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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Juni 1999 nahmen rund 2.200 Linksextremisten, überwiegend Autonome, an einer Kundgebung gegen die EU-Ratstagung teil. Unter dem Motto "Fight
  • Autonome aus anderen europäischen Ländern dem Aufzug an. Ein linksextremistisch dominiertes "Bündnis Köln 99" veranstaltete anlässlich des Weltwirtschaftsgipfels
- 50 - Am 3. Juni 1999 nahmen rund 2.200 Linksextremisten, überwiegend Autonome, an einer Kundgebung gegen die EU-Ratstagung teil. Unter dem Motto "Fight Fortress Europe" schlossen sich auch Autonome aus anderen europäischen Ländern dem Aufzug an. Ein linksextremistisch dominiertes "Bündnis Köln 99" veranstaltete anlässlich des Weltwirtschaftsgipfels am 19. Juni 1999 eine Demonstration "Gipfelsturm", an der bis zu 8.000 Personen teilnahmen.
  • ISSN 0343-690X Linksextremistische Bestrebungen Rechtsextremistische Bestrebungen Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen vAn AuftiänrfArn
ISSN 0343-690X Linksextremistische Bestrebungen Rechtsextremistische Bestrebungen Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen vAn AuftiänrfArn
  • Partei DVU ist mit rund 17.000 Mitgliedern die größte rechtsextremistische Organisation in Deutschland. Auch der DVU-Landesverband Rheinland-Pfalz stellt
  • etwa 850 Mitgliedern nach wie vor die stärkste rechtsextremistische Personenvereinigung im Lande dar. Publikationsorgan: - "National-Zeitung" (NZ) Auflage wöchentlich
  • Abwendung künftiger Wahlschlappen Forderungen nach Bündnisgesprächen mit anderen rechten Parteien - so auch im REP-Landesverband Rheinland-Pfalz - erhoben. Publikationsorgane
- 72 - Der Mitgliederbestand der NPD-Jugendorganisation "Junge Nationaldemokraten" (JN) lag Ende 1999 bundesweit bei ca. 350 (1998: ca. 400), im Landesverband Rheinland-Pfalz nach wie vor bei ca. 30 Personen. Publikationsorgane der NPD: "Deutsche Stimme" Auflage monatlich: ca. 10.000 Exemplare "NN aktuell" (früher "Deutsche Stimme extra") Auflage vierteljährlich: Auflagenzahl z.Zt. nicht bekannt Publikationsorgan der "Südwest-Echo" NPD Rheinland-Pfalz Auflage unregelmäßig: Höhe unbekannt 1.10 "Deutsche Volksunion" (DVU) Die von dem Münchener Verleger Dr. Gerhard FREY im Jahre 1987 gegründete Partei DVU ist mit rund 17.000 Mitgliedern die größte rechtsextremistische Organisation in Deutschland. Auch der DVU-Landesverband Rheinland-Pfalz stellt mit etwa 850 Mitgliedern nach wie vor die stärkste rechtsextremistische Personenvereinigung im Lande dar. Publikationsorgan: - "National-Zeitung" (NZ) Auflage wöchentlich: ca. 50.000 Exemplare 1.11 Partei "Die Republikaner" (REP) Als Folge der schlechten Wahlergebnisse der Partei bei den Wahlen zum Europäischen Parlament sowie den Landtagsund Kommunalwahlen ging die Mitgliederzahl der Partei weiter zurück und lag Ende 1999 bei ca. 14.000 (1998 ca. 15.000); im Landesverband Rheinland-Pfalz verfügte die Partei wie bereits Ende 1998 über ca. 600 Mitglieder. In der Partei werden Rücktrittsforderungen an den Parteivorsitzenden Dr. SCHLIERER laut und zur Abwendung künftiger Wahlschlappen Forderungen nach Bündnisgesprächen mit anderen rechten Parteien - so auch im REP-Landesverband Rheinland-Pfalz - erhoben. Publikationsorgane: - "DER neue REPUBLIKANER" Auflage monatlich: über 20.000 Exemplare
  • demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch
  • besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher
  • Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung
- 84 - 3. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, einen der in diesem Gesetz genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Für einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdrücklich unterstützt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluss handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie gegen Schutzgüter dieses Gesetzes unter Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder diese sonst in einer Weise bekämpfen, die geeignet ist, diese Schutzgüter erheblich zu beschädigen. (2) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, 2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, 4. die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, 5. die Unabhängigkeit der Gerichte, 6. der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft und 7. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. Teil 2 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde SS5 Beobachtungsaufgaben Die Verfassungsschutzbehörde beobachtet 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben, 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland für eine fremde Macht, 3. Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, und 4. Bestrebungen und Tätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) oder das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind, soweit tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht solcher Bestrebungen oder Tätigkeiten vorliegen. Die Beobachtung erfolgt durch gezielte und planmäßige Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen.
  • gespeicherte Daten sowie über den Zweck und die Rechtsgrundlage für deren Verarbeitung auf Antrag unentgeltlich Auskunft. Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich
  • Auffinden der personenbezogenen Daten mit angemessenem Aufwand ermöglichen. Ein Recht auf Akteneinsicht besteht nicht. (2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit
  • Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der ü- berwiegenden berechtigten Interessen Dritter geheimgehalten werden müssen
- 92 - nicht erforderlich sind, hat sie die Unterlagen zu vernichten. Die Vernichtung kann unterbleiben, wenn die Trennung von anderen personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich ist; in diesem Fall sind die personenbezogenen Daten zu sperren. SS 17 Minderjährigenschutz (1) Personenbezogene Daten über das Verhalten von Minderjährigen vor Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen nicht in Dateien im Sinne des SS 11 Abs. 1 Satz 2 und in zu ihrer Person geführten Akten gespeichert werden. (2) Über Minderjährige nach Vollendung des 14. Lebensjahres in Dateien im Sinne des SS 11 Abs. 1 Satz 2 oder in zu ihrer Person geführten Akten gespeicherte personenbezogene Daten sind nach Ablauf von zwei Jahren seit dem zuletzt erfassten Verhalten auf die Erforderlichkeit der Speicherung zu überprüfen und spätestens nach fünf Jahren zu löschen, es sei denn, nach Eintritt der Volljährigkeit sind weitere Erkenntnisse nach SS 5 angefallen. (3) Personenbezogene Daten über das Verhalten von Minderjährigen dürfen nach den Bestimmungen dieses Gesetzes übermittelt werden, solange die Voraussetzungen der Speicherung nach SS 11 erfüllt sind. Liegen diese Voraussetzungen nicht oder nicht mehr vor, ist eine Übermittlung nur zulässig, wenn sie zur Abwehr einer erheblichen Gefahr oder zur Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung erforderlich ist. (4) Personenbezogene Daten über das Verhalten von Minderjährigen vor Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen nach den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht an ausländische oder überoder zwischenstaatliche Stellen übermittelt werden. SS 18 Auskunft an Betroffene (1) Die Verfassungsschutzbehörde erteilt Betroffenen über zu ihrer Person in Akten und Dateien im Sinne des SS 11 Abs. 1 Satz 2 gespeicherte Daten sowie über den Zweck und die Rechtsgrundlage für deren Verarbeitung auf Antrag unentgeltlich Auskunft. Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und auf die empfangende Stelle bei Übermittlungen. Über personenbezogene Daten in nichtautomatisierten Dateien und Akten, die nicht zur Person von Betroffenen geführt werden, ist Auskunft nur zu erteilen, soweit Angaben gemacht werden, die ein Auffinden der personenbezogenen Daten mit angemessenem Aufwand ermöglichen. Ein Recht auf Akteneinsicht besteht nicht. (2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit 1. durch sie eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung zu besorgen ist, 2. durch sie Nachrichtenzugänge gefährdet sein können oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörde zu befürchten ist, 3. sie die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder 4. die Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der ü- berwiegenden berechtigten Interessen Dritter geheimgehalten werden müssen. Die Entscheidung trifft die Leiterin oder der Leiter der für den Verfassungsschutz zuständigen Abteilung des Ministeriums des Innern und für Sport oder hierzu besonders Beauftragte.
  • kann zur Anhörung bei der zuständigen Stelle mit einem Rechtsbeistand erscheinen. Die Anhörung hat schutzwürdige Interessen von Personen
  • Person, die dies betrifft, unter Hinweis auf die Rechtsgrundlage darüber zu unterrichten. (8) Absatz 7 gilt auch, wenn die Weiterbeschäftigung
- 100 - (4) Sollen Daten zur Ehefrau oder zum Ehemann oder zur Lebenspartnerin oder zum Lebenspartner erhoben oder soll eine dieser Personen in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen werden, gelten die Absätze 1 und 2 Satz 1, 2 und 4 und Absatz 3 entsprechend. Auf ein Gespräch mit der zuständigen Stelle gemäß Absatz 1 Satz 1 kann dabei verzichtet werden. (5) Auskunftsund Referenzpersonen sollen nur mit ihrem Einverständnis durch die betroffene Person in der Sicherheitserklärung nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 21 und 22 angegeben werden. (6) Die betroffene Person hat der zuständigen Stelle von sich aus Änderungen von Namen, Wohnsitzen und Staatsangehörigkeiten mitzuteilen. Mitteilungsbedürftig ist ferner jede Veränderung des Familienstandes, auch das Eingehen oder Beenden einer Lebenspartnerschaft. SS 20 Abs. 1 bleibt unberührt. (7) Liegen bei der betroffenen Person oder in der Person der Ehefrau oder des Ehemannes oder der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners tatsächliche Anhaltspunkte vor, die ein Sicherheitsrisiko begründen, so hat ihr die zuständige Stelle Gelegenheit zu geben, sich persönlich zu den erheblichen Tatsachen zu äußern. Sie kann zur Anhörung bei der zuständigen Stelle mit einem Rechtsbeistand erscheinen. Die Anhörung hat schutzwürdige Interessen von Personen, die im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung Angaben gemacht haben, zu berücksichtigen. Die Anhörung soll unterbleiben, wenn der zuständigen Stelle objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie einen erheblichen Nachteil für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines Landes zur Folge hätte, insbesondere bei Sicherheitsüberprüfungen der in SS 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 genannten Personen. Unterbleibt die Anhörung, ist die Person, die dies betrifft, unter Hinweis auf die Rechtsgrundlage darüber zu unterrichten. (8) Absatz 7 gilt auch, wenn die Weiterbeschäftigung in einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit abgelehnt werden soll. Abschnitt 2 Überprüfungsarten SS9 Arten der Sicherheitsüberprüfung (1) Entsprechend der vorgesehenen sicherheitsempfindlichen Tätigkeit wird eine 1. einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü 1) oder 2. erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2) oder 3. erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3) durchgeführt. (2) Ergibt sich bei der Sicherheitsüberprüfung eine sicherheitserhebliche Erkenntnis, kann die zuständige Stelle die nächsthöhere Art der Sicherheitsüberprüfung einleiten. Diese ist jedoch nur in dem Umfang durchzuführen, wie es zur Aufklärung der sicherheitserheblichen Erkenntnis erforderlich ist. SS 10 Einfache Sicherheitsüberprüfung (1) Die einfache Sicherheitsüberprüfung ist durchzuführen für Personen, die 1. Zugang zu VS-VERTRAULICH oder nach SS 2 Satz 1 Nr. 2 vergleichbar eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, soweit nicht SS 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Anwendung findet, 2. sonstige Tätigkeiten in Bereichen nach SS 2 Satz 1 Nr. 3 wahrnehmen sollen. Gleiches gilt in den übrigen gesetzlich vorgesehenen Fällen.
  • Sicherheitsüberprüfung gespeicherten Daten sowie über den Zweck und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung. (2) Soweit die Auskunft der zuständigen Stelle auch
  • Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen Dritter
  • werden; die Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend. Ein Recht auf Einsicht in die Sicherheitsüberprüfungsakte bei der mitwirkenden Behörde besteht
- 107 - (2) Die zuständige Stelle hat personenbezogene Daten grundsätzlich spätestens fünf Jahre nach dem Ausscheiden der betroffenen Person aus der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit zu löschen. Ist die betroffene Person verstorben, sind die personenbezogenen Daten innerhalb eines Jahres zu löschen. Nimmt die betroffene Person die sicherheitsempfindliche Tätigkeit nicht auf, sind die personenbezogenen Daten spätestens ein Jahr nach Beendigung der Sicherheitsüberprüfung zu löschen. (3) Die mitwirkende Behörde hat personenbezogene Daten nach Maßgabe des Absatzes 2 zu löschen. In den Fällen des SS 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 verlängert sich die in Absatz 2 Satz 3 genannte Frist um zwei Jahre. (4) Die Löschung personenbezogener Daten nach den Absätzen 2 und 3 unterbleibt, wenn abzusehen ist, dass die betroffene Person zu einem späteren Zeitpunkt mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut wird; in diesem Fall verlängern sich die in Absatz 2 Satz 1 und 3 und Absatz 3 genannten Fristen um höchstens fünf Jahre. Satz 1 Halbsatz 1 gilt entsprechend, solange ein Verfahren wegen der Nichtaufnahme der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit anhängig ist. (5) Für die Sperrung personenbezogener Daten gelten die Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes vom 5. Juli 1994 (GVBl. S. 293), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Juli 1996 (GVBl. S. 270), BS 204-1. SS 23 Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten (1) Auf schriftlichen Antrag erteilt die jeweilige Daten verarbeitende Stelle unentgeltlich Auskunft über die bei ihr zur anfragenden Person im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung gespeicherten Daten sowie über den Zweck und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung. (2) Soweit die Auskunft der zuständigen Stelle auch personenbezogene Daten umfasst, die sie an die mitwirkende Behörde übermittelt hat oder die ihr von dieser übermittelt worden sind, bedarf die Auskunftserteilung der vorherigen Zustimmung der mitwirkenden Behörde. Für die Versagung dieser Zustimmung durch die mitwirkende Behörde gilt Absatz 3 entsprechend. (3) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit 1. die Auskunft die ordnungsgemäße Erfüllung der in der Zuständigkeit der Daten verarbeitenden Stellen liegenden Aufgaben gefährden würde, 2. dies zu einer Gefährdung von Nachrichtenzugängen führen kann oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise der mitwirkenden Behörde zu befürchten ist, 3. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohle des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder 4. die Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen Dritter, geheim gehalten werden müssen. (4) Wird die Auskunft ganz oder teilweise nicht erteilt, bedarf dies gegenüber der anfragenden Person keiner Begründung, soweit dadurch der mit der Auskunftsverweigerung verfolgte Zweck gefährdet würde. In diesem Fall ist die anfragende Person darauf hinzuweisen, dass sie sich an die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden kann. Dieser oder diesem ist auf Verlangen der anfragenden Person Auskunft zu erteilen und Einsicht in alle Dateien und Unterlagen der Sicherheitsüberprüfung zu gewähren, soweit nicht die jeweils zuständige oberste Landesbehörde oder die zuständige oberste Aufsichtsbehörde im Einzelfall feststellt, dass dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet würde. Mitteilungen der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz an die anfragende Person dürfen den Zweck der Auskunftsverweigerung nicht gefährden und keine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Daten verarbeitenden Stelle zulassen. (5) Der anfragenden Person kann auf Antrag Einsicht in die Sicherheitsakte gewährt werden; die Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend. Ein Recht auf Einsicht in die Sicherheitsüberprüfungsakte bei der mitwirkenden Behörde besteht grundsätzlich nicht.
  • Kontrolle 13 5. Verfassungsschutz durch Aufklärung 14 1. Abschnitt Rechtsextremismus 1. Allgemeines 17 1.1 Merkmale des Rechtsextremismus 17 1.2 Entwicklung
4 Inhaltsverzeichnis Verfassungsschutz in Bayern Einführung 10 1. Gesetzliche Grundlagen 11 2. Aufgaben des Verfassungsschutzes 11 3. Informationsbeschaffung 12 4. Kontrolle 13 5. Verfassungsschutz durch Aufklärung 14 1. Abschnitt Rechtsextremismus 1. Allgemeines 17 1.1 Merkmale des Rechtsextremismus 17 1.2 Entwicklung 18 2. Die Republikaner (REP) 21 2.1 Ideologisch-politischer Standort 21 2.2 Wahlbeteiligung 23 2.3 Umstrittener Abgrenzungskurs 23 2.4 Organisation 26 2.5 Sonstige Aktivitäten 27 2.6 Verwaltungsgerichtsverfahren 28 3. Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 30 3.1 Ideologisch-politischer Standort 30 3.2 Organisation 34 3.3 Bündnispolitik 35 3.4 Sonstige Aktivitäten 36 3.5 Strafverfahren 38 3.6 Junge Nationaldemokraten (JN) 39 4. Deutsche Volksunion (DVU) 41 4.1 Ideologisch-politischer Standort 41 4.2 Organisation 45 4.3 Bündnispolitik 46 4.4 Teilnahme an Wahlen 47 4.5 Sonstige Aktivitäten 47 5. Neonazismus 48 5.1 Allgemeines 48 5.2 Verbotene Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei (FAP) . 50 5.3 Deutsche Nationalisten (DN) 51
  • Sicherheit des Bundes oder eines Landes. Freiheitliche Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist unter demokratische der freiheitlichen demokratischen Grundordnung eine
  • Grundordnung verstehen, die unter Ausschluß jeglicher Gewaltund Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach
  • Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, - die Volkssouveränität, - die Gewaltenteilung
  • Mehrparteienprinzip, - die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition
10 Einführung Verfassungsschutz in Bayern Einführung Wehrhafte Die Bundesrepublik Deutschland ist nach ihrer Verfassung eine wertDemokratie gebundene, wachsame und wehrhafte Demokratie. Der Staat kann gegen Bestrebungen, die freiheitliche demokratische Grundordnung abzuschaffen, die in der Verfassung vorgesehenen Abwehrmittel einsetzen, sei es durch ein Parteioder Vereinsverbot, sei es durch die Aberkennung demokratischer Grundrechte. Dies setzt voraus, daß er solche Bestrebungen oder Aktivitäten, die als "extremistisch" oder als "verfassungsfeindlich" bezeichnet werden - diese Begriffe sind gleichbedeutend -, erkennen kann. Hier setzt die Aufgabe des Verfassungsschutzes ein. Er dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie dem Schutz des Bestandes und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes. Freiheitliche Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist unter demokratische der freiheitlichen demokratischen Grundordnung eine Ordnung zu Grundordnung verstehen, die unter Ausschluß jeglicher Gewaltund Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser freiheitlichen demokratischen Grundordnung gehören mindestens: - die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, - die Volkssouveränität, - die Gewaltenteilung, - die Verantwortlichkeit der Regierung, - die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, - die Unabhängigkeit der Gerichte, - das Mehrparteienprinzip, - die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.
  • Verfassungsschutzes gemeinsam zu erfüllenden Aufgaben. Es ist zugleich Rechtsgrundlage für die Arbeit des Bundesamts für Verfassungsschutz. Neben diesem Bundesgesetz bestehen
  • wirkt das Landesamt für Verfassungsschutz u.a. bei Sicherheitsüberprüfungen mit. Rechtsgrundlage hierfür ist vom 1. April 1997 an das Bayerische Sicherheitsüberprüfungsgesetz
Einführung 11 1. Gesetzliche Grundlagen Die Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes sind gesetzRechtliche lieh genau festgelegt. Das Gesetz über die Zusammenarbeit des BunGrundlagen des und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz beschreibt die von Bund und Ländern auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes gemeinsam zu erfüllenden Aufgaben. Es ist zugleich Rechtsgrundlage für die Arbeit des Bundesamts für Verfassungsschutz. Neben diesem Bundesgesetz bestehen in allen Ländern eigene Verfassungsschutzgesetze. In Bayern regelt das im Anhang abgedruckte Bayerische Verfassungsschutzgesetz die Aufgaben und Befugnisse des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz, das seinen Sitz in München hat und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern unmittelbar nachgeordnet ist. Für das Landesamt wurden im Haushaltsplan 1996 insgesamt 424 Stellen für Beamte, Angestellte und Arbeiter ausgewiesen; das Haushaltsvolumen 1996 betrug 35,4 Millionen DM. 2. Aufgaben des Verfassungsschutzes Nach dem Bayerischen Verfassungsschutzgesetz hat das Landesamt Beobachtungsfür Verfassungsschutz im wesentlichen den Auftrag, auftrag - Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, - sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht (Sabotage und Spionage), - Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden und - Bestrebungen und Tätigkeiten der Organisierten Kriminalität zu beobachten. Darüber hinaus wirkt das Landesamt für Verfassungsschutz u.a. bei Sicherheitsüberprüfungen mit. Rechtsgrundlage hierfür ist vom 1. April 1997 an das Bayerische Sicherheitsüberprüfungsgesetz. Im Mittelpunkt der Beobachtung stehen Aktivitäten von extremistischen Organisationen. Dabei müssen zwangsläufig auch die handelnden Personen, die Mitglieder dieser Organisationen sind oder die
  • Rechtsextremismus Weitere Verlautbarungen im Parteiorgan "Der Republikaner" lassen fremdenfeindliche Tendenzen erkennen: "Millionen von soliden deutschen Bürgern haben es schlichtweg satt
  • antisemitische Tendenzen: "Als deutsche Patrioten behalten wir uns das Recht vor, auch jüdischen Verleumdungen und jüdischen Bevormundungen entgegenzutreten. Schluß
  • Basis zur Zusammenarbeit mit Vertretern anderer rechtsextremistischer Organisationen
22 Rechtsextremismus Weitere Verlautbarungen im Parteiorgan "Der Republikaner" lassen fremdenfeindliche Tendenzen erkennen: "Millionen von soliden deutschen Bürgern haben es schlichtweg satt, für Drückeberger und Faulenzer aus aller Herren Länder zu arbeiten." ("Der Republikaner" Nummer 3/1996) Antisemitismus Sichtbar werden auch antisemitische Tendenzen: "Als deutsche Patrioten behalten wir uns das Recht vor, auch jüdischen Verleumdungen und jüdischen Bevormundungen entgegenzutreten. Schluß mit der jüdischen Indoktrination deutschen Schuldbewußtseins zwecks finanzieller Ausbeutung." (Landesverband Thüringen, Grundsätze 01/96) Diffamierung Die Diffamierung demokratisch legitimierter Institutionen und Persodemokratischer nen offenbart eine Tendenz zur Ablehnung des Mehrparteienprinzips 'nstitutionen und des Grundsatzes der Chancengleichheit der Parteien: "Die Altparteien verwechseln Verfassungsschutz mit dem Schutz ihrer eigenen Privilegien. (...) Wo eine demokratische Opposition regierungsamtlich diffamiert wird, ist das Ende der Demokratie nicht mehr weit." (Wahl-Sonderausgabe Baden-Württemberg) "Die Auflösungsparteien CDU alias Zentrum, SPD, FDP alias DStP. PDS alias KPD/SED betreiben als Versager der Weimarer Republik und Umerzogene der Alliierten die grundgesetzwidrige Auflösung der Bundesrepublik Deutschland unter Herstellung eines Multikulti-Staatsmonsters ohne Deutsche Identität und ohne Deutsche Mark." (Landesverband Thüringen, Grundsätze 01/96) lückgang Insgesamt ist festzustellen, daß Aussagen mit erkennbar extremistiextremistischer scher Zielsetzung in den öffentlichen Verlautbarungen der REP quanÄußerungen titativ weiter abgenommen haben. Der neue Parteivorsitzende und der Landesverband Bayern sind darauf bedacht, keine Angriffsflächen zu bieten und die REP gegenüber potentiellen Interessenten und Sympathisanten als demokratische Partei darzustellen. Sie bemühen sich offiziell um den Ausschluß extremistischer Strömungen. Dieser Kurs ist nur zum Teil erfolgreich. Nach wie vor kommt es an der Basis zur Zusammenarbeit mit Vertretern anderer rechtsextremistischer Organisationen.
  • Rechtsextremismus das Ruhen der Mitgliedschaft an. Darüber hinaus beschloß er, beim zuständigen Landesschiedsgericht den Parteiausschluß wegen parteischädigenden Verhaltens zu beantragen
  • neuheidnischer Positionen republikanische Grundpositionen verlassen habe. Wallner kündigte rechtliche Schritte gegen die Ordnungsmaßnahmen an. Noch im Juli hatte der Bundesvorstand
  • exponierter Gegner des Parteivorsitzenden und Befürworter einer "Vereinigten Rechten" seiner Parteifunktion enthoben. Der bayerische Landesvorstand beantragte beim Landesschiedsgericht, den Jugendbeauftragten
  • Partei auszuschließen. Dieser hatte im Mai Sympathien für zwei rechtsextremistische Skinhead-Bands geäußert und damit gezeigt, daß sich Teile
  • Repräsentant eines "Freundeskreises Franz Schönhuber" für eine Kooperation des "rechten Lagers" eingetreten. 2.4 Organisation Dem neuen Parteivorsitzenden ist es gelungen
26 Rechtsextremismus das Ruhen der Mitgliedschaft an. Darüber hinaus beschloß er, beim zuständigen Landesschiedsgericht den Parteiausschluß wegen parteischädigenden Verhaltens zu beantragen, da Wallner durch dauernde Angriffe auf das Judentum und das Propagieren "völkischer" und neuheidnischer Positionen republikanische Grundpositionen verlassen habe. Wallner kündigte rechtliche Schritte gegen die Ordnungsmaßnahmen an. Noch im Juli hatte der Bundesvorstand die Entscheidung über ein vom Landesverband Bayern gegen Wallner angestrengtes Parteiausschlußverfahren vertagt. Mit der Amtsenthebung Wallners, der auf dem Bundesparteitag gegen Dr. Schlierer kandidiert hatte, wurde erneut ein exponierter Gegner des Parteivorsitzenden und Befürworter einer "Vereinigten Rechten" seiner Parteifunktion enthoben. Der bayerische Landesvorstand beantragte beim Landesschiedsgericht, den Jugendbeauftragten des REP-Bezirksverbands Mittelfranken aus der Partei auszuschließen. Dieser hatte im Mai Sympathien für zwei rechtsextremistische Skinhead-Bands geäußert und damit gezeigt, daß sich Teile der Partei weiterhin an extremistischen Leitbildern orientieren. Ferner beschloß der Landesvorstand die Einleitung von Ordnungsmaßnahmen gegen den Vorsitzenden des REP-Kreisverbands Weißenburg-Gunzenhausen, der zu zwei Buchvorstellungen des ehemaligen REP-Bundesvorsitzenden Schönhuber eingeladen und für "überparteiliche Gemeinschaftsinitiativen" geworben hatte. Außerdem war er als Repräsentant eines "Freundeskreises Franz Schönhuber" für eine Kooperation des "rechten Lagers" eingetreten. 2.4 Organisation Dem neuen Parteivorsitzenden ist es gelungen, den Abwärtstrend der lundespartei REP zu stoppen. Dies spiegelt sich in einer stabilisierten Mitgliederzahl, der verbesserten Finanzsituation und einem Nachlassen interner Querelen und Richtungskämpfe wider. Die Partei zählte Ende 1996 bundesweit rund 15.000 (1995: 16.000) Mitglieder in 16 Landesverbänden. Die Schwerpunkte liegen in Süddeutschland und in Nordrhein-Westfalen. Bundesvorsitzender ist seit Dezember 1994 Dr. Rolf Schlierer. Seine Stellvertreter sind Bernd Bernhard, Ursula Winkelsett, Christian Käs, Johann Gärtner und Hans Hirzel. andesverband Der Landesverband Bayern gliedert sich wie im Vorjahr in acht Bayern Bezirksverbände, die in rund 85 Kreisund etwa 290 Ortsverbände
  • Rechtsextremismus 29 nen Überprüfung könne nicht festgestellt werden, daß es sich bei den angegriffenen Äußerungen um nicht der Wahrheit entsprechende
  • einzelne Parteimitglieder sowohl nach innen als auch nach außen rechtsextremistische Positionen vertreten würden. Die gegen den Beschluß eingereichte Beschwerde wurde
  • reichten sie nicht aus, um eine andere Bewertung zu rechtfertigen. Das Gericht habe dabei auch Erkenntnisse aus anderen Landesverbänden
  • sich um eine politische und nicht etwa um eine rechtliche Wertung handle. Auch über die deswegen am 20. Oktober erhobene
Rechtsextremismus 29 nen Überprüfung könne nicht festgestellt werden, daß es sich bei den angegriffenen Äußerungen um nicht der Wahrheit entsprechende Tatsachenbehauptungen oder ehrverletzende Werturteile handele. Vielmehr spreche eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür, daß einzelne Parteimitglieder sowohl nach innen als auch nach außen rechtsextremistische Positionen vertreten würden. Die gegen den Beschluß eingereichte Beschwerde wurde vom Oberverwaltungsgericht Münster verworfen. Desgleichen wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 17. Juni eine Beschwerde des REP-Landesverbands Bayern gegen einen Beschluß des Verwaltungsgerichts München zurück. Das Gericht hatte am 18. Dezember 1995 einen Antrag der REP abgelehnt, dem Freistaat Bayern im Wege der einstweiligen Anordnung zu untersagen, die Partei im Verfassungsschutzbericht 1994 als verfassungsfeindlich zu bezeichnen und den Bericht zu verbreiten. Zuvor hatte auch das Bremer Verwaltungsgericht am 30. Mai einen entsprechenden Eilantrag zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht München lehnte mit Beschluß vom 7. Oktober einen Eilantrag des REP-Landesverbands Bayern ab, dem Freistaat Bayern durch einstweilige Anordnung zu untersagen, ihn im "Verfassungsschutzbericht Bayern 1995" als extremistisch zu bezeichnen. Dazu erklärte das Gericht, die Bemühungen des Landesvorstands, gegen extremistische Bestrebungen vorzugehen, seien zwar grundsätzlich positiv zu bewerten. Da sie jedoch nicht konsequent durchgesetzt würden, reichten sie nicht aus, um eine andere Bewertung zu rechtfertigen. Das Gericht habe dabei auch Erkenntnisse aus anderen Landesverbänden und dem Bundesverband berücksichtigt. Gegen den Beschluß legte der Landesverband Bayern Beschwerde ein. Das mit Klage vom 7. April eingeleitete Hauptsacheverfahren ist noch beim Verwaltungsgericht München anhängig. Mit einem weiteren Eilantrag versuchte der Landesverband Bayern, die Weiterverbreitung der "Verfassungsschutzinformationen Bayern, 1. Halbjahr 1996" zu verhindern bzw. den Freistaat Bayern zu einem Hinweis zu verpflichten, daß es sich um eine politische und nicht etwa um eine rechtliche Wertung handle. Auch über die deswegen am 20. Oktober erhobene Klage ist noch nicht entschieden. Zwei beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängige Normenkontrollanträge wenden sich gegen die Bekanntmachung der Staatsregierung zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst betreffend die
  • Rechtsextremismus 31 NPD versucht, ihre für Rechtsextremisten charak- / i ä g S f c ^ ^ teristische Ablehnung alles Andersartigen, hinter
  • seiner Erscheinungen" zu rechtfertigen. Sie präsentiert ~~'~~~*--'-:sz sich dabei als Gegnerin des "Dogmas von der angeblichen Gleichheit aller Menschen
Rechtsextremismus 31 NPD versucht, ihre für Rechtsextremisten charak- / i ä g S f c ^ ^ teristische Ablehnung alles Andersartigen, hinter : f j n f f i j i l l K SS S , l | p ( B | ^ ^ der sich die Überzeugung von der Höherwertig'W*LMJ1 :-,-*<- P Ö S w K K keit der eigenen Rasse und Nation verbirgt, un- ; ^ ^ ^ ^ ^ B S p S ^ ^ ^ ^ ^ ^ s ter Berufung auf die "Vielfalt des Lebens und ; - c a m ^ l i a3m^ S ^ I ^ ^ ^ Ä S S Ä : seiner Erscheinungen" zu rechtfertigen. Sie präsentiert ~~'~~~*--'-:sz sich dabei als Gegnerin des "Dogmas von der angeblichen Gleichheit aller Menschen" und fordert "eine neue Ordnung mit einem lebensrichtigen Menschenbild". Diese Grundeinstellung läuft auf eine mit Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes unvereinbare Rassendiskriminierung hinaus. Dementsprechend behandelt die Partei das Ausländerund Asylantenproblem vorwiegend unter dem Gesichtspunkt der "Überfremdung" und vertritt die Auffassung, die "Zwangsgermanisierung" der hier lebenden Ausländer bedrohe die "deutsche Volkssubstanz": "Es ist für unser Volk lebensbedrohlich, daß die in Bonn durch Einwanderungsförderung die Zerstörung unseres Volkes vorantreiben. (...) Wir sind gegen den Rassismus der Umvolkung und damit der Auslöschung der Deutschen." ("Oberpfälzer Stimme" Ausgabe Februar/März 1996) "Das multiethnisch überfremdete Vielvölkergulasch zerstört die Kulturen und den Frieden, die Freiheit und die Würde des Menschen." ("Deutsche Stimme" Ausgabe 7-96) "Nur eine starke NPD ist Garant dafür, daß die Überfremdung Deutschlands beendet wird, daß Deutschland das Land der Deutschen bleibt." (Flugblatt "Wer wir sind - was wir wollen") Nationalistische Bestrebungen kamen insbesondere in der Agitation Agitation gegen gegen die europäische Einigung zum Ausdruck: die EU "Maastricht ... ist der Versailler-Vertrag ohne Krieg - d.h. eine Dauerschröpfung der Deutschen." ("Oberpfälzer Stimme" Ausgabe Februar/März 1996) "Die NPD fordert eine nationale Politik, die nicht die Interessen der US-Regierung bzw. fremder Staaten im Rahmen einer Europäischen Union vertritt ... Die NPD fordert daher auch die unverzügliche Aufkündigung von Mitgliedschaften in räumfremden Bündnissen wie NATO und EU, da diese einzig und allein mit dem Ziel geschlossen wurden, die Herrschaft des Kapitals zu Lasten der Völker zu stabilisieren." (Flugblatt "Wer wir sind - was wir wollen")
  • Rechtsextremismus genannt, Nationale Info-Telefone und Mailboxen aufgelistet und auf weitere Beiträge zum Thema "Nationalismus im Internet" verwiesen. Unter
  • koordinieren, Schulungen durchführen und die fortschreitende informationelle Vernetzung der rechtsextremistischen Szene fördern. ProgrammAuf einem außerordentlichen Bundesparteitag am 778. Dezember
38 Rechtsextremismus genannt, Nationale Info-Telefone und Mailboxen aufgelistet und auf weitere Beiträge zum Thema "Nationalismus im Internet" verwiesen. Unter dem Schlagwort "Bündnis Deutschland" ruft die NPD alle nationalen Kräfte in Bayern zur Bildung einer neuen nationalen Fundamentalopposition gegen eine "terroristische Staatsmacht" auf. Die Machthaber seien entschlossen, eine deutsch-nationale Wahlpartei mit allen, auch kriminellen und verfassungswidrigen Mitteln, zu verhindern. Auf Einladung der NPD fand am 20./21. Juli in Augsburg ein "Nationaler Internet-Kongreß" unter dem Motto "Zusammenarbeit und Vernetzung der an moderner Informationstechnik beteiligten nationalen Gruppen" statt. Daran beteiligten sich auch Betreiber mehrerer Mailboxen des Thule-Netzes. Ein anschließend gegründeter NPD-Arbeitskreis "Internet" soll nationale Internet-Projekte koordinieren, Schulungen durchführen und die fortschreitende informationelle Vernetzung der rechtsextremistischen Szene fördern. ProgrammAuf einem außerordentlichen Bundesparteitag am 778. Dezember bei Parteitag Bremen verabschiedeten die Delegierten ein neues Parteiprogramm mit "richtigen Antworten auf die Fragen der Zeit". Es wendet sich auf der Grundlage eines "lebensrichtigen" Menschenbildes gegen "multiethnische Exzesse", "Fremdherrschaft" und "Überfremdung". Eine Abkehr von extremistischen Positionen ist nicht erkennbar. 3.5 Strafverfahren Das Amtsgericht Stuttgart verurteilte den stellvertretenden NPD-Bundesvorsitzenden am 27. März wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten mit Bewährung. Deckert hatte das Präsidiumsmitglied des Zentralrats der Juden in Deutschland Michel Friedman im Mai 1994 in einem Offenen Brief als "jüdischen Hochkommissar" bezeichnet und ihn aufgefordert, Deutschland zu verlassen und nach Israel zu gehen, wo er als Jude hingehöre. Am 21. Juni verhängte das Amtsgericht Weinheim/Baden-Württemberg gegen Deckert eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten ohne Bewährung wegen Beihilfe zur Volksverhetzung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und Beleidigung. Der Angeklagte hatte 1990 in Weinheim eine Veranstaltung mit dem britischen Revisionisten David Irving organisiert, der in seiner Rede den Holocaust als "Legende" und als Mittel bezeichnete, vom deutschen
  • Rechtsextremismus Wie im Vorjahr konzentrierte sich die DVU verstärkt auf Kritik an der NS-Apologie "extrem einseitigen Vergangenheitsbewältigung". Dabei versuchte
  • Juden rein. Deutscbe^vffin muft \ Politik des NS-Unrechtsstaats. Rechtfer- H " * * ^ J\eO'W^J*jJ,ng*uoiodegl5*(tm) \ tigung
  • sich als Asylbewerber registrieren und verlängern unter Ausschöpfung aller Rechtsmittel ihren Aufenthalt in Deutschland um viele Jahre, wobei immer öfters
42 Rechtsextremismus Wie im Vorjahr konzentrierte sich die DVU verstärkt auf Kritik an der NS-Apologie "extrem einseitigen Vergangenheitsbewältigung". Dabei versuchte die Partei, die Einmaligkeit des Holocaust durch Hinweise auf "Völkermorde der Geschichte" zu relativieren und das Gedenken an die NS-Opfer herabzusetzen: "Alle Schuld soll auf deutscher Seite liegen und die - unzweifelhaft entsetzliche - NS-Judenverfolgung wird zum .schlimmsten Verbrechen der Weltgeschichte' erklärt. Die Ausrottung unzähliger Völker, die einst für immer verschwanden, ist demgegenüber offenbar keiner Erwähnung wert." (DNZ vom 20. September) "Das geltende Gesinnungsstrafrecht jedenfalls behindert die wissenschaftliche Forschung von Historikern, die praktisch bei dieser Thematik mit einem Fuß im Gefängnis stehen." (DNZ und DWZ vom 29. März) "Die Mahnmalmanie in Deutschland wird immer grotesker. (...) Am Ende werden womöglich noch das Geburtshaus eines jeden einzelnen KZ-Häftlings sowie Kindergarten und Schule, die er besucht hat, zum Mahnmal ausgebaut." (DNZ vom 30. August) Diese ständige Relativierung dient nicht der Jüdische Holocaust-Fälschungen? historischen Wahrheitsfindung, sondern ergibt W i d e r l e g t e K Z - B e h a u p t u n g e n ESSB in der Gesamtschau eine systematische VerNationaUJ^Lung harmlosung der menschenverachtenden Juden rein. Deutscbe^vffin muft \ Politik des NS-Unrechtsstaats. Rechtfer- H " * * ^ J\eO'W^J*jJ,ng*uoiodegl5*(tm) \ tigung soll angeblich das deutsche Volk in wirklichkeit aber die S2^^Ä*tt^lAtÄUl^\ ' NS-Dikta- ^ ! 5 " s i " " * ' " . ^ Ä M t U W f t l Volk, in Wirklichkeit aber die NS-Dikta- ^ t H f h t U ) " " ^ ' ^ ""^ tur erfahren Die rassistisch unterlegte Agitation he,l li,l , " . l!^-BöC * ' "' der ^VU erweckt den Eindruck, auslän--*"" dische Zuwanderer seien - mit Ausnahme der Ausund Rassismus Übersiedler - durchwegs Asylbetrüger, Kriminelle und Schmarotzer: "Die meisten der illegal einreisenden Ausländer tauchen in Großstädten unter, wo sie nicht selten im Drogengeschäft ihre Schulden bei den Schleuserbanden abarbeiten. (...) Wieder andere lassen sich als Asylbewerber registrieren und verlängern unter Ausschöpfung aller Rechtsmittel ihren Aufenthalt in Deutschland um viele Jahre, wobei immer öfters Betrüger gefaßt werden, die mit gefälschten Papieren in verschiedenen
  • Rechtsextremismus teivorsitzenden ermöglicht es Dr. Frey, den Kurs der Partei nicht nur inhaltlich, sondern auch personell zu bestimmen. 4.3 Bündnispolitik
  • Unter der Überschrift "Einheit der Rechten" hieß es in der DNZ und DWZ vom 21. Juni, der DVU-Vorsitzende habe
  • Bereitschaft der Partei bekräftigt, mit allen "demokratischen nationalen Rechten" zusammenzuarbeiten. Das Gegeneinander im eigenen Lager müsse endlich überwunden werden
  • führen würden, sowie gegenüber chronischen Querulanten, die schon sämtliche Rechtsparteien durchlaufen und überall nur Schaden angerichtet hätten; diese würden zwar
  • rechte Einheit" lauthals verkünden, in Wahrheit aber nur sabotieren. Desinteresse an Das Angebot der DVU richtete sich vor allem
  • auch bislang kein ernsthaftes Interesse an einer Zusammenarbeit des "rechten Lagers", in dem er nicht alleiniger "Führer" sein könnte. Kontakte
46 Rechtsextremismus teivorsitzenden ermöglicht es Dr. Frey, den Kurs der Partei nicht nur inhaltlich, sondern auch personell zu bestimmen. 4.3 Bündnispolitik Unter der Überschrift "Einheit der Rechten" hieß es in der DNZ und DWZ vom 21. Juni, der DVU-Vorsitzende habe die Bereitschaft der Partei bekräftigt, mit allen "demokratischen nationalen Rechten" zusammenzuarbeiten. Das Gegeneinander im eigenen Lager müsse endlich überwunden werden. Die Mitglieder und Anhänger aller Gruppierungen müßten intern auf eine sinnvolle Zusammenarbeit drängen. Trennungslinien seien zu ziehen gegenüber "NS-Zirkeln", die zu Kriminalisierung und Verbot führen würden, sowie gegenüber chronischen Querulanten, die schon sämtliche Rechtsparteien durchlaufen und überall nur Schaden angerichtet hätten; diese würden zwar die "rechte Einheit" lauthals verkünden, in Wahrheit aber nur sabotieren. Desinteresse an Das Angebot der DVU richtete sich vor allem an REP und NPD. Mit Einigungsbestredem Hinweis auf "chronische Querulanten" schloß es eine Zusambungen menarbeit mit der Deutschen Liga für Volk und Heimat (DLVH) aus. Diese Initiative bedeutete indes keinen Kurswechsel, sondern diente - vor dem Hintergrund der 1998 anstehenden Bundestagswahl - wohl eher der Beruhigung der eigenen Klientel. Zugleich zielte sie auf unzufriedene Mitglieder und Wähler der REP, die Dr. Schlierers Abgrenzungskurs nicht mittragen. Dr. Frey muß nicht befürchten, von den REP beim Wort genommen zu werden. Er hatte auch bislang kein ernsthaftes Interesse an einer Zusammenarbeit des "rechten Lagers", in dem er nicht alleiniger "Führer" sein könnte. Kontakte nach Die seit 1992 bestehenden Kontakte zum Vorsitzenden der "Liberallußland demokratischen Partei Rußlands" (LDPR) Wladimir Schirinowskij wurden nicht weiter intensiviert. Bei der Feier von Schirinowskijs 50. Geburtstag am 25. April in Moskau trat Dr. Frey als Redner auf und überreichte dem LDPR-Vorsitzenden den mit 10.000 DM dotierten "Deutsch-russischen Freundschaftspreis der Deutschen National-Zeitung". Die Preisverleihung sollte bereits 1994 bzw. 1995 bei der alljährlichen DVU-Großkundgebung in Passau stattfinden; sie mußte damals wegen der gegen Schirinowskij verhängten Einreiseverbote entfallen. Schirinowskijs Beziehungen zur DVU beschränkten sich 1996 auf einige in der DNZ und DWZ veröffentlichte Beiträge sowie auf ein Grußwort zur Passauer Großkundgebung.
  • Rechtsextremismus 49 nis zur Ideologie des Nationalsozialismus darstellen und auf die Errichtung eines vom Führerprinzip bestimmten autoritären bzw. totalitären Staates
  • noch VorstandsKameradschafte Positionen. Anführer ist meist ein besonders aktiver Rechtsextremist, der es versteht, seinen Gefolgsleuten die den ideologischen Zusammenhalt stärkenden
Rechtsextremismus 49 nis zur Ideologie des Nationalsozialismus darstellen und auf die Errichtung eines vom Führerprinzip bestimmten autoritären bzw. totalitären Staates gerichtet sind. Die Agitation der Neonazis richtet sich insbesondere gegen die vom Agitationsschwe Grundgesetz (Art. 1, 3 und 20) garantierte Menschenwürde, den punkte Gleichheitsgrundsatz und das Demokratieprinzip. Sie umfaßt vor allem Bestrebungen zur Wiedereinführung des NS-Systems, unverhohlenen Antisemitismus und sonstigen Rassismus, Verharmlosung und Leugnung der NS-Verbrechen sowie Verherrlichung von Institutionen und Personen der Hitler-Diktatur. Einen Schwerpunkt neonazistischer Aktivitäten bilden seit Jahren die maßgeblich von Neonazis getragenen Veranstaltungen zum Gedenken an den 1987 verstorbenen "Stellvertreter des Führers" Rudolf Heß. Dabei zeigte sich, daß die Mobilisierungsfähigkeit der Szene im Vergleich zu früheren Jahren nicht wesentlich zurückgegangen ist. Nach wie vor findet in neonazistischen Kreisen eine Diskussion über militante Verhaltensweisen statt. Daneben kursieren Anleitungen zum Bombenbau und zu terroristischen Handlungen, wie z.B. die Schriftenreihe "Eine Bewegung in Waffen". Mailbox-Verbundsysteme und das Internet enthalten verschiedene Nachrichtenbretter mit Instruktionen zur Herstellung von Sprengstoffen und Sprengkörpern. Bei Durchsuchungen wurden ferner wiederholt Waffen und Sprengstoff gefunden. Gleichwohl gibt es keine Hinweise auf terroristische Strukturen. Die Zahl der Neonazis in Bayern betrug Ende 1996 rund 160 (1995: 110); davon gehören etwa 85 (1995: 65) neonazistischen Organisationen an. Diese Zunahme beruht u.a. auf einem verbesserten Erkenntnisstand und ist daher kaum sicherheitsrelevant. Mit den als Defensivreaktion auf den zunehmenden staatlichen Verfolgungsdruck (Organisationsverbote, Verbote von Veranstaltungen, Strafurteile) gegründeten regionalen Zusammenschlüssen ist es den Neonazis nicht gelungen, neue schlagkräftige Strukturen zu bilden und sich der Beobachtung zu entziehen. In diesen sogenannten KameradRegionale Schäften gibt es weder eine formelle Mitgliedschaft noch VorstandsKameradschafte Positionen. Anführer ist meist ein besonders aktiver Rechtsextremist, der es versteht, seinen Gefolgsleuten die den ideologischen Zusammenhalt stärkenden "Feindbilder" zu vermitteln. In Bayern sind derartige themenund aktionsbezogene regionale Zusammenschlüsse u.a. in Deggendorf, Freising, München, Neu-Ulm, Nürnberg, Strau-
  • Rechtsextremismus bing sowie im Raum Passau und Rottal-Inn bekannt. Eine kontinuierliche Vernetzung hat bisher nicht stattgefunden; die einzelnen Gruppen
  • bestrebt, die Jungen Nationaldemokraten (JN) als Scharnier zwischen dem rechtsextremistischen Parteienspektrum und der neonazistischen Szene zu nutzen. Damit versuchen
50 Rechtsextremismus bing sowie im Raum Passau und Rottal-Inn bekannt. Eine kontinuierliche Vernetzung hat bisher nicht stattgefunden; die einzelnen Gruppen agieren weitgehend isoliert. Einige führende Neonazis sind daneben zunehmend bestrebt, die Jungen Nationaldemokraten (JN) als Scharnier zwischen dem rechtsextremistischen Parteienspektrum und der neonazistischen Szene zu nutzen. Damit versuchen sie, sich auch eine legale Aktionsplattform unter dem Deckmantel einer nicht verbotenen Partei zu schaffen. Aufmerksamer Beobachtung bedarf ein im Umfeld von Neonazis und Skinheads entstandenes Potential von rund 250 Jugendlichen, die offenbar mit neonazistischem Gedankengut sympathisieren, ohne sich organisatorisch zu binden. Die ursprüngliche Erwartung, daß sich die Anti-Antifa-Bewegung als < ti-Antifamaßgeblich eigenständige Mobilisierungskampagne entwickeln werde, Bewegung hat sich nur teilweise bestätigt. Namhafte Neonazis stellen das bisherige "Anti-Antifa-Konzept" in Frage und propagieren einen "systemfeindlichen progressiven Nationalismus". Zwar gibt es weiterhin Hinweise auf die Ausspähung und Sammlung von Namen und Daten politischer Gegner sowie die Gründung örtlicher "Anti-Antifa"-Gruppen, die Tendenz ist jedoch rückläufig. Insbesondere die Strafverfolgungsmaßnahmen gegen die Verfasser von "Anti-Antifa"-Publikationen, aber auch der Rückzug ehemals führender neonazistischer Aktivisten aus der politischen Tätigkeit haben sich allem Anschein nach lähmend ausgewirkt. In Bayern gibt es keine Anzeichen für eine handlungsfähige Anti-Antifa-Bewegung, wie sie etwa in den neuen Ländern existiert. Die organisatorischen Strukturen sind nur schwach ausgeprägt. Einige Aktivisten in Nordbayern unterhalten Kontakte zu Gesinnungsgenossen der relativ starken Anti-Antifa-Bewegung in Thüringen. 5.2 Verbotene Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei (FAP) Derzeit gibt es keine Anzeichen für eine Fortführung der FAP oder den Aufbau einer Nachfolgeorganisation. Offenbar haben sich die ehemaligen FAP-Funktionäre inzwischen mit der Auflösung der FAP abgefunden, wie nicht zuletzt auch die Rücknahme der Klage gegen die Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern vom 22. Februar 1995 zeigt. Sie sind aber nicht gewillt, ihre neonazistischen Aktivitäten einzustellen. So ist der ehemalige FAP-Vorsitzende
  • Rechtsextremismus 75 11. Übersicht über erwähnenswerte rechtsextremistische Organisationen und Verlage sowie deren wesentliche Presseerzeugnisse Organisation (einschließlich Mitglieder Ende 1996 Publikationen
  • Frankfurt am Main Die Deutsche Freiheitsbewegung e.V. (DDF) Funktionärsgruppe Recht und Wahrheit 01.04.1983, Kaufbeuren zweimonatlich, 2.000 Kameradschaft Franken 20 Nürnberg
Rechtsextremismus 75 11. Übersicht über erwähnenswerte rechtsextremistische Organisationen und Verlage sowie deren wesentliche Presseerzeugnisse Organisation (einschließlich Mitglieder Ende 1996 Publikationen (einschließlich Gründungsdatum und Sitz) Bayern Deutschland Erscheinungsweise u. Auflage) 1. Parteien einschließlich integrierter Vereinigungen Die Republikaner (REP) 4.000 15.000 Der Republikaner 26.11.1983, Berlin monatlich, 22.000 Nationaldemokratische Partei 650 3.500 Deutsche Stimme Deutschlands (NPD) monatlich, 35.000. 28.11.1964, Stuttgart Bayern-Stimme unregelmäßig, 1.500 Junge Nationaldemokraten (JN) 55 200 Einheit und Kampf 1969, Stade unregelmäßig, 2.800 Der Aktivist unregelmäßig, 1.000 Nationaldemokratischer HochschulFunktionärsgruppe Vorderste Front bund (NHB) jährlich, 1.000 1967, Nürnberg Deutsche Volksunion (DVU) 1.800 15.000 (Publizistische Sprachrohre: 05.03.1987, München siehe DSZ-Verlag) Deutsche Volksunion e.V. einschließ(siehe DVU) lich Aktionsgemeinschaften 16.01.1971, München 2. Neonazistische Organisationen Hilfsorganisation für nationale 70 300 Nachrichten der HNG politische Gefangene und deren monatlich, 450 Angehörige e.V. (HNG) 02.07.1979, Frankfurt am Main Die Deutsche Freiheitsbewegung e.V. (DDF) Funktionärsgruppe Recht und Wahrheit 01.04.1983, Kaufbeuren zweimonatlich, 2.000 Kameradschaft Franken 20 Nürnberg Bund Frankenland Funktionärsgruppe Dezember 1991, Würzburg NSDAP-Auslandsund Aufbauorganisation NS Kampfruf (NSDAP-AO) unregelmäßig, 2.000 1972, Lincoln/USA, Stützpunkte im Bundesgebiet

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