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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • hissen. Bereits im Europawahlprogramm hatte "DIE RECHTE" nach eigenen Angaben gefordert, den 20. April zum deutschen Nationalfeiertag zu machen.60 Landeseigene
  • Berichtszeitraum auf der Insel Usedom feststellbar. Angehörige der rechtsextremistischen Partei "Der III. Weg", deren Parteizugehörigkeit aufgrund von Aufschriften auf ihren
  • Gefahren des sogenannten 'Lockdown' hinzu60 Telegram-Seite "Die Rechte" vom 20.04.2020, abgerufen am 21.04.2020. 61 Twitter-Profil
nalsozialismus oder antisemitischen Aussagen im Stil der NS-Zeit zu provozieren und damit öffentliche Aufmerksamkeit zu erlangen. So erfolgte am 20. April 2020, dem Jahrestag des Geburtstags Adolf Hitlers, die öffentliche Aufforderung, Flaggen in den Reichsfarben des Deutschen Reiches schwarz, weiß und rot zu hissen. Bereits im Europawahlprogramm hatte "DIE RECHTE" nach eigenen Angaben gefordert, den 20. April zum deutschen Nationalfeiertag zu machen.60 Landeseigene Aktivitäten oder Strukturen der neonazistischen Partei waren im Jahr 2020 nicht feststellbar. 2.12.8 "Der III. Weg" 61 Die Partei "Der III. Weg" wurde am 28. September 2013 in Heidelberg gegründet. Das Parteiprogramm propagiert ein völkisch-antipluralistisches Menschenund Gesellschaftsbild. Es fordert u.a. die Erhaltung und Entwicklung der "biologischen Substanz des Volkes" und die Schaffung eines Deutschen Sozialismus. Die Aktivitäten der sich als "nationalrevolutionär" verstehenden Teilstruktur "Der III. Weg Pommern" haben sich in den letzten Jahren verfestigt, wenn auch nach wie vor auf einem niedrigen Niveau und mit nur wenigen Mitgliedern. Die meisten Aktivitäten waren im Berichtszeitraum auf der Insel Usedom feststellbar. Angehörige der rechtsextremistischen Partei "Der III. Weg", deren Parteizugehörigkeit aufgrund von Aufschriften auf ihren Jacken erkennbar war, besuchten im April 2020 auf Usedom einen landwirtschaftlichen Betrieb und veröffentlichten hierzu Lichtbilder im Internet. Nach kurzen Gesprächen "auf Distanz" habe man zur derzeitigen durch Corona geprägten Situation der Landwirte herausgehört, dass zwar Ängste wegen des Wegfalls tausender Saisonarbeiter bestünden, auf der anderen Seite die Krise jedoch auch als Chance gesehen werde, wieder verstärkt auf Regionalität zu setzen. Die Aktivisten des "Der III. Weg" hätten schon weit vor der Krise "hunderte Flugblätter" auf Usedom zum Thema "Der Bauernstand macht stark das Land" verteilt, um ihre Solidarität mit den deutschen Bauern auszudrücken. 62 Flugblätter mit der Überschrift "Das System ist gefährlicher als Corona" wurden im Juni 2020 ebenfalls auf der Insel Usedom von "Aktivisten" der Partei verteilt, um "Aufklärung zu betreiben und auf die Gefahren des sogenannten 'Lockdown' hinzu60 Telegram-Seite "Die Rechte" vom 20.04.2020, abgerufen am 21.04.2020. 61 Twitter-Profil "Der III. Weg", abgerufen am 29.12.2020. 62 Internetseite "Der III. Weg": "Usedom: Familie - Heimat - Tradition" vom 14.04.2020, abgerufen am 16.04.2020. 38
  • Kapital vorangetriebenen Klassenkampf von oben" begründet. Allerdings konnte die linksextremistische Szene in Schleswig-Holstein im Berichtszeitraum trotz mancher Aktionen keines
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode Drucksache 17/1494 rufen. Dem schleswig-holsteinischen Bündnis "Gerecht geht anders - Wir zahlen nicht für Eure Krise!" gehören neben einer Vielzahl nicht extremistischer Organisationen des bürgerlichen Lagers auch die "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP), die der DKP nahe stehende "Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend" (SDAJ) wie auch die extremistisch beeinflusste "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten" (VVN-BdA) an. Vor diesem Hintergrund fanden im Jahr 2010 in verschiedenen Gemeinden Schleswig-Holsteins unter den Motti "Gerecht geht anders" oder "Die Verursacher und Profiteure der Krise blockieren!" friedlich verlaufende Demonstrationen statt. In Lübeck gab es wieder regelmäßige Demonstrationen gegen die "Hartz-IV-Reformen". Davon unabhängig wurden im Jahre 2010 an verschiedenen Filialen der Arbeitsagentur Sachbeschädigungen verübt. In einem Selbstbezichtigungsschreiben erklären die Autoren, man habe die Job-AG in ihrer Funktion als "Leiharbeitsfirma" angegriffen. Die Autoren kritisierten, dass die Hartz-IV-Empfänger als "Zwangsarbeiter bei Leiharbeitsfirmen" zur doppelten Maximierung der Profite beitragen würden. Sowohl die ausleihende als auch die verleihende Firma würden von der Arbeit profitierten, wobei die Betroffenen jedoch nur einen sehr viel geringeren Lohn als die Stammbelegschaft erhalten würden. Andere Sachbeschädigungen wurden "mit der Stärkung der militanten Seite des sozialrevolutionären Widerstandes gegen den von Staat und Kapital vorangetriebenen Klassenkampf von oben" begründet. Allerdings konnte die linksextremistische Szene in Schleswig-Holstein im Berichtszeitraum trotz mancher Aktionen keines der Themen im Bereich "Anti-Sozialabbau" prägend für sich einnehmen. 69
  • Flügel" im Januar 2019 zum Verdachtsfall im Phänomenbereich Rechtsextremismus erhoben worden war, erfolgte am 12. März 2020 durch das zu72
* Die IB MV plakatierte am 3. Juli 2020 "an einer gut befahrenen Unterführung" in Stralsund zum Thema "White lives matter" in Reaktion auf die "Black lives matter" (BLM)-Bewegung. Mit der platzierten Aufschrift "I can't breathe" auf dem Foto eines von einem vermeintlich minderjährigen Flüchtling im Jahr 2016 getöteten Mädchens sollte die BLM-Bewegung in den Kontext von Zuwanderer-Gewalt gesetzt werden. * Mit Blick auf Diskussionen rund um die Aufnahme von Flüchtlingen aus dem griechischen Lager Moria plakatierten Aktivisten der IB MV im September 2020 in Stralsund bereits bekannte schwarz-gelbe Plakate der IBD mit der Aufschrift "Festung Europa - Macht die Grenzen dicht!" und stellten die entsprechenden Lichtbilder auf ihre Telegram-Seite. Die Aktion wurde unter das Motto "Steter Tropfen höhlt den Stein" gestellt und sollte daran erinnern, dass "eine rücksichtslose globalistische Entgrenzung durch die One-World-Doktrin der Vielfalt unserer europäischen Völker und Kulturen" schade.72 * Durch Unbekannte wurden in der Nacht des 23. November 2020 erneut Holzkreuze, Grablichter