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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Konzert mit großer Wahrscheinlichkeit verhindert wird. Teilnehmer an rechtsextremistischen Musikveranstaltungen kommen aus ganz Nordrhein-Westfalen und sind durchaus bereit, für
  • ableiten lässt, bestehen Schwerpunkte in den Regionen, in denen Rechtsextremismus auch in anderen Organisationsformen vertreten ist. Beispielhaft können hier
  • verteilten sich die oben genannten 6 Veranstaltungen wie folgt: rEchtsExtrEmismus
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2006 bloße "Skinhead-Sein" mit dem damit verbundenen provokativen Outfit und Verhalten - auch wenn der überwiegende Teil der Gesellschaft dieses ablehnt - begründet noch keine Maßnahmen von Polizei oder Verfassungsschutz. Skinhead-Musikveranstaltungen in NRW Im Laufe des Jahres 2006 wurden in Nordrhein-Westfalen insgesamt Musikveranstaltungen unterschiedlichen Charakters (Liederabende, Konzertveranstaltungen sowie private Feiern unter Beteiligung von Skinhead-Bands) bekannt. Es handelte sich um sieben Skinhead-Konzerte mit einer Teilnehmerzahl von maximal 20 Personen und sieben Liederabende mit Teilnehmerzahlen zwischen 20 und 90 Personen. Die Veranstaltungen verliefen ohne Außenwirkung. Ihre Vorbereitung erfolgte in den meisten Fällen höchst konspirativ unter Nutzung von SMS bzw. E- Mail mit kurzfristiger Bekanntgabe der Veranstaltungsorte. Dieses Verhalten der Organisatoren soll sicherstellen, dass geplante Veranstaltungen nicht kurzfristig verhindert werden können. Trotz der bestehenden Schwierigkeiten bei der Anmietung von Räumlichkeiten und bei der Durchführung von Musikveranstaltungen hat sich ihre die Anzahl geringfügig erhöht. Die Organisation der Veranstaltungen in kleinerem Rahmen - sowohl in Bezug auf die Räumlichkeiten als auch auf den Teilnehmerkreis - stellt die Szene offensichtlich vor weniger Probleme als die Organisation von groß angelegten Konzertveranstaltungen. Gerade bei der Vorbereitung einer großen Veranstaltung besteht auch ein hohes organisatorisches und finanzielles Risiko, da das Konzert mit großer Wahrscheinlichkeit verhindert wird. Teilnehmer an rechtsextremistischen Musikveranstaltungen kommen aus ganz Nordrhein-Westfalen und sind durchaus bereit, für einen Konzertoder Liederabendbesuch weite Anfahrten auf sich zu nehmen. Soweit sich dies aus den zur Verfügung stehenden Informationen über die Zusammensetzung des Teilnehmerkreises ableiten lässt, bestehen Schwerpunkte in den Regionen, in denen Rechtsextremismus auch in anderen Organisationsformen vertreten ist. Beispielhaft können hier die Regionen Aachen/Düren, Dortmund/Ennepetal, Siegen und Düsseldorf genannt werden. Im Jahr 2006 wurde bei insgesamt 6 der ca. 200 bundesweit durchgeführten Veranstaltungen eine Beteiligung aus Nordrhein-Westfalen - sei es durch den Auftritt einer nordrhein-westfälischen Band oder durch die Anreise von Teilnehmern aus NRW - bekannt. Im Einzelnen verteilten sich die oben genannten 6 Veranstaltungen wie folgt: rEchtsExtrEmismus 6
  • ihrer Person gespeicherten Daten sowie den Zweck und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung zu erteilen. (2) Abs. 1 gilt nicht, soweit
  • Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten geheimgehalten werden müssen
  • Auskunftserteilung abgelehnt, ist die betroffene Person auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, dass sie sich
  • anderes bestimmt. Die Vorschriften des Hessischen Datenschutzgesetzes über das Recht des Betroffenen auf Gegenvorstellung auf Grund eines schutz139
GESETZLICHE GRUNDLAGEN H E S S I S C H E R V E R F A S S U N G S S C H U T Z B E R I C H T 2 0 0 2 dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes nicht an ausländische oder überoder zwischenstaatliche Stellen übermittelt werden. SS 17 Nachberichtspflicht Erweisen sich personenbezogene Daten nach ihrer Übermittlung nach den Vorschriften dieses Gesetzes als unvollständig oder unrichtig, sind sie unverzüglich gegenüber dem Empfänger zu berichtigen, wenn dies zu einer anderen Bewertung der Daten führen könnte oder zur Wahrung schutzwürdiger Interessen der betroffenen Person erforderlich ist. SS 18 Auskunft (1) Der betroffenen Person ist vom Landesamt für Verfassungsschutz auf Antrag gebührenfrei Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten sowie den Zweck und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung zu erteilen. (2) Abs. 1 gilt nicht, soweit eine Abwägung ergibt, dass das Auskunftsrecht der betroffenen Person gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Geheimhaltung der Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz oder einem überwiegenden Geheimhaltungsinteresse Dritter zurücktreten muss. Ein Geheimhaltungsinteresse liegt dann vor, wenn 1. eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung durch die Auskunftserteilung zu besorgen ist, 2. durch die Auskunftserteilung Quellen gefährdet sein können oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise des Landesamtes für Verfassungsschutz zu befürchten ist, 3. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder 4. die Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten geheimgehalten werden müssen. Die Entscheidung trifft der Behördenleiter oder ein von ihm besonders beauftragter Mitarbeiter. (3) Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empfänger von Übermittlungen. (4) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begründung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gefährdet würde. Die Gründe der Auskunftsverweigerung sind aktenkundig zu machen. Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist die betroffene Person auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, dass sie sich an den Hessischen Datenschutzbeauftragten wenden kann. Mitteilungen des Hessischen Datenschutzbeauftragten dürfen keine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand des Landesamtes für Verfassungsschutz zulassen, sofern es nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt. SS 19 Geltung des Hessischen Datenschutzgesetzes (1) Das Hessische Datenschutzgesetz bleibt unberührt, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt. Die Vorschriften des Hessischen Datenschutzgesetzes über das Recht des Betroffenen auf Gegenvorstellung auf Grund eines schutz139
  • Honour', 'Combat 18' und 'Hammerskins' in NRW Nach dem rechtskräftigen Verbot im Jahr 200 sind bis heute keine Aktivitäten
  • linker Gewalttäter in England gegründet. Nach dem Unfalltod Ian Stuart Donaldsons übernahmen Mitglieder von 'Combat 8' zunehmend die Führung rEchtsExtrEmismus
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2006 Eine kontinuierliche und langjährige Aktivität in Nordrhein-Westfalen kann aber nur für wenige Bands - zum Beispiel 'Oidoxie' oder die 'Barking Dogs' - festgestellt werden. Andere Bands zeigen nur sporadische Aktivitäten mit längeren Phasen der Untätigkeit. Die Band 'Weisse Wölfe' zog vor allem durch ihre CD 'Weisse Wut' und durch personelle Überschneidungen mit der Band 'Oidoxie' Aufmerksamkeit auf sich. Im Zusammenhang mit dieser CD ist zurzeit ein Strafverfahren anhängig wegen des Verdachts, CDs und Videos mit volksverhetzenden und nationalsozialistischen Inhalten hergestellt und verbreitet zu haben. Skinhead-Zusammenschlüsse in NRW Insgesamt ist der Skinhead-Szene eine straffe Organisationsstruktur fremd. Auch die Versuche von 'Blood & Honour', 'Combat 8' oder der 'Hammerskins' haben nicht zur Ausbildung und festen Etablierung von Strukturen geführt. Zusammenschlüsse in der Skinhead-Szene - soweit es sie gibt -, haben einen sehr engen regionalen Bezug und bestehen in einer losen Verbindung der örtlich ansässigen Skinheads. Es finden keine regelmäßigen und organisierten Veranstaltungen statt, wie es im Bereich der Kameradschaften üblich ist. Vielmehr gibt es anlassbezogene Treffen, gemeinsame Besuche von Musikveranstaltungen und Partys zu unterschiedlichen Gelegenheiten. Eine Einbindung in eine solche regionale Gruppe schließt Aktivitäten in anderen, organisierten Zusammenhängen nicht aus, ist jedoch nicht Voraussetzung, um einen Zugang zur rechtsextremistischen Szene zu erhalten. Vereinzelt verfügen Skinhead-Bands über ein stabiles Fanpotenzial, welches sich regelmäßig trifft oder mit der Band zu deren Auftritten unterwegs ist und SaalschutzAufgaben übernimmt. Diese Fan-Gruppe setzt sich aus Personen des Band-Umfeldes oder auch guten Bekannten mit Bezug zur Szene zusammen. 'Blood & Honour', 'Combat 18' und 'Hammerskins' in NRW Nach dem rechtskräftigen Verbot im Jahr 200 sind bis heute keine Aktivitäten in NRW festzustellen, die den Fortbestand von Strukturen der 'Blood & Honour'-Organisation belegen würden. Zwar ist davon auszugehen, dass persönliche Kontakte/ Freundschaften der damaligen 'Blood & Honour'-Mitglieder teilweise vorhanden sind, jedoch sind Organisationsstrukturen in NRW nicht erkennbar. Die Organisation 'Combat 8' wurde Anfang der 990er Jahre als Schutztruppe gegen Übergriffe linker Gewalttäter in England gegründet. Nach dem Unfalltod Ian Stuart Donaldsons übernahmen Mitglieder von 'Combat 8' zunehmend die Führung rEchtsExtrEmismus 6
