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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • www.verfassungsschutz.brandenburg.de/cms/detail.php/ lbm1.c.336513.de, abgerufen im Juni 2020.) Rechtsextremistische Ausländerorganisationen sind nationalistisch ülkücü-Bewegung geprägt und messen der eigenen Volksgruppe einen
  • Gedankengut beeinflusst. Zu diesem Spektrum gehört unter anderem die rechtsextremistische türkische Ülkücü-Bewegung, die in der Mitte des 20. Jahrhunderts
GLOSSAR ... ist eine politisch-ideologische Richtung, die auf Leo Trotzki (1879trotzkismus 1940), einen der Hauptakteure der russischen Oktoberrevolution 1917, zurückgeht. Ziel der Trotzkisten sind eine "permanente Revolution" und die "Diktatur des Proletariats" unter ihrer Führung. Trotzkistische Parteien stehen abseits von den übrigen kommunistischen Parteien. Um dennoch über ihre engen Zirkel hinaus Einfluss zu gewinnen, bedienen sich Trotzkisten der Methode des gezielten Unterwanderns (Entrismus). (Vgl. http://www.verfassungsschutz.brandenburg.de/cms/detail.php/ lbm1.c.336513.de, abgerufen im Juni 2020.) Rechtsextremistische Ausländerorganisationen sind nationalistisch ülkücü-Bewegung geprägt und messen der eigenen Volksgruppe einen höheren Stellenwert zu als anderen Ethnien. Ihrer Ideologie liegt ein übersteigertes Nationalbewusstsein zugrunde. Das Menschenbild solcher Gruppierungen ist stark von rassistischem Gedankengut beeinflusst. Zu diesem Spektrum gehört unter anderem die rechtsextremistische türkische Ülkücü-Bewegung, die in der Mitte des 20. Jahrhunderts in der Türkei entstand. Ziel der Ülkücü-Bewegung ist der Schutz des Türkentums sowie die Errichtung von "Turan", einem (fiktiven) ethnisch homogenen Staat unter Führung der Türken, der die Siedlungsgebiete der Turkvölker umfasst und - je nach ideologischer Lesart - vom Balkan bis nach Westchina oder sogar Japan reicht. (Vgl. https://www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/afauslaenderextremismus-ohne-islamismus/was-istauslaenderextremismus/rechtsextremistische-tuerken, unter dieser Adresse die komplette Fassung des oben gekürzten Glossareintrags, abgerufen im Juni 2020.) ... bezeichnet allgemein die Gemeinschaft der Muslime. umma ... ist nach Art. 9 Abs. 2 GG möglich, wenn der Zweck oder die TätigVereinsverbot keit des Vereins den Strafgesetzen zuwiderläuft oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet. Erst wenn dies durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, wird nach SS 3 Abs. 1 Vereinsgesetz der Verein als verboten behandelt. Ein Vereinsverbot wird durch den Landesbzw. Bundesinnenminister erlassen. (Vgl. http://www.verfassungsschutz.de/de/service/glossar/_lV, abgerufen im Juni 2020.) ... sind laut dem HSÜVG im öffentlichen Interesse geheimhaltungsVerschlusssachen bedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse unabhängig von ihrer Darstellungsform. Sie werden entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung eingestuft. Eine Verschlusssache wird entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit in folgender aufsteigender Wichtigkeit eingestuft: VS - Hessischer Verfassungsschutzbericht 2019 - 347
  • Verschlusssachen sowie deren Kennzeichnung und Aufbewahrung. Völkischer kollektivismus/ Das rechtsextremistische Motto "Du bist nichts, dein Volk ist alles!" "Volksgemeinschaft" verdeutlicht
  • Ideologie des völkischen Kollektivismus, die in vielen Ausprägungen rechtsextremistischer Ideologie eine zentrale Rolle spielt. "Volksgemeinschaft" war ein zentraler Begriff
  • Interessen der "Volksgemeinschaft" zu Lasten der Interessen und Rechte des Einzelnen führt zu einer Aushöhlung der Grundrechte. Daher steht
  • Kontrollelemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung fehlen, zum Beispiel das Recht des Volks, die Staatsgewalt in Wahlen auszuüben oder das Recht
GLOSSAR Nur für den Dienstgebrauch, VS - Vertraulich, Geheim, Streng Geheim. Die Verschlusssachenanweisung (VS-Anweisung, VSA) für das Land Hessen regelt als Verwaltungsvorschrift den materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen sowie deren Kennzeichnung und Aufbewahrung. Völkischer kollektivismus/ Das rechtsextremistische Motto "Du bist nichts, dein Volk ist alles!" "Volksgemeinschaft" verdeutlicht die Ideologie des völkischen Kollektivismus, die in vielen Ausprägungen rechtsextremistischer Ideologie eine zentrale Rolle spielt. "Volksgemeinschaft" war ein zentraler Begriff im Nationalsozialismus. Nationalsozialisten verstanden darunter eine Schicksalsgemeinschaft, in der die Interessen des Einzelnen bedingungslos der Gemeinschaft der "Volksgenossen" untergeordnet wurden. Das Wohl der so definierten "Volksgemeinschaft" ging allen anderen Interessen vor. Die pauschale Überbewertung der Interessen der "Volksgemeinschaft" zu Lasten der Interessen und Rechte des Einzelnen führt zu einer Aushöhlung der Grundrechte. Daher steht der völkische Kollektivismus im Widerspruch zum Menschenbild des Grundgesetzes, das die Würde jedes einzelnen Menschen und die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit in den Mittelpunkt stellt. Der Staat wird im völkischen Kollektivismus als "ethnisch-rassisch" homogene "Volksgemeinschaft" angesehen. Der vermeintlich einheitliche Wille des Volks soll dabei von staatlichen Führern intuitiv umgesetzt werden. In einem so verstandenen autoritären Staat würden damit wesentliche Kontrollelemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung fehlen, zum Beispiel das Recht des Volks, die Staatsgewalt in Wahlen auszuüben oder das Recht auf Bildung und Ausübung einer Opposition. (Vgl. http://www.verfassungsschutz.bayern.de/rechtsextremismus/ definition/ideologie/voelkischer_kollekivismus/index.html, abgerufen im Juni 2020.) weiße Rose In den Jahren 1942/43 verbreitete die Münchner Gruppe Weiße Rose sechs Flugblätter gegen das nationalsozialistische Regime. Den Kern der Gruppe bildeten die Studenten Hans Scholl (1918 bis 1943) und Sophie Scholl (1921 bis 1943), Alexander Schmorell (1917 bis 1943), Christoph Probst (1919 bis 1943), Willi Graf (1918 bis 1943) und der Professor Kurt Huber (1893 bis 1943). Weitere Studenten, Schüler, Lehrer, Professoren, Ärzte, Schriftsteller und Buchhändler hatten losen Kontakt zur Weißen Rose. In einer ersten Aktionsphase im Juni/Juli 1942 veröffentlichte die Gruppe vier "Flugblätter der Weißen Rose" in einer Auflage von jeweils etwa 100 Exemplaren. Verteilt wurden diese Flugblätter an einen kleinen Kreis ausgesuchter Adressaten, von denen die meisten Akademiker in München und Umgebung waren. Im Januar 1943 entstand ein fünftes Flugblatt. Es erschien in einer Auflage von 6.000 bis 9.000 und tauchte in mehreren Städten Süddeutschlands und in Österreich auf. Ab Februar 1943 unternahm die Gruppe nächtliche Aktionen, bei denen sie verschiedene Gebäude in München mit Parolen wie "Nieder mit Hitler", "Hitler 348 - Hessischer Verfassungsschutzbericht 2019
