gehen. Erneut konstruierten sich militante Linksextremisten in Hamburg und Umland "antirassistische" Rechtfertigungen für einen Brandanschlag. 1998 waren in Schenefeld Fahrzeuge
vermeintlich einzige ernsthafte Widerstandsbastion gegen rechtsextremistische Zusammenhänge und deren "Profiteure". Autonome Antifaschisten glauben aus dieser selbst angemaßten Berufung heraus, eine
Entschlossenheit ersetzen zu müssen. Sie versuchen, tatsächliche oder behauptete "rechte" Strukturen auszuforschen, aufzudecken, "Faschisten angreifbar" zu machen und direkt gegen
gesehen - höheren Zwecks keiner besonderen Begründung. Militantes Vorgehen gegen rechtsextremistische Organisationen oder Einzelpersonen, zuweilen bis hin zu Brandanschlägen, gilt autonomen
Antragsteller bemühten umgehend die Gerichte, jedoch hatten alle Verbote rechtlich Bestand. Am Morgen des 05.06.99 sammelten sich trotzdem
Spontandemonstration, die nahezu störungsfrei verlief. Dass demonstrative Aktionen der linksextremistischen Szene an diesem Tag zu äußerster Militanz hätten führen können
Rahmen einer Demonstration eingesetzt worden. Da das rechtsextremistische Lager nicht zum Zuge gekommen war, folgte eine erneute Demonstrationsanmeldung zum gleichen
Stade mit allen Mitteln zu verhindern. Erfahrungsgemäß dürften linksextremistisch beeinflusste Anti-AKW-Initiativen für diesen Fall wieder zu "probaten" militanten
Kräfte gegen die Zivilbevölkerung im Kosovo fühlte sich die linksextremistische Szene zwar zu heftigen Protesten bis hin zu Anschlagsaktionen herausgefordert
Vereinigung, Mordes und anderer Straftaten. KAPLAN, der mehrere "Fetwas" (Rechtsgutachten eines Muftis oder herausragenden Rechtsgelehrten) verkündete, in denen
zählen gemäß SS 4 Absatz 2 BVerfSchG 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch
besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher
Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung
zuständigen staatlichen Stellen in die Lage, entsprechende Gefährdungen rechtzeitig zu erkennen und angemessen zu reagieren. 1. Gesetzliche Grundlagen Die Aufgaben
Verfassungsschutz" vom 20. Dezember 1990 (BGB1.I S. 2970) ist Rechtsgrundlage für das Bundesamt für Verfassungsschutz. Der Bundesgesetzgeber hat in diesem
Darüber hinaus finden sich in zahlreichen Bundesund Landesgesetzen Rechtsvorschriften, die die Verfassungsschutzbehörden zu beachten haben. 2. Aufbau und Organisation Entsprechend
Linksextremistische Bestrebungen 63 Organisation Mitglieder Publikationen -einschl. Sitz * (z. T. geschätzt) (einschl. Erscheinungsweise und 1992 (1991) Auflagen
Rote Hilfe e.V. (RH) 700 (700) Die Rote Hilfe (linksextremistisch beeinflußt) -vierteljährlich - - Kiel - -2.000 (2.000 I 2. Anarchisten und sonstige
Vorjahren - bundesweit ein Anstieg rechtsbundesweiter extremistischer Musikveranstaltungen festzustellen. Insgesamt fanAnstieg von den 110 Skinkonzerte sowie 21 Auftritte rechtsextremistischer LiederSkinkonzerten macher
Rechtsextremismus Die seit 1996 zu beobachtende Zunahme öffentlichkeitswirksamer Aktivitäten des FVB in Baden-Württemberg setzte sich auch 1997 fort. Dabei
insbesondere ein Konzert in Heidenheim zu nennen mit dem rechtsextremistischen Liedermacher Frank RENNICKE, Ehningen/ Krs. Böblingen, an dem über
Heß zu ehren. 3.2.3 Kommunikationsmittel Seit mehreren Jahren nutzen Rechtsextremisten verstärkt moderne Kommunikationstechnik, insbesondere Mobiltelefone. Dadurch sollen beispielsweise Trefforte
Nutzung von Mailboxen und Internet gewährleistet werden, daß die rechtsextremistische "Szene" untereinander rasch und auf "geheimem" Weg Informationen austauschen sowie
Rechtsextremismus ü bisher vollzogene und eventuell künftig zu erwartende Organisationsverbote zu unterlaufen, Q die bisherige Zersplitterung im Interesse einer größeren
Vernetzung durch "Organisierung ohne Organisation" nach dem Vorbild der linksextremistischen autonomen "Szene" voranzutreiben. Seit 1992 verbotene Organisationen BadenOrganisation verboten am/durch
Rechtsextremismus chen Parteiaktivitäten nach wie vor auf Baden-Württemberg konzentrieren. Vor diesem Hintergrund bedurfte es für den Landesverband BadenWürttemberg keiner
keinen Anspruch auf die Genehmigung zur Errichtung einer rechtsfähigen politischen Stiftung hätten.) Indes gingen von diesen Untergliederungen kaum nennenswerte öffentlichkeitswirksame
Rechtsextremismus den wurden in Hitlers Zeiten ausgeführt..." (Leserbrief im "Schwäbischen Tagblatt Tübingen" vom 16. Mai 1997) Der ehemalige stellvertretende Bundesvorsitzende
Staatsform könne nicht Vorbild sein. Ein anderes, für eine rechtsextremistische Partei typisches Agitationsthema ist die Auseinandersetzung mit der deutschen Geschichte
Fehler im Original) eigene Aber auch die Abgrenzung von Rechtsextremisten, die nach außen Abgrenzungslaut propagiert wird, wird von Parteimitgliedern immer
lichkeit bekannt wurde. So referierte der Neonazi und frühere Rechtsterrorist Peter NAUMANN im Januar 1998 auf dem Parteitag
süddeutschen Bundesländern zu erwarten sind. * Kontakte zu anderen Rechtsextremisten Trotz der insbesondere vom Bundesvorsitzenden Dr. SCHLIERER immer wieder betonten Abgrenzung
gegenüber anderen Rechtsextremisten wurden unverändert Parteimitglieder bekannt, die nicht nur diese Distanzierung kritisierten, sondern - entgegen der Parteilinie - entsprechende Kontakte aufnahmen
sich die REP-Funktionäre für eine Zusammenarbeit des gesamten "rechten" Lagers ein. Am 20. Juli 1997 fand in Göppingen-Maitis
Rechtsextremismus und DWZ. Agitationsmuster und -themen sind schon seit Jahren gleich: Antisemitismus, Ausländerfeindlichkeit, Revisionismus sowie die Diffamierung des demokratischen Rechtsstaats
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