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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Universität. An der Universität Frankfurt erreichten die Auseinandersetzungen linksradikaler Studentengruppen mit dem Universitätspräsidenten ebenfalls im November einen neuen Höhepunkt. Dabei
  • Tätlichkeiten. An der Universität Kiel brachten linksradikale Studentengruppen im November den Lehrbetrieb fast zum Erliegen. In Berlin sah sich
  • gewaltsam Widerstand. Den "offensiven Kampf", den Gruppen der "Neuen Linken" seit Beginn des Wintersemesters propagieren, führen meist die "Aktionsund Agitationskollektive
  • isolieren." 3. Tätigkeit außerhalb der Hochschulen 3.1 Die "Neue Linke" hat trotz anhaltender Bemühungen in der Arbeiterschaft keinen Einfluß gewonnen
  • Betriebsrätewahlen 1972 sind nur wenige Anhänger der "Neuen Linken" in Betriebsräte gelangt. 3.2 Die "Neue Linke" nennt als ihre derzeit
  • fordern. KPD, KPD/ML und andere Gruppen der "Neuen Linken" streben danach, eine Opposition innerhalb der Gewerkschaften aufzubauen (RGO = Revolutionäre Gewerkschaftsopposition
Universität. An der Universität Frankfurt erreichten die Auseinandersetzungen linksradikaler Studentengruppen mit dem Universitätspräsidenten ebenfalls im November einen neuen Höhepunkt. Dabei kam es zu Tätlichkeiten. An der Universität Kiel brachten linksradikale Studentengruppen im November den Lehrbetrieb fast zum Erliegen. In Berlin sah sich im Dezember das Präsidialamt der Freien Universität gezwungen, Lehrveranstaltungen im Fachbereich 1 (Vorklinikum) durch Einsatz von Polizei zu sichern. Dabei leisteten Anhänger des maoistischen KSV gewaltsam Widerstand. Den "offensiven Kampf", den Gruppen der "Neuen Linken" seit Beginn des Wintersemesters propagieren, führen meist die "Aktionsund Agitationskollektive" in den Fachbereichen aus. Ihre Aufgabe ist nach Darstellung des KSV, "die fortschrittlichen Studenten des Seminars im Kampf gegen die kapitalistische Ausbildung zusammenzuschließen, die Schwankenden von der Richtigkeit unseres Kampfes zu überzeugen und eingefleischte Reaktionäre, seien es nun Studenten oder Dozenten, zu isolieren." 3. Tätigkeit außerhalb der Hochschulen 3.1 Die "Neue Linke" hat trotz anhaltender Bemühungen in der Arbeiterschaft keinen Einfluß gewonnen. Ihre Betriebsarbeit erschöpft sich für einzelne Großbetriebe in der Herausgabe von Betriebszeitungen, mit denen sie vortäuschen, starke Betriebszellen zu unterhalten. Mißerfolge in der Betriebsarbeit haben die Gruppen aber bisher nicht entmutigt, sondern sie veranlaßt, ihre Aktivität zu verstärken. Dies drückte sich vor allem aus in einer Zunahme der Betriebszeitungen, deren Zahl die KPD 1972 von 8 auf 20 und die KPD/ML von 95 auf 140 erhöht haben. Bei den Betriebsrätewahlen 1972 sind nur wenige Anhänger der "Neuen Linken" in Betriebsräte gelangt. 3.2 Die "Neue Linke" nennt als ihre derzeit wichtigste Aufgabe die "Entfaltung des Klassenkampfes". Sie versucht, die Arbeiterschaft gegen die Gewerkschaftsführung aufzuhetzen und fordert ihre Anhänger auf, die Gewerkschaften zu unterwandern. Tarifstreitigkeiten nutzt sie regelmäßig, um überhöhte und nicht durchsetzbare Löhne zu fordern. KPD, KPD/ML und andere Gruppen der "Neuen Linken" streben danach, eine Opposition innerhalb der Gewerkschaften aufzubauen (RGO = Revolutionäre Gewerkschaftsopposition). 81
  • November solidarisierten sich tausende von Studenten mit linksradikalen Gruppen und streikten in Bremen, Bayern, NordrheinWestfalen, Kiel und Berlin gegen
  • Polizei in der Universität. In anderen Universitätsstädten organisierten linksradikale Studenten Solidaritätsdemonstrationen und -Streiks für die "Heidelberger Studenten". X. Entwicklung
  • Jahre 1972 wieder als führende Kraft der radikalen Linken in der Bundesrepublik Deutschland dar, wozu sie vor allem den Bundestagswahlkampf
Im November solidarisierten sich tausende von Studenten mit linksradikalen Gruppen und streikten in Bremen, Bayern, NordrheinWestfalen, Kiel und Berlin gegen die Hochschulgesetzgebung der Länder, gegen Prüfungsordnungen und Berufungspraktiken. In Heidelberg protestierten Anfang Dezember 3000 Studenten gemeinsam mit der "Kommunistischen Hochschulgruppe (Neues Rotes Forum)" (KHG/NRF) und dem "Sozialistischen Heidelberger Studentenbund" (SHS) gegen den Einsatz von Polizei in der Universität. In anderen Universitätsstädten organisierten linksradikale Studenten Solidaritätsdemonstrationen und -Streiks für die "Heidelberger Studenten". X. Entwicklung der bedeutenderen Organisationen und Gruppen 1. Kommunistische und kommunistisch beeinflußte Gruppen 1.1 "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) 1.1.1 Die DKP stellte sich im Jahre 1972 wieder als führende Kraft der radikalen Linken in der Bundesrepublik Deutschland dar, wozu sie vor allem den Bundestagswahlkampf benutzte. Sie ist weder von ihrer revolutionären Ideologie noch vor ihren Zielen, die sie als marxistisch-leninistische Partei sowjetischer Prägung ausweisen, abgewichen. Die in den Vorjahren verkündeten programmatischen Erklärungen (Parteistatut 1968, Thesen des 2. Parteitages 1971) gelten fort. Die DKP hat also die seit ihrer Gründung im Jahre 1968 bestehende verfassungsfeindliche Zielsetzung unverändert beibehalten. 1.1.2 Die DKP hat 1972 die Zahl ihrer Mitglieder kaum erhöhen können. Sie hatte Ende 1971 etwa 33 500 Mitglieder. Insgesamt dürfte die KPD am Jahresende 1972 etwa 36 000 Mitglieder gehabt haben, die in 1350 Parteigruppen (Betriebs-, Wohngebietsund Hochschulgruppen; 1971: rd. 1300) und mehr als 200 Kreisorganisationen organisiert sind. Ihnen sind sechs Landesund sechs Bezirksorganisationen übergeordnet. Trotz des funktionierenden Parteiapparates ist die Kraft der Partei zu politischen Aktionen nach Auffassung ihrer Führhung zu gering. 83
  • Stand:31.12.1972 Blätter sonstiger revolutionärer Gruppen mit Linkstendenzen Maoisten, Trotzkisten, Orthosozialdoxrevolukommutionäre Rechtsnistische AnarNationa-zusamradikale ins Nationalität Blätter chisten listen
Die in der Bundesrepublik Deutschland herausgegebenen 61 Zeitungen ausländischer Extremisten sind zum überwiegenden Teil Monatsblätter mit Auflagen zwischen 1000 und 5000 Exemplaren. Nur einige wenige haben eine höhhere Auflage, darunter die türkischen Zeitschriften "Safak" (Morgenröte) und "Yön" (Die Richtung), die zur Zeit in 10 000 bzw. 17 000 Exemplaren je Ausgabe erscheinen. Die monatliche Auflage der hier erwähnten Presseerzeugnisse wird insgesamt auf etwa 200 000 Exemplare geschätzt. Sie hat sich damit im Vergleich zu 1971 nicht verändert. Wie in den Vorjahren sind Frankfurt/M. und München die weitaus häufigsten Erscheinungsorte. Dort werden allein je 16 Blätter politisch radikaler Ausländergruppen gedruckt. Die meisten Schriften türkischer Maoisten erscheinen in West-Berlin. Im einzelnen gliedert sich die im Bundesgebiet verbreitete extreme ausländische Presse wie folgt auf: Statistik der Zeitungen ausländischer Extremistengruppen nach ihrem politisch-ideologischen Standort Stand:31.12.1972 Blätter sonstiger revolutionärer Gruppen mit Linkstendenzen Maoisten, Trotzkisten, Orthosozialdoxrevolukommutionäre Rechtsnistische AnarNationa-zusamradikale ins Nationalität Blätter chisten listen men Blätter gesarr Ostemigration u. Jugoslawien 2 -- -- 2 26 28 Spanien, Portugal 13 1 8 22 - 22 Italien 6 2 7 15 5 20 Griechenland 15 1 6 22 1 23 Türkei 7 -- 15 22 4 26 Iran 2 -- 9 11 1 12 Palästinenser -- -- 13 13 -- 13 Sonst. Staaten - 6 14 20 1 21 Insgesamt: 45 10 72 127 38 165 130
