf, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Denn durch die Beobachtung kann der Verfassungsschutz in die Grundrechte der Betroffenen eingreifen. Dementsprechend muss ihr regelmäßig eine sehr sorgfältige Prüfung vorausgehen. 17
  • waren es Fälle für die PMK -rechtsund in einem Fall für die PMK -links-. Der Anteil der extremistischen Straftaten
Politisch motivierte Kriminalität (PMK) 11.5 Politisch motivierte Kriminalität 228 (PMK) - sonstige Zuordnung Dieser Phänomenbereich wird hier erstmalig genannt. Im kommenden Verfassungsschutzbericht werden wir die Zahlen wie für die vorangegangenen Phänomenbereiche in einer Tabelle darstellen. Die Fallzahlen im Phänomenbereich PMK -sonstige Zuordnungstiegen im Vorjahresvergleich um ca. 50 Prozent von 1.515 auf 2.266 Fälle an und stellen damit den zweitgrößten Anteil der Gesamt-PMK (ca. 30 Prozent) in 2024. Nach einer Trendumkehr im Jahr 2023 befindet sich die PMK -sonstige Zuordnungwieder auf dem zahlenmäßigen Niveau der Jahre 2021 (2.068 Fälle) und 2022 (2.394 Fälle), Der Anteil der extremistischen Straftaten hat sich 2024 um ca. 28 Prozent erhöht (2023: 305, 2024: 390). Thematisch resultiert dies u. a. aus fremden(2023: 74, 2024: 154) sowie LGBTIQ+-feindlichen Taten (2023: 36, 2024: 76). Die Anzahl der dem Themenfeld Reichsbürger/Selbstverwalter zugeordneten PMK-Delikte nahm im Vorjahresvergleich erneut ab (- 81 Fälle) (2023: 176, 2024: 95) und fällt auf den niedrigsten Stand seit der kaum mehr Relevanz entfaltenden COVID-19-Pandemie. In 65 Fällen wurde eine Zuordnung zum Phänomenbereich sonstige Zuordnung vorgenommen. In 29 Fällen waren es Fälle für die PMK -rechtsund in einem Fall für die PMK -links-. Der Anteil der extremistischen Straftaten im Themenfeld der Reichsbürger/Selbstverwalter ist von 151 (2023) auf 77 (2024) gesunken. 228 Siehe Fußnote 193. 385
  • Stellen übermitteln, soweit die Übermittlung in einem Gesetz, einem Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaften oder in einer internationalen Vereinbarung geregelt
ter. (4) Personenbezogene Daten, die mit den nachrichtendienstlichen Mitteln nach SS 10 Absatz 1 erhoben wurden, darf die Verfassungsschutzbehörde an die Staatsanwaltschaften, die Finanzbehörden nach SS 386 Absatz 1 der Abgabenordnung , die Polizei, die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden, die Behörden des Zollfahndungsdienstes sowie anderer Zolldienststellen, soweit diese Aufgaben nach dem Bundespolizeigesetz wahrnehmen, nur übermitteln, soweit dies erforderlich ist zur 1. Erfüllung eigener Aufgaben der Informationsgewinnung, 2. Abwehr einer im Einzelfall bestehenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person oder für Sachen von erheblichem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten ist, 3. Verhinderung oder sonstigen Verhütung von Straftaten von erheblicher Bedeutung oder 4. Verfolgung von Straftaten von erheblicher Bedeutung. (5) Soweit es zur Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten gemäß Absatz 2 erforderlich ist, können die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei die Übermittlung personenbezogener Daten im Einzelfall verlangen. Das Ersuchen bedarf der Schriftform, ist zu begründen und zu dokumentieren. Eine Übermittlung unterbleibt, sofern übergeordnete Bedenken aus den Aufgaben des Verfassungsschutzes der Übermittlung entgegenstehen. Die Entscheidung trifft der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder sein Vertreter. Die Ablehnung ist zu dokumentieren und zu begründen. Nach Wegfall der Ablehnungsgründe ist die Auskunft auf Verlangen nachzuholen. (6) Die nach Absatz 2 bis 4 oder 5 übermittelten personenbezogenen Daten darf die empfangende Stelle nur zu dem Zweck verwenden, zu dessen Erfüllung sie ihr übermittelt wurden. Auf diese Einschränkung ist die empfangende Stelle hinzuweisen. SS 20a Projektbezogene gemeinsame Dateien (1) Die Verfassungsschutzbehörde kann für die Dauer einer befristeten projektbezogenen Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz, den übrigen Landesbehörden für Verfassungsschutz, dem Militärischen Abschirmdienst, dem Bundesnachrichtendienst, dem Zollkriminalamt sowie den Polizeibehörden des Bundes und der Länder eine gemeinsame Datei errichten. Die projektbezogene Zusammenarbeit soll nach Maßgabe der Aufgaben und Befugnisse der in Satz 1 genannten Behörden den Austausch und die gemeinsame Auswertung von Erkenntnissen zu Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4 genannten Schutzgüter gerichtet sind, bewirken. Personenbezogene Daten zu Bestrebungen nach Satz 2 dürfen unter Einsatz der gemeinsamen Datei durch die an der projektbezogenen Zusammenarbeit beteiligten Behörden im Rahmen ihrer Befugnisse verwendet werden, soweit dies in diesem Zusammenhang zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Bei der weiteren Verwendung der personenbezogenen Daten finden für die beteiligten Behörden die jeweils für sie geltenden Vorschriften über die Verwendung von Daten Anwendung. (2) SS 22a Absatz 2 bis 6 des Bundesverfassungsschutzgesetzes findet entsprechende Anwendung. SS 21 Informationsübermittlung an ausländische Stellen Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz an ausländische öffentliche Stellen sowie an überund zwischenstaatliche Stellen übermitteln, soweit die Übermittlung in einem Gesetz, einem Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaften oder in einer internationalen Vereinbarung geregelt ist. 116
