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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • dieser Zuweisung typischerweise verbundenen vermeintlich minderwertigen Eigenschaften werden als Rechtfertigung für einschlägige Straftaten missbraucht. Insbesondere das rechtsextremistische Weltbild ist geprägt
  • Gesellschaft ausgedehnt wurde, verzichteten die Deutschen auf alle bürgerlichen Rechte der Gestaltung ihrer Verhältnisse und damit auch auf rationale Strukturen
  • Anspruch ist das "Führerprinzip" auch für den modernen Rechtsextremismus typisch und kennzeichnender Ausdruck antidemokratischer Gesinnung. (Vgl. https://www.bpb.de/politik/extremismus/antisemitismus/37986/ argumente
  • gegen-rechte-vorurteile?p=9, hier die komplette Fassung des oben gekürzten Glossareintrags, abgerufen im Mai 2019.) Der "Führerabsolutismus" gründete
GLOSSAR zu zerstören. In diesem Zusammenhang spricht sie von einem planmäßigen "großen Austausch". (Vgl. http://www.verfassungsschutzbw.de/,Lde/Startseite/ Arbeitsfelder/Identitaere+Bewegung+Deutschland, abgerufen im Mai 2019.) faschismus s. "antifaschismus" ... richtet sich gegen Menschen, die sich durch Herkunft, Nationalität, fremdenfeindlichkeit (s. auch Religion oder Hautfarbe von der als "normal" erachteten Umwelt unRassismus) terscheiden. Die mit dieser Zuweisung typischerweise verbundenen vermeintlich minderwertigen Eigenschaften werden als Rechtfertigung für einschlägige Straftaten missbraucht. Insbesondere das rechtsextremistische Weltbild ist geprägt von einer Überbewertung ethnischer Zugehörigkeit, aus der unter anderem Fremdenfeindlichkeit resultiert. (Vgl. https://www.verfassungsschutz.de/de/service/glossar/_lF, abgerufen im Mai 2019.) ... galt als das Grundgesetz nationalsozialistischer Weltanschauung. "führerprinzip" Es verpflichtete nach dem Motto "Führer befiehl, wir folgen" zu blindem Gehorsam und bedingungsloser Treue gegenüber Adolf Hitler (1889 bis 1945) als dem obersten "Führer" sowie die jeweilige Gefolgschaft zu Gehorsam gegenüber den Befehlen der Führer auf mittlerer und unterer Ebene. Das Führerprinzip war unter Berufung auf Hitlers Buch "Mein Kampf" als Gegensatz zu jeder Art von demokratischer Entscheidung und Mitbestimmung formuliert und fand im Kult um die Person Adolf Hitlers seinen höchsten Ausdruck. Im Willen des Diktators war alle hoheitliche Gewalt des Reichs verkörpert. Nach der damals gültigen Definition war die "Führergewalt" nicht durch Kontrollen gehemmt, sie war ausschließlich und unbeschränkt. Mit der Anerkennung des nationalsozialistischen "Führerprinzips", das bis 1933 nur innerhalb der NSDAP galt und dann auf alle Bereiche von Staat und Gesellschaft ausgedehnt wurde, verzichteten die Deutschen auf alle bürgerlichen Rechte der Gestaltung ihrer Verhältnisse und damit auch auf rationale Strukturen der Politik, die nun ausschließlich vom Willen der "Führer" gesteuert wurde. Das "Führerprinzip" galt nicht nur im politischen und sozialen Bereich, auch die Wirtschaft wurde nach dem Prinzip von Befehl und Gehorsam gelenkt. Das Führerprinzip war Inbegriff der Selbstaufgabe des Individuums im nationalsozialistischen Staat. Als Anspruch ist das "Führerprinzip" auch für den modernen Rechtsextremismus typisch und kennzeichnender Ausdruck antidemokratischer Gesinnung. (Vgl. https://www.bpb.de/politik/extremismus/antisemitismus/37986/ argumente-gegen-rechte-vorurteile?p=9, hier die komplette Fassung des oben gekürzten Glossareintrags, abgerufen im Mai 2019.) Der "Führerabsolutismus" gründete sich nicht allein auf Hitlers "führerstaat" Machtwillen oder besondere persönliche Qualitäten, sondern auch Hessischer Verfassungsschutzbericht 2018 - 259
  • www.verfassungsschutz.de/de/service/glossar/_lD#dual-usegueter, abgerufen jeweils im Mai 2019.) Rassismus/ Allen Rechtsextremisten gemeinsam ist die Auffassung, die Zugehöfremdenfeindlichkeit rigkeit zu einer Ethnie
  • Zugehörigkeit zu erzeugen. Das "Rasse"-Modell bietet einfache Erklärungen. Rechtsextremisten finden es daher attraktiv. Rassisten meinen, "Rassen" optisch unterscheiden
  • werden dadurch zum entscheidenden Kriterium, ob einer Person bestimmte Rechte zustehen oder nicht. Rassisten in Deutschland werten die "weiße
GLOSSAR abzielen. Sie werden als extremistisch motiviert eingestuft und stellen als solche eine Teilmenge der PMK dar. Nur letztere werden seitens des LfV in den Tabellen in Bezug auf Strafund Gewalttaten im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2018 ausgewiesen. (Vgl. https://www.bundestag.de/resource/blob/579832/.../WD-7194-18-pdf-data.pdf, hier die komplette Fassung des oben gekürzten und bearbeiteten Glossareintrags, abgerufen im Mai 2019.) Proliferation ... bezeichnet die Weiterverbreitung von atomaren, biologischen oder chemischen Massenvernichtungswaffen und entsprechenden Waffenträgersystemen bzw. der zu deren Herstellung verwendeten Produkte, einschließlich des dazu erforderlichen Know-how. Im Fokus der Proliferation stehen Waren/Produkte, die sowohl für zivile Anwendungen als auch für militärische Zwecke (= doppelte Verwendbarkeit) geeignet sind. Voraussetzung für eine Exportgenehmigung ist die eindeutige Feststellung einer ausschließlich zivilen Nutzung durch den Endempfänger. (Vgl. http://www.verfassungsschutz.de/de/service/glossar/_lP u. http://www.verfassungsschutz.de/de/service/glossar/_lD#dual-usegueter, abgerufen jeweils im Mai 2019.) Rassismus/ Allen Rechtsextremisten gemeinsam ist die Auffassung, die Zugehöfremdenfeindlichkeit rigkeit zu einer Ethnie, Nation oder "Rasse" entscheide über den Wert eines Menschen. Rassisten gehen von nicht oder kaum veränderbaren "Rassen" aus. Sie leiten daraus "naturbedingte" Besonderheiten und Verhaltensweisen von Menschen ab und unterscheiden zwischen "höherwertigen" und "minderwertigen" Menschen. Mit der Bezeichnung als "Rasse" werden Menschen nach ethnischen Besonderheiten in Gruppen aufgeteilt. Ab Ende des 17. Jahrhunderts bis ins 20. Jahrhundert versuchten zahlreiche Wissenschaftler dies zu belegen. Sie scheiterten allesamt. Dennoch fand der Rassismus weite Verbreitung. Über die Kriterien zur trennscharfen Definition von "Rassen" bestand keine Einigkeit. Die Anhänger des "Rasse"-Konzepts benannten die verschiedensten Unterscheidungsmerkmale. Mal war von nur zwei, mal von über 60 "Rassen" die Rede. Bis heute sind menschliche "Rassen" biologisch nicht belegt. Belegt sind dagegen soziologische Funktionen des Rassismus: "Rassen" werden bemüht, um Menschen auszugrenzen und Zugehörigkeit zu erzeugen. Das "Rasse"-Modell bietet einfache Erklärungen. Rechtsextremisten finden es daher attraktiv. Rassisten meinen, "Rassen" optisch unterscheiden zu können. Äußere Merkmale werden dadurch zum entscheidenden Kriterium, ob einer Person bestimmte Rechte zustehen oder nicht. Rassisten in Deutschland werten die "weiße" bzw. "arische Rasse" auf und sehen alle anderen "Rassen" als minderwertig an. Dabei haben sie keine einheitliche Vorstellung einer "weißen" oder "arischen Rasse": Die einen denken dabei an "Deutsche" und Skandinavier, andere meinen alle Europäer, einige verstehen darunter alle optisch als "Weiße" erkennbare Menschen. 268 - Hessischer Verfassungsschutzbericht 2018
  • rechtsextremistischen Autonomen Nationalisten zu beobachten. (Vgl. http://www.verfassungsschutz.de/de/service/glossar/_lS, abgerufen im Mai 2019.) ...sind linksextremistische autonome Zentren, denen häufig Info
