Amt für Verfassungsschutz Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014 / 2015 Vorwort Das am 1. Januar 2015 in Kraft getretene Thüringer Verfassungsschutzgesetz (ThürVerfSchG) brachte eine Reihe von Neuerungen für die Arbeit des Thüringer Verfassungsschutzes. Mit ihm sollten Lehren aus den Defiziten gezogen werden, die sich im Zusammenhang mit den Geschehnissen um die Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) gezeigt haben. Das Gesetz ist insoweit als Neuanfang für den Thüringer Verfassungsschutz zu betrachten. Die mit Inkrafttreten des ThürVerfSchG in das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales eingegliederte Behörde trägt die Bezeichnung "Amt für Verfassungsschutz" (AfV). Das Gesetz beinhaltet Vorgaben für eine erfolgreiche und transparente Tätigkeit des Thüringer Verfassungsschutzes im demokratischen Rechtsstaat. Mit der Einrichtung einer Stabsstelle Controlling beim Präsidenten des AfV soll eine zentrale innerbehördliche Kontrolle der Rechtund Zweckmäßigkeit nachrichtendienstlicher Maßnahmen sichergestellt werden. Zudem wurden ausführliche Regelungen über Umfang und Grenzen des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel einschließlich des Schutzes des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sowie die beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel einzuhaltenden Verfahren in das Gesetz aufgenommen. Eine Intensivierung erfuhr auch die parlamentarische Kontrolle der Tätigkeit des Verfassungsschutzes. Umfangreiche Unterrichtungspflichten der Landesregierung und Kontrollbefugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission ermöglichen eine umfassende parlamentarische Kontrolle der Tätigkeit des AfV und eine zusätzliche Sicherung der Grundrechte betroffener Personen. Nach über dreijähriger Vakanz konnte am 1. Dezember 2015 ein neuer Präsident des AfV ernannt werden. Die strukturelle und personelle Neuordnung war ausschlaggebend für die Entscheidung zu einem Zweijahresbericht, der auch den Vorteil hat, dass Entwicklungen während eines längeren Zeitraumes beobachtet und im Zusammenhang analysiert werden können. Das Interesse an der Herausgabe des aktuellen Berichtes zeigt, dass es nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Sicherheitslage einen Bedarf für diese Form der Information gibt. So informiert der Verfassungsschutzbericht über Gefahren für die freiheitlich Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 1 demokratische Grundordnung und verdeutlicht die Gefährdungen durch den politischen Extremismus, den Terrorismus oder auch durch Spionage. Er unterstreicht, dass der Rechtsextremismus - wie in den Vorjahren - die Hauptherausforderung für Thüringen darstellt. Ausführlich werden auch die sogenannten "Reichsbürger" thematisiert. Dabei handelt es sich um ein zunehmendes Problem, das auch in Thüringen nicht unterschätzt werden darf. Zugleich kommt den Aktivitäten von Islamisten und linksextremistischen Autonomen hohe Aufmerksamkeit zu. Der Islamismus hat im Berichtszeitraum wie überall in Deutschland und Europa an Bedeutung gewonnen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Terrororganisation "Islamischer Staat" sowie die Entwicklungen in Syrien und im Irak. In den Aufgabenbereichen des Verfassungsschutzes bleiben die Herausforderungen hoch. Gleichzeitig zeigen sie seine Bedeutung im Rahmen der Sicherheitsarchitektur. Dr. Holger Poppenhäger Thüringer Minister für Inneres und Kommunales 2 Vorwort Inhaltsverzeichnis I. Einige Informationen zum Verfassungsschutz 7 1. Verfassungsschutz - Instrument der wehrhaften Demokratie 7 2. Der Thüringer Verfassungsschutz 10 II. Rechtsextremismus 18 1. Überblick 18 1.1 Ideologischer Hintergrund 18 1.2 Das rechtsextremistische Personenpotenzial in der Bundesrepublik Deutschland 19 1.2.1 Frauen in der rechtsextremistischen Szene 20 1.2.1.1 Typologie 20 1.2.1.2 Das traditionelle Frauenbild 21 1.2.1.3 Das "moderne" Frauenbild 21 1.2.1.4 Fazit 22 1.3 Das rechtsextremistische Personenpotenzial 23 1.3.1 Rechtsextremistisch geprägte Initiativen gegen Flüchtlinge 24 1.3.2 Gefährdungspotenzial durch Waffenbesitz 27 2. Rechtsextremistische Parteien 28 2.1 "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) 28 2.1.1 Der Bundesverband der NPD 28 2.1.1.1 Ideologie der Partei 28 2.1.1.2 Entwicklung der Partei 29 2.1.2 Der Thüringer Landesverband der NPD 31 2.1.2.1 Entwicklung des Landesverbands 31 2.1.2.2 Personelle Zusammensetzung und Mitgliederentwicklung 32 2.1.2.3 Kreisverbände 33 2.1.2.4 Aktivitäten des Landesverbands und seiner Untergliederungen 34 2.1.2.5 Das Verhältnis der Thüringer NPD zu anderen Rechtsextremisten 42 2.1.2.6 Bewertung und Ausblick 43 2.1.3 "Junge Nationaldemokraten" (JN) 43 2.1.4 "Ring Nationaler Frauen" (RNF) 45 2.2 "DIE RECHTE" 47 2.3 "Der III. Weg" 48 3. Neonationalsozialismus (Neonazismus) 50 3.1 Ideologischer Hintergrund 50 3.2 Organisationsund Aktionsformen der Neonaziszene 51 Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 3 3.3 Gewaltpotenzial der Neonaziszene 51 3.4 Neonazistische Gruppierungen in Thüringen 52 3.4.1 "Weisse-Wölfe-Terrorcrew - Sektion Thüringen" (WWT - Sektion Thüringen) 52 3.4.2 "Bündnis-Zukunft-Hildburghausen" (BZH) 53 3.4.3 "Bündnis Zukunft Landkreis Gotha" (BZLG) 54 3.4.4 Rechtsextremistische Wohngemeinschaft in Ballstädt 54 3.4.5 "Freies Netz Jena" (FN Jena) 55 3.4.6 "Freies Netz Saalfeld" (FN Saalfeld) 56 3.4.7 "Volksbewegung Nordthüringen" (VB) 56 3.4.8 "Freie Kräfte Gera" 57 3.4.9 Rechtsextremistische Szene im Landkreis Eichsfeld 57 3.5 Aktivitäten und Themenschwerpunkte der Neonaziszene in Thüringen 58 4. Subkulturell geprägter Rechtsextremismus 62 4.1 Erscheinungsformen, Botschaften und Wirkung rechtsextremistischer Musik 63 4.2 Produktionsund Vertriebsstrukturen 64 4.3 Organisation und Ablauf rechtsextremistischer Konzerte 65 4.4 Die rechtsextremistische Musikszene in Thüringen 66 4.5 Rechtsextremistische Konzerte in Thüringen 67 5. Immobiliennutzung von Rechtsextremisten 72 6. Sonstige rechtsextremistische Gruppierungen und Vereine 75 6.1 "Europäische Aktion" (EA) 75 6.2 "Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V." (AG - GGG) 77 6.3 "Gesellschaft für freie Publizistik e. V." (GfP) 77 7. EXKURS: Das heterogene Spektrum der "Reichsbürger" 78 8. Politisch motivierte Kriminalität - Rechts im Überblick 83 9. Zusammenfassende Einschätzung 84 III. Islamismus 85 1. Internationaler islamistischer Terrorismus 85 1.1 Überblick 85 1.2 Islamistisch-terroristische Anschläge 86 1.3 Islamisten und Terroristen unter Flüchtlingen 87 1.4 Exekutivmaßnahmen und Gerichtsverfahren in Deutschland 88 2. Salafistische Bestrebungen 89 3. Die Lage in Thüringen 94 4. Zusammenfassende Einschätzung 97 4 Inhaltsverzeichnis IV. Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern (ohne Islamismus) 98 1. "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) 98 1.1 Überblick, allgemeine Lage 98 1.2 Organisatorische Situation/Strukturen 100 1.3 Finanzierung 101 1.4 Propaganda und Themenschwerpunkte 101 2. Zusammenfassende Einschätzung 102 V. Linksextremismus 103 1. Überblick 103 2. Das linksextremistische Personenpotenzial 104 3. Autonome 105 3.1 Allgemeines 105 3.2 Die autonome Szene in Thüringen 108 3.3 Thüringer Autonome und ihr "Antifaschismus"-Verständnis 110 3.4 Das Aktionsfeld "Antigentrifizierung" 128 4. Anarchisten 131 5. Marxistisch-leninistische Parteien 134 5.1 "Kommunistische Plattform" (KPF) der Partei "DIE LINKE." 134 5.2 "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) 136 5.3 "Kommunistische Partei Deutschlands" (KPD) 140 5.4 "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD) 143 5.5 "Rote Hilfe e.V." (RH) 148 6. Politisch motivierte Kriminalität - Links im Überblick 152 7. Zusammenfassende Einschätzung 153 VI. Scientology-Organisation (SO) 154 1. Verfassungsfeindliche Bestrebungen der SO 154 2. Organisationsstruktur 154 3. SO in Thüringen 155 Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 5 VII. Spionageabwehr 156 1. Überblick 156 2. Methoden der Nachrichtendienste 157 3. Wirtschaftsschutz 158 4. Proliferation 159 VIII. Geheimschutz 160 1. Allgemeines 160 2. Personeller Geheimschutz 160 3. Materieller Geheimschutz 162 4. Sonstige Überprüfungen 163 Anhang Register 165 Registeranhang 174 Thüringer Sicherheitsüberprüfungsgesetz (ThürSÜG) 177 Thüringer Gesetz zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften 199 6 Vorwort I. Einige Informationen zum Verfassungsschutz 1. Verfassungsschutz - Instrument der wehrhaften Demokratie Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Freistaats Thüringen garantieren allen Bürgerinnen und Bürgern ein hohes Maß an Freiheit. Nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen mit der Weimarer Verfassung ist es die Aufgabe der Gesellschaft, denjenigen Kräften entgegenzuwirken, die die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen wollen. Das Grundgesetz legt folglich nicht nur die Prinzipien des freiheitlichen demokratischen Rechtsstaats fest, es trifft auch Vorkehrungen zu seinem Schutz. Die wehrhafte Demokratie beschreitet - notwendigerweise - einen schwierigen Weg, indem sie auch gegenüber ihren Gegnern grundsätzlich Toleranz übt. Denn auch Personen, Vereinen und Parteien, die den demokratischen Rechtsstaat beseitigen wollen, stehen die Freiheitsrechte - wie zum Beispiel das Recht auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und das Demonstrationsrecht - zu. Jedoch liefert sich die wehrhafte Demokratie den Bestrebungen politischer Extremisten nicht tatenlos aus. So sind beispielsweise nach den Artikeln 9 und 21 des Grundgesetzes das Verbot verfassungswidriger Parteien und Vereine oder nach Artikel 18 die Aberkennung von Grundrechten möglich. Außerdem verfügt unser Rechtsstaat über effektive Institutionen, deren Aufgabe darin besteht, als "Frühwarnsystem" politischen Extremisten entgegenzuwirken und die konstitutiven Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung abzusichern. Ein wesentliches Element der streitbaren Demokratie stellen die 17 Verfassungsschutzbehörden dar, die der Bund und die Länder unterhalten (Artikel 73 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b und Art. 87 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz). Im Freistaat Thüringen ist die Verfassungsschutzbehörde 1991 errichtet worden. Die Verfassungsschutzbehörden gehen vor allem der Frage nach, aus welchen Parteien und Gruppierungen sich das extremistische Spektrum zusammensetzt und welche Ziele es verfolgt. Ebenso klären sie Spionageaktivitäten ausländischer Nachrichtendienste auf. Die Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden sollen es den zuständigen Stellen Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 7 ermöglichen, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung zu treffen. Der Unterrichtung der Öffentlichkeit über verfassungsschutzrelevante Bestrebungen ist dann geboten, wenn auf Tatsachen gestützte Anhaltspunkte vorliegen, die in ihrer Gesamtschau zu der Bewertung führen, dass ein Personenzusammenschluss verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und damit die Feststellung seines extremistischen Charakters verbunden ist. Eine Berichterstattung kann aber auch bereits dann in Betracht kommen, wenn hinreichend gewichtige Anhaltspunkte für den Verdacht extremistischer Bestrebungen vorliegen, die aufgrund eines im konkreten Fall hinzutretenden besonderen Aufklärungsinteresses der Öffentlichkeit eine Erwähnung erfordern. Diese Verdachtsfälle sind als solche im Text kenntlich gemacht. Die Verfassungsschutzbehörden unterliegen der Kontrolle insbesondere durch die von den Parlamenten eingesetzten Kontrollgremien, durch die Innenministerien, durch die Gerichte sowie durch die Bundesbzw. Landesbeauftragten für Datenschutz. Sie besitzen keine Zwangsbefugnisse, die ausschließlich in die Zuständigkeit der Polizeibehörden fallen (Artikel 97 Verfassung des Freistaats Thüringen). Sie unterscheiden sich grundlegend sowohl von der "Geheimen Staatspolizei" (Gestapo) der Nationalsozialisten als auch vom "Ministerium für Staatssicherheit" (MfS) der ehemaligen DDR. Jene Institutionen waren darauf ausgerichtet, totalitäre Staaten abzusichern und abzuschirmen, wohingegen der Verfassungsschutz die freiheitliche demokratische Grundordnung schützt. Darüber hinaus besaß das MfS keinerlei rechtsstaatliche gesetzliche Grundlage und unterlag dementsprechend auch keiner rechtsstaatlichen Kontrolle. Für Verfassungsschutzbehörden besteht eine strikte Bindung an Recht und Gesetz. Verfassungsschutzbehörden dienen keiner Partei, sondern sind dem Mehrparteiensystem als essentiellem Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verpflichtet. Zum "Extremismus"-Begriff Zu dem in den folgenden Kapiteln verwendeten Begriff des "Extremismus" wird vorab auf Folgendes hingewiesen: Bei diesem handelt es sich historisch um einen Arbeitsbegriff der Sicherheitsbehörden, insbesondere der Verfassungsschutzbehörden und der Polizei, um einen Handlungsmaßstab für den Schutz der "freiheitlichen demokratischen Grundordnung" zu erreichen, die als verfassungsrechtlicher Gegenpol zum "Extremismus" gesehen wird. Tatsächlich ist Extremismus der Gegenbegriff zum demokratischen Verfassungsstaat. Als "extremistisch" werden demnach Aktivitäten bezeichnet, die darauf abzielen, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen. Hierzu zählen: 8 Informationen zum Verfassungsschutz * das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, * die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, * das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, * die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, * die Unabhängigkeit der Gerichte, * der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft, * die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. Diese eher allgemeine Definition nimmt keine wissenschaftliche Gültigkeit für sich in Anspruch. Sie korrespondiert jedoch mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sicherheitsbehörden und dem dortigen Arbeitsalltag Der Begriff der "freiheitlichen demokratischen Grundordnung" wird im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland häufig verwendet - unter anderem in Art. 10 Abs. 2, Art. 11 Abs. 2, Art. 21 Abs. 2. Auch in der Thüringer Verfassung findet er sich in Art. 5 Abs. 2. Bereits Anfang der siebziger Jahre wurde der Arbeitsbegriff "Extremismus" in der internen Verwaltungspraxis der Bundesrepublik Deutschland und ab 1973 auch in Verfassungsschutzberichten verwendet. Als behördliche Sammelbezeichnung sollte sich der Begriff in einschränkender Weise zu dem zuvor gebrauchten Begriff des "Radikalismus" absetzen. Damit wurde auf die Verwendung eines verkürzenden Arbeitsbegriffs abgestellt und nicht auf eine denkbare Bezeichnung als "gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Personenzusammenschlüsse" zurückgegriffen. Darüber hinaus ist hiervon der Begriff des "Extremismus", wie er in der Politikwissenschaft verwendet wird, zu unterscheiden. Unabhängig von der Frage, welche der verschiedenen politikwissenschaftlichen Definitionen präferiert wird, ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass eine Gleichsetzung der zwar gleichlautenden, aber inhaltlich unterschiedlich verstandenen Begriffe untunlich ist und anderenfalls immer wieder zu Missverständnissen führt. Herauszustellen ist auch, dass aus der Verwendung des Arbeitsbegriffes "Extremismus" durch die Sicherheitsbehörden keine politikwissenschaftliche Theorie zur Doktrin erhoben werden soll. Dies wird allein bereits aus dem Umstand deutlich, dass die heute vertretenen "Extremismus"-Theorien der Politikwissenschaft erst zeitlich später entwickelt worden sind. Eine Vermeidung des Begriffes ist heute im Bereich einer insbesondere sicherheitsrechtlichen Einordnung nur schwer möglich, da er zwischenzeitlich in einzelne Gesetze aufgenommen worden ist, beispielsweise sei auf SS 18a Abs. 1 Nr. 6 des Aufenthaltsgesetzes oder auf SS 27 Abs. 3 des Gesetzes über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik verwiesen. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 9 Die Kritik am Terminus des "Extremismus" selbst ist weit verbreitet. Er sei ein unwissenschaftlicher, ideologieträchtiger Kampfbegriff, setze unkritisch "Rechte" und "Linke" gleich, idealisiere die "Mitte". Dabei ist deutlich herauszustellen, dass die Behauptung, beide Flügel des politischen Spektrums würden durch den Begriff "Extremismus" gleichgesetzt, unzutreffend ist. Die von den Parlamenten beschlossenen Verfassungsschutzgesetze beschreiben und unterscheiden Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, nicht hinsichtlich ihrer Motivation. Dem zufolge setzt die Einstufung eines Personenzusammenschlusses als "extremistisch" voraus, dass Belege für eine Frontstellung gegen ein oder mehrere Grundprinzip(ien) der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vorliegen müssen. Einzelpersonen unterfallen einer Beobachtung nur dann, wenn ihr politisches Agieren auf die Anwendung von Gewalt gerichtet ist. Eine pauschale Erfassung von politisch Andersdenkenden durch die Verfassungsschutzbehörden erfolgt nicht. 2. Der Thüringer Verfassungsschutz Das am 1. Januar 2015 in Kraft getretene neue Thüringer Verfassungsschutzgesetz (ThürVerfSchG) brachte eine Reihe von Neuerungen für die Arbeit des Thüringer Verfassungsschutzes mit sich. Anlass für die Gesetzesänderung war die von der Landesregierung beabsichtigte Neuausrichtung des Verfassungsschutzes Thüringen. Diese schien vor dem Hintergrund, dass sich das Landesamt für Verfassungsschutz neben anderen Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder im Zusammenhang mit den Vorkommnissen um die Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) ein weitreichendes Behördenversagen vorwerfen lassen musste, unabdingbar. Das Gesetz ist insofern als Neuanfang für den Thüringer Verfassungsschutz zu betrachten. Die mit Inkrafttreten des neuen ThürVerfSchG in das TMIK eingegliederte Behörde trägt seither die Bezeichnung "Amt für Verfassungsschutz" (AfV). Mit dem Gesetz wurden präzise rechtliche Vorgaben für eine erfolgreiche und transparente Tätigkeit des Thüringer Verfassungsschutzes im demokratischen Rechtsstaat geschaffen. Mit der Einrichtung einer Stabsstelle Controlling beim Präsidenten des AfV soll eine zentrale innerbehördliche Kontrolle der Rechtund Zweckmäßigkeit nachrichtendienstlicher Maßnahmen sichergestellt werden. Zudem wurden ausführliche Regelungen über Umfang und Grenzen des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel einschließlich des Schutzes des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sowie die beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel einzuhaltenden Verfahren in das Gesetz aufgenommen. Die Zusammenarbeit von Verfassungsschutz und Polizei in der Thüringer Informationsund Auswertungszentrale (TIAZ) wurde in einer eigenständigen gesetzlichen Regelung verankert. 