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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Ehre..." (DA 7/75, S. 8). In Deutschland herrsche die "Rechtlosigkeit und die Knechtsgesinnung" der Regierenden (DA 1/2/75, S. 1). HITLER
  • nach wie vor auflagenstärkstes Wochenblatt des deutschen Rechtsextremismus mit den Nebenausgaben "Deutscher Anzeiger" (DA), "Ostdeutsche Rundschau und Sudentendeutscher Kurier
  • Jahre 1975 der häufig als Redner auf Veranstaltungen rechtsextremistischer Vereinigungen aufgetretene Deutsch-Amerikaner Prof. Dr. Austin APP und der Regierungsdirektor
  • Zeitung". Das zusammen mit der NPD als "NPD-Vereinigte Rechte" veranstaltete "Deutschlandtreffen" am 17. Juni in Bonn
sehen werden (DNZ 33/75, S. 1). BRANDTs Sohn Peter sei kriminell und ein Staatsfeind. Trotzdem werde er Beamter (DNZ 38/75, S. 1). SPD-Fraktionschef WEHNER weise eine "Vergangenheit als Verbrecher" auf, denn er sei "Chefterrorist der deutschen Filiale des sowjetischen Gangstersyndikates" gewesen (DNZ 13/75, S. 1). Dr. FREY bezeichnete UNO-Generalsekretär WALDHEIM als "Propagandisten der sowjetischen Deutschlandpolitik" (DNZ 14/75, S. 8). US-Außenminister KISSINGER sei einem "Agenten Moskaus" vergleichbar (DA 20/75, S. 1). "Alle Werte, die Deutschland einst groß gemacht hatten, wurden geschändet, in den Dreck gezerrt... Opportunismus, Speichelleckerei und Rückgratlosigkeit traten an die Stelle nationaler Ehre..." (DA 7/75, S. 8). In Deutschland herrsche die "Rechtlosigkeit und die Knechtsgesinnung" der Regierenden (DA 1/2/75, S. 1). HITLER habe in "militärischer und politischer Hinsicht den Bildungsstand sehr vieler Regierungsund Staatschefs unserer Zeit... weit überragt". Er sei "in die Falle der britischen Kriegspartei unter CHURCHILL" gelaufen. Er habe "keine Millionen Juden... vergasen lassen" (DNZ 17/75, S. 1). Nicht "ein einziger Jude wurde im Gebiet des Deutschen Reiches vergast" (DNZ 9/75, S. 1). Die "gigantischen Schauprozesse" gegen "sogenannte Kriegsverbrecher" seien "die Grundlage der nationalmasochistischen Bonner Sühneund Unterwerfungspolitik auf allen Gebieten" (DNZ 46/75, S. 1). Es nahe der Tag, "an dem das weltpolitische Kartenhaus der Lüge, des Betruges und der Manipulation im Sturm der geschichtlichen Wahrheit in sich zusammenfallen muß, .... und Deutschland wieder zurückfindet zu alter Kraft und Größe" (DA 7/75, S. 8). 2.2 Organisationen und Publikationen der VF In seinem "Druckschriftenund Zeitungsverlag GmbH" in München gab Dr. Gerhard FREY 1975 in einer Auflage von 94 000 Exemplaren (1974: 96 000) die "Deutsche National-Zeitung" (DNZ) als nach wie vor auflagenstärkstes Wochenblatt des deutschen Rechtsextremismus mit den Nebenausgaben "Deutscher Anzeiger" (DA), "Ostdeutsche Rundschau und Sudentendeutscher Kurier" und "Deutscher Bauer" heraus. Seit der Übernahme der ehemaligen "Deutschen Soldaten-Zeitung-VerlagsGesellschaft m.b.H." im Jahre 1960 ist Dr. FREY bemüht, seine Leserschaft zu organisieren, um sich eine politische Basis zu schaffen. So entstand im Jahre 1971 die "Deutsche Volksunion" (DVU) und im Jahre 1972 der als Funktionärsgremium gebildete "Freiheitliche Rat" (FR), dem Vertreter der DVU, der "Aktion Oder-Neiße" (AKON), des "Deutschen Block", der "WikingJugend" und des "Stahlhelm e.V. -- Kampfbund für Europa" angehören. Neu in den FR aufgenommen wurden nach Darstellung Dr. FREYs im Jahre 1975 der häufig als Redner auf Veranstaltungen rechtsextremistischer Vereinigungen aufgetretene Deutsch-Amerikaner Prof. Dr. Austin APP und der Regierungsdirektor a.D. Dr. Bernhard STEIDLE als Beauftragter der "Gemeinschaft Ostund Sudentendeutscher Grundeigentümer und Geschädigter" (DA 10/75, S. 1 und 13/75, S. 2). Auf dem "Kongreß der Nationalen Einheit" im Februar in München erhielt Prof. APP den mit DM 10 .000,-dotierten "Europäischen Freiheitspreis der Deutschen National-Zeitung". Das zusammen mit der NPD als "NPD-Vereinigte Rechte" veranstaltete "Deutschlandtreffen" am 17. Juni in Bonn und 28
  • Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2004 4 Linksextremismus 4.1 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: NRW Bund Gründung 1968 1968 Sitz Essen
  • Kernorganisation der als "orthodox kommunistisch" einzuordnenden Richtungen des Linksextremismus. Sie selbst versteht sich seit ihrer Gründung 1968 als politische Nachfolgerin
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2004 4 Linksextremismus 4.1 Deutsche Kommunistische Partei (DKP) :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: NRW Bund Gründung 1968 1968 Sitz Essen Bez. Rheinland Westfalen Leverkusen Bez. Ruhr Westfalen Essen Vorsitzende Heinz Stehr Bez. Rheinland Westfalen Anne Frohnweiler Bez. Ruhr Westfalen Patrik Köbele Mitglieder 2004 ca. 1.500 ca. 4.500 2003 ca. 1.500 ca. 4.700 Publikationen 'Unsere Zeit' (UZ), wöchentliche Auflage ca. 8.000; 'Marxistische Blätter', zweimonatliche Auflage ca. 3.000 Internet Homepage des DKP-Parteivorstands seit Februar 1997 :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Hintergrund Die 'Deutsche Kommunistische Partei' (DKP) ist die Kernorganisation der als "orthodox kommunistisch" einzuordnenden Richtungen des Linksextremismus. Sie selbst versteht sich seit ihrer Gründung 1968 als politische Nachfolgerin der 1956 vom Bundesverfassungsgericht verbotenen 'Kommunistischen Partei Deutschlands' (KPD). Sie bekennt sich als "revolutionäre Partei der Arbeiterklasse" zum MarxismusLeninismus und strebt unverändert eine revolutionäre Umgestaltung der Gesellschaft an. Die DKP verfolgt als taktische Ziele, die kommunistische Weltanschauung in sozialen BeInternetauszug Plakat DKP 120
  • Hause des ehemaligen US-Anklägers im Nürnberger Prozeß, Rechtsanwalt Dr. Robert KEMPNER, in Frankfurt/Main, am 1. März vor dem Wohnhaus
  • sprechen. Jede andere Regierungseinrichtung auf deutschem Boden sei rechtswidrig (29. Brief, S. 3). Am 21. Juni veranstaltete ROEDER