GLOSSAR militanz (Straßenkrawalle im Rahmen von Demonstrationen) ist, schließt die Teilnahme eines schwarzen Blocks an einer Demonstration keinesfalls einen friedlichen Demonstrationsverlauf aus. Seit einigen Jahren ist die Aktionsform des schwarzen Blocks auch bei den rechtsextremistischen Autonomen Nationalisten zu beobachten. (Vgl. http://www.verfassungsschutz.de/de/service/glossar/_lS, abgerufen im Mai 2019.) ...sind linksextremistische autonome Zentren, denen häufig Info"Selbstverwaltete freiräume" läden angeschlossen sind. Hier finden unter anderem Gruppentreffen, Vorträge und Mobilisierungsveranstaltungen vor Demonstrationen statt. Meist von einer Vielzahl von Gruppen und Einzelpersonen frequentiert, sind sie zudem ein Ort der Vernetzung der Szene. Darüber hinaus stellen solche Räumlichkeiten den meist nur locker organisierten autonomen Gruppen eine Infrastruktur für deren politische Arbeit zur Verfügung. Hier können benötigte Informationen aus Archiven beschafft werden und es existiert eine umfangreiche Büroausstattung. Infoläden dienen außerdem häufig als Postadressen für konspirativ agierende Gruppen. ... als Begriff kommt vom lateinischen Wort separare (dt. trennen) und Separatismus beschreibt die Absicht eines Teils der Bevölkerung, sich von dem Staat, in dem er lebt, zu trennen und einen eigenen Staat zu gründen. Manchmal wollen sich Separatisten nicht nur vom eigenen Staat trennen, sondern sie wollen sich auch einem anderen Staat anschließen. (Vgl. http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/das-junge-politiklexikon/210464/separatismus-sezession, abgerufen im Mai 2019.) Die Verfassungsschutzbehörden haben auch die Aufgabe, bei der Sicherheitsüberprüfung Sicherheitsüberprüfung von Personen mitzuwirken, denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Informationen anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, oder die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen. (Vgl. http://www.verfassungsschutz.de/de/service/glossar/_lS, abgerufen im Mai 2018.) ... ist die Übertragung der von Charles Darwin (1809 bis 1882) beSozialdarwinismus schriebenen Mechanismen der "Entstehung der Arten durch natürliche Zuchtwahl" auf Sozialbeziehungen des Menschen. Insbesondere Herbert Spencer (1820 bis 1903), der auch die Formel vom "Überleben der Tüchtigsten" (engl. survival of the fittest) prägte, legt die Grundsteine des Sozialdarwinismus. Letzterer geht davon aus, dass eine übergroße Population nur diejenigen überleben lässt, die sich im "Kampf ums Dasein" überlegen zeigen. Selektion ist damit der Motor jeden Fortschritts. Bejahung umfassender sozialer Auslese und Hessischer Verfassungsschutzbericht 2018 - 271
  • REGISTER Kategorie C - kritik&praxis - radikale Linke [f]rankfurt Marburg (Landkreis Marburg-Biedenkopf) Hungrige Wölfe
  • Kompetenzzentrum gegen 41, 56, 142 Nationale Ordnungspartei) 184 Rechtsextremismus (KOREX) 36, 38, 39 Leipzig (Sachsen) 126 Milli-Görüs-Bewegung
  • Mundlos, Uwe 107 linksjugend ['solid] 202 Mursi, Mohammed 175, 179 Körner, Dr. Burkhard 41 Loewenstein, Karl 18, 19 Muslimbruderschaft
REGISTER Kategorie C - kritik&praxis - radikale Linke [f]rankfurt Marburg (Landkreis Marburg-Biedenkopf) Hungrige Wölfe 103, 105, 276 125, 130, 137, 277 49, 54, 69, 70, 75, 101, 102, 125, 131, 137, 142, 162, 180, 202 Kemal Atatürk, Mustafa 184 Krolzig, Sascha 101 Marokko 228 Kenia 203, 209 Kuba 141 Martell, Karl 71 Kiew (Ukraine) 97 "Kurdistan" 56, 139, 144, 198, 203, 208 Martin 103 Kirchheim (Thüringen) 95 L Marx, Karl 122, 142, 148, 263, 265 Kirchheim Lachmann, Daniel 82, 83, 84, 92, 93 (Landkreis Hersfeld-Rotenburg) 176 Marxistisch-Leninistische Partei Lahn-Dill-Kreis 39, 48, 54, 77, 83, 84, Deutschlands (MLPD) 56, 122, 139, Klapperfeld 54, 127, 129, 137 86, 87, 93, 98, 99, 102, 103, 144, 145, 202, 277 105, 106, 127 Kobane (Syrien) 205 Mecklenburg-Vorpommern 68, 82, 90 Landkreis Darmstadt-Dieburg 140 Köbele, Patrick 141 Mesopotamisch Kurdisches Landkreis Fulda 72, 86, 97, 215 Kulturzentrum e. V. [in Gießen] 144 Köln (Nordrhein-Westfalen) 34, 58, 147, 155, 180, 184, 200 Landkreis Gießen 54, 75, 87, 89, 110, Mesopotamisches Kulturzentrum e. V. 137, 140, 144, 145, 202, 212, 223 [in Frankfurt am Main] 201, 203, 278 Koma Civaken Kurdistan (KCK, Gemeinschaft der Kommunen Kurdistans) Landkreis Hersfeld-Rotenburg 176 #Mietenwahnsinn-Hessen 130 210, 278 Landkreis Limburg-Weilburg 89, 98, 99, Mietshäuser Syndikat (MHS) 130 Kommunistische Partei Deutschlands 212 (KPD) 15, 140, 142, 143, 145 MillA(r) Gazete (Nationale Landkreis Marburg-Biedenkopf 49, 54, Zeitung) 182, 183, 186, 187, 277 Kommunistische Partei Chinas (KPCh) 228 69, 75, 97, 131, 137, 162, 180, 202 Milli Istihbarat Teskilati (MIT, Nationale Kommunistische Partei Landkreis Offenbach 210 Nachrichtendienstorganisation) 229 Luxemburgs (KPL) 141 Landkreis Waldeck-Frankenberg MillA(r) Nizam Partisi (MNP, Kompetenzzentrum gegen 41, 56, 142 Nationale Ordnungspartei) 184 Rechtsextremismus (KOREX) 36, 38, 39 Leipzig (Sachsen) 126 Milli-Görüs-Bewegung 60, 151, Kongreya Azadi u Demokrasiya Kurdistane Lenin s. Uljanow, Wladimir Iljitsch 182-188, 277 (KADEK, Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans) 210 Leun (Lahn-Dill-Kreis) 48, 83, 102, 103, Mogadischu (Somalia) 193 Kongreya Civaken Demokratik a Kurdista105 Molzhain (Rheinland-Pfalz) 176 niyen Ewrupa (KCDK-E, Kurdischer DemoLeverkusen (Nordrhein-Westfalen) 140 Mörfelden-Walldorf (Kreis Groß-Gerau) kratischer Gesellschaftskongress in Libanon 179, 188 60, 140, 171, 172, 174 Europa) 212, 278 Liberation Tigers of Moscheebau-Kommission e. V. 179 Kongreya Gele Kurdistane (KONGRA GEL, Volkskongress Kurdistans) 210 Tamil Eelam (LTTE) 197 Mubarak, Husni 178 Koordinasyona Civaka Demokratik a KurLiege (Belgien) 160 Mucuk, Aygün 223 distan (CDK, Koordination der kurdisch-de"LIES!"-Kampagne 161, 162, 264 mokratischen Gesellschaft) 212, 278 München (Bayern) 16, 41, 52, 56, 57, Limburg (Landkreis 77, 106, 131, 146, 179, 274, 275 Korbach (Landkreis Waldeck-Frankenberg) Limburg-Weilburg) 89, 98, 212 41, 56, 142 Mundlos, Uwe 107 linksjugend ['solid] 202 Mursi, Mohammed 175, 179 Körner, Dr. Burkhard 41 Loewenstein, Karl 18, 19 Muslimbruderschaft (MB) 60, 151, Körper & Geist 95 London (Großbritannien) 41, 147 153, 172, 175-181, 189, 190, 277 Kotku, Mehmet Zaid 185, 186 Luxemburg 116 Mussolini, Benito 254 Krebs, Dr. Pierre 79 M N Kreis Bergstraße 84, 212 Main-Kinzig-Kreis 40, 60, 86, 129, N.S. Heute 103 Kreis Groß-Gerau 60, 95, 140, 144, 172, 182, 183, 187, 212 Nachrichtendienstliche Informationsund 171, 172, 174, 177, 212 Malta 114, 118 Analysestelle (NIAS) 32, 33, 34 Kreymann, Lena 143 Mannheim, Karl 18, 19 Nahkampf 103, 276 282 - Hessischer Verfassungsschutzbericht 2018
  • REGISTER Skinheadszene, rechtsextremistische Thüringen 50, 90 Vossische Zeitung 20 76, 90, 102, 263 Trebes (Frankreich) 159, 160 W Sleipnir Slushba
  • VolksverteidiSubkulturell orientierte gungseinheiten) 199, 200, 202, 278 229 Rechtsextremisten 65, 67, 102-105, 263 unsere Zeit (uz) 142 Yekineyen Parastina
