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  • besitzt "Landesverbände" in Bayern und Nordrhein-Westfalen. 1.5 Sonstige rechtsextremistische Aktivitäten Deutsche Volksunion (DVU) Bei ihr handelt es sich
  • Initiative von Dr. Gerhard Frey, dem Herausgeber der rechtsextremistischen "Deutschen National-Zeitung" (DNZ), gegründete Mitgliederorganisation. Sie führt publizistisch vorbereitete, spektakuläre
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1977 eingeleitet. In der Wohnung des Herausgebers Wilhelm Wühl konnte umfangreiches Schriftmaterial sichergestellt werden. Der Drucker hatte die letzten drei Ausgaben dieser Zeitschrift in einer Auflage von jeweils 1.500 Stück sowie 5.000 Hakenkreuz-Plakate gedruckt. Volkssozialistische Bewegung Deutschlands/Partei der Arbeit (VSBD/PdA) Bei einer Geschwindigkeitskontrolle hielt die Verkehrspolizei am 6. August 1977 in Düsseldorf einen Personenwagen an, dessen Insassen NS-uniformähnliche Kleidung trugen. Im Pkw und bei anschließender Durchsuchung mehrerer Wohnungen sowie einer Gaststätte im Köln-Düsseldorfer Raum fand die Polizei neben zahlreichen neonazistischen Schriften, Filmen, Hakenkreuz-Armbinden und Hitler-Portraits auch eine Pistole sowie Hinweise auf Sympathisanten und Kontaktgruppen im Inund Ausland. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt wegen Verdachts der Verbreitung nationalsozialistischer Kennzeichen. Nach den bisherigen Feststellungen sind die Beschuldigten Mitglieder der VSBD/PdA, einer ca. 50 Angehörige zählenden neonazistischen Organisation mit Sitz in München. Die VSBD/ PdA wird von dem ehemaligen NPD-Funktionär Friedhelm Busse geleitet. Sie besitzt "Landesverbände" in Bayern und Nordrhein-Westfalen. 1.5 Sonstige rechtsextremistische Aktivitäten Deutsche Volksunion (DVU) Bei ihr handelt es sich um eine 1971 auf Initiative von Dr. Gerhard Frey, dem Herausgeber der rechtsextremistischen "Deutschen National-Zeitung" (DNZ), gegründete Mitgliederorganisation. Sie führt publizistisch vorbereitete, spektakuläre Veranstaltungen durch, auf denen Dr. Frey vor allem gegen die Politik der sozial-liberalen Bundesregierung polemisiert, sich für eine Amnestie aller "Kriegsverbrecher" des "Dritten Reiches" einsetzt und regelmäßig antijüdisch agitiert. Als Publikationsorgan erscheint wöchentlich der "Deutsche Anzeiger". Der DVU gehören ca. 4.000 Mitglieder an. Am 5. März 1977 fand in Köln-Porz eine DVU-Kundgebung unter dem Motto "Bekenntnis zu Oberst Rudel - Abrechnung mit Wehner" statt. Hauptredner der Veranstaltung, an der rd. 900 Personen teilnahmen, war Dr. Gerhard Frey. Für die Bombenanschläge auf das DNZ-Verlagsgebäude im Januar und Februar 1977 machte er jüdische Gruppen und den israelischen Geheimdienst verantwortlich. Rund 80 Demonstranten, darunter das französische Ehepaar Klarsfeld, protestierten gegen die DVU-Versammlung. NS-Aktionen im Ruhrgebiet und Münsterland Vom Landgericht Dortmund wurden am 16. Juni 1977 drei Personen verurteilt, weil sie im Ruhrgebiet Propagandamittel neonazistischer Organisationen verbreitet und deren Kennzeichen verwendet haben. Zwei von ihnen erhielten je eine fünfmonatige Freiheitsstrafe unter Aussetzung zur Bewährung; der dritte wurde zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 DM verurteilt. In der Folgezeit konnten weitere NS-Schmieraktionen im Raum Recklinghausen geklärt werden, an denen die Verurteilten ebenfalls beteiligt waren. Neben einer Vielzahl weiterer NS-Schmierereien im Verlauf des Jahres 1977 in anderen Teilen Nordrhein-Westfalens kam es auch im Münsterland - insbesondere um die Jahreswende 1977/78 - wiederholt zu neonazistischen und antisemitischen Aktionen. So wurden in der Nacht zum 24. Dezember 1977 die Hauswand eines 8
  • aufgerufen hat, werden im Bundesgebet von Anfang an von linksradikalen und linksextremistischen Gruppen mit getragen und beeinflußt. Dabei handelt
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1977 gegründete "Russell-Stiftung" ("Bertrand Russell Peace Foundation Ltd." - RF) aufgerufen hat, werden im Bundesgebet von Anfang an von linksradikalen und linksextremistischen Gruppen mit getragen und beeinflußt. Dabei handelt es sich vorwiegend um solche Gruppen, die sich ideologisch nicht an den beiden großen kommunistischen Führungsmächten ausrichten. Vor allem das "Sozialistische Büro" ist in diesem Zusammenhang zu nennen. Die zur Begründung angeblicher Menschenrechtsverletzungen und der vorgeschlagenen Themen zirkulierenden Unterlagen sind zum Teil mit Kampfschriften und Parolen aus dem Bereich von Unterstützern des Terrorismus identisch (z. B. die von 12 Russell-Initiativgruppen herausgegebene Schrift "Klassenkrieg in der BRD - Interview ans Stammheim"). Auch andere Gruppen, die das Vorhaben unterstützen und sich zumindest verbal von terroristischen Gewaltakten distanzieren, "tragen durch ihre verzerrte, die Wirklichkeit grob entstellende Darstellung der Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland dazu bei, ein geistig-politisches Klima zu schaffen, das terroristischen Gewalttaten Vorschub leistet." (Vgl. Antwort des Bundesministers des Innern vom 18.11.1977 auf die Kleine Anfrage von Abgeordneten der CDU/CSU, Bundestagsdrucksache Nr. 8/933) Der deutsche Beirat des Russell-Tribunals distanzierte sich von Gruppen der terroristischen Randszene, die sich in "Russell-Initiativen" oder "RussellUnterstützungskomitees" umbenannt haben. Ein Mitglied der Jury, das dem Zentralkomitee der Kommunistischen Partei Italiens angehört, erklärte in einem in der Frankfurter Rundschau vom 26.11.1977 veröffentlichten Brief, das Tribunal wolle "die Anomalie des Falles Deutschland' im Kreis der europäischen Demokratien illustrieren." 2.6 Trotzkisten Die Trotzkisten in der Bundesrepublik Deutschland sind in verschiedene, miteinander rivalisierende und sich teilweise heftig bekämpfende Organisationen gespalten. Alle bekennen sich zu der von Trotzki entwickelten Lehre von der "permanenten Revolution"; die nur im Weltmaßstab siegen könne und daher einer Weltpartei bedürfe. Bis zum Siege dieser Revolution seien andauernde politische und militärische Aktionen zu entfachen, bis dieser Sieg in allen Staaten der Welt und ohne bürokratische Verfestigung der revolutionären Elite in den einzelnen Staaten errungen sei. Die Gründung kommunistischer Parteien in einzelnen Ländern wird daher abgelehnt. Endziel aller Trotzkisten ist die "Diktatur des Proletariats" in der Staatsform einer "Räteherrschaft". In der Bundesrepublik Deutschland sind folgende trotzkistische Organisationen tätig, von denen sich jede einer entsprechenden internationalen trotzkistischen Richtung zugehörig empfindet: Gruppe Internationale Marxisten (GIM) - deutsche Sektion der IV. Internationale Sitz: Frankfurt/Main Mitglieder: Bund ca. 600 NW ca. 100 Zentralorgan: "was tun", Frankfurt/M. 15 Gruppen bzw. Stützpunkte in Nordrhein-Westfalen. 20
  • Berichten der Staatsanwaltschaften zu 130 Verfahren ergibt sich: Durch rechtskräftiges Urteil bzw. rechtskräftigen Strafbefehl sind sechs Verfahren abgeschlossen worden, darunter
