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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Verfassungsschutzgesetze. Zu diesen Grundsätzen gehören folgende Verfassungsprinzipien: * das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch Organe
  • Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl
  • Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, * das Recht auf Bildung und Ausübung
  • sind". Dazu zählen die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip. Das BVerfG hat darüber hinaus klargestellt, dass neben
1.2 Freiheitliche demokratische Grundordnung Der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (kurz: fdGO) ist Kernaufgabe der Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern. Damit ist aber nicht die Verfassung bzw. das Grundgesetz (GG) in seiner Gesamtheit gemeint, sondern die unabänderlichen obersten Wertprinzipien als Kernbestand der Demokratie. Diese fundamentalen Wertprinzipien bestimmen die Gesetzgebung des Bundes und der Länder, so auch die Verfassungsschutzgesetze. Zu diesen Grundsätzen gehören folgende Verfassungsprinzipien: * das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, * die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, * das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, * die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, * die Unabhängigkeit der Gerichte, * der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft sowie * die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. Nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG)3 umfasst der Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz nur jene zentralen Grundprinzipien, "die für den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sind". Dazu zählen die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip. Das BVerfG hat darüber hinaus klargestellt, dass neben 3 Vgl. Urteil im Verbotsverfahren gegen die "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (2 BvB 1/13) vom 17.01.2017. -- 10 --
  • meiErfolge. Die DKP sieht in solchen Initiativen sten gefestigte linksradikale Jugendgruppe ein Mittel zum "Abbau des Antikommunismus" erwiesen
  • Vertriebe"Gewerkschaftsjugend", "Jungsozialisten", nenverbände, die sie als "Rechtskartell" zu"Jungdemokraten", "Sozialistische Jugend sammenfaßt, für die völkerrechtliche AnerkenDeutschlands - Die Falken
  • Bundestag ausgeübt werden. Die DKP und Veranstaltungen gegen "das Rechtskartell", ihre Hilfsorganisationen verfolgen dabei das gegen Mängel in der Lehrlingsausbildung
  • radikalen träge hinzustellen. Die meisten ihrer eigenen "Neuen Linken" die straff organisierten, dis26
der Betriebsgruppen durch kontinuierliche Forderungen stellen sie als logische Folge Schulungsarbeit auf ideologisch-politische der Verträge hin. Auseinandersetzungen mit den "arbeiterBesondere, von Kommunisten gesteuerte feindlichen Theorien der Klassengegner" vorKomitees fördern die Bemühungen der zubereiten. Sowjetunion um eine "Europäische Sicherheitskonferenz". Eine Massenbasis für diese 4. "Volksfronf'-Bestrebungen Bestrebungen sollte der im Juli 1970 auf kommunistische Initiative hin gebildete überregioNeben ihren Bestrebungen zur Herstellung nale "Arbeitskreis Europäische Sicherheit" einer "Aktionseinheit" mit demokratischen schaffen. Der von diesem Arbeitskreis im Kräften und der Intensivierung der BetriebsOktober 1970 in Frankfurt (Main) unternomarbeit bemühten sich die Kommunisten anmene Versuch, Politiker demokratischer Pargestrengt darum, in der Bevölkerung für eine teien und führende Gewerkschafter zu einer Unterstützung kommunistischer Forderungen entsprechenden Zusammenarbeit mit Funktiound Initiativen zu werben. Damit wollten sie nären der DKP und ihrer Hilfsorganisationen ihre Basis erweitern und eine kommunistisch zu bewegen, scheiterte jedoch. gelenkte Volksfront schaffen. In ihre Bemühungen schaltet die DKP nach wie vor ihre alten "Bündnispartner" ein ("Deutsche Frie5. Jugendund Studentenarbeit densunion", "Bund der Deutschen, "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes" (VVN), Die kommunistische Jugendund Studenten"Kampagne für Demokratie und Abrüstung", arbeit wurde in den Jahren 1969 und 1970 "Demokratische Aktion gegen Neonazismus verstärkt. Die Kommunisten wollten die Unund Restauration", ADF u.a.). Die Verträge ruhe unter der Jugend für ihre Zwecke von Moskau und Warschau wurden als Genutzen. legenheit genutzt, durch Kampagnen für die In der Jugendund Lehrlingsarbeit hat sich unverzügliche Ratifizierung der Verträge und die 1968 gegründete "Sozialistische Deutsche ihre "innenpolitische Verwirklichung" kommuArbeiterjugend" (SDAJ), die inzwischen rd. nistische Selbstdarstellung zu betreiben. Da10 000 Mitglieder umfaßt, aufgrund strenger bei zeigten sich bei der Gründung von entkommunistischer Disziplin und Schulung als sprechenden "Bürgerinitiativen" bescheidene die organisatorisch und ideologisch am meiErfolge. Die DKP sieht in solchen Initiativen sten gefestigte linksradikale Jugendgruppe ein Mittel zum "Abbau des Antikommunismus" erwiesen. Sie hat durch gezielte Aktionen und damit zu Verbesserungen der Bedingungegen Mängel in der Lehrlingsausbildung und gen ihrer eigenen politischen Arbeit. Durch für erweiterte Mitbestimmung in namhaften eine Bündnispolitik mit demokratischen KräfIndustriebetrieben Einfluß zu gewinnen verten, die kommunistische Einflußnahme hinzusucht. Funktionsträger und Mitglieder von nehmen bereit sind, soll die Kampagne der prinzipiell demokratischen Jugendgruppen wie DKP gegen CDU/CSU, NPD und Vertriebe"Gewerkschaftsjugend", "Jungsozialisten", nenverbände, die sie als "Rechtskartell" zu"Jungdemokraten", "Sozialistische Jugend sammenfaßt, für die völkerrechtliche AnerkenDeutschlands - Die Falken" und "Naturnung der DDR und gesellschaftspolitische freundejugend" zeigten sich zum Teil bereit, Veränderungen auf eine breite Grundlage gemit der kommunistischen SDAJ zusammenzustellt und Druck auf Bundesregierung und arbeiten. Das wirkte sich bei Aktionen und Bundestag ausgeübt werden. Die DKP und Veranstaltungen gegen "das Rechtskartell", ihre Hilfsorganisationen verfolgen dabei das gegen Mängel in der Lehrlingsausbildung und taktische Ziel, alle von ihnen seit Jahren befür Mitbestimmung in den Betrieben aus. kämpften politischen Erscheinungen in der An den Hochschulen treten seit 1969 mit der BRD als unvereinbar mit dem Geist der Verzunehmenden Zersplitterung der radikalen träge hinzustellen. Die meisten ihrer eigenen "Neuen Linken" die straff organisierten, dis26
  • Rechtsextremismus gesetz und Waffengesetz sowie Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Am 23. November durchsuchte
  • auch als Aktivisten der JN bekannten Skinheads rechtsextremistisches Propagandamaterial sichergestellt. Die Skinheads waren bereits vorher wegen Straftaten aufgefallen. Im April
  • Urteile im Einzelnen Die Zahl der Gewalttaten mit rechtsextremistischem Hintergrund ist im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen. Insgesamt wurden