Unterstützt wurde dieser Aktionismus durch eine umfangreiche Druckschriftenpropaganda. Dabei standen SCHÖNBORNs "Verlag für Volkstum und Zeitgeschichte", der u.a. auch die "Deutsche Freiheit" (Organ des KDS) herausgibt, und der "Kritik-Verlag" CHRISTOPHERSENs, in dem dieser u.a. "Die Bauernschaft" (Organ der BBl) und die "Kritik"-Schriftenreihe erscheinen läßt, im Vordergrund. Außerdem vertrieben Neonazis antisemitische und nazistische Plakate, Aufkleber und Flugblätter inund insbesondere auch ausländischer Gesinnungsfreunde. Im Berichtsjahr fanden mehrere Straßenaktionen dieser Personenkreise in der Öffentlichkeit erhebliche Beachtung, so die Demonstrationen am 20. Januar vor dem Hause des ehemaligen US-Anklägers im Nürnberger Prozeß, Rechtsanwalt Dr. Robert KEMPNER, in Frankfurt/Main, am 1. März vor dem Wohnhaus von Ministerpräsident Dr. Helmut KOHL in Ludwigshafen-Oggersheim, am 10. Mai -- trotz Verbotes -- gegen einen Kongreß der "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes" in Offenbach, am 13. Juni und 2. August in Nürnberg aus Anlaß des Strafprozesses gegen Karl-Heinz HOFFMANN ("Wehrsportgruppe") wegen unerlaubten Uniformtragens, am 30. Juni vor den Verlagsgebäuden der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung", des "STERN" und des "SPIEGEL" in Frankfurt und Hamburg, am 27. August in und vor dem Amtsgericht in Bensheim aus Anlaß eines Beleidigungsprozesses Simon WIESENTHALs gegen ROEDER und am 11. Oktober auf der Buchmesse in Frankfurt/Main. Am 8. Juni verhinderte ein Polizeiaufgebot eine Demonstration durch Anhänger ROEDERs und SCHÖNBORNSs im Konzentrationsilager Bergen-Belsen aus Anlaß des Besuches des israelischen Ministerpräsidenten RABIN. Am 27. September wurde durch den Einsatz starker Polizeikräfte eine langfristig vom KDS vorgeplante, von der zuständigen Behörde verbotene Demonstration vor der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg verhindert. Am 23. Mai berief ROEDER in Flensburg einen "Reichstag" ein. Trotz Veranstaltungsverbotes trafen etwa 80 Demonstranten zusammen, die eine britische und eine US-Fahne verbrannten. Nach ROEDERs Vorstellung soll dieser "Reichstag" in jedem Jahr mindestens einmal tagen. Die in Flensburg versammelten Neonazis beschlossen, der "Reichstag" sei allein berechtigt, im Namen aller Deutschen zu sprechen. Jede andere Regierungseinrichtung auf deutschem Boden sei rechtswidrig (29. Brief, S. 3). Am 21. Juni veranstaltete ROEDER auf dem "Reichshof", einem von seiner Ehefrau erworbenen ehemaligen Berggasthof bei Schwarzenborn (Hessen) mit etwa 170 Anhängern eine Sonnwendfeier. Außer diesen Aktionen fanden interne "Freundestreffen", Schulungskurse und gemeinsame Veranstaltungen mit dem Ziel der Sammlung und des Zusammenschlusses statt, so u.a. am 6./7. September unter konspirativen Bedingungen in Wiesbaden, am 4./5. Oktober als "3. National-Konvent" in Frankfurt/Main, vom 19. bis 23. November auf Burg Rothenfels/Main, am 6. Dezember in Heidelberg als Veranstaltung der seit einem Jahr bestehenden von SCHÖNBORN beeinflußten "Vereinigung verfassungstreuer Kräfte" und am 13. Dezember auf Initiative SCHÖNBORNs in Düsseldorf als Gründungsveranstaltung des "Aktionskreises zur Beendigung der NS-Prozesse und Freilassung aller unschuldig Verurteilten". 34
  • Revolutionäre Volksbefreiungspartei -Front" / "Türkische Volksbefreiungspartei /-Front - Revolutionäre Linke" ....................292 4.4.4 "Türkische Kommunistische Partei / Marxisten-Leninisten" ..........294 4.4.5 "Volkskongress Kurdistans" / "Freiheitsund
  • Berliner Sicherheitsüberprüfungsgesetz............................................308 2.1.5 Entwicklungen in der Rechtsprechung
10 V E R F AS S U N GS S C H U TZ B E R I C H T B E R L I N 2 0 0 5 4.1.2 Regional gewaltausübende Gruppen.................................................264 4.1.2.1 "Bewegung des Islamischen Widerstands" (HAMAS) ....................265 4.1.2.2 "Hizb Allah" ("Partei Gottes")..........................................................269 4.1.3 Gewaltbefürwortende Gruppen .........................................................273 4.1.3.1 "Hizb al-Tahrir al-islami" ("Partei der islamischen Befreiung").....273 4.1.3.2 "Kalifatsstaat" ("Hilafet Devleti") ...................................................275 4.2 Islamisten mit unklarer Gewaltorientierung................................279 4.2.1 "Tabligh-i Jama'at" bzw. "Jama'at-i Tabligh" ("Gemeinschaft für islamische Verkündigung" oder "Predigergemeinschaft") .........279 4.3 Nicht-gewaltorientierte Islamisten.................................................280 4.3.1 Islamische Gemeinschaft Milli Görüs ...........................................280 4.3.2 "Muslimbruderschaft" / "Islamische Gemeinschaft in Deutschland" .................................................................................285 4.4 Linksextremisten .............................................................................289 4.4.1 "Arbeiterkommunistische Partei Irans" ............................................289 4.4.2 "Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei" ......................291 4.4.3 "Revolutionäre Volksbefreiungspartei -Front" / "Türkische Volksbefreiungspartei /-Front - Revolutionäre Linke" ....................292 4.4.4 "Türkische Kommunistische Partei / Marxisten-Leninisten" ..........294 4.4.5 "Volkskongress Kurdistans" / "Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans" / "Arbeiterpartei Kurdistans".....296 4.4.6 "Volksmojahedin Iran-Organisation" / "Nationaler Widerstandsrat Iran"......................................................299 VERFASSUNGSSCHUTZ BERLIN..............................................303 1 STRUKTUR 304 2 GESETZLICHE GRUNDLAGEN 305 2.1 Aufgaben und Befugnisse ...............................................................305 2.1.1 Grundgesetz.......................................................................................305 2.1.2 Gesetz über den Verfassungsschutz in Berlin...................................305 2.1.3 Gesetz zur Beschränkung des Postund Fernmeldegeheimnisses....306 2.1.4 Berliner Sicherheitsüberprüfungsgesetz............................................308 2.1.5 Entwicklungen in der Rechtsprechung..............................................309
  • Landes Nordrhein-Westfalen 2013 Gewaltkriminalität im Phänomenbereich PMK-Rechts Die Anzahl der Gewaltdelikte durch rechtsmotivierte Täter hat sich
  • Straftaten)7 zuzurechnen. Gewaltdelikte durch "Rechte" wurden mehrheitlich im öffentlichen Raum und unabhängig von Versammlungen (164 von 192 Straftaten) verübt
  • wurden im Begründungszusammenhang mit versammlungsrechtlichen Ereignissen begangen. Hasskriminalität durch rechtsmotivierte Täter Die "Hasskriminalität"8 im Phänomenbereich PMK-Rechts
  • nahm von 216 auf 237 zu. Im Phänomenbereich PMK-Rechts stiegen die Fallzahlen von 197 auf 221 Delikte
  • Deliktgruppen innerhalb der PMK-Rechts machten, wie in den Vorjahren, Volksverhetzungen (111 Straftaten), Propagandadelikte (51 Straftaten) und Sachbeschädigungen (29 Straftaten
