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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Linksextremismus 1. Orthodoxer Kommunismus Die orthodoxen Kommunisten behaupteten auch im Jahre 1986 aufgrund ihrer personellen Stärke, finanziellen Möglichkeiten, straffen Organisation
  • ihrer teilweise erfolgreichen Bündnispolitik unangefochten ihre führende Stellung im linksextremistischen Spektrum der Bundesrepublik Deutschland. Sie sind überwiegend in der "Deutschen
A. Linksextremismus 1. Orthodoxer Kommunismus Die orthodoxen Kommunisten behaupteten auch im Jahre 1986 aufgrund ihrer personellen Stärke, finanziellen Möglichkeiten, straffen Organisation und ihrer teilweise erfolgreichen Bündnispolitik unangefochten ihre führende Stellung im linksextremistischen Spektrum der Bundesrepublik Deutschland. Sie sind überwiegend in der "Deutschen Kommunistischen Partei" (DKP) zusammengeschlossen, die am 26. September 1968 anstelle der im Jahre 1956 vom Bundesverfassungsgericht1 für verfassungswidrig erklärten verbotenen "Kommunistischen Partei Deutschlands" (KPD) gegründet wurde. Bei ihrer politischen Arbeit wird die DKP durch ihre Nebenorganisationen - "Junge Pioniere - Sozialistische Kinderorganisation" (JP) - "Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend" (SDAJ) - "Marxistischer Studentenbund Spartakus" (MSB Spartakus) sowie durch die von ihr beeinflußten Organisationen - "Deutsche Friedens-Union" (DFU) - "Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes - Bund der Antifaschisten" (VVN-BdA) - "Komitee für Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit" (KFAZ) - "Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte Kriegsdienstgegner" (DFGVK) unterstützt. 1.1.1 Ideologisch-politischer Standort Richtschnur für die politische Zielsetzung der DKP ist das auf dem 5. Parteitag am 21. Oktober 1978 in Mannheim beschlossene "Mannheimer Programm" 2 . Danach versteht sich die DKP als "die revolutionäre Partei der Arbeiterklasse der Bundesrepublik Deutschland" (S. 5, 72, 83). Sie bekennt sich ebenso wie die frühere KPD, deren Wiederzulassung sie fordert (S. 52), zu der "Lehre von Marx, Engels und Lenin" (S. 7, 84, 86, 89), dem "wissen- 1 Vgl. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, Band 5, S. 85 ff. 2 Die folgenden Seitenangaben beziehen sich auf die Broschüre "Programm der Deutschen Kommunistischen Partei", herausgegeben vom DKP-Parteivorstand, Neuss 1978. 9
  • öffentlichen Lebens 62 . Anders als die übrigen bekannten rechtsextremistischen Organisationen lehnen sie eine Neutralität der Bundesrepublik Deutschland ab und befürworten
  • für Generalamnestie" (VOGA) nach wie vor mitgliederstärkste Organisation im rechtsextremistischen Bereich. Ihr gehören über 12.000 Personen an 63 . Trotz
antwortung der Deutschen für den Ausbruch des Zweiten Weltkrieges ("Die wahren Schuldigen am 2. Weltkrieg" - DA vom 7. Februar 1986 und "Hitlers Alleinschuld widerlegt?" - DA vom 29. August 1986). Darüberhinaus führen sie Hetzkampagnen gegen Repräsentanten des öffentlichen Lebens 62 . Anders als die übrigen bekannten rechtsextremistischen Organisationen lehnen sie eine Neutralität der Bundesrepublik Deutschland ab und befürworten deren weitere Mitgliedschaft in der N A T O . Im Vergleich zur N P D sind ihre Agitationen agressiver und beziehen sich mehr auf tagespolitische Themen. Sie erfolgen hauptsächlich in Artikeln der von dem Vorsitzenden der "Deutschen Volksunion e.V." (DVU), dem Münchener Verleger Dr. Gerhard FREY herausgegebenen Wochenzeitungen "Deutscher Anzeiger" (DA), Presseorgan der DVU, "Deutsche National-Zeitung" (DNZ) und "Deutsche Wochen-Zeitung" (DWZ). 2.2 Organisatorischer Aufbau und Aktivitäten Die von Dr. Gerhard FREY im Jahre 1971 gegründete und geleitete DVU ist zusammen mit ihren sechs Aktionsgemeinschaften - "Aktion deutsche Einheit e.V." (AKON) - "Aktion deutsches Radio und Fernsehen" (ARF) - "Ehrenbund RUDEL - Gemeinschaft zum Schutz der Frontsoldaten" (ER) - "Initiative für Ausländerbegrenzung" (I.f.A.) - "Deutscher Schutzbund für Volk und Kultur" und - "Volksbewegung für Generalamnestie" (VOGA) nach wie vor mitgliederstärkste Organisation im rechtsextremistischen Bereich. Ihr gehören über 12.000 Personen an 63 . Trotz des hohen Mitgliederbestandes ist die politische Bedeutung der DVU nur gering. Im Jahre 1986 trat sie vor allem durch öffentliche Veranstaltungen mit Dr. FREY und insbesondere mit dem britischen Schriftsteller und Historiker David Irving als Redner in Erscheinung. Irving referierte u.a. über Rudolf Heß und die "Entrechtung des deutschen Volkes". Am 9. August 1986 gab Dr. FREY die Umbenennung des im November 1984 als sechste Aktionsgemeinschaft gegründeten "Schutzbund für Leben und Umwelt" in "Deutscher Schutzbund für Volk und Kultur" bekannt. Die Na62 Ende 1985 gab der stellvertretende Vorsitzende der DVU, Dr. Fritz von Randow, ein sogenanntes Enthüllungsbuch über Bundespräsident Richard von Weizsäcker mit dem Titel "Die Wahrheit über von Weizsäcker" heraus. Es befaßt sich u.a. mit dem beruflichen Werdegang des Vaters des Bundespräsidenten, der zu den führenden Persönlichkeiten im "Dritten Reich" zählte. 63 Dr. FREY selbst spricht von 16.000 Mitgliedern. 94
  • Straftaten 1996 84 3. Hauptteil (Hintergründe) Aktivitäten von Rechtsund Linksextremisten aus Anlaß des Todestages von Rudolf HEß 100 Nutzung
