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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • einer Völkervielfalt eth"Ethnopluralismus" nisch homogener Staaten. Diese von Rechtsextremisten vertretene Vorstellung läuft letztlich auf die Schaffung ethnisch reiner Gesellschaften
  • dieser Zuweisung typischerweise verbundenen vermeintlich minderwertigen Eigenschaften werden als Rechtfertigung für einschlägige Straftaten missbraucht. Insbesondere das rechtsextremistische Weltbild ist geprägt
GLOSSAR (Vgl. https://www.verfassungsschutz.bayern.de/islamismus/definition/strategie/dawaarbeit/index.html, unter dieser Adresse die komplette Fassung des oben gekürzten Glossareintrags, abgerufen im Mai 2021.) Ein maßgeblicher Bestandteil der russisch-eurasischen OK ist die Diebe im Gesetz Ideologie der traditionell als Diebe im Gesetz bezeichneten kriminellen Autoritäten. Diese orientieren sich an einem eigenen Normenund Wertesystem und sehen sich einem selbst auferlegten Kodex verpflichtet. Mit dieser Ideologie sind die aus den lokalen Banden des postsowjetischen Russlands der 1990er Jahre hervorgegangenen kriminellen Organisationen, die sogenannten Syndikate, eng assoziiert. Das Phänomen der russisch-eurasischen OK umfasst alle kriminellen und damit zusammenhängenden legalen und illegalen wirtschaftlichen Aktivitäten, die unter diesem "Leitbild" subsumiert werden können. Ein zentrales Element stellt die sogenannte Diebeskasse - der "Obshyak" - dar. Hierbei handelt es sich um eine aus inkriminierten Geldern gespeiste Gemeinschaftskasse, auf die von den Gruppenmitgliedern je nach Hierarchie und besonderen Umständen zurückgegriffen werden kann. Alle Mitglieder bzw. Ebenen der streng hierarchisch aufgebauten und nach innen und außen abgeschotteten Organisationen sind verpflichtet, in diese Gemeinschaftskasse einzuzahlen. (Vgl. https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/ OrganisierteKriminalitaet/organisiertekriminalitaet_node.html, abgerufen im Mai 2021.) Der "Ethnopluralismus" sieht sein Idealbild in einer Völkervielfalt eth"Ethnopluralismus" nisch homogener Staaten. Diese von Rechtsextremisten vertretene Vorstellung läuft letztlich auf die Schaffung ethnisch reiner Gesellschaften und damit die Ausweisung aller "Volksfremden" hinaus. (Vgl. https://www.verfassungsschutz-bw.de/,Lde/1940780, abgerufen im Mai 2021.) s. "Antifaschismus" Faschismus ... richtet sich gegen Menschen, die sich durch Herkunft, Nationalität, Fremdenfeindlichkeit Religion oder Hautfarbe von der als "normal" erachteten Umwelt un(s. auch Rassismus) terscheiden. Die mit dieser Zuweisung typischerweise verbundenen vermeintlich minderwertigen Eigenschaften werden als Rechtfertigung für einschlägige Straftaten missbraucht. Insbesondere das rechtsextremistische Weltbild ist geprägt von einer Überbewertung Hessischer Verfassungsschutzbericht 2020 - 281
  • Schutz von Verschlusssachen sowie deren Kennzeichnung und Aufbewahrung. Das rechtsextremistische Motto "Du bist nichts, dein Volk ist alles!" Völkischer Kollektivisverdeutlicht
  • völkischen Kollektivismus, die in vielen mus/"Volksgemeinschaft" Ausprägungen rechtsextremistischer Ideologie eine zentrale Rolle spielt. "Volksgemeinschaft" war ein zentraler Begriff
  • Interessen der "Volksgemeinschaft" zu Lasten der Interessen und Rechte des Einzelnen führt zu einer Aushöhlung der Grundrechte. Daher steht
  • Kontrollelemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung fehlen, zum Beispiel das Recht des Volks, die Staatsgewalt in Wahlen auszuüben oder das Recht
GLOSSAR Nur für den Dienstgebrauch, VS - Vertraulich, Geheim, Streng Geheim. Die Verschlusssachenanweisung (VS-Anweisung, VSA) für das Land Hessen regelt als Verwaltungsvorschrift den materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen sowie deren Kennzeichnung und Aufbewahrung. Das rechtsextremistische Motto "Du bist nichts, dein Volk ist alles!" Völkischer Kollektivisverdeutlicht die Ideologie des völkischen Kollektivismus, die in vielen mus/"Volksgemeinschaft" Ausprägungen rechtsextremistischer Ideologie eine zentrale Rolle spielt. "Volksgemeinschaft" war ein zentraler Begriff im Nationalsozialismus. Nationalsozialisten verstanden darunter eine Schicksalsgemeinschaft, in der die Interessen des Einzelnen bedingungslos der Gemeinschaft der "Volksgenossen" untergeordnet wurden. Das Wohl der so definierten "Volksgemeinschaft" ging allen anderen Interessen vor. Die pauschale Überbewertung der Interessen der "Volksgemeinschaft" zu Lasten der Interessen und Rechte des Einzelnen führt zu einer Aushöhlung der Grundrechte. Daher steht der völkische Kollektivismus im Widerspruch zum Menschenbild des Grundgesetzes, das die Würde jedes einzelnen Menschen und die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit in den Mittelpunkt stellt. Der Staat wird im völkischen Kollektivismus als "ethnisch-rassisch" homogene "Volksgemeinschaft" angesehen. Der vermeintlich einheitliche Wille des Volks soll dabei von staatlichen Führern intuitiv umgesetzt werden. In einem so verstandenen autoritären Staat würden damit wesentliche Kontrollelemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung fehlen, zum Beispiel das Recht des Volks, die Staatsgewalt in Wahlen auszuüben oder das Recht auf Bildung und Ausübung einer Opposition. (Vgl. http://www.verfassungsschutz.bayern.de/rechtsextremismus/ definition/ideologie/voelkischer_kollekivismus/index.html, unter dieser Adresse die komplette Fassung des oben gekürzten Glossareintrags, abgerufen im Mai 2021.) Die im Juni 1942 gegründete Münchner Gruppe Weiße Rose rechWeiße Rose nete in ihren insgesamt sechs Flugblättern 1942/1943 mit dem nationalsozialistischen Regime ab. Vor allem in den Flugblättern Nr. 5 und 6 im Januar und Februar 1943 ging die Studentengruppe auf die katastrophale militärische Situation der deutschen Wehrmacht nach Stalingrad ein und warf den Nationalsozialisten Kriegsverbrechen vor. Eindringlich forderte die Studentengruppe die Jugend, die Studentinnen und Studenten und die ganze Bevölkerung auf, Widerstand zu leisten und sich von der verbrecherischen Naziführung abzuwenden. Die Widerstandsgruppe zeichnete dabei auch das Bild eines zukünftigen Europas nach dem Krieg. Europa sollte aus freien Staaten bestehen, die nicht von Militarismus, Imperialismus und NaHessischer Verfassungsschutzbericht 2020 - 303
  • Rechtsextremismus Reichstrunkenbold Kommunistische Partei Combat 18 Deutschland (C Deutschlands (KPD) Thule-Seminar e. V. 18 Deutschland) kritik&praxis - radikale Linke
  • Kollektiv Main 069 (AK.069) Kategorie C - Hungrige ökologisch radikal links - ffm Wölfe Antifaschistische RevolutioREBELL näre Aktion Gießen Nationaldemokratische Partei (A.R.A.G
  • Dritte Weg/Der III. Weg Arbeiter-Union (FAU) DIE RECHTE Interventionistische Linke (IL) Recht und Wahrheit (RuW) - Islamismus Kommunistische OrganisaPolitik
