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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Aufgaben der Europäischen Union. Die Partei versucht, sich im rechtskonservativen Lager zu etablieren und gegenüber anderen rechtsextremistischen Organisationen abzugrenzen. Dieser
- 29 - * dass der EU nur zivilisierte Staaten angehören können. Dies treffe aber bei Polen und der Tschechischen Republik nicht zu, solange die Bierutund Benes-Dekrete nicht aufgehoben seien und man sich nicht zu den Vertreibungsverbrechen bekenne. * dass die Völker Europas in der Tradition des griechisch-römischen Denkens sowie der christlichen Religion stehen. Der Islam ist ein spalterischer Fremdkörper. Eine restriktive Ausländerund Asylpolitik sei daher eine der wichtigsten Aufgaben der Europäischen Union. Die Partei versucht, sich im rechtskonservativen Lager zu etablieren und gegenüber anderen rechtsextremistischen Organisationen abzugrenzen. Dieser Kurs ist in der Partei äußerst umstritten und führte zu vermehrten Austritten. Erkennbar wird in diesem Zusammenhang die Hinwendung enttäuschter REPMitglieder zur "Deutschen Partei" (DP). Der Bremer Landesverband, der über viele Jahre von Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Polizei / Bundeswehr) geleitet wurde, spiegelt die desolate Situation anderer Landesverbände wider. Die Mitgliederzahl stagniert bei ca. 15 Personen. Die angestrebte Gewinnung neuer Mitglieder, um aus der totalen Bedeutungslosigkeit herauszutreten, konnte auch im Jahre 2003 nicht realisiert werden. Der Bremer Landesverband unterhält kein eigenes Parteibüro. Mitgliedertreffen finden in Gaststätten statt. Die Partei zeigt, von sporadischen Informationsständen abgesehen, keine öffentliche Präsenz.
  • Ausländerextremismus f Rechtsextremismus f Verfassungsschutzrelevante Islamfeindlichkeit f Einige Gruppierungen im Bereich der sog. "PEGIDA Bewegung" f Linksextremismus f ScientologyOrganisation
  • anonymen Beiträgen in Blogs oder Foren zulasten der Betreiber rechtlich nicht zulässig, da die Betreiber selbst extremistische Ziele ver folgen
  • einer Klage der Bundestagsfraktion der Partei Beobachtung von DIE LINKE. und eines Bundestagsabgeordneten dieser Partei Abgeordneten fällte das Bundesverfassungsgericht
  • Satz 2 GG) nur unter engen rechtlichen Voraus setzungen zulässig ist. An die Prüfung der Verhältnismäßigkeit ist dabei mit Blick
  • Mandat zuerkennt, ein strenger Maßstab anzulegen. Ein die Beobachtung rechtfertigendes, überwiegendes Interesse am Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung liegt nach
f Islamismus f Ausländerextremismus f Rechtsextremismus f Verfassungsschutzrelevante Islamfeindlichkeit f Einige Gruppierungen im Bereich der sog. "PEGIDA Bewegung" f Linksextremismus f ScientologyOrganisation Der Beobachtungsauftrag des Verfassungsschutzes umfasst auch extremistische Aktivitäten im Internet, z. B. in Blogs und Foren. Dabei ist aber eine "automatische" Zurechnung von anonymen Beiträgen in Blogs oder Foren zulasten der Betreiber rechtlich nicht zulässig, da die Betreiber selbst extremistische Ziele ver folgen müssen. Erst wenn eine politisch motivierte, gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Zielrichtung zurechenbar festzustellen ist, ist der Beobachtungsauftrag des Verfassungsschutzes eröffnet. Aus Anlass einer Klage der Bundestagsfraktion der Partei Beobachtung von DIE LINKE. und eines Bundestagsabgeordneten dieser Partei Abgeordneten fällte das Bundesverfassungsgericht am 17. September 2013 eine Grundsatzentscheidung zu den Voraussetzungen und Grenzen der Beobachtung von Abgeordneten durch den Verfassungsschutz. Das Gericht entschied, dass die Beobachtung von Parlaments abgeordneten durch die Verfassungsschutzbehörden wegen des darin liegenden Eingriffs in das freie Mandat des Abgeordneten (Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG) nur unter engen rechtlichen Voraus setzungen zulässig ist. An die Prüfung der Verhältnismäßigkeit ist dabei mit Blick auf die Bedeutung, die das Grundgesetz dem freien Mandat zuerkennt, ein strenger Maßstab anzulegen. Ein die Beobachtung rechtfertigendes, überwiegendes Interesse am Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung liegt nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts insbesondere dann vor, wenn ein Abgeordneter sein Mandat zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht oder diese aktiv und aggressiv bekämpft. Verfassungsschutzbericht Bayern 2015 15 Verfassungsschutz in Bayern
  • Hause des ehemaligen US-Anklägers im Nürnberger Prozeß, Rechtsanwalt Dr. Robert KEMPNER, in Frankfurt/Main, am 1. März vor dem Wohnhaus
  • sprechen. Jede andere Regierungseinrichtung auf deutschem Boden sei rechtswidrig (29. Brief, S. 3). Am 21. Juni veranstaltete ROEDER
Unterstützt wurde dieser Aktionismus durch eine umfangreiche Druckschriftenpropaganda. Dabei standen SCHÖNBORNs "Verlag für Volkstum und Zeitgeschichte", der u.a. auch die "Deutsche Freiheit" (Organ des KDS) herausgibt, und der "Kritik-Verlag" CHRISTOPHERSENs, in dem dieser u.a. "Die Bauernschaft" (Organ der BBl) und die "Kritik"-Schriftenreihe erscheinen läßt, im Vordergrund. Außerdem vertrieben Neonazis antisemitische und nazistische Plakate, Aufkleber und Flugblätter inund insbesondere auch ausländischer Gesinnungsfreunde. Im Berichtsjahr fanden mehrere Straßenaktionen dieser Personenkreise in der Öffentlichkeit erhebliche Beachtung, so die Demonstrationen am 20. Januar vor dem Hause des ehemaligen US-Anklägers im Nürnberger Prozeß, Rechtsanwalt Dr. Robert KEMPNER, in Frankfurt/Main, am 1. März vor dem Wohnhaus von Ministerpräsident Dr. Helmut KOHL in Ludwigshafen-Oggersheim, am 10. Mai -- trotz Verbotes -- gegen einen Kongreß der "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes" in Offenbach, am 13. Juni und 