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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Polizei. Dies geschieht insbesondere dann, wenn die Polizei die Linksextremisten daran hindert, gewaltsam gegen ihren politischen Gegner vorzugehen. Beispielhaft seien
  • Hinweis, dass "in dem Viertel der Antifa"101 weder rechte Veranstaltungen noch Unternehmen geduldet werden, die rechten Hetzern eine Bühne
Die Taten reichen von der Veröffentlichung privater Daten, den sogenannten Outings, über Sachbeschädigungen an Parteibüros und -gebäuden, bis hin zu tätlichen Angriffen auf Personen. Opfer von Straftaten werden auch Gaststättenbetreiber, die AfD-Treffen zulassen oder zulassen wollten. Bei Demonstrationen suchen gewaltorientierte Linksextremisten die Konfrontation mit dem politischen Gegner oder der Polizei. Dies geschieht insbesondere dann, wenn die Polizei die Linksextremisten daran hindert, gewaltsam gegen ihren politischen Gegner vorzugehen. Beispielhaft seien die folgenden Ereignisse genannt: * Einschüchterung eines Rostocker Lokalbetreibers mittels Outing Im Internet berichtete der Absender "Antifa", dass am 16. Mai 2019 eine Veranstaltung der "faschistischen AfD" im Stadthafen geplant sei. 100 Hierfür habe sich der AfD-Kreisverband Rostock in der Örtlichkeit [Name und Adresse des Lokals wurden benannt] eingemietet. In dem veröffentlichten Artikel forderte der Absender die Absage der Veranstaltung mit dem Hinweis, dass "in dem Viertel der Antifa"101 weder rechte Veranstaltungen noch Unternehmen geduldet werden, die rechten Hetzern eine Bühne bieten. Um dies deutlich zu machen, habe die Antifa das Lokal sowie die Privatund Geschäftsadresse des Betreibers großflächig mit Plakaten "verschönert". Außerdem waren in dem Artikel der Name des Betreibers, dessen Adresse, E-Mailadresse, Festnetzund Mobilfunknummer veröffentlicht, versehen mit dem Kommentar, dass sich dieser bestimmt über weitere Nachrichten, Briefe, Gespräche, Mails, Anrufe und Klingelstreiche freue. Die Verfasser fordern ausdrücklich: "Werdet aktiv! [...] Antifa bleibt Handarbeit!."102 Für den Fall, dass die AfDVeranstaltung trotzdem stattfinden sollte, wurden Gegenaktionen angekündigt. Der Betreiber der Räumlichkeiten sagte daraufhin den geplanten Bürgerdialog der AfD ab.103,104 * Anschlag auf eine Gaststätte in Stralsund In der Nacht vom 20. auf den 21. Mai 2019 wurde in eine Gaststätte in Stralsund eingebrochen und dabei innen und außen am Gebäude großflächige Schriftzüge (2 m x 10 m), wie "FCK NZ"; "ACAB", "FCK AFD", "No Heart for Nation" und "No Nazis", angebracht. Am 22. Mai 2019 sollte in der Gaststätte eine Wahlkampfveranstaltung der AfD stattfinden, was zuvor öffentlich bekannt war. Zeitgleich wurde das Bürgerbüro der AfD in Stralsund ebenfalls großflächig beschmiert. 100 Internetseite de.indymedia.org: "[HRO] KEIN RAUM DER AFD - Veranstaltung am 16.05. in Rostock absagen!" vom 13.05.2019, abgerufen am 13.05.2019. 101 Ebd. 102 Ebd. 103 Schweriner Volkszeitung online: "AfD sagt Bürgerdialog in Rostock ab" vom 13.05.2019, abgerufen am 14.05.2019. 104 Facebook-Seite der AfD vom 13.05.2019. 55
  • Graffitis auf die Straßenbahn sprühten. 6.5 Dogmatischer Linksextremismus Dem dogmatischen Linksextremismus sind Parteien und Strukturen zuzurechnen, die unverbrüchlich
"Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) und der YPG (kurdische "Volksverteidigungseinheiten") anpasste.124 Darüber hinaus kam es zu folgenden Aktionen: * Unangemeldete Demonstration in Rostock Am 12. Oktober 2019 stellte die Polizei einen nicht angemeldeten Aufzug in Rostock mit ca. 40 zum Teil vermummten Personen fest. Die Gruppe zeigte Transparente mit den Aufschriften "Rojava verteidigen" und "Kämpfen Afrin" sowie Fahnen der YPG. 125 * Graffiti-Aktion am Firmengebäude der Rheinmetall AG in Rostock Durch die Polizei wurden am 28. Oktober 2019 am Rostocker Firmengebäude der Rheinmetall AG ein 15 Meter langer Schriftzug "BIJI ROJAVA" sowie gelbe und grüne Farbkreise festgestellt. Im Nachgang zu der Aktion fand sich im Internet eine Taterklärung126, die einen Zusammenhang zwischen deutschen Rüstungsfirmen und den militärischen Aktionen der Türkei gegen die Kurden herstellt. * Graffiti-Aktion an einer Rostocker Straßenbahn Am 5. November 2019 wurde eine Rostocker Straßenbahn mit themenbezogenen Graffiti (Fahne der YPG und Schriftzug "Defend Rojava") versehen. In der Folge wurde eine entsprechende Taterklärung veröffentlicht.128 Auf dem gleichzeitig eingestellten Video waren drei dunkel gekleidete und vermummte Personen 127 zu sehen, die die Graffitis auf die Straßenbahn sprühten. 6.5 Dogmatischer Linksextremismus Dem dogmatischen Linksextremismus sind Parteien und Strukturen zuzurechnen, die unverbrüchlich an der Ideologie des Marxismus-Leninismus oder gar des Stalinismus festhalten und als Endziel eine kommunistische Gesellschaftsordnung anstreben. Wie auch die unten aufgezeigten Wahlergebnisse zeigen, findet dieses Spektrum in der Wählerschaft keinen Rückhalt. Diese Gruppierungen versuchen daher, im außerparlamentarischen Raum Einfluss auf politische Entwicklungen zu nehmen, so aktuell in der Klimaschutzbewegung. 124 Facebook-Seite der IL Rostock vom 10.10.2019, abgerufen am 15.10.2019. 125 Facebook-Seite Limo vom 13.10.2019, abgerufen am 15.10.2019. 126 Internetseite de.indymedia.org: "[HRO] Rheinmetall Büro mit Farbe angegriffen" vom 29.10.2019, abgerufen am 04.11.2019. 127 Ebd. 128 Internetseite de.indymedia.org: "[HRO] Defend Rojava - Backjump Graffiti Action - Rostocker Straßenbahn (Video)" vom 05.11.2019, abgerufen am 05.11.2019. 60
  • Mecklenburg-Vorpommern ist es dem dogmatischen Linksextremismus auch in 2019 nicht gelungen, eine größere politische Bedeutung zu erlangen
