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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Linksex tremismus - R ot e H il f e e . V. wiesen, Wohnungen aufzuräumen, um für mögliche polizeiliche Durchsuchungsmaßnahmen gewappnet
  • lassen. Die Ortsgruppe beteiligte sich zudem aktiv an dem linksextremistisch dominierten Bündnis "No IMK", das sich anlässlich der Herbsttagung
  • antikommunistisches Feindstrafrecht" gegen die revolutionäre Politik der Linken verstanden werden. Die Polizei wolle damit linke Strukturen, "Freund*innen" und "Genoss
  • Defensive drängen". Aber aus ihrer Sicht habe die radikale Linke in Leipzig "noch ein Wörtchen mitzureden". Damit waren aber ausdrücklich
  • einerseits systematisch erhebliche Repression auch und gerade gegen linke/anarchistische Kräfte ausgeübt" hätten. 364 Später bezog auch die Leipziger Gruppe
  • Roten Hilfe Leipzig, "der sich mit staatlicher Repression gegen linke Politik" befasst und Betroffene unterstützt. 362 https://antirepession.noblogs.org (Stand
Linksex tremismus - R ot e H il f e e . V. wiesen, Wohnungen aufzuräumen, um für mögliche polizeiliche Durchsuchungsmaßnahmen gewappnet zu sein. Empfohlen wurde, Kleidung und andere Gegenstände von Aktionen ebenso wie mitgebrachte "Souvenirs", etwa aufgesammelte Tränengaskartuschen, "verschwinden" zu lassen. Die Ortsgruppe beteiligte sich zudem aktiv an dem linksextremistisch dominierten Bündnis "No IMK", das sich anlässlich der Herbsttagung der Innenministerkonferenz (IMK) am 7. und 8. Dezember 2017 in Leipzig gegründet hatte. Als Bündnispartner war sie Mitveranstalter von zwei Informationsveranstaltungen359 zum Bundeskriminalamt-Gesetz und "Smart Cities" im Vorfeld der Tagung. Zudem hielt ein Vertreter der RH eine Rede360 zur Demonstration gegen die IMK unter dem Motto "Kampf der inneren Sicherheit" am 7. Dezember 2017. Inhaltlich lag der Fokus dieses Beitrages auf Erfahrungen der Roten Hilfe mit umfangreichen Strukturermittlungsverfahren in den vergangenen Jahren, die als "antikommunistisches Feindstrafrecht" gegen die revolutionäre Politik der Linken verstanden werden. Die Polizei wolle damit linke Strukturen, "Freund*innen" und "Genoss*innen" "lähmen, verunsichern und in die Defensive drängen". Aber aus ihrer Sicht habe die radikale Linke in Leipzig "noch ein Wörtchen mitzureden". Damit waren aber ausdrücklich keine "Kaffeekränzchen" mit der Polizei und Vertretern des Staates gemeint, sondern es helfe - laut RH - nur eine "klare Kante gegen die Staatsmacht". Die Ortsgruppe Leipzig betreibt gemeinsam mit dem "Ermittlungsausschuss-Leipzig" (EA) eine Internetseite, auf der regelmäßig sogenannte Sprechstunden und Vortragsveranstaltungen 361 ankündigt werden. Regelmäßige Sprechstunden finden im "linXXnet" in Leipzig statt, das auch als Kontaktadresse der Ortsgruppe dient. 362 Dresden Öffentlichkeitswirksame Aktivitäten der Dresdner Ortsgruppe fanden im ersten Halbjahr 2017 nicht statt. Ursächlich dafür war deren heftige Kritik an in der vom Bundesvorstand herausgegeben Mitgliederzeitung DIE ROTE HILFE veröffentlichten Beiträgen "Siegerjustiz - zur Verfolgung und Delegitimierung eines sozialistischen Versuchs seit 1990" 363, die letztendlich zur Ausgründung der Ortsgruppe aus der Bundesorganisation der RH führte. Bereits im Dezember 2016 distanzierte sich die Gruppe ausdrücklich von den Beiträgen und forderte vom Bundesvorstand eine Stellungnahme. Nach Ansicht der Dresdner Ortsgruppe würden in mehreren Artikeln "die staatlichen Repressionen seitens der DDR gegen Andersdenkende" [...] heruntergespielt und "sogar gut geheißen". Insbesondere kritisierte sie, dass sich die "gegen staatliche Repression" stehende RH durch die Veröffentlichung mit Menschen solidarisiere, "die einerseits systematisch erhebliche Repression auch und gerade gegen linke/anarchistische Kräfte ausgeübt" hätten. 364 Später bezog auch die Leipziger Gruppe the future is unwritten (tfiu) dazu Stellung und verbündete sich mit der Dresdner Gruppe, indem sie die Ausgabe als "fatal" deklarierte, die "letztlich stalinistischen Konsens 359 noimk2017/blogsport.eu/veranstaltungen (Stand: 20. Dezember 2017) 360 Der Redebeitrag wurde am 11. Dezember 2017 auf der Seite https://antirepression.noblogs.org veröffentlicht. 361 Die Internetseite www.antirepression.noblogs.org bezeichnet sich selbst als Plattform des Leipziger Ermittlungsausschusses (EA) und der Roten Hilfe Leipzig, "der sich mit staatlicher Repression gegen linke Politik" befasst und Betroffene unterstützt. 362 https://antirepession.noblogs.org (Stand: 11. Januar 2018) 363 DIE ROTE HILFE, Ausgabe 04/2016 364 https://rotehilfedresden.noblogs.org (Stand: 1. Dezember 2016) 231
  • Koran und Eine besonders radikale Erscheinungsform des Scharia (islamisches Rechtsund Wertesystem) Islamismus stellt der Salafismus dar. Salafisten basierendes Gesellschaftssystem
  • Gesellschaft. Insofern (570 bis 632 n. Chr.), der sogenannten rechtschaffenen Altvorderen (as-salaf as-salih), entspringe auch alle staatliche Herrschaft
  • auch die Abschaffung der Volkssouveränität, des Mehrparteienprinzips und des Rechts auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition. Im Phänomenbereich Salafismus
Islamismus - Verfassungsfeindliche Zielsetzungen 4. Islamismus 4.1 Verfassungsfeindliche Zielsetzungen Der Islamismus stellt kein einheitliches Phänomen dar. Alle Strömungen des Islamismus instrumentalisieren jedoch die Religion des Islam für ihre politischen Zielsetzungen. Islamistische Organisationen verfolgen das Ziel, Salafismus: Strömung innerhalb die westlichen, freiheitlichen demokratischen des Islamismus Gesellschaftsordnungen durch ein auf Koran und Eine besonders radikale Erscheinungsform des Scharia (islamisches Rechtsund Wertesystem) Islamismus stellt der Salafismus dar. Salafisten basierendes Gesellschaftssystem zu ersetzen. versuchen, den Islam der ersten drei GeneratiNach ihren Vorstellungen regelt der Islam alle onen nach dem Religionsgründer Mohammed Lebensbereiche einer Gesellschaft. Insofern (570 bis 632 n. Chr.), der sogenannten rechtschaffenen Altvorderen (as-salaf as-salih), entspringe auch alle staatliche Herrschaft nicht unverändert als Gesellschaftsordnung in der dem menschlichen Willen, sondern habe ihren Gegenwart durchzusetzen. Ursprung einzig in Gottes (Allahs) Willen. Dementsprechend widerspricht eine Trennung von Staat und Religion ihrer Auffassung von einer Staatsund Gesellschaftsordnung und wird als unislamisch verurteilt. Innerhalb des Islamismus gibt es zur Errichtung der angestrebten "islamischen" Herrschaft unterschiedliche Strategien: Dabei sind entweder Organisationen aktiv, die terroristische Taten begehen oder solche die zwar Gewalttaten befürworten, jedoch aus unterschiedlichen Gründen