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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • totalitären Parteien mit besonderen Treuepflichten zu unserem freiheitlichen Rechtsstaat? Die Bundesregierung nimmt zunächst Bezug auf die Beantwortung der Frage
  • daß die in den Verfassungsschutzberichten genannten linksextremistischen Parteien - DKP, KPD, KPD/ML und KBW - nach ihren Statuten bzw. Satzungen von ihren
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Partei und sogar bestimmter Aktivitäten im Rahmen dieser Mitgliedschaft, für die Gesamtbeurteilung ausschließen. Es ist auch nicht in jedem Einzelfall erforderlich, daß über die bloße Mitgliedschaft oder über bestimmte Aktivitäten im Rahmen einer verfassungsfeindlichen Partei hinaus für die Ablehnung eines Bewerbers außerhalb dieser Partei stattfindende verfassungsfeindliche Aktivitäten festgestellt werden müßten. Dies kann, wie das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgestellt hat, auch aus dem Parteienprivileg des Artikels 21 GG nicht abgeleitet werden; für Vereinigungen mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung gilt Artikel 21 GG ohnehin nicht. Nach der Entscheidung des BVerfG muß in jedem Falle eine auf diesen Einzelfall bezogene Beurteilung stattfinden. Von der Aufstellung förmlicher Beurteilungskriterien ist daher abzusehen." Dies gilt auch für die Feststellung, ob ein Bewerber sich eindeutig von extremistischen Gruppen und Bestrebungen distanziert. Mit der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Einzelfallprüfung unter Bewertung der jeweils von Fall zu Fall wechselnden Vielzahl von Elementen wäre es ferner unvereinbar, für die Gewinnung des Urteils über die Persönlichkeit eines Bewerbers, der Mitglied einer Partei mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung ist, generelle Regelungen für die Feststellung zu treffen, ob dieses Mitglied sich im Sinne der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts distanziert. Es lassen sich deshalb auch keine allgemeinen Kriterien nennen, nach denen die Einstellungsbehörden im Rahmen der ihnen obliegenden Prüfung des Einzelfalles die erforderliche Distanzierung feststellen. Zu der Frage, ob für die Beurteilung der Verfassungstreue allein auf das dienstliche Verhalten abgestellt werden kann, hat die Bundesregierung in der Darstellung vom 8. November 1978 festgestellt: "Die beamtenrechtlichen Vorschriften fordern, daß der Beamte 'jederzeit' (vgl. SS 7 Abs. 1 Nr. 2 BBG) und 'durch sein gesamtes Verhalten' (vgl. SS 52 Abs. 2 BBG) für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt. Das schließt dienstliches und außerdienstliches Verhalten ein. Es handelt sich bei diesen Erfordernissen um eine Konkretisierung verfassungsrechtlicher Anforderungen, die einer Änderung durch einfaches Gesetz nicht zugänglich sind (Leitsätze 2 und 4 der Entscheidung des BVerfG vom 22. Mai 1975)." 6. Welche Pflichten haben Mitglieder von Parteien, die sich auf totalitäre Ideologien gründen? Welche Maßnahmen ergreifen solche Parteien, um diese Pflichten durch die Mitglieder zu gewährleisten? Wie verträgt sich die Erfüllung von Mitgliedspflichten in totalitären Parteien mit besonderen Treuepflichten zu unserem freiheitlichen Rechtsstaat? Die Bundesregierung nimmt zunächst Bezug auf die Beantwortung der Frage 30 in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 8. November 1978 (Plenarprotokoll 8/113 S. 8866). Der Vertreter der Bundesregierung führte damals u. a. aus, daß die in den Verfassungsschutzberichten genannten linksextremistischen Parteien - DKP, KPD, KPD/ML und KBW - nach ihren Statuten bzw. Satzungen von ihren Mitgliedern folgendes fordern: das Bekenntnis zum Marxismus-Leninismus, die aktive Mitarbeit in einer Parteiorganisation, Gehorsam gegenüber der Partei, die aktive Durchsetzung der Politik der Partei in allen Bereichen des Lebens jedes Parteimitgliedes, die Wahrhaftigkeit gegenüber 52
  • hält die Bundesregierung heute - aus welchen Gründen - für a) rechtswidrig, b) politisch untunlich? Erkennt die Bundesregierung insbesondere die Erfahrungsfeststellung
  • Gewähr der Verfassungstreue des Bewerbers und diese Zweifel rechtfertigten "in der Regel eine Ablehnung des Einstellungsantrages", ist durch den Beschluß
  • Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 obsolet geworden. Mit der rechtlich gebotenen Bewertung der Gesamtheit der Einzelelemente, die für die Persönlichkeitsbeurteilung
  • Trifft es zu, daß die Bundesregierung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berechtigt und verpflichtet ist, im Rahmen der politischen Auseinandersetzung
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 richtige Folgerungen daraus ziehen, oder welche Punkte des Beschlusses oder der Erklärung hält die Bundesregierung heute - aus welchen Gründen - für a) rechtswidrig, b) politisch untunlich? Erkennt die Bundesregierung insbesondere die Erfahrungsfeststellung des Bundeskanzlers und der Ministerpräsidenten als richtig an, es werde die (gleichzeitige)"Mitgliedschaft von Angehörigen des öffentlichen Dienstes in Parteien oder Organisationen, die die verfassungsmäßige Ordnung bekämpfen - wie auch die sonstige Forderung solcher Parteien und Organisationen - ... in aller Regel zu einem Loyalitätskonflikt führen"? Die Aussage im Beschluß der Regierungschefs des Bundes und der Länder vom 28. Januar 1972, eine Mitgliedschaft in Organisationen, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, begründe Zweifel an der Gewähr der Verfassungstreue des Bewerbers und diese Zweifel rechtfertigten "in der Regel eine Ablehnung des Einstellungsantrages", ist durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 obsolet geworden. Mit der rechtlich gebotenen Bewertung der Gesamtheit der Einzelelemente, die für die Persönlichkeitsbeurteilung von Bedeutung sind, ist nicht zu vereinbaren, wenn aus der Vielzahl der denkbaren Beurteilungselemente eines, nämlich die Mitgliedschaft, besonders herausgehoben wird. Dies führt zu einer vorweggenommenen und deshalb unvertretbaren Gewichtung dieses Elements, mit der die Gefahr einer automatischen Ablehnung des Bewerbers ohne angemessene Würdigung auch der sonst relevanten Elemente heraufbeschworen wird. 10. Trifft es zu, daß die Bundesregierung, wie der damalige Bundeskanzler Brandt vor einiger Zeit erklärte, dem Beschluß nur deshalb zustimmte, weil sie davon ausging, daß andernfalls aus dem Bereich der CDU/CSU das Verbot der DKP angestrebt werden würde, und was hat den Bundeskanzler bewogen, einem solchen Verbotsverfahren unter allen Umständen entgegenzuwirken? Nach Auffassung der Bundesregierung ist der Beschluß der Regierungschefs des Bundes und der Länder vom 28. Januar 1972 bereits durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 obsolet geworden ... 11. Trifft es zu, daß die Bundesregierung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berechtigt und verpflichtet ist, im Rahmen der politischen Auseinandersetzung mit extremistischen Kräften öffentlich darzustellen, welche Gruppen oder Parteien nach ihren Erkenntnissen verfassungsfeindliche Ziele verfolgen? Welches sind die Voraussetzungen dafür, daß politische Bestrebungen oder Zielsetzungen von Parteien oder sonstigen Organisationen als verfassungsfeindlich bezeichnet werden müssen? Die Frage ist zu bejahen. Die Bundesregierung verfährt entsprechend. Zur Frage der Berechtigung bzw. Verpflichtung der Bundesregierung, im Rahmen der politischen Auseinandersetzung mit extremistischen Kräften öffentlich darzustellen, welche Gruppen oder Parteien ihren Erkenntnissen verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, hat das Bundesverfassungsgericht u. a. folgendes aufgeführt: 55
  • Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 Rechtsfolgen mit ihr nicht verbunden sind. Die Befugnis der Regierung solche
  • Bewertungen vorzunehmen, ist dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durch das Willkürverbot in der Weise begrenzt, daß entsprechende Werturteile vertretbar
  • Feststellungen getroffen werden? 13. Hält es die Bundesregierung für rechtlich vertretbar, die Feststellung einzelner Einstellungsvoraussetzungen durch eine Vermutung zu ersetzen
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 Rechtsfolgen mit ihr nicht verbunden sind. Die Befugnis der Regierung solche Bewertungen vorzunehmen, ist dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durch das Willkürverbot in der Weise begrenzt, daß entsprechende Werturteile vertretbar und in der Form sachlich gehalten sein müssen, also nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen dürfen (BVerfGE 40, 287, 293). 12) Wie gedenkt die Bundesregierung das geltende Verfassungsund Beamtenrecht zu wahren? Hält sie bei Einstellung in den öffentlichen Dienst Feststellungen darüber für geboten, ob Bewerber gleichzeitig einer der Verfassungsordnung bekämpfenden Gruppe angehören, und auf welche Weise solche Feststellungen getroffen werden? 13. Hält es die Bundesregierung für rechtlich vertretbar, die Feststellung einzelner Einstellungsvoraussetzungen durch eine Vermutung zu ersetzen? Wenn ja, a) kann eine solche Vermutung bei allen Bewerbungen oder nur bei solchen für bestimmte Dienstposten oder Laufbahnen und gegebenenfalls nach welchen Kriterien gelegt werden; b) nach welchen Kriterien unterscheidet sie nachzuweisende und zu vermutende Einstellungsvoraussetzungen? 14. In welchen Fällen können nach Auffassung der Bundesregierung bei der Feststellung der Gewähr der Verfassungstreue Erkenntnisse, die vom Verfassungsschutz auf Grund seines gesetzlichen Auftrages gewonnen wurden, Bestrebungen zu beobachten, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, a) durch das Einfühlungsvermögen oder die zufälligen oder systematisch gesammelten Erkenntnisse der für Einstellungen zuständigen Beamten, b) durch gelegentliches oder systematisches Beobachten von zunächst einmal ohne Überprüfung eingestellten Probebeamten durch Vorgesetzte, Kollegen oder Schüler ersetzt werden? Auf welche Weise kann bei einem Verzicht auf die Anfrage beim Verfassungsschutz sichergestellt werden, daß an die Stelle einer Überprüfung der Verfassungstreue eines Bewerbers nicht eine bloße Mutmaßung darüber tritt? Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, "eine Behörde dürfe sich nicht künstlich dumm machen ... Sie darf keineswegs vorhandene Unterlagen bewußt nicht zur Kenntnis nehmen"? Wenn nein, welche Argumente hat sie zur Widerlegung dieser Auffassung? Die Fragen 12 bis 14 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet: Die von den Fragen berührten Themen sind im wesentlichen bereits in der Darstellung der Bundesregierung vom 8. November 1978 behandelt worden. Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts ist von der verfassungsrechtlichen Verpflichtung auszugehen, die Gewähr der Verfassungstreue in jedem Fall zu 57
  • Verfassungsloyalität seiner Bürger aus. Dies bedeutet allerdings keine Rechtsvermutung im Sinne einer Beweislastregelung. Zusammen mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erlaubt
  • einem umfassenden Persönlichkeitsbild der Bürger zusammenzuführen. Nach dem Rechtsstaatsprinzip (Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz) muß auch für die Weitergabe personenbezogener
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1978 prüfen. Entsprechend der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 24. Oktober 1975, ... geht der freiheitlich-demokratische Staat von der Verfassungsloyalität seiner Bürger aus. Dies bedeutet allerdings keine Rechtsvermutung im Sinne einer Beweislastregelung. Zusammen mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erlaubt es dieser Gesichtspunkt jedoch, Nebenwirkungen der Anfragen beim Verfassungsschutz, wie die Störung des Vertrauens in die Liberalität des Staates, mit dem durch sie erreichten Nutzen bei der Abwehr von Extremisten abzuwägen. Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich keine Verpflichtung, in allen Fällen routinemäßig beim Verfassungsschutz anzufragen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich expressiv verbis zum Thema der Anfrage beim Verfassungsschutz nur negativ, und zwar dahin geäußert, daß eine solche Anfrage bei der Übernahme in den Vorbereitungsdienst, die zu zusätzlichen Ermittlungen führen würde, schädlich ist. Eine positive Äußerung dahin, daß und in welchen Fällen eine Anfrage erfolgen muß, weist die Entscheidung nicht auf. Allerdings kann aus dem Beschluß gefolgert werden, daß das Gericht eine Anfrage beim Verfassungsschutz nur als eines von mehreren Mitteln zur Prüfung der Verfassungstreue ansieht: Es bezeichnet Vorbereitungsdienst und Probezeit als Möglichkeiten, "den Bewerber intensiv kennenzulernen, ihn zu beobachten und sich schließlich ein Urteil über seine Persönlichkeit zu bilden". In diesen Zeiträumen, die grundsätzlich jeder Bewerber vor der endgültigen Berufung in das Beamtenverhältnis zu durchlaufen hat, soll sich primär die Eignung eines Bewerbers, zu der auch die Verfassungstreue gehört, erweisen: "Hier, wo sich die Verwaltung unmittelbar ein zuverlässiges Bild über den Anwärter machen kann, muß der Schwerpunkt liegen für die Gewinnung des Urteils, ob der Bewerber die geforderte Gewähr bietet oder nicht' (BVerfGE 39, 334, 356). Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht es, die Entscheidung, ob beim Verfassungsschutz angefragt wird, von den Umständen des konkreten Einzelfalls abhängig zu machen. Die Bundesregierung lehnt die Auffassung ab, daß schon der Grundsatz der "Einheit der Staatsverwaltung" eine Pflicht zum routinemäßigen Datenaustausch zwischen Verfassungsschutz und Einstellungsbehörde beinhalte. Diese Auffassung widerspräche auch dem im Grundgesetz zum Ausdruck gelangten liberalen Staatsverständnis von den Grenzen der Wirksamkeit des Staates. Damit wäre nicht vereinbar, ohne weiteres die bei den verschiedenen staatlichen Stellen vorhandenen personenbezogenen Daten zu einem umfassenden Persönlichkeitsbild der Bürger zusammenzuführen. Nach dem Rechtsstaatsprinzip (Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz) muß auch für die Weitergabe personenbezogener Daten der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gelten. Wenn mit Rücksicht auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auf routinemäßige Anfragen beim Verfassungsschutz verzichtet wird, liegt es im pflichtgemäßen Ermessen der Einstellungsbehörden, welche Feststellungen zu treffen sind und ob im Einzelfall eine Anfrage beim Verfassungsschutz erfolgt. Die Einstellungsbehörden haben dann anzufragen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte, die insbesondere während Vorbereitungsdienst und Probezeit gewonnen werden können, darauf hindeuten, daß der Bewerber nicht die Voraussetzungen für den Eintritt in den öffentlichen Dienst erfüllt. Wenn von Routineanfragen abgesehen wird, so ist dies nach Auffassung der Bundesregierung auch geeignet, Mißtrauen gegenüber den Verfassungsschutzbehörden abzubauen. Die Bundesregierung 58