  • Finanzmitteln zumindest im bundesweiten Maßstab eine relevante Größe im linksextremistischen Spektrum darstellen. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Organisationsgrad weiterhin eher
In Mecklenburg-Vorpommern ist es dem dogmatischen Linksextremismus auch in 2019 nicht gelungen, eine größere politische Bedeutung zu erlangen. Bei den Europawahlen erreichte die "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) 0,2 Prozent und bei der Kommunalwahl landesweit 0,0 Prozent der Wählerstimmen. Die "MarxistischLeninistische Partei Deutschlands" (MLPD) konnte bei der Europawahl 0,1 Prozent der Stimmen auf sich vereinigen. Diese fehlende politische Zustimmung darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die genannten Parteien aufgrund ihrer Mitgliederstärke, ihrer Jugendorganisationen und den vorhandenen Finanzmitteln zumindest im bundesweiten Maßstab eine relevante Größe im linksextremistischen Spektrum darstellen. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Organisationsgrad weiterhin eher schwach. Die DKP verfügt zwar über Ortsgruppen in Schwerin, Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Stralsund und auf Rügen, jedoch ist das Personenpotenzial insgesamt gering. Die "Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend" (SDAJ)130 ist eine eigenständige Organisation, 129 die der DKP nahe steht und über Ortsgruppen in Schwerin und Rostock verfügt. Die "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD) unterhält Ortsgruppen in Alt-Schwerin und Rostock. Der Jugendverband "REBELL" der MLPD ist mit einer Ortsgruppe in Rostock vertreten. 131 Daneben bestehen in Mecklenburg-Vorpommern einige Regionalgruppen des "RotFuchs-Fördervereins", der zum Bereich der "DDR-nostalgischen", orthodoxen Kommunisten zählt. Mit Blick auf die in den letzten Verfassungsschutzberichten erwähnte "Soziale Alternative" (SAV) ist im Be132 richtsjahr 2019 festzustellen, dass es zu einer Umorganisation bzw. Spaltung kam, die am 8. September 2019 auf der Bundeskonferenz in Berlin vollzogen wurde. Die bisherige Mehrheit des SAV-Vorstandes gründete eine neue Organisation mit dem Namen "Sozialistische Organisation Solidarität" (SOL). Die SOL ist in zwölf deutschen Städten mit Ortsgruppen vertreten. In MecklenburgVorpommern gibt es eine Ortsgruppe in Rostock. 129 Internetseite der DKP, abgerufen am 15.01.2019. 130 Die SDAJ ist die Jugendorganisation der DKP, von dieser aber organisatorisch unabhängig. 131 Internetseite der MLPD, abgerufen am 15.01.2019. 132 Facebook-Seite SOL Rostock, abgerufen am 16.12.2019. 61
  • Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Reichsbürger und Selbstverwalter Scientology-Organisation Spionageabwehr und Wirtschaftsschutz Geheimund
Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Reichsbürger und Selbstverwalter Scientology-Organisation Spionageabwehr und Wirtschaftsschutz Geheimund Sabotageschutz Anhang
  • Mecklenburg-Vorpommern 2. Partiya Karkeren Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) RED Rechtsextremismusdatei RH Rote Hilfe RNF Ring Nationaler Frauen SAV Sozialistische Alternative
  • erat scriptum - wird bei wörtlichen Zitaten verwendet, die Rechtschreibfehler oder andere Besonderheiten enthalten SOG M-V Sicherheitsund Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
KONGRA GEL Kongra Gele Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) KPCh Kommunistische Partei Chinas KRITIS Kritische Infrastrukturen LfDI Landesbeauftragter für den Datenschutz und Informationsfreiheit LfV Landesbehörde für Verfassungsschutz LKA M-V Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern LRH M-V Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern LVerfSchG M-V Landesverfassungsschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern MC Motorcycle Club MLKP Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschland MuP Mecklenburg und Pommern NATO North Atlantic Treaty Organization (Nordatlantische Vertragsorganisation) NIAS Nachrichtendienstliche Informationsund Analysestelle NPD Nationaldemokratische Partei Deutschland NS Nationalsozialistisch NSDAP Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei NSR Nationale Sozialisten Rostock OVG Oberverwaltungsgericht PIAS Polizeiliche Informationsund Analysestelle PMK Politisch motivierte Kriminalität PKK 1. Parlamentarische Kontrollkommission des Landtages Mecklenburg-Vorpommern 2. Partiya Karkeren Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans) RED Rechtsextremismusdatei RH Rote Hilfe RNF Ring Nationaler Frauen SAV Sozialistische Alternative SDAJ Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend sic Sic erat scriptum - wird bei wörtlichen Zitaten verwendet, die Rechtschreibfehler oder andere Besonderheiten enthalten SOG M-V Sicherheitsund Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern SOL Sozialistische Organisation Solidarität SOO Soldiers of Odin Germany Mecklenburg-Vorpommern SRH Schwarz-Rote-Hilfe SS Schutzstaffel der NSDAP StGB Strafgesetzbuch SÜG M-V Sicherheitsüberprüfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern TKP/ML Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten VG Verwaltungsgericht 85
  • Autonome bilden den weitaus größten Anteil des gewaltbereiten linksextremistischen Personenpotenzials. Das Selbstverständnis der heterogenen autonomen Bewegung ist geprägt von Anti
  • selbstverwaltete Jugendund Kulturzentren gelten, deren Existenz und Erhalt Linksextremisten bedroht sehen, wenn sich die Besitzund Eigentumsverhältnisse ändern. Bestrebungen, extremistische Bestrebungen