  • sächsischen Landtag das Vorwort geschrieben hat. Aktuelle Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen Die aktuellen Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen durch
  • Neonazis bzw. 'Freien Nationalisten' und der DVU (Volksfront von rechts bzw. Deutschlandpakt) : der Absicht, das bestehende System zu überwinden
  • Gesichtspunkt der Forderung nach Wiederherstellung des "Deutschen Reiches". 66 rEchtsExtrEmismus
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2006 entnommenen Begriffe der "Volksgemeinschaft" und des "Volksganzen" gegenüber den Individualrechten ist nicht mit den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu vereinbaren, insbesondere nicht mit der Achtung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, mit dem Demokratieprinzip und dem Mehrparteiensystem. Ein weiteres wichtiges Element aus der NPD-Ideologie ist der sogenannte "Reichsgedanke": die Vorstellung, das Deutsche Reich - auch in seinen "historischen Grenzen" - wieder herzustellen. Ihren Niederschlag finden diese Ansätze im NPDParteiprogramm (Ziffer 0). Dort heißt es unter der Überschrift "Deutschland in seinen geschichtlich gewachsenen Grenzen": "Die Wiederherstellung Deutschlands ist mit der Vereinigung der Besatzungskonstruktionen BRD und DDR nicht erreicht. Deutschland ist größer als die Bundesrepublik! [...] Wir fordern die Revision der nach dem Krieg geschlossenen Grenzanerkennungsverträge." Dass diese Begrifflichkeiten keine bloße Theorie sind, zeigen diverse Artikel im NPD-Parteiorgan 'Deutsche Stimme'. Der NPD-Parteivorstand fungiert als Herausgeber, der stellvertretende NPD-Bundesvorsitzende ist Chefredakteur und Verantwortlicher im Sinne des Presserechts (V.i.S.d.P). Insofern können die in der 'Deutschen Stimme' gemachten Aussagen der NPD als Partei zugerechnet werden. Ebenso wie die Aussagen der NPD-Jungendorganisation 'Junge Nationaldemokraten', die kraft Satzung "integraler Bestandteil" der NPD ist. Gleiches gilt für den im 'Deutsche Stimme Verlag' erscheinenden 'Taschenkalender des nationalen Widerstandes', für den der stellvertretende NPD-Vorsitzende und NPD-Fraktionsvorsitzende im sächsischen Landtag das Vorwort geschrieben hat. Aktuelle Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen Die aktuellen Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen durch die NPD ergeben sich aus : der Zusammenarbeit mit Neonazis bzw. 'Freien Nationalisten' und der DVU (Volksfront von rechts bzw. Deutschlandpakt) : der Absicht, das bestehende System zu überwinden bzw. abzuwickeln : den Inhalten der Rasse-Theorie : einer Ausländerfeindlichkeit, die sich in immer wiederkehrenden Artikeln äußert, die in ihrem Gesamtbild Ausländer generell als gewalttätig, kriminell und als Belastung für die Sozialsysteme darstellt : antisemitischen und revisionistischen Äußerungen, letztere insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Forderung nach Wiederherstellung des "Deutschen Reiches". 66 rEchtsExtrEmismus
  • für die freiheit liche demokratische Grundordnung prägend sind. 1. Rechtsextremistisch motivierte Straftaten Dem Phänomenbereich "Politisch motivierte Kriminalität - Erneuter Anstieg rechts
  • wurden 23.555 (2015: 22.960) Straftaten zugeordnet, hier rechtsextremistischer von 12.512 (2015: 12.175) Propagandadelikte nach SSSS 86, 86a StGB Straf
  • Phäno taten menbereichs wurden 22.471 (2015: 21.933) Straftaten mit rechts extremistischem Hintergrund erfasst, darunter 1.600 (2015: 1.408) Gewalttaten. Dies entspricht
  • einem Anstieg der rechtsextremisti schen Gewalttaten
POLITISCH MOTIVIERTE KRIMINALITÄT III. Politisch motivierte Straftaten mit extre mistischem Hintergrund in den einzelnen Phänomenbereichen Extremistisch motivierte Straftaten bilden eine Teilmenge des Phänomenbereichs "Politisch motivierte Kriminalität". Es handelt sich um diejenigen Straftaten, bei denen es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sie darauf abzielen, bestimmte Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen, die für die freiheit liche demokratische Grundordnung prägend sind. 1. Rechtsextremistisch motivierte Straftaten Dem Phänomenbereich "Politisch motivierte Kriminalität - Erneuter Anstieg rechts" wurden 23.555 (2015: 22.960) Straftaten zugeordnet, hier rechtsextremistischer von 12.512 (2015: 12.175) Propagandadelikte nach SSSS 86, 86a StGB Straf und Gewalt und 1.698 (2015: 1.485) Gewalttaten. Als Teilmenge dieses Phäno taten menbereichs wurden 22.471 (2015: 21.933) Straftaten mit rechts extremistischem Hintergrund erfasst, darunter 1.600 (2015: 1.408) Gewalttaten. Dies entspricht einem Anstieg der rechtsextremisti schen Gewalttaten um 13,6%. 23
  • Rechtsextremistische Bestrebungen In die Agitation fließt das fremdenfeindliche Gedankengut der DVU mit einer einseitigen und verzerrenden Berichterstattung über Asylmissbrauch
  • auch gegen Juden und diffamieren Repräsentanten des demokrati schen Rechtsstaats. Die Fülle dieser Beiträge nach traditionellen rechtsextremistischen Agitationsmustern belegt, dass
50 Rechtsextremistische Bestrebungen In die Agitation fließt das fremdenfeindliche Gedankengut der DVU mit einer einseitigen und verzerrenden Berichterstattung über Asylmissbrauch und Ausländerkriminalität ein. Ein anderer inhaltlicher Schwerpunkt der DVU-Zeitungen sind die tendenziösen verharmlo senden Beiträge im Umgang mit der nationalsozialistischen Vergan genheit. Mit stereotypen Schlagzeilen schüren sie Ressentiments auch gegen Juden und diffamieren Repräsentanten des demokrati schen Rechtsstaats. Die Fülle dieser Beiträge nach traditionellen rechtsextremistischen Agitationsmustern belegt, dass es nicht um die Lösung von Problemen bzw. um die demokratische Auseinander setzung geht, sondern Pauschalierung und Diffamierung als gezielter Hebel eingesetzt werden; dahinter stehen eindeutige Angriffe gegen wesentliche Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grund ordnung. FremdenfeindDas fremdenfeindliche Gedankengut in den Wochenzeitungen FREYs lichkeit zeigt sich in der einseitigen Berichterstattung über Ausländer und Ausländerkriminalität. Durch ständige Wiederholung aggressiver Schlagzeilen wie "Ausländer-Kriminalität: - Immer mehr Verbrecher kommen" 24) und "Müssen wir kriminelle Ausländer dulden? - Was den Deutschen droht" 25) wird versucht, allmählich immer stärker den Eindruck zu erwecken, dass Ausländer generell kriminell sind. Daraus spricht Fremdenfeindlichkeit. Häufig setzen diese Wochenzeitungen dabei eigene Schaubilder ein, um Pauschalierungen plakativ zu ver stärken. Als weiteres Stereotyp bei der Abhand lung der Asylund Ausländerpolitik setzt die DVU den Begriff "Umvolkung" der Deutschen in ihren fremdenfeindlich motivierten Beiträgen ein. Mit reiße rischen Überschriften wie "Deutsche - fremd im eigenen Land? - Wohin 'Multikulti' führt" 26) und "Bal kan-Zigeuner: Hunderttausen de kommen! - Was Deutsch land blüht" 27) appellierte sie an Abwehrinstinkte und ver suchte, Überfremdungsängste zu schüren. Oft münden sol che Artikel in der Werbung für das in der von FREY gegrün deten "FZ - Freiheitlichen Buchund Zeitschriftenverlag GmbH" (FZ-Verlag) neu erschienene Buch "Ausländer. Die wahren Fakten", das als scharfe Waffe für jedes Wortgefecht jeden Befürworter von Überfremdung und Multikulti aus den Angeln heben könne 28).