REGISTER Skinheadszene, rechtsextremistische Thüringen 50, 90 Vossische Zeitung 20 76, 90, 102, 263 Trebes (Frankreich) 159, 160 W Sleipnir Slushba Wneschnej Raswedki Treburer Wald 131, 132 Wackersdorf (Bayern) 132 (SWR) 229 Trotzki, Leo 263, 273 Wagnitz-Seminar des Hessischen Somalia 193 Ministeriums der Justiz 40 Trotzkisten 124, 147, 273 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 89, 201, 202 Wahlrod (Rheinland-Pfalz) 103 Tucholsky, Kurt 19 Sozialistische Weidenthal (Rheinland-Pfalz) 94 Tunesien 175 Alternative (SAV) 140, 147, 148, 277 Weiße Rose 75, 76, 274, 275 Türkei 60, 63, 146, 147, 182, 183, 184, Sozialistische Deutsche 185, 186, 187, 188, 190, 191, 192, 197, Weisse Wölfe Terrorcrew 81 Arbeiterjugend (SDAJ) 56, 139, 142, 198, 199, 201, 202, 203, 209, 210, 211, 143, 277 212, 213, 214, 215, 216, 217, 218, 219, "We-Love-Muhammad"-Projekt 226, 229, 273 59, 161, 162, 169, 277 Sozialistische Reichspartei (SRP) 89 Türkische Hizbullah (TH) 151, 188-192, Werra-Meißner-Kreis 6, 155 Spanien 264 277 Wettenberg (Landkreis Gießen) 110 Sparta 74, 75 Türkische Union Europa e. V. 184 Wetteraukreis 6, 83, 156 Spencer, Herbert 271 Türkiye Komünist Partisi/Marksist-Leninist Wetzlar (Lahn-Dill-Kreis) Sri Lanka 61, 197 (TKP/ML, Türkische Kommunistische 48, 54, 83, 86, 87, 92, 102, 103, 127 Partei/Marxisten-Leninisten) 146 St. Georgen (Baden-Württemberg) 103 Wiesbaden 30, 41, 51, 69, 86, 88, Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main 7, 35 U 89, 96, 101, 126, 128, 144, 145, 188, 189, 192, 201, 202, 212 Ukraine 97, 264 Stalin, Joseph 263 Wiking-Jugend 95, 276 Uljanow, Wladimir Iljitsch 122 Steinmeier, Dr. Frank-Walter 20 Wunsiedel (Bayern) 97, 261 Ülkücü-Bewegung 62, 199, 200, 273 Sterk TV 198, 210 ...umsGanze! (uG) 125, 277 Y Strasbourg (Frankreich) 160 Ungarn 97 Yasin, Abu s. al-Rashta, Ata Abu Sturm 18 e. V. 80, 81 Union Internationale Demokraten (UID) Yekineyen Parastina Gel (YPG, VolksverteidiSubkulturell orientierte gungseinheiten) 199, 200, 202, 278 229 Rechtsextremisten 65, 67, 102-105, 263 unsere Zeit (uz) 142 Yekineyen Parastina Jin (YPJ, FrauenverteiSwing 125 digungseinheiten) 198, 199, 200, 278 Usbekistan 185 Syrian Democratic Forces (SDF, Yekitiya Xwendekaren Kurdistan (YXK, Demokratische Kräfte Syriens) 155, 170 Ustaosmanoglu, Mahmud 185 Verband der Studierenden aus Kurdistan) Syrien 58, 87, 154, 156, 157, 158, 202, 212, 278 V 169, 170, 175, 179, 198, 199, 201, 202, Yeni Özgür Politika (YÖP, Neue Freie Politik) 203, 205, 207, 209, 210, 211, 228, 230, Vahdet Moschee Wiesbaden 188, 189, 198, 208, 210, 214, 278 238, 264 190, 192 Young Struggle 202, 278 T Velioglu, Hüseyin 188, 190 Yürüyüs (Marsch) 214, 216, 218 T.A.S.K. 137, 277 Verein der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifa- Z Taimiya, Taqi al-Din Ahmad Ibn 164 schisten e. V. (VVN-BdA) 141 Zedong, Mao 122, 263, 264 Taiwan 228 Vereinigte Arabische Emirate 177, 256 Zetkin, Clara 143 Teutonicus 48, 49, 83, 102, 103, Vereinigte Staaten von Amerika (USA) 104, 105, 106 16, 18, 87, 95, 97, 135, 153, 191, 256, Zschäpe, Beate 107 257, 272 Tevgera Ciwanen Soresger (TCS, Bewegung der revolutionären Jugend) Vietnam 141 207, 208, 212, 213, 278 Violence Prevention Network (VPN) 39, 40 Teyrebazen Azadiya Kurdistan (TAK, Freiheitsfalken Kurdistans) 198, 278 Vogel, Pierre 161, 172 Thule-Seminar e. V. 76, 79, 276 Voigt, Udo 90 284 - Hessischer Verfassungsschutzbericht 2018
  • www.verfassungsschutz.brandenburg.de/cms/detail.php /lbm1.c.336513.de, abgerufen im Mai 2019.) Rechtsextremistische Ausländerorganisationen sind nationalistisch Ülkücü-Bewegung geprägt und messen der eigenen Volksgruppe einen
  • Gedankengut beeinflusst. Zu diesem Spektrum gehört unter anderem die rechtsextremistische türkische Ülkücü-Bewegung, die in der Mitte des 20. Jahrhunderts
GLOSSAR ... ist eine politisch-ideologische Richtung, die auf Leo Trotzki (1879 trotzkismus bis 1940), einen der Hauptakteure der russischen Oktoberrevolution 1917, zurückgeht. Ziele der Trotzkisten sind eine "permanente Revolution" und die "Diktatur des Proletariats" unter ihrer Führung. Trotzkistische Parteien stehen abseits von den übrigen kommunistischen Parteien. Um dennoch über ihre engen Zirkel hinaus Einfluss zu gewinnen, bedienen sich Trotzkisten der Methode des gezielten Unterwanderns (Entrismus). (Vgl. http://www.verfassungsschutz.brandenburg.de/cms/detail.php /lbm1.c.336513.de, abgerufen im Mai 2019.) Rechtsextremistische Ausländerorganisationen sind nationalistisch Ülkücü-Bewegung geprägt und messen der eigenen Volksgruppe einen höheren Stellenwert zu als anderen Ethnien. Ihrer Ideologie liegt ein übersteigertes Nationalbewusstsein zugrunde. Das Menschenbild solcher Gruppierungen ist stark von rassistischem Gedankengut beeinflusst. Zu diesem Spektrum gehört unter anderem die rechtsextremistische türkische Ülkücü-Bewegung, die in der Mitte des 20. Jahrhunderts in der Türkei entstand. Ziel der Ülkücü-Bewegung ist der Schutz des Türkentums sowie die Errichtung von "Turan", einem (fiktiven) ethnisch homogenen Staat unter Führung der Türken, der die Siedlungsgebiete der Turkvölker umfasst und - je nach ideologischer Lesart - vom Balkan bis nach Westchina oder sogar Japan reicht. (Vgl. https://www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/ af-auslaenderextremismus-ohne-islamismus/was-istauslaenderextremismus/rechtsextremistische-tuerken, hier die komplette Fassung des oben gekürzten Glossareintrags, abgerufen im Mai 2019.) ... bezeichnet allgemein die Gemeinschaft der Muslime. umma ... ist nach Art. 9 Abs. 2 GG möglich, wenn der Zweck oder die TätigVereinsverbot keit des Vereins den Strafgesetzen zuwiderläuft oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet. Erst wenn dies durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, wird nach SS 3 Abs. 1 Vereinsgesetz der Verein als verboten behandelt. Ein Vereinsverbot wird durch den Landesbzw. Bundesinnenminister erlassen. (Vgl. http://www.verfassungsschutz.de/de/service/glossar/_lV, abgerufen im Mai 2019.) ... sind laut dem HSÜG im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbeVerschlusssachen dürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse unabhängig von ihrer Darstellungsform. Sie werden entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung eingestuft. Eine Verschlusssache wird entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit in folgender aufsteigender Wichtigkeit eingestuft: VS - Nur für Hessischer Verfassungsschutzbericht 2018 - 273
  • Verschlusssachen sowie deren Kennzeichnung und Aufbewahrung. Völkischer kollektivismus/ Das rechtsextremistische Motto "Du bist nichts, dein Volk ist alles!" "Volksgemeinschaft" verdeutlicht
  • Ideologie des völkischen Kollektivismus, die in vielen Ausprägungen rechtsextremistischer Ideologie eine zentrale Rolle spielt. "Volksgemeinschaft" war ein zentraler Begriff
  • Interessen der "Volksgemeinschaft" zu Lasten der Interessen und Rechte des Einzelnen führt zu einer Aushöhlung der Grundrechte. Daher steht
  • Kontrollelemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung fehlen, zum Beispiel das Recht des Volks, die Staatsgewalt in Wahlen auszuüben oder das Recht