Autonome Kennzeichnend für die Bewegung der Autonomen, die über kein einheitliches ideologisches Konzept verfügt, ist die Ablehnung staatlicher und gesellschaftlicher Normen und Zwänge, die Suche nach einem freien, selbstbestimmten Leben in herrschaftsfreien Räumen und der Widerstand gegen den demokratischen Staat und seine Institutionen, wobei Gewalt von Autonomen grundsätzlich als Aktionsmittel ("militante Politik") akzeptiert ist. Autonome bilden den weitaus größten Anteil des gewaltbereiten linksextremistischen Personenpotenzials. Das Selbstverständnis der heterogenen autonomen Bewegung ist geprägt von Anti-Einstellungen ("antikapitalistisch", "antifaschistisch", "antipatriarchal"). Diffuse anarchistische und kommunistische Ideologiefragmente ("Klassenkampf", "Revolution" oder "Imperialismus") bilden den Rahmen ihrer oftmals spontanen Aktivitäten. Eine klassische Form autonomer Gewalt ist die sogenannte Massenmilitanz. Das sind Straßenkrawalle, die sich im Rahmen von Demonstrationen oder im Anschluss daran entwickeln. Hierbei kommt es regelmäßig auch zu Gewaltexzessen. Autonome Freiräume Als "autonome Freiräume" können vor allem besetzte Häuser, Wohnprojekte und selbstverwaltete Jugendund Kulturzentren gelten, deren Existenz und Erhalt Linksextremisten bedroht sehen, wenn sich die Besitzund Eigentumsverhältnisse ändern. Bestrebungen, extremistische Bestrebungen sind nach allgemeinem Sprachgebrauch alle auf ein Ziel gerichtet Aktivitäten. Extremistische Bestrebungen im Sinne der Verfassungsschutzgesetze sind im Wesentlichen politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes. Von Einzelpersonen gehen solche Bestrebungen nur dann aus, wenn sie auf die Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder eines der obigen Schutzgüter erheblich beschädigen können.142 Cyberangriffe Elektronische Angriffe Elektronische Angriffe Mit dem Begriff "Elektronische Angriffe" werden Maßnahmen mit und gegen ITInfrastrukturen bezeichnet. Neben der Informationsbeschaffung fallen darunter auch Aktivitäten, die zur Schädigung bzw. Sabotage dieser Systeme geeignet sind. Dazu gehören insbesondere das Ausspähen, Kopieren oder Verändern von Daten, die Übernahme einer fremden elektronischen Identität, der Missbrauch oder die Sabotage fremder IT-Infrastrukturen sowie die Übernahme von computergesteuerten, netzgebundenen Produktionsund Steuereinrichtungen. Die Angriffe können dabei sowohl von außen über Computernetzwerke, wie z. B. das Internet, erfolgen als auch durch einen direkten, nicht netzgebundenen Zugriff auf einen Rechner, z. B. mittels manipulierter Hardwarekomponenten wie Speichermedien (z. B. USB-Sticks). 142 Vgl. SS 6 LVerfSchG M-V. 88
  • seine Arbeit aufgenommen. Ziel ist die Bekämpfung des Rechts-, Links-, Ausländerextremismus/ -terrorismus, Spionage und Proliferation. Ziel ist es, die Fachexpertise
Fanzine Der Begriff setzt sich aus den Worten "Fan" und "Magazine" zusammen und bezeichnet Publikationen, die innerhalb einer subkulturellen Szene szeneinterne Informationen verbreiten. In der subkulturell geprägten rechtsextremistischen Szene informieren diese Publikationen über Musikgruppen, Tonträger, Konzerte sowie sonstige Szeneveranstaltungen. Aktivisten und rechtsextremistische Gruppierungen erhalten in Interviews Gelegenheit zur Selbstdarstellung und zur Verbreitung ihres extremistischen Gedankengutes. Gefährder Ein Gefährder ist eine Person, zu der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des SS 100a StPO, begehen wird. Die Einstufung einer Person als Gefährder erfolgt durch die Polizei ( Relevante Person). Gemeinsames Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) Das GETZ hat am 15. November 2012 seine Arbeit aufgenommen. Ziel ist die Bekämpfung des Rechts-, Links-, Ausländerextremismus/ -terrorismus, Spionage und Proliferation. Ziel ist es, die Fachexpertise aller Behörden unmittelbar zu bündeln und einen möglichst lückenlosen und schnellen Informationsfluss sicherzustellen. Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) Das 2004 eingerichtete "Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum" (GTAZ) in BerlinTreptow mit einer "Nachrichtendienstlichen Informationsund Analysestelle" (NIAS) sowie einer "Polizeilichen Informationsund Analysestelle" (PIAS) konzentriert die Experten für Terrorismusabwehr der deutschen Sicherheitsbehörden an einem Ort. Im GTAZ sind die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, das Bundeskriminalamt (BKA), die Landeskriminalämter (LKÄ) und der Bundesnachrichtendienst (BND) eingebunden. Weitere Teilnehmer sind die Bundespolizei (BPOL), das Zollkriminalamt (ZKA), das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD), das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und Vertreter der Generalbundesanwaltschaft. Die Abstimmung von Bewertungen und Maßnahmen bei sicherheitsrelevanten Sachverhalten mit Terrorismusbezug wird erleichtert und beschleunigt. Gentrifizierung Der Begriff beschreibt die Umstrukturierung ganzer Wohnviertel und Stadtteile zu hochwertigen Wohnquartieren und damit einhergehend die Veränderung der Wohnbevölkerung. Dieses Themenfeld kommt häufig in Ballungsräumen vor. Islamismus Der Begriff des Islamismus bezeichnet eine religiös motivierte Form des politischen Extremismus. Islamisten sehen in den Schriften und Geboten des Islam nicht nur Regeln für die Ausübung der Religion, sondern auch Handlungsanweisungen für eine islamistische Staatsund Gesellschaftsordnung. Ein Grundgedanke dieser islamistischen Ideologie ist die Behauptung, alle Staatsgewalt könne ausschließlich von Gott (Allah) ausgehen. Damit richten sich islamistische Bestrebungen gegen die Vorschriften des Grundgesetzes, insbesondere gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Islamisten halten die Etablierung einer islamischen Gesellschaftsordnung für unabdingbar. Dieser Ordnung sollen letztlich sowohl Muslime als auch 89
  • Jihad häufig als religiöse Legitimation für Terroranschläge verwendet. Kameradschaften, rechtsextremistische Unter dem Begriff "Kameradschaften" werden i. d. R. neonazistische lokale
  • Gegensatz zu den Cliquen der subkulturell geprägten gewaltbereiten rechtsextremistischen Szene - deutlich durch den Willen zu politischer Aktivität geprägt. Obwohl