2. August in Nürnberg aus Anlaß des Strafprozesses gegen Karl-Heinz HOFFMANN ("Wehrsportgruppe") wegen unerlaubten Uniformtragens, am 30. Juni vor den Verlagsgebäuden der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung", des "STERN" und des "SPIEGEL" in Frankfurt und Hamburg, am 27. August in und vor dem Amtsgericht in Bensheim aus Anlaß eines Beleidigungsprozesses Simon WIESENTHALs gegen ROEDER und am 11. Oktober auf der Buchmesse in Frankfurt/Main. Am 8. Juni verhinderte ein Polizeiaufgebot eine Demonstration durch Anhänger ROEDERs und SCHÖNBORNSs im Konzentrationsilager Bergen-Belsen aus Anlaß des Besuches des israelischen Ministerpräsidenten RABIN. Am 27. September wurde durch den Einsatz starker Polizeikräfte eine langfristig vom KDS vorgeplante, von der zuständigen Behörde verbotene Demonstration vor der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg verhindert. Am 23. Mai berief ROEDER in Flensburg einen "Reichstag" ein. Trotz Veranstaltungsverbotes trafen etwa 80 Demonstranten zusammen, die eine britische und eine US-Fahne verbrannten. Nach ROEDERs Vorstellung soll dieser "Reichstag" in jedem Jahr mindestens einmal tagen. Die in Flensburg versammelten Neonazis beschlossen, der "Reichstag" sei allein berechtigt, im Namen aller Deutschen zu sprechen. Jede andere Regierungseinrichtung auf deutschem Boden sei rechtswidrig (29. Brief, S. 3). Am 21. Juni veranstaltete ROEDER auf dem "Reichshof", einem von seiner Ehefrau erworbenen ehemaligen Berggasthof bei Schwarzenborn (Hessen) mit etwa 170 Anhängern eine Sonnwendfeier. Außer diesen Aktionen fanden interne "Freundestreffen", Schulungskurse und gemeinsame Veranstaltungen mit dem Ziel der Sammlung und des Zusammenschlusses statt, so u.a. am 6./7. September unter konspirativen Bedingungen in Wiesbaden, am 4./5. Oktober als "3. National-Konvent" in Frankfurt/Main, vom 19. bis 23. November auf Burg Rothenfels/Main, am 6. Dezember in Heidelberg als Veranstaltung der seit einem Jahr bestehenden von SCHÖNBORN beeinflußten "Vereinigung verfassungstreuer Kräfte" und am 13. Dezember auf Initiative SCHÖNBORNs in Düsseldorf als Gründungsveranstaltung des "Aktionskreises zur Beendigung der NS-Prozesse und Freilassung aller unschuldig Verurteilten". 34
  • während eines Verbotsverfahrens unvereinbar mit den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren sei. Die Senatsmehrheit hielt dagegen die Fortsetzung des Verfahrens
  • gelagerten Ausnahmefällen vor, in denen die Fortsetzung des Verfahrens rechtsstaatlich nicht mehr hinnehmbar sei. Die nachrichtendienstliche Beobachtung
- 18 - Mit Beschluss vom 18. März 2003 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts das Verbotsverfahren gegen die NPD eingestellt, weil sich im Senat nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit für die Fortführung des Verfahrens fand. Eine Minderheit von drei der sieben Richter stimmte für die Einstellung, da die Beobachtung einer Partei durch V-Leute der Ämter für Verfassungsschutz auf Vorstandsebene unmittelbar vor und während eines Verbotsverfahrens unvereinbar mit den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren sei. Die Senatsmehrheit hielt dagegen die Fortsetzung des Verfahrens für geboten, da eine "staatliche Steuerung" der NPD "nicht ansatzweise" zu erkennen sei. Ein Verfahrenshindernis läge nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen vor, in denen die Fortsetzung des Verfahrens rechtsstaatlich nicht mehr hinnehmbar sei. Die nachrichtendienstliche Beobachtung der NPD und die Vorlage von Beweismitteln, die von ehemaligen Informanten stammen, sei für diese Annahme nicht ausreichend. Es liege auch kein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens vor. " Es wird dann weiter ausgeführt, " ." Sowohl vor der Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei als auch während eines anhängigen Parteiverbotsverfahrens dürften Informationen über deren verfassungswidrige
  • Stimmen", machte die NPD zu der aktivsten Bewegung im rechtsextremistischen Spektrum. Vor allem die "aggressiv-kämpferische" Ausrichtung aufgrund dieser Entwicklung
  • Partei angeführt worden. Die damit aufgeworfenen prozessualen und materiellen Rechtsfragen seien, so erklärte das Bundesverfassungsgericht, bis zum Verhandlungstermin nicht
- 17 - Nach den Vereinsverboten von neonazistischen Gruppen in den Jahren 1992/93 traten eine beachtliche Zahl dieser neonazistischen Aktivisten in die NPD ein. Dadurch erlangte die Partei eine Kampagnenfähigkeit, die sich in der Folgezeit in bundesweiten Großdemonstrationen, vornehmlich gegen die "Wehrmachtsausstellung", ausprägte. Das in dieser Phase vom Bundesvorstand ausgegebene Konzept: "Kampf um die Straße / Kampf um die Köpfe / Kampf um die Stimmen", machte die NPD zu der aktivsten Bewegung im rechtsextremistischen Spektrum. Vor allem die "aggressiv-kämpferische" Ausrichtung aufgrund dieser Entwicklung führte zu den Verbotsanträgen von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht. Am 22. Januar 2002 wurde vom Zweiten Senat des höchsten deutschen Gerichts einstimmig beschlossen, die für Februar 2002 vorgesehenen Termine zur mündlichen Verhandlung des NPD-Verbotsverfahrens aufzuheben, weil eine der geladenen Anhörungspersonen die Aussagegenehmigung einer Verfassungsschutzbehörde vorlegen werde. Es handele sich um ein langjähriges Mitglied des Bundesvorstandes der NPD. Äußerungen dieser Anhörungsperson seien von den Antragstellern mehrfach als Beleg für die Verfassungswidrigkeit der Partei angeführt worden. Die damit aufgeworfenen prozessualen und materiellen Rechtsfragen seien, so erklärte das Bundesverfassungsgericht, bis zum Verhandlungstermin nicht zu klären. Nach Auffassung der NPD bestehe " ". Am 8. Oktober 2002 führte das Bundesverfassungsgericht eine Anhörung von Klägern und Beklagter durch.