80 Rechtsextremismus gesetz und Waffengesetz sowie Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Am 23. November durchsuchte die Polizei die Wohnungen von fünf Skinheads aus dem Raum Dachau. Dabei wurden unter anderem fünf Luftgewehre, zehn erlaubnisfreie Faustfeuerwaffen, Wurfsterne, Schlagringe sowie Schwarzpulver gefunden. Ferner wurde bei den auch als Aktivisten der JN bekannten Skinheads rechtsextremistisches Propagandamaterial sichergestellt. Die Skinheads waren bereits vorher wegen Straftaten aufgefallen. Im April hatten sie am Dachauer Stadtweiher zwei Höckergänse brutal mit Holzknüppeln erschlagen. Eine Frau wurde durch einen Schuss aus einem Luftgewehr im Juli leicht verletzt. Einer der Skinheads hatte aus seinem Zimmer geschossen und die Frau, die im gegenüberliegenden Wohnhaus an einem geöffneten Fenster stand, angeblich versehentlich getroffen. 5.1.2 Gewalttaten und Urteile im Einzelnen Die Zahl der Gewalttaten mit rechtsextremistischem Hintergrund ist im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen. Insgesamt wurden 60 (1999: 56) Gewalttaten bekannt. Besonders schwerwiegend sind folgende Delikte: Am frühen Morgen des 5. Februar bedrohte ein 19-jähriger Skinhead Mordversuch in Aichach, Landkreis Aichach-Friedberg, einen 22-jährigen Deutin Aichach schen ungarischer Herkunft mit einem Gewehr. Der Angegriffene konnte dem Täter das Gewehr zwar entreißen, erlitt jedoch einen Streifschuss. Anschließend schlug der Skinhead auf Autos, mehrere Passanten und die eintreffenden Polizeibeamten ein. Dabei verletzte er drei Personen und verursachte einen Sachschaden in Höhe von 5.000 DM. Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Verhaftete nach dem Besuch einer Geburtstagsfeier der Aichacher Skinhead-Szene in einer Gaststätte den angeschossenen Ungarndeutschen angepöbelt hatte. Danach ging er nach Hause und verschaffte sich ein Gewehr und 100 Schuss Munition aus dem legalen Waffenbestand seines Vaters. Eigenen Aussagen zufolge hatte er die Absicht, wegen seiner Alkoholabhängigkeit sowie Problemen mit den Eltern und der Freundin aus dem Leben zu scheiden. Aus Hass auf Ausländer habe er auf spektakuläre Weise sterben wollen. Er habe einen Ausländer niederschießen wollen in der Hoffnung, bei einem
  • Bundesweit tätige Organisationen 54-57 A. Übersicht über erwähnenswerte rechtsextremistische Organisationen (^ 54-55 1. Neonazistische Gruppen 54 2. Rechtsextremistische Parteien
  • Sonstige rechtsextremistische Gruppen 55 4. Jugendund Studentenorganisationen
1.1 Allgemeiner Überblick 43 1.2 Nachrichtendienste der ehemaligen DDR - Vergangenheitsbewältigung 43-44 1.3 Insiderkomitee 44-45 1.4 Nachrichtendienste der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) 45 1.5 Nachrichtendienste des ehemaligen Warschauer Paktes 45-46 1.6 Nachrichtendienste des Nahen und Mittleren Ostens 46 2. Personeller und materieller Geheimschutz 47 3. Geheimschutz in der Wirtschaft 47-48 IX. Verfassungsschutz durch Aufklärung 49-53 1. Aufklärungskampagne FAIRSTANDNIS - Menschenwürde achten - Gegen Fremdenhaß 49 1.1. Versand von Infomaterial 49-50 1.2. Herausragende Einzelaktionen 50 2. Verwirklichung des Konzeptes der Thüringer Landesregierung zur Bekämpfung fremdenfeindlicher Gewalt in Thüringen 50-51 2.1. Vorträge 51 2.2. Ausstellungen 51 2.3. Informationsmaterial 51-52 2.4. Veröffentlichungen 52 2.5. Verfassungsschutzbericht Thüringen 1992 53 2.6. Kontaktpartner 53 X. Bundesweit tätige Organisationen 54-57 A. Übersicht über erwähnenswerte rechtsextremistische Organisationen (^ 54-55 1. Neonazistische Gruppen 54 2. Rechtsextremistische Parteien 54-55 3. Sonstige rechtsextremistische Gruppen 55 4. Jugendund Studentenorganisationen 55 5
  • Dies können rechtsextremistische Strukturen wie Parteien (z. B. die "Nationaldemokratische Partei Deutschland" (NPD)) oder Neonazi-Kameradschaften, linksextremistische Strukturen wie gewalttätige
einer Straftat tätig. Ihm kommt also die Funktion eines "Brandmelders" in Bezug auf politische Entwicklungen zu, die unsere freiheitliche demokratische Rechtsordnung und damit die Freiheit und Sicherheit der Menschen in diesem Land gefährden können. In diesem Sinne wird der Verfassungsschutz - anders als die Polizei - nur tätig, wenn ein politischer Bezug erkennbar ist. Seine Tätigkeit erstreckt sich daher auf entsprechende "Bestrebungen", die im Einzelnen als "Beobachtungsobjekte" festgelegt werden. Dies können rechtsextremistische Strukturen wie Parteien (z. B. die "Nationaldemokratische Partei Deutschland" (NPD)) oder Neonazi-Kameradschaften, linksextremistische Strukturen wie gewalttätige Autonome oder islamistische Strukturen sein, die Freiheit und Sicherheit bedrohen. Dieser Handlungsauftrag des Verfassungsschutzes ist Verfassungssauftrag1. Er wird auf der Grundlage des Landesverfassungsschutzgesetzes (LVerfSchG M-V)2, also mit dem Willen des Landesgesetzgebers als Vertretung des Volkes, wahrgenommen und kontrolliert. Der Zweck des Verfassungsschutzes ist in diesem Sinne gesetzlich geregelt und im SS 1 des LVerfSchG M-V festgeschrieben: "Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder." Der Verfassungsschutz ist insoweit die maßgebliche Bewertungsinstanz für den politischen Extremismus in Deutschland. Er ist eine eigenständige Säule innerhalb der föderalen Sicherheitsarchitektur. Von der Tätigkeit des Verfassungsschutzes als Inlandsnachrichtendienst zu unterscheiden ist die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes (BND). Dieser beschafft außenund sicherheitspolitisch relevante Informationen über das Ausland. Das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) nimmt Verfassungsschutzaufgaben im Bereich der Bundeswehr wahr. 1 Vgl. Artikel 73 Nummer 10 Buchstaben b) und c) Grundgesetz. 2 Siehe Anlage 2. -- 9 --
  • vermutender extremistischer Motivation Straftaten mit erwiesener oder zu vermutender rechtsextremistischer Motivation insgesamt27
  • Straftaten mit erwiesener oder zu vermutender linksextremistischer Motivation 2004 18 2005 44 2006 80 2007 86 Straftaten im Zusammenhang
  • eingeführt wurde. Seit Einführung des neuen Definitionsund Erfassungssystems werden rechtsextremistische Straftaten und Propagandadelikte nach kriminalistischen Aspekten erfasst
- 143 - Anhang Straftaten mit erwiesener oder zu vermutender extremistischer Motivation Straftaten mit erwiesener oder zu vermutender rechtsextremistischer Motivation insgesamt27 2004 86 2005 121 2006 138 2007 130 Davon Propagandadelikte 2004 48 2005 72 2006 95 2007 82 Straftaten mit erwiesener oder zu vermutender linksextremistischer Motivation 2004 18 2005 44 2006 80 2007 86 Straftaten im Zusammenhang mit erwiesener oder zu vermutender politisch motivierter Ausländerkriminalität 2004 30 2005 14 2006 40 2007 20 27 Zur Sicherstellung einer bundesweit einheitlichen Erfassung und Bewertung politisch motivierter Straftaten wurde ein neues Definitionsund Erfassungssystem erarbeitet, dass mit Wirkung vom 01.01.2001 eingeführt wurde. Seit Einführung des neuen Definitionsund Erfassungssystems werden rechtsextremistische Straftaten und Propagandadelikte nach kriminalistischen Aspekten erfasst.