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2013 Gewaltkriminalität im Phänomenbereich PMK-Rechts Die Anzahl der Gewaltdelikte durch rechtsmotivierte Täter hat sich mit 192 Straftaten gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Den größten Anteil bilden Körperverletzungsdelikte (164 Straftaten). Überwiegend waren die Gewaltdelikte den Themenfeldern "Konfrontation mit dem politischen Gegner" (Rückgang von 53 auf 39 Straftaten), "Innenund Sicherheitspolitik" (Anstieg von 26 auf 40 Straftaten) und "Hasskriminalität" (Anstieg von 105 auf 125 Straftaten)7 zuzurechnen. Gewaltdelikte durch "Rechte" wurden mehrheitlich im öffentlichen Raum und unabhängig von Versammlungen (164 von 192 Straftaten) verübt. 16 Gewaltdelikte wurden im Begründungszusammenhang mit versammlungsrechtlichen Ereignissen begangen. Hasskriminalität durch rechtsmotivierte Täter Die "Hasskriminalität"8 im Phänomenbereich PMK-Rechts ist von 817 auf 1.018 Straftaten angestiegen. 59,8% der Delikte im Themenfeld "Hasskriminalität" (609 von 1.018 Straftaten) waren Volksverhetzungen (438 Straftaten) und Propagandadelikte (171 Straftaten). Einen großen Anteil hatten auch Beleidigungen (183 Straftaten) und Gewaltdelikte (125). Dem Unterthema "Fremdenfeindlichkeit" wurden mehr Delikte als im Vorjahreszeitraum zugeordnet (Anstieg von 636 auf 815 Delikte). Die Anzahl der fremdenfeindlich motivierten Gewaltdelikte stieg von 100 auf 115 Straftaten an. Antisemitische Straftaten Die Anzahl der antisemitischen Straftaten nahm von 216 auf 237 zu. Im Phänomenbereich PMK-Rechts stiegen die Fallzahlen von 197 auf 221 Delikte. Bei den Deliktgruppen innerhalb der PMK-Rechts machten, wie in den Vorjahren, Volksverhetzungen (111 Straftaten), Propagandadelikte (51 Straftaten) und Sachbeschädigungen (29 Straftaten) mit 86,4% (191 von 221 Straftaten) den überwiegenden Anteil der Fall- 7 Siehe hierzu Fußnote 6 8 Der Hasskriminalität werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen eine Person wegen ihrer Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Herkunft oder aufgrund ihres äußerlichen Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status gerichtet sind. ExtrEmismus in zahlEn 35
  • Westfalen 2004 Wie in den Vorjahren konnte der Veranstalter, Rechtsanwalt Rieger, die zuvor vom Landratsamt Wunsiedel verbotene Veranstaltung
  • Rechtswege durchsetzen. Der Rudolf Heß-Gedenkmarsch ist zwischenzeitlich das Großereignis der neonazistischen Szene. Die seit 2001 stetig steigenden Teilnehmerzahlen
  • Parteiorgans 'Deutsche Stimme' zur Schaffung einer "Volksfront von Rechts" auf. Erstes Ergebnis war die Teilnahme vieler Neonazis
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2004 Wie in den Vorjahren konnte der Veranstalter, Rechtsanwalt Rieger, die zuvor vom Landratsamt Wunsiedel verbotene Veranstaltung auf dem Rechtswege durchsetzen. Der Rudolf Heß-Gedenkmarsch ist zwischenzeitlich das Großereignis der neonazistischen Szene. Die seit 2001 stetig steigenden Teilnehmerzahlen, den großen Zulauf aus dem Ausland und den überwiegend eskalationsfreien Verlauf betrachten die Veranstalter als ihren größten Erfolg. Wegen der Zentralveranstaltung in Wunsiedel kam es bundesweit zu keinen nennenswerten regionalen Veranstaltungen. Wie in den Vorjahren wurden in Nordrhein-Westfalen vereinzelt öffentlichkeitswirksame Aktionen, unter anderem in Form von Klebeund Verteilaktionen so genannter Flyer, festgestellt. Zusammenarbeit Neonazis und NPD Die Zusammenarbeit der 'Freien Nationalisten' (so die Selbstbezeichnung der Neonazis) mit der NPD hat im Jahr 2004 eine neue Qualität erreicht. Dieses Jahr rief Thomas Wulff als einer der führenden Aktivisten der Neonazi-Szene in einem Beitrag in der Internet-Ausgabe des NPD-Parteiorgans 'Deutsche Stimme' zur Schaffung einer "Volksfront von Rechts" auf. Erstes Ergebnis war die Teilnahme vieler Neonazis an der 1. Mai-Demonstration der NPD in Berlin. Die Zusammenarbeit wurde fortgesetzt mit der Teilnahme des NPD-Vorsitzenden Udo Voigt an der diesjährigen Rudolf-Heß-Gedenkveranstaltung in Wunsiedel/Bayern. Bedeutsam wurde die Zusammenarbeit mit dem Eintritt der führenden Aktivisten der Neonazi-Szene Ralph Tegethoff (Rhein-Sieg-Kreis), Thorsten Heise (Thüringen) und Thomas Wulff (Mecklenburg-Vorpommern) in die NPD am 11. September 2004 sowie durch die anschließende Wahl von Thorsten Heise in den Bundesvorstand der NPD auf deren Bundesparteitag am 30./31. Oktober 2004 in Leinefelde/Thüringen. Nach dem Eintritt führender Neonazis in die NPD sah es so aus, als ob sich der seit 2001 bestehende ideologisch geprägte Streit innerhalb der Neonazi-Szene verfestigen würde. In dem Streit zwischen dem 'Aktionsbündnis Norddeutschland', vertreten unter anderem durch Thomas Wulff (Mecklenburg-Vorpommern), und den Gruppierungen um den Hamburger Christian Worch geht es unter anderem darum, dass die Gruppe um Christian Worch bestrebt ist, mit möglichst vielen Demonstrationen auf der Straße präsent zu sein, während das 'Aktionsbündnis Norddeutschland' seine Aktivisten vor öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen zunächst ideologisch schulen möchte. Der Eintritt von Thomas Wulff vom 'Aktionsbündnis Norddeutschland' in die NPD war insofern nur konsequent. Aber auch Worch schließt inzwischen eine Zusammen82
  • eine Partei mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung und Betätigung, als rechtsradikal, als rechtsextrem und als Feindin der Freiheit und Gefahr für
1.1.3 Das Demokratieverständnis der NPD wird besonders offenbar, wenn die Partei sich mit ausländischen Diktaturen befaßt. So haben nach Ansicht der NPD die griechischen Obristen 1967 "lediglich den Wildwuchs levantinischen Parlamentarismus beschnitten" (DWZ 34/75, S. 5). Sie hätten einem "bis ins Mark verfaulten, durch und durch korrupten Staatswesen" Einhalt geboten (DWZ 37/75, S. 3). "Mit einer beispiellosen Mordund BoykottHetze" versuche "die europäische Volksfront, Spanien in die Revolution zu treiben" (DWZ 42/75, S. 1). FRANCO habe es fertiggebracht, sein Land wieder aufzubauen und "zu einer festen Bastion gegenüber. dem Kommunismus werden zu lassen" (DWZ 45/75, S. 1). 1.1.4 Die Diffamierungskampagne gegen demokratische Institutionen und politische Gegner setzte die NPD auch 1975 fort. Das "Dreiparteiensystem" ist nach Ansicht der Partei "verkrustet und verfilzt" (DK 8/75, S. 7). Die "Bonner Versagerund Korruptions-Parteien" müßten abgelöst werden (Einladung zu einer Großveranstaltung am 21. 3. 1975 in Frankfurt/M.). Sie alle kämen aus dem "Schoß der Besatzungsmächte" ("Hamburger Nationaldemokraten", Febr. 75, S. 3). Das "herrschende Establishment" wurde als "Bonzenklique", als "Systembonzen" ("Umbruch" -- JN Lippe -- 1/75, S. 1 und 8) und als "Korruptionsstall von Staatsverdienern" (Flugblatt-NPD-Landesverband Nordrhein-Westfalen) bezeichnet. Die "besseren Männer" hätten sich als "Verräter, Spione, Spekulanten und Korrupteure... entpuppt" ("Frankenspiegel" 1/75, S. 2). Die JN wollen gegen den "Sumpf der stinkenden Bonner Kloake" kämpfen ("Umbruch" 1/75, S. 8) und wenden sich gegen "die sich sozial nennenden Verräter der Arbeiterschaft und des deutschen Volkes von der moskauhörigen SPD und ihre willigen Helfershelfer und alliierten, washingtonhörigen Erfüllungsgehilfen von der CDU/CSU" ("JN-Informationen" -- Schleswig-Holstein, Dez. 74, S. 6). 1.1.5 Die am 13. Januar 1975 von der NPD beim Bundesverfassungsgericht erhobene Organklage wurde am 29. Oktober verworfen. Nach Feststellung des Gerichts darf der Bundesinnenminister die NPD als eine Partei mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung und Betätigung, als rechtsradikal, als rechtsextrem und als Feindin der Freiheit und Gefahr für die freiheitliche Grundordnung beschreiben. 1.2 Wahlergebnisse 1975 Die NPD beteiligte sich 1975 an den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Bremen und teilweise auch an den Kommunalwahlen in Baden-Württemberg. 1.2.1 Sie konnte aufgrund der nachstehenden Wahlergebnisse keinen Sitz in einem Landesparlament erringen: 20
