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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Rechte in Europa (ADHK) und Q Föderation für demokratische Rechte in Deutschland (ADHF). \/Vie alle konspirativ arbeitenden Kaderparteien verschleiert
  • ATIF sind deutliche Bemühungen erkennbar, neue Verbindungen zu anderen linksextremistischen Gruppierungen anzuknüpfen und die Tätigkeit der Mitgliedsvereine effektiver zu kontrollieren
  • fand in Duisburg eine Demonstration verschiedener deutscher und türkischer Linksextremisten, u.a. der TKP/ ML statt. Demonstriert wurde wegen der "polizeilichen
Ausländerextremismus und -terrorismus * Konföderation für demokratische Rechte in Europa (ADHK) und Q Föderation für demokratische Rechte in Deutschland (ADHF). \/Vie alle konspirativ arbeitenden Kaderparteien verschleiert die TKP/ yy\L die Verbindung ihrer Basisorganisationen zur Partei, um sich qegen die Aufklärung durch europäische und türkische Sicherheitsbehörden zu schützen. Die den Amtsgerichten und Polizeibehörden vorgelegten Vereinsunterlagen der örtlichen Vereine enthalten daher bewußt keinerlei Hinweise auf die organisatorischen Verflechtungen. p e r Satzungszweck wird neutral formuliert. Tatsächlich dienen die Vereine der Verbreitung von Ideologie und Zielen der TKP/ML. Sie führen entsprechende Aktivitäten durch. Der Partizan-Flügel bietet ein stabiles Bild. Das derzeitige Auslandsbüro ist ebenso arbeitsfähig wie die untergeordneten Gebietsund Stadtkomitees. Innerhalb der Basisorganisationen ATIK und ATIF sind deutliche Bemühungen erkennbar, neue Verbindungen zu anderen linksextremistischen Gruppierungen anzuknüpfen und die Tätigkeit der Mitgliedsvereine effektiver zu kontrollieren. Das DABK ist vorwiegend mit internen Auseinandersetzungen und Machtkämpfen beschäftigt. So herrscht zwischen dem Auslandsbüro und der Parteibasis weiterhin eine Vertrauenskrise. Die Aktivitäten nach außen sind gering. Darüber hinaus bestehen finanzielle Probleme. Mitgliedsbeiträge und Spendengelder müssen zusätzlich durch Einnahmen aus Gedenkveranstaltungen aufgebessert werden, um den Bestand einzelner Vereine nicht zu gefährden. Zum Teil wurden Vereine auch schon geschlossen. Am 3. Mai 1997 führten das DABK in der Kölner Sporthalle und am 19. Juni 1997 der Partizan-Flügel in der Hessen-Halle in Gießen ihre jährlichen Gedenkveranstaltungen zu Ehren des Parteigründers ibrahim Kaypakkaya mit jeweils mehreren tausend Teilnehmern durch. Am 15. November 1997 fand in Duisburg eine Demonstration verschiedener deutscher und türkischer Linksextremisten, u.a. der TKP/ ML statt. Demonstriert wurde wegen der "polizeilichen Übergriffe gegen demokratische Vereine in Duisburg". Die Polizei hatte im Vorfeld einige Vereinsräumlichkeiten durchsucht und Propagandamaterial sichergestellt. 223
  • Düsseldorf und Hagen. Ein Schwerpunkt der MLKP und anderer linksextremistischer türkischer Organisationen waren 1 9 9 7 viele zumeist kleinere
  • MLKP aus, die auch den Vorstand - gemeinsam mit deutschen Linksextremisten - stellt. Die MLKP führte am 22. November 1997 in Köln
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordhrein-Westfalen 1 9 9 7 4.1.6 Marxistische Leninistische Kommunistische Partei (MLKP) und Kommunistische Partei - Aufbauorganisation (KP-IO) Gründung 1994 Sitz Köln Mitglieder 1997 1996 NRW 250 250 Bund 700 700 Publikation Atilim (Angriff) Bei der MLKP handelt es sich um einen 1994 entstandenen Zusammenschluß der TKP/ML-Hareketi (Bewegung) und der Türkischen Kommunistischen Arbeiterbewegung (TKIH). Die den Marxismus-Leninismus vertretende MLKP strebt den revolutionären Umsturz des türkischen Staates und den Aufbau einer kommunistischen Gesellschaftsordnung an. Bereits im September 1995 kam es zu internen ideologischen Differenzen innerhalb der MLKP, die zur Abspaltung der Kommunistischen Partei-Aufbauorganisation (KP-IO) führten. Die MLKP bedient sich in Deutschland auch ihrer Basisorganisation Föderation der Arbeitsimmigranten in Deutschland (AGIF). Die AGIFZentrale befindet sich in Köln. Ortsvereine existieren u. a. in Bielefeld, Dortmund, Duisburg, Düren, Düsseldorf und Hagen. Ein Schwerpunkt der MLKP und anderer linksextremistischer türkischer Organisationen waren 1 9 9 7 viele zumeist kleinere Demonstrationen "gegen das Verschwindenlassen von politischen Gefangenen in der Türkei". Da diese regelmäßig samstags von türkischen Frauen durchgeführt wurden, prägte sich bald der Begriff der "Samstagsmütter". In Köln hat sich Ende 1996 ein neuer Verein "International Committee Against Disappearance Section Deutschland e.V." (ICAD) gegründet. Die Initiative ging von der MLKP aus, die auch den Vorstand - gemeinsam mit deutschen Linksextremisten - stellt. Die MLKP führte am 22. November 1997 in Köln eine Gedenkveranstaltung durch. Die Veranstaltung stand unter dem Motto "Die Gefallenen der Revolution sind unsere Ehre, die Partei ist unsere Hoffnung". An der Veranstaltung nahmen ca. 4 . 0 0 0 Personen aus 224
  • Gerichte, Mehrparteienprinzip, - Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. Es obliegt
  • gebunden. 1.6 Beobachtungsobjekte des Verfassungsschutzes Verfassungsfeindliche Bestrebungen, die von Linksoder Rechtsextremisten bzw. Terroristen ausgehen oder von Ausländern begangen werden, werden
  • Einzelpersonen sein. Soweit solche Bestrebungen nach eingehender Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen--festgestellt---sind,--w-ird die Gruppe oder die Einzelperson
- 10 - Gewaltenteilung, Verantwortlichkeit der Regierung, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Unabhängigkeit der Gerichte, Mehrparteienprinzip, - Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. Es obliegt dem Verfassungsschutz, Auskünfte, Nachrichten und sonstige Unterlagen über Bestrebungen zu sammeln und auszuwerten, die darauf gerichtet sind, eines der genannten Prinzipien ganz oder teilweise zu beseitigen. Bei seiner Beobachtungstätigkeit hat der Verfassungsschutz somit keinerlei eigene Definitionsmacht. Er ist streng an die Vorgaben unserer Verfassung und des Bundesverfassungsgerichtes gebunden. 1.6 Beobachtungsobjekte des Verfassungsschutzes Verfassungsfeindliche Bestrebungen, die von Linksoder Rechtsextremisten bzw. Terroristen ausgehen oder von Ausländern begangen werden, werden in der Regel von Gruppen oder sonstigen Personenzusammenschlüssen verfolgt. Träger solcher Bestrebungen können aber auch Einzelpersonen sein. Soweit solche Bestrebungen nach eingehender Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen--festgestellt---sind,--w-ird die Gruppe oder die Einzelperson zum Beobachtungsobjekt erklärt. Der Verfassungsschutz ist dann befugt, Informationen auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln, d.h. auf geheimem Wege, zu sammeln. Der Einstufung zum Beobachtungsobjekt kann eine befristete Prüfphase (sogenannter Prüffall) vorausgehen, in der der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel regelmäßig nicht zulässig ist.