und Blumen vor dem Wahlkreisbüro der Bundeskanzlerin in Stralsund aufgestellt. Auf den Holzkreuzen befanden sich Zettel mit laminierten Bildern der IBD. Auf den Zetteln fanden sich die Namen von Opfern, die vermeintlich oder tatsächlich von Zuwanderern ermordet wurden. Die IB MV veröffentlichte auf ihrer Telegram-Seite Bilder der Aktion und sprach von "zahllosen Opfern zügelloser Einwanderung" und einer "globalistischen Agenda einer skrupellosen Elite, die kein Interesse am Wohl des eigenen Volkes" habe.73 Zudem beteiligten sich IB-Anhänger aus MV im August 2020 an dem "ersten bundesweiten Sommerlager" unter dem Motto "Spartas Mauern sind seine Männer" in Brandenburg, an dem nach eigenen Angaben "50 Aktivisten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz" teilgenommen hätten.74 Die Teilnehmer trugen einheitliche Kleidung mit der Aufschrift "Defend Europe" und waren einerseits in militärisch anmutender Aufstellung, andererseits auch am Lagerfeuer und bei Kampfsportaktivitäten zu sehen. Die Aktivitäten der IB MV blieben damit im Jahr 2020 auf einem hohen Niveau. Sie sieht sich als außerparlamentarische Opposition und strebt an, die gesellschaftliche Diskussion in ihrem Sinne anzuregen und ihre Themen gesellschaftsfähig zu machen; dabei werden Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im niedrigschwelligen Bereich in Kauf genommen. 2.14 "Der Flügel" Nachdem "Der Flügel" im Januar 2019 zum Verdachtsfall im Phänomenbereich Rechtsextremismus erhoben worden war, erfolgte am 12. März 2020 durch das zu72 Telegram-Seite der "Identitären Bewegung Mecklenburg-Vorpommern" vom 15.09.2020, abgerufen am 17.09.2020. 73 Telegram-Seite der "Identitären Bewegung Mecklenburg-Vorpommern" vom 23.11.2020, abgerufen am 24.11.2020. 74 Internetseite der "Identitären Bewegung": "Spartas Mauern sind seine Männer" vom 18.08.2020, abgerufen am 18.08.2020. 42
  • Flaggschiff" der NPD, durch Proteste aus dem linksextremistischen und bürgerlichen Lager verhindert worden waren. Auf der Internetseite der AAKK
Drucksache 18/770 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Kampagne unter der Aussage "Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!" wie folgt formuliert: "Die NPD ist eine undemokratische, rassistische, antisemitische Partei. Wir wollen nicht, dass sie sich bei der Landtagswahl am 6. Mai als "normale" Partei darstellen kann. Das sind wir den Opfern des NaziTerrors schuldig." Aktivitäten im Zusammenhang mit dieser Kampagne waren öffentlich kaum wahrnehmbar; auch eine wahrnehmbare Unterstützung innerhalb der Szene schien es kaum zu geben. Die Kampagne "Farbe bekennen" war im Gegensatz mit ihrem offenen Aufruf zu Strafund Gewalttaten merklich präsenter und wurde in der Szene positiv aufgenommen. Deutlich wurde, dass die von Avanti aus taktischen Überlegungen geübte Zurückhaltung gegenüber gewalttätigen Aktionen von den "klassischen" Autonomen einmal mehr nicht mitgetragen wurde. 4.1.6 Sonstige Aktionen Für den 16. Juli hatte die NPD Kundgebungen im Rahmen ihrer "Sommertour" in Kiel und Neumünster beantragt und genehmigt bekommen. Die Kundgebung in der Kieler Innenstadt musste innerhalb der Stadt verlegt werden, da die Zugangsmöglichkeit zum Veranstaltungsplatz für den dafür genutzten LKW, das sog. "Flaggschiff" der NPD, durch Proteste aus dem linksextremistischen und bürgerlichen Lager verhindert worden waren. Auf der Internetseite der AAKK war im Vorfeld dazu aufgerufen worden: "Sollte das Nazi-Flaggschiff (...) noch einsatzbereit und nicht, was zu hoffen ist, den antifaschistischen Gegenaktionen am Wochenende zum Opfer gefallen sein, rufen wir alle Antifaschist_innen dazu auf, der NPD gemeinsam und entschlossen die Tour zu vermasseln. Haltet Euch und andere auf dem Laufenden, denkt Euch was aus, kommt am Montag82
  • September in Kiel war Anlass für Teile der linksextremistischen Szene, das "Kieler antimilitaristische Bündnis gegen den Celler Trialog" ins Leben
Drucksache 17/1494 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode über hinaus die Solidarität mit ihrer Meinung nach unterdrückten Völkern und deren revolutionären Freiheitsbewegungen ein wichtiger Anknüpfungspunkt. Zu Beginn des letzten Jahres war bekannt geworden, dass das jährliche Treffen des "Celler Trialogs" nicht - wie bisher - in Niedersachsen stattfinden sollte, sondern in Schleswig-Holstein. Das geplante Treffen von Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Bundeswehr im September in Kiel war Anlass für Teile der linksextremistischen Szene, das "Kieler antimilitaristische Bündnis gegen den Celler Trialog" ins Leben zu rufen. Ziel war die Vorbereitung von und die Mobilisierung zu Protesten: "Als antimilitaristisches Bündnis gegen den Celler Trialog haben wir uns gegründet, um den Protagonisten (...) sowie weit wie möglich in ihr Handwerk zu pfuschen und wirksame Proteste gegen das alljährliche Treffen zu organisieren." Die Absage des geplanten Treffens im Sommer 2010 wurde in der Szene verhalten aufgenommen. An ihrer Agitation gegen Kiel als "Rüstungsund Militärstandort" hat die Szene festgehalten. "Dass herrschende Politik der Parole "Trialog versenken" soviel Eigeninitiative entgegenbringt, kann von uns natürlich mit einem Augenzwinkern nur begrüßt werden. (...) Kiel bleibt auch ohne Trialog als Rüstungsund Militärstandort prädestiniert für antimilitaristische Politik. Wir werden keine Ruhe geben, die militaristischen Verhältnisse und ihre KriegstreiberInnen mit unseren Widerstand zu belästigen und an die erfolgreiche Arbeit anzuknüpfen!" Unter dem Motto "Kiel ist Kriegsgebiet" finden in Schleswig-Holstein seit 2003 sog. "antimilitaristischen Stadtrundfahrten" und friedliche Demonstrationen "für die sofortige Rückkehr aller Soldaten" bzw. "Gegen die Militarisierung der Gesellschaft" statt. Am 12. August 2010 störten Aktivisten eine Gelöbnisfeier der Marine in Büsum. Weiter wurde am 28. August 2010 in Laboe versucht, eine Veranstaltung des Deutschen Marinebundes mit einem unangemeldeten "Trauerumzug" unter dem Motto "antimilitaristisches Gedenken an die auf See gebliebenen Piraten der Weltmeere" zu stören. Des Weiteren sind im Berichtszeitraum wieder Berufsinformationsveranstaltungen der Bundeswehr gestört worden. Die Scheibe eines Job Centers wurde beschädigt und eine Wand mit dem Schriftzug "Bundeswehr abschaffen!" beschmiert. Gegen die 66