  • Partei gemeine Geschäftsunkosten" (Gehälter, Mienach wie vor als eine rechtsradikale Gruppieten, Versicherungen, Büro-, Telefonund rung aus. Fernschreibkosten, Postgebühren
  • Einfluß der Gesamtpartei auf das Parteiorgan Kapitaldienst, Grundstücksund Rechtsbera"Deutsche Nachrichten" und eine klare Ditungskosten in Höhe von rund
  • Bundesbeauftragte" für den Ordimmer wieder aufgestellte Behauptung, rechtsnungsdienst selbst führte ohne Waffenschein radikale Organisationen, insbesondere die eine Pistole. Für einige
der Selbständigen im Jahre 1970 noch erhöht, Die finanziellen Mittel aller Gliederungen der während der Anteil der Angestellten zurückPartei erreichten im Jahre 1970 den Betrag gegangen ist. von knapp 3,4 Millionen DM. Damit sind die Trotz der Niederlage bei der Bundestagswahl Einkünfte der NPD im Vergleich zum Vorjahr 1969 hat die NPD auf dem Bundesparteitag auf weniger als die Hälfte gesunken. im Februar 1970, auf dem der ParteivorsitAuf Bundesund Landesebene gab die Parzende v. Thadden mit großer Mehrheit wietei insgesamt rund 2,2 Millionen DM aus. Den dergewählt worden war, ihren bisherigen poligrößten Einzelposten bilden die Ausgaben tisch-ideologischen Kurs nicht geändert. Profür die Landtagswahlkämpfe in Höhe von gramm und Agitation der NPD sowie das rund 1 Million DM. Der Rest entfällt auf "allVerhalten ihrer Anhänger weisen die Partei gemeine Geschäftsunkosten" (Gehälter, Mienach wie vor als eine rechtsradikale Gruppieten, Versicherungen, Büro-, Telefonund rung aus. Fernschreibkosten, Postgebühren, Kfz. usw.) Insbesondere scheiterte ein Versuch vorwiein Höhe von etwa 700000,DM, auf Zugend jüngerer Funktionäre, eine personelle schüsse und Darlehen an nachgeordnete VerVeränderung der Führungsspitze, stärkeren bände in Höhe von rund 320000,DM, auf Einfluß der Gesamtpartei auf das Parteiorgan Kapitaldienst, Grundstücksund Rechtsbera"Deutsche Nachrichten" und eine klare Ditungskosten in Höhe von rund 100000,DM stanzierung von den radikalen Thesen der und auf allgemeine Veranstaltungskosten in Professoren Anrieh und v. Grünberg sowie Höhe von etwa 80000,DM. Die Gesamtausvon dem im Verlag des Parteivorstandsmitgaben der Bezirksund Kreisverbände dürfgliedes Waldemar Schütz erscheinenden "Poten bei etwa 1 Million DM liegen. Zahlreiche litischen Lexikon" zu erreichen. Sowohl Prof. Kreisverbände sind verschuldet. Anrieh als auch Schütz gehören wiederum dem Parteivorstand an. Der Anteil der früheren DRP-Angehörigen im Parteivorstand insge2. Der "Ordnungsdienst" (OD) der NPD samt ist mit 38 % unverändert geblieben. Der beherrschende Einfluß v. Thaddens und seiDie Partei hatte im Jahre 1968 mit dem Aufner Gefolgsleute aus der DRP auf die Parteibau eines Ordnungsdienstes begonnen und presse bestand im Berichtszeitraum fort. dabei auf körperliches Training der Ordner sowie auf ihre einheitliche Ausstattung mit Schutzhelmen, Schutzkleidung, Lederkoppeln, Finanzierung Handschuhen und auf eine Ausrüstung mit Die NPD finanzierte ihre Tätigkeit durch BeiSprechfunk Wert gelegt. träge und Spenden der Mitglieder, EinnahAuftreten und Ausschreitungen dieser Ordnermen aus öffentlichen Veranstaltungen und trupps erregten wiederholt die Öffentlichkeit. Geldsammlungen sonstiger Art. Darüber hinInsbesondere weckten das massierte Auftreaus flössen ihr Mittel aus Beiträgen der NPDten der einheitlich ausgerüsteten "OD-EinsatzAbgeordneten, aus Geldern, welche die NPDgruppen" während des BundestagswahlkampLandtags-Fraktionen erhielten, und aus der fes auch außerhalb von Versammlungsräumen staatlichen Wahlkampfkostenerstattung zu. sowie ihr brutales Vorgehen gegen politische Außerdem erhob sie vor Landtagsund BunGegner in der Bevölkerung Erinnerungen an destagswahlen Sonderumlagen bei ihren Mitdie NS-Zeit. Bei NPD-Ordnern wurden Trägliedern und ließ sich von diesen Darlehen nengassprühdosen und Schlagwaffen gefungewähren. Für die von kommunistischer Seite den. Der "Bundesbeauftragte" für den Ordimmer wieder aufgestellte Behauptung, rechtsnungsdienst selbst führte ohne Waffenschein radikale Organisationen, insbesondere die eine Pistole. Für einige seiner Mitarbeiter beNPD, würden von "wirtschaftlichen Großunterschaffte er Elektrostäbe und Schlagstöcke. nehmen der Bundesrepublik" unterstützt, beEine süddeutsche Ordnergruppe versuchte, stehen keine Anhaltspunkte. Wurfkörper mit Tränengas anzukaufen. 9
  • Rechtsextremismus heitspartei Deutschlands" (KED) zu wenden. Der KDS versteht sich als "Diskussionsund Kampfforum" zur "Bündelung revolutionärer, sozialistischer Energien und Gedanken
  • Friedhelm Busse herausgegebene Publikation "Nachrichten-Informationen-Meinungen" (NIM) griff linksextremistische Positionen auf. In der Ausgabe Nummer 20 vom Mai/Juni erklärte
  • entreißen. 3.3 Autonome Kameradschaften Nach dem Verbot zahlreicher rechtsextremistischer Organisationen seit 1992 entwickelten führende Neonazis das Konzept strukturloser Zusammenschlüsse. Dadurch
64 Rechtsextremismus heitspartei Deutschlands" (KED) zu wenden. Der KDS versteht sich als "Diskussionsund Kampfforum" zur "Bündelung revolutionärer, sozialistischer Energien und Gedanken": "Die erste rot-braune Bündnistruppe Deutschlands hat den gegenseitigen Brudermord an den Nagel gehangen und bringt die reiche Ideenwelt sozialistischer Revolutionäre von Ernst Thälmann bis Michael Kühnen, von Dr. Joseph Goebbels bis Friedrich Engels aktiv in unsere heutigen Kämpfe zur Befreiung Deutschlands mit ein. Was uns voranbringt, auf dem Weg zu einem Staat, in dem Arbeiter von Stirn und Faust das Sagen haben, wird schöpferisch auf die Gegenwart angewandt. Was uns in Hader und alten Hass zurückwirft, wird über Bord geworfen." Auch die von dem bekannten Neonazi Friedhelm Busse herausgegebene Publikation "Nachrichten-Informationen-Meinungen" (NIM) griff linksextremistische Positionen auf. In der Ausgabe Nummer 20 vom Mai/Juni erklärte sie zum kriegerischen Konflikt im Kosovo, dass "das klare Ziel des amerikanischen Präsidenten und Außenministeriums die Dämonisierung von Milosevic" gewesen sei. Das Bombardement stelle sich als "Krieg gegen die Wahrheit" heraus. Nur die pauschale Verurteilung von Jugoslawien und Milosevic als Völkermörder habe es ermöglicht, die Serben und nicht die NATO "als den Aggressor zu verkaufen". Die beschönigenden Worte vom "humanitären Bomben" hätten sich als Täuschungsmanöver der Propaganda entpuppt, um die wahren Absichten der NATO zu verschleiern. Ferner thematisierte das Blatt den 1. Mai und stellte in einem "Appell an die Nation" fest, dass der "Klassenstaat" der Vergangenheit angehöre und der "Volksstaat" die Zukunft bedeute. Das deutsche Volk müsse wieder "Luft und Licht zum Atmen und zum Leben" haben; deshalb sei es entscheidend, dass die "Sache der Nation" wieder die "Sache des Volkes" sei. Es gelte, die "deutsche Arbeit den Klauen der internationalen Raubfinanz" zu entreißen. 3.3 Autonome Kameradschaften Nach dem Verbot zahlreicher rechtsextremistischer Organisationen seit 1992 entwickelten führende Neonazis das Konzept strukturloser Zusammenschlüsse. Dadurch sollten staatliche Gegenmaßnahmen erschwert werden. Für diese in ihrem Erscheinungsbild vielfältigen Gruppierungen wurde alsbald der Begriff der "autonomen Kamerad-
  • Rechtsextremismus 65 schaften" gebräuchlich. In Bayern sind folgende derartige Zirkel erwähnenswert: 3.3.1 Freizeitverein Isar 96 e.V. (FZV) Der 1996 gegründete
  • Sven Schlechta sieht sich in der Tradition des verstorbenen Rechtsextremisten Michael Kühnen und pflegt in diesem Rahmen regionale und überregionale