  • umgebende Gesellschaft anwenden, also ein eigenes für alle verbindliches Rechtssystem mit Scientology-eigenen Normen etablieren, ohne Rechtsweggarantie, ohne Gewährleistung
  • rechtlichen Gehörs, ohne Anspruch auf einen gesetzlichen und unabhängigen Richter und ohne eine gesetzmäßige Verwaltung. I Scientology sieht entgegen
  • mißachtet Artikel 3 Grundgesetz, da nur "geklärten" "nichtaberrierten" Scientologen Rechte zugestanden werden. * Scientology mißachtet Artikel 5 Grundgesetz, da Kritik
Scientology-Organisation (SC) fnenfassung weist der Abschlußbericht die Unvereinbarkeit der Proqrammatik und der Aktivitäten von Scientology mit den Vorstellungen von einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne der Verfassung wie folgt nach: Q Scientology will eine scientologische Gesellschaft etablieren, in der die nicht im Scientology-Sinne geklärten "Durchschnittsmenschen" von den Scientology-"Führern von morgen" mit einer überlegenen Technologie "gemanaged" werden. Q Scientology will eigene "Verwaltungs-, Technologieund Gerechtigkeitsverfahren" auf die sie umgebende Gesellschaft anwenden, also ein eigenes für alle verbindliches Rechtssystem mit Scientology-eigenen Normen etablieren, ohne Rechtsweggarantie, ohne Gewährleistung des rechtlichen Gehörs, ohne Anspruch auf einen gesetzlichen und unabhängigen Richter und ohne eine gesetzmäßige Verwaltung. I Scientology sieht entgegen Art. 20 Abs. 3i.V.m.Art. 97Grundgesetz in der scientologischen Gesellschaft keine unabhängigen Gerichte vor, sondern solche, die die von der Scientology-Führung detailgenau vorgegebenen, standardisierten ScientologyTechnologien umsetzen. U Scientology propagiert im Widerspruch zu Art. 2 0 Grundgesetz die Notwendigkeit der Lenkung der Regierungen durch Scientology und arbeitet gezielt darauf hin. * Scientology mißachtet Artikel 3 Grundgesetz, da nur "geklärten" "nichtaberrierten" Scientologen Rechte zugestanden werden. * Scientology mißachtet Artikel 5 Grundgesetz, da Kritik an Scientology mit allen, auch gewaltsamen Mitteln zu unterdrücken ist. * Scientology organisiert sich anders als den Vorstellungen des Art. 2 0 Abs. 2 Grundgesetz entsprechend in einer totalitären Form, die Gewalt und Willkürherrschaft bewußt einschließt. Im Zusammenhang mit der Frage, ob tatsächliche Anhaltspunkte auch Tatsächliche für "politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Bestrebungen" bei Anhaltspunkte für Scientology und ihren Mitgliedern im Sinne des SS 3 Abs. 1 Nr. 1 VerBestrebungen fassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen vorliegen, hat sich die Argegen die freibeitsgruppe Scientology der Verfassungsschutzbehörden mit einer Vielheitliche demozahl von auch bereits in der Öffentlichkeit diskutierten Aspekten zu Scikratische Grundentology auseinandergesetzt. Die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen ordnung der Gesetzesnorm, von denen die Zulässigkeit einer Beobachtung der 275
  • wurden 1997 6,48 Mio. DM ausgegeben. Über Aufgabenstellung, Rechtsgrundlagen und Kontrolle des Verfassungsschutzes informiert die Broschüre "Rechtsgrundlagen des Verfassungsschutzes
Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen Icunft kann nur aus den in SS 14 Absatz 2 VSG N W abschließend aufgezählten Gründen versagt werden. Im Jahr 1 9 9 7 haben sich 34 Auskunftssuchende an die nordrhein-westfälische Verfassungsschutzbehörde gewandt und nachgefragt, ob über sie personenbezogene Daten gespeichert sind. Den Bürgern wurde mitgeteilt, ob und gegebenenfalls welche Daten zu ihrer Person vorlagen. Teilweise waren die Auskünfte aus den Gründen des SS 14 Abs. 2 VSG N W eingeschränkt, jedoch unterblieb in keinem der Fälle die Auskunft völlig. 8.2 Aufbau, Organisation, Haushalt, Personal Entsprechend dem föderativen Aufbau gibt es in allen Ländern der. Bundesrepublik Deutschland Verfassungsschutzbehörden. Neben den Landesbehörden nimmt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Köln die Aufgaben des Verfassungsschutzes auf Bundesebene wahr und fungiert als Zentralstelle (Artikel 87 Abs. 1 Grundgesetz). Die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern sind gesetzlich zur Zusammenarbeit verpflichtet. Verfassungsschutzbehörde für das Land Nordrhein-Westfalen ist das Innenministerium (SS 2 Abs. 1 VSG NW). Für den Verfassungsschutz ist die Abteilung VI des Innenministeriums zuständig, die sich in drei Gruppen gliedert. Die Abteilung verfügte 1997 über 303 Stellen. Für Sachmittel und Investitionen wurden 1997 6,48 Mio. DM ausgegeben. Über Aufgabenstellung, Rechtsgrundlagen und Kontrolle des Verfassungsschutzes informiert die Broschüre "Rechtsgrundlagen des Verfassungsschutzes in Nordrhein-Westfalen". Eine umfassende Darstellung findet sich auch im Verfassungsschutzbericht des Landes NordrheinWestfalen über das Jahrl 996 (siehe Bestellkarte am Ende des Berichts). 8.3 Verarbeitung personenbezogener Daten und erläuternder Texte Die Verfassungsschutzbehörde NRW darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben personenbezogene Daten u.a. in Dateien verarbeiten. Dies erfolgt vor allem mit Hilfe zweier Instrumente: Q des Abteilungs-Informations-Systems der Verfassungsschutzbehörde NRW zur eigenen Aufgabenerfüllung und 281