  • Rechtsextremistische Bestrebungen REP insgesamt acht Vertreter in fünf der 23 Kommunalparlamente. In Sachsen erhielt die Partei drei und in Sachsen
  • keiner Wahl gelungen, sich als rechte Alter native zu etablieren. Hieran konnte auch eine schärfere Wahlkampf agitation ("Reinhauen! Berliner, wehrt
  • Verfassungsschutz-Informationen Bayern, 1. Halbjahr 1998" für rechtmäßig. Mit Urteil vom 10. September erklärte das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Beobachtung
  • dass die REP verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen, weil sie für rechtsextreme antidemokratische Vereinigungen typische Argumen tationsmuster verwenden und Institutionen und Repräsentanten
  • Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ent spricht, wurde der Rechtsstreit an das Oberverwaltungsgericht zu rückverwiesen. Darüber hinaus sind noch Verfahren
48 Rechtsextremistische Bestrebungen REP insgesamt acht Vertreter in fünf der 23 Kommunalparlamente. In Sachsen erhielt die Partei drei und in Sachsen-Anhalt zwei Kom munalmandate. In Mecklenburg-Vorpommern, im Saarland und in Thüringen konnten die REP bei den Kommunalwahlen keine Mandate erzielen. Den REP ist es 1999 bei keiner Wahl gelungen, sich als rechte Alter native zu etablieren. Hieran konnte auch eine schärfere Wahlkampf agitation ("Reinhauen! Berliner, wehrt euch mit dem Stimmzettel!" - "Multikulti ist vorbei - Libanesen u. Türken ab und nach Hause!") nichts ändern. Die Partei blieb weitgehend auf ihr geringes Stamm wählerpotenzial beschränkt. Zudem demotivierten die ausbleibenden Wahlerfolge und die daraus resultierenden innerparteilichen Strei tigkeiten Mitglieder wie Anhänger. Gerichtsverfahren Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies mit Beschlüssen vom 21. und 24. September die Anträge des REP-Landesverbands Bayern auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwal tungsgerichts München vom 25. März zurück und erklärte die Erwäh nung der REP in den bayerischen Verfassungsschutzberichten 1994 bis 1997 und in den "Verfassungsschutz-Informationen Bayern, 1. Halbjahr 1998" für rechtmäßig. Mit Urteil vom 10. September erklärte das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Beobachtung des REP-Landesverbands Rheinland-Pfalz mit nachrichtendienstlichen Mitteln für zulässig. Mit Urteil vom 26. Juni 1997 hatte das Oberverwaltungsgericht Lüne burg die Beobachtung des REP-Landesverbands Niedersachsen mit bestimmten nachrichtendienstlichen Mitteln (Sammeln von Informa tionen durch V-Leute sowie verdeckte Ermittlungen und Befragungen) für zulässig erklärt. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte mit Urteil vom 7. Dezember, dass die Feststellungen des Oberverwal tungsgerichts genügen, um den Verdacht zu begründen, dass die REP verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen, weil sie für rechtsextreme antidemokratische Vereinigungen typische Argumen tationsmuster verwenden und Institutionen und Repräsentanten der Demokratie ständig pauschal und polemisch angreifen. Zur Klärung der Frage, ob und in wieweit der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gegen die REP dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ent spricht, wurde der Rechtsstreit an das Oberverwaltungsgericht zu rückverwiesen. Darüber hinaus sind noch Verfahren der REP gegen ihre Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln in NordrheinWestfalen, Berlin und Baden-Württemberg anhängig.