  • aufgrund seiner äußerst aggressiven nationalsozialistischen Grundhaltung eher marginal. 3.3 Rechtsextremistische Skinheads Entstehung und Entwicklung der Skinhead-Szene Die Skinhead-Szene
  • für eine Politisierung dieser Oi!-Bewegung, die durch die rechtsextremistische 'National Front' (NF) geschürt und genutzt wurde. Ende der 70er
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2004 zahlung geordert werden. Lauck offeriert außerdem die anonyme Registrierung und Speicherung von Webseiten in den USA und wirbt damit, dass die Webseiten in den USA "höchstwahrscheinlich nicht gesperrt" werden. Der Einfluss von Lauck auf die bundesdeutsche Neonazi-Szene ist aufgrund seiner äußerst aggressiven nationalsozialistischen Grundhaltung eher marginal. 3.3 Rechtsextremistische Skinheads Entstehung und Entwicklung der Skinhead-Szene Die Skinhead-Szene entstand Ende der sechziger Jahre in Großbritannien. Jugendliche aus der Arbeiterschicht begehrten gegen vermeintliche soziale Missstände und steigende Arbeitslosigkeit infolge der zunehmenden Rationalisierung in der Industrie auf. Ihre Zugehörigkeit zu dieser Subkultur dokumentierten die Skinheads durch ihr Äußeres: kahlgeschorene Schädel, Bomberjacken, schwere Arbeitsstiefel und Hosenträger. Diese Skinheads der ersten Generation waren weitgehend unpolitisch und beschränkten sich im Wesentlichen auf Alkoholkonsum, den Besuch von Konzerten oder Fußballspielen und Gewalt. Als die Gewaltexzesse immer mehr zunahmen, nahm auch der gesellschaftliche und staatliche Druck auf die Subkultur zu. In der Folge verebbte die erste Skinhead-Welle bereits zu Beginn der 70er Jahre wieder. Erst gegen Ende der 70er Jahre lebte die Skinhead-Kultur als Reaktion auf den kommerziellen Ausverkauf des Punk wieder auf. Kleidung, Musik und Verhalten der ersten Skinhead-Generation wurden wieder aufgegriffen, jedoch kamen jetzt viele Jugendliche in diese Subkultur, die vor allem durch die Gewalt angezogen wurden. Die schlechte wirtschaftliche Situation Großbritanniens und die Verbindung mit den Themen "Einwanderung" und "fehlende Arbeitsplätze für Jugendliche" sorgte für eine Politisierung dieser Oi!-Bewegung, die durch die rechtsextremistische 'National Front' (NF) geschürt und genutzt wurde. Ende der 70er Jahre breitete sich die Skinhead-Bewegung nach Europa und in alle Welt aus. Seit der Wiedervereinigung stellt die Skinhead-Szene auch in Deutschland eine bedeutende Größe dar. Skinheads und Gewalt Die Ursachen jugendlicher Gewalt sind vielschichtig und waren wiederholt Anlass soziologischer und kriminologischer Untersuchungen. Danach wird die allgemeine Jugendkriminalität durch schwierige Familienverhältnisse, fehlende Erfolgserlebnisse und Misserfolge in Ausbildung und Beruf oder durch gruppendynamische Zwänge be92
  • insofern als "Frühwarnsystem". Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zählen: * das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch
  • besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher
  • Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, * das Recht auf Bildung und Ausübung
-7Den Verfassungsschutzbehörden ist durch das Grundgesetz und die Verfassungsschutzgesetze des Bundes und der Länder die Aufgabe zugewiesen, verfassungsfeindliche sowie sicherheitsgefährdende Bestrebungen zu beobachten. Über die Ergebnisse der Arbeit der Verfassungsschutzbehörden werden politisch Verantwortliche, aber auch die Öffentlichkeit unterrichtet, um einen Überblick über die tatsächliche Bedrohung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung durch ihre Gegner zu erhalten. Der institutionelle Verfassungsschutz dient insofern als "Frühwarnsystem". Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zählen: * das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, * die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, * das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, * die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,
  • Absolutheitsanspruchs und seiner Verbalradikalität ohne nennenswerten Einfluss in der rechtsextremistischen Szene. 3.2.4 Europäischer Darstellungsverein für lebendige Geschichte (EDLG) Nach Hinweisen
  • Polizei am 25. November 2004 die Wohnräume mehrerer bekannter Rechtsextremisten in Ostwestfalen. Dabei wurden in großem Umfang Waffen und Munition
