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  • Arbeiterjugend 156, 161, 166 (SDAJ) 56, 63, 158, 170, Recht und Wahrheit 50, 85, 335 Sachsen-Anhalt
  • Rojava 248 Schwab, Klaus 73 Subkulturell orientierte Rechtsextremisten Ronneburg (Main-Kinzig-Kreis) 132 44, 45, 86, 94, 95, 96 Schwalm
  • Kreis Groß-Gerau) Taiwan 270 178, 253, 258 Skinheads, rechtsextremistische 86, 90, 94, 108 Taleban
REGISTER R Russische Föderation s. Russland Slushba Wneschnej Raswedki (SWR, Dienst der Außenaufklärung der RussiRahma, Abu 210 Russland 64, 65, 267, 269, 273 schen Föderation) 269, 297 Raisi, Ebrahim 270 Soleimani, Qasem (1957-2020) 235 Ramadan, Said (1926-1995) 218 S Solingen (Nordrhein-Westfalen) 195 Ranstadt (Wetteraukreis) 104 Saadet Deutschland Regionalverein HesSomalia 231, 232, 290 sen e. V. (SP Hessen) 60, 222, 223, 336 Rat der Imame und Gelehrten e. V. Somalisches Komitee Information und Be(RIG)/Rat der Imame und Gelehrten in Saadet Partisi (SP, Partei der Glückseligkeit) ratung in Darmstadt und Umgebung e. V. Deutschland (RIGD) 219, 220, 297, 336 60, 61, 222, 223, 224, 225, 226, 227, 228, (SKIB) 231, 232, 297, 337 229, 230, 336, 297 Raunheim (Kreis Groß-Gerau) 194 Sowjetunion 146, 176, 263, 295 Saarland 103, 109, 178, 243, 292, 337 Realität Islam (RI) 60, 207, 208, 209, 210, Sozialdemokratische Partei Deutschlands 211, 212, 213, 214, 215, 297, 336 Sachsen 50, 73, 75, (SPD) 179, 244, 297 103, 106, 108, 109, 114, 115, 116, REBELL 178, 336 Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend 156, 161, 166 (SDAJ) 56, 63, 158, 170, Recht und Wahrheit 50, 85, 335 Sachsen-Anhalt 71, 94, 97, 99, 300, 320 171, 175, 176, 177, 258, 259, 297, 336 Reichelsheim (Wetteraukreis) 103 Salafisten 57, 186, 187, 188, 189, Sozialistische Reichspartei (SRP) Reichsbürger und Selbstverwalter 190, 191, 192, 201, 202, 203, 204, 205, 88, 89, 107, 297 2, 5, 29, 33, 38, 40, 51, 52, 129, 130, 131, 306, 311 Spangenberg (Schwalm-Eder-Kreis) 70 132, 133, 134, 135, 136, 137, 138, 140, 141 Saracoglu, Fatih 70 Sparta 80, 81 Reichstrunkenbold 94, 335 Saudi-Arabien 201, 218, 303 Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Reinheim (Landkreis Darmstadt-Dieburg) Schleswig-Holstein 10, 108 27, 70 172, 173 Schmorell, Alexander (1917-1943) Sterk TV/NUCE-TV 240, 250 Research & Analysis Wing (R&AW)273, 296 332, 333 Strasbourg (Frankreich) 241, 243 Revolutionäre Organisation 161 Schnellroda (Sachsen-Anhalt) 320 Streitmacht 94, 335 Rheinland-Pfalz 6, 30, 72, 97, 108, Scholl, Hans (1918-1943) 332, 333 112, 116, 121, 141, 156, 178, 233 Sturm 18 e. V. 91, 92, 93, 335 Scholl, Sophie (1921-1943) 332, 333 Riesa (Sachsen) 109 Sturmbrigade 44/Wolfsbrigade 44 93, 335 Schönborn, Meinolf 50, 85, 86 Roeder, Manfred (1929-1914) 89 Sturmrebellen 96, 335 Schubert, Klaus 329 Rohani, Hassan 270 Stuttgart (Baden-Württemberg) Schutzstaffel (SS) 89, 297 160, 166, 245 Rojava 248 Schwab, Klaus 73 Subkulturell orientierte Rechtsextremisten Ronneburg (Main-Kinzig-Kreis) 132 44, 45, 86, 94, 95, 96 Schwalm-Eder-Kreis 70, 122 Rosenberg, Alfred (1893-1946) 83 Swing 149 Schweiz 60, 74, 208, 209, 325 Rote Armee Fraktion (RAF) 55, 159, 296 Syrien 188, 193, 194, 195, 196, 197, Serxwebun (Unabhängigkeit) 240, 250 198, 199, 204, 206, 215, 218, 232, 246, Rote Hilfe Deutschlands (RHD) 179, 296 Shahid Stiftung (Märtyrer-Stiftung) 247, 248, 336, 250, 251, 266, 273 Rote Hilfe e. V. (RH) 233, 336 57, 157, 160, 172, 179, 180, 181, 296, 336 Shingal (Irak) 256 RT DE 64, 267 T Signal 124 Rumänien 305, 325 T.A.S.K. 160, 161, 169, 336 Sikhs 273 Rüsselsheim (Kreis Groß-Gerau) Taiwan 270 178, 253, 258 Skinheads, rechtsextremistische 86, 90, 94, 108 Taleban 192, 193, 201, 206, 336 Russia Today s. RT DE 346 - Hessischer Verfassungsschutzbericht 2021
  • oben gekürzten Glossareintrags, abgerufen im Mai 2022.) Allen Rechtsextremisten gemeinsam ist die Auffassung, die ZugehöRassismus/ rigkeit zu einer Ethnie, Nation
  • Zugehörigkeit zu erzeugen. Das "Rasse"-Modell bietet einfache Erklärungen. Rechtsextremisten finden es daher attraktiv. Rassisten meinen, "Rassen" optisch unterscheiden
  • werden dadurch zum entscheidenden Kriterium, ob einer Person bestimmte Rechte zustehen oder nicht. Rassisten in Deutschland werten die "weiße
GLOSSAR PMK - ausländische Ideologie: Straftaten, bei denen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine aus dem Ausland stammende nichtreligiöse Ideologie entscheidend für die Tatbegehung war, insbesondere wenn die Tat darauf gerichtet ist, Verhältnisse und Entwicklungen im Inund Ausland zu beeinflussen. PMK - religiöse Ideologie: Straftaten, bei denen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine religiöse Ideologie entscheidend für die Tatbegehung war und die Religion zur Begründung der Tat instrumentalisiert wird. Wichtig ist: Im Rahmen der PMK wird zwischen politisch und extremistisch motivierten Straftaten unterschieden, das heißt, extremistisch politisch motivierte Straftaten sind Delikte, bei denen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie auf die Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung abzielen. Sie werden als extremistisch motiviert eingestuft und stellen als solche lediglich eine Teilmenge der PMK dar. (Vgl. https://www.bundestag.de/resource/blob/579832/ %E2%80%A6/WD-7-194-18-pdf-data.pdf, unter dieser Adresse die komplette Fassung des oben gekürzten Glossareintrags, abgerufen im Mai 2022.) Allen Rechtsextremisten gemeinsam ist die Auffassung, die ZugehöRassismus/ rigkeit zu einer Ethnie, Nation oder "Rasse" entscheide über den Wert Fremdenfeindlichkeit eines Menschen. Rassisten gehen von nicht oder kaum veränderbaren "Rassen" aus. Sie leiten daraus "naturbedingte" Besonderheiten und Verhaltensweisen von Menschen ab und unterscheiden zwischen "höherwertigen" und "minderwertigen" Menschen. Mit der Bezeichnung als "Rasse" werden Menschen nach ethnischen Besonderheiten in Gruppen aufgeteilt. Ab Ende des 17. Jahrhunderts bis ins 20. Jahrhundert versuchten