  • Verfassungsschutzes. Besonders häufig ging es dabei um die Problematik "Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit" und um die Frage der Beobachtung der Scientology
  • hielten auch 1997 zahlreiche Vorträge, wobei neben dem Schwerpunkt "Rechtsextremismus
Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen 8.4 Verfassungsschutz durch Aufklärung - Öffentlichkeitsarbeit Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz hat die Information der Öffentlichkeit 1997 intensiv fortgesetzt. Weiterhin besteht ein großes Interesse an den detaillierten Informationen des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes. Dies zeigt sich an den zahlreichen Bestellungen des Jahresberichts. Die zwischenzeitlich vorgenommene Erhöhung der Auflage auf mittlerweile 32.000 Exemplare hat sich bewährt. In zahlreichen Presse-, Funkund Fernsehinterviews äußerten sich der Innenminister Nordrhein-Westfalens, Franz-Josef Kniola, und der Leiter der Verfassungsschutzabteilung, Fritz-Achim Baumann, zu Themen des Verfassungsschutzes. Besonders häufig ging es dabei um die Problematik "Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit" und um die Frage der Beobachtung der Scientology-Organisation durch den Verfassungsschutz. Auf der Messe "didacta 97", die im Februar 1997 in Düsseldorf stattfand, war der NRW-Verfassungsschutz ebenfalls vertreten. Referenten des Verfassungsschutzes NRW hielten auch 1997 zahlreiche Vorträge, wobei neben dem Schwerpunkt "Rechtsextremismus" 283
  • Broschüre herausgeben. Mit der 1997 herausgegebenen Broschüre "Rechtsgrundlagen des Verfassungsschutzes in NRW" (Auflage: 10.000) wird insbesondere Schulen, Behörden und anderen
  • interessierten Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, sich umfassend über die rechtsstaatliche Einbindung und die rechtlichen Grundlagen des Verfassungsschutzes NRW zu informieren
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordhrein-Westfalen 1 9 9 7 verstärkt Themen aus dem Ausländerextremismus nachgefragt wurden. Daneben werden immer wieder auch Vorträge zu Themen wie "Terrorismus" oder "Aufgaben des Verfassungsschutzes" gewünscht. Neue Mit 1 3.000 Exemplaren erschien 1997 die 4. Auflage der BroschüBroschüren re "Scientology - eine Gefahr für die Demokratie - Eine Aufgabe für den Verfassungsschutz?" Das vom Innenministerium NRW in Auftrag gegebene Gutachten von Prof. Jaschke wird insbesondere von Bildungseinrichtungen und der Wirtschaft stark nachgefragt. Ein gemeinsames Gutachten der von Bund und Ländern eingerichteten Arbeitsgemeinschaft "Scientology" hat das Innenministerium NRW im März 1998 als Broschüre herausgeben. Mit der 1997 herausgegebenen Broschüre "Rechtsgrundlagen des Verfassungsschutzes in NRW" (Auflage: 10.000) wird insbesondere Schulen, Behörden und anderen Multiplikatoren, aber auch der interessierten Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, sich umfassend über die rechtsstaatliche Einbindung und die rechtlichen Grundlagen des Verfassungsschutzes NRW zu informieren. 284
  • Christian 205 Linksextremisten 47 MLPD 164 Köbele, Patrik 150 Neonazis 96 Kögel, Ernst Günther 1 15 Neue Rechte 117 KOMKAR
  • Kurdistan) 228 NRW-Verfassungsschutz 285 Rechtsextremisten 11,41 Kommunistische Partei -Aufbauorganisation Revisionisten 1 12 (KP-IÖ) 224 Rundfunk per Internet
Entwicklungen im Extremismus 1 9 9 7 Internet 3 9 , 4 0 , 4 8 , 172 Käs, Christian 54 Antifa 175 Kaya, Yasar 233, 237 Ausländerextremismus 49 Kaypakkaya, Ibrahim 222 Autonome 173 Die Republikaner 63 Kebir, Rabah 241 f DVU 76 Kieckers fünfte Kolonne und die Holländer 102 Junge Freiheit 1 18 Klar, Christian 205 Linksextremisten 47 MLPD 164 Köbele, Patrik 150 Neonazis 96 Kögel, Ernst Günther 1 15 Neue Rechte 117 KOMKAR (Verband der Vereine aus NPD 41,71,96 Kurdistan) 228 NRW-Verfassungsschutz 285 Rechtsextremisten 11,41 Kommunistische Partei -Aufbauorganisation Revisionisten 1 12 (KP-IÖ) 224 Rundfunk per Internet 50 Kommunistische Plattform (KPF) NRW 153, 155 Scientology 271 Kompetenz 264 SDAJ 153 Konservative Gesprächskreis Hannover e.V. 1 17 Irving, David 1 1 0 f , 145, 147 Konservative Revolution 1 15 f, 126 Islamische Gemeinschaff Milli Kontrolle des Verfassungsschutzes 2 8 1 , 285 Görüs e.V. (IGMG) 26,29,210 Köschinger Resolution 130 Islamische Heilsfront (FIS) 49, 240 f Kosiek, Rolf 114, 140, 147 Islamischer Bund Palästina (IBP) 244 Krebs, Pierre 129, 138, 140 J Krefelder Gesprächskreis Deutsche Politik 77 Kubiak, Thomas 7 8 , 88 Jarama 186 f Kubillus, Volker 278 Jaschke, Hans-Gerd 271 f, 284 Kurdisches Exilparlament 228, 233, 237 Jina Serbilind (Die stolze Frau) 231 Kurdisches