Nicht-Muslime unterworfen werden. Sonderformen des Islamismus sind der Salafismus () und der islamistische Terrorismus (). Islamistischer Terrorismus Mit dem Begriff "islamistischer Terrorismus" wird Terrorismus () bezeichnet, der sich unter Berufung auf den Islam bzw. dessen selektive Auslegung und politische Instrumentalisierung darauf abzielt, eine nach eigener Auffassung "islamische Ordnung" bzw. einen "islamischen Staat" zu errichten. Dem "islamistischen Terrorismus" werden sunnitische Gruppierungen, hierunter sowohl salafistische (z. B. "al-Qaida") als auch nicht-salafistische (z. B. HAMAS), sowie schiitische Gruppierungen (z. B. "Hizb Allah") zugerechnet. Jihad Die wörtliche Übersetzung dieses Begriffs ist "Anstrengung" oder "Bemühung". Es gibt zwei Formen des Jihad: die geistig-spirituelle Bemühung des Gläubigen um das richtige religiöse und moralische Verhalten gegenüber Gott und den Mitmenschen (sogenannter großer Jihad) und den kämpferischen Einsatz zur Verteidigung oder Ausdehnung des islamischen Herrschaftsgebiets (sogenannter kleiner Jihad). Von militanten islamistischen ( Islamismus) Gruppen wird der Jihad häufig als religiöse Legitimation für Terroranschläge verwendet. Kameradschaften, rechtsextremistische Unter dem Begriff "Kameradschaften" werden i. d. R. neonazistische lokale Gruppierungen verstanden. Sie umfassen meist etwa 10 bis 20 Mitglieder und sind - im Gegensatz zu den Cliquen der subkulturell geprägten gewaltbereiten rechtsextremistischen Szene - deutlich durch den Willen zu politischer Aktivität geprägt. Obwohl sie meist nur geringe vereinsähnliche Strukturen aufweisen, sind sie durch eine verbindliche Funktionsverteilung dennoch deutlich strukturiert. Mitglieder von Kameradschaften rechnen sich in der Regel den neonazistisch geprägten sogenannten "Freien Nationalisten" zu. Kritische Infrastrukturen (KRITIS) Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden. 90
  • Linksextremismus Mit diesem Begriff werden Bestrebungen () von Personenzusammenschlüssen bezeichnet, für die alle oder einige der folgenden Merkmale charakteristisch sind: * Bekenntnis
  • oder - je nach den konkreten Bedingungen - taktisch einzusetzende Kampfform. Linksextremistische Parteien und Gruppierungen lassen sich grob in zwei Hauptströmungen einteilen
Linksextremismus Mit diesem Begriff werden Bestrebungen () von Personenzusammenschlüssen bezeichnet, für die alle oder einige der folgenden Merkmale charakteristisch sind: * Bekenntnis zum Marxismus-Leninismus als "wissenschaftliche" Anleitung zum Handeln; daneben - je nach Ausprägung der Partei oder Gruppierung - Rückgriff auch auf Theorien weiterer Ideologen wie Stalin, Trotzki, Mao Tsetung und andere, * Bekenntnis zur sozialistischen oder kommunistischen Transformation der Gesellschaft mittels eines revolutionären Umsturzes oder langfristiger revolutionärer Veränderungen, * Bekenntnis zur Diktatur des Proletariats oder zu einer herrschaftsfreien (anarchistischen) Gesellschaft, * Bekenntnis zur revolutionären Gewalt als bevorzugte oder - je nach den konkreten Bedingungen - taktisch einzusetzende Kampfform. Linksextremistische Parteien und Gruppierungen lassen sich grob in zwei Hauptströmungen einteilen: * dogmatische Marxisten-Leninisten und sonstige revolutionäre Marxisten: In Parteien oder anderen festgefügten Vereinigungen organisiert, verfolgen sie die erklärte Absicht, eine sozialistische bzw. kommunistische Gesellschaftsordnung zu errichten, * Autonome, Anarchisten und sonstige Sozialrevolutionäre: In losen Zusammenhängen, seltener in Parteien oder formalen Vereinigungen agierend, streben sie ein herrschaftsfreies, selbstbestimmtes Leben frei von jeglicher staatlicher Autorität an. NADIS Das NAchrichtenDienstliche InformationsSystem und WissensNetz (NADIS WN) ist das zentrale Hinweisund Verbundsystem der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder für Personen und Objekte. Dieses System ist eine technische Plattform, auf der Amtsund Verbunddateien von Bund und Ländern unter einer einheitlichen Anwendungsoberfläche betrieben werden können. Neonationalsozialismus/Neonazismus Der Neonationalsozialismus bezieht sich auf die Weltanschauung des "Dritten Reiches" und macht diese zur Grundlage seiner politischen Zielvorstellungen. Elementare Bestandteile der neonationalsozialistischen Weltanschauung sind Rassismus und Nationalismus sowie die Forderung nach einem autoritären "Führerstaat" unter Ausschaltung der Gewaltenteilung. Proliferation Als Proliferation bezeichnet man die Weiterverbreitung von atomaren, biologischen oder chemischen Massenvernichtungswaffen und entsprechenden Waffenträgersystemen bzw. der zu deren Herstellung verwendeten Produkte einschließlich des dazu erforderlichen Know-how. 91
  • Anlage 1 - Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Politisch motivierte Kriminalität -Rechts2018 2019 Straftaten Gesamt 907 970 davon extremistisch 872 930 Propagandadelikte
  • davon Gewaltdelikte 1 0 Politisch motivierte Kriminalität -Links2018 2019 Straftaten Gesamt 249 279 davon extremistisch 89 92 Propagandadelikte