  • relativ stärksten Zulauf hatten die Maoisten. Unter den Linksextremisten gleicher Nationalität gibt es heute auf deutschem Boden jeweils mindestens eine
  • Türkei. Sie arbeiten teils offen, teils im Untergrund. Rechtfertigung und Verherrlichung von Gewalt nehmen in den Publikationen der "Patriotischen Einheitsfront
spanische Kulturklubs (CCE) und "Kommissionen zur Unterstützung der Arbeiterkommissionen in Spanien" (CC.OO) sowie der "Italienische Verband der emigrierten Arbeiter und ihrer Familien" (FILEF) mit seinen nachgeordneten oder integrierten Betreuungsbüros sind kommunistisch gesteuert. Auch Organisationen wie die "Griechischen Antidiktatorischen Komitees" (EAE) und die "Griechischen Gemeinden" (OEK) werden dazu benutzt, kommunistisches Gedankengut zu verbreiten. Sichtbare Erfolge dieser Initiativen zeichneten sich bisher indes nicht ab. Die Bereitschaft der 2,35 Millionen Gastarbeiter, sich während ihres Aufenthalts im Bundesgebiet kommunistisch gesteuerten "Betreuungsorganisationen" anzuschließen, ist weiterhin äußerst gering. Nach Schätzungen der Verfassungsschutzbehörden hatten die hiesigen Hilfsorganisationen der orthodoxen Kommunisten aus Griechenland, Italien und Spanien um die Jahreswende 1972/73 insgesamt etwa 28 000 Mitglieder, gegenüber rund 30 000 zu Jahresbeginn. 2. Maoisten und sonstige Gruppierungen Linksextremistische Vereinigungen, die sich vom Kommunismus sowjetischer Prägung distanzieren, neigen mit ihrer hemmungslosen Gewaltund Klassenkampfpropaganda zu sicherheitsgefährdenden Aktivitäten. Ihr Mitgliederstand ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Ihre gegenwärtige Stärke wird auf fast 10000 Personen geschätzt (Ende 1970: 4000; Ende 1971: etwa 8000). Initiatoren und Träger dieser Zusammenschlüsse sind zumeist Studenten. Den relativ stärksten Zulauf hatten die Maoisten. Unter den Linksextremisten gleicher Nationalität gibt es heute auf deutschem Boden jeweils mindestens eine Gruppe, die mit dem chinesischen Revolutionsmodell sympathisiert. Besonders zahlreich sind die maoistischen Vereinigungen der Türkei. Sie arbeiten teils offen, teils im Untergrund. Rechtfertigung und Verherrlichung von Gewalt nehmen in den Publikationen der "Patriotischen Einheitsfront für eine demokratische Türkei in Europa" (PEF) einen breiten Raum ein. Das gleiche gilt für die "Türkische Studenten-Föderation in Deutschland e.V." (ATÖF), die neuerdings außer Studenten auch berufstätige Landsleute aufnehmen will. Im November 1972 gründete die italienische PCI/ML in Hagen ihre erste hiesige "Massenorganisation", die "Federazione Italia Lavoratori Emigrati" (FILE). Zu den bedeutendsten Hilfsorganisationen der spanischen maoistischen PCE/ML gehört die "Frente Revolucionario Antifascista y 143
  • Angriffe gegen die Bundesrepublik Deutschland In der Agitation ausländischer Linksextremisten werden der Bundesrepublik Deutschland immer wieder imperialistische Ziele unterstellt
  • Anhängern bilden die offen arbeitenden Vereinigungen ausländischer Nationalisten und Rechtsextremisten im Bundesgebiet eine starke politische Gruppie145
2. Angriffe gegen die Bundesrepublik Deutschland In der Agitation ausländischer Linksextremisten werden der Bundesrepublik Deutschland immer wieder imperialistische Ziele unterstellt. In einem im Juni 1972 verbreiteten Flugblatt der "Revolutionären Kommunistischen Bewegung Griechenlands" (EKKE) wird z. B. behauptet, das Ausländergesetz enthüllt das "reaktionäre Gesicht des westdeutschen Imperialismus und seines besten Dieners, der deutschen Sozialdemokratie". Die "Türkische Studentenföderation in Deutschland e.V." (ATÖF) verstieg sich in einer anläßlich der Olympischen Spiele verbreiteten Flugschrift sogar zu der Behauptung, "der westdeutsche Imperialismus" brauche "die Bundeswehr, um im imperialistischen Lager neue Machtbereiche zu erobern". Ziel der Westdeutschen sei daher, "ein Großdeutschland auf dem Territorium der DDR und Polens zu gründen". Die Deutschen zögerten nicht, "die Völker in Europa aufeinander zu hetzen". Deshalb sei unter der Regierung des Nobelpreisträgers Brandt "die Rüstungsrate der Bundeswehr am höchsten in ihrer Geschichte". 3. Klassenkampfpolemik Die Klassenkampfpolemik wird vorwiegend von türkischen, italienischen, spanischen und griechischen Vereinigungen getragen. Sie knüpft an Mißstände in der Unterbringung, Betreuung und sozialen Eingliederung der ausländischen Arbeiter an, verunglimpft die Arbeitgeber u. a. als "Ausbeuter" und "Imperialisten" und wirft den Gewerkschaften vor, "käuflich" zu sein und "im Dienst der Patrone" zu stehen (Flugblatt der ATÖF vom Oktober 1972, "Devrimci Motor"). Im August empfahl die maoistische Zeitung "Halkim Sesi" (Stimme des Volkes) den illegal im Bundesgebiet arbeitenden Türken, an ihren Wohnorten revolutionäre Kampfkomitees zu bilden und mit deren Hilfe "die Denunzianten und niederträchtigen Wohnungsmakler in Angst zu versetzen". VIII. Offen arbeitende Nationalistengruppen Mit insgesamt 19 000 Mitgliedern und aktiven Anhängern bilden die offen arbeitenden Vereinigungen ausländischer Nationalisten und Rechtsextremisten im Bundesgebiet eine starke politische Gruppie145
  • beeinträchtigen. Ein entsprechendes Betätigungsverbot erging gegen den Leiter des rechtsradikalen italienischen CTIM-Büros in Frankfurt/M. Diese ausländerrechtlichen Maßnahmen wurden durch
  • Straftaten mit politischem Hintergrund ist bisher kein Verfahren rechtskräftig abgeschlossen. Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Köln
abgeschlossen. In den Wohnungen mehrerer GUPSund GUPAFunktionäre hat die Polizei bei Durchsuchungen umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Eine Reihe von führenden Mitgliedern und Aktivisten dieser Organisationen wurden durch die zuständige Landesbehörde aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen. Den Unterzeichnern des Gründungsaufrufes des "Nationalsozialistischen Türkischen ArbeLterbundes" wurde gemäß SS 6-Abs. 2 des Ausländergesetzes jede politische Betätigung untersagt, die darauf abzielt oder zur Folge haben kann, das friedliche Zusammenleben der Völker, Rassen und Religionen zu beeinträchtigen. Ein entsprechendes Betätigungsverbot erging gegen den Leiter des rechtsradikalen italienischen CTIM-Büros in Frankfurt/M. Diese ausländerrechtlichen Maßnahmen wurden durch wirksame Grenzkontrollen ergänzt. Von den im Jahre 1972 eingeleiteten Strafverfahren gegen Ausländer wegen des Verdachts von Straftaten mit politischem Hintergrund ist bisher kein Verfahren rechtskräftig abgeschlossen. Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Köln hat am 26. Mai 1972 zwei Funktionäre der militanten griechischen Widerstandsorganisation "Demokratische Verteidigung" (DA) wegen Vergehens gegen das Kriegswaffen-Kontrollgesetz sowie das Sprengstoffund Waffengesetz zu Freiheitsstrafen von je einem Jahr verurteilt. Die Täter hatten im Herbst 1971 versucht, Waffen und Sprengmittel für Sabotagezwecke von Schweden über die Bundesrepublik Deutschland nach Griechenland zu schaffen. Das Landgericht Karlsruhe hat zwei Angehörige kroatischer Extremistengruppen zu je 15 Monaten Freiheitsentzug wegen Vergehens gegen das Bundeswaffengesetz verurteilt. Sie hatten unerlaubt etwa 1000 Pistolen erworben, um sie an Exilkroaten weiterzuverkaufen. Das Amtsgericht Stuttgart beschlagnahmte am 24. Oktober 1972 eineAusgabe der kroatischen Emigrantenzeitung "Hrvatska Fronta", in der zur Vorbereitung des Kampfes gegen Jugoslawien und zur Beschaffung von Feuerwaffen aufgerufen wurde. X. Zusammenfassende Beurteilung Ausschreitungen ausländischer Untergrundgruppen beeinträchtigten die innere Sicherheit und wichtige auswärtige Belange der 148