  • benutzen sie die Straße als Plattform zur Provokation des Rechtsstaats. Lokale und regionale Neonazi-Gruppierungen Wie im übrigen Bundesgebiet gibt
  • ähneln eher Cliquen und sind zum Teil mit Angehörigen rechtsextremistischer Parteien und der SkinheadSzene vermischt. rEchtsExtrEmismus
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2006 313 Neonazi-Szene in NRW Die Zahl der erkannten Neonazis in Nordrhein-Westfalen einschließlich ihres mobilisierbaren Potenzials ist mit ca. 60 Szeneangehörigen gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen. Rückläufig ist dagegen die Zahl der öffentlichkeitswirksamen Auftritte von Szeneangehörigen in Form von Demonstrationen, mit denen sie ihr politisches Anliegen einer breiteren Öffentlichkeit bekannt machen wollen. Im Jahr 2006 kam es zu 8 durchgeführten Demonstrationen. Die Zahl der daran beteiligten Aktivisten schwankte zwischen 0 und 0. Räumliche Schwerpunkte waren Dortmund und Hamm mit fünf bzw. drei Demonstrationen. Dabei wurden allein je fünf Demonstrationen von zwei bekannten Neonazis aus Köln bzw. Dortmund angemeldet. Insgesamt war zu erkennen, dass der überwiegende Teil der Anmelder deutlich jünger, Anfang bis Mitte 20, als die Anmelder der Vorjahre war. Die Themenpalette reichte von Bekundungen "Gegen staatliche Repressionen - Weg mit dem Paragrafen 0 StGB" über "Nationale Souveränität erhalten. Deutschland raus aus der EU" bis hin zu "Multi-Kultur abschaffen - Moscheebau stoppen". Darüber hinaus befassten sich die Demonstrationsinhalte mit sozialpolitischen Themen sowie der Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner, der Polizei und der Justiz. Mit den Demonstrationen verfolgen Neonazis zum einen das Ziel, sich politisch in der Öffentlichkeit zu positionieren und damit ihren Machtanspruch zu demonstrieren. Zum anderen benutzen sie die Straße als Plattform zur Provokation des Rechtsstaats. Lokale und regionale Neonazi-Gruppierungen Wie im übrigen Bundesgebiet gibt es in der Neonazi-Szene in Nordrhein-Westfalen zum einen die sogenannten 'Freien Kameradschaften' oder ähnlich strukturierte Personenzusammenschlüsse, andererseits existieren völlig strukturlose sogenannte Misch-Szenen. Kameradschaften bestehen im Kreis Aachen, in Dortmund, im Hochsauerlandkreis/Kreis Siegen, im Rhein-Sieg-Kreis und in Köln. Kameradschaftsähnliche Strukturen existieren im Ennepe-Ruhr-Kreis, in Düsseldorf, Wuppertal, Hamm und im Kreis Gütersloh. Unstrukturierte Misch-Szenen gibt es dagegen in den Kreisen Kleve, Wesel, Steinfurt, Mettmann, Herford, Minden-Lübbecke, Gütersloh, dem Oberbergischen Kreis, Duisburg und Bielefeld. Diese Szenen ähneln eher Cliquen und sind zum Teil mit Angehörigen rechtsextremistischer Parteien und der SkinheadSzene vermischt. rEchtsExtrEmismus
  • eine Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes erforderlich. Ebenso war die neuere Rechtsprechung zum informationellen Selbstbestimmungsrecht, insbesondere die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz
  • besonderen Auskunftsbefugnisse muss aber regelmäßig bei der Beobachtung des Linksund Rechtsextremismus weiterhin verzichtet werden, da diese in der Regel keine
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2006 werden. Aber auch die technischen Weiterentwicklungen im Bereich der Observationstechniken, der elektronischen Datenverarbeitung und sonstigen IT-Nutzungen machten eine Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes erforderlich. Ebenso war die neuere Rechtsprechung zum informationellen Selbstbestimmungsrecht, insbesondere die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz von Global-Positions-Systemen (GPS), bei der Überarbeitung des Gesetzes zu berücksichtigen. Die konsequente Umsetzung dieser Vorgaben in der vom Landtag am 20. Dezember 2006 verabschiedeten Änderung haben dazu geführt, dass das Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen zu einem der modernsten Sicherheitsgesetze ausgestaltet wurde: : Die 2002 neu eingefügten Auskunftsbefugnisse gegenüber Banken und Telekommunikationsunternehmen wurden verlängert und ihr Anwendungsbereich auf die Abwehr schwerwiegender Gefahren durch inländischen Extremismus erweitert. So wird es in Zukunft möglich sein, auch Auskünfte über sogenannte home-grown terrorists einzuholen. Auf diese besonderen Auskunftsbefugnisse muss aber regelmäßig bei der Beobachtung des Linksund Rechtsextremismus weiterhin verzichtet werden, da diese in der Regel keine "schwerwiegende Gefahr" darstellen. : Das nachrichtendienstliche Mittel der Observation wurde entsprechend dem vom Bundesverfassungsgerichts hervorgehobenen Bestimmtheitsgebots ausdrücklich auf Observation mit technischen Mitteln erweitert. Diese ist allerdings nur bei sicherheitsgefährdenden, geheimdienstlichen Tätigkeiten oder bei Bestrebungen von erheblicher Bedeutung zulässig. : Im Rahmen der Aufzählung der zulässigen nachrichtendienstlichen Mittel werden nunmehr auch Maßnahmen zur Aufklärung des Internets sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme ausdrücklich genannt. Damit ist der Verfassungsschutz explizit ermächtigt, sich an neuen extremistischen Kommunikationsnetzen, wie Chatrooms, zu beteiligen, um frühzeitig Informationen über terroristische Umtriebe, wie Anschlagsplanungen im weltweit zugänglichen Netz zu erlangen. Über den heimlichen Festplattenzugriff lässt sich auch Internettelefonie und abgespeicherter E-Mail-Verkehr überwachen. Ein heimlicher Zugriff auf informationstechnische Systeme ist aber nur außerhalb des Kernbereichs privater Lebensgestaltung zulässig. Dies bedeutet, dass die Behörde nur solche Daten sichten darf, die nicht höchstpersönlicher Natur sind, wie beispielsweise Tagebücher. Darüber hinaus ist ein Zugriff auf die Festplatten nur unter den Voraussetzungen des Gesetzes zu Artikel 0 Grundgesetz erlaubt. Dies bedeutet, dass tatsächliche Anhaltspunkte für eine im G0-Gesetz ausdrücklich genannte gewichtige Straftat wie Hochverrat, Mord, Brandstiftung oder Bildung einer terroristischen Vereinigung vorliegen müssen. Daneben ist eine solche Maßnahme von der Zulässigkeitskontrolle der G0-Kommission abhängig. Die vom Parlament eingesetzte, unabthEmEn im Fokus 7
  • Gewalttaten von Rechtsextremisten, eine steigende Zahl gewalt orientierter Rechts und Linksextremisten und die besondere Waffenaffinität von sogenannten Reichsbürgern und Selbstver
  • Existenz der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennen und unsere Rechtsordnung ablehnen, ihre Waffen zu entziehen, arbeitet das Bundesamt