  • diesem Anlass fand ein rechtsextremistischer Aufzug statt, gegen den auch Angehörige der linksextremistischen Szene mobilisierten. Das "Autonome Bündnis Sachsen-Anhalt
sen, dass man "israelsolidarische Antifas in die letzte Reihe verbannt" habe. Das ebenfalls neu gegründete "Antifaschistische Infoportal Köthen" äußerte sich im September auf seiner Internetseite unter der Überschrift "Die tägliche Prozedur...über Akkumulation und die tägliche Quälerei" zu seinem Selbstverständnis. Als Antwort auf die Frage "Wir mögen die bestehenden Verhältnisse nicht - warum?" hieß es dort: "Wer den Weg zum glücklicheren Leben verhindert ist der so genannte 'Idealkapitalist', der Staat. Er bewahrt die Verhältnisse des Eigentums und kann diese auch mit entsprechenden Repressionsorganen verteidigen. Legitimiert wird er durch die Tatsache, dass er als Notwendigkeit betrachtet wird. Da aber eben der Staat, der den Kapitalismus verteidigt und damit auch alle Missstände die dieser mit sich bringt, das bessere Leben nahezu unerreichbar macht muss er abgeschafft werden. Das klingt zunächst unlogisch. Der Staat sorgt doch für ein geregeltes Zusammenleben,...wenn man jedoch bedenkt, dass es dabei aber primär um die Aufrechterhaltung der Produktionsverhältnisse geht, muss man die Sache aus einer anderen Sichtweise betrachten. Dann wird nämlich ersichtlich, dass der Staat nicht im Interesse seiner Bürger_innen sondern im Interesse des Kapitals handelt, womit er sein Existenzrecht verwirkt." Aktionsfelder der Autonomenszene in Sachsen-Anhalt "Antifaschismus" Am 16. Januar jährte sich zum 64. Mal die Bombardierung Magdeburgs durch die Alliierten im Zweiten Weltkrieg. Aus diesem Anlass fand ein rechtsextremistischer Aufzug statt, gegen den auch Angehörige der linksextremistischen Szene mobilisierten. Das "Autonome Bündnis Sachsen-Anhalt" (ABSA) rief unter dem Motto "Don't cry for germany - Kein Raum für Geschichtsrevisio70
  • Wohnsitz in Bremen und waren überwiegend als Angehörige der linksextremistischen autonomen Szene bekannt. Ein weiterer Schwerpunkt der Aktivitäten der Autonomen
  • beteiligten sich 500 Personen, darunter etwa 50 Personen des linksextremistischen autonomen Spektrums aus Bremen. Im Verlaufe der vom Camp ausgehenden
- 50 - Demonstration und Kundgebung gegen eine Veranstaltung des "Verbandes der Freunde der Gebirgsjäger" in Mittenwald (Bayern). An der gewaltfrei verlaufenen Demonstration nahmen ca. 450 Personen teil. Ein Reisebus mit Teilnehmern aus Bremen wurde bei der Anreise nach Mittenwald von der Polizei durchsucht und die Personalien der Insassen festgestellt. 24 Personen hatten ihren Wohnsitz in Bremen und waren überwiegend als Angehörige der linksextremistischen autonomen Szene bekannt. Ein weiterer Schwerpunkt der Aktivitäten der Autonomen Szene in Bremen ist die sog. "Antirassismusarbeit". Darunter fallen insbesondere Aktionen gegen die Abschiebung von nicht aufenthaltsberechtigten Personen. Gemeinsame Aktionen mit demokratischen Gruppierungen wurden in diesem Kontext angestrebt. Unter dem Motto "Out of control" fand vom 31. Juli bis zum 10. August 2003 in Köln das "6. Anti-rassistische Grenzcamp" statt. An dem Camp beteiligten sich 500 Personen, darunter etwa 50 Personen des linksextremistischen autonomen Spektrums aus Bremen. Im Verlaufe der vom Camp ausgehenden Protestveranstaltungen, die sich u.a. gegen das Ausländerzentralregister in Köln und gegen den "AbschiebeFlughafen" Düsseldorf richteten, kam es zu militanten Ausschreitungen, bei denen 27 Personen aus Bremen festgenommen wurden. Die Räumung des Camps durch die Polizei führte in zahlreichen Städten der Bundesrepublik zu Resonanzaktionen. So störten in Bremen Aktivisten am 09. August 2003 ein Konzert der Kammerphilharmonie und am 24. August 2003 wurde im Rahmen des "ViertelFestes" in den Wallanlagen eine wenig beachtete Informationsveranstaltung
  • Jugendorganisation "Junge Nationaldemokraten" (JN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189 5.2 "DIE RECHTE" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192 5.3 "DER DRITTE WEG" ("DER III. WEG") . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196 6. "HOHENRAIN-VERLAG
  • IDEOLOGIE UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202 E. LINKSEXTREMISMUS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204 1. AKTUELLE ENTWICKLUNGEN UND TENDENZEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206 1.1 Proteste gegen EZB-Eröffnung
  • Reaktion auf politisch-militärische Krisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214 2. GEWALTBEREITER LINKSEXTREMISMUS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 2.1 Starker Anstieg bei den Gewalttaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219 2.2 Ausschreitungen
I N H A LT S V E R Z E I C H N I S 5.1.5 NPD-Organisationsstrukturen in Baden-Württemberg . . . . . . . 187 5.1.6 Die NPD-Jugendorganisation "Junge Nationaldemokraten" (JN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189 5.2 "DIE RECHTE" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192 5.3 "DER DRITTE WEG" ("DER III. WEG") . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196 6. "HOHENRAIN-VERLAG" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200 E 7. IDEOLOGIE UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202 E. LINKSEXTREMISMUS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204 1. AKTUELLE ENTWICKLUNGEN UND TENDENZEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206 1.1 Proteste gegen EZB-Eröffnung und G7-Gipfel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206 1.2 Antirassismus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208 1.3 "Antifaschismus" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 210 1.4 "Internationalismus" als Reaktion auf politisch-militärische Krisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214 2. GEWALTBEREITER LINKSEXTREMISMUS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 2.1 Starker Anstieg bei den Gewalttaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219 2.2 Ausschreitungen bei EZB-Eröffnung, verhaltener G7-Protest . . . . . . . 219 2.3 Anschläge und Gewalt bei Demonstrationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220 2.4 Gezieltes Vorgehen gegen "Nazis" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 225