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2004 gruppe" im neonazistischen Spektrum hat sich nichts geändert. Der KDS bleibt weiterhin auch wegen seines Absolutheitsanspruchs und seiner Verbalradikalität ohne nennenswerten Einfluss in der rechtsextremistischen Szene. 3.2.4 Europäischer Darstellungsverein für lebendige Geschichte (EDLG) Nach Hinweisen der Verfassungsschutzbehörde durchsuchte die Polizei am 25. November 2004 die Wohnräume mehrerer bekannter Rechtsextremisten in Ostwestfalen. Dabei wurden in großem Umfang Waffen und Munition beschlagnahmt. Den Durchsuchungen folgten Anschlussdurchsuchungen in anderen Bundesländern bei weiteren Personen. Die von der Durchsuchung Betroffenen sind Mitglieder des 'Europäischen Darstellungsvereins für lebendige Geschichte' (EDLG), unter anderem der Vorsitzende dieses Vereins. Der EDLG versteht sich als Mitgliedsorganisation der weltweiten "Reenactment-Bewegung". Mit möglichst originalgetreuen Uniformen und Ausrüstungsgegenständen werden historische Schlachten nachgestellt. Innerhalb des EDLG hat sich um den Vorsitzenden ein engerer Kern gebildet, der ideologisch den Ideen des Nationalsozialismus nahe steht. Unter dem Deckmantel dieser "Re-enactment-Bewegung" versuchte insbesondere der Vorsitzende, nationalsozialistisches Gedankengut auszuleben und weiter zu verbreiten. Bei "Darstellungsübungen" im benachbarten Ausland traten die aktiven Teilnehmer überwiegend in den Uniformen der früheren "Leibstandarte SS Adolf Hitler" der Waffen-SS auf. Bei der Beobachtung der in Ostwestfalen wohnenden Mitglieder um den Vereinsvorsitzenden herum ergaben sich Hinweise darauf, dass einige Personen im Besitz verbotener Waffen oder Kriegswaffen sein könnten. Hierüber wurde die für den Wohnsitz der Vereinsmitglieder zuständige Staatsanwaltschaft unterrichtet. 3.2.5 Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige (HNG) :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Gründung 1979 Sitz Frankfurt am Main Vorsitzende Ursula Müller Mitglieder Bund NRW 2004 600 50 90
  • Vereinigungen nach ihrem politisch-ideologischen Standort: Nationalität orthodox"Neue Linke" RechtsInskommunist. u. sozialextrem. u. gesamt revolut.extremnational. nationalistisch Ostemigration
Portugal 7 5 5 1 _ 1 Italien 13 12 11 5 3 3 Griechenland 19 14 10 3 1 = Türkei 44 31 40 29 20 18 Iran 31 31 30 8 7 7 arab. Staaten 8 11 14 = 2 2 sonst. Staaten 16 12 17 9 4 5 Multinationale 1 1 = 1 1 - Ingesamt: 181 149 159 76 50 47 47 dieser periodischen Schriften wurden in der Bundesrepublik Deutschland gedruckt. Fast drei Viertel dieser Veröffentlichungen hatten linksextremistische Tendenzen. Statistik der periodischen Publikationen ausländischer Extremistengruppen und der von ihnen beeinflußten Vereinigungen nach ihrem politisch-ideologischen Standort: Nationalität orthodox"Neue Linke" RechtsInskommunist. u. sozialextrem. u. gesamt revolut.extremnational. nationalistisch Ostemigration - -- 1 1 Jugoslawien - - 25 25 Spanien 2 4 - 6 Portugal 2 3 - 5 Italien 4 4 3 11 Griechenland 7 3 - 10 Türkei ara 14 9 40 Iran 4 26 = 30 arab. Staaten 1 13 E 14 sonst. Staaten 6 11 = 17 Multinationale - - - - Insgesamt: 43 78 38 159 Außerdem warben Extremisten mit Flugschriften, Broschüren und sonstigem Agitationsmaterial. 129
  • Stellen übermitteln, soweit die Übermittlung in einem Gesetz, einem Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaften oder in einer internationalen Vereinbarung geregelt
  • Interessen der betroffenen Person, insbesondere deren Schutz vor einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgegenstehen. SS 20 Abs. 5 gilt entsprechend
rischen Abschirmdienst, dem Bundesnachrichtendienst, dem Zollkriminalamt sowie den Polizeibehörden des Bundes und der Länder eine gemeinsame Datei errichten. Die projektbezogene Zusammenarbeit soll nach Maßgabe der Aufgaben und Befugnisse der in Satz 1 genannten Behörden den Austausch und die gemeinsame Auswertung von Erkenntnissen zu Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4 genannten Schutzgüter gerichtet sind, bewirken. Personenbezogene Daten zu Bestrebungen nach Satz 2 dürfen unter Einsatz der gemeinsamen Datei durch die an der projektbezogenen Zusammenarbeit beteiligten Behörden im Rahmen ihrer Befugnisse verwendet werden, soweit dies in diesem Zusammenhang zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Bei der weiteren Verwendung der personenbezogenen Daten finden für die beteiligten Behörden die jeweils für sie geltenden Vorschriften über die Verwendung von Daten Anwendung. (2) SS 22a Absatz 2 bis 6 des Bundesverfassungsschutzgesetzes findet entsprechende Anwendung. SS 21 Informationsübermittlung an ausländische Stellen Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz an ausländische öffentliche Stellen sowie an überund zwischenstaatliche Stellen übermitteln, soweit die Übermittlung in einem Gesetz, einem Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaften oder in einer internationalen Vereinbarung geregelt ist. Eine Übermittlung darf auch erfolgen, wenn sie 1. zum Schutz von Leib oder Leben erforderlich ist oder 2. zur Erfüllung eigener Aufgaben, insbesondere in Fällen grenzüberschreitender Tätigkeiten der Verfassungsschutzbehörde, unumgänglich ist und im Empfängerland gleichwertige Datenschutzregelungen gelten. Die Übermittlung unterbleibt, wenn ihr auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Person, insbesondere deren Schutz vor einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgegenstehen. SS 20 Abs. 5 gilt entsprechend; die -- 187 --
  • demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen: 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch
  • besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher
  • Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung
3. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, die darauf gerichtet sind, den Bund, die Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen. (2) Eine Bestrebung im Sinne des Gesetzes ist insbesondere dann gegeben, wenn sie auf Gewaltanwendung gerichtet ist oder sonst ein kämpferisches und aggressives Verhalten gegenüber den in Absatz 3 genannten Grundsätzen erkennen lässt. (3) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen: 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, 2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, 4. die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, 5. die Unabhängigkeit der Gerichte, 6. der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft und 7. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. (4) Für einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdrücklich unterstützt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluss handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu beschädigen. -- 171 --
  • 2016/2017 (Quelle LKA M-V)1 Politisch motivierte Kriminalität -Rechts2016 2017 Straftaten Gesamt 1.050 1.027 davon extremistisch 955 986 Propagandadelikte
  • davon Gewaltdelikte 0 3 Politisch motivierte Kriminalität -Links2016 2017 Straftaten Gesamt 482 223 davon extremistisch 64 76 Propagandadelikte
Anlage 1 Politisch motivierte Kriminalität (PMK) Jahresübersicht 2016/2017 (Quelle LKA M-V)1 Politisch motivierte Kriminalität -Rechts2016 2017 Straftaten Gesamt 1.050 1.027 davon extremistisch 955 986 Propagandadelikte 589 702 davon extremistisch 589 702 Gewaltdelikte 79 84 davon extremistisch 79 84 Fremdenfeindliche Straftaten 304 250 davon extremistisch 304 250 davon Gewaltdelikte 53 74 Antisemitische Straftaten 37 44 davon Gewaltdelikte 0 3 Politisch motivierte Kriminalität -Links2016 2017 Straftaten Gesamt 482 223 davon extremistisch 64 76 Propagandadelikte 8 8 davon extremistisch 8 8 Gewaltdelikte 24 11 davon extremistisch 24 11 Fremdenfeindliche Straftaten davon extremistisch 0 0 davon Gewaltdelikte Antisemitische Straftaten 0 0 1 Im Bereich der keinem Extremismusphänomen direkt zuzuordnenden politisch motivierten Straftaten wurden fünf Gewaltdelikte erfasst, die durch "Reichsbürger" verursacht wurden. -- 163 --
  • Linksextremismus 6.6 Marxistische Gruppe (MG) Die "Marxistische Gruppe" war nach ihrer taktisch motivierten Scheinauflösung im Mai 1991 ab 1992 unter
  • Gesellschaft geprägte Agitation wird im Gegensatz zu Verhaltensmustern anderer Linksextremisten nicht durch Aktionen begleitet. Die MG hofft, dass ihre - außerordentlich
Linksextremismus 6.6 Marxistische Gruppe (MG) Die "Marxistische Gruppe" war nach ihrer taktisch motivierten Scheinauflösung im Mai 1991 ab 1992 unter verschiedenen Tarnbezeichnungen tätig, bundesweit hauptsächlich unter dem Namen "GegenStandpunkt". Ein Großteil ihrer bundesweit etwa 5.000 Mitglieder (2011: 7.000) verfügt über einen akademischen Hintergrund. Ihre kontinuierliche, von destruktiver Kritik gegen Staat und Gesellschaft geprägte Agitation wird im Gegensatz zu Verhaltensmustern anderer Linksextremisten nicht durch Aktionen begleitet. Die MG hofft, dass ihre - außerordentlich theorielastige - Ausrichtung durch interne und öffentliche Schulungsveranstaltungen dazu führt, dass der Kreis derer, die den "Kapitalismus" ablehnen, zunimmt und so eine Veränderung des politischen Machtgefüges erreicht werden könnte. Entsprechende Erfolge und personeller Zulauf blieben jedoch bislang aus. Der bundesweite Zusammenhalt der Gruppe wird über die Quartals-Publikation "GegenStandpunkt" gesteuert. Die Hamburger MG bietet unter dem Tarnnamen "GegenStandpunkt" ihre traditionellen monatlichen Veranstaltungen weiterhin als "Jour fixe" zumeist zu tagespolitischen Ereignissen im Altonaer "Werkhof" an. Daneben führt sie an der Universität Vortragsund Schulungsveranstaltungen durch. 134
  • deren "sozialistische Errungenschaften" auch öffentlich propagieren sollten. VII. "Neue Linke" 1. Politischer Standort und Entwicklung 1.1 Allgemeiner Überblick Weite Teile
  • organisierten 'Neuen Linken" - d. h. der zahlreichen unterschiedlich ausgerichteten und häufig miteinander rivalisierenden linksextremistischen Gruppierungen, die den ortnodoxen Kommunismus ablehnen
  • Erfolge in der Bundesrepublik Deutschland, die sich -- entgegen den linksextremistischen Erwartungen - als politisch und ökonomisch stabil erwies; damit verbunden