  • Staatsanwaltschaften des Landes gesetzt. Bei der Besprechung sind die rechtlichen und tatsächlichen Probleme der Verfolgung der einschlägigen Straftaten eingehend erörtert
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1977 vertrieben haben, Händler auf Messen und Flohmärkten, die echte oder neu hergestellte Gegenstände mit Nazi-Emblemen öffentlich feilgeboten haben, und schließlich Einzelgänger, die Armbinden oder Fahnen mit einschlägigen Kennzeichen gezeigt haben. * Eine zahlenmäßig kleine, aber intensiv in Erscheinung getretene dritte Gruppe befaßt sich mit der gewerbsmäßigen Herstellung und dem gewerbsmäßigen Vertrieb einer Fülle von Gegenständen, die geeignet sind, nazistische Tendenzen wiederzubeleben. Dem Justizministerium haben umfangreiche Angebotslisten über Hitlerbüsten, SS-Dolche u. ä., Bildund Tondarstellungen sowie Nachbildungen von Nazifiguren u. ä. vorgelegen. Wegen des Vertriebs derartiger Gegenstände sind - zum Teil sehr umfangreiche - Strafverfahren anhängig. Aus den durch das Justizministerium ausgewerteten Berichten der Staatsanwaltschaften zu 130 Verfahren ergibt sich: Durch rechtskräftiges Urteil bzw. rechtskräftigen Strafbefehl sind sechs Verfahren abgeschlossen worden, darunter eines gegen drei Personen. In 43 Fällen mußten die Staatsanwaltschaften das Verfahren einstellen, weil Täter nicht zu ermitteln waren. Diese Fälle betrafen nach den Berichten der Staatsanwaltschaften fast ausschließlich Straftaten der ersten oben beschriebenen Tätergruppe. Ferner mußten 15 Verfahren eingestellt werden, weil entweder eine Straftat nicht vorlag oder der genaue Hergang des Geschehens nicht festgestellt werden konnte bzw. - was überwog - ausreichendes Beweismaterial zu der Überführung der Beschuldigten in objektiver oder subjektiver Hinsicht fehlte. In weiteren 30 Fällen (in einigen davon gegenüber mehreren Tätern) haben die Staatsanwaltschaften oder die Gerichte zwar die Strafbarkeit der den Beschuldigten vorgeworfenen Handlungen bejaht, aber die Verfahren entweder wegen geringerer Bedeutung des Vorkommnisses eingestellt, häufig gegen Zahlung von Geldbußen, oder im Hinblick auf einen anderen, gravierenderen Strafvorwurf, neben dem das hier in Rede stehende Verhalten an Bedeutung erheblich zurückstand, von der Strafverfolgung abgesehen. Die übrigen Verfahren sind aus anderen Gründen (z. B. Verjährung, Abgabe an andere Staatsanwaltschaften) erledigt worden oder noch anhängig. Die Auswertung der Berichte und Unterlagen hat ferner ergeben, daß es im Lande Nordrhein-Westfalen zu Verfahrenseinstellungen im Hinblick auf die Sozialadäquanzklausel der SS 86 Abs. 3, SS 86a Abs. 3 des Strafgesetzbuches nur in einer sehr geringen Anzahl von Fällen gekommen ist. Die Problematik des öffentlichen Vertriebs von Gegenständen mit Nazi-Emblemen hat der Justizminister Ende 1977 auf die Tagesordnung einer im Februar 1978 abgehaltenen Dienstbesprechung mit den Leitern der Generalstaatsanwaltschaften und der Staatsanwaltschaften des Landes gesetzt. Bei der Besprechung sind die rechtlichen und tatsächlichen Probleme der Verfolgung der einschlägigen Straftaten eingehend erörtert und die Staatsanwaltschaften auf die Notwendigkeit ihrer nachdrücklichen Verfolgung hingewiesen worden. Bei der Auswertung der Berichte der Staatsanwaltschaften hat sich gezeigt, daß in einem Punkte, nämlich im Hinblick auf das Herstellen und die Einfuhr neonazistischen Materials, der bestehende Strafrechtsschutz verbesserungsbedürftig ist. Insoweit hat das Justizministerium Gesetzgebungsvorschläge erarbeitet, die zur Zeit zwischen den Justizministern und -senatoren des Bundes und der Länder erörtert werden. 41
  • Pressedienst" "DKP-Report" "Einheit" Politische Zeitung - Sprachrohr der Vereinigten Linken "elan - Das Jugendmagazin" (SDAJ) "frontal" Verbandsorgan des SHB "Heinzelpress" - "Freiheitlich
  • Anarchistengruppe "Kölner Heinzelmenschen" "Info BUG" (Berliner Undogmatischer Gruppen) Linksextreme Schrift, die regelmäßig Bekennerbriefe von Terrorgruppen veröffentlicht "Informationen" (DKP-Landesbezirk Ruhr
  • Landesbezirk Rheinland-Westfalen) "Informationsdienst zur Verbreitung unterbliebener Nachrichten" (ID) Linksextreme Schrift, die regelmäßig "Kommandomeldungen" und Bekennerbriefe von Terrorgruppen veröffentlicht. "INPREKORR
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1977 "Deutsche Volkszeitung" Wochenzeitung für demokratischen Fortschritt (Sprachrohr der DFU) "die internationale" Organ der "Gruppe Internationale Marxisten (GIM) - Deutsche Sektion der IV. Internationale" "Die Internationale" Zeitung des Kommunistischen Bundes für den Internationalismus "Die revolutionäre Stimme" (ZK der KPD/ML [Neue Einheit] ) "Die rote Garde" Beilage zum "Roten Morgen" für die Jugendorganisation "Rote Garde" der KPD/ML "die tat" Sprachrohr der kommunistisch beeinflußten VVN "DKP-Informationen" "DKP-Landrevue" Informationen für die Landbevölkerung "DKP-Pressedienst" "DKP-Report" "Einheit" Politische Zeitung - Sprachrohr der Vereinigten Linken "elan - Das Jugendmagazin" (SDAJ) "frontal" Verbandsorgan des SHB "Heinzelpress" - "Freiheitlich sozialistische Zeitschrift" - Organ der Anarchistengruppe "Kölner Heinzelmenschen" "Info BUG" (Berliner Undogmatischer Gruppen) Linksextreme Schrift, die regelmäßig Bekennerbriefe von Terrorgruppen veröffentlicht "Informationen" (DKP-Landesbezirk Ruhr-Westfalen) "Informationen der DKP für die Landbevölkerung" (DKP-Landesbezirk Ruhr-Westfalen) "Informationen zur Landesund Kommunalpolitik" (DKP-Landesbezirk Rheinland-Westfalen) "Informationsdienst zur Verbreitung unterbliebener Nachrichten" (ID) Linksextreme Schrift, die regelmäßig "Kommandomeldungen" und Bekennerbriefe von Terrorgruppen veröffentlicht. "INPREKORR" Internationale Presse-Korrespondenz der IV. Internationale "Internationale Arbeiterkorrespondenz" (IAK) Organ der Gruppe IAK zum Aufbau der trotzkistischen Organisation für ganz Deutschland "Internationale SoIidarität" Zeitschrift der Liga gegen den Imperialismus 46
  • Übersicht über rechtsextremistische Parteien, nebenund beeinflußte Organisationen sowie deren Presseerzeugnisse ..............................................50 9.2 Übersicht über linksextremistische Parteien, nebenund beeinflußte Organisationen sowie
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1981 9 Anhang............................................................................................ 50 9.1 Übersicht über rechtsextremistische Parteien, nebenund beeinflußte Organisationen sowie deren Presseerzeugnisse ..............................................50 9.2 Übersicht über linksextremistische Parteien, nebenund beeinflußte Organisationen sowie deren Presseerzeugnisse ..............................................52 9.3 Grundsätze für die Prüfung der Verfassungstreue von Bewerbern für den öffentlichen Dienst.............................................................................................55 9.4 Leitsätze......................................................................................................59 9.5 Leitsätze61 9.6 Leitsätze......................................................................................................62 9.7 Auszug ........................................................................................................63 9.8 Auszug ........................................................................................................67 9.9 Antwort der Bundesregierung......................................................................72 9.10 Antwort der Bundesregierung....................................................................82 3
  • Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1981 1 Rechtsextremismus 1.1 Entwicklungstendenz Die Zahl der rechtsextremistischen Anhängerschaft dürfte in Nordrhein-Westfalen
  • unserem Land stark vertretenen - sog. National-Freiheitlichen Rechten bilden die von dem Verleger Dr. FREY (München) geführten oder beeinflußten Vereinigungen
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1981 1 Rechtsextremismus 1.1 Entwicklungstendenz Die Zahl der rechtsextremistischen Anhängerschaft dürfte in Nordrhein-Westfalen deutlich unter 3.000 Personen liegen; sie sind in rund 30 Gruppen organisiert. Was die "nationaldemokratischen" Organisationen betrifft, so ist der Mitgliederstand der nordrhein-westfälischen NPD auf ca. 800 und der ' ihrer Jugendorganisation - der Jungen Nationaldemokraten (JN) - weit unter 300 gesunken. Die von der NPD gesteuerte "Bürgerinitiative Ausländerstopp" will ein neues Volksbegehren in Gang setzen mit dem Ziel, deutsche und ausländische Schulkinder getrennt zu unterrichten. Innerhalb der - in unserem Land stark vertretenen - sog. National-Freiheitlichen Rechten bilden die von dem Verleger Dr. FREY (München) geführten oder beeinflußten Vereinigungen "Deutsche Volksunion", "Aktion Deutsche Einheit - AKON e.V.", "Volksbewegung für Generalamnestie" und "Initiative für Ausländerbegrenzung" mit zusammen rd. 10.000 Mitgliedern inzwischen den 5
  • rund 600 Personen teil, darunter 259 Delegierte. Erwartungsgemäß wurde Rechtsanwalt Martin MUSSGNUG als Parteivorsitzender bestätigt. Landesparteitag NW Der Landesparteitag
  • kündigte eine Verstärkung der Aktion Ausländerstopp an. Zwischen linksextremistischen Gegendemonstranten und NPD-Mitgliedern kam es am ersten Tag zu einer
  • weitere aneinandergekettete JN-Leute Flugblätter mit der Überschrift "Weder Recht noch Menschlichkeit'. Außerdem wurden in Köln Straßenschilder mit der Beschriftung
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1981 Am 24. und 25. Oktober 1981 fand in Völklingen/Saar der 15. Bundesparteitag statt. Es nahmen rund 600 Personen teil, darunter 259 Delegierte. Erwartungsgemäß wurde Rechtsanwalt Martin MUSSGNUG als Parteivorsitzender bestätigt. Landesparteitag NW Der Landesparteitag 1981 der nordrhein-westfälischen NPD am 1. und 2. Mai in Ibbenbüren stand unter dem Leitsatz "Der deutsche Arbeiter Lebensgarant unseres Volkes". Der bisherige Landesvorsitzende Karl-Heinz LINDNER wurde wiedergewählt; er kündigte eine Verstärkung der Aktion Ausländerstopp an. Zwischen linksextremistischen Gegendemonstranten und NPD-Mitgliedern kam es am ersten Tag zu einer tätlichen Auseinandersetzung. Im November 1981 ist LINDNER, der schon im Oktober 1981 auf dem Bundesparteitag auf seine Wiederwahl als stellvertretender Bundesvorsitzender der NPD verzichtet hatte, auch von seinem Amt als NPD-Landesvorsitzender zurückgetreten. "Deutschlandtreffen" zum 17. Juni Ihr traditionelles "Deutschlandtreffen" veranstaltete die NPD - nach irreführender Anmeldung in Hamburg - am 17. Juni 1981 in Dortmund. Hieran nahmen ca. 500 NPDund JN-Mitglieder aus dem gesamten Bundesgebiet teil. Fünf von ihnen führten Waffen mit sich. Kundgebung unter dem Motto: Deutschland ist größer als die Bundesrepublik Eine Kundgebung mit Oberst a. D. RUDEL veranstaltete die NPD unter dem angegebenen Motto am 13. September 1981 in Altena; es nahmen ca. 400 Personen teil. Junge Nationaldemokraten (JN) Am 3. und 4. Oktober 1981 hielten die JN unter dem Motto "Platz für die Jugend" in Püttlingen/Saar ihren 10. ordentlichen Bundeskongreß ab. Hieran nahmen ca. 150 Personen teil. Am 11. April 1981 fand in Kamp-Lintfort der Landeskongreß des JN-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen statt. Zum neuen Landesvorsitzenden wurde der 22jährige Ernst-Dieter SIEPMANN aus Duisburg gewählt. Aus Protest gegen die fortdauernde Inhaftierung von HESS veranstalteten die JN am 9. Mai 1981 in Bonn und Köln unter dem Motto "40 Jahre Hess-Flug - 40 Jahre unschuldig Haft" - eine "Bundesaktion". U. a. ketteten sich in der Nacht sechs JNAngehörige an einen Brunnen auf dem Bonner Marktplatz an. Vor dem Kölner Dom verteilten weitere aneinandergekettete JN-Leute Flugblätter mit der Überschrift "Weder Recht noch Menschlichkeit'. Außerdem wurden in Köln Straßenschilder mit der Beschriftung "Rudolf-Hess-Straße" überklebt. Anläßlich des Staatsbesuchs des sowjetischen Staatsund Parteichefs Breschnew in der Bundesrepublik Deutschland beteiligten sich am 22. November 1981 rund 150 JN-Mitglieder an einem Demonstrationszug, den die nichtextremistische Aktion für Frieden und Menschenrechte" in Bonn veranstaltete. 7
  • Tragen von NS-Symbolen, -Rangabzeichen oder - Ausrüstungsstücken auf eine rechtsextremistische Ausrichtung hindeuten. 1981 ist eine "Wehrsportgruppe" in Mülheim/ Ruhr
  • Vibrator" und "Türkentod", Stahlhelme und Uniformteile sowie Schriftmaterial rechtsextremistischer Organisationen. Nach den Ermittlungen besitzen
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1981 neonazistischen Kreisen in Norddeutschland und zur neonazistischen Hilfsgemeinschaft für nationale politische Gefangene und deren Angehörige (HNG) in Frankfurt. Von der HNG wurde er als "politischer Häftling" betreut. Als Motiv gaben Tatbeteiligte an, man habe die ANS von einem Homosexuellen säubern wollen. 1.4.4 Volkssozialistische Bewegung Deutschlands (VSBD) und Widerstandsbewegung Deutsche Volksfront Die VSBD wurde 1971 in Krefeld von dem ehemaligen NPD-Funktionär Friedhelm BUSSE (damals wohnhaft in Bochum, jetzt in Neubiberg/Bayern) unter der Organisationsbezeichnung "Partei der Arbeit" (PdA) gegründet. Die PdA verlegte später ihren Sitz nach München, wo sie sich 1975 in VSBD umbenannte. Dort gründete sie 1979 ihre Jugendorganisation Junge Front (JF). Die VSBD verfügte in einigen Bundesländern über Landesverbände. Der Landesverband NordrheinWestfalen hatte sich allerdings 1978 aufgelöst. Die VSBD propagierte nationalsozialistisches Ideengut und feierte historische Ereignisse der ehemaligen NSDAP. Sie verfügte über Verbindungen zu Gesinnungsgenossen im Ausland und konnte mit ihren insgesamt etwa 120 Mitgliedern als größte neonazistische Vereinigung im Bundesgebiet bezeichnet werden*). Am 20. Oktober 1981 kam es in München zwischen der Polizei und fünf VSBDAnhängern zu einem Schußwechsel, bei dem zwei Neonazisten den Tod fanden. Nach der Schießerei in München erhielt die "Bild"-Redaktion in Hamburg ein anonymes Schreiben, das Drohungen gegen den bayerischen Innenminister TANDLER enthielt. Das Schreiben ist am 23. Oktober 1981 in Lüdenscheid aufgegeben worden und von einer bis dahin unbekannten "Widerstandsbewegung Deutsche Volksfront - Jagdkommando Mitte" unterzeichnet. *) Durch Verfügung vom 27. Januar 1982 hat der Bundesminister des Innern die VSBD einschließlich ihrer Jugendorganisation JF als eine gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtete Vereinigung verboten und aufgelöst. 