10 Informationen zum Verfassungsschutz Parlamentarische Kontrolle Eine Intensivierung erfuhr auch die parlamentarische Kontrolle der Tätigkeit des Verfassungsschutzes durch die Gremien des Thüringer Landtags, namentlich die Parlamentarische Kontrollkommission. Die zusätzlich bestehenden Regelungen zur Prüfung der Zulässigkeit und Notwendigkeit von Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen durch die G10Kommission blieben hiervon unberührt. Gegenüber der Parlamentarischen Kontrollkommission besteht unverändert eine umfassende Unterrichtungspflicht über die allgemeine Tätigkeit des AfV (SS 27 Abs. 1 ThürVerfSchG). Die Landesregierung berichtet in der Regel monatlich über aktuelle Entwicklungen und die Schwerpunkte in den einzelnen Phänomenbereichen. Dabei bilden die mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnenen Erkenntnisse einen Schwerpunkt. Daneben wurden zahlreiche neue Berichtspflichten statuiert. Der neu eingefügte SS 27 Abs. 2 ThürVerfSchG gibt der Landesregierung eine strukturierte Berichterstattung über die maßgeblichen operativen Vorgänge im Verfassungsschutz gegenüber der Parlamentarischen Kontrollkommission auf. Dies betrifft im Einzelnen eine Übersicht über den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel in den verschiedenen Phänomenbereichen, die Information über die Festlegung der einzelnen Beobachtungsobjekte, die Information über die Herstellung des Einvernehmens beziehungsweise des Benehmens für das Tätigwerden von Verfassungsschutzbehörden anderer Länder respektive des Bundes in Thüringen, die Vorlage von Regelungen über die Vergütung von Vertrauensleuten zur Kenntnis und die Unterrichtung über die Feststellung eines Informationsübermittlungsverbotes durch den Verfassungsschutz. Darüber hinaus wurde die Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission über die beabsichtigte Bestellung des Präsidenten des Verfassungsschutzes (SS 27 Abs. 3 ThürVerfSchG) sowie über den Erlass und jede Änderung von Dienstanweisungen (SS 27 Abs. 5 ThürVerfSchG) gesetzlich verankert. Für den Erlass und die Änderung der Dienstanweisung zum Einsatz von Vertrauensleuten ist eine Anhörung der Parlamentarischen Kontrollkommission vorgeschrieben (SS 12 Abs. 6 Sätze 6 und 7 ThürVerfSchG). Die Kommission erhält somit jederzeit einen aktuellen Überblick über die amtsinternen Rechtsvorschriften und internen Arbeitsgrundlagen des AfV. Über die bloße Unterrichtungspflicht hinausgehend, wird die weitere Zurückstellung der Benachrichtigung betroffener Personen von besonders eingriffsintensiven nachrichtendienstlichen Mitteln nach sechs Monate seit Beendigung der Maßnahme unter einen Zustimmungsvorbehalt der Parlamentarischen Kontrollkommission gestellt (SS 18 Abs. 3 ThürVerfSchG). Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 11 Die umfangreichen Unterrichtungspflichten der Landesregierung und Kontrollbefugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission ermöglichen eine umfassende parlamentarische Kontrolle der Tätigkeit des AfV und eine zusätzliche Sicherung der Grundrechte betroffener Personen. Allgemeine parlamentarische Kontrolle Parlamentarische Kontrollkommission des (parlamentarische Anfragen, Petitionen Thüringer Landtags von Bürgern) Amt für Verfassungsschutz Landesrechnungshof Verwaltungsgerichte (Stabsstelle Controlling) Landesbeauftragter für den Datenschutz und die G10-Kommission des Thüringer Informationsfreiheit Landtags Aufbau und Organisation Der Thüringer Verfassungsschutz verfügte in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 über 97 Stellen und Planstellen. Für die Wahrnehmung seiner Aufgaben waren ihm durch das Haushaltsgesetz Mittel in Höhe von 6.165.400 (2014) bzw. 6. 590 700 (2015) Euro zugewiesen. Präsident Vizepräsident Stabsstelle Controlling Referat 50 Referat 51 Referat 52 Referat 53 Referat 54 Referat 55 GrundsatzAuswertung Auswertung Beschaffung QuerschnittsPressestelle, und RechtsAusländerRechtsextaufgaben, Informationsangelegenextremismus/ remismus; SG 531 Geheimschutz und Öffentlichheiten, G10, Islamismus, TIAZ Ermittlung, keitsarbeit Gremienarbeit Scientology, GrundsatzSG 541 Linksextrefragen der Querschnittsmismus; SpioTIAZ Beschaffung aufgaben nageabwehr SG 501 SG 521 SG 532 SG 542 GrundsatzSG 511 RechtsextForschung, Geheimschutz und RechtsanAusländerremismus Werbung, gelegenheiextremismus/ VM-Führung ten, G10 Islamismus, SO SG 533 SG 502 Observation Gremienarbeit SG 512 Linksextremismus SG 503 G10-DurchSG 513 führungsstelle Spionageabwehr 12 Informationen zum Verfassungsschutz Stabsstelle Controlling Im Zusammenhang mit der Eingliederung des Verfassungsschutzes als selbständige Organisationseinheit in das Thüringer Innenministerium war als weiteres Ergebnis der Untersuchungen zum NSU-Komplex zugleich eine institutionalisierte und strukturierte innerbehördliche Kontrolle zu gewährleisten. Daher wurde im ThürVerfSchG neben Regelungen zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel auch die Implementierung einer Stabsstelle Controlling gesetzlich vorgeschrieben. Die Stabsstelle Controlling unterstützt nach der gesetzlichen Regelung den Präsidenten des AfV durch unabhängige und objektive Prüfungsund Beratungsdienstleistungen in seiner Leitungsfunktion. Sie hat nach Maßgabe des SS 2 Absatz 4 ThürVerfSchG die Aufgabe, regelmäßig die Rechtund Zweckmäßigkeit der nachrichtendienstlichen und sonstigen ihr zugewiesenen Maßnahmen zu überprüfen und dem Präsidenten des AfV Bericht zu erstatten. Die Stabsstelle ist dem Präsidenten des AfV unmittelbar zugeordnet, jedoch in der Beurteilung der Rechtund Zweckmäßigkeit der eingesetzten nachrichtendienstlichen Mittel nicht an Weisungen des Präsidenten, seines Vertreters oder des zuständigen Ministeriums gebunden. Die Stabsstelle Controlling ist darüber hinaus personell und organisatorisch von den übrigen Referaten des Amtes getrennt, nicht zuletzt, um auch insoweit eine unabhängige Prüfung zu gewährleisten. Schließlich schreibt das Gesetz vor, dass die Stabsstelle mit dem zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Personal auszustatten ist. Durch diese Festlegungen wird die Rechtsstaatlichkeit der innerbehördlichen Kontrolle gestärkt, die damit faktisch einer unabhängigen richterlichen Kontrolle nahekommt. Die Referate des AfV haben der Stabsstelle Controlling kontinuierlich schriftlich Bericht darüber zu erstatten, in welchen Phänomenbereichen und beobachteten Personenzusammenschlüssen nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Diese Berichtspflichten betreffen besondere grundrechtsund sicherheitsrelevante Vorkommnisse, die sich im Rahmen des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel ereignen können. Bei besonderen oder schwierigen Vorkommnissen kann die Parlamentarische Kontrollkommission verlangen, dass die Stabsstelle Controlling diese auch unmittelbar unterrichtet (SS 2 Abs. 4 Satz 6 ThürVerfSchG). Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 13 Referat 50 "Grundsatzund Rechtsangelegenheiten, G 10, Gremienarbeit" Das Referat 50 bearbeitet die Grundsatzund Rechtsangelegenheiten des Amts. Weiterhin werden in diesem Arbeitsbereich Sitzungen verschiedener Gremien, z. B. der Parlamentarischen Kontrollkommission und der G 10-Kommission des Thüringer Landtags, sowie der Gremien im Verbund der Länder, vorbereitet. Die Bearbeitung parlamentarischer Anfragen und Auskunftsersuchen von Bürgern zählt ebenfalls zu den Aufgaben des Referats. Darüber hinaus ist es mit der Durchführung der Verfahren zur Postund Telekommunikationsüberwachung (G 10) betraut. Referat 51 "Auswertung Islamismus/Ausländerextremismus, Scientology Organisation, Linksextremismus; Spionageabwehr" Das Referat 51 erhält vom Referat "Beschaffung" Informationen zu den Aufgabenfeldern Islamismus, sonstiger Ausländerextremismus, Scientology und Linksextremismus. Es lenkt diesen Informationsfluss, führt die Erkenntnisse mit anderen Informationen, etwa aus offen zugänglichen Quellen, zusammen und wertet sie aus. Dem Sachgebiet "Spionageabwehr" obliegt es, die unerlaubte Tätigkeit fremder Nachrichtendienste im Freistaat aufzuklären. Zudem wird etwaigen Hinweisen auf frühere, fortwirkende Strukturen der Aufklärungsund Abwehrdienste der ehemaligen DDR nachgegangen. Referat 52 "Auswertung Rechtsextremismus; Thüringer Informations-AuswertungsZentrale von Polizei und Verfassungsschutz (TIAZ)" Das Referat 52 erhält vom Referat "Beschaffung" Informationen zu dem Bereich Rechtsextremismus. Es lenkt diesen Informationsfluss, führt die Erkenntnisse mit anderen Informationen, etwa aus offen zugänglichen Quellen, zusammen und wertet sie aus. Aufgabe der seit 2007 bestehenden TIAZ, einer Projektorganisation des Thüringer Landeskriminalamts (TLKA) und des Thüringer Verfassungsschutzes ist es, Informationen zu politisch motivierter Kriminalität in den Phänomenbereichen "Rechts", "Links" und "Ausländer" sowie den Erscheinungsformen des internationalen Terrorismus zu bündeln und einer gemeinsamen Analyse zuzuführen. Die TIAZ übernimmt darüber hinaus die Aufgaben des Freistaats Thüringen im Wirkbetrieb der "Antiterrordatei" (ATD). Die Referat 51 und 52 repräsentieren das AfV zudem in den auf Bundesebene bestehenden gemeinsamen Extremismusund Terrorismusabwehrzentren von Verfassungsschutz und Polizei. 14 Informationen zum Verfassungsschutz Referat 53 "Beschaffung" Dieses Referat hat die Aufgabe, durch Ermittlungen und den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln die für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags erforderlichen Informationen zu beschaffen. Referat 54 "Querschnittsaufgaben, Geheimschutz" Das dem Referat zugehörige Sachgebiet "Querschnittsaufgaben" ist für den inneren Dienstbetrieb zuständig. Angelegenheiten des personellen und materiellen Geheimschutzes sowie Mitwirkungspflichten des Verfassungsschutzes gemäß dem Thüringer Sicherheitsüberprüfungsgesetz werden im Sachgebiet "Geheimschutz" wahrgenommen. Referat 55 "Pressestelle, Informationsund Öffentlichkeitsarbeit" Dem Referat obliegen die Organisation und Durchführung von Vorträgen, die Beantwortung von Presseund Bürgeranfragen sowie die Herausgabe periodischer Berichte. In den Jahren 2014 und 2015 nahmen Referenten des Amts insgesamt 138 Vortragstermine (2014: 73, 2015: 65) wahr. Bedingt durch die intensiven Ermittlungsund Aufklärungsarbeiten in Zusammenhang mit der rechtsterroristischen Zelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) bildete das Themenfeld Rechtsextremismus hierbei den Schwerpunkt. Ein gestiegenes Interesse war am Thema "Reichsbürger und Rechtsextremismus" zu verzeichnen. Daneben wurden Vortragsersuchen zu den Bereichen Islamismus, Organisierte Kriminalität1, Spionageabwehr und Scientology bedient. In Zusammenarbeit mit dem Thüringer Justizministerium und mehreren Justizbehörden wurde im Berichtszeitraum die Präventionsarbeit im Justizvollzug intensiviert. Darüber hinaus fanden Informationsveranstaltungen z. B. an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Gotha sowie bei Kommunen, Polizeidienststellen, Bundeswehreinheiten, weiteren Berufsgruppen und zivilgesellschaftlichen Akteuren statt. Der Thüringer Verfassungsschutz präsentierte sich erneut bei mehreren öffentlichen Veranstaltungen, so z. B. dem Tag der offenen Tür des Thüringer Landtags oder beim Fanfest des Vereins Rot-Weiß Erfurt. Öffentliche Veranstaltungen Im März 2014 fand im Erfurter Augustinerkloster das 12. Symposium des Amts zu dem Thema "Rechtsextremismus - Herausforderung für Gesellschaft, Politik und Behör- 1 Der gesetzliche Auftrag zur Beobachtung der Organisierten Kriminalität endete zum 31. Dezember 2014. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 15 den" statt. Es beschäftigte sich insbesondere mit der Aufarbeitung der Vorgänge um den NSU. Das 13. Symposium des Thüringer Verfassungsschutzes im November 2015 stand unter dem Thema "ReichsbürgerQuerulanten oder Verfassungsfeinde?". Es stieß auf überdurchschnittliche Resonanz bei Vertretern der Justiz, der Kommunen, der Polizei sowie bei zahlreichen Behörden. Ein erstes gemeinsames Symposium der Verfassungsschutzbehörden aus Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen wurde im Mai 2014 in Berlin durchgeführt. Es widmete sich der Thematik "Hass als politisches Programm - Die Entwürdigung des Gegners durch Extremisten". Die Veranstaltungsreihe wurde im Mai 2015 in Potsdam mit dem Thema "Unsere Jugend im Visier von Extremisten - Der Missbrauch sozialer Medien im Kampf gegen Demokratie und Freiheit" fortgesetzt. Darüber hinaus wirkte der Thüringer Verfassungsschutz 2014 an einem gemeinsamen Informationsstand der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder im Rahmen der größten Sicherheitsmesse in Deutschland, der "Security" in Essen, mit. Die Wanderausstellung "Feinde der Demokratie/Politischer Extremismus in Thüringen", die sich schwerpunktmäßig mit den Erscheinungsformen des Rechtsextremismus beschäftigt, wurde 2014 und 2015 u.a. in Erfurt, Sondershausen und Nordhausen gezeigt und durch ein Angebot an Führungen und Vorträgen angereichert. Interessierten Institutionen steht sie kos-tenfrei zur Verfügung. Diese Ausstellung wird regelmäßig evaluiert. Neueste Erkenntnisse und Bewertungen werden aufgenommen. Kontakt: Amt für Verfassungsschutz beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Postfach 450 121 99051 Erfurt Telefon: (03 61) 573313-850 Telefax: (03 61) 573313-482 Internet: www.thueringen.de/th3/verfassungsschutz E-Mail: afvkontakt@tmik.thueringen.de Aufgaben und Befugnisse Die Kernaufgabe des AfV besteht in der Sammlung und Auswertung von Informationen zum politischen Extremismus, zu Terrorismus und Spionage im Vorfeld polizeilicher Maßnahmen. Zu diesem Zweck beobachtet es gemäß SS 4 Thüringer Verfassungsschutzgesetz (ThürVerfSchG): 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine 16 Informationen zum Verfassungsschutz ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes für eine fremde Macht, 3. Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, 4. Bestrebungen und Tätigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind. Einen nicht unerheblichen Teil seiner Informationen schöpft das AfV aus öffentlich zugänglichen Quellen. Allerdings arbeiten fremde Nachrichtendienste, Extremisten und Terroristen konspirativ. Deshalb ist das AfV in gesetzlich festgelegten Grenzen und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit befugt, im Rahmen seines Beobachtungsauftrags Informationen auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln (z. B. Observationen, Telefonüberwachungen) zu beschaffen. Im Thüringer Verfassungsschutzgesetz ist in SS 4 festgelegt: "Voraussetzung für die Verarbeitung der Informationen im Sinne des Satzes 3 ist das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte. Zur Prüfung, ob tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, darf das Amt für Verfasssungsschutz aus allgemein zugänglichen Quellen Informationen einschließlich personenbezogenen Daten erheben." Die in Berichten, Lagebildern und Analysen zusammengefassten Erkenntnisse ermöglichen es der Landesregierung, rechtzeitig Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzuleiten. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben übermittelt das AfV einzelne Erkenntnisse an die Strafverfolgungsbehörden. Das AfV ist in den gemeinsamen Informationsund Kommunikationsplattformen der deutschen Sicherheitsbehörden (Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum - GTAZ, Gemeinsames Extremismusund Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus, des Linksextremismus/-terrorismus, des Ausländerextremismus/-terrorismus und der Spionage einschließlich proliferationsrelevanter Aspekte - GETZ) vertreten. Des Weiteren obliegen dem AfV Mitwirkungspflichten im Bereich des Geheimund Sabotageschutzes (z. B. Sicherheitsüberprüfungen für in sicherheitsempfindlichen Bereichen tätige Personen). Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 17 II. Rechtsextremismus 1. Überblick 1.1 Ideologischer Hintergrund Rechtsextremistisches Denken wurzelt nicht in einer fest strukturierten Ideologie. Es setzt sich vielmehr aus geistigen Versatzstücken unterschiedlicher ideengeschichtlicher Herkunft zusammen, die innerhalb der jeweiligen Ausprägung des Rechtsextremismus in unterschiedlicher Form zum Ausdruck kommen. Immer wiederkehrende Grundelemente sind: * ein überzogener, häufig aggressiver Nationalismus, der das Prinzip der Völkerverständigung missachtet, * die Überhöhung des Staats zu einem sich aus sich selbst heraus rechtfertigenden Wert und die Überbetonung der Staatsinteressen gegenüber den Freiheitsrechten des Einzelnen (Etatismus), * eine völkische Ideologie, die sich typischerweise zu Rassenideologie und Fremdenfeindlichkeit verdichtet, wobei dem Antisemitismus eine besondere Stellung zukommt, * das Leugnen oder Verharmlosen der Verbrechen des Nationalsozialismus sowie das Hervorheben angeblich positiver Elemente des Dritten Reichs (Revisionismus). Weitere Elemente stellen die Überbewertung ethnischer Zugehörigkeit und eine Ideologie der Ungleichwertigkeit dar. Antipluralismus und Autoritarismus sind in unterschiedlicher ideologischer Ausprägung bei allen Rechtsextremisten zu finden. So ist das Weltbild subkulturell geprägter und sonstiger gewaltbereiter Rechtsextremisten diffus. Ihre Einstellungen sind von fremdenfeindlichen, oft rassistischen sowie gewaltbejahenden Ressentiments geprägt. Die Überzeugungen von Neonazis orientieren sich in der Regel an nationalsozialistischen Vorstellungen eines totalitären "Führerstaats" auf rassistischer Grundlage. Sie konzentrieren sich stärker auf zielgerichtete politische Aktivitäten, die oftmals sehr aktionistisch angelegt sind. Aus ihrer Sicht ist das deutsche Volk höherwertig und deshalb vor "rassisch minderwertigen" Ausländern oder Juden zu schützen. Bei den rechtsextremistischen Parteien finden sich eher nationalistische Positionen. Ihnen gilt die Nation als oberstes Prinzip; damit einher geht eine Abwertung der Menschenund Bürgerrechte. Dies hat insbesondere eine 18 Rechtsextremismus Ablehnung der Gleichheitsrechte für diejenigen zur Folge, die nicht dem - von ihnen ausschließlich ethnisch definierten - "Deutschen Volk" angehören. Sie streben nach einem autoritären Staat, in dem die freiheitliche demokratische Grundordnung außer Kraft gesetzt wäre. Gleichwohl ist bei den rechtsextremistischen Parteien immer wieder auch ein deutlicher Bezug zum Nationalsozialismus festzustellen. Neonazistische Ideologieelemente sind damit in allen Teilspektren des deutschen Rechtsextremismus zu finden. Die Art und Weise, in der diese Ideologieelemente die öffentlich wahrnehmbare Form der politischen Betätigung des jeweiligen Teilspektrums bestimmen, unterscheidet sich letztlich nur graduell - das verbindende Element bleibt zumeist der Nationalsozialismus. Dieser ideologische Hintergrund eint Rechtsextremisten in der Ablehnung wesentlicher Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wie Volkssouveränität, Gewaltenteilung, Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber dem Parlament, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Unabhängigkeit der Gerichte, Mehrparteienprinzip und Chancengleichheit für alle politischen Parteien. 1.2 Das rechtsextremistische Personenpotenzial in der Bundesrepublik Deutschland Das rechtsextremistische Personenpotenzial in der Bundesrepublik Deutschland sank im Jahr 2014 nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften auf zwischenzeitlich 21.000 Personen (2013: 21.700) und stieg im Folgejahr 2015 erneut auf 22.600 Personen an. Nachdem die "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) im Jahr 2014 zunächst durch Udo PASTÖRS (Mecklenburg-Vorpommern) geführt wurde, wählten die Delegierten der NPD-Landesverbände auf dem Bundesparteitag am 1. November in Weinheim (Baden-Württemberg) den bisherigen Pressesprecher der Partei, Frank FRANZ (Saarland), zum NPD-Bundesvorsitzenden. Der desolate Zustand der Partei bestand auch danach fort. Anhaltende Führungsquerelen, finanzielle Probleme sowie der verfehlte Wiedereinzug in den Sächsischen Landtag haben der NPD im Jahr 2014 ebenso stark zugesetzt wie das seit Dezember 2013 beim Bundesverfassungsgericht laufende NPD-Verbotsverfahren. Angesichts dieser Unwägbarkeiten sank die Zahl ihrer Mitglieder erneut. Im Berichtszeitraum 2014/2015 gehörten der NPD bundesweit noch etwa 5.200 Mitglieder an (2013: 5.500). Der bereits im Jahr 2013 zu verzeichnende leichte Rückgang des neonazistischen Personenpotenzials setzte sich im Berichtszeitraum zunächst auf etwa 5.600 Personen (2013: 5.800) fort. Im Jahr 2015 kehrte sich dieser Trend um. Nach leichten Zuwächsen stieg das hier zu verortende Personenpotenzial auf etwa 5.800 Personen an. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 19 Die Anzahl der subkulturell geprägten Rechtsextremisten belief sich im Jahr 2014 bundesweit auf 7.200 Personen (2013: 7400). Der Abwärtstrend der Vorjahre verstetigte sich in diesem Bereich jedoch nicht. Im Jahr 2015 stieg die Zahl der hier zuzurechnenden Personen wieder auf 8.200 an. 1.2.1 Frauen in der rechtsextremistischen Szene Nicht erst die fremdenfeindlich motivierten Taten der im November 2011 bekannt gewordenen terroristischen Zelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) rückten auch das Thema "Frauen im Rechtsextremismus" stärker in das öffentliche Bewusstsein. Frauen spielten in der Vergangenheit im bundesdeutschen Rechtsterrorismus jedoch eine untergeordnete Rolle. In der rechtsextremistischen Szene sind Frauen aber in verschiedenen Bereichen präsent und nehmen vielfältige Funktionen wahr. Mit Blick auf eine wirksame Bekämpfung des Rechtsextremismus bedarf dieser Bereich einer besonderen Aufmerksamkeit. 