  • Vereinigungen der ausländischen "Neuen Linken" 157 1. Organisationsstand 157 2. Aktionsschwerpunkte, Solidarisierungstendenzen 159 VII. Ausländische Rechtsextremisten und Nationalisten
  • Ostemigration 160 2. Sonstige Rechtsextremisten und Nationalisten 161 VIII. Maßnahmen 162 IX. Beurteilung 163 Abbildungen Ausländische Arbeitnehmer in der Bundesrepublik
VI. Politisch tätige Vereinigungen der ausländischen "Neuen Linken" 157 1. Organisationsstand 157 2. Aktionsschwerpunkte, Solidarisierungstendenzen 159 VII. Ausländische Rechtsextremisten und Nationalisten 160 1. Ostemigration 160 2. Sonstige Rechtsextremisten und Nationalisten 161 VIII. Maßnahmen 162 IX. Beurteilung 163 Abbildungen Ausländische Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland . . . . 142 Die Mitgliederentwicklung bei den ausländischen Extremistengruppen 1971--1977 144 Organe der "Palästinensischen Befreiungsorganisation" (PLO) und Kampfgruppen innerhalb der Organisation 150 Spaltung der "Confederation Iranischer Studenten National Union" (CISNU) 152
  • etwa um das Dreifache gestiegene Zahl der Ermittlungsverfahren gegen Rechtsextremisten und die zum Teil hohen Strafen gegen neonazistische Täter haben
  • einem Berufsverbot (SS 150 Bundesrechtsanwaltsordnung) belegten Rechtsanwalts Manfred ROEDER (48) entwickelte sich durch die monatlichen "Freundestreffen" auf dessen mit erheblichen
gen wurden in zahlreichen Fällen zum Teil nicht unbeträchtliche Mengen an Waffen und Munition sowie gelegentlich auch Sprengstoff sichergestellt. Die etwa um das Dreifache gestiegene Zahl der Ermittlungsverfahren gegen Rechtsextremisten und die zum Teil hohen Strafen gegen neonazistische Täter haben zwar viele verunsichert, aber insgesamt in neonazistischen Kreisen nicht die Bereitschaft gedämpft, sich bewußt über Strafgesetze hinwegzusetzen. Knapp 800 Personen sind dem Umfeld dieses Aktivistenkerns zuzurechnen, darunter gelegentlich mitwirkende Demonstranten, finanzielle Unterstützer, Verteiler von Schriften sowie mehrere hundert "Mitläufer". Im Februar 1978 wurde erstmals eine neonazistische Gewalttätergruppe im norddeutschen Raum bekannt, deren politisch kriminelles Tun sich über mehrere Monate erstreckte. Mehrere inzwischen festgenommene Neonazis werden dringend verdächtigt, am 5. Februar 1978 in der Nähe von Fallingbostel ein Biwaklager der holländischen Armee überfallen, einen Soldaten verletzt und mehrere Maschinenpistolen erbeutet zu haben. Bei den Ermittlungen stellte sich bisher ein Täterkreis von 7 Personen heraus, der aufgrund von Teilgeständnissen, Identifizierungen und Belastungsmaterial auch weiterer schwerer Straftaten verdächtigt ist, so z. B. eines Bankraubes am 19. 12. 1977 in Hamburg mit einer Beute von rd. DM 60.000,--, ferner mehrerer Raubüberfälle auf Bundeswehrangehörige und auf einen Kaufmann in Köln sowie mehrerer Diebstähle von Waffen und Munition. In jedem Fall war das Ziel, Geld oder Waffen zu erbeuten. Dies ist insoweit bedeutsam, weil erstmals ein neonazistischer Täterkreis über längere Zeit Taten mit terroristischem Charakter in Verfolgung seiner politischen Ziele beging. Nach Aussage eines Beschuldigten sollten die Waffen u.a. zu Anschlägen auf Angehörige und Einrichtungen befreundeter Streitkräfte benutzt werden. Ferner war laut Aussage eines Beschuldigten geplant, das Ehrenmal im ehemaligen KZ-Lager Bergen-Belsen in die Luft zu sprengen. Der GBA hat am 25. April 1978 das Verfahren wegen Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung übernommen. Eine zweite aus 3 Personen bestehende Gruppe konnte Ende Mai 1978 in Schleswig-Holstein kurz vor der Übernahme einer Kiste mit Handgranaten und 7 kg Sprengstoff festgenommen werden. Sie hatten u.a. einen Sprengstoffanschlag auf das KBW-Büro in Kiel durchführen wollen. Auch hier ermittelt der GBA nach SS 129a StGB. 2. Einzelne Gruppen der Neonazis und deren Aktionen Durch politisch-spektakuläre Aktionen traten folgende Gruppen besonders hervor: Die " D e u t s c h e B ü r g e r i n i t i a t i v e " (DBI) des mit einem Berufsverbot (SS 150 Bundesrechtsanwaltsordnung) belegten Rechtsanwalts Manfred ROEDER (48) entwickelte sich durch die monatlichen "Freundestreffen" auf dessen mit erheblichen Kosten ausgebauten "Reichshof" in Schwarzenborn/Knüll zu einem Zentrum für Neonazis. Hier trafen auch
  • Aufmarsch" 4/77, S. 6. VI. "National-Freiheitliche Rechte" Unter der Bezeichnung "National-Freiheitliche Rechte" und ähnlichen Namen (z. B. "Vereinigte
  • etwas mehr als 5.000 Mitglieder umfassenden Gruppierungen um den rechtsextremistischen Münchener Zeitungsverleger Dr. Gerhard FREY (44) auf. Dieser hatte sich
  • gründete er den "Freiheitlichen Rat", um auch noch andere rechtsextremistische Vereinigungen an sich zu binden. DVU und NPD sind politische
Fundstellen: "Angriff" 4/77, S. 2; 6/77, S. 1; 10/77, S. 2; Flugschrift "Der Prozeß gegen die Zentralstelle", S. 14; "Denk mit!" 2/77, S. 48; "Das Institut für Zeitgeschichte -- eine Schwindel-Firma?", S. 4. Die Neonazis verbreiteten in ihren Pamphleten einen p r i m i t i v e n u n d a g g r e s s i v e n A n t i s e m i t i s m u s , der dem brutalen Antisemitismus unter der NS-Gewaltherrschaft gleichkommt. Als einer der unerbittlichsten F e i n d e d e r D e m o k r a t i e i n d e r B u n d e s r e p u b l i k D e u t s c h l a n d gebärdete sich die "Deutsche Bürgerinitiative", die durch die "Briefe" ROEDERs verkündete: "Wer diese Republik aufrechterhalten will, ist ein Verfassungsfeind". Die Demokratie sei eine "ständige Auslese zum Schlechteren" und müsse "in der totalen Katastrophe enden". Jedes Volk brauche zur Verwaltung und Führung aus seiner Mitte eine Elite, aber keine Parteien. Den von Terroristen ermordeten Generalbundesanwalt BUBACK bezeichnete "Wille und Weg" als "Judensöldling" und stellte ferner fest: "Kein falsches Mitleid tut uns beschleichen bei dieser und bei ferneren Leichen". Auch die "Faschistische Front" bekundete, das plötzliche Ableben BUBACKs erfülle sie nicht mit Trauer, weil dieser ein "führender Vertreter dieses ,BRD'-Regimes" gewesen sei, "das uns Faschisten und allen anständigen Deutschen zutiefst verhaßt ist". Fundstellen: "43. Brief", S. 4; "49. Brief", S. 3; "51. Brief", S. 1; "Wille und Weg" 6/7/77, S. 25; "Aufmarsch" 4/77, S. 6. VI. "National-Freiheitliche Rechte" Unter der Bezeichnung "National-Freiheitliche Rechte" und ähnlichen Namen (z. B. "Vereinigte Freiheitliche") traten die etwas mehr als 5.000 Mitglieder umfassenden Gruppierungen um den rechtsextremistischen Münchener Zeitungsverleger Dr. Gerhard FREY (44) auf. Dieser hatte sich 1971 mit der "Deutschen Volksunion" (DVU) eine organisatorische Basis für seine publizistische Tätigkeit und zugleich ein Auffangbecken für ehemalige NPDMitglieder geschaffen. Im Jahre 1972 gründete er den "Freiheitlichen Rat", um auch noch andere rechtsextremistische Vereinigungen an sich zu binden. DVU und NPD sind politische Konkurrenten, auch wenn es gelegentlich zu Annäherungen gekommen ist, so z. B. 1975, als Dr. FREY kurzfristig sogar dem Bundesvorstand der NPD angehörte.