1.4.5 Wehrsportgruppen In Nordrhein-Westfalen wie im übrigen Bundesgebiet machten in der Vergangenheit wiederholt sog. Wehrsportgruppen von sich reden. Unter Wehrsportgruppen versteht man Zusammenschlüsse von meist jungen Männern, die sich durch militärähnliche Übungen im Gelände zu höherer körperlicher und psychischer Leistungsfähigkeit erziehen wollen. Solche Gruppen beschäftigen den Verfassungsschutz dann, wenn sie sich zugleich extremistisch betätigen. Beispielsweise kann das Tragen von NS-Symbolen, -Rangabzeichen oder - Ausrüstungsstücken auf eine rechtsextremistische Ausrichtung hindeuten. 1981 ist eine "Wehrsportgruppe" in Mülheim/ Ruhr in Erscheinung getreten. Mitte Mai 1981 wurden dort mehrere 17 bis 19jährige Gymnasiasten gestellt. Sie hatten andere Jugendliche angegriffen und mit einem Luftgewehr beschossen. Bei ihnen fand die Polizei ein Würgeholz mit Hakenkreuzen und den Beschriftungen "SS-Vibrator" und "Türkentod", Stahlhelme und Uniformteile sowie Schriftmaterial rechtsextremistischer Organisationen. Nach den Ermittlungen besitzen die 11
  • unserer Verfassung gerichtet sind. Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung aller höchsten Gerichte hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil
  • nicht zuletzt durch Zuschüsse aus der DDR - finanzkräftigste linksextremistische Organisation über einen straff organisierten, funktionstüchtigen Parteiapparat. Die Parteizentrale (Sitz: Düsseldorf
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1981 demokratische Grundordnung als den Kernbestand unserer Verfassung gerichtet sind. Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung aller höchsten Gerichte hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 29. Oktober 1981 die DKP erneut als eine Organisation angesehen, deren Zielsetzungen mit elementaren Wertentscheidungen des Grundgesetzes nicht vereinbar sind. Allen programmatischen Erklärungen der DKP sei gemeinsam, so wird von dem Gericht hervorgehoben, daß sie das Vermächtnis der (früheren) Kommunistischen Partei Deutschlands übernommen habe, so daß die Aussagen des Bundesverfassungsgerichts in dem KPD-Verbotsurteil vom 17. August 1956 (BVerfGE 5, 85) weithin auch auf die DKP zuträfen. Parteiorganisation und Finanzierung Die DKP verfügt als die bei weitem mitgliederstärkste und - nicht zuletzt durch Zuschüsse aus der DDR - finanzkräftigste linksextremistische Organisation über einen straff organisierten, funktionstüchtigen Parteiapparat. Die Parteizentrale (Sitz: Düsseldorf) mit etwa 100 hauptamtlichen Mitarbeitern leitet in Nordrhein-Westfalen die beiden Bezirksorganisationen Ruhr-Westfalen (Sitz: Essen) und Rheinland-Westfalen (Sitz: Düsseldorf) an, die insgesamt etwa 30 weitere Personen hauptamtlich beschäftigen. Von den 44 Kreisorganisationen in unserem Land werden ca. 280 Wohngebietsgruppen (Ortsund Stadtteilgruppen) sowie ca. 110 Betriebsund Hochschulgruppen angeleitet. In ihrem Rechenschaftsbericht für 1980 wies die DKP Gesamteinnahmen in Höhe von DM 15.759.404,22 aus. Eine auch nur annähernde Kostendeckung für den umfangreichen Parteiapparat, verbunden mit enormer Reisetätigkeit führender Funktionäre im Inund Ausland, für die Großveranstaltungen der Partei sowie für ihre aufwendige Publizistik und Agitation ist mit diesen Einnahmen nicht möglich. Auch 1981 ergaben sich deutliche Anhaltspunkte dafür, daß die Deutsche Kommunistische Partei für ihre und die Arbeit ihrer Nebenorganisationen ganz erheblich von der DDR finanziell unterstützt wurde. Die ihr von dort zugeflossenen Geldbeträge dürften weit über DM 50 Millionen betragen haben. Betriebsarbeit Für die DKP ist die Interessenvertretung der Arbeiter in den Großbetrieben, vor allem der industriellen Konzerne, das wichtigste "Kampfund Aufgabenfeld". Sie sieht deshalb auch die Betriebsgruppen als die wichtigsten Grundeinheiten der Partei an, deren Stärkung eines ihrer Daueranliegen ist. Ganz wesentliche Aufgaben der Betriebsgruppen lagen auch im Berichtsjahr darin, Parteimitglieder in den Betriebsräten und gewerkschaftlichen Vertrauenskörpern zu unterstützen und in den Betriebsund Gewerkschaftsversammlungen "den Standpunkt der Arbeiterklasse" überzeugend zu vertreten. Unterstützt wird die Betriebsarbeit in Nordrhein-Westfalen durch etwa 140 "Betriebszeitungen", die meist unregelmäßig und in der Mehrzahl von übergeordneten Parteigliederungen herausgegeben werden. Insbesondere die wirtschaftliche Krise in der Stahlindustrie und die damit verbundenen Rationalisierungsvorhaben nahm die KPD zum Anlaß, durch verstärkte 14
  • umfassenden Kurdenorganisationen, die sich hierzulande extremistisch betätigen, gehören dem linksextremistischen Lager an. Sie kämpfen in erster Linie für das Selbstbestimmungsrecht
  • insoweit bilden sie in der Regel Aktionseinheiten mit türkischen Linksextremisten. Am auffälligsten verhielt sich auch 1981 die orthodox-kommunistische Arbeiterpartei
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1981 4.3 Kurden Die schätzungsweise 1.000 Anhänger umfassenden Kurdenorganisationen, die sich hierzulande extremistisch betätigen, gehören dem linksextremistischen Lager an. Sie kämpfen in erster Linie für das Selbstbestimmungsrecht der Kurden in ihren Heimatländern (Türkei, Iran, Irak, Syrien), mehrheitlich auch für einen eigenen Kurdenstaat. Daneben wenden sie sich schwerpunktmäßig gegen die türkischen Nationalisten und gegen die "Militärjunta" in der Türkei; insoweit bilden sie in der Regel Aktionseinheiten mit türkischen Linksextremisten. Am auffälligsten verhielt sich auch 1981 die orthodox-kommunistische Arbeiterpartei Kurdistan (PKK) durch zahlreiche Protestbzw. Gedenkveranstaltungen und Flugblattaktionen. Anhänger der PKK waren im Januar in Bonn und im April 1981 in Köln aktiv an Messerstechereien mit andersgesinnten Türken beteiligt. 4.4 Syrer Im März 1981 wurde die Syrerin Banan EL-ATTAR in ihrer Aachener Wohnung von drei Männern erschossen. Zwei der Täter konnten identifiziert werden; sie waren mit Touristenvisa aus Damaskus in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Nach dem Tathergang ist anzunehmen, daß der Mordanschlag dem Ehemann Dr. Issam EL-ATTAR galt. Dieser ist der Leiter des Islamischen Zentrums in Aachen und zugleich maßgeblicher Führer der streng orthodoxen syrischen "Muslim-Bruderschaft", die auf den - notfalls gewaltsamen - Sturz der syrischen Regierung hinarbeitet und u. a. in Aachen, Bonn und Köln Anhänger besitzt. Nachdem Dr. EL-ATTAR im Bundesgebiet wiederholt öffentlich zur Beseitigung der Heimatregierung aufgerufen hat, ist ihm vom Oberstadtdirektor der Stadt Aachen im August 1981 die politische Betätigung beschränkt worden. 4.5 Pakistaner Aus Anlaß des Jahrestages der Hinrichtung von Ex-Präsident BHUTTO sowie aus Protest gegen das derzeitige Regime in Pakistan demonstrierten seit März 1981 Anhänger der sozialrevolutionären Pakistanischen Volkspartei (Pakistan Peoples Party - PPP) in acht Städten unseres Landes. Dabei kam es in Herne und Aachen zu Gewalttätigkeiten zwischen rivalisierenden PPP-Gruppen. Im Mai/Juni 1981 gingen Drohbriefe bei einer Kölner Firma ein, die Pakistan mit Vakuumpumpen im Millionenwert beliefert, die angeblich zur Verwendung in der Kerntechnik geeignet sind. Der Firma wurden Sprengstoffanschläge angedroht, falls sie nicht sofort ihre "direkte oder indirekte Hilfe für den pakistanischen Diktator abbrechen" sollte. Ein Drohbrief ist von einer "Organisation zur Verhinderung der Verbreitung von Kernwaffen in Südasien" unterzeichnet. Diese bisher unbekannte Organisation hat sich zu dem Sprengstoffanschlag bekannt, der am 18. Mai 1981 auf eine Firma für Laborund Strahlenschutzeinrichtungen im Bodenseekreis verübt worden ist; auch hat sie der süddeutschen Firma weitere "Angriffsmaßnahmen" angedroht, falls sie ihre Warenlieferungen nach Pakistan nicht einstellen würde. Mehrere Pakistaner drangen im August 1981 gewaltsam in 31