GLOSSAR den Dienstgebrauch, VS - Vertraulich, Geheim, Streng Geheim. Die Verschlusssachenanweisung (VS-Anweisung, VSA) für das Land Hessen regelt als Verwaltungsvorschrift den materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen sowie deren Kennzeichnung und Aufbewahrung. Völkischer kollektivismus/ Das rechtsextremistische Motto "Du bist nichts, dein Volk ist alles!" "Volksgemeinschaft" verdeutlicht die Ideologie des völkischen Kollektivismus, die in vielen Ausprägungen rechtsextremistischer Ideologie eine zentrale Rolle spielt. "Volksgemeinschaft" war ein zentraler Begriff im Nationalsozialismus. Nationalsozialisten verstanden darunter eine Schicksalsgemeinschaft, in der die Interessen des Einzelnen bedingungslos der Gemeinschaft der "Volksgenossen" untergeordnet wurden. Das Wohl der so definierten "Volksgemeinschaft" ging allen anderen Interessen vor. Die pauschale Überbewertung der Interessen der "Volksgemeinschaft" zu Lasten der Interessen und Rechte des Einzelnen führt zu einer Aushöhlung der Grundrechte. Daher steht der völkische Kollektivismus im Widerspruch zum Menschenbild des Grundgesetzes, das die Würde jedes einzelnen Menschen und die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit in den Mittelpunkt stellt. Der Staat wird im völkischen Kollektivismus als "ethnisch-rassisch" homogene "Volksgemeinschaft" angesehen. Der vermeintlich einheitliche Wille des Volks soll dabei von staatlichen Führern intuitiv umgesetzt werden. In einem so verstandenen autoritären Staat würden damit wesentliche Kontrollelemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung fehlen, zum Beispiel das Recht des Volks, die Staatsgewalt in Wahlen auszuüben oder das Recht auf Bildung und Ausübung einer Opposition. (Vgl. http://www.verfassungsschutz.bayern.de/rechtsextremismus/ definition/ideologie/voelkischer_kollekivismus/index.html, abgerufen im Mai 2019.) weiße Rose In den Jahren 1942/43 verbreitete die Münchner Gruppe Weiße Rose sechs Flugblätter gegen das nationalsozialistische Regime. Den Kern der Gruppe bildeten die Studenten Hans Scholl (1918 bis 1943) und Sophie Scholl (1921 bis 1943), Alexander Schmorell (1917 bis 1943), Christoph Probst (1919 bis 1943), Willi Graf (1918 bis 1943) und der Professor Kurt Huber (1893 bis 1943). Weitere Studenten, Schüler, Lehrer, Professoren, Ärzte, Schriftsteller und Buchhändler hatten losen Kontakt zur Weißen Rose. In einer ersten Aktionsphase im Juni/Juli 1942 veröffentlichte die Gruppe vier "Flugblätter der Weißen Rose" in einer Auflage von jeweils etwa 100 Exemplaren. Verteilt wurden diese Flugblätter an einen kleinen Kreis ausgesuchter Adressaten, von denen die meisten Akademiker in München und Umgebung waren. Im Januar 1943 entstand ein fünftes Flugblatt. Es erschien in einer Auflage von 6.000 bis 9.000 und tauchte in mehreren Städten Süddeutschlands und in Österreich auf. Ab Februar 1943 unternahm die Gruppe nächtliche Aktionen, bei denen sie verschiedene Gebäude in München mit Parolen wie "Nieder mit Hitler", "Hitler 274 - Hessischer Verfassungsschutzbericht 2018
  • Dritte Weg/Der III. Weg Thule Seminar e. V. DIE RECHTE Wiking-Jugend Faust Freier Widerstand Hessen Reichsbürger und (FWH) Selbstverwalter
  • Exilregierung Deutsches Reich Gruppe Freital Identitäre Bewegung Hessen Linksextremismus (IBH) antifaschistische Gruppe 5 Junge Nationalisten (JN) (ag5) Kameradschaft Aryans Antifaschistisches
EXTREMISTISCHE ORGANISATIONEN eXtReMIStIScHe oRganISatIonen und gRuPPIeRungen In der unten stehenden Übersicht sind die in diesem Verfassungsschutzbericht genannten organisationen und gruppierungen aufgeführt, bei denen die hier bekannten Bestrebungen und tätigkeiten nach SS 2 abs. 2 HVSg oder tatsächliche anhaltspunkte hierfür in ihrer gesamtschau zu der Bewertung geführt haben, dass die organisation/gruppierung extremistische Ziele verfolgt, es sich mithin um eine extremistische organisation/gruppierung handelt. organisationen/gruppierungen aus den Phänomenbereichen organisierte kriminalität und Spionageabwehr wurden nicht in die Übersicht aufgenommen. Rechtsextremismus Nationale Sozialisten Main-Kinzig (NSMK) Berserker Pforzheim - Ortsgruppe Lahn-Dill Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) Club H5 Randgruppe Deutsch Combat 18 Deutschland (C 18 Deutschland) Revolution Chemnitz Der Dritte Weg/Der III. Weg Thule Seminar e. V. DIE RECHTE Wiking-Jugend Faust Freier Widerstand Hessen Reichsbürger und (FWH) Selbstverwalter Freies Netz Süd (FSN) Exilregierung Deutsches Reich Gruppe Freital Identitäre Bewegung Hessen Linksextremismus (IBH) antifaschistische Gruppe 5 Junge Nationalisten (JN) (ag5) Kameradschaft Aryans Antifaschistisches Kollektiv 069 (AK.069) Kategorie C - Hungrige Wölfe Antifaschistisches Kollektiv racNahkampf coons (ak raccoons) Nationaldemokratische Partei Antifa R4 Deutschlands (NPD) 276 - Hessischer Verfassungsschutzbericht 2018
  • gegen Personen richten, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass sie 1. an den Bestrebungen oder Tätigkeiten beteiligt sind
  • Kernbereich privater Lebensgestaltung oder 2. bei einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt, einem Kammerrechtsbeistand, einer der in SS 53 Abs. 1 Satz
GESETZ ZUR NEUAUSRICHTUNG DES LFV wenn sie darauf gerichtet sind, Gewalt anzuwenden oder Gewaltanwendung vorzubereiten. (3) Die Maßnahme darf sich nur gegen Personen richten, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass sie 1. an den Bestrebungen oder Tätigkeiten beteiligt sind, oder 2. im Zusammenhang mit einer Person nach Nr. 1 stehen und durch die Maßnahme Erkenntnisse, die nicht gleichermaßen nach Nr. 1 zu gewinnen sind, über die Bestrebungen oder Tätigkeiten gewonnen werden können. Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden. (4) Über die Anordnung einer langfristigen Observation nach Abs. 2 entscheidet die Behördenleitung oder ihre Vertretung. Die Anordnung ergeht schriftlich. Bei Gefahr im Verzug kann die zuständige Abteilungsleitung oder deren Vertretung die Anordnung treffen; die Entscheidung nach Satz 1 ist unverzüglich nachzuholen. Die Anordnung ist auf höchstens drei Monate zu befristen. Verlängerungen um jeweils nicht mehr als drei weitere Monate sind zulässig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen. (5) In der Anordnung einer langfristigen Observation nach Abs. 2 sind anzugeben: 1. die Person, gegen die sich die Maßnahme richtet, soweit möglich, mit Name und Anschrift, 2. Art, Umfang und Dauer der Maßnahme sowie 3. die wesentlichen Gründe. (6) Die Maßnahme ist unzulässig, soweit tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass durch sie allein Erkenntnisse gewonnen werden würden 1. aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung oder 2. bei einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt, einem Kammerrechtsbeistand, einer der in SS 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 oder 4 der Strafprozessordnung genannten Person oder einer diesen nach SS 53a Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung gleichstehenden Person, über die der Berufsgeheimnisträger das Zeugnis verweigern dürfte. Erfolgen Maßnahmen bei einem der im Übrigen in SS 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bis 3b oder 5 der Strafprozessordnung genannten Berufsgeheimnisträger oder einer diesen nach SS 53a Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung gleichstehenden Person, sind das öffentliche Interesse an den von dem Berufsgeheimnisträger wahrgenommenen Aufgaben und das Interesse an der Geheimhaltung der diesem anvertrauten oder bekannt gewordenen Tatsachen besonders zu berücksichtigen. Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 gelten nicht bei Maßnahmen zur Aufklärung von eigenen Bestrebungen oder Tätigkeiten der genannten zeugnisverweigerungsberechtigten Personen. (7) Ergeben sich während der Maßnahme tatsächliche Anhaltspunkte im Sinne von Abs. 6 Satz 1, ist die Maßnahme unverzüglich zu unterbrechen, sobald dies ohne Gefährdung eingesetzter Personen möglich ist. Bestehen insoweit Zweifel, darf nur eine automatische Aufzeichnung fortgesetzt werden. Sind das Abhören und Beobachten nach Satz 1 unterbrochen worden, so darf die Maßnahme fortgeführt werden, wenn keine Anhaltspunkte nach Abs. 6 Satz 1 vorliegen. Automatische Aufzeichnungen nach Satz 2 sind dem Amtsgericht am Sitz des Landesamts unverzüglich vorzulegen. Das Gericht entscheidet unverzüglich über die Verwertbarkeit oder Löschung; SS 8 Abs. 8 Satz 2 gilt entsprechend. Soweit Erkenntnisse im Sinne von Abs. 6 Satz 1 durch die Maßnahme erlangt worden sind, dürfen sie nicht verwertet werden. Aufzeichnungen hierüber sind unverzüglich zu löschen. Die Tatsachen der Erfassung der Daten und der Löschung sind zu dokumentieren. Die Dokumentation darf ausschließlich für Zwecke der Datenschutzkontrolle verwendet werden. Die Dokumentation ist sechs Monate nach der Mitteilung oder nach Zustimmung der Behördenleitung zur endgültigen Nichtmitteilung nach Abs. 9 zu löschen. (8) Bei Gefahr im Verzug können Aufzeichnungen nach Abs. 7 Satz 2 unter Aufsicht einer oder eines Bediensteten, die oder der die Befähigung zum Richteramt hat, gesichtet werden. Die oder der Bedienstete entscheidet im Benehmen mit der oder dem 294 - Hessischer Verfassungsschutzbericht 2018
  • Kernbereich privater Lebensgestaltung oder 2. bei einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt, einem Kammerrechtsbeistand, einer der in SS 53 Abs. 1 Satz
GESETZ ZUR NEUAUSRICHTUNG DES LFV (2) Über die Verpflichtung von Vertrauensleuten entscheidet die Behördenleitung oder ihre Vertretung. Vertrauensleute müssen nach ihren persönlichen und charakterlichen Voraussetzungen für die Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz geeignet sein. Diese Eignung ist fortlaufend durch das Landesamt zu überprüfen. Als Vertrauensleute dürfen Personen nicht angeworben und eingesetzt werden, die 1. nicht voll geschäftsfähig, insbesondere minderjährig sind, 2. von den Geldoder Sachzuwendungen für die Tätigkeit auf Dauer als alleinige Lebensgrundlage abhängen würden, 3. an einem Aussteigerprogramm teilnehmen, 4. Mitglied des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages, eines Landesparlaments oder Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eines solchen Mitglieds sind oder 5. im Bundeszentralregister mit einer Verurteilung wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist, eingetragen sind. Die Behördenleitung oder ihre Vertretung kann eine Ausnahme von Satz 4 Nr. 5 zulassen, wenn die Verurteilung nicht als Täter eines Totschlags (SSSS 212, 213 des Strafgesetzbuchs) oder einer allein mit lebenslanger Haft bedrohten Straftat erfolgt ist und der Einsatz zur Aufklärung von Bestrebungen unerlässlich ist, die auf die Begehung von in SS 3 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes oder SS 100b Abs. 2 der Strafprozessordnung bezeichneten Straftaten gerichtet sind. Im Falle einer Ausnahme nach Satz 5 ist der Einsatz nach höchstens sechs Monaten zu beenden, wenn er zur Erforschung der in Satz 5 genannten Bestrebungen nicht zureichend gewichtig beigetragen hat. Auch im Weiteren ist die Qualität der gelieferten Informationen fortlaufend zu bewerten. SCHRANKEN NACHRICHTENDIENSTLICHER MITTEL SS14 (1) Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen hat das Landesamt diejenige zu treffen, die den Einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigt. (2) Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht. (3) Eine Maßnahme ist nur zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann. (4) Eine Maßnahme ist unzulässig, soweit tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass durch sie allein Erkenntnisse gewonnen werden würden 1. aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung oder 2. bei einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt, einem Kammerrechtsbeistand, einer der in SS 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 oder 4 der Strafprozessordnung genannten Person oder einer diesen nach SS 53a Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung gleichstehenden Person, über die der Berufsgeheimnisträger das Zeugnis verweigern dürfte. Erfolgen Maßnahmen bei einem der im Übrigen in SS 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bis 3b oder 5 der Strafprozessordnung genannten Berufsgeheimnisträger oder einer diesen nach SS 53a Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung gleichstehenden Person, sind das öffentliche Interesse an den von dem Berufsgeheimnisträger wahrgenommenen Aufgaben und das Interesse an der Geheimhaltung der diesem anvertrauten oder bekannt gewordenen Tatsachen besonders zu berücksichtigen. Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 gelten nicht bei Maßnahmen zur Aufklärung von eigenen Bestrebungen oder Tätigkeiten der genannten zeugnisverweigerungsberechtigten Personen. (5) Ergeben sich während einer Maßnahme tatsächliche Anhaltspunkte im Sinne von Abs. 4 Satz 1, ist die Maßnahme unverzüglich zu unterbrechen, sobald dies ohne Gefährdung oder Enttarnung eingesetzter Personen möglich ist. Die Maßnahme darf fortgeführt werden, wenn keine Anhaltspunkte nach Abs. 4 Satz 1 mehr vorliegen. Soweit Erkenntnisse im Sinne von Abs. 4 Satz 1 durch eine Maßnahme erlangt worden sind, dürfen sie nicht verwertet werden. Aufzeichnungen hierüber sind unverzüglich zu löschen. Die Tatsachen der Erfassung der Daten und der Löschung sind zu doku296 - Hessischer Verfassungsschutzbericht 2018
  • Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, sie den Rechtsfrieden empfindlich stört und dazu geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit
GESETZ ZUR NEUAUSRICHTUNG DES LFV c) der Überprüfung der Verfassungstreue von Personen, die sich um Einstellung in den öffentlichen Dienst bewerben, mit deren Einwilligung, d) der sicherheitsbehördlichen Überprüfung von Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerbern, e) der sicherheitsbehördlichen Überprüfung von Ausländerinnen und Ausländern im Rahmen der Bestimmungen des Ausländerrechts, f ) der Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen nach dem Luftsicherheits-, Atom-, Waffen-, Jagdund Sprengstoffrecht, g) der Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen nach den bewachungsund gewerberechtlichen Vorschriften, insbesondere aa) der Zulassung von Personen für den zugangsgeschützten Sicherheitsbereich von Veranstaltungen, bb) von an der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge und ihren Außenstellen beschäftigtem Sicherheitspersonal, cc) von an kommunalen Flüchtlingsunterkünften eingesetztem Wachpersonal, h) der Überprüfung der Zuverlässigkeit von an der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge und ihren Außenstellen beschäftigten Dolmetscherinnen und Dolmetschern, i) der anlassbezogenen Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen und Organisationen, mit denen die Landesregierung zusammenarbeitet aa) in begründeten Einzelfällen, bb) anlässlich der erstmaligen Förderung von Organisationen mit Landesmitteln, sofern diese in Arbeitsbereichen zur Bekämpfung von verfassungsfeindlichen Bestrebungen tätig werden sollen, mit deren Einwilligung und der Möglichkeit zur Stellungnahme, j) der Zuverlässigkeitsüberprüfung von anstaltsfremden Personen nach den hessischen Vollzugsgesetzen, soweit im Einzelfall erforderlich, k) Ordensverfahren zur Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland - mit Ausnahme der Verdienstmedaille - und des Hessischen Verdienstordens, l) sonstigen Zuverlässigkeitsüberprüfungen