selber keine Gewalt zur Erreichung ihres Ziels einsetzen, und schließlich Organisationen, die sowohl Terror als auch Gewalteinsatz verurteilen. Letztere setzen u. a. mit politischen Mitteln darauf, die Gesellschaft allmählich mit ihren ideologischen Vorstellungen zu durchdringen. Auch sie bekämpfen die grundlegenden Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Dazu gehört neben der Abschaffung der Trennung von Staat und Religion oder der Gleichheitsgrundrechte auch die Abschaffung der Volkssouveränität, des Mehrparteienprinzips und des Rechts auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition. Im Phänomenbereich Salafismus differenzieren die Sicherheitsbehörden zwischen politischen und jihadistischen Salafisten. Erstere lehnen - zumindest in Deutschland - Gewalt als politisches Mittel ab. Jihadistische Salafisten dagegen propagieren und befürworten Gewalt zur Durchsetzung bzw. Erreichung politischer Ziele. Die Übergänge zwischen beiden Strömungen sind fließend. Zu den bedeutendsten salafistisch-jihadistischen Terrororganisationen zählen u. a. der sogenannte Islamische Staat und A l-Q aida . Beide Organisationen haben auch lokal bzw. regional agierende Ableger. 242
  • Mohammed und der ersten drei muslimischen Generationen, den sogenannten rechtschaffenen Altvorderen (arab.: as-salaf as-salih) aus. Sie streben
  • Gottesstaates" nach ihrer Auslegung der Regeln der Scharia (islamische Rechtsordnung) an, in dem die freiheitliche demokratische Grundordnung keine Geltung mehr
Islamismus - Personenpotenzial 4.2 Personenpotenzial Wie in den Vorjahren bewegte sich das islamistische Personenpotenzial im Freistaat Sachsen auf bundesweit vergleichsweise niedrigem Niveau. Gegenüber 2016 ergab sich allerdings eine weitere Steigerung von rund 11 % auf ca. 390 Islamisten (2016: 350). Hiervon werden ca. 200 Personen dem salafistischen Milieu zugeordnet. In Zukunft dürfte sich dieser auch bundesweit seit Jahren zu beobachtende Trend fortsetzen. Im Berichtsjahr gingen im Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen zunehmend Hinweise auf islamistische Sachverhalte ein. Die Spannweite reichte hierbei von Verleumdungen bis hin zu wertigen und relevanten Informationen. Der erhöhte Eingang dieser Meldungen ist u. a. auf die stärkere Sensibilisierung deutscher Behörden wie auch der Gesellschaft im Allgemeinen zurückzuführen. Die Bearbeitung erfolgt in einer speziell für diese Sachverhalte eingerichteten Organisationseinheit des LfV Sachsen. Islamistisches Personenpotenzial im Freistaat Sachsen 400 390 350 350 300 300 250 210 200 190 190 190 200 150 170 130 Islamismus insgesamt 100 50 darunter Salafismus 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Anmerkung: Das salafistische Personenpotenzial im Freistaat Sachsen wird erst seit dem Jahr 2014 gesondert erhoben, so dass für die Jahre zuvor diesbezüglich keine Werte vorliegen. 4.3 Salafistische Bestrebungen Der Salafismus ist nach wie vor die dynamischste und mit dem meisten Zulauf zu beobachtende islamistische Bewegung in Deutschland. Auch in Sachsen war ein Zuwachs zu verzeichnen. Salafisten richten ihre religiöse Praxis und Lebensführung ausschließlich an den Prinzipien des Korans, dem Vorbild des Propheten Mohammed und der ersten drei muslimischen Generationen, den sogenannten rechtschaffenen Altvorderen (arab.: as-salaf as-salih) aus. Sie streben die Errichtung eines "Gottesstaates" nach ihrer Auslegung der Regeln der Scharia (islamische Rechtsordnung) an, in dem die freiheitliche demokratische Grundordnung keine Geltung mehr hat. 243
  • beachten, dass seit einigen Jahren eine verstärkte Solidarisierung linksextremistischer Bestrebungen in Sachsen mit Teilund Nebenorganisationen der PKK eingetreten ist. Künftig
  • daher auch mit strukturellen Allianzen zwischen deutschen und kurdischen Linksextremisten zu rechnen. Dies könnte auch Auswirkungen auf das Gewaltpotenzial beider
Sicherheitsgefährdende & extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug - Ausblick 5.5 Ausblick Das Personenpotenzial von sicherheitsgefährdenden und extremistischen Gruppierungen mit Auslandsbezug setzt sich in Sachsen ausschließlich aus Anhängern der Nachfolgeund Nebenorganisationen der A rbeiterpartei Kurdistans (PKK) zusammen. Deren Gründungsmitglied, Abdullah ÖCALAN, behielt seinen Status als Führungspersönlichkeit trotz seiner Inhaftierung im Jahr 1999 bei. Es ist davon auszugehen, dass seiner strategischen Vorgabe - dem Streben nach einem eigenen Kurdenstaat auch mit Mitteln der Gewalt - in der Türkei weiterhin gefolgt wird. In Westeuropa war die PKK jedoch bislang bemüht, von sich das Bild einer gewaltlosen Befreiungsbewegung zu vermitteln. Sie versprach sich davon, das ihr anhaftende Stigma einer Terrororganisation zu verlieren und so die Unterstützung demokratischer Kräfte zu gewinnen. Da sie in den letzten Jahren hierbei durchaus beachtliche Erfolge für sich verbuchen konnte, sind auch künftig keine gravierenden Abweichungen in ihrem Auftreten zu erwarten. Das Bestreben der PKK, in Deutschland friedlich aufzutreten, zeigte sich auch in den überwiegend gewaltfreien Reaktionen auf die Vorwürfe, dass die türkische Regierung den Islamischen Staat (IS) unterstütze sowie im Zusammenhang mit der Eskalation zwischen türkischem Militär und der PKK im Südosten der Türkei seit Mitte 2015. Auch auf die Verhaftung von Funktionären der kurdischtürkischen Demokratischen Partei der Völker (HDP), insbesondere im Nachgang zum gescheiterten Putsch im Juli 2016, wurde nicht mit Gewalt geantwortet. Indes wird die Situation Abdullah ÖCALANs von seinen Anhängern weltweit aufmerksam beobachtet. Schon bei vagen Anhaltspunkten für gesundheitliche Beeinträchtigungen oder schlechte Haftbedingungen ist die Organisation in der Lage, in ganz Westeuropa ad hoc tausende Anhänger zu mobilisieren. Dies zeigte sich nach einer Mitte Oktober 2017 verbreiteten Nachricht über eine drastische Verschlechterung des Gesundheitszustandes ÖCALANs. Insofern wären auch die Reaktionen der PKK-Anhängerschaft auf ein mögliches Ableben von Abdullah ÖCALAN unvorhersehbar. Sollte der türkischen Regierung auch nur entfernt ein Mitverschulden hieran angelastet werden, wären massive gewalttätige Ausschreitungen in der Türkei und gegen türkische Einrichtungen in ganz Europa denkbar. Darüber hinaus ist zu beachten, dass seit einigen Jahren eine verstärkte Solidarisierung linksextremistischer Bestrebungen in Sachsen mit Teilund Nebenorganisationen der PKK eingetreten ist. Künftig ist daher auch mit strukturellen Allianzen zwischen deutschen und kurdischen Linksextremisten zu rechnen. Dies könnte auch Auswirkungen auf das Gewaltpotenzial beider Spektren bei öffentlichen Aktionen haben. In diesem Zusammenhang muss damit gerechnet werden, dass Institutionen oder Personen in Deutschland, die die türkische Politik gutheißen oder denen dies unterstellt wird, Ziele von Anschlägen werden. 271