  • Verfassung vom 30. November 1920 bis zum heutigen Tage rechtsgültig sei. Seit der Bekanntgabe der "Wiederherstellung der Staatlichkeit des Freistaates
  • heraus - eine eigene Gruppierung. Er sieht sich als vermeintlich rechtmäßiger Monarch der "Großherzogtümer Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und des Herzogtums
3.3.3 "Freistaat Preußen" Die Gruppierung "Freistaat Preußen" bzw. "Deutsches Reich - Freistaat Preußen" hat seinen Hauptsitz in Rheinland-Pfalz, ist aber auch in Mecklenburg-Vorpommern aktiv. Die Anhänger dieser Gruppierung gehen davon aus, dass das ehemals bestehende Kaiserreich niemals untergegangen und die Verfassung vom 30. November 1920 bis zum heutigen Tage rechtsgültig sei. Seit der Bekanntgabe der "Wiederherstellung der Staatlichkeit des Freistaates Preußens" im Sommer 2013 sieht die Organisation die Bundesrepublik Deutschland als abgelöst an und sich selbst in der Regierungsverantwortung. Diese Gruppierung war 2020 hauptsächlich im Internet aktiv, öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen konnten nicht festgestellt werden. 3.3.4 "Staatenlos.Info - Comedian e.V." Eine sehr aktive auch überregional agierende "Reichsbürger"-Gruppierung ist der Verein "Staatenlos.Info - Comedian e.V.". Sitz des Vereins ist Berlin. Der Schwerpunkt der Aktivitäten liegt aber in Mecklenburg-Vorpommern. Hier findet wöchentlich eine Veranstaltung in Wittenburg statt. Die Mitglieder des Vereins vertreten die Auffassung, dass die Bundesrepublik Deutschland das "Dritte Reich" fortsetze und eine faschistische Politik betreibe.82 Sowohl mehrere YouTube-Videos83 als auch der vermeintliche "Sturm auf den Reichstag" im August 2020 belegen, dass die Szene versucht, das Protestgeschehen für sich zu nutzen und zu vereinnahmen. 3.3.5 "Großherzogtum Friedrich Maik" Bereits im Verfassungsschutzbericht 2019 wurde eine relativ neue Gruppierung innerhalb der "Reichsbürger und Selbstverwalter"-Szene aufgeführt, die ihren Sitz in der Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern hat. Der selbsternannte "Großherzog Friedrich Maik" entwickelte für sich - aus der Gruppe "Volldraht e. V." heraus - eine eigene Gruppierung. Er sieht sich als vermeintlich rechtmäßiger Monarch der "Großherzogtümer Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und des Herzogtums Pommern". Ziel des "Großherzogs" und seiner Anhänger ist die Ablösung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns. 3.3.6 Gruppierung "VD - Volldraht Deutschland" Die Gruppierung "VD - Volldraht Deutschland"84 sowie dessen Publikationen (online und als Zeitschrift) waren schon in den Jahren 2018 und 2019 zunächst genutzt wor82 Internetseite "Wiki/Sonnenstaatenland", abgerufen 16.02.2021. 83 Internetseite von "Staatenlos", abgerufen am 16.02.2021. 84 Internetseite "Volldraht", abgerufen 16.02.2021. 48
  • Land Mecklenburg-Vorpommern bieten verschiedene Präventionsund Informationsangebote zum Thema Rechtsextremismus an: Hinweistelefon Extremismus und Terrorismus des Bundesamtes für Verfassungsschutz Telefon
den, um die Ziele und Ansichten des zuvor erwähnten "Großherzogs Friedrich Maik" als "offizieller Anzeiger für das Grhzgt. Mecklenburg-Strelitz und das Grhzgt. Mecklenburg-Schwerin und das Hzgt. Pommern"85 zu verkünden und zu verbreiten. Seit Ende des Jahres 2020 hat sich "Volldraht Deutschland" vom "Großherzog Friedrich Maik" abgewandt und widmet sich seitdem thematisch ebenfalls den Beschränkungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. "Volldraht Deutschland" nutzt diese als Propaganda gegen die deutsche Regierung. Der "Redaktionsleiter" will mit seinen Darstellungen und Kommentaren "etwas andere Nachrichten" verbreiten, die er als unzensiert und somit als einzig wahr darstellt. 86 3.3.7 "Geeinte deutsche Völker und Stämme" Die Gruppierung "Geeinte deutsche Völker und Stämme" wurde im März 2020 durch das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat verboten. 87 Die Gruppierung war in den vergangenen Jahren bundesweit aktiv und wollte die staatlichen Strukturen der Bundesrepublik abschaffen. Hierfür gründete sie eigene "staatliche" Institutionen, wie Polizei und Gerichte. Im Zuge der von den "Geeinten deutschen Völkern und Stämmen" angestrebten "Übernahme" von realweltlichen Strukturen kam es immer wieder auch zu Gewaltaufrufen. Die in der Vergangenheit festgestellten Strukturen der "Geeinten deutschen Völker und Stämme" in Mecklenburg-Vorpommern scheinen sich mittlerweile aufgelöst zu haben. Strukturierte Aktivitäten oder Veranstaltungen waren nicht feststellbar. Lediglich Einzelpersonen, mit Wohnsitz in M-V, fielen mit vereinzelten Schreiben an Behörden und Ämter, die sich auf die Gruppierung bezogen, auf. 3.3.8 Sonstige Aktivitäten von strukturierten sowie von strukturlosen "Reichsbürgern und Selbstverwaltern" Wie im vergangenen Jahr zeigten sich "Reichsbürger und "Selbstverwalter" gegenüber Verwaltungsund Polizeibehörden, Gerichten sowie in schriftlicher Konfrontation mit Politikern in ihrer Wortwahl zunehmend aggressiver. Nicht selten mündete der direkte Kontakt in Widerstandshandlungen. Polizeiliche Maßnahmen gegen einzelne Vertreter der "Reichsbürger und Selbstverwalter" führten einerseits zu Unsicherheiten, aber andererseits ebenso zu Solidaritätsbekundungen innerhalb der Szene. 3.4 Prävention Der Bund und das Land Mecklenburg-Vorpommern bieten verschiedene Präventionsund Informationsangebote zum Thema Rechtsextremismus an: Hinweistelefon Extremismus und Terrorismus des Bundesamtes für Verfassungsschutz Telefon: +49(0)228-99/792-6000 85 Internetseite "Volldraht", PDF-Zeitung 2020, abgerufen 16.02.2021. 86 Internetseite "Volldraht", PDF-Zeitung 2020, abgerufen 16.02.2021. 87 Pressemitteilung des BMI vom 19.03.2020, www.bmi.bund.de, abgerufen 04.01.2022. 49
  • haben uns mit dem Ziel zusammengeschlossen, der Präsenz rechter und faschistischer Überzeugungen und Gruppierungen wirksam entgegenzutreten." Zwar wird der Zusammenschluss
  • Demonstrationsgeschehen hatten im Berichtszeitraum die Demonstration gegen den rechtsextremistischen "Trauermarsch" am 31. März in Lübeck, die Blockade der NPD-Demonstration
