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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Islamische Extremisten 25.000 19.400 20.000 18.250 15.000 Linksextremisten 10.000 8.000 5.000 8.950 Extreme Nationalisten
  • Islamische Extremisten 5.000 4.000 3.010 3.000 Linksextremisten 2.700 2.000 1.000 1.570 Extreme Nationalisten
140 Ausländerextremismus Entwicklung Mitglieder der Mitglie100.000 derzahlen extremistischer 80.000 AusländerDeutschland organisationen 60.000 59.150 39.800 40.000 20.000 5.425 Bayern 10.445 0 1992 93 94 95 96 97 98 99 2000 01 Ausländische Extremisten in Deutschland 30.800 35.000 31.950 30.000 Islamische Extremisten 25.000 19.400 20.000 18.250 15.000 Linksextremisten 10.000 8.000 5.000 8.950 Extreme Nationalisten 0 1997 1998 1999 2000 2001 Ausländische Extremisten in Bayern 7.000 5.470 6.000 5.550 Islamische Extremisten 5.000 4.000 3.010 3.000 Linksextremisten 2.700 2.000 1.000 1.570 Extreme Nationalisten 2.195 0 1997 1998 1999 2000 2001
  • demokratische Grundordnung als die Bestrebungen gewaltbereiter türkischer und kurdischer Linksextremisten. Im Dezember wurde deshalb der Kalifatsstaat (Hilafet Devleti
  • durch ein auf dem Koran und der Scharia (islamisches Rechtssystem) basierendes islamistisches Gesellschaftssystem ersetzen. Zum Teil streben sie sogar
Ausländerextremismus 141 schließlich kurdischer Volkszugehöriger) mehr als 90 % aller ausländischen Extremisten in Bayern. Über die Hälfte aller ausländischen Extremisten ist dem islamischen Fundamentalismus zuzurechnen. Mit den Terroranschlägen in den USA am 11. September hat die aktuelle Gefährdung der westlichen Welt durch fanatische islamische Fundamentalisten eine neue Dimension erreicht. Diese heimtückischen Anschläge sind eine eindeutige Kampfansage an alle, die sich für Freiheit, Demokratie und eine friedliche Weltordnung einsetzen. Langfristig bedeutet der islamische Fundamentalismus im Hinblick auf seine weltweiten Expansionsbestrebungen inzwischen eine größere Gefahr für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung als die Bestrebungen gewaltbereiter türkischer und kurdischer Linksextremisten. Im Dezember wurde deshalb der Kalifatsstaat (Hilafet Devleti), die bis dahin größte Organisation militanter islamischer Fundamentalisten, in Deutschland verboten. Die konsequente Durchsetzung der bisher ausgesprochenen Vereinsund Betätigungsverbote in Bayern hat sich bewährt; die relativ geringe Zahl von Gewalttaten in Bayern belegt dies. 1.3 Integrationsfeindlichkeit des islamischen Extremismus Der Islam als Religion und seine Ausübung werden nicht vom Verfassungsschutz beobachtet. Der Beobachtung unterliegen jedoch Bestrebungen, die von islamischen Gruppen ausgehen und sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand Bayerns bzw. des Bundes richten (islamischer Fundamentalismus), aber auch solche, die durch Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen die auswärtigen Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden und damit auch das friedliche Zusammenleben der Völker beeinträchtigen. Die im Bundesgebiet aktiven islamisch-extremistischen Gruppierungen wollen die in ihren Heimatländern bestehenden Staatsund Gesellschaftsordnungen durch ein auf dem Koran und der Scharia (islamisches Rechtssystem) basierendes islamistisches Gesellschaftssystem ersetzen. Zum Teil streben sie sogar die Errichtung eines antilaizistischen Gottesstaats auf der ganzen Welt an. Die Islamisten gehen davon aus, dass mit der Scharia eine alle Lebensbereiche umfassende islamische Gesellschaftsordnung vorgegeben sei, die es überall zu verwirklichen gelte. Ihrer Überzeugung nach
  • Nach wie vor bestehen Spannungen zwischen der ADÜTDF und linksextremistischen Türken. Den "Feinden" der Türkei wird Gewalt angedroht. "Jeder
  • sind aber nur die damit verbundenen größeren Einflussmöglichkeiten. 2.3 Linksextremisten 2.3.1 Devrimci Sol (Revolutionäre Linke) Deutschland Bayern Mitglieder
152 Ausländerextremismus des Landes ist. Alle persönlichen Belange müssten den Interessen des Volkes untergeordnet und die türkische Fahne, die die Farbe des Blutes der Märtyrer der ADÜTDF trage, hochgehalten werden. Die Führung der Organsiation bekennt sich offen zu ihrer Leitfigur Alparslan Türkes, dem 1997 verstorbenen langjährigen MHP-Vorsitzenden. Die Anhänger der ADÜTDF werden häufig auch als "Graue Wölfe" bezeichnet. Ihr Erkennungszeichen ist ein mit fünf Fingern stilisierter Wolfskopf. In Bayern sind dem Verband knapp 30 Vereine zurechenbar. Nach wie vor bestehen Spannungen zwischen der ADÜTDF und linksextremistischen Türken. Den "Feinden" der Türkei wird Gewalt angedroht. "Jeder, der versucht, dem türkischen Volk zu schaden, wird zerstört werden. Niemand sollte versuchen, die Toleranz des türkischen Volkes auszunutzen. Jeder, der das versucht, wird unsere angemessene Strafe zu spüren bekommen." (Türk Federasyon Bülteni, Ausgabe Nummer 23 vom Juni 2000) Die nationalistische Überzeugung der ADÜTDF bedingt deshalb auch eine rigorose Haltung gegen kurdische Separatisten. Insbesondere die Forderung der MHP-Anhänger, das gegen den PKK-Generalvorsitzenden Öcalan verhängte Todesurteil auch zu vollstrecken, birgt die Gefahr gewaltsamer Auseinandersetzungen. Das Streben der ADÜTDF nach Dominanz steht einer echten Integration der Türken wie auch der Muslime in die deutsche Gesellschaft entgegen. Zwar rät der Verband den Mitgliedern, die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen, Motiv hierfür sind aber nur die damit verbundenen größeren Einflussmöglichkeiten. 2.3 Linksextremisten 2.3.1 Devrimci Sol (Revolutionäre Linke) Deutschland Bayern Mitglieder: 1.000 130 Gründung: 1978 in der Türkei (in Deutschland seit 1983 verboten) Die Organisation ist gespalten in: Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) Türkische Volksbefreiungspartei-Front (THKP-C Devrimci Sol) (beide Gruppierungen in Deutschland seit 1998 verboten)