  • STÜTZPUNKTE LINKSEXTREMER VEREINI- * 'SSB*# fWus 1' n GUNGEN siS"s"m % 208 STÜTZPUNKTE RECHTSEXTREMER ODER NATIOKÖLN, NALISTISCHER GRUPPEN
Stützpunkte politisch radikaler Ausländergruppen (Stand: 31.12.1971) HAMBURG > ) "r BERLIN "HANNOVER m M ERLÄUTERUNG: % m 813 STÜTZPUNKTE LINKSEXTREMER VEREINI- * 'SSB*# fWus 1' n GUNGEN siS"s"m % 208 STÜTZPUNKTE RECHTSEXTREMER ODER NATIOKÖLN, NALISTISCHER GRUPPEN P" ^ V J L FRANKFURT/M. ne SAARBRÜCKEN' T ***'* "*** " STUTTGART w_ MÜNCHEN 112
  • bezeichnet in der Regel subkulturelle Publikationen. In der rechtsextremistischen Szene informieren diese Publikationen über Musikgruppen, Tonträger, Konzerte sowie sonstige Szeneveranstaltungen
  • Einzelpersonen und rechtsextremistische Gruppierungen erhalten in Interviews Gelegenheit zur Selbstdarstellung und zur Verbreitung ihres Gedankengutes. Das Medium verlor
Anhang - Glossar der Verfassungsschutzbehörden Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sind politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, welcher darauf gerichtet ist, einen der zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zählenden Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluss handeln, sind Bestrebungen, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut des Bundesverfassungsschutzgesetzes oder eines Landesverfassungsschutzgesetzes erheblich zu beschädigen. Extremismus / Radikalismus Die Verfassungsschutzbehörden unterscheiden zwischen "Radikalismus" und "Extremismus", obwohl beide Begriffe oft synonym gebraucht werden. Bei Radikalismus handelt es sich zwar auch um eine überspitzte, zum Extremen neigende Denkund Handlungsweise, die gesellschaftliche Probleme und Konflikte bereits "von der Wurzel (lat. radix) her" anpacken will. Im Unterschied zum Extremismus sollen jedoch weder der demokratische Verfassungsstaat noch die damit verbundenen Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung beseitigt werden. So sind z. B. Kapitalismuskritiker, die grundsätzliche Zweifel an der Struktur unserer Wirtschaftsund Gesellschaftsordnung äußern und sie von Grund auf verändern wollen, noch keine Extremisten. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. Auch wer seine radikalen Zielvorstellungen realisieren will, muss nicht befürchten, dass er vom Verfassungsschutz beobachtet wird, jedenfalls nicht, solange er die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung anerkennt. Als extremistisch werden dagegen die Aktivitäten bezeichnet, die darauf abzielen, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen. FANZINE Der Begriff setzt sich aus den Worten "Fan" und "Magazine" zusammen und bezeichnet in der Regel subkulturelle Publikationen. In der rechtsextremistischen Szene informieren diese Publikationen über Musikgruppen, Tonträger, Konzerte sowie sonstige Szeneveranstaltungen. Einzelpersonen und rechtsextremistische Gruppierungen erhalten in Interviews Gelegenheit zur Selbstdarstellung und zur Verbreitung ihres Gedankengutes. Das Medium verlor mit der Verlagerung der Kommunikation in das Internet sehr stark an Bedeutung. Zwar erscheinen weiterhin Fanzines, herausgegeben von zumeist langjährigen Szeneangehörigen, diese Publikationen haben jedoch eher traditionellen, nostalgischen Charakter, als dass sie der Information breiter Szenekreise dienen. 299
  • GETZ wurde im November 2012 zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus, des Linksextremismus/-terrorismus, des Ausländerextremismus/-terrorismus, der Spionage sowie
Anhang - Glossar der Verfassungsschutzbehörden Gemeinsames Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) Das GETZ wurde im November 2012 zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus, des Linksextremismus/-terrorismus, des Ausländerextremismus/-terrorismus, der Spionage sowie der Proliferation eingerichtet. Im Rahmen des Gremiums tauschen Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern Informationen zu den genannten Phänomenbereichen aus. Dabei soll die Fachexpertise der Sicherheitsbehörden gebündelt und ein möglichst lückenloser Informationsfluss gewährleitet werden. Gemeinsames Internetzentrum (GIZ) Im GIZ beobachten seit 2007 sprachkundige Experten der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder das Internet hinsichtlich islamistischer und islamistisch-terroristischer Inhalte. Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) Das im Jahr 2004 eingerichtete "Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum" (GTAZ) in Berlin-Treptow mit einer "Nachrichtendienstlichen Informationsund Analysestelle" (NIAS) sowie einer "Polizeilichen Informationsund Analysestelle" (PIAS) konzentriert die Experten für Terrorismusabwehr der deutschen Sicherheitsbehörden an einem Ort. Im GTAZ sind die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, das Bundeskriminalamt (BKA), die Landeskriminalämter und der Bundesnachrichtendienst (BND) eingebunden. Weitere Teilnehmer sind Bundespolizei, Zollkriminalamt, Militärischer Abschirmdienst (MAD), Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und Vertreter der Generalbundesanwaltschaft. Die Abstimmung von Bewertungen und Maßnahmen bei sicherheitsrelevanten Sachverhalten mit Terrorismusbezug wird durch die dortige Zusammenarbeit erleichtert und beschleunigt. Islamismus Der Begriff des Islamismus bezeichnet eine religiös motivierte Form des politischen Extremismus. Islamisten sehen in den Schriften und Geboten des Islam nicht nur Regeln für die Ausübung der Religion, sondern auch Handlungsanweisungen für eine islamistische Staatsund Gesellschaftsordnung. Ein Grundgedanke dieser islamistischen Ideologie ist die Behauptung, alle Staatsgewalt könne ausschließlich von Gott (Allah) ausgehen. Damit richten sich islamistische Bestrebungen gegen die Wertvorstellungen des Grundgesetzes, insbesondere gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Islamisten halten die Etablierung einer islamischen Gesellschaftsordnung für unabdingbar. Dieser Ordnung sollen letztlich sowohl Muslime als auch Nicht-Muslime unterworfen werden. 301
  • werden folgenden Bereichen zugeordnet: Politisch motivierte Kriminalität - rechts, Politisch motivierte Kriminalität - links, Politisch bzw. religiös motivierte Ausländerkriminalität, Sonstige politisch motivierte