AG JUNGE GENOSSINNEN IN UND BEI DER PDS 62 MARXISTISCHES FORUM IN DER PDS 65 KOMMUNISTISCHE PARTEI DEUTSCHLANDS (KPD) 68 MARXISTISCH-LENINISTISCHE PARTEI (MLPD) 69 Ausländerextremismus 72 Fortwirkende Strukturen 78 Spionageabwehr 79 2. Hauptteil (Ereignisse) Chronologie augewählter Ereignisse und Straftaten 1996 84 3. Hauptteil (Hintergründe) Aktivitäten von Rechtsund Linksextremisten aus Anlaß des Todestages von Rudolf HEß 100 Nutzung des Internets durch Extremisten 109 Übersicht über die wichtigsten Kennzeichen verbotener Organisationen und Symbole (Auswahl) 113 Verfassungsschutz Verfassungsschutz durch Aufklärung - FAIRSTÄNDNIS 114 Verfassungsschutz auf einen Blick - Aufgaben und Organisation 116 Geheimschutz 120 Anhang Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen 123 Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses 132 Gesetz zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz im Freistaat Sachsen 139 Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung für die Sicherheitsüberprüfung von Personen im Rahmen des Geheimschutzes 141 3
  • Kauf seines Anwesens in Weidenthal finanziert77. 4. Sonstige rechtsextremistische Vereinigungen 4.1 "Deutsches Kulturwerk Europäischen Geistes e.V." (DKEG) Das DKEG sieht
  • April 1986. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat gegen die "Karlsruher Front", zu der TAG engenKontakt
des TAG gegründet. Der Gemeinderat erklärte TAG zum "ungebetenen Gast". Im Herbst 1986 trafen sich im Anwesen des TAG mehrere Neonazis und führten in den umliegenden Wäldern in zum Teil uniformähnlicher Kleidung Geländemärsche durch. Am 20. Dezember 1986 fand bei TAG in Weidenthal erstmals eine "Wintersonnwendfeier" statt, an der jedoch nur ein kleiner Kreis von Gesinnungsgenossen teilnahm. Anläßlich dieser "Feier" benannte TAG sein Anwesen in "Rudolf-Hess-Haus" um. TAG, gegen den in der Vergangenheit zahlreiche Ermittlungsverfahren, überwiegend wegen Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung eingeleitet wurden, mußte sich auch im Jahre 1986 vor Gericht verantworten. Am 25. April 1986 wurde TAG unter Freisprechung im übrigen wegen Beleidigung in 20 tateinheitlich begangenen Fällen, in Tateinheit mit Volksverhetzung und Aufstachelung zum Rassenhaß zu einer Freiheitsstraße von 6 Monaten mit Bewährung verurteilt; ferner wurde ihm auferlegt, eine Geldbuße in Höhe von 2.000 DM zu zahlen 76 . Die Staatsanwaltschaft Gießen hat am 25. Juni 1986 beim Landgericht Gießen gegen TAG Anklage wegen des Verdachts der räuberischen Erpressung, Hehlerei und Verstoßes gegen das Waffengesetz erhoben. TAG wird u.a. zur Last gelegt, zwei Überfälle auf Bankinstitute mitgeplant zu haben. Von dem ihm Überlassenen Anteil der Beute habe er überwiegend den Kauf seines Anwesens in Weidenthal finanziert77. 4. Sonstige rechtsextremistische Vereinigungen 4.1 "Deutsches Kulturwerk Europäischen Geistes e.V." (DKEG) Das DKEG sieht sich "als eine Schicksalsgemeinschaft zur Selbsthilfe der Deutschen" mit dem Zweck der "Förderung und Erhaltung deutschen Geistesund Kulturlebens im Zusammenleben der europäischen Völker". Es "will die Lebensgrundlagen des deutschen Volkes in der Gemeinschaft freier Völker aufzeigen und an einer Kulturgesinnung mitwirken, die auf den geUrteil und Beschluß des Landgerichts - II. Große Strafkammer - Frankenthal (Pfalz) vom 25. April 1986. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat gegen die "Karlsruher Front", zu der TAG engenKontakt hat, am 4. August 1986 Anklage wegen Verstoßes gegen das Vereins-, Sprengstoffund Waffengesetz erhoben. Diese inzwischen aufgelöste Gruppe stand im Verdacht, eine Nachfolgeorganisation der verbotenen ANS/NA zu sein. 110
  • bundesweite Flugblattaktion, die auch von anderen Organisationen aus dem linksextremistischen Spektrum, wie der FIDEF, der "Avrupa 'da Dev Genc" (Revolutionäre
  • gemacht. Darüber hinaus kamen Schriften zur Verteilung, in denen linksextremistische Kurden die "US-Aggression gegen Libyen" scharf verurteilten
tung erlangt. Am 18. August 1986 protestierte sie im Haus des Deutschen Gewerkschaftsbundes in Bonn gegen den türkischen Luftangriff auf kurdische Dörfer im türkisch-irakischen Grenzgebiet am 15. August 1986. Ferner initiierte sie im September 1986 eine bundesweite Flugblattaktion anläßlich der Festnahme eines kurdischen Türken, der der Beteiligung an der Vorbereitung eines Sprengstoffanschlages auf das türkische Generalkonsulat in Hamburg verdächtigt wurde. Bei der im August 1984 gegründeten HRK handelt es sich um eine Frontorganisation der PKK. Die im März 1984 gegründete "Föderation der patriotischen Arbeiter und Kultur-Vereinigungen aus Kurdistan in der BRD e.V." (FEYKA-Kurdistan) gilt als Basisorganisation der PKK und ist der Dachverband der örtlichen PKK-Arbeitervereine. Der Jahreskongreß dieser Organisation wurde im April 1986 in Frankfurt abgehalten. Zu einer Demonstration der FEYKA-Kurdistan mit ca. 3.200 Personen kam es am 31. Mai 1986 in Bonn. Die Aktion diente dem Aufruf zur "Solidarität mit der kurdischen Befreiungsbewegung", der Verurteilung der "brutalen Unterdrückungsmethoden der türkischen Regierung" und richtete sich auch gegen den Türkeibesuch des Bundespräsidenten. Plakataktionen entsprechender Aktivisten konnten u.a. auch im Raum Ludwigshafen am Rhein, Kaiserslautern und Mainz festgestellt werden. Eine verstärkt nationalistische Tendenz mit einer ähnlichen Zielsetzung wie die PKK vertritt die "Föderation der Arbeitervereine aus Kurdistan in der