Anlage 1 - Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Politisch motivierte Kriminalität -Rechts2018 2019 Straftaten Gesamt 907 970 davon extremistisch 872 930 Propagandadelikte 665 687 davon extremistisch 665 687 143 Gewaltdelikte 43 49 davon extremistisch 43 49 Fremdenfeindliche Straftaten 231 216 davon extremistisch 231 216 davon Gewaltdelikte 39 24 Antisemitische Straftaten 54 51 davon Gewaltdelikte 1 0 Politisch motivierte Kriminalität -Links2018 2019 Straftaten Gesamt 249 279 davon extremistisch 89 92 Propagandadelikte 7 6 davon extremistisch 7 6 Gewaltdelikte 26 22 davon extremistisch 26 22 Fremdenfeindliche Straftaten 0 2 davon extremistisch 2 davon Gewaltdelikte 0 Antisemitische Straftaten 0 0 Politisch moPolitisch motiPolitisch Politisch tivierte Krimivierte Kriminamotivierte motivierte nalität - religilität - auslänKriminalität Kriminalität - öse Ideologie dische Ideolo- - religiöse ausländische gie Ideologie Ideologie 2018 2018 2019 2019 Straftaten Gesamt 6 13 5 2 davon extremistisch 6 13 5 2 Propagandadelikte 1 2 0 1 Gewaltdelikte 3 4 0 0 davon extremistisch 3 4 0 0 Fremdenfeindliche Strafta- 4 6 3 0 ten davon extremistisch 4 6 3 0 davon Gewaltdelikte 3 3 0 0 Antisemitische Straftaten 2 1 0 0 davon Gewaltdelikte 0 0 0 Quelle: LKA M-V 143 Zusätzlich 6 Gewalttaten durch "Reichsbürger und Selbstverwalter". 100
  • demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen: 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch
  • besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher
  • Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung
SS6 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, einen der in Absatz 3 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen, 2. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihnen gehörendes Gebiet abzutrennen, 3. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, den Bund, die Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen. (2) Eine Bestrebung im Sinne des Gesetzes ist insbesondere dann gegeben, wenn sie auf Gewaltanwendung gerichtet ist oder sonst ein kämpferisches und aggressives Verhalten gegenüber den in Absatz 3 genannten Grundsätzen erkennen lässt. (3) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen: 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, 2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, 4. die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, 5. die Unabhängigkeit der Gerichte, 6. der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft und 7. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. (4) Für einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdrücklich unterstützt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluss handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu beschädigen. (5) Betroffene Personen sind Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte für Tätigkeiten oder Bestrebungen gemäß SS 5 Abs. 1 vorliegen. Dritte sind Personen, bei denen keine derartigen Anhaltspunkte vorliegen. (6) Gewalt im Sinne dieses Gesetzes ist die Anwendung körperlichen Zwanges gegen Personen und die gewalttätige Einwirkung auf Sachen. 105
  • tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Vertrauensleute oder Verdeckte Mitarbeiter rechtswidrig einen Straftatbestand von erheblicher Bedeutung verwirklicht haben, soll der Einsatz
  • diese Personen unter Verletzung des SS 203 des Strafgesetzbuches rechtswidrig an die Verfassungsschutzbehörde weiterzugeben beabsichtigen, dürfen von dieser nicht entgegengenommen
(2) Vertrauensleute und Verdeckte Mitarbeiter dürfen weder zur Gründung von Bestrebungen nach SS 5 Absatz 1 Nr. 1, 3 oder 4 noch zur steuernden Einflussnahme auf derartige Bestrebungen eingesetzt werden. Sie dürfen in solchen Personenzusammenschlüssen oder für solche Personenzusammenschlüsse, einschließlich strafbarer Vereinigungen, tätig werden, um deren Bestrebungen aufzuklären. Im Übrigen ist im Einsatz eine Beteiligung an Bestrebungen nur zulässig, wenn sie 1. nicht in Individualrechte eingreift, 2. von den an den Bestrebungen Beteiligten derart erwartet wird, dass sie zur Gewinnung und Sicherung der Informationszugänge unumgänglich ist, und 3. nicht außer Verhältnis zur Bedeutung des aufzuklärenden Sachverhalts steht. Sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Vertrauensleute oder Verdeckte Mitarbeiter rechtswidrig einen Straftatbestand von erheblicher Bedeutung verwirklicht haben, soll der Einsatz unverzüglich beendet und die Strafverfolgungsbehörde unterrichtet werden. Über Ausnahmen nach Satz 4 entscheidet der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder sein Vertreter. (3) Über die Verpflichtung von Vertrauensleuten entscheidet der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder sein Vertreter. Als Vertrauensleute dürfen Personen nicht angeworben und eingesetzt werden, die 1. nicht voll geschäftsfähig, insbesondere minderjährig sind, 2. von den Geldoder Sachzuwendungen für die Tätigkeit auf Dauer als alleinige Lebensgrundlage abhängen würden, 3. an einem Aussteigerprogramm teilnehmen, 4. im Bundeszentralregister mit einer Verurteilung wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist, eingetragen sind, 5. Mitglied des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages, eines Landesparlaments oder Mitarbeiter eines solchen Mitglieds sind oder 6. berechtigt sind, in Strafsachen aus beruflichen Gründen das Zeugnis zu verweigern ( SSSS 53 und 53a der Strafprozessordnung ), wenn sie zur Beschaffung von Informationen über Sachverhalte eingesetzt werden sollen, auf die sich ihr Zeugnisverweigerungsrecht bezieht; Informationen, die diese Personen unter Verletzung des SS 203 des Strafgesetzbuches rechtswidrig an die Verfassungsschutzbehörde weiterzugeben beabsichtigen, dürfen von dieser nicht entgegengenommen werden. Der Leiter der Verfassungsschutzabteilung kann eine Ausnahme von Nummer 4 zulassen, wenn die Verurteilung nicht als Täter eines Totschlags ( SSSS 212 , 213 StGB ) oder einer allein mit lebenslanger Haft bedrohten Straftat erfolgt ist und der Einsatz zur Aufklärung von Bestrebungen, die auf die Begehung von in SS 3 Absatz 1 des Artikel 10-Gesetzes bezeichneten Straftaten gerichtet sind, unerlässlich ist. Im Falle einer Ausnahme nach Satz 3 ist der Einsatz nach höchstens sechs Monaten zu beenden, wenn er zur Erforschung der in Satz 3 genannten Bestrebungen nicht zureichend gewichtig beigetragen hat. Auch im Weiteren ist die Qualität der gelieferten Informationen fortlaufend zu bewerten. Das Ministerium für Inneres und Sport trägt der Parlamentarischen Kontrollkommission mindestens einmal im Jahr einen Lagebericht zum Einsatz von Vertrauensleuten vor. (4) Zum Absehen von der Verfolgung von im Einsatz begangenen Vergehen oder der Rücknahme einer bereits erhobenen Klage und der Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft findet SS 9a Absatz 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes Anwendung. 109
  • Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der berechtigten Interessen von Dritten geheimgehalten werden müssen oder
  • Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist dem Antragsteller die Rechtsgrundlage dieser Ablehnung mitzuteilen. Die antragstellende Person ist auf ihr Recht hinzuweisen
diese zum Schutz vor Gewalt oder vor Vorbereitungshandlungen zur Gewalt oder vor geheimdienstlichen Tätigkeiten, 5. die Daten gesperrt sind und ihre Trennung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand von anderen zu übermittelnden Daten möglich ist oder 6. besondere gesetzliche Übermittlungsregelungen entgegenstehen; die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimhaltungspflichten oder von Berufsoder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleibt unberührt. (2) Erweisen sich Daten nach ihrer Übermittlung als unrichtig, unvollständig, unzulässig gespeichert oder erhoben, so hat die übermittelnde Stelle den Empfänger unverzüglich darauf hinzuweisen, es sei denn, dass dies für die Beurteilung eines Sachverhaltes ohne Bedeutung ist. Unrichtige oder unvollständige Daten sind durch die übermittelnde Stelle gegenüber dem Empfänger zu berichtigen oder zu ergänzen, wenn durch die unrichtige oder unvollständige Übermittlung schutzwürdige Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt sein können. Die Benachrichtigung sowie Ergänzung sind aktenkundig zu machen und in der entsprechenden Datei zu vermerken. SS 26 Auskunft an betroffene Personen (1) Die Verfassungsschutzbehörde erteilt betroffenen Personen auf schriftlichen Antrag unentgeltlich Auskunft über zu ihrer Person gespeicherte Daten. Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empfänger von Übermittlungen. Über Daten aus Akten, die nicht zu der betroffenen Person geführt werden, wird Auskunft nur erteilt, soweit Daten, namentlich aufgrund von Angaben der betroffenen Person, mit angemessenem Aufwand auffindbar sind. Die Verfassungsschutzbehörde bestimmt Verfahren und Form der Auskunftserteilung nach pflichtgemäßem Ermessen. (2) Die Auskunftserteilung kann nur abgelehnt werden, soweit 1. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde, 2. die Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der berechtigten Interessen von Dritten geheimgehalten werden müssen oder 3. durch die Auskunftserteilung Informationsquellen gefährdet würden oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörde zu befürchten ist. Die Entscheidung trifft der Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder ein besonders von ihm beauftragter Mitarbeiter, der die Befähigung zum Richteramt besitzen soll. (3) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begründung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gefährdet würde. Die Gründe der Auskunftsverweigerung sind zu dokumentieren. (4) Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist dem Antragsteller die Rechtsgrundlage dieser Ablehnung mitzuteilen. Die antragstellende Person ist auf ihr Recht hinzuweisen, sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden zu können. Dem Landesbeauftragen für den Datenschutz ist auf sein Verlangen Auskunft zu erteilen. Stellt der Innenminister oder im Verhinderungsfall der Staatssekretär im Einzelfall fest, dass durch die Erteilung der Auskunft die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet würde, so darf die Auskunft nur dem Landesbeauftragten persönlich erteilt werden. Mitteilungen des Landesbeauftragten an die antragstellende Person dürfen keine Rückschlüsse auf den Kenntnisstand der Verfassungsschutzbehörde zulassen, sofern diese nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt. 119
  • starkes und leistungsfähiges Landesamt entgegenzustellen. Die Bedrohung durch den Rechtsextremismus hat in den vergangenen Jahren eine neue Qualität erreicht
  • sich zuletzt in den rechtsterroristisch
Vorwort Vo r w o r t Innensenator Andy Grote zum Verfassungsschutzbericht 2020 Liebe Leserinnen und Leser, wir alle gemeinsam erleben zurzeit eine der größten Herausforderungen unserer jüngeren Geschichte. Die Corona-Pandemie zwingt uns seit mehr als einem Jahr zu schmerzhaften Innensenator Andy Grote Maßnahmen und Einschränkungen - mit massiven Auswirkungen auf unser gesellschaftliches, politisches, wirtschaftliches und kulturelles Zusammenleben. Dies hatte und hat auch Folgen für die Arbeit unseres Verfassungsschutzes. Auch wenn Extremisten pandemiebedingt öffentlich weniger sichtbar waren, bleibt die Gefahr präsent. Verfassungsfeindliche Bewegungen und Gruppierungen bekämpfen nach wie vor ideologisch und auch mit Gewalt unsere freiheitliche Demokratie. Dabei haben wir festgestellt, dass sich manche Aktivität aus der analogen noch stärker als bisher in die virtuelle Welt verlagert hat. Insofern wird die Beobachtung extremistischer Bestrebungen im Internet und in den sozialen Netzwerken immer wichtiger; daher war die personelle und materielle Verstärkung unseres Nachrichtendienstes ein notwendiger und richtiger Schritt, um den vielfältigen Bedrohungen unserer Demokratie, auch im Internet, ein starkes und leistungsfähiges Landesamt entgegenzustellen. Die Bedrohung durch den Rechtsextremismus hat in den vergangenen Jahren eine neue Qualität erreicht, die sich zuletzt in den rechtsterroristisch 4
  • Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Reichsbürger und Selbstverwalter Scientology-Organisation Spionageabwehr und Wirtschaftsschutz Geheimund
Verfassungsschutz in Hamburg Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug Linksextremismus Rechtsextremismus Reichsbürger und Selbstverwalter Scientology-Organisation Spionageabwehr und Wirtschaftsschutz Geheimund Sabotageschutz Anhang
  • neues Kommunikationslayout vor. Foto: LfV HH Arbeitsfelder Arbeitsfelder sind Rechtsund Linksextremismus, extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug, die Spionagetätigkeit fremder
Verfassungsschutz in Hamburg Juni 2020: Der Hamburger Verfassungsschutz stellt auf der Pressekonferenz zum neuen Verfassungsschutzbericht sein neues Kommunikationslayout vor. Foto: LfV HH Arbeitsfelder Arbeitsfelder sind Rechtsund Linksextremismus, extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug, die Spionagetätigkeit fremder Nachrichtendienste und die Wirtschaftsspionage, die Scientology-Organisation sowie Reichsbürger und Selbstverwalter. Einen besonderen Beobachtungsschwerpunkt bilden seit 2001 der Islamismus und der islamistisch motivierte Terrorismus. Zu den weiteren Aufgaben des Verfassungsschutzes gehören der Geheimund Sabotageschutz. In den Beobachtungsbereichen des Extremismus darf der Verfassungsschutz - grundsätzlich anders als die Polizei - bereits im Vorfeld strafbarer Handlungen tätig werden. 4. Arbeitsweise und Befugnisse des Verfassungsschutzes Die Informationen, die das LfV zur Wahrnehmung seiner Aufgaben benötigt, beschafft es zum Teil aus offen zugänglichen Quellen, die grundsätzlich allen zur Verfügung stehen. Vorrangig zu nennen sind das Internet, Zeitungen und Zeitschriften, Broschüren, Flugblätter, Archive und Unterlagen anderer staatlicher Stellen. Neben der offenen Informationsgewinnung darf das LfV auch Informationen mit nachrichtendienstlichen Mitteln 22
  • Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheim gehalten werden
  • Auskunftserteilung abgelehnt, ist die betroffene Person auf die Rechts319
Anhang / Verfassungsschutzgesetz (HmbVerfSchG) 4. Abschnitt Auskunftserteilung und Datenschutz SS 23 Auskunftserteilung (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz erteilt der betroffenen Person über zu deren Person gespeicherte Daten auf Antrag unentgeltlich Auskunft. Zu personenbezogenen Daten in Akten erstreckt sich die Auskunft auf alle Daten, die über eine Speicherung gemäß SS 10 Absatz 1 BVerfSchG auffindbar sind. (2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit 1. eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung durch die Auskunftserteilung zu besorgen ist, 2. durch die Auskunftserteilung Quellen gefährdet sein können oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörden zu befürchten ist, 3. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder 4. die Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheim gehalten werden müssen. Die Entscheidung trifft die Leitung des Landesamtes für Verfassungsschutz oder ihre Stellvertretung. (3) Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empfängerinnen und Empfänger von Offenlegungen. (4) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begründung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gefährdet würde. Die Gründe der Auskunftsverweigerung sind aktenkundig zu machen. Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist die betroffene Person auf die Rechts319
  • demokratische Grundordnung richten. Insbesondere davon betroffen sind die demokratischen Linksextremismus Grundsätze der Trennung von Staat und Religion, der Volkssouveränität
  • sexuellen Selbstbestimmung und das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Rechtsextremismus Der Islamismus ist keine homogene Ideologie. Er lässt sich idealtypisch
Islamismus Zu unterscheiden sind die Begriffe "Islam" und "Islamismus". Verfassungsschutz in Hamburg Der Islam als Religion und dessen Ausübung ist durch Artikel 4 (Religionsfreiheit) Grundgesetz geschützt und wird somit nicht durch den Verfassungsschutz beobachtet. und Sicherheitsgefährdende Derextremistische Begriff "Islamismus" kennzeichnet hingegen eine verfassungsfeindliche Bestrebungen von Islamisten politische Ideologie (Weltanschauung). Wie jede andere Ideologie geht auch der Islamismus Sicherheitsgefährdende davon aus, dass und extremistische er allein für alle gesellschaftlichen Probleme die richtige Lösung Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug bietet. Vom Verfassungsschutz beobachtet werden deshalb alle islamistischen Formen, die sich zwar auf die Religion des Islam berufen, sich aber durch ihre Herrschaftsideologie gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Insbesondere davon betroffen sind die demokratischen Linksextremismus Grundsätze der Trennung von Staat und Religion, der Volkssouveränität, der freien Meinungsäußerung, der religiösen und sexuellen Selbstbestimmung und das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Rechtsextremismus Der Islamismus ist keine homogene Ideologie. Er lässt sich idealtypisch in zwei Obergruppen unterscheiden: gewaltorientiert (jihadistische) und reformorientiert (politische). Reichsbürger und Selbstverwalter Generell wird Islamismus vor allem durch folgende Merkmale geprägt: f Etablierung einer vermeintlich gottgewollten Gesellschaft ohne Trennung von Staat und Religion, Scientology-Organisation f Gottessouveränität steht über Volkssouveränität, f Ausgeprägter Antisemitismus, Spionageabwehr und Wirtschaftsschutz f Ablehnung wesentlicher Grundund Menschenrechte wie Meinungsund Religionsfreiheit und Gleichberechtigung, f Homogene Glaubensgemeinschaft, Abschaffung von IndiviGeheimund Sabotageschutz dualinteressen sowie Ablehnung des demokratischen Verfassungsstaates, f Potenzielle Akzeptanz Anhangvon Fanatismus und Gewalt.