Vorwort des Bundesministers des Innern Dr. Thomas de Maiziere, MdB Wie wird uns das Jahr 2016 in Erinnerung bleiben? Sicher als eines, das den Terror auf schreckliche Weise auch in Deutschland greifbar gemacht hat. Hannover, Essen, Würzburg, Ansbach, Berlin - fünf Städte, die für ein Jahr stehen, in dem der islamis tische Terrorismus in Deutschland mit voller Härte zugeschlagen hat. Es waren Monate, die unser Land geprägt haben. Das Bundesamt für Verfassungsschutz arbeitet gemeinsam mit den anderen deutschen Sicherheitsbehörden und seinen aus ländischen Partnern intensiv daran, solche Bedrohungen einzu dämmen. Dafür ist insbesondere ein intensiver internationaler Informationsaustausch essentiell. Mit dem am 30. Juli 2016 in Kraft getretenen Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus haben wir die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür weiter verbessert. Doch es ist nicht nur der islamistische Terrorismus, der unsere freiheitliche demokratische Grundordnung bedroht. Der dies jährige Verfassungsschutzbericht spiegelt leider erneut vermehrte Gewalttaten von Rechtsextremisten, eine steigende Zahl gewalt orientierter Rechts und Linksextremisten und die besondere Waffenaffinität von sogenannten Reichsbürgern und Selbstver waltern wider. All das fordert unseren gesellschaftlichen Zusam menhalt erheblich heraus. Es ist daher richtig, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz seit November 2016 die Szene der "Reichsbürger" und "Selbst verwalter" gemeinsam mit den Ländern beobachtet. Um diesen Personen, die die Existenz der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennen und unsere Rechtsordnung ablehnen, ihre Waffen zu entziehen, arbeitet das Bundesamt eng mit den dafür zuständigen 3
  • oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung für die Rechtsordnung sind, durch mehr als zwei Beteiligte, die auf längere oder
  • demokratischen Grundordnung im Sinne des Gesetzes zählen: a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch
  • besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher
  • Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, c) das Recht auf Bildung
GESETZLICHE GRUNDLAGEN H E S S I S C H E R V E R F A S S U N G S S C H U T Z B E R I C H T 2 0 0 2 (3) Im Sinne dieses Gesetzes sind a) Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm gehörendes Gebiet abzutrennen; b) Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, den Bund, Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen; c) Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, einen der in Abs. 4 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder ausßer Geltung zu setzen, d) organisierte Kriminalität die von Gewinnoder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung für die Rechtsordnung sind, durch mehr als zwei Beteiligte, die auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig tätig werden --unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen oder --unter Anwendung von Gewalt oder durch entsprechende Drohung oder --unter Einflussnahme auf Politik, Verwaltung, Justiz, Medien oder Wirtschaft. Für einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdrücklich unterstützt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluss handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet sind oder auf Grund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu beschädigen. (4) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Gesetzes zählen: a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, b) die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, c) das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, d) die Ablösbarkeit der Regierung und ihrer Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, e) die Unabhängigkeit der Gerichte, f) der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft und g) die im Grundgesetz und in der Verfassung des Landes Hessen konkretisierten Menschenrechte. 129
  • Grundgesetz (GG) auch Personenvereinigungen ohne feste Rechtsform mit ideeller Zielsetzung, wenn und soweit ihr sozialer Geltungsanspruch betroffen wird2. Das Bundesverfassungsgericht
  • Partei verbieten. Dieses Entscheidungsmonopol bezieht sich aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts nur auf die Verbotserklärung
  • wenn sie mittelbar zur Reduzierung von Wahlchan- 2 Ständige Rechtsprechung: BVerfGE 8, 4 (5); OVG Lüneburg
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2006 dass der SS Abs. 2 die Verfassungsschutzbehörde ermächtigt, beim Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für den Verdacht extremistischer Bestrebung über die Organisation zu berichten. In diesem Rahmen darf der Verfassungsschutz auch über organisationsunabhängige Presseorgane berichten. Es hat im Weiteren die Wirkungen von Veröffentlichungen in Verfassungsschutzberichten dargelegt und daraus neue Maßstäbe für die Voraussetzungen zur Aufnahme extremistischer Bestrebungen im Verfassungsschutzbericht entwickelt. Dabei hat das Gericht im Wesentlichen Ausführungen zum Schutzbereich der Presseund Meinungsfreiheit, zur Verhältnismäßigkeit und zur Art und Weise der Darstellungen im Verfassungsschutzbericht gemacht. Kein Ausschluss bestimmter Grundrechtsträger von der Berichterstattung Die in dem Beschluss getroffene Entscheidung betrifft nicht nur den dort ausdrücklich erwähnten Presseverlag und damit die Presseund Meinungsfreiheit. Die grundsätzlichen Ausführungen gelten darüber hinaus auch für andere Freiheitsrechte wie die Religionsund Versammlungsfreiheit sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Zudem sind sie auf sonstige Organisationen und Gruppierungen anwendbar, soweit sie Grundrechtsträger sind und im Verfassungsschutzbericht auf sie wegen des Verdachts verfassungsfeindlicher Bestrebungen hingewiesen wird. Grundrechtsträger sind hierbei nicht nur natürliche Personen und Organe, sondern gemäß Art. 9 Abs. Grundgesetz (GG) auch Personenvereinigungen ohne feste Rechtsform mit ideeller Zielsetzung, wenn und soweit ihr sozialer Geltungsanspruch betroffen wird2. Das Bundesverfassungsgericht spricht in diesem Zusammenhang von Gruppierungen und beschränkt die Berichterstattung insofern nicht auf bestimmte Grundrechtsträger. Parteien sind ebenfalls nicht grundsätzlich von der Berichterstattung ausgeschlossen. Dabei gilt: Zwar darf nur das Bundesverfassungsgericht eine Partei verbieten. Dieses Entscheidungsmonopol bezieht sich aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts nur auf die Verbotserklärung als solche. Andere staatliche Maßnahmen - wie eben eine Berichterstattung - sind deshalb erlaubt, auch wenn sie mittelbar zur Reduzierung von Wahlchan- 2 Ständige Rechtsprechung: BVerfGE 8, 4 (5); OVG Lüneburg, NJW 992, 92 (9) in Bezug auf die Nennung der 'Schülerund Studentenunion' (SUO) im Verfassungsschutzbericht. BverfG, s. Fn. 4 Die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg, NVwZ 2006, 88 (89), zur Darstellung der 'Republikaner' im Verfassungsschutzbericht sieht ebenfalls nur eine Beschränkungen bezüglich der Art und Weise vor, schließt aber eine Aufklärung über extremistische Bestrebungen von Parteien in Verfassungsschutzberichten nicht grundsätzlich aus. 5 BVerfG, NJW 976, S. 8 (9); BVerfG 40, 287 (29ff.), BVerwG 0, 26 (): Michaelis, Aufgaben, Befugnisse und Kontrolle der Ämter für Verfassungsschutz im streitbaren Parteienstaat aufgeworfen, S. 208f thEmEn im Fokus
  • Fälle) entfielen auf den Phänomenbereich Rechtsextremismus, 596 (14,9%) auf den Phänomenbereich Linksextremismus und 0 (2,6%) auf den Phänomenbereich