  • dieser Veranstaltung erschienen rund 80 Personen des rechtsextremistischen Spektrums. Diese relativ hohe Teilnehmerzahl zeigt, dass Schlechta wieder einen verstärkten politischen
Rechtsextremismus 65 schaften" gebräuchlich. In Bayern sind folgende derartige Zirkel erwähnenswert: 3.3.1 Freizeitverein Isar 96 e.V. (FZV) Der 1996 gegründete FZV zählt wie im Vorjahr rund 15 Mitglieder, die sich unter dem Einfluss des ehemaligen "Bereichsleiters Süd" der "Gesinnungsgemeinschaft der Neuen Front" (GdNF) in der Tradition des verstorbenen Neonazis Michael Kühnen sehen. Die Aktivitäten des FZV beschränkten sich bisher auf kleinere Veranstaltungen wie Fußballturniere und Stammtische, zum Teil mit Verbindungen nach Österreich. Obwohl sich der FZV als eingetragener Verein eine formelle Struktur gegeben hat, ist er in seinem Wirken einer autonomen Kameradschaft gleichzusetzen. Der FZV führte am 12. Januar 2001 in einer Münchener Gaststätte ein Stammtischtreffen durch, zu dem sich auch etwa 50 Skinheads einfanden. In der Nacht zum 13. Januar wurde aus dem Kreis der Skinheads ein griechischer Staatsangehöriger vor dem Lokal angegriffen und schwer verletzt. Die Ermittlungen zu dieser Gewalttat sind noch nicht abgeschlossen. 3.3.2 Neonazikreis um Sven Schlechta (Kameradschaft Schwabach) Bei dem Neonazikreis handelt es sich um eine unorganisierte Personengruppe von etwa fünf Personen. Der Führer der Kameradschaft Schwabach Sven Schlechta sieht sich in der Tradition des verstorbenen Rechtsextremisten Michael Kühnen und pflegt in diesem Rahmen regionale und überregionale Kontakte zu führenden Neonazis. Die Kameradschaft organisiert Veranstaltungen wie "Aktionstage für Gottfried Küssel" und Feierlichkeiten anlässlich des Geburtstags von Adolf Hitler. Bei einem im September von Schlechta organisierten Neonazitreffen traten Friedhelm Busse und der niederländische Neonazi Konstant Kusters als Redner auf. Zu dieser Veranstaltung erschienen rund 80 Personen des rechtsextremistischen Spektrums. Diese relativ hohe Teilnehmerzahl zeigt, dass Schlechta wieder einen verstärkten politischen Aktionismus entwickelt und erneut Zustimmung für seine politischen Ideen findet.
  • Parteien des Nordatlantikvertrages vom 19. Juni 1951 über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen
  • Stellen übermitteln, soweit die Übermittlung in einem Gesetz, einem Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaften oder einer internationalen Vereinbarung geregelt ist. Eine
  • schutzwürdige Interessen der Betroffenen, insbesondere deren Schutz vor einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgegenstehen. Die Übermittlung der von einer Ausländerbehörde empfangenen personenbezogenen
- 126 - (2) Das Landesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten an Dienststellen der alliierten Streitkräfte übermitteln, soweit dies im Rahmen der Zusammenarbeit nach Artikel 3 des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages vom 19. Juni 1951 über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218) erforderlich ist. Die Übermittlung ist aktenkundig zu machen. (3) Das Landesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz an ausländische öffentliche Stellen sowie an überund zwischenstaatliche Stellen übermitteln, soweit die Übermittlung in einem Gesetz, einem Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaften oder einer internationalen Vereinbarung geregelt ist. Eine Übermittlung darf auch erfolgen, wenn sie 1. zum Schutz von Leib oder Leben erforderlich ist oder 2. zur Erfüllung eigener Aufgaben, insbesondere in Fällen grenzüberschreitender Tätigkeiten des Landesamtes, unumgänglich ist und im Empfängerland gleichwertige Datenschutzregelungen gelten. Die Übermittlung unterbleibt, wenn ihr auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen der Betroffenen, insbesondere deren Schutz vor einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgegenstehen. Die Übermittlung der von einer Ausländerbehörde empfangenen personenbezogenen Daten unterbleibt, es sei denn, die Übermittlung ist völkerrechtlich geboten. Die Übermittlung ist aktenkundig zu machen. Die empfangende Stelle darf die übermittelten Daten nur für den Zweck weiter verarbeiten, zu dem sie ihr übermittelt wurden. Sie ist auf die Verarbeitungsbeschränkung und darauf hinzuweisen, dass sich das Landesamt für Verfassungsschutz vorbehält, Auskunft über die Verarbeitung der Daten zu verlangen. (4) Personenbezogene Daten dürfen an einzelne Personen oder an andere als die in den Absätzen 1 bis 3 genannten Stellen nicht übermittelt werden, es sei denn, dass dies zum Schutz vor Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 oder zur Gewährleistung der Sicherheit von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen erforderlich ist und der Senator für Inneres und Sport der Übermittlung zugestimmt hat. Das Landesamt für Verfassungsschutz führt über jede Übermittlung personenbezogener Daten nach Satz 1 einen gesonderten Nachweis, aus dem der Zweck der Übermittlung, ihre Veranlassung, die Aktenfundstelle und die empfangende Stelle hervorgehen. Die Nachweise sind gesondert aufzubewahren, gegen unberechtigten Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr ihrer Anfertigung folgt, zu vernichten. Die empfangende Stelle darf die übermittelten Daten nur für den Zweck weiterverarbeiten, zu dem sie ihr übermittelt wurden. Sie ist auf die Verarbeitungsbeschränkung und darauf hinzuweisen, dass sich das Landesamt für Verfassungsschutz vorbehält, Auskunft über die Verarbeitung der Daten zu verlangen. Die Übermittlung der personenbezogenen Daten ist der betroffenen Person durch das Landesamt für Verfassungsschutz mitzuteilen, sobald eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung durch die Mitteilung nicht mehr zu besorgen ist. Die Zustimmung nach Satz 1 und das Führen eines Nachweises nach Satz 2 sind nicht erforderlich, wenn personenbezogene Daten durch das Landesamt für Verfassungsschutz zum Zweck von Datenerhebungen an andere Stellen übermittelt werden. SS 21 Übermittlung von Informationen durch das Landesamt für Verfassungsschutz an Strafverfolgungsund Sicherheitsbehörden in Angelegenheiten des Staatsund Verfassungsschutzes (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz übermittelt den Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, den Behörden des Polizeivollzugsdienstes von sich aus die ihm bekannt gewordenen Informationen einschließlich personenbezogener Daten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von folgenden Straftaten erforderlich ist: 1. die in SS 74 a Abs. 1 und SS 120 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes genannten Straftaten, 2. sonstige Straftaten, bei denen aufgrund ihrer Zielrichtung, des Motivs des Täters oder dessen Verbindung zu einer Organisation anzunehmen ist, dass sie sich gegen die in SS 3 Abs. 1 Satz 1 genannten Schutzgüter wenden. (2) Die Polizeibehörden dürfen zur Verhinderung von Straftaten nach Absatz 1 das Landesamt für Verfassungsschutz um Übermittlung der erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten ersuchen. SS 22 Übermittlung personenbezogener Daten an die Öffentlichkeit Bei der Aufklärung der Öffentlichkeit einschließlich der Medien dürfen personenbezogene Daten nur bekannt gegeben werden, wenn die Veröffentlichung für die Aufklärung über Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 erforderlich ist und das Interesse der Allgemeinheit das schutzwürdige Interesse der betroffenen Person überwiegt.
  • Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der berechtigten Interessen von Dritten geheimgehalten werden müssen oder
  • Ablehnung der Auskunft gegeben, so ist ihr die Rechtsgrundlage dafür zu nennen. Ferner ist sie darauf hinzuweisen, dass sie sich
  • einer weitergehenden Mitteilung zustimmt. (4) Auskunftsrechte, die in anderen Rechtsvorschriften geregelt sind, finden auf dieses Gesetz keine Anwendung. Abschnitt
  • Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts unterrichten von sich aus das Landesamt für Verfassungsschutz über die ihnen
- 124 - Abschnitt 3 Auskunft SS 16 Auskunft an Betroffene (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz erteilt Betroffenen auf schriftlichen Antrag unentgeltlich Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten. Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf Angaben zur Herkunft der Daten sowie im Falle von Übermittlungen auf Angaben zu den empfangenden Stellen. Über Daten aus Akten, die nicht zur Person der Betroffenen geführt werden, wird Auskunft nur erteilt, soweit die Daten, namentlich aufgrund von Angaben der Betroffenen, mit angemessenem Aufwand auffindbar sind. Das Landesamt für Verfassungsschutz bestimmt Verfahren und Form der Auskunftserteilung nach pflichtgemäßem Ermessen. (2) Die Auskunftserteilung kann nur abgelehnt werden, soweit 1. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde, 2. die Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder wegen der berechtigten Interessen von Dritten geheimgehalten werden müssen oder 3. durch die Auskunftserteilung Informationsquellen gefährdet würden oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise des Landesamtes für Verfassungsschutz zu befürchten ist. Die Entscheidung trifft die Leiterin oder der Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz unter Abwägung der in Satz 1 Nrn. 1 bis 3 genannten Interessen mit dem Interesse der antragstellenden Person an der Auskunftserteilung. Die Leiterin oder der Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz kann eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter damit beauftragen, ebenfalls Entscheidungen nach Satz 1 zu treffen. (3) Die Ablehnung einer Auskunft bedarf keiner Begründung, soweit durch die Begründung der Zweck der Ablehnung gefährdet würde. Die Gründe der Ablehnung sind aktenkundig zu machen. Wird der antragstellenden Person keine Begründung für die Ablehnung der Auskunft gegeben, so ist ihr die Rechtsgrundlage dafür zu nennen. Ferner ist sie darauf hinzuweisen, dass sie sich an die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden kann. Der oder dem Landesbeauftragten ist auf Verlangen Auskunft zu erteilen. Stellt der Senator für Inneres und Sport fest, dass durch die Erteilung der Auskunft nach Satz 5 die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet würde, so darf die Auskunft nur der Landesbeauftragten oder dem Landesbeauftragten persönlich erteilt werden. Mitteilungen der oder des Landesbeauftragten an die antragstellende Person dürfen keine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand des Landesamtes für Verfassungsschutz zulassen, sofern dieses nicht einer weitergehenden Mitteilung zustimmt. (4) Auskunftsrechte, die in anderen Rechtsvorschriften geregelt sind, finden auf dieses Gesetz keine Anwendung. Abschnitt 4 Informationsübermittlung SS 17 Grenzen der Übermittlung personenbezogener Daten Wird nach den Bestimmungen dieses Abschnitts um die Übermittlung personenbezogener Daten ersucht, so dürfen nur solche Daten übermittelt werden, die bei der ersuchten Behörde oder Stelle bereits bekannt sind oder von ihr aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können. SS 18 Übermittlung von Informationen an das Landesamt für Verfassungsschutz (1) Die Behörden des Landes und der Gemeinden, insbesondere die Staatsanwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, die Behörden des Polizeivollzugsdienstes, sowie die sonstigen der ausschließlichen Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts unterrichten von sich aus das Landesamt für Verfassungsschutz über die ihnen bekannt gewordenen Tatsachen, die sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht oder Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland erkennen lassen, die sich unter Anwendung von Gewalt oder durch darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1, 3 und 4 genannten Schutzgüter wenden.
  • übrigen verteilen sich auf die Aufgabenbereiche Spionageabwehr, Ausländer-, Rechtsund Linksextremismus. Die Zahl der gespeicherten Datensätze ist seit dem Jahr
  • werden, wie es beispielsweise in der "Im Fokus"-Studie "Rechte Gewalt in Berlin" angewandt wurde. Darüber hinaus spielt die präzise
  • Personendaten.483 Das Konzept der Risikofelder des aktions-, parlamentsund diskursorientierten Rechtsextremismus ist mittlerweile auch in der Wissenschaft eine gängige Unterteilung
V E R F AS S U N GS S C H U TZ B E R LI N 317 Für Berlin waren Ende 2005 15 312 Datensätze im NADIS gespeichert (2004: 15 561). Rund zwei Drittel entfallen dabei auf Sicherheitsüberprüfungen, die übrigen verteilen sich auf die Aufgabenbereiche Spionageabwehr, Ausländer-, Rechtsund Linksextremismus. Die Zahl der gespeicherten Datensätze ist seit dem Jahr 2000 kontinuierlich zurückgegangen. NADIS-Datensätze 25000 20257 20000 17371 15839 15960 15561 15312 Anzahl 15000 10000 5000 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Jahr Zahl der gespeicherten Datensätze im NADIS in den Jahren 2000 bis 2005. Für die Auswertung ist die computergestützte geographische Analyse von Daten ein wichtiges Werkzeug. Auf diesem Weg können lokale Schwerpunkte herausgearbeitet werden, wie es beispielsweise in der "Im Fokus"-Studie "Rechte Gewalt in Berlin" angewandt wurde. Darüber hinaus spielt die präzise Definition von Analysebegriffen eine wichtige Rolle. Der Verfassungsschutz Berlin hat zu diesem Zwecke in den letzten Jahren das Konzept der "Risikoanalyse" entwickelt. Die Risikoanalyse definiert sozialwissenschaftliche Kategorien zur präzisen Beschreibung aktueller Phänomene im extremistischen Spektrum und bietet eine Grundlage für statistische Analysen von gespeicherten Personendaten.483 Das Konzept der Risikofelder des aktions-, parlamentsund diskursorientierten Rechtsextremismus ist mittlerweile auch in der Wissenschaft eine gängige Unterteilung. 483 Vgl. S. 15 f.