Anhang - Glossar der Verfassungsschutzbehörden islamistisch-terroristische Organisationen, z. B. die palästinensische HAMAS, die das Existenzrecht des Staates Israels negiert und diesen aktiv bekämpft, sind aus ihr hervorgegangen. Seit den 1970erJahren formuliert die MB den Verzicht von Gewalt zur Umsetzung ihrer Ziele. Ausgenommen davon sei jedoch der Widerstand gegen "Besatzer", worunter die MB vor allem Israel versteht. Neonationalsozialismus / "Neonazismus" Der Neonationalsozialismus bezieht sich auf die Weltanschauung des "Dritten Reiches" und macht diese zur Grundlage seiner politischen Zielvorstellungen. Elementare Bestandteile der neonationalsozialistischen Weltanschauung sind Nationalismus und Rassismus sowie die Forderung nach einem autoritären "Führerstaat" unter Ausschaltung wesentlicher Elemente demokratischer Gewaltenteilung. Abgrenzungskriterien zum subkulturell geprägten Rechtsextremismus sind bei Neonationalsozialisten der stärker ausgeprägte Wille zur politischen Arbeit sowie eine intensivere Auseinandersetzung mit inhaltlichen Aspekten des Weltbildes der Neonationalsozialisten . Neue Rechte Bei der "Neuen Rechten" handelt es sich um eine in den 1970er Jahren in Frankreich aufgekommene geistige Strömung, die sich um eine Intellektualisierung des Rechtsextremismus bemüht. Sie beruft sich u. a. auf antidemokratische Denker, die bereits zur Zeit der Weimarer Republik unter der Bezeichnung "Konservative Revolution" aktiv waren. Die Aktivisten der "Neuen Rechten" beabsichtigen die Beseitigung oder zumindest die Beeinträchtigung des demokratischen Verfassungsstaates und versuchen, zunächst einen bestimmenden kulturellen Einfluss zu erlangen, um letztlich den demokratischen Verfassungsstaat zu delegitimieren und das politische System grundlegend zu verändern. Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Das Definitionssystem "Politisch motivierte Kriminalität" wurde zum 1. Januar 2001 eingeführt. Erfasst werden alle Straftaten, die einen oder mehrere Straftatbestände der sogenannten klassischen Staatsschutzdelikte erfüllen, sowie Straftaten, bei denen Anhaltspunkte für eine politische Motivation gegeben sind. Die Daten werden im Polizeibereich erhoben und zentral durch das Bundeskriminalamt unter verschiedenen Gesichtspunkten differenziert dargestellt. Die Straftaten werden folgenden Bereichen zugeordnet: Politisch motivierte Kriminalität - rechts, Politisch motivierte Kriminalität - links, Politisch bzw. religiös motivierte Ausländerkriminalität, Sonstige politisch motivierte Straftaten mit extremistischem Hintergrund. 305
  • durch Spionage betriebenen Know-howAbfluss sowie vor Bedrohungen durch Rechtsund Linksextremisten, durch ausländische Extremisten sowie durch islamistische Terroristen dienen. Wirtschaftsspionage
Anhang - Glossar der Verfassungsschutzbehörden Verfassungswidrig Umgangssprachlich häufig synonym mit "verfassungsfeindlich" zu finden. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet das Bundesverfassungsgericht (Art. 21 Abs. 2 GG; SSSS 13 Nr. 2, 43 ff. BVerfGG). Parteien sind verfassungswidrig, wenn sie nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Es genügt nicht, wenn die Partei die freiheitliche demokratische Ordnung nicht anerkennt, sie ablehnt oder ihr andere Prinzipien entgegenhält. Es muss vielmehr eine aktiv-kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden verfassungsmäßigen Ordnung hinzukommen. Die Organisation muss also planvoll das Funktionieren dieser Ordnung beeinträchtigen und im weiteren Verlauf diese Ordnung selbst beseitigen wollen. Im Urteil zum NPD-Verbotsverfahren vom 17. Januar 2017, 2 BvB 1/13, forderte das Bundesverfassungsgericht darüber hinaus das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte von Gewicht, die eine Durchsetzung der von einer Partei verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele möglich erscheinen lassen (so z. B. die Aussicht, bei Wahlen eigene Mehrheiten zu gewinnen, oder die Option, sich durch die Beteiligung an Koalitionen eigene Gestaltungsspielräume zu verschaffen) oder konkrete Anhaltspunkte von Gewicht für ein deutliches Überschreiten der Grenzen des zulässigen politischen Meinungskampfes. Wirtschaftsschutz Als Wirtschaftsschutz werden staatliche Maßnahmen bezeichnet, die dem Schutz deutscher Unternehmen und Forschungseinrichtungen vor einem durch Spionage betriebenen Know-howAbfluss sowie vor Bedrohungen durch Rechtsund Linksextremisten, durch ausländische Extremisten sowie durch islamistische Terroristen dienen. Wirtschaftsspionage Wirtschaftsspionage beinhaltet die staatlich gelenkte oder gestützte, von fremden Nachrichtendiensten ausgehende Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen und Forschungseinrichtungen. Betreibt hingegen ein konkurrierendes Unternehmen eine private Ausforschung, handelt es sich um Konkurrenzausspähung, die häufig auch Industriespionage genannt wird. In den Zuständigkeitsbereich der Verfassungsschutzbehörden fällt ausschließlich die Wirtschaftsspionage. 310
  • demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen: 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch
  • besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretungen in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher
  • Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht; 3. das Mehrparteienprinzip sowie das Recht
Anhang - Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen deren Einwilligung und im Falle weitergehender Ermittlungen die Einwilligung von Betroffenen erforderlich. Die Sätze 1 und 2 gelten nur, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. (4) Das Landesamt für Verfassungsschutz unterrichtet das Staatsministerium des Innern über seine Tätigkeit. SS3 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm gehörendes Gebiet abzutrennen; 2. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, Bund, Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen; 3. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, einen der in Absatz 2 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Für einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen aktiv sowie zielund zweckgerichtet unterstützt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluss handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu beschädigen. (2) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen: 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretungen in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen; 2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht; 3. das Mehrparteienprinzip sowie das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition; 4. die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung; 5. die Unabhängigkeit der Gerichte; 6. der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft und 7. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. 318
  • Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines
  • machen. Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, sind Betroffene auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, dass