  • operierende MLKP entstand 1994 aus dem Zusammenschluss zweier türkischer linksextremistischer Organisationen. Wie die TKP/ML und die Devrimci Sol erstrebt
  • MLKP-Aktivitäten. Als Aktionskomitee hierfür wurde mit weiteren türkischen linksextremistischen Gruppierungen in der ersten Jahreshälfte 2000 das "Solidaritätskomitee
Ausländerextremismus 157 2.3.3 Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei (MLKP) Deutschland Bayern Mitglieder: 600 50 Gründung: 1964 in der Türkei Publikation: Yasamda Atilim (Der Vorstoß im Leben) Die in der Türkei verbotene und terroristisch operierende MLKP entstand 1994 aus dem Zusammenschluss zweier türkischer linksextremistischer Organisationen. Wie die TKP/ML und die Devrimci Sol erstrebt sie die gewaltsame Zerschlagung des türkischen Staatsgefüges und die Errichtung einer kommunistischen Diktatur. Ihre Basisorganisation ist die Föderation der Arbeiterimmigranten aus der Türkei in Deutschland e. V. (AGIF) mit Sitz in Köln. Wie bei der DHKP-C und TKP/ML bildeten Versammlungen und die Beteiligung an Protestveranstaltungen gegen die Gefängnisreform in der Türkei (vgl. auch Nummer 2.3.4 dieses Abschnitts) den Schwerpunkt der MLKP-Aktivitäten. Als Aktionskomitee hierfür wurde mit weiteren türkischen linksextremistischen Gruppierungen in der ersten Jahreshälfte 2000 das "Solidaritätskomitee mit den politischen Gefangenen in der Türkei" (DETUDAK) gegründet, das von der MLKP dominiert wird. Eigene Veranstaltungen der MLKP und deren Basisorganisation AGIF, die im Bereich Nürnberg am stärksten vertreten sind, waren nicht zu festzustellen. 2.3.4 Proteste gegen die türkische Gefängnisreform Die seit Herbst 2000 in Deutschland andauernde Protestwelle gegen die türkische Gefängnisreform, bei der insbesondere die Massenzellen durch Kleinzellen ersetzt werden, dauert an. Der Höhepunkt war allerdings bereits zum Jahreswechsel 2000/01 erreicht, nachdem türkische Sicherheitskräfte einen Gefängnisaufstand am 19. Dezember 2000 gewaltsam beendeten. Der sich anschließende Hungerstreik hunderter politischer Gefangener, zum Großteil Angehörige der Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C), der Türkischen Kommunistischen Partei/Marxisten-Leninisten (TKP/ML) und der Marxistisch-Leninistischen Kommunistischen Partei (MLKP), wurde inzwischen in ein so genanntes "Todesfasten" umgewandelt. An diesem "Todesfasten", das maßgeblich von DHKP-C Häftlingen sowie
  • Brüder in einer in der Form der Fetwa (islamisches Rechtsgutachten) gehaltenen Erklärung zum "Jihad" ("Heiliger Krieg") gegen
  • Ansar (Kaschmir) und Jihad Islami (Bangladesch) ein zweites "Rechtsgutachten", in dem zum Jihad gegen die USA, Israel und gegen
Terroranschläge in den USA 185 Usama Bin Laden sieht die USA als "Hort des Unglaubens", als "Kopf der Schlange" der abgeschlagen werden muss. Die arabische Welt wird in seinen Augen von Lakaien der USA und Israels regiert. Diese radikale Ansicht verfestigte sich während des Golfkriegs, als die saudi-arabische Regierung 20.000 US-Soldaten in ihrem Land stationieren ließ. Die Anhängerschaft Bin Ladens betrachtet die anhaltende Präsenz amerikanischer Truppen auf dem "ureigenen Boden des Islam" als Sakrileg, da der Prophet Mohammed auf seinem Totenbett die Vertreibung der Juden und Christen aus dem Land der heiligen Stätten befohlen habe. Deshalb erklärte Bin Laden dem Westen und seinen arabischen Verbündeten den Krieg. Im Jahr 1991 setzte er sich in den Sudan ab. Dort entfaltete er dank guter Regierungskontakte rege wirtschaftliche Aktivitäten. Anfang 1994 entstanden auf seine Veranlassung im Sudan Trainingslager für Gefolgsleute der algerischen GIA, der ägyptischen Gruppen Al Gamaa Al Islamiya und Jihad Islami sowie der libanesischen Hizb Allah und der palästinensischen HAMAS. Auf Druck des UN-Sicherheitsrats wurde er im Mai 1995 aus dem Sudan ausgewiesen. Er kehrte nach Afghanistan zurück und trug mit seinen Mudschahedin und seinen Finanzmitteln zur Machtübernahme der Taliban bei. Am 23. August 1996 rief Usama Bin Laden seine moslemischen Brüder in einer in der Form der Fetwa (islamisches Rechtsgutachten) gehaltenen Erklärung zum "Jihad" ("Heiliger Krieg") gegen die USA auf, die das Land der zwei heiligen Moscheen besetzt hielten. Unter der Bezeichnung "Internationale islamische Front" veröffentlichte er am 23. Februar 1998 gemeinsam mit den verbündeten islamistischen Gruppen Jihad Islami (Ägypten), Al Gamaa Al-Islamiya (Ägypten), Harakat Ul-Ansar (Kaschmir) und Jihad Islami (Bangladesch) ein zweites "Rechtsgutachten", in dem zum Jihad gegen die USA, Israel und gegen die "Kreuzfahrer" aufgerufen wurde. Auch in den folgenden Jahren verbreiteten seine Anhänger Videos von ihm, in denen Opfer des Tschetschenienkriegs und des Palästinakonflikts zur Agitation verwendet wurden. Usama Bin Laden meldete sich nach den Terroranschlägen vom 11. September fünfmal mit Erklärungen zu Wort. Zunächst begrüßte er die Anschläge, bestritt jedoch seine Beteiligung. Später bezeichnete er das Welthandelszentrum als legitimes Ziel. Die Anschläge hätten sich nicht gegen Frauen und Kinder, son-
  • Symbole der mammonistischen Weltherrschaft sind ... eminent wirksam und deshalb rechtens." Dr. Reinhold Oberlercher, der Chefideologe des DK, veröffentlichte
  • geführt werden, sind daher kriegsrechtlich erlaubte Vergeltungsschläge ..." 4.1.2 Militanter Rechtsextremismus - Neonaziund Skinheadbereich 4.1.2.1 Neonazi-Szene Weite Teile des nicht organisierten
  • Tragen von Palästinenser-T-Shirts und die Absicht eines rechtsextremistischen Versands, Palästinenser-Flaggen zu verkaufen, verwiesen auf die Solidarität