Kulturund Friedensfestival 236 Junge Freiheit (JF) 14, 16, 4 1 , 6 3 , 1 1 7 f, Kurdistan-Brigaden 2 0 , 192, 194 126, 139 Kurdistan-Informationszentrum (KIZ) 4 9 , 189, 2 3 8 Junge Freiheit Verlag G m b H & Co. 1 17 Kurdisfan-Report 192 Junge Freiheit-Leserkreise 1 19 Kurdistan-Rundbrief 4 1 , 4 8 , 160, 192 Junge Nafionaldemokraten (JN) 13, 2 7 , 4 1 , Kurdistan-Solidarität 2 0 , 2 3 , 159, 189 ff 68,84 Kurtulus 217 Junges Forum 141 Junges Franken - Zeitung der nationalen L Erneuerung 94 K Lauck, G a r y Rex 89, 96 Le Pen, Jean-Marie 114, 132 Kameradschaft Oberhavel (Brandenburg) 83 Leitheft 145 Kaplan, Metin 209 Lemmer, Torsten 9 7 , 104, 125 Kaplan-Verband (ICCB) 26, 209 Lernen und Kämpfen (luk) 161 Karatas, Dursun 217 Leuchter, Fred A. 110 295
  • Landesverfassungsschutzgesetz ausdrücklich vorgesehen. Der Verfassungsschutz übt in unserem demokratischen Rechtsstaat die wichtige Funktion eines "Frühwarnsystems" aus, das rechtzeitig
  • unterliegt dabei als Nachrichtendienst--strengen.,.. .-gesetzlichen--Uorraen, so daß Rechtsstaatlichkeit und die Einhaltung des Datenschutzes außer Frage stehen. Der Verfassungsschutz
  • unseres Landes angewiesen. Er kann seiner wichtigen, sensiblen Aufgabenstellung, rechtzeitig vor verfassungsfeindlichen Bestrebungen zu warnen, letztlich nur gerecht werden, wenn
- 2 - Vorwort: Der rheinland-pfälzische Verfassungsschutz gibt an Stelle der bisherigen Jahresberichte nunmehr erstmals einen Tätigkeitsbericht heraus, der künftig jährlich erscheinen wird. Dieser Bericht dient in erster Linie als Informationsgrundlage für die Landesund Kommunalbehörden. Er soll aber auch eine Entscheidungshilfe sein für das Erkennen von verfassungsfeindlichen und sicherheitsgefährdenden Bestrebungen "vor Ort". Da derartige Aktivitäten von ihren Trägern oft konspirativ und somit für den neutralen Beobachter nicht offenkundig betrieben werden, ist eine sachgerechte und regelmäßige Berichterstattung hierüber gerade für die einzelnen Behördenstufen von hohem Informationswert. Auf diese Weise werden auch die Voraussetzungen geschaffen, den Verfassungsschutz über im örtlichen Bereich festgestellte Wahrnehmungen zu unterrichten und ihm die weitere fachmännische Bearbeitung zu ermöglichen. Eine solche Informationsübermittlung ist in SS 6 Landesverfassungsschutzgesetz ausdrücklich vorgesehen. Der Verfassungsschutz übt in unserem demokratischen Rechtsstaat die wichtige Funktion eines "Frühwarnsystems" aus, das rechtzeitig auf das Entstehen und die Entwicklung verfassungsfeindlicher Organisationen und Gruppierungen hinweisen soll, von denen ernstzunehmende Gefahren für unser freiheitliches Gemeinwesen ausgehen können. Er unterliegt dabei als Nachrichtendienst--strengen.,.. .-gesetzlichen--Uorraen, so daß Rechtsstaatlichkeit und die Einhaltung des Datenschutzes außer Frage stehen. Der Verfassungsschutz ist bei seiner Aufgabenerfüllung besonders auch auf die Unterstützung aller demokratiebewußten Bürgerinnen und Bürger sowie staatlicher Stellen unseres Landes angewiesen. Er kann seiner wichtigen, sensiblen Aufgabenstellung, rechtzeitig vor verfassungsfeindlichen Bestrebungen zu warnen, letztlich nur gerecht werden, wenn ihm frühzeitig Anhaltspunkte über solche Machenschaften bekannt werden.
  • etwa 50 rechtsextremistische Bezüge auf weisen und daher der gezielten Beobachtung des Ver fassungsschutzes unterliegen. 2. Linksextremismus 2.1 Orthodoxer Kommunismus
- 22 - neonazistischen Skinheads, die sich meist ohne feste Organisationsstruktur in losen Zusammenschlüssen auf regionaler und lokaler Ebene betätigen, liegt bun desweit bei etwa 4.200, davon ca. 1.200 in den alten und ca. 3.000 in den neuen Bundesländern. In Rhein land-Pfalz gibt es schätzungsweise 250 Skinheads, von denen etwa 50 rechtsextremistische Bezüge auf weisen und daher der gezielten Beobachtung des Ver fassungsschutzes unterliegen. 2. Linksextremismus 2.1 Orthodoxer Kommunismus Die gravierenden politischen Veränderungen in der ehemaligen Sowjetunion im Jahre 1991, insbesondere der stetige Autoritätsverlust der "Kommunistischen Partei der Sowjetunion" (KPdSU) und schließlich ihr Verbot nach dem Staatsstreich im August 1991 führten zu einer umfassenden Desorientierung und Aktionsun fähigkeit der "Deutschen Kommunistischen Partei" (DKP). Als Folge mußte die DKP einen weiteren Mit gliederrückgang hinnehmen; bundesweit hatte sie Ende 1991 weniger als 8.000 Mitglieder (1990: ca. 11.000), in Rheinland-Pfalz nur noch etwa 120 (1990: ca. 300). Sie war bemüht, durch Aktivierung ihrer Mitglieder den weiteren organisatorischen und ideologischen Niedergang, auf-zuha Iten - Zu "diesemZweck wurde die Neufassung des Parteiprogramms in Angriff genommen, der revolutionäre Anspruch der Partei erneuert und die Zusammenarbeit mit anderen kommunistischen Or ganisationen verstärkt. Außerdem versucht sie in jüngster Zeit, ihre Mitglieder zu verstärkter Arbeit in den Gewerkschaften zu motivieren.