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS EXTREMISTISCHE ORGANISATIONEN UND GRUPPIERUNGEN In der untenstehenden Übersicht sind die in diesem Verfassungsschutzbericht genannten Organisationen und Gruppierungen aufgeführt, bei denen die hier bekannten Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 2 Abs. 2 HVSG oder tatsächliche Anhaltspunkte hierfür in ihrer Gesamtschau zu der Bewertung geführt haben, dass die Organisation/Gruppierung verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, es sich mithin um eine verfassungsfeindliche Organisation/Gruppierung handelt. Organisationen/Gruppierungen aus den Phänomenbereichen Organisierte Kriminalität und Spionageabwehr wurden nicht in die Übersicht aufgenommen. Rechtsextremismus Reichstrunkenbold Kommunistische Partei Combat 18 Deutschland (C Deutschlands (KPD) Thule-Seminar e. V. 18 Deutschland) kritik&praxis - radikale Linke Streitmacht Faust [f]rankfurt NSC 131 (National Socialist Der Flügel Leftwing Rheingau Club - Anti Communist Identitäre Bewegung (IB) Action) Marxistisch-Leninistische Partei Deutschland (MLPD) Identitäre Bewegung Hessen Sturmbrigade 44/Wolfsbri(IBH) gade 44 New Kids Antifa Kassel (NKAKS) Identitäre Bewegung Deutschland (IBD) Offenes Antifaschistisches Linksextremismus Treffen (OAT) Darmstadt Junge Alternative (JA) Anarchistische Aktion & Offenes Antifaschistisches Junge Nationalisten (JN) Organisierung (A&O) Kassel Treffen (OAT) Frankfurt am Kameradschaft Aryans Antifaschistisches Kollektiv Main 069 (AK.069) Kategorie C - Hungrige ökologisch radikal links - ffm Wölfe Antifaschistische RevolutioREBELL näre Aktion Gießen Nationaldemokratische Partei (A.R.A.G.) Rote Hilfe e. V. Deutschlands (NPD) Antifa United Frankfurt (AUF) siempre*antifa Frankfurt/M Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) Deutsche Kommunistische Sozialistische Deutsche ArPartei (DKP) beiterjugend (SDAJ) Nordglanz Freie Arbeiterinnenund T.A.S.K. Der Dritte Weg/Der III. Weg Arbeiter-Union (FAU) DIE RECHTE Interventionistische Linke (IL) Recht und Wahrheit (RuW) - Islamismus Kommunistische OrganisaPolitik und Zeitgeschichte "Was ist Islam" tion (KO) aus deutscher Sicht "We-Love-Muhammad"-Projekt 306 - Hessischer Verfassungsschutzbericht 2020
  • Moderne 80 Aktion Gießen (A.R.A.G.) 159, 165, 266 ter Rechtsextremisten (BIAREX) 21, 44, 45, 267 Air Intelligence Antifaschistisches Kollektiv
  • Akif, Muhammad Mahdi (1928-2017) 205 tervention gegen Rechtsextremismus 30 Arabische Republik Syrien s. Syrien al-Assad, Baschar 252 Beratungsstelle
REGISTER REGISTER A Anarchistische Aktion & Baden-Württemberg Organisierung (A&O) 159, 266, 306 70, 98, 109, 117, 200, 225, 226 Adalet ve Kalkinma Partisi (AKP, Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung) Ankara (Türkei) 210, 232, 250 Badi, Muhammad 202 212, 250, 266 Ansaar International e. V. 217, 218, 307 Baghuz (Syrien) 187 Afghanistan 182 Anti-IS-Allianz 185, 186, 277 Bahrain 277 African Mission in Somalia Antideutsche 155, 157, 158, 277 Bamberg (Bayern) 116 (AMISOM) 217, 266 Antifa United Frankfurt Bayern 70, 109, 116, 154, 204, 275, Afrikanische Union (AU) 266 (AUF) 145, 266, 306 276, 278, 281, 284, 285, 296, 302, 303 Ägypten 202, 203, 204 Antifaschistische Revolutionäre Bearbeitung integrierter bzw. abgetauchAhnenrad der Moderne 80 Aktion Gießen (A.R.A.G.) 159, 165, 266 ter Rechtsextremisten (BIAREX) 21, 44, 45, 267 Air Intelligence Antifaschistisches Kollektiv 069 (AK.069) [der Pakistan Air Force] 251 145, 148, 159, 266, 306 Belgien 205, 277 Ajansa Nuceyan a Firate (ANF, Antiimperialisten 155, 157, 158, 277 Bensheim (Kreis Bergstraße) Firatnews Agency) 225, 229, 230 Antinationale 155, 157, 158 227, 228, 229, 233, 266 beratungsNetzwerk hessen - Mobile InApfel, Holger 110 Akif, Muhammad Mahdi (1928-2017) 205 tervention gegen Rechtsextremismus 30 Arabische Republik Syrien s. Syrien al-Assad, Baschar 252 Beratungsstelle Hessen - Ariadne 80 Religiöse Toleranz statt Extremismus 31 al-Banna, Hasan (1906-1949) 203, 204 Armstroff, Klaus 113 Berlin 23, 24, 47, 98, 104, 105, 107, al-Ikhwan al-Muslimun fi Suriya 115, 137, 151, 200, 202, 203, 207, (Die Muslimbrüder in Syrien) 202 Aryans s. Kameradschaft Aryans 219, 229, 253, 284, 286 al-Nahda 202 as-Sadat, Anwar (1918-1981) 203 Biedenkopf (Landkreis al-Qaida 184, 188, 217, 307 Ausländerbeirat der Stadt Haiger 115 Marburg-Biedenkopf) 70, 77, 122, 144, 145, 148, 159, 164, 201, 230 al-Qaradawi, Yusuf 57, 206 Australien 292 bin Laden, Osama (1957-2011) 217 al-Rashta, Ata Abu (alias Abu Yasin) 194 Auswärtiges Amt 138 Bischofsheim (Kreis Groß-Gerau) 70 al-Sahab-Media 187, 307 Autonome 50, 52, 139, 140, 141, 142, 143, 144, 145, 146, 148, 150, 152, 154, Bistro Hollywood s. Teutonicus al-Zawahiri, Dr. Aiman 216, 217 155, 156, 157, 158, 159, 160, 275, 276, Bloc Identitaire - Aleppo (Syrien) 183 78, 298 Le mouvement social europeen 73 Almanya'daki Mezopotamya Topluluklar Autonome Kleingruppe in Solidarität mit Bohn, Dr. Wolfgang 102 Konfederasyonu (KON-MED, Konföderation dem Kampf gegen die A 49 52, 150 der Gemeinschaften Mesopotamiens in Brandenburg 71, 110 Autonome Nationalisten 298 Deutschland) 228, 235, 270, 307 Braunschweig (Niedersachsen) 122 Avrupa Milli Görüs Teskilatlari (AMGT, Alsfeld (Vogelsbergkreis) 70 Breivik, Anders B. 39 Vereinigung der neuen Weltsicht in Alternative für Deutschland (AfD) Europa e. V.) 212, 266 Bremen 109, 154, 219, 282, 296, 297 46, 50, 90, 91, 92, 94, 95, B 96, 98, 100, 101, 104, 144, 266 Bruchköbel (Main-Kinzig-Kreis) 47, 108 Ba'ath-Partei 252 Amtsgericht Schwalmstadt 122 Brück, Michael 122 Bad Arolsen an-Nabhani, Taqi ad-Din (1909-1977) 196 Brüssel (Belgien) 205 (Landkreis Waldeck-Frankenberg) 70 an-Nuqrashi, Mahmud Fahmi Buchara (Usbekistan) 213 Bad Hersfeld (1888-1948) 203 (Landkreis Hersfeld-Rotenburg) 32 Budapest (Ungarn) 116 Anarchisten 50, 141, 142, 274 Bad Vilbel (Wetteraukreis) 33 Büdingen (Wetteraukreis) 103 308 - Hessischer Verfassungsschutzbericht 2020
  • Subkulturell orientierte Rechtsextremisten 107, 194, 200, 227, 231 Schwalm-Eder-Kreis
  • Internationale Demokraten (UID) Signal 125 252 250, 272 Skinheads, rechtsextremistische 82, 110 T Usbekistan 213 Skoda, Sven 120, 122 T.A.S.K