  • Besucher aus der Bundesrepublik Deutschland - gegen die Rechtsordnung der DDR werden von den zuständigen Organen umgehend der örtlichen Dienststelle
  • Düsseldorf hat 1981 fünf Personen (1980 waren es neun) rechtskräftig wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit verurteilt. Auftraggeber waren in vier Fällen
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1981 Unabhängig von diesen unvermeidlichen Berührungen mit Organen der DDR läuft der Besucher aus dem Westen Gefahr, bei den geringsten Verfehlungen, etwa Verstößen gegen Zollund Devisenbestimmungen oder Verkehrsverstößen, Kontakt zum MfS zu erhalten. Verstöße von Ausländern - und als solche betrachtet die DDR Besucher aus der Bundesrepublik Deutschland - gegen die Rechtsordnung der DDR werden von den zuständigen Organen umgehend der örtlichen Dienststelle des MfS gemeldet. Entscheidend für die Frage, ob eine nachrichtendienstliche Ansprache durch das MfS erfolgt, sind Kriterien wie z. B. Lebensalter, Arbeitsstelle, vermutete Zugänge zu nachrichtendienstlich interessanten Objekten, politische Einstellung, mitunter auch Wohnsitz und Beruf des Besuchers. Zeitpunkt und Ort der Ansprache sind vom Einzelfall abhängig. Das MfS bevorzugt die Ansprache unter Legende während des Aufenthaltes bei den Gastgebern. Häufig hat der angebliche "Student" oder "Journalist', der "Angehörige des Ministeriums des Innern" oder eines "wissenschaftlichen Instituts" sein Erscheinen bei den Verwandten oder Bekannten des Besuchers bereits vor dessen Eintreffen angekündigt. Dieser Methode der nachrichtendienstlichen Kontaktierung gibt das MfS gegenwärtig den Vorzug vor der früher üblichen Vorladung zum "Rat des Kreises", wo er von einem "Zivilisten" auf eine nachrichtendienstliche Eignung und Bereitschaft zur Mitarbeit abgeklärt wurde. Als Legende für die Ansprache wird meist Interesse an einer Diskussion über gleichgelagerte berufliche Probleme, politische Gegenwartsfragen oder an einer Mitarbeit auf wissenschaftlicher Ebene vorgetäuscht. Der Besucher hat bei einer Weigerung, auf das nachrichtendienstliche Angebot anläßlich solcher Ansprachen einzugehen, erfahrungsgemäß keine Nachteile zu befürchten, wenn er sich bei seinem Aufenthalt an die Gesetze der DDR hält. Er sollte sich jedoch im Falle seiner Ansprache nach Rückkehr in das Bundesgebiet an die zuständigen Behörden wenden. 6.6 Verurteilte Agenten Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat 1981 fünf Personen (1980 waren es neun) rechtskräftig wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit verurteilt. Auftraggeber waren in vier Fällen DDR-Nachrichtendienste, in einem Fall ein polnischer Nachrichtendienst. 45
  • erforderliche grausame oder unmenschliche Weise der Schilderung fehlt. 7.5 Linksextremistische Aktivitäten Wie schon in den Vorjahren haben Straftaten, deren Ursprung
  • Bereich des Linksextremismus zuzuordnen ist, die Justizbehörden des Landes nicht unerheblich beschäftigt, wobei wiederum ein Schwerpunkt bei der Staatsanwaltschaft Dortmund
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1981 SS 131 des Strafgesetzbuches regelmäßig daran scheitert, daß die dafür erforderliche grausame oder unmenschliche Weise der Schilderung fehlt. 7.5 Linksextremistische Aktivitäten Wie schon in den Vorjahren haben Straftaten, deren Ursprung dem Bereich des Linksextremismus zuzuordnen ist, die Justizbehörden des Landes nicht unerheblich beschäftigt, wobei wiederum ein Schwerpunkt bei der Staatsanwaltschaft Dortmund lag; hier wurden allein 501 Verfahren wegen einschlägiger Propagandaaktionen neu eingeleitet. Im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Dortmund erscheinen zahlreiche Druckschriften, die von ihr wegen ihrer zentralen Zuständigkeit (SS 7 Abs. 2 der Strafprozeßordnung) auf strafrechtliche Relevanz überprüft werden. 48
  • über das Jahr 1981 9 Anhang 9.1 Übersicht über rechtsextremistische Parteien, nebenund beeinflußte Organisationen sowie deren Presseerzeugnisse Organisation Mitglieder Presse
  • Ausländerbegrenzung (I.f.A.), München Volksbewegung für Generalamnestie (VOGA) München Deutscher Rechtsschutzkreis 40 (40) (DRsK) 4630 Bochum
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1981 9 Anhang 9.1 Übersicht über rechtsextremistische Parteien, nebenund beeinflußte Organisationen sowie deren Presseerzeugnisse Organisation Mitglieder Presse (einschließlich (einschließlich Sitz) Erscheinungsweise und Auflage) 1981 (1980) Bürgerinitiative "Deutsche Zukunft" Ausländerstopp (unregelmäßig) 4630 Bochum-Wattenscheid Deutsche Bürgerinitiative (DBI) 100 (100) "Europäische 3579 Schwarzenborn Freiheitsbewegung" (unregelmäßig) Deutsches Kulturwerk "Der Pflegestättenleiter" Europäischen Geistes (DKEG) (unregelmäßig) 8000 München NW 50 (50) Deutsche Volksunion (DVU) 10.000 (6.000) "Deutscher Anzeiger" 8000 München (wöchentlich 20.000) einschließlich Aktion Deutsche Einheit AKON e.V. Initiative für Ausländerbegrenzung (I.f.A.), München Volksbewegung für Generalamnestie (VOGA) München Deutscher Rechtsschutzkreis 40 (40) (DRsK) 4630 Bochum NW 10 (10) 50
  • Bewerber schriftlich mitzuteilen. 5 Der Bewerber hat das Recht, sich hierzu zu äußern. 6 Findet ein Anhörungsgespräch statt
  • Antrag Einsicht zu gewähren. 7 Die Mitwirkung eines Rechtsbeistandes ist auf Antrag des Bewerbers zu gestatten
  • seinen Antrag hin, schriftlich mitzuteilen. Der Bescheid erhält eine Rechtsmittelbelehrung. 11 Erkenntnisse, die von den Verfassungsschutzbehörden nicht an die Einstellungsbehörde