  • gegen Personen richten, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass sie 1. an den Bestrebungen oder Tätigkeiten beteiligt sind
  • Kernbereich privater Lebensgestaltung oder 2. bei einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt, einem Kammerrechtsbeistand, einer der in SS 53 Abs. 1 Satz
GESETZ ZUR NEUAUSRICHTUNG DES LFV wenn sie darauf gerichtet sind, Gewalt anzuwenden oder Gewaltanwendung vorzubereiten. (3) Die Maßnahme darf sich nur gegen Personen richten, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass sie 1. an den Bestrebungen oder Tätigkeiten beteiligt sind, oder 2. im Zusammenhang mit einer Person nach Nr. 1 stehen und durch die Maßnahme Erkenntnisse, die nicht gleichermaßen nach Nr. 1 zu gewinnen sind, über die Bestrebungen oder Tätigkeiten gewonnen werden können. Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden. (4) Über die Anordnung einer langfristigen Observation nach Abs. 2 entscheidet die Behördenleitung oder ihre Vertretung. Die Anordnung ergeht schriftlich. Bei Gefahr im Verzug kann die zuständige Abteilungsleitung oder deren Vertretung die Anordnung treffen; die Entscheidung nach Satz 1 ist unverzüglich nachzuholen. Die Anordnung ist auf höchstens drei Monate zu befristen. Verlängerungen um jeweils nicht mehr als drei weitere Monate sind zulässig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen. (5) In der Anordnung einer langfristigen Observation nach Abs. 2 sind anzugeben: 1. die Person, gegen die sich die Maßnahme richtet, soweit möglich, mit Name und Anschrift, 2. Art, Umfang und Dauer der Maßnahme sowie 3. die wesentlichen Gründe. (6) Die Maßnahme ist unzulässig, soweit tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass durch sie allein Erkenntnisse gewonnen werden würden 1. aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung oder 2. bei einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt, einem Kammerrechtsbeistand, einer der in SS 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 oder 4 der Strafprozessordnung genannten Person oder einer diesen nach SS 53a Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung gleichstehenden Person, über die der Berufsgeheimnisträger das Zeugnis verweigern dürfte. Erfolgen Maßnahmen bei einem der im Übrigen in SS 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bis 3b oder 5 der Strafprozessordnung genannten Berufsgeheimnisträger oder einer diesen nach SS 53a Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung gleichstehenden Person, sind das öffentliche Interesse an den von dem Berufsgeheimnisträger wahrgenommenen Aufgaben und das Interesse an der Geheimhaltung der diesem anvertrauten oder bekannt gewordenen Tatsachen besonders zu berücksichtigen. Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 gelten nicht bei Maßnahmen zur Aufklärung von eigenen Bestrebungen oder Tätigkeiten der genannten zeugnisverweigerungsberechtigten Personen. (7) Ergeben sich während der Maßnahme tatsächliche Anhaltspunkte im Sinne von Abs. 6 Satz 1, ist die Maßnahme unverzüglich zu unterbrechen, sobald dies ohne Gefährdung eingesetzter Personen möglich ist. Bestehen insoweit Zweifel, darf nur eine automatische Aufzeichnung fortgesetzt werden. Sind das Abhören und Beobachten nach Satz 1 unterbrochen worden, so darf die Maßnahme fortgeführt werden, wenn keine Anhaltspunkte nach Abs. 6 Satz 1 vorliegen. Automatische Aufzeichnungen nach Satz 2 sind dem Amtsgericht am Sitz des Landesamts unverzüglich vorzulegen. Das Gericht entscheidet unverzüglich über die Verwertbarkeit oder Löschung; SS 8 Abs. 8 Satz 2 gilt entsprechend. Soweit Erkenntnisse im Sinne von Abs. 6 Satz 1 durch die Maßnahme erlangt worden sind, dürfen sie nicht verwertet werden. Aufzeichnungen hierüber sind unverzüglich zu löschen. Die Tatsachen der Erfassung der Daten und der Löschung sind zu dokumentieren. Die Dokumentation darf ausschließlich für Zwecke der Datenschutzkontrolle verwendet werden. Die Dokumentation ist sechs Monate nach der Mitteilung oder nach Zustimmung der Behördenleitung zur endgültigen Nichtmitteilung nach Abs. 9 zu löschen. (8) Bei Gefahr im Verzug können Aufzeichnungen nach Abs. 7 Satz 2 unter Aufsicht einer oder eines Bediensteten, die oder der die Befähigung zum Richteramt hat, gesichtet werden. Die oder der Bedienstete entscheidet im Benehmen mit der oder dem 370 - Hessischer Verfassungsschutzbericht 2019
  • Kernbereich privater Lebensgestaltung oder 2. bei einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt, einem Kammerrechtsbeistand, einer der in SS 53 Abs. 1 Satz
GESETZ ZUR NEUAUSRICHTUNG DES LFV (2) Über die Verpflichtung von Vertrauensleuten entscheidet die Behördenleitung oder ihre Vertretung. Vertrauensleute müssen nach ihren persönlichen und charakterlichen Voraussetzungen für die Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz geeignet sein. Diese Eignung ist fortlaufend durch das Landesamt zu überprüfen. Als Vertrauensleute dürfen Personen nicht angeworben und eingesetzt werden, die 1. nicht voll geschäftsfähig, insbesondere minderjährig sind, 2. von den Geldoder Sachzuwendungen für die Tätigkeit auf Dauer als alleinige Lebensgrundlage abhängen würden, 3. an einem Aussteigerprogramm teilnehmen, 4. Mitglied des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages, eines Landesparlaments oder Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eines solchen Mitglieds sind oder 5. im Bundeszentralregister mit einer Verurteilung wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist, eingetragen sind. Die Behördenleitung oder ihre Vertretung kann eine Ausnahme von Satz 4 Nr. 5 zulassen, wenn die Verurteilung nicht als Täter eines Totschlags (SSSS 212, 213 des Strafgesetzbuchs) oder einer allein mit lebenslanger Haft bedrohten Straftat erfolgt ist und der Einsatz zur Aufklärung von Bestrebungen unerlässlich ist, die auf die Begehung von in SS 3 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes oder SS 100b Abs. 2 der Strafprozessordnung bezeichneten Straftaten gerichtet sind. Im Falle einer Ausnahme nach Satz 5 ist der Einsatz nach höchstens sechs Monaten zu beenden, wenn er zur Erforschung der in Satz 5 genannten Bestrebungen nicht zureichend gewichtig beigetragen hat. Auch im Weiteren ist die Qualität der gelieferten Informationen fortlaufend zu bewerten. SS14 SCHRANKEN NACHRICHTENDIENSTLICHER MITTEL (1) Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen hat das Landesamt diejenige zu treffen, die den Einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigt. (2) Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht. (3) Eine Maßnahme ist nur zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann. (4) Eine Maßnahme ist unzulässig, soweit tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass durch sie allein Erkenntnisse gewonnen werden würden 1. aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung oder 2. bei einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt, einem Kammerrechtsbeistand, einer der in SS 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 oder 4 der Strafprozessordnung genannten Person oder einer diesen nach SS 53a Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung gleichstehenden Person, über die der Berufsgeheimnisträger das Zeugnis verweigern dürfte. Erfolgen Maßnahmen bei einem der im Übrigen in SS 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bis 3b oder 5 der Strafprozessordnung genannten Berufsgeheimnisträger oder einer diesen nach SS 53a Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung gleichstehenden Person, sind das öffentliche Interesse an den von dem Berufsgeheimnisträger wahrgenommenen Aufgaben und das Interesse an der Geheimhaltung der diesem anvertrauten oder bekannt gewordenen Tatsachen besonders zu berücksichtigen. Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 gelten nicht bei Maßnahmen zur Aufklärung von eigenen Bestrebungen oder Tätigkeiten der genannten zeugnisverweigerungsberechtigten Personen. (5) Ergeben sich während einer Maßnahme tatsächliche Anhaltspunkte im Sinne von Abs. 4 Satz 1, ist die Maßnahme unverzüglich zu unterbrechen, sobald dies ohne Gefährdung oder Enttarnung eingesetzter Personen möglich ist. Die Maßnahme darf fortgeführt werden, wenn keine Anhaltspunkte nach Abs. 4 Satz 1 mehr vorliegen. Soweit Erkenntnisse im Sinne von Abs. 4 Satz 1 durch eine Maßnahme erlangt worden sind, dürfen sie nicht verwertet werden. Aufzeichnungen hierüber sind unverzüglich zu löschen. Die Tatsachen der Erfassung der Daten und der Löschung sind zu doku372 - Hessischer Verfassungsschutzbericht 2019
  • Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, sie den Rechtsfrieden empfindlich stört und dazu geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit
GESETZ ZUR NEUAUSRICHTUNG DES LFV c) der Überprüfung der Verfassungstreue von Personen, die sich um Einstellung in den öffentlichen Dienst bewerben, mit deren Einwilligung, d) der sicherheitsbehördlichen Überprüfung von Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerbern, e) der sicherheitsbehördlichen Überprüfung von Ausländerinnen und Ausländern im Rahmen der Bestimmungen des Ausländerrechts, f ) der Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen nach dem Luftsicherheits-, Atom-, Waffen-, Jagdund Sprengstoffrecht, g) der Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen nach den bewachungsund gewerberechtlichen Vorschriften, insbesondere aa) der Zulassung von Personen für den zugangsgeschützten Sicherheitsbereich von Veranstaltungen, bb) von an der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge und ihren Außenstellen beschäftigtem Sicherheitspersonal, cc) von an kommunalen Flüchtlingsunterkünften eingesetztem Wachpersonal, h) der Überprüfung der Zuverlässigkeit von an der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge und ihren Außenstellen beschäftigten Dolmetscherinnen und Dolmetschern, i) der anlassbezogenen Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen und Organisationen, mit denen die Landesregierung zusammenarbeitet aa) in begründeten Einzelfällen, bb) anlässlich der erstmaligen Förderung von Organisationen mit Landesmitteln, sofern diese in Arbeitsbereichen zur Bekämpfung von verfassungsfeindlichen Bestrebungen tätig werden sollen, mit deren Einwilligung und der Möglichkeit zur Stellungnahme, j) der Zuverlässigkeitsüberprüfung von anstaltsfremden Personen nach den hessischen Vollzugsgesetzen, soweit im Einzelfall erforderlich, k) Ordensverfahren zur Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland - mit Ausnahme der Verdienstmedaille - und des Hessischen Verdienstordens, l) sonstigen Zuverlässigkeitsüberprüfungen und Überprüfungen von Personen, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist, m) im besonderen öffentlichen Interesse liegenden sonstigen Überprüfungen von Personen mit deren Einwilligung. (2) Informationen, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhoben wurden, dürfen an die Staatsanwaltschaften, die Finanzbehörden nach SS 386 Abs. 1 der Abgabenordnung, die Polizeien, die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden, die Behörden des Zollfahndungsdienstes sowie andere Zolldienststellen, soweit diese Aufgaben nach dem Gesetz über die Bundespolizei vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2978, 2979), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Mai 2017 (BGBl. I S. 1066) wahrnehmen, nur übermittelt werden 1. zur Abwehr einer im Einzelfall bestehenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person oder für solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Bundes oder eines Landes oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt, 2. wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass der Empfänger die Informationen zur Verhinderung, sonstigen Verhütung oder Verfolgung von Straftaten von erheblicher Bedeutung benötigt oder 3. wenn der Empfänger die Informationen auch mit eigenen Befugnissen in gleicher Weise hätte erheben können. Unter Straftaten von erheblicher Bedeutung nach Satz 1 Nr. 2 fallen Verbrechen im Sinne des SS 12 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs und schwerwiegende Vergehen im Sinne des SS 12 Abs. 2 des Strafgesetzbuchs, wenn die Straftat im Einzelfall mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, sie den Rechtsfrieden empfindlich stört und dazu geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigten. Unter den Voraussetzungen des SS 20 Abs. 1 Satz 1 und 2 sowie Abs. 2 Satz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes ist das Landesamt zur Übermittlung verpflichtet. 376 - Hessischer Verfassungsschutzbericht 2019
  • Tatsache ihrer Speicherung preisgegeben werden, die nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines
  • bedarf keiner Begründung. Sie enthält einen Hinweis auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf, dass sich