  • beteiligte sich aber aktiv an demonstrativen Aktionen anderer linksextremistischer Gruppen, so an der Kampagne gegen den Weltwirtschaftsgipfel in München
  • Sprengstoffanschlagen am 29. Juni 1992 in München, die gegen Rechtsextremisten gerichtet waren. Die Zahl der Brandund Sprengstoffanschlage aus dem Bereich
- 26 - Zu den wichtigsten Aufgaben des RAF-Umfeldes zählt nach wie vor die Betreuung von inhaftierten terroristischen Gewalttätern und Unterstützern sowie die Öffentlichkeitsarbeit für die RAF. Zwar führte diese RAF-Unterstützerszene keine nennenswerten eigenen Veranstaltungen durch, sie beteiligte sich aber aktiv an demonstrativen Aktionen anderer linksextremistischer Gruppen, so an der Kampagne gegen den Weltwirtschaftsgipfel in München und versuchte dabei, eigene Themenbereiche einzubringen, wie etwa die Forderung nach Zusammenlegung und freier Kommunikation der RAF-Häftlinge sowie die Freilassung der "Haftunfähigen". Die RAF-Unterstützerszene verübte im Jahre 1991 insgesamt fünf Brandanschläge. In Rheinland-Pfalz sind Angehörige des Umfeldes der RAF vorwiegend im Großraum Mainz aktiv. Weitere Ansätze sind in Kaiserslautern, Koblenz, Speyer und Trier erkennbar. Die "Revolutionären Zellen" (RZ) haben 1991 vier Sprengstoffund sieben Brandanschläge verübt, was gegenüber den Vorjahren (z.B. 1990: insgesamt fünf Anschläge) eine erhebliche Zunahme bedeutet. Innerhalb der RZ ist im Berichtszeitraum ein Richtungsstreit entbrannt, in dessen Zuge sich eine mögliche Fraktionierung abzeichnet und eine Gruppe in Nordrhein-Westfalen ihre Auflösung bekanntgegeben hat. Weitere Auswirkungen sind bisher nicht bekannt. Am -15 .- -Januar-198-2 -führten RZeinen-Anschlag gegen das Ausländeramt in Nürnberg durch; außerdem bekannten sie sich zu zwei gescheiterten Sprengstoffanschlagen am 29. Juni 1992 in München, die gegen Rechtsextremisten gerichtet waren. Die Zahl der Brandund Sprengstoffanschlage aus dem Bereich des weiteren terroristischen Spektrums stieg im Vergleich zu 1990 von 51 auf 120 im Jahr 1991 an. Zudem wurden zahlreiche Sachbeschädigungen begangen.
  • rund 24.000 Mitgliedern die größte Partei im rechtsextremistischen Spektrum. Der Landesverband der DVU in Rheinland-Pfalz mit etwa 1.400 Mitgliedern
  • mitgliederstärkste rechtsextremistische Organisation im Lande. 1.4 "Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei (FAP) Die im März 1979 gegründete neonazistische Partei wurde nach
- 33 - ne der Zielsetzung der Vereinigung agitiert. In Rheinland-Pfalz sind für den Verein DVU keine Aktivitäten zu verzeichnen. Die Mitglieder des Vereins sind automatisch Mitglieder der Partei DVU. 1.3 "Deutsche Volksunion" (DVU) 1987 auf Initiative Dr. FREYs gegründete Partei. Die DVU ist mit rund 24.000 Mitgliedern die größte Partei im rechtsextremistischen Spektrum. Der Landesverband der DVU in Rheinland-Pfalz mit etwa 1.400 Mitgliedern ist die mitgliederstärkste rechtsextremistische Organisation im Lande. 1.4 "Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei (FAP) Die im März 1979 gegründete neonazistische Partei wurde nach dem 1983 erfolgten Verbot der "Aktionsfront Nationaler Sozialisten/Nationale Aktivisten" (ANS/NA) von Anhängern dieser Organisation unterwandert. Interne Streitigkeiten dauern an. In Rheinland-Pfalz bestehen keine Organisationseinheiten der FAP. Publikationsorgan: "Neue Nation - Volkstreue Zeitung für Deutschland" 1-5 "Gesinnungsgemeinschaft der Neuen Front" (GdNF) Von Anhängern des im April 1991 verstorbenen Neonazis Michael KÜHNEN nach dem Rückzug aus der FAP gebildeter Zusammenschluß, der u.a. die Überwindung des NS-Verbotes und die Neugründung der "Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei" (NSDAP) als legale Partei anstrebt. In Rheinland-Pfalz unterhält die GdNF nach eigenen Angaben neben dem "Gau Rheinland-Pfalz" einen "Stützpunkt Mainz".