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1981 2.3 Erkenntnisse, die unter eine gesetzlich geregelte Schweigepflicht fallen, dürfen nicht weitergegeben werden. 3 Der Innenminister teilt der anfragenden Einstellungsbehörde und der zuständigen obersten Dienstbehörde Erkenntnisse nach Ziffer 2 unverzüglich mit. 4 Die Einstellungsbehörden des Landes sind verpflichtet, Bedenken, die gegen die Einstellung eines Bewerbers sprechen, und die dafür erheblichen Tatsachen dem Bewerber schriftlich mitzuteilen. 5 Der Bewerber hat das Recht, sich hierzu zu äußern. 6 Findet ein Anhörungsgespräch statt, ist ein Protokoll zu führen. Dem Bewerber ist auf Antrag Einsicht zu gewähren. 7 Die Mitwirkung eines Rechtsbeistandes ist auf Antrag des Bewerbers zu gestatten. Sie ist auf die Beratung des Bewerbers und auf Verfahrensfragen zu beschränken. 8 Die Entscheidung über die Einstellung oder Ablehnung von Bewerbern, deren Verfassungstreue die Einstellungsbehörde nicht für gewährleistet hält, trifft die oberste Dienstbehörde im Einvernehmen mit dem Innenminister. 9 Ablehnende Entscheidungen dürfen nur auf gerichtsverwertbare Tatsachen gestützt werden. 10 Dem Bewerber ist die Ablehnungsbegründung unter Angabe der hierfür maßgeblichen Tatsachen, jedenfalls auf seinen Antrag hin, schriftlich mitzuteilen. Der Bescheid erhält eine Rechtsmittelbelehrung. 11 Erkenntnisse, die von den Verfassungsschutzbehörden nicht an die Einstellungsbehörde weitergegeben werden dürfen (Ziff. 2.2, 2.3), dürfen von ihr auch dann nicht verwertet werden, wenn sie ihr von anderer Seite mitgeteilt worden sind. 12 Wenn eine Einstellung trotz vorliegender Erkenntnisse des Verfassungsschutzes erfolgt ist, müssen alle Unterlagen über die Durchführung des Überprüfungsverfahrens aus den Personalakten entfernt werden. V. Die Richtlinien für die Sicherheitsüberprüfung von Landesbediensteten bleiben unberührt. Anlage zu Ziffer IV 1.4.2 der Grundsätze für die Prüfung der Verfassungstreue von Bewerbern für den öffentlichen Dienst Bewerber für den öffentlichen Dienst sind in Einstellungsgesprächen oder im formalisierten schriftlichen Einstellungsverfahren wie folgt zu belehren: "Belehrung Nach SS 55 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes - LBG - (SS 4 Abs. 1 Satz 1 des Landesrichtergesetzes - LRiG -) ist der Beamte (Richter) verpflichtet, sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten. Dementsprechend darf gemäß SS 6 Abs. 1 Nr. 2 LBG (SS 9 Nr. 2 DRiG) in das Beamten-(Richter-)verhältnis nur berufen werden, wer die Gewähr bietet, daß er 58
  • demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
  • eine Ordnung, die unter Ausschluß jeglicher Gewaltund Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach
  • Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht auf Leben und freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung
  • Mehrparteienprinzip, - die Chancengleichheit für alle politischen Parteien, - das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition: Die Teilnahme an Bestrebungen
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1981 jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Die Pflicht, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekennen, ergibt sich für Angestellte aus SS 8 Abs. 1 des Bundes-Angestellten-Tarifvertrages - BAT - und für Arbeiter des Landes aus SS 9 Abs. 9 des Mantel-Tarifvertrages für Arbeiter der Länder - MTL II -. Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Urt. vom 23. 10, 1952 - 1 BvB 1/51 -BVerfGE 2,1; Urt. vom 17.8.1956 - 1 BvB 2/51 - BVerfGE 5,85) eine Ordnung, die unter Ausschluß jeglicher Gewaltund Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Die freiheitliche demokratische Grundordnung ist das Gegenteil des totalen Staates, der als ausschließliche Herrschaftsmacht Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit ablehnt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind insbesondere zu rechnen: - Die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht auf Leben und freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, - die Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber der Volksvertretung, - die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, - die Unabhängigkeit der Gerichte, - das Mehrparteienprinzip, - die Chancengleichheit für alle politischen Parteien, - das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition: Die Teilnahme an Bestrebungen, die sich gegen diese Grundsätze richten, ist unvereinbar mit den Pflichten eines Angehörigen des öffentlichen Dienstes. Gegen Beamte auf Lebenszeit oder auf Zeit, die sich einer solchen Pflichtverletzung schuldig machen, wird ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst, gegen Beamte auf Probe oder auf Widerruf ein Entlassungsverfahren eingeleitet. Angestellte und Arbeiter müssen in diesen Fällen mit einer außerordentlichen Kündigung gemäß SS 54 BAT bzw. SS 59 MTL II rechnen." (Ministerialblatt Nordrhein-Westfalen 1980 S. 178) 9.4 Leitsätze zum Beschluß des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mal 1975 - 2 BvL 13/73 - 59
  • einem zivilrechtlichen Anstellungsverhältnis oder in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Verhältnis außerhalb des Beamtenverhältnisses abzuleisten ist. Entscheidet er sich für einen
  • juristische Ausbildung eine einstufige Ausbildung tritt, mag es zur rechtlichen Vereinheitlichung des juristischen Vorbereitungsdienstes naheliegen, künftig für alle Juristen
  • Ausbildung vor der zweiten juristischen Staatsprüfung innerhalb eines öffentlich-rechtlichen RechtspraktikantenVerhältnisses vorzusehen, das kein Beamtenverhältnis ist. 9.5 Leitsätze zum Urteil
  • begründet für jeden Bewerber das Recht, bei seiner Bewerbung um ein öffentliches Amt allein nach
  • jede andere Entscheidung als die Einstellung dieses Bewerbers als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft und mithin die Einstellung als die einzige rechtmäßige
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1981 verfolgt - unabhängig davon, ob ihre Verfassungswidrigkeit durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts festgestellt ist oder nicht. 9. Die durch Art. 33 Abs. 5 GG gedeckten Regelungen des Beamtenund Disziplinarrechts sind allgemeine Gesetze im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG. 10. Es steht nicht in Widerspruch zu Art. 12 GG, wenn der hergebrachte Grundsatz des Berufsbeamtentums im Beamtenrecht verwirklicht wird, vom Bewerber für ein Amt zu verlangen, daß er die Gewähr bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. 11. Dem Staat steht frei, einen Vorbereitungsdienst, dessen erfolgreiche Absolvierung Voraussetzung sowohl für den Staatsdienst im Beamtenverhältnis als auch für einen freien Beruf ist, allgemein so zu organisieren, daß er in einem zivilrechtlichen Anstellungsverhältnis oder in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Verhältnis außerhalb des Beamtenverhältnisses abzuleisten ist. Entscheidet er sich für einen Vorbereitungsdienst, der im Beamtenverhältnis zurückzulegen ist, so muß er für diejenigen, für die ein Beruf außerhalb des Staatsdienstes in Betracht kommt, entweder einen gleichwertigen, nicht diskriminierenden Vorbereitungsdienst anbieten, der ohne Berufung ins Beamtenverhältnis geleistet werden kann, oder innerhalb seiner beamtenrechtlichen Regelung eine Ausnahmevorschrift vorsehen, die es gestattet, den Vorbereitungsdienst auf Wunsch außerhalb eines Beamtenverhältnisses abzuleisten. Im Hinblick darauf, daß in zunehmendem Maße neben die zweistufige juristische Ausbildung eine einstufige Ausbildung tritt, mag es zur rechtlichen Vereinheitlichung des juristischen Vorbereitungsdienstes naheliegen, künftig