Drucksache 18/770 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode vanter Aktionsformen ist angestiegen. Dabei kam dem Bereich der "klassischen" Autonomen eine besondere Bedeutung zu. Neben einer offen propagierten Anwendung von Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung kennzeichnet "klassische" Autonome eine grundsätzlich organisationskritische Haltung. Dessen ungeachtet bildete sich im Berichtszeitraum gerade in diesem Teil der Szene eine sog. "Antifaschistische Koordination Lübeck" (AKL), die ihren Aktionsschwerpunkt im Begründungszusammenhang "Anti-Faschismus" sieht und dazu auf der eigenen Internetseite erklärt: "Die Antifaschistische Koordination Lübeck ist ein Zusammenschluss verschiedener Gruppen, Initiativen und Einzelpersonen. Wir haben uns mit dem Ziel zusammengeschlossen, der Präsenz rechter und faschistischer Überzeugungen und Gruppierungen wirksam entgegenzutreten." Zwar wird der Zusammenschluss in der Selbsterklärung auf der entsprechenden Homepage im Nachgang relativiert: "Wir sind keine homogene Gruppe, sondern als ein Netzwerk zu verstehen." Ein Aufbau grundsätzlicher Strukturen ist jedoch erkennbar, auch wenn die Gruppe versucht, Autonomie zu suggerieren. Ähnliche Überlegungen waren in den Jahren zuvor bereits bei der "Autonomen Antifa-Koordination Kiel" (AAKK) zu beobachten. Im Bereich von Demonstrationsgeschehen hatten im Berichtszeitraum die Demonstration gegen den rechtsextremistischen "Trauermarsch" am 31. März in Lübeck, die Blockade der NPD-Demonstration in Neumünster am 1. Mai sowie die Spontandemonstration zum "Tag der Befreiung" am 8. Mai in Lübeck besondere Bedeutung für die Szene. 76
  • Verbot der "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) ein und unterstützt den Rechtshilfefonds "azadi
Drucksache 18/770 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode das Verbot der "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) ein und unterstützt den Rechtshilfefonds "azadi". 66
  • nach dem für sie in den 1920er Jahren aktiven Rechtsanwalt Hans Litten. Das Archiv befasst sich mit der Geschichte
  • Mitgliederwerbung kommt die RH zur Aussage: "(...) die Repression gegen linke Strukturen und Aktivst_innen in der BRD nimmt weiter
  • unterstützt Beschuldigte, Angeklagte und Straftäter aus dem linken Spektrum, darunter auch aus vermeintlich "politischen Gründen" Inhaftierte. Hauptsächlich wird
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/770 2.3 "Rote Hilfe e.V." (RH) Die "Rote Hilfe e.V." (RH) versteht sich selbst als strömungsübergreifende Hilfsund Solidaritätsorganisation mit bundesweit gut 5.500 Mitgliedern in 48 Ortsgruppen und neun Kontaktadressen. In Schleswig-Holstein gibt es eine Ortsgruppe in Kiel sowie eine Kontaktadressen in Rendsburg bei einem Mitgliederbestand von rd. 270 Personen. Die öffentlichen Aktivitäten der Ortsgruppe in Kiel sind im Berichtszeitraum zurückgegangen. Im Gegensatz zu den Vorjahren ist die RH in Schleswig-Holstein auch nicht bei der Stellung oder Unterstützung von sog. "Ermittlungsausschüssen" im Zusammenhang mit Demonstrationsgeschehen aufgefallen. Der Verein publiziert die vierteljährlich erscheinende Zeitschrift "Die Rote Hilfe Zeitung" (RHZ) mit einer Auflagenhöhe von 7.650 Exemplaren, die seit 2010 auch am Kiosk erhältlich ist. Der in Kiel ansässige Literaturvertrieb der RH kümmert sich auch um den Vertrieb der RHZ. Die RH ist am "Hans-Litten-Archiv" beteiligt; benannt nach dem für sie in den 1920er Jahren aktiven Rechtsanwalt Hans Litten. Das Archiv befasst sich mit der Geschichte der Arbeiterbewegung. Den Jahresetat finanziert die RH über Beiträge und Spenden. Unterstützungsgelder werden an Mitglieder gezahlt, die in die sog. "Repressionsmühlen" des Staates geraten sind. Im Zusammenhang mit einer Kampagne zur Mitgliederwerbung kommt die RH zur Aussage: "(...) die Repression gegen linke Strukturen und Aktivst_innen in der BRD nimmt weiter zu, und die Notwendigkeit praktischer Solidarität und aktiver Unterstützung wächst stetig an. Wenn einzelne von staatlichen Repressionsmaßnahmen betroffen sind, dürfen wir sie nicht alleine lassen, sondern müssen ihnen unsere politische, juristische und finanzielle Hilfe anbieten." Die RH unterstützt Beschuldigte, Angeklagte und Straftäter aus dem linken Spektrum, darunter auch aus vermeintlich "politischen Gründen" Inhaftierte. Hauptsächlich wird bei der Suche nach Anwälten geholfen und die Bezahlung von Anwaltsund Gerichtskosten oder Geldstrafen unterstützt. Zu den Unterstützungsleistungen gehören auch Beratung, gezielte Pressearbeit, Organisation von Demonstrationen und Solidaritätsveranstaltungen sowie Unterstützung von Kampagnen. Die RH setzt sich gegen 65
  • verzeichnen. Zu den weiteren in Schleswig-Holstein vorhandenen linksextremistisch dogmatischen Organisationen gehören unter anderem die "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD
Drucksache 18/770 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Die DKP ist zur Landtagswahl am 6. Mai in Schleswig-Holstein nicht angetreten. Letztmalig nahm der schleswig-holsteinische Landesverband 2009 an der Europawahl teil und erreichte 0,1% der Stimmen. Im Schreiben zum Jahresende an die Mitglieder des schleswig-holsteinischen Landesverbandes beschwören beide Vorsitzenden ihre Mitglieder "(...) das gemeinsame Handeln in den Vordergrund zu stellen und die Meinungsverschiedenheiten durch eine solidarische Diskussion längerfristig auch in der Aktion zu lösen. Wir alle sind uns bewusst, dass das nicht ganz einfach ist. Wenn der feste Wille aber vorhanden ist, lässt es sich lösen. (...) Gefragt ist eine Partei, die eingreift, diskutiert und an der Weiterentwicklung fortschrittlicher Bewegung mitwirkt". Mitglieder der DKP sind nach wie vor in Führungsgremien der "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten" (VVN-BdA) vertreten. 2.2.3 Weitere Organisationen Der marxistisch-leninistisch orientierte Jugendverband "Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend" (SDAJ) ist - formal unabhängig - eng mit der DKP verbunden. Ihr Themenschwerpunkt ist im Berichtszeitraum wieder im Aktionsfeld "AntiMilitarismus" und im Bildungsbereich mit dem Schwerpunkt "Schule" zu finden. Nennenswerte Aktivitäten in Schleswig-Holstein waren nicht zu verzeichnen. Zu den weiteren in Schleswig-Holstein vorhandenen linksextremistisch dogmatischen Organisationen gehören unter anderem die "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD) sowie trotzkistische Organisationen wie die "Sozialistische Alternative VORAN", die "Sozialistische Arbeitergruppe" und "Marx 21". Traditionell anarchistische Gruppen der Graswurzelbewegung sowie die in der "Freien Arbeiterinnenund Arbeiter-Union" (FAU) organisierten AnarchoSyndikalisten zählen ebenfalls zu diesem Spektrum. 64