  • Sicherheitsbehörden, wie den Verfassungsschutz, besondere Herausforderungen mit sich. Rechtsextremistische Gewalttäter und deren oftmals diffuses Umfeld haben ernstzunehmende Gefahren für
  • begrüßenswerten Aktionen der Bevölkerung gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus, gegen rechtsextremistischen Terror und Gewalt nachdrücklich. Das aktive Eintreten der Bevölkerung für
Vorwort Das Jahr 1992 brachte für den inneren Frieden unseres Landes und somit auch für die Sicherheitsbehörden, wie den Verfassungsschutz, besondere Herausforderungen mit sich. Rechtsextremistische Gewalttäter und deren oftmals diffuses Umfeld haben ernstzunehmende Gefahren für die innere Sicherheit heraufbeschworen und dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland geschadet. Mit Mord und Brandstiftung, mit Terror gegen Mitbürgerinnen und Mitbürger, mit hetzerischen Parolen in Wort, Schrift und Bild haben sie versucht, die in mehr als 40 Jahren gewachsene Demokratie und das friedliche Zusammenleben mit unseren ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, mit Behinderten und Obdachlosen und anderen sozial und wirtschaftlich Benachteiligten zu beeinträchtigen. Daß ihnen dies nicht gelungen ist, beweisen unter anderem die vielfältigen begrüßenswerten Aktionen der Bevölkerung gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus, gegen rechtsextremistischen Terror und Gewalt nachdrücklich. Das aktive Eintreten der Bevölkerung für Freiheit und Demokratie ist immer dann besonders wirksam, wenn es von ange-
  • Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung i h r e r Truppen
  • Zwecke benötigt, die dem Schutz wichtiger Rechtsgüter, insbesondere dem Schutz von Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder von Sachen
- 51 - sehe Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind; der Verfassungsschutz kann auch Einsicht in die Dateien oder Informationsbestände nehmen. Die Übermittlung ist auf Namen, Anschriften, Tag und Ort der Geburt, Staatsangehörigkeit sowie auf im Einzelfall festzulegende Merkmale zu beschränken. (4) Der Verfassungsschutz hat zu prüfen, ob die übermittelten Informationen nach den Absätzen 1 bis 3 für seine Auf gabenerfüllung erforderlich sind. Ist dies nicht der Fall, sind sie zu vernichten. (5) Übermittlungen für Zwecke nach SS 1 Abs. 2 und 3 sind zulässig. (6) Gesetzliche Übermittlungsverbote bleiben unberührt. SS7 Informationsübermittlung des Verfassungsschutzes an andere Stellen (1) Der Verfassungsschutz darf, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt i s t , an andere Behörden und ö f f e n t l i c h e Stellen personenbezogene Informationen zur E r f ü l l u n g seiner Aufgaben nach SS 1 Abs. 1 und 2 übermitteln. Zu anderen Zwecken darf der Verfassungsschutz, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt i s t , personenbezogene Informationen nur übermitteln an 1. den Bundesnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst, wenn die Informationen im Zusammenhang mit Hinweisen, Wahrnehmungen und Erkenntnissen stehen, die deren Zuständigkeit berühren können, 2. Dienststellen der S t a t i o n i e r u n g s s t r e i t k r ä f t e im Rahmen von A r t i k e l 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung i h r e r Truppen h i n s i c h t l i c h der i n der Bundesrepublik Deutschland s t a t i o n i e r t e n ausländischen Truppen vom 3. August 1959 (BGBl. I I 1961 S. 1183, 1218), 3. Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden zur Verfolgung von den i n SS 100 a Strafprozeßordnung genannten Straftaten oder sonstiger Straftaten im Rahmen der organisierten K r i m i n a l i t ä t , 4. Polizeibehörden, soweit sie gefahrenabwehrend t ä t i g sind, wenn dies zu ihrer Aufgabenerfüllung e r f o r d e r l i c h i s t und die Übermittlung der Abwehr einer im E i n z e l f a l l bestehenden erheblichen Gefahr oder zur vorbeugenden Bekämpfung der in Nummer 3 genannten Straftaten sowie von Verbrechen, f ü r deren Vorbereitung konkrete Hinweise v o r l i e g e n , d i e n t , 5. andere Behörden und ö f f e n t l i c h e S t e l l e n , wenn dies zur Aufgabenerfüllung der empfangenden S t e l l e e r f o r d e r l i c h i s t und der Empfänger die Informationen f ü r Zwecke benötigt, die dem Schutz wichtiger Rechtsgüter, insbesondere dem Schutz von Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder von Sachen von bedeutendem "Wert, dienen und mit den Aufgaben des Verfassungsschutzes vereinbar sind. (2) Die Empfängerbehörde darf die personenbezogenen Informationen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt i s t , nur zu dem Zweck nutzen, zu dem sie i h r ü b e r m i t t e l t werden. (3) Der Verfassungsschutz e r t e i l t auf Anfrage von Behörden, denen die Einstellung von Bewerbern in den ö f f e n t l i c h e n Dienst o b l i e g t , nach pflichtgemäßen Ermessen Auskunft aus vorhandenen Unterlagen gemäß Absatz 1. Die Auskunft i s t auf solche gerichtsverwertbaren Tatsachen zu beschränken, die Zweifel daran begründen können, daß der Bewerber j e d e r z e i t f ü r die f r e i h e i t l i c h e demokratische Grundordnung eintreten w i r d .
  • Neonazis inzwischen mit sogenannten Anti-Antifa-Aktionen auf die linksextremistische Antifaschismusbewegung zu reagieren. Als Ziele einer "Anti-Antifa-Kampagne" werden
  • einer "Einheitsfront" (Einrichtung organisationsübergreifender Aktionsgemeinschaften in einer "Volksfront von Rechts") propagiert. Hinsichtlich der ideologischen Prägung der Neonazis ist bemerkenswert, daß
- 10 - Im Jahre 1992 setzten innerhalb der neonazistischen Szene Bestrebungen ein, die auf eine stärkere kommunikative Vernetzung hinzielen. Dies könnte einen ersten ernstzunehmenden Schritt in Richtung umfassender organisatorischer Strukturen bedeuten. Die Neonazis orientieren sich dabei an der linksextremistischen Szene, vornehmlich an den militanten Autonomen, die durch kommunikative Netze (wie Info-Läden und Mailboxen) kurzfristig eine Vielzahl von Anhängern zu Aktionen mobilisieren können. Außerdem versuchen Neonazis inzwischen mit sogenannten Anti-Antifa-Aktionen auf die linksextremistische Antifaschismusbewegung zu reagieren. Als Ziele einer "Anti-Antifa-Kampagne" werden die "Fremdaufklärung" (Erfassung und Verbreitung aller erreichbaren Informationen über den "politischen Gegner") sowie die Schaffung einer "Einheitsfront" (Einrichtung organisationsübergreifender Aktionsgemeinschaften in einer "Volksfront von Rechts") propagiert. Hinsichtlich der ideologischen Prägung der Neonazis ist bemerkenswert, daß sich heute weite Teile der Szene von dem hitlerschen Verständnis des Nationalsozialismus distanzieren und Hitler's Politik gar als "Kniefall vor dem Kapital" bewerten. Sie orientieren sich eher an dem Sozialrevolutionären Flügel der ehemaligen "Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei" -(NSDAP), der maßgeblich von den Brüdern Gregor und Dr. Otto Strasser vertreten wurde. Insofern berufen sie sich gerne auf die Frühphase der NSDAP-Geschichte und deren Parteiprogramm vom 25. Februar 1920. Bislang haben neonazistische Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland keinerlei politische Er-