für alle Juristen die praktische Ausbildung vor der zweiten juristischen Staatsprüfung innerhalb eines öffentlich-rechtlichen RechtspraktikantenVerhältnisses vorzusehen, das kein Beamtenverhältnis ist. 9.5 Leitsätze zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 31. März 1976 1. Art. 33 II GG begründet für jeden Bewerber das Recht, bei seiner Bewerbung um ein öffentliches Amt allein nach den in Art. 33 II GG genannten Voraussetzungen - Eignung, Befähigung und fachliche Leistung - beurteilt zu werden. Verstößt die Einstellungsbehörde bei ihrer Auswahl gegen Art. 33 II GG, kann der Bewerber im Regelfall nur verlangen, daß der auf verfassungswidrige Gesichtspunkte gestützte Ablehnungsbescheid aufgehoben wird. Nur unter besonderen Umständen kann sich aus Art. 33 II GG darüber hinaus ein Einstellungsanspruch des Bewerbers ergeben, nämlich dann, wenn sich nach den Verhältnissen im Einzelfall jede andere Entscheidung als die Einstellung dieses Bewerbers als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft und mithin die Einstellung als die einzige rechtmäßige Entscheidung der Behörde über die Bewerbung darstellt. 2. Die "Eignung" eines Bewerbers i. S. von Art. 33 II GG umfaßt fachliche Voraussetzungen, formelle Qualifikationen (z. B. Staatsprüfungen), aber auch charakterliche Eigenschaften und die Bereitschaft, der für das erstrebte Amt erforderlichen politischen Treuepflicht zu genügen. Nicht allen Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes ist das gleiche Maß an politischer Treue abzuverlangen wie den Beamten. Bei Angestellten und Arbeitern müssen sich 61
  • über das Jahr 1981 beurteilen wäre, ist eine abstrakte Rechtsfrage, die hier nicht entscheidungserheblich ist, weil der Sachverhalt darüber hinausgeht
  • Disziplinarverfahren nicht den Zweck hat, abstrakte Rechtsbelehrungen zu erteilen. Zudem ließe sich angesichts der erwähnten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1981 beurteilen wäre, ist eine abstrakte Rechtsfrage, die hier nicht entscheidungserheblich ist, weil der Sachverhalt darüber hinausgeht und das Disziplinarverfahren nicht den Zweck hat, abstrakte Rechtsbelehrungen zu erteilen. Zudem ließe sich angesichts der erwähnten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 die Frage, wie die Mitgliedschaft in einer solchen Partei in disziplinarrechtlicher Hinsicht zu werten ist, nicht allgemein beantworten; sie ist nur ein Beurteilungselement. Es müßte z. B. zusätzlich berücksichtigt werden, unter welchen Umständen der betreffende Beamte die Mitgliedschaft erwarb, welche Kenntnisse er von den Zielen der Partei damals hatte und welche Kenntnisse er später - ggf. auch noch in einem gegen ihn durchgeführten Verfahren - davon erlangte, inwieweit er Versammlungen besuchte oder sonst am Parteileben teilnahm, ob und mit welchem Ergebnis er aufgefordert wurde, sich für die Ziele der Partei einzusetzen, ob und warum er die Mitgliedschaft aufrechterhielt oder sie irgendwann später aufgab und dergleichen mehr. Nur so könnte man dem Einzelfall gerecht werden. Dies allein entspricht der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, nach der beispielsweise bei der Beurteilung der Persönlichkeit eines Bewerbers auch der Beitritt oder die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, von Bedeutung sein kann (BVerfGE 39, 334 [359]). Deshalb ist es einerseits ausgeschlossen zu sagen, eine solche Mitgliedschaft könne nie mal s indem gegebenen Zusammenhang von Bedeutung sein; ebensowenig wäre es einem Verwaltungsoder Disziplinargericht möglich zu sagen, einer solchen Mitgliedschaft komme immer - entscheidende -Bedeutung zu. Die Verletzung der politischen Treuepflicht durch Unterstützung einer Organisation, die Ziele verfolgt, die mit den elementaren Wertentscheidungen des Grundgesetzes unvereinbar sind, setzt zudem eine Mitgliedschaft in dieser Organisation überhaupt nicht voraus. 9.9 Antwort der Bundesregierung Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode Drucksache 8/2481 22.1.79 Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Dregger, Erhard (Bad Schwalbach), Spranger, Dr. Klein (Göttingen), Dr. Jentsch (Wiesbaden), Berger (Herne), Gerlach (Obernau), Regenspurger, Dr. Langguth, Dr. Laufs, Dr. Miltner, Volmer, Blechele, Broll, Krey und der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 8/2305 - Fernhaltung von Verfassungsfeinden aus dem öffentlichen Dienst (Auszug) 72
  • totalitären Parteien mit besonderen Treuepflichten zu unserem freiheitlichen Rechtsstaat? Die Bundesregierung nimmt zunächst Bezug auf die Beantwortung der Frage
  • daß die in den Verfassungsschutzberichten genannten linksextremistischen Parteien - DKP, KPD, KPD/ML und KBW - nach ihren Statuten bzw. Satzungen von ihren
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1981 Verfassungstreue allein auf das dienstliche Verhalten abgestellt werden kann, hat die Bundesregierung in der Darstellung vom 8. November 1978 festgestellt: "Die beamtenrechtlichen Vorschriften fordern, daß der Beamte 'jederzeit' (vgl. SS 7 Abs. 1 Nr. 2 BBG) und 'durch sein gesamtes Verhalten' (vgl. SS 52 Abs. 2 BBG) für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt. Das schließt dienstliches und außerdienstliches Verhalten ein. Es handelt sich bei diesen Erfordernissen um eine Konkretisierung verfassungsrechtlicher Anforderungen, die einer Änderung durch einfaches Gesetz nicht zugänglich sind (Leitsätze 2 und 4 der Entscheidung des BVerfG vom 22. Mai 1975)." 6. Welche Pflichten haben Mitglieder von Parteien, die sich auf totalitäre Ideologien gründen? Welche Maßnahmen ergreifen solche Parteien, um diese Pflichten durch die Mitglieder zu gewährleisten? Wie verträgt sich die Erfüllung von Mitgliedspflichten in totalitären Parteien mit besonderen Treuepflichten zu unserem freiheitlichen Rechtsstaat? Die Bundesregierung nimmt zunächst Bezug auf die Beantwortung der Frage 30 in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 8. November 1978 (Plenarprotokoll 8/113 S. 8866). Der Vertreter der Bundesregierung führte damals u. a. aus, daß die in den Verfassungsschutzberichten genannten linksextremistischen Parteien - DKP, KPD, KPD/ML und KBW - nach ihren Statuten bzw. Satzungen von ihren Mitgliedern folgendes fordern: das Bekenntnis zum Marxismus-Leninismus, die aktive Mitarbeit in einer Parteiorganisation, Gehorsam gegenüber der Partei, die aktive Durchsetzung der Politik der Partei in allen Bereichen des Lebens jedes Parteimitgliedes, die Wahrhaftigkeit gegenüber der Partei, und daß nach der Satzung der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) Mitglied dieser Partei nur werden kann, wer sich zu diesen Zielen bekennt. Unterschiedliche Maßstäbe legen diese Parteien jedoch hinsichtlich der Erfüllung dieser Pflichten an. Auch die Kontrollmöglichkeiten und Sanktionen sind verschieden. Bei KBW, KPD und KPD/ML hat das einzelne Parteimitglied einen nur geringen persönlichen Freiraum, außerdem gibt die organisatorische Aufteilung dieser Parteien in kleine Zellen der Parteileitung gute Kontrollmöglichkeiten über das Verhalten des einzelnen Mitgliedes. Bei Vernachlässigung der Mitgliedspflichten bzw. bei Verstößen gegen diese Pflichten wird das Mitglied gerügt, zur Selbstkritik genötigt oder aus der Partei ausgeschlossen. Bei der rund 42 000 Mitglieder zählenden DKP sind die Möglichkeiten für eine Kontrolle der Einhaltung der Mitgliedspflichten geringer. Während Mitglieder, die gegen die politische Linie der DKP gerichteten Aktivitäten entfalten, grundsätzlich ausgeschlossen werden, wird wegen zu geringer Aktivität i. S. des Statuts in der Regel kein Parteiordnungsverfahren durchgeführt. Die NPD war auf Grund ihres organisatorischen Zustandes in den letzten Jahren kaum in der Lage, ihrer Satzung Geltung zu verschaffen. Auch vor diesem Hintergrund kommt der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts besondere Bedeutung zu, daß nur eine Einzelfallprüfung Aufschluß darüber geben kann, ob ein Bewerber die Gewähr der Verfassungstreue bietet. 76