  • Rechtsextremismus 71 Rechtsextremistische Skinhead-Szenen in Bayern 2000 Coburg Raum Oberfranken Aschaffenburg ca. 80 Bayreuth Würzburg Raum Unterfranken
  • Raum GarmischPartenkirchen ca. 20 Skinheads dienen rechtsextremistischen Organisationen vor allem als Mobilisierungspotenzial für öffentlichkeitswirksame Aktionen. Grundsätzlich herrscht in der Szene
Rechtsextremismus 71 Rechtsextremistische Skinhead-Szenen in Bayern 2000 Coburg Raum Oberfranken Aschaffenburg ca. 80 Bayreuth Würzburg Raum Unterfranken ca. 70 Nürnberg Großraum Nürnberg/Erlangen ca. 160 Regensburg Angehörige der Skinhead-Szenen Großraum Ingolstadt ca. 60 Ingolstadt Passau Landshut Raum Passau/ Deggendorf Neu-Ulm Augsburg ca. 40 Großraum München München ca. 200 Großraum Raum Rosenheim/ Rosenheim Freilassing Oberallgäu/ Unterallgäu ca. 50 ca. 100 Raum GarmischPartenkirchen ca. 20 Skinheads dienen rechtsextremistischen Organisationen vor allem als Mobilisierungspotenzial für öffentlichkeitswirksame Aktionen. Grundsätzlich herrscht in der Szene eine Abneigung gegen organisatorische Bindungen. Allerdings werden Aktionen der NPD und JN von Skinheads mitunter massiv unterstützt; frühere Vorbehalte der Skinheads gegenüber diesen Organisationen haben stark abgenommen. So gehörte der Großteil der Besucher der NPD-Großkundgebung am 27. Mai in Passau der Skinheadszene an. Enge Kontakte bestanden ins-
  • persönliche Beziehung zum Rädelsführer der "Deutschen Aktionsgruppen", dem ehemaligen Rechtsanwalt Manfred ROEDER, bis ins Extrem verstärkt worden sei, und billigte
  • Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Jahren erkannt. 2.5 Internationale Verflechtungen des Rechtsextremismus Im Rahmen der seit Jahren bestehenden Verbindungen zwischen deutschen Rechtsextremisten
der durch ihre persönliche Beziehung zum Rädelsführer der "Deutschen Aktionsgruppen", dem ehemaligen Rechtsanwalt Manfred ROEDER, bis ins Extrem verstärkt worden sei, und billigte ihr aufgrund dieser hochneurotischen Verfassung verminderte Schuldfähigkeit zu. Anstelle der ursprünglich verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe wurde nun auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Jahren erkannt. 2.5 Internationale Verflechtungen des Rechtsextremismus Im Rahmen der seit Jahren bestehenden Verbindungen zwischen deutschen Rechtsextremisten und ihren Gesinnungsgenossen, vor allem im westeuropäischen Ausland und in den Vereinigten Staaten von Amerika, stand 1984 -- wie schon in den Vorjahren -- die Zusammenarbeit neonazistischer Aktivisten im Vordergrund. Von aktueller Bedeutung sind dabei insbesondere die Kontakte deutscher Neonazis nach Frankreich und Belgien, wo ihnen -- wenn sie sich durch Flucht dem Zugriff der deutschen Strafverfolgungsbehörden zu entziehen versuchen -- duch Gleichgesinnte immer wieder Unterschlupf und Unterstützung gewährt wird. In einigen Ländern haben sich inzwischen "Hilfsorganisationen" für strafrechtlich verfolgte Neonazis nach dem Vorbild der deutschen "Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e. V." (HNG) gebildet. Frankreich Durch Exekutivmaßnahmen gegen führende Mitglieder geschwächt, entfaltet die französische neonazistische Organisation "Faisceaux Nationalistes Europ&ens" (F.N.E.) gegenwärtig nur geringe Aktivitäten, die sich im wesentlichen auf die Herausgabe der monatlich erscheinenden Schrift "Notre Europe" beschränken. Die früher von der F.N.E. wahrgenommene Koordinierungsfunktion übernahm zwischenzeitlich eine Anzahl nichtorganisierter Nazis, die sich zunehmend konspirativer verhalten. Das von Angehörigen der F.N.E. im Jahre 1982 gegründete "Comite Objectif entraide et solidarite avec les victimes de la R&pression Antinationaliste" (COBRA) arbeitet noch immer eng mit der deutschen HNG zusammen. Laut Satzung der HNG sind deren Mitglieder gleichzeitig COBRA-Angehörige und haben Anspruch auf Unterstützung durch beide Organisationen. Hiervon profitiete auch der "Organisationsleiter" 128
  • Satz 1 Nr. 1 zählen: 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe
  • Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl
  • Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung
  • erheben und weiter verarbeiten, soweit dieses Gesetz oder andere Rechtsvorschriften nicht besondere Regelungen treffen. Regelungen dieses Gesetzes über die Verarbeitung
  • Satz 1 genannten Bestrebungen oder Tätigkeiten rechtfertigen. (2) Werden personenbezogene Daten bei Betroffenen mit deren Kenntnis erhoben
- 117 - des SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1, 3 oder 4, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu beschädigen. (2) Im Sinne des SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sind 1. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes: solche, die darauf gerichtet sind, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihnen gehörendes Gebiet abzutrennen; 2. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes: solche, die darauf gerichtet sind, den Bund, Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen; 3. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung: solche, die darauf gerichtet sind, einen der in Absatz 3 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. (3) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 zählen: 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, 2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 3. das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, 4. die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, 5. die Unabhängigkeit der Gerichte, 6. der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft und 7. die im Grundgesetz und in der Landesverfassung konkretisierten Menschenrechte. (4) Eine Gefährdung auswärtiger Belange im Sinne des SS 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 liegt nur dann vor, wenn die Gewalt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland angewendet oder vorbereitet wird und sie sich gegen die politische Ordnung oder Einrichtungen anderer Staaten richtet oder richten soll. (5) Gewalt im Sinne dieses Gesetzes ist die Anwendung körperlichen Zwanges gegen Personen und die gewalttätige Einwirkung auf Sachen. (6) Sammlung von personenbezogenen Daten ist das Erheben im Sinne des Bremischen Datenschutzgesetzes. Abschnitt 2 Befugnisse, nachrichtendienstliche Mittel, Datenverarbeitung SS6 Allgemeine Befugnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz darf die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten sowie besonderer Arten personenbezogener Daten nach SS 2 Abs. 6 des Bremischen Datenschutzgesetzes erheben und weiter verarbeiten, soweit dieses Gesetz oder andere Rechtsvorschriften nicht besondere Regelungen treffen. Regelungen dieses Gesetzes über die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten für die Verarbeitung besonderer Arten personenbezogener Daten gleichermaßen. Voraussetzung für die Sammlung von Informationen im Sinne des SS 3 Abs. 1 Satz 1 ist das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte, die, insgesamt betrachtet und unter Einbeziehung nachrichtendienstlicher Erfahrungen, den Verdacht einer der in SS 3 Abs. 1 Satz 1 genannten Bestrebungen oder Tätigkeiten rechtfertigen. (2) Werden personenbezogene Daten bei Betroffenen mit deren Kenntnis erhoben, so ist der Erhebungszweck anzugeben, es sei denn, dass die Erhebung für Zwecke des Landesamtes für Verfassungsschutz nicht bekannt werden darf. Die Betroffenen sind auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben hinzuweisen.