196 Terroranschläge in den USA dieser militärischen Operation zerschmettert die Selbstgefälligkeit der auf Heuchelei gegründeten westlichen Zivilisation. (...) Die militärischen Angriffe auf die Symbole der mammonistischen Weltherrschaft sind ... eminent wirksam und deshalb rechtens." Dr. Reinhold Oberlercher, der Chefideologe des DK, veröffentlichte am 1. November einen Internet-Beitrag mit dem Titel "Der Untergang des judäo-amerikanischen Imperiums", in dem es hieß: "Am 11. September 2001 erfolgte der überfällige Generalangriff des islamischen Mittelalters auf die judäo-amerikanische Zivilisation, ... (...) Der Islamismus ist dem Jahwismus geistig und geschichtlich überlegen. (..) Also können die Juden und ihr Kult nur als tolerierter Unglauben unter islamischer Herrschaft überleben, ... (...) Die USA müssen aufgelöst werden! (...) Landraub, Ausrottung der Urbevölkerung, Sklavenimport, zwei Weltkriege gegen Deutschland und der Mord am Deutschen Reich, dem auf Erden daseienden Gott der Deutschen, sind die größten Verbrechen der USA. (...) Alle Schläge, die ... gegen Einrichtungen, Funktionäre oder Kollaborateure der USA geführt werden, sind daher kriegsrechtlich erlaubte Vergeltungsschläge ..." 4.1.2 Militanter Rechtsextremismus - Neonaziund Skinheadbereich 4.1.2.1 Neonazi-Szene Weite Teile des nicht organisierten Neonazi-Spektrums nahmen die Nachricht über die Terroranschläge in den USA mit Begeisterung auf. So äußerte ein bekannter Neonazi: "Hurra, hurra, endlich sind die zwei Türme in Manhattan nicht mehr da! Ich wollte Euch nur kurz meine tiefe Betroffenheit kundtun und alle zur Trauer auffordern. Schlimm finde ich insbesondere, dass New York die mit über zwei Millionen Juden weltgrößte Metropole dieser geliebten Spezies geblieben ist." In zynischen Kommentaren wurde der Anschlag als "Fehlschlag" bedauert, weil das Weiße Haus nicht getroffen worden sei. Interne Sympathiekundgebungen, das Tragen von Palästinenser-T-Shirts und die Absicht eines rechtsextremistischen Versands, Palästinenser-Flaggen zu verkaufen, verwiesen auf die Solidarität von Neonazis mit den Tätern und allen Muslims im Ausland, die sich gegen Amerika und Juden zur Wehr setzen.
  • positiv bewertet. In Kontinuität mit dem seit Jahrzehnten im linksextremistischen Spektrum vorhandenen "Antiamerikanismus" sahen die Autonomen in Bayern diese Anschläge
  • damit kapitalistische Interessen zu sichern. In einem Flugblatt der linksextremistischen, autonomen "Organisierten Autonomie" (OA) Nürnberg hieß es: "Bei diesem Krieg
  • neue "Repressionsinstrumente" einzuführen, die sich dann letztlich auch gegen "Linke" richten würden. Das Gleiche gilt für den Bundeswehreinsatz
202 Terroranschläge in den USA sätzlich positiv bewertet. In Kontinuität mit dem seit Jahrzehnten im linksextremistischen Spektrum vorhandenen "Antiamerikanismus" sahen die Autonomen in Bayern diese Anschläge als "verdienten" Denkzettel für Amerika an. Die Anschläge seien berechtigt gewesen, da die einzig verbliebene Weltmacht USA in der Szene als das Symbol schlechthin für den verhassten Imperialismus und Kapitalismus bzw. die Globalisierung stehe. Die hohe Opferzahl jedoch stieß in autonomen, antiimperialistischen Gruppen in Bayern überwiegend auf Ablehnung. Während man die Angriffe auf die USA insgesamt in ihrer symbolhaften Wirkung begrüßt, wurde die hohe Anzahl ziviler Opfer bedauert. Dabei hatte man vor allem die Ereignisse in New York (World Trade Center) vor Augen. Die Opfer durch den Anschlag auf das Pentagon dagegen wurden in der Szene mehrheitlich nicht bedauert - mit dem Tenor, es hätte dabei ausschließlich Angehörige des militärischen US-Systems getroffen. Vor dem erwarteten militärischen "Gegenschlag" der USA gab es im autonomen, antiimperialistischen Spektrum in Bayern vereinzelt Planungen und Vorbereitungen für den "Tag X". Nachdem die USA am 7. Oktober ihre militärischen Operationen gegen islamistische Terrorstrukturen in Afghanistan begonnen hatten, beteiligten sich auch Autonome in einigen bayerischen Städten (Nürnberg, München, Augsburg) an "spontanen" Protestkundgebungen. Das autonome, antiimperialistische Spektrum sieht in den amerikanischen Luftangriffen auf Afghanistan eine "imperialistische Aggression", um eigene nationale und damit kapitalistische Interessen zu sichern. In einem Flugblatt der linksextremistischen, autonomen "Organisierten Autonomie" (OA) Nürnberg hieß es: "Bei diesem Krieg geht es nicht nur um die Absicherung der weltweiten Herrschaft des Kapitals, sondern auch bereits um die Neuverteilung von Einflußsphären. Es geht langfristig um die Neuverteilung der Welt." Die Autonomen kritisieren, dass auch der deutsche Staat die Anschläge in den USA genutzt habe, um im Bereich der Inneren Sicherheit Gesetze zu verschärfen und neue "Repressionsinstrumente" einzuführen, die sich dann letztlich auch gegen "Linke" richten würden. Das Gleiche gilt für den Bundeswehreinsatz. Da die Bundesregierung die USA auch nach den amerikanischen Militärschlägen auf Afghanistan weiterhin demonstrativ unterstützt und auch eine Beteiligung der
  • Antifas" nehmen an Gegenveranstaltungen teil 26. Januar Schulungsveranstaltung von rechtsextremistischen Jugendlichen in Weimar 8., 13., 23. Februar Mahnwachen des rechtsextremistischen