REGISTER Schmerer, Tim 122, 123 STRABAG SE 150 Trotzki, Leo (1879-1940) 302 Schmorell, Alexander (1917-1943) 304 Strasbourg (Frankreich) Trotzkisten 142 58, 224, 225, 226, 230 Schnabel, Pavel 33 Tunesien 202 Sturm 18 e. V. 86, 87 Scholl, Hans (1918-1943) 304 Türkei 58, 182, 208, 209, 210, 211, Sturmbrigade 44/Wolfsbrigade 44 212, 213, 214, 215, 223, 224, 227, Scholl, Sophie (1921-1943) 304 42, 82, 83, 84, 306 228, 232, 233, 234, 236, 237, 244, Schönborn, Meinolf 81, 102 249, 250, 251 Sturmrebellen 84 Schubert, Klaus 300 Türkische Union Europa e. V. 212 Stuttgart (Baden-Württemberg) 96 Schutzstaffel (SS) 84, 85, 272 Twitter 45, 57, 70, 72, 73, 97, 106, Subkulturell orientierte Rechtsextremisten 107, 194, 200, 227, 231 Schwalm-Eder-Kreis 41, 88, 89 48, 69, 70, 120, 121, 123 U Swing 143 Schweden 115 Uljanow, Wladimir Iljitsch (i. e. Lenin, Syrian Demokratic Forces (SDF) 186, 272 1870-1924) 140 Schweiz 55, 71, 187, 188, 225, 292, 298 Syrien 48, 54, 182, 183, 184, Ülkücü-Bewegung 291, 302 Serxwebun (Unabhängigkeit) 224 85, 186, 187, 192, 193, 202, 204, 209, 217, 218, 219, 228, 231, 232, 233, Ungarn 116 siempre*antifa Frankfurt/M 165, 306 234,237,244, Union Internationale Demokraten (UID) Signal 125 252 250, 272 Skinheads, rechtsextremistische 82, 110 T Usbekistan 213 Skoda, Sven 120, 122 T.A.S.K. 50, 145, 159, 306 Ustaosmanoglu, Mahmud 213 Skudlarek, Jan 68 Tadschikistan 182 V Slushba Wneschnej Raswedki (SWR, Taiwan 248 Vacha (Thüringen) 96 Dienst der Außenaufklärung der RussiTelegram 45, 69, 70, 71, 72, 85, schen Föderation) 248, 272 Vatikan 300 107, 121, 123, 125, 227 Soleimani, Qasem (1957-2020) 218, 219 Vellmar (Landkreis Kassel) 98 Teutonicus 105 Somalia 217, 266 Vereinigte Arabische Emirate 277 Tevgera Ciwanen Soresger (TCS, BeweSomalisches Komitee Information und Begung der revolutionären Jugend) Vereinigte Staaten von Amerika (United ratung in Darmstadt und Umgebung e. V. 228, 229, 235, 272, 307 States of America, USA) 84, 157, 158, (SKIB) 218, 307 209, 211, 217, 272, 277, 292, 299 Teyrebazen Azadiya Kurdistan (TAK, FreiSonderermittler der Hessischen Polizei26 heitsfalken Kurdistans) 224, 272 Vereinte Nationen (United Nations, UN) 72, 278 Sowjetunion 60, 140, 164, 241, 270 Thaler, Philip 68 Verwaltungsgericht Wiesbaden 250 Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend Thälmann, Ernst (1886-1944) 166 (SDAJ) Vezarat-e ettela'at jomhuri-ye eslami-ye Thommen, Lukas 76 53, 162, 163, 164, 165, 166, 272, 306 iran/Ministry of Intelligence (VAJA/MOIS) Threema 125 251 Sozialistische Reichspartei (SRP)109, 272 Thule-Gesellschaft 79 Vietnam 244, 253 Sozialistische Republik Vietnam s. Vietnam Thule-Seminar e. V. 79, 80, 306 Violence Prevention Network (VPN) Spanien 292 31, 32, 273 Thüringen Sparta 46, 71, 76 71, 90, 94, 96, 110, 115, 145, 167 Vogelsbergkreis 70, 150, 210 Spencer, Herbert (1820-1903) 299 Tibet 248 Voigt, Udo 104 Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main 26 Tong cuc 2 253, 272 Volksrepublik China s. China Stadtallendorf (Vogelsbergkreis) 150 Treysa (Schwalm-Eder-Kreis) 150 W Sterk TV/NUCE-TV 224 Trinh, Xuan Thanh 253 Wackersdorf (Bayern) 154 Hessischer Verfassungsschutzbericht 2020 - 315
  • Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, sie den Rechtsfrieden empfindlich stört und dazu geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit
GESETZ ZUR NEUAUSRICHTUNG DES LFV c) der Überprüfung der Verfassungstreue von Personen, die sich um Einstellung in den öffentlichen Dienst bewerben, mit deren Einwilligung, d) der sicherheitsbehördlichen Überprüfung von Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerbern, e) der sicherheitsbehördlichen Überprüfung von Ausländerinnen und Ausländern im Rahmen der Bestimmungen des Ausländerrechts, f ) der Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen nach dem Luftsicherheits-, Atom-, Waffen-, Jagdund Sprengstoffrecht, g) der Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen nach den bewachungsund gewerberechtlichen Vorschriften, insbesondere aa) der Zulassung von Personen für den zugangsgeschützten Sicherheitsbereich von Veranstaltungen, bb) von an der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge und ihren Außenstellen beschäftigtem Sicherheitspersonal, cc) von an kommunalen Flüchtlingsunterkünften eingesetztem Wachpersonal, h) der Überprüfung der Zuverlässigkeit von an der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge und ihren Außenstellen beschäftigten Dolmetscherinnen und Dolmetschern, i) der anlassbezogenen Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen und Organisationen, mit denen die Landesregierung zusammenarbeitet aa) in begründeten Einzelfällen, bb) anlässlich der erstmaligen Förderung von Organisationen mit Landesmitteln, sofern diese in Arbeitsbereichen zur Bekämpfung von verfassungsfeindlichen Bestrebungen tätig werden sollen, mit deren Einwilligung und der Möglichkeit zur Stellungnahme, j) der Zuverlässigkeitsüberprüfung von anstaltsfremden Personen nach den hessischen Vollzugsgesetzen, soweit im Einzelfall erforderlich, k) Ordensverfahren zur Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland - mit Ausnahme der Verdienstmedaille - und des Hessischen Verdienstordens, l) sonstigen Zuverlässigkeitsüberprüfungen und Überprüfungen von Personen, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist, m) im besonderen öffentlichen Interesse liegenden sonstigen Überprüfungen von Personen mit deren Einwilligung. (2) Informationen, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhoben wurden, dürfen an die Staatsanwaltschaften, die Finanzbehörden nach SS 386 Abs. 1 der Abgabenordnung, die Polizeien, die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden, die Behörden des Zollfahndungsdienstes sowie andere Zolldienststellen, soweit diese Aufgaben nach dem Gesetz über die Bundespolizei vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2978, 2979), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Mai 2017 (BGBl. I S. 1066) wahrnehmen, nur übermittelt werden 1. zur Abwehr einer im Einzelfall bestehenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person oder für solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Bundes oder eines Landes oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt, 2. wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass der Empfänger die Informationen zur Verhinderung, sonstigen Verhütung oder Verfolgung von Straftaten von erheblicher Bedeutung benötigt oder 3. wenn der Empfänger die Informationen auch mit eigenen Befugnissen in gleicher Weise hätte erheben können. Unter Straftaten von erheblicher Bedeutung nach Satz 1 Nr. 2 fallen Verbrechen im Sinne des SS 12 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs und schwerwiegende Vergehen im Sinne des SS 12 Abs. 2 des Strafgesetzbuchs, wenn die Straftat im Einzelfall mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, sie den Rechtsfrieden empfindlich stört und dazu geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigten. Unter den Voraussetzungen des SS 20 Abs. 1 Satz 1 und 2 sowie Abs. 2 Satz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes ist das Landesamt zur Übermittlung verpflichtet. 332 - Hessischer Verfassungsschutzbericht 2020
  • Tatsache ihrer Speicherung preisgegeben werden, die nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines
  • bedarf keiner Begründung. Sie enthält einen Hinweis auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf, dass sich