und Überprüfungen von Personen, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist, m) im besonderen öffentlichen Interesse liegenden sonstigen Überprüfungen von Personen mit deren Einwilligung. (2) Informationen, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhoben wurden, dürfen an die Staatsanwaltschaften, die Finanzbehörden nach SS 386 Abs. 1 der Abgabenordnung, die Polizeien, die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden, die Behörden des Zollfahndungsdienstes sowie andere Zolldienststellen, soweit diese Aufgaben nach dem Gesetz über die Bundespolizei vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2978, 2979), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Mai 2017 (BGBl. I S. 1066) wahrnehmen, nur übermittelt werden 1. zur Abwehr einer im Einzelfall bestehenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person oder für solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Bundes oder eines Landes oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt, 2. wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass der Empfänger die Informationen zur Verhinderung, sonstigen Verhütung oder Verfolgung von Straftaten von erheblicher Bedeutung benötigt oder 3. wenn der Empfänger die Informationen auch mit eigenen Befugnissen in gleicher Weise hätte erheben können. Unter Straftaten von erheblicher Bedeutung nach Satz 1 Nr. 2 fallen Verbrechen im Sinne des SS 12 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs und schwerwiegende Vergehen im Sinne des SS 12 Abs. 2 des Strafgesetzbuchs, wenn die Straftat im Einzelfall mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, sie den Rechtsfrieden empfindlich stört und dazu geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigten. Unter den Voraussetzungen des SS 20 Abs. 1 Satz 1 und 2 sowie Abs. 2 Satz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes ist das Landesamt zur Übermittlung verpflichtet. 300 - Hessischer Verfassungsschutzbericht 2018
  • Tatsache ihrer Speicherung preisgegeben werden, die nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines
  • bedarf keiner Begründung. Sie enthält einen Hinweis auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf, dass sich
GESETZ ZUR NEUAUSRICHTUNG DES LFV AUSKUNFT (1) Das Landesamt erteilt der betroffenen Person über zu ihrer oder seiner Person gespeicherte Daten auf Antrag unentgeltlich Auskunft, soweit die betroffene Person hierzu auf einen konkreten Sachverhalt hinweist und ein besonderes Interesse an einer Auskunft darlegt. Legt die betroffene Person nach Aufforderung ein besonderes Interesse nicht dar, entscheidet das Landesamt nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Auskunft erstreckt sich nicht auf SS26 1. die Herkunft der Daten und die Empfänger von Übermittlungen und 2. Daten, die nicht strukturiert in automatisierten Dateien gespeichert sind, es sei denn, die betroffene Person macht Angaben, die das Auffinden der Daten ermöglichen, und der für die Erteilung der Auskunft erforderliche Aufwand steht nicht außer Verhältnis zu dem von der betroffenen Person dargelegten Auskunftsinteresse. Das Landesamt bestimmt das Verfahren, insbesondere die Form der Auskunftserteilung, nach pflichtgemäßem Ermessen. (2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit durch sie 1. eine Gefährdung der Erfüllung der Aufgaben zu besorgen ist, 2. Nachrichtenzugänge gefährdet sein können oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise des Landesamts zu befürchten ist, 3. die öffentliche Sicherheit gefährdet oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes ein Nachteil bereitet würde oder 4. Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung preisgegeben werden, die nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheim gehalten werden müssen. Die Entscheidung trifft die Behördenleitung oder eine von ihr besonders beauftragte Mitarbeiterin oder ein von ihr besonders beauftragter Mitarbeiter. (3) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begründung. Sie enthält einen Hinweis auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf, dass sich die betroffene Person an die Hessische Datenschutzbeauftragte oder den Hessischen Datenschutzbeauftragten wenden kann. Mitteilungen der oder des Hessischen Datenschutzbeauftragten an die betroffene Person dürfen ohne Zustimmung des Landesamts keine Rückschlüsse auf den Kenntnisstand des Landesamts zulassen. DATEIANORDNUNGEN (1) Für den erstmaligen Einsatz einer automatisierten Datei nach SS 16 trifft das Landesamt in einer Dateianordnung, die der Zustimmung des für den Verfassungsschutz zuständigen Ministeriums bedarf, die in SS 14 Abs. 1 Satz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes genannten Festlegungen. Die oder der Hessische Datenschutzbeauftragte ist vor Erlass einer Dateianordnung anzuhören. Das Gleiche gilt für wesentliche Änderungen von Dateianordnungen. Das Landesamt führt ein SS27 Verzeichnis der geltenden Dateianordnungen. (2) Das Landesamt hat in angemessenen Abständen die Notwendigkeit der Weiterführung oder Änderung der Dateien zu überprüfen. (3) Ist im Hinblick auf die Dringlichkeit der Aufgabenerfüllung die vorherige Mitwirkung der in Abs. 1 genannten Stellen nicht möglich, so kann das Landesamt eine Sofortanordnung treffen. Das Verfahren nach Abs. 1 ist unverzüglich nachzuholen. Hessischer Verfassungsschutzbericht 2018 - 303
  • Eelam" (LTTE) 100 5. Internet/Neue Medien 102 5.1 Rechtsextremisten 102 5.2 Linksextremisten
3.3 Ereignisse und Entwicklungen des Jahres 2006 71 3.4 Islamistische Bestrebungen und Gruppierungen in Rheinland-Pfalz 73 3.4.1 "Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V." (IGMG) 74 3.4.2 "Kalifatsstaat" 78 3.4.3 "Muslimbruderschaft" (offiziell: "Gemeinschaft der Muslimbrüder") 79 3.4.4 "Hizb Allah" ("Partei Gottes") 81 3.4.5 "Tabligh-i Jamaat" (Gemeinschaft der Verkündung) 82 3.4.6 Jihadistische Islamisten 84 4. Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern (ohne Islamismus) 87 Überblick 2006 4.1 Personenpotenzial 2006 87 4.2 Gewalttatenzahlen 88 4.3 "Volkskongress Kurdistans" (KONGRA GEL) 88 4.4 "Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front" (DHKP-C) 93 4.5 "Türkische Kommunistische Partei/MarxistenLeninisten" (TKP/ML) 96 4.6 "Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei" (MLKP) 96 4.7 "Volksmodjahedin Iran-Organisation" (MEK) 97 "Nationaler Widerstandsrat Iran" (NWRI) 4.8 "Liberation Tigers of Tamil Eelam" (LTTE) 100 5. Internet/Neue Medien 102 5.1 Rechtsextremisten 102 5.2 Linksextremisten 103
  • Personen erforderlich sind. 3. Öffentlichkeitsarbeit - Prävention durch Information Demokratie, Rechtsstaat und die Achtung vor den Menschenrechten können dauerhaft nicht ohne
  • Verfassungsschutzes sowie zu allen Fragen des politischen Extremismus, z.B. Rechtsextremismus und Islamismus durchgeführt. Das Angebot richtet sich an interessierte gesellschaftliche