VI. Ereigniskalender extremistischer Bestrebungen in Thüringen 5. Januar Thüringer Landesverband der KPD führt Mitgliederversammlung durch 12. Januar Demonstration der "Nationalen Jugend Jena" in Jena für ein "nationales Jugendzentrum"/Thüringer Autonome beteiligen sich an Gegendemonstrationen 14. Januar Patrick WIESCHKE tritt als stellvertretender Landesvorsitzender der "Jungen Nationaldemokraten" (JN) zurück 19. Januar Demonstration von Neonazis unter dem Motto "Meinungsfreiheit für den Nationalen Widerstand" in Sondershausen/"Antifas" nehmen an Gegenveranstaltungen teil 26. Januar Schulungsveranstaltung von rechtsextremistischen Jugendlichen in Weimar 8., 13., 23. Februar Mahnwachen des rechtsextremistischen Spektrums in Jena, Bad Salzungen und Gotha/Autonome beteiligen an Demonstration gegen die Mahnwache in Jena 15. Februar Informationsstand des "Kurdisch-Deutschen Freundschaftsvereins Erfurt e.V." erinnert an Festnahme Abdullah ÖCALANS 1999 1./2. März "Skinhead Club Friedrichroda" verteilt in Friedrichroda gegen Ausländer gerichtete Flugblätter und Postwurfsendungen 5. März Autonome Szene Geras beteiligt sich in Gera an Demonstration für selbstverwaltetes Jugendzentrum 12. März DKP Jena und "Roter Tisch Ostthüringen" organisieren in Jena Vortragsund Diskussionsveranstaltung mit Harpal BRAR 15. März Skinheadkonzert in Erfurt aufgelöst 20. März "KurdischDeutscher Freundschaftsverein Erfurt e.V." veranstaltet aus Anlass des Neujahrsfestes NEWROZ Fackelzug in Erfurt 22. März Autonome Szene Geras beteiligt sich an Aktionen für selbstverwaltetes Jugendzentrum in Gera 102
  • Bieters die Schutzklausel als Verstoß gegen nationales und europäisches Recht rügt, obwohl seitens der ausschreibenden Stellen immer darauf hingewiesen wird
  • Zusammenhang sieht sich die SO Vorwürfen der Unterwanderung des Rechtssystems ausgesetzt. Im Zusammenhang mit der Vernichtung von Gerichtsakten vor einem
  • wurden die Vorwürfe gegen die SO wegen Unterwanderung des Rechtssystems öffentlich
Scientology-Organisation 215 Himmlischen Friedens, lateinamerikanischen Staaten ohne erfolgversprechende Drogenpolitik oder Staaten mit Staatsterrorismus. Rinder machte im weiteren Verlauf seiner Ausführungen deutlich, dass die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Scientology nicht nur ein Auftrag innerhalb der Organisation, sondern auch außerhalb der "Kirchen" sei. Seit August 2001 versucht die SO im Zusammenhang mit Ausschreibungen für öffentliche Aufträge Druck auf Landesund Bundesbehörden gegen die Verwendung der Schutzerklärung auszuüben. Dabei bedient sie sich einer großen Berliner Anwaltskanzlei, die im Auftrag eines angeblich betroffenen Bieters die Schutzklausel als Verstoß gegen nationales und europäisches Recht rügt, obwohl seitens der ausschreibenden Stellen immer darauf hingewiesen wird, dass es sich bei der Schutzklausel nicht um ein vergabefremdes Kriterium, sondern um ein Kriterium der Zuverlässigkeit eines Anbieters handelt. 2.2.5 Nutzung des Internets Auch die SO nutzt das Internet bereits seit Jahren zur Selbstdarstellung und Werbung. Sie bietet umfangreiche und technisch aufwendig gestaltete mehrsprachige Seiten im "world wide web" (www) an. Diese enthalten Angaben über politische Ziele, Teilorganisationen und aktuelle Schriften der SO. Daneben werben Scientologen weltweit mit eigenen Homepages für die SO, darunter auch rund 600 deutsche Mitglieder. Die SO nutzt damit - wie bereits auch bei ihren Publikationen und entgeltlichen Kursen - kommerzielle Formen, um Interessenten für ihre spezifischen Inhalte zu gewinnen. 2.2.6 Aktivitäten im Ausland In Frankreich sind nach Presseberichten vom Oktober 1998 in einem Gerichtsverfahren gegen die SO Hunderte von Gerichtsdokumenten aus dem Justizpalast in Paris verschwunden. In diesem Zusammenhang sieht sich die SO Vorwürfen der Unterwanderung des Rechtssystems ausgesetzt. Im Zusammenhang mit der Vernichtung von Gerichtsakten vor einem Strafprozess gegen SO-Verantwortliche in Marseille im September 1999 wurden die Vorwürfe gegen die SO wegen Unterwanderung des Rechtssystems öffentlich von der in
  • tatsächliche Anhaltspunkte, dass die SO die bestehende demokratische und rechtsstaatliche Ordnung durch die Etablierung einer Gesellschaft mit scientologisch bestimmten Normen
  • nicht nur die Gesellschaft, sondern auch die Staaten, ihre Rechtssysteme und Regierungen. Die scientologische Gesellschaft ist auf die Beseitigung
  • Deutschland erscheinen zwar nach außen als rechtlich selbständig, sind jedoch der strikten Befehlsund
Scientology-Organisation 217 In der Slowakei sind nach Presseberichten vom Oktober 2001 zunehmende Aktivitäten der SO im "Church"und "WISE"-Bereich zu verzeichnen. So wurde von körperlichen Angriffen auf SO-Kritiker berichtet. Angeblich sollen hohe slowakische Politiker, Manager und Künstler Managerkurse bei einer Firma besucht haben, die ein führender Scientologe in der Slowakei gegründet habe. 2.3 Bewertung der Schriften und Aktivitäten Die bisherige Beobachtung der SO durch die Verfassungsschutzbehörden hat ergeben, dass die auf den Schriften ihres Gründers L. Ron Hubbard beruhende Ideologie nach eigenen Angaben unveränderliche Gültigkeit besitzt. Die Schriften und Aktivitäten der SO enthalten tatsächliche Anhaltspunkte, dass die SO die bestehende demokratische und rechtsstaatliche Ordnung durch die Etablierung einer Gesellschaft mit scientologisch bestimmten Normen ersetzen und lenkenden Einfluss auf Regierungen ausüben will. Als Ziel erscheinen nicht nur die Gesellschaft, sondern auch die Staaten, ihre Rechtssysteme und Regierungen. Die scientologische Gesellschaft ist auf die Beseitigung des in Art. 3 Grundgesetz konkretisierten Gleichheitsgrundsatzes, die Abschaffung der universalen Geltung der Menschenrechte, der Unabhängigkeit der Gerichte und der Meinungsfreiheit gerichtet. Der unverhüllte Absolutheitsanspruch der SO ist von Gleichschaltung und Unterdrückung geprägt. Meinungsfreiheit wird nur insoweit gewährt, als die "Leute dem Weg der SO folgen". Zwar treten die einfachen Mitglieder in der Regel nicht aus politischen Motiven der SO bei und bewerten Schriften mit gesellschaftsverändernden Absichten der SO ebenfalls wohl nicht als Äußerungen mit politischem Gehalt. Sie werden jedoch zu völligem Gehorsam gegenüber dem System trainiert und auf das Ziel eingeschworen, durch Verbreitung von Scientology die "Welt zu retten". Damit werden auch zunächst unpolitische Mitglieder in den Dienst der verfassungsfeindlichen scientologischen Ideologie gestellt. 3. Organisationsund Kommandostruktur der SO 3.1 Weltweite Kommandostruktur der SO Die Einrichtungen der SO in Deutschland erscheinen zwar nach außen als rechtlich selbständig, sind jedoch der strikten Befehlsund