  • Verleger Dr. Gerhard FREY als "überparteiliches" Sammelbecken der "Verfassungstreuen Rechten" gegründete Kernorganisation der "National-Freiheitlichen". In den von FREY herausgegebenen
  • rund 26.000 Mitgliedern die größte Organisation im .rechtsextremistischen -Spektrum. Der Landesverband der DVU stellt mit etwa 1.400 Mitgliedern die stärkste
  • rechtsextremistische Personenvereinigung in Rheinland-Pfalz dar. 1 Weder der Verein noch die Partei DVU geben regelmäßige Publikationen heraus
- 40 - 1.10 "Deutsche Volksunion e.V." (DVU) einschließlich ihrer Aktionsgemeinschaften: - "Aktion Oder-Neiße" (AKON), - "Aktion deutsches Radio und Fernsehen" (ARF), - "Deutscher Schutzbund für Volk und Kultur", - "Ehrenbund Rudel - Gemeinschaft zum Schutz der Frontsoldaten", - "Initiative für Ausländerbegrenzung" (I.f.A.) und - "Volksbewegung für Generalamnestie" (VOGA). 1971 von dem Münchner Verleger Dr. Gerhard FREY als "überparteiliches" Sammelbecken der "Verfassungstreuen Rechten" gegründete Kernorganisation der "National-Freiheitlichen". In den von FREY herausgegebenen Wochenzeitungen "Deutsche National-Zeitung" und "Deutsche Wochen-Zeitung" (Gesamtauflage etwa 85.000 Exemplare) wird im Sinne der Zielsetzung der Vereinigung agitiert. In Rheinland-Pfalz sind für den Verein DVU keine Aktivitäten zu verzeichnen. Die Mitglieder des Vereins sind automatisch Mitglieder der Partei DVU.1 1.11 "Deutsche Volksunion" (DVU) 1987 auf Initiative Dr. FREYs gegründete Partei. Sie ist mit rund 26.000 Mitgliedern die größte Organisation im .rechtsextremistischen -Spektrum. Der Landesverband der DVU stellt mit etwa 1.400 Mitgliedern die stärkste rechtsextremistische Personenvereinigung in Rheinland-Pfalz dar. 1 Weder der Verein noch die Partei DVU geben regelmäßige Publikationen heraus.
  • Einsatz moderner Kommunikationsmittel (z.B. Mailboxen). Um dem ansteigenden Rechtsextremismus entgegenzuwirken, hat die autonome Szene darüber hinaus den Versuch unternommen, sich
  • Stichwort "antifaschistische Selbsthilfe" versteht die Szene gewaltsame Aktionen gegen Rechtsextremisten, aber auch gegen staatliche Einrichtungen und deren Repräsentanten
- 22 - "freien, selbstbestimmten, kollektiven Leben" im Wege steht. Autonome streben daher die Zerschlagung der bürgerlichen Gesellschaft, des Staates und seiner Machtstrukturen an. Eigene konkrete Vorstellungen über dann folgende Gesellschaftsformen gibt es hingegen bei ihnen nicht. Autonome lehnen formelle Organisationen mit hierarchischen Strukturen ab. Sie schließen sich in lockeren Kleingruppen zusammen, weil sie darin eine Möglichkeit sehen, sich ohne Kontrolle zu organisieren. Um ihren strukturellen Schwächen entgegenzuwirken, führen Autonome eine intensive Kommunikation über - zum Teil konspirativ verbreitete - Szeneblätter und unterhalten bundesweit zahlreiche Anlaufund Kontaktstellen (Infoläden). Wichtig für den Informationsaustausch und die Mobilisierung ist inzwischen auch der Einsatz moderner Kommunikationsmittel (z.B. Mailboxen). Um dem ansteigenden Rechtsextremismus entgegenzuwirken, hat die autonome Szene darüber hinaus den Versuch unternommen, sich bundesweit zu vernetzen. So wurde am 25. Juli 1992 bei einem bundesweiten Treffen in Wuppertal eine "Antifaschistische Aktion" ausgerufen. In ihr haben sich autonome/antifaschistische Gruppierungen aus mehreren Städten, darunter auch aus Mainz, zusammengeschlossen. - Einen zentralen Ansatzpunkt für .militante Aktionen sehen Autonome - insbesondere seit den von Neonazis ausgehenden Angriffen auf Ausländer und Asylbewerber - im Thema "Antifaschismus". Unter dem Stichwort "antifaschistische Selbsthilfe" versteht die Szene gewaltsame Aktionen gegen Rechtsextremisten, aber auch gegen staatliche Einrichtungen und deren Repräsentanten.
  • Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen
  • Informationen für Zwecke benötigt, die dem Schutz wichtiger Rechtsgüter, insbesondere dem Schutz von Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder
- 57 - sehe Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind; der Verfassungsschutz kann auch Einsicht in die Dateien oder Informationsbestände nehmen. Die Übermittlung ist auf Namen, Anschriften, Tag und Ort der Geburt, Staatsangehörigkeit sowie auf im Einzelfall festzulegende Merkmale zu beschränken. (4) Der Verfassungsschutz hat zu prüfen, ob die übermittelten Informationen nach den Absätzen 1 bis 3 für seine Aufgabenerfüllung erforderlich sind. Ist dies nicht der Fall, sind sie zu vernichten. (5) Übermittlungen für Zwecke nach SS 1 Abs. 2 und 3 sind zulässig. (6) Gesetzliche Übermittlungsverbote bleiben unberührt. SS 7 Informationsübermittlung des Verfassungsschutzes an andere Stellen (1) Der Verfassungsschutz darf, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, an andere Behörden und öffentliche Stellen personenbezogene Informationen zur Erfüllung seiner Aufgaben nach SS 1 Abs. 1 und 2 übermitteln. Zu anderen Zwecken darf der Verfassungsschutz, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, personenbezogene Informationen nur übermitteln an 1. den Bundesnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst, wenn die Informationen im Zusammenhang mit Hinweisen, Wahrnehmungen und Erkenntnissen stehen, die deren Zuständigkeit berühren können, 2. Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte im Rahmen von Artikel 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen vom 3. August 1959 (BGBl. II 1961 S. 1183, 1218), 3. Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden zur Verfolgung von den in SS 100 a Strafprozeßordnung genannten Straftaten oder sonstiger Straftaten im Rahmen der organisierten Kriminalität, 4. Polizeibehörden, soweit sie gefahrenabwehrend tätig sind, wenn dies zu ihrer Aufgabenerfüllung erforderlich ist und die Übermittlung der Abwehr einer im Einzelfall bestehenden erheblichen Gefahr oder zur vorbeugenden Bekämpfung der in Nummer 3 genannten Straftaten sowie von Verbrechen, für deren Vorbereitung konkrete Hinweise vorliegen, dient, 5. andere Behörden und öffentliche Stellen, wenn dies zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und der Empfänger die Informationen für Zwecke benötigt, die dem Schutz wichtiger Rechtsgüter, insbesondere dem Schutz von Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder von Sachen von bedeutendem Wert dienen und mit den Aufgaben des Verfassungsschutzes vereinbar sind. (2) Die Empfängerbehörde darf die personenbezogenen Informationen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur zu dem Zweck nutzen, zu dem sie ihr übermittelt werden. (3) Der Verfassungsschutz erteilt auf Anfrage von Behörden, denen die Einstellung von Bewerbern in den öffentlichen Dienst obliegt, nach pflichtgemäßen Ermessen Auskunft aus vorhandenen Unterlagen gemäß Absatz 1. Die Auskunft ist auf solche gerichtsverwertbaren Tatsachen zu beschränken, die Zweifel daran begründen können, daß der Bewerber jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten wird.