GESETZ ZUR NEUAUSRICHTUNG DES LFV SS26 AUSKUNFT (1) Das Landesamt erteilt der betroffenen Person über zu ihrer oder seiner Person gespeicherte Daten auf Antrag unentgeltlich Auskunft, soweit die betroffene Person hierzu auf einen konkreten Sachverhalt hinweist und ein besonderes Interesse an einer Auskunft darlegt. Legt die betroffene Person nach Aufforderung ein besonderes Interesse nicht dar, entscheidet das Landesamt nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Auskunft erstreckt sich nicht auf 1. die Herkunft der Daten und die Empfänger von Übermittlungen und 2. Daten, die nicht strukturiert in automatisierten Dateien gespeichert sind, es sei denn, die betroffene Person macht Angaben, die das Auffinden der Daten ermöglichen, und der für die Erteilung der Auskunft erforderliche Aufwand steht nicht außer Verhältnis zu dem von der betroffenen Person dargelegten Auskunftsinteresse. Das Landesamt bestimmt das Verfahren, insbesondere die Form der Auskunftserteilung, nach pflichtgemäßem Ermessen. (2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit durch sie 1. eine Gefährdung der Erfüllung der Aufgaben zu besorgen ist, 2. Nachrichtenzugänge gefährdet sein können oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise des Landesamts zu befürchten ist, 3. die öffentliche Sicherheit gefährdet oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes ein Nachteil bereitet würde oder 4. Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung preisgegeben werden, die nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheim gehalten werden müssen. Die Entscheidung trifft die Behördenleitung oder eine von ihr besonders beauftragte Mitarbeiterin oder ein von ihr besonders beauftragter Mitarbeiter. (3) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begründung. Sie enthält einen Hinweis auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf, dass sich die betroffene Person an die Hessische Datenschutzbeauftragte oder den Hessischen Datenschutzbeauftragten wenden kann. Mitteilungen der oder des Hessischen Datenschutzbeauftragten an die betroffene Person dürfen ohne Zustimmung des Landesamts keine Rückschlüsse auf den Kenntnisstand des Landesamts zulassen. SS27 DATEIANORDNUNGEN (1) Für den erstmaligen Einsatz einer automatisierten Datei nach SS 16 trifft das Landesamt in einer Dateianordnung, die der Zustimmung des für den Verfassungsschutz zuständigen Ministeriums bedarf, die in SS 14 Abs. 1 Satz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes genannten Festlegungen. Die oder der Hessische Datenschutzbeauftragte ist vor Erlass einer Dateianordnung anzuhören. Das Gleiche gilt für wesentliche Änderungen von Dateianordnungen. Das Landesamt führt ein Verzeichnis der geltenden Dateianordnungen. (2) Das Landesamt hat in angemessenen Abständen die Notwendigkeit der Weiterführung oder Änderung der Dateien zu überprüfen. (3) Ist im Hinblick auf die Dringlichkeit der Aufgabenerfüllung die vorherige Mitwirkung der in Abs. 1 genannten Stellen nicht möglich, so kann das Landesamt eine Sofortanordnung treffen. Das Verfahren nach Abs. 1 ist unverzüglich nachzuholen. Hessischer Verfassungsschutzbericht 2020 - 335
  • Kontrolle Für die Arbeit des Verfassungsschutzes gelten strenge rechtsstaatliche Maßstäbe. Eingriffe in die Privatund Freiheitsrechte der Bürger sind den Verfassungsschutzbehörden
  • gesetzlichen Auftrag und an die für die Tätigkeit geltenden Rechtsbestimmungen halten, unterliegen sie der Kontrolle auf mehreren Ebenen
Ferner wirken das Bundesamt für Verfassungsschutz und die LfV mit * bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, * bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen sowie bei der Überprüfung von Personen in sonstigen gesetzlich bestimmten Fällen, * bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte und * bei Parteiund Vereinsverbotsverfahren. 1.6 Informationsbeschaffung Den weitaus größten Teil ihrer Informationen (ca. 80 Prozent) gewinnen die Verfassungsschutzbehörden aus offenen, allgemein zugänglichen Quellen - also aus Druckerzeugnissen wie Zeitungen, Flugblättern, Programmen, Aufrufen und aus dem Internet. Die Beschäftigten der Verfassungsschutzbehörden besuchen öffentliche Veranstaltungen und befragen dort auch Personen, die sachdienliche Hinweise geben können. Bei diesen Gesprächen auf freiwilliger Basis treten die Beschäftigten des Verfassungsschutzes offen auf. Mit der Sammlung offenen Materials entsteht allerdings nicht immer ein vollständiges Bild. Gegenüber konspirativen Methoden versagen diese Mittel der Nachrichtengewinnung. Nicht alle Extremisten verfassen nach der Tat Bekennerschreiben oder nennen gar ihren wahren Namen. Spione veröffentlichen keine Programme und verteilen keine Flugblätter. Um auch getarnte oder geheim gehaltene Aktivitäten beobachten zu können, ist dem Verfassungsschutz im Rahmen gesetzlich festgelegter Befugnisse und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit der Gebrauch nachrichtendienstlicher Mittel zur Informationsgewinnung gestattet. Zu diesen gesetzlich vorgesehenen Methoden der verdeckten Nachrichtenbeschaffung gehören insbesondere * die Observation, * der Einsatz von Vertrauenspersonen (VP) und Gewährspersonen, * Bildund Tonaufzeichnungen und * die Überwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs nach Maßgabe des Artikel 10-Gesetzes. 1.7 Kontrolle Für die Arbeit des Verfassungsschutzes gelten strenge rechtsstaatliche Maßstäbe. Eingriffe in die Privatund Freiheitsrechte der Bürger sind den Verfassungsschutzbehörden nur auf gesetzlicher Grundlage gestattet. Damit die Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen können, dass die Verfassungsschutzbehörden sich an ihren gesetzlichen Auftrag und an die für die Tätigkeit geltenden Rechtsbestimmungen halten, unterliegen sie der Kontrolle auf mehreren Ebenen: 9
  • Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin und für die Bereiche Rechtsund Linksextremismus seit 2012 im Gemeinsamen Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) in Köln
Polizei Verfassungsschutz * Legalitätsprinzip bei Strafverfol- * Opportunitätsprinzip gungsmaßnahmen, Opportunitätsprinzip bei Gefahrenabwehr * allgemeine Gefahrenabwehr und * Aufklärung von politischem ExtreStrafverfolgung durch offene und mismus durch offene und verdeckte verdeckte Informationsgewinnung Informationsgewinnung * Eingriffsbefugnisse * keine polizeilichen Eingriffsbefugnisse * Einsatz von Zwangsmitteln * keine Zwangsmittel Dieses organisatorische Trennungsgebot bedeutet jedoch nicht, dass Polizei, Strafverfolgungsbehörden und Verfassungsschutz nicht zusammenwirken dürfen. Im Gegenteil: Im Sinne eines notwendigen ganzheitlichen Aufklärungsund Bekämpfungsansatzes extremistischer Bedrohungen ist eine informationelle Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen unverzichtbar. Diese findet sowohl in der alltäglichen Arbeit zwischen den zuständigen Dienststellen als auch institutionalisiert mit allen Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern in zwei gemeinsamen Zentren statt: Für den Bereich des islamistischen Terrorismus seit 2004 im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin und für die Bereiche Rechtsund Linksextremismus seit 2012 im Gemeinsamen Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) in Köln. Verfassungsschutz und Polizei aller Länder sind in den Zentren durch Verbindungsbeamte vertreten. 11