  • Geplant ist, aus den unter dem Dach der "Interventionistischen Linken" vernetzten Gruppen, Initiativen und Einzelpersonen eine feste Organisation unter Aufhebung
  • Agitation der "klassischen" Autonomen nicht nur in der linksextremistischen Szene auf Akzeptanz stieß, sondern gerade auch junge Menschen außerhalb
Drucksache 18/770 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode wirkung und Einfluss auf die lokalen Szenen, als im Vorjahr festgestellt wurde. Die Ortsgruppe Flensburg scheint nur noch auf dem Papier zu bestehen. Nach eigenem Bekunden bringt sich die Ortsgruppe Norderstedt "vor allem in die Aktivitäten rund um das Soziale Zentrum" ein, während weitere Aktivitäten nicht nennenswert sind. Auch die beiden Gründungsortsgruppen von Avanti, Kiel und Lübeck, werden ihrem eigenen Anspruch, eine vor Ort verankerte Organisation zu sein, immer weniger gerecht. Offensichtlich binden die sich hinziehenden bundesweiten Diskussionen mit weiteren Gruppen und Personen aus dem gleichen politischen Spektrum um einen verbindlichen Zusammenschluss mehr Kapazitäten als verkraftbar ist. Geplant ist, aus den unter dem Dach der "Interventionistischen Linken" vernetzten Gruppen, Initiativen und Einzelpersonen eine feste Organisation unter Aufhebung der eigenen Gruppenstrukturen zu machen. Der Ansatz, gleichermaßen eine Organisation auf Bundesebene sein und aus organisationsprägenden Gruppen mit örtlicher Identität bestehen zu wollen, scheint allerdings nicht umsetzbar. Demgegenüber sind "klassische" Autonome im Vorteil. Vernetzungen auf persönlicher Schiene oder über das Internet werden in kleinen Schritten immer dann vorgenommen, wenn sich kleine Teilszenen über einen solchen Schritt einig werden. Ein großes Ganzes muss dabei niemand im Blick haben. Anderen Teilszenen bleibt es unkompliziert überlassen, sich an solchen Konstrukten zu beteiligen oder es eben zu unterlassen. Das die Agitation der "klassischen" Autonomen nicht nur in der linksextremistischen Szene auf Akzeptanz stieß, sondern gerade auch junge Menschen außerhalb der Szene anzusprechen scheint, dürfte die Verschiebung des szeneinternen Kräfteverhältnisses weiter vorantreiben. Damit einhergehend muss von einer weiter steigenden Bereitschaft zu strafrechtlich relevanten Aktionen ausgegangen werden. Dies gilt ebenso für die Qualität einzelner strafrechtlicher Aktionen. 62
  • Betroffenen das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegen. (2) Besondere Rechtsvorschriften, die Informationsübermittlungen zulassen, einschränken oder verbieten sowie die Verpflichtung
Anhang / Verfassungsschutzgesetz 1. eine Prüfung durch die übermittelnde Stelle ergibt, dass die Informationen zu vernichten sind oder einem Verwertungsverbot unterliegen oder für den Empfänger nicht mehr bedeutsam sind, 2. überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern oder 3. für die übermittelnde Stelle erkennbar ist, dass unter Berücksichtigung der Art der Informationen und ihrer Erhebung die schutzwürdigen Interessen des Betroffenen das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegen. (2) Besondere Rechtsvorschriften, die Informationsübermittlungen zulassen, einschränken oder verbieten sowie die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten oder von Berufsoder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleiben unberührt. SS 22 Übermittlung personenbezogener Daten Minderjähriger (1) Personenbezogene Daten Minderjähriger vor Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes übermittelt werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Minderjährige eine der in SS 3 des Artikel 10-Gesetzes genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat, im Übrigen, solange die Voraussetzungen der Speicherung nach SS 10 erfüllt sind. (2) Personenbezogene Daten Minderjähriger vor Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes nicht an ausländische oder überoder zwischenstaatliche Stellen übermittelt werden. 4. Abschnitt Auskunftserteilung SS 23 Auskunftserteilung (1) 1 Den Betroffenen ist vom Landesamt für Verfassungsschutz auf 266
  • stieß die NPD auf erheblichen Widerstand. Im Rahmen der linksextremistischen Kampagne "Farbe bekennen" erfolgten mehrere Übergriffe auf NPD-Kandidaten
Drucksache 18/770 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Auf seiner Internetseite griff der NPD-Landesverband Schleswig-Holstein aber auch allgemeinpolitische Themen auf, wie die Drogenpolitik, das Schulsystem, Altersarmut, Protest gegen Sexualstraftäter, Minderheitenrechte für Sinti und Roma und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums von Asylbewerberinnen und -bewerbern. In einem Bericht zur steigenden Zahl der Asylbewerber schreibt der NPDLandesverband Schleswig-Holstein: "Die Nationaldemokraten fordern neben einer Beschleunigung des Asylverfahrens und umgehende Ausweisung von Scheinasylanten vor allem die Streichung des Asylgesetzparagrafen, denn das Asylrecht muß eine freiwillige humanitäre Leistung bleiben, die, anders als derzeit in der BRD, von keinem Gericht einklagbar sein darf." (Quelle: Internetbericht vom 17. Oktober 2012 auf www.npd-sh.de) Die von der NPD geforderte "Freiwilligkeit" der humanitären Leistung würde ohne Gesetzesgrundlage zwangsläufig zu einer "willkürlichen" Gewährung führen. Aufgrund der rassistischen Einstellung der Partei würde die Umsetzung dieser Forderung faktisch auf eine Abschaffung des Asylrechts hinauslaufen. Die Gewährung politischen Asyls ist aber verfassungsund europarechtlich zwingend vorgegeben und steht nicht zur Disposition. Am 28. Oktober führte der Landesverband Schleswig-Holstein einen Landesparteitag durch, auf dem Kandidaten für die Bundestagswahl 2013 aufgestellt wurden. Die Landesliste wird von Ingo Stawitz angeführt. 2.1.2.2 Übergriffe auf NPD-Kandidaten und -Anhänger Nicht nur bei Demonstrationen stieß die NPD auf erheblichen Widerstand. Im Rahmen der linksextremistischen Kampagne "Farbe bekennen" erfolgten mehrere Übergriffe auf NPD-Kandidaten und -Anhänger. Es wurden deren PKW beschädigt, z.T. in Brand gesetzt, Wohnhäuser beschmiert und vereinzelt auch Personen angegriffen. Die NPD lastet diese Übergriffe den etablierten Parteien an und generiert sich als deren Opfer. Die Brandstiftung am PKW eines NPD-Kandidaten wird entsprechend kommentiert: 22