  • Entwicklung der rechtsextremistischen Organisationen von 1967--1977 (ohne Verlage und Vertriebsdienste
  • NATIONALOEMOKRATEN" | |sONSTI6E ORGANISATIONEN Entwicklung der rechtsextremistischen Publizistik
Entwicklung der rechtsextremistischen Organisationen von 1967--1977 (ohne Verlage und Vertriebsdienste) --70 --50 o + 3 0 </i 1967 1968 1969 1970 1971 1972 1973 1974 1975 1976 1977 ^//^..NATIONALOEMOKRATEN" | |sONSTI6E ORGANISATIONEN Entwicklung der rechtsextremistischen Publizistik von 1967--1977
  • Rechtsextremistische Agitation 3.1 Anders als die "Nationaldemokraten", die im ideologisch-theoretischen Raum Ordnungsideen der "Lebensrichtigkeit" und der "nationalen Solidarität" diskutierten
  • Juden "überprivilegiert" seien und wie "eine Klasse höheren Rechts" behandelt würden. Aus diesem Grunde werde auch die "KLARSFELD-Bande
  • demokratischen Lebens in der Bundesrepublik Deutschland als "Schreibtischmörder", "Rechtsbrecher" sowie "Juntamanager" und der demokratische Staat als "Nachtwächterstaat" bezeichnet
3. Rechtsextremistische Agitation 3.1 Anders als die "Nationaldemokraten", die im ideologisch-theoretischen Raum Ordnungsideen der "Lebensrichtigkeit" und der "nationalen Solidarität" diskutierten, agitierten die Blätter Dr. FREYs mehr tagespolitisch bezogen. Dabei spielte die J u d e n f e i n d l i c h k e i t eine besondere Rolle. So bedauerte die DNZ, daß der Passionsspieltext von Oberammergau auf "jüdischen Druck . . . vom Antisemitismus gereinigt" und die Romanverfilmung von Gustav FREYTAGs "Soll und Haben" vom Fernsehen abgesetzt worden seien. Das Blatt beanstandete, daß die Juden "überprivilegiert" seien und wie "eine Klasse höheren Rechts" behandelt würden. Aus diesem Grunde werde auch die "KLARSFELD-Bande" von der deutschen Justiz nicht verfolgt. Demgegenüber solle das deutsche Volk "bis in alle Ewigkeit in Schuldknechtschaft" gehalten werden. Der deutsche Steuerzahler bleibe "für den Judenstaat eine beliebig oft anzapfbare Melkkuh". Die DNZ unterstellte dem israelischen Geheimdienst, er wolle Dr. FREY ermorden. Fundstellen: DNZ 1977,11, S. 2 und 6; 14, S. 1; 17, S. 2; 22, S. 1; 26, S. 1. 3.2 In der A u f w e r t u n g d e s N S - S y s t e m s war ein thematischer Gleichklang zwischen den "Nationaldemokraten" und den "National-Freiheitlichen" festzustellen. Die DNZ stellten HITLER und den Nationalsozialismus in positivem Licht dar. Das Blatt versuchte, Verständnis für den Nationalsozialismus zu wecken, indem es ihn als ein "System seiner Zeit" darstellte, das den "damaligen Dimensionen und Proportionen" entsprochen habe. HITLER könne nicht jenes Ungeheuer gewesen sein, als das ihn haßerfüllte Propaganda hinstellen wolle. Dr. FREY geht es ferner insbesondere um die V e r h a r m l o s u n g d e r N S - V e r b r e c h e n . Die DNZ brandmarkte, in "Mammutprozessen" würden noch immer "sogenannte NS-Täter gequält". In einer Fortsetzungsreihe druckte die Zeitung unter dem Titel "Der Schwindel des 20. Jahrhunderts" das Buch des Amerikaners BUTZ "Der Jahrhundert-Betrug" ab, in dem eine planmäßige Judenvernichtung im NS-Staat geleugnet wird. Fundstellen: DNZ 1977, 4, S. 1; 16, S. 1; 20, S. 1; 31, S. 1;32, S. 1 und 7; 42, S. 1; 52, S. 1. 3.3 Die Blätter Dr. FREYs setzten ihre V e r l e u m d u n g s k a m p a g n e g e g e n p o l i t i s c h e G e g n e r fort. In verbissenem Haß wurden Repräsentanten des demokratischen Lebens in der Bundesrepublik Deutschland als "Schreibtischmörder", "Rechtsbrecher" sowie "Juntamanager" und der demokratische Staat als "Nachtwächterstaat" bezeichnet. Die DNZ behauptete, im Verteidigungsministerium gehe "der Geist STALINs um" und wer heute noch SPD wähle, gebe seine Stimme dem Kommunismus. Das Blatt beschuldigte die "Etablierten . . . in unserem Staatswesen", sie würden "die Augen vor den wirklichen Gefahren schließen, den Terror hochpäppeln" und dadurch die Sicherheit aufs Höchste gefährden. Fundstellen:
  • ERIKSSON (46) aus Antwerpen baute ihre Beziehungen zu deutschen Rechtsextremisten aus. Am Rande der jährlich wiederkehrenden Ijzerbedevaart, einer Gedenkfeier
  • amerikanischen Vereinigung "Friends of Germany". XI. Ausschreitungen mit rechtsextremistischem Hintergrund
Fundstellen: "NS-Kampfruf" 21/77, S. 1 ff.; 23/77, S. 1 ; "The Liberty Bell" 9/76, S. 34 ff. 2. "National Socialist White People Party" (NSWPP) Ein politisch-propagandistisches Konkurrenzunternehmen zur NSDAP-AO betreibt die US-amerikanische NSWPP, deren Leiter Mathias KOEHL (42), Arlington, auch gleichzeitig Sekretär der "World Union of National Socialists" (WUNS) ist. KOEHL versandte ebenfalls neonazistisches Propagandamaterial in die Bundesrepublik Deutschland. Im Juni 1977 reiste er in das Bundesgebiet, um seine Kontakte zu Gleichgesinnten zu verstärken. Er nahm an der "Ostseekreuzfahrt" der neonazistischen BBI (vgl. oben V. 2.) am 28. Juni teil. 3. "Vlaamse Militanten Orde" (V.M.O.) Die belgische V.M.O. mit ihrem Leiter Albert Armand ERIKSSON (46) aus Antwerpen baute ihre Beziehungen zu deutschen Rechtsextremisten aus. Am Rande der jährlich wiederkehrenden Ijzerbedevaart, einer Gedenkfeier an der nationalen flämischen Gedenkstätte in Diksmuide, veranstaltete die V.M.O. zusammen mit dem neonazistischen "Kampfbund Deutscher Soldaten" eine Totenehrung und ein "Europa-Treffen". An den Kundgebungen nahmen Gesinnungsfreunde aus Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Kanada, Österreich, Schweden, Spanien, den Niederlanden und den USA teil. Am 15. September nahm eine 40köpfige Abordnung der V.M.O. unter ERIKSSONS Leitung an dem Landesparteitag der nordrhein-westfälischen NPD in Erkelenz teil und war an Schlägereien mit Gegendemonstranten beteiligt. 4. "Neues Nationales Europa" (NNE) Der neonazistische "Kampfbund Deutscher Soldaten" und die von ihm gesteuerte "Aktionsgemeinschaft Nationales Europa" (ANE) waren Mitgründer des am 3. April 1977 errichteten internationalen Komitees NNE, dessen Vorsitzender Dr. Marcel IFFRIG (50), Diemeringen/Elsaß, auch zugleich als Präsident der die Autonomie für Elsaß-Lothringen anstrebenden "Elsaß-Lothringischen Bewegung" auftritt. Der neue Zusammenschluß soll die politischen Voraussetzungen für eine Teilnahme "national-europäischer" Vereinigungen an den Europawahlen schaffen. 5. "Germania International" (Gl) Die den deutschen Reichsgedanken propagierende US-amerikanische Organisation Gl des Wilfried KERNBACH (50), Jersey-City, unterhält einen Stützpunkt in Braunschweig. KERNBACH ist auch Leiter der amerikanischen Vereinigung "Friends of Germany". XI. Ausschreitungen mit rechtsextremistischem Hintergrund
  • konspirativer Regeln in Ausweichlokalen abgehalten. 4. Sonstige Maßnahmen Ein Rechtsextremist, der als Dozent für Politik und Soziologie an der staatlichen
  • Fachschule für Erzieher in Berlin tätig war, wurde rechtskräftig aus dem Schuldienst entlassen, weil er im Rahmen des Unterrichts