  • antiimperialistische Einstellungen das jeweilige Weltbild. Der Bereich des parteiungebundenen Rechtsextremismus, der im Wesentlichen die Neonazistrukturen umfasst, ist weiterhin dezentral strukturiert
  • Nachrichten ausgetauscht werden. Mit Blick auf die mögliche Entstehung rechtsterroristischer Strukturen ist hier weiterhin besondere Aufmerksamkeit geboten. Darüber hinaus wurde
Tatsachen werden in revisionistischer Weise bis hin zur Holocaustleugnung umgedeutet. Trotz gemeinsamer ideologischer Grundelemente ist die neonazistische Szene nicht homogen. Die verschiedenen Ideologieelemente innerhalb der Personenzusammenschlüsse sind unterschiedlich stark ausgeprägt. Insbesondere bei jüngeren Neonazis prägen auch antiamerikanische, antikapitalistische oder antiimperialistische Einstellungen das jeweilige Weltbild. Der Bereich des parteiungebundenen Rechtsextremismus, der im Wesentlichen die Neonazistrukturen umfasst, ist weiterhin dezentral strukturiert. Keine der aktuell aktiven neonazistischen Gruppierungen ist in der Lage, die gesamte neonazistische Szene des Landes zu führen oder entscheidend zu prägen. Dies ergibt sich aus der eher informellen Struktur der Gruppierungen, die regelmäßig nur über einen regionalen Wirkungskreis verfügen. Nichtsdestotrotz unterhalten diese Gruppen, auch über die Landesgrenzen hinaus, unterschiedlich enge Kontakte untereinander. Sie sind umso intensiver, je strukturierter und organisierter die beteiligten Gruppen sind. Öffentlich wahrnehmbar sind diese Gruppierungen hauptsächlich im Internet, namentlich in den sozialen Netzwerken. Dort werden etwaige Aktionen vorund nachbereitet und insbesondere weltanschauliche Nachrichten verfasst und geteilt. Hinzu kommen geschlossene Gruppen in Messengerdiensten, in denen teils strafrechtlich relevante Dateien und Nachrichten ausgetauscht werden. Mit Blick auf die mögliche Entstehung rechtsterroristischer Strukturen ist hier weiterhin besondere Aufmerksamkeit geboten. Darüber hinaus wurde auch die Vernetzung in der Realwelt fortgeführt. So verfolgten einzelne Akteure weiterhin ihre Bemühungen, eine "Allianz" neonazistischer Gruppen zu etablieren. Im Einzelnen entwickelte sich diese Szene 2020 wie folgt: 2.7.1 Einzelgruppierungen/regionale Entwicklungen * Neonazistische Szene in Rostock "Aktionsblog" Der "Aktionsblog", eine auch unter dem Namen "Nationale Sozialisten Rostock" (NSR)15 agierende Kameradschaft, hat sich von der CoronaPandemie in seinen Aktivitäten scheinbar nur wenig einschränken lassen. Die Pflege der Profile in den sozialen Netzwerken erfolgte auf einem anhaltend hohen Niveau. Teilweise waren die Inhalte während des Berichtszeitraumes nicht mehr öffentlich einsehbar. Im Mai veröffentlichte die Gruppe beispielsweise ein Video ihrer Teilorganisation "Baltik Korps", das Szenen der Kampfsportaktivitäten der Gruppe zeigt. Der "Aktionsblog" war im Berichtszeitraum die strukturierteste und aktivste neonazistische Gruppe in Mecklenburg-Vorpommern und überregional vernetzt. Beispielsweise wurden Angehörige der Gruppe im Zusammenhang mit 15 Die Nationalen Sozialisten Rostock wurden am 24. Juni 2021 durch das Ministerium für Inneres und Europa auf der Grundlage des Vereinsgesetzes verboten. 20
  • Kampf der Nibelungen" (KdN), einer durch Rechtsextremisten organisierten Kampfsportveranstaltung, festgestellt, der im Jahr 2020 lediglich als Online-Stream stattfand. Auffällig
  • außerdem, dass während der Sendung neben der Werbung für rechtsextremistische Modelabels auch mindestens drei Mal ein Imagefilm des "Aktionsblog" ausgestrahlt
dem "Kampf der Nibelungen" (KdN), einer durch Rechtsextremisten organisierten Kampfsportveranstaltung, festgestellt, der im Jahr 2020 lediglich als Online-Stream stattfand. Auffällig war außerdem, dass während der Sendung neben der Werbung für rechtsextremistische Modelabels auch mindestens drei Mal ein Imagefilm des "Aktionsblog" ausgestrahlt wurde. Bereits im Jahr 2019 hatte es mindestens einen Besuch des für den "Kampf der Nibelungen" Verantwortlichen beim "Baltik Korps" gegeben. 16 17 16 Internetseite "Aktionsblog", ohne Datum, abgerufen am 14.03.2019. 17 Telegram-Kanal des "Aktionsblog", 24.10.2020, abgerufen am 26.10.2020. 21
  • intellektuelle Vertreter der "Konservativen Revolution" bzw. der "Neuen Rechten", wie Carl Schmitt, Alain de Benoist und Henning Eichberg. Über
  • Querfront" in einem Internetvideo eine "zweckgebundene Zusammenarbeit von linken und rechten Kräften" thematisiert. Ein zum Jahresende 2020 geschaffenes "Okzident Media
  • Blog" beschäftigte sich mit dem "Superwahljahr 2021", mit linkem und rechtem Populismus sowie mit der "AfD und ihren Machtoptionen", ohne
  • dass die Bezüge zur rechtsextremistischen Bestrebung IBD unmittelbar erkennbar waren. Die IBD stellte zudem am 20. November 2020 die Internetseite
sem Hintergrund hat das Verwaltungsgericht Berlin die Einstufung der IBD als "gesichert rechtsextremistisch" als rechtmäßig angesehen.66 Neben dem regionalen Ableger "Identitäre Bewegung Mecklenburg-Vorpommern" (IB MV) weisen der der IBD zuzurechnende Verein "Heimwärts e. V." und die Unternehmen "Kohorte UG", "Schanze Eins", "Okzident Media" sowie der Internetversandhandel "Phalanx Europa" Bezüge zum hiesigen Bundesland auf. Es ist davon auszugehen, dass zumindest ein Teil der Einnahmen zur Finanzierung der Aktivitäten der IBD verwendet wird. 2.13.2 Strategie/Ideologie Die IBD widmete sich im Jahr 2020 stärker als zuvor wieder der theoretischen Grundlagenarbeit, unter anderem über die Internetseite "Originem". In den dort veröffentlichten Beiträgen, beispielsweise über "Ethnokulturelle Identität", fanden sich zahlreiche Bezugnahmen auf intellektuelle Vertreter der "Konservativen Revolution" bzw. der "Neuen Rechten", wie Carl Schmitt, Alain de Benoist und Henning Eichberg. Über den Telegram-Kanal des Theorieprojekts "Originem" wurde zudem auf eine Organisation "Junge Flamme" als "Plattform für konservative Kultur-, Bildungsund Jugendarbeit" hingewiesen und Verlinkungen auf verschiedene Auftritte der Organisation im Internet vorgenommen (Youtube, Instagram, Telegram). Dort wurde zum Beispiel unter dem Stichwort "Querfront" in einem Internetvideo eine "zweckgebundene Zusammenarbeit von linken und rechten Kräften" thematisiert. Ein zum Jahresende 2020 geschaffenes "Okzident Media Portal" namens "Feldzug Blog" beschäftigte sich mit dem "Superwahljahr 2021", mit linkem und rechtem Populismus sowie mit der "AfD und ihren Machtoptionen", ohne dass die Bezüge zur rechtsextremistischen Bestrebung IBD unmittelbar erkennbar waren. Die IBD stellte zudem am 20. November 2020 die Internetseite "GefährderMap" vor, mit der sie über "Islamisten, Hassprediger, Gefährder" informieren wolle. Es fand sich ein Aufruf insbesondere an die "Mitarbeiter von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Bundeswehr, Ämtern und Geheimdiensten", es den Kollegen gleich zu tun und die "Gefährderdatenbank" der IBD aufzustocken. So solle Druck auf die Regierung ausgeübt werden. In einer "provisorischen 'Gefährderkarte'" wurden Informationen zusammengetragen, die nach eigenen Angaben aus "Profilen in sozialen Medien, Zeitungsartikeln, Fernsehberichten und Einzelfallinformationen von anonymen Quellen" stammen würden. Um die "Einreise islamistischer Gefährder zu verhindern", müssten "umgehend die Grenzen geschlossen werden".67 Es handelte sich um den Versuch der IBD, Ängste vor islamistischen Terroranschlägen zu schüren und anstelle des Staates hoheitliche Aufgaben zu übernehmen. Auch wenn in der Folge der Veröffentlichung keine schädigenden Ereignisse zum Nachteil der genannten Personen bekannt geworden sind, stellte diese Aktion doch eine erhebliche Bedrohungssituation dar und schürte darüber hinaus fremdenfeindliche Einstellungen. 66 Siehe Urteil: VG 1 L 188/20. 67 Internetseite "GefährderMap", abgerufen am 07.12.2020. 40
  • dass der vermeintlich illegitime Staat die Menschen in deren Rechten immer mehr beschneidet, zu nutzen. Die Akteure versuchten, eine Anschlussfähigkeit
  • nicht nur bei "Reichsbürgern und Selbstverwaltern" zu beobachtenden Trend. Rechtsextremisten lehnen eine Vernetzung mit "Reichsbürgern und Selbstverwaltern", im Zusammenhang
  • vermeintliches Wissen vermittelt, wobei jede Gruppierung für sich das Recht beansprucht, als einzige die Wahrheit zu kennen und verbreiten
  • Strukturen und des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik. Danach sollen die rechtlichen Zustände des Deutschen Kaiserreiches unter der Führung des Oberhauptes
  • einzelnen Staaten geschlossen wurde und dessen Rechtsordnung auch heute noch unverändert gelte. 79 VK-Seite "Preußisches Institut", abgerufen
3.3 Strukturen und Aktivitäten der "Reichsbürger und Selbstverwalter"Szene in Mecklenburg-Vorpommern Die Szene der "Reichsbürger und Selbstverwalter" konzentrierte sich im Jahr 2020 verstärkt auf die Teilnahme an den Protesten gegen die Maßnahmen der Landesund Bundesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie. In "Reichsbürger"typischer Art und Weise wurde versucht, diese Maßnahmen als Beweis für die eigene Vorhersage, dass der vermeintlich illegitime Staat die Menschen in deren Rechten immer mehr beschneidet, zu nutzen. Die Akteure versuchten, eine Anschlussfähigkeit über die Grenzen der eigenen Anhängerschaft zum nicht extremistischen Protestpotenzial herzustellen. Hierbei handelt es sich um einen nicht nur bei "Reichsbürgern und Selbstverwaltern" zu beobachtenden Trend. Rechtsextremisten lehnen eine Vernetzung mit "Reichsbürgern und Selbstverwaltern", im Zusammenhang mit Protesten gegen die Corona Maßnahmen, nicht mehr grundsätzlich ab. Deutlich wurde dies zum Beispiel an der gemeinsamen Teilnahme an verschiedenen Demonstrationen. Bei der Verbreitung ihrer Weltsicht setzte die Szene insbesondere auf die Verteilung von Flyern und eigenen Zeitungen. Die verteilten Printmedien wurden teilweise aufwändig produziert und sowohl an Privathaushalte als auch an Behörden verteilt. Aber auch über Social Media wurde vermeintliches Wissen vermittelt, wobei jede Gruppierung für sich das Recht beansprucht, als einzige die Wahrheit zu kennen und verbreiten zu dürfen. 3.3.1 "Preußisches Institut - Bismarcks Erben" Die Gruppierung "Preußisches Institut - Bismarcks Erben" tritt auch unter dem Namen "Ewiger Bund" auf und bezeichnet sich selbst als "Kultur-Organisation für das Staatsvolk Preußens". 79 Ziel der Gruppierung ist die Abschaffung der staatlichen Strukturen und des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik. Danach sollen die rechtlichen Zustände des Deutschen Kaiserreiches unter der Führung des Oberhauptes des Hauses Hohenzollern wieder hergestellt werden. Die Grenzen richten sich, aus Sicht der Gruppierung, nach dem Staatenbund, der 1871 aus 26 einzelnen Staaten geschlossen wurde und dessen Rechtsordnung auch heute noch unverändert gelte. 79 VK-Seite "Preußisches Institut", abgerufen 16.02.2021. 46
  • Jahre 2006 bis 2019 * Rituale und Symbole der rechtsextremistischen Szene (Historische und ideologische Hintergründe des Rechtsextremismus, Juli 2015) * Infoflyer "Reichsbürger
8.2 Informationsmaterialien Diese Informationsmaterialien können kostenlos beim Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern angefordert oder im Internet unter der Adresse www.verfassungsschutz-mv.de/publikationen heruntergeladen werden. Im Berichtsjahr 2020 wurden durch den Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern mehr als 300 Publikationen kostenfrei an interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie an Einrichtungen im Land Mecklenburg-Vorpommern und über die Landesgrenzen hinaus versendet. * Verfassungsschutzberichte der Jahre 2006 bis 2019 * Rituale und Symbole der rechtsextremistischen Szene (Historische und ideologische Hintergründe des Rechtsextremismus, Juli 2015) * Infoflyer "Reichsbürger und Selbstverwalter" in Mecklenburg-Vorpommern (Behördenund Bürgerinformation) * Infoflyer "Informationen zum Thema Islamismus" auch in russischer und arabischer Version verfügbar (Allgemeiner Info-Flyer, Stand Januar 2020) * Islamistische Aktivitäten erkennen (Kompaktinformation zu Salafismus und anderen Formen des Islamismus für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Flüchtlingseinrichtungen, April 2016) 83
  • Mecklenburg-Vorpommern 2. Partiya Karkeren Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) RED Rechtsextremismusdatei RH Rote Hilfe RNF Ring Nationaler Frauen SAV Sozialistische Alternative
  • erat scriptum - wird bei wörtlichen Zitaten verwendet, die Rechtschreibfehler oder andere Besonderheiten enthalten SOG M-V Sicherheitsund Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