  • oder als "verfassungsfeindlich" bezeichnet werden - diese Begriffe sind gleichbedeutend -, rechtzeitig erkennen kann. Hier setzt die Aufgabe des Verfassungsschutzes
  • Sicherheit des Bundes oder eines Landes. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist unter der freiheitlichen demokratischen Grundordnung eine Ordnung
  • verstehen, die unter Ausschluss jeglicher Gewaltund Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen
  • Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, - die Volkssouveränität, - die Gewaltenteilung
  • Mehrparteienprinzip, - die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition
Verfassungsschutz in Bayern 11 1. Abschnitt Verfassungsschutz in Bayern Die Bundesrepublik Deutschland ist nach ihrer Verfassung eine wertgebundene, wachsame und wehrhafte Demokratie. Der Staat kann gegen Bestrebungen, die freiheitliche demokratische Grundordnung abzuschaffen, die in der Verfassung vorgesehenen Abwehrmittel einsetzen, z.B. durch ein Parteioder Vereinsverbot. Dies setzt voraus, dass er solche Bestrebungen oder Aktivitäten, die als "extremistisch" oder als "verfassungsfeindlich" bezeichnet werden - diese Begriffe sind gleichbedeutend -, rechtzeitig erkennen kann. Hier setzt die Aufgabe des Verfassungsschutzes ein. Er dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie dem Schutz des Bestandes und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist unter der freiheitlichen demokratischen Grundordnung eine Ordnung zu verstehen, die unter Ausschluss jeglicher Gewaltund Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser freiheitlichen demokratischen Grundordnung gehören mindestens: - die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, - die Volkssouveränität, - die Gewaltenteilung, - die Verantwortlichkeit der Regierung, - die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, - die Unabhängigkeit der Gerichte, - das Mehrparteienprinzip, - die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.
  • Verfassungsschutzes gemeinsam zu erfüllenden Aufgaben. Es ist zugleich Rechtsgrundlage für die Arbeit des Bundesamts für Verfassungsschutz. Neben diesem Bundesgesetz bestehen
  • Landesamt für Verfassungsschutz unter anderem bei Sicherheitsüberprüfungen mit. Rechtsgrundlage hierfür ist das Bayerische Sicherheitsüberprüfungsgesetz. Es ist fernerhin betei
12 Verfassungsschutz in Bayern 1. Gesetzliche Grundlagen Die Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes sind gesetzlich genau festgelegt. Das Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz beschreibt die von Bund und Ländern auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes gemeinsam zu erfüllenden Aufgaben. Es ist zugleich Rechtsgrundlage für die Arbeit des Bundesamts für Verfassungsschutz. Neben diesem Bundesgesetz bestehen in allen Ländern eigene Verfassungsschutzgesetze. In Bayern regelt das im Anhang abgedruckte Bayerische Verfassungsschutzgesetz die Aufgaben und Befugnisse des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz, das seinen Sitz in München hat und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern unmittelbar nachgeordnet ist. Für das Landesamt wurden im Haushaltsplan 2002 insgesamt 450 Stellen für Beamte, Angestellte und Arbeiter ausgewiesen; das Haushaltsvolumen 2002 betrug 23,26 Millionen Euro. 2. Aufgaben des Verfassungsschutzes Nach dem Bayerischen Verfassungsschutzgesetz hat das Landesamt für Verfassungsschutz im Wesentlichen den Auftrag der Beobachtung von - Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, - sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten für eine fremde Macht (Sabotage und Spionage), - Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, - Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Art. 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Art. 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), gerichtet sind und - Bestrebungen und Tätigkeiten der Organisierten Kriminalität. Darüber hinaus wirkt das Landesamt für Verfassungsschutz unter anderem bei Sicherheitsüberprüfungen mit. Rechtsgrundlage hierfür ist das Bayerische Sicherheitsüberprüfungsgesetz. Es ist fernerhin betei-
  • Öffnen von Briefen, Abhören von Telefongesprächen) sind besonders strengen rechtsstaatlichen Anforderungen unterworfen. Sie sind in einem eigenen Gesetz geregelt
  • genannten IMSI-Catchers zur Feststellung unbekannter Mobiltelefonnummern. Rechtsstaatliche Sicherungen gelten auch für den Einsatz besonderer technischer Mittel im Schutzbereich
14 Verfassungsschutz in Bayern - das Beobachten verdächtiger Personen (Observation) sowie - verdeckte Bildund Tonaufzeichnungen. Eingriffe in das Brief-, Postund Fernmeldegeheimnis (Öffnen von Briefen, Abhören von Telefongesprächen) sind besonders strengen rechtsstaatlichen Anforderungen unterworfen. Sie sind in einem eigenen Gesetz geregelt, das nach dem Grundrecht des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses "Artikel 10-Gesetz" (G 10) genannt wird. Ein Verfahren mit mehreren voneinander unabhängigen Kontrollinstanzen stellt sicher, dass in dieses Grundrecht nur eingegriffen wird, wenn die im Gesetz genannten besonderen Gründe vorliegen. Ähnliches gilt für die neu eingeführten Auskunftsrechte gegenüber Postund Telekommunikationsdienstleistern, Fluggesellschaften und Kreditinstituten sowie für die Verwendung des so genannten IMSI-Catchers zur Feststellung unbekannter Mobiltelefonnummern. Rechtsstaatliche Sicherungen gelten auch für den Einsatz besonderer technischer Mittel im Schutzbereich des Art. 13 des Grundgesetzes, also für den Einsatz