zahlreiche Wissenschaftler dies zu belegen. Sie scheiterten allesamt. Dennoch fand der Rassismus weite Verbreitung. Über die Kriterien zur trennscharfen Definition von "Rassen" bestand keine Einigkeit. Die Anhänger des "Rasse"-Konzepts benannten die verschiedensten Unterscheidungsmerkmale. Mal war von nur zwei, mal von über 60 "Rassen" die Rede. Bis heute sind menschliche "Rassen" biologisch nicht belegt. Belegt sind dagegen soziologische Funktionen des Rassismus: "Rassen" werden bemüht, um Menschen auszugrenzen und Zugehörigkeit zu erzeugen. Das "Rasse"-Modell bietet einfache Erklärungen. Rechtsextremisten finden es daher attraktiv. Rassisten meinen, "Rassen" optisch unterscheiden zu können. Äußere Merkmale werden dadurch zum entscheidenden Kriterium, ob einer Person bestimmte Rechte zustehen oder nicht. Rassisten in Deutschland werten die "weiße" bzw. "arische Rasse" auf und sehen alle anderen "Rassen" als minderwertig an. Dabei haben sie keine einheitHessischer Verfassungsschutzbericht 2021 - 323
  • oben gekürzten Glossareintrags, abgerufen im Mai 2022.) Die rechtsextremistische türkische ülkücü-Bewegung (Idealisten-BeÜlkücü-Bewegung wegung) entstand Mitte
  • Türkei. Sie fußt auf einer nationalistischen, antisemitischen und rassistischen rechtsextremistischen Ideologie, deren Wurzeln im Panturkismus/Turanismus liegen. Die ideologische Bandbreite
  • daraus abgeleitete sogenannte Wolfsgruß, bei dem die Finger der rechten Hand am ausgestreckten Arm den Kopf eines Wolfs formen
GLOSSAR (Vgl. https://www.verfassungsschutz.bayern.de/linksextremismus/ definition/ideologie/trotzkismus/index.html, unter dieser Adresse die komplette Fassung des oben gekürzten Glossareintrags, abgerufen im Mai 2022.) Die rechtsextremistische türkische ülkücü-Bewegung (Idealisten-BeÜlkücü-Bewegung wegung) entstand Mitte des 20. Jahrhunderts in der Türkei. Sie fußt auf einer nationalistischen, antisemitischen und rassistischen rechtsextremistischen Ideologie, deren Wurzeln im Panturkismus/Turanismus liegen. Die ideologische Bandbreite der Bewegung reicht von neuheidnischen Elementen über einen nationalistischen Kemalismus bis in den Randbereich des Islamismus. Das Ziel der Bewegung ist die Verteidigung und Stärkung des Türkentums. Als Idealvorstellung gilt den ülkücü-Anhängern die Errichtung von "Turan" - einem ethnisch homogenen Staat aller Turkvölker unter Führung der Türken. Für die Gründung dieses Staates sollen "Turan" die Siedlungsgebiete aller Turkvölker einverleibt werden. Je nach ideologischer Lesart erstrecken sich diese vom Balkan bis nach Westchina oder Japan. Die ülkücü-Bewegung sieht die türkische Nation sowohl politisch-territorial als auch ethnisch-kulturell als höchsten Wert an. Die so unterstellte kulturelle und religiöse überlegenheit äußert sich in der überhöhung der eigenen türkischen Identität und resultiert in einer - auch völkerverständigungswidrigen - Herabwürdigung anderer Volksgruppen, die zu "Feinden des Türkentums" erklärt werden. Symbol und bekanntestes Erkennungszeichen der ülkücü-Bewegung ist der "Graue Wolf" und der daraus abgeleitete sogenannte Wolfsgruß, bei dem die Finger der rechten Hand am ausgestreckten Arm den Kopf eines Wolfs formen. Oft werden Anhänger der ülkücü-Bewegung daher auch als "Graue Wölfe" bezeichnet. Die ülkücü-Bewegung ist eine heterogene Bewegung. Zum einen sind ihre Anhänger in drei großen Dachverbänden organisiert, zum anderen gibt es unorganisierte Anhänger, die ihre meist rassistischen oder antisemitischen Feindbilder unterschiedlich ausleben, häufig in den sozialen Medien, aber auch beim öffentlichen Aufeinandertreffen mit ihren politischen Gegnern, vor allem den Kurden. Hierbei zeigt sich immer wieder das in der unorganisierten Ülkücü-Szene vorherrschende hohe Gewaltpotenzial. (Vgl. Verfassungsschutzbericht 2020. Hrsg. v. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. [Berlin 2021], S. 279-287, hier die komplette Fassung des oben gekürzten Glossareintrags.) ... bezeichnet allgemein die Gemeinschaft der Muslime. Umma Hessischer Verfassungsschutzbericht 2021 - 331
  • Verschlusssachen sowie deren Kennzeichnung und Aufbewahrung. Völkischer Kollektivismus/ Das rechtsextremistische Motto "Du bist nichts, dein Volk ist alles!" "Volksgemeinschaft" verdeutlicht
  • Ideologie des völkischen Kollektivismus, die in vielen Ausprägungen rechtsextremistischer Ideologie eine zentrale Rolle spielt. "Volksgemeinschaft" war ein zentraler Begriff
  • Interessen der "Volksgemeinschaft" zu Lasten der Interessen und Rechte des Einzelnen führt zu einer Aushöhlung der Grundrechte. Daher steht
  • Kontrollelemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung fehlen, zum Beispiel das Recht des Volks, die Staatsgewalt in Wahlen auszuüben oder das Recht
GLOSSAR ... sind laut dem HSÜVG im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse unabhängig von ihrer Darstellungsform. Sie werden entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung eingestuft. Eine Verschlusssache wird entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit in folgender aufsteigender Wichtigkeit eingestuft: VS - Nur für den Dienstgebrauch, VS - Vertraulich, Geheim, Streng Geheim. Die Verschlusssachenanweisung (VS-Anweisung, VSA) für das Land Hessen regelt als Verwaltungsvorschrift den materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen sowie deren Kennzeichnung und Aufbewahrung. Völkischer Kollektivismus/ Das rechtsextremistische Motto "Du bist nichts, dein Volk ist alles!" "Volksgemeinschaft" verdeutlicht die Ideologie des völkischen Kollektivismus, die in vielen Ausprägungen rechtsextremistischer Ideologie eine zentrale Rolle spielt. "Volksgemeinschaft" war ein zentraler Begriff im Nationalsozialismus. Nationalsozialisten verstanden darunter eine Schicksalsgemeinschaft, in der die Interessen des Einzelnen bedingungslos der Gemeinschaft der "Volksgenossen" untergeordnet wurden. Das Wohl der so definierten "Volksgemeinschaft" ging