1.2.1.1 Typologie Die Sozialwissenschaftlerin Mechtild Jansen unterscheidet drei Varianten für die Rolle von Frauen in rechtsextremistischen Gruppen: * die ideologisch überhöhte Rolle der Kämpferin mit eigener Macht, als Herrscherin über das Leben, als Gebärerin "rassereinen" Nachwuchses, * die Rolle der Zuarbeiterin und Mitläuferin oder auch Anstifterin im Hintergrund und * die "maskuline" Rolle der dem Mann identischen Gewalttäterin und Funktionsträgerin in der politischen Außenwelt, die Rolle einer Rebellin mit implizierter Frauenverachtung.2 Das Frauenbild aller Phänomenbereiche des Rechtsextremismus ist differenzierter und flexibler geworden. Es lässt sich feststellen, dass die Erscheinungsformen des Rechtsextremismus äußerst unterschiedliche Frauenbilder hervorbringen. Neben einem insgesamt eher traditionellen Rollenverständnis herrscht bei den Frauen selbst auch ein modernes Selbstverständnis vor. Jenseits der idealistischen Weiblichkeitskonstruktionen dürften die individuellen Lebensentwürfe und faktischen Rollen der Frauen in der Szene jedoch mehr von den jeweiligen persönlichen Neigungen, Fähigkeiten und Möglichkeiten abhängen. Diverse Lebensentwürfe jenseits biologisch begründeter Frauenbilder finden mittlerweile Akzeptanz. Dies birgt die Gefahr, dass die Szene für potenzielle Einsteigerinnen an Attraktivität gewinnen könnte und ihnen der Zugang erleichtert würde. Die Betätigung einer Frau in rechtsextremistischen Zusammenhängen kann in der männerdominierten rechtsextremistischen Szene zu Spannungen führen. Innerhalb der verschiedenen Erscheinungsformen des Rechtsextremismus wird die aktive Teilhabe von Frauen jedoch überwiegend akzeptiert. 2 Vgl. Mechtild Jansen, Täterin, Zuarbeiterin, Opfer: Frauen, Rechtsextremismus und Gewalt, in: Christiane Tillner, Rechtsextremismus, Rassismus, Gewalt. Feministische Beiträge, Münster 1994, S. 70. 20 Rechtsextremismus 1.2.1.2 Das traditionelle Frauenbild In Teilen der Szene, wie den völkischen Gruppen, wird das naturalistische Frauenbild des "Dritten Reiches" idealisiert. Die heidnisch-germanischen Gruppen orientieren sich hierbei an der Blut-und-Boden-Ideologie der Nationalsozialisten. Die Mutterrolle wird überhöht und teilweise mystifiziert. Die Mitglieder dieser in diesem Spektrum charakteristischen "nationalen Siedlungsprojekte" zeichnen sich insbesondere durch Kinderreichtum aus. Das vom legalistischen rechtsextremistischen Spektrum propagierte Frauenbild ist ebenfalls ein traditionelles. Die Frau wird als "Bewahrerin des Volkes" angesehen und damit aufgewertet. Die vornehmlichen Rollen der Frau sind danach die der Gebärerin und der Gefährtin ihres Mannes im Kampf gegen den "drohenden Volkstod". Insbesondere der "Ring nationaler Frauen" (RNF), die Frauenorganisation der NPD, pflegt dieses Frauenbild und stützt sich auf eine biologistisch begründete Auffassung von der Ungleichheit der Menschen. In dem Bewusstsein, dass ein nach allgemeinem Verständnis derart rückwärtsgewandtes Geschlechterverständnis Rekrutierungsbemühungen der NPD im Weg stehen kann, suggeriert die Partei Toleranz im Hinblick auf die Frage "Kinder oder (politische) Karriere". Die Bemühungen zielen darauf ab, durch das Einräumen einer Entscheidungsfreiheit Sympathien potenzieller Wählerinnen zu erhalten. Weiterhin ist die Partei bestrebt, jungen Frauen Identifikationsfiguren anzubieten. Dieses scheinbar gemäßigte Vorgehen des parlamentarischen Arms der rechtsextremistischen Bewegung darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass derartige Positionen häufig nur aus strategischen Gründen vertreten werden. Grundsätzlich orientiert sich das Idealbild einer Frau weiterhin am nationalsozialistischen Weltbild. In der NPD finden sich in verantwortungsvollen Positionen de facto nach wie vor keine Frauen. 1.2.1.3 Das "moderne" Frauenbild Während rechtsextremistische Parteien wie die NPD ein eher traditionelles Frauenbild propagieren, dominiert in der neonazistischen Szene ein "moderneres" Verständnis von der Rolle der Frau. So unterscheidet sich im neonazistischen Spektrum das propagierte Frauenbild stark von der tatsächlichen Rolleneinnahme. Der überwiegende Teil der Neonazistinnen versteht sich nicht nur als die Freundin/Frau eines Neonazis, sondern auch als Kämpferin für die "nationale Sache". Frauen und Mädchen besetzten viele verschiedene Positionen innerhalb der Kameradschaften und sind auch berufstätig. Ihnen eröffnet sich durch das Engagement in diversen Betätigungsfeldern vielfach die Möglichkeit der szeneinternen Einflussnahme. Sie arbeiten in Szeneläden, melden Demonstrationen an oder wirken als Musikerinnen an der Produktion rechtsextremistischer Musik mit. Frauen stabilisieren die Szene und ermöglichen Partnerschaften innerhalb der Szene. Außerhalb des rechtsextremistischen Spektrums ermöglicht das Ergreifen von sozialen Berufen oder ehrenamtliches Engagement auch eine gesellschaftliche Einflussnahme. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 21 Mädchen und Frauen in aktionsorientierteren Agitationsformen (z. B. "Autonome Nationalisten" - AN, "Freie Kräfte") zeichnen sich durch ein "modernes" Selbstverständnis aus. Die urbane Aktionsform verbreitete sich von Berlin aus und stellte auch für junge Rechtsextremistinnen ein zeitgemäßes Angebot der politischen Betätigung dar. Zusätzlich bot der provokative Habitus die Gelegenheit, jenseits einer soldatischen Männlichkeitsästhetik gleichberechtigt mit den "Kameraden" auf der Straße zu agieren. Die Militanz, ein Wesensmerkmal der AN, stieß bei den Nationalistinnen nicht auf Ablehnung. Junge Frauen marschierten im "Schwarzen Block" mit und scheuten dabei auch die gewalttätige Konfrontation mit der Polizei und dem politischen Gegner nicht. Das im subkulturellen Milieu dominierende Frauenbild stellt ebenfalls eine Ausnahme im Rechtsextremismus dar. So prägen hier "männliche" Attribute wie Härte, Widerstandskraft und aggressives Auftreten nach wie vor das Idealbild eines "Skingirls". Neben einem entsprechenden äußeren Erscheinungsbild kommt dies auch durch eine höhere Gewaltbereitschaft zum Ausdruck. Sie ist in dieser Szene am höchsten. Insgesamt ist der Anteil weiblicher Straftäter bei Delikten der polizeilich erfassten "Politisch motivierten Kriminalität rechts" (PMK rechts) jedoch gering und bewegt sich seit Jahren zwischen fünf und zehn Prozent. Dieser Wert liegt unter dem der Straftaten weiblicher Täterinnen der Allgemeinkriminalität. 1.2.1.4 Fazit Insgesamt liegt der Frauenanteil sowohl auf Funktionärsebene, als auch bei der Teilnahme an Veranstaltungen deutlich unter dem der Männer. Ein signifikanter Anstieg des Frauenanteils konnte in den letzten Jahren nicht verzeichnet werden. Insbesondere in Führungspositionen sind Frauen deutlich unterrepräsentiert. Dem neunköpfigen NPD-Landesvorstand in Thüringen gehört seit Januar 2015 lediglich eine Frau an. Der Einfluss von Frauen auf die Politik des Landesverbands erscheint gering. Im außerparteilichen rechtsextremistischen Spektrum liegt der Frauenanteil dagegen höher. Typisch für dieses Spektrum sind allerdings eher lose Strukturen, was eine konkrete Einschätzung erschwert. Im neonazistischen Spektrum bewegt sich der Frauenanteil zwischen 10 und 30 Prozent. Der Frauenanteil unter den subkulturell geprägten Rechtsextremisten dürfte bei ca. 20 bis 25 Prozent liegen, jener der gewaltbereiten Frauen deutlich darunter. Frauen fungieren als integraler Bestandteil in allen Erscheinungsformen des Rechtsextremismus. Die unterschiedlichen Frauenrollen innerhalb der rechtsextremistischen Szene erschweren meist eine direkte Zuordnung zu diesem Spektrum. Frauen ist die rechtsextremistische Einstellung äußerlich oft nicht anzusehen. Durch die Betätigung als Tagesmutter, das Engagement bei Kindergartenfesten, in Elternbeiräten oder in Sportvereinen können Rechtsextremistinnen jedoch im vorpolitischen Raum gesellschaftlichen Einfluss ausüben und so zur Verbreitung rechtsextremistischen Gedan22 Rechtsextremismus kenguts beitragen. In der Praxis mangelt es beim sozialen Umfeld häufig an Problembewusstsein, hinzu kommt mitunter die Scheu vor einer Konfrontation. Häufig wird der rechtsextremistische Hintergrund bei Frauen verharmlost oder relativiert. In den letzten Jahren konnte jedoch eine Sensibilisierung für die Thematik im Rahmen der gesellschaftlichen und behördlichen Präventionsarbeit wahrgenommen werden. 1.3 Das rechtsextremistische Personenpotenzial in Thüringen3 Thüringen Bund 2015 2014 2013 2015 2014 2013 NPD 220 260 310 5.200 5.200 5.500 DIE RECHTE 40 - - 650 500 500 Der III. Weg 20 - - 300 200 - Neonazis 350 350 350 5.800 5.600 5.800 Subkulturell geprägte 280 280 280 8.200 7.200 7400 Rechtsextremisten Die NPD Thüringen vermochte es auch in den Jahren 2014 und 2015 nicht, den bereits aus den Vorjahren bekannten Abwärtstrend hinsichtlich ihrer Mitgliederzahl zu stoppen. Selbst ihre Teilnahme an den Landtagsund Kommunalwahlen wirkte dieser Entwicklung nicht entgegen. Sie verlor im Berichtszeitraum ca. 90 Mitglieder. Fortbestehende strukturelle wie organisatorische Defizite sowie eine mangelnde Mobilisierungsfähigkeit begünstigten den Mitgliederverlust. Hinzu kamen die im Rahmen der Landtagswahl veröffentlichten Details zu Ermittlungsverfahren gegen den damaligen Landesvorsitzenden Patrick WIESCHKE, die sich bereits andeutende Konkurrenz durch andere Parteien des rechtsextremistischen Spektrums und das seit Dezember 2013 beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verbotsverfahren gegen die Partei. Die Bereitschaft der 17 Thüringer NPD-Kreisverbände, zur Profilbildung der Partei beizutragen, war im Berichtszeitraum sehr unterschiedlich ausgeprägt. Einige Kreisverbände verharrten in weitgehender Inaktivität, andere traten hingegen regelmäßig auch öffentlich in Erscheinung. Im Zuge der Kommunalwahl gelang es der Partei, die Anzahl der kommunalen Mandate von 23 auf zwischenzeitlich insgesamt 60 zu erhöhen. Durch Wegzug und den Parteiwechsel eines Mandatsträgers verringerte sie sich auf 58. Sofern die mit entsprechenden Mandaten ausgestatteten Vertreter der NPD aktiv an den Sitzungen der Stadträte und Kreistage teilnahmen, hielt sich die öffentliche Wahrnehmung ihrer dort entfalteten Aktivitäten zumeist in sehr engen Grenzen. 3 Die Zahlen sind zum Teil geschätzt und gerundet. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 23 In Zusammenhang mit der Landtagwahl 2014 führte die NPD Thüringen zahlreiche Wahlkampfveranstaltungen und Informationsstände durch. Die öffentliche Wahrnehmung und das Interesse an diesen Veranstaltungen waren jedoch gering. Größere Aufmerksamkeit erregten lediglich der NPD-Wahlkampfauftakt vor dem Thüringer Landtag sowie ein eigens für die Landtagswahl produzierter Wahlwerbespot, in welchem sich zwei NPD-Mitglieder als Polizisten ausgaben und erklärten, die NPD zu wählen. Die rechtsextremistischen Kleinstparteien "Der III. Weg" und "DIE RECHTE" fielen durch erste Etablierungsversuche auf. Anders als bei der NPD Thüringen blieb das Personenpotenzial des neonazistischen Spektrums über die Jahre 2014 und 2015 mit ca. 350 Personen stabil. Gleiches gilt für die Gruppe der subkulturell geprägten Rechtsextremisten, die unverändert ca. 280 Personen zählt. Besorgniserregend ist die in beiden Teilspektren niedrige Hemmschwelle bei der Anwendung von Gewalt. Während im neonazistischen Spektrum rechtsextremistische Strafund Gewalttaten oftmals geplant oder zielgerichtet durchgeführt werden, geschehen diese bei subkulturell geprägten Rechtsextremisten zumeist spontan. 1.3.1 Rechtsextremistisch geprägte Initiativen gegen Flüchtlinge Insbesondere bedingt durch die im Berichtszeitraum deutlich gestiegene Zahl vorrangig nach Deutschland strebender Flüchtlinge aus verschiedenen europäischen wie außereuropäischen Regionen entwickelte sich das Themengebiet Anti-Asyl zu dem zentralen Aspekt rechtsextremistischer Agitation. Maßgebliche Akteure hierbei waren die seit Jahresbeginn 2015 von Rechtsextremisten betriebenen Initiativen "Südthüringen gegen die Islamisierung des Abendlandes" (SÜGIDA) später "Thüringen gegen die Islamisierung des Abendlandes" (THÜGIDA).4 Bei den agierenden Personen handelte es sich meist um bekannte Rechtsextremisten, die der NPD, der Partei "DIE RECHTE", der "Europäischen Aktion" (EA) oder dem neonazistischen Spektrum angehörten. Auch das Teilnehmerfeld der Veranstaltungen war zumeist rechtsextremistisch geprägt. Die namensgebende angebliche "Islamisierung des Abendlandes" spielte von Beginn an nur eine Nebenrolle. Die Initiativen in Thüringen richteten sich maßgeblich gegen Zuwanderung und Asylpolitik. Seit dem 12. Januar 2015 wurden unter der Bezeichnung SÜGIDA Demonstrationen in Suhl durchgeführt, an denen sich bis zu 1.000 Personen beteiligten. Als Organisatoren traten vor allem der Südthüringer Neonazi Tommy FRENCK und der Gebietsleiter Thüringen der EA, Axel SCHLIMPER, auf. Bei einer Veranstaltung am 2. März kündigte 4 Die Namensgebung erfolgte in Anlehnung an die im Herbst 2014 in Dresden (Sachsen) - nicht von Rechtsextremisten - gegründete Bewegung "Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes" (PEGIDA). 24 Rechtsextremismus der NPD-Funktionär David KÖCKERT an, den Wirkungsbereich auf ganz Thüringen auszudehnen. Unter dem Label THÜGIDA sollten sich fortan "sämtliche Bürgerinitiativen[,] die es in Thüringen gibt und zwar alle, die sich aktiv mit diesem Ausländerproblem oder Asylbewerberproblem beschäftigen" vereinen. Die erste THÜGIDA-Demonstration fand am 13. April in Erfurt statt. Es folgten weitere anfangs zunächst montägliche Veranstaltungen an verschiedenen Orten in Thüringen. Insgesamt fanden 11 Demonstrationen von SÜGIDA und 31 Demonstrationen von THÜGIDA statt. Mit der Erweiterung des Aktionskreises ging auch eine Veränderung der Organisationsstruktur einher. Als maßgebliche Person trat in der Folge KÖCKERT auf. Mit ihm nahm der Einfluss der NPD zu. Einzelne Veranstaltungen wurden durch Funktionäre der NPD angemeldet. Zudem traten neben KÖCKERT weitere führende NPD-Mitglieder als Redner auf, darunter Patrick WEBER und der EU-Abgeordnete und frühere Bundesvorsitzende Udo VOIGT. Veranstaltungen in Suhl wurden weiterhin durch FRENCK geprägt. Während die Teilnehmerzahlen in Suhl bis zur Jahresmitte abnahmen und sich zum Teil auf den rechtsextremistischen Kern von THÜGIDA reduzierten, stiegen sie ab August wieder an. Immer mehr Menschen fühlten sich offenbar direkt von den Auswirkungen des Flüchtlingsstroms betroffen oder befürchteten negative Effekte. Hiervon profitierten alle rechtsextremistischen Strömungen in Thüringen. Den meisten Zuspruch konnten sie jedoch unter dem Mantel von THÜGIDA erzielen. Trotz der offensichtlich rechtsextremistischen Prägung der Initiative reichte das Teilnehmerfeld bei einigen Veranstaltungen mitunter deutlich über die rechtsextremistische Klientel hinaus. So schlossen sich am 19. Oktober in Altenburg ca. 2.200 Personen einer THÜGIDA-Demonstration an. Am 9. November beteiligten sich in Apolda ca. 800 Personen an einer von dem NPD-Funktionär Jan MORGENROTH angemeldeten Veranstaltung. Nachdem es am 19. August Ausschreitungen in der Erstaufnahmeeinrichtung Suhl gegeben hatte, konnte THÜGIDA bei einer darauf folgenden Veranstaltung am 20. August ca. 650 Personen mobilisieren. THÜGIDA richtet sich vor allem gegen Einwanderung und Asylpolitik. Programmatische Äußerungen erfolgen auf den Veranstaltungen und über das Internet, vor allem über die eigene Facebookseite. Dort werden neben der Berichterstattung über die eigenen Aktivitäten vor allem vermeintliche Beispiele für negative Folgen von Einwanderung eingestellt. Die Posts sollen generalisierend verstanden werden und insbesondere den angeblich kriminellen Charakter von Zuwanderern - insbesondere von Asylbewerbern - darstellen. Zugleich wird deren Bevorteilung z. B. bei der Zuteilung von Sozialleistungen behauptet, um dadurch Neidgefühle und die Wahrnehmung eigener Benachteiligung abzurufen. Die darauf folgenden Kommentare sind teils sehr aggressiv und differenzierungsarm. THÜGIDA veröffentlichte im Juni ein 10-Punkte-Programm. Darin wird u. a. auch die Gewährung von Asyl - auf Zeit - anerkannt. Dauerhafte Zuwanderung lehnt THÜGIDA jeVerfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 25 doch ab. Weitere Elemente sind Forderungen nach Erweiterung plebiszitärer Elemente u. a. durch Volksentscheide. Familien sollen besser gefördert werden, wobei diese aus "Mann und Frau mit mehreren Kindern" bestehen. Die Verantwortung für die aktuellen Flüchtlingsbewegungen tragen nach Ansicht von THÜGIDA die Vereinigten Staaten und deren angebliche "Umsturzpläne". Ein quasi natürlicher Partner für Deutschland sei hingegen Russland. Während die Forderungen in dem im Internet veröffentlichten Katalog relativ vorsichtig formuliert sind, kam der extremistische Charakter von THÜGIDA in Redebeiträgen auf Veranstaltungen offener zum Vorschein. Dortige Äußerungen trugen teilweise deutliche antisemitisch, demokratieablehnende und rassistische Züge. Im Hinblick auf Demokratie und den politischen Gegner äußerte KÖCKERT in einer Rede am 15. Juni in Gera: "Wir sind heute hier gemeinsam, um dieser linken Brut endlich zu zeigen, es ist eine Grenze erreicht. [...] Hier stehen deutsche Patrioten, die die Schnauze voll haben, von so einer Demokratie, wie ihr sie uns verkaufen wollt." SCHLIMPER äußerte sich bei der THÜGIDA-Veranstaltung am 23. März in Erfurt wie folgt: "Es hat in Deutschland, in Thüringen eine Staatsgründung stattgefunden, [...] das ist kein Witz, und unser jetziger Ministerpräsident Bodo Ramelow, der Mitglied im Bundesarbeitskreis ,Schalom' ist, weiß darüber ganz genau Bescheid. [...] Es gibt überhaupt keine Staatsgründungen hier in unserem Vaterland und schon gar nicht in Thüringen. Und schon gar keine jüdische Staatsgründung. [...] denn die Pläne ,Kutu KALERGIEs' 5 beinhalten genau das, was wir gerade gesehen haben. Eine eurasisch-negroide Mischrasse soll aus uns gezüchtet werden. Und da diese Mischrasse sich nicht selbst organisieren kann, bedarf es einer Führungsschicht. Und ,Kutu KALERGIE' hat diese Führungsschicht in seinem Werk ,Praktischer Idealismus' von 1925 in den europäischen Juden ausgemacht." In einem Redebeitrag SCHLIMPERs anlässlich der THÜGIDA-Veranstaltungen am 26. Oktober in Erfurt hieß es: "Jeder von uns weiß ganz genau, dass Menschen aus anderen Kulturkreisen, aus anderen - ja Rassen, eine andere Mentalität haben. Die haben andere Seelen und diese anderen Seelenanteile, die passen nicht zu uns. Da geht man in Dresden auf die Straße gegen den Islam, als wäre der Islam ein Problem. Ich habe nichts gegen den Islam. Ich glaube, es ist eine tolle Religion, prima. Die haben feste Regeln, ne. Wenn jemand klaut gibt's die Hand ab, die Frauen gehen verschleiert. Es ist völlig vernünftig und zwar in den Ländern, wo das herkommt. Da geht das gar nicht anders. So! Aber nicht bei uns. Sonst hätten wir ja so was auch entwickeln können. Das brauchen wir aber nicht. Weil, wir sind nämlich eine andere Art Menschen. [...] Und so etwas gehört nicht gemischt." Im Jahresverlauf bildeten sich zudem vor allem in Ostthüringen mehrere sog. Bürgerinitiativen namens "Wir lieben Ostthüringen", "Wir lieben Gera" oder "Wir lieben den 5 Gemeint ist offenbar der Gründer der Paneuropa Union Richard Nikolaus COUDENHOVE-KALERGI (1894-1972). 