  • Interessen der betroffenen Person, insbesondere deren Schutz vor einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgegenstehen. SS 20 Abs. 5 gilt entsprechend; die empfangende
  • Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts nur die Übermittlung von Daten verlangen, die diesen Stellen im Rahmen
Eine Übermittlung darf auch erfolgen, wenn sie 1. zum Schutz von Leib oder Leben erforderlich ist oder 2. zur Erfüllung eigener Aufgaben, insbesondere in Fällen grenzüberschreitender Tätigkeiten der Verfassungsschutzbehörde, unumgänglich ist und im Empfängerland gleichwertige Datenschutzregelungen gelten. Die Übermittlung unterbleibt, wenn ihr auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Person, insbesondere deren Schutz vor einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgegenstehen. SS 20 Abs. 5 gilt entsprechend; die empfangende Stelle ist darüber hinaus darauf hinzuweisen, dass sich die Verfassungsschutzbehörde vorbehält, Auskunft über die Verarbeitung der übermittelten Daten zu verlangen. SS 22 Informationsübermittlung an die Öffentlichkeit Bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit, einschließlich der Medien, über Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörde ist die Übermittlung von personenbezogenen Daten nur zulässig, wenn es zu einer sachgemäßen Information erforderlich ist und schutzwürdige Interessen der betroffenen Person nicht entgegenstehen. Werden von der Verfassungsschutzbehörde personenbezogene Daten an die Öffentlichkeit gegeben, so ist im Einzelfall zu prüfen, ob vorab eine Benachrichtigung der betroffenen Person oder des Dritten geboten ist. SS 23 Dokumentation und Grundlage der Informationsübermittlung durch die Verfassungsschutzbehörde Die Übermittlung von personenbezogenen Daten ist zu dokumentieren. Vor der Datenübermittlung soll der Akteninhalt gewürdigt und der Datenübermittlung zugrunde gelegt werden. Erkennbar unvollständige Daten sind vor der Übermittlung im Rahmen der Verhältnismäßigkeit durch Einholung zusätzlicher Auskünfte zu vervollständigen, anderenfalls ist auf die Unvollständigkeit hinzuweisen. SS 24 * Informationsübermittlung durch öffentliche Stellen an die Verfassungsschutzbehörde (1) Die Verfassungsschutzbehörde kann von den Behörden des Landes und den der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts nur die Übermittlung von Daten verlangen, die diesen Stellen im Rahmen ihrer Aufgaben vorliegen und die zur Erfüllung der Aufgaben des Verfassungsschutzes erforderlich sind. Voraussetzung hierfür ist, dass die betreffenden Daten nicht aus allgemein zugänglichen Quellen oder nur mit übermäßigem Aufwand oder nur durch eine die betroffene Person stärker belastende Maßnahme erhoben werden können. (2) Die Verfassungsschutzbehörde braucht Ersuchen nicht zu begründen, soweit dies dem Schutz der betroffenen Person dient oder eine Begründung den Zweck der Maßnahme gefährden würde. (3) Die in Absatz 1 genannten Stellen übermitteln von sich aus der Verfassungsschutzbehörde alle ihnen im Rahmen ihrer Aufgaben vorliegenden Daten über Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen verfolgt werden, und über geheimdienstliche Tätigkeiten. Die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei übermitteln darüber hinaus auch andere ihnen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung bekannt gewordene Daten über Bestrebungen im Sinne des SS 5 Abs. 1 . Die Übermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund einer Maßnahme nach SS 100a der Strafprozessordnung bekannt geworden sind, ist nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass jemand eine der im aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetz als Voraussetzung für eine Beschränkungsmaßnahme genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. Die Übermittlung personenbezogener Daten, die aufgrund anderer strafprozessualer Zwangsmaßnahmen bekannt geworden sind, ist nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für geheimdienstliche oder sicherheitsgefährdende Tätigkeiten oder gewalttätige Bestrebungen bestehen. Auf die nach Satz 3 übermittelten Daten und die dazugehörenden Unterlagen finden die im aufgrund von Artikel 10 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetz enthaltenen Bestimmungen über die Nutzung, 117
  • Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD) ......33 2.2. Gewaltorientierter Linksextremismus ................................................34 2.2.1. Autonome Szene ................................................................................35 2.2.2. Antiimperialistische Szene Saar
2.1.1. "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) ..................................32 2.1.2. "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD) ......33 2.2. Gewaltorientierter Linksextremismus ................................................34 2.2.1. Autonome Szene ................................................................................35 2.2.2. Antiimperialistische Szene Saar ....................................................39 IV. Ausländerextremismus (ohne Islamismus/islamistischer Terrorismus).................... 41 1. Allgemeines .....................................................................................................42 1.1. Ideologie .....................................................................................................42 1.2. Entwicklung/Tendenzen ........................................................................42 1.3. Personenpotential....................................................................................43 1.4. Politisch motivierte Kriminalität (PMK) ..............................................43 2. Einzelaspekte der Beobachtung ................................................................43 2.1. "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK)........................................................43 2.1.1. Allgemeine Lage, Entwicklung ........................................................43 2.1.2. Strukturen.............................................................................................44 2.1.3. Veranstaltungen/Aktivitäten der saarländischen Anhängerschaft ..................................................................................44 2.2. "Ülkücü"-Bewegung ("Idealisten-Bewegung") ................................46. 2.2.1. Entstehung, Entwicklung der Organisation.................................46. 2.2.2. Strukturen.............................................................................................47 V. Islamismus/islamistischer Terrorismus .................................. 49 1. Allgemeines .....................................................................................................50 1.1. Ideologie .....................................................................................................50 1.2. Entwicklung/Tendenzen ........................................................................51 1.3. Personenpotential....................................................................................57 1.4. "Politisch motivierte Kriminalität" (PMK) mit islamistischem Hintergrund................................................................................................58 2. Einzelaspekte ..................................................................................................59 2.1. Islamistischer Terrorismus....................................................................59 2.2. Salafistische Bestrebungen ..................................................................6.0 2.3. Schiitischer Islamismus .........................................................................6.1 VI. Spionage-/Sabotageabwehr, Wirtschaftsschutz............... 63 1. Allgemeines ...........................................................................................6.4 2. Wirtschaftsspionage ............................................................................6.5 3. Proliferation ...........................................................................................6.5 4. Elektronische Angriffe..........................................................................6.6. 5. Prävention ..............................................................................................6.7 Registeranhang, Bildnachweis, Verfassungsschutzgesetz .......... 69 Registeranhang ...........................................................................................70 Bildnachweis ...............................................................................................71 Saarländisches Verfassungsschutzgesetz (SVerfSchG) ....................71
  • Artikel 5 und Artikel 8 des Grundgesetzes sind elementare Rechte im Meinungsbildungsprozess und im demokratischen Diskurs. Sie sind Wesenselement unserer
  • Unwissenden" wissend zu machen. Dabei konnte beobachtet werden, dass Rechtsextremisten und Reichsbürger versuchten, die Proteste für ihre Zwecke zu nutzen