beeinflussen. Daneben betreute International mehrfach von der DKP organisierte Studiendelegationen während ihres Aufenthaltes in der DDR. Im Rahmen ihrer "kulturellen Westarbeit" entsandte die SED wiederum zahlreiche-teils namhafte - Theater-, Musikund Kleinkunst-Ensembles der DDR zu Veranstaltungen der DKP undihrer Nebenorganisationen; so anläßlich des 'Internationalen Tages der Frau" (8. März), des 1. Mai und des "Internationalen Tages des Kindes" (1. Juni) sowie auch zu "Pfingstcamps" der SDAJ und zum Pressefest des DKPZentralorgans "Unsere Zeit" (UZ) (22.-24. Juni). Das "'Rundfunk-Sinfonie-Orchester" aus Berlin (Ost) spielte auf der Festveranstaltung des DKP-Parteivorstandes zum 30. Jahrestag der DDR am 5. Oktober in Hamburg; die DKP veranstaltete mit der "Halleschen Philharmonie" vier "Arbeiterkonzerte": am 18. November in Oldenburg, am 21. November in Düsseldorf, am 25. November in Duisburg und am 2. Dezember in Mörfelden-Walldorf, die unter dem Motto "'Abrüstung, Entspannung und Frieden" standen. Das "Institut für internationale Politik und Wirtschaft" (IPW), das für das ZK der SED wissenschaftliche Politikberatung durchführt, die auch der '"'Westarbeit" dient, entsandte wiederum "Reisekader' zu Wissenschaftlern und wissenschaftlichen Instituten in das Bundesgebiet. Sie hatten die Aufgabe, bei ihrem Gesprächspartner für die Politik der DDR zu werben und Informationen zu sammeln. Unverändert bestehen enge Verbindungen zwischen dem IPW und dem Ministerium für Staatssicherheit, das Informationen und Kontakte des IPW für seine Zwecke nutzt. 3. Reisen in die DDR und DDR-,Reisekader" Auch im Berichtsjahr reisten wieder zahlreiche Funktionäre der DKP und ihrer Nebenorganisationenen sowie zahlreiche "Delegationen der DKP, ihrer Nebenorganisation und von orthodox-kommunistisch beeinflußten Organisationen zu Gesprächen, Schulungen und "Studienaufenthalten" in die DDR. Diese Reisen dienten neben der Anleitung, ideologischen Schulung und Vermittlung eines positiven DDR-Bildes auch der Mitgliederwerbung unter mitreisenden "Sympathisanten". Umgekehrt wurden über 1.000 Einreisen von DDR-,'Reisekadern" bekannt, die den Kontakt zur DKP, ihren Nebenorganisationen und den von ihr beeinflußten Organisationen aufrechterhalten und, insbesondere im Zusammenhang mit dem 30. Jahrestag der DDR, deren "sozialistische Errungenschaften" auch öffentlich propagieren sollten. VII. "Neue Linke" 1. Politischer Standort und Entwicklung 1.1 Allgemeiner Überblick Weite Teile der organisierten 'Neuen Linken" - d. h. der zahlreichen unterschiedlich ausgerichteten und häufig miteinander rivalisierenden linksextremistischen Gruppierungen, die den ortnodoxen Kommunismus ablehnen -- gerieten zunehmend in eine Krise. Nachlassende Aktivitäten, Mitgliederverluste und öffentliche Selbstkritik kennzeichneten die Entwicklung. Zu deren Ursachen gehörten: Enttäuschung über einstige revolutionäre Leitbilder in der Dritten Welt (Kuba, China, Vietnam, Kampuchea) sowie über das Ausbleiben eigener Erfolge in der Bundesrepublik Deutschland, die sich -- entgegen den linksextremistischen Erwartungen - als politisch und ökonomisch stabil erwies; damit verbunden war ein zunehmender Verlust an -- traditioneller marxistischer -- Fortschrittsgläubigkeit. Im Mittelpunkt oft ratloser Grundsatzund Strategie90
  • Spionage betriebenen Know-how-Abfluss sowie vor Bedrohungen durch Rechtsund Linksextremisten, durch ausländische Extremisten sowie durch islamistische Terroristen dienen. Wirtschaftsspionage
Wirtschaftsschutz Als Wirtschaftsschutz werden staatliche Maßnahmen bezeichnet, die dem Schutz deutscher Unternehmen und Forschungseinrichtungen vor einem durch Spionage betriebenen Know-how-Abfluss sowie vor Bedrohungen durch Rechtsund Linksextremisten, durch ausländische Extremisten sowie durch islamistische Terroristen dienen. Wirtschaftsspionage Wirtschaftsspionage ist Teil der Spionage, der die staatlich gelenkte oder gestützte, von fremden Nachrichtendiensten ausgehende Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen und Forschungseinrichtungen beinhaltet. Betreibt hingegen ein konkurrierendes Unternehmen eine private Ausforschung, handelt es sich um Konkurrenzausspähung, die häufig auch Industriespionage genannt wird. In den Zuständigkeitsbereich der Verfassungsschutzbehörden fällt ausschließlich die Wirtschaftsspionage. -- 157 --
  • Vormittag des 15. August wurden unterhalb des Brockengipfels vier Rechtsextremisten festgestellt, die ein unbeschriftetes Holzkreuz mit sich führten. Die Personen
  • Diesbezügliche Aktivitäten nahmen verglichen mit dem Vorjahr zu. 26 Rechtsextremisten aus Halle werteten in einer im Internet veröffentlichten so genannten