26 Rechtsextremismus Saale-Holzland-Kreis". Diese Gruppierungen unterhielten enge Beziehungen zu THÜGIDA, zum Teil traten sie auch als THÜGIDA Ostthüringen auf. 1.3.2 Gefährdungspotenzial durch Waffenbesitz Das Gewaltpotenzial der rechtsextremistischen Szene manifestiert sich auch in der Affinität zu Waffen, Sprengstoff und militärischen Gegenständen. Durch den Umgang mit und die Zurschaustellung von Waffen drücken sich - dem Habitus von Rechtsextremisten entsprechend - Stärke und Macht aus. Meist werden bei polizeilichen Durchsuchungen Hieb-, Stichund "Deko-Waffen"6, vereinzelt auch scharfe Schusswaffen, festgestellt. Dennoch ist der Umstand an sich als Ausdruck einer latent vorhandenen Gewaltbereitschaft zu verstehen, die bei Rechtsextremisten zudem politisch-ideologisch aufgeladen wird. Die Hemmschwelle zur tatsächlichen Gewalt kann durch diesen politisch-ideologischen Begründungszusammenhang deutlich herabgesetzt sein. In dem Maße wie der rechtsextremistische Täter sein Handeln zugleich "in den Dienst der Sache" stellen kann, erwartet er Zustimmung und Unterstützung aus seinem Umfeld - sein sozialer Status steigt. Im Jahr 2014 fand man bei einer Durchsuchung bei Rechtsextremisten in Gera neben diversen Propagandamitteln auch zahlreiche "Deko-Waffen" vor. Darüber hinaus ergaben sich Anhaltspunkte dafür, dass in dem durchsuchten Objekt ein illegaler Schießkeller betrieben wurde und dort Übungen an echten Waffen stattfanden. Im Zuge von Strafmaßnahmen gegen führende Protagonisten des österreichischen neonazistisch-kriminellen Netzwerks "Objekt 21" wurde auch eine mehrjährige Haftstrafe gegen einen Thüringer Rechtsextremisten u. a. wegen Mitgliedschaft in dieser Vereinigung verhängt. Bei vorangegangenen Durchsuchungsmaßnahmen österreichischer Behörden waren auch größere Mengen Sprengstoff und mehrere Schusswaffen aufgefunden worden. Aus der Neigung von Rechtsextremisten zu Waffen erwächst ein erhebliches Gefährdungspotenzial. Der Verfassungsschutz verfolgt Hinweise auf legalen wie illegalen Waffenbesitz von Rechtsextremisten daher besonders aufmerksam. Soweit Erkenntnisse zu einem legalen Waffenbesitz vorliegen, werden diese an die zuständigen Waffenbehörden weitergeleitet und der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis angeregt. Hinweise auf etwaigen illegalen Waffenbesitz werden in Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden überprüft. Eine Regelanfrage der Waffenbehörde bei den Ämtern für Verfassungsschutz im Vorfeld der Erteilung einer Waffenerlaubnis hat bislang keinen Eingang in das Waffengesetz gefunden. Das Anfrageverfahren ist dort auf die zuständige Polizeidienststelle begrenzt. 6 Durch verschiedene technische Maßnahmen unbrauchbar gemachte Originalwaffen, die in diesem Zustand frei verkäuflich sind. Auch für bloße Dekorationszwecke hergestellte Nachbildungen echter Waffen sind im Handel erhältlich. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 27 2. Rechtsextremistische Parteien 2.1 "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) Bund Thüringen Gründungsjahr 1964 1990 Sitz Berlin Eisenach Vorsitz/Leitung: Frank FRANZ (Saarland) Tobias KAMMLER Mitglieder 2015 ca. 5.200 ca. 220 2014 ca. 5.200 ca. 260 2013 ca. 5.500 ca. 310 einzelne "Thüringer RegionalzeiPublikation "Deutsche Stimme" (DS) tungen" Internet eigener Internetauftritt eigene Internetauftritte 2.1.1 Der Bundesverband der NPD 2.1.1.1 Ideologie der Partei Die NPD propagiert einen völkischen Kollektivismus und agiert fremdenfeindlich und antisemitisch. Sie strebt nach einer "ethnisch homogenen Volksgemeinschaft", die sich durch "gemeinsame Abstammung, Sprache, geschichtliche Erfahrungen und Wertvorstellungen" definiere. Diese bilde zugleich die Grundlage für die - anstelle der freiheitlichen demokratischen Grundordnung - angestrebte "Volksherrschaft". Die pauschale Überbewertung der aufgrund ethnischer Zugehörigkeit definierten "Volksgemeinschaft" beschneidet die vom Grundgesetz garantierte Freiheit, sich persönlich zu entfalten. Die Rechte und Interessen des Einzelnen werden eingeschränkt. Diesen Ansichten wird auch in dem 2010 in Bamberg beschlossenen Parteiprogramm Rechnung getragen. Demnach müsse Deutschland "das Land der Deutschen bleiben" bzw. "dort, wo dies nicht mehr der Fall ist, wieder werden". Für Fremde dürfe es grundsätzlich "kein Bleiberecht geben, sondern nur eine Rückkehrpflicht in ihre Heimat". Die "Systemparteien" hingegen nutzten Einwanderung und Überfremdung als Mittel, um sich, "durch Austausch des Volkes an der Macht [zu] halten". Deutscher werde man nicht durch "die Verleihung bedruckten Papieres (eines BRD-Passes)", da dies "nicht die biologischen Erbanlagen verändert, die für die Ausprägung körperlicher, geistiger und seelischer Merkmale von Einzelmenschen und Völkern" ausschlaggebend seien. 28 Rechtsextremismus Deutscher könne nur sein, wer in das deutsche Volk "schicksalhaft hineingepflanzt" wurde. Unter Nation versteht die NPD "eine gewachsene und staatsgewordene Gemeinschaft mit objektiven Merkmalen wie gemeinsamer Abstammung, Sprache, Kultur, Geschichte und Tradition". In der von der NPD propagierten Gesellschaftsordnung sollen autoritäre Eliten vorherrschen. Der Anspruch auf Führerschaft steht im Widerspruch zum pluralistischen Mehrparteiensystem der Bundesrepublik. Im Juli 2012 veröffentlichte die NPD eine Neuauflage der Schrift "WORTGEWANDT Argumente für Mandatsund Funktionsträger". Die darin enthaltenen Thesen skizzieren die angestrebte völkische Gemeinschaft und ihre Ablehnung individueller Grundrechte. "In Deutschland haben Moslems und ihre Religion nichts verloren!" heißt es dort und: "Nur ethnisch geschlossene Gesellschaftskörper mit geringem Ausländeranteil sind solidarund belastungsfähig". Als übergeordnetes Subjekt wird die Volksgemeinschaft deklariert, zu der man nur durch Geburt gehört. "Angehörige fremder Rassen" blieben "körperlich, geistig und seelisch immer Fremdkörper". 2.1.1.2 Entwicklung der Partei Die 1964 gegründete NPD verstand sich lange Zeit als Spitze einer nationalistischen Protestbewegung. Als Zäsur in der Geschichte der NPD kann die Zeit unter Führung des von 1996 bis 2011 amtierenden Bundesvorsitzenden Udo VOIGT gewertet werden. Dieser veränderte die als "Altherrenpartei" geltende NPD u. a. durch Einbindung von Akteuren des Neonazispektrums und durch ein Vertiefen der Verbindungen zum subkulturellen Spektrum. Die Partei entwickelte zu Beginn des Jahrhunderts ein aus vier Säulen bestehendes Konzept. Dieses umfasste den "Kampf um die Straße", den "Kampf um die Köpfe", den "Kampf um die Parlamente" und den "Kampf um den organisierten Willen". Nach 2004 bewirkte dies einen vorübergehenden Anstieg der Mitgliederzahlen. Die Partei konnte sich als stärkste Kraft im rechtsextremistischen Lager etablieren. Nachdem sie 2004 in den sächsischen Landtag eingezogen war, gelang ihr dies 2006 auch in Mecklenburg-Vorpommern. Bei den folgenden Landtagswahlen konnte sie ihre Erfolge in beiden Ländern bestätigen. Nach 2007 verringerte sich die Mitgliederzahl der NPD. Dem konnte sie auch durch die im Januar 2011 vollzogenen Fusion mit der "Deutschen Volksunion - Die neue Rechte" (DVU) nicht entgegenwirken. Misserfolge führten ab dem Frühjahr 2011 innerhalb der NPD und ihres politischen Umfelds zu Diskussionen über die künftige strategische Ausrichtung der Partei. Die Debatte drehte sich insbesondere um die Veränderung des Erscheinungsbilds und eine dadurch erhoffte veränderte Wahrnehmung. In der Folge setzte sich Holger APFEL auf dem Bundesparteitag am 12./13. November Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 29 2011 in Neuruppin (Brandenburg) bei der Wahl zum Bundesvorsitzenden gegen Udo VOIGT durch. Auch APFEL hatte jedoch mit zunehmender parteiinterner Kritik zu kämpfen. Ende 2013 trat er vom Bundesvorsitz zurück und wenig später aus der NPD aus. Der Parteivorsitz wurde daraufhin bis zur Neuwahl eines Parteivorsitzenden auf dem Bundesparteitag am 1./2. November 2014 kommissarisch durch den damaligen stellvertretenden Bundesvorsitzenden Udo PASTÖRS wahrgenommen. 2014 scheiterte die NPD bei den Landtagswahlen in Thüringen, Brandenburg und Sachsen an der 5 %-Hürde. Damit verlor sie eine ihrer parlamentarischen Basen und ist nur noch in Mecklenburg-Vorpommern in einem Landesparlament vertreten. Bei der Europawahl am 25. Mai 2014 erzielte die NPD bundesweit 1 % der gültigen Stimmen (301.139 Stimmen). Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr 2014 die bis dahin geltende Sperrklausel von drei Prozent für ungültig erklärt hatte, reichte dieses Ergebnis für einen Sitz im Europäischen Parlament aus. Dort wird die Partei nunmehr durch Udo VOIGT vertreten. In Thüringen lag das Ergebnis der NPD mit 3,4 % der gültigen Stimmen (31.025 Stimmen) über dem Bundesdurchschnitt. Wie schon bei der Bundestagswahl 2013 erhielt sie nach Sachsen (3,6 %) in Thüringen den zweithöchsten Wählerzuspruch in der Bundesrepublik. Auf dem Bundesparteitag der NPD m 1./2. November 2014 in Weinheim (Baden-Württemberg) wurde der vorherige Bundespressesprecher der NPD, Frank FRANZ (Saarland), zum neuen Bundesvorsitzenden gewählt. Dem - nach wie vor männlich dominierten - Parteivorstand gehörten Ende 2015 insgesamt 19 gewählte Vertreter an. Der Thüringer Landesverband ist durch Frank SCHWERDT vertreten, der stellvertretender Bundesvorsitzender ist. Daneben sind die jeweiligen Landesvorsitzenden sowie die Vorsitzenden der Frauenorganisation "Ring Nationaler Frauen" (RNF), der Jugendorganisation "Junge Nationaldemokraten" (JN) sowie der "Kommunalpolitischen Vereinigung" (KPV) qua Amt dem Gremium zugehörig. Am 21./22. November 2015 führte die NPD einen weiteren Bundesparteitag in Weinheim durch. Dort wurden die Leitanträge "Die Masseneinwanderung über das Asylrecht muss beendet werden!" und "Asylflut stoppen - Islamistischen Terror verhindern" beschlossen. Die Anträge beinhalteten u. a. Forderungen nach Abschaffung eines einklagbaren Grundrechts auf Asyl, nach Beendigung des Familiennachzugs und nach finanziellen Sanktionen gegen Vereine und Kirchen, wenn diese "Kirchen-Asyl" gewähren. NPD-Verbotsverfahren Am 4. Dezember 2013 reichte der Bundesrat den Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der NPD beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Der Antrag ging auf einen Beschluss des Bundesrats vom 14. Dezember 2012 zurück. Anfang März 30 Rechtsextremismus 2016 kam es zur mündlichen Verhandlung, in der das Berufungsgericht erklärte, die vom Bundesrat vorgelegten Beweissachverhalte für seine Prüfung heranzuziehen.7 2.1.2 Der Thüringer Landesverband der NPD 2.1.2.1 Entwicklung des Landesverbands Der 1990 gegründete Thüringer Landesverband hatte lange Zeit eine dominierende Stellung innerhalb des rechtsextremistischen Spektrums in Thüringen inne. Rechtsextremistische Strömungen außerhalb der Partei wurden integriert oder eine Zusammenarbeit mit ihnen angestrebt. Nach dem Scheitern des ersten NPD-Verbotsverfahrens 2003 erlebte auch der Thüringer Landesverband bis 2007 einen personellen Aufschwung. Danach sanken die Mitgliederzahlen wieder deutlich ab. Die Aktionsund Mobilisierungsfähigkeit verringerte sich. Dies führte in den letzten Jahren zum Erstarken anderer rechtsextremistischer Strukturen. Anfangs waren dies vor allem "Freie Kräfte". Im Jahr 2015 bildeten sich zudem Strukturen anderer rechtsextremistischer Parteien. Diese traten bisher allerdings nicht als direkte Konkurrenz zur NPD auf. Vielmehr ist das Verhältnis zwischen Vertretern unterschiedlicher Strukturen in Thüringen relativ offen und z. B. durch Zusammenarbeit bei Veranstaltungen, aber auch bei Wahlen, geprägt. Bei der Kommunalwahl 2014 wurden Mandate der NPD auch durch Personen erlangt, die nicht der Partei angehörten. Im Bereich Hildburghausen kooperierte die NPD mit der rechtsextremistischen Wählervereinigung "Bündnis-Zukunft-Hildburghausen" (BZH). Die Landtagswahl im 14. September 2014 stellte eine erneute Zäsur der Aktivitäten des NPD-Landesverbands dar. Trotz eines relativ hohen Wahlkampfaufwands und der medienwirksamen Eröffnung einer Landesgeschäftsstelle am 6. September in Eisenach verfehlte die Partei den Einzug in den Thüringer Landtag deutlicher als bereits 2009. In der Folge verfiel der Landesverband in Stagnation. Erst ab der zweiten Jahreshälfte 2015 entfaltete er einzelne Aktivitäten in Zusammenhang mit der Flüchtlingssituation. Dabei wurde mitunter ein beträchtliches Personenpotenzial mobilisiert. So versammelten sich zu der NPD-Demonstration am 14. September in Waltershausen ca. 700 Personen. Insgesamt konnte die Partei allerdings nicht mehr an ihre frühere Rolle als maßgeblicher Akteur in Thüringen anknüpfen. Die NPD Thüringen vermochte es nicht, über die 2014 erlangten Kommunalmandate auf kommunaler Ebene spürbaren Einfluss zu gewinnen. Auch das seit 2010 zum Zwecke einer stärkeren kommunalen Verankerung betriebene Projekt der "Thüringer Regionalzeitungen wurde seit April 2014 nicht weiter verfolgt. 7 Ein Urteil lag bis zum Redaktionsschluss nicht vor. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 31 2.1.2.2 Personelle Zusammensetzung und Mitgliederentwicklung Im Berichtszeitraum sank die Mitgliederzahl des Landesverbands erneut auf nunmehr etwa 220 Personen. Die schwach ausgeprägte Mobilisierungsund Aktionsfähigkeit der Partei dürfte für die weiterhin relativ niedrige Mitgliederzahl ausschlaggebend sein. Mitgliederentwicklung des NPD-Landesverbands Thüringen seit 2011 500 400 330 300 310 300 260 220 200 100 0 2011 2012 2013 2014 2015 Am 10. Januar 2015 fand in Eisenach ein Landesparteitag der NPD statt, auf dem der Landesvorstand neu gewählt wurde. Der bis dato amtierende Landesvorsitzende Patrick WIESCHKE sah von einer erneuten Kandidatur ab. Zum neuen Landesvorsitzenden wurde Tobias KAMMLER (Wartburgkreis) mit 93,6 % der Stimmen gewählt. Dem Vorstand gehören weitere acht Personen an: die stellvertretenden Vorsitzenden Thorsten HEISE (Eichsfeldkreis) und Patrick WEBER (Kyffhäuserkreis) sowie die Beisitzer Hendrik HELLER (Wartburgkreis), David KÖCKERT (Greiz), Jan MORGENROTH (Weimar), Philipp RETHBERG (Sömmerda), Ralf FRIEDRICH (Nordhausen) und eine Funktionärin aus dem Wartburgkreis.8 Der frühere langjährige Landesvorsitzende Frank SCHWERDT blieb Ehrenvorsitzender des Landesverbands. Die Zusammensetzung des Gremiums verdeutlicht die Dominanz des Kreisverbands Wartburgkreis innerhalb des Landesverbands. Neben dem Landesvorsitzenden gehören zwei Mitglieder dieses Kreisverbands dem Landesvorstand als Beisitzer an. Einen Bedeutungsverlust erfuhr hingegen der Kreisverband Gera. Gordon RICHTER - 2014 noch stellvertretender Landesvorsitzender - schied ersatzlos aus dem Gremium aus. 8 NPD-Landesvorstand 2014: Vorsitzender: Patrick WIESCHKE, stellvertretende Vorsitzende: Thorsten HEISE, Gordon RICHTER, Beisitzer: Hendrik HELLER, Tobias KAMMLER, Sebastian REICHE, Patrick WEBER, Jan MORGENROTH, Monique MÖLLER (Unstrut-Hainich-Kreis) 32 Rechtsextremismus 2.1.2.3 Kreisverbände Im Berichtszeitraum war der Landesverband Eigenangaben nach in folgende 17 Kreisverbände untergliedert: Altenburg, Eichsfeld, Erfurt/Ilmkreis, Sömmerda9, Gera, Gotha, Greiz, Hildburghausen, Jena/Saale-Holzland-Kreis, Kyffhäuserkreis, Nordhausen, Saale-Orla-Kreis, Saalfeld-Rudolstadt/Sonneberg, Schmalkalden-Meiningen/Suhl, Unstrut-Hainich-Kreis, Wartburgkreis sowie Weimar/Weimarer Land. Abweichend von dieser scheinbar flächendeckenden Organisationsstruktur sind lediglich in einigen Schwerpunktregionen dauerhafte Aktivitäten erkennbar. Einige Kreisverbände, wie z. B. Altenburg, Hildburghausen, Schmalkalden-Meiningen/Suhl und Saale-Orla-Kreis, treten seit Jahren nach außen praktisch nicht in Erscheinung. Andere Untergliederungen, wie die Kreisverbände Greiz, Eichsfeld, Wartburgkreis und der ehemalige Kreisverband Erfurt/Sömmerda, waren im Berichtszeitraum hingegen bestrebt, ihre Parteiarbeit öffentlichkeitsund medienwirksam zu gestalten. Welche Aktivitäten von einem Kreisverband ausgehen und wie hoch deren Anziehungskraft auf Gesinnungsgenossen ist, hängt wesentlich vom Engagement der Funktionäre und dem einzelner Aktivisten ab. Die Mehrzahl der NPD-Mitglieder jedenfalls scheint weiterhin weder willens noch in der Lage, eine kontinuierliche Parteiarbeit zu leisten. Sie nimmt lediglich mehr oder minder regelmäßig an einzelnen Szeneveranstaltungen teil. Die geringe Aktivistenbreite wird immer in Zusammenhang mit "Aktionswochen" des Landesverbands oder im Wahlkampf deutlich, wenn sich außer einem Stamm von NPD-Funktionären nur wenige weitere Personen engagieren. Beteiligung an der Kommunalwahl 2014 Bei der Kommunalwahl am 25. Mai konnte die NPD die Zahl ihrer Kommunalmandate erheblich steigern. Im Vergleich zu 2009 war sie mit 128 Kandidaten bei den Wahlen zu 12 Kreistagen und den Stadträten von vier kreisfreien Städten sowie mit 66 Kandidaten zu Gemeinderatswahlen deutlich breiter angetreten10. Zudem kandidierte sie bei Ortschaftsbürgermeisterwahlen in Erfurt und bei Ortsteilratswahlen in Erfurt, Weimar und Gera. Ende 2015 hatte sie 58 Mandate11 in 35 Kommunalvertretungen inne: 32 Mandate in Kreistagen bzw. Stadträten von kreisfreien Städten, 22 Mandate in Gemeinderäten sowie vier in Ortsteilräten (Erfurt Melchendorf: 2, Erfurt Herrenberg: 1, Gera Söllmnitz 1). Abgesehen von Erfurt und Weimar konnte die NPD überall Stimmenzuwächse erzielen. Den deutlichsten Zuspruch erhielt sie in 9 Der Kreisverband Sömmerda gründete sich am 13. Dezember 2015 durch Abspaltung aus dem früheren Kreisverband Erfurt/ Sömmerda, dessen Bezeichnung seither Kreisverband Erfurt/Ilmkreis lautet. 10 2009: 73 Kandidaten in sieben Landkreisen, vier kreisfreien und drei weiteren Städten. 11 Während der Legislatur verlor die NPD zwei der ursprünglich 60 Mandate durch Amtsniederlegung und Parteiwechsel. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 33 Eisenach (7,4 %), dem Kyffhäuserkreis (6 %), dem Wartburgkreis (5,9 %) sowie dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt (5,6 %). Bei einigen Gemeinderatswahlen war die NPD überdurchschnittlich erfolgreich. Dies dürfte, wie in Lauscha/Landkreis Sonneberg, auf die Akzeptanz einzelner NPD-Funktionäre im örtlichen Umfeld zurückzuführen sein. Im Kreis Hildburghausen trat die NPD zu Gunsten des dortigen Wählerbündnisses BZH nicht an. Das BZH stellte 23 Kandidaten für die Kreistagswahl auf. Außerdem kandidierten Vertreter des BZH für weitere sieben Gemeindevertretungen und das Amt des Ortsteilbürgermeisters in Pfersdorf (Stadt Hildburghausen). Mit einem Stimmanteil von 3,4 % konnte das BZH sein 2009 erreichtes Ergebnis um 1,3 % erhöhen und hat weiterhin einen Sitz im Kreistag Hildburghausen inne, der durch Tommy FRENCK wahrgenommen wird. Zudem erhielt die Gruppierung einen Sitz im Stadtrat Hildburghausen. Im Ergebnis der Kommunalwahl zog die NPD mit ein bis drei Vertretern in Kommunalvertretungen ein. In Eisenach, dem Wartburgkreis und dem Eichsfeldkreis hält sie nun jeweils ein zusätzliches Mandat. Fraktionsstatus hat die Partei in Eisenach und im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt. Trotz der Steigerung der Mandate ist bisher keine Erhöhung des Einflusses der Partei im kommunalen Bereich erkennbar. Die Arbeit der meisten NPD-Mandatsträger war kaum wahrnehmbar. Andere nutzten beispielsweise die Websites ihrer Kreisverbände als Darstellungsmedium oder richteten, wie die NPD-Fraktion im Stadtrat Eisenach, eigens Internetpräsenzen ein. Auch ihr Einfluss auf die Kommunalpolitik blieb insgesamt jedoch ohne nennenswerte Impulse. 2.1.2.4 Aktivitäten des Landesverbands und seiner Untergliederungen Die NPD führte in Thüringen im Berichtszeitraum zahlreiche Veranstaltungen durch. Neben den Bereichen Zuwanderung, Islamisierung und Asylpolitik standen die Agitation gegen das politische System der Bundesrepublik, die etablierten Parteien sowie die Politik der Länder und Kommunen im Zentrum ihrer Öffentlichkeitsarbeit. In den ersten drei Quartalen 2014 lag der Schwerpunkt auf Veranstaltungen im Vorfeld der Kommunalund Europawahl am 25. Mai und der am 14. September folgenden Landtagswahl. Nachdem es der NPD erneut nicht gelang, in den Landtag einzuziehen, ging die Zahl ihrer Veranstaltungen stark zurück. Erst im zweiten Halbjahr 2015 nahm die Aktionsbereitschaft des Landesverbands wieder zu. In seinen besonderen Fokus rückte fortan die "Flüchtlingskrise". Die rassistischen Grundpositionen der Partei bildeten den Schwerpunkt ihrer Agitation. Die Partei war dabei bestrebt, als Sachverwalter der "kleinen Leute" wahrgenommen zu werden und Rückhalt in der Bevölkerung zu finden. Vor allem in Westthüringen thematisierte sie zugleich auch konkrete lokale Problemlagen. Zudem dominierten Funktionäre der Partei die seit März 2015 betriebenen Aktivitäten der Initiative THÜGIDA. 