von Abhörgeräten oder versteckten Kameras in Wohnungen und Büros. Dem Verfassungsschutz stehen keine polizeilichen Befugnisse zu. Polizeibehörden und Verfassungsschutz sind voneinander getrennt. Deshalb dürfen die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes keinerlei Zwangsmaßnahmen, wie z.B. Festnahmen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen usw., durchführen. Verfassungsschutzbehörden dürfen auch keiner polizeilichen Dienststelle angegliedert werden. Dies steht aber einer informationellen Zusammenarbeit und gegenseitigen Unterstützung nicht entgegen. Im Gegenteil sind diese unabdingbare Voraussetzungen für eine effiziente Arbeit der Sicherheitsbehörden. Erscheint aufgrund der dem Verfassungsschutz vorliegenden Informationen ein sicherheitsrechtliches Eingreifen erforderlich, so wird die zuständige Sicherheitsbehörde unterrichtet. Diese entscheidet dann selbständig, ob und welche Maßnahmen zu treffen sind. 4. Kontrolle Die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden unterliegt einer vielfältigen Kontrolle. Dazu gehört die allgemeine parlamentarische Kontrolle, die durch die Berichtspflicht des verantwortlichen Ministers gegenüber dem Landtag im Rahmen von aktuellen Stunden, Anfra-
  • Errichtung eines separaten Kurdenstaats. Die Aktivitäten türkischer Linksextremisten konzentrierten sich wie bereits im Vorjahr auf europaweite Solidaritätskundgebungen und -aktionen für
  • insbesondere die Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wie Gewaltenteilung, Rechtsstaatsprinzip und Demokratieprinzip missachten. Ihr höchstes Ziel, die Weltherrschaft, steht
Entwicklung des politischen Extremismus 21 bestehen weitestgehend fort. Im Gegensatz zur PKK verzichtet der KADEK jedoch auf die Errichtung eines separaten Kurdenstaats. Die Aktivitäten türkischer Linksextremisten konzentrierten sich wie bereits im Vorjahr auf europaweite Solidaritätskundgebungen und -aktionen für die inhaftierten Gesinnungsgenossen in der Türkei. Als weiteres Themenfeld wurde der Imperialismus, in erster Linie bei der Agitation gegen die USA, aufgegriffen. 4. Scientology-Organisation Die Scientology-Organisation (SO) will die Staaten der Welt letztlich nach eigenen Regeln beherrschen und regieren, die insbesondere die Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wie Gewaltenteilung, Rechtsstaatsprinzip und Demokratieprinzip missachten. Ihr höchstes Ziel, die Weltherrschaft, steht im krassen Widerspruch zu ihren ständigen Beteuerungen, der Menschheit die völlige Freiheit zu bringen, weil die Verwirklichung ihres Herrschaftsprinzips tatsächlich zu einer massiven Beeinträchtigung der Menschenrechte führen würde. Bis zur Erreichung ihres Ziels sieht sich die SO im Grunde mit allen anti-scientologischen Menschen, Gesellschaftsgruppen und Staaten im ständigen Konflikt. Vor diesem Hintergrund sind auch die von ihr im Jahr 2002 durchgeführten Propagandamaßnahmen zu beurteilen, mit denen sie die Aufklärungsund Abwehrmaßnahmen des Staates diffamiert. Nach wie vor ist sie bestrebt, die Beobachtung durch den Verfassungsschutz mit der Verfolgung der Juden im Dritten Reich gleichzusetzen. Dazu führte sie zahlreiche Veranstaltungen wie Info-Stände, Ausstellungen und andere propagandistische Aktionen durch, um die Öffentlichkeit über ihre wahren verfassungsfeindlichen Absichten zu täuschen und um neue Mitglieder zu werben. Ihre aggressiven Aktionen stoßen national und international bei den Bürgern zunehmend auf Ablehnung.
  • Rechtsextremismus 8. Übersicht über erwähnenswerte rechtsextremistische Organisationen und Verlage sowie deren wesentliche Presseerzeugnisse Organisation (einschließlich Mitglieder Ende 2002 Publikationen (einschließlich
90 Rechtsextremismus 8. Übersicht über erwähnenswerte rechtsextremistische Organisationen und Verlage sowie deren wesentliche Presseerzeugnisse Organisation (einschließlich Mitglieder Ende 2002 Publikationen (einschließlich Gründungsdatum und Sitz) Bayern Deutschland Erscheinungsweise u. Auflage) 1. Parteien einschließlich integrierter Vereinigungen Die Republikaner (REP) 3.000 9.000 Der Republikaner 26.11.1983, Berlin monatlich, 20.000 Nationaldemokratische Partei 850 6.100 Deutsche Stimme (DS) Deutschlands (NPD) monatlich, 10.000 28.11.1964, Stuttgart Deutsche Stimme EXTRA anlassbezogen Junge Nationaldemokraten (JN) 70 350 Der Aktivist unregelmäßig Nationaldemokratischer HochschulFunktionärsbund (NHB) gruppe 1967, Nürnberg Deutsche Volksunion (DVU) 1.400 13.000 (Publizistische Sprachrohre: 05.03.1987, München siehe DSZ-Verlag) Deutsche Volksunion e.V. einschließlich (siehe DVU) Aktionsgemeinschaften 16.01.1971, München 2. Neonazistische Organisationen und Zusammenschlüsse Hilfsorganisation für nationale 70 600 Nachrichten der HNG politische Gefangene und deren monatlich, 600 Angehörige e.V. (HNG) 02.07.1979, Frankfurt am Main Freizeitverein Isar 96 e.V. (FZV) 15 1996, München Kameradschaft Lichtenfels 15 Kameradschaft Schwabach 5 Kameradschaft Süd - Aktionsbüro 25 Süddeutschland (AS) 2001, München Bund Frankenland e.V. - 15 Staatsbürgerliche Runde 1992 NSDAP-Auslandsund Aufbauorganisation NS Kampfruf (NSDAP-AO) zweimonatlich, 500 1972, Lincoln/USA
  • Rechtsextremismus 33 auf dem Bundesparteitag die unverminderte Bedeutung einer NAPO; sie sei "Ausdruck des Protests gegen Willkür und Unterdrückung
  • Krisenstimmung geschürt werden, die den Angriff gegen den sozialen Rechtsstaat und die freiheitliche Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland rechtfertigen soll