  • Aufsicht des Freistaates Sachsen unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts übermitteln von sich aus dem Landesamt für Verfassungsschutz die ihnen
Anhang - Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (1a) Auskunft aus Akten, die nicht zur Person des Betroffenen geführt werden, wird erteilt, soweit der Betroffene Angaben macht, die das Auffinden der Akten ermöglichen und der für die Erteilung der Auskunft erforderliche Aufwand nicht außer Verhältnis zu dem vom Betroffenen geltend gemachten Informationsinteresse steht. Satz 1 findet auf personenbezogene Daten in nicht-automatisierten Dateien, die nicht zur Übermittlung an Dritte bestimmt sind, entsprechende Anwendung. (2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit 1. eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung durch die Auskunftserteilung zu besorgen ist, 2. durch die Auskunftserteilung nachrichtendienstliche Zugänge gefährdet sein können oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise des Landesamtes für Verfassungsschutz zu befürchten ist, 3. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder 4. die Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheimgehalten werden müssen. (3) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begründung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gefährdet würde. Die Gründe für die Auskunftsverweigerung sind aktenkundig zu machen. Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, sind Betroffene auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, dass sie sich an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten wenden können. Dem Datenschutzbeauftragten ist auf sein Verlangen Auskunft zu erteilen, soweit nicht das Staatsministerium des Innern im Einzelfall feststellt, dass dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet würde. Mitteilungen des Sächsischen Datenschutzbeauftragten an Betroffene dürfen keine Rückschlüsse auf den Kenntnisstand des Landesamtes für Verfassungsschutz zulassen, sofern dieses nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt. Dritter Abschnitt Übermittlungsvorschriften SS 10 Informationsübermittlung an das Landesamt für Verfassungsschutz ohne Ersuchen (1) Die Behörden und Gerichte des Freistaates Sachsen, die Gemeinden, Landkreise und sonstigen der Aufsicht des Freistaates Sachsen unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts übermitteln von sich aus dem Landesamt für Verfassungsschutz die ihnen bekannt gewordenen personenbezogenen Daten und sonstigen Informationen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Informationen zur Wahrnehmung von Aufgaben nach SS 2 Abs. 1 Nr. 2 oder zur Beobachtung von Bestrebungen erforderlich sind, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 2 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 3a genannten Schutzgüter gerichtet sind. 326
  • unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung # Extremismus in Sachsen: Rechtsextremismus REICHSBÜRGER und SELBSTVERWALTER Linksextremismus Islamismus sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen
I. Verfassungsschutz in Sachsen # Verfassungsschutz als Frühwarnsystem # Schutz unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung # Extremismus in Sachsen: Rechtsextremismus REICHSBÜRGER und SELBSTVERWALTER Linksextremismus Islamismus sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug # Präventionsangebote 4
  • Daten durch den Empfänger in Einklang mit grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien erfolgt, und 3. das Prinzip der Gegenseitigkeit gewahrt
  • Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen
Anhang - Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses SS 7a Übermittlungen durch den Bundesnachrichtendienst an ausländische öffentliche Stellen (1) Der Bundesnachrichtendienst darf durch Beschränkungen nach SS 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2, 3, 7 und 8 erhobene personenbezogene Daten an die mit nachrichtendienstlichen Aufgaben betrauten ausländischen öffentlichen Stellen übermitteln, soweit 1. die Übermittlung zur Wahrung außenoder sicherheitspolitischer Belange der Bundesrepublik Deutschland oder erheblicher Sicherheitsinteressen des ausländischen Staates erforderlich ist, 2. überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht entgegenstehen, insbesondere in dem ausländischen Staat ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist sowie davon auszugehen ist, dass die Verwendung der Daten durch den Empfänger in Einklang mit grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien erfolgt, und 3. das Prinzip der Gegenseitigkeit gewahrt ist. Die Übermittlung bedarf der Zustimmung des Bundeskanzleramtes. (2) Der Bundesnachrichtendienst darf unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 durch Beschränkungen nach SS 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2, 3, 7 und 8 erhobene personenbezogene Daten ferner im Rahmen von Artikel 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen vom 3. August 1959 (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218) an Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte übermitteln, soweit dies zur Erfüllung der in deren Zuständigkeit liegenden Aufgaben erforderlich ist. (3) Über die Übermittlung entscheidet ein Bediensteter des Bundesnachrichtendienstes, der die Befähigung zum Richteramt hat. Die Übermittlung ist zu protokollieren. Der Bundesnachrichtendienst führt einen Nachweis über den Zweck, die Veranlassung, die Aktenfundstelle und die Empfänger der Übermittlungen nach Absatz 1 und 2. Die Nachweise sind gesondert aufzubewahren, gegen unberechtigten Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr ihrer Erstellung folgt, zu vernichten. (4) Der Empfänger ist zu verpflichten, 1. die übermittelten Daten nur zu dem Zweck zu verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden, 2. eine angebrachte Kennzeichnung beizubehalten und 3. dem Bundesnachrichtendienst auf Ersuchen Auskunft über die Verwendung zu erteilen. (5) Das zuständige Bundesministerium unterrichtet monatlich die G10-Kommission über Übermittlungen nach Absatz 1 und 2. (6) Das Parlamentarische Kontrollgremium ist in Abständen von höchstens sechs Monaten über die vorgenommenen Übermittlungen nach Absatz 1 und 2 zu unterrichten. 345
  • Mitteilung im Benehmen mit dem Empfänger. SS 13 Rechtsweg Gegen die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen nach den SSSS
  • Satz 3 Nr. 1 und ihren Vollzug ist der Rechtsweg vor der Mitteilung an den Betroffenen nicht zulässig. Abschnitt