  • deutschen WJ-Gauen sein. Kölner WJMitglieder geben weiterhin das rechtsextremistische Jugendmagazin "GÄCK'' heraus. Am 27. November 1982 feierte
  • Walter MATHEI, Generalmajor a.D. Otto Ernst REMER und der rechtsextremistische Publizist Udo WALENDY (Vlotho) auf. 1.4 Neonazistische Gruppen 1.4.1 Volkssozialistische
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1982 Nordrhein-Westfalen eingelegte Beschwerde der BIA hat dieser mit Beschluß vom 4. März 1983 "als offensichtlich unbegründet verworfen". 1.3.1 Deutsche Volksunion (DVU) Im Rahmen einer bundesweiten Vortragsreihe mit dem englischen Historiker David IRVING veranstaltete die DVU am 6. Juni 1982 in Dortmund einen Vortragsabend mit etwa 120 Teilnehmern. IRVING sprach über ,,Die Wahrheit über den Morgenthau-Plan - Wie die Deutschen vernichtet werden sollten". Weitere Vortragsveranstaltungen (mit Teilnehmerzahlen zwischen 50 und 100 Personen) führte die DVU im November 1982 in Aachen, Bielefeld, Düsseldorf und Essen durch. Dort behandelte IRVING das Thema ,,Der ungesühnte Holocaust - die Vertreibung der Deutschen''. 1.3.2 Wiking-Jugend (WJ) Die WJ steht nach wie vor unter dem Bundesvorsitz von Wolfgang NAHRATH (Stolberg). Ihr Mitgliederbestand im Bundesgebiet hat sich 1982 leicht erhöht. Der Gau Nordrhein-Westfalen, von Reiner SCHMITZ (Köln) geleitet, dürfte mit rund 100 Mitgliedern der stärkste unter den deutschen WJ-Gauen sein. Kölner WJMitglieder geben weiterhin das rechtsextremistische Jugendmagazin "GÄCK'' heraus. Am 27. November 1982 feierte die WJ in Wilhelmshaven ihr 30jähriges Bestehen. Es nahmen etwa 300 Personen teil, darunter Abordnungen von WJ-Gruppen aus Belgien, Holland und Spanien. Als Redner traten unter anderen der WJ-Gründer Walter MATHEI, Generalmajor a.D. Otto Ernst REMER und der rechtsextremistische Publizist Udo WALENDY (Vlotho) auf. 1.4 Neonazistische Gruppen 1.4.1 Volkssozialistische Bewegung Deutschlands (VSBD) Der Bundesminister des Innern hat mit Verfügung vom 27. Januar 1982 das Verbot und die Auflösung der VSBD und ihrer Jugendorganisation Junge Front (JF) ausgesprochen. Gleichzeitig wurden die Wohnungen von 35 Funktionären und Mitgliedern der VSBD und JF im Bundesgebiet durchsucht. Dabei stellte die Polizei zahlreiches NS-Material, Munition, Schlagund Stichwaffen sicher. Gegen das Verbot hat die VSBD Anfechtungsklage beim Bundesverwaltungsgericht erhoben. In Nordrhein-Westfalen, wo etwa zehn Anhänger leben, gab es schon seit 1978 keinen Landesverband mehr. 1.4.2 NSDAP-Auslandsund Aufbauorganisation (NSDAP-AO) Anhänger der auslandgesteuerten NSDAP-AO traten 1982 wiederholt durch Klebeund Flugblattaktionen in Erscheinung, so in Bonn, Dortmund, Köln, Waltrop und Witten. Auf ihren Hakenkreuz-Aufklebern und Flugschriften forderten sie 11
  • zahlreiches Material gefunden, das auf Verbindungen der Festgenommenen zur rechtsextremistischen Union der islamischen Studentenvereine in Europa (UISA) mit Sitz
  • auch extremistischer Palästinensergruppen; sie wurden teilweise mitgetragen von deutschen Linksextremisten und weiteren ausländischen Extremistenvereinigungen. So organisierten der Palästinensische Studentenverein
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1982 Ihren Höhepunkt fanden die Auseinandersetzungen Ende April 1982 in einem organisierten Überfall von Khomeini-Anhängern auf gegnerische Landsleute in Mainz. 86 Angreifer konnten von der Polizei festgenommen werden. Unter ihnen befanden sich neun persische Studenten, die ihren Wohnsitz in NordrheinWestfalen hatten. Bei anschließenden Wohnungsdurchsuchungen wurde zahlreiches Material gefunden, das auf Verbindungen der Festgenommenen zur rechtsextremistischen Union der islamischen Studentenvereine in Europa (UISA) mit Sitz in Aachen schließen läßt. Daß die UISA den Überfall organisiert hat, konnte bislang nicht nachgewiesen werden. Als Reaktion auf die Festnahmen veranstaltete die UISA am 1. Mai 1982 in Bonn eine Demonstration, bei der u. a. auf Transparenten die deutsche Polizei als "Marionette der terroristischen Gruppen" bezeichnet wurde. Die geschilderten Ereignisse riefen wiederum den Protest der hier lebenden Khomeini-Gegner hervor. Im Juli 1982 ereignete sich in einem Wuppertaler Studentenwohnheim erneut ein nächtlicher Brandanschlag auf das Zimmer eines persischen Studenten, der als Gegner des derzeitigen Regimes im Heimatland gilt. In einem Aachener Studentenwohnheim wurde Anfang September 1982 ein Brandanschlag auf das Zimmer eines Khomeini-Anhängers verübt. Zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Khomeini-Anhängern und -Gegnern kam es Ende November 1982 wiederum in Wuppertal. Hierbei wurden Messer und angeblich ein schwertähnlicher Gegenstand eingesetzt; fünf Iraner erlitten Verletzungen. 4.6 Palästinenser Nach dem Einmarsch israelischer Truppen in den Libanon im Juni 1982 kam es bundesweit zu zahlreichen öffentlichen Protestaktionen auch extremistischer Palästinensergruppen; sie wurden teilweise mitgetragen von deutschen Linksextremisten und weiteren ausländischen Extremistenvereinigungen. So organisierten der Palästinensische Studentenverein (PSV) im Juli Protestkundgebungen in Köln und Bonn sowie ein Palästina-Organisationskomitee im August 1982 eine zentrale Demonstration in Frankfurt/Main mit annähernd 60 deutschen und ausländischen Gruppen aus dem Bundesgebiet (bis zu 6.000 Teilnehmer). Während einer weiteren zentralen Kundgebung des PSV und des Palästinensischen Arbeitervereins (PAV), die am 25. September in Bonn mit etwa 4.000 Teilnehmern stattfand, war auf Transparenten zu lesen: "Schluß mit dem Völkermord im Libanon - Nieder mit der zionistischen Besatzungsmacht - Krieg dem imperialistischen Krieg - Revolution bis zum Sieg - PLO wird siegen." 4.7 Libyer Wie auch die Presse berichtete, sind Mitte November 1982 im libyschen "Volksbüro" (Botschaft) in Bonn zwei libysche Studenten angeblich unter Beteiligung von Botschaftsangehörigen verhört und gefoltert worden. Nach ihren Aussagen hat man sie als Regimegegner bezeichnet und gezwungen, Namen anderer libyscher Oppositioneller preiszugeben. Der Vorfall dürfte im Zusammenhang stehen mit Liquidierungsdrohungen des libyschen Staatschefs GADHAFI gegen regimefeindliche Landsleute im Ausland. 4.8 Jugoslawen 52
  • November 1982 mit Unterstützung deutscher sog. IrlandSolidaritätskomitees und örtlicher linksextremistischer Gruppen eine Rundreise durch das Bundesgebiet. In deren Rahmen rief