34 Rechtsextremismus Landesparteitag der NPD am 15. März 2014 in Kirchheim Der Thüringer Landesverband der NPD führte am 15. März in Kirchheim einen Landesparteitag durch. An der Veranstaltung unter dem Motto "7 auf einen Streich" nahmen ca. 70 Personen teil. Udo VOIGT sowie NPD-Funktionäre des Bundesverbands und aus Berlin traten als Redner auf. Zentrales Thema des Parteitags war die Wahl von 20 Kandidaten für die Landesliste der NPD zur Landtagswahl 2014. Zum Spitzenkandidat wurde der Landesvorsitzende Patrick WIESCHKE gewählt. In seinen Verlautbarungen gab sich der NPD-Landesverband hinsichtlich des Einzugs der NPD in den Thüringer Landtag sehr überzeugt. Die "etablierten Parteien" seien "fortan nicht mehr unter sich", mit der NPD wäre "endlich eine Oppositionspartei im Landtag vertreten". Den Wahlkampf wolle der Landesverband "ausgiebig und materialintensiv führen", 200.000 Euro stünden zur Verfügung. Das Motto des Parteitags "7 auf einen Streich" basierte auf der Zielvorgabe, 7 % der Wählerstimmen zu erreichen. "NPD-Eichsfeldtag" in den Jahren 2014 und 2015 Im Berichtszeitraum setzte der NPD-Kreisverband Eichsfeld seine Veranstaltungsreihe "NPD-Eichsfeldtag" mit Kundgebungen am 17. Mai 2014 bzw. 13. Juni 2015 fort. Als Anmelder trat jeweils ein Rechtsextremist aus Niedersachsen auf. Er fungierte zugleich als Versammlungsleiter. Die Kundgebung wenige Tage vor der Kommunalwahl 2014 stand unter dem Motto "Kommunaler Wahlkampfauftakt: Identität bewahren, Volksgemeinschaft leben! Für eine nationale und soziale Politik auf allen Ebenen". Im Laufe der Veranstaltung fanden sich ca. 400 Besucher auf dem Veranstaltungsgelände ein (2013: ca. 400). Thorsten HEISE, Udo VOIGT (Berlin) sowie zwei Rechtsextremisten aus Hessen bzw. Niedersachsen betätigten sich als Redner. Das Musikprogramm bestritten die szenebekannten Bands "Hausmannskost" (Brandenburg), "Priorität 18" (Sachsen), "Tätervolk" (Berlin) und "Sturmwehr" (Nordrhein-Westfalen) sowie der rechtsextremistische Liedermacher Frank RENNICKE (Bayern). Die Flüchtlingsthematik prägte den Eichsfeldtag 2015. "Wehret den Anfängen - Kriminelle Ausländer raus! Islamisierung und Überfremdung stoppen!", so das Credo der von ca. 450 Personen besuchten Veranstaltung. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 35 HEISE, Tobias KAMMLER und David KÖCKERT sowie ein NPD-Funktionär aus Rheinland-Pfalz traten als Redner in Erscheinung. Diesem wurde ein Spendenscheck des Versandhandels "Deutsches Warenhaus"12 in Höhe von 1.000 Euro für die NPD in Trier übergeben. HEISE erhielt eine Ehrenurkunde von dem "Freundeskreis Udo Voigt". Im Laufe der Veranstaltung spielten der Liedermacher Frank RENNICKE (Bayern) sowie die rechtsextremistischen Bands "Kraftschlag" (Sachsen-Anhalt) und "Die Lunikoff-Verschwörung" (Berlin). Ein Mitglied der Band "Stonehammer" (ursprünglich Kanada, jetzt Berlin) trat als Solist auf. Auf dem Veranstaltungsgelände waren verschiedene Verkaufsund Informationsstände, darunter ein Infostand der EA, vertreten. Der "NPD-Eichsfeldtag" war im Jahr 2011 erstmals vom NPD-Kreisverband Eichsfeld durchgeführt worden. Die Teilnehmerzahl bewegte sich im Berichtszeitraum auf dem Niveau der Jahre 2011 und 2013. Lediglich 2012 waren mit ca. 950 Personen deutlich mehr Besucher angereist. Damals ging von der Band "Die Lunikoff-Verschwörung" noch eine besondere Zugkraft aus. Ihre Auftritte stießen nach einer längeren Konzertpause auf reges Interesse in der rechtsextremistischen Szene. NPD-Veranstaltung "In Bewegung" am 9. August 2014 in Sondershausen Die von Patrick WEBER für den NPD-Kreisverband Kyffhäuserkreis angemeldete Veranstaltung "In Bewegung - Das politische Fest der Nationalen" stand unter dem Motto: "Dem 'demografischen Wandel' entgegentreten" statt. Es nahmen mehr als 700 Personen teil. Das Programm umfasste Auftritte der Bands "Die Lunikoff Verschwörung" (Berlin), "Sachsenblut"(Sachsen), "Heiliges Reich" (Sachsen), "Feindbild Deutsch" "Act of Violence" und "Resistentia" (jeweils Baden-Württemberg). Neben WEBER traten u. a. NPD-Funktionäre aus Berlin und Bayern sowie ein bundesweit bekannter Neonazi aus Niedersachsen als Redner auf. Zudem boten mehrere rechtsextremistische Vertriebe auf dem Veranstaltungsgelände Tonträger, Textilien, Filme und Bücher zum Kauf an. Die rechtsextremistischen Organisationen EA, "Gedenkbündnis Bad Nenndorf", "Junge Nationaldemokraten" (JN) und der "Ring Nationaler Frauen" (RNF) waren ebenfalls mit Informationsständen vertreten. Trotz der im Vergleich zum Vorjahr gesunkenen Teilnehmerzahl (2013: 900) stieß die Veranstaltung auch 2014 auf größere Resonanz in der rechtsextremistischen Szene. Ursächlich dafür dürfte insbesondere das aus Sicht der Besucher interessante Musikprogramm, aber auch das breite Spektrum der Redner gewesen sein. 12 Nachdem HEISE den Online-Versand Anfang 2015 übernahm, wurde dessen Sitz von Riesa (Sachsen) nach Fretterode verlegt. Das "Warenhaus" bietet ein umfangreiches Sortiment an szenetypischer Kleidung, Zubehör (Aufnäher, Anstecker) sowie ein breites CD-Angebot bekannter rechtsextremistischer Bands an. 36 Rechtsextremismus Aktivitäten der NPD Thüringen anlässlich der Landtagswahl am 14. September 2014 "Sieben auf einen Streich" lautete das Wahlziel der NPD. Um den zumindest in der Eigenwahrnehmung vorhandenen Eindruck dieser Stärke auch nach außen zu vermitteln, bemühte sich der Landesverband thüringenweit um öffentliche Präsenz. Am 16. Juli eröffnete die Partei ihren Wahlkampf mit einer Pressekonferenz in Kirchheim. Sie stellte ihr Wahlprogramm sowie einen Wahlwerbespot vor. In einer als Bürgerumfrage anmutenden Sequenz des Videos bekannten sich mehrere Personen als NPD-Wähler. Dass es sich in allen Fällen um Kommunalpolitiker der NPD handelt, blieb dem unbedarften Publikum allerdings verborgen. Noch vor der Präsentation des Spots gab der Landesverband an, auch Polizisten würden darin zur Wahl der NPD aufrufen. Es handelte sich jedoch um bloße Statisten in polizeiähnlicher Bekleidung. Zum Wahlkampfauftakt veröffentlichte die Thüringer NPD zudem eine vierseitige Wahlkampfzeitung mit dem Titel "Warnung Das dürfen Sie nicht wissen". Sie soll in einer Auflage von 900.000 Exemplaren erschienen sein. Am Folgetag beteiligten sich ca. 20 Personen an einer Kundgebung des NPD-Landesverbands unter dem Motto "Es wird sich etwas ändern - Die NPD wird dafür sorgen!" vor dem Thüringer Landtag. Mehrere Teilnehmer beabsichtigten, nach der Kundgebung einer Plenumssitzung als Besucher beizuwohnen. Die symbolisch als "Einzug in den Landtag" bezeichnete Aktion wurde von Gegendemonstranten verhindert. Sie blockierten die Zugänge zum Landtag. Die NPD bezeichnete die Kundgebung dennoch als großen Erfolg. Durch den verwehrten Zutritt zum Landtag seien "viele Menschen" in eine "Jetzt erst recht NPD-Stimmung manövriert" worden. In dem Zeitraum vom 11. August bis zum 13. September führte die NPD ca. 90 Kundgebungen unter dem Motto "Thüringenrundfahrt 2014 - Wir helfen Thüringen" durch. Diese blieben - abgesehen von Gegendemonstrationen - in der Bevölkerung allerdings meist unbeachtet. Zudem ließen die Veranstaltungen die nach wie vor schwache Personaldecke der NPD in Thüringen erkennen. Mit Radiowerbespots versuchte die Partei gezielt zu provozieren. In den Spots wurden verschiedene Personen dargestellt, die davon abrieten, die NPD zu wählen. Dabei handelte es sich u. a. um "Pavel" ("Einbrecher"), "Mustafa" ("Hassprediger") und "Abdullah" ("Intensivtäter"). Ein "Integrationsbefürworter" zeigte sich angetan von der Plünderung eines Supermarkts durch "ausländische Fachkräfte" und Pizzabäcker "Giovanni" forderte die Ausweisung ausländischer "Sozialschmarotzer und Krimineller". Dem Motto ihrer Wahlkampfkampagne "Wir helfen Thüringen" entsprechend inszenierte sich die NPD gezielt als "Kümmererpartei". Der Belegschaft einer Kranbaufirma in Luisenthal gab sie vor, nach dem Einzug der Partei in den Thüringer Landtag die drohende Verlegung des Betriebs nach Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 37 Tschechien abwenden zu wollen. Außerdem versuchte WIESCHKE an mehrere Einrichtungen Geld bzw. Sachmittel zu spenden. Die NPD beteiligte sich als einzige rechtsextremistische Partei an der Wahl des Thüringer Landtags. Sie trat mit einer Landesliste sowie Direktkandidaten in allen Wahlkreisen an. Insgesamt entfielen 34.049 Landesstimmen auf die Partei, was einem Anteil von 3,6 % entspricht.13 Sie bewegte sich damit im Bereich ihrer Ergebnisse bei der Europawahl (3,4 %) und der Bundestagswahl 2013 (3,2 %). Gegenüber der Landtagswahl 2009 verlor sie 0,7 %. 2009 14 201415 Differenz absolut % absolut % absolut % Landesstimmen 45.451 4,3 34.049 3,6 -11.402 -0,7 Wahlkreisstimmen 47.447 4,5 43.026 4,6 -4.421 0,1 Die NPD büßte etwa ein Viertel ihrer Landesstimmen gegenüber der Landtagswahl 2009 ein. Auch bei den Wahlkreisstimmen nahm die Zahl der NPD-Wähler ab. Aufgrund der niedrigeren Wahlbeteiligung ergab sich jedoch ein prozentualer Zuwachs. Die Zahl der für die NPD abgegebenen Erststimmen übertraf die der Zweitstimmen deutlich. Dies mag einer hohen Zahl von Protestwählern und/oder einer gewissen Unkenntnis zumindest eines Teils des Wählerpotenzials hinsichtlich der Bedeutung von Erstund Zweitstimme geschuldet sein. Der Landesverband zeigte sich von dem Ergebnis enttäuscht. Als positiv wertete man einzig das Abschneiden bei den erlangten Erststimmen. Tatsächlich verzeichnete die NPD dabei in 20 von 44 Wahlkreisen ein Ergebnis von über 5 %. Die höchsten Anteile der Wahlkreisstimmen erzielte sie im Wahlkreis Kyffhäuserkreis I (7,2 %, Direktkandidat Patrick WEBER) und im Wahlkreis Wartburgkreis II / Eisenach (6,9 %, Direktkandidat Patrick WIESCHKE). Bei den Landesstimmen lag die NPD allerdings nur in den Wahlkreisen Wartburgkreis II / Eisenach (6,0 %), Kyffhäuserkreis I (5,4 %) und Sömmerda II (5,8 %) über der 5 %-Marke. Die höchste Zustimmung erzielte die NPD in Bellstedt / Kyffhäuserkreis (20,7 % der Erstund 24,1 % der Zweitstimmen)16, Urnshausen / Wartburgkreis (16,1 % der Erstund 16,6 % der Zweitstimmen)17 und Troistedt / Landkreis Weimarer Land (19,4 % der Erstund 16,2 % der Zweitstimmen)18. 13 Thüringer Landeswahlleiter, endgültiges Ergebnis. 14 Wahlbeteiligung 56,2 %. 15 Wahlbeteiligung 52,7 %. 16 Entspricht 18 bzw. 21 Stimmen. 17 Entspricht 52 bzw. 54 Stimmen. 18 Entspricht 20 bzw. 17 Stimmen. 38 Rechtsextremismus In einer Veröffentlichung zu einer erweiterten Landesvorstandssitzung am 18. September in Eisenach analysierte die NPD das Ergebnis der Landtagswahl. Demnach wolle sie künftig noch stärker an ihrem Image als "Kümmererpartei" arbeiten. Landesparteitag der NPD am 10. Januar 2015 in Eisenach Auf dem Landesparteitag am 10. Januar in Eisenach wurde der NPD-Landesvorstand neu gewählt. Die Funktion des Landesvorsitzenden hat seitdem Tobias KAMMLER inne. Der vorherige Amtsinhaber Patrick WIESCHKE sah von einer erneuten Kandidatur ab. Frank FRANZ, Bundesvorsitzender der NPD, sowie ein NPD-Funktionär aus Berlin hielten Redebeiträge. Als Moderator betätigte sich ein NPD-Funktionär aus Bayern. Nachdem WIESCHKE sich Ende September 2014 weitgehend aus der Bundespolitik der NPD zurückzog, tat er dies nun auch auf Ebene des Landesverbands. Laut einer im Internet veröffentlichten Erklärung waren kurz vor der Landtagswahl 2014 bekannt gewordene Details zu strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn ausschlaggebend dafür. WIESCHKE wolle sich nun auf den Aufbau der als "Flieder Volkshaus" bezeichneten Landesgeschäftsstelle der NPD und lokale Strukturen konzentrieren. NPD-Veranstaltung am 1. Mai 2015 in Erfurt Etwa 230 Personen beteiligten sich am 1. Mai in Erfurt an einer Demonstration des Thüringer Landesverbands der NPD. Die vom NPD-Landesvorsitzenden Tobias KAMMLER angemeldete Veranstaltung stand unter dem Motto "Soziale Gerechtigkeit für alle Deutschen - Die etablierte Politik macht Deutschland arm". Als Redner traten neben KAMMLER u. a. Udo VOIGT, Thorsten HEISE und David KÖCKERT auf. Zudem spielte die rechtsextremistische Gruppe "A3stus" (Berlin). Obwohl die NPD mit VOIGT einen innerhalb des rechtsextremistischen Spektrums vergleichsweise angesehenen Redner präsentierte, gelang es ihr nicht, eine größere Teilnehmerzahl zu mobilisieren. In der Anmeldung war der Landesverband von 500 Teilnehmern ausgegangen. Der geringe Zuspruch bestätigt die anhaltende Mobilisierungsund Aktionsschwäche der Partei in Thüringen. Zudem dürfte sich die Konkurrenz durch eine gleichzeitig in Saalfeld stattgefundene Demonstration der Partei "Der III. Weg" ebenfalls negativ ausgewirkt haben. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 39 Rechtsextremistische Demonstration am 29. August 2015 in Eisenach Etwa 150 Personen beteiligten sich am 29. August an einer Demonstration in Eisenach unter dem Motto "Asylflut stoppen - Westdeutsche Zustände verhindern". Patrick WIESCHKE, Vorsitzender der NPD-Fraktion im Stadtrat Eisenach, hatte die Veranstaltung als Privatperson angemeldet. Das Teilnehmerspektrum setzte sich vor allem aus Angehörigen der NPD und "Freien Kräften" zusammen. NPD-Veranstaltungen im Herbst 2015 zum Thema Anti-Asyl Etwa 700 Personen beteiligten sich am 14. September an einer von dem Vorsitzenden der NPD Thüringen, Tobias KAMMLER, angemeldeten Demonstration in Waltershausen. Der Teilnehmerkreis wurde behördlichen Einschätzungen vor Ort zu folge nicht von Rechtsextremisten dominiert. Die Veranstaltung unter dem Motto "Unsere Schulen für unsere Kinder - Asylbetrug raubt uns die Zukunft" war ursprünglich als Kundgebung angemeldet, dann aber um einen Demonstrationsteil erweitert worden. Mit der Veranstaltung griff die NPD die Schließung des Förderzentrums in Waltershausen auf. In dem Gebäude sollten Asylbewerber untergebracht werden. Die NPD wertet dies als Beleg für die Benachteiligung der "deutschen" Bevölkerung gegenüber "Fremden". Für den 17. September meldete KAMMLER eine weitere Kundgebung des NPD-Landesverbands unter dem Tenor "Unsere Turnhallen für unsere Kinder - Asylbetrug raubt uns die Zukunft" in Tiefenort/Wartburgkreis an. Es nahmen etwa 60 Personen teil. Hintergrund für die Veranstaltung war die Ankündigung, wonach Asylbewerber in der Krayenberghalle in Tiefenort untergebracht würden. Ebenfalls am 17. September fand in Greiz eine von David KÖCKERT, Vorsitzender des regionalen NPD-Kreisverbands, organisierte Kundgebung mit Aufzug unter dem Slogan "Gegen diese Asyldiktatur von Rot Rot Grün" statt. An der Veranstaltung beteiligten sich etwa 80 Personen. Der Veranstalter selbst sprach im Nachgang von gut 100 Teilnehmern und wertete dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Demonstration erst einen Tag zuvor angemeldet wurde, als "volle(n) Erfolg". Etwa 400 Personen beteiligten sich an der Kundgebung "Aufnahmestopp und schnellere Abschiebungen im Landkreis - Der Asylbetrug macht uns arm" am 2. Oktober in Rudolstadt. Ein Mitglied der NPD-Fraktion im Kreistag von Saalfeld-Rudolstadt hatte sie als Privatperson angemeldet. Der Teilnehmerkreis setzte sich aus Angehörigen der NPD und solchen der "Freien Kräfte" zusammen. Die zahlenmäßige Resonanz war deutlich höher als von der Anmelderin erwartet. Sie ging im Vorfeld von etwa 100 Personen aus. 40 Rechtsextremismus Eine von Patrick WEBER, Vorsitzender des NPD-Kreisverbands Kyffhäuserkreis, angemeldete Versammlung am 5. Oktober in Sondershausen stand unter dem Motto "Nein zur Überfremdung unserer Heimat!". An dem Aufzug nahmen ca. 375 Personen teil. WEBER trat als Redner auf. Der NPD-Kreisverband Erfurt/Sömmerda organisierte am 9. Oktober die Versammlung "Wir wollen keine Asylantenheime! Asylbetrug macht uns arm!". Patrick WEBER trat als Redner vor ca. 140 Teilnehmern auf. Wie schon im September führte die NPD in Westthüringen weitere Veranstaltungen zur Anti-Asyl-Thematik durch. Im Einzelnen handelte es sich um Kundgebungen am 13. Oktober in Barchfeld (120 Teilnehmer), am 14. Oktober in Gerstungen (109 Teilnehmer) und am 16. Oktober in Eisenach (100 Teilnehmer). Die NPD verband dies mit örtlichen Problemstellungen, wie der Nutzung von Turnhallen oder Schulgebäuden zur Unterbringung von Asylbewerbern. Dies schlug sich in höherem Zuspruch als bei ihren sonstigen Kundgebungen nieder. Er reicht mitunter über das rechtsextremistische Spektrum hinaus. Am 9. November fand in Bad Salzungen eine von Tobias KAMMLER angemeldete Demonstration unter dem Motto "Wir sind das Volk! Asylflut stoppen, Grenzen sichern!" statt. KAMMLER, der auch als Redner auftrat, meldete für ein "Bündnis für Demokratie und Sicherheit" an. Als Redner betätigte sich ebenso der NPD-Funktionär Hendrik HELLER. Er fungierte zugleich als stellvertretender Versammlungsleiter. Etwa 160 Personen besuchten die Veranstaltung. "Nein zur Überfremdung unserer Heimat!" lautete jeweils das Motto von Demonstrationen am 16. und 30. November in Sondershausen. Die Anmeldungen der Veranstaltungen "Nein zur Überfremdung unserer Heimat!" gingen von Patrick WEBER aus. Er war zugleich Versammlungsleiter, als sein Stellvertreter fungierte jeweils Alexander LINDEMANN. WEBER betätigte sich auf beiden Kundgebungen als Redner. Die Teilnehmerresonanz fiel durchaus unterschiedlich aus. Versammelten sich bei der ersten Veranstaltung noch etwa 200 Personen, waren es am Monatsende lediglich 82. Am 28. November fanden in Greußen, Ebeleben, Bleicherode und Ellrich Kundgebungen statt. Die Veranstaltungen in Greußen (25 Personen) und Ebeleben (13 Personen) initiierte wiederum Patrick WEBER im Namen des NPD-Kreisverbands Kyffhäuserkreis. Auch sie standen unter dem Motto "Nein zur Überfremdung unserer Heimat!". Weitere Kundgebungen gab es in Bleicherode (20 Personen) und Ellrich (25 Personen). Der Termin wurde von NPD-Kreisverbänden Kyffhäuser und Nordhausen als "Tagestour" beworben. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 41 Mitglieder der NPD-Ortsgruppe Arnstadt/Ilmkreis organisierten zum 11. Dezember eine Demonstration unter dem Motto "Gegen die Überfremdung des Wohngebietes Arnstadt Rabenhold" in Arnstadt. Statt der erwarteten 100 bis 200 Teilnehmer fanden sich lediglich 54 Personen ein. Als Redner wurden u. a. David KÖCKERT und ein NPD-Funktionär aus Rheinland-Pfalz angekündigt. Die Veranstaltung blieb, vermutlich der regionalen Beschränkung wegen, ohne nennenswerte öffentliche Wahrnehmung. Mit dem Protestmarsch richteten sich die Veranstalter erneut gegen die Unterbringung von Asylbewerbern im Wohngebiet "Am Rabenhold". Bereits am 6. Juni hatte eine bis dahin nicht bekannte NPD-Ortsgruppe Arnstadt/Ilmkreis einen Infostand unter dem Motto "Asylbetrug macht uns alle arm" durchgeführt. Logistische und personelle Unterstützung erhielt sie seinerzeit durch den NPD-Kreisverband Erfurt-Sömmerda. Öffentliche Beachtung fand der Infostand kaum. 2.1.2.5 Das Verhältnis der Thüringer NPD zu anderen Rechtsextremisten Probleme bei der Aktionsfähigkeit der NPD führten nicht erst im Berichtszeitraum dazu, dass sich auf lokaler Ebene parallele neonazistische Strukturen, insbesondere sog. Freie Kräfte, bildeten. Sie zeigen sich jedoch weiterhin nicht als Konkurrenz zur NPD, sondern zeugen eher von Schwierigkeiten der Partei, einzelne rechtsextremistische Aktionsfelder wirkungsvoll zu besetzen. Trotz des durchaus vorhandenen Separierungsbestrebens der "Freien Kräfte" ist das Verhältnis durch Kooperation geprägt. So wurde die Partei vor allem in den Wahlkämpfen 2014 durch parteiungebundene rechtsextremistische Kräfte unterstützt. In Kahla und im Saale-Holzland-Kreis traten Kandidaten für die NPD an, die der Partei nicht angehören. Im Landkreis Hildburghausen kompensierte die NPD ihre fehlende Präsenz durch Kooperation mit dem BZH. Eine Zusammenarbeit äußert sich insbesondere in der gemeinsamen Organisation von Veranstaltungen und Kampagnen. In Einzelfällen meldeten NPD-Funktionäre Veranstaltungen als Privatpersonen mit dem Ziel an, möglichst viele Sympathisanten aus allen rechtsextremistischen Spektren zu mobilisieren. Im Jahr 2015 gründeten sich in Thüringen Untergliederungen der rechtsextremistischen Parteien "DIE RECHTE" und "Der III. Weg". In der Vergangenheit lehnte die NPD die Zusammenarbeit z. B. mit der Partei "DIE RECHTE" strikt ab. So untersagte der Bundesvorstand der NPD einen Auftritt von Thorsten HEISE bei einer Veranstaltung von "DIE RECHTE" am 1. Mai 2013 in Dortmund. Diese Linie verfolgte die NPD möglicherweise aus strategischen Gründen im Berichtszeitraum nicht weiter. Auch hier entwickelte sich eher eine Kooperation. Teilnahmen oder Auftritte bei Veranstaltungen anderer rechtsextremistischer Parteien waren insbesondere 2015 durchaus üblich. Allerdings bestand bisher noch keine Konkurrenzsituation bei Wahlen. 