tans) KKK Koma Komalen Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) KONGRA GEL Kongra Gele Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) KPCh Kommunistische Partei Chinas KRITIS Kritische Infrastrukturen LfDI Landesbeauftragter für den Datenschutz und Informationsfreiheit LfV Landesbehörde für Verfassungsschutz LKA M-V Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern LRH M-V Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern LVerfSchG M-V Landesverfassungsschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern MC Motorcycle Club MLKP Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschland MuP Mecklenburg und Pommern NATO North Atlantic Treaty Organization (Nordatlantische Vertragsorganisation) NIAS Nachrichtendienstliche Informationsund Analysestelle NPD Nationaldemokratische Partei Deutschland NS Nationalsozialistisch NSDAP Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei NSR Nationale Sozialisten Rostock OVG Oberverwaltungsgericht PIAS Polizeiliche Informationsund Analysestelle PMK Politisch motivierte Kriminalität PKK 1. Parlamentarische Kontrollkommission des Landtages Mecklenburg-Vorpommern 2. Partiya Karkeren Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) RED Rechtsextremismusdatei RH Rote Hilfe RNF Ring Nationaler Frauen SAV Sozialistische Alternative SDAJ Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend sic Sic erat scriptum - wird bei wörtlichen Zitaten verwendet, die Rechtschreibfehler oder andere Besonderheiten enthalten SOG M-V Sicherheitsund Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern SOL Sozialistische Organisation Solidarität SOO Soldiers of Odin Germany Mecklenburg-Vorpommern SRH Schwarz-Rote-Hilfe SS Schutzstaffel der NSDAP StGB Strafgesetzbuch SÜG M-V Sicherheitsüberprüfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern 87
  • Autonome bilden den weitaus größten Anteil des gewaltbereiten linksextremistischen Personenpotenzials. Das Selbstverständnis der heterogenen autonomen Bewegung ist geprägt von Anti
  • selbstverwaltete Jugendund Kulturzentren gelten, deren Existenz und Erhalt Linksextremisten bedroht sehen, wenn sich die Besitzund Eigentumsverhältnisse ändern. Bestrebungen, extremistische Bestrebungen
ratistische Organisationen, die eine Loslösung ihres Herkunftsgebietes aus einem bereits bestehenden Staatsgebilde und die Schaffung eines eigenen Staates verfolgen. Die größte von den Verfassungsschutzbehörden beobachtete ausländerextremistische Organisation in Deutschland ist nach wie vor die unter der Bezeichnung PKK bekannte "Arbeiterpartei Kurdistans". Autonome Kennzeichnend für die Bewegung der Autonomen, die über kein einheitliches ideologisches Konzept verfügt, ist die Ablehnung staatlicher und gesellschaftlicher Normen und Zwänge, die Suche nach einem freien, selbstbestimmten Leben in herrschaftsfreien Räumen und der Widerstand gegen den demokratischen Staat und seine Institutionen, wobei Gewalt von Autonomen grundsätzlich als Aktionsmittel ("militante Politik") akzeptiert ist. Autonome bilden den weitaus größten Anteil des gewaltbereiten linksextremistischen Personenpotenzials. Das Selbstverständnis der heterogenen autonomen Bewegung ist geprägt von Anti-Einstellungen ("antikapitalistisch", "antifaschistisch", "antipatriarchal"). Diffuse anarchistische und kommunistische Ideologiefragmente ("Klassenkampf", "Revolution" oder "Imperialismus") bilden den Rahmen ihrer oftmals spontanen Aktivitäten. Eine klassische Form autonomer Gewalt ist die sogenannte Massenmilitanz. Das sind Straßenkrawalle, die sich im Rahmen von Demonstrationen oder im Anschluss daran entwickeln. Hierbei kommt es regelmäßig auch zu Gewaltexzessen. Autonome Freiräume Als "autonome Freiräume" können vor allem besetzte Häuser, Wohnprojekte und selbstverwaltete Jugendund Kulturzentren gelten, deren Existenz und Erhalt Linksextremisten bedroht sehen, wenn sich die Besitzund Eigentumsverhältnisse ändern. Bestrebungen, extremistische Bestrebungen sind nach allgemeinem Sprachgebrauch alle auf ein Ziel gerichtet Aktivitäten. Extremistische Bestrebungen im Sinne der Verfassungsschutzgesetze sind im Wesentlichen politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes. Von Einzelpersonen gehen solche Bestrebungen nur dann aus, wenn sie auf die Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder eines der obigen Schutzgüter erheblich beschädigen können.122 Cyberangriffe - Elektronische Angriffe Elektronische Angriffe Mit dem Begriff "Elektronische Angriffe" werden Maßnahmen mit und gegen ITInfrastrukturen bezeichnet. Neben der Informationsbeschaffung fallen darunter auch Aktivitäten, die zur Schädigung bzw. Sabotage dieser Systeme geeignet sind. Dazu gehören insbesondere das Ausspähen, Kopieren oder Verändern von Daten, die Übernahme einer fremden elektronischen Identität, der Missbrauch oder die Sabotage fremder IT-Infrastrukturen sowie die Übernahme von computergesteuerten, netzgebundenen Produktionsund Steuereinrichtungen. Die Angriffe können dabei sowohl von außen über Computernetzwerke, wie z. B. das Internet, erfolgen als auch 122 Vgl. SS 6 LVerfSchG M-V. 90
  • seine Arbeit aufgenommen. Ziel ist die Bekämpfung des Rechts-, Links-, Ausländerextremismus/ -terrorismus, Spionage und Proliferation. Ziel ist es, die Fachexpertise
durch einen direkten, nicht netzgebundenen Zugriff auf einen Rechner, z. B. mittels manipulierter Hardwarekomponenten wie Speichermedien (z. B. USB-Sticks). Entgrenzung Der Begriff Entgrenzung beschreibt den Ansatz von Extremisten, ihre politischen Themen und Ziele so in das demokratische Spektrum der Gesellschaft zu transportieren, dass diese dort akzeptabel erscheinen und auf diese Weise die bestehende Abgrenzung der gesellschaftlichen Mitte gegenüber extremistischen Positionen einzuebnen. Fanzine Der Begriff setzt sich aus den Worten "Fan" und "Magazine" zusammen und bezeichnet Publikationen, die innerhalb einer subkulturellen Szene szeneinterne Informationen verbreiten. In der subkulturell geprägten rechtsextremistischen Szene informieren diese Publikationen über Musikgruppen, Tonträger, Konzerte sowie sonstige Szeneveranstaltungen. Aktivisten und rechtsextremistische Gruppierungen erhalten in Interviews Gelegenheit zur Selbstdarstellung und zur Verbreitung ihres extremistischen Gedankengutes. Gefährder Ein Gefährder ist eine Person, zu der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des SS 100a StPO, begehen wird. Die Einstufung einer Person als Gefährder erfolgt durch die Polizei (- Relevante Person). Gemeinsames Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) Das GETZ hat am 15. November 2012 seine Arbeit aufgenommen. Ziel ist die Bekämpfung des Rechts-, Links-, Ausländerextremismus/ -terrorismus, Spionage und Proliferation. Ziel ist es, die Fachexpertise aller Behörden unmittelbar zu bündeln und einen möglichst lückenlosen und schnellen Informationsfluss sicherzustellen. Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) Das 2004 eingerichtete "Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum" (GTAZ) in BerlinTreptow mit einer "Nachrichtendienstlichen Informationsund Analysestelle" (NIAS) sowie einer "Polizeilichen Informationsund Analysestelle" (PIAS) konzentriert die Experten für Terrorismusabwehr der deutschen Sicherheitsbehörden an einem Ort. Im GTAZ sind die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, das Bundeskriminalamt (BKA), die Landeskriminalämter (LKÄ) und der Bundesnachrichtendienst (BND) eingebunden. Weitere Teilnehmer sind die Bundespolizei (BPOL), das Zollkriminalamt (ZKA), das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD), das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und Vertreter der Generalbundesanwaltschaft. Die Abstimmung von Bewertungen und Maßnahmen bei sicherheitsrelevanten Sachverhalten mit Terrorismusbezug wird erleichtert und beschleunigt. Gentrifizierung Der Begriff beschreibt die Umstrukturierung ganzer Wohnviertel und Stadtteile zu hochwertigen Wohnquartieren und damit einhergehend die Veränderung der Wohnbevölkerung. Dieses Themenfeld kommt häufig in Ballungsräumen vor. 91
