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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • gegen die verfassungsmäßige Ordnung, insbesondere gegen das Demokratieund das Rechtsstaatsprinzip. Er verstieß gegen den Gedanken der Völ25 Wesentliche Grundlagen
  • Verhaltensweisen Mohammeds (Sunna) und die übereinstimmenden Deutungen der islamischen Rechtsund Gottesgelehrten (Ulema
- 65 - sene Vereinsverbot sich auch auf diese Teilorganisation erstreckt. Das Vereinsvermögen wurde beschlagnahmt und eingezogen. Gegen die Verbotsverfügungen ist mittlerweile Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht erhoben worden. Der "Kalifatsstaat" strebte unter der Führung seines selbsternannten "Emir der Gläubigen und Kalif der Muslime", Metin KAPLAN, die Beseitigung des laizistischen türkischen Staatsgefüges sowie die Einführung einer islamischen Ordnung auf der Grundlage der Scharia25 an. Endziel war die Weltherrschaft des Islam unter der Führung eines einzigen "Kalifen". Dabei verstand sich der "Kalifatsstaat" als Wiederbelebung des durch Mustafa Kemal Pascha (Atatürk) 1924 in der Türkei abgeschafften "Kalifats". Es handelt sich nach dem Selbstverständnis seiner Anhänger nicht um einen Staat im Exil oder einen "Phantomstaat", sondern um ein real existierendes Staatsgebilde mit der Hauptstadt Istanbul. Allerdings gingen die Aktivitäten "vorübergehend" von der derzeit faktischen "Hauptstadt" Köln aus, da das Staatsgebiet nach den Vorstellungen der Mitglieder des "Kalifatsstaates" von der türkischen Regierung "besetzt" sei. Als Mittel zur "Wiederbelebung" des "Kalifatsstaates" wurde seit 1996 der "Dschihad" (hier im Sinn von "Heiligem Krieg") bzw. der "Befreiungskampf" durch die "Soldaten und Generalstabsmitglieder des Kalifatsstaates", erforderlichenfalls unter Einsatz des "Schwertes" und unter Inkaufnahme des Todes, propagiert. Der "Kalifatsstaat" richtete sich in kämpferisch-aggressiver Weise gegen die verfassungsmäßige Ordnung, insbesondere gegen das Demokratieund das Rechtsstaatsprinzip. Er verstieß gegen den Gedanken der Völ25 Wesentliche Grundlagen der Scharia sind der Koran, die überlieferten Verhaltensweisen Mohammeds (Sunna) und die übereinstimmenden Deutungen der islamischen Rechtsund Gottesgelehrten (Ulema).
  • Volksbefreiungspartei-Front" (DHKP-C) und "Türkische Volksbefreiungspartei/-Front - Revolutionäre Linke" (THKP/-C - Devrimci Sol) Die in Deutschland seit August
  • verbotenen türkischen linksextremistischen Organisationen DHKP-C und THKP/-C - Devrimci Sol streben nach wie vor die gewaltsame Zerschlagung des türkischen
  • Europa war der Hungerstreik von einer breiten Solidaritätskampagne türkischer Linksextremisten - insbesondere von der DHKP-C - begleitet worden. In einer Vielzahl
- 69 - 3.4 "Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front" (DHKP-C) und "Türkische Volksbefreiungspartei/-Front - Revolutionäre Linke" (THKP/-C - Devrimci Sol) Die in Deutschland seit August 1998 verbotenen türkischen linksextremistischen Organisationen DHKP-C und THKP/-C - Devrimci Sol streben nach wie vor die gewaltsame Zerschlagung des türkischen Staatsund Gesellschaftsgefüges und die Errichtung einer klassenlosen Gesellschaft auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus an. In Europa versucht die DHKP-C ein Anhängerpotential für diese Ziele zu gewinnen. Im Mittelpunkt ihrer Aktivitäten im Berichtszeitraum stand die Kampagne gegen die "Isolationshaftanstalten für politische Gefangene in der Türkei". Aus Protest gegen die Einführung kleinerer Haftzellen hatten mehrere hundert Gefangene in türkischen Strafanstalten bereits im Oktober 2000 einen Hungerstreik mit anschließendem Todesfasten begonnen. Im Dezember 2000 hatten türkische Sicherheitskräfte versucht, die Hungerstreiks gewaltsam zu beenden. Bei der Erstürmung von etwa 20 Gefängnissen waren 28 Häftlinge und zwei Sicherheitsbeamte ums Leben gekommen. In Europa war der Hungerstreik von einer breiten Solidaritätskampagne türkischer Linksextremisten - insbesondere von der DHKP-C - begleitet worden. In einer Vielzahl überwiegend kleinerer Protestkundgebungen im gesamten Bundesgebiet richtete sich der Aktionismus insbesondere gegen Medieneinrichtungen, diplomatische Vertretungen, Büros deutscher Parteien oder Flughäfen. So versammelten sich am 28. April 2001 in Mainz auf dem Gelände des ZDF ca. 30 Personen, überwiegend türkischer Nationalität, und übergaben einem Mitarbeiter der Nachrichtenredaktion eine Resolution. Auf mitgeführten Transparenten wurde der Hungerstreik in der Türkei thematisiert. Die Aktion verlief friedlich.
  • Grundlage für das Geheimschutzverfahren in der Wirtschaft ist die rechtsverbindliche Anerkennung der in dem "Handbuch für den Geheimschutz
  • pfälzische Sicherheitsüberprüfungsgesetz sowohl erforderlich war als auch zu mehr Rechtssicherheit für die beteiligten Personen und Behörden geführt hat. Die durch
- 87 - hochsensiblen Wissenschaftsoder Verteidigungsbereich, an Wirtschaftsunternehmen vergeben. Zuständig für die Überprüfung ist dann das Ministerium, aus dessen Zuständigkeitsbereich heraus der Auftrag vergeben wird. Das Verfahren der Sicherheitsüberprüfung unterscheidet sich nur unwesentlich von dem für Bedienstete öffentlicher Stellen. Es gelten allerdings Sonderregelungen für die nicht öffentliche Stelle, bei der die betroffene Person beschäftigt ist, insbesondere hinsichtlich des geringeren Umfangs der Datenverarbeitung. Grundlage für das Geheimschutzverfahren in der Wirtschaft ist die rechtsverbindliche Anerkennung der in dem "Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch)" festgelegten Regeln. Dies umfasst neben den geschilderten Erfordernissen des personellen Geheimschutzes sämtliche Maßnahmen zur Schaffung, Aufrechterhaltung und Abwicklung geheimhaltungsbedüftiger Angelegenheiten (Verschlusssachen). Rückblickend ist festzustellen, dass das moderne rheinland-pfälzische Sicherheitsüberprüfungsgesetz sowohl erforderlich war als auch zu mehr Rechtssicherheit für die beteiligten Personen und Behörden geführt hat. Die durch die Terroranschläge des 11. September ausgelösten staatlichen Sicherheitsmaßnahmen führten gerade im Bereich des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes zur einer erheblichen Steigerung der Anzahl an Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind. Im Rahmen des materiellen Geheimschutzes berät der Verfassungsschutz Behörden beim Ergreifen technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der im öffentlichen Interesse geheim-
  • Erscheinung getreten sind oder überregionale Bedeutung haben 1. RECHTSEXTREMISMUS 1.1 "Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige
  • Unterstützung inhaftierter Gesinnungsgenossen mit dem Ziel, diese in der rechtsextremistischen Szene zu halten. Auch im Jahre 2001 entwickelte
- 90 - C. Kurzdarstellungen von verfassungsfeindlichen Organisationen, die im Berichtszeitraum in RheinlandPfalz besonders in Erscheinung getreten sind oder überregionale Bedeutung haben 1. RECHTSEXTREMISMUS 1.1 "Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V." (HNG) In der 1979 gegründeten und bundesweit agierenden neonazistischen HNG fungiert die bekannte Aktivistin Ursula MÜLLER aus Mainz-Gonsenheim31 als 1. Vorsitzende. Gemeinsam mit ihrem Ehemann Curt MÜLLER gehörte sie bereits Anfang der achtziger Jahre zu den führenden HNGAktivisten. Beide sind wegen neonazistischer Aktivitäten einschlägig vorbestraft. Die HNG - mit bundesweit rund 600 Mitgliedern - versteht sich als Sammelbecken für Neonazis aller Richtungen und dient im Rahmen ihrer Gefangenenbetreuung als zentrale Kontaktstelle für Neonazis aus dem gesamten Bundesgebiet und dem benachbarten Ausland. Ihre "Gefangenenhilfe" sieht die HNG weniger in der materiellen als vielmehr in der psychischen Unterstützung inhaftierter Gesinnungsgenossen mit dem Ziel, diese in der rechtsextremistischen Szene zu halten. Auch im Jahre 2001 entwickelte die HNG keine nennenswerten Aktivitäten mit Außenwirkung und spielt trotz ihres hohen Mitgliederbestandes derzeit keine zentrale Rolle in der Neonaziszene. Publikationsorgan: "Nachrichten der HNG" 1.2 "Der Stahlhelm - Landesverband Pfalz e.V." Der 1970 gegründete "Stahlhelm - Landesverband Pfalz e.V.", der sich auch als "Militärhistorischer Verein" bezeichnet, führte auch 2001 überwiegend nichtöffentliche Treffen, so genannte Appelle, durch. "Landesführer" ist nach wie vor Hans-Jürgen H. aus Pleisweiler-Oberhofen (Kreis Südliche Weinstraße). Der "Stahlhelm - Landesverband Pfalz e.V." unterhält enge Verbindungen zu dem "Stahlhelm - Landesverband Flandern" (Belgien). Es finden gegenseitige Besuche der belgischen und deutschen "Stahlhelm-Mitglieder" im "Stahlhelm-Heim" in Altenglan-Mühlbach (Kreis Kusel) statt. Der "Stahlhelm - Landesverband Pfalz e.V." steht in keinem 31 Das Anwesen der Eheleute Ursula und Curt MÜLLER in Mainz-Gonsenheim war bis Mitte 1993 von überregionaler Bedeutung. An den "Sonnwend"und "Hitlergeburtstagsfeiern" beteiligten sich in der Vergangenheit teilweise bis zu 350 Neonazis aus dem gesamten Bundesgebiet und dem benachbarten Ausland. Seit dem Verbot der "Sommersonn-wendfeier" vom 17. Juni 1993 haben keine derartigen Neonazi-Treffen mehr stattgefunden.
  • Jahre 1987 gegründete Partei DVU ist die größte rechtsextremistische Organisation in Deutschland. Auch der DVU-Landesverband Rheinland-Pfalz stellt
  • Mitgliedern nach wie vor die stärkste rechtsextremistische Personenvereinigung im Lande dar. Publikationsorgan: - "National-Zeitung" (NZ) Auflage wöchentlich: ca. 45.000 Exemplare
- 92 - Publikationsorgan "Deutsche Stimme" Auflage monatlich ca. 10.000 Exemplare Publikationsorgan "Südwest-Echo" der NPD in Rheinland-Pfalz Auflage unregelmäßig im Jahr 2001 nicht erschienen 1.6 "Deutsche Volksunion" (DVU) Die von dem Münchener Verleger Dr. Gerhard FREY im Jahre 1987 gegründete Partei DVU ist die größte rechtsextremistische Organisation in Deutschland. Auch der DVU-Landesverband Rheinland-Pfalz stellt mit ca. 750 Mitgliedern nach wie vor die stärkste rechtsextremistische Personenvereinigung im Lande dar. Publikationsorgan: - "National-Zeitung" (NZ) Auflage wöchentlich: ca. 45.000 Exemplare 1.7 Partei "Die Republikaner" (REP) Den REP gelang es auch im Jahr 2001 nicht, die negative Mitgliederentwicklung zu stoppen. Zum Jahresende lag die Mitgliederzahl bei ca. 11.500 (2000: ca. 13.000). Der Landesverband Rheinland-Pfalz konnte entgegen dem Bundestrend seine Mitgliederzahl auf ca. 650 erhöhen (2000: ca. 600). Die Partei verpasste bei der Landtagswahl am 25. März 2001 in BadenWürttemberg den Wiedereinzug in das Landesparlament. Bei den Wahlen in Hessen, Rheinland-Pfalz, Hamburg und Berlin mussten die REP ebenfalls Stimmenverluste hinnehmen. Publikationsorgan: "DER REPUBLIKANER" Auflage monatlich: ca. 20.000 Exemplare 1.8 "Partei des Volkes in Rheinland-Pfalz" (PdV) Die "Partei des Volkes in Rheinland-Pfalz" ist nach eigenem Bekunden eine politische Sammlungsbewegung aller Einwohner des Landes Rheinland-Pfalz zum Zwecke der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Grundinteressen. Sie versteht sich als eine Volkspartei, in der Bürger aller sozialer Schichten und gesellschaftlicher Gruppen zusammenarbeiten. Der Sitz der PdV ist in Frankenthal. Mitglied der PdV kann jeder werden, der die Grundsätze dieser Partei anerkennt, bereit ist, ihre Ziele zu fördern und das 14. Lebensjahr vollendet hat. Im Internet ruft die PdV zu
  • demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch
  • besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher
  • Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung
- 106 - 3. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, einen der in diesem Gesetz genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Für einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdrücklich unterstützt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluss handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie gegen Schutzgüter dieses Gesetzes unter Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder diese sonst in einer Weise bekämpfen, die geeignet ist, diese Schutzgüter erheblich zu beschädigen. (2) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, 2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, 4. die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, 5. die Unabhängigkeit der Gerichte, 6. der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft und 7. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. Teil 2 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde SS5 Beobachtungsaufgaben Die Verfassungsschutzbehörde beobachtet 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben, 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland für eine fremde Macht, 3. Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, und 4. Bestrebungen und Tätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) oder das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind, soweit tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht solcher Bestrebungen oder Tätigkeiten vorliegen. Die Beobachtung erfolgt durch gezielte und planmäßige Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen.
  • gespeicherte Daten sowie über den Zweck und die Rechtsgrundlage für deren Verarbeitung auf Antrag unentgeltlich Auskunft. Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich
  • Auffinden der personenbezogenen Daten mit angemessenem Aufwand ermöglichen. Ein Recht auf Akteneinsicht besteht nicht. (2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit
  • Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der ü- berwiegenden berechtigten Interessen Dritter geheimgehalten werden müssen
- 114 - (2) Die empfangende Stelle prüft, ob die nach den Bestimmungen dieses Gesetzes übermittelten personenbezogenen Daten für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Ergibt die Prüfung, dass sie nicht erforderlich sind, hat sie die Unterlagen zu vernichten. Die Vernichtung kann unterbleiben, wenn die Trennung von anderen personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich ist; in diesem Fall sind die personenbezogenen Daten zu sperren. SS 17 Minderjährigenschutz (1) Personenbezogene Daten über das Verhalten von Minderjährigen vor Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen nicht in Dateien im Sinne des SS 11 Abs. 1 Satz 2 und in zu ihrer Person geführten Akten gespeichert werden. (2) Über Minderjährige nach Vollendung des 14. Lebensjahres in Dateien im Sinne des SS 11 Abs. 1 Satz 2 oder in zu ihrer Person geführten Akten gespeicherte personenbezogene Daten sind nach Ablauf von zwei Jahren seit dem zuletzt erfassten Verhalten auf die Erforderlichkeit der Speicherung zu überprüfen und spätestens nach fünf Jahren zu löschen, es sei denn, nach Eintritt der Volljährigkeit sind weitere Erkenntnisse nach SS 5 angefallen. (3) Personenbezogene Daten über das Verhalten von Minderjährigen dürfen nach den Bestimmungen dieses Gesetzes übermittelt werden, solange die Voraussetzungen der Speicherung nach SS 11 erfüllt sind. Liegen diese Voraussetzungen nicht oder nicht mehr vor, ist eine Übermittlung nur zulässig, wenn sie zur Abwehr einer erheblichen Gefahr oder zur Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung erforderlich ist. (4) Personenbezogene Daten über das Verhalten von Minderjährigen vor Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen nach den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht an ausländische oder überoder zwischenstaatliche Stellen übermittelt werden. SS 18 Auskunft an Betroffene (1) Die Verfassungsschutzbehörde erteilt Betroffenen über zu ihrer Person in Akten und Dateien im Sinne des SS 11 Abs. 1 Satz 2 gespeicherte Daten sowie über den Zweck und die Rechtsgrundlage für deren Verarbeitung auf Antrag unentgeltlich Auskunft. Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und auf die empfangende Stelle bei Übermittlungen. Über personenbezogene Daten in nichtautomatisierten Dateien und Akten, die nicht zur Person von Betroffenen geführt werden, ist Auskunft nur zu erteilen, soweit Angaben gemacht werden, die ein Auffinden der personenbezogenen Daten mit angemessenem Aufwand ermöglichen. Ein Recht auf Akteneinsicht besteht nicht. (2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit 1. durch sie eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung zu besorgen ist, 2. durch sie Nachrichtenzugänge gefährdet sein können oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörde zu befürchten ist, 3. sie die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder 4. die Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der ü- berwiegenden berechtigten Interessen Dritter geheimgehalten werden müssen. Die Entscheidung trifft die Leiterin oder der Leiter der für den Verfassungsschutz zuständigen Abteilung des Ministeriums des Innern und für Sport oder hierzu besonders Beauftragte.
  • Jahr 2002 festgestellten Taten auf das Konto rechtsextremistischer Täter. 21% der Fälle konnten nicht zugeordnet werden. Erhebliche Verschiebung
  • Propagandadelikten Die Statistik weist für den Phänomenbereich "rechts" gegen den Gesamttrend einen Anstieg der Fallzahlen um 9,1% aus. Dieser
  • Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, also beispielsweise Hakenkreuzschmierereien, bestimmte rechtsextremistische Parolen oder das Zeigen des so genannten Hitler-Grußes, strafbar
Verfassungsschutzbericht 2002 des Landes Nordrhein-Westfalen 18 Als bedeutsame positive Entwicklung sind im Jahr 2002 die Verhandlungen zwischen der tamilischen Rebellenbewegung LTTE ('Befreiungstiger von Tamil Eelam') und der srilankischen Regierung zu nennen. Im Rahmen der seit dem 16. September 2002 in mehreren Verhandlungsrunden durchgeführten Friedensverhandlungen einigten sich die srilankische Regierung und die LTTE auf eine gemeinsame Deklaration. Sie streben eine politische Lösung an, die auf interner Selbstbestimmung der Tamilen gründet und auf einer föderalen Struktur innerhalb eines geeinten Sri Lanka basiert. Diese Ansätze lassen hoffen, dass der seit 1983 mit militärischen und terroristischen Mitteln geführte Kampf der LTTE für einen eigenen Tamilen-Staat, bei dem bisher mehr als 60.000 Menschen ihr Leben verloren haben, in naher Zukunft ein friedliches Ende finden könnte. Die nächste Verhandlungsrunde zwischen den beiden Parteien ist für März 2003 in Japan geplant. 1.5 Entwicklung der politisch motivierten Kriminalität Im Vergleich zum Vorjahr ist die Gesamtzahl der Fälle politisch motivierter Kriminalität um 734 Delikte, also um gut 20%, gesunken. Den größten Anteil daran hat der Rückgang der festgestellten Propagandadelikte, deren Zahl insgesamt um fast 29% gesunken ist. Politisch motivierte Gewalttaten machten knapp 8% der Vorfälle aus. Sie sind gegenüber dem Vorjahr vom 218 auf 228 Fälle, also um 4,6%, angestiegen. Die Verteilung der Strafund Gewalttaten auf die verschiedenen Phänomenbereiche ist im Vergleich zum Vorjahr weitgehend gleich geblieben. Sowohl bei den Gewaltdelikten als auch bei den übrigen politisch motivierten Straftaten gehen fast 60% der im Jahr 2002 festgestellten Taten auf das Konto rechtsextremistischer Täter. 21% der Fälle konnten nicht zugeordnet werden. Erhebliche Verschiebung bei den Propagandadelikten Die Statistik weist für den Phänomenbereich "rechts" gegen den Gesamttrend einen Anstieg der Fallzahlen um 9,1% aus. Dieser Anstieg ist zum überwiegenden Teil auf den Anstieg der Verstöße gegen die SSSS86 und 86a zurückzuführen. Danach ist die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, also beispielsweise Hakenkreuzschmierereien, bestimmte rechtsextremistische Parolen oder das Zeigen des so genannten Hitler-Grußes, strafbar. Derartige Delikte werden unter dem Begriff "Propagandadelikte" in der Statistik über politisch motivierte Kriminalität gesondert erfasst. Die Einschätzung, ob dem
  • Linksextremismus 2.2.3 Bündnisund Aktionseinheitspolitik, Betriebsarbeit Bündnispolitische Die DKP räumte der überkommenen Bündnispolitik nach wie Bedeutung der vor einen hohen Stellenwert
  • Sympathisanten der Partei, bei Aktionen und Demonstrationen gegen Rechts "Flagge" zu zeigen und insbesondere die Aktivitäten in den Initiativen gegen
  • fanden 1993 mit Unterstützung der DKP wiederholt Aktionen des linksextremistisch beeinflußten Münchner Bündnisses gegen Rassismus und des von Autonomen gesteuerten
72 Linksextremismus 2.2.3 Bündnisund Aktionseinheitspolitik, Betriebsarbeit Bündnispolitische Die DKP räumte der überkommenen Bündnispolitik nach wie Bedeutung der vor einen hohen Stellenwert ein, obwohl die Aktionsfähigkeit DKP ging zurück früherer Jahre nicht wiedererlangt werden konnte. Ohne finanzielle Hilfe von außen und mit nur wenigen ehrenamtlichen Mitarbeitern war die Partei jedoch vielfach nicht in der Lage, sich in Protestkampagnen demokratischer Gruppierungen wirksam einzuschalten. Der DKP-Parteivorstand appellierte an Mitglieder und Sympathisanten der Partei, bei Aktionen und Demonstrationen gegen Rechts "Flagge" zu zeigen und insbesondere die Aktivitäten in den Initiativen gegen Ausländerhaß und Rassismus zu intensivieren. So fanden 1993 mit Unterstützung der DKP wiederholt Aktionen des linksextremistisch beeinflußten Münchner Bündnisses gegen Rassismus und des von Autonomen gesteuerten Nürnberger Aktionskomitees gegen Rassismus statt, die sich gegen angebliche "Menschenrechtsverletzungen in der BRD" sowie
  • Teil sehr unterschiedliche, aber stets auf der Scharia basierende Rechtsauffassungen vorgetragen. Es kann daher nicht davon gesprochen werden, dass
  • zulässige und in Teilen der islamischen Welt auch umgesetzte Rechtsauffassungen der deutschen Verfassungsordnung erheblich. Dies gilt beispielsweise für die Steinigung
Verfassungsschutzbericht 2002 des Landes Nordrhein-Westfalen 31 handelt, sondern um einen "breiten Weg", auf dem durch methodisches Vorgehen (usA"l al-fiqh), das sich auf die islamischen Textquellen (Koran und Prophetenüberlieferungen) stützt, die richtige, islamisch begründbare Entscheidung gefunden werden soll. Im Laufe der islamischen Geschichte wurden daher zum Teil sehr unterschiedliche, aber stets auf der Scharia basierende Rechtsauffassungen vorgetragen. Es kann daher nicht davon gesprochen werden, dass die Scharia an sich und ein Festhalten an ihr in jedem Falle verfassungsfeindlich seien. Allerdings widersprechen bestimmte, innerhalb der Scharia zulässige und in Teilen der islamischen Welt auch umgesetzte Rechtsauffassungen der deutschen Verfassungsordnung erheblich. Dies gilt beispielsweise für die Steinigung von Frauen, denen Ehebruch vorgeworfen wird. 2.3 Schlussbemerkung In der Öffentlichkeit erregten nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 der terroristische Bezug und die Gewaltbereitschaft von islamistischen Organisationen die größte Aufmerksamkeit. In der Berichterstattung wurde dabei oft nur unzureichend zwischen den verschiedenen islamistischen Organisationen und ihrer unterschiedlichen Gewaltbereitschaft differenziert. Zum Teil konnte der Eindruck entstehen, dass Islamisten allesamt potenzielle Terroristen bzw. "Schläfer" seien und von allen ihren Organisationen eine Terrorgefahr für die Bundesrepublik ausgehe. Der islamistische Terror prägt somit das Bild von Islamisten und zum Teil sogar von Muslimen insgesamt. Die hier vorgenommene Einteilung islamistischer Gruppierungen nach dem Maße ihrer Gewaltbereitschaft ist eine von mehreren Möglichkeiten der Kategorisierung. Andere Aspekte wären beispielsweise: die regionalen Bezüge, die Chronologie ihrer Entstehung, ihre Ideologie oder ihre Wirkung und ihr Einfluss auf die Gesellschaft. Je nach Blickwinkel würde die Bewertung der von ihnen ausgehenden Gefahr für unsere Gesellschaft unterschiedlich ausfallen. Bei der Einteilung unter dem Aspekt der Gewaltbereitschaft ergibt sich eine von "international terroristisch agierend" bis "legalistisch" abnehmende Skala der Gefährdung. Bedeutsamer für die bundesdeutsche Gesellschaft ist der Einfluss, den islamistische Organisationen ausüben können. Unter diesem Aspekt stünde die legalistisch agierende IGMG an der Spitze der Pyramide. Sie ist die zahlenmäßig mit
  • Volksunion' (DVU) fand im Februar 1991 durch Satzungsänderung statt. Rechtsextremistische Grundhaltung Um die extremistische Zielsetzung zu verschleiern und möglichst wenig
  • Parteiprogramm bewusst vage. Tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht rechtsextremistischer Bestrebungen finden sich jedoch in den Ausführungen der Wochenzeitung 'NationalZeitung/Deutsche Wochenzeitung
Verfassungsschutzbericht 2002 des Landes Nordrhein-Westfalen 39 Sitz Riesa NRW Burgdorf/Niedersachsen Bund München Vorsitzende NRW Hans-Dieter Wiegräfe Bund Dr. Gerhard Frey Mitglieder 2002 2001 Land 1.900 2.000 Bund 13.000 15.000 Publikationen 'National-Zeitung/Deutsche Wochen-Zeitung' (NZ) Auflage ca. 45.000; erscheint wöchentlich Internet Die DVU verfügt seit 1997 über eine Homepage. Die Partei wurde im März 1987 in München als 'Deutsche Volksunion - Liste D' (DVU Liste D) gegründet. Die Umbenennung in 'Deutsche Volksunion' (DVU) fand im Februar 1991 durch Satzungsänderung statt. Rechtsextremistische Grundhaltung Um die extremistische Zielsetzung zu verschleiern und möglichst wenig Angriffsfläche zu bieten, hält die DVU ihr Parteiprogramm bewusst vage. Tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht rechtsextremistischer Bestrebungen finden sich jedoch in den Ausführungen der Wochenzeitung 'NationalZeitung/Deutsche Wochenzeitung' (NZ) des DVU-Bundesvorsitzenden Dr. Gerhard Frey. Schwerpunkte der DVU-Agitation und der NZ-Artikel sind tendenziell ausländerfeindliche, revisionistische und unterschwellig antisemitische Thesen. Häufig werden Themen mit Ausländerund Einwanderungsbezug gewählt, die gezielt eingesetzt werden, um Überfremdungsängste zu schüren. Meist wird mit suggestiven Schlagzeilen in Frageform gearbeitet. Sie zielen darauf, in der Leserschaft bestehende Ressentiments anzusprechen: "Deutsche bald in der Minderheit? - Wissenschaftler fordern Einwanderungsstopp" "Ersetzen Ausländer die Deutschen? - Die wahren Gründe der Zuwanderung" "Zuwanderung - Lebensfrage für Deutschland" "Deutschland als Tummelplatz krimineller Türken?" "Deutschland gehört nicht den Deutschen - Türkische Provokation gegen unser Volk"
  • März 1996. Die Partei stellt das umfassendste Angebot einer rechtsextremistischen deutschen Partei in das Internet ein. Zum Angebot gehören
  • Parlamente". Die NPD sieht sich in der Führungsrolle des rechtsextremistischen Lagers. Trotz existierender Spannungen zwischen NPD und Neonazis kann
Verfassungsschutzbericht 2002 des Landes Nordrhein-Westfalen 43 Internet seit März 1996. Die Partei stellt das umfassendste Angebot einer rechtsextremistischen deutschen Partei in das Internet ein. Zum Angebot gehören das Parteiorgan 'Deutsche Stimme', Bücher, CDs und diverse Werbematerialien aus dem 'Deutsche Stimme'-Verlag, ferner das Parteiprogramm, Pressemitteilungen der NPD, Aufrufe zu Demonstrationen und Seiten der NPDLandesund Kreisverbände. Zielsetzung Die NPD verfolgt - unabhängig von ihrem Parteiprogramm - eine ständige gegen die Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtete Politik. Sie bekennt sich zum völkischen Kollektivismus, einer dem Nationalsozialismus entnommenen Weltanschauung. Der personalen Autonomie der Einzelnen ist die Volksgemeinschaft übergeordnet. Im Parteiprogramm von 1996 - wie auch schon in den 1992 beschlossenen "Nationaldemokratischen Leitlinien Deutschland 2000" - wird dieser völkisch-kollektivistische Ansatz erkennbar, wenn es etwa heißt, die "Volksherrschaft" setze die "Volksgemeinschaft" voraus. Diese Überbetonung der "Volksgemeinschaft" und des "Volksganzen" ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu vereinbaren. Ihre Ziele will die NPD im Rahmen ihres "Drei-Säulen-Konzeptes" umsetzen: dem "Kampf um die Köpfe", dem "Kampf um die Straße" und dem "Kampf um die Parlamente". Die NPD sieht sich in der Führungsrolle des rechtsextremistischen Lagers. Trotz existierender Spannungen zwischen NPD und Neonazis kann von einem dauerhaften Bruch nicht die Rede sein. Das ambivalente Verhältnis von NPD zur Neonazi-Szene war und ist von gleichzeitiger Konkurrenz/Konfrontation und Kooperation geprägt. Mit ihrem aktionistischen Kurs mit zahlreichen öffentlichkeitswirksamen Aufmärschen hat die NPD in den vergangenen Jahren immer mehr junge Mitglieder gewonnen, die zum Teil aus der Neonaziund Skin-Szene stammen. Durch Austritte, Karteibereinigungen und Ausschlüsse wegen nicht erfolgter Beitragszahlungen sank in Nordrhein-Westfalen die Mitgliederzahl auf etwa 500.
  • Informationen; es handele sich bei ihnen um überzeugte Rechtsextremisten. Die Arbeit der Verfassungsschutzbehörden und ein Parteiverbotsverfahren stünden nicht im Gegensatz
  • Regel unvereinbar mit den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren" (Abs. 77 des Beschlusses vom 18. März 2003). Staatliche Präsenz
Verfassungsschutzbericht 2002 des Landes Nordrhein-Westfalen 46 mit dem enttarnten Ex-Informanten Wolfgang Frenz wegen eskalierender, von ihm selbst zu verantwortender Hetztiraden 1995 beendet. Die von W. Frenz in den Anträgen zitierten Passagen stammten alle aus der Zeit nach seiner Tätigkeit für den Verfassungsschutz. In der Folgezeit waren weitere V-Leute anderer Verfassungsschutzbehörden bekannt geworden. Die damit aufgeworfenen prozessualen Fragen wollte das Gericht in einem Termin am 8. Oktober 2002 mit den Antragsstellern erörtern. In den darauffolgenden Schriftsätzen trugen die Verfahrensbevollmächtigten der NPD, Horst Mahler und Dr. Hans-Günter Eisenecker, ihre Auffassung vor, die Einflussnahme von Polizei und Geheimdiensten verändere das Erscheinungsbild der NPD. Die Geheimdienste hätten in vielen Fällen Einfluss auf das Verhalten der NPD und ihrer Anhänger genommen. Die Geheimdienste treffe daher eine Amtspflicht, alle im Bereich der NPD tätigen ehemaligen oder aktiven Informanten von inoder ausländischen Nachrichtendiensten aufzudecken. Dem gegenüber legten die Antragssteller dar, dass die NPD nicht durch Informanten der Verfassungsschutzbehörden gesteuert und auch ihre Prozessstrategie nicht ausgeforscht werde. Die eingesetzten Informanten seien Lieferanten von Informationen; es handele sich bei ihnen um überzeugte Rechtsextremisten. Die Arbeit der Verfassungsschutzbehörden und ein Parteiverbotsverfahren stünden nicht im Gegensatz, sondern beides seien Elemente der durch das Grundgesetz geschaffenen wehrhaften Demokratie. Für die Verfassungsschutzbehörden ende der verfassungsrechtliche Auftrag zur Beobachtung nicht mit der Einreichung von Verbotsanträgen. Schließlich sei es die NPD selbst, die mit ihrer Programmatik und ihrem Auftreten den Beweis dafür liefere, dass sie ihre verfassungsfeindlichen Ziele auf aggressiv-kämpferische Weise umzusetzen versuche. Sperrminorität sieht nicht behebbares Verfahrenshindernis Die Sperrminorität der drei Richter sah ein nicht behebbares Verfahrenshindernis in der mangelnden Staatsfreiheit der NPD: "Die Beobachtung einer politischen Partei durch V-Leute staatlicher Behörden, die als Mitglieder des Bundesvorstandes oder eines Landesvorstandes fungieren, unmittelbar vor und während der Durchführung eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Partei ist in der Regel unvereinbar mit den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren" (Abs. 77 des Beschlusses vom 18. März 2003). Staatliche Präsenz auf der Führungsebene
  • festzuhalten: Der Beschluss des Bundesverfassungsgericht ist keine Sachentscheidung. Die Rechtsauffassung von Mehrheit und Minderheit des Senates haben keine Bindungswirkung für
  • Verfahren. Die NPD ist und bleibt eine Partei mit rechtsextremistischen Zielen. Sie darf auch weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln
Verfassungsschutzbericht 2002 des Landes Nordrhein-Westfalen 48 Die vier Richter begründeten weiter die vom Bundesverfassungsgericht in einem Parteiverbotsverfahren zu sichernde Gefahrenabwehrfunktion. Falls von der NPD konkrete Gefahren für den freiheitlichen Verfassungsstaat ausgingen, könnten Verstöße gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens nicht überwiegen. Die Feststellung von Gefahren bedinge aber eine entsprechende Sachaufklärung und damit eine Fortführung des Verfahrens. NPD darf weiter beobachtet werden Zusammenfassend ist festzuhalten: Der Beschluss des Bundesverfassungsgericht ist keine Sachentscheidung. Die Rechtsauffassung von Mehrheit und Minderheit des Senates haben keine Bindungswirkung für künftige Verfahren. Die NPD ist und bleibt eine Partei mit rechtsextremistischen Zielen. Sie darf auch weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln - und das heißt auch durch den Einsatz von Informanten - auch in Vorständen auf Bundesund Landesebene - beobachtet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat nach seinen eigenen Ausführungen mit dieser Entscheidung keine Feststellung zu den Grenzen des Einsatzes von geheimen Informanten gemacht. Die unterschiedlichen Auffassungen des Senats in dieser personellen Zusammensetzung bestehen bei den Anforderungen an künftige Verbotsverfahren. Darüber hinaus wird wie bisher unter dem Gesichtspunkt der Staatsfreiheit der Parteien darauf zu achten sein, dass Informanten keinen steuernden Einfluss ausüben. Verunsicherungen durch Enttarnungen Die zahlreichen Enttarnungen von Informanten der Verfassungsschutzbehörden im Bereich der NPD führten zu einem Klima der gegenseitigen Verdächtigung und Verunsicherung. Indirekt bestätigte dies ein Sonderrundschreiben des Parteivorsitzenden Udo Voigt vom 4. Februar 2002 an alle NPD-Mitglieder, in dem gefordert wurde: "Jeder Parteikamerad ist für uns so lange unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist, und jeder, der sich an Spekulationen und Verdächtigungen beteiligt, arbeitet dem Feind in die Hände. ... Jegliches Gerede oder Gerüchtemacherei in dieser Hinsicht wird daher von den zuständigen Gremien der Partei zum Anlass genommen, Ausschlussverfahren gegen die Betreffenden zu betreiben [...]." Das Maß der gegenseitigen Verdächtigungen innerhalb der NPD zeigt die Amtsenthebung des Bundesvorstandsmitglieds Per Lennart Aae. Kurz zuvor hatte Horst Mahler Aae in einem Schreiben an den Innenausschuss des Deutschen Bundestages vom 31. Januar 2002 als V-Mann des MAD bezeichnet. Aae wies die Behauptung am selben Tag als Falschmeldung zurück. Er gehörte zu
  • rechnen: Wenn bei Jugendlichen aggressive rechtsextremistische Einstellungen vorhanden sind, werden sich diese Personen eher der Neonazi-Szene annähern. Exkurs: Bundestagswahl
  • Aktivitäten der rechtsextremistischen Parteien 'Die Republikaner' und 'Nationaldemokratische Partei Deutschlands' waren im Jahr 2002 stark vom Bundestagswahlkampf bestimmt; die 'Deutsche
Verfassungsschutzbericht 2002 des Landes Nordrhein-Westfalen 57 "Es sind also Kräfte notwendig, [...] die Menschen mobilisieren, um [...] gegen die Macht der Monopole und ihre politischen Marionetten im Bundestag aktiv zu werden. Eine Opposition, welche allerdings nicht den Mut hat, die Systemfrage aufzuwerfen, kann letztlich nur zur Stabilisierung des Kapitalismus beitragen. Wir haben das liberal-kapitalistische System in seiner Gesamtheit in Frage zu stellen und Gegenmodelle zu erarbeiten." "Der Maßstab einer Neuen Ordnung darf nicht mehr orientiert sein an der raffinierten Geschäftemacherei, an der 'freien' Bereicherung einiger Monopolisten am Volk, sondern an der Bereitschaft, nationale Solidarität zu üben. Da wird die gelebte Solidarität dann zum Nationalismus, da kommt der Nationalismus nicht mehr umhin, solidaristische Qualitäten anzunehmen." Ausblick Die 'Jungen Nationaldemokraten' werden in NRW auch 2003 ein Schattendasein führen. Obwohl einer derjenigen, die wegen der Beteiligung am Überfall auf eine Besuchergruppe der KZ-Gedenkstätte Kemna in Wuppertal zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden waren, - Nico Wedding - jetzt zum Landesvorsitzenden und in den Bundesvorstand gewählt wurde, wird kaum mit eigenen Aktivitäten der JN in NRW zu rechnen sein. Es ist auch nicht mit einem verstärkten Zulauf von Jugendlichen zu den JN zu rechnen: Wenn bei Jugendlichen aggressive rechtsextremistische Einstellungen vorhanden sind, werden sich diese Personen eher der Neonazi-Szene annähern. Exkurs: Bundestagswahl Die Aktivitäten der rechtsextremistischen Parteien 'Die Republikaner' und 'Nationaldemokratische Partei Deutschlands' waren im Jahr 2002 stark vom Bundestagswahlkampf bestimmt; die 'Deutsche Volksunion' hatte schon frühzeitig bekannt gegeben, nicht an der Wahl teilzunehmen. REP Die Beteiligung an der Bundestagswahl hatte der Bundesvorsitzende Dr. Rolf Schlierer bereits Ende 2001 angekündigt. Offenbar unterschätzte er jedoch, wie schwer es seiner Partei nach dem Verlust der Landtagsfraktion in BadenWürttemberg fallen würde, die erforderlichen Unterstützungsunterschriften für jede einzelne Landesliste beizubringen. So wurden die Unterschriftensammlungen in einigen Bundesländern erst kurz vor dem Stichtag zur Abgabe beim jeweiligen Landeswahlleiter abgeschlossen. In zwei Bundesländern (Sachsen-
  • Abstand am stärksten stigmatisierte Partei des rechtsextremistischen Spektrums. Daher ist es wenig überraschend, dass ihr das anhängige NPD-Verbotsverfahren keine
  • Bekanntheitsgrad der Partei gesteigert. Bei einem harten Kern von rechtsextremistischen Überzeugungswählern könnte das Verbotsverfahren sogar zu einem gewissen "Bekennereffekt" geführt
Verfassungsschutzbericht 2002 des Landes Nordrhein-Westfalen 62 enteilfinanzierung entscheidend ist, nur knapp. Ihren Erststimmenanteil konnte sie bundesweit von 0,1% auf 0,2% steigern. Die Zahl der Erststimmen der NPD in NRW (circa 3.700) ist allerdings nicht aussagekräftig, da sie nur vier Direktkandidaten aufgestellt hatte. Wahlkreisergebnisse in NRW Die NPD konnte lediglich in sechs Wahlkreisen mehr als 0,3% der Stimmen erzielen. Spitzenreiter waren dabei Duisburg II und der Märkische Kreis II mit jeweils 0,5%, gefolgt von Essen II, Oberhausen/Wesel III, Mettmann II und Rhein-Sieg-Kreis I mit jeweils 0,4%. Im Gegensatz zu den REP, bei denen gewisse Schwerpunkte im Ruhrgebiet zu erkennen sind, lassen sich solche größerflächigen regionalen "Hochburgen" bei der NPD nicht erkennen. Hier liegt eine gleichmäßigere Stimmenverteilung vor. Ein interessantes Detail ist, dass die Wahlkreise Essen II und Duisburg II nicht nur bei der NPD, sondern auch bei den REP zu den "stärksten" Wahlkreisen gehörten. Ursachen für das Abschneiden der NPD Bei der NPD handelt es sich seit längerem um die mit Abstand am stärksten stigmatisierte Partei des rechtsextremistischen Spektrums. Daher ist es wenig überraschend, dass ihr das anhängige NPD-Verbotsverfahren keine Stimmenverluste einbrachte. Vielmehr wurde durch die starke Thematisierung des Verbotsverfahrens in den Medien der Bekanntheitsgrad der Partei gesteigert. Bei einem harten Kern von rechtsextremistischen Überzeugungswählern könnte das Verbotsverfahren sogar zu einem gewissen "Bekennereffekt" geführt haben. Allerdings darf nicht außer Acht gelassen werden, dass sich der Zuwachs der NPD auf einem sehr niedrigen Niveau abspielte und die NPD nach wie vor wahlpolitisch relativ bedeutungslos ist. Reaktionen der NPD Der NPD-Vorsitzende Voigt zeigte sich in einer ersten Reaktion zufrieden mit dem Stimmenzuwachs der NPD. Als "Wermutstropfen" bezeichnete er allerdings das knappe Verfehlen der wichtigen 0,5%-Marke. Ab jetzt... Bündnis für Deutschland (BfD) Das BfD scheiterte mit seiner Absicht, in den Ländern NRW, Niedersachsen und Baden-Württemberg mit Landeslisten anzutreten. Es gelang ihm nicht, die erforderliche Zahl an Unterstützungsunterschriften beizubringen. In NRW trat das BfD daher nur in zwei Wahlkreisen des Rhein-Sieg-Kreises mit Direktkandidaten an, nämlich dem Bundesvorsitzenden und einem Kandidaten, der bei
  • teilweise um ehemalige Mitglieder und Anhänger verschiedener Organisationen des rechtsextremistischen Spektrums handelte. Das BfD selbst benutzt als Kurznamen die Bezeichnung
  • Deutschland'. Es bezeichnet sich zwar als "neue rechtskonservative Partei", bietet jedoch nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 23. August
Verfassungsschutzbericht 2002 des Landes Nordrhein-Westfalen 67 3.1.5 Ab jetzt... Bündnis für Deutschland Gründung Bund 29. Juni 1997 NRW 2. August 1997 Sitz Siegburg Vorsitzender Bund Dr. Helmut Fleck NRW ./. Mitglieder 2002 2001 Bund 150 150 NRW 40 40 Organisation und programmatische Aussagen 'Ab jetzt... Bündnis für Deutschland' (BfD) ist eine Splittergruppe, die in NRW nur auf lokaler Ebene im Rhein-Sieg-Kreis eine gewisse Bedeutung hat. Sie wurde 1997 von Personen gegründet, bei denen es sich teilweise um ehemalige Mitglieder und Anhänger verschiedener Organisationen des rechtsextremistischen Spektrums handelte. Das BfD selbst benutzt als Kurznamen die Bezeichnung 'Deutschland'. Es bezeichnet sich zwar als "neue rechtskonservative Partei", bietet jedoch nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 23. August 2000 hinreichende Anhaltspunkte für die Zielsetzung, tragende Strukturprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung - insbesondere die Achtung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte - zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Inhaltlicher Schwerpunkt des BfD ist eine deutlich fremdenfeindlich geprägte Agitation, die sich in Anklängen auch im vordergründig eher vorsichtig formulierten Parteiprogramm (Stand vom 29. März 2002) findet. So fordert das Programm die "Aussetzungen aller Zahlungen an ausländische Staaten, Organisationen und Personen". Ausländer und Asylanten werden pauschal mit negativen Attributen belegt und auf diese Weise für wirtschaftliche und soziale Probleme verantwortlich gemacht: "Wir können nicht länger hinnehmen, dass kriminelle Ausländer und diverse Wirtschafts-Asylanten, die angeblich politisch verfolgt sind, unser Sozialsystem zusammenbrechen lassen." (BfD-Flugblatt vom April 2002)
  • Westfalen 70 Zu den Referenten gehörten der Herausgeber des rechtsextremistischen Strategieund Theorieorgans 'Nation & Europa', Harald Neubauer ("Von der Ideologie
  • Landtag, der sich in seinem Vortrag ("Der Wandel des Rechts - von der Diktatur der Besatzungsmächte über die freiheitlich-demokratische Grundordnung
  • Vertreter der NPD und des NHB sowie weitere bekannte Rechtsextremisten teilgenommen haben. Vom 28. bis 30. Juni 2002 fand
Verfassungsschutzbericht 2002 des Landes Nordrhein-Westfalen 70 Zu den Referenten gehörten der Herausgeber des rechtsextremistischen Strategieund Theorieorgans 'Nation & Europa', Harald Neubauer ("Von der Ideologie zur Idiotie - Deutsche Politik im Jahr 2002"), sowie ein ehemaliger Verfassungsrichter und langjähriger Fraktionsvorsitzender im niedersächsischen Landtag, der sich in seinem Vortrag ("Der Wandel des Rechts - von der Diktatur der Besatzungsmächte über die freiheitlich-demokratische Grundordnung zur Diktatur der Political Correctness") eine große Partei wünschte, "zu der man sich ohne Scheu, als Neofaschist diffamiert zu werden, bekennen kann". Im Rahmen des Kongresses fand wie üblich auch die Jahreshauptversammlung der GFP statt. In einer der beiden verabschiedeten Entschließungen wurde die "Wiedergeburt Preußens" gefordert. 3.1.6.3 Deutsche Akademie Sitz Kaiserslautern Die 'Deutsche Akademie' ist eine maßgeblich von der NPD und dem 'Nationaldemokratischen Hochschulbund' (NHB) initiierte und geführte Einrichtung. Auf der Grundlage der von der NPD verfolgten "Drei-Säulen-Strategie" versteht sich die 'Deutsche Akademie' im Rahmen des "Kampfes um die Köpfe" als überparteiliche Arbeitsplattform verschiedener Organisationen und sieht ihren Arbeitsschwerpunkt im politisch-theoretischen Bereich. Seit 2000 wurden jeweils eine Sommerund eine Winterakademie durchgeführt, an denen unter anderem Vertreter der NPD und des NHB sowie weitere bekannte Rechtsextremisten teilgenommen haben. Vom 28. bis 30. Juni 2002 fand im 'Collegium Humanum' in Vlotho ein so genanntes "Geopolitisches Seminar" statt. Unter den Teilnehmern waren neben dem Führungskreis der 'Deutschen Akademie' auch Dr. Reinhold Oberlercher ('Deutsches Kolleg') und Dr. Ulrich Höfs ('Krefelder Forum Freies Deutschland'), die nach Darstellung im Internet zu den "Trägern der 'Deutschen Akademie'" gehören. Das mit circa 100 Personen relativ gut besuchte Winterseminar fand vom 29. November bis 1. Dezember 2002 in Thüringen statt. Zu den Referenten gehörten der NPD-Vorsitzende Voigt und Horst Mahler.