  • Juni 1982 in Bonn beteiligten sich außer linksextremistischen Türkenund Kurdenorganisationen, die fast sämtlich erschienen waren, auch kleinere Gruppen afghanischer, belgischer
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1982 Vertreter der Irisch-Republikanischen Sozialistischen Partei (IRSP) unternahmen seit Ende November 1982 mit Unterstützung deutscher sog. IrlandSolidaritätskomitees und örtlicher linksextremistischer Gruppen eine Rundreise durch das Bundesgebiet. In deren Rahmen rief unter anderem das Irland-Komitee Bochum für den 27. November 1982 zu einer zentralen Demonstration in Dortmund auf. Sie stand unter dem Motto "Briten raus aus Irland" "Keine Stationierung von britischen Truppen in der BRD"; an ihr beteiligten sich etwa 100 Personen. Die IRSP steht in Verbindung mit der terroristischen Irisch-Nationalen Befreiungsarmee (INLA), welche die Verantwortung für Sprengstoffanschläge auf britische Einrichtungen u. a. in Herford (November 1981) trägt. 4.10 Sonstige ausländerextremistische Aktivitäten Gewaltdrohungen gegen Einrichtungen anderer Staaten Gegenüber Vertretungen und sonstigen Einrichtungen anderer Staaten in Nordrhein-Westfalen erfolgte im Verlauf des Jahres 1982 eine Reihe von BombenAttentats - oder sonstigen Gewaltdrohungen möglicherweise extremistischer Ausländer, so * Anfang Januar bei der sowjetischen Botschaft und im März bei der Ständigen Vertretung der DDR in Bonn von angeblichen italienischen Roten Brigaden, * im Februar bei der polnischen Botschaft in Köln von einem angeblichen Angehörigen der polnischen 13. Dezember-Brigade und im Oktober von einem anonymen Anrufer in polnischer Sprache, * mehrfach gegen Einrichtungen und Angehörige der Britischen Rheinarmee in Dortmund, Köln, Lemgo und Mönchengladbach, * am 10. April - nach Besetzung der britischen Falkland-Inseln durch Argentinien (2. April 1982) - gegen die argentinische Botschaft in Bonn, die außerdem mit der Farbaufschrift ,,The Brandnew Argentinian Flag will be the British Union Jack" beschmiert wurde. * im Mai und Juli bei der Botschaft von EI Salvador in Köln und * im November von einem deutsch mit ausländischem Akzent sprechenden Anonymus bei der DDR-Vertretung. Aktivitäten anläßlich des NATOGipfeltreffens in Bonn Schon vor Beginn des Bonner NATO-Gipfeltreffens (9./10. Juni 1982), an weichem auch der amerikanische Präsident Reagan teilnahm, erhielten mehrere, vorwiegend amerikanische Großfirmen in Bochum, Düsseldorf, Essen und Münster per Post anonyme Briefpäckchen zugestellt. Darin befanden sich - getarnt verpackt - unkonventionelle Sprengund Brandvorrichtungen. Den meisten Sendungen waren polemische Texte gegen den Besuch des US-Präsidenten beigefügt. An der Großdemonstration aus diesem Anlaß am 10. Juni 1982 in Bonn beteiligten sich außer linksextremistischen Türkenund Kurdenorganisationen, die fast sämtlich erschienen waren, auch kleinere Gruppen afghanischer, belgischer, britischer, jugoslawischer, niederländischer, österreichischer und spanischer Staatsangehörigkeit. Sie nutzten diese Gelegenheit, um auch eigene politische Ziele zu propagieren. 54
  • November in Köln und Wuppertal zu unangemeldeten Demonstrationen vermutlich linksextremistischer Türken, die sich mit den festgenommenen Geiselnehmern solidarisieren. Ferner wurden
  • Bombenattrappen angebracht. Antifaschistisches Einheitskomitee im Ausland (BIRKOM) In einer linksrevolutionären Publikation und in Flugblättern stellte sich im März
  • Köln) vor. Darin haben sich die Gruppen der Neuen Linken bzw. orthodox-kommunistische Gruppen * DEVRIMCI ISCI (identisch mit Devrimci
  • Duisburg, Köln und Wuppertal - durchgeführten Hungerstreiks der Neuen Linken "gegen Massaker, Hinrichtungen und Folter in der Türkei und Türkei-Kurdistan
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1982 Morgen ergaben sich die Terroristen der Polizei. Nach der Konsulatsbesetzung kam es am Nachmittag des 4. November in Köln und Wuppertal zu unangemeldeten Demonstrationen vermutlich linksextremistischer Türken, die sich mit den festgenommenen Geiselnehmern solidarisieren. Ferner wurden von Sympathisanten der Terroristen am 13. November in Münster und am 18. November 1982 in Dortmund an türkischen Einrichtungen Bombenattrappen angebracht. Antifaschistisches Einheitskomitee im Ausland (BIRKOM) In einer linksrevolutionären Publikation und in Flugblättern stellte sich im März 1982 das neugegründete BIRKOM (Sitz: Köln) vor. Darin haben sich die Gruppen der Neuen Linken bzw. orthodox-kommunistische Gruppen * DEVRIMCI ISCI (identisch mit Devrimci YOL = Revolutionärer Weg) * SERXWEBUN (Unterstützer der Arbeiterpartei Kurdistan - PKK) * EMEKCI (Anhänger von TÜRKIYE EMEKCI PARTISI = Partei der Werktätigen der Türkei) * KIVILCIM (Unterstützer der SOSYALIST VATAN PARTISI = Sozialistische Vaterlandspartei) zusammengeschlossen, um gegen die "faschistische Junta'' "im Ausland eine Einheit der Kräfte und Aktionen aufzubauen". Bis zum Herbst traten dem Bündnis ferner bei: * BIRLIK YOLU (Weg der Einheit), * Anhänger der Kommunistischen Partei der Werktätigen der Türkei (TKEP) CEPHE (Front), * eine Spaltergruppe der Türkischen Volksbefreiungspartei/-front (THKP-C) DEVRIMCI SAVAS (Revolutionärer Kampf), * Spaltergruppe der THKP-C ISCININ SESI (Stimme der Arbeiter), * Fraktion der Leninisten in der Kommunistischen Partei der Türkei (TKP). Damit hat sich das gegen das türkische Militärregime errichtete Oppositionspotential besonders in Nordrhein-Westfalen verstärkt. BIRKOM war Initiator der vom 24. Mai bis etwa 20. Juni 1982 in zahlreichen Städten Westeuropas - darunter in Duisburg, Köln und Wuppertal - durchgeführten Hungerstreiks der Neuen Linken "gegen Massaker, Hinrichtungen und Folter in der Türkei und Türkei-Kurdistan". Während der Hungerstreikaktion wurden Anfang Juni 1982 in Wuppertal eine katholische Kirche besetzt und in Köln das türkische Generalkonsulat mit Farbbeuteln und Steinen beworfen und mit politischen Parolen beschmiert. *) Am 15. Januar 1983 wurde CELEBI an Italien ausgeliefert. **) Inzwischen verboten durch Verfügung des Bundesministers des Innern vom 9. Februar 1983. 4.3 Kurden 50
  • einer Überführung der Beschuldigten nicht ausreichten, 227 Verfahren durch rechtskräftige Urteile gegen 295 Personen, 87 Verfahren durch Strafbefehle gegen
  • Schließung der Strafbarkeitslücken bei der für die Bekämpfung des Rechtsextremismus bedeutsamen Strafnorm des SS 86a des Strafgesetzbuches (Verwenden von Kennzeichen