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2006 turen durch die dänische Zeitung Jyllands-Posten. Während islamistische Kreise und auch einige Regierungen in der islamischen Welt dieses Thema für ihre Zwecke nutzten und die muslimische Bevölkerung zu teilweise gewalttätigen Protesten aufhetzten, brachten die islamischen Verbände und die Muslime in Deutschland ihre Kritik an den Karikaturen sachlich vor. Die wenigen Demonstrationen hatten kaum nennenswerten Zulauf. Allerdings wurde ein junger fanatisierter Pakistaner aus Mönchengladbach in Berlin bei dem Versuch festgenommen, den Chefredakteur der Zeitung Die Welt wegen des Nachdrucks der Karikaturen mit einem Messer anzugreifen. Nachdem er in der Untersuchungshaft Selbstmord begangen hatte, kam es bei der Beisetzung des Mannes in Pakistan zu antideutschen Demonstrationen. 15 Ergänzungen im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz (VSG NRW) Anlass der Gesetzesänderung waren die nach den Terroranschlägen des Jahres 200 eingefügten neuen Befugnisse, die befristet bis zum . Januar 2007 gewährt worden waren. Aufgrund der weiterhin bestehenden Bedrohungslage mussten diese auf Basis eines zuvor erstellten Evaluierungsberichtes in modifizierter Form verlängert werden. Aber auch die technischen Weiterentwicklungen im Bereich der Observationstechniken, der elektronischen Datenverarbeitung und sonstigen IT-Nutzungen machten eine Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes erforderlich. Ebenso war die neuere Rechtsprechung zum informationellen Selbstbestimmungsrecht, insbesondere die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz von Global-PositionsSystemen (GPS), bei der Überarbeitung des Gesetzes zu berücksichtigen. Die konsequente Umsetzung dieser Vorgaben in der vom Landtag am 20. Dezember 2006 verabschiedeten Änderung haben dazu geführt, dass das Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen zu einem der modernsten Sicherheitsgesetze ausgestaltet wurde. 16 Politisch motivierte Kriminalität Im Jahr 2006 waren in Nordrhein-Westfalen .02 Vorfälle politisch motivierter Kriminalität zu verzeichnen und damit eine Zunahme um 6 Fälle (+ 6,%). 7,% (2.990 Fälle) entfielen auf den Phänomenbereich Rechtsextremismus, 596 (14,9%) auf den Phänomenbereich Linksextremismus und 0 (2,6%) auf den Phänomenbereich Ausländerextremismus. 2 (8%) Fälle waren keinem Phänomenbereich zuzuordnen. Absolut prägend für die Gesamtsituation bei der politisch motivierten Kriminalität ist das Fallaufkommen bei den Propagandadelikten (zum Beispiel Hakenkreuzschmierereien und Zeigen des Hitlergrusses) und den Volksverhetzungen. Über 70% aller EntwicklungEn im ExtrEmismus 2
  • Juni 2014) 1.11.12 Vogtlandkreis Im Vogtlandkreis wurden der rechtsextremistiDer neonationalsozialistischen Szene wurde schen Szene im Berichtsjahr, wie bereits
  • Vogtland geprägt. Danach Im sachsenweiten Vergleich lag das rechtsexschlossen sich Mitglieder dieser Gruppierung tremistische Personenpotenzial somit im unteoffiziell dem Stützpunkt
  • Größe wies die neonationalsozialistische Szene im Vogtlandkreis ein Die rechtsextremistische Partei Ill. Wes war hohes Aktionsniveau auf und war überregional
Quelle: www.der-dritte-weg.info (Stand: 3. Juni 2014) 1.11.12 Vogtlandkreis Im Vogtlandkreis wurden der rechtsextremistiDer neonationalsozialistischen Szene wurde schen Szene im Berichtsjahr, wie bereits 2013, bis April 2014 von der REVoLUTIONÄREN Nariozwischen 50 und 100 Personen zugerechnet. NALEN Jugenp (RNJ) Vogtland geprägt. Danach Im sachsenweiten Vergleich lag das rechtsexschlossen sich Mitglieder dieser Gruppierung tremistische Personenpotenzial somit im unteoffiziell dem Stützpunkt der Partei Ill. Wes ren Bereich. Hochfranken/Vogtland"" an, einem von neun Stützpunkten bundesweit. Wie die Partei dazu NEONATIONALSOZIALISTEN -- Die Partei DER DRITTE im Internet' veröffentlicht hatte, soll schon Wes (Ill. Wee) im Vorfeld eine gute Zusammenarbeit zwischen den Regionen Hochfranken (Bayern) und Im Vogtlandkreis ist aus dem Bereich der NeoVogtland (Sachsen) bestanden haben, sodass NATIONALSOZIALISTEN Im Berichtsjahr ausschließlich nun über Bundesländergrenzen hinweg die die Partei Ill. Wee öffentlichkeitswirksam in Geschlossenheit in einem gemeinsamen StützErscheinung getreten. punkt Hochfranken/Vogtland demonstriert werden könne. Trotz ihrer geringen Größe wies die neonationalsozialistische Szene im Vogtlandkreis ein Die rechtsextremistische Partei Ill. Wes war hohes Aktionsniveau auf und war überregional am 28. September 2013 in Heidelberg (Badenvernetzt. Es gab insbesondere Verbindungen Württemberg) gegründet worden. Ihr Ziel ist nach Bayern, Thüringen, Sachsen-Anhalt und die "schaffung eines Deutschen Sozialismus, Brandenburg. fernab von ausbeuterischem Kapitalismus, wie gleichmacherischem Kommunismus" " Dies Ist einer von derzeit neun Stützpunkten bundesweit. ' www.der-dritte-weg.info (Stand: 27. Juni 2014) 154 | Il. Extremismus im Freistaat Sachsen
  • einer breiten Öffentlichkeit kaum bekannt und stellen innerhalb des rechtsextremistischen Spektrums keine bedeutsame Größe dar. Vor allem wegen der intensiven
  • bleiben sie ein wichtiges Beobachtungsobjekt für den Verfassungsschutz. 314 Rechtsextremistische Skinheads Entstehung und Entwicklung der Skinhead-Szene Die Skinhead-Szene
  • Erst gegen Ende der 70er Jahre lebte die 8 rEchtsExtrEmismus
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2006 Kölner Szene Die 'Kameradschaft Walter Spangenberg Köln' wurde 998 gegründet. Ihr Kameradschaftsführer ist überzeugter Nationalsozialist und gehört zu den aktivsten Personen der nordrhein-westfälischen Neonazi-Szene mit bundesweiten Kontakten. Bis zum Sommer 2006 trat er als äußerst aktiver Anmelder von Demonstrationen nicht nur in Nordrhein-Westfalen in Erscheinung. Darüber hinaus war er bundesweit ein gern gesehener Redner auf öffentlichen Veranstaltungen der Szene. Der dem Hamburger Neonazi Christian Worch sehr nahe stehende Kameradschaftsführer trat am 26. Juli 2006 eine mehrjährige Haftstrafe unter anderem wegen Volksverhetzung an. Da auch sein Stellvertreter wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde und seine Haft ebenfalls angetreten hat, ist die Kölner Kameradschaft auf längere Zeit führerlos. Ob sie sich in ihrer bisherigen Struktur erhalten wird, bleibt daher abzuwarten. Schlussbemerkung Die Angehörigen der nordrhein-westfälischen Neonazi-Szene bleiben eine Minderheit. Sie sind einer breiten Öffentlichkeit kaum bekannt und stellen innerhalb des rechtsextremistischen Spektrums keine bedeutsame Größe dar. Vor allem wegen der intensiven Bezüge der Neonazis zur nationalsozialistischen Ideologie bleiben sie ein wichtiges Beobachtungsobjekt für den Verfassungsschutz. 314 Rechtsextremistische Skinheads Entstehung und Entwicklung der Skinhead-Szene Die Skinhead-Szene entstand Ende der 960er Jahre in Großbritannien. Jugendliche aus der Arbeiterschicht begehrten gegen vermeintliche soziale Missstände und steigende Arbeitslosigkeit infolge der zunehmenden Rationalisierung in der Industrie auf. Ihre Zugehörigkeit zur Subkultur dokumentierten Skinheads durch ihr Äußeres: kahlgeschorene Schädel, Bomberjacken, schwere Arbeitsstiefel und Hosenträger. Die Aktivitäten der Skinheads der ersten Generation waren weitgehend unpolitisch und beschränkten sich im Wesentlichen auf Alkoholkonsum, den Besuch von Konzerten oder Fußballspielen und Gewalt. Die Skinhead-Szene, vor allem in Großbritannien, machte mit immer härteren Gewaltexzessen von sich Reden, und damit nahm auch der gesellschaftliche und staatliche Druck auf die Subkultur zu. Dies hatte zur Folge, dass die erste Skinhead-Welle bereits zu Beginn der 70er Jahre verebbte. Erst gegen Ende der 70er Jahre lebte die 8 rEchtsExtrEmismus
  • STRONGSIDE Landkreis Nordsachsen existierte dort im Berichtsjahr keine eigene rechtsextremistische ll opld Musikszene. Die beiden hier im Jahr 2013 aktiv
  • Plakate, Aufkleber und Anstecker, stellten den Schwerpunkt dar. Der rechtsextremistischen Szene im Landkreis Das Aktionsniveau der FREIEN KRÄFTE SÄCHSISächsische Schweiz