GESETZ ZUR NEUAUSRICHTUNG DES LFV SS26 AUSKUNFT (1) Das Landesamt erteilt der betroffenen Person über zu ihrer oder seiner Person gespeicherte Daten auf Antrag unentgeltlich Auskunft, soweit die betroffene Person hierzu auf einen konkreten Sachverhalt hinweist und ein besonderes Interesse an einer Auskunft darlegt. Legt die betroffene Person nach Aufforderung ein besonderes Interesse nicht dar, entscheidet das Landesamt nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Auskunft erstreckt sich nicht auf 1. die Herkunft der Daten und die Empfänger von Übermittlungen und 2. Daten, die nicht strukturiert in automatisierten Dateien gespeichert sind, es sei denn, die betroffene Person macht Angaben, die das Auffinden der Daten ermöglichen, und der für die Erteilung der Auskunft erforderliche Aufwand steht nicht außer Verhältnis zu dem von der betroffenen Person dargelegten Auskunftsinteresse. Das Landesamt bestimmt das Verfahren, insbesondere die Form der Auskunftserteilung, nach pflichtgemäßem Ermessen. (2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit durch sie 1. eine Gefährdung der Erfüllung der Aufgaben zu besorgen ist, 2. Nachrichtenzugänge gefährdet sein können oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise des Landesamts zu befürchten ist, 3. die öffentliche Sicherheit gefährdet oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes ein Nachteil bereitet würde oder 4. Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung preisgegeben werden, die nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheim gehalten werden müssen. Die Entscheidung trifft die Behördenleitung oder eine von ihr besonders beauftragte Mitarbeiterin oder ein von ihr besonders beauftragter Mitarbeiter. (3) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begründung. Sie enthält einen Hinweis auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf, dass sich die betroffene Person an die Hessische Datenschutzbeauftragte oder den Hessischen Datenschutzbeauftragten wenden kann. Mitteilungen der oder des Hessischen Datenschutzbeauftragten an die betroffene Person dürfen ohne Zustimmung des Landesamts keine Rückschlüsse auf den Kenntnisstand des Landesamts zulassen. SS27 DATEIANORDNUNGEN (1) Für den erstmaligen Einsatz einer automatisierten Datei nach SS 16 trifft das Landesamt in einer Dateianordnung, die der Zustimmung des für den Verfassungsschutz zuständigen Ministeriums bedarf, die in SS 14 Abs. 1 Satz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes genannten Festlegungen. Die oder der Hessische Datenschutzbeauftragte ist vor Erlass einer Dateianordnung anzuhören. Das Gleiche gilt für wesentliche Änderungen von Dateianordnungen. Das Landesamt führt ein Verzeichnis der geltenden Dateianordnungen. (2) Das Landesamt hat in angemessenen Abständen die Notwendigkeit der Weiterführung oder Änderung der Dateien zu überprüfen. (3) Ist im Hinblick auf die Dringlichkeit der Aufgabenerfüllung die vorherige Mitwirkung der in Abs. 1 genannten Stellen nicht möglich, so kann das Landesamt eine Sofortanordnung treffen. Das Verfahren nach Abs. 1 ist unverzüglich nachzuholen. Hessischer Verfassungsschutzbericht 2019 - 379
  • Terrorismusabwehrzentrum - GTAZ, Gemeinsames Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus, des Linksextremismus/-terrorismus, des Ausländerextremismus/-terrorismus und der Spionage einschließlich
Die in Berichten, Lagebildern und Analysen zusammengefassten Erkenntnisse ermöglichen es der Landesregierung, rechtzeitig Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzuleiten. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben übermittelt das AfV relevante Erkenntnisse unverzüglich nach Bekanntwerden an die Strafverfolgungsbehörden. Das AfV ist in den gemeinsamen Informationsund Kommunikationsplattformen der deutschen Sicherheitsbehörden (Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum - GTAZ, Gemeinsames Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus, des Linksextremismus/-terrorismus, des Ausländerextremismus/-terrorismus und der Spionage einschließlich proliferationsrelevanter Aspekte - GETZ) vertreten. Des Weiteren obliegen dem AfV Mitwirkungspflichten im Bereich des Geheimund Sabotageschutzes (z. B. Sicherheitsüberprüfungen für in sicherheitsempfindlichen Bereichen tätige Personen). Das ThürVerfSchG sieht in SS 5 zudem eine geeignete Informationsund Öffentlichkeitsarbeit des Amtes vor. Zudem bestehen ausführliche Regelungen über Umfang und Grenzen des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel einschließlich des Schutzes des Kernbereichs privater Lebensgestaltung 1 sowie die beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel einzuhaltenden Verfahren. Die Zusammenarbeit von Verfassungsschutz und Polizei in der Thüringer Informationsund Auswertungszentrale (TIAZ) wurde in einer eigenständigen gesetzlichen Regelung verankert. 2 1 Der Kernbereich privater Lebensgestaltung stellt einen Raum höchstpersönlicher Privatheit dar, welcher verfassungsmäßig geschützt und einem Zugriff durch staatliche Überwachungsmaßnahmen vollumfänglich entzogen ist. Hinweise auf begangene oder geplante Straftaten fallen aufgrund ihres Sozialbezugs nicht hierunter. Einfachgesetzliche Regelungen zum Schutz des Kernbereiches privater Lebensführung finden sich etwa in SS 10 Abs. 6 ThürVerfSchG und SS 3a Artikel 10-Gesetz (G10). 2 Siehe dazu SS 4 Abs. 4 ThürVerfSchG. 8
  • erfolgten Anfragen von Präventionsräten aus Thüringen - inhaltlich ausgerichtet gegen rechtsextremistische Tendenzen in Kommunen. Durch den Kontakt zu den Präventionsräten
  • Ansprechpartner für Kommunen zu sein und diesen Hinweise zu rechtsextremistischen Entwicklungen zu geben
Der Thüringer Verfassungsschutz arbeitet bei der Planung und Durchführung seiner Vorträge mit Multiplikatoren von Institutionen und Organisationen zusammen. Die Vorträge des Verfassungsschutzes haben nicht in erster Linie Bildungscharakter, sondern sie unterstützen die Sensibilisierung und die Aufklärung. Damit dienen sie auch den allgemeinen Zielen der Öffentlichkeitsarbeit der Verfassungsschutzbehörden in Deutschland: - Informationen über aktuelle Strömungen und Phänomene im Bereich des politischen Extremismus und Terrorismus, - Vermittlungen von Informationen über Symbolik, Erscheinungsformen, Aktionsformen und relevante Akteure bestimmter Phänomenbereiche, - gleichzeitige Vermittlung eines Ansprechpartners sowie das Angebot, sich bei Fragen oder Unklarheiten hinsichtlich vermeintlicher extremistischer Bestrebungen an das Amt zu wenden, - Informationen über die gesetzlichen Aufgaben, die Arbeitsweise und die Kontrolle des Verfassungsschutzes, - Abbau gefestigter gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus und anderer extremistischer Einstellungen. - Wichtige präventive Bausteine bei der Vermeidung religiöser Radikalisierungen und extremistischer Bestrebungen sind Wertevermittlung, die Förderung von Demokratie und Toleranz sowie Aufklärung über die Religionen. Gleichzeitig gilt es, Familienangehörigen und radikalisierungsgefährdeten Personen Beratungsangebote zum Ausstieg (z. B. Hotline, Aussteigerangebote) zur Verfügung zu stellen und den Dialog mit ihnen zu stärken. Mitarbeit in Präventionsräten Es erfolgten Anfragen von Präventionsräten aus Thüringen - inhaltlich ausgerichtet gegen rechtsextremistische Tendenzen in Kommunen. Durch den Kontakt zu den Präventionsräten ist es möglich, direkter Ansprechpartner für Kommunen zu sein und diesen Hinweise zu rechtsextremistischen Entwicklungen zu geben. 18
  • beschäftigt sich vorrangig mit dem Rechtsextremismus. Sie wurde bereits 2018 um die Module "Linksextremismus" und "Islamismus" erweitert. Teile der Ausstellung