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1982 Im Jahre 1982 hatten die Staatsanwaltschaften des Landes insgesamt 2.399 einschlägige Verfahren zu bearbeiten. Davon betrafen 10 Straftaten aus dem Hochschulbereich. Insgesamt 1982 der genannten Verfahren sind im Jahre 1982 abgeschlossen worden, und zwar 1.440 Verfahren durch Einstellung, weil entweder die Täter nicht ermittelt werden konnten, weil eine Straftat nicht vorlag, weil der genaue Hergang nicht mit der erforderlichen Sicherheit aufgeklärt werden konnte oder aber, weil die Beweismittel zu einer Überführung der Beschuldigten nicht ausreichten, 227 Verfahren durch rechtskräftige Urteile gegen 295 Personen, 87 Verfahren durch Strafbefehle gegen 88. Personen, 228 Verfahren auf andere Weise. Noch anhängig waren am 31. Dezember 1982 417 Verfahren gegen 676 Personen, wobei in 300 Verfahren gegen 406 Personen bereits Anklage erhoben bzw. der Erlaß eines Strafbefehls beantragt worden ist. Die weiteren Verfahren befinden sich noch im Ermittlungsstadium. Die genannten Zahlen weisen einen Rückgang der einschlägigen Verfahren aus. Er beträgt bezogen auf das Jahr 1981 nahezu 10 %. 6.4 Gesetzgeberische Überlegungen Die Bundesregierung hat am 29. September 1982/8. April 1983 den Entwurf eines Einundzwanzigsten Strafrechtsänderungsgesetzes vorgelegt, der die Möglichkeiten zur strafrechtlichen Bekämpfung extremistischer Agitationen verbessern soll. Der Entwurf sieht die Schließung der Strafbarkeitslücken bei der für die Bekämpfung des Rechtsextremismus bedeutsamen Strafnorm des SS 86a des Strafgesetzbuches (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) vor. Dafür hatte sich auf Antrag des Justizministers des Landes Nordrhein-Westfalen die Mehrheit der Justizminister und -senatoren ausgesprochen. Zum anderen stellt der Entwurf durch eine Änderung des SS 76 a Abs. 2 Satz 1 des Strafgesetzbuches klar, daß die Einziehung extremistischer Schriften, soweit sie strafrechtlich relevanten Inhalt haben, auch nach Eintritt der Strafverfolgungsverjährung in sogenannten objektiven Verfahren noch zulässig ist. Diese Klarstellung ist erforderlich geworden, nachdem zwei Strafsenate des Oberlandesgerichts Hamm entgegen der von anderen Oberlandesgerichten vertretenen Auffassung entschieden haben, daß eine Einziehung von Schriften nach Eintritt der Verfolgungsverjährung nicht zulässig sei. Mit der Klarstellung wird einer vom Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 27. August 1980 an den Bundesminister der Justiz herangetragenen Bitte Rechnung getragen. Schließlich schließt der Gesetzentwurf durch eine Änderung der SSSS 126, 140 des Strafgesetzbuches Strafbarkeitslücken, die bei der Herstellung und dem Vertrieb 60
  • öffentliche Sicherheit aus. Alles in allem sind gegenüber früher rechtsextremistische Kundgebungen, Propaganda-Aktionen und Ausschreitungen zurückgegangen, wohl nicht zuletzt dank
  • Waffenfunde die - im Herbst 1977 beginnende - Tendenz, daß deutsche Rechtsextremisten bundesweit sich bewaffnen und zur Durchsetzung ihrer Ziele Gewaltakte begehen
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1980 zahlenmäßig leicht angestiegen, während im übrigen Bundesgebiet ein deutlicherer Zuwachs festzustellen ist. Dem neonazistischen Anhängerkreis gehören überwiegend Personen an, die jünger als 30 Jahre alt sind, die also das NS-Regime nicht selbst erlebt haben. Der Neonazismus ist auch in unserem Land weiterhin durch Militanz gekennzeichnet; von ihm geht eine latente Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus. Alles in allem sind gegenüber früher rechtsextremistische Kundgebungen, Propaganda-Aktionen und Ausschreitungen zurückgegangen, wohl nicht zuletzt dank verstärkter Beobachtung und Strafverfolgung. Allerdings bestätigen die in diesem Bericht geschilderten Anschläge und Waffenfunde die - im Herbst 1977 beginnende - Tendenz, daß deutsche Rechtsextremisten bundesweit sich bewaffnen und zur Durchsetzung ihrer Ziele Gewaltakte begehen. Die darin liegende Gefährdung wird vermutlich andauern, weil der angesprochene Personenkreis sich verstärkt konspirativ verhält und um Zusammenarbeit mit militanten Extremisten im Ausland bemüht. 7
  • Direktkandidaten. Sie erhielt insgesamt 159 Erststimmen. 1.4 National-Freiheitliche Rechte 1.4.1 Deutsche Volksunion (DVU)/Aktion Deutsche Einheit - AKON e.V./Volksbewegung
  • /Initiative für Ausländerbegrenzung (I.F.A.) Unter der Bezeichnung National-Freiheitliche Rechte werden u. a. die vorgenannten Gruppierungen erfaßt
  • rechtsextremistischen Münchner Publizisten und Herausgeber der "Deutschen National-Zeitung" (DNZ), Dr. Gerhard FREY, mit dem Funktionärsgremium "Freiheitlicher Rat" geführt oder
  • lebenden Ausländer hinwirkt, sucht Dr. FREY seinen Einfluß im rechtsextremistischen Lager auszudehnen. Inzwischen hat sich der Mitgliederbestand der genannten
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1980 Nordrhein-Westfalen erreichte sie 14.369 Zweitstimmen = 0,1 %. Hier verlor sie gegenüber der Bundestagswahl 1976 8.989 Zweitstimmen. An der Landtagswahl am 11. Mai 1980 hat sich die nordrhein-westfälische NPD nicht beteiligt. NPD-Bundesparteitag 1980 Am 22. und 23. November 1980 fand in Augsburg der 14. ordentliche Bundesparteitag der NPD mit rund 500 Teilnehmern statt. Er befaßte sich im wesentlichen mit der Lage der Partei nach der Bundestagswahl und verlief ohne Höhepunkte. Die NPD beabsichtigt, den Schwerpunkt ihrer künftigen Arbeit auf das Thema "Ausländerstopp" zu legen. 1.3 Unabhängige Arbeiterpartei (UAP) Bei der UAP handelt es sich um eine 1962 in Essen gegründete "sozialistischnationale" Partei, die Aktionsschwerpunkte im Ruhrgebiet hat. Sie gibt regelmäßig die "Reichs-Arbeiter-Zeitung" heraus. In ihrem Schrifttum bezeichnet sie die Bundesregierung als antidemokratisch und den Bundestag als illegal. In der Öffentlichkeit kommt der UAP keine Bedeutung zu. Zur Bundestagswahl am 5. Oktober 1980 bewarb sich die UAP in NordrheinWestfalen in 4 Wahlkreisen mit Direktkandidaten. Sie erhielt insgesamt 159 Erststimmen. 1.4 National-Freiheitliche Rechte 1.4.1 Deutsche Volksunion (DVU)/Aktion Deutsche Einheit - AKON e.V./Volksbewegung für Generalamnestie (VoGA)/Initiative für Ausländerbegrenzung (I.F.A.) Unter der Bezeichnung National-Freiheitliche Rechte werden u. a. die vorgenannten Gruppierungen erfaßt, die von dem rechtsextremistischen Münchner Publizisten und Herausgeber der "Deutschen National-Zeitung" (DNZ), Dr. Gerhard FREY, mit dem Funktionärsgremium "Freiheitlicher Rat" geführt oder zumindest entscheidend beeinflußt werden. Sie haben sämtlich ihren Sitz in München. Ihnen gehören auch in Nordrhein-Westfalen zahlreiche Mitglieder an. Unter den vier Organisationen kommt der DVU, die durch Großveranstaltungen u. a. mit dem ehemaligen Oberst RUDEL bekanntgeworden ist, die größte Bedeutung zu. Während AKON vornehmlich in ostpolitischen Fragen agiert, fordert die 1979 gegründete VoGA den "überfälligen Schlußstrich durch Generalamnestie für jedwedes behauptete oder tatsächliche Unrecht im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg". Als "gemeinsame große Aufgabe" bezeichnet das DVU-Organ, der antisemitische und das NS-System aufwertende "Deutsche Anzeiger", "die Nationalisierung unseres Volkes". Mit der Ende 1980 von ihm gegründete I.F.A., welche - ähnlich wie die NPD-gesteuerte "Bürgerinitiative Ausländerstopp" - auf eine Rückführung der im Bundesgebiet lebenden Ausländer hinwirkt, sucht Dr. FREY seinen Einfluß im rechtsextremistischen Lager auszudehnen. Inzwischen hat sich der Mitgliederbestand der genannten, eng miteinander verflochtenen vier 12
  • Jahres ein beredtes Zeugnis ab. Die Gruppierungen der Alten Rechten verlieren insgesamt weiter an Bedeutung, wenn auch nicht übersehen werden
  • Exekutivmaßnahmen zunehmend Einhalt geboten werden konnte. Im Bereich der Linksextremisten haben sich die Orthodoxen in etwa halten können. Die Gruppierungen