Anhang - Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses 3. die Voraussetzungen für eine Löschung sowohl bei der erhebenden Stelle als auch beim Empfänger vorliegen. (2) Absatz 1 gilt entsprechend für Beschränkungsmaßnahmen nach den SSSS 5 und 8, sofern die personenbezogenen Daten nicht unverzüglich gelöscht wurden. Die Frist von fünf Jahren beginnt mit der Erhebung der personenbezogenen Daten. (3) Die Mitteilung obliegt der Behörde, auf deren Antrag die Anordnung ergangen ist. Wurden personenbezogene Daten übermittelt, erfolgt die Mitteilung im Benehmen mit dem Empfänger. SS 13 Rechtsweg Gegen die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen nach den SSSS 3 und 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und ihren Vollzug ist der Rechtsweg vor der Mitteilung an den Betroffenen nicht zulässig. Abschnitt 5 Kontrolle SS 14 Parlamentarisches Kontrollgremium (1) Das nach SS 10 Abs. 1 für die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen zuständige Bundesministerium unterrichtet in Abständen von höchstens sechs Monaten das Parlamentarische Kontrollgremium über die Durchführung dieses Gesetzes. Das Gremium erstattet dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über Durchführung sowie Art und Umfang der Maßnahmen nach den SSSS 3, 5, 7a und 8; dabei sind die Grundsätze des SS 10 Absatz 1 des Kontrollgremiumgesetzes zu beachten. (2) Bei Gefahr im Verzug kann das zuständige Bundesministerium die Bestimmungen nach den SSSS 5 und 8 vorläufig treffen und das Parlamentarische Kontrollgremium durch seinen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter vorläufig zustimmen. Die Zustimmung des Parlamentarischen Kontrollgremiums ist unverzüglich einzuholen. Die Bestimmung tritt außer Kraft, wenn die vorläufige Zustimmung nicht binnen drei Tagen und die Zustimmung nicht binnen zwei Wochen erfolgt. SS 15 G 10-Kommission (1) Die G 10-Kommission besteht aus dem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt besitzen muss, und drei Beisitzern sowie vier stellvertretenden Mitgliedern, die an den Sitzungen mit Redeund Fragerecht teilnehmen können. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Mitglieder der G 10-Kommission sind in ihrer Amtsführung unabhängig und Weisungen nicht unterworfen. Sie nehmen ein öffentliches Ehrenamt wahr und werden von dem Parlamentarischen Kontrollgremium nach Anhörung der Bundesregierung für die Dauer einer Wahlperiode des 349
  • oder Aktivitäten - sie werden als extremistisch oder verfassungsfeindlich bezeichnet - rechtzeitig erkennen kann. Hier setzt die Aufgabe des Verfassungsschutzes als "Frühwarnsystem
  • arbeiten jeweils selbständig, sind jedoch seiner Tätigkeit ist es, rechtzeitig auf gesetzlich zur Zusammenarbeit verpflichtet. Aufgaben Gefahren hinzuweisen
  • freiheitund Befugnisse des Verfassungsschutzes sind gesetzlich lichen Rechtsstaat aus diesen Bereigenau festgelegt. chen drohen. Dazu erstellt er Lagebilder und Analysen
  • Regierungen von Bund und Ländern ermöglichen, rechtzeitig Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung und die innere
  • Aufgaben und Befugnisse der Landesverfassungsschutzbehörde regelt. Die Rechtsgrundlage des Verfassungsschutzes in Sachsen ist das "Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat
Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland geht von dem Grundgedanken einer streitbaren, wehrhaften Demokratie aus. Sie sieht vor, dass Angriffe von Extremisten auf unsere freiheitliche demokratische Grundordnung aktiv abgewehrt werden können. So können Parteien vom Bundesverfassungsgericht verboten oder von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden (Artikel 21 Absatz 2 bis 4 GG). Auch Vereinigungen, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten, können verboten werden (Artikel 9 Absatz 2 GG). Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Staat entsprechende Bestrebungen oder Aktivitäten - sie werden als extremistisch oder verfassungsfeindlich bezeichnet - rechtzeitig erkennen kann. Hier setzt die Aufgabe des Verfassungsschutzes als "Frühwarnsystem" zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung an. 1. Gesetzlicher Auftrag 1.1 Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes Verfassungsschutz in Deutschland Der Verfassungsschutz hat die Aufgabe, In der Bundesrepublik Deutschland gibt es InlandsnachErkenntnisse zu extremistischen Berichtendienste sowohl auf Bundesebene (Bundesamt für strebungen sowie zu Terrorismus und Verfassungsschutz) als auch auf Ebene der Länder Spionage schon weit im Vorfeld polizei(Landesverfassungsschutzbehörden). licher Maßnahmen zu gewinnen. Ziel Die Behörden arbeiten jeweils selbständig, sind jedoch seiner Tätigkeit ist es, rechtzeitig auf gesetzlich zur Zusammenarbeit verpflichtet. Aufgaben Gefahren hinzuweisen, die dem freiheitund Befugnisse des Verfassungsschutzes sind gesetzlich lichen Rechtsstaat aus diesen Bereigenau festgelegt. chen drohen. Dazu erstellt er Lagebilder und Analysen, die es den Regierungen von Bund und Ländern ermöglichen, rechtzeitig Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung und die innere Sicherheit einzuleiten. Dem Verfassungsschutz selbst stehen keine polizeilichen Befugnisse zu. Jedoch übermittelt er unter bestimmten Voraussetzungen seine Erkenntnisse an Polizei und Staatsanwaltschaft, um deren Vollzugsmaßnahmen zu unterstützen. Die gemeinsam zu erledigenden Aufgaben von Bund und Ländern regelt das Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG). Zudem gibt es für jedes Land ein eigenes Verfassungsschutzgesetz, das die Aufgaben und Befugnisse der Landesverfassungsschutzbehörde regelt. Die Rechtsgrundlage des Verfassungsschutzes in Sachsen ist das "Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen" (SächsVSG)1. Dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen obliegt danach die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen über # Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben, # sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes für eine fremde Macht, 1 Das SächsVSG ist im Anhang dieses Verfassungsschutzberichtes zu finden und auch unter www.verfassungsschutz.sachsen.de abrufbar. 5
  • Rechtsextremismus die Spionageabwehr, d. h. die Abwehr der SpioREICHSBÜRGER und SELBSTVERWALTER nage von Nachrichtendiensten fremder Staaten Linksextremismus gegen die Bundesrepublik
# Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, # Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind, # fortwirkende Strukturen und Tätigkeiten der Aufklärungsund Abwehrdienste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Geltungsbereich dieses Gesetzes. Extremistische Bestrebungen in Sachsen: Eine weitere Aufgabe des Verfassungsschutzes ist Rechtsextremismus die Spionageabwehr, d. h. die Abwehr der SpioREICHSBÜRGER und SELBSTVERWALTER nage von Nachrichtendiensten fremder Staaten Linksextremismus gegen die Bundesrepublik Deutschland. WesentliIslamismus che Angriffsziele sind die Bereiche Politik, Militär, sicherheitsgefährdende und extremistische Forschung und Wissenschaft sowie Wirtschaft. Bestrebungen von Gruppierungen mit AusDas LfV Sachsen beobachtet im Bereich Wirtlandsbezug schaftsschutz die Aktivitäten ausländischer Nachrichtendienste, um deutsche Unternehmen und Einrichtungen vor unberechtigtem Know-howund Informationsabfluss zu schützen. Daneben nimmt das LfV Sachsen auch sogenannte Mitwirkungsaufgaben wahr, bei denen es als Fachberater bei Sachentscheidungen einer anderen Behörde hinzugezogen wird. Hierzu gehören der Geheimund der Sabotageschutz. So ist das LfV Sachsen u. a. beteiligt an: # Sicherheitsüberprüfungen von Personen, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden sollen, # der Durchführung von technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen. Ebenso bringt das LfV Sachsen seine Erkenntnisse im Rahmen weiterer Beteiligungsaufgaben ein. So wird es durch andere öffentliche Stellen beteiligt bei # der Überprüfung von Personen, die sich um die Einstellung in den öffentlichen Dienst bewerben, sowie bei der Überprüfung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, wenn der Verdacht besteht, dass sie gegen die Pflicht zur Verfassungstreue verstoßen, # Überprüfungen von Personen, soweit diese gesetzlich vorgesehen sind, z. B. nach dem Aufenthaltsgesetz, dem Staatsangehörigkeitsgesetz, dem Atomgesetz, dem Sprengstoffgesetz, dem Luftsicherheitsgesetz sowie der Gewerbeordnung in Verbindung mit der Bewachungsverordnung. Die Informationen, die der Verfassungsschutz aufgrund seines gesetzlichen Auftrages sammelt, werden analysiert, d. h. sie werden gesichtet, geprüft und bewertet. Die gewonnenen Erkenntnisse dienen z. B. zur Einschätzung der Sicherheitslage, zur Vorbereitung von Vereinsund Parteiverboten oder zur Verhinderung bzw. Verfolgung von durch Extremisten, Terroristen und Spione begangenen Straftaten. Diese Analysen sind auch Grundlage für die Berichterstattung des LfV Sachsen gegenüber # dem Staatsministerium des Innern, # anderen Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern, # dem Militärischen Abschirmdienst (MAD), der die Aufgaben des Verfassungsschutzes auf dem Gebiet der Bundeswehr wahrnimmt, # dem Bundesnachrichtendienst (BND), der Auslandsaufklärung betreibt, # Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaften und Polizei), 6
  • Referat 11 Auswertung VP-Führung EDV, G 10-Stelle Rechtsextremismus, politischer Extremismus -terrorismus und Terrorismus Referat 32 Referat 22 Referat
  • Extremismus Personal, Haushalt Linksextremismus, und Terrorismus, -terrorismus Spionageabwehr Referat 23 Referat 13 Auswertung Referat 33 Recht, Geheimschutz, Islamismus, Observation, Tarnmittel
Organigramm des LfV Sachsen Stabsstelle Präsident Innenrevision Martin Döring Gordian Meyer-Plath Abteilung 3 Abteilung 1 Abteilung 2 Auswertung Beschaffung, Zentralabteilung Observation Referat 21 Referat 31 Referat 11 Auswertung VP-Führung EDV, G 10-Stelle Rechtsextremismus, politischer Extremismus -terrorismus und Terrorismus Referat 32 Referat 22 Referat 12 Forschung und Werbung Auswertung politischer Extremismus Personal, Haushalt Linksextremismus, und Terrorismus, -terrorismus Spionageabwehr Referat 23 Referat 13 Auswertung Referat 33 Recht, Geheimschutz, Islamismus, Observation, Tarnmittel, Mitwirkung, G 10-Aufsicht Ausländerextremismus, ND-Technik, Ermittlungen -terrorismus Referat 14 Referat 24 Referat 34 Organisation, Innerer Gewaltbereiter Operative Dienst Internetbearbeitung Salafismus Das LfV Sachsen mit Sitz in Dresden gehört dem Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) an. Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen Neuländer Straße 60 | 01129 Dresden Tel.: +49 351 8585-0 | Fax: +49 351 8585-500 verfassungsschutz@lfv.smi.sachsen.de www.verfassungsschutz.sachsen.de 12
  • Rechtsextremistisches Personenpotenzial in den Landkreisen und kreisfreien Städten in absoluten Zahlen Rechtsextremistisches Personenpotenzial in den Landkreisen und kreisfreien Städten
Rechtsextremistisches Personenpotenzial in den Landkreisen und kreisfreien Städten in absoluten Zahlen Rechtsextremistisches Personenpotenzial in den Landkreisen und kreisfreien Städten je 10.000 Einwohner 20
  • DEUTSCHE STIMME. Auf der Liegenschaft des Verlages weihten die Rechtsextremisten im selben Jahr einen Teil des Gebäudetraktes als "Haus Wieland
  • ergebenden Achtungsanspruch der Person negiert und zur Verweigerung elementarer Rechtsgleichheit für alle führt, die nicht der ethnisch definierten "Volksgemeinschaft
  • Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende Rechtlosstellung von gesellschaftlichen Gruppen (Ausländer, Migranten, religiöse und sonstige Minderheiten) gerichtet. Auch missachtet
Die DEUTSCHE STIMME VERLAGSGESELLSCHAFT MBH mit Sitz in Riesa (Lkr. Meißen) hat nach finanziellen Problemen in der Vergangenheit zunehmend an Bedeutung verloren. Im Jahr 2015 übergaben die Betreiber des Verlages den Warenversand an den Thüringer NPD-Funktionär Thorsten HEISE. Auch der Buchversand wurde ausgelagert. Übrig blieb letztendlich die Herausgabe des NPD-Organs DEUTSCHE STIMME. Auf der Liegenschaft des Verlages weihten die Rechtsextremisten im selben Jahr einen Teil des Gebäudetraktes als "Haus Wieland" ein, welcher als "nationales Begegnungszentrum" für Seminare, Schulungen und andere Veranstaltungen genutzt werden sollte. Darüber hinaus richteten sie im Zusammenhang mit ihrer Kampagne "Deutsche helfen Deutschen" im Objekt Ende 2016 ein sogenanntes Sozialkaufhaus ein. Die Liegenschaft wird von der NPD für einzelne Veranstaltungen, z. B. für "Sommerfeste", genutzt. Ideologie / Politische Zielsetzung Das Bundesverfassungsgericht ließ in seiner Entscheidung35 über den Antrag eines Parteiverbots vom 17. Januar 2017 keinen Zweifel an der Verfassungsfeindlichkeit der Partei. Danach verletzt der von der NPD vertretene Volksbegriff die Menschenwürde, indem er den sich hieraus ergebenden Achtungsanspruch der Person negiert und zur Verweigerung elementarer Rechtsgleichheit für alle führt, die nicht der ethnisch definierten "Volksgemeinschaft" in ihrem Sinne angehören. Das Politikkonzept der NPD ist auf die Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende Rechtlosstellung von gesellschaftlichen Gruppen (Ausländer, Migranten, religiöse und sonstige Minderheiten) gerichtet. Auch missachtet die NPD das Demokratieprinzip. In einem durch die "Einheit von Volk und Staat" geprägten Nationalstaat im Sinne der NPD ist für eine Beteiligung ethnischer Nichtdeutscher an der politischen Willensbildung grundsätzlich kein Raum. Vielmehr führt der exkludierende Charakter der "Volksgemeinschaft" zu einer mit Artikel 20 Absatz 2 Satz 1 GG unvereinbaren ethnischen Verengung des Anspruchs