  • wachung des Post und Telekommunikationsverkehrs) sind beson ders strengen rechtsstaatlichen Anforderungen unterworfen. Sie sind in einem eigenen Gesetz geregelt
  • Vergangenheit im unteren zweistelligen Bereich. Besonders strenge rechtsstaatliche Sicherungen gelten auch für den Einsatz von Abhörgeräten oder versteckten Kameras
3. Informationsbeschaffung Offene Quellen Zur Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags ist der Verfassungs und nachrichten schutz verpflichtet, Informationen zu beschaffen, auszuwerten dienstliche Mittel und zu speichern. Diese Informationen werden zum weit über wiegenden Teil aus offenen Quellen gewonnen (z. B. aus dem Internet, Zeitungen, Zeitschriften, Flugblättern, Programmen, Broschüren sowie bei öffentlichen Veranstaltungen extremisti scher Organisationen). Einen Teil der Informationen erhält der Verfassungsschutz durch Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel. Dazu gehören im Wesentlichen: f der Einsatz von VLeuten (Personen, die der Verfassungs schutzbehörde selbst nicht angehören, aber aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu dem jeweiligen Beobachtungsobjekt "Szene Erkenntnisse" gegen Bezahlung liefern), f das Beobachten verdächtiger Personen (Observation) sowie f verdeckte Bild und Tonaufzeichnungen. Artikel 10Gesetz Eingriffe in das Brief, Post und Fernmeldegeheimnis (Über wachung des Post und Telekommunikationsverkehrs) sind beson ders strengen rechtsstaatlichen Anforderungen unterworfen. Sie sind in einem eigenen Gesetz geregelt, das nach dem Grundrecht des Brief, Post und Fernmeldegeheimnisses "Artikel 10Gesetz" (G 10) genannt wird. Ein Verfahren mit mehreren voneinander unabhängigen Kontroll instanzen stellt sicher, dass in dieses Grundrecht nur eingegriffen wird, wenn die im Gesetz genannten besonderen Gründe vor liegen. Ähnliches gilt für die 2003 eingeführten Auskunftsver pflichtungen von Post und Telekommunikationsdienstleistern sowie für die Verwendung technischer Mittel zur Identifizierung von bisher unbekannten Mobilfunkanschlüssen. Die Zahl der Maßnahmen zur Überwachung des Post und Telekommunika tionsverkehrs lag im Jahr 2015 wie schon in der Vergangenheit im unteren zweistelligen Bereich. Besonders strenge rechtsstaatliche Sicherungen gelten auch für den Einsatz von Abhörgeräten oder versteckten Kameras in Wohn und Geschäftsräumen sowie für den verdeckten Zugriff auf informationstechnische Systeme. 18 Verfassungsschutzbericht Bayern 2015 Verfassungsschutz in Bayern
  • Klagen aufgrund Amtsanmaßung, Urkundenfälschung, Nötigung, Betrug und Täuschung im Rechtsverkehr" sowie mit der Auferlegung von "Mehrkosten für diese Verwaltungsakte" gedroht
  • stiften und Behördenmitarbeiter einzuschüchtern, um staatliche Stellen vom rechtlich gebotenen Handeln abzuhalten. Etliche Reichsbürger-Organisationen bestärken und mobilisieren ihre Anhänger
  • unter anderem im Internet verschiedene Seminare, Selbstverteidigungskurse und auch Rechtsbeistand an. Reichsbürger und Selbstverwalter versuchen ebenso die Arbeit der Justizbehörden
  • denen Scheinargumente geliefert werden, mit denen man die rechtliche Legitimation der Richter entlarven könne. Politische Öffentlichkeit Klassische politische Beteiligungsformen nutzt
des Deutschen Reiches vom 11. August 1919 ("Weimarer vom 30. November 1920 annehmen. Oftmals verlangen sie von Kommunen auch den sogenannten "Gelben Schein": Dieses amtliche Dokument ist der Staatsangehörigkeitsausweis der Bundesrepublik Deutschland, mit dem der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit dokumentiert wird und das nur in seltenen Fällen als ein über den Personalausweis hinausgehender Beleg der deutschen Staatsbürgerschaft benötigt wird. In der Reichsbürger-Szene kursiert hingegen die Behauptung, das Reichsund Staatsangehörigkeitsgesetz in seiner Fassung vom 22. Juli 1913 sei unverändert gültig. Daher müsse man, um der Staatenlosigkeit und dem damit einhergehenden "Sklavenstatus" zu entkommen, nach den damaligen Gesetzen einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen. Als Antwort auf behördliche Bescheide, sind zunehmend Schadenersatzforderungen durch Reichsbürger und Selbstverwalter festzustellen. In solchen Schreiben wird mit "Vollstreckungsmaßnahmen", "Klagen aufgrund Amtsanmaßung, Urkundenfälschung, Nötigung, Betrug und Täuschung im Rechtsverkehr" sowie mit der Auferlegung von "Mehrkosten für diese Verwaltungsakte" gedroht, sofern ein entsprechender Betrag nicht bis zum Ablauf einer gesetzten Frist gezahlt wird. Auch Vollziehungsbeamte sind vielfach von Reichsbürger-Aktivitäten betroffen. Oftmals geht es den Reichsbürgern und Selbstverwaltern mit dem Verweis auf die Nicht-Existenz der Bundesrepublik Deutschland darum, Zahlungen zu verweigern oder Zwangsvollstreckungen zu verhindern. Letztlich verfolgen Reichsbürger mit diesen Aktivitäten das Ziel, Verwirrung zu stiften und Behördenmitarbeiter einzuschüchtern, um staatliche Stellen vom rechtlich gebotenen Handeln abzuhalten. Etliche Reichsbürger-Organisationen bestärken und mobilisieren ihre Anhänger und Sympathisanten zu renitentem Verhalten gegenüber den Behörden. Insbesondere finden sich auf zahlreichen Webseiten Musterschreiben an Behörden, in denen die Nutzer nur noch den Absender und den Empfänger eintragen müssen. Einige Organisationen bieten darüber hinaus Interessenten "Weiterbildungsmaßnahmen" an, mit denen sie ihre Anhänger für die Auseinandersetzung mit den Behörden befähigen wollen. In Einzelfällen findet auch eine diesbezügliche Beratung statt. Dabei spielt die Justiz-Opfer-Hilfe in der Szene eine wichtige Rolle. So bietet sie unter anderem im Internet verschiedene Seminare, Selbstverteidigungskurse und auch Rechtsbeistand an. Reichsbürger und Selbstverwalter versuchen ebenso die Arbeit der Justizbehörden zu behindern, indem sie Störaktionen im Rahmen von Verhandlungsterminen initiieren. Dabei stellen sie die Identität der Justizmitarbeiter und die Legalität des Gerichts in Frage und versuchen die Durchführung der Verhandlung zu torpedieren. Die Justiz-Opfer-Hilfe vertreibt auf ihrer Webseite sogenannte Lehrhefte, in denen Scheinargumente geliefert werden, mit denen man die rechtliche Legitimation der Richter entlarven könne. Politische Öffentlichkeit Klassische politische Beteiligungsformen nutzt die Reichsbürger-Szene eher selten. Die Organisation staatenlos.info, die weitgehend identisch ist mit der nordrhein-westfälischen Gruppierung Neue Ordnung Deutschland, hielt auch 2017 vor dem Kölner Hauptbahnhof sogenannte Mahnwachen ab, an denen jedoch