42 Rechtsextremismus 2.1.2.6 Bewertung und Ausblick Auch nach der Übernahme des Landesvorsitzes durch Tobias KAMMLER im Januar 2015 blieben strukturelle und personelle Defizite Charakteristika des Thüringer NPD-Landesverbands. Ein Teil der Kreisverbände scheint nur formal zu existieren. Von ihnen gehen teils seit Jahren kaum Aktivitäten aus. Trotz der deutlichen Steigerung ihrer Kommunalmandate bei den Kommunalwahlen im Mai 2014 vermochten es die Vertreter der Partei in den einzelnen Stadträten und Kreistagen nicht, dort Akzente zu setzen und der NPD kommunalpolitisches Kapital einzubringen. Die Aktivitäten wurden bestenfalls im eigenen politischen Umfeld wahrgenommen und waren auch dort nicht unumstritten. Im Anschluss an die Landtagswahl 2014 zeigte die NPD in Thüringen in der zweiten Jahreshälfte 2015 wieder steigende Aktionsbereitschaft. Im Vergleich zu anderen rechtsextremistischen Parteien verfügt sie über politische Erfahrung und funktionierende Parteistrukturen. Wenngleich sie ihre lange Jahre vorherrschende Stellung innerhalb des Spektrums nicht halten konnte, bleibt sie stärkste rechtsextremistische Kraft in Thüringen. Ihr Aktionsfeld ist von den Themen Anti-Asyl und Zuwanderung geprägt. Hier erhofft sich die NPD die größten Schnittmengen mit unzufriedenen Bevölkerungsschichten, auch wenn diese den rassistischen Grundton der NPD vermutlich nicht teilen. 2.1.3 "Junge Nationaldemokraten" (JN) 1415161718 Bund Thüringen Gründungsjahr 1969 2006 Sitz Bernburg - Mitglieder 2015 ca. 350 inaktiv 2014 ca. 350 wenige Mitglieder 2013 ca. 430 wenige Mitglieder Publikation Zentralorgan "Der Aktivist" - Der Bundesverband der JN Die Jugendorganisation der NPD gilt als "integraler Bestandteil" der Partei. Der Vorsitzende der JN hat gleichzeitig einen Sitz im Bundesvorstand der NPD inne. Die JN verstehen sich als "Kaderorganisation der Nationalen Bewegung" und "nationalistische Jugendbewegung Deutschlands" mit "revolutionärer Ausrichtung". Sie bekennen sich Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 43 zum "deutsch-europäischen Abstammungsprinzip" und zur "Volksgemeinschaft". Die Verbundenheit zur "Volksgemeinschaft" ist für sie "naturgesetzlich" durch Geburt und Abstammung vorgegeben. Im Selbstverständnis der Organisation heißt es: "Ein Kader der JN zu werden bedeutet, Elite der deutschen Volksgemeinschaft zu sein!". Ungeachtet dieses Anspruchs sind die JN nicht im gesamten Bundesgebiet präsent. Personen aus Thüringen gehören dem Bundesvorstand der JN nicht an. Die JN sind unverändert bemüht, sich deutlicher von der NPD abzugrenzen und ein eigenständiges Profil zu erlangen. Dieses ist verbal deutlich radikaler als das der Mutterpartei. Wie die NPD definieren die JN ihr gesellschaftliches Ziel in Form einer ethnisch homogenen Volksgemeinschaft. Im Streben danach müsse man "zunächst eine eigene Kampfgemeinschaft gründen". Typisch für die JN ist eine starke Wertsetzung auf eine romantisierte und mystisierte Sicht auf die Vergangenheit als Gegensatz zu einer zerstörerisch wahrgenommenen Gegenwart. Dabei verklären sie vorgebliche "deutsche Tugenden". So sei "es der Deutsche, der von niemandem auf dieser Welt an Ehre übertroffen" würde. Die "Ehre ist für den Deutschen der höchste Besitz" und verlange "das Loslösen vom Individuum, der Ich-Sucht und setzt an diese Stelle den Wert der Gemeinschaft, des Stammes, der Sippe". Einzelne Aktivitäten "Europakongress" der JN am 22. März 2014 in Kirchheim An dem "Europakongress" der JN nahmen ca. 160 Personen teil, darunter auch Vertreter der EA und diverser ausländischer Organisationen19. Die Veranstaltung war von dem damaligen Bundesvorsitzenden der JN angemeldet worden. Für die EA habe der Gebietsleiter Thüringen, Axel SCHLIMPER, einen Redebeitrag zu den sieben Zielen20 der EA gehalten. Von der Rede wurden im Internet zwei voneinander abweichende Fassungen - in Deutsch und Englisch - veröffentlicht. SCHLIMPER soll die englische Fassung vorgetragen haben. Deren veröffentlichte Version nahm mit Umschreibung Bezug auf das Buch "Mein Kampf" von Adolf HITLER.21 Der Text umfasste 19 Blocco Studentesco (Italien), Nordisk Ungdom (Schweden), Nationalistische Studentenverenigung (Belgien), Danskernes Parti (Dänemark), Delnicka mladez (Tschechien), Svenskarnas Parti (Schweden), Partei National Orientierter Schweizer (Schweiz), British National Party (Großbritannien). 20 Im Einzelnen: 1. Wiederherstellung der freien Rede, 2. Abzug aller fremden Truppen, 3. Repatriierung (Anm.: Rückführung) außereuropäischer Einwanderer, 4. Staatliche Selbstbestimmung für die Deutschen der BRD und der BRÖ, 5. Schaffung einer Europäischen Eidgenossenschaft, 6. Überführung des Geldund Medienwesens ins Volkseigentum, 7. Wiederaufbau der Tradition - Kampf der Dekadenz und Naturzerstörung. 21 "Once upon a time there was a book whose authors name can't be called now and whose content was about a fight." 44 Rechtsextremismus zudem Ausführungen über Graf Richard Nikolaus von COUDENHOFE-KALERGI22, dem Pläne zur Schaffung einer "eurasian-negroid mixed race" in Europa zugeschrieben werden. Auf seine Vorstellungen gehe die Gründung der Europäischen Union zurück, deren Ziel die Zerstörung der europäischen Nationen sei. Die deutsche Fassung des Redetextes enthielt vorgenannte Passagen nicht. Störung einer DGB-Kundgebung am 1. Mai 2015 in Weimar Eine etwa 40 Personen umfassende Gruppe von Rechtsextremisten störte am 1. Mai eine Kundgebung des DGB in Weimar. Sie brachte das Rednermikrofon in ihren Besitz, zudem kam es zu tätlichen Übergriffen auf Teilnehmer der Veranstaltung. Anschließend entfernten sich die Angreifer, mehrere wurden wenig später von der Polizei gestellt. Die den JN zuzurechnenden Störer stammen mehrheitlich aus Brandenburg, Sachsen und Hessen. Eine Person ist in Thüringen ansässig. Am 3. Mai reagierte die NPD mit einer Pressemitteilung auf den Vorfall. Danach hätten die Angehörigen der JN lediglich die Veranstaltung des DGB besuchen wollen. Sie seien dort von anderen Teilnehmern angegriffen worden. Die JN in Thüringen Im Frühjahr 2014 gründete sich eine Untergliederung JN Erfurt/Sömmerda. Die Gruppierung trat anfangs im Zusammenhang mit dem Kommunalwahlkampf der NPD in Erscheinung. Im Jahresverlauf führte sie in Erfurt mehrere Aktionen durch, zuletzt am 8. November. Weitere Veranstaltungsanmeldungen wurden zurückgezogen. Öffentliche Betätigungen, auch solche im Internet, blieben im übrigen Berichtszeittraum aus. 2.1.4 "Ring Nationaler Frauen" (RNF) Der RNF wurde im September 2006 gegründet und versteht sich als Frauenorganisation der NPD. Durch ihre Vorsitzende ist sie mit einem Sitz im NPD-Bundesvorstand vertreten. Dabei fühlt sich der RNF ganz dem antiemanzipatorischen Bild der Mutterpartei verpflichtet. Dieser Ansicht nach befinde sich "Deutschland in großer Gefahr" und drohe "durch die multikulturellen Wahnfantasien der etablierten Parteien" unterzugehen. Obwohl Frauen "gemeinhin nicht auf Konflikte und Auseinandersetzungen aus" seien, wüssten sie, "wie eine Löwenmutter ihre Heimat und ihr Volk zu verteidigen".23 Trotz dieses kämp22 Gründete 1922 die Paneuropa-Union, die älteste europäische Einigungsbewegung. 23 Flyer des RNF auf der Homepage des NPD-Bundesverbands. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 45 ferischen Anscheins zeigt der RNF innerhalb der NPD kaum eigenes Profil und ist in der Öffentlichkeit nicht wahrnehmbar. Seine Aktivitäten sind meist auf Informationsstände bei NPD-Veranstaltungen beschränkt. Auf ihrem Bundeskongress am 29. März 2014 in Berlin wählte die NPD-Frauenorganisation den derzeitigen Vorstand. In den Bundesvorstand wurde dort auch die Vorsitzende des RNF-Landesverbands Thüringen, Monique MÖLLER, gewählt. Ein Thüringer Landesverband hatte sich am 3. Oktober 2013 gründetet. Nachdem es 2013 einige Aktivitäten des RNF in Thüringen gegeben hatte, zeigte sich der Landesverband 2014 weitgehend lethargisch und trat 2015 nicht mehr öffentlich in Erscheinung. Abgesehen von Informationsständen bei rechtsextremistischen Veranstaltungen führte er keine öffentlichen Aktionen durch, lediglich seine Facebookseite wurde bis Ende 2014 aktualisiert. 2.2 "DIE RECHTE" Bund Thüringen Gründungsjahr 2012 2015 Sitz Parchim Haselbach Vorsitz/Leitung Christian WORCH (Hamburg) Bert MÜLLER Mitglieder 2015 ca. 650 ca. 40 2014 ca. 500 - 2013 ca. 500 - Die Partei "DIE RECHTE" wurde am 12. Mai 2012 in Hamburg gegründet. Der damalige Gründerkreis um den Rechtsextremisten Christian WORCH setzte sich vor allem aus ehemaligen Mitgliedern der DVU zusammen. Mit der Gründung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen im Herbst 2012 änderte sich die Zusammensetzung der Partei. Dort traten Mitglieder und Führungskräfte der im August 2012 verbotenen neonazistischen Gruppierungen "Nationalen Widerstand Dortmund" (NWDO) und "Kameradschaft Hamm" (KS Hamm) in "DIE RECHTE" ein und prägen seitdem diesen Landesverband. Die Partei verfügte Ende 2015 über zehn Landesverbände. In Nordrhein-Westfalen beteiligte sie sich ohne nennenswertes Ergebnis an der Bundestagswahl 2013. Bei den Kommunalwahlen 2014 errang sie jedoch jeweils ein Mandat in den Stadträten von Dortmund und Hamm. Das Parteiprogramm lehnt sich an das der ehemaligen DVU an. Darin fordert sie u. a. die "Eindämmung ungezügelter Zuwanderung", ein "Zurückdrängen der Amerikanisierung" und anderer "übermäßiger fremder Einflüsse" und die "Aufhebung der Duldung von Ausländern". 46 Rechtsextremismus "DIE RECHTE" in Thüringen Am 11. Juli 2015 gründete sich in Haselbach ein Thüringer Landesverband von "DIE RECHTE". Im fünfköpfigen Landesvorstand überwiegen Personen, die innerhalb des rechtsextremistischen Spektrums bislang nicht an exponierter Stelle agierten. Einzig der dem Gremium angehörende Michel FISCHER trat in den letzten Jahren mehrfach einschlägig in Erscheinung. In der Folge führte "DIE RECHTE" eine Reihe von Aktivitäten in Thüringen durch und erweiterte ihre Strukturen um Stützpunkte in Suhl, Saalfeld und Waltershausen. Zudem verfügt sie über einen Kreisverband Südthüringen. Angehörige der Partei nahmen zudem an Veranstaltungen anderer rechtsextremistischer Gruppierungen teil. Im Oktober 2015 verkündete der Landesverband, eine "nationale Stadträtin" sei der Partei beigetreten. Am 22. August führte der Thüringer Landesverband von "DIE RECHTE" in Erfurt eine Kundgebung unter dem Motto "Deutsche Politik für das eigene Volk statt Massenzuwanderung" durch. Es nahmen ca. 16 Personen teil, darunter auch Angehörige der Partei aus Sachsen-Anhalt. Weitere thematisch gleich gelagerte Veranstaltungen mit 15 bzw. 12 Teilnehmern fanden am 26. September in Suhl und 14. November in Eisenach statt. Etwa 170 Personen schlossen sich am 24. Oktober einer Demonstration der Partei in Waltershausen an. Bei der Veranstaltung unter dem Motto "Unsere Schulen für unsere Kinder - Waltershausen wehrt sich" traten u. a. Michel FISCHER und der NPD-Funktionär David KÖCKERT als Redner auf. Bereits am 14. September fand in Waltershausen eine ähnliche Veranstaltung der NPD mit ca. 700 Teilnehmern statt. Hintergrund war auch hier die Schließung einer Förderschule und die weitere Nutzung der Immobilie als Unterkunft für Flüchtlinge. Vom 3. bis 7. November kam es in Gotha zu mehreren Kundgebungen, die sich gegen die Nutzung eines ehemaligen Baumarkts als Flüchtlingsunterkunft richteten. Es beteiligten sich jeweils zwischen 20 und 35 Personen. Am 19. Dezember fand in Neuhaus am Rennweg eine Demonstration von "DIE RECHTE" unter dem Motto "Deutsche Politik für Deutsche Interessen - Perspektiven statt Massenzuwanderung" statt. An der Veranstaltung nahmen ca. 60 Personen teil. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 47 2.3 "Der III. Weg" Bund Thüringen Gründungsjahr 2013 2015 Sitz Bad Dürkheim (Rheinland-Pfalz) Stützpunkt "Thüringer Wald - Ost" Vorsitz/Leitung Dieter ARMSTROFF (Rheinland-Pfalz) - Mitglieder 2015 ca. 300 ca. 20 2014 ca. 200 - Die Partei "Der III. Weg" wurde am 28. September 2013 in Heidelberg (Baden-Württemberg) gegründet. Ihr Wirkungsbereich erstreckt sich auf die gesamte Bundesrepublik. Sie gliedert sich laut Satzung in Gebietsverbände (Süd, West, Nord, Mitte) und Kreisverbände. Tatsächlich präsentiert sich die Partei jedoch durch teils auch länderübergreifende "Stützpunkte". Das Zehn-Punkte-Programm der Partei beinhaltet u. a. die Schaffung eines Deutschen Sozialismus, Verstaatlichung sämtlicher Schlüsselindustrien sowie Ausweisung von kriminellen und langzeitarbeitslosen Ausländern. Überfremdung und Asylmissbrauch seien zu stoppen. Die Partei wendet sich auch gegen einen angeblich drohenden Volkstod. Ideologisch vertritt "Der III. Weg" eine auf dem Abstammungsprinzip ausgerichtete Volksgemeinschaft, deren Werte schon von Urahnen vorgegeben seien. Nur "artgleiche" Menschen sind Teil dieser Volksgemeinschaft, während andere Menschen als "artfremd" bezeichnet werden. Deren Zuwanderung wird als volksfeindlich empfunden. Die Partei bezeichnet sich als "national und sozialistisch". Die Symbolik von "Der III. Weg" lässt Anlehnungen an den Nationalsozialismus erkennen. Schon die Bezeichnung erinnert an das III. Reich. Symbol der Partei ist ein Zahnrad, in dessen Mitte sich ein Hammer und ein Schwert kreuzen. Bereits das im Jahr 2014 verbotene "Freie Netz Süd" - dort waren zahlreiche Führungsaktivisten der Partei aktiv - verwandte dieses Zeichen. Das Zahnrad war während des Nationalsozialismus das Symbol der Deutschen Arbeitsfront (mit Hakenkreuz in der Mitte). Auch die "Hammerskins" (Zahnrad mit zwei gekreuzten Hämmern) sowie die 1995 verbotene "Freie Deutsche Arbeiterpartei" (FAP) (Zahnrad mit Schriftzug FAP) nutzten dieses Symbol. Schwert und Hammer standen seit 1929 für das Feldgauzeichen der Hitlerjugend als Symbol für die Vereinigung von Soldaten und Arbeitern. Ihre ersten beiden Gesamtparteitage am 29. September 2014 bzw. 19. September 2015 richtete die Partei im thüringischen Kirchheim aus. 48 Rechtsextremismus "Der III. Weg" in Thüringen Im Jahr 2014 führte "Der III. Weg" einzelne Informationsveranstaltungen in Thüringen, u. a. in Bad Blankenburg und Kahla, durch. Erste strukturelle Ansätze in Thüringen ergaben sich ab Ende 2014 mit dem "Stützpunkt Hochfranken/Vogtland", der sich auch auf die Region Greiz erstreckte. Im Februar 2015 erfolgte die Aufspaltung in "Stützpunkt Vogtland" und "Stützpunkt Oberfranken". Am 18. April 2015 fanden in Greiz und Kahla zwei durch Protagonisten von "Der III. Weg" aus Sachsen angemeldete Kundgebungen mit jeweils ca. 20 Teilnehmern statt. Kundgebung am 1. Mai 2015 in Saalfeld Etwa 500 Personen versammelten sich zu der Demonstration von "Der III. Weg" unter dem Motto "Arbeit - Zukunft - Heimat / Überfremdung stoppen / Kapitalismus zerschlagen / Volkstod abwenden". Die Veranstaltung war von dem Bundesvorsitzenden der Partei angemeldet worden. Die Veranstaltungsleitung oblag einem Vertreter der Partei aus Sachsen. Auf Flyern zur Veranstaltung wurde ein "Nationales und Soziales Aktionsbündnis 1. Mai" als Veranstalter angegeben. Rechtsextremisten aus anderen Bundesländern prägten die Veranstaltung. Anreisen erfolgten insbesondere aus Bayern, Sachsen und Brandenburg. Aus Thüringen beteiligten sich hauptsächlich Angehörige der "Freien Kräfte". Während der Veranstaltung traten zwei Vertreter von "Der III. Weg" aus Bayern und Brandenburg sowie zwei weitere Rechtsextremisten aus der Schweiz und Thüringen als Redner auf. Die Moderation übernahmen ein Thüringer Funktionär der EA und ein Vertreter von der "Dritte Weg" aus Brandenburg. Nachdem die Aufzugsstrecke durch Gegendemonstranten blockiert wurde, löste der Veranstalter die Demonstration vorzeitig auf. Im Zuge der Versammlungslage kam es zu Angriffen auf Gegendemonstranten, Pressevertreter und Polizeibeamte, die zur Einleitung staatsanwaltlicher Ermittlungen führten. Rechtsextremisten warfen - zum Teile auch in Kopfhöhe - Steine, Glasflaschen und Pyrotechnik. Gegendemonstranten wurden überdies durch Schläge und Tritte auch direkt körperlich attackiert. Diese Angriffe führten zu erheblichen Verletzungen, die zum Teil im Krankenhaus behandelt wurden. Gründung des "Stützpunkts Thüringer Wald - Ost" Eigenen Angaben nach gründete sich am 30. Mai 2015 ein Stützpunkt "Thüringer Wald - Ost". Dieser umfasse "die Gebiete Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg und Pößneck". An der Gründungsveranstaltung in der Nähe des Rennsteigs sollen ca. 40 Personen teilgenommen haben. Als Redner seien ein Vertreter vom "Stützpunkt VogtVerfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 49 land" sowie die Leiterin des besagten Thüringer Stützpunkts aufgetreten. Der rechtsextremistische Liedermacher "FreilichFrei" bestritt das musikalische Programm. Der Stützpunkt ist seither kaum öffentlich wahrnehmbar. Im Internet berichtet er gelegentlich über Aktivitäten wie ein Interessententreffen mit Vorträgen zu den Themen "Bevölkerungsentwicklung in Deutschland von 1871 bis 2014 - Ursachen von Wachstum und Rückgang" sowie "Durch Klassenkampf zur Volksgemeinschaft". 3. Neonationalsozialismus (Neonazismus) Ein Großteil der rechtsextremistischen Szene in Thüringen ist neonazistisch geprägt. Nicht nur Rechtsextremisten in Kameradschaften, Aktionsgruppen oder "Freien Netzen" berufen sich auf den Nationalsozialismus, sondern auch Mitglieder der NPD und Anhänger der subkulturellen Musikszene. Eine Abgrenzung und Identifizierung von rein neonazistisch geprägten Rechtsextremisten ist oft schwierig. In Thüringen wurden der Neonaziszene in den Jahren 2014 und 2015 ca. 350 Personen zugeordnet. Bundesweit betrug die Zahl der Neonazis 5.600 Personen im Jahr 2014; im Jahr 2015 wurden 5.800 Personen gezählt. 3.1 Ideologischer Hintergrund Das Weltbild von Neonazis setzt sich aus ideologischen Versatzstücken nationalsozialistischer, gewaltverherrlichender Rhetorik und Symbolik sowie subkulturellen Elementen zusammen. Die Übergänge zwischen der politisch-ideologisch geprägten Neonaziszene einerseits und dem subkulturell geprägten Spektrum andererseits sind fließend, es bestehen starke personelle Überschneidungen. Was den meisten Neonazis an weltanschaulich-ideologischem Wissen fehlt, wird von ihnen durch eine provozierende und aggressive Haltung nach außen kompensiert. Da sich Neonazis auf führende Personen der nationalsozialistischen Diktatur, auf deren Symbole und Riten berufen, geht von ihnen ein hohes Provokationspotenzial aus. Neonazis sehen ihre Umwelt in rassistisch unterlegten "Freund-Feind-Kategorien". Sie sind der Überzeugung, sich in einem permanenten Kampf gegen das angeblich übermächtige "Weltjudentum" zu befinden, das sie Außenstehenden gegenüber mit der Kurzformel ZOG ("Zyonist Occupied Government") verschleiern. Ihrer Ansicht nach werden die westlichen Regierungen - insbesondere jene der USA und Deutschlands - vom "internationalen Finanzjudentum" gesteuert und unterstützten dessen Streben nach der Weltherrschaft. Als Chiffre für diese Behauptung wird von ihnen der Begriff "amerikanische Ostküste" verwandt. 50 Rechtsextremismus 3.2 Organisationsund Aktionsformen der Neonaziszene Im Freistaat agieren Neonazis weiterhin in Kameradschaften sowie in kameradschaftsähnlichen und losen rechtsextremistischen Personenzusammenschlüssen. Beeinflusst durch informelle Netzwerke im Internet treten sie inzwischen auch vermehrt aktionsund kampagnenorientiert in Erscheinung. Im Jahr 2015 gingen von Angehörigen in der neonazistischen Szene Thüringens zudem die Bildung organisierter, fester Parteistrukturen in Form von Untergliederungen der Parteien "DIE RECHTE" und der Partei "Der III. Weg" aus. Von einer neonazistischen Kameradschaft sprechen die Verfassungsschutzbehörden immer dann, wenn die Gruppierung folgende Eigenschaften aufweist: * einen abgegrenzten Aktivistenstamm mit beabsichtigter geringer Fluktuation, * eine lediglich lokale oder maximal regionale Ausdehnung, * eine zumindest rudimentäre Struktur und * die Bereitschaft zu gemeinsamer politischer Arbeit auf Basis einer rechtsextremistischen, insbesondere neonazistischen Grundorientierung. Ob sich eine neonazistische Gruppierung selbst als "Kameradschaft" bezeichnet, ist für die Beurteilung durch die Verfassungsschutzbehörden nachrangig. Vielmehr sind die o. g. Merkmale und die Dauer der entfalteten Aktivitäten ausschlaggebend für die Unterscheidung zwischen einer Kameradschaft und einer noch verhältnismäßig lose strukturierten Gruppierung. Weisen solche Gruppierungen zusätzlich prägende Merkmale eines Vereins auf, können sie nach dem Vereinsrecht beurteilt und auch ggf. verboten werden. 