Bundesrepublik Deutschland e.V." (KOMKAR). Anfang des Jahres 1986 koordinierte die KOMKAR eine bundesweite Flugblattaktion, die auch von anderen Organisationen aus dem linksextremistischen Spektrum, wie der FIDEF, der "Avrupa 'da Dev Genc" (Revolutionäre Jugend in Europa) und der "Devrimci Isci" (Revolutionäre Arbeiter), getragen wurde. Hierbei wurde die Öffentlichkeit mit den Forderungen - "Schluß mit Folter und Hinrichtungen", - "Schluß mit der Unterdrückung des kurdischen Volkes", - "gegen das faschistische Regime in der Türkei" und - "Freiheit für politische Gefangene" bekannt gemacht. Darüber hinaus kamen Schriften zur Verteilung, in denen linksextremistische Kurden die "US-Aggression gegen Libyen" scharf verurteilten und die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Türken und Kurden aufriefen, sich mit dem libyschen Staat zu solidarisieren. Am 7.1%. Juni 1986 führte die KOMKAR mit ca. 500 Teilnehmern ihren 8. Bundeskongreß in Köln durch. Unter den Teilnehmern war auch eine Vertre125
  • sind mehrere verschiedene Splittergruppen propagandistisch aktiv, die teilweise dem linksextremistischen Spektrum zugeordnet werden können. Bestrebungen, sich hier organisatorisch in einer
  • sich im April 1984 gebildet und gilt als Sammelbecken linksextremistischer Gruppen, vorwiegend der "Neuen Linken". Sie verfügt bundesweit über unterschiedlich
Aber auch innenpolitische Themen der Bundesrepublik Deutschland, wie etwa das "Asylrecht", sowie die wirtschaftliche und soziale Situation der Iraner, insbesondere im Studentenbereich, finden Eingang in die oppositionelle Arbeit. Zu den größten Zentren iranischer Oppositioneller im Bundesgebiet gehört Mainz. Hier sind mehrere verschiedene Splittergruppen propagandistisch aktiv, die teilweise dem linksextremistischen Spektrum zugeordnet werden können. Bestrebungen, sich hier organisatorisch in einer Gruppierung zusammenzufinden, sind bislang gescheitert. Dennoch kommt in Mainz der "Organisation iranischer Demokraten im Ausland" (OIDA) eine gewisse Führungsrolle zu. Sie hatte sich im April 1984 gebildet und gilt als Sammelbecken linksextremistischer Gruppen, vorwiegend der "Neuen Linken". Sie verfügt bundesweit über unterschiedlich aktive Sektionen, wie etwa in Frankfurt am Main, Gießen, Berlin, Hamburg und München. Die politisch propagandistische Arbeit der OIDA besteht in erster Linie im Verteilen von Schriften und Informationsmaterialien sowie vereinzelt auch von Flugblättern zu aktuellen Geschehnissen im Iran und in der Bundesrepublik Deutschland. Bundesweit erscheinen sporadisch die Publikationen "Iran Report" und "Peyman" (Der Vertrag). Darüber hinaus hält die OIDA Veranstaltungen, vorwiegend im Bereich der Universität Mainz, ab. In einem Flugblatt zum "1. Mai" appellierte sie an die internationale Arbeiterklasse mit den Aufrufen: "Hoch die internationale Solidarität!", "Nieder mit dem Imperialismus, Faschismus und der Reaktion!" und "Nieder mit der islamischen Republik!" 90 Zu den oppositionellen iranischen Kräften gehören auch die "Volksmojahedin Iran", die in der Bundesrepublik Deutschland überwiegend als "Iranisch-Moslemische Studentenvereinigung Bundesrepublik Deutschland e.V." (MSV) auftreten. Die "Volksmojahedin Iran" unter ihrem Vorsitzenden Massoud Radjavi haben Mitte des Jahres 1986 ihren Exilsitz von Paris nach Bagdad verlegt. Im Bundesgebiet kam es im Jahre 1986 zu verschiedenen Protestveranstaltungen. Etwa 1.500 Personen demonstrierten am 20. Im Februar 1986 wurde an der Universität Mainz ein Flublatt mit den Parolen "Nieder mit dem vom Imperialismus abhängigen Regime der Islamischen Republik!", "Es lebe die Demokratische Volksrepublik unter Führung der Arbeiterklasse ! " und "Vorwärts zur Bildung der Volksarmee!" verteilt. Außerdem wurde im Oktober 1986 ein Flugblatt mit der Überschrift "6 Jahre Iran-Irak-Krieg - Ein 30jähriger Krieg des 20. Jh. ?" festgestellt, in dem auch die Bundesrepublik Deutschland beschuldigt wurde, sich durch "Rüstungsexporte" aktiv an der Fortdauer des Krieges im Iran zu beteiligen. 129
  • öffentlichen Dienst von Rheinland-Pfalz beschäftigte Linksextremisten Stand: Dezember 1986 Arbeiter Angestellte Beamte insgesamt unmittelbarer 3 8 10 21 Landesdienst
  • öffentlichen Dienst von Rheinland-Pfalz beschäftigte Rechtsextremisten Stand: Dezember 1986 Arbeiter Angestellte Beamte insgesamt unmittelbarer - - 1 1 Landesdienst Kommunaldienst
Im öffentlichen Dienst von Rheinland-Pfalz beschäftigte Linksextremisten Stand: Dezember 1986 Arbeiter Angestellte Beamte insgesamt unmittelbarer 3 8 10 21 Landesdienst Kommunaldienst 3 20 2 25 Dienst in sonstigen öffentlichen Ein- 1 1 richtungen insgesamt 6 29 12 47 Im öffentlichen Dienst von Rheinland-Pfalz beschäftigte Rechtsextremisten Stand: Dezember 1986 Arbeiter Angestellte Beamte insgesamt unmittelbarer - - 1 1 Landesdienst Kommunaldienst - 1 - 1 Dienst in sonstigen öffentlichen Ein- - - - - richtungen insgesamt - 1 1 2 144
  • öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland Stand: Dezember 19861 Rechtsextremisten Linksextremisten 2 Bundesebene 96 241 Landesebene 85 1439 Kommunalebene
Zum Vergleich: Extremisten im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland Stand: Dezember 19861 Rechtsextremisten Linksextremisten 2 Bundesebene 96 241 Landesebene 85 1439 Kommunalebene 43 538 insgesamt 224 2218 Vgl. Verfassungsschutzbericht 1986 des Bundes. 2 Ohne Wehrpflichtige in der Bundeswehr.