allen anderen Interessen vor. Die pauschale Überbewertung der Interessen der "Volksgemeinschaft" zu Lasten der Interessen und Rechte des Einzelnen führt zu einer Aushöhlung der Grundrechte. Daher steht der völkische Kollektivismus im Widerspruch zum Menschenbild des Grundgesetzes, das die Würde jedes einzelnen Menschen und die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit in den Mittelpunkt stellt. Der Staat wird im völkischen Kollektivismus als "ethnisch-rassisch" homogene "Volksgemeinschaft" angesehen. Der vermeintlich einheitliche Wille des Volks soll dabei von staatlichen Führern intuitiv umgesetzt werden. In einem so verstandenen autoritären Staat würden damit wesentliche Kontrollelemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung fehlen, zum Beispiel das Recht des Volks, die Staatsgewalt in Wahlen auszuüben oder das Recht auf Bildung und Ausübung einer Opposition. (Vgl. http://www.verfassungsschutz.bayern.de/rechtsextremismus/ definition/ideologie/voelkischer_kollekivismus/index.html, unter dieser Adresse die komplette Fassung des oben gekürzten Glossareintrags, abgerufen im Mai 2022.) Weiße Rose In den Jahren 1942/43 verbreitete die Münchner Gruppe Weiße Rose sechs Flugblätter gegen das nationalsozialistische Regime. Den Kern der Gruppe bildeten die Studenten Hans und Sophie Scholl, Alexander Schmorell, Christoph Probst, Willi Graf und der Professor Kurt Huber. Weitere Studenten, Schüler, Lehrer, Professoren, Ärzte, 332 - Hessischer Verfassungsschutzbericht 2021
  • Wahrheit (RuW) - Der Flügel Politik und Zeitgeschichte Linksextremismus DIE RECHTE aus deutscher Sicht antifaschistisches kollektiv Faust Reichstrunkenbold 069 (AK.069) Freies
  • Junge Alternative Hessen (JA Hessen) Bismarcks Erben (auch EwiInterventionistische Linke (IL) ger Bund oder Preußisches Junge Nationalisten (JN) Kommunistische OrganisaInstitut
EXTREMISTISCHE ORGANISATIONEN EXTREMISTISCHE ORGANISATIONEN UND GRUPPIERUNGEN In der untenstehenden Übersicht sind die in diesem Verfassungsschutzbericht genannten Organisationen und Gruppierungen aufgeführt, bei denen die hier bekannten Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 2 Abs. 2 HVSG oder tatsächliche Anhaltspunkte hierfür in ihrer Gesamtschau zu der Bewertung geführt haben, dass die Organisation/Gruppierung verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, es sich mithin um eine verfassungsfeindliche Organisation/Gruppierung handelt. Organisationen/Gruppierungen aus den Phänomenbereichen Organisierte Kriminalität und Spionageabwehr wurden nicht in die Übersicht aufgenommen. Rechtsextremismus Nationaldemokratische Partei Vaterländischer Hilfsdienst Deutschlands (NPD) (VHD) Atomwaffendivision (AWD) Nationalsozialistischer UnterVerfassunggebende VerCombat 18 Deutschland (C grund (NSU) sammlung (VV) 18 Deutschland) Nordglanz Der Dritte Weg/Der III. Weg Recht und Wahrheit (RuW) - Der Flügel Politik und Zeitgeschichte Linksextremismus DIE RECHTE aus deutscher Sicht antifaschistisches kollektiv Faust Reichstrunkenbold 069 (AK.069) Freies Netz Süd (FNS) Streitmacht Antifaschistische Revolutionäre Aktion Gießen Hilfsorganisation für natioSturm 18 e.V. (A.R.A.G.) nale politische Gefangene Sturmbrigade 44/Wolfsbriund deren Angehörige e.V. Antifa United Frankfurt (AUF) gade 44 (HNG) CAT - Communist Action & Sturmrebellen Identitäre Bewegung (IB) Theory Thule-Seminar e. V. Identitäre Bewegung Deutsche Kommunistische Deutschland (IBD) Weisse Wölfe Terrorcrew Partei (DKP) Identitäre Bewegung Hessen Freie Arbeiterinnenund (IBH) Arbeiter-Union (FAU) Junge Alternative (JA) Reichsbürger und SelbstGruppe ArbeiterInnenmacht verwalter (GAM) Junge Alternative Hessen (JA Hessen) Bismarcks Erben (auch EwiInterventionistische Linke (IL) ger Bund oder Preußisches Junge Nationalisten (JN) Kommunistische OrganisaInstitut) tion (KO) Junge Nationalisten Hessen Königreich Deutschland (JN Hessen) Kommunistische Partei (KRD) Deutschlands (KPD) Hessischer Verfassungsschutzbericht 2021 - 335
  • gegen Personen richten, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass sie 1. an den Bestrebungen oder Tätigkeiten beteiligt sind
  • Kernbereich privater Lebensgestaltung oder 2. bei einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt, einem Kammerrechtsbeistand, einer der in SS 53 Abs. 1 Satz
GESETZ ZUR NEUAUSRICHTUNG DES LFV wenn sie darauf gerichtet sind, Gewalt anzuwenden oder Gewaltanwendung vorzubereiten. (3) Die Maßnahme darf sich nur gegen Personen richten, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass sie 1. an den Bestrebungen oder Tätigkeiten beteiligt sind, oder 2. im Zusammenhang mit einer Person nach Nr. 1 stehen und durch die Maßnahme Erkenntnisse, die nicht gleichermaßen nach Nr. 1 zu gewinnen sind, über die Bestrebungen oder Tätigkeiten gewonnen werden können. Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden. (4) Über die Anordnung einer langfristigen Observation nach Abs. 2 entscheidet die Behördenleitung oder ihre Vertretung. Die Anordnung ergeht schriftlich. Bei Gefahr im Verzug kann die zuständige Abteilungsleitung oder deren Vertretung die Anordnung treffen; die Entscheidung nach Satz 1 ist unverzüglich nachzuholen. Die Anordnung ist auf höchstens drei Monate zu befristen. Verlängerungen um jeweils nicht mehr als drei weitere Monate sind zulässig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen. (5) In der Anordnung einer langfristigen Observation nach Abs. 2 sind anzugeben: 1. die Person, gegen die sich die Maßnahme richtet, soweit möglich, mit Name und Anschrift, 2. Art, Umfang und Dauer der Maßnahme sowie 3. die wesentlichen Gründe. (6) Die Maßnahme ist unzulässig, soweit tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass durch sie allein Erkenntnisse gewonnen werden würden 1. aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung oder 2. bei einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt, einem Kammerrechtsbeistand, einer der in SS 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 oder 4 der Strafprozessordnung genannten Person oder einer diesen nach SS 53a Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung gleichstehenden Person, über die der Berufsgeheimnisträger das Zeugnis verweigern dürfte. Erfolgen Maßnahmen bei einem der im Übrigen in SS 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bis 3b oder 5 der Strafprozessordnung genannten Berufsgeheimnisträger oder einer diesen nach SS 53a Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung gleichstehenden Person, sind das öffentliche Interesse an den von dem Berufsgeheimnisträger wahrgenommenen Aufgaben und das Interesse an der Geheimhaltung der diesem anvertrauten oder bekannt gewordenen Tatsachen besonders zu berücksichtigen. Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 gelten nicht bei Maßnahmen zur Aufklärung von eigenen Bestrebungen oder Tätigkeiten der genannten zeugnisverweigerungsberechtigten Personen. (7) Ergeben sich während der Maßnahme tatsächliche Anhaltspunkte im Sinne von Abs. 6 Satz 1, ist die Maßnahme unverzüglich zu unterbrechen, sobald dies ohne Gefährdung eingesetzter Personen möglich ist. Bestehen insoweit Zweifel, darf nur eine automatische Aufzeichnung fortgesetzt werden. Sind das Abhören und Beobachten nach Satz 1 unterbrochen worden, so darf die Maßnahme fortgeführt werden, wenn keine Anhaltspunkte nach Abs. 6 Satz 1 vorliegen. Automatische Aufzeichnungen nach Satz 2 sind dem Amtsgericht am Sitz des Landesamts unverzüglich vorzulegen. Das Gericht entscheidet unverzüglich über die Verwertbarkeit oder Löschung; SS 8 Abs. 8 Satz 2 gilt entsprechend. Soweit Erkenntnisse im Sinne von Abs. 6 Satz 1 durch die Maßnahme erlangt worden sind, dürfen sie nicht verwertet werden. Aufzeichnungen hierüber sind unverzüglich zu löschen. Die Tatsachen der Erfassung der Daten und der Löschung sind zu dokumentieren. Die Dokumentation darf ausschließlich für Zwecke der Datenschutzkontrolle verwendet werden. Die Dokumentation ist sechs Monate nach der Mitteilung oder nach Zustimmung der Behördenleitung zur endgültigen Nichtmitteilung nach Abs. 9 zu löschen. (8) Bei Gefahr im Verzug können Aufzeichnungen nach Abs. 7 Satz 2 unter Aufsicht einer oder eines Bediensteten, die oder der die Befähigung zum Richteramt hat, gesichtet werden. Die oder der Bedienstete entscheidet im Benehmen mit der oder dem 358 - Hessischer Verfassungsschutzbericht 2021
  • Kernbereich privater Lebensgestaltung oder 2. bei einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt, einem Kammerrechtsbeistand, einer der in SS 53 Abs. 1 Satz
GESETZ ZUR NEUAUSRICHTUNG DES LFV (2) Über die Verpflichtung von Vertrauensleuten entscheidet die Behördenleitung oder ihre Vertretung. Vertrauensleute müssen nach ihren persönlichen und charakterlichen Voraussetzungen für die Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz geeignet sein. Diese Eignung ist fortlaufend durch das Landesamt zu überprüfen. Als Vertrauensleute dürfen Personen nicht angeworben und eingesetzt werden, die 1. nicht voll geschäftsfähig, insbesondere minderjährig sind, 2. von den Geldoder Sachzuwendungen für die Tätigkeit auf Dauer als alleinige Lebensgrundlage abhängen würden, 3. an einem Aussteigerprogramm teilnehmen, 4. Mitglied des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages, eines Landesparlaments oder Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eines solchen Mitglieds sind oder 5. im Bundeszentralregister mit einer Verurteilung wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist, eingetragen sind. Die Behördenleitung oder ihre Vertretung kann eine Ausnahme von Satz 4 Nr. 5 zulassen, wenn die Verurteilung nicht als Täter eines Totschlags (SSSS 212, 213 des Strafgesetzbuchs) oder einer allein mit lebenslanger Haft bedrohten Straftat erfolgt ist und der Einsatz zur Aufklärung von Bestrebungen unerlässlich ist, die auf die Begehung von in SS 3 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes oder SS 100b Abs. 2 der Strafprozessordnung bezeichneten Straftaten gerichtet sind. Im Falle einer Ausnahme nach Satz 5 ist der Einsatz nach höchstens sechs Monaten zu beenden, wenn er zur Erforschung der in Satz 5 genannten Bestrebungen nicht zureichend gewichtig beigetragen hat. Auch im Weiteren ist die Qualität der gelieferten Informationen fortlaufend zu bewerten. SS14 SCHRANKEN NACHRICHTENDIENSTLICHER MITTEL (1) Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen hat das Landesamt diejenige zu treffen, die den Einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigt. (2) Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht. (3) Eine Maßnahme ist nur zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann. (4) Eine Maßnahme ist unzulässig, soweit tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass durch sie allein Erkenntnisse gewonnen werden würden 1. aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung oder 2. bei einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt, einem Kammerrechtsbeistand, einer der in SS 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 oder 4 der Strafprozessordnung genannten Person oder einer diesen nach SS 53a Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung gleichstehenden Person, über die der Berufsgeheimnisträger das Zeugnis verweigern dürfte. Erfolgen Maßnahmen bei einem der im Übrigen in SS 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bis 3b oder 5 der Strafprozessordnung genannten Berufsgeheimnisträger oder einer diesen nach SS 53a Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung gleichstehenden Person, sind das öffentliche Interesse an den von dem Berufsgeheimnisträger wahrgenommenen Aufgaben und das Interesse an der Geheimhaltung der diesem anvertrauten oder bekannt gewordenen Tatsachen besonders zu berücksichtigen. Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 gelten nicht bei Maßnahmen zur Aufklärung von eigenen Bestrebungen oder Tätigkeiten der genannten zeugnisverweigerungsberechtigten Personen. (5) Ergeben sich während einer Maßnahme tatsächliche Anhaltspunkte im Sinne von Abs. 4 Satz 1, ist die Maßnahme unverzüglich zu unterbrechen, sobald dies ohne Gefährdung oder Enttarnung eingesetzter Personen möglich ist. Die Maßnahme darf fortgeführt werden, wenn keine Anhaltspunkte nach Abs. 4 Satz 1 mehr vorliegen. Soweit Erkenntnisse im Sinne von Abs. 4 Satz 1 durch eine Maßnahme erlangt worden sind, dürfen sie nicht verwertet werden. Aufzeichnungen hierüber sind unverzüglich zu löschen. Die Tatsachen der Erfassung der Daten und der Löschung sind zu doku360 - Hessischer Verfassungsschutzbericht 2021
  • Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, sie den Rechtsfrieden empfindlich stört und dazu geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit
GESETZ ZUR NEUAUSRICHTUNG DES LFV c) der Überprüfung der Verfassungstreue von Personen, die sich um Einstellung in den öffentlichen Dienst bewerben, mit deren Einwilligung, d) der sicherheitsbehördlichen Überprüfung von Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerbern, e) der sicherheitsbehördlichen Überprüfung von Ausländerinnen und Ausländern im Rahmen der Bestimmungen des Ausländerrechts, f ) der Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen nach dem Luftsicherheits-, Atom-, Waffen-, Jagdund Sprengstoffrecht, g) der Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen nach den bewachungsund gewerberechtlichen Vorschriften, insbesondere aa) der Zulassung von Personen für den zugangsgeschützten Sicherheitsbereich von Veranstaltungen, bb) von an der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge und ihren Außenstellen beschäftigtem Sicherheitspersonal, cc) von an kommunalen Flüchtlingsunterkünften eingesetztem Wachpersonal, h) der Überprüfung der Zuverlässigkeit von an der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge und ihren Außenstellen beschäftigten Dolmetscherinnen und Dolmetschern, i) der anlassbezogenen Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen und Organisationen, mit denen die Landesregierung zusammenarbeitet aa) in begründeten Einzelfällen, bb) anlässlich der erstmaligen Förderung von Organisationen mit Landesmitteln, sofern diese in Arbeitsbereichen zur Bekämpfung von verfassungsfeindlichen Bestrebungen tätig werden sollen, mit deren Einwilligung und der Möglichkeit zur Stellungnahme, j) der Zuverlässigkeitsüberprüfung von anstaltsfremden Personen nach den hessischen Vollzugsgesetzen, soweit im Einzelfall erforderlich, k) Ordensverfahren zur Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland - mit Ausnahme der Verdienstmedaille - und des Hessischen Verdienstordens, l) sonstigen Zuverlässigkeitsüberprüfungen und Überprüfungen von Personen, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist, m) im besonderen öffentlichen Interesse liegenden sonstigen Überprüfungen von Personen mit deren Einwilligung. (2) Informationen, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhoben wurden, dürfen an die Staatsanwaltschaften, die Finanzbehörden nach SS 386 Abs. 1 der Abgabenordnung, die Polizeien, die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden, die Behörden des Zollfahndungsdienstes sowie andere Zolldienststellen, soweit diese Aufgaben nach dem Gesetz über die Bundespolizei vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2978, 2979), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Mai 2017 (BGBl. I S. 1066) wahrnehmen, nur übermittelt werden 1. zur Abwehr einer im Einzelfall bestehenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person oder für solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Bundes oder eines Landes oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt, 2. wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass der Empfänger die Informationen zur Verhinderung, sonstigen Verhütung oder Verfolgung von Straftaten von erheblicher Bedeutung benötigt oder 3. wenn der Empfänger die Informationen auch mit eigenen Befugnissen in gleicher Weise hätte erheben können. Unter Straftaten von erheblicher Bedeutung nach Satz 1 Nr. 2 fallen Verbrechen im Sinne des SS 12 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs und schwerwiegende Vergehen im Sinne des SS 12 Abs. 2 des Strafgesetzbuchs, wenn die Straftat im Einzelfall mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, sie den Rechtsfrieden empfindlich stört und dazu geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigten. Unter den Voraussetzungen des SS 20 Abs. 1 Satz 1 und 2 sowie Abs. 2 Satz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes ist das Landesamt zur Übermittlung verpflichtet. 364 - Hessischer Verfassungsschutzbericht 2021
  • Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Verschwörungsideologischer Extremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr und Wirtschaftsschutz Geheimund Sabotageschutz
Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Verschwörungsideologischer Extremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr und Wirtschaftsschutz Geheimund Sabotageschutz Anhang
  • Tatsache ihrer Speicherung preisgegeben werden, die nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines
  • bedarf keiner Begründung. Sie enthält einen Hinweis auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf, dass sich