  • anderen linksextremen Vereinigungen teilen die Autonomen die Überzeugung, daß der freiheitliche demokratische Rechtsstaat zu vernichten, das gegenwärtige "System" entscheidend
3.5 Autonome Gruppen Seit Jahren sind im Bundesgebiet zahlreiche diffuse Gruppen und Zirkel aktiv, die sich selbst als "autonom" verstehen und die damit die Forderung nach "Freiräumen" außerhalb der "Zwänge dieses Systems" verbinden. Ihr Entstehen war tendenziell gegen die in den siebziger Jahren im linksextremen Bereich dominierenden dogmatischen Parteien und Organisationien gerichtet; sie lehnen durchweg deren politisch-elitären Führungsanspruch und deren programmatische, an den kommunistischen Klassikern ausgerichtete starre Grundsätze ab. Mit den anderen linksextremen Vereinigungen teilen die Autonomen die Überzeugung, daß der freiheitliche demokratische Rechtsstaat zu vernichten, das gegenwärtige "System" entscheidend zu verändern ist. Dabei äußern sie ihre extremistischen Absichten und Positionen in-unverblümter Offenheit. So rief im September 1984 eine militante Gruppe in ihrem Bekennerschreiben, das nach einem Anschlag auf ein Auslieferungslager einer Hamburger Firma veröffentlicht wurde, dazu auf, wie folgt vorzugehen: "Bildet Banden, sammelt Waffen, um denStaat jetzt abzuschaffen! Es gibt viel zu tun, zerstören wir dieses System!" Eine andere "autonome" Gruppe formulierte ihre Zielvorstellungen ähnlich: "Das Ziel von allen unseren Kämpfen ist die Überwindung des kapitalistischen Systems, der Kampf für eine herrschaftsfreie, klassenlose Gesellschaft." In die gleiche Richtung zielten in Stuttgart angebrachte Farbschmierereien: "Feuer und Flamme für diesen Staat!" Flugschriften, die im Zusammenhang mit einer im Oktober 1984 in Freiburg erfolgten Hausbesetzung verteilt wurden, gaben den kompromißlosen Willen zur Konfrontation kaum weniger deutlich zu erkennen: "Wir sind die Borkenkäfer im massiven Gebälk der Macht, wir sind der Hallimasch im Dickicht der Städte. Auch wir kennen den Weg, an uns kommt keiner vorbei!" 63
  • zählt sie deshalb unverändert zu ihren politischen Schwerpunktaufgaben. 5. Linksextreme Bestrebungen an den Hochschulen des Landes Obwohl sich die Situation
  • entspannt hat, bestehen dort weiterhin eine Anzahl fast ausnahmslos linksextremer Studentenvereinigungen. Die von ihnen ausgehenden Aktivitäten zielen vor allem darauf
  • Friedensbewegung'". Der stärker sich äußernde Anti-Amerikanismus linksextremer Hochschulgruppen zeigte sich auch in zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen, die sich mit Problemen
"Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) ist ein Zusammenschluß von Demokraten unterschiedlicher politischer und weltanschaulicher Herkunft. Auch in Weinheim haben sich Parteilose, Mitstreiter der Friedensund der Alternativbewegung als auch Kommunisten und Gewerkschafter zusammengefunden, um das Erbe des Widerstandes gegen den Nationalsozialismus zu bewahren, an die jüngere Generation weiterzugeben und sich den Aufgaben.der heutigen Zeit zu stellen. Dazu gehören... der Kampf gegen Neofaschismus und Ausländerfeindlichkeit sowie die Aufklärung über die Ursachen von Krieg und FaschisMUS.n.z Der überwiegende Teil der Veranstaltungen und der publizistischen Tätigkeit der VVN-BdA war auch im Jahre 1984 von der Kritik an den angeblich ständig wachsenden entspannungsfeindlichen und undemokratischen Tendenzen in der Bundesrepublik Deutschland geprägt. "Friedenspolitik" und "Kampf gegen Neonazismus und Ausländerhaß" zählt sie deshalb unverändert zu ihren politischen Schwerpunktaufgaben. 5. Linksextreme Bestrebungen an den Hochschulen des Landes Obwohl sich die Situation an den Hochschulen des Landes im Vergleich zu den frühen siebziger Jahren spürbar entspannt hat, bestehen dort weiterhin eine Anzahl fast ausnahmslos linksextremer Studentenvereinigungen. Die von ihnen ausgehenden Aktivitäten zielen vor allem darauf ab, staatliches Handeln generell zu diskreditieren, um dadurch die Staatsund Verfassungsordnung im ganzen zu treffen. Ihre Angriffe konzentrierten sich 1984 einmal auf aktuelle innenpolitische Probleme, zum anderen auf die behauptete zunehmende Verschärfung der Studienbedingungen. Überlagert wurde diese häufig polemische Agitation aber unverändert von dem verbreiteten Engagement dieser Gruppen in der "Friedensbewegung'". Der stärker sich äußernde Anti-Amerikanismus linksextremer Hochschulgruppen zeigte sich auch in zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen, die sich mit Problemen der Länder der Dritten Welt, insbesondere mit der aktuellen Lage in Nicaragua, befaßten. 97
  • LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN UND VERDACHTSFÄLLE Im Jahr 2008 engagierte sich die RH vorrangig in der Kampagne hinsichtlich der aktuellen "SS 129a
  • für die Zum alljährlich am 18. März von der linksextremistischen Szene Freilassung aller begangenen "Kampftag für die Freilassung aller politischen
  • gabe der Publikation "DIE ROTE HILFE" als Beilage zur linksextremistischen Tageszeitung jW. Im Vorwort heißt es: "Ein Großteil der Arbeit
LINKSEXTREMISTISCHE BESTREBUNGEN UND VERDACHTSFÄLLE Im Jahr 2008 engagierte sich die RH vorrangig in der Kampagne hinsichtlich der aktuellen "SS 129a-Verfahren", d.h. für die Einstellung der Verfahren gegen die mutmaßlichen Initiatoren der "militanten Kampagne" gegen das G8-Treffen 2007 in Heiligendamm (Mecklenburg-Vorpommern). In Zusammenarbeit mit dem "Komitee gegen SSSS 129" organisierte die RH von Oktober bis November 2008 bundesweit "Informationsveranstaltungen". Diese thematisierten das am 17. März 2008 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart eröffnete Verfahren - aus Sicht der RH ein "politischer Schauprozess" - gegen fünf Mitglieder der türkischen "Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front" (DHKP-C; vgl. Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern und Verdachtsfälle (ohne Islamismus), Kap. II, Nr. 2.1). Dabei agitierte die RH gegen die "repressive Entwicklung" in Deutschland.139 "Kampftag für die Zum alljährlich am 18. März von der linksextremistischen Szene Freilassung aller begangenen "Kampftag für die Freilassung aller politischen Gepolitischen fangenen" erschien - wie in den Jahren zuvor - eine SonderausGefangenen" gabe der Publikation "DIE ROTE HILFE" als Beilage zur linksextremistischen Tageszeitung jW. Im Vorwort heißt es: "Ein Großteil der Arbeit, den die Rote Hilfe heute zu leisten hat, ist nicht direkt mit Knast und Inhaftierung verbunden. Dennoch bleibt die Solidarität mit Menschen, die wegen ihrer politischen Überzeugungen und Aktivitäten im Gefängnis sitzen, ein zentrales Anliegen der Roten Hilfe: Knast ist immer noch der augenfälligste Höhepunkt staatlicher Repression. Das Wegsperren politischer Menschen, der Versuch, sie aller Handlungsmöglichkeiten zu berauben und aus allen gesellschaftlichen Zusammenhängen zu reißen - das ist auch heute noch die letzte Konsequenz politischer Unterdrückung." (Internetseite der "Rote Hilfe e.V.", 27. Februar 2008) 139 Internetseite der "Rote Hilfe e.V." (25. Oktober 2008); Internetseite "Info tour Nr. 129" (27. Oktober 2008). 188