  • Informationen für Zwecke benötigt, die dem Schutz wichtiger Rechtsgüter, insbesondere dem Schutz von Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder
  • ihre Erforderlichkeit zu überprüfen. Die regelmäßigen Abstände werden durch Rechtsverordnung der Landesregierung festgelegt. (2) Personenbezogene Informationen sind zu löschen, wenn
  • ihre Speicherung nicht rechtmäßig ist, 2. sich aufgrund einer Überprüfung nach Absatz 1 oder auf andere Weise ergeben hat, daß
nung sowie in den SSSS 176 bis 181a, 243, 244, 260 und 263 bis 266 des Strafgesetzbuches genannten Straftaten, 4. Polizeibehörden, soweit sie gefahrenabwehrend tätig sind, wenn dies zu ihrer Aufgabenerfüllung erforderlich ist und die Übermittlung der Abwehr einer im Einzelfall bestehenden erheblichen Gefahr oder zur vorbeugenden Bekämpfung der in Nummer 3 genannten Straftaten dient, 5. andere Behörden und öffentliche Stellen, wenn dies zur Aufgabenerfüllung der empfangenden Stelle erforderlich ist und der Empfänger die Informationen für Zwecke benötigt, die dem Schutz wichtiger Rechtsgüter, insbesondere dem Schutz von Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder von Sachen von bedeutendem Wert dienen und mit den Aufgaben des Verfassungsschutzes vereinbar sind, (2) Die Empfängerbehörde darf die personenbezogenen Informationen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur zu dem Zweck nutzen, zu dem sie ihr übermittelt werden. (3) Der Verfassungsschutz erteilt auf Anfrage von Behörden, denen die Einstellung von Bewerbern in den öffentlichen Dienst obliegt, nach pflichtgemäßem Ermessen Auskunft aus vorhandenen Unterlagen gemäß Absatz 1. Die Auskunft ist auf solche gerichtsverwertbaren Tatsachen zu beschränken, die Zweifel daran begründen können, daß der Bewerber jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten wird. (4) Personenbezogene Informationen dürfen an private Stellen nicht übermittelt werden, es sei denn, daß dies zum Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder erforderlich ist. Die Weitergabe bedarf der Zustimmung des Ministers des Innern und für Sport oder des von ihm besonders bestellten Beauftragten. (5) Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, ist eine Übermittlung durch Bereithaltung von Informationen zum Abruf oder im Wege des automatisierten Informationsabgleichs unzulässig. SS8 Bereinigung und Löschung personenbezogener Informationen (1) Dateien sind in regelmäßigen Abständen auf ihre Erforderlichkeit zu überprüfen. Die regelmäßigen Abstände werden durch Rechtsverordnung der Landesregierung festgelegt. (2) Personenbezogene Informationen sind zu löschen, wenn 1. ihre Speicherung nicht rechtmäßig ist, 2. sich aufgrund einer Überprüfung nach Absatz 1 oder auf andere Weise ergeben hat, daß ihre Kenntnis für die speichernde Stelle zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, daß durch die Löschung schutzwürdige Belange des Betroffenen beeinträchtigt werden. (3) Personenbezogene Informationen über Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind nach zwei Jahren auf die Erforderlichkeit der Speicherung zu überprüfen und spätestens nach fünf Jahren zu löschen, es sei denn, daß nach Eintritt der Volljährigkeit weitere Erkenntnisse im Sinne des SS 1 Abs. 1 angefallen sind. (4) Personenbezogene Informationen, die zu löschen sind, dürfen nicht zum Nachteil des Betroffenen verarbeitet werden. 151
  • mehreren Bundesländern erneut zahlreiche Exekutivmaßnahmen gegenüber Vertreibern und Produzenten rechtsextremistischer Skinhead-Musik durchgeführt. So durchsuchte die Polizei am 11. November
  • zunehmend lukrativen kommerziellen Erfolges dürften sich die Verbreiter des rechtsextremistischen Liedgutes sowie die Veranstalter von Konzerten durch Exekutivmaßnahmen auf Dauer
- 18 - Im Jahre 1998 wurden in mehreren Bundesländern erneut zahlreiche Exekutivmaßnahmen gegenüber Vertreibern und Produzenten rechtsextremistischer Skinhead-Musik durchgeführt. So durchsuchte die Polizei am 11. November 1998 auch in Koblenz die Wohnräume von Mitgliedern der Skinhead-Band "ZENSUR", da deren veröffentlichten Lieder gewaltverherrlichende Texte enthielten. Aufgrund des zunehmend lukrativen kommerziellen Erfolges dürften sich die Verbreiter des rechtsextremistischen Liedgutes sowie die Veranstalter von Konzerten durch Exekutivmaßnahmen auf Dauer jedoch nicht abschrecken lassen. 1.4 Neonazistische Organisationen Der Neonaziszene in der Bundesrepublik Deutschland konnten nach Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden Ende 1998 ca. 2.400 Personen zugerechnet werden. In Rheinland-Pfalz gibt es ca. 50 überwiegend organisierte Neonazis, die als gewalttätig einzustufen sind. Die Zahlen haben sich gegenüber 1997 nicht verändert. In der neonazistischen Szene in Rheinland-Pfalz gilt - ebenso wie im Bundesgebiet - nach wie vor die "Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V." (HNG)11 als die mitgliederstärkste Organisation. Die Neonazi-Aktivistin Ursula MÜLLER aus Mainz-Gonsenheim ist weiterhin 1. Vorsitzende der HNG und betreut inhaftierte Gesinnungsgenossen. Der Leiter der "Nationalen Volksfront - Kameradschaft Neustadt/W." (N.V.F.)12, der bekannte Neonazi Michael B. aus Neustadt/Weinstraße, der am 15. Oktober 1997 vom Amtsgericht Mannheim wegen Vergehens gemäß SS 126 Strafgesetzbuch (Störung des öffentlichen Friedens durch 11 Vgl. Kurzdarstellung HNG (Seite 77). 12 Vgl. Kurzdarstellung N.V.F. (Seite 78).