  • Frankfurt am Main gegründet. Sie gilt als Auslandsvertretung der rechtsextremistischen türkischen "Partei der Nationalistischen Bewegung" ("Milliyetci Hareket Partisi
  • Umfeld türkischer Nationalisten und Rechtsextremisten firmiert ferner unter der Bezeichnung "Ülkücü" (übersetzt "Idealisten") und "Bozkurt" ("Graue Wölfe"). Die Bezeichnungen "Ülkücü
Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug 5.2. ADÜTDF/Türkische Nationalisten Die "Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e.V." ("Almanya Demokratik Ülkücü Türk Dernekleri Federasyonu", ADÜTDF) wurde 1978 in Frankfurt am Main gegründet. Sie gilt als Auslandsvertretung der rechtsextremistischen türkischen "Partei der Nationalistischen Bewegung" ("Milliyetci Hareket Partisi", MHP). Das Umfeld türkischer Nationalisten und Rechtsextremisten firmiert ferner unter der Bezeichnung "Ülkücü" (übersetzt "Idealisten") und "Bozkurt" ("Graue Wölfe"). Die Bezeichnungen "Ülkücü" und "Bozkurt" stehen letztlich immer für denselben Personenkreis türkischer Nationalisten. Ihre Ideologie kennzeichnet sich durch: Logo der ADÜTDF f den Turanismus/Panturkismus - die Idee der ethnischen und kulturellen Verbundenheit aller Turkvölker und daraus resultierende Gebietsansprüche; f eine türkische Auslegung des sunnitischen Islam; f eine ausgeprägte kurdenfeindliche Ausrichtung. Der ADÜTDF werden rund 10.000 Mitglieder und Unterstützer zugerechnet. Sie ist damit die größte Organisation türkisch-nationalistischer Bestrebungen in Deutschland. Der Ülkücü in Hamburg werden etwa 100 Personen zugerechnet; das Mobilisierungspotenzial liegt allerdings mit mehreren Hundert Personen deutlich höher. In Hamburg wird die ADÜTDF vom "Türkischen Kulturzentrum Hamburg e.V." repräsentiert. Die Aktivitäten der ADÜTDF in der realen Welt sind vorwiegend interne Veranstaltungen (unter anderem Vorträge, Musikbeiträge und Ähnliches). Im Internet sind Hamburger Nationalisten indes deutlich aktiver und reagieren zeitnah auf aktuelle politische und gesellschaftliche Entwicklungen. 103
  • dern sogar ausgeblendet. Diese Einstellung verstößt eindeutig gegen das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes. In den Unterrichten und Veranstaltungen des Instituts wird
  • Minderheit zu einer Mehrheit zu werden. Dazu sollten Muslime Rechtsund Politikwissenschaften studieren, um der Ummah dienen zu können. Mahmoud
Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Islamisten dern sogar ausgeblendet. Diese Einstellung verstößt eindeutig gegen das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes. In den Unterrichten und Veranstaltungen des Instituts wird zudem das Demokratieprinzip missachtet. Am 21. Februar 2020 fand im Institut eine Sonderveranstaltung zur bevorstehenden Bürgerschaftswahl statt. Im öffentlichen Schulsystem werde die islamische Erziehung überhaupt nicht berücksichtigt, die muslimischen Kinder würden angeblich einer Gehirnwäsche unterzogen. Ziel der anzustrebenden, länderübergreifenden "Ummah" (Gemeinschaft der Muslime) müsse es sein, von einer Minderheit zu einer Mehrheit zu werden. Dazu sollten Muslime Rechtsund Politikwissenschaften studieren, um der Ummah dienen zu können. Mahmoud A. forderte die Anwesenden auf, ein islamisches politisches System zu errichten. Es sei zwar aktuell nicht möglich, einen islamischen Status mit einem Scharia-System zu verwirklichen, jedoch könne man dies auf lange Sicht erreichen. Wahlen seien zwar grundsätzlich unislamisch, aber alle Muslime seien verpflichtet, auf ein islamisches System hinzuarbeiten - und unter dieser Voraussetzung dürfe man diejenigen wählen, mit denen man das Ziel erreichen könne. Die gewählten Politiker dürften aber auf keinen Fall die Gleichheit aller Religionen akzeptieren. In dieser Absicht, das Ziel einer islamistischen Gesellschaftsordnung auch durch Wahlen zu erreichen, fügt sich nahtlos die Gründung der "Friedenspartei" durch Mahmoud A. ein. Die Teilnahme an der Bürgerschaftswahl scheiterte nur knapp, da die erforderlichen Unterstützungsunterschriften erst kurz nach Abgabefrist abgegeben wurden. A. gab aber öffentlich sein Vorhaben bekannt, zur kommenden Bundestagswahl erneut anzutreten. In den Unterrichten des Mahmoud A. ist zudem ein deutlicher Antisemitismus erkennbar. Anfang 2020 behauptete er, dass alle Religionen angeblich unvollkommene Abwandlungen des Islam seien. Die Juden seien dabei im schlimmsten Irrtum. Sie würden Spendenpflichten aus Geiz nicht nachkommen. A. bemüht so ein klassisches Klischee des Antisemitismus. Am 1. Februar 2020 führte das Al-Azhari-Institut eine Kundgebung in Hamburg unter dem Motto: "Gemeinsam gegen Krieg - Gemeinsam für Frieden und Menschlichkeit" durch. An dieser Kundgebung nahmen circa 65

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