3.3 Gewaltpotenzial der Neonaziszene Zahlreiche Neonazis, nicht selten deren Führungspersonen, sind wegen der Begehung von Körperverletzungsdelikten vorbestraft. In der Öffentlichkeit, in Zeitungen oder Flugblättern vermeiden es Neonazis allerdings in der Regel, Gewalt als Mittel zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele zu propagieren. Dies sollte jedoch nicht über das Teilen der Szene immanente Gewaltpotenzial hinwegtäuschen. Ihr ideologischer Hintergrund impliziert ein ausgeprägtes Freund-Feind-Schema mit stark ausgrenzenden und herabwürdigenden Elementen dem vermeintlichen Feind gegenüber. Zufälliges Aufeinandertreffen mit aus ihrer Sicht als Feinde zu betrachtenden Dritten kann mitunter zu aggressivem Verhalten bis hin zu Körperverletzungen führen. Dabei sind durch Rechtsextremisten begangene Gewalttaten in den meisten Fällen spontane Äußerungen ihrer Gewaltbereitschaft. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 51 Beispielhaft hierfür steht der rechtsextremistische Übergriff vom 8./9. Februar 2014 auf eine Veranstaltung der Kirmesgesellschaft in Ballstädt. Seinerzeit drangen ca. 15 vermummte Personen in das Veranstaltungsobjekt ein, zerschlugen das Inventar, verletzten acht Personen leicht sowie zwei Personen derart, dass diese stationär behandelt werden mussten. Am Landgericht Erfurt begann am 2. Dezember 2015 die Verhandlung gegen 15 Angeklagte, welche alle als Angehörige der rechtsextremistischen Szene bekannt sind. Ihnen wird gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Verhandlungstermine wurden durch das Gericht bereits bis September 2016 angesetzt. 3.4 Neonazistische Gruppierungen in Thüringen In Thüringen waren in den Jahren 2014 und 2015 zahlreiche neonazistische Gruppierungen aktiv. Nicht alle wiesen durchgehend die Merkmale einer Kameradschaft auf. Erwähnung in dem Bericht finden jene mit einem besonders hohen Aktivitätsgrad, einer vergleichsweise gefestigten Binnenstruktur sowie einem hohen öffentlichen Bekanntheitsgrad. Ein besonderer "Hot-Spot" der neonazistischen Szene konnte im Berichtszeitraum nicht ausgemacht werden. Ausgeprägte Strukturen mit einem größeren Personenpotenzial fanden sich vor allem dort, wo überdurchschnittlich aktive Führungspersonen agierten und Einfluss ausübten. Insgesamt zeichnete sich eine vermehrte und intensiver werdende Zusammenarbeit der verschiedenen Gruppierungen ab. So unterstützten sie sich beispielsweise bei der Durchführung von rechtsextremistischen Veranstaltungen. Nahezu alle Gruppen hielten Kontakte zu Protagonisten und Gruppierungen in anderen Bundesländern und nahmen an Demonstrationen und Veranstaltungen im Bundesgebiet teil. Zu den unter den vorgenannten Aspekten relevanten Gruppierungen im Einzelnen: 3.4.1 "Weisse-Wölfe-Terrorcrew - Sektion Thüringen" (WWT - Sektion Thüringen) Die WWT gründete sich im Jahr 2008 in Hamburg als Fangruppe der gleichnamigen rechtsextremistischen Skinhead-Band "Weiße Wölfe". Kontakte zu Rechtsextremisten aus dem gesamten Bundesgebiet führten in den Folgejahren dazu, dass ein Netzwerk von WWT-Sektionen in mehreren Bundesländern entstand. Im Jahr 2014 trat erstmals eine WWT - Sektion Thüringen in Erscheinung. Sowohl bei einer von Rechtsextremisten durchgeführten 1. Mai-Demonstration in Plauen (Sachsen) als auch zum "Tag der deutschen Zukunft" am 7. Juni in Dresden (Sachsen) trugen 52 Rechtsextremismus Teilnehmer aus Thüringen ein Transparent der WWT Thüringen. Bei einer Demonstration am 25. Oktober in Bamberg (Bayern) kam das Banner erneut zum Einsatz. Der WWT - Sektion Thüringen konnten im Berichtszeitraum ca. 20 Personen zugerechnet werden. Als zentrale Führungsperson der WWT - Sektion Thüringen tat sich über einen längeren Zeitraum in der Etablierungsphase der bislang als Anführer der "Aktionsgruppe Weimarer Land" bekannte Michel FISCHER hervor. Er konzentrierte seine Aktivitäten darauf, die Strukturen der WWT in Thüringen auszubauen und die Gruppierung im neonazistischen Spektrum Thüringens zu etablieren. Im Verlauf des Jahres 2014 beteiligten sich die Anhänger der WWT - Sektion Thüringen an zahlreichen rechtsextremistischen Demonstrationen und Kundgebungen im Bundesgebiet. Gelegentlich wirkten sie auch bei deren Organisation mit. FISCHER betätigte sich mehrfach - mitunter im Hintergrund - als Organisator rechtsextremistischer Konzerte. Die vorgenannten Aktivitäten hielten bis Februar 2015 an. Letztmalig versammelten versammelten sich am 7. Februar WWT-Mitglieder aus dem gesamten Bundesgebiet zu einem "Trauermarsch" in Weimar und einem am selben Tag durchgeführten Konzert in Kirchheim. Im weiteren Jahresverlauf waren keine öffentlichkeitswirksamen Auftritte der WWT - Sektion Thüringen zu verzeichnen. Der Bundesinnenminister hat am 16. März 2016 die WWT auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten. Vorangegangen waren umfangreiche Ermittlungen und die Sammlung von Beweismaterial gegen die Gruppierung u. a. durch den Verfassungsschutz in Thüringen. 3.4.2 "Bündnis-Zukunft-Hildburghausen" (BZH) Die "Wählergemeinschaft" BZH hat sich im Jahr 2009 um den ehemaligen NPD-Funktionär Tommy FRENCK gegründet. Das BZH gilt als führende neonazistische Gruppierung im Landkreis Hildburghausen. Neben zahlreichen Internetveröffentlichungen trat es im Berichtszeitraum auch wiederholt mit meist durch FRENCK initiierten öffentlichkeitswirksamen Aktionen in Erscheinung, so unter anderem im Jahr 2014 mit der Durchführung einer "politischen Kundgebung" und mit einer Veranstaltung anlässlich des durch Rechtsextremisten propagierten "Heldengedenkens" in Schleusingen. Ebenso nahm das BZH im Jahr 2015 an mehreren Veranstaltungen/Demonstrationen gegen die Asylund Flüchtlingspolitik der Bundesund Landesregierung u. a. in Sonneberg und Römhild teil und veranstaltete auf Initiative des FRENCK einige Mahnwachen dazu in Hildburghausen. Alle Veranstaltungen des BZH waren von einer eher geringen Teilnehmerzahl gekennzeichnet. Neben regionalen Aspekten bildeten im Berichtszeitraum die Asylproblematik und die sich scheinbar daraus ergebenden Kriminalitätsschwerpunkte einen thematischen Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 53 Schwerpunkt des BZH. Dies fand Niederschlag in zahlreichen teils islamfeindlichen Internetbeiträgen. Anlässlich der Kommunalwahlen in 2014 erlangte das mit 23 Kandidaten angetretene BZH je ein Mandat im Kreistag Hildburghausen (wird von FRENCK wahrgenommen) und im Stadtrat Hildburghausen. Die Mandatsträger sind seither nicht nennenswert kommunalpolitisch in Erscheinung getreten. 3.4.3 "Bündnis Zukunft Landkreis Gotha" (BZLG) Erste Aktivitäten entfaltete das BZLG im April 2014 über Darstellungen in dem sozialen Netzwerk Facebook. Seither wird der Auftritt regelmäßig aktualisiert. Eigenen Angaben zufolge handelt es sich um einen "Zusammenschluss von politisch interessierten Menschen, die die Zukunft Ihrer Heimat nicht der herrschenden Politikerkaste überlassen wollen". Neben tagespolitischen Themen aus dem Landkreis Gotha dominierte im Berichtszeitraum die Asylproblematik die Berichterstattung des BZLG. Im Jahr 2015 wurden dem BZLG zuzuordnende Personen wiederholt bei rechtsextremistischen Veranstaltungen festgestellt. Zudem mobilisierte die Gruppierung zu eigenen Demonstrationen am 18. April und am 28. November jeweils mehr als 200 Personen, darunter auch zahlreiche Rechtsextremisten. Als Anmelder trat jeweils ein Rechtsextremist in Erscheinung, der Kontakte zum Personenkreis der rechtsextremistischen Wohngemeinschaft in Ballstädt unterhält. Das BZLG unterstützte Veranstaltungen der Partei "DIE RECHTE" und sympathisierte stark mit der Partei "Der III. Weg". 3.4.4 Rechtsextremistische Wohngemeinschaft in Ballstädt Die in der Vergangenheit unter dem Namen "Hausgemeinschaft Jonastal" (HGJ) in Erscheinung getretene Wohngemeinschaft von Thüringer Rechtsextremisten agiert seit ihrem Umzug nach Ballstädt unter der Bezeichnung "Das gelbe Haus". Wurde in der Vergangenheit noch versucht, einen über eine Wohngemeinschaft hinausgehenden Organisationsgrad zu vermitteln, wurden im Berichtzeitraum keine derartigen Anstrengungen unternommen. Diese Zurückhaltung mag aus dem im Dezember 2015 vor dem Landgericht Erfurt eröffneten Verfahren gegen mehrere Rechtsextremisten resultieren, die des gewalttätigen Überfalls auf eine Veranstaltung der Ballstädter Kirmesgesellschaft im Februar 2014 beschuldigt werden.24 Die rechtsextremistische Szene nutzt die Immobilie regelmäßig als Treffund Veranstaltungsobjekt, zum Teil auch mit überregionaler Beteiligung. Nachdem 2014 rechts24 Siehe hierzu Kapitel 3.3. 54 Rechtsextremismus extremistische Musikveranstaltungen in Ballstädt aufgelöst worden waren, fand 2015 nur noch eine derartige Veranstaltung in dem Objekt statt. Im Gegenzug war allerdings eine Zunahme sonstiger, scheinbar unpolitischer Treffen (z. B. Dartoder Billardturniere) festzustellen. Als Kommunikationsplattform, über die auch Einladungen zu entsprechenden Zusammenkünften ergehen, dient u. a. eine geschlossene Facebookgruppe, der mehr als 400 Mitglieder zugerechnet werden können. 3.4.5 "Freies Netz Jena" (FN Jena) Der Gruppierung werden ca. 15 Personen zugerechnet. Der Wirkungskreis erstreckt sich auch auf Kahla durch dort ansässige Aktivisten des FN Jena. Als Treffund Veranstaltungsstätte diente im Jahr 2014 vorrangig das zum "Braunen Haus" in Jena gehörende Außengelände; im Jahr 2015 wurden die Aktivitäten in das Umland, insbesondere nach Kahla, verlagert. Das FN Jena tritt mit geschichtsrevisionistischen und neonazistischen Propagandaaktionen in Erscheinung, so z. B. anlässlich des "Tags der Befreiung" am 8. Mai, des sog. Heldengedenkens oder des von Rechtsextremisten anlässlich des Jahrestags der Bombardierung Dresdens organisierten Gedenkmarsches. Das FN Jena beschreibt sich als einen "Zusammenschluss junger Deutscher, die alle an irgendeinem Punkt im festgelegten Zeitstrahl des 'freien' Bürgers erwacht sind und die Realität hinter der BRD-Matrix in ihrer ganzen Hässlichkeit erkennen mussten. Aus der Erkenntnis über die Notwendigkeit des aktiven und des passiven Widerstandes gegen ein System, das die Zukunft der ihm anvertrauten Menschen für globalistische Strippenzieher verschachert, ist das 'Freie Netz Jena' eine Einigung verschiedener politischer Bekenntnisse und Überzeugungen mit der Schnittmenge, das alle Aktivisten des FN ein freies und souveränes Deutschland als Bollwerk gegen Kapitalismus, Dekadenz und Überfremdung anstreben." Zudem postuliert das FN Jena: "Unser Ziel ist eine Volksgemeinschaft, in der das Gemeinwohl dem persönlichen Glück zuvor steht." Die Ausführungen auf der Website des FN Jena enthalten nationalistische und rassistische Formulierungen. Des Öfteren werden tagespolitische oder gesellschaftliche Themen aufgegriffen und mit einer von rechtsextremistischer Ideologie untermauerten Kommentierung versehen. Im Berichtszeitraum nahm sich das FN Jena insbesondere der Asylpolitik an. Es sei Zeit für einen "radikalen Richtungswechsel" in der Asylpolitik; die "deutsche Seele [rufe] nach der Freiheit und Reinheit seines Volkes", hieß es. Die Gruppierung veröffentlichte auf ihrer Homepage eine Liste mit Gemeinschaftsunterkünften in Jena, "um den Protestierenden eine Anlaufstelle zu bieten". Zudem positioniert sich das FN Jena nach wie vor gegen die Europäische Union, die mit der Grenzöffnung maßgebliche Schuld an Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 55 der Flüchtlingssituation trage. Auch das szenetypische Thema "Volkstod"25 sowie der Gedanke der Volksgemeinschaft finden in der Propaganda des FN Jena Raum. Insbesondere im Jahr 2015 sympathisierte das FN Jena stark mit der Partei "Der III. Weg", die es als "die neue Alternative" darstellt. Darüber hinaus solidarisiert sich das FN Jena mit dem im NSU-Verfahren angeklagten Thüringer Rechtsextremisten Ralf WOHLLEBEN.26 Insbesondere anlässlich seines 40. Geburtstages im Februar 2015 wurden - wie von anderen Rechtsextremisten auch - zahlreiche Aktionen entfaltet. 3.4.6 "Freies Netz Saalfeld" (FN Saalfeld) Das FN Saalfeld betätigte sich ausschließlich im Internet bzw. im sozialen Netzwerk Facebook, um "ideologische Überzeugungsarbeit" zu leisten. Dabei wurde insbesondere die Asylproblematik für antikapitalistische und antisemitistische Propaganda, aber auch zur Hetze gegen die Bundesrepublik Deutschland genutzt. In Bezug auf die szenetypische Auffassung von dem nahenden "Volkstod" hieß es in einem Beitrag des FN Saalfeld, die nationale Bewegung trage durch fehlende Ideale und Tugenden sowie eine mangelnde Selbstreflexion selbst zum "Volkstod" bei. Um diesen abzuwenden, wird die "Umwälzung der Gesellschaft" u. a. durch Rückbesinnung auf "alte Werte und Traditionen" gefordert. Im März 2015 gab das FN Saalfeld bekannt, seine Arbeit nach fünfjähriger Tätigkeit einzustellen. Man habe versucht, "die nationalen Kräfte vor Ort zu bündeln, politisch zu schulen und Aktionen durchzuführen. Letztendlich sind wir mit unseren Vorhaben gescheitert." Ein weiteres politisches Engagement einzelner Mitglieder in anderer Form wurde angekündigt. Im Dezember wurde der Internetauftritt des FN Saalfeld in "Nationaler Infodienst" umbenannt. 3.4.7 "Volksbewegung Nordthüringen" (VB) Die Gründung der VB erfolgte eigenen Angaben nach am 3. Oktober 2015. Das Datum wurde bewusst gewählt, "[...] um darauf aufmerksam zu machen, dass es das deutsche Volk in der Hand hat, etwas zu ändern". Der Selbstdarstellung zu25 Der 2008 von Rechtsextremisten in den ostdeutschen Bundesländern initiierten "Volkstodkampagne" liegt ein Szenario zugrunde, wonach das deutsche Volk spätestens im Jahr 2040 eine Minderheit im eigenen Land bilde. Daraus erwachse die Pflicht eines jeden Deutschen, sich dieser Entwicklung entgegenzustellen. 26 Die Bundesanwaltschaft erhob am 8. November 2012 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München Anklage gegen das mutmaßliche Mitglied der terroristischen Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU), Beate ZSCHÄPE, sowie vier mutmaßliche Unterstützer und Gehilfen, darunter WOHLLEBEN. Der Prozess wurde am 6. Mai 2013 eröffnet. 56 Rechtsextremismus folge gehören der VB Nordhäuser Bürger aus der Mitte des Volkes an. Als Ziele und Hauptagitationsfelder gibt die VB "Soziale Gleichberechtigung, Zuwanderung und Asyl, Kinderschutz, Nie wieder Krieg, Amerikanisierung und Rettung der Demokratie vor der Macht der Medienund Wirtschaftsmonopole!" an. Seit ihrer Gründung zeigt sich die Gruppierung sehr aktiv. Im vierten Quartal 2015 führte sie mehrere Veranstaltungen im Raum Nordthüringen durch. Sie präsentiert sich mit einer Homepage im Internet sowie in sozialen Netzwerken. In der Öffentlichkeit wird die Bewegung auch durch Alexander LINDEMANN, einen langjährigen Angehörigen der rechtsextremistischen Szene Nordhausens, vertreten. Er war eine Führungsfigur der seit Mitte 2015 inaktiven rechtsextremistischen "Aktionsgruppe Nordhausen". Die VB wird daher als deren Nachfolgeorganisation angesehen. 3.4.8 "Freie Kräfte Gera" Die neonazistische Szene in Gera trat in der Vergangenheit unter Verwendung zahlreicher Bezeichnungen wie "Vollstrecker Gera", "Volkszorn Gera", "In Aktion gegen Kinderschänder" oder "Freie Nationalisten Gera" bzw. im Berichtszeitraum als "Freie Kräfte Gera" in Erscheinung. Die Durchführung eigener Versammlungen, wie jener am 8. Februar 2014 unter dem Motto "Ein Licht für Dresden" mit zehn Teilnehmern, bildet die Ausnahme. Häufiger beteiligt man sich an den Demonstrationen des NPD-Kreisverbands Gera, insbesondere an der Veranstaltungsreihe "Rock für Deutschland". 3.4.9 Rechtsextremistische Szene im Landkreis Eichsfeld Über viele Jahre war der bekannte Neonazi und NPD-Funktionär Thorsten HEISE die zentrale Figur der rechtsextremistischen Szene im Eichsfeld. Nachdem im September 2014 die NPD in Thüringen nicht in den Landtag einzog, ließen sowohl HEISEs öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten als auch die der regionalen "Freien Kräfte" deutlich nach. Erst in Zusammenhang mit der Flüchtlingssituation engagierte sich die rechtsextremistische Szene im Eichsfeld wieder in einer öffentlich wahrnehmbaren Form. Zunächst wurde bei Facebook die Profilseite "Das Eichsfeld wehrt sich - Asylflut stoppen" eingerichtet, anschließend führte der NPD-Kreisverband Eichsfeld zwei Demonstrationen durch. Ab November 2015 rief Rene SCHNEEMANN - Angehöriger der "Freien Kräfte" - regelmäßig sonntags zu Mahnwachen unter dem Motto "Ein Licht für Deutschland" in Heiligenstadt und weiteren Orten des Eichsfelds auf. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 57 Zu den von HEISE in Fretterode ausgerichteten "Kameradschaftsabenden" versammeln sich regelmäßig Rechtsextremisten aus Hessen, Niedersachsen und Thüringen. Die regionalen Szenen sind eng vernetzt. 3.5 Aktivitäten und Themenschwerpunkte der Neonaziszene in Thüringen Breitere öffentlichkeitswirksame Propaganda erreicht die Neonaziszene vor allem durch Demonstrationen und Kundgebungen. Die aktionistische Ausrichtung des neonazistischen Spektrums sorgt für eine bereitwillige Teilnahme der Anhängerschaft an entsprechenden Aktivitäten. Oftmals werden auch weite Anfahrtswege in Kauf genommen, um an Kundgebungen Gleichgesinnter im gesamten Bundesgebiet teilnehmen zu können (sog. Demo-Tourismus). Je näher sich die Themen solcher Veranstaltungen am eigentlichen Kern der neonazistischen Ideologie orientieren, desto höhere Zugkraft geht von ihnen aus. Nachdem im Jahr 2014 von der neonazistischen Szene in Thüringen lediglich sechs (2013: 26) Demonstrationen, Kundgebungen sowie kleinere Mahnwachen organisiert und durchgeführt wurden, stieg die Zahl solcher Veranstaltungen im Jahr 2015 deutlich auf 44 an. Ausschlaggebend für das geringe Veranstaltungskaufkommen im Jahr 2014 waren zum einen die zahlreichen Aktivitäten der NPD im Vorfeld der Kommunal-, Europa-, und Landtagswahlen. Daran beteiligten sich auch zahlreiche parteiungebundene Neonazis - wodurch entsprechende Kräfte absorbiert wurden. Zum anderen verlagerten sich die Anstrengungen aktiver Szenegrößen, wie z. B. Michel FISCHER, hin zur Durchführung von Musikveranstaltungen. Im Jahr 2015 stieg die Zahl der Demonstrationen und Kundgebungen der neonazistischen Szene deutlich an. Die Mehrzahl der Veranstaltungen richtete sich gegen eine angeblich drohende "Überfremdung" durch Flüchtlinge, geplante Flüchtlingsunterkünfte oder die Asylpolitik der Bundesregierung ("Gegen antideutsche Politik"). Die Beteiligung schwankte zwischen 10 und 300 Personen. Mitunter blieb das Teilnehmerfeld nicht auf Szeneangehörige begrenzt. Zu den Veranstaltungen und Themenschwerpunkten im Einzelnen: Rechtsextremistische Demonstrationen zum Jahrestag der Bombardierung Weimars 1945 Sowohl am 8. Februar 2014 als auch am 7. Februar 2015 versammelten sich ca. 60 bzw. ca. 100 Angehörige der "Freien Kräfte" in Weimar zu einem von Michel FISCHER angemeldeten Aufzug unter dem Motto "Ehrenhaftes Gedenken! - Für die Opfer der Bom58 Rechtsextremismus bardierung deutscher Städte". Die Versammlungsleitung übernahm in beiden Jahren ein Rechtsextremist aus Berlin. Im Jahr 2014 kam es im Demonstrationsverlauf zu wechselseitigen Provokationen der unterschiedlichen politischen Lager. Ein Polizist wurde durch einen Berliner Rechtsextremisten verletzt. Bereits in den Jahren 2012 und 2013 hatte FISCHER derartige Veranstaltungen mit 24 bzw. 92 Teilnehmern durchgeführt. Seit Jahren wird die Thematik von Rechtsextremisten instrumentalisiert und zum Gegenstand eigener Propaganda gemacht. Bei den Gedenkveranstaltungen werden die Luftangriffe der Alliierten während des Zweiten Weltkriegs regelmäßig in einen gegen die Zivilbevölkerung gerichteten "Bombenholocaust" umgedeutet. Rechtsextremistische Kundgebung am 23. August 2014 in Hildburghausen Am 23. August fand eine von Tommy FRENCK als "politische Kundgebung" unter dem Motto "Wir wollen Zukunft - Musik