  • Rechtsextremismus REP-Funktionäre in Schleswig-Holstein ermunterten ihre Mitglieder, die NPD zu wählen. In einem Artikel in Nation & Europa, Ausgabe
  • Hauptredner der frühere REP-Bundesvorsitzende und Protagonist einer "Vereinigten Rechten" Franz Schönhuber auf. Der hessische RJ-Landesvorsitzende Andreas Lehmann wandte
  • Richter bestehende Redaktion. Die Schrift ist eines der wichtigsten rechtsextremistischen Theorieund Strategieorgane. Das Engagement in einer solchen Publikation
  • Kooperation mit namhaften rechtsextremistischen Autoren belegen erneut die mangelnde Akzeptanz des Abgrenzungsbeschlusses für maßgebliche REP-Funktionäre
50 Rechtsextremismus REP-Funktionäre in Schleswig-Holstein ermunterten ihre Mitglieder, die NPD zu wählen. In einem Artikel in Nation & Europa, Ausgabe Februar 2000, zum Thema "Zur Zusammenarbeit deutscher Patrioten" bezeichnete der ehemalige stellvertretende Bundesvorsitzende Hans Hirzel den "Ruhstorfer Abgrenzungsbeschluss" der REP als für die Partei schädlich. Weiter plädierte er für eine zweckgebundene Zusammenarbeit mit jedem, der dazu bereit und fähig sei, wenn politisch gefährliche Nebenwirkungen ausreichend vermieden werden. Nach einem Schreiben des damaligen NPD-Landesvorsitzenden von Schleswig-Holstein, Ingo Stawitz, vom 11. Februar an die Funktionärin des Republikanischen Beamtenbundes (REPBB) Gesine Göttsche bestanden im Vorfeld der Landtagswahlen auch Kontakte der REP-Bundesführung zur NPD. So habe bereits Anfang 1999 in Hamburg ein Gespräch zwischen Stawitz, dem REP-Bundesgeschäftsführer Tempel und dem seinerzeitigen DVU-Funktionär Professor Dr. Sojka stattgefunden. In demselben Brief heißt es, die stellvertretende Bundesvorsitzende Winkelsett und Tempel hätten versucht, eine Landesliste mit Hilfe von DVU-Leuten aufzustellen. Beim Landeskongress der Republikanischen Jugend (RJ) Hessens am 7. Mai trat als Ehrengast und Hauptredner der frühere REP-Bundesvorsitzende und Protagonist einer "Vereinigten Rechten" Franz Schönhuber auf. Der hessische RJ-Landesvorsitzende Andreas Lehmann wandte sich in seiner Rede gegen jegliche Ausgrenzung von Jugendlichen und befürwortete eine Zusammenarbeit mit der NPD-Jugendorganisation Junge Nationaldemokraten (JN) und den Freien Nationalisten (FN). Unter starkem Beifall der rund 150 Teilnehmer schlug er vor, Schönhuber zum Ehrenvorsitzenden der REP zu ernennen. Der hessische Landesvorsitzende der Republikanischen Jugend (RJ) Andreas Lehmann gehört seit Sommeranfang auch zum Redaktionskollegium der Zeitschrift "Nation & Europa - Deutsche Monatshefte". Sein Name ist erstmals im Impressum der Juli/August-Ausgabe aufgeführt. Er ergänzt die aus Werner Baumann alias Harald Neubauer, Peter Dehoust, Dietmar Engelhard und Karl Richter bestehende Redaktion. Die Schrift ist eines der wichtigsten rechtsextremistischen Theorieund Strategieorgane. Das Engagement in einer solchen Publikation und die Kooperation mit namhaften rechtsextremistischen Autoren belegen erneut die mangelnde Akzeptanz des Abgrenzungsbeschlusses für maßgebliche REP-Funktionäre.
  • einheitlicher "Kampfausrüstung", ist eine Aktionsform, die ursprünglich im linksextremistischen autonomen Spektrum entwickelt wurde und vor allem bei Demonstrationen angewandt wird
  • organisierte und koordinierte Organisationsform, sondern ein punktueller Zusammenschluss gewaltorientierter Linksextremisten. Ziel dieses Auftretens ist die erschwerte Zuordnung von Strafund Gewalttaten
  • verändern kann. Wenngleich der "Schwarze Block" überwiegend ein Ausdruck linksextremistischer Massenmilitanz (Straßenkrawalle im Rahmen von Demonstrationen) ist, schließt die Teilnahme
Schwarzer Block Der so genannte Schwarze Block, vermummte Aktivisten in einheitlicher "Kampfausrüstung", ist eine Aktionsform, die ursprünglich im linksextremistischen autonomen Spektrum entwickelt wurde und vor allem bei Demonstrationen angewandt wird. Der "Schwarze Block" ist keine zentral organisierte und koordinierte Organisationsform, sondern ein punktueller Zusammenschluss gewaltorientierter Linksextremisten. Ziel dieses Auftretens ist die erschwerte Zuordnung von Strafund Gewalttaten zu Einzelpersonen durch die Polizei. Jeder "Schwarze Block" beinhaltet jedoch ein einzelfallbezogenes Gewaltpotenzial, das sich je nach Lageentwicklung verändern kann. Wenngleich der "Schwarze Block" überwiegend ein Ausdruck linksextremistischer Massenmilitanz (Straßenkrawalle im Rahmen von Demonstrationen) ist, schließt die Teilnahme eines "Schwarzen Blocks" an einer Demonstration keinesfalls einen friedlichen Demonstrationsverlauf aus. Spionage Als Spionage wird die Tätigkeit für den Nachrichtendienst einer fremden Macht bezeichnet, die auf die Mitteilung oder Lieferung von Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gerichtet ist. Die Beschaffung von Informationen, vor allem aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Militär, erfolgt zumeist unter Anwendung geheimer Mittel und Methoden. Soweit Spionage gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet ist, kommt eine Strafbarkeit gemäß SSSS 93 ff. StGB in Betracht. Spionageabwehr Die Spionageabwehr beschäftigt sich mit der Aufklärung und Abwehr bzw. Verhinderung von Spionageaktivitäten fremder Nachrichtendienste. Dazu sammelt sie Informationen über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten fremder Nachrichtendienste in der Bundesrepublik Deutschland und wertet sie aus, mit dem Ziel, Erkenntnisse über Struktur, Aktivitäten, Arbeitsmethoden, nachrichtendienstliche Mittel und Zielobjekte dieser Nachrichtendienste zu gewinnen. Die Spionageabwehr gehört gemäß SS 3 Abs. 1, Nr. 2 BVer123

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