GESETZ ZUR NEUAUSRICHTUNG DES LFV SS26 AUSKUNFT (1) Das Landesamt erteilt der betroffenen Person über zu ihrer oder seiner Person gespeicherte Daten auf Antrag unentgeltlich Auskunft, soweit die betroffene Person hierzu auf einen konkreten Sachverhalt hinweist und ein besonderes Interesse an einer Auskunft darlegt. Legt die betroffene Person nach Aufforderung ein besonderes Interesse nicht dar, entscheidet das Landesamt nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Auskunft erstreckt sich nicht auf 1. die Herkunft der Daten und die Empfänger von Übermittlungen und 2. Daten, die nicht strukturiert in automatisierten Dateien gespeichert sind, es sei denn, die betroffene Person macht Angaben, die das Auffinden der Daten ermöglichen, und der für die Erteilung der Auskunft erforderliche Aufwand steht nicht außer Verhältnis zu dem von der betroffenen Person dargelegten Auskunftsinteresse. Das Landesamt bestimmt das Verfahren, insbesondere die Form der Auskunftserteilung, nach pflichtgemäßem Ermessen. (2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit durch sie 1. eine Gefährdung der Erfüllung der Aufgaben zu besorgen ist, 2. Nachrichtenzugänge gefährdet sein können oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise des Landesamts zu befürchten ist, 3. die öffentliche Sicherheit gefährdet oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes ein Nachteil bereitet würde oder 4. Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung preisgegeben werden, die nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheim gehalten werden müssen. Die Entscheidung trifft die Behördenleitung oder eine von ihr besonders beauftragte Mitarbeiterin oder ein von ihr besonders beauftragter Mitarbeiter. (3) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begründung. Sie enthält einen Hinweis auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf, dass sich die betroffene Person an die Hessische Datenschutzbeauftragte oder den Hessischen Datenschutzbeauftragten wenden kann. Mitteilungen der oder des Hessischen Datenschutzbeauftragten an die betroffene Person dürfen ohne Zustimmung des Landesamts keine Rückschlüsse auf den Kenntnisstand des Landesamts zulassen. SS27 DATEIANORDNUNGEN (1) Für den erstmaligen Einsatz einer automatisierten Datei nach SS 16 trifft das Landesamt in einer Dateianordnung, die der Zustimmung des für den Verfassungsschutz zuständigen Ministeriums bedarf, die in SS 14 Abs. 1 Satz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes genannten Festlegungen. Die oder der Hessische Datenschutzbeauftragte ist vor Erlass einer Dateianordnung anzuhören. Das Gleiche gilt für wesentliche Änderungen von Dateianordnungen. Das Landesamt führt ein Verzeichnis der geltenden Dateianordnungen. (2) Das Landesamt hat in angemessenen Abständen die Notwendigkeit der Weiterführung oder Änderung der Dateien zu überprüfen. (3) Ist im Hinblick auf die Dringlichkeit der Aufgabenerfüllung die vorherige Mitwirkung der in Abs. 1 genannten Stellen nicht möglich, so kann das Landesamt eine Sofortanordnung treffen. Das Verfahren nach Abs. 1 ist unverzüglich nachzuholen. Hessischer Verfassungsschutzbericht 2021 - 367
  • ideologisch nicht einem klassischen Bereich wie zum Beispiel Rechtsextremismus oder Linksextremismus zuordnen lassen
Vorwort Vorwort Innensenator Andy Grote zumVerfassungsschutzbericht 2021 Liebe Leserinnen, liebe Leser, "Freiheit ist ein Gut, dessen Dasein weniger Vergnügen bringt als seine Abwesenheit Schmerzen". Diese Erkenntnis des deutschen Schriftstellers Jean Paul hat gerade in unserer heutigen Zeit weder an Bedeutung noch an Aktualität verloren. Dachten wir noch bei der Herausgabe des letzten Verfassungsschutzberichtes, dass wir alle durch die Corona-Pandemie vor einer der größten Herausforderungen unserer jüngeren Geschichte stehen, mussten wir Anfang dieses Jahres erkennen, dass diese durch den russischen Angriff auf die Ukraine noch gestiegen sind. Bundeskanzler Olaf Scholz fasste im Februar, kurz nach Kriegsbeginn in der Ukraine, in wenigen Sätzen das zusammen, was allen in diesem Moment bereits bewusst oder unbewusst klar war: "Der 24. Februar 2022 markiert eine Zeitenwende in der Geschichte unseres Kontinents. Mit dem Überfall auf die Ukraine hat der russische Präsident Putin kaltblütig einen Angriffskrieg vom Zaun gebrochen [...] Und das bedeutet: die Welt danach ist nicht mehr dieselbe wie zuvor." Die immer noch andauernde Corona-Pandemie sowie der Krieg in der Ukraine stellen auch Hamburg und damit auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Landesamtes für Verfassungsschutz vor große Herausforderungen. Bereits im Jahr 2021 war weltweit eine Intensivierung von Cyberangriffskampagnen festzustellen. Für die Zukunft ist eine Verschärfung der Gefährdungslage zu erwarten, da der russische Angriff auf die Ukraine auch mit Cyberangriffen geführt wurde, die zum Teil Auswirkungen auf Deutschland hatten. Dies zeigt deutlich, dass Cybersicherheitsvorfälle ein zentrales Element hybrider Bedrohungen sind. Im Rahmen der Cyberspionageabwehr ist der Bereich Wirtschaftsschutz des Hamburger Verfassungsschutzes im vergangenen Jahr in besonderem Maße gefordert gewesen. Dies hat sich seit Beginn des Krieges in der Ukraine noch verstärkt. Cyberangriffe sind heute generell nicht nur gegen die Hamburger Wirtschaft und Wissenschaft gerichtet, sondern betreffen ebenso Politik, Verwaltung und Einzelpersonen. Im Blickfeld des Verfassungsschutzes sind aber auch nach wie vor Gruppierungen aus dem Spektrum der so genannten "Corona-Leugner". Hamburg hat bereits frühzeitig einige Akteure, die im Kontext der Proteste gegen die Corona-Politik besonders aggressive Verschwörungsideologien verbreitet haben, als eigenständiges extremistisches Phänomen der Delegitimierung unseres demokratischen Staates bewertet. Im Februar 2021 hat unser Landesamt zwei Gruppierungen aus der Querdenker-Szene als extremistische Verdachtsfälle eingestuft. Delegitimierer pochen unter anderem auf ihr vermeintliches Widerstandsrecht und versuchen dieses mit Hilfe von systematischen Beschimpfungen, Verdächtigungen, Verleumdungen, Verunglimpfungen, zum Teil auch mit Gewaltandrohungen bis hin zu Mordaufrufen sowie Verbreitung von Verschwörungsideologien und antisemitischen Aufrufen durchzusetzen. Es war notwendig, einen eigenen extremistischen Phänomenbereich für diese Gruppierung zu bilden, da Angehörige dieser Gruppierung sich ideologisch nicht einem klassischen Bereich wie zum Beispiel Rechtsextremismus oder Linksextremismus zuordnen lassen. 4
  • Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Verschwörungsideologischer Extremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr und Wirtschaftsschutz Geheimund Sabotageschutz
Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Verschwörungsideologischer Extremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr und Wirtschaftsschutz Geheimund Sabotageschutz Anhang
  • Inhaltsverzeichnis 6.3. Sonstige rechtsextremistische Parteien 103 7. Entgrenzung des Rechtsextremismus 103 7.1. Echokammern, Filterblasen, Radikalisierungsprozesse: Die Verlagerung von Aktivitäten
Inhaltsverzeichnis 6.3. Sonstige rechtsextremistische Parteien 103 7. Entgrenzung des Rechtsextremismus 103 7.1. Echokammern, Filterblasen, Radikalisierungsprozesse: Die Verlagerung von Aktivitäten ins Internet 104 7.2. Identitäre Bewegung Deutschland (IBD) 105 8. Ehemalige Europäische Aktion 106 VI. Verschwörungsideologischer Extremismus 1. Ein neuer extremistischer Phänomenbereich 110 1.1. Ideologie und Zusammensetzung der Szene 110 1.2. Aktivitäten und Gruppen 111 2. "Reichsbürger und Selbstverwalter" - Allgemeines/Ideologie 114 3. Potenziale 115 4. Regionale und überregionale Aktivitäten 117 VII. Scientology-Organisation 1. Entwicklungen und Schwerpunkte 124 2. Potenziale 125 3. Strukturen und Organisationseinheiten 127 4. Strukturen in Hamburg 128 VIII. Spionageabwehr und Wirtschaftsschutz 1. Überblick 134 2. Proliferation 135 2.1. Festnahmen, Verurteilungen und sonstige Maßnahmen 136 3. Nachrichtendienste der Islamischen Republik Iran 137 3.1. Festnahmen, Gerichtsverfahren und Verurteilungen 138 4. Nachrichtendienste der Russischen Föderation 138 4.1. Festnahmen, Verurteilungen und sonstige Maßnahmen - Beispiele 139 5. Nachrichtendienst der Türkei 140 6. Nachrichtendienste der Volksrepublik China 140 6.1. Festnahmen, Verurteilungen und sonstige Maßnahmen 141 7. Elektronische Angriffe / Cyberabwehr 141 8. Weitere besondere Schutzaufgaben der Spionageabwehr und des Wirtschaftsschutzes 145 IX. Geheimund Sabotageschutz 1. Grundsätzliches 150 2. Geheimschutz 150 10
  • Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Verschwörungsideologischer Extremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr und Wirtschaftsschutz Geheimund Sabotageschutz
Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Verschwörungsideologischer Extremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr und Wirtschaftsschutz Geheimund Sabotageschutz Anhang
  • Gesetzes - die Überwachung des Brief-, Postund Arbeitsfelder sind Rechtsund Linksextremismus, Fernmeldeverkehrs. extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug, die Spionagetätigkeit fremder
Verfassungsschutz in Hamburg Arbeitsfelder aufzeichnungen und - nach Maßgabe des Artikel 10-Gesetzes - die Überwachung des Brief-, Postund Arbeitsfelder sind Rechtsund Linksextremismus, Fernmeldeverkehrs. extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug, die Spionagetätigkeit fremder NachBereits im Jahr 2002 wurden im Rahmen der Umsetrichtendienste und die Wirtschaftsspionage, die Scizung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes die entology-Organisation sowie Reichsbürger und Befugnisse des Landesamtes in wichtigen Punkten Selbstverwalter. Einen besonderen Beobachtungserweitert. Dies war eine Folge der Terroranschläge schwerpunkt bilden seit 2001 der Islamismus und der vom 11. September 2001 in den USA. Zu den Befugislamistisch motivierte Terrorismus. Zu den weiteren nissen zählt unter anderem das Mittel der FinanzerAufgaben des Verfassungsschutzes gehören der mittlung, um zum Beispiel Geldtransfers im ZusamGeheimund Sabotageschutz. In den Beobachtungsmenhang mit der Finanzierung des islamistischen bereichen des Extremismus darf der VerfassungsTerrorismus aufdecken zu können. schutz - grundsätzlich anders als die Polizei - bereits im Vorfeld strafbarer Handlungen tätig werden. Dem LfV stehen zudem weder polizeiliche Befugnisse noch Weisungsbefugnisse gegenüber polizeilichen Dienststellen zu, noch darf es die Polizei im Amtshil4. Arbeitsweise und Befugnisse des feweg veranlassen, Maßnahmen zu ergreifen, zu Verfassungsschutzes denen es selbst nicht befugt ist. Das LfV darf nicht an eine polizeiliche Dienststelle angegliedert werden. Die Informationen, die das LfV zur Wahrnehmung seiDas schließt einen Informationsaustausch zwischen ner Aufgaben benötigt, beschafft es zum Teil aus Polizei und Verfassungsschutz nicht aus, im offen zugänglichen Quellen, die grundsätzlich allen HmbVerfSchG ist dies im Detail geregelt. zur Verfügung stehen. Vorrangig zu nennen sind das Internet, Zeitungen und Zeitschriften, Broschüren, Überdies wird das informationelle Trennungsprinzip Flugblätter, Archive und Unterlagen anderer staatligemäß Bundesverfassungsgerichtsentscheidung cher Stellen. Neben der offenen Informationsgewinbeachtet. In den vergangenen Jahren sind besondere nung darf das LfV auch Informationen mit nachrichEinrichtungen zum kontinuierlichen Informationsaustendienstlichen Mitteln verdeckt erheben. Zu diesen tausch zwischen Polizei und VerfassungsschutzbeMitteln, die in SS 8 Absatz 2 HmbVerfSchG aufgezählt hörden geschaffen worden. Dazu zählt insbesondere sind (siehe Kapitel "Anhang HmbVerfSchG"), gehören das "Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum" beispielsweise die Führung von Vertrauensleuten (GTAZ) in Berlin. Das GTAZ hat maßgeblich zu einem (Quellen), die planmäßige Observation, Bildund Tonverbesserten Informationsfluss zwischen den beteiZusammenarbeit mit Zusammenarbeit im der Polizei Verfassungsschutzverbund Gemeinsames TerrorismusabwehrKoordinierung von Arbeitsschwerpunkten zentrum (GTAZ) Arbeitsteilige Durchführung von Aufgaben Informationsaustausch gem. Entwicklung einheitlicher Standards HmbVerfSchG Gemeinsame Einrichtungen Keine Weisungsbefugnis an polizeiliche Dienststellen Gemeinsames nachrichtendienstlichens Informationssystems (NADIS) Keine Angliederung an polizeiliche Dienststellen (Im Detail siehe BVerfSchG SS 5) Zusammenarbeit mit der Polizei und im Verfassungsschutzverbund. Grafik: fV HH 18