und Redebeiträge gegen den Zeitgeist" angemeldete Veranstaltung in Hildburghausen/OT Leimrieth statt. An der Veranstaltung beteiligten sich etwa 320 Personen aus der rechtsextremistischen Szene. Die Teilnehmerzahl blieb damit weit hinter den Erwartungen des Veranstalters, der mit 750 Besuchern rechnete, zurück. Die Kundgebung wurde vornehmlich über das Internet, insbesondere über soziale Netzwerke und eine eigens eingerichtete Veranstaltungsseite, beworben. Das Programm umfasste Redeund Musikbeiträge. Es traten die rechtsextremistischen Bands "Terroritorium" (Niedersachsen), "Feindbild Deutsch" (Baden-Württemberg), "Nordglanz" (Hessen) und "Terrorsphära" (Mecklenburg-Vorpommern/Österreich) auf. Des Weiteren waren Verkaufsstände des NPD-Landesverbands Thüringen, des BZH, der EA, des Versandhandels "Ansgar Aryan", des "Germania-Versands"und von "PC-Records" (Sachsen) vertreten. Demonstration des BZLG am 18. April 2015 in Gotha Etwa 250 Personen beteiligten sich am 18. April an einer von dem BZLG initiierten Demonstration in Gotha unter dem Motto "Schluss mit Überfremdung, Deutsche Politik für Deutsche Interessen". Der Rechtsextremist Marco ZINT hatte die Veranstaltung für das BZLG angemeldet. Die Demonstration Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 59 wurde von zahlreichen Gegenprotesten begleitet. Aus diesen heraus kam es zu mehreren Sitzblockaden, die eine Änderung der ursprünglichen Aufzugsstrecke nach sich zogen. Im Vorfeld der Veranstaltung war intensiv über das soziale Netzwerk Facebook mobilisiert worden. Eigens hierfür wurde eine Veranstaltungsseite "Demonstration gegen Überfremdung und für eine deutsche Politik für deutsche Interessen" eingerichtet. Neben einem Thüringer Rechtsextremisten traten auch drei Vertreter der Partei "Der III. Weg" aus Sachsen und Sachsen-Anhalt als Redner in Erscheinung. Kampagne des BZLG im Herbst 2015 Am 28. November beteiligten sich etwa 240 Personen an einer von dem BZLG initiierten Demonstration "Einwanderung dient nur dem Kapital, Überfremdung stoppen - Heimat schützen" in Gotha. Im Vorfeld der Demonstration beschädigten unbekannte Täter den PKW des Anmelders. Mit brauner Farbe wurden verfassungswidrige Symbole und andere Zeichen sowie Texte aufgebracht. Zudem wurden drei Einkaufsmärkte, eine Telefonzelle sowie die Schaufensterscheibe eines Army-Shops beschmiert. Zur Mobilisierung für die Veranstaltung dienten Eigenangaben nach drei Informationsstände am 17. Oktober in Friemar, 24. Oktober in Warza und 31. Oktober in Friedrichswerth, bei denen entsprechende Flyer verteilt wurden. Mit dem Mobilisierungsflyer des BZLG wurde auf die Internetseite der Partei "Der III. Weg" verwiesen. Die Veranstaltung in Gotha stelle den Abschluss einer vom BZLG initiierten "Aufklärungsoffensive" dar. Es bringe nichts, "gegen die Asylbewerber zu demonstrieren, sondern der deutsche Michel muss gegen das politische System ankämpfen", so das BZLG. Es gelte, "die Verantwortlichen offensiv zu bekämpfen". Zuvor unterstützte das BZLG mehrtägige Proteste gegen eine Flüchtlingsunterkunft in Gotha. Mahnwachen "Ein Licht für Deutschland" zum Jahresende 2015 im Eichsfeld Am 1. November fand in Heiligenstadt erstmals eine Mahnwache unter dem Motto "Aktion Grablicht" statt. Rene SCHNEEMANN, Angehöriger der "Freien Kräfte" im Eichsfeld und Sympathisant der NPD, hatte zu dem Treffen, bei dem Kerzen und Grablichter aufgestellt wurden, aufgerufen. An der unangemeldeten Veranstaltung nahmen 21 Personen teil, an der Folgeveranstaltung am 8. November beteiligten sich 96 Personen. Nachdem die Stadt Heiligenstadt ordnungsbehördliche Maßnahmen im Falle eines weiteren derartigen Treffens androhte, meldete SCHNEEMANN die folgenden - im November und Dezember regelmäßig sonntags abgehaltenen - Mahnwachen bei der 60 Rechtsextremismus Stadt an. Ähnliche Veranstaltungen wurden durch "Freie Kräfte" auch in Neustadt/ Ohmberg sowie in Leinfelde durchgeführt. Die Teilnehmerzahl schwankte zwischen 5 und 144 Personen. Der Veranstalter griff die als Bürgerprotest über das Internet betriebene "Aktion Grablicht" auf. Diese wendet sich nach eigenem Bekunden "still friedlich und demokratisch" gegen "unkontrollierte und ungebremste Einwanderung" und das "Versagen der Politik in dieser Frage". Zugleich werden der Rücktritt der Bundeskanzlerin, Neuwahlen, Mitsprache der Bürger durch Volksbegehren, die Direktwahl des Bundespräsidenten und weniger Macht für politische Parteien gefordert. Nachdem sich die Initiatoren der "Aktion Grablicht" von der Vereinnahmung ihrer Kampagne durch Rechtsextremisten aus dem Eichsfeld distanzierten, wurde die Veranstaltungsreihe unter dem Motto "Ein Licht für Deutschland" fortgesetzt. Aktivitäten von Rechtsextremisten zum Volkstrauertag Der Volkstrauertag wird in der Bundesrepublik Deutschland seit 1952 als nationaler Trauertag begangen, um der Opfer beider Weltkriege und des Nationalsozialismus zu gedenken. Während der Weimarer Republik als Gedenktag für die Toten des Ersten Weltkriegs eingeführt, war er später von den Nationalsozialisten in "Heldengedenktag" umbenannt und zum offiziellen Staatsfeiertag erklärt worden. Der Volkstrauertag wird vom rechtsextremistischen Spektrum Jahr für Jahr missbraucht, um das nationalsozialistische Regime zu verklären, es von der Verantwortung für den Zweiten Weltkrieg zu entlasten und die Wehrmacht zu glorifizieren. Rechtsextremisten instrumentalisieren den Volkstrauertag regelmäßig für ihre Propaganda und widmen ihn zu einem "Heldengedenken" um. Auch im Berichtszeitraum fanden in Thüringen solche Veranstaltungen statt. Am 15. November 2014 trafen sich ca. 150 Angehörige und Sympathisanten des von Tommy FRENCK geleiteten BZH zu einer "Heldengedenkveranstaltung" in Schleusingen. Der Tenor des Treffens lautete "Unsere Großväter waren keine Verbrecher". Der Folgeveranstaltung am 14. November 2015 mit dem Titel "70 Jahre Lüge und Verrat - Ruhm und Ehre dem deutschen Soldat" schlossen sich ca. 100 Personen an. In Friedrichroda organisierte der Rechtsextremist Marco ZINT am 16. November 2014 sowie am 15. November 2015 Demonstrationen der "Freien Kräfte" unter dem Motto "Im Gedenken an die gefallenen deutschen Soldaten beider Weltkriege". Es nahmen ca. 100 (2014) bzw. ca. 120 (2015) Personen teil. Im Vorfeld beider Veranstaltungen war intensiv im Internet - insbesondere in sozialen Netzwerken - mobilisiert worden. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 61 4. Subkulturell geprägter Rechtsextremismus Bundesweit waren der Szene im Jahr 2014 noch etwa 7.200 Personen zuzurechnen (2013: 7.400). Im Jahr 2015 ist jedoch ein Anstieg auf 8.200 Personen zu verzeichnen gewesen. In Thüringen zählte das Teilspektrum weiterhin etwa 280 Personen. Die wesentlichen identitätsstiftenden Elemente des subkulturell geprägten Rechtsextremismus sind die szenetypische Musik und der durch sie geprägte Lebensstil. Bildeten noch vor einigen Jahren vorrangig sog. Skinheads dieses Teilspektrum, sind inzwischen eine starke Differenzierung und eine Vielfalt an Musikstilen charakteristisch. Am äußeren Erscheinungsbild lassen sich subkulturell geprägte Rechtsextremisten in aller Regel kaum mehr von anderen Angehörigen des rechtsextremistischen Spektrums unterscheiden. Am ehesten gelingt dies noch über das Kriterium des Organisationsgrads. So sind subkulturell geprägte Rechtsextremisten überwiegend abgeneigt, sich in feste und auf Dauer angelegte Organisationsstrukturen einzugliedern. Deswegen bestehen naturgemäß so gut wie keine institutionalisierten Verbindungen zu rechtsextremistischen Parteien und Organisationen. Zugleich erschwert dieser Umstand, das in diesem Bereich vorhandene Personenpotenzial zu beziffern. Sind dennoch einzelne Kontakte zu rechtsextremistischen Gruppierungen vorhanden, erstrecken sich diese zumeist auf die lokale und regionale Ebene und hängen vor allem von direkten persönlichen Verbindungen ab. Gleichwohl bewegten sich das subkulturell geprägte und das neonazistische Spektrum in den letzten Jahren stärker aufeinander zu. Es bildeten sich in größerem Umfang sog. Mischszenen heraus oder Skinheadcliquen und neonazistische Kameradschaften verschmolzen miteinander. Diese Entwicklung wird von den inzwischen offeneren Strukturen der Neonaziszene begünstigt. Sie agieren oftmals in "unabhängigen Kameradschaften" und kommen mit ihren Aktivitäten der Organisationsunwilligkeit von subkulturell geprägten Rechtsextremisten entgegen. Neonazistische Kameradschaften, aber auch die NPD, greifen häufig auf das subkulturelle Spektrum zurück, um bei Demonstrationen oder anderen Szeneveranstaltungen ihr Mobilisierungspotenzial zu erhöhen. Die rechtsextremistische Musik bildet hierbei ein Schlüsselelement. Subkulturell geprägte Rechtsextremisten lassen sich meist dann für Versammlungen von Neonazis oder auch der NPD mobilisieren, wenn sie neben der üblichen Szenepropaganda auch einschlägige Musikdarbietungen umfassen. Rechtsextremistische Musik ist für Szeneanhänger allgegenwärtig und besitzt als Kommunikationsmittel einen hohen Stellenwert. Sie wird gezielt zur Verbreitung entsprechender Ideologie genutzt. Die Palette der verwendeten Musikstile (u. a. Rock, Heavy Metal, Gothic, Dark Wave, Black Metal, Hardcore, Schlager, Rockabilly, Volkslieder) 62 Rechtsextremismus ist breit. In rechtsextremistischen Liedtexten werden mit unterschiedlicher Deutlichkeit rassistische, antisemitische, menschenverachtende oder gewaltverherrlichende Ansichten propagiert, staatliche Institutionen verunglimpft oder die nationalsozialistische Gewaltherrschaft glorifiziert. Dadurch geschürte Feindbilder prägen dann die häufig noch ungefestigten ideologischen Einstellungen der meist jugendlichen Konsumenten. Konzertveranstaltungen einschlägiger Bands erzeugen bei den Besuchern ein Gefühl der Gemeinschaft und Stärke. Auch auf Jugendliche, die der Szene noch nicht fest angehören, sondern sich vorerst in deren Umfeld bewegen, üben die oft konspirativ organisierten Musikveranstaltungen eine besondere Anziehungskraft aus. Innerhalb der rechtsextremistischen Musikszene findet eine internationale Kooperation statt, die auf der gemeinsam empfundenen Zugehörigkeit zur "White-Power"-Bewegung27 und weitgehend übereinstimmenden Feindbildern basiert. Einschlägige Bands aus dem Ausland - insbesondere aus Großbritannien und den USA - sind auch bei deutschen Rechtsextremisten beliebt. Entsprechende Gruppen treten regelmäßig bei Konzerten in Deutschland auf. Im Gegenzug beteiligen sich deutsche Bands an Veranstaltungen im Ausland. Zum Teil werden auch Tonträger speziell für den englischsprachigen Markt produziert. Volksverhetzende fremdsprachige Tonträger finden in Deutschland weiterhin starke Verbreitung. Dementsprechend ist der Einfluss rechtsextremistischer Musik aus dem Ausland - trotz möglicher Sprachbarrieren - hoch. 4.1 Erscheinungsformen, Botschaften und Wirkung rechtsextremistischer Musik Die rechtsextremistische Musikszene geht inzwischen weit über die Subkultur der Skinheads hinaus und reicht zunehmend auch in die von Rechtsextremisten besetzten Randbereiche der "Hardcore"und "Black Metal"-Szene hinein. Die einzelnen Subkulturen weisen durchaus Ähnlichkeiten auf, sei es im Hinblick auf die Wirkung ihrer Musik, die Verbreitung ihrer CDs oder die Organisation von Konzerten. Dennoch haben sie hinsichtlich ihres Erscheinungsbilds und Selbstverständnisses nur wenig gemein. Im subkulturell geprägten rechtsextremistischen Spektrum herrschen auf die nationalsozialistische Ideologie ausgerichtete Ansichten vor, die von nationalistischen, rassistischen, antisemitischen und gegen Andersdenkende gerichteten Vorurteilen bestimmt sind. Eine festgefügte, in sich geschlossene Weltanschauung besteht allerdings zumeist nicht. Viele Texte handeln vordergründig von der Rückbesinnung auf althergebrachte Werte und Normen oder dem germanischen Brauchtum. Es werden aber auch gesellschaftspolitische Themen der Gegenwart aufgegriffen. Neben der Ablehnung der bestehenden 27 Das Schlagwort "White Power" symbolisiert die rassistische Einstellung der rechtsextremistischen Skinheads. Sie sehen sich als "Krieger der weißen Rasse" an. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 63 Verhältnisse übt man sich in Kapitalismusund Globalisierungskritik. In einigen Veröffentlichungen kommt zudem die in der Szene verbreitete antiamerikanische Haltung zum Ausdruck. So seien sämtliche derzeit herrschende Krisen, Terror und Krieg einzig dem ausgeprägten Machtstreben der USA geschuldet. Teils in offener Hetze, oft aber auch verbrämt, geht es in den Texten beispielsweise um: * Verherrlichung des Skinheaddaseins (z. B. Männlichkeitsritus, Alkoholkonsum), * Kampfansage an die bürgerliche Gesellschaft, den politischen Gegner, staatliche Institutionen, * Verharmlosung der Gräueltaten im Zweiten Weltkrieg, Sympathie zu Adolf HITLER, * Verhöhnung der Opfer des Nationalsozialismus, * Propagierung eines Führerstaats, * Aufbau und Pflege szenetypischer Feindbilder, * fremdenund ausländerfeindliche Hetze, * Aufrufe zum Widerstand, vor allem gegen staatliche Institutionen und * Überwindung des demokratischen Systems. Die Vorliebe für rechtsextremistische Musik trägt nicht selten dazu bei, Jugendliche rechtsextremistisch zu sozialisieren. Die Hassund Gewaltparolen, die Gruppendynamik und nicht selten auch Alkoholexzesse erzeugen "rechtsextremistische Erlebniswelten". Sie können Jugendliche nachhaltig anregen, rechtsextremistische Feindbilder zu übernehmen oder diese zu verfestigen. Somit kann rechtsextremistische Musik verhaltensprägend wirken und für das rechtsextremistische Spektrum einnehmen. Durch die Vielfalt der angewandten musikalischen Stilrichtungen gelang es der rechtsextremistischen Musikszene schon in der Vergangenheit, Jugendliche aus unterschiedlichen subkulturellen Strömungen an rechtsextremistisches Gedankengut heranzuführen bzw. ihre Bindung an die Szene zu festigen. Für den fortbestehenden Drang, immer neue Möglichkeiten zur Nachwuchsrekrutierung auszuschöpfen, spricht die Öffnung selbst gegenüber dem intern umstrittenen - weil aus dem Afroamerikanischen stammenden - Musikstil Hip Hop. 4.2 Produktionsund Vertriebsstrukturen Rechtsextremistische Musik wird größtenteils in von Szeneanhängern gewerbsmäßig betriebenen Labels produziert. Für gewöhnlich sind diesen Labels Vertriebe angeschlossen. Im Freistaat bestehen derartige Strukturen z. B. über "W & B Records" (Fretterode) und "Germania Records" (Sondershausen). Beide Labels brachten in der Vergangenheit verschiedene "Eigenproduktionen" oder auch Sampler von rechtsextremistischen Bands bzw. Liedermachern heraus. Über die zugehörigen Vertriebe werden 64 Rechtsextremismus diese und andere einschlägige Tonträger angeboten. Sie dienen zudem als Informationsbörse, halten z. B. Veranstaltungshinweise vor oder veröffentlichen Interviews von Szenemusikern. Daneben existieren weitere kleine Labels, die in der rechtsextremistischen Szene jedoch nicht über eine vergleichbare Bekanntheit verfügen. Die Anzahl rechtsextremistischer Vertriebe belief sich 2015 auf 14 (2014: 13, 2013: 15). Die Versandhandel offerieren ihr Sortiment vorwiegend über das Internet. MP3-Dateien können von Internettauschbörsen heruntergeladen werden. Strafrechtlich relevante Tonträger werden vor allem im Ausland produziert und von dort aus auch vertrieben. Im Zuge der Kommerzialisierung dieser Einrichtungen wurde das anfangs auf Tonträger konzentrierte Angebot um Videos, Bücher, Fahnen, Bekleidung, Schuhe/Stiefel, Schmuck etc. ergänzt. Das Sortiment ist auch in sog. Szene-Läden sowie bei Kleinund Kleinsthändlern erhältlich. Diese wickeln als "fliegende Händler", beispielsweise bei rechtsextremistischen Konzerten, spontan Geschäfte in kleinen Stückzahlen ab. Sie bedienen lediglich die jeweilige regionale Szene - auch mit strafrechtlich relevanter Ware. 4.3 Organisation und Ablauf rechtsextremistischer Konzerte Die oft als überregionale Treffen organisierten Konzerte dienen neben der Wahrnehmung geschäftlicher Interessen als Freizeiterlebnis, um Kontakte zu pflegen, Informationen auszutauschen und die Vernetzung der strukturschwachen Szene zu fördern. Während die Organisatoren in der Vergangenheit meist ihre wahren Absichten verbargen, wenn sie Räumlichkeiten mieteten und die Veranstaltungen gegenüber den Ordnungsbehörden anzeigten - so täuschten sie etwa vor, Familienfeiern, Klassentreffen oder Geburtstagsfeiern mit Livemusik vorzubereiten - erfolgt inzwischen häufig eine offizielle Information der zuständigen Behörden. Erteilte Auflagen werden weitestgehend erfüllt. Seltener werden Konzerte konspirativ organisiert. Die Veranstalter erheben in der Regel ein Eintrittsgeld zwischen 10 und 20 Euro, in seltenen Fällen auch höhere Beträge. Davon werden die Gagen der auftretenden Bands gezahlt, die in Abhängigkeit von deren Bekanntheitsgrad durchaus im hohen dreistelligen Bereich liegen. Der dem Veranstalter verbleibende Anteil ist nur schwer zu beziffern. In vielen Fällen dürfte er zumindest seinen Lebensunterhalt aufbessern. Nicht unerhebliche Einnahmen werden darüber hinaus durch den Verkauf von CDs und Devotionalien erzielt. Mitunter begehen Besucher und/oder Bandmitglieder während oder im Umfeld der Konzerte Straftaten, bei denen es sich vorrangig um Propagandadelikte handelt. Vereinzelt werden Lieder mit fremdenfeindlichen und antisemitischen Texten gesungen, die den Tatbestand der Volksverhetzung nach SS 130 Strafgesetzbuch erfüllen. InsbeVerfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 65 sondere bei Konzerten, die von der Polizei aufgelöst oder verhindert werden, kommt es infolge des erhöhten "Frustpotenzials" bei Teilnehmern und Organisatoren gelegentlich zu Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte. 4.4 Die rechtsextremistische Musikszene in Thüringen Folgende 11 Bands (2013: 11), traten im Jahr 2014 entweder bei einschlägigen Veranstaltungen auf oder veröffentlichten entsprechende Tonträger: * "12 Golden Years" - Apolda, * "Eugenik" - Gera, * "Hermunduren" - Raum Eisenach / Sömmerda, * "Killuminati" - Baden-Württemberg, Sachsen, Thüringen (Gemeinschaftsprojekt), * "Kinderzimmerterroristen" (KZT) - Raum Suhl und Sachsen-Anhalt, * "Moshpit" - Altenburg und Sachsen, * "Ostfront" - Raum Gera, * "Radikahl" (nur noch Sänger) - Weimar, * "Sonderkommando Dirlewanger" (SKD) - Raum Gotha, * "Totenburg" - Gera und * "Unbeliebte Jungs" - Raum Sonneberg. Für das Jahr 2015 wurden entsprechende Aktivitäten von 12 rechtsextremistischen Bands festgestellt: * "12 Golden Years" - Apolda, * "Eternal Bleeding" - Raum Altenburg / Chemnitz (SN), * "Eugenik" - Gera, * "Killuminati" - Baden-Württemberg, Sachsen, Thüringen (Gemeinschaftsprojekt), * "Kinderzimmerterroristen" (KZT) - Raum Suhl und Sachsen-Anhalt, * "Kommando S 3" - Raum Suhl/Gotha, * "Ostfront" - Raum Gera, * "Radikahl" (nur noch Sänger) - Weimar, * "Sonderkommando Dirlewanger" (SKD) - Raum Gotha, * "Totenburg" - Gera, * "Treueorden" - Raum Gotha / Sachsen-Anhalt und * "Unbeliebte Jungs" - Raum Sonneberg. Ihre Botschaften unterlegen die Bands mit unterschiedlichen musikalischen Stilrichtungen, angefangen vom typischen "R.A.C."28 oder eingängigen Melodien bereits bekannter Stimmungslieder und Schlager, für die neue bzw. umgeschriebene Texte 28 "R.A.C." - "Rock against Communism" (Rock gegen Kommunismus), Rockmusik mit rechtsextremistischen Texten. 66 Rechtsextremismus verwandt werden, bis hin zu diversen Heavy Metal-Richtungen, die dann als "National Socialist Hardcore" (NSHC)29 oder "National Socialist Black Metal" (NSBM)30 bezeichnet werden. Überregionale Bedeutung erlangten im Berichtszeitraum "12 Golden Years", "Kinderzimmerterroristen", "Moshpit", "Radikahl" sowie "Treueorden" mit diversen Auftritten auch außerhalb Thüringens. Zudem traten andere Bands ausschließlich in den angrenzenden Bundesländern auf. Einzelne Musiker wirken in mehreren Bands mit oder stammen, wie im Falle von "Moshpit", "Kinderzimmerterroristen" und "Killuminati", aus verschiedenen Bundesländern. Im Gegensatz zu den rechtsextremistischen Bands beschränkten sich die Darbietungen rechtsextremistischer Liedermacher in den meisten Fällen auf das musikalische Rahmenprogramm von Kameradschaftsabenden, NPD-Parteiveranstaltungen oder auch Demonstrationen. Insgesamt agieren sie