Rechtsextremismus 33 auf dem Bundesparteitag die unverminderte Bedeutung einer NAPO; sie sei "Ausdruck des Protests gegen Willkür und Unterdrückung und als verlängerter Arm künftiger nationaler Abgeordneter in den Parlamenten unverzichtbar". Ziel der NPD sei die Wiederherstellung des "Deutschen Reichs" durch "Überwindung des liberalkapitalistischen Systems". Innerhalb ihres "Drei-Säulen-Konzepts" räumt die NPD trotz des anhängigen Verbotsverfahren dem "Kampf um die Straße" Priorität ein. Dabei zielt sie insbesondere auf Jugendliche, die sie als Aktionspotenzial nutzen kann. Die Partei bietet sich dabei als "Ordnungsfaktor" an. Wie umfangreich das strategische Konzept "Kampf um die Straße" in die Praxis umgesetzt werden konnte, zeigt die Tatsache, dass seit Voigts Amtsantritt im November 1996 die Zahl der von der NPD getragenen Versammlungen erheblich zunahm. So fanden inzwischen bundesweit annähernd 600 - zunehmend mit Neonazis und Skinheads durchgeführte - Demonstrationen und öffentliche Aktionen mit teilweise bis zu 4.000 Teilnehmern statt. Nach dem äußeren Erscheinungsbild waren dabei kaum noch Unterschiede zwischen Neonazis und Angehörigen der NPD auszumachen. Insbesondere die Präsenz von Neonazis und Skinheads prägt häufig die Veranstaltungen der NPD. Sie wollen - nach NS-Vorbildern - mit massiver Häufung uniform auftretender, vielfach kahlgeschorener sowie schwarz gekleideter Demonstrationsteilnehmer einen martialischen, aggressiven und Furcht einflößenden Eindruck vermitteln. Mit Parolen wie "Arbeit zuerst nur für uns Deutsche", "Die Systemparteien zerstören unsere Zukunft", "Wer Deutschland nicht liebt, soll Deutschland verlassen", "Volksgemeinschaft statt Multi-Kulti-Wahn", "Widerstand lässt sich nicht verbieten" und "Die Straße frei der NPD" werden Ängste vor Arbeitslosigkeit, Fremdbestimmung oder Überfremdung verstärkt und ausgenutzt. Damit soll eine Krisenstimmung geschürt werden, die den Angriff gegen den sozialen Rechtsstaat und die freiheitliche Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland rechtfertigen soll. In einer Internetmeldung des Parteipräsidiums behauptet die NPD, die westlichen Demokratien seien "in die Hände von Gangsterbanden gefallen, die alles übertreffen, was sich in der Geschichte je an organisierter Kriminalität gezeigt hat". Die Demonstrationen der NPD, verstärkt durch militante Skinheads und Neonazis, sind deshalb äußerer Ausdruck des aggressiven Bestre-
  • Rechtsextremismus Bereich der NPD ein V-Mann des Verfassungsschutzes in Nordrhein-Westfalen war; er war der Bitte des Gerichts
  • Klärung der im Verfahren aufgetretenen materiellen und prozessualen Rechtsfragen bat das Gericht die drei Antragsteller (Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag
38 Rechtsextremismus Bereich der NPD ein V-Mann des Verfassungsschutzes in Nordrhein-Westfalen war; er war der Bitte des Gerichts um eine formelle schriftliche Information aber nicht nachgekommen. Zur Klärung der im Verfahren aufgetretenen materiellen und prozessualen Rechtsfragen bat das Gericht die drei Antragsteller (Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag) um eine ausführliche Stellungnahme zur V-Mann-Problematik. Die Reaktionen hierzu in der NPD waren sehr unterschiedlich. Während an der Parteibasis Schadenfreude gegenüber den staatlichen Institutionen vorherrschte, ließ die Parteispitze durch den Prozessbevollmächtigten Horst Mahler offiziell verlautbaren, dass die NPD nichts zu verbergen habe und deshalb die Entscheidung der Karlsruher Richter bedauere. Mahler sah in der Absetzung der Verhandlungstermine ein gewolltes Ergebnis einer Strategie der Antragsteller, die inzwischen die Aussichtslosigkeit der Verbotsanträge erkannt und deshalb die Terminabsetzung provoziert hätten. In einer Pressemitteilung der NPD-Bundespressestelle vom 22. Januar hieß es unter der Überschrift "Hier hat jemand die Notbremse gezogen! Wer und Warum?", es sei "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" von "interessierter Seite" versucht worden, das Verfahren bereits vor der Eröffnung zum Scheitern zu bringen, "um die Erörterung der Rolle der Geheimdienste in einer öffentlichen Verhandlung zu vermeiden". Der Partei sei so die Möglichkeit genommen worden, dem Verbotsgerede "durch Darlegung der Tatsachen vor Gericht den Boden entziehen zu können". Der Beisitzer im NPD-Bundesvorstand Per Lennart Aae wurde Anfang Februar durch das Parteipräsidium mit sofortiger Wirkung seiner Parteiämter enthoben. Gleichzeitig leitete die NPD-Spitze ein Ausschlussverfahren ein mit der Begründung, der als Auskunftsperson im NPD-Verbotsverfahren vom Bundesverfassungsgericht geladene Funktionär habe eine "eigene" Stellungnahme gegenüber dem Gericht angekündigt, ohne dazu aufgefordert zu sein. Ferner habe er in E-Mails, die einem größeren Personenkreis zugänglich waren, den NPD-Prozessvertreter Horst Mahler als "geistesgestört" bezeichnet. Das NPD-Präsidium betrachte vor allem die Ankündigung einer eigenen Stellungnahme als eine Gefährdung der vom Parteivorstand festgelegten Prozessstrategie. Die sofortige Amtsenthebung sei daher erforderlich gewesen, damit die Prozesslinie der Partei nicht durch unautorisierte Stellungnahmen und Veröffentlichungen in Zweifel
  • Rechtsextremismus 2.2 Deutsche Volksunion (DVU) Deutschland Bayern Mitglieder: 13.000 1.400 Vorsitzender: Dr. Gerhard Frey Bruno Wetzel Gründung: 1987 Sitz: München
  • Bürgerrechten reduzieren, die ausschließlich Deutschen zustehen sollen. Die rechtsextremistische Grundeinstellung der Partei wird in Äußerungen führender Funktionäre sowie im Inhalt