nur wenige Personen teilnahmen. Größere Bedeutung für die Szene hat indes das Internet, wo sie in zahllosen Facebook-Gruppen und auf YouTube-Kanälen ihre Thesen verbreitet. Gewalt und Einschüchterung Im Umgang mit Behörden haben Reichsbürger und Selbstverwalter eine perfide Form der Einschüchterung von Behördenangehörigen mit Hilfe frei erfundener Schadensersatzforderungen entwickelt, die als "Malta-Masche" bezeichnet wird. Dabei wurde versucht, die unberechtigten Geldforderungen über ein maltesisches Inkassounternehmen durchsetzen zu lassen. Auch Vollziehungsbeamte und Polizisten aus Nordrhein-Westfalen waren von dieser Form der Einschüchterung betroffen. Das Ministerium des Innern des Landes NordrheinWestfalen hat deswegen unter anderem den Kommunen Handlungsempfehlungen zum Umgang mit der "MaltaMasche" gegeben. Da auch das Bundesinnenministerium gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt zur Verhinderung dieser Machenschaften in einen intensiven Dialog mit Malta und anderen Staaten eingetreten war, ist es der Szene nicht gelungen, die erfundenen Geldforderungen durchzusetzen. 58
  • Skinhead-Band 'Skrewdriver' gegründet. Ziel war es, die rechtsextremistisch geprägte Skinhead-Szene organisatorisch zusammen zu fassen und über die Veranstaltung
  • deren Jugendorganisation 'White Youth' bestätigt. Das Urteil ist rechtskräftig. Im Jahr 2004 konnten in NRW keine Aktivitäten festgestellt werden
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2004 Ein weiteres Lied ist mit dem Titel "Unsere Antwort" versehen: "Die miesesten Gauner, dreckigsten Schuschen wollen nicht Ackern, die wollen nicht kuschen Es gibt nur 'ne Lösung für diese Figuren im Arbeitslager, da müssen sie spuren. [...] Und haben wir die alleinige Führung dann weinen viele doch nicht vor Rührung für unser Fest ist nichts zu teuer 10.000 Juden für ein Freudenfeuer Unsere Antwort C.-B" (gemeint ist mit dieser Abkürzung Cyklon-B) Das auf dem CD-Cover angegebene Erscheinungsbeziehungsweise Produktionsdatum ist rückdatiert - offenkundig mit dem Ziel, gegebenenfalls Verjährungsfristen in Anspruch nehmen zu können. Bei den Mitgliedern der Band wurden im Mai 2003 Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit den Ermittlungen wegen der Veröffentlichung der CD "Weisse Wut" durchgeführt. Auch bei den Mitgliedern der Band 'Oidoxie' wurden zum gleichen Zeitpunkt Hausdurchsuchungen durchgeführt. Hier wird wegen der Beteiligung der Band an dem Video "Kriegsberichter Vol. 5" ermittelt. Im Zuge der Hausdurchsuchungen wurden umfangreiche Materialien sowie Mobiltelefone und Computer sichergestellt. Beide Verfahren dauerten im Jahr 2004 noch an. 3.3.1 Blood & Honour und Combat 18 'Blood & Honour' wurde Mitte der 80er Jahre durch den Sänger der Skinhead-Band 'Skrewdriver' gegründet. Ziel war es, die rechtsextremistisch geprägte Skinhead-Szene organisatorisch zusammen zu fassen und über die Veranstaltung von Konzerten und damit über die Musik neonazistisch ausgerichtete Einstellungen zu verbreiten. Mit Urteil vom 13. Juni 2001 hat das Bundesverwaltungsgericht die Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Inneren betreffend die Vereinigung 'Blood & Honour Division Deutschland' und deren Jugendorganisation 'White Youth' bestätigt. Das Urteil ist rechtskräftig. Im Jahr 2004 konnten in NRW keine Aktivitäten festgestellt werden, die den Fortbestand von Strukturen der 'Blood & Honour'-Organisation belegen würden. Zwar ist davon auszugehen, dass persönliche Kontakte/Freundschaften der damaligen 'Blood & Honour'-Mitglieder teilweise fortbestehen, jedoch ist ein größerer Organisationsrahmen mit entsprechenden Strukturen zumindest in NRW nicht mehr erkennbar. 96
  • Bremer Antikapitalistische Linke" (BAL) finden. Die BAL ist bislang allerdings aus ihrem "Zirkeldasein" nicht herausgekommen. Der Bremer Landesverband
  • einer Protestkundgebung gegen den Bundesparteitag der "Partei Rechtsstaatliche Offensive" am 23. Februar 2003 in Bremen-Nord aufgerufen. An der Protestaktion
  • überwiegend jugendliche Personen von "Solid" und der autonomen linksextremistischen Szene. Ausschreitungen gegen die "Schill-Partei" - wie in anderen
- 43 - "Bremer Antikapitalistische Linke" (BAL) finden. Die BAL ist bislang allerdings aus ihrem "Zirkeldasein" nicht herausgekommen. Der Bremer Landesverband der PDS hat die Wahlen zur Bremischen Bürgerschaft nach eigenen Angaben mit hohem personellen, organisatorischen und finanziellen Einsatz geführt. Das Wahlergebnis sei aber das schlechteste seit Bestehen des Bremer Landesverbandes. Die PDS Bremen beteiligte sich an Demonstrationen gegen den Irak Krieg. Die Demonstrationen wurden vom "Bremer Friedensforum" angemeldet und verliefen unter der Beteiligung demokratischer Organisationen gewaltfrei. Neben der allgemeinen Krisenbewältigung selbstverursachter Probleme versucht die PDS in Bremen, durch bürgernahe Politik verlorenen Boden gutzumachen. Sie stellte in den letzten Monaten den sog. Beteiligungshaushalt immer mehr in den Mittelpunkt ihrer Aktivitäten. Durch den Beteiligungshaushalt soll wieder für mehr Transparenz und Bürgernähe in Haushaltsentscheidungen gesorgt werden. Überregional pflegt die PDS weltweit Kontakte zu kommunistischen Parteien. An dem 8. Parteitag in Chemnitz beteiligten sich Vertreter von 38 Parteien aus 34 Ländern. Die Jugendorganisation "Solid" hatte im Februar 2003 ein Bündnis "Kick-outSchill" initiiert und zu einer Protestkundgebung gegen den Bundesparteitag der "Partei Rechtsstaatliche Offensive" am 23. Februar 2003 in Bremen-Nord aufgerufen. An der Protestaktion beteiligten sich rund 70 überwiegend jugendliche Personen von "Solid" und der autonomen linksextremistischen Szene. Ausschreitungen gegen die "Schill-Partei" - wie in anderen
  • Verbot der HDJ ist es gelungen, der rechtsextremistischen Szene eine wichtige Kaderschmiede für künftige neonazistische Führungspersönlichkeiten zu entziehen
  • sowie die polizeilichen Einsatzmaßnahmen waren Diskussionsgegenstand in rechtsextremistischen Internetforen und Nachrichtenportalen. Der BMI hatte mit Verfügung vom 9. März festgestellt