  • Jahr 1999 schon einmal Landesvorsitzender. Nachdem der rechtsextremistische Gewalttäter, Neonazi und heutige Rocker Peter Borchert zum Landesvorsitzenden gewählt worden
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/770 jährige Ingo Stawitz. Der bisherige Landesvorsitzende, Jens Lütke, hatte nicht erneut für den Vorsitz kandidiert, wurde aber zu einem der stellv. Vorsitzenden gewählt. Stawitz war im Jahr 1999 schon einmal Landesvorsitzender. Nachdem der rechtsextremistische Gewalttäter, Neonazi und heutige Rocker Peter Borchert zum Landesvorsitzenden gewählt worden war und wegen Meinungsverschiedenheiten mit dem neonazistischen Flügel verließ Stawitz 2001 zeitweilig die NPD. 2004 trat er wieder in die Partei ein. Die Wahl von Ingo Stawitz kann auch als Beleg dafür gesehen werden, dass die vor Jahren nicht auszuschließende Übernahme des Landesverbandes durch Neonazis nicht eingetreten ist. Dennoch haben die neonazistisch geprägten Kräfte weiterhin einen großen Einfluss auf die Partei. Auch für den Landesverband bildete die "Anti-Euro-Kampagne" den Betätigungsschwerpunkt. An dem bundesweiten Anti-Euro-Aktionstag am 15. September beteiligte sich der Landesverband mit Infoständen und Flugblattverteilaktionen. In einem Internetbericht zum ESM-Vertrag wirft der Landesverband Bundestagsabgeordneten vor, "sich gegen die Interessen einer großen Mehrheit des eigenen Volkes" zu stellen und wirbt für ihre eigenen Ziele: "Aufklärung über eine volksfeindliche Politik ist dringend notwendig, daher wird die NPD, als außerparlamentarische Opposition, den Systempolitikern auch zukünftig genau auf die Finger schauen, wenn wieder einmal deutsche Interessen auf dem Altar der EU-Diktatur geopfert werden sollen. Unsere Forderung ist klar und deutlich: "Raus aus dem Euro - Volksabstimmung jetzt!"". (Quelle: Internetbericht vom 12. Juli 2012 auf www.npd-sh.de) Ein in der Schleswig-Holstein-Stimme Nr. 46 veröffentlichter Beitrag zeigt, dass die Partei ihre Zukunftshoffnungen auf einen Zusammenbruch des Euro und eine darauf folgende Wirtschaftskrise setzt: "Ein Blick über den Tellerrand verdeutlicht schon jetzt, wie schnell eine kleine Partei Wahlsiege erringen kann, wenn sich die Stimmung in der Gesellschaft dreht. 2009 bekam die griechische Partei "Goldene Morgendämmerung" nur 0,23 Prozent der Wählerstimmen. Bei den Parlamentswahlen in Griechenland am 06. Mai, zugleich mit unseren Wahlen, erreichten die Nationalisten sieben Prozent der Stimmen und werden zukünftig mit 21 Abgeordneten im Parlament vertreten sein. Auch weitere Neuwahlen werden daran wohl wenig ändern können." 21
  • Ausübung durch das im Artikel 4 des Grundgesetzes festgehaltene Recht auf Religionsfreiheit garantiert und die als solche nicht
  • Ordnung des Islam" errichten, in der mittels Anwendung "islamischer Rechtsnormen" der Geltungsanspruch der Scharia durchgesetzt und damit wesentliche Elemente
  • sich aber bei ihren Aktionen innerhalb des vorgegebenen rechtlichen Rahmens bewegen. Andere islamistische Gruppierungen befürworten unter bestimmten Umständen den Einsatz
nenswerte Anziehungskraft auf die Bevölkerung im Jahr 2020 ausgeübt haben. Das Personenpotenzial in Mecklenburg-Vorpommern aller dogmatischen Organisationen wird auf unter 100 Personen geschätzt und bleibt im Vergleich zu 2019 unverändert. 5 Islamismus / Islamistischer Terrorismus 5.1 Islamistische Bestrebungen - politischer Extremismus mit Rückgriff auf den Islam Das Phänomen des Islamismus wird begrifflich und inhaltlich von dem des Islam unterschieden. Der Islam ist eine Religion, deren Ausübung durch das im Artikel 4 des Grundgesetzes festgehaltene Recht auf Religionsfreiheit garantiert und die als solche nicht von den Verfassungsschutzbehörden beobachtet wird. Der Islamismus ist hingegen dadurch gekennzeichnet, dass er einen explizit politischen Anspruch aus der Religion des Islam ableitet. Islamisten instrumentalisieren die Religion des Islam für politische und verfassungsfeindliche Zwecke. Sie verfolgen das Ziel, ihre gesellschaftspolitischen Vorstellungen in Staat und Gesellschaft durchzusetzen und dies sowohl in muslimischen wie auch in säkular geprägten Gesellschaften. Islamisten wollen eine "Ordnung des Islam" errichten, in der mittels Anwendung "islamischer Rechtsnormen" der Geltungsanspruch der Scharia durchgesetzt und damit wesentliche Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung außer Kraft gesetzt werden sollen. Der Verfassungsschutz beobachtet deshalb unter der Überschrift "Islamismus" religiös motivierte extremistische Bestrebungen, die sich gegen westliche Wertund Ordnungsvorstellungen, insbesondere gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Der islamistische Extremismus ist kein einheitliches Phänomen, sondern weist zahlreiche Facetten auf. Diese unterscheiden sich zum einen in ihrer Reichweite und ihrem Anspruch; das Spektrum reicht hierbei von lokalen islamistischen Vereinen bis zu global agierenden Organisationen wie den Terrororganisationen "Islamischer Staat" (IS) oder "al-Qaida". Logo der verbotenen Terrororganisation IS Daneben gibt es islamistische Gruppierungen, deren Agenda sich auf bestimmte Regionen bezieht. Die islamistische "Harakat al-Muqawama al-Islamiya" (HAMAS) etwa richtet ihre Aktivitäten auf eine Islamisierung Palästinas. HAMAS ist für dieses Ziel aber weit über die Grenzen Palästinas hinaus aktiv. Zum anderen unterscheiden sich die Mittel, die islamistische Gruppierungen einsetzen, um ihre Ziele zu erreichen. So gibt es islamistische Organisationen, die als legalistisch bezeichnet werden, weil ihre Zielsetzungen zwar extremistisch sind, sie sich aber bei ihren Aktionen innerhalb des vorgegebenen rechtlichen Rahmens bewegen. Andere islamistische Gruppierungen befürworten unter bestimmten Umständen den Einsatz von Gewalt als Mittel, um ihre Ziele durchzusetzen. Schließlich gibt es im 61
  • islamistischen Terrorismus 2020 Der islamistische Terrorismus stellt nach dem Rechtsterrorismus die größte Gefahr für die innere Sicherheit der Bundesrepublik