Klaus Bouillon Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, 2020 war für uns alle ein außergewöhnliches und forderndes Jahr. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben unseren Alltag verändert. Deutschland erlebte unter anderem Kontaktbeschränkungen, Masken-Pflicht und zwei Lockdowns, um die Folgen der Pandemie zu begrenzen. Viele Bürgerinnen und Bürger waren dadurch besonderen ökonomischen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Kritik an den politisch Verantwortlichen entbrannte an fehlenden Schutzmasken und Schutzkleidung und setzte sich bei der Art und Weise der Beschaffung der Impfstoffe fort. Die Mehrheit der Bevölkerung erkannte die Gefahren, die von der COVID-19-Pandemie ausgingen und beachtete die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung. Ein Teil der Bürgerinnen und Bürger hat seine Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wahrgenommen, um auf die Probleme bei der Umsetzung der Corona-Schutzmaßnahmen hinzuweisen, aber auch um Kritik am Handeln der politisch Verantwortlichen deutlich zu machen. Artikel 5 und Artikel 8 des Grundgesetzes sind elementare Rechte im Meinungsbildungsprozess und im demokratischen Diskurs. Sie sind Wesenselement unserer freiheitlichen Demokratie und vom Staat zu achten und zu schützen. Ein Teil der Protestierenden hat die Freiheitsrechte allerdings nicht dazu genutzt, Kritik am Regierungshandeln deutlich zu machen, sondern unseren Staat, seine Institutionen und Repräsentanten zu diffamieren und bis auf eine Stufe mit der NS-Diktatur zu stellen. Falschbehauptungen z.B. zu einem "Widerstandsrecht", Meinungen zu COVID-19 getarnt als Fakten vermengt mit Verschwörungsmythen gegen die "Eliten", die vielfach einen antisemitischen Ursprung haben, wurden insbesondere in den Sozialen Medien aber auch in der Öffentlichkeit genutzt, um die "Unwissenden" wissend zu machen. Dabei konnte beobachtet werden, dass Rechtsextremisten und Reichsbürger versuchten, die Proteste für ihre Zwecke zu nutzen. Sie standen Seite an Seite mit Verschwörungsmythikern und anderen Gruppen, die keine Beobachtungsobjekte des Verfassungsschutzes sind. 3
  • Deutschland aktiven Extremisten ausländischer Herkunft ist breit, es umfaßt linksextremistische, islamistische wie auch extrem-nationalistische Organsationen. Deren Orientierung kannsich
3. Ausländerextremismus Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland Bestimmte Gruppierungen von Ausländern propagieren Ideologien und Programme, die Intoleranz und Aggressivität gegenüber politischen Gegnern einschließen. Überdies versuchen sie auch in Deutschland, politische Veränderungenin ihren jeweiligen Herkunftsländern mit Gewaltaktionen oder sogar dem Einsatz terroristischer Mittel zu befördern. Damit stellen sie eine Bedrohung für die freiheitliche demokratische Grundordnung und auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland dar. Die Gefahren für die innere Sicherheit, die von solchen Organisationen ausgehen, können latent bestehen und auf Dauer wirken, aber sich auch kurzzeitig zu akuten Bedrohungen verdichten. Doch auch innerhalb dieser Gruppierungenherrschen oft genug Gewalt und Terror: Für solche Organisationen mit starrer Ideologie und undemokratischem Organisationsgefüge ist es charakteristisch, daß sie unbotmäßige Mitglieder drangsalieren und verfolgen oder abgespaltene Gruppen erbittert bekämpfen. Das Spektrum der in der Bundesrepublik Deutschland aktiven Extremisten ausländischer Herkunft ist breit, es umfaßt linksextremistische, islamistische wie auch extrem-nationalistische Organsationen. Deren Orientierung kannsich im Laufe der Zeit durchaus verändern. "Arbeiterpartei So ist die "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) grundsätzlich marxiKurdistans " stisch-leninistisch ausgerichtet, hat aber seit einiger Zeit auch starke nationalistische Vorstellungen aufgenommen. Dasie die Schwelle zum Terrorismus unverkennbar überschritten hatte, wurde ihr im November 1993 jede Betätigung in der Bundesrepublik Deutschland vereinsrechtlich verboten. Dennoch hat sie hier ihre Propagandaund Gewaltaktionen in gewissem Umfang fortgesetzt. IhremZiel, auf diese Weise durch Druck auf Deutschland die Haltung der Türkei zum ungelösten Kurdenkonflikt zu beeinflussen, waren diese Aktionen allerdings äußerst abträglich. Diese Einsicht hat den PKK-Generalsekretär Abdullah ÖCALAN offenbar veranlaßt, nunmehr seine Anhänger zur Friedfertigkeit aufzurufen. Ob der erhebliche Rückgang der PKK-Straftaten in Deutschland seit 1996 von Dauer ist, muß sich angesichts der von der Türkei weiterhin verfolgten militärischen Lösung des Konflikts in Kurdistan erst noch erweisen. 114 Verfassungsschutz durch Aufklärung

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