brachte Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik zusammen, die in praxisnahen Vorträgen aktuelle Themenund Handlungsbereiche im Spannungsfeld "Sicherheit" aus verschiedenen Perspektiven beleuchteten. Darüber hinaus diskutierten die mehr als 100 Gäste die bestehende Gefährdungslage und die daraus resultierenden Herausforderungen und Chancen für Unternehmen. Darüber hinaus haben die Verfassungsschutzbehörden der ostdeutschen Flächenländer und Berlins am Verfassungstag, dem 23. Mai, in Schwerin ihr diesjähriges gemeinsames Symposium zu einem hochaktuellen Thema durchgeführt. Das Jahr 2019 erinnerte an bedeutende Daten deutscher Geschichte: 100 Jahre Weimarer Republik, 70 Jahre Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und 30 Jahre "Mauerfall". Im Rahmen des Symposiums wurde ausgehend von der zugrundeliegenden Konzeption des Grundgesetzes der Frage nachgegangen, ob und inwieweit dieser Anspruch heute gelebt wird und welche Gefährdungen für das demokratische Gemeinwesen heute und in Zukunft bestehen. Wanderausstellung Die Wanderausstellung des Thüringer Verfassungsschutzes "Feinde der Demokratie", richtet sich an alle interessierten Bürger. Diese Ausstellung soll einen ersten Überblick über die Gefahren des politischen Extremismus vermitteln, sie soll sensibilisieren und damit zu weiteren Aufklärungsmaßnahmen, z. B. zu Diskussionen anregen. Diese Ausstellung beschäftigt sich vorrangig mit dem Rechtsextremismus. Sie wurde bereits 2018 um die Module "Linksextremismus" und "Islamismus" erweitert. Teile der Ausstellung wurden z. B. bei Veranstaltungen der Bundeswehr in Gotha oder bei Kommunen gezeigt. Die Exposition ist von ihrer Stellfläche her so gehalten, dass sie auch auf engstem Raum gezeigt werden kann. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Ausstellung kann von allen interessierten Institutionen und Organisationen in Thüringen kostenfrei - je nach zeitlicher Verfügbarkeit - angefordert werden. 20
  • Verein unterhielt seit seiner Gründung vielfältige Verbindungen zu rechtsextremistischen Organisationen (z. B. "Gesellschaft für freie Publizistik" - GfP) und Parteien
  • für die im Programm angekündigten Vortragsveranstaltungen genutzt, sondern verschiedenen rechtsextremistischen Gruppierungen zur Verfügung gestellt. 10 Im Jahr 2011 erwarb eine
demokratischen Verfassungsstaat und versucht, mit geschichtsrevisionistischem Gedankengut Anschluss an weitere Kreise der Gesellschaft zu erlangen. Der Verein unterhielt seit seiner Gründung vielfältige Verbindungen zu rechtsextremistischen Organisationen (z. B. "Gesellschaft für freie Publizistik" - GfP) und Parteien (z. B. NPD) sowie in die neonazistische Szene (Kameradschaften). Seit 2011 verfügt der Verein über eine Immobilie in Guthmannshausen, die als "Kulturund Tagungsstätte" genutzt wird. 10 Veranstaltungen im Vereinssitz Guthmannshausen: 16./17. Februar Vortragwochenende 23./24. März Vortragswochenende 13. April Vortragsveranstaltung 27./28. April Vortragswochenende 19. Mai Vortrag 18./19. Mai "Drei-Generationen-Wochenende" 22./23. Juni Vortragsveranstaltung 3./4. August 5. Sommerfest des Vereins 21./22. September Vortragswochenende 12. Oktober Zeitzeugenvortrag 19./20. Oktober Vortragswochenende 14./15. November Arbeitseinsatz 16./17. November Vortragswochenende 21./22. Dezember "Drei-Generationen-Wochenende" Auf dem weitläufigen Grundstück in Guthmannshausen befindet sich eine sog. Kulturund Tagungsstätte, die bis zu 180 Zuhörern und ca. 30 Übernachtungsgästen Platz bietet. Diese Räumlichkeiten werden nicht nur für die im Programm angekündigten Vortragsveranstaltungen genutzt, sondern verschiedenen rechtsextremistischen Gruppierungen zur Verfügung gestellt. 10 Im Jahr 2011 erwarb eine als Privatperson auftretende Käuferin die zuvor in Landesbesitz befindliche Immobilie in Guthmannshausen. Später wurde bekannt, dass die neue Eigentümerin seit dem Jahr 2010 dem Verein "Gedächtnisstätte e.V." angehören soll. Die vom Freistaat Thüringen daraufhin wegen arglistiger Täuschung angestrengte Anfechtungsklage wies das Landgericht Erfurt mit Urteil vom 26. April 2013 als unbegründet zurück. 33
  • Kommunalwahlkampfes des von Frenck geführten BZH. Es trat die rechtsextremistische Band "Sturmwehr" auf. Redebeiträge lieferten Frenck und Sebastian Schmidtke
  • Sebastian Schmidtke auf. Das einschlägige musikalische Programm bestritten die rechtsextremistische Band "Sleipnir" und der Liedermacher "Barny". 14 Thüringer Bands
1. Juni Liederabend "FLAK" 8. September Kinderbasar 14. September "Gegen staatliche Repression - "FLAK" (Balladen), Axel Schlim"Musik & Redebeiträge für die Verper, Tobias Winter ("Bienensammlungs- & Meinungsfreiheit in mann") Deutschland" 8. oder 9. November Liederabend "Kategorie C" 14. Dezember Kennenlernabend für Patrioten 21. Dezember Weihnachtsaktion für Kinder und Axel Schlimper Familien Tabelle 2: Veranstaltungen im Szeneobjekt "Goldener Löwe" 14 Hervorzuheben sind insbesondere folgende Versammlungen: BZH-Versammlung am 4. Mai mit Auftritt von "Sturmwehr" Unter dem Motto "Europäischer Traum - Für ein Europa der Vaterländer - Gemeinsame Probleme bekämpfen" fand am 4. Mai auf dem Gartengrundstück der Gaststätte "Goldener Löwe" eine von Frenck angemeldete und organisierte Kundgebung statt. Dabei wurden 263 Anreisen aus acht Bundesländern sowie Österreich festgestellt. Die Veranstaltung war Teil des Kommunalwahlkampfes des von Frenck geführten BZH. Es trat die rechtsextremistische Band "Sturmwehr" auf. Redebeiträge lieferten Frenck und Sebastian Schmidtke, ein früherer NPD-Funktionär aus Berlin, der nach Thüringen verzog. Versammlung "BZH in Stadt & Kreistag - Musik und Redebeiträge für eine bessere Heimat" am 25. Mai Die von Frenck angemeldete Versammlung stand ebenfalls im Zeichen des BZH-Kommunalwahlkampfes. Zu dem Treffen im Gartenbereich der Gaststätte "Goldener Löwe" fanden sich bis zu 162 Teilnehmer aus Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bayern und Hessen ein. Als Redner trat wiederum Sebastian Schmidtke auf. Das einschlägige musikalische Programm bestritten die rechtsextremistische Band "Sleipnir" und der Liedermacher "Barny". 14 Thüringer Bands und Liedermacher sowie Musikprojekte, denen auch Thüringer angehören wurden fett gedruckt. 38
  • verhindert 0 3 1 Tabelle 3: Statistik rechtsextremistische Konzertveranstaltungen Im Berichtszeitraum fanden acht Konzerte der rechtsextremistischen Szene in Thüringen statt
Jahr 2017 2018 2019 Konzerte 11 9 8 davon aufgelöst 1 0 1 verhindert 0 3 1 Tabelle 3: Statistik rechtsextremistische Konzertveranstaltungen Im Berichtszeitraum fanden acht Konzerte der rechtsextremistischen Szene in Thüringen statt, davon wurde ein Konzert polizeilich aufgelöst. Ein weiteres Konzert wurde bereits im Vorfeld verhindert. Die Konzerte fanden vorwiegend in den Veranstaltungsobjekten in Kirchheim und Ronneburg statt. Datum Ort Teilnehmerzahl (angekündigte) Bands/Liedermacher 2. Februar Apolda (auf59 "Exzess" u. A. gelöst) 16. Februar Sonneberg - (verhindert) 23. Februar Ronneburg nicht bekannt "Todesmarsch", "Acherontas", zwei weitere Bands 27. April Kirchheim 216 Scott und Steve von "Fortress", "Kraftschlag", "Killuminati", "Notwehr", Caroline von "Snöfrid" 25. Mai Kirchheim 250 "Kraft durch Froide", "Berlin Breed", "Kommando Skin", "True Aggression", "Eskalation" 15. Juni Sonneberg 60 "Sköll Dagaz", "Heiliger Krieg solo", "Ostfront", zwei Überraschungsbands 19. Oktober Kirchheim 190 "Legion of Thor", "D.S.T.", "FLAK", "Projekt Chaos" 26. Oktober Ronneburg nicht bekannt "Burning Hate", "Feindnah", "Fight Tonight" 41