  • Jihad häufig als religiöse Legitimation für Terroranschläge verwendet. Kameradschaften, rechtsextremistische Unter dem Begriff "Kameradschaften" werden i. d. R. neonazistische lokale
  • Gegensatz zu den Cliquen der subkulturell geprägten gewaltbereiten rechtsextremistischen Szene - deutlich durch den Willen zu politischer Aktivität geprägt. Obwohl
Islamismus Der Begriff des Islamismus bezeichnet eine religiös motivierte Form des politischen Extremismus. Islamisten sehen in den Schriften und Geboten des Islam nicht nur Regeln für die Ausübung der Religion, sondern auch Handlungsanweisungen für eine islamistische Staatsund Gesellschaftsordnung. Ein Grundgedanke dieser islamistischen Ideologie ist die Behauptung, alle Staatsgewalt könne ausschließlich von Gott (Allah) ausgehen. Damit richten sich islamistische Bestrebungen gegen die Vorschriften des Grundgesetzes, insbesondere gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Islamisten halten die Etablierung einer islamischen Gesellschaftsordnung für unabdingbar. Dieser Ordnung sollen letztlich sowohl Muslime als auch Nicht-Muslime unterworfen werden. Sonderformen des Islamismus sind der Salafismus (-) und der islamistische Terrorismus (-). Islamistischer Terrorismus Mit dem Begriff "islamistischer Terrorismus" wird Terrorismus (-) bezeichnet, der sich unter Berufung auf den Islam bzw. dessen selektive Auslegung und politische Instrumentalisierung darauf abzielt, eine nach eigener Auffassung "islamische Ordnung" bzw. einen "islamischen Staat" zu errichten. Dem "islamistischen Terrorismus" werden sunnitische Gruppierungen, hierunter sowohl salafistische (z. B. "al-Qaida") als auch nicht-salafistische (z. B. HAMAS), sowie schiitische Gruppierungen (z. B. "Hizb Allah") zugerechnet. Jihad Die wörtliche Übersetzung dieses Begriffs ist "Anstrengung" oder "Bemühung". Es gibt zwei Formen des Jihad: die geistig-spirituelle Bemühung des Gläubigen um das richtige religiöse und moralische Verhalten gegenüber Gott und den Mitmenschen (sogenannter großer Jihad) und den kämpferischen Einsatz zur Verteidigung oder Ausdehnung des islamischen Herrschaftsgebiets (sogenannter kleiner Jihad). Von militanten islamistischen (- Islamismus) Gruppen wird der Jihad häufig als religiöse Legitimation für Terroranschläge verwendet. Kameradschaften, rechtsextremistische Unter dem Begriff "Kameradschaften" werden i. d. R. neonazistische lokale Gruppierungen verstanden. Sie umfassen meist etwa 10 bis 20 Mitglieder und sind - im Gegensatz zu den Cliquen der subkulturell geprägten gewaltbereiten rechtsextremistischen Szene - deutlich durch den Willen zu politischer Aktivität geprägt. Obwohl sie meist nur geringe vereinsähnliche Strukturen aufweisen, sind sie durch eine verbindliche Funktionsverteilung dennoch deutlich strukturiert. Mitglieder von Kameradschaften rechnen sich in der Regel den neonazistisch geprägten sogenannten "Freien Nationalisten" zu. Kritische Infrastrukturen (KRITIS) Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden. 92
  • Anlage 1 - Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Politisch motivierte Kriminalität -Rechts2019 2020 Straftaten Gesamt 907 1012 davon extremistisch 930 981 Propagandadelikte
  • davon Gewaltdelikte 0 2 Politisch motivierte Kriminalität -Links2019 2020 Straftaten Gesamt 279 174 davon extremistisch 92 69 Propagandadelikte
10 Anlage 1 - Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Politisch motivierte Kriminalität -Rechts2019 2020 Straftaten Gesamt 907 1012 davon extremistisch 930 981 Propagandadelikte 687 698 davon extremistisch 687 698 Gewaltdelikte 49123 53124 davon extremistisch 49 53 Fremdenfeindliche Straftaten 216 258 davon extremistisch 216 258 davon Gewaltdelikte 24 28 Antisemitische Straftaten 51 72 davon Gewaltdelikte 0 2 Politisch motivierte Kriminalität -Links2019 2020 Straftaten Gesamt 279 174 davon extremistisch 92 69 Propagandadelikte 6 0 davon extremistisch 6 0 Gewaltdelikte 22 17 davon extremistisch 22 17 Fremdenfeindliche Straftaten 2 0 davon extremistisch 2 0 davon Gewaltdelikte 0 0 Antisemitische Straftaten 0 0 Politisch moPolitisch motiPolitisch Politisch tivierte Krimivierte Kriminamotivierte motivierte nalität - religilität - auslänKriminalität Kriminalität - öse Ideologie dische Ideolo- - religiöse ausländische gie Ideologie Ideologie 2019 2019 2020 2020 Straftaten Gesamt 5 2 8 20 davon extremistisch 5 2 8 20 Propagandadelikte 0 1 0 2 Gewaltdelikte 0 0 0 7 davon extremistisch 0 0 0 7 Fremdenfeindliche Strafta- 3 0 2 17 ten davon extremistisch 3 0 2 17 davon Gewaltdelikte 0 0 0 6 Antisemitische Straftaten 1 0 1 0 davon Gewaltdelikte 0 0 0 0 Quelle: LKA M-V 123 Zusätzlich 6 Gewalttaten durch "Reichsbürger und Selbstverwalter". 124 Zusätzlich 4 Gewalttaten durch "Reichsbürger und Selbstverwalter". 102
  • demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen: 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch
  • besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher
  • Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung
SS6 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, einen der in Absatz 3 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen, 2. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihnen gehörendes Gebiet abzutrennen, 3. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, den Bund, die Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen. (2) Eine Bestrebung im Sinne des Gesetzes ist insbesondere dann gegeben, wenn sie auf Gewaltanwendung gerichtet ist oder sonst ein kämpferisches und aggressives Verhalten gegenüber den in Absatz 3 genannten Grundsätzen erkennen lässt. (3) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen: 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, 2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, 4. die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, 5. die Unabhängigkeit der Gerichte, 6. der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft und 7. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. (4) Für einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdrücklich unterstützt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluss handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu beschädigen. (5) Betroffene Personen sind Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte für Tätigkeiten oder Bestrebungen gemäß SS 5 Abs. 1 vorliegen. Dritte sind Personen, bei denen keine derartigen Anhaltspunkte vorliegen. (6) Gewalt im Sinne dieses Gesetzes ist die Anwendung körperlichen Zwanges gegen Personen und die gewalttätige Einwirkung auf Sachen. 107

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