sammenkünfte wurden stattdessen am 29. und 30. August durchgeführt. Am Vormittag des 15. August wurden unterhalb des Brockengipfels vier Rechtsextremisten festgestellt, die ein unbeschriftetes Holzkreuz mit sich führten. Die Personen befanden sich dabei auf einem Wanderweg, der zu einer ehemaligen Grabstelle eines Wehrmachtssoldaten führt. Da davon auszugehen war, dass eine Veranstaltung im Zusammenhang mit dem 22. Todestag des HitlerStellvertreters HESS durchgeführt werden sollte, stellten Polizeibeamte das mitgeführte Kreuz sicher und erteilten Platzverweise. Kurze Zeit später wurde im Bereich des Brockens eine weitere Gruppe von etwa zehn Personen festgestellt, die eine JN-Fahne mitführte. Unter ihnen befand sich auch der NPD-Landesvorsitzende Matthias HEYDER. Der NPD-Kreisverband Harz meldete für den 17. August eine Kundgebung unter dem Motto "Für die Freiheit der Meinung und des Glaubens" an, die auf Grundlage der oben genannten Allgemeinverfügung des Landesverwaltungsamtes verboten wurde. Auch eine für den 22. August von JN-Angehörigen geplante Mahnwache in Oschersleben (Landkreis Börde) unter dem Motto "Börde frei von Gentechnik" wurde auf Grundlage der oben genannten Allgemeinverfügung untersagt und deshalb erst am 29. August durchgeführt. Darüber hinaus fanden landesweit zahlreiche Propagandaaktionen in Form von Farbschmierereien, Plakatierungen, Verteilung von Flugblättern und Anbringung von Transparenten statt. Diesbezügliche Aktivitäten nahmen verglichen mit dem Vorjahr zu. 26 Rechtsextremisten aus Halle werteten in einer im Internet veröffentlichten so genannten Nachbetrachtung die im Rahmen der so genannten "Heß-Gedenkwochen" in der Region durchgeführten Plakatierungsund Verteilaktionen als vollen Erfolg. Besonders wurde 26 In diesem Zusammenhang fanden auch die Überklebungen von Straßenschildern mit dem Schriftzug "Rudolf-Hess-Str." in Halle statt. Siehe Seite 20. 39
  • Dezember Dezember 1978!) 1979 1978!) 1979 1978) 1979 "Neue Linke" 267 221 191% 181% 31 23 MSB Spartakus
  • Linksextremisten 520 460 372% 377% 38 35 Andere 876 761 628% 62,3% 4 39 Insgesamt
  • Dezember Dezember 1978*) 1979 1978*) 1979 1978*) 1979 "Neue Linke" 47 56 170% 197% 11 13 MSB Spartakus
  • Linksextremisten x zusammen 111 118 40,2% 41,5% 27 25 Andere
Gruppen Zahl der Sitze Anteil Vertreten in (Zahl d. Parlamente) Dezember Dezember Dezember 1978!) 1979 1978!) 1979 1978) 1979 "Neue Linke" 267 221 191% 181% 31 23 MSB Spartakus 3) ADS-SEW 123 129 88% 10,6% 29 28 SHB 130 110 93% 90% 26 25 Linksextremisten 520 460 372% 377% 38 35 Andere 876 761 628% 62,3% 4 39 Insgesamt: 1396 1221 100 % 100 % 43?) 39 Gruppen Zahl der Sitze Anteil Vertreten in (Zahl der 'ASten) Dezember Dezember Dezember 1978*) 1979 1978*) 1979 1978*) 1979 "Neue Linke" 47 56 170% 197% 11 13 MSB Spartakus 27 31 98% 109% 13 14 SHB 37 31 134% 10,9% 18 15 Linksextremisten x zusammen 111 118 40,2% 41,5% 27 25 Andere 165 166 59,8% 58,5% 34 32 Insgeamt: 276 284 100 % 100 % 435) 39 56
  • Westfalen 2004 Wie in den Vorjahren konnte der Veranstalter, Rechtsanwalt Rieger, die zuvor vom Landratsamt Wunsiedel verbotene Veranstaltung
  • Rechtswege durchsetzen. Der Rudolf Heß-Gedenkmarsch ist zwischenzeitlich das Großereignis der neonazistischen Szene. Die seit 2001 stetig steigenden Teilnehmerzahlen
  • Parteiorgans 'Deutsche Stimme' zur Schaffung einer "Volksfront von Rechts" auf. Erstes Ergebnis war die Teilnahme vieler Neonazis
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2004 Wie in den Vorjahren konnte der Veranstalter, Rechtsanwalt Rieger, die zuvor vom Landratsamt Wunsiedel verbotene Veranstaltung auf dem Rechtswege durchsetzen. Der Rudolf Heß-Gedenkmarsch ist zwischenzeitlich das Großereignis der neonazistischen Szene. Die seit 2001 stetig steigenden Teilnehmerzahlen, den großen Zulauf aus dem Ausland und den überwiegend eskalationsfreien Verlauf betrachten die Veranstalter als ihren größten Erfolg. Wegen der Zentralveranstaltung in Wunsiedel kam es bundesweit zu keinen nennenswerten regionalen Veranstaltungen. Wie in den Vorjahren wurden in Nordrhein-Westfalen vereinzelt öffentlichkeitswirksame Aktionen, unter anderem in Form von Klebeund Verteilaktionen so genannter Flyer, festgestellt. Zusammenarbeit Neonazis und NPD Die Zusammenarbeit der 'Freien Nationalisten' (so die Selbstbezeichnung der Neonazis) mit der NPD hat im Jahr 2004 eine neue Qualität erreicht. Dieses Jahr rief Thomas Wulff als einer der führenden Aktivisten der Neonazi-Szene in einem Beitrag in der Internet-Ausgabe des NPD-Parteiorgans 'Deutsche Stimme' zur Schaffung einer "Volksfront von Rechts" auf. Erstes Ergebnis war die Teilnahme vieler Neonazis an der 1. Mai-Demonstration der NPD in Berlin. Die Zusammenarbeit wurde fortgesetzt mit der Teilnahme des NPD-Vorsitzenden Udo Voigt an der diesjährigen Rudolf-Heß-Gedenkveranstaltung in Wunsiedel/Bayern. Bedeutsam wurde die Zusammenarbeit mit dem Eintritt der führenden Aktivisten der Neonazi-Szene Ralph Tegethoff (Rhein-Sieg-Kreis), Thorsten Heise (Thüringen) und Thomas Wulff (Mecklenburg-Vorpommern) in die NPD am 11. September 2004 sowie