  • zahlreichen Organisationsund Veranstaltungsverbote in der Vergangenheit hatten die gesamte rechtsextremistische Szene in der Bundesre13 Am 7. Januar 1999 wurde
  • Monaten Jugendstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 14 Vgl. Kurzdarstellung "Kameradschaft Rhein-Nahe" (Seite
- 19 - Androhung von Straftaten) zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung verurteilt worden war, befindet sich weiterhin in Strafhaft13. Nach einem Anfang 1998 bekanntgewordenen Flugblatt will die N.V.F. "ihren Kampf mit aller Aggressivität fortsetzen und das System bekämpfen". Die "Kameradschaft Rhein-Nahe"14 führte am 4. Juli 1998 in der Nähe von Bingen ein sog. Sommerfest durch, an dem über 100 Gesinnungsgenossen aus Rheinland-Pfalz und benachbarten Bundesländern teilnahmen. Anläßlich dieser Veranstaltung wurde die Fusion mit einer "Kameradschaft" aus Hessen bekanntgegeben ("Nachrichten der HNG", Nr. 212 vom September 1998). Ein neuer Schwerpunkt der neonazistischen Szene in Rheinland-Pfalz ist 1997 in Ludwigshafen am Rhein entstanden. Der bekannte Neonazi Christian H., der gute Kontakte zur Neonaziszene in der Bundesrepublik Deutschland unterhält, hatte Mitte Oktober 1997 in Ludwigshafen am Rhein einen Verlagund Versandhandel, in dem szenetypische CD's, T-Shirts, Fanartikel usw. vertrieben wurden, eröffnet. In den "Nachrichten der HNG" Nr. 200 vom September 1997 war für den Laden unter der Bezeichnung "STURM Verlag und Versand" geworben worden. Auf Anordnung der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein wurden die Geschäftsräume am 5. Mai 1998 geschlossen. 1.4.1 Überregionale Vernetzung der Neonaziszene Die zahlreichen Organisationsund Veranstaltungsverbote in der Vergangenheit hatten die gesamte rechtsextremistische Szene in der Bundesre13 Am 7. Januar 1999 wurde B. vom LG Frankenthal u.a. wegen Schändung der jüdischen Friedhöfe in Busenberg und Neustadt/Weinstraße zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten Jugendstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 14 Vgl. Kurzdarstellung "Kameradschaft Rhein-Nahe" (Seite 78).
  • Magdeburger Landtag ein. Damit ist zum ersten Mal eine rechtsextremistische Partei in einem Parlament der neuen Länder vertreten. Dieser Wahlerfolg
  • Sachsen-Anhalt stärkte die Stellung der DVU im rechtsextremistischen Lager. Dies macht sich auch bei den steigenden Mitgliederzahlen bemerkbar. Für
- 29 - der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 26. April 1998 und zog mit 16 Abgeordneten in den Magdeburger Landtag ein. Damit ist zum ersten Mal eine rechtsextremistische Partei in einem Parlament der neuen Länder vertreten. Dieser Wahlerfolg gelang in erster Linie durch eine Materialschlacht. Zur Wahlwerbung hatte die DVU vor allem flächendeckende Plakatierungen, Postwurfsendungen besonders an jüngere Wähler und Spruchbandwerbung per Flugzeug eingesetzt. Wahlveranstaltungen wurden kaum durchgeführt. Die Werbeslogans lauteten u.a.: - "Deutsches Geld für deutsche Arbeitsplätze" - "Kriminelle Ausländer raus!" - "Diesmal Protest wählen!" - "Ausbildungsplätze schaffen!" - "Politiker-Gehälter kürzen!" Es ist der DVU gelungen, vor allem Protestwähler und Jungwähler anzusprechen. In der Gruppe der bis zu 24 Jahre alten Wähler erhielt sie über 20 % der Stimmen. Der Wahlerfolg in Sachsen-Anhalt stärkte die Stellung der DVU im rechtsextremistischen Lager. Dies macht sich auch bei den steigenden Mitgliederzahlen bemerkbar. Für die Bundestagswahl am 27. September 1998 nominierte die DVU als unabhängigen Spitzenkandidaten den ehemaligen REP-Bundesvorsitzenden Franz SCHÖNHUBER, der auch bei der Europawahl im Juni 1999 als Spitzenkandidat die DVU anführen soll. Eine Materialschlacht wie beim Wahlkampf in Sachsen-Anhalt hat es beim Bundestagswahlkampf in Rheinland-Pfalz bei weitem nicht gegeben. Es wurden nur vereinzelt Hauswurfsendungen und Plakatierungen durchgeführt. Das verteilte Werbematerial sollte sowohl Überzeugungswähler wie auch Protestwähler ansprechen.