  • Neuen Linken konnten hingegen ihre internen Schwierigkeiten nicht überwinden, so daß sich die Zerfallserscheinungen weiter fortsetzen. Auch die Basis
  • durch Publikationen ist sie bemüht, auf gefährliche Gegner unseres Rechtsstaates hinzuweisen
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1980 8 Zusammenfassung Auch im Jahre 1980 ist vom politischen Extremismus keine ernsthafte Bedrohung der Sicherheit unseres Landes ausgegangen. Für das geringe Interesse, das den extremistischen Parteien entgegengebracht wird, legen die Wahlergebnisse des Jahres ein beredtes Zeugnis ab. Die Gruppierungen der Alten Rechten verlieren insgesamt weiter an Bedeutung, wenn auch nicht übersehen werden kann, daß der Bereich der "nationalfreiheitlichen" Vereinigungen zur Zeit noch einen Aufwärtstrend zeigt. Zugenommen hat auch die Neigung zur Gewalt und die Militanz der Neonazis, der jedoch durch Exekutivmaßnahmen zunehmend Einhalt geboten werden konnte. Im Bereich der Linksextremisten haben sich die Orthodoxen in etwa halten können. Die Gruppierungen der Neuen Linken konnten hingegen ihre internen Schwierigkeiten nicht überwinden, so daß sich die Zerfallserscheinungen weiter fortsetzen. Auch die Basis des deutschen Terrorismus wurde wesentlich geschwächt, ohne daß die Gefahr von Anschlägen als gebannt angesehen werden könnte. Bei den Ausländern waren insbesondere die innenpolitischen Entwicklungen in den Heimatländern Ursachen für Ausschreitungen und Gewalttaten durch extremistische Gruppen. Wenngleich der politische Extremismus, insgesamt gesehen, kaum Fortschritte erzielen und in einigen Bereichen, gemessen an Organisationsstärke und Aktivität, sogar eher abgenommen hat, so darf nicht übersehen werden, daß hierher gehörende Vereinigungen immer wieder versuchen, für einzelne Vorhaben auf dem Wege zum angestrebten verfassungsfeindlichen Ziel auch Bürger zu gewinnen, die meinen, sich damit für allgemein anerkannte Ideale einzusetzen. Darin könnte sich gegenwärtig eher eine Gefährdung für unsere Sicherheit entwickeln als im isolierten Auftreten extremistischer Gruppen. Die Landesregierung wird deshalb auch weiterhin dazu beitragen, den Blick auf extremistische und sicherheitsgefährdende Bestrebungen zu schärfen und damit den demokratischen Kräften die Abwehr solcher Bestrebungen zu erleichtern. In einer Vielzahl von Vortragsveranstaltungen des Referats Öffentlichkeitsarbeit der Verfassungsschutzbehörde und der Landeszentrale für politische Bildung sowie durch Publikationen ist sie bemüht, auf gefährliche Gegner unseres Rechtsstaates hinzuweisen. 51
  • über das Jahr 1980 9 Anhang 9.1 Übersicht über rechtsextremistische Parteien, nebenund beeinflußte Organisationen im Zusammenhang mit diesem Bericht sowie
  • Deutscher Anzeiger" 8000 München (wöchentlich 20.000) Deutscher Rechtsschutzkreis 40 (-) (DRsK) 4630 Bochum NW 10 (-) Gesellschaft für freie Publizistik
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1980 9 Anhang 9.1 Übersicht über rechtsextremistische Parteien, nebenund beeinflußte Organisationen im Zusammenhang mit diesem Bericht sowie deren Presseerzeugnisse. Organisation Mitglieder Presse (einschließlich (einschließlich Sitz) Erscheinungsweise und Auflage) 1980 (1979) Aktion Deutsche Einheit AKON 1.200 (800) e.V. 8000 München Bürgerinitiative Ausländerstopp "Deutsche Zukunft" 4630 Bochum-Wattenscheid (unregelmäßig) Bund Heimattreuer Jugend e.V. 400 (400) "Der Trommler" (BHJ) (vierteljährlich) 8500 Nürnberg Deutsche Bürgerinitiative (DBI) 100 (100) "Europäische 3579 Schwarzenborn Freiheitsbewegung" NW 20 (20) (unregelmäßig) Deutsches Kulturwerk 400 (500) "Der Pflegestättenleiter" Europäischen Geistes (DKEG) (unregelmäßig) 8000 München NW 50 (50) Deutsche Volksunion (DVU) 6.000 (5.000) "Deutscher Anzeiger" 8000 München (wöchentlich 20.000) Deutscher Rechtsschutzkreis 40 (-) (DRsK) 4630 Bochum NW 10 (-) Gesellschaft für freie Publizistik 450 (700) "Das freie Forum" (GfP) (vierteljährlich) 6730 Neustadt a.d. Weinstraße 52
  • Kapitalisten, die sich anschikken, dieses Land erneut zum Aus6. Linksextremistischer gangspunkt einer weltweiten impeTerrorismus und sein rialistischen Aggression zu machen
  • Umfeld Neben diesen gemeinsamen NahDas Erscheinungsbild des linksexzielen und den längerfristigen Pertremistischen Terrorismus wurde in spektiven, nämlich letztlich
  • Teile der "Friedensbewegung der Die Hungerstreikaktion blieb ohne Neuen Linken" erprobte Mittel der Unterstützung durch den illegalen Militanz zur "Durchsetzung
sehen Kräften hier und in der Drit"Tod dem Staat, Krieg dem Krieg" (in ten Welt zu führen. Diese DemonNeumünster am 1. September) liegen stration ist Teil unseres Kampfes auf derselben Linie. gegen die US-Besatzer und die BRD-Kapitalisten, die sich anschikken, dieses Land erneut zum Aus6. Linksextremistischer gangspunkt einer weltweiten impeTerrorismus und sein rialistischen Aggression zu machen. " Umfeld Neben diesen gemeinsamen NahDas Erscheinungsbild des linksexzielen und den längerfristigen Pertremistischen Terrorismus wurde in spektiven, nämlich letztlich die den ersten Monaten des Jahres von Blockfreiheit der Bundesrepublik zahlreichen Anschlägen und AktioDeutschland zu erreichen, streben nen während eines etwa zehn Wosie über eine "neue Qualität der Zuchen dauernden Hungerstreiks einsammenarbeit" und eine "Stärkung sitzender terroristischer Gewalttäter des gemeinsamen Widerstandes" ein bestimmt, in einer Erklärung forderengeres Zusammenrücken an, ohne ten -wie auch schon in früheren Jahhierbei eine Front gegen den DKPren - die sich als "Kriegsgefangene beeinflußten "Friedenskampf" ermit Geiselstatus" verstehenden Anrichten zu wollen. gehörigen der "Rote Armee FrakDer Unterschied zwischen den beition" (RAF) unter anderem die Anden Flügeln der "Friedensbewewendung der Mindestgarantien der gung" zeigte sich in den AgitationsGenfer Konvention, die Zusammenleund Kampfmitteln. Während die DKP gung zu sogenannten interaktionsfäsich innerhalb der vom Grundgesetz higen Gruppen sowie die Freilasung garantierten Demonstrationsfreiheit des Genossen Günther Sonnenberg. zu bewegen bemühte, um so in ÜberNach dem Tod des am Hungerstreik einstimmung mit dem demokratischbeteiligten Sigurd Debus wurde der bürgerlichen Flügel der "FriedensbeStreikabgebrochen;die Protestaktiowegung" zu bleiben, nutzten weite nen ließen nach. Teile der "Friedensbewegung der Die Hungerstreikaktion blieb ohne Neuen Linken" erprobte Mittel der Unterstützung durch den illegalen Militanz zur "Durchsetzung des FrieTeil der RAF. Diese zeigte ihre Handdens". Schwere Krawalle anläßlich lungsfähigkeit jedoch mit einem der Rekrutenvereidigungen in OldenSprengstoffanschlag auf das Hauptburg am 27. August und Bad Segequartier der US-Luftwaffe und der berg am 18. September sowie ein Nato-Luftstreitkräfte am 31. August in Brandanschlag auf das KreiswehrerRamstein, durch den 20 Personen satzamt Itzehoe vor einem Bundeszum Teil schwer verletzt wurden, und wehrgelöbnis in dieser Stadt am 9. durch einen Raketenanschlag am 15. Mai und zahlreiche vergleichbare geSeptember auf den Oberbefehlshawalttätige Proteste im Bundesgebiet ber der US-Landstreitkräfte Europa belegen dies.ZahlloseSchmierereien und der Nato-Heeresgruppe Mitte, wie zum Beispiel "Wir brauchen Eure General Kroesen, in Heidelberg. Bomben nicht-wirbauen selber welMit der Wahl dieser Angriffsziele che" (in Heide am 18. Februar) und folgt der "RAF-Kommandobereich" 38