Bereich des Islamismus terroristische Gruppierungen wie "al-Qaida" und den IS, deren primäres Ziel die Propagierung, die Androhung und der Einsatz von Gewalt ist. Diese Vielfalt hat zur Folge, dass der islamistische Extremismus auch keine Bewegung ist, die nach außen hin geschlossen auftritt. Teile dieses Spektrums bekämpfen einander auf das Heftigste. Das Personenpotenzial im islamistischen Extremismus ist im Berichtsjahr 2020 konstant geblieben: M-V 2019 M-V 2020 Bund 2019 Bund 2020 Salafisten 160 160 12.150 12.150 Sonstige 30 30 15.870 16.565 Gesamt 190106 190107 28.020 28.715 Im Folgenden werden die "Entwicklung des Islamismus und islamistischen Terrorismus 2020" (Kapitel 5.2), die "staatlichen Maßnahmen gegen islamistischen Extremismus in Deutschland" (Kapitel 5.3), der "Salafismus in Deutschland" (Kapitel 5.4) und die "Trends des islamistischen Terrorismus" (Kapitel 5.5) behandelt. Zum Abschluss dieses Teiles wird die "Entwicklung des islamistischen Extremismus in Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 2020" (Kapitel 5.6) beschrieben. 5.2 Entwicklung des Islamismus und islamistischen Terrorismus 2020 Der islamistische Terrorismus stellt nach dem Rechtsterrorismus die größte Gefahr für die innere Sicherheit der Bundesrepublik dar. Die angespannte Bedrohungslage blieb grundsätzlich auch 2020 bestehen. 2020 gab es in Deutschland, anders als 2018 und 2019, wieder einen islamistischen Anschlag mit Todesfolge. Zudem kam es im Herbst 2020 in mehreren mitteleuropäischen Staaten zu einer Serie von islamistischen Terroranschlägen. Diese Taten zeigen, wie stark und aktiv der islamistische Terrorismus in Europa nach wie vor ist. Auch und vor allem aber in islamisch geprägten Ländern wie Afghanistan, Syrien und Irak waren auch 2020 wieder zahlreiche islamistische Anschläge zu beklagen, bei denen noch erheblich mehr Menschen zu Schaden kamen als bei den Anschlägen in Europa. Das islamistisch-terroristische Personenpotenzial in Deutschland lag im Dezember 2020 bei rund 2.040 Personen (September 2019: rund 2.020 Personen). Dieses Potenzial spiegelt eine permanente und erhebliche Gefährdung wider. Infolgedessen muss grundsätzlich damit gerechnet werden, dass es in Deutschland zu einem Anschlag islamistischer Terroristen kommen kann. 5.2.1 Anschläge in Europa Messerangriff in Dresden am 4. Oktober 2020 Am 4. Oktober 2020 wurden in der Dresdener Innenstadt zwei Männer durch Messerstiche schwer verletzt, woraufhin einer der beiden kurz darauf seinen Verletzun106 Um Doppelmitgliedschaften bereinigt. 107 Um Doppelmitgliedschaften bereinigt. 62
  • Propheten Mohammed und der frühen Muslime - der sogenannten rechtschaffenen Altvorderen (arabisch: al-salaf al-salih) - auszurichten. Um dies umzusetzen, streben
seiner Festnahme durch die türkischen Behörden wurde er nach Österreich zurückgebracht und dort im April 2019 unter anderem wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Im Dezember 2019 wurde er vorzeitig entlassen und musste dafür an einer Deradikalisierungsmaßnahme teilnehmen, welche Ende Oktober 2020, also wenige Tage vor seiner Tat, beendet war. Die Terrororganisation IS veröffentlichte einen Tag nach dem Anschlag über ihr nahestehende SocialMedia-Kanäle, dass sie für das Attentat des F. verantwortlich sei. 5.3 Staatliche Maßnahmen gegen islamistischen Extremismus Eine herausragende staatliche Maßnahme gegen den islamistischen Extremismus war 2020 der Erlass des Betätigungsverbots des Bundesinnenministeriums gegen die schiitisch-islamistische Terrororganisation "Hizb Allah" (deutsch: "Partei Gottes") am 30. April 2020. Begründet wurde das Verbot damit, dass die "Hizb Allah" offen zur gewaltsamen Vernichtung des Staates Israel aufruft und das Existenzrecht Israels in Frage stellt. Damit richtet sich die "Hizb Allah" in elementarer Weise gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Der "Hizb Allah" wurden in Deutschland 2020 bis zu 1.050 Personen zugerechnet. Logo der "Hizb Allah" Wie schon in den Jahren zuvor, leitete der Generalbundesanwalt (GBA) auch 2020 zahlreiche Ermittlungsverfahren ein, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zum islamistischen Terrorismus aufweisen, und brachte einen Großteil davon zur Anklage. Staatliche Maßnahmen gegen islamistischen Extremismus umfassen neben den erforderlichen Repressionsmaßnahmen verstärkt auch Ansätze der Prävention. Die Beratungsstelle Radikalisierung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist insoweit ein bundesweiter Ansprechpartner, insbesondere für das private Umfeld von radikalisierten Personen. Die "Beratungsstelle Radikalisierung" beim BAMF ist über die Rufnummer 0911/9434343 zu erreichen. 5.4 Salafismus - Hintergründe und aktuelle Entwicklung Nachdem die Anhängerzahl im Bereich Salafismus in Deutschland in den letzten Jahren deutlich und kontinuierlich gestiegen war, hat mittlerweile eine Konsolidierung stattgefunden. Insgesamt werden dem Salafismus in Deutschland mit Stand Dezember 2020 12.150 Personen zugerechnet. Diese Zahl hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Der Salafismus ist eine Ideologie und gleichzeitig eine besonders radikale Bewegung innerhalb des islamistischen Extremismus, die sich an den Ideen und Lebensweisen der ersten Muslime und der islamischen Frühzeit orientiert. Salafisten geben vor, ihre religiöse Praxis und Lebensführung ausschließlich an den Prinzipien des Koran und dem Vorbild des Propheten Mohammed und der frühen Muslime - der sogenannten rechtschaffenen Altvorderen (arabisch: al-salaf al-salih) - auszurichten. Um dies umzusetzen, streben Salafisten die bedingungslose Durchsetzung und Befolgung von 64
  • Integration, religiöser Toleranz und den Grundlagen des demokratischen Rechtsstaates nicht vereinbar. Gleichwohl ist der Salafismus keine homogene Bewegung, sondern teilt