tionsentwürfe für die bisherigen neun Ausgaben und für eine weitere Ausgabe des Blattes. Der Generalbundesanwalt hat gegen Manfred ROEDER wegen seiner Aufrufe zu Aktionen gegen das geplante Kernkraftwerk in Brokdorf im Frühjahr 1977 ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Nötigung von Verfassungsorganen, der Verunglimpfung des Staates und von Verfassungsorganen eingeleitet. Weitere Ermittlungsverfahren gegen ROEDER sind anhängig. 3. Veranstaltungsverbote Die Alliierte Kommandantur in Berlin erließ gegen die Tätigkeit des NPDLandesverbandes mehrere Verbote. Sie untersagte am 15. Februar 1977 alle Veranstaltungen des NPD-Landesverbandes Berlin oder einer der NPD angegliederten Organisationen bis zum 16. Mai, am 7. April alle öffentlichen Aktionen der NPD oder JN bis zum 31. März 1978, am 15. Juni alle Landesparteitage, öffentliche Kundgebungen und ähnliche Veranstaltungen der NPD bis zum 16. September 1977. Eine für den 7. Mai in Dachau geplante Demonstration der JN anläßlich ihres bayerischen Landeskongresses wurde von der Stadt Dachau nicht genehmigt und daraufhin in Fürstenfeldbruck durchgeführt. Die zuständigen Ordnungsbehörden verboten die geplanten "Großkundgebungen" der "Deutschen Volksunion", die am 3. September in München und als Ersatzveranstaltung in Starnberg, sowie am 21. Oktober in Heilbronn und als Ersatzveranstaltung in Untergriesbach bei Heilbronn durchgeführt werden sollten. Die trotzdem in Untergriesbach eröffnete Veranstaltung wurde durch die Polizei aufgelöst. Der Sofortvollzug der Verbotsverfügungen wurde durch die Verwaltungsgerichte bestätigt. Der Senat der Hansestadt Hamburg verbot eine für den 26. November vorgesehene getarnte Veranstaltung der NS-Gruppe Hamburg, die dennoch in einem Ausweichlokal durchgeführt wurde. Die von dem Leiter der neonazistischen Organisation "Kampfbund Deutscher Soldaten" und "Aktionsgemeinschaft Nationales Europa" vorbereiteten "Auschwitz-Kongresse" am 6. August in Nürnberg und am 17. Dezember in Frankfurt wurden von den Nürnberger bzw. Frankfurter Behörden verboten, dann aber unter Beachtung konspirativer Regeln in Ausweichlokalen abgehalten. 4. Sonstige Maßnahmen Ein Rechtsextremist, der als Dozent für Politik und Soziologie an der staatlichen Fachschule für Erzieher in Berlin tätig war, wurde rechtskräftig aus dem Schuldienst entlassen, weil er im Rahmen des Unterrichts die Judenverfolgung des NS-Regimes bagatellisiert und einen jüdischen Schüler beleidigt hatte. Der NS-Aktivist und ehemalige Leutnant der Bundeswehr Michael KÜHNEN
  • überwiegende Mehrheit der Bevölkerung, Mitgliederschwund und Zersplitterung hindern den Rechtsextremismus in der Bundesrepublik Deutschland daran, eine politische Kraft zu sein
  • eskalierender -- auch gewaltsamer -- Auseinandersetzung mit politischen Gegnern muß der Rechtsextremismus als Gefahrenherd für die öffentliche Sicherheit weiterhin in Rechnung gestellt
XIII. Beurteilung Schärfste Ablehnung durch die ganz überwiegende Mehrheit der Bevölkerung, Mitgliederschwund und Zersplitterung hindern den Rechtsextremismus in der Bundesrepublik Deutschland daran, eine politische Kraft zu sein, die den Bestand unseres Staates und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gefährden könnte. Andererseits sind Aktivitäten und Ausschreitungen fanatischer Einzelgänger und der verstärkt hervortretenden neonazistischen Gruppen trotz entsprechend intensiverer Maßnahmen von Justizund Sicherheitsbehörden auffallend angestiegen. Aus diesem Grunde sowie wegen der zunehmenden Bereitschaft zu eskalierender -- auch gewaltsamer -- Auseinandersetzung mit politischen Gegnern muß der Rechtsextremismus als Gefahrenherd für die öffentliche Sicherheit weiterhin in Rechnung gestellt und mit aller Sorgfalt durch die zuständigen Sicherheitsbehörden beobachtet werden.
  • Maßnahmen zum Schutz der inneren Sicherheit waren bevorzugtes Ziel linksextremistischer Agitation. Die DKP behauptete vor allem, die Herrschenden wollten
  • Klima der "Einschüchterung" mit dem Ziel des Abbaus demokratischer Rechte schaffen. Dazu dienten die "verfassungsfeindlichen Berufsverbote", die "arbeiterfeindliche Rechtsprechung
  • eigenen Hände nehmen". Nach Auffassung der "Neuen Linken" schaffen die "Bourgeoisie", die Regierungen und die demokratischen Parteien ein "Klima
  • Repression". So agitierten die Gruppen der "Neuen Linken" gegen "Polizeistaatsmethoden", "Nachtund Nebelaktionen" der Geheimdienste und "Willkürakte der Justiz". Einige griffen
Wirklichkeit zeichnen, weil nur so die jeweiligen Forderungen überhaupt plausibel erscheinen können. 1. Außen-und Verteidigungspolitik Unter Wiederholung der Behauptungen, "Vom Osten geht keine Bedrohung aus, die sozialistischen Staaten schaffen keine Unsicherheit in E u r o p a . . . " , forderte die DKP die Bundesregierung auf, die Rüstungsausgaben zu senken und mit den ersparten Mitteln eine "soziale Aufrüstung" zu beginnen. Die DKP bezeichnete die Menschenrechtsbewegung in den osteuropäischen Staaten als "Schmutzkübel", nach dem die in die Defensive gedrängten "kapitalistischen Meinungsmacher" griffen, um die Entspannungspolitik zu sabotieren und den "kalten Krieg" wieder anzuheizen. Hingegen betrachten die meisten Gruppen der "Neuen Linken" die NATO, aber auch den Warschauer Pakt als "Instrumente zur Versklavung der Völker Europas". Diese Gruppen bekämpfen den "sowjetischen Sozialimperialismus" und versuchten zugleich das westliche Verteidigungspotential zu schwächen, mit der propagandistischen Phrase, dem "imperialistischen Krieg" sei der "Volkskrieg zur Befreiung von reaktionärer Herrschaft in Ost und West" entgegenzusetzen. 2. Innenund Sicherheitspolitik Die Maßnahmen zum Schutz der inneren Sicherheit waren bevorzugtes Ziel linksextremistischer Agitation. Die DKP behauptete vor allem, die Herrschenden wollten ein Klima der "Einschüchterung" mit dem Ziel des Abbaus demokratischer Rechte schaffen. Dazu dienten die "verfassungsfeindlichen Berufsverbote", die "arbeiterfeindliche Rechtsprechung" und der Ausbau der Sicherheitsbehörden für einen "totalen Schnüffelund Überwachungsstaat". Deshalb müßten die Bürger -- durch große "demokratische Massenbewegungen", z.B. "gegen Berufsverbote und f ü r . . . Menschenrechte in unserem Lande" -- "den Schutz der Verfassung in die eigenen Hände nehmen". Nach Auffassung der "Neuen Linken" schaffen die "Bourgeoisie", die Regierungen und die demokratischen Parteien ein "Klima der Repression". So agitierten die Gruppen der "Neuen Linken" gegen "Polizeistaatsmethoden", "Nachtund Nebelaktionen" der Geheimdienste und "Willkürakte der Justiz". Einige griffen zum Teil auch die Selbsttötung inhaftierter Terroristen auf, um gegen offene oder verdeckte "Vernichtung" und "Ermordung" "politischer Gefangener" zu agitieren. 3. Wirtschaftsund Sozialpolitik Hier nutzten die DKP und ihre Nebenorganisationen vor allem Arbeitslosigkeit für ihre Agitation. Sie sei die Folge "kapitalistischer Krisenund Profitwirtschaft" und werde wie die allgemeine "Reduzierung" der sozialen Lei-
  • Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung über das Verbot der rechtsextremistischen Sozialistischen Reichspartei definiert als "eine Ordnung, die unter Ausschluß jeglicher Gewaltund
  • Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit
  • Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung
  • Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition". -- gemessen werden. Dieser Maßstab gilt
47); für den Begriff "Diktatur des Proletariats" verwendete sie den identischen Begriff "politische Macht der Arbeiterklasse" (PE S. 40 und 42), weil der ideologische Begriff "Diktatur des Proletariats" von der Mehrheit der Bevölkerung aus Unkenntnis des Marxismus-Leninismus noch nicht verstanden werde (vgl. Willi GERNS, Mitglied des DKP-Präsidiums, und Robert STEIGERWALD, Mitglied des DKP-Parteivorstandes: Für eine sozialistische Bundesrepublik; 2 Aufl. Fm 1977, S. 14 f.). Zur Verschleierung dieser verfassungsfeindlichen Zielsetzung dient auch die in ihrer Agitation zunehmend feststellbare Beteuerung, auf dem "Boden des Grundgesetzes" zu wirken und sich zu seinen "demokratischen Prinzipien" zu bekennen. Die DKP interpretiert die Verfassungsnormen marxistisch-leninistisch, verkehrt sie damit in ihr Gegenteil, um sodann etwa in ihrer im Oktober 1977 herausgegebenen Schrift "Wir Kommunisten und das Grundgesetz" zu behaupten, tatsächlich seien die Kommunisten die "besten Verteidiger des Grundgesetzes", dessen "demokratische Substanz" von Parlament, Exekutive und Justiz fortlaufend ausgehöhlt worden sei. Das Bekenntnis der DKP zum Marxismus-Leninismus bedeutet die eindeutige Zielsetzung, auf dem Weg über die proletarische Revolution und die Diktatur des Proletariats eine sozialistisch-kommunistische Gesellschaftsordnung zu errichten. Beides, Weg und Ziel, sind wie das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat (BVerfGE 5, 85, 155), mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in der Bundesrepublik Deutschland unvereinbar. Ideologie und Ziele des Kommunismus -- und das gilt für alle seine Spielarten --, müssen an der freiheitlichen demokratischen Grundordnung -- vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung über das Verbot der rechtsextremistischen Sozialistischen Reichspartei definiert als "eine Ordnung, die unter Ausschluß jeglicher Gewaltund Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: Die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition". -- gemessen werden. Dieser Maßstab gilt auch für die weiteren programmatischen Äußerungen der DKP im Berichtsjahr, z. B. ihre Ansicht, das "Grundmodell" des Sozialismus sei in den "sozialistischen Ländern" bereits verwirklicht, so daß sie keinen Grund sah, "einen vom realen Sozialismus qualitativ unterschiedlichen Sozialismus zu propagieren" (UZ vom 25. 2. 77); vielmehr pries sie
  • Terroristische Aktivitäten 3.2.1 Terrorakte im Inland Die Anschläge linksextremistischer deutscher Terroristen in der Bundesrepublik Deutschland haben 1977 im Vergleich
  • Gruppe der RAF erstmals nach der Verhaftung des ehemaligen Rechtsanwalts Siegfried HAAG am 30. November 1976 erkennbar geworden. Ihre rücksichtslosen
  • Ulrike Meinhof -- Rote Armee Fraktion" übernahm die Verantwortung. Es rechtfertigte die als "Hinrichtung" bezeichnete Tat damit, BUBACK sei "direkt verantwortlich
und die Rückbesinnung auf das allen Gruppen gemeinsame Ziel wider, vielfältige Formen des Widerstandes gegen den Staat und seine Organe zu entwickeln. 3.2 Terroristische Aktivitäten 3.2.1 Terrorakte im Inland Die Anschläge linksextremistischer deutscher Terroristen in der Bundesrepublik Deutschland haben 1977 im Vergleich zum Vorjahr nach Zahl und Schwere ihrer Folgen erheblich zugenommen. Neun Personen fanden allein bei drei Terrorakten im Bundesgebiet den Tod. Noch zu Beginn des Jahres verübten vor allem "Revolutionäre Zellen" zahlreiche Brandund Sprengstoffanschläge. Insbesondere die Attentate der "Roten Armee Fraktion" (RAF) gegen Generalbundesanwalt BUBACK, den Vorstandssprecher der Deutschen Bank Jürgen PONTO, den BDIund BDA-Präsidenten Dr. HannsMartin SCHLEYER sowie die Entführung einer Lufthansa-Maschine während des Fluges von Mallorca nach Frankfurt/Main nach Somalia durch palästinensische Terroristen zeigten das Ausmaß der Entwicklung des Terrorismus. Insgesamt hat die Zahl der Terrorakte, die von mutmaßlichen Terroristen begangen wurden oder bei denen gemäß den polizeilichen Ermittlungsergebnissen ein terroristischer Hintergrund nicht ausgeschlossen werden kann, mit 48 gegenüber dem Vorjahr (30) erheblich zugenommen und den nunmehr höchsten Stand seit 1974 (104; 1975: 46) erreicht. Die "Rote Armee Fraktion" (RAF) propagiert seit Jahren in ihren auf Carlos Marighellas "Minihandbuch der Stadtguerilla" fußenden Schriften den "Guerillakampf" gegen den Staat und seine führenden Vertreter. Seit der Verhaftung ihrer führenden Personen 1972 und 1974 war eine neue Gruppe der RAF erstmals nach der Verhaftung des ehemaligen Rechtsanwalts Siegfried HAAG am 30. November 1976 erkennbar geworden. Ihre rücksichtslosen Gewaltakte im Jahr 1977 deuten in den Tatabläufen auf sorgfältige Planung und umfangreiche logistische Vorbereitungen hin. Sie zeigten zum anderen neue Varianten terroristischen Vorgehens: außer Sprengstoff werden als weitere Kampfmittel geplanter Mord und gezielter Angriff auf Repräsentanten des Staates und der Gesellschaft eingesetzt, um das demokratische System in seinen Funktionsträgern zu treffen und das terroristische Potential durch Freipressung inhaftierter Genossen zu verstärken. Terroristen übten Gewaltanschläge von bis dahin in der Bundesrepublik Deutschland nicht bekannter Brutalität aus: -- Am 7. April ermordeten mit hoher Wahrscheinlichkeit Mitglieder der von HAAG vor seiner Verhaftung aufgebauten RAF-Nachfolgegruppe Generalbundesanwalt Siegfried BUBACK und seine beiden Begleiter in Karlsruhe auf offener Straße. Ein "Kommando Ulrike Meinhof -- Rote Armee Fraktion" übernahm die Verantwortung. Es rechtfertigte die als "Hinrichtung" bezeichnete Tat damit, BUBACK sei "direkt verantwortlich für die Ermordung von Holger MEINS, Siegfried HAUSNER und Ulrike MEINHOF" gewesen. -- Am 25. August schlug infolge technischen Versagens ein Anschlag mit
  • Anwälte Armin NEWERLA und Arndt MÜLLER aus dem Rechtsanwaltsbüro CROISSANT wurde das Ausmaß ihrer Identifizierung mit ihren Mandanten offenkundig. NEWERLA
  • Kampf" unterstützenden Zeitung "MOB-Frankfurter Zeitung 1 " bei sich. Rechtsanwalt MÜLLER hatte noch kurz vor seiner Verhaftung auf einem "Kongreß