  • Years", "Oidoxie", "Odwet 88", "M.A.T. Project" Tabelle 4: Übersicht rechtsextremistische Konzertveranstaltungen 15 Jahr 2017 2018 2019 Liederabende
  • verhindert 1 0 1 Tabelle 5: Statistik rechtsextremistische Liederabende Es fanden 13 Liederabende in Thüringen statt, wovon einer polizeilich aufgelöst
14. Dezember Ronneburg 82 "Thoytonia", "12 Golden Years", "Oidoxie", "Odwet 88", "M.A.T. Project" Tabelle 4: Übersicht rechtsextremistische Konzertveranstaltungen 15 Jahr 2017 2018 2019 Liederabende 11 9 13 davon aufgelöst 0 0 1 verhindert 1 0 1 Tabelle 5: Statistik rechtsextremistische Liederabende Es fanden 13 Liederabende in Thüringen statt, wovon einer polizeilich aufgelöst wurde. Ein weiterer Liederabend konnte bereits im Vorfeld verhindert werden. Wichtige Szeneobjekte für die Veranstaltungen waren u .a. das "Flieder Volkshaus" in Eisenach und das Gasthaus "Goldener Löwe" in Kloster Veßra. Datum Ort Teilnehmerzahl (angekündigte) Bands/Liedermacher 2. April Erfurt 55 "Lunikoff" 26. April Kloster Veßra nicht bekannt Scott und Steve von "Fortress" 11. Mai Eichsfeld nicht bekannt "Zeitnah" 1. Juni Südthüringen nicht bekannt "FLAK solo" 8. Juni Eisenach 80 "FLAK solo", "Hermunduren solo", "Zeitnah" vermutl. Sonneberg nicht bekannt "Unbeliebte Jungs" 22. Juni 20. Juli Kloster Veßra (ver- - "Frontalkraft akustik", "Flatlander" hindert) 20. Juli Eisenach - Ersatz70 "Frontalkraft akustik", "Flatlander" veranstaltung (aufgelöst) 20. Juli Eisenach - Ersatznicht bekannt "Frontalkraft akustik", "Flatlander" veranstaltung 15 Thüringer Bands und Liedermacher sowie Musikprojekte, denen auch Thüringer angehören wurden fett gedruckt. 42
  • November Gera nicht bekannt "FreilichFrei" Tabelle 6: Übersicht rechtsextremistische Liederabende 16 Neben diesen Konzerten und Liederabenden als reine Musikveranstaltungen traten
  • rechtsextremistische Bands und Liedermacher auch bei Veranstaltungen der NPD und/oder der Neonaziszene auf. Dies betrifft sowohl größere Veranstaltungen
24. August Eisenach 80 "Zeitnah", "Wegbereiter", Martin von "Sturmwehr", "Blutlinie", "Odur" 26. August Erfurt (verhindert) - "Lunikoff" 5. Oktober Eisenach 50 "Hermunduren", "Zeitnah", "RAC'n'Roll Teufel" 9. November Kloster Veßra nicht bekannt "Kategorie C" 10. November Eisenach 100 "Lunikoff" 30. November Gera nicht bekannt "FreilichFrei" Tabelle 6: Übersicht rechtsextremistische Liederabende 16 Neben diesen Konzerten und Liederabenden als reine Musikveranstaltungen traten rechtsextremistische Bands und Liedermacher auch bei Veranstaltungen der NPD und/oder der Neonaziszene auf. Dies betrifft sowohl größere Veranstaltungen wie z. B. "Tage der nationalen Bewegung" am 5./6. Juli als auch kleinere Veranstaltungen wie z. B. Geburtstagsfeiern, Vortragsveranstaltungen, "Thing-Kreise". Exkurs: Indizierung jugendgefährdender Medien Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) mit Sitz in Bonn ist gemäß Jugendschutzgesetz (JuSchG) zuständig für die Indizierung von Trägerund Telemedien mit jugendgefährdendem Inhalt. Medien gelten als jugendgefährdend, wenn sie geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden (SS 18 Abs. 1 JuSchG). Die BPjM wird im Rahmen eines Indizierungsverfahrens auf Antrag oder von Amts wegen tätig (SS 21 JuSchG). Ein Gremium überprüft anschließend das verfahrensgegenständliche Medium auf jugendgefährdende Inhalte und entscheidet über die Indizierung. Im Falle einer Indizierung wird das Medium in die gesetzlich vorgeschriebene Liste jugendgefährdender Medien eingetragen. Diese Liste besteht aus vier Teilen (A bis D) und unterscheidet folgendermaßen zwischen sog. Trägermedien (SS 1 Abs. 2 JuSchG) und Telemedien (SS 1 Abs. 3 JuSchG): Listenteil A = Trägermedien, die jugendgefährdend sind Listenteil B = Trägermedien, die jugendgefährdend sind und nach Einschätzung der BPjM 16 Thüringer Bands und Liedermacher sowie Musikprojekte, denen auch Thüringer angehören wurden fett gedruckt. 43
  • lächerlichen Auflagen & erschwerten Anreise". In jener "Jetzt erst recht"-Stimmung wurde für September eine weitere zweitägige Kundgebung mit Musikund Redebeiträgen
  • Themar unter dem Motto "Wann Rechtsrock gespielt wird, bestimmen wir und nicht der Innenminister!" angekündigt. "Gegen staatliche Repression - Musik & Redebeiträge
  • für die Versammlungs- & Meinungsfreiheit in Deutschland" In der rechtsextremistischen Szene kam es nach den TdnB durchaus zu erheblichen Diskussionen
Veranstaltungsortes befindliche Tankstelle vorübergehend zum Zwecke der Einsatzkoordination. Der Erwerb alkoholischer Getränke war den Veranstaltungsteilnehmern somit - anders als im Vorjahr - auch dort nicht möglich. Im Veranstaltungsverlauf kam es zu szenetypischen Straftaten (45) und Ordnungswidrigkeiten (13). Vorwiegend handelte es sich um das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (40). Auch Verstöße gegen das Versammlungsgesetz (7) wurden festgestellt. Trotz der im Vergleich zum Vorjahr deutlich geringeren Teilnehmerzahl gaben sich die Veranstalter im Nachgang betont zufrieden mit dem Veranstaltungsverlauf. Auch die aufgetretenen Bands "Killuminati" und "Unbeliebte Jungs" bedankten sich via Facebook bei den Teilnehmern für die gute Stimmung "trotz aller staatlicher Willkür" und der "lächerlichen Auflagen & erschwerten Anreise". In jener "Jetzt erst recht"-Stimmung wurde für September eine weitere zweitägige Kundgebung mit Musikund Redebeiträgen in Themar unter dem Motto "Wann Rechtsrock gespielt wird, bestimmen wir und nicht der Innenminister!" angekündigt. "Gegen staatliche Repression - Musik & Redebeiträge für die Versammlungs- & Meinungsfreiheit in Deutschland" In der rechtsextremistischen Szene kam es nach den TdnB durchaus zu erheblichen Diskussionen. Das bei der Veranstaltung strikt durchgesetzte Alkoholverbot entfaltete bereits im Vorfeld eine abschreckende Wirkung auf sog. erlebnisorientierte Teilnehmer und führte folglich später - zumindest diesbezüglich - zu einer offen negativen Bewertung derselben. Die Stimmung bei derartigen Veranstaltungen hängt in erheblichem Maße von der Möglichkeit des Konsums alkoholischer Getränke ab. Die starke Polizeipräsenz und das konsequente Durchgreifen von Polizeiund Ordnungsbehörden bei Gesetzesverstößen vor Ort als auch die starke Medienpräsenz während der Veranstaltung dürften sich ebenfalls als störend auf die Teilnehmer ausgewirkt haben. Auch die fehlenden Parkmöglichkeiten im Umfeld des Veranstaltungsgeländes und die daraus resultierenden weiten Wege zu Fuß wirkten standen einer "Wohlfühlatmosphäre" entgegen. Frenck versuchte sich im Nachgang als "Opfer staatlicher Repression" zu stilisieren. Er kündigte zusammen mit Schmidtke als Folgeveranstaltung der TdnB für den 14. September eine weitere Großkundgebung in Themar an. Diese sollte unter dem Motto "Gegen staatliche Repression - Musik & Redebeiträge für die Versammlungs- & Meinungsfreiheit in Deutschland" stehen. 48