islamischen Regeln an, die ihrer Auffassung nach in der frühislamischen Zeit gültig waren. Salafisten nehmen für sich eine alleinige Deutungsmacht über die islamischen Texte in Anspruch. Andere Meinungen und Positionen werden von ihnen systematisch unterbunden. Wer divergierende Positionen vertritt, wird gebannt, gegebenenfalls verfolgt oder sogar mit dem Tode bedroht. Für Salafisten ist der Islam deshalb nicht nur "Religion", sondern ein auf der wortgetreuen Befolgung des Koran und der Prophetentradition beruhendes System, welches sämtliche Lebensbereiche einschließlich Gesetzgebung und Politik regelt. In letzter Konsequenz streben Salafisten die Errichtung eines islamischen "Gottesstaates" an. Für Deutschland würde dieser Schritt bedeuten, dass wesentliche Grundrechte und Verfassungsprinzipien keine Geltung mehr hätten. Propaganda und Handlungsweisen von Salafisten zielen folglich nicht nur auf eine Beeinflussung religiöser Überzeugungen ab, sondern verfolgen einen totalitären Ansatz. Sie verwenden dabei zwar religiöse Begriffe, deuten sie jedoch politisch um und instrumentalisieren sie in ihrem Sinne. Die salafistische Ideologie ist daher mit Integration, religiöser Toleranz und den Grundlagen des demokratischen Rechtsstaates nicht vereinbar. Gleichwohl ist der Salafismus keine homogene Bewegung, sondern teilt sich in verschiedene Unterkategorien auf. Der Verfassungsschutz unterscheidet zwischen den Strömungen des politischen und des jihadistischen Salafismus. Beide Strömungen teilen zwar grundsätzlich die gleichen Glaubensvorstellungen, unterscheiden sich jedoch in der Wahl der Methoden, mit denen diese Glaubensvorstellungen umgesetzt werden sollen. Politische Salafisten versuchen, ihre islamistische Ideologie durch intensive Propagandaaktivitäten zu verbreiten, welche sie als "Missionierung" (arabisch: da'wa) bezeichnen. Mit ihnen soll die Gesellschaft in einem langfristig angelegten Prozess nach salafistischen Vorstellungen verändert werden. Politische Salafisten veranstalten zu diesem Zweck z.B. Kundgebungen in Innenstädten und "Islamseminare". Sie unterhalten ein umfangreiches Angebot im Internet, mit dem sie ihre Propaganda verbreiten. Nach außen wird dies als Informationsangebot zur korrekten Religionsausübung dargestellt, tatsächlich betreibt der politische Salafismus auf diesem Weg jedoch eine gezielte und systematische Indoktrination, die häufig den Anfangspunkt einer weiteren Radikalisierung bildet. Salafisten sind bei der Ansprache von Jugendlichen häufig erfolgreich, da sie eine jugendtypische Sprache sprechen und ihnen eine vermeintlich klare Orientierung in einer als unübersichtlich empfundenen Welt aufzeigen können. Zudem bieten sie ihnen das Zusammengehörigkeitsgefühl einer eingeschworenen Gemeinschaft, reduzieren Komplexität, indem sie Sachverhalte knapp und klar in Gut und Böse einteilen, stellen klare Gebote und Verbote für alle Bereiche des Lebens auf und entlasten den Jugendlichen davon, eigene Entscheidungen fällen zu müssen. Häufig nutzen sie auch den Idealismus der Jugendlichen und deren altersbedingte Protesthaltung, um sie für die Ziele des Salafismus einzuspannen. Insgesamt ist festzustellen, dass der politische Salafismus ein ambivalentes Verhältnis zur Gewalt als Mittel zur Durchsetzung seiner Ziele pflegt, da religiös legitimierte Gewalt häufig nicht prinzipiell ausgeschlossen wird (z. B. "zur Verteidigung des Islam"). Anhänger des politischen Salafismus positionieren sich zum Teil in bewusst herausfordernder Weise gegen Terrorismus, heben den friedfertigen Charakter des 65
  • ohne ausländerrechtliche Sanktionen befürchten zu müssen, beispielsweise den demokratischen Rechtsstaat offen ablehnen und sich für die Einführung der Scharia aussprechen
te islamistische Strukturen haben sich im Land bisher nur wenig etabliert. Islamisten agieren in Mecklenburg-Vorpommern zumeist als Einzelpersonen oder im Rahmen von losen Personennetzwerken, die salafistische Aktivitäten entfalten. Diese Personen sind ganz überwiegend männlich. Rund 30% der Salafisten in MecklenburgVorpommern stammen aus dem Nordkaukasus und rund 50% aus Syrien. Die Landesregierung verfügt derzeit über keine bestätigten Informationen zu islamistischen "Ausreisefällen" aus Mecklenburg-Vorpommern nach Syrien oder in den Irak. 5.6.1 Ausländische Islamisten und Aufenthaltsrecht Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ist nachdrücklich bestrebt, islamistischen Aktivitäten keinen Raum zu geben und diese - so sie bekannt werden - zurückzudrängen und zu unterbinden. Die Verfassungsschutzbehörde wirkt im Verbund mit den Ausländerbehörden des Landes daran mit, ausländischen Islamisten möglichst keinen gefestigten Aufenthaltsstatus zu gewähren und sie bei Vorliegen der Voraussetzungen in ihre Herkunftsländer zurückzuführen. Zu diesem Zweck wirken Polizei und Verfassungsschutzbehörde des Landes gemeinsam mit dem Ausländerreferat des Innenministeriums an der beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angesiedelten Arbeitsgruppe "Statusrechtliche Begleitmaßnahmen" (AG Status) mit. Ausdrückliches Ziel dieser AG ist es, Personen mit extremistischem/terroristischem Hintergrund zu erkennen und zu prüfen, inwieweit Maßnahmen wie * ein Widerruf bzw. die Rücknahme einer Asyl-/Flüchtlingsanerkennung, * Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung, * Maßnahmen zur Überwachung gemäß SS 56 AufenthG * Maßnahmen zur Verhinderung der (Wieder-) Einreise, * Maßnahmen zur Verhinderung der Erteilung, bzw. des Widerrufs oder der Rücknahme einer Einbürgerung angezeigt sind. Die AG Status kann dabei für den Widerruf von Asylentscheidungen oder für die Empfehlung einer Ausweisungsverfügung auch auf solche Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden zurückgreifen, die als solche nicht für eine strafrechtliche Verurteilung ausreichen. In diesem Zusammenhang ist jedoch hervorzuheben, dass islamistische Aktivitäten, die unterhalb der Schwelle von Straftaten, die eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen, bleiben oder - gefahrenabwehrrechtlich - lediglich als abstrakte Gefahr klassifiziert werden können, für sich genommen regelmäßig nicht ausreichen, um darauf eine Aufenthaltsbeendigung zu stützen. Mit anderen Worten: Ein vom BAMF anerkannter Flüchtling kann ohne ausländerrechtliche Sanktionen befürchten zu müssen, beispielsweise den demokratischen Rechtsstaat offen ablehnen und sich für die Einführung der Scharia aussprechen. 5.6.2 Islamismusprävention im Land Zur Umsetzung des "Nationalen Präventionsprogramms gegen islamistischen Extremismus" war 2017 die Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe "Islamismusprävention" und der Aufbau einer Fachstelle zur Prävention von religiös begrün68

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