  • sowohl gegen Sachen als auch gegen Menschen (z.B. "Faschos" -Rechtsextremistenoder "Bullen" -Polizeibeamte-). Neben zahlreichen Anlaufund Kontaktstellen (sog. Infoläden, Antifa-Cafes
  • fortgesetzt um eine stärkere Organisierung und Strukturierung des gewaltbereiten linksextremistischen Potentials bemühen. Hierbei ist insbesondere die seit 1992 existierende "Antifaschistische
- 46 - Autonome haben im allgemeinen keine fundierten ideologischen Konzepte. Entscheidend für sie ist der Grundgedanke der "Anti-Staatlichkeit"; sie streben in diesem Sinne eine herrschaftsfreie Gesellschaft an. Dazu ist es aus ihrer Sicht notwendig, den verhaßten Staat auch mit Gewalt zu bekämpfen. Die Gewalt der Autonomen richtet sich sowohl gegen Sachen als auch gegen Menschen (z.B. "Faschos" -Rechtsextremistenoder "Bullen" -Polizeibeamte-). Neben zahlreichen Anlaufund Kontaktstellen (sog. Infoläden, Antifa-Cafes etc.), die es in Rheinland-Pfalz in Kaiserslautern, Mainz und Trier gibt, nutzt die autonome Szene moderne Kommunikationsmittel wie Info-Telefone, Mailboxen und zunehmend auch das Internet. Nach wie vor große Bedeutung kommt den zahlreichen autonomen Szene-Publikationen zu, die u.a. regelmäßig Taterklärungen, Positionspapiere und Demonstrationsaufrufe veröffentlichen. Die meisten dieser Blätter, wie z.B. die "SWING - autonomes rhein-main-info" oder die in Kaiserslautern erscheinende Zeitschrift "K-BUTT - Välzische Pfolxzeitung", decken vorrangig den Regionalbereich ab. Bundesweite Bedeutung haben Publikationen wie die "INTERIM" aus Berlin und das unter wechselnden ausländischen Tarnadressen vertriebene Untergrundblatt "radikal", für das wie aus der Mai-Ausgabe 1998 (Nr. 155) deutlich wird, nach dem weitgehenden Rückzug der früheren "Macher" inzwischen ein neues Redaktionskollektiv verantwortlich zeichnet. Die Mehrzahl der Autonomen lehnt nach ihrem Selbstverständnis festgefügte Organisationen und hierarchische Strukturen ab. Gleichwohl gibt es autonome Zusammenhänge, die sich fortgesetzt um eine stärkere Organisierung und Strukturierung des gewaltbereiten linksextremistischen Potentials bemühen. Hierbei ist insbesondere die seit 1992 existierende "Antifaschistische Aktion/Bundesweite Organisation" (AA/BO) mit bundesweit 12 Mitgliedsgruppen erwähnenswert. Gruppen der AA/BO agitierten weiterhin verstärkt unter Jugendlichen, riefen offen zu Gewalt auf und
  • militanten Linksextremisten (u.a. Autonome) Das Hauptbetätigungsfeld der Autonomen blieb 1998 der sog. Antifaschistische Kampf. Systematisch spähten sie Rechtsextremisten
- 47 - gehörten zu den Mitinitiatoren von zum Teil militant verlaufenden antifaschistischen Demonstrationen. Die Koordinierungsaktivitäten im Rahmen der "Bundesweiten Antifa-Treffen" (B.A.T.) verloren 1998 weiter an Bedeutung. An den beiden durchgeführten Bundestreffen im April und Oktober beteiligten sich auch rheinland-pfälzische "Antifaschisten". 2.4 Aktionsfelder von militanten Linksextremisten (u.a. Autonome) Das Hauptbetätigungsfeld der Autonomen blieb 1998 der sog. Antifaschistische Kampf. Systematisch spähten sie Rechtsextremisten aus und veröffentlichten die Rechercheergebnisse in Form von "Steckbriefen". Die Brutalität bei zahlreichen Überfällen auf "Faschos" und bei Anschlägen auf deren Eigentum nahm 1998 erheblich zu. "Antifaschismus" richtet sich nach autonomem Verständnis aber vor allem auch gegen die vermeintlichen Wurzeln des Faschismus, nämlich das "imperialistische System". Die Autonomen wähnen die Bundesrepublik Deutschland in historischer Kontinuität zum Dritten Reich und diffamieren den Staat und seine Repräsentanten als "faschistisch". In einem Ende September verbreiteten Internet-Beitrag der "Antifaschistischen Aktion Berlin" (AAB) - Mitgliedsgruppe der AA/BO - mit dem Titel "Antifaschismus ist der Kampf ums Ganze", in dem die Gruppe u.a. auch taktische/strategische Überlegungen für das Einklinken in demokratische Bewegungen anstellt, heißt es wörtlich: "Unser Konzept ... ist 'revolutionärer Antifaschismus'. 'Revolutionär' bedeutet die Ausrichtung auf grundsätzliche, fundamentale Umwälzung der bestehenden Lebensverhältnisse. Mit eingeschlossen ist dabei die Weigerung, sich auf die Spielregeln des Bestehenden einzulassen." Schwerpunkte autonomer "Antifa-Aktivitäten" bildeten 1998 erneut - größtenteils bundesweit - organisierte Protestaktionen gegen Veranstal-
  • Februar 1996 bestätigt. Es bestehen jedoch weiterhin Verbindungen zur rechtsextremistischen/neonazistischen Szene in der Bundesrepublik Deutschland. 1.5 "Nationale Volksfront - Kameradschaft Neustadt/W
  • veröffentlichte Interviews und Stellungnahmen bekannter Neonazis und warb für rechtsextremistische Organisationen. 1998 wurden - wohl bedingt durch die Inhaftierung des Michael
- 79 - 1.4 "Neonazikreis um Curt MÜLLER" Der "Neonazikreis um Curt MÜLLER" in Mainz-Gonsenheim war durch seine wiederkehrenden neonazistischen Veranstaltungen bis Mitte 1993 von überregionaler Bedeutung. An den "Sonnwend"und "Hitlergeburtstagsfeiern" beteiligten sich in der Vergangenheit teilweise bis zu 350 Neonazis aus dem gesamten Bundesgebiet und dem benachbarten Ausland. Seit dem Verbot der "Sommersonnwendfeier" vom 17. Juni 1993 haben auf dem Anwesen der Eheleute MÜLLER keine derartigen NeonaziTreffen mehr stattgefunden. Dieses Verbot wurde letztlich durch Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1996 bestätigt. Es bestehen jedoch weiterhin Verbindungen zur rechtsextremistischen/neonazistischen Szene in der Bundesrepublik Deutschland. 1.5 "Nationale Volksfront - Kameradschaft Neustadt/W. (N.V.F.)" Die 1996 gegründete "N.V.F." wurde bislang von dem Neonazi Michael B. aus Neustadt/Weinstraße geleitet. Die nur wenige Mitglieder umfassende neonazistische Gruppe verteilte die Publikation "REICHSRUF - Stimme der NS-Bewegung Saar-Pfalz". Die ausgeprägt antisemitische Schrift veröffentlichte Interviews und Stellungnahmen bekannter Neonazis und warb für rechtsextremistische Organisationen. 1998 wurden - wohl bedingt durch die Inhaftierung des Michael B. - keine weiteren Ausgaben bekannt. 1.6 "Kameradschaft Rhein-Nahe" Am 19. September 1997 wurde in Bingen am Rhein die "Kameradschaft Rhein-Nahe" gegründet; an der Gründungsversammlung waren nach eigenen Angaben mehr als 30 Personen anwesend. Für die Organisation wurde in den "Nachrichten der HNG", Nr. 202 vom November 1997 geworben. 1.7 "Der Stahlhelm - Landesverband Pfalz e.V." Der 1970 gegründete "Stahlhelm - Landesverband Pfalz e.V.", der sich auch als "Militärhistorischer Verein" bezeichnet, führte 1998 überwiegend nichtöffentliche Treffen, sogenannte Appelle, durch. "Landesführer" ist Hans-Jürgen H. aus Pleisweiler/Pfalz (Kreis Südliche Weinstraße). Seit Mitte 1998 verfügt der "Stahlhelm" in Mühlbach/Glan über ein neues "Heim", in dem künftig auch Veranstaltungen durchgeführt werden sollen (Publikation "Der Stahlhelm" Nr. 5/6 vom Mai/Juni 1998). Am 14. und 15. November 1998 feierte die Bundesführung des "Stahlhelm" in Oberheimbach (Kreis Mainz-Bingen) das 80-jährige Bestehen der Organisation. Am 15. November 1998 legten "Stahlhelm"-Mitglieder am Ehrenmal der Gefallenen beider Weltkriege in Oberheimbach einen Kranz nieder.