  • Deutschland und des zugrundeliegenden Rechtssystems. Zudem erkennen sie die Legitimation von demokratisch gewählten Repräsentanten nicht an und definieren schließlich ihre
  • eigene Rechtsordnung. Einige Gruppierungen sowie einzelne Vertreter der Szene nehmen für sich in Anspruch, eine eigene "Staatsgewalt" auszuüben. Sie bilden
  • Anspruch, aus der Bundesrepublik "austreten" zu können. Sie reklamieren rechtliche Autonomie mit einem territorialen Hoheitsanspruch für sich. In der Regel
Deutschland und des zugrundeliegenden Rechtssystems. Zudem erkennen sie die Legitimation von demokratisch gewählten Repräsentanten nicht an und definieren schließlich ihre eigene Rechtsordnung. Einige Gruppierungen sowie einzelne Vertreter der Szene nehmen für sich in Anspruch, eine eigene "Staatsgewalt" auszuüben. Sie bilden "Reichsregierungen", "Bundesstaaten" oder "Gemeinden", ernennen entsprechende Funktionäre, z. B. "Reichskanzler" oder "Minister", und "legitimieren" sich mit selbst gestalteten Ausweisdokumenten. Ihre Argumentation bezieht sich auf unterschiedliche historische und völkerrechtliche Situationen Deutschlands und ist zumeist von folgenden Kernaussagen geprägt: * Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen. * Die Bundesrepublik Deutschland ist kein souveräner Staat. * Deutschland befindet sich weiterhin im Kriegszustand. Es gibt keinen Friedensvertrag mit den Alliierten. * Es gilt die Haager Landkriegsordnung. * Das Grundgesetz ist keine Verfassung. * Die Bundesrepublik ist untergegangen. * Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Staat, sondern eine privatrechtliche "BRD GmbH". * Der wirkliche Herrscher der Welt ist das "finanzmächtige internationale Judentum". Ziel ihrer Agitation ist zumeist, keine Steuern, Bußgelder oder Gebühren zu entrichten oder drohende Zwangsvollstreckungen abzuwenden. Hierzu werden durch zum Teil seitenlange Schreiben die Mitarbeiter von Behörden mit völlig unberechtigten Zahlungsaufforderungen bedroht, beschimpft und/oder beleidigt. "Selbstverwalter" nehmen darüber hinaus für sich in Anspruch, aus der Bundesrepublik "austreten" zu können. Sie reklamieren rechtliche Autonomie mit einem territorialen Hoheitsanspruch für sich. In der Regel erfolgt das Ausrufen einer Selbstverwaltung unter Berufung auf "die Menschenrechte" oder auf Artikel 9 der UN-Resolution A/RES/56/83 vom 28. Januar 2002 und wird durch das Versenden von entsprechenden "Proklamationen" an Verwaltungsbehörden nach außen verdeutlicht. Meist bezeichnen sich "Selbstverwalter" in ihren Schreiben als "natürliche Person im Sinne von SS 1 BGB". Die Vorstellung, ein Deutsches Reich bestünde fort, spielt hierbei nur bedingt eine Rolle. Die Grenzen zwischen "Reichsbürgern" und "Selbstverwaltern" sind fließend. 60
  • Parameter "Identität Familienname = Natürliche Person" sichere hingegen die volle Rechtsfähigkeit als Grundrechtsträger. Hinter diesen von "Reichsbürgern" und Selbstverwaltern" gestellten Anträgen
  • Gelben Schein steht kein nachvollziehbarer rechtlicher Grund. Die Beantragung des "Gelben Scheins" weist insbesondere dann auf Szeneangehörige hin, wenn
  • Rechtsgrundlage das Reichsund Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 (RuStAG) angeführt wird und in der Rubrik "Geburtsort" Angaben zu Königreichen, Herzogoder Fürstentümern
Anträge auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis, sog. Gelber Schein) "Reichsbürger" hängen der absurden Theorie nach, ohne Staatsangehörigkeitsausweis 27 staatenlos zu sein, Sie propagieren die Beantragung eines solchen Dokuments, da weder Personalausweis noch Reisepass zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit dienten. Sie behaupten zudem, die Bezeichnung "Name" im Personalausweis kennzeichne die betreffende Person als "Firma, also eine inländische juristische Person" ohne Grundrechtsberechtigung. Ein Staatsangehörigkeitsausweis ("Gelber Schein") mit dem Parameter "Identität Familienname = Natürliche Person" sichere hingegen die volle Rechtsfähigkeit als Grundrechtsträger. Hinter diesen von "Reichsbürgern" und Selbstverwaltern" gestellten Anträgen zum sog. Gelben Schein steht kein nachvollziehbarer rechtlicher Grund. Die Beantragung des "Gelben Scheins" weist insbesondere dann auf Szeneangehörige hin, wenn als Rechtsgrundlage das Reichsund Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 (RuStAG) angeführt wird und in der Rubrik "Geburtsort" Angaben zu Königreichen, Herzogoder Fürstentümern ( z. B. "Königreich Preußen", "Fürstentum Reuß jüngere Linie", "Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha") erfolgen. Dies belegt, dass der Antragssteller die Bundesrepublik Deutschland nicht als souveränen Staat anerkennt. Mitteilungen über die "Reaktivierung" von Gemeinden Die "Reaktivierung" bzw. "Reorganisation" von Gemeinden ist ein bundesweites Phänomen. Ziel ist es, die jeweilige Gemeinde unter "Selbstverwaltung" zu stellen. So erklären die Vertreter der "reaktivierten" Gemeinden in "Selbstermächtigungsschreiben", dass das Gebiet nunmehr unabhängig von der Bundesrepublik Deutschland sei und zum Teil weiterführend der EU exterritorial gegenüberstehe. Die Bundesrepublik besitze demnach keine gültige Verfassung, das Deutsche (Kaiser-)Reich sei bis heute nicht untergegangen. Die Mitglieder der "reaktivierten" Gemeinden, die ihre "Abstammung gemäß RuStAG von 1913 nachgewiesen" hätten, sollen als tatsächliche Wahlberechtigte identifiziert werden; diese wählen wiederum die Wahlkommission und schließlich die "echten" Gemeinderepräsentanten. 27 Gemäß SS 30 Staatsangehörigkeitsrecht (StAG) kann die Ausfertigung eines Staatsangehörigkeitsausweises dann beantragt werden, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit einer Person zweifelhaft ist bzw. von anderen Behörden in Frage gestellt wird. 63
  • staatl. BGB" ausweisen. Diese Papiere besitzen keinen rechtsverbindlichen Charakter. Ihre Nutzer wollen damit ihre Lossagung von der Bundesrepublik Deutschland dokumentieren
  • Gefährdungspotenzial Das Spektrum der "Reichsbürger" reicht vom gefestigten Rechtsextremisten über Querulanten und Trittbrettfahrer mit einer reinen Zahlungsverweigerungsabsicht