  • Trifft es zu, daß die Bundesregierung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berechtigt und verpflichtet ist, im Rahmen der politischen Auseinandersetzung
  • Grundordnung gerichtet ist. Zu diesen Prinzipien sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE
  • Achtung vor den Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung * die Volkssouveränität
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1981 10. Trifft es zu, daß die Bundesregierung, wie der damalige Bundeskanzler Brandt vor einiger Zeit erklärte, dem Beschluß nur deshalb zustimmte, weil sie davon ausging, daß andernfalls aus dem Bereich der CDU/CSU das Verbot der DKP angestrebt werden würde, und was hat den Bundeskanzler bewogen, einem solchen Verbotsverfahren unter allen Umständen entgegenzuwirken? Nach Auffassung der Bundesregierung ist der Beschluß der Regierungschefs des Bundes und der Länder vom 28. Januar 1972 bereits durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 obsolet geworden ... 11. Trifft es zu, daß die Bundesregierung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berechtigt und verpflichtet ist, im Rahmen der politischen Auseinandersetzung mit extremistischen Kräften öffentlich darzustellen, welche Gruppen oder Parteien nach ihren Erkenntnissen verfassungsfeindliche Ziele verfolgen? Welches sind die Voraussetzungen dafür, daß politische Bestrebungen oder Zielsetzungen von Parteien oder sonstigen Organisationen als verfassungsfeindlich bezeichnet werden müssen? Die Frage ist zu bejahen. Die Bundesregierung verfährt entsprechend. Zur Frage der Berechtigung bzw. Verpflichtung der Bundesregierung, im Rahmen der politischen Auseinandersetzung mit extremistischen Kräften öffentlich darzustellen, welche Gruppen oder Parteien ihren Erkenntnissen verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, hat das Bundesverfassungsgericht u. a. folgendes aufgeführt: "Der Umstand, daß die dem Bundesverfassungsgericht vorbehaltene Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer politischen Partei bisher nicht ergangen ist, hindert nicht, daß die Überzeugung gewonnen und vertreten werden darf, diese Partei verfolge verfassungsfeindliche Ziele und sei deshalb politisch zu bekämpfen ... Deshalb ist es verfassungsrechtlich unbedenklich und von der politischen Verantwortung der Regierung gefordert, daß sie ihren jährlichen Bericht über die Entwicklung verfassungsfeindlicher Kräfte, Gruppen und Parteien dem Parlament und der Öffentlichkeit vorlegt. Soweit daraus für eine Partei faktische Nachteile (bei der Gewinnung von Mitgliedern oder Anhängern) entstehen, ist sie dagegen nicht durch Artikel 21 GG geschützt" (Entscheidung vom 22. Mai 1975 - BVerfG 39, 334, 360). Die Bundesregierung sieht es in Übereinstimmung mit dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als erforderlich an, im Rahmen ihrer politischen Aufklärungsarbeit auf Organisationen und Parteien aufmerksam zu machen, die nach ihrer Überzeugung verfassungsfeindliche Ziele verfolgen. Diese Voraussetzung ist bei einer Zielsetzung gegeben, die gegen die grundlegenden Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet ist. Zu diesen Prinzipien sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 2, 1, 13 und 5, 85,140) mindestens zu rechnen: * Die Achtung vor den Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung * die Volkssouveränität 79
  • Verwaltung * die Unabhängigkeit der Gerichte * das Mehrparteiensystem * das Recht auf Opposition. Eine gegen diese Prinzipien gerichtete Zielsetzung reicht für
  • Wirkung auf die politische Aufklärungsarbeit der Regierung beschränkt und Rechtsfolgen mit ihr nicht verbunden sind. Die Befugnis der Regierung solche
  • Bewertungen vorzunehmen, ist dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durch das Willkürverbot in der Weise begrenzt, daß entsprechende Werturteile vertretbar
  • Feststellungen getroffen werden? 13. Hält es die Bundesregierung für rechtlich vertretbar, die Feststellung einzelner Einstellungsvoraussetzungen durch eine Vermutung zu ersetzen
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1981 * die Gewaltenteilung * die parlamentarische Verantwortlichkeit der Regierung * die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung * die Unabhängigkeit der Gerichte * das Mehrparteiensystem * das Recht auf Opposition. Eine gegen diese Prinzipien gerichtete Zielsetzung reicht für den Begriff der Verfassungsfeindlichkeit aus, ohne daß zugleich ein aktiv kämpferisch, aggressives Verhalten vorliegen muß, wie es im KPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts als Voraussetzung für ein Parteiverbot gefordert wird. Dies folgt daraus, daß die Bewertung als "verfassungsfeindlich" sich in ihrer Wirkung auf die politische Aufklärungsarbeit der Regierung beschränkt und Rechtsfolgen mit ihr nicht verbunden sind. Die Befugnis der Regierung solche Bewertungen vorzunehmen, ist dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durch das Willkürverbot in der Weise begrenzt, daß entsprechende Werturteile vertretbar und in der Form sachlich gehalten sein müssen, also nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen dürfen (BVerfGE 40, 287, 293). 12. Wie gedenkt die Bundesregierung das geltende Verfassungsund Beamtenrecht zu wahren? Hält sie bei Einstellung in den öffentlichen Dienst Feststellungen darüber für geboten, ob Bewerber gleichzeitig einer der Verfassungsordnung bekämpfenden Gruppe angehören, und auf welche Weise solche Feststellungen getroffen werden? 13. Hält es die Bundesregierung für rechtlich vertretbar, die Feststellung einzelner Einstellungsvoraussetzungen durch eine Vermutung zu ersetzen? Wenn ja, a) kann eine solche Vermutung bei allen Bewerbungen oder nur bei solchen für bestimmte Dienstposten oder Laufbahnen und gegebenenfalls nach welchen Kriterien gelegt werden; b) nach welchen Kriterien unterscheidet sie nachzuweisende und zu vermutende Einstellungsvoraussetzungen? 14. In welchen Fällen können nach Auffassung der Bundesregierung bei der Feststellung der Gewähr der Verfassungstreue Erkenntnisse, die vom Verfassungsschutz auf Grund seines gesetzlichen Auftrages gewonnen 80

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