CROISSANT im Verdacht steht, inhaftierte Terroristen durch den Aufbau eines Informationssystems unterstützt zu haben. Im Zuge der Ermittlungen gegen die Anwälte Armin NEWERLA und Arndt MÜLLER aus dem Rechtsanwaltsbüro CROISSANT wurde das Ausmaß ihrer Identifizierung mit ihren Mandanten offenkundig. NEWERLA trug bei seiner Festnahme mehrere Exemplare der den "bewaffneten Kampf" unterstützenden Zeitung "MOB-Frankfurter Zeitung 1 " bei sich. Rechtsanwalt MÜLLER hatte noch kurz vor seiner Verhaftung auf einem "Kongreß gegen die Repression" in Bologna (Italien) die "Stadtguerilla" als einzig wirksame Konsequenz auf die "staatliche Repression" in der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet. 3.2.6 "Umfeld" der Terrorgruppen Die Zahl der Gruppen, die im Jahre 1977 Terroristen unterstützt haben ("Antifaschistische Gruppen", "Rote Hilfen", "Schwarze Hilfe", "Knastgruppen"), hat mit rund 30 gegenüber dem Vorjahr (etwa 20) zugenommen. Das Abgleiten mehrerer Mitglieder dieser "Gruppen" in den terroristischen Untergrund hat deren Bedeutung als Rekrutierungsfeld terroristischer Organisationen eneut deutlich gemacht. Zum Teil waren Personen aus diesem Bereich bereits kurz nach ihrem "Untertauchen" an bewaffneten Aktionen beteiligt. Die ehemaligen "Komitees gegen Folter an politischen Gefangenen in der BRD" setzten ihre Tätigkeit aus taktischen Erwägungen in Gruppierungen mit unterschiedlichen Bezeichnungen, aber weitgehend übereinstimmender Zielsetzung fort. Sie sahen ihre Funktion in erster Linie im "offenen politischen Kampf" für die Ziele der RAF, so z. B. in der publizistischen Unterstützung der Hungerund Durststreiks der "Gefangenen aus der RAF". Hier sind vor allem die sogenannten "Antifa"-Gruppen in Berlin, Kaiserslautern und Stuttgart zu nennen, ferner das Hamburger "Solidaritätskomitee zur Verteidigung politischer Gefangener in Westeuropa", das sich nicht auf eine Agitation im nationalen Bereich beschränkte, sondern über weitverzweigte Verbindungen insbesondere im westeuropäischen Ausland verfügt. Nach dem "Untertauchen" mehrerer Mitglieder solcher Gruppen muß vom Zulauf von Personen aus diesen Bereichen zu im Untergrund operierenden Kommandos für die Ausführung der schweren Terrorakte des Jahres 1977 ausgegangen werden. "Rote Hilfe"-Gruppen und "Schwarze Hilfe" waren im Vergleich zu früheren Jahren nur noch vereinzelt tätig. Sie sind in ihrer ideologischen Zielsetzung und politischen Praxis unterschiedlich orientiert. Neben der Betreuung inhaftierter Terroristen unterstützen sie terroristische Bestrebungen vorwiegend propagandistisch. Rege Aktivitäten entwickelte vor allem die "Rote Hilfe Westberlin", die in erster Linie die Interessen der inhaftierten Mitglieder der "Bewegung 2. Juni" wahrnahm und im Gegensatz zu anderen Gruppen dieser Art wiederholt mit Kundgebungen und Erklärungen öffentlich in Erscheinung trat. Mit inhaftierten Terroristen befassen sich zunehmend auch sogenannte
  • Bestand unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung geht auch gegenwärtig vom Linksextremismus nicht aus. Im Jahr 1977, ohne Bundestagsund Landtagswahl, blieb
  • Wettbewerb um politische Mandate teilnehmenden Organisationen der "Neuen Linken" erspart, ihre in ganz geringen Stimmanteilen zum Ausdruck kommende politische Isolierung
  • Kenntnis nehmen zu müssen. Vor allem gelang es den Linksextremisten nicht, bei den Arbeitnehmern -- die wichtigste Zielgruppe ihrer Aktivitäten -- Anklang
  • Gestiegen sind Bereitschaft und Fähigkeit von Gruppen der "Neuen Linken", gewalttätige Aktionen im größeren Maßstab durchzuführen. Da sich trotz
fertigt halten. Sie haben auf mehreren "Knastgruppentreffen" diese militanten Vorstellungen sowie Möglichkeiten einer stärkeren Zusammenarbeit erörtert. Neben den Gefangenenhilfegruppen haben sich spontane "Solidaritätskomitees" gebildet, die bestimmte Gefangene unterstützen wollen und durch Flugblattund Unterschriftenaktionen sowie Spendenaufrufe eine breite Öffentlichkeit zu gewinnen suchen. In Berlin (West) richteten extremistische Randgruppen ein "Prozeßbüro" ein, um die Öffentlichkeit aus ihrer Sicht über die Gerichtsverfahren gegen Mitglieder der terroristischen "Bewegung 2. Juni" zu unterrichten. IX. Beurteilung Eine akute, ernsthafte Gefahr für den Bestand unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung geht auch gegenwärtig vom Linksextremismus nicht aus. Im Jahr 1977, ohne Bundestagsund Landtagswahl, blieb es der DKP und den am Wettbewerb um politische Mandate teilnehmenden Organisationen der "Neuen Linken" erspart, ihre in ganz geringen Stimmanteilen zum Ausdruck kommende politische Isolierung wie in den Vorjahren erneut zur Kenntnis nehmen zu müssen. Vor allem gelang es den Linksextremisten nicht, bei den Arbeitnehmern -- die wichtigste Zielgruppe ihrer Aktivitäten -- Anklang zu finden, obwohl sie sich ständig berühmen, in besonderem Maße Arbeitnehmerinteressen wahrzunehmen. Besonders die DKP verfolgte trotz ihrer bisherigen Mißerfolge ihre verfassungsfeindlichen Ziele unbeirrt weiter. Sie setzt dabei auf die disziplinierte Geschlossenheit des orthodoxen Kommunismus und kann als Teil der kommunistischen Weltbewegung mit Unterstützung durch andere kommunistische Staaten rechnen. Es gelang den orthodoxen Kommunisten wiederum, zur Verfolgung gemeinsamer Teilziele Bündnisse mit demokratischen Kräften einzugehen. Gestiegen sind Bereitschaft und Fähigkeit von Gruppen der "Neuen Linken", gewalttätige Aktionen im größeren Maßstab durchzuführen. Da sich trotz der beachtlichen Fahndungserfolge der letzten Wochen und Monate immer noch einige mit Haftbefehl gesuchte terroristische Gewalttäter auf freiem Fuß befinden, bestehen insoweit die aus dem Terrorismus resultierenden Sicherheitsrisiken fort.
  • Neuen Linken" und nationale Befreiungsbewegungen mit sozialrevolutionärer Ausrichtung ca. 13.000 (1976: 16.400) sowie auf die Vereinigungen ausländischer Rechtsextremisten bzw. Nationalisten
  • ideologischen Standort ergibt sich aus folgender Statistik Orthodox"Neue RechtsInsu. nationalLinke" u. extremigesamt kommunist. Sozialrestisch u. volutionäre nationalistisch 1975 Parteien
Ende 1977 entfielen auf orthodoxbzw. national-kommunistische Ausländergruppen und die von ihnen beeinflußten Vereinigungen etwa 33.200 (1976: ca. 34.400), auf Organisationen der "Neuen Linken" und nationale Befreiungsbewegungen mit sozialrevolutionärer Ausrichtung ca. 13.000 (1976: 16.400) sowie auf die Vereinigungen ausländischer Rechtsextremisten bzw. Nationalisten ca. 11.700 (1976:13.000). Die Mitgliederentwicklung der Parteien, Nebenund anderen Organisationen ohne Parteicharakter sowie der extremistisch beeinflußten Vereinigungen nach ihrem politisch ideologischen Standort ergibt sich aus folgender Statistik Orthodox"Neue RechtsInsu. nationalLinke" u. extremigesamt kommunist. Sozialrestisch u. volutionäre nationalistisch 1975 Parteien 7.700 3.300 3.600 14.600 Nebenorganisationen u. a. Organisationen ohne Parteicharakter 2.600 10.900 3.400 16.900 extremistisch beeinfl. Organisationen 17.800 300 4.200 22.300 Insgesamt: 28.100 14.500 11.200 53.800 1976 Parteien 8.100 4.200 5.100 17.400 Nebenorganisationen u. a. Organisationen ohne Parteicharakter 2.500 11.600 3.600 17.700 extremistisch beeinfl. Organisationen 23.800 600 4.200 28.600 Insgesamt: 34.400 16.400 12.900 63.700 1977 Parteien 7.800 3.500 4.300 15.800 Nebenorganisationen u. a. Organisationen ohne Parteicharakter 2.000 9.150 3.200 14.350 extremistisch beeinfl.