auf gleichberechtigte Teilhabe an der politischen Willensbildung. Außerdem tritt die NPD für die Abschaffung des bestehenden parlamentarisch-repräsentativen Systems und seine Ersetzung durch einen am ehemaligen Deutschen Reich unter der Herrschaft der Nationalsozialisten orientierten Staat ein. Die Partei weist eindeutig eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus auf. Das Konzept der "Volksgemeinschaft", die antisemitische Grundhaltung und die Verächtlichmachung der bestehenden demokratischen Ordnung lassen deutliche Parallelen zum Nationalsozialismus erkennen. Hinzu kommen das Bekenntnis zu Führungspersönlichkeiten der NSDAP, der punktuelle Rückgriff auf Vokabular, Texte, Liedgut und Symbolik des Nationalsozialismus sowie geschichtsrevisionistische Äußerungen, die eine Verbundenheit zumindest relevanter Teile der Antragsgegnerin mit der Vorstellungswelt des Nationalsozialismus dokumentieren. Die ethnisch homogene Volksgemeinschaft - unvereinbar mit den Grundrechten Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes erklärte der Bundesvorsitzende Frank FRANZ auf dem Bundesparteitag am 11./12. März 2017 in Saarbrücken, dass es keine neue ideologische Ausrichtung der NPD geben wird: "Wir werden keinen Millimeter von unserem bestehenden Parteiprogramm abweichen, weil wir unverrückbar an unserem programmatischen Dreiklang von nationaler Souveränität, nationaler Identität - wozu selbstverständlich das Abstammungsprinzip und unser ethnischer Volksbegriff gehören - und nationaler Solidarität festhalten."36 Drehund Angelpunkt der Ideologie der NPD ist ihr ethnischer Volksbegriff. Die Staatsvorstellung der NPD basiert auf der Herstellung der "nationalen Identität" in Form eines rassisch homogenen Volkes, welches die Partei als "Volksgemeinschaft" bezeichnet. Nur in dieser "Volksgemeinschaft" verwirkliche sich die Würde des Menschen und nur in ihr sei die persönliche Freiheit garantiert. 37 Die Würde des Menschen und die persönliche Freiheit garantiert die NPD somit nur Personen, welche nach ihrer Auffassung Bestandteil der "Volksgemeinschaft" sind. 35 BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017, 2 BvB 1/13 36 www.npd.de, Artikel zum Bundesparteitag vom 13. März 2017 37 Parteiprogramm der NPD 2010, S. 6 29
  • nicht strukturlos sind, werden sie im Bereich der parteiungebundenen rechtsextremistischen Strukturen ausgewiesen. Ihnen allen gemeinsam ist die neonationalsozialistische Ideologie. Ideologie
  • Reiches" bzw. der Einführung einer vergleichbaren Diktatur. In einer rechtsextremistischen Propagandaschrift aus dem Jahr 2017 hieß es dazu: "Der historische
  • Diese Grund56 Der kleine Wegweiser der revolutionären Rechten, www.facebook.com/tpausch1, S. 42 (Stand: 9. September 2017) 57 N.S. HEUTE
  • kleine Wegweiser der revolutionären Rechten, www.facebook.com/tpausch1, S. 12 (Stand: 9. September 2017) 59 Der kleine Wegweiser der revolutionären Rechten
1.4.1 Neonationalsozialistische Gruppierungen Neonationalsozialistische Gruppierungen haben sich im Hinblick auf den Organisationsgrad in den letzten Jahren grundlegend gewandelt. Der Trend zum Verzicht auf nach außen erkennbare Strukturen hat sich fortgesetzt. Nachdem noch vor ein bis zwei Jahren versucht worden war, vereinzelt wieder neonationalsozialistische Strukturen zu bilden, strukturiert sich die Szene mittlerweile über Kampagnen, Themenfelder und Szeneveranstaltungen. Hinter diesen wirken nicht etwa nach außen mit festem Namen auftretende Kameradschaften oder Ähnliches, sondern Personennetzwerke. Dabei handelt es sich um feste Kennverhältnisse, die regelmäßig gemeinsame Aktivitäten durchführen und die die Ideologie der NEONATIONALSOZIALISTEN teilen. Da diese Personenzusammenhänge - trotz Verzichts auf formelle Strukturen - nicht strukturlos sind, werden sie im Bereich der parteiungebundenen rechtsextremistischen Strukturen ausgewiesen. Ihnen allen gemeinsam ist die neonationalsozialistische Ideologie. Ideologie Der Neonationalsozialismus bezieht sich auf die Weltanschauung des historischen Nationalsozialismus. Kern neonationalsozialistischer Überzeugungen ist der Wunsch nach der Wiedererrichtung des "Dritten Reiches" bzw. der Einführung einer vergleichbaren Diktatur. In einer rechtsextremistischen Propagandaschrift aus dem Jahr 2017 hieß es dazu: "Der historische Nationalsozialismus als der organisierte politische Gestaltungswille des deutschen Volkes und als Träger des III. Reiches ist im Flammenmeer des II. Weltkrieges für immer untergegangen, um eben im gleichen gewaltigen Ringen zwischen den Mächten des Lichtes und der Finsternis, trotz der Niederlage, wieder aufzuerstehen, diesmal als die zentrale Heilsidee der gesamten Arischen Nation und damit die Bewegung zur Wiedergeburt der Antike, des Abendlandes und des Reiches."56 NEONATIONALSOZIALISTEN beziehen sich auf bestimmte ideologische Elemente des Nationalsozialismus, wie einen übersteigerten Nationalismus, Antisemitismus, Antipluralismus, Sozialdarwinismus und Rassismus, als Teil einer völkischen Ideologie, die einen ethnisch homogenen Staat anstrebt und jeglichen Pluralismus als existenzbedrohend ansieht. NEONATIONALSOZIALISTEN definieren das deutsche Volk auf biologistischer Grundlage als höherwertige "Rassegemeinschaft", die es mit allen Mitteln zu retten gelte. Dem deutschen Volk gehöre danach an, wer zur "arischen Rasse" zähle. Es sei der "Wert des Blutes", "der uns Menschen gleicher Art und gleichen Kulturkreises" zusammenhalte.57 Die Demokratie wird von NEONATIONALSOZIALISTEN grundsätzlich abgelehnt: "Die Demokratie als Staatsentwurf ist und bleibt die Herrschaft der Minderwertigen". 58 Zur aktuellen Staatsordnung in Deutschland heißt es: "Das System hat keine Fehler, es ist der Fehler."59 Szeneangehörige glauben sich in einem existenziellen Endkampf "Gut gegen Böse": "Es geht darum, sich klarzumachen, dass wir als völkische Revolutionäre gegen ein System kämpfen, das so unvorstellbar böse und verbrecherisch ist, dass es dafür keine Worte gibt und das alle denkbaren Vorstellungen übertrifft."60 In ihren verschwörungstheoretischen Grundannahmen gehen NEONATIONALSOZIALISTEN von der Existenz eines "Plan[s] des Weltfeindes, unsere Art endgültig auszurotten" 61 aus. Diese Grund56 Der kleine Wegweiser der revolutionären Rechten, www.facebook.com/tpausch1, S. 42 (Stand: 9. September 2017) 57 N.S. HEUTE, Nr. 7, Januar/Februar 2018, S. 11f. 58 Der kleine Wegweiser der revolutionären Rechten, www.facebook.com/tpausch1, S. 12 (Stand: 9. September 2017) 59 Der kleine Wegweiser der revolutionären Rechten, www.facebook.com/tpausch1, S. 42 (Stand: 9. September 2017) 60 N.S. HEUTE, Nr. 2, Mai/Juni 2017, S. 7 61 N.S. HEUTE, Nr. 2, Mai/Juni 2017, S. 5 35

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