  • Bewerber schriftlich mitzuteilen. 5 Der Bewerber hat das Recht, sich hierzu zu äußern. 6 Findet ein Anhörungsgespräch statt
  • Antrag Einsicht zu gewähren. 7 Die Mitwirkung eines Rechtsbeistandes ist auf Antrag des Bewerbers zu gestatten
  • seinen Antrag hin, schriftlich mitzuteilen. Der Bescheid erhält eine Rechtsmittelbelehrung. 11 Erkenntnisse, die von den Verfassungsschutzbehörden nicht an die Einstellungsbehörde
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1980 2 Für die Mitteilung von Erkenntnissen auf Grund von Anfragen der Einstellungsbehörden ist zu beachten: 2.1 Den Einstellungsbehörden dürfen nur solche Tatsachen mitgeteilt werden, die Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers gerichtsverwertbar begründen können. 2.2 Erkenntnisse des Verfassungsschutzes, die Tätigkeiten vor der Vollendung des. 18. Lebensjahres betreffen und Erkenntnisse über abgeschlossene Tatbestände, die mehr als 2 Jahre zurückliegen, dürfen nicht weitergegeben werden, es sei denn, die Weitergabe ist im Hinblick auf das besondere Gewicht der Erkenntnisse nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geboten. 2.3 Erkenntnisse, die unter eine gesetzlich geregelte Schweigepflicht fallen, dürfen nicht weitergegeben werden. 3 Der Innenminister teilt der anfragenden Einstellungsbehörde und der zuständigen obersten Dienstbehörde Erkenntnisse nach Ziffer 2 unverzüglich mit. 4 Die Einstellungsbehörden des Landes sind verpflichtet, Bedenken, die gegen die Einstellung eines Bewerbers sprechen, und die dafür erheblichen Tatsachen dem Bewerber schriftlich mitzuteilen. 5 Der Bewerber hat das Recht, sich hierzu zu äußern. 6 Findet ein Anhörungsgespräch statt, ist ein Protokoll zu führen. Dem Bewerber ist auf Antrag Einsicht zu gewähren. 7 Die Mitwirkung eines Rechtsbeistandes ist auf Antrag des Bewerbers zu gestatten. Sie ist auf die Beratung des Bewerbers und auf Verfahrensfragen zu beschränken. 8 Die Entscheidung über die Einstellung oder Ablehnung von Bewerbern, deren Verfassungstreue die Einstellungsbehörde nicht für gewährleistet hält, trifft die oberste Dienstbehörde im Einvernehmen mit dem Innenminister. 9 Ablehnende Entscheidungen dürfen nur auf gerichtsverwertbare Tatsachen gestützt werden. 10 Dem Bewerber ist die Ablehnungsbegründung unter Angabe der hierfür maßgeblichen Tatsachen, jedenfalls auf seinen Antrag hin, schriftlich mitzuteilen. Der Bescheid erhält eine Rechtsmittelbelehrung. 11 Erkenntnisse, die von den Verfassungsschutzbehörden nicht an die Einstellungsbehörde weitergegeben werden dürfen (Ziff. 2.2, 2.3), dürfen von ihr auch dann nicht verwertet werden, wenn sie ihr von anderer Seite mitgeteilt worden sind. 12 Wenn eine Einstellung trotz vorliegender Erkenntnisse des Verfassungsschutzes erfolgt ist, müssen alle Unterlagen über die Durchführung des Überprüfungsverfahrens aus den Personalakten entfernt werden. V. Die Richtlinien für die Sicherheitsüberprüfung von Landesbediensteten bleiben unberührt. Anlage zu Ziffer IV 1.4.2 der Grundsätze für die Prüfung der Verfassungstreue von Bewerbern für den öffentlichen Dienst 60
  • demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
  • eine Ordnung, die unter Ausschluß jeglicher Gewaltund Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach
  • Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht auf Leben und freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung
  • Mehrparteienprinzip, - die Chancengleichheit für alle politischen Parteien, - das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition: Die Teilnahme an Bestrebungen
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1980 Bewerber für den öffentlichen Dienst sind in Einstellungsgesprächen oder im formalisierten schriftlichen Einstellungsverfahren wie folgt zu belehren: "Belehrung Nach SS 55 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes - LBG - (SS 4 Abs. 1 Satz 1 des Landesrichtergesetzes - LRiG -) ist der Beamte (Richter) verpflichtet, sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten. Dementsprechend darf gemäß SS 6 Abs. 1 Nr. 2 LBG (SS 9 Nr. 2 DRiG) in das Beamten-(Richter-)verhältnis nur berufen werden, wer die Gewähr bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Die Pflicht, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekennen, ergibt sich für Angestellte aus SS 8 Abs. 1 des Bundes-Angestellten-Tarifvertrages - BAT - und für Arbeiter des Landes aus SS 9 Abs. 9 des Mantel-Tarifvertrages für Arbeiter der Länder - MTL II -. Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Urt. vom 23. 10, 1952 - 1 BvB 1/51 -BVerfGE 2,1; Urt. vom 17.8.1956 - 1 BvB 2/51 - BVerfGE 5,85) eine Ordnung, die unter Ausschluß jeglicher Gewaltund Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Die freiheitliche demokratische Grundordnung ist das Gegenteil des totalen Staates, der als ausschließliche Herrschaftsmacht Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit ablehnt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind insbesondere zu rechnen: - Die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht auf Leben und freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, - die Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber der Volksvertretung, - die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, - die Unabhängigkeit der Gerichte, - das Mehrparteienprinzip, - die Chancengleichheit für alle politischen Parteien, - das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition: Die Teilnahme an Bestrebungen, die sich gegen diese Grundsätze richten, ist unvereinbar mit den Pflichten eines Angehörigen des öffentlichen Dienstes. Gegen Beamte auf Lebenszeit oder auf Zeit, die sich einer solchen Pflichtverletzung schuldig machen, wird ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst, gegen Beamte auf Probe oder auf Widerruf ein Entlassungsverfahren eingeleitet. 61
  • einem zivilrechtlichen Anstellungsverhältnis oder in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Verhältnis außerhalb des Beamtenverhältnisses abzuleisten ist. Entscheidet er sich für einen
  • juristische Ausbildung eine einstufige Ausbildung tritt, mag es zur rechtlichen Vereinheitlichung des juristischen Vorbereitungsdienstes naheliegen, künftig für alle Juristen
  • Ausbildung vor der zweiten juristischen Staatsprüfung innerhalb eines öffentlich-rechtlichen RechtspraktikantenVerhältnisses vorzusehen, das kein Beamtenverhältnis ist. 9.5 Leitsätze zum Urteil
  • begründet für jeden Bewerber das Recht, bei seiner Bewerbung um ein öffentliches Amt allein nach
  • jede andere Entscheidung als die Einstellung dieses Bewerbers als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft und mithin die Einstellung als die einzige rechtmäßige