durch die anschließende Wahl von Thorsten Heise in den Bundesvorstand der NPD auf deren Bundesparteitag am 30./31. Oktober 2004 in Leinefelde/Thüringen. Nach dem Eintritt führender Neonazis in die NPD sah es so aus, als ob sich der seit 2001 bestehende ideologisch geprägte Streit innerhalb der Neonazi-Szene verfestigen würde. In dem Streit zwischen dem 'Aktionsbündnis Norddeutschland', vertreten unter anderem durch Thomas Wulff (Mecklenburg-Vorpommern), und den Gruppierungen um den Hamburger Christian Worch geht es unter anderem darum, dass die Gruppe um Christian Worch bestrebt ist, mit möglichst vielen Demonstrationen auf der Straße präsent zu sein, während das 'Aktionsbündnis Norddeutschland' seine Aktivisten vor öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen zunächst ideologisch schulen möchte. Der Eintritt von Thomas Wulff vom 'Aktionsbündnis Norddeutschland' in die NPD war insofern nur konsequent. Aber auch Worch schließt inzwischen eine Zusammen82
  • letztlich auf etwa 800 im Jahr 2008. Die rechtsextremistische Szene führte anlässlich des 22. Todestages des Hitler-Stellvertreters HESS
  • Maßnahme beinhaltete auch jegliche damit verbundene Ersatzveranstaltungen. Jedoch versuchten Rechtsextremisten während des genannten Zeitraums, Veranstaltungen in Sachsen-Anhalt durchzuführen
trag RIEGERs auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach SS 32 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) zurück. Die zentralen Kundgebungen in Wunsiedel blieben bereits seit dem Jahr 2005 verboten. Die Teilnehmerzahlen der seitdem durchgeführten Ersatzveranstaltungen waren kontinuierlich rückläufig. Sie beliefen sich auf 2.000 Personen im Jahr 2005 über 1.200 Personen in den beiden Folgejahren und letztlich auf etwa 800 im Jahr 2008. Die rechtsextremistische Szene führte anlässlich des 22. Todestages des Hitler-Stellvertreters HESS im Zeitraum vom 13. bis 23. August bundesweit mehrere Veranstaltungen durch, an denen insgesamt lediglich rund 650 Personen teilnahmen. Die von ungarischen "Blood & Honour"-Aktivisten in Ungarn geplanten und angemeldeten Heß-Gedenkveranstaltungen wurden ebenso wie eine weitere von der ungarischen "Nationalen Arbeiterpartei" angemeldete Kundgebung verboten. Aktivitäten in Sachsen-Anhalt Durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt wurde, wie bereits in den Vorjahren, eine Allgemeinverfügung erlassen, die öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel sowie Aufzüge, die aus Anlass oder im Zusammenhang mit dem 22. Todestag von HESS standen, in der Zeit vom 14. bis 18. und vom 20. bis 24. August für das Hoheitsgebiet des Landes untersagte. Diese Maßnahme beinhaltete auch jegliche damit verbundene Ersatzveranstaltungen. Jedoch versuchten Rechtsextremisten während des genannten Zeitraums, Veranstaltungen in Sachsen-Anhalt durchzuführen, die, wenn auch mit anderen Themenfeldern verbunden, eindeutig einen Bezug zum 22. Todestag von HESS aufwiesen. In Folge dessen wurden für den 15. und 22. August vom NPDKreisverband Wittenberg angemeldete Kundgebungen in der Stadt Wittenberg unter dem Motto "Sozial geht nur National" von der Versammlungsbehörde des Landkreises verboten. Die geplanten Zu38
  • Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2004 4 Linksextremismus 4.1 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: NRW Bund Gründung 1968 1968 Sitz Essen
  • Kernorganisation der als "orthodox kommunistisch" einzuordnenden Richtungen des Linksextremismus. Sie selbst versteht sich seit ihrer Gründung 1968 als politische Nachfolgerin
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2004 4 Linksextremismus 4.1 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: NRW Bund Gründung 1968 1968 Sitz Essen Bez. Rheinland Westfalen Leverkusen Bez. Ruhr Westfalen Essen Vorsitzende Heinz Stehr Bez. Rheinland Westfalen Anne Frohnweiler Bez. Ruhr Westfalen Patrik Köbele Mitglieder 2004 ca. 1.500 ca. 4.500 2003 ca. 1.500 ca. 4.700 Publikationen 'Unsere Zeit' (UZ), wöchentliche Auflage ca. 8.000; 'Marxistische Blätter', zweimonatliche Auflage ca. 3.000 Internet Homepage des DKP-Parteivorstands seit Februar 1997 :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Hintergrund Die 'Deutsche Kommunistische Partei' (DKP) ist die Kernorganisation der als "orthodox kommunistisch" einzuordnenden Richtungen des Linksextremismus. Sie selbst versteht sich seit ihrer Gründung 1968 als politische Nachfolgerin der 1956 vom Bundesverfassungsgericht verbotenen 'Kommunistischen Partei Deutschlands' (KPD). Sie bekennt sich als "revolutionäre Partei der Arbeiterklasse" zum MarxismusLeninismus und strebt unverändert eine revolutionäre Umgestaltung der Gesellschaft an. Die DKP verfolgt als taktische Ziele, die kommunistische Weltanschauung in sozialen BeInternetauszug Plakat DKP 120

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