46 Rechtsextremismus 2.2 Deutsche Volksunion (DVU) Deutschland Bayern Mitglieder: 13.000 1.400 Vorsitzender: Dr. Gerhard Frey Bruno Wetzel Gründung: 1987 Sitz: München Publizistisches Sprachrohr: National-Zeitung/Deutsche Wochen-Zeitung (NZ) 2.2.1 Ideologisch-politischer Standort In ihrem Programm bekennt sich die DVU formal zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, doch will sie einige für alle Menschen gültige Grundrechte, beispielsweise den Schutz der Familie, zu Bürgerrechten reduzieren, die ausschließlich Deutschen zustehen sollen. Die rechtsextremistische Grundeinstellung der Partei wird in Äußerungen führender Funktionäre sowie im Inhalt der im Verlag des Bundesvorsitzenden Dr. Gerhard Frey erscheinenden National-Zeitung deutlich. Die rassistisch und nationalistisch geprägte Propaganda der Partei richtet sich insbesondere gegen die Ausländerpolitik und die Europäische Union (EU), aber auch gegen eine deutsche Beteiligung an Militäraktionen gegen den Irak. "Dass die politisch Maßgeblichen an Einsparungen in Bereichen denken, die den deutschen Interessen nichts nutzen, also z.B. beim weit überhöhten EU-Beitrag der Bundesrepublik oder an den horrenden Aufwendungen für Scheinasylanten, ist leider nicht zu erwarten." (NZ vom 8. Februar, Seite 5) "Die Arbeitslosigkeit in Deutschland nimmt überhand. Für eine Normalisierung der Geburtenrate des deutschen Volkes ist kein Geld da, aber für die Aufnahme von Millionen Ausländern, für Überzahlungen an die EU und UNO, für immer neue Reparationsforderungen aus dem Zweiten Weltkrieg." (NZ vom 5. April, Seite 1) "Die Bundeswehr in ihrer derzeitigen maroden Verfassung wäre heute kaum zur Verteidigung Deutschlands imstande. Warum aber sollen deutsche Soldaten außerhalb Mitteleuropas noch dazu als US-Hilfstruppen
  • Rechtsextremismus 51 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster eine im Jahr 1998 von der damaligen Bundestagspräsidentin verhängte Sanktion wegen eines angeblichen Verstoßes
  • Indiz für den Bedeutungsverlust der DVU im Bereich des rechtsextremistischen Parteienspektrums. 2.2.4 Bundesparteitag Am Bundesparteitag der DVU am 12. Januar
Rechtsextremismus 51 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster eine im Jahr 1998 von der damaligen Bundestagspräsidentin verhängte Sanktion wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Transparenzgebot als unberechtigt bewertet. Inzwischen dürfte sich der Schuldenstand der Partei durch den Verzicht auf eine Teilnahme an den Wahlen im Jahr 2002 und die dadurch gesparten Ausgaben auf rund drei Millionen Euro reduziert haben. 2.2.3 Politischer Bedeutungsverlust Zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 21. April trat die Partei wegen mangelnder Erfolgsaussichten nicht an, obwohl sie 1998 noch 12,9 % der Wählerstimmen erhalten hatte. Die im Februar 2000 von der DVU abgespaltene Freiheitliche Deutsche Volkspartei (FDVP) nahm an der Wahl teil, erhielt jedoch nur 0,8 % der Stimmen. Desgleichen verzichtete die DVU wegen fehlender finanzieller Mittel auf eine Beteiligung an der Bundestagswahl am 22. September. Die traditionelle Kundgebung in der Passauer Nibelungenhalle wurde von der DVU ohne nähere Angabe von Gründen abgesagt. Die DVU-Veranstaltung in Passau hatte bereits im Vorjahr mit 1.200 Teilnehmern gegenüber 2.200 Besuchern bei der Kundgebung im Jahr 2000 deutlich an Anziehungskraft verloren. Neben dem Fehlen von Wahlerfolgen und dem Mitgliederrückgang ist dieser Rückzug ein weiteres Indiz für den Bedeutungsverlust der DVU im Bereich des rechtsextremistischen Parteienspektrums. 2.2.4 Bundesparteitag Am Bundesparteitag der DVU am 12. Januar in München beteiligten sich insgesamt etwa 250 Mitglieder und Sympathisanten. Bei der Neuwahl des Bundesvorstands wurde Dr. Gerhard Frey mit 98,5 % der Stimmen als Parteivorsitzender bestätigt; seine Stellvertreter sind Heinrich Gerlach und Bruno Wetzel. Nach dem Finanzbericht war die DVU damals bei Dr. Frey noch mit 4,5 Millionen Euro verschuldet. Dr. Frey erklärte in seiner Rede, eine Zusammenarbeit mit REP und NPD komme für ihn wegen deren Vorsitzenden Dr. Rolf Schlierer und
  • Rechtsextremismus Udo Voigt nicht in Betracht. Auf das schlechte Wahlergebnis bei der Landtagswahl am 23. September 2001 in Hamburg
  • wurden wie in den letzten Jahren Aussagen mit eindeutig rechtsextremistischer Zielsetzung weitgehend vermieden. Äußerungen der Partei wie die Forderung "Schluß
52 Rechtsextremismus Udo Voigt nicht in Betracht. Auf das schlechte Wahlergebnis bei der Landtagswahl am 23. September 2001 in Hamburg mit 0,7 % der Wählerstimmen (1997: 4,9 %) ging Dr. Frey nicht ein. 2.3 Die Republikaner (REP) Deutschland Bayern Mitglieder: 9.000 3.000 Vorsitzender: Dr. Rolf Schlierer Johann Gärtner Gründung: 1983 Sitz: Berlin Publikation: Der Republikaner 2.3.1 Ideologisch-politischer Standort In den öffentlichen Verlautbarungen der REP wurden wie in den letzten Jahren Aussagen mit eindeutig rechtsextremistischer Zielsetzung weitgehend vermieden. Äußerungen der Partei wie die Forderung "Schluß mit der Ausplünderung Deutschlands" lassen aber immer wieder einen übersteigerten Nationalismus, verbunden mit Ressentiments gegen fremde Staaten und Minderheiten erkennen. "Das Ende der Deutschen Mark ist ein unnötiger Tribut an unsere europäischen 'Partner'. Der Euro kommt, Deutschland zahlt - jetzt schon zwei Drittel des EU-Haushaltes! Und die EU-Osterweiterung wird für uns ein Faß ohne Boden. (...) Die Altparteien machen Deutschland zum Sozialamt der Welt. Unsere Sozialkassen werden geplündert für Leute, die nie einen Pfennig hineinbezahlt haben. (...) Für Solidarität zuerst mit dem eigenen Volk!" (Internet-Seite der REP) In der Wahlkampfausgabe des Parteiorgans "Der Republikaner" wurden pauschal Ausländer als Kriminelle bewertet und für Probleme verantwortlich gemacht. Unter der Überschrift "12+1 gute Gründe, diesmal PROTEST zu wählen" hieß es: " * ...weil die Gauner, Abzocker und Radikalinskis aus aller Herren Länder sich hier so wohl fühlen wie nirgends sonst auf der Welt; * ...weil unserem Sozialsystem deshalb langsam aber sicher die Luft ausgeht; * ...weil die Schüler an vielen Schulen eher türkische Flüche, Gewalt und Drogen mitbekommen, anstatt lesen, schreiben und rechnen zu lernen; (...)" (Der Republikaner, Nummer 7-8/2002).

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