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1980 Einstellung kann abgelehnt werden, wenn damit zu rechnen ist, daß sie ihre mit der Einstellung verbundenen Pflichten nicht werden erfüllen können oder wollen. 8. Ein Teil des Verhaltens, das für die Beurteilung der Persönlichkeit eines Beamtenanwärters erheblich sein kann, kann auch der Beitritt oder die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei sein, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt - unabhängig davon, ob ihre Verfassungswidrigkeit durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts festgestellt ist oder nicht. 9. Die durch Art. 33 Abs. 5 GG gedeckten Regelungen des Beamtenund Disziplinarrechts sind allgemeine Gesetze im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG. 10. Es steht nicht in Widerspruch zu Art. 12 GG, wenn der hergebrachte Grundsatz des Berufsbeamtentums im Beamtenrecht verwirklicht wird, vom Bewerber für ein Amt zu verlangen, daß er die Gewähr bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. 11. Dem Staat steht frei, einen Vorbereitungsdienst, dessen erfolgreiche Absolvierung Voraussetzung sowohl für den Staatsdienst im Beamtenverhältnis als auch für einen freien Beruf ist, allgemein so zu organisieren, daß er in einem zivilrechtlichen Anstellungsverhältnis oder in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Verhältnis außerhalb des Beamtenverhältnisses abzuleisten ist. Entscheidet er sich für einen Vorbereitungsdienst, der im Beamtenverhältnis zurückzulegen ist, so muß er für diejenigen, für die ein Beruf außerhalb des Staatsdienstes in Betracht kommt, entweder einen gleichwertigen, nicht diskriminierenden Vorbereitungsdienst anbieten, der ohne Berufung ins Beamtenverhältnis geleistet werden kann, oder innerhalb seiner beamtenrechtlichen Regelung eine Ausnahmevorschrift vorsehen, die es gestattet, den Vorbereitungsdienst auf Wunsch außerhalb eines Beamtenverhältnisses abzuleisten. Im Hinblick darauf, daß in zunehmendem Maße neben die zweistufige juristische Ausbildung eine einstufige Ausbildung tritt, mag es zur rechtlichen Vereinheitlichung des juristischen Vorbereitungsdienstes naheliegen, künftig für alle Juristen die praktische Ausbildung vor der zweiten juristischen Staatsprüfung innerhalb eines öffentlich-rechtlichen RechtspraktikantenVerhältnisses vorzusehen, das kein Beamtenverhältnis ist. 9.5 Leitsätze zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 31. März 1976 1. Art. 33 II GG begründet für jeden Bewerber das Recht, bei seiner Bewerbung um ein öffentliches Amt allein nach den in Art. 33 II GG genannten Voraussetzungen - Eignung, Befähigung und fachliche Leistung - beurteilt zu werden. Verstößt die Einstellungsbehörde bei ihrer Auswahl gegen Art. 33 II GG, kann der Bewerber im Regelfall nur verlangen, daß der auf verfassungswidrige Gesichtspunkte gestützte Ablehnungsbescheid aufgehoben wird. Nur unter besonderen Umständen kann sich aus Art. 33 II GG darüber hinaus ein Einstellungsanspruch des Bewerbers ergeben, nämlich dann, wenn sich nach den Verhältnissen im Einzelfall jede andere Entscheidung als die Einstellung dieses Bewerbers als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft und mithin die Einstellung als die einzige rechtmäßige Entscheidung der Behörde über die Bewerbung darstellt. 63
  • Bundeskanzlers und der Ministerpräsidenten vom gleichen Tage das geltende Recht richtig wiedergegeben haben, richtig wiedergegeben und richtige Folgerungen daraus ziehen
  • hält die Bundesregierung heute - aus welchen Gründen - für a) rechtswidrig, b) politisch untunlich? Erkennt die Bundesregierung insbesondere die Erfahrungsfeststellung
  • Gewähr der Verfassungstreue des Bewerbers und diese Zweifel rechtfertigten "in der Regel eine Ablehnung des Einstellungsantrages", ist durch den Beschluß
  • Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 obsolet geworden. Mit der rechtlich gebotenen Bewertung der Gesamtheit der Einzelelemente, die für die Persönlichkeitsbeurteilung
  • Trifft es zu, daß die Bundesregierung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berechtigt und verpflichtet ist, im Rahmen der politischen Auseinandersetzung
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1980 DKP-gesteuerten Kampagne entspricht. Die DKP betont im Interesse der Wirksamkeit ihrer "Bündnispolitik", deren Verwirklichung auch die "Berufsverbotskampagne" dient, und um ihre verfassungsfeindliche Zielsetzung zu verschleiern, in ihrer Agitation zunehmend auf dem "Boden des Grundgesetz" zu wirken und sich zu seinen "demokratischen Prinzipien" zu bekennen. 9. Erkennt die Bundesregierung an, daß der Beschluß der Ministerpräsidenten der Bundesländer über "Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst" vom 28. Januar 1972 und die gemeinsame Erklärung des Bundeskanzlers und der Ministerpräsidenten vom gleichen Tage das geltende Recht richtig wiedergegeben haben, richtig wiedergegeben und richtige Folgerungen daraus ziehen, oder welche Punkte des Beschlusses oder der Erklärung hält die Bundesregierung heute - aus welchen Gründen - für a) rechtswidrig, b) politisch untunlich? Erkennt die Bundesregierung insbesondere die Erfahrungsfeststellung des Bundeskanzlers und der Ministerpräsidenten als richtig an, es werde die (gleichzeitige)"Mitgliedschaft von Angehörigen des öffentlichen Dienstes in Parteien oder Organisationen, die die verfassungsmäßige Ordnung bekämpfen - wie auch die sonstige Forderung solcher Parteien und Organisationen - ... in aller Regel zu einem Loyalitätskonflikt führen"? Die Aussage im Beschluß der Regierungschefs des Bundes und der Länder vom 28. Januar 1972, eine Mitgliedschaft in Organisationen, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, begründe Zweifel an der Gewähr der Verfassungstreue des Bewerbers und diese Zweifel rechtfertigten "in der Regel eine Ablehnung des Einstellungsantrages", ist durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 obsolet geworden. Mit der rechtlich gebotenen Bewertung der Gesamtheit der Einzelelemente, die für die Persönlichkeitsbeurteilung von Bedeutung sind, ist nicht zu vereinbaren, wenn aus der Vielzahl der denkbaren Beurteilungselemente eines, nämlich die Mitgliedschaft, besonders herausgehoben wird. Dies führt zu einer vorweggenommenen und deshalb unvertretbaren Gewichtung dieses Elements, mit der die Gefahr einer automatischen Ablehnung des Bewerbers ohne angemessene Würdigung auch der sonst relevanten Elemente heraufbeschworen wird. 10. Trifft es zu, daß die Bundesregierung, wie der damalige Bundeskanzler Brandt vor einiger Zeit erklärte, dem Beschluß nur deshalb zustimmte, weil sie davon ausging, daß andernfalls aus dem Bereich der CDU/CSU das Verbot der DKP angestrebt werden würde, und was hat den Bundeskanzler bewogen, einem solchen Verbotsverfahren unter allen Umständen entgegenzuwirken? Nach Auffassung der Bundesregierung ist der Beschluß der Regierungschefs des Bundes und der Länder vom 28. Januar 1972 bereits durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 obsolet geworden ... 11. Trifft es zu, daß die Bundesregierung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berechtigt und verpflichtet ist, im Rahmen der politischen Auseinandersetzung mit extremistischen Kräften öffentlich darzustellen, welche Gruppen oder Parteien nach ihren Erkenntnissen verfassungsfeindliche Ziele verfolgen? Welches sind die Voraussetzungen 71

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