NADIS ist ein gemeinsames, automatisiertes Informationssystem der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags gemäß SS 6 Bundesverfassungsschutzgesetz. Die Dateien enthalten nur die Daten, die zum Auffinden von Akten und zur notwendigen Identifizierung von Personen erforderlich sind. 3. Öffentlichkeitsarbeit - Prävention durch Information Demokratie, Rechtsstaat und die Achtung vor den Menschenrechten können dauerhaft nicht ohne nachhaltige geistig-politische Auseinandersetzung mit den verschiedenen Formen des Extremismus bewahrt werden. Die Öffentlichkeitsarbeit hat deshalb für den Verfassungsschutz unter dem Gesichtspunkt frühzeitiger Prävention einen sehr hohen Stellenwert. In diesem Sinne werden auf Anfrage Vortragsund Diskussionsveranstaltungen zu Aufgaben und Befugnissen des Verfassungsschutzes sowie zu allen Fragen des politischen Extremismus, z.B. Rechtsextremismus und Islamismus durchgeführt. Das Angebot richtet sich an interessierte gesellschaftliche Gruppen, Vereine und insbesondere Schulklassen. Kontaktaufnahmen bitte an: Ministerium des Innern und für Sport Schillerplatz 3-5 55116 Mainz Pressereferat : Tel.: 06131/16-3220 oder Abteilung Verfassungsschutz : Tel.: 06131/16-3772 und -3773 Fax: 06131/16-3688 E-Mail: verfassungsschutz@ism.rlp.de Internet: www.verfassungsschutz.rlp.de Neben dem Vortragsangebot informiert der rheinland-pfälzische Verfassungsschutz durch Themen bezogene Publikationen. Aktuell sind folgende Informationsbroschüren erhältlich, die auch über die Internet13
  • aufgerollt. Die Veranstaltung verlief störungsfrei. Anlässlich des "Aktionstages gegen Rechts" am 14. Juli 2006 in Zweibrücken führte der "Nationale Widerstand
  • staatliche Repression und linke Veranstaltungen in Zweibrücken und anderswo!" demonstrierten am 2. Dezember 2006 ca. 50 Rechtsextremisten in Zweibrücken. Angemeldet
  • bisherigen Internetbeiträgen wurde über Aktivitäten der regionalen rechtsextremistischen Szene berichtet sowie auf vorhandene Aufkleber u.a. mit den Texten "Gegen Ausländer
rent mit der Aufschrift "Zweibrücken - Pfalz - frei - sozial - und national" aufgerollt. Die Veranstaltung verlief störungsfrei. Anlässlich des "Aktionstages gegen Rechts" am 14. Juli 2006 in Zweibrücken führte der "Nationale Widerstand Zweibrücken" einen Aufzug mit sieben Personen durch. Es kam zu keinen Zwischenfällen. Am 9. und 30. September 2006 betrieben 11 bzw. fünf Personen des "Nationalen Widerstandes Zweibrücken" in Zweibrücken ohne besonderen Vorkommnisse Info-Stände mit Musikbegleitung. Unter dem Motto "Gegen staatliche Repression und linke Veranstaltungen in Zweibrücken und anderswo!" demonstrierten am 2. Dezember 2006 ca. 50 Rechtsextremisten in Zweibrücken. Angemeldet hatte die Demonstration der "Nationale Widerstand Zweibrücken". Mehr als 200 Personen hatten mit dem Slogan "Unsere Stadt ist bunt und nicht braun" eine Gegendemonstration organisiert. Die Veranstaltungen verliefen ohne Zwischenfälle. "Nationale Sozialisten Mainz-Bingen" Im Juni 2006 wurden erstmals Aufkleber der "Nationalen Sozialisten Mainz-Bingen" im Stadtgebiet von Mainz festgestellt. Ebenfalls seit Juni 2006 besteht eine eigene Internetpräsenz. Nach eigenen Angaben handelt es sich um ein "Informationsportal über und für freie Nationalisten aus der Region Mainz, Kreuznach und Bingen". Mit dem Slogan "Wir wollen Dich! Tritt ein in den Widerstand!" wird um Mitglieder geworben. Domaininhaber ist ein bekannter Neonazi und NPD-Funktionär. Kameradschaftsmitglieder und/oder Organisationsstrukturen können dieser bislang virtuellen Gruppierung nicht zugeordnet werden. In den bisherigen Internetbeiträgen wurde über Aktivitäten der regionalen rechtsextremistischen Szene berichtet sowie auf vorhandene Aufkleber u.a. mit den Texten "Gegen Ausländer-Ghettos", "Kriegsverbrecher USA", "Umweltschutz = Heimatschutz" und "Scheiß auf Multikulti" hingewiesen. 29
  • aufgerufen. Die NPD ist weiterhin bestrebt, ihre Verbindungen zu rechtsextremistischen Organisationen im Ausland zu vertiefen. An dem Jahreskongress des "Deutsche
  • Inund Ausland wurde auch von Mitgliedern und Sympathisanten rechtsextremistischer Organisationen aus Finnland, Schweden, Frankreich, Großbritannien, Griechenland und den Niederlanden besucht
durch die Bundestagsverwaltung wegen zu Unrecht erhaltener Zuschüsse stand die Partei Ende 2006 vor dem finanziellen Ruin. Parteiangestellte mussten entlassen werden und es wurde zu Spenden aufgerufen. Die NPD ist weiterhin bestrebt, ihre Verbindungen zu rechtsextremistischen Organisationen im Ausland zu vertiefen. An dem Jahreskongress des "Deutsche Stimme Verlags" im Juni 2006 in Bayreuth nahmen Gäste der "British National Party" aus Großbritannien und der "Fiamma Tricolore" aus Italien teil. Das am 5. August 2006 in Dresden veranstaltete "Deutsche Stimme Pressefest" mit mehr als 7.000 Teilnehmern aus dem Inund Ausland wurde auch von Mitgliedern und Sympathisanten rechtsextremistischer Organisationen aus Finnland, Schweden, Frankreich, Großbritannien, Griechenland und den Niederlanden besucht. Als Redner traten die Vorsitzenden der spanischen "Falange" und der Generalsekretär der "Patriotischen Allianz" aus Griechenland auf. Die NPD unterhält seit vielen Jahren Kontakte zu hochrangigen Falange-Funktionären und nahm im November 2006 wieder mit einer Delegation an der Gedenkveranstaltung für den 1975 verstorbenen spanischen Diktator Francisco Franco und den Falange-Gründer Jose Antonio Prima de Rivera teil. NPD-Landesverband Rheinland-Pfalz Unter der Leitung des seit Februar 2005 amtierenden Vorsitzenden Peter MARX erfuhr der rheinland-pfälzische Landesverband einen personellen Aufschwung. Die Mitgliederzahl lag Ende 2006 bei ca. 300 Personen, das sind rund 50 mehr als 2005. Annähernd 50 % der Mitglieder sind jünger als 30 Jahre; der Frauenanteil liegt bezogen auf die Gesamtmitgliederzahl bei etwa 15 %. Die Anzahl der Kreisverbände erhöhte sich von neun auf 12 (neu: Ahrweiler, Deutsche Weinstraße, Mainz-Bingen). Zu den vergleichsweise aktivsten zählten die Kreisverbände Mainz-Bingen und Vorderpfalz. Vier Kreisverbände stehen unter der Leitung von Neonazis, die in die NPD eingetreten sind. Insbesondere der Kreisverband Vorderpfalz unterhält enge Verbindungen zu dem neonazistischen "Aktionsbüro Rhein-Neckar". Zudem bedienen sich einzelne Kreisverbände der Mithilfe von Neonazis bei der Durchführung regionaler öffentlicher Aktionen wie Infostände oder Demonstrationen. 37
  • einzige rechtsextremistische Partei verfügt die NPD über eine zahlenmäßig relevante Jugendorganisation. Der JN-Bundesvorsitzende Stefan ROCHOW ist Kraft seines Amtes
  • Aktivitäten waren kaum festzustellen. Keine Zweifel bestehen an der rechtsextremistischen Ausrichtung der JN. So hat der JN-Bundesvorstand im Januar
Als einzige rechtsextremistische Partei verfügt die NPD über eine zahlenmäßig relevante Jugendorganisation. Der JN-Bundesvorsitzende Stefan ROCHOW ist Kraft seines Amtes zugleich Mitglied des NPD-Parteivorstandes. Auch im Jahr 2006 fand die JN nicht mehr zu ihrer früheren Eigenständigkeit zurück. Öffentlichkeitswirksame Aktivitäten waren kaum festzustellen. Keine Zweifel bestehen an der rechtsextremistischen Ausrichtung der JN. So hat der JN-Bundesvorstand im Januar 2006 das "System" als nicht reformierbar dargestellt, das durch "etwas Neues" ersetzt werden müsse. In einer Pressemitteilung des JN - Bundesvorstandes zur Diskussion um Gewalt an den Schulen wurde offen ausländerfeindlich agitiert: "Eine Kehrtwende in der Ausländerpolitik ist die wichtigste Voraussetzung, um dem Problem der Gewalt an Schulen entgegen zu wirken". Einer Veröffentlichung auf der JN - Internetseite zufolge fand vom 14. bis 16. April 2006 in Mosbach bei Eisenach die jährlich Bundes-Osterschulung für JN - Mitglieder statt. Den ca. 40 Teilnehmern wurden außer Vorträgen über das Versammlungsrecht, den Umgang mit "Polizei und Geheimdiensten" sowie den Möglichkeiten der "Auseinandersetzung mit der BRD-Demokratie" das "nationalrevolutionäre Grundlagenprogramm" der JN sowie die Presseund Öffentlichkeitsarbeit der NPD vorgestellt. Auf dem "Außerordentlichen Kongress" des JN - Landesverbandes Bayern am 30. April 2006 wurde der Anführer der neonazistischen "Kameradschaft München" zum JN - Landesvorsitzenden gewählt. Der JN - Landesverband Rheinland-Pfalz verfügt über keine Organisationsstrukturen. Eine Anwerbung von Mitgliedern war nicht erkennbar. Im Februar 2006 nahm der JN-Bundesvorsitzende an einer Aktion des NPDLandesverbandes Rheinland-Pfalz gegen die angebliche "Unterdrückung und Ausplünderung der Opfer der imperialistischen USA" auf dem Schillerplatz in Kaiserslautern teil. 43