tisch geprägt. Die JLO fordert dort zum Beispiel "umfassende Volksgruppenrechte für Deutsche in ihren angestammten Siedlungsgebieten" sowie ein Deutschland in den Grenzen von 1937. Auf seiner Internetseite veröffentlichte der JLO-Bundesverband einen Veranstaltungskalender für das Jahr 2009 und lud für den 14. bis 16. August zur "4. Preußischen Akademie" in Mitteldeutschland ein. Wie bereits in den Jahren zuvor fand diese Veranstaltung im bekannten JLO-Objekt in Abberode (Landkreis Mansfeld-Südharz) statt. Die Teilnehmer kamen aus Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. "Heimattreue Deutsche Jugend e. V." (HDJ) Am 31. März verbot der Bundesminister des Innern (BMI) den Verein "Heimattreue Deutsche Jugend e. V." gemäß SS 3 Vereinsgesetz (VereinsG). Das Vereinsvermögen wurde beschlagnahmt. Im Zuge der Verbotsvollstreckung fanden in den Bundesländern Niedersachsen, Berlin, Brandenburg und Sachsen Durchsuchungsmaßnahmen bei führenden HDJ-Mitgliedern statt. Mit dem Verbot der HDJ ist es gelungen, der rechtsextremistischen Szene eine wichtige Kaderschmiede für künftige neonazistische Führungspersönlichkeiten zu entziehen. Mit der HDJ wurde einer der wenigen, noch bundesweit agierenden Neonazivereine verboten. Die Verbotsverfügung des BMI sowie die polizeilichen Einsatzmaßnahmen waren Diskussionsgegenstand in rechtsextremistischen Internetforen und Nachrichtenportalen. Der BMI hatte mit Verfügung vom 9. März festgestellt, dass sich die HDJ gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte und nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider laufe (SS 3 VereinsG). Die HDJ wurde verboten und die am 31. März zugestellte Verfügung für sofort vollziehbar erklärt. Der Verein hatte hiergegen Anfechtungsklage erhoben und die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage beantragt. 64
  • Verfassungsschutz ist aber beispielsweise auch gefordert, wenn islamistische, linksoder rechtsextremistische Ausländerorganisationen ihr Heimatland beziehungsweise dessen Regierung von deutschem Boden
1. Aufgaben des Verfassungsschutzes Das Landesamt für Verfassungsschutz sammelt unter anderem Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen, sobald ihm tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden. Als derartige Bestrebungen sind Verhaltensweisen von Personen oder Organisationen zu verstehen, deren Ziel es ist, die obersten Werte und Prinzipien des Grundgesetzes außer Kraft zu setzen. Der Verfassungsschutz ist aber beispielsweise auch gefordert, wenn islamistische, linksoder rechtsextremistische Ausländerorganisationen ihr Heimatland beziehungsweise dessen Regierung von deutschem Boden aus mit Gewalt bekämpfen und dadurch Deutschland in außenpolitische Konflikte bringen könnten oder wenn sich die Bestrebungen gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten. Zu den weiteren Aufgaben des Verfassungsschutzes zählt die Spionageabwehr. Sie ist darauf gerichtet, sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht aufzuspüren und zu analysieren. Schließlich hat das Landesamt für Verfassungsschutz umfangreiche Aufgaben beim personellen und materiellen Geheimschutz. Beispielsweise wirkt der Verfassungsschutz bei der Sicherheitsüberprüfung von Einbürgerungsbewerbern mit, überprüft Geheimnisträger und andere Personen, die in sicherheitsempfindlichen Bereichen tätig werden wollen, und unterstützt beratend Behörden sowie Unternehmen bei der Einrichtung technischer Vorkehrungen zum Schutz von geheimhaltungsbedürftigen Informationen. 2. Verhältnis von Verfassungsschutz und Polizei Die Arbeit einer Verfassungsschutzbehörde unterscheidet sich wesentlich von der einer Polizeibehörde. Dem Verfassungsschutz stehen keine polizeikeine polizeilichen lichen Eingriffsbefugnisse zu. Mitarbeiter des Landesamts für VerfassungsBefugnisse schutz dürfen also keine Zwangsmaßnahmen wie etwa Vorladungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen oder Festnahmen durchführen. Erscheint aufgrund von Informationen, die dem Verfassungsschutz vorliegen, ein polizeiliches Eingreifen erforderlich, so wird die zuständige Polizeidienststelle unterrichtet. Diese entscheidet dann selbständig und nach eigenem Ermessen, ob und welche Maßnahmen zu treffen sind. Im Gegensatz zur Polizei ist der Verfassungsschutz nicht dem Legalitätsprinzip unterworfen und muss daher keine Strafverfolgungsmaßnahmen einleiten, wenn er Kenntnis von einer Straftat erlangt. 13
  • Dezember Dezember 1978!) 1979 1978!) 1979 1978) 1979 "Neue Linke" 267 221 191% 181% 31 23 MSB Spartakus
  • Linksextremisten 520 460 372% 377% 38 35 Andere 876 761 628% 62,3% 4 39 Insgesamt
  • Dezember Dezember 1978*) 1979 1978*) 1979 1978*) 1979 "Neue Linke" 47 56 170% 197% 11 13 MSB Spartakus
  • Linksextremisten x zusammen 111 118 40,2% 41,5% 27 25 Andere
Gruppen Zahl der Sitze Anteil Vertreten in (Zahl d. Parlamente) Dezember Dezember Dezember 1978!) 1979 1978!) 1979 1978) 1979 "Neue Linke" 267 221 191% 181% 31 23 MSB Spartakus 3) ADS-SEW 123 129 88% 10,6% 29 28 SHB 130 110 93% 90% 26 25 Linksextremisten 520 460 372% 377% 38 35 Andere 876 761 628% 62,3% 4 39 Insgesamt: 1396 1221 100 % 100 % 43?) 39 Gruppen Zahl der Sitze Anteil Vertreten in (Zahl der 'ASten) Dezember Dezember Dezember 1978*) 1979 1978*) 1979 1978*) 1979 "Neue Linke" 47 56 170% 197% 11 13 MSB Spartakus 27 31 98% 109% 13 14 SHB 37 31 134% 10,9% 18 15 Linksextremisten x zusammen 111 118 40,2% 41,5% 27 25 Andere 165 166 59,8% 58,5% 34 32 Insgeamt: 276 284 100 % 100 % 435) 39 56
  • inneren Sicherheit Ziel diffamierender linksextremistischer Agitation. Die DKP sprach davon, selbst "'ganz normale demokratische Rechte" seien "ins Visier der Notstandsspezialisten
  • Ähnlich agitierten Gruppen der "Neuen Linken": Sie sprachen vom "ständig gesteigerten Polizeiterror". In der Bundesrepublik sei ein "gigantischer Bespitzelungsund Überwachungsapparat
  • Umweltschutz Immer öfter bildete der Umweltschutz ein zentrales Thema linksextremistischer Propaganda. Die DKP agitierte zunehmend gegen das ''von den Monopolen
  • Lösung ökologischer Probleme erst im Sozialismus möglich; damit rechtfertigte sie auch den Bau von Kernkraftwerken im Sowjetblock. Die orthodoxen Kommunisten
  • Gruppen der "Neuen Linken" griffen auf der Suche nach "'massenwirksamen" Themen ebenfalls Umweltschutzprobleme auf. Ihre Losungen lauteten
2. Innenund Sicherheitspolitik Unverändert waren Maßnahmen zum Schutz der inneren Sicherheit Ziel diffamierender linksextremistischer Agitation. Die DKP sprach davon, selbst "'ganz normale demokratische Rechte" seien "ins Visier der Notstandsspezialisten geraten"; die "'Arbeiterbewegung" werde "'zum direkten Objekt antidemokratischer und verfassungswidriger Machenschaften" durch den "Schnüffelstaat". Der '"'Notstand" werde seit langem geprobt, die "'Terroristen" seien nur ein Vorwand (vgl. u. a. UZ Nr. 19 vom 23. 1.1979, Nr. 24 vom 29. 1. 1979; "UZ Extra" Eigenbeilage der UZ Nr. 295 vom 20. 12. 1979). Ähnlich agitierten Gruppen der "Neuen Linken": Sie sprachen vom "ständig gesteigerten Polizeiterror". In der Bundesrepublik sei ein "gigantischer Bespitzelungsund Überwachungsapparat" aufgebaut worden, der es "in allen Bereichen" erlaube, "die Schrauben anzuziehen". Die "polizeiliche Überwachung" werde "vorbeugend auf breiteste Massen des Volkes" ausgedehnt (vgl. u. a. "Kommunistische Volkszeitung" Nr. 36, Nr. 38, KPD/ML-Aktionsprogramm; "Arbeiterkampf"-Extra vom 16. 4. 1979). 