  • stehen Vertreter einer gemäßigten bzw. konservativen nationalen Richtung linksgerichteten Kräften gegenüber, die einen kroatischen Nationalstaat auch mit Unterstützung der Sowjetunion
  • Bundesgebiet. 4. Sonstige Gruppierungen Bei den politischen Auseinandersetzungen zwischen linksextremistischen und nationalistischen Türken im Bundesgebiet waren mehrfach Mitglieder der maoistischen
tischen Mörder des jugoslawischen Botschafters in Schweden, Rolovic, freigepreßt. Nach den Wahlen der Organe des HNV Anfang Oktober in Brüssel verlagerten sich die Aktivitäten des HNV teilweise von den USA nach Europa. In den neugewählten Organen des HNV stehen Vertreter einer gemäßigten bzw. konservativen nationalen Richtung linksgerichteten Kräften gegenüber, die einen kroatischen Nationalstaat auch mit Unterstützung der Sowjetunion verwirklichen wollen. Erste Aktivitäten des neuformierten HNV unter den jugoslawischen Arbeitnehmern und Emigranten in der Bundesrepublik Deutschland zeigten sich Ende des Jahres. Ortsausschüsse des HNV veranstalteten in München anläßlich der KSZE-Nachfolgekonferenz in Belgrad Protestdemonstrationen und Hungerstreiks gegen die Maßnahmen der Regierung in Jugoslawien und die Zusammenarbeit deutscher und jugoslawischer Sicherheitsbehörden. Ende November veranstaltete der HNV in Frankfurt/M. eine Demonstration aus Anlaß der Proklamation der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien (29. 11. 1945) mit Angriffen auf den jugoslawischen Staatspräsidenten und die angebliche Zusammenarbeit der Bonner Regierung mit "Mordkommandos" des Belgrader Innenministeriums im Bundesgebiet. 4. Sonstige Gruppierungen Bei den politischen Auseinandersetzungen zwischen linksextremistischen und nationalistischen Türken im Bundesgebiet waren mehrfach Mitglieder der maoistischen "Türkischen Kommunistischen Partei/Marxisten-Lenisten" (TKP/ML) beteiligt. In deutschsprachigen Schriften forderte die TKP/ML und ihre "bewaffnete Frontorganisation", die "Türkische Arbeiterund Bauern-Befreiungsarmee" (TIKKO), die "Zerschlagung des türkischen Staates" und "den Weg des Volkskrieges" im "Kampf gegen den Imperialismus". Der starke Einfluß der TKP/ML auf die maoistische "Studentenföderation der Türkei in Deutschland e.V." (ATÖF) blieb auch auf dem Jahreskongreß der ATÖF im Juli 1977 in Frankfurt/Main erhalten. Daneben konnte die TKP/ML im Vorstand der "Föderation der Arbeiter aus der Türkei in Deutschland e.V." (ATIF) auf dem Jahreskongreß der ATIF Ende Oktober in Frankfurt/M. maßgeblichen Einfluß gewinnen. Sicherheitsrisiken ergeben sich ferner aus den auf deutschem Boden bestehenden, meist konspirativ arbeitenden Zellen und Kleingruppen maoistischer türkischer Organisationen, die den bewaffneten Kampf in der Türkei propagandistisch und materiell zu unterstützen suchen. Aktionsgruppen der "Volksbefreiungsarmee der Türkei" (THKO) im Bundesgebiet bekannten sich in Propagandaschriften zur "gewaltsamen Revolution", zur "Zerstörung des bestehenden Staatsapparates in der Türkei" und zur "Bewaffnung des Volkes". Auch türkische Maoisten solidarisierten sich im Berichtsjahr mit deutschen "K-Gruppen" im "Kampf gegen den gemeinsamen Feind, den Imperialismus". Sie agitierten insbesondere gegen einen "Verbotsantrag gegen KBW,
  • befaßt. 1.5 "Partei der Arbeit" Als Sammlungsbewegung für "radikalsoziale" Rechtsextremisten hat ein ehemaliger NPD-Funktionär, der u.a. wegen seiner Beteiligung
  • Partei soll Anhänger ehemaliger Aktionsgruppen und alle Kräfte im rechtsradikalen Lage sammeln, die anstelle der "national-konservativen" Einstellung
  • einen "Sozialismus von rechts" befürworten und zu "sozial-revolutionären" Aktionen drängen. Im vorläufigen Parteistatut bezeichnet sich die "Partei der Arbeit
Extremismus-Berichte des Innenministeriums NRW an den Landtag oder Landesbehörden 1971 5 Aktivisten auch aus Nordrhein-Westfalen beteiligten, - am 17.6.1971 entlang der Zonengrenze und am 13.8.1971 an der Berliner-Mauer - blieben ohne das erhoffte Echo. Keine Unterstützung mehr durch die NPD Der Beschluß des NPD-Parteivorstands vom 20.6.1971, die "Aktion Widerstand" nicht mehr zu unterstützen, hat die Initiatoren dieser Organisation enttäuscht. Obwohl der NPD-Parteivorsitzende inzwischen in vermittelnden Gesprächen erklärt hat, dieser Beschluß bedeute nicht, daß die NPD die AW völlig fallen lasse, ist die AW seither praktisch überall untätig. Die Geschäftsführung der AW will die Organisation jedoch als eigenständiges Gebilde erhalten und zu Gruppen außerhalb der NPD Verbindung knüpfen. Sie hat in einem Rundschreiben zur "Fortführung der Aktionsarbeit des Widerstands" aufgerufen und entsprechende Flugschriften angeboten. 1.4 "Deutsch-Soziale Aktion" Die unter dem Namen "Deutsch Soziale Aktion" (DSA) bekanntgewordene Widerstandsgruppe ist inzwischen inaktiv geworden. Zwei Rädelsführer haben sich zurückgezogen. Beide waren frühere NPD-Landesvorstandsmitglieder, sind inzwischen aber aus der Partei ausgetreten. Gegen die DSA und ihre Untergruppen sind die strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen ihrer Aktionen in Wuppertal, Rolandseck, Mönchengladbach usw. bei der Staatsanwaltschaft in Köln konzentriert worden. Eine beim Landeskriminalamt gebildete Sonderkommission ist mit der weiteren Aufklärung befaßt. 1.5 "Partei der Arbeit" Als Sammlungsbewegung für "radikalsoziale" Rechtsextremisten hat ein ehemaliger NPD-Funktionär, der u.a. wegen seiner Beteiligung an den Ausschreitungen vor der sowjetischen Botschaft in Rolandseck am 16.1.1971 aus der NPD ausgeschlossen worden ist, am 17.6.1971 eine "Partei der Arbeit" mit einem 14-köpfigen "Zentralkomitee" gegründet. Diese Partei soll Anhänger ehemaliger Aktionsgruppen und alle Kräfte im rechtsradikalen Lage sammeln, die anstelle der "national-konservativen" Einstellung der NPD einen "Sozialismus von rechts" befürworten und zu "sozial-revolutionären" Aktionen drängen. Im vorläufigen Parteistatut bezeichnet sich die "Partei der Arbeit" als gegen "kapitalistische und kommunistische Ausbeutung" gerichtete "Organisation des Volkssozialismus" mit dem Ziel der Errichtung eines "ersten radikaldemokratischen und antiimperialistischen Staates auf deutschem Boden". Verschiedene Gruppen der "Jungen Nationaldemokraten", die mit dem Kurs der NPD nicht einverstanden sind, stehen dieser Sammlungsbewegung aufgeschlossen gegenüber. Man wird sie allein schon deshalb im Auge behalten müssen, weil ihre Initiatoren seit Jahren als radikale Aktivisten bekannt sind. 1.6 "Europäische Befreiungsfront" In Sachen "Europäische Befreiungsfront" (EBF), jener Geheimorganisation mit Schwerpunkt in Duisburg, die mit Waffengewalt den Kommunismus in der Bundesrepublik bekämpfen wollte, - es wurde hierüber bereits früher eingehend

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