  • Personen an. Das ähnlichen Strukturen in anderen Landkreisen rechtsextremistische Personenpotenzial im weiterhin niedrig. Von ihnen gehen keine AktiLandkreis
Quelle: www.fsn-tv.de AM 01. FEBRUAR (Stand: 4. September 2014) MARCH ; DIE Trotz des häufigen Konzertgeschehens im STRONGSIDE Landkreis Nordsachsen existierte dort im Berichtsjahr keine eigene rechtsextremistische ll opld Musikszene. Die beiden hier im Jahr 2013 aktiv gewesenen Bands traten im Berichtszeitraum UBERJEUSUNGSTÄTER weder auf noch wurden Musikstücke von ihnen veröffentlicht. Infos am Ul.'12.00 Ubr unter: Neal Der in Eilenburg ansässige NORDSACHSENVERSAND wies gegenüber anderen Szenevertrieben ein abweichendes Sortiment auf. Nicht Tonträger, sondern Propagandamittel, wie Plakate, Aufkleber und Anstecker, stellten den Schwerpunkt dar. Der rechtsextremistischen Szene im Landkreis Das Aktionsniveau der FREIEN KRÄFTE SÄCHSISächsische Schweiz-Osterzgebirge gehöSCHE SCHWEIZ OSTERZGEBIRGE Ist Im Vergleich zu ren zwischen 200 und 250 Personen an. Das ähnlichen Strukturen in anderen Landkreisen rechtsextremistische Personenpotenzial im weiterhin niedrig. Von ihnen gehen keine AktiLandkreis ist im Vergleich zum Vorjahr rückvitäten vor Ort aus. Gelegentlich beteiligten läufig und liegt im sachsenweiten Vergleich im sich Mitglieder der Freien KRÄFTE an Öffentlich mittleren Bereich. wirksamen Großveranstaltungen in anderen Regionen Sachsens, vornehmlich im benachNEONATIONALSOZIALISTEN barten Dresden. Die Akteure der neonationalsozialistischen Zwischen der neonationalsozialistischen Szene Szene im Landkreis Sächsische Schweizund dem örtlichen NPD-Kreisverband bestehen Osterzgebirge bezeichnen sich selbst als Narseit vielen Jahren enge Kontakte und nicht ONALE AKTIVISTEN, AKTIONSGRUPPE SÄCHSISCHE SCHWEIZ zuletzt auch personelle Überschneidungen. bzw. FREIE KRÄFTE SÄCHSISCHE SCHWEIZ ÜSTERZGEBIRGE. 150 | Il. Extremismus im Freistaat Sachsen
  • Fokus 21 Die Berichterstattung des Verfassungsschutzes in der Rechtsprechung "An einem Infostand der vom Verfassungsschutz beobachteten
  • Kommunalwahlliste 'AUF' in Gelsenkirchen in direkter Beziehung zur linksextremistischen MLPD." Gar nicht selten berufen sich Medien so oder ähnlich
  • Unterstützung erfahren die Kritiker der Verfassungsschutzberichte durch die neuere Rechtsprechung. Angeführt werden in diesem Zusammenhang die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2006 2 Themen im Fokus 21 Die Berichterstattung des Verfassungsschutzes in der Rechtsprechung "An einem Infostand der vom Verfassungsschutz beobachteten DVU kam es zu Auseinandersetzungen mit Demonstranten." oder: "Laut Verfassungsschutzbericht steht die Kommunalwahlliste 'AUF' in Gelsenkirchen in direkter Beziehung zur linksextremistischen MLPD." Gar nicht selten berufen sich Medien so oder ähnlich in ihren Meldungen auf die Berichte der Verfassungsschutzbehörden, wenn es darum geht, politische Gruppierungen zu charakterisieren. Nicht zuletzt die Klagen von betroffenen Organisationen bzw. Personen, die Jahr für Jahr vor den Verwaltungsgerichten verhandelt werden, zeigen, dass die Berichte der Verfassungsschutzbehörden nicht ohne Wirkung sind. Stimmen in der juristischen Literatur brandmarken die Verfassungsschutzberichte unter Überschriften wie "Kollateralschäden einer wehrhaften Demokratie" als "Meinungszensur". Die Berichterstattung - so wird verlangt - müsse sich auf die Darstellung von Bestrebungen beschränken, von denen eine nachweisbare "konkrete Gefahr" für die freiheitlich demokratische Grundordnung ausgehe2. Vermeintliche Unterstützung erfahren die Kritiker der Verfassungsschutzberichte durch die neuere Rechtsprechung. Angeführt werden in diesem Zusammenhang die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur 'Jungen Freiheit', des Oberverwaltungsgerichtes Berlin zu den Republikanern und des bayrischen Verwaltungsgerichtshofs6 zur islamistischen 'Milli Görüs', die neue Maßstäbe für die Berichterstattung gesetzt haben. Diese neuen Maßstäbe haben nicht zur Folge, dass die Berichterstattung des Verfassungsschutzes grundsätzlich in Frage steht. Im Gegenteil: Die Aufgabenstellung der Verfassungsschutzbehörden und die Funktion und Notwendigkeit der Verfassungsschutzberichte sind in diesen Urteilen bestätigt worden. Bertram, NJW 2006, 2967 2 Murswik,NVwZ 2004, 777 BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005, Az.: BVR 072/0 = BVerfGE , 6 4 OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. April 2006, OVG B .99 = NVwZ 2006, 88 5 NJW 2006, 09 6 Bay VGH, Urteil vom 22.5.2006, Az.: M7K05.5 thEmEn im Fokus 29
  • Justizministeriums ................................................................... 2 7.2. Verfahren wegen rechtsextremistischer Aktivitäten ................................... 2 7.2.2 Verfahren wegen linksextremistischer Aktivitäten ..................................... 2 7. Mitgliederpotenzial extremistischer Organisationen
  • Mitgliederzahlen rechtsextremistischer Organisationen und Gruppierungen
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2006 6. Tablighi Jamaat (Gemeinschaft zur Verkündigung - TJ) ........................... 90 6. HAMAS (Harakat al-Muqawama al-Islamiya - Islamische Widerstandsbewegung) .............................................................................. 9 6.6 Hizb Allah (Partei Gottes) .......................................................................... 9 6.7 Hizb ut-Tahrir (Islamische Befreiungspartei - HuT) ................................. 99 6.8 Muslimbruderschaft (MB); Islamische Gemeinschaft in Deutschland e.V. (IGD); Islamisches Zentrum Aachen (Bilal-Moschee) e.V. (IZA) ....................................................................... 20 6.9 Front Islamique du Salut (Islamische Heilsfront - FIS)............................. 20 6.0 Groupe Islamique Armee (Bewaffnete Islamische Gruppe - GIA) ........... 20 6.11 Groupe Salafist pour la Predication et le Combat (Gruppe für Predigt und Kampf - GSPC) ...................................................................... 206 6.2 Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V. (IGMG) .................................. 207 6. Kalifatsstaat (Hilafet Devleti); vormals Verband der islamischen Vereine und Gemeinden e.V. (ICCB), sogenannter Kaplan-Verband......... 27 7 Extremismus in Zahlen 223 7. Politisch motivierte Kriminalität - Bericht des Landeskriminalamtes ...... 22 7.. Gesamtentwicklung .................................................................................... 22 7..2 Einteilung nach Phänomenbereichen ......................................................... 22 7.. Themenfelder.............................................................................................. 228 7.. Fazit ............................................................................................................ 20 7.2 Bericht des Justizministeriums ................................................................... 2 7.2. Verfahren wegen rechtsextremistischer Aktivitäten ................................... 2 7.2.2 Verfahren wegen linksextremistischer Aktivitäten ..................................... 2 7. Mitgliederpotenzial extremistischer Organisationen.................................. 22 7.. Mitgliederzahlen rechtsextremistischer Organisationen und Gruppierungen ..................................................................................... 22 8