3. Wirtschaftsund Sozialpolitik In der Agitation der orthodoxen Kommunisten verschärfte sich die "allgemeine Krise des Kapitalismus", herrschte "'Massenarbeitslosigkeit", "inflationäre Geldentwertung", "Preistreiberei", "'Mietwucher", wurden soziale Leistungen abgebaut". Während die Krisenlasten auf den Arbeiter abgewälzt würden, bereicherten sich die Monopole gewaltig. Deren vom Staat gefördertes "Vorherrschaftsstreben" behindere die wirtschaftliche Entwicklung. Dagegen müsse eine "Wende zu demokratischem und sozialem Fortschritt im gemeinsamen Ringen aller antimonopolistischen Kräfte erzwungen werden" (vgl. u.a. "UZ Extra" Eigenbeilage der UZ Nr. 33 vom 8.2. 1979 und Nr. 295 vom 20. 12. 1979: UZ Nr. 92 vom 20. 4. 1979; ebenso Nr. IV. 1.1). Ähnlich die Agntation der "Neuen Linken": Die "Ausbeutung" werde "ständig verschärft" und die "'Arbeitshetze von Tag zu Tag schlimmer", die 'Tendenz zur absoluten Verelendung" mache sich wieder bemerkbar. Die Bundesregierung fördere 'im Interesse der Kapitalisten" diese Entwicklung und erlasse "neue Gesetze gegen die Massen", damit 'noch größere Profite" gemacht werden könnten (vgl u. a. 'Kommunistische Volkszeitung" Nr. 21 und 42/1979; KPD/ML-Aktionsprogramm; "Arbeiterkampf"-Extra vom 16. 4. 1979). 4. Umweltschutz Immer öfter bildete der Umweltschutz ein zentrales Thema linksextremistischer Propaganda. Die DKP agitierte zunehmend gegen das ''von den Monopolen betriel Bonner Atomprogramm", das ausschließlich "'von Profitinteressen und von mil schen Überlegungen bestimmt" werde und "Leben und Gesundheit der Bevölkerung" gefährde. Nachihrer Ansicht ist die Lösung ökologischer Probleme erst im Sozialismus möglich; damit rechtfertigte sie auch den Bau von Kernkraftwerken im Sowjetblock. Die orthodoxen Kommunisten kritisierten die "Technikund Wachstumsfeindlichkeit" der "Grünen", die nur ''von den gesellschaftlichen Ursachen der Umweltzerstörung" ablenke (vgl. unten Nr. IV. 2.2.; Studienmaterial für das 2. Thema im Bildungsjahr der DKP 1979/80; UZ Nr. 65 vom 17.3.1979; "UZ Extra" Eigenbeilage zur UZ Nr. 141 vom 21.6. 1979). Gruppen der "Neuen Linken" griffen auf der Suche nach "'massenwirksamen" Themen ebenfalls Umweltschutzprobleme auf. Ihre Losungen lauteten "Weg mit dem Atomprogramm" und "Gegen die Profite der Monopolherren, die sich am gigantischen 59
  • Aufgaben der Europäischen Union. Die Partei versucht, sich im rechtskonservativen Lager zu etablieren und gegenüber anderen rechtsextremistischen Organisationen abzugrenzen. Dieser
- 29 - * dass der EU nur zivilisierte Staaten angehören können. Dies treffe aber bei Polen und der Tschechischen Republik nicht zu, solange die Bierutund Benes-Dekrete nicht aufgehoben seien und man sich nicht zu den Vertreibungsverbrechen bekenne. * dass die Völker Europas in der Tradition des griechisch-römischen Denkens sowie der christlichen Religion stehen. Der Islam ist ein spalterischer Fremdkörper. Eine restriktive Ausländerund Asylpolitik sei daher eine der wichtigsten Aufgaben der Europäischen Union. Die Partei versucht, sich im rechtskonservativen Lager zu etablieren und gegenüber anderen rechtsextremistischen Organisationen abzugrenzen. Dieser Kurs ist in der Partei äußerst umstritten und führte zu vermehrten Austritten. Erkennbar wird in diesem Zusammenhang die Hinwendung enttäuschter REPMitglieder zur "Deutschen Partei" (DP). Der Bremer Landesverband, der über viele Jahre von Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Polizei / Bundeswehr) geleitet wurde, spiegelt die desolate Situation anderer Landesverbände wider. Die Mitgliederzahl stagniert bei ca. 15 Personen. Die angestrebte Gewinnung neuer Mitglieder, um aus der totalen Bedeutungslosigkeit herauszutreten, konnte auch im Jahre 2003 nicht realisiert werden. Der Bremer Landesverband unterhält kein eigenes Parteibüro. Mitgliedertreffen finden in Gaststätten statt. Die Partei zeigt, von sporadischen Informationsständen abgesehen, keine öffentliche Präsenz.
  • Ausländerextremismus f Rechtsextremismus f Verfassungsschutzrelevante Islamfeindlichkeit f Einige Gruppierungen im Bereich der sog. "PEGIDA Bewegung" f Linksextremismus f ScientologyOrganisation
  • anonymen Beiträgen in Blogs oder Foren zulasten der Betreiber rechtlich nicht zulässig, da die Betreiber selbst extremistische Ziele ver folgen
  • einer Klage der Bundestagsfraktion der Partei Beobachtung von DIE LINKE. und eines Bundestagsabgeordneten dieser Partei Abgeordneten fällte das Bundesverfassungsgericht
  • Satz 2 GG) nur unter engen rechtlichen Voraus setzungen zulässig ist. An die Prüfung der Verhältnismäßigkeit ist dabei mit Blick
  • Mandat zuerkennt, ein strenger Maßstab anzulegen. Ein die Beobachtung rechtfertigendes, überwiegendes Interesse am Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung liegt nach
f Islamismus f Ausländerextremismus f Rechtsextremismus f Verfassungsschutzrelevante Islamfeindlichkeit f Einige Gruppierungen im Bereich der sog. "PEGIDA Bewegung" f Linksextremismus f ScientologyOrganisation Der Beobachtungsauftrag des Verfassungsschutzes umfasst auch extremistische Aktivitäten im Internet, z. B. in Blogs und Foren. Dabei ist aber eine "automatische" Zurechnung von anonymen Beiträgen in Blogs oder Foren zulasten der Betreiber rechtlich nicht zulässig, da die Betreiber selbst extremistische Ziele ver folgen müssen. Erst wenn eine politisch motivierte, gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Zielrichtung zurechenbar festzustellen ist, ist der Beobachtungsauftrag des Verfassungsschutzes eröffnet. Aus Anlass einer Klage der Bundestagsfraktion der Partei Beobachtung von DIE LINKE. und eines Bundestagsabgeordneten dieser Partei Abgeordneten fällte das Bundesverfassungsgericht am 17. September 2013 eine Grundsatzentscheidung zu den Voraussetzungen und Grenzen der Beobachtung von Abgeordneten durch den Verfassungsschutz. Das Gericht entschied, dass die Beobachtung von Parlaments abgeordneten durch die Verfassungsschutzbehörden wegen des darin liegenden Eingriffs in das freie Mandat des Abgeordneten (Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG) nur unter engen rechtlichen Voraus setzungen zulässig ist. An die Prüfung der Verhältnismäßigkeit ist dabei mit Blick auf die Bedeutung, die das Grundgesetz dem freien Mandat zuerkennt, ein strenger Maßstab anzulegen. Ein die Beobachtung rechtfertigendes, überwiegendes Interesse am Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung liegt nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts insbesondere dann vor, wenn ein Abgeordneter sein Mandat zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht oder diese aktiv und aggressiv bekämpft. Verfassungsschutzbericht Bayern 2015 15 Verfassungsschutz in Bayern

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