Im Berichtszeitraum wurden drei Thüringer Gemeinden "reaktiviert". 28 Entsprechende Veranlassungen gingen jeweils von der Gruppierung "Geeinte deutsche Völker und Stämme" mit Sitz in Berlin aus, unter deren Verwaltung die Gemeinden nach "Rückübertragung" stehen sollen. Schreiben zu den "Reaktivierungen" wurden mit dem Ziel der "völkerrechtlichen" Anerkennung an Landesund Bundesbehörden sowie ausländische Botschaften gesandt. Als angebliche Hoheitsträger, z. B. "Gemeindevorsteher im Notstand des Hoheitsgebietes ...", treten Szeneangehörige der jeweiligen "reaktivierten" Gemeinde in Erscheinung. Fantasiepapiere Szeneangehörige "legitimieren" sich häufig mit selbst produzierten Fantasiepapieren, wie "Reichspersonenausweise", "Reichsführerscheine" oder Papiere, die sie als "Natürliche Person nach SS 1 staatl. BGB" ausweisen. Diese Papiere besitzen keinen rechtsverbindlichen Charakter. Ihre Nutzer wollen damit ihre Lossagung von der Bundesrepublik Deutschland dokumentieren. Oftmals wurden im Vorfeld die amtlichen Ausweisdokumente bei der Meldebehörde abgegeben. Die Ausfertigung derartiger Fantasiepapiere erfolgt meist von Szeneanhängern, die damit vordringlich finanzielle Interessen verwirklichen. 4. Gefährdungspotenzial Das Spektrum der "Reichsbürger" reicht vom gefestigten Rechtsextremisten über Querulanten und Trittbrettfahrer mit einer reinen Zahlungsverweigerungsabsicht bis hin zu geistig Verwirrten bzw. psychisch erkrankten Personen. Personen mit dieser Ideologie sind einem geschlossenen verschwörungstheoretischen Weltbild verhaftet. Das fundamentale Misstrauen gegenüber dem "politischem System" und staatlichen Maßnahmen, verbunden mit dem persönlichen Empfinden, sich in einer ausweglosen Situation zu befinden, kann erhebliche Aggressionen und Gefahrensituationen auslösen. Die Szene der "Reichsbürger und Selbstverwalter" ist besonders waffenaffin. Hinsichtlich des im Berichtszeitraum bekannten Personenpotenzials in Thüringen lag die Quote derer mit waffenrechtlicher Erlaubnis im Vergleich zur Gesamtbevölkerung bei ca. acht Prozent. Soweit bekannte "Reichsbürger" im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind, wird die zuständige 28 Ronneburg, Molsdorf und Meiningen wurden als "Hoheitsgebiete erhoben". 64
  • durch die Innenministerien/-senate der Länder seit 1992 Bereich Rechtsextremismus Organisation Verbot (Vollzug) am: Behörde "Nationalistische Front
  • Youth" "Skinheads Sächsische Schweiz" (SSS) 05.04.2001 (noch SN nicht rechtskräftig) "Bündnis nationaler Sozialisten für Lübeck" 07.03.2003 SH (BNS) "Fränkische Aktionsfront
Übersicht von Verbotsmaßnahmen durch das Bundesministerium des Innern bzw. durch die Innenministerien/-senate der Länder seit 1992 Bereich Rechtsextremismus Organisation Verbot (Vollzug) am: Behörde "Nationalistische Front" (NF) 27.11.1992 BMI "Deutsche Alternative" (DA) 10.12.1992 BMI "Deutscher Kameradschaftsbund Wilhelms21.12.1992 NI haven" (DKB) "Nationale Offensive" (NO) 22.12.1992 BMI "Nationaler Block" (NB) 11.06.1993 BY "Heimattreue Vereinigung Deutschlands" 14.07.1993 BW (HVD) "Freundeskreis Freiheit für Deutschland" 02.09.1993 NW (FFD) "Wiking-Jugend e.V." (WJ) 10.11.1994 BMI "Nationale Liste" (NL) 24.02.1995 HH "Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei" (FAP) 24.02.1995 BMI "Direkte Aktion/Mitteldeutschland" (JF) 05.05.1995 BB "Skinheads Allgäu" 30.07.1996 BY "Kameradschaft Oberhavel" 15.08.1997 BB "Heide-Heim e.V." (Hamburg) mit "Heideheim 11.02.1998 NI e.V." (Buchholz) "Hamburger Sturm" 11.08.2000 HH "Blood & Honour Division Deutschland" mit 14.09.2000 BMI "White Youth" "Skinheads Sächsische Schweiz" (SSS) 05.04.2001 (noch SN nicht rechtskräftig) "Bündnis nationaler Sozialisten für Lübeck" 07.03.2003 SH (BNS) "Fränkische Aktionsfront" (F.A.F.) 22.01.2004 BY "Berliner Alternative Süd-Ost" (BASO) 09.03.2005 BR Seite 282 von 297
  • wesentlichen ständnis gottgegebenes Punkten der freiheitlich demokratischen Grundordnung, Recht allen voran dem Gebot, dass alle Staatsgewalt vom Volk * keine fixierte
  • Methode der mungen ausübt. Der Kern der salafistischen Ideologie Rechtsfindung läuft dieser gesetzlich verankerten Volkssouveränität * umfassendes System von zuwider, indem
  • Rahdie Grundlage der staatlichen Herrschaftsordnung, sonmen der Rechtswissenschaft interpretiert und angewendet dern ausschließlich der Wille Gottes. Verwirklicht wird wird dieser
  • Einschränkung der Menschenrechte einher. Quelle des islamischen Rechts Es wird zwischen dem politischen und jihadistischen Salafismus unterschieden. Die Anhänger beider
Der Salafismus orientiert sich an einer idealisierten muslimischen Urgesellschaft, wie sie im siebten und achten Jahrhundert auf der Arabischen Halbinsel vermeintlich existierte. Anhänger dieser Strömung zeigen sich überzeugt, im Koran und in prophetischen Überlieferungen ein genaues Abbild dieser Frühzeit des Islam gefunden zu haben und versuchen, die in diesem Sinne verstandenen Gebote Gottes wortgetreu umzusetzen. Salafisten lassen dabei theologische und sozio-politische Entwicklungen unberücksichtigt, die sich in den vergangenen 1.300 Jahren vollzogen haben. Scharia * nach muslimischem VerDie salafistische Ideologie widerspricht in wesentlichen ständnis gottgegebenes Punkten der freiheitlich demokratischen Grundordnung, Recht allen voran dem Gebot, dass alle Staatsgewalt vom Volk * keine fixierte Gesetzessammausgeht, das seinen Einfluss durch Wahlen und Abstimlung, sondern Methode der mungen ausübt. Der Kern der salafistischen Ideologie Rechtsfindung läuft dieser gesetzlich verankerten Volkssouveränität * umfassendes System von zuwider, indem Gott als der einzig legitime Souverän Werten und Vorschriften im und Gesetzgeber postuliert wird. Demzufolge bildet für Koran und in prophetischen die Salafisten nicht die Selbstbestimmung des Volkes Überlieferungen, das im Rahdie Grundlage der staatlichen Herrschaftsordnung, sonmen der Rechtswissenschaft interpretiert und angewendet dern ausschließlich der Wille Gottes. Verwirklicht wird wird dieser durch die uneingeschränkte Anwendung der Scharia auf der Basis eines wörtlichen und strengen Sunna Verständnisses von Koran und Sunna. Die Bildung und Aus- * Aussprüche und norübung einer parlamentarischen Opposition ist in diesem politimative Handlungsweischen System der Salafisten folglich ebenso wenig vorgesehen sen des Propheten wie eine Gewaltenteilung oder die Unabhängigkeit der Gerichte. Muhammad Salafisten lehnen alle Normen ab, die auf menschlicher Ratio- * bildet neben dem Konalität und Logik basieren. Die Implementierung der Scharia ran die zweitwichtigste geht mit der Einschränkung der Menschenrechte einher. Quelle des islamischen Rechts Es wird zwischen dem politischen und jihadistischen Salafismus unterschieden. Die Anhänger beider Strömungen eint eine extremistische Ideologie und die e. V." und "Almadinah Islamischer Kulturverein e. V." in Kassel im März 2017. Die Verbote gründen jeweils auf dem Agieren der Netzwerke und Moscheevereine gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung unter Verbreitung und Verfestigung der salafistischen Ideologie. Dies reicht von einer Befürwortung von sowie dem Aufruf zu Gewalt bis hin zur Ausreise in die Jihadgebiete, um sich dort dem Kampf terroristischer Gruppierungen anzuschließen. 67

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