  • dient. Besonders deutlich wurde dies bei dem Aufmarsch von Rechtsextremisten am 14. August 1993 in Fulda anläßlich der "Rudolf-Hess
  • organisatorischen/kommunikativen Vernetzung Die zahlreichen Organisationsund Veranstaltungsverbote veranlaßten die gesamte rechtsextremistische Szene, nach Ausweichmöglichkeiten zu suchen, um weiteren Repressionsmaßnahmen auszuweichen. Dies
- 13 - Darüber hinaus wurden bundesweit zahlreiche Versammlungsverbote ausgesprochen und Hausdurchsuchungen durchgeführt; in Rheinland-Pfalz waren beispielsweise mehrmals die bekannten Mainzer Neonazis Curt und Ursula MÜLLER von solchen Maßnahmen betroffen. Des weiteren wurde erstmals im September 1993 in Brandenburg das Zeigen und die Verwendung der Reichskriegsflagge aus der Zeit vor 1933 untersagt. Diese Anordnung erging, weil die Reichskriegsflagge mittlerweile weithin zu einem Symbol nationalsozialistischer Anschauung geworden ist und gleichzeitig als Ersatz für die verbotene Hakenkreuzfahne dient. Besonders deutlich wurde dies bei dem Aufmarsch von Rechtsextremisten am 14. August 1993 in Fulda anläßlich der "Rudolf-Hess-Gedenkveranstaltung". Auch in Rheinland-Pfalz ist das Zeigen dieser Flagge seit September 1993 verboten. 1.1.2 Entwicklung in Rheinland-Pfalz nach den Verboten In Rheinland-Pfalz gründete der ehemalige Landesvorsitzende der verbotenen "Deutschen Alternative" (DA), Michael PETRI, am 21. Juli 1993 eine neue Partei unter der Bezeichnung "Deutsche Nationalisten" (DN) und forciert seitdem den Aufbau von DN-Landesverbänden. Inzwischen ist ein solcher in Hessen gegründet worden. Weitere Landesverbände befinden sich im Aufbau. 1.1.3 Ansätze einer organisatorischen/kommunikativen Vernetzung Die zahlreichen Organisationsund Veranstaltungsverbote veranlaßten die gesamte rechtsextremistische Szene, nach Ausweichmöglichkeiten zu suchen, um weiteren Repressionsmaßnahmen auszuweichen. Dies führte
  • Informationen. Neben Einzelpersonen können auch Zeitschriftenverlage und Parteien partizipieren. Rechtsextremistische Parteien und neonazistische Organisationen tauschen über sogenannte Bretter ihre Mitteilungen
  • augenfälliges Beispiel inzwischen vorhandener Flexibilität und Mobilität der Rechtsextremisten. Aufgrund der in den Vorjahren verbotenen Veranstaltungen hatten Führungspersonen der Neonaziszene
  • Durchführung des "Rudolf-Heß-Gedenkmarsches" wurde von der rechten Szene als Erfolg gewertet, weil man Handlungsund Mobilisierungsfähigkeit zeigen konnte
- 15 - forrnationen empfangen und von sogenannten Usern auch ve'rbreitet werden; als registrierter "User" gelangt man zudem an verschlüsselte Insider-Informationen. Neben Einzelpersonen können auch Zeitschriftenverlage und Parteien partizipieren. Rechtsextremistische Parteien und neonazistische Organisationen tauschen über sogenannte Bretter ihre Mitteilungen aus. 1.1.4 Bundesweite Treffen Der besonders spektakulär verlaufene "Rudolf-Heß-Gedenkmarsch" in Fulda ist ein augenfälliges Beispiel inzwischen vorhandener Flexibilität und Mobilität der Rechtsextremisten. Aufgrund der in den Vorjahren verbotenen Veranstaltungen hatten Führungspersonen der Neonaziszene den "Rudolf-Heß-Gedenkmarsch" 1993 sorgfältig geplant und vorbereitet, wobei Veranstaltungen an zahlreichen Orten gleichzeitg angemeldet worden waren, um die Behörden über den tatsächlichen Demonstrationsort im Unklaren zu lassen. Die Lenkung der Teilnehmer zum eigentlichen Demonstrationsort nach Fulda erfolgte letztendlich über "Info-Telefone" sowie mittels Funkund Mobiltelefone. Die Durchführung des "Rudolf-Heß-Gedenkmarsches" wurde von der rechten Szene als Erfolg gewertet, weil man Handlungsund Mobilisierungsfähigkeit zeigen konnte. Ein von den Neonazis für den "Heldengedenktag" am 14. November 1993 in Halbe/Brandenburg geplantes "zweites - Fulda" konnte durch ein Großaufgebot der Polizei verhindert werden. Ein weiteres bundesweites Treffen fand am 19. April 1993 im Anwesen der bekannten Neonazis Curt und Ursula MÜLLER in Mainz-Gonsenheim statt, die ihr Gelände - wie alljährlich - für eine sogenannte Hitler-Geburtstagsfeier zur Verfügung gestellt hatten.

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