  • Partei DVU ist mit rund 18.000 Mitgliedern die größte rechtsextremistische Organisation in Deutschland. Auch der DVU-Landesverband Rheinland-Pfalz stellt
  • etwa 850 Mitgliedern nach wie vor die stärkste rechtsextremistische Personenvereinigung im Lande
- 80 - 1.8 Revisionisten Die Revisionisten versuchen, die Geschichte des "Dritten Reiches" und des Zweiten Weltkrieges in ihrem Sinne umzuschreiben. Sie beschönigen die Zeit des Nationalsozialismus, stellen die deutsche Alleinschuld am Ausbruch des Zweiten Weltkrieges in Frage und relativieren deutsche Kriegsverbrechen. Sie leugnen die Ermordung Millionen europäischer Juden in den Konzentrationslagern (sog. Auschwitz-Lüge). Dabei bedienen sie sich pseudowissenschaftlicher Gutachten und versuchen, sich zumeist nach außen seriös zu geben. 1.9 "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) Unter der Führung des im März 1996 zum Parteivorsitzenden gewählten Udo VOIGT hat sich die NPD weiter stabilisiert und ihren Mitgliederbestand auf ca. 6.000 ausgebaut. Trotz erheblicher Anstrengungen bei der Mitgliederwerbung konnte der Landesverband Rheinland-Pfalz mit dieser Entwicklung nicht schritthalten; die Mitgliederzahl liegt hier bei annähernd 200. Auch die NPD-Jugendorganisation "Junge Nationaldemokraten" (JN) erhöhte ihren Mitgliederbestand auf bundesweit ca. 400. Nach der Gründung eines JN-Landesverbandes Rheinland Pfalz verfügt die JN hier über ca. 30 Anhänger. Publikationsorgan der NPD: "Deutsche Stimme" Auflage monatlich: ca. 40.000 Exemplare Publikationsorgane der JN: "Einheit und Kampf" Auflage unregelmäßig: ca. 2.000 Exemplare "Der Aktivist" Auflage unregelmäßig: ca. 900 Exemplare 1.10 "Deutsche Volksunion" (DVU) Die von dem Münchener Verleger Dr. Gerhard FREY im Jahre 1987 gegründete Partei DVU ist mit rund 18.000 Mitgliedern die größte rechtsextremistische Organisation in Deutschland. Auch der DVU-Landesverband Rheinland-Pfalz stellt mit etwa 850 Mitgliedern nach wie vor die stärkste rechtsextremistische Personenvereinigung im Lande dar.
  • weiter an Bedeutung verloren. Ihr Ziel, die Parteienzersplitterung im rechtsextremistischen Lager zu überwinden konnte nicht erreicht werden. Eine gewisse Bedeutung
  • Runden Tischen" erlangt. Das Konzept für eine Vereinigung der rechtsextremistischen Parteien scheiterte jedoch auch 1998 wieder. Ende 1998 verfügte
- 81 - Publikationsorgane: - "Deutsche National-Zeitung" (DNZ) Auflage wöchentlich: ca. 37 000 Exemplare - "Deutsche Wochen-Zeitung/ Deutscher Anzeiger" (DWZ/DA) Auflage wöchentlich: ca. 20 000 Exemplare 1.11 Partei "Die Republikaner" (REP) Die Mitgliederzahl der Partei beträgt bundesweit ca. 15.000; in RheinlandPfalz dagegen konnte der Landesverband seinen Mitgliederbestand auf nunmehr über 600 ausbauen. Die Partei verfügt über die Nebenorganisationen "Republikanische Jugend" (RJ), "Republikanischer Bund der öffentlichen Bediensteten" (RepBB), "Republikanischer Bund der Frauen" (RBF) und "Republikanischer Hochschulverband" (RHV). In Rheinland-Pfalz besteht die nur innerhalb des Landesverbandes Rheinland-Pfalz aktive "Republikanische Kommunalpolitische Vereinigung e.V." (RKV). Publikationsorgan: - "DER Neue REPUBLIKANER" Auflage monatlich: über 20.000 Exemplare - "Junge Deutsche" Auflage unregelmäßig, erstmals anläßlich der Bundestagswahl 1998 ca. 200.000 Exemplare 1.12 "Deutsche Liga für Volk und Heimat e.V." (DLVH e.V.) Die DLVH wurde 1991 als Partei gegründet. Sie hat nach Aufgabe ihres Parteienstatus im Oktober 1996 und Umwandlung in einen Verein weiter an Bedeutung verloren. Ihr Ziel, die Parteienzersplitterung im rechtsextremistischen Lager zu überwinden konnte nicht erreicht werden. Eine gewisse Bedeutung hatte die DLVH zwar mit ihren Bündnisbemühungen und die damit verbundene Initiierung von "Runden Tischen" erlangt. Das Konzept für eine Vereinigung der rechtsextremistischen Parteien scheiterte jedoch auch 1998 wieder. Ende 1998 verfügte die DLVH bundesweit nur über ca. 500 Mitglieder (1997: 700), davon etwa 15 in Rheinland-Pfalz. Sprachrohr: - "Nation & Europa - Deutsche Rundschau" Herausgeber Peter DEHOUST und Harald NEUBAUER Auflage monatlich: ca. 16.000 Exemplare
  • Publikationen werden der "Neuen Rechten" u.a. zugeordnet: - "Staatsbriefe" - "Nation & Europa - Deutsche Monatshefte" - "Sleipnir". 2. LINKSEXTREMISMUS 2.1. Marxisten-Leninisten und andere
- 82 - Sprachrohr: - "Signal" (bis Mai 1998 unter dem Titel: "Europa Vorn" erschienen) Herausgeber Manfred ROUHS Auflage zweimonatlich: ca. 5.000 Exemplare 1.13 "Neue Rechte" Als "Neue Rechte" wird eine bestimmte geistige Strömung innerhalb des Rechtsextremismus bezeichnet, bei der es sich weder um eine einheitliche Bewegung noch um eine Organisation handelt. Der Begriff steht für eine diffuse und uneinheitliche Bewegung "rechter" Theoretiker und ihrer Anhänger. Die Ende der 60er Jahre in Frankreich um den Publizisten Alain de Benoist entstandene Theoriebewegung der "Nouvelle Droite" hatte Vorbildfunktion. Die Vertreter der "Neuen Rechten" lassen eine deutliche Distanz zu der freiheitlichen Demokratie der Bundesrepublik Deutschland erkennen und verschleiern ihre demokratiefeindlichen sowie rassistisch geprägten Thesen in einer so subtilen Weise, daß sie für den neutralen Betrachter häufig nur schwer erkennbar sind. Sie setzen darauf, in den Diskurs der Demokraten einzudringen und ihn letztlich zu dominieren. Folgende Publikationen werden der "Neuen Rechten" u.a. zugeordnet: - "Staatsbriefe" - "Nation & Europa - Deutsche Monatshefte" - "Sleipnir". 2. LINKSEXTREMISMUS 2.1. Marxisten-Leninisten und andere revolutionäre Marxisten 2.1.1 "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) 1968 gegründet; größte orthodox-kommunistische Partei in der Bundesrepublik Deutschland, etwa 6.500 Mitglieder, in Rheinland-Pfalz ca. 100; beruft sich auf die Lehren von Marx, Engels und Lenin. Zentralorgan: "Unsere Zeit" (UZ), seit Juli 1996 wöchentliche Erscheinungsweise: Auflage ca. 10.000 Exemplare.
  • demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch
  • besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher
  • Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung
- 92 - 3. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluß, der darauf gerichtet ist, einen der in diesem Gesetz genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Für einen Personenzusammenschluß handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdrücklich unterstützt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluß handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie gegen Schutzgüter dieses Gesetzes unter Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder diese sonst in einer Weise bekämpfen, die geeignet ist, diese Schutzgüter erheblich zu beschädigen. (2) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, 2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, 4. die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, 5. die Unabhängigkeit der Gerichte, 6. der Ausschluß jeder Gewaltund Willkürherrschaft und 7. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. Teil 2 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde SS5 Beobachtungsaufgaben Die Verfassungsschutzbehörde beobachtet 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben, 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland für eine fremde Macht, 3. Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, und 4. Bestrebungen und Tätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) oder das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind, soweit tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht solcher Bestrebungen oder Tätigkeiten vorliegen. Die Beobachtung erfolgt durch gezielte und planmäßige Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen.
  • gespeicherte Daten sowie über den Zweck und die Rechtsgrundlage für deren Verarbeitung auf Antrag unentgeltlich Auskunft. Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich
  • Auffinden der personenbezogenen Daten mit angemessenem Aufwand ermöglichen. Ein Recht auf Akteneinsicht besteht nicht. (2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit
  • Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der überwiegenden berechtigten Interessen Dritter geheimgehalten werden müssen
- 100 - nicht erforderlich sind, hat sie die Unterlagen zu vernichten. Die Vernichtung kann unterbleiben, wenn die Trennung von anderen personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich ist; in diesem Fall sind die personenbezogenen Daten zu sperren. SS 17 Minderjährigenschutz (1) Personenbezogene Daten über das Verhalten von Minderjährigen vor Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen nicht in Dateien im Sinne des SS 11 Abs. 1 Satz 2 und in zu ihrer Person geführten Akten gespeichert werden. (2) Über Minderjährige nach Vollendung des 14. Lebensjahres in Dateien im Sinne des SS 11 Abs. 1 Satz 2 oder in zu ihrer Person geführten Akten gespeicherte personenbezogene Daten sind nach Ablauf von zwei Jahren seit dem zuletzt erfaßten Verhalten auf die Erforderlichkeit der Speicherung zu überprüfen und spätestens nach fünf Jahren zu löschen, es sei denn, nach Eintritt der Volljährigkeit sind weitere Erkenntnisse nach SS 5 angefallen. (3) Personenbezogene Daten über das Verhalten von Minderjährigen dürfen nach den Bestimmungen dieses Gesetzes übermittelt werden, solange die Voraussetzungen der Speicherung nach SS 11 erfüllt sind. Liegen diese Voraussetzungen nicht oder nicht mehr vor, ist eine Übermittlung nur zulässig, wenn sie zur Abwehr einer erheblichen Gefahr oder zur Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung erforderlich ist. (4) Personenbezogene Daten über das Verhalten von Minderjährigen vor Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen nach den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht an ausländische oder überoder zwischenstaatliche Stellen übermittelt werden. SS 18 Auskunft an Betroffene (1) Die Verfassungsschutzbehörde erteilt Betroffenen über zu ihrer Person in Akten und Dateien im Sinne des SS 11 Abs. 1 Satz 2 gespeicherte Daten sowie über den Zweck und die Rechtsgrundlage für deren Verarbeitung auf Antrag unentgeltlich Auskunft. Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und auf die empfangende Stelle bei Übermittlungen. Über personenbezogene Daten in nichtautomatisierten Dateien und Akten, die nicht zur Person von Betroffenen geführt werden, ist Auskunft nur zu erteilen, soweit Angaben gemacht werden, die ein Auffinden der personenbezogenen Daten mit angemessenem Aufwand ermöglichen. Ein Recht auf Akteneinsicht besteht nicht. (2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit 1. durch sie eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung zu besorgen ist, 2. durch sie Nachrichtenzugänge gefährdet sein können oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörde zu befürchten ist, 3. sie die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder 4. die Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der überwiegenden berechtigten Interessen Dritter geheimgehalten werden müssen. Die Entscheidung trifft die Leiterin oder der Leiter der für den Verfassungsschutz zuständigen Abteilung des Ministeriums des Innern und für Sport oder hierzu besonders Beauftragte.

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