  • Referat V22 Referat V13 Rechtsextremismus, Referat V43 Operative Technik Reichsbürger, VP-Führung Scientology Referat V23 Linksextremismus, Extremismus mit Auslandsbezug
Verfassungsschutz in Hamburg INFOBOX Organigramm des LfV Hamburg Personalrat, Vertrauensperson für Amtsleitung Schwerbehinderte, Gleichstellungsbeauftragte Referat V01 V02-Führungsunterstützung Stellvertretende Presse, ÖffentlichkeitsV03-NADIS-Koordination Amtsleitung und Gremienarbeit Abteilung V3 Abteilung V4 Abteilung V1 Abteilung V2 Spionageabwehr, NachrichtendienstZentrale Aufgaben Auswertung Geheimschutz, liche InformationsRecht beschaffung Referat V201 Referat V41 Referat V11 Grundsatz, Referat V31 Observation, Verwaltung MitwirkungsGeheimschutz konspirative aufgaben Ermittlungen Referat V12 Referat V32 Referat V42 InformationstechnikReferat V21 Spionageabwehr und Forschung, Werbung Islamismus Cyberspionage | Abwehr und Befragung und service, G10 und Prävention Referat V22 Referat V13 Rechtsextremismus, Referat V43 Operative Technik Reichsbürger, VP-Führung Scientology Referat V23 Linksextremismus, Extremismus mit Auslandsbezug 23
  • Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Verschwörungsideologischer Extremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr und Wirtschaftsschutz Geheimund Sabotageschutz
Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Verschwörungsideologischer Extremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr und Wirtschaftsschutz Geheimund Sabotageschutz Anhang
  • Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Verschwörungsideologischer Extremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr und Wirtschaftsschutz Geheimund Sabotageschutz
Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Verschwörungsideologischer Extremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr und Wirtschaftsschutz Geheimund Sabotageschutz Anhang
  • Linksextremismus aktive Gruppierungen in Berlin, Hamburg und MagIm Oktober 2021 mobilisierte das Netzwerk für eine deburg. Die Gruppierung ist seit
  • MitAnlassbezogen wird das Netzwerk auch von der glieder der linksterroristischen "Rote Armee Frak"Roten Hilfe" unterstützt (siehe Punkt 5.2.1). tion
Linksextremismus aktive Gruppierungen in Berlin, Hamburg und MagIm Oktober 2021 mobilisierte das Netzwerk für eine deburg. Die Gruppierung ist seit 2009 Herausgeber Infoveranstaltung zu dem RAF-Terroristen Holger der Publikation "Gefangenen Info", die ursprünglich Meins im Internationalen Zentrum B5. als Organ der Solidaritätsarbeit für inhaftierte MitAnlassbezogen wird das Netzwerk auch von der glieder der linksterroristischen "Rote Armee Frak"Roten Hilfe" unterstützt (siehe Punkt 5.2.1). tion" (RAF) entstanden war, die zwischen 1971 und 1993 34 Menschen ermordete. Von dieser Tradition haben sich Netzwerk und "Gefangenen Info" bisher 5.1.5. Anarchisten nicht gelöst. Im Fokus der Gruppe steht die Gefangenenbetreuung, besonders türkischer Gefangener Anarchisten streben nach einer selbstverwalteten mit DHKP-C-Hintergrund, für die das Netzwerk im Gesellschaft ohne Hierarchien und Herrschaft. Jede Februar und März 2021 Solidaritätsversammlungen Art von Hierarchie bedeute "Unterdrückung von organisierte. An der vom "Bündnis gegen imperialisFreiheit", wird von ihnen abgelehnt und auch mit tische Aggression" organisierten Solidaritätskundgewaltsamen Mitteln bekämpft. Dies gilt insbesongebung für die "revolutionäre Bauernbewegung" dere für die parlamentarische Demokratie mit ihren vor dem brasilianischen Konsulat im April nahm das verfassten Institutionen und die Justizund SicherNetzwerk ebenfalls teil. In diesem Kontext folgten heitsbehörden. Diese Grundüberzeugung ist das im Juni 2021 Teilnahmen an Demonstrationen für verbindende Element innerhalb der zersplitterten kolumbianische Arbeiter in Altona und dem "Tag anarchistischen Szene in Hamburg, der 2021 wie im der politischen Gefangenen" vor dem peruanischen Vorjahr aktiv rund 70 Personen zuzurechnen waren. Generalkonsulat. Eine in Hamburg aktive anarchistische Gruppe ist die Ortsgruppe der bundesweit aktiven "Freien ArbeiAm 18. September 2021 organisierte das NetzterInnen Union" (FAU), die sich im Libertären Kulwerk den Aufzug "Tod an Abimael Guzman!" vom turund Aktionszentrum "Schwarze Katze" (LKA)" U-Bahnhof Feldstraße zum Schlump mit etwa 130 in Eimsbüttel trifft. Daneben existieren als AnlaufTeilnehmern. Über den Aufzug wurde auch im Interstellen und Trefforte das selbstverwaltete "Libertäre net berichtet. So ist ein Video auf YouTube zu finden, Zentrum" (LIZ e.V.) im Karolinenviertel, welches in das den Aufzug in Hamburg zeigt. Abimael Guzman einer Bibliothek "anarchistische, anti-authoritäre, war Anführer der maoistischen Terrororganisation subversive pamphlete, texte, fl er, bücher" [Original"Leuchtender Pfad". Diese terroristische Gruppe war schreibweise] zur Verfügung stellt, sowie die "Sauin den Jahren 1980 bis 1992 für fast 70.000 Todeserkrautfabrik" (SKF) in Harburg, in welcher sich die opfer in Peru verantwortlich. Am 11. September Mitglieder der anarchistischen "Libertären H-Burg" 2021 starb Guzman in dem Hochsicherheitsgefängtreffen, welche über Schnittmengen zur Gruppierung nis des Marinestützpunktes von Callao in Peru. "Schwarz Roter 1. Mai HH" verfügen. Ausschnitt aus einem YouTube Video vom Aufzug "Tod an Abimael Guzman!" Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=vYK9kHSPSNw, Screenshot (beschnitten) vom 04.05.2022 82
  • Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Verschwörungsideologischer Extremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr und Wirtschaftsschutz Geheimund Sabotageschutz
Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Verschwörungsideologischer Extremismus Scientology-Organisation Spionageabwehr und Wirtschaftsschutz Geheimund Sabotageschutz Anhang

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