  • Rechtsextremistische Bestrebungen "Auschwitz-Lüge" Unter Revisionismus im engeren Sinne wird die Leugnung der Mas senvernichtung von Juden in den Gaskammern
  • Akteur auf diesem Feld ist die in Belgien ansässige rechtsextremistische Organisation "Vrij His torisch Onderzoek" (V.H.O.), die alle gängigen
  • Protagonisten. Revisionistische Das Internet ermöglicht es diesem Lager des Rechtsextremismus, in Propaganda im Deutschland strafrechtlich relevante Auffassungen wie etwa
74 Rechtsextremistische Bestrebungen "Auschwitz-Lüge" Unter Revisionismus im engeren Sinne wird die Leugnung der Mas senvernichtung von Juden in den Gaskammern der Konzentra tionslager ("Auschwitz-Lüge") verstanden. Sie ist in Deutschland strafbar (SSSS 130, 185, 189 StGB) und wird deshalb überwiegend vom Ausland aus propagiert. Ein wichtiger Akteur auf diesem Feld ist die in Belgien ansässige rechtsextremistische Organisation "Vrij His torisch Onderzoek" (V.H.O.), die alle gängigen, in Deutschland beschlagnahmten und indizierten Veröffentlichungen von Anhängern der "Auschwitz-Lüge" vertreibt. Darüber hinaus verbreitete sie 1999 ein Flugblatt mit dem Titel "Holocaust & Revisionismus. 33 Fragen und Antworten zum Holocaust". Es enthält in komprimierter Form die wichtigsten revisionistischen Behauptungen zum Thema und wirbt für den Bezug einschlägiger Publikationen. Die V.H.O. ist auch Herausgeber der den Holocaust leugnenden "Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung" (VffG), die jetzt im Verlag "Castle Hill Publishers", Hastings (Großbritannien), erscheinen. Dabei handelt es sich um eine Zeitschrift, die ihren Lesern den Eindruck einer wissen schaftlichen Publikation vermitteln will, sich tatsächlich aber nur bestimmter Formalien (Fußnoten, Struktur, Tabellen etc.) bedient, um so den Holocaust als angeblich naturwissenschaftlich unmöglichen Vorgang darzustellen. Chefredakteur der VffG ist nach wie vor Germar SCHEERER, geb. RUDOLF, der 1995 wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt wor den war und sich vor Haftantritt ins Ausland abgesetzt hatte. Kontroverse Zwischen der V.H.O. und SCHEERER deuteten sich unterschiedliche Auffassungen zum strategischen Vorgehen an. Während dieser mehr auf eine pseudo-wissenschaftliche Publikationspraxis setzt, versucht die belgische Organisation, stärker durch oberflächliche Flugblätter zu wirken. Auch zwischen den führenden Holocaust-Leugnern ent wickelte sich eine mehr persönlich denn sachlich begründete Kon troverse: Der Franzose Robert FAURISSON griff in der VffG 92) die Veröffentlichung zweier anderer Holocaust-Leugner, des Schweizers Jürgen GRAF und des Italieners Carlo MATTOGNO 93), an. Mit der darin u. a. an Ditlieb FELDERER, Fred LEUCHTER oder ihm geübten Kritik - so FAURISSON - würden Revisionisten zum ersten Mal bös willig in aller Öffentlichkeit andere Revisionisten bekämpfen. Hier zei gen sich Anzeichen einer Spaltung innerhalb der international agie renden revisionistischen Protagonisten. Revisionistische Das Internet ermöglicht es diesem Lager des Rechtsextremismus, in Propaganda im Deutschland strafrechtlich relevante Auffassungen wie etwa die Internet "Auschwitz-Lüge" mit nur geringem Risiko strafrechtlicher Verfolgung zu verbreiten. Eine ganze Reihe von Organisationen und Personen nutzt diese Form der Propaganda wie etwa der in Kanada lebende deutsche Neonazi Ernst ZÜNDEL, die französische "Association des Anciens Amateurs de Recits de Guerre et d'Holocauste" (AAARGH)
  • Lokal oder alternativ die Übergabe des Gewerkschaftsarbeit aus linksextremistischer Lokals an die BNG-FAU, um dieses in einen Perspektive geht
  • FAUDresdner Anarchosyndikalisten mit anderen IAA unter den Dresdner Linksextremisten die linksextremistischen Strömungen. Sie wurden einzige Gruppe
jedoch teils deutliche Unterschiede zwischen der 2013 gegründeten Branchensektion BRANden in Dresden, Leipzig und Chemnitz ansäsCHENGEWERKSCHAFT NAHRUNG UND GASTRONOMIE (BNG) sigen FAU-Akteuren nicht nur in Umfang und der FAU Drespen im Zusammenhang mit der Intensität, sondern auch in der Wahl der Mittel. Kündigung von drei Kellnern eines Dresdner Lokals. Die BNG führte unter dem Motto "IrotzDresden dem unbequem" im Zeitraum 1. bis 28. Februar 2014 eine Mahnwache für die in dieser Aktivste Gruppe war erneut das ALLGEMEINE SYNGewerkschaft organisierten drei Kellner durch. DIKAT DRESDEN der FAU-IAA. Insbesondere durch An der vor dem betreffenden Lokal durchgedie Verteilung von Flugblättern, die Organiführten Aktion beteiligten sich bis zu 30 Persation von Demonstrationen oder über die sonen. Am 28. Februar 2014 demonstrierten Beteiligung an sozialkritischen, nicht extremisaus demselben Anlass und unter dem Motto tischen Protestdemonstrationen versuchte die ""o geht's nicht weiter in der Gastronomie!" FAU Dresoen, ihren Bekanntheitsgrad und Ihre zwischen 60 und 80 Personen in der Dresdner Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu erhöhen. Neustadt. Die Beteiligten forderten mit ihren Aktionen die Rücknahme der Kündigungen Da es der FAU als anarchosyndikalistische sowie den Abschluss eines Haustarifvertrages Gruppierung vorrangig um Arbeitskampf und für das Lokal oder alternativ die Übergabe des Gewerkschaftsarbeit aus linksextremistischer Lokals an die BNG-FAU, um dieses in einen Perspektive geht, nehmen Aktionen anlässlich Kollektivbetrieob umzuwandeln. Die Aktionen des 1. Mai einen zentralen Platz ein. Dabei verdeutlichten zudem die enge Verzahnung der war das ALLGEMEINE SYNDIKAT DRESDEN der FAUDresdner Anarchosyndikalisten mit anderen IAA unter den Dresdner Linksextremisten die linksextremistischen Strömungen. Sie wurden einzige Gruppe, die den 1. Mai thematisierte. u.a. durch die UNDOGMATISCHE RADIKALE ÄNTIFA Sie führte hierzu auch eine Demonstration Drespen (URA Dresoen) und die Rote HLre ORTSunter dem Motto "Gewerkschaftsfreiheit verGRUPPE DRESDEN unterstützt. teidigen! Engagiert - solidarisch - jeden Tag!" Mit der Aktion konnte die BNG-FAU eigene durch, an der sich ca. 120 Personen beteiligten. deutliche Akzente setzen. Zwar dienten die Die konnte damit FAU nur unwesentlich mehr öffentlichkeitswirksamen Aktionen im ZusamMenschen zu Teilnahme an ihrer Veranstaltung menhang mit dem "Arbeitskampf" in erster Linie bewegen als im Vorjahr. Der Grund dafür ist, der Rücknahme der Kündigungen, sie sind aber dass gewerkschaftliche Themen am 1. Mai gleichzeitig Teil der Strategie der BNG-FAU, die alljährlich durch die großen MassengewerkÖffentlichkeit von ihren Zielen zu überzeugen. schaften besetzt sind. Daher dürfte es schwer Dementsprechend bot die Aktionsform des sein, das Teilnehmerpotenzial zu diesem Anlass Streiks der BNG-FAU die Möglichkeit, mit Mennennenswert zu erweitern. schen ins Gespräch zu kommen. Die BNG-FAU war also bestrebt, ihre Ziele öffentlichkeitswirkDas ALLGEMEINE SYNDIKAT DRESDEN bemühte sich sam zu verbreiten und neue Anhänger für Ihr auch um die Gewinnung von Arbeitnehmern. Anliegen zu sensibilisieren und schließlich für Die FAU greift hierzu u.a. arbeitsrechtliche sich zu gewinnen. Die Aktion zeigte auch deutBelange oder die Pflegeversicherung auf. lich die vergleichsweise hohe MobilisierungsfäExemplarisch dafür stehen z.B. die Aktivitäten higkeit der BNG-FAU für Probleme von sozialer 184 | Il. Extremismus im Freistaat Sachsen

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