  • träge zur nationalsozialistischen Vergangenheit. Darüber hinaus werden der demokratische Rechtsstaat und seine Repräsentanten systematisch herabgewürdigt. Der Parteivorsitzende versuchte die Fußball
  • gelang es ihr auch nicht, ihre Attraktivität in der rechtsextremistischen Szene zu erhöhen oder ihre Mitgliederzahl zu stabilisieren. Dies gilt
träge zur nationalsozialistischen Vergangenheit. Darüber hinaus werden der demokratische Rechtsstaat und seine Repräsentanten systematisch herabgewürdigt. Der Parteivorsitzende versuchte die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 zu instrumentalisieren. In der NZ - Ausgabe vom 23. Juni 2006 würdigte Dr. FREY die sportlichen Leistungen der deutschen Nationalspieler afrikanischer Abstammung und verwahrte sich dagegen, diese als "politische Feindbilder oder Stein des Anstoßes" heran zu ziehen. In diesem Zusammenhang sprach er sich dagegen aus, Fremden generell die Einbürgerung zu versagen. Der Artikel stellt eine Ausnahme dar, weil hier im Gegensatz zur NPD die Zuwanderung unter bestimmten Aspekten akzeptiert und die Zugehörigkeit zum deutschen Volk nicht ausschließlich an der biologischen Abstammung festgemacht wird. Während die NPD wegen ihres "WM-Planers" zum Ziel öffentlicher Kritik und staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen wurde, nutzte der Geschäftsmann Dr. FREY die WM, um seine Verlagsprodukte werbewirksam zu offerieren. Strategie und Teilnahme an Wahlen Die Partei ist bestrebt, auf Landesund kommunaler Ebene in die Parlamente einzuziehen. Gegenwärtig ist sie im Landtag von Brandenburg mit sechs und in Bremen mit einem Mandat vertreten. Außerhalb von Wahlkampfveranstaltungen tritt sie öffentlich kaum in Erscheinung. Im Gegensatz zur NPD gelang es ihr auch nicht, ihre Attraktivität in der rechtsextremistischen Szene zu erhöhen oder ihre Mitgliederzahl zu stabilisieren. Dies gilt auch für den Landesverband Rheinland-Pfalz, der lediglich im Raum Ludwigshafen am Rhein Organisationsstrukturen unterhält. Wesentliches Ereignis war der rheinland-pfälzische Landesparteitag am 7. Mai 2006 in Fulda-Kämmerzell, bei dem der amtierende Landesvorsitzende HansDieter LIEDERWALD in seinem Amt bestätigt wurde. Die DVU verzichtete zu Gunsten der NPD auf die Teilnahme an den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 45
  • Heiligendamm am 7. Juni. Ein Engagement rheinland-pfälzischer Linksextremisten im Rahmen der bundesweiten Vorbereitungen gegen den G8-Gipfel war bislang
  • Pfalz sowie im Raum Mainz feststellbar. Verdeckt operierende militante Linksextremisten setzten ihre im Juli 2005 begonnene "militante Kampagne" gegen
dung des demokratischen Gesellschaftssystems begreift, sich in seiner Aktionsplanung noch weitgehend uneinig zeigte, hat sich das breite, weitgehend aus Nichtextremisten bestehende, globalisierungskritische Lager schon Ende des Jahres 2006 auf eine "Protestwoche gegen den G8-Gipfel" (1. bis 7. Juni 2007) verständigen können, darunter eine Großdemonstration am 2. Juni in Rostock, die Blockade des Militärflughafens Rostock/ Laage am 5. Juni und ein Sternmarsch auf Heiligendamm am 7. Juni. Ein Engagement rheinland-pfälzischer Linksextremisten im Rahmen der bundesweiten Vorbereitungen gegen den G8-Gipfel war bislang nur bei einzelnen autonomen Zusammenhängen im nördlichen Rheinland-Pfalz sowie im Raum Mainz feststellbar. Verdeckt operierende militante Linksextremisten setzten ihre im Juli 2005 begonnene "militante Kampagne" gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm fort; Brandanschläge und Gewalttaten - vornehmlich im norddeutschen Raum - haben erkennbar zugenommen. Mit Anschlägen, wie beispielsweise am 28. August 2006 auf das Wohnhaus des Ministerpräsidenten von Mecklenburg-Vorpommern und am 28. Dezember 2006 auf das als Tagungsort vorgesehene Kempinski Grandhotel in Heiligendamm, konnte zudem mediale Aufmerksamkeit erzeugt werden. 2.4 Marxisten-Leninisten und andere revolutionäre Marxisten 2.4.1 "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) Gründung: 1968 Sitz: Essen Mitglieder (Bund): weniger als 4.200 (2005: weniger als 4.500) Mitglieder (Rheinland-Pfalz): ca. 90 (2005: ca. 90) Organisation: Bezirksverband Rheinland-Pfalz mit acht regionalen Gruppierungen Zentralorgan: "Unsere Zeit" (UZ) Wochenzeitung Auflage ca. 7.200 Exemplare "Marxistische Blätter" 2-monatlich erscheinendes Theorie-Organ Auflage ca. 3.000 Exemplare Die 1968 gegründete DKP definiert sich in ihrem dogmatisch geprägten Selbstverständnis unverändert als revolutionäre Partei der Arbeiterklasse, 62
  • eine sprachliche Anpassung an die heutige Zeit. 2.4.2 "Die Linkspartei.PDS, Rheinland-Pfalz" (DIE LINKE) Gründung: 1989/1990 (Umbenennung
  • Umbenennung in Die Linkspartei.PDS) Sitz: Berlin Mitglieder (Bund): 60.300 (2005: 61.567) Mitglieder (Rheinland-Pfalz): 411 (2005: 258) Organisation in Rheinland
zess seinen Abschluss, der Anfang der 1990er Jahre mit dem Zusammenbruch des Sozialismus in Mittelund Osteuropa begonnen hatte. Drei programmatische Vorlaufpapiere (aus den Jahren 1993, 1998 und 2000) waren notwendig, um dieses Programm abschließend zu verabschieden. Im neuen Parteiprogramm der DKP 2006 steht das Bekenntnis zum "Marxismus/Leninismus" im Vordergrund: Dem Fernziel Sozialismus / Kommunismus sollen verschiedene "Etappen" vorausgehen. Die erste "Etappe" umfasst so genannte "Abwehrkämpfe" gegen die "Demontage sozialer und demokratischer Errungenschaften", die zweite soll durch eine "antimonopolistische Umwälzung" im Kampf gegen Großindustrie, Versicherungen und Banken das bestehende Gesellschaftssystem in eine "antimonopolistische Demokratie" umwandeln und die dritte im Wege einer Revolution den endgültigen Übergang zum Sozialismus vollziehen. Hauptzielgruppe bleibt aufgrund der "Klassenkampfideologie" die viel beschworene "Arbeiterklasse", der wegen ihrer Stellung in den Produktionsverhältnissen die "entscheidende Bedeutung für den erfolgreichen Kampf um den Sozialismus zukommt."16 Ein wichtiger Aspekt stellt weiterhin die traditionelle Bündnisarbeit außerhalb und innerhalb der Parlamente und die Zusammenarbeit mit anderen Parteien dar. Die Ziele der DKP haben sich mit dem neuen Programm nicht geändert; im wesentlichen erfolgte lediglich eine sprachliche Anpassung an die heutige Zeit. 2.4.2 "Die Linkspartei.PDS, Rheinland-Pfalz" (DIE LINKE) Gründung: 1989/1990 (Umbenennung SED in PDS bzw. 2005 Umbenennung in Die Linkspartei.PDS) Sitz: Berlin Mitglieder (Bund): 60.300 (2005: 61.567) Mitglieder (Rheinland-Pfalz): 411 (2005: 258) Organisation in Rheinland-Pfalz: Landesverband mit 13 Kreisverbänden 16 Parteiprogramm der DKP von 2006, S. 7 64

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