  • organisiert das 'Deutsche Kulturwerk' Veranstaltungen vornehmlich mit bekannten Rechtsextremisten als Referenten. Die Hauptorganisatoren des 'Deutschen Kulturwerks' sind der NPD zuzurechnen
  • heutigen Zeit besteht seit 1957 in Vereinsform die als rechtsextremistischer Zirkel einzustufende 'Artgemeinschaft'. Sie verfügt bundesweit über regionale Gefährtschaften
Verfassungsschutzbericht 2002 des Landes Nordrhein-Westfalen 71 3.1.6.4 Deutsches Kulturwerk Seit Ende 1996 organisiert das 'Deutsche Kulturwerk' Veranstaltungen vornehmlich mit bekannten Rechtsextremisten als Referenten. Die Hauptorganisatoren des 'Deutschen Kulturwerks' sind der NPD zuzurechnen. Am 4. Mai 2002 referierte Dr. Eisenecker, einer der beiden Bevollmächtigten der NPD im Verbotsverfahren, in Solingen vor etwa 130 Zuhörern über "Das Verbotsverfahren gegen die NPD und die V-Mann-Affäre". An einer weiteren Vortragsveranstaltung am 24. August 2002 in Solingen nahmen circa 40 Personen teil. 3.1.6.5 Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V. Sitz Hamburg Vorsitzender Jürgen Rieger, Hamburg Mitglieder 2002 2001 Bund 120 120 NRW 30 30 Publikation 'Nordische Zeitung' (NZ), erscheint vierteljährlich Unter dem Deckmantel einer "naturreligiösen Ethik" und des Bekenntnisses zum germanischen Kulturerbe, zu dessen Traditionspflege und Weiterentwicklung in der heutigen Zeit besteht seit 1957 in Vereinsform die als rechtsextremistischer Zirkel einzustufende 'Artgemeinschaft'. Sie verfügt bundesweit über regionale Gefährtschaften (in NRW die Gefährtschaft Rhein/Maas) und Freundeskreise. Programmatisch werden - auch über das Internet - das "Artbekenntnis" und das "Sittengesetz unserer Art" postuliert, deren Zentralbegriffe die "eigene Art" und damit verbundene "Rassenmerkmale" sind. In Verbindung mit einer biologistischen Betrachtungsweise im Sinne einer Blutund BodenIdeologie knüpft die 'Artgemeinschaft' somit an wesentlichen politischen Merkmalen des "Ariertums" in der Zeit des Nationalsozialismus an. So wird beispielsweise im 24 Punkte umfassenden "Sittengesetz" ausgeführt: "Das Sittengesetz in uns gebietet Einsatz für Wahrung, Einigung und Mehrung germanischer Art", oder "Das Sittengesetz in uns gebietet Gefolgschaft dem besseren Führer ...."
  • einen mitbringen". Die Person Rudolf Heß bleibt für die rechtsextremistische/neonazistische deutsche Szene eine wichtige Identifikationsfigur. Haftstrafen für Neonazis In München
  • Info-Telefone sind Anrufbeantworter, die Hinweise für Rechtsextremisten bekannt geben. Über sie werden die Szeneangehörigen über bevorstehende Aktionen informiert
Verfassungsschutzbericht 2002 des Landes Nordrhein-Westfalen 80 nehmerzahl in Wunsiedel zu erscheinen. Diese Aufforderung wurde auf der Abschlusskundgebung mit dem Satz zum Ausdruck gebracht: "Jeder soll noch einen mitbringen". Die Person Rudolf Heß bleibt für die rechtsextremistische/neonazistische deutsche Szene eine wichtige Identifikationsfigur. Haftstrafen für Neonazis In München wurden im März 2002 eine 18-jährige und ein 20-jähriger aus der nordrhein-westfälischen Neonazi-Szene zu hohen Haftstrafen wegen versuchten Todschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Sie erhielten fünf bzw. sechs Jahre Jugendstrafe. Ein weiterer 25-jähriger Neonazi, der vor seinem Umzug nach Bayern in der nordrhein-westfälischen Neonazi-Szene aktiv war, erhielt 15 Monate Haft. Zugrunde lag ein spektakulärer Fall vom Januar 2001, bei dem in München Skinheads und Neonazis einen Griechen attackiert und verletzt hatten. Der langjährig aktive Neonazi Friedhelm Busse, Jahrgang 1929, aus München wurde mit Urteil des Landgerichts Essen vom 25. April 2002 wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung verurteilt. Anlass für die Verurteilung war ein Redebeitrag Busses auf einer Versammlung der NPD am 1. Mai 2001 in Essen, auf der er folgenden Satz formulierte: "Wenn Deutschland erst judenfrei ist, dann brauchen wir kein Auschwitz mehr [...]." Am 26. September 2002 wurde Busse vom Landgericht Karlsruhe wegen Verunglimpfung der Bundesrepublik zu zwei Jahren und vier Monaten ohne Bewährung verurteilt; die Verurteilung durch das Landgericht Essen wurde in die Entscheidung eingezogen. Die Berufung des Dortmunder Neonazis Siegfried (Siggi) Borchardt gegen seine Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten ohne Bewährung wegen Hausfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht Dortmund am 10. Januar 2003 verworfen. Damit wird er die Haft voraussichtlich antreten müssen. Nationale Info-Telefone (NIT), Freie Info-Telefone (FIT) Ein wichtiges Bindeglied bei der kommunikativen Vernetzung der NeonaziSzene sind die NIT und FIT. Die Info-Telefone sind Anrufbeantworter, die Hinweise für Rechtsextremisten bekannt geben. Über sie werden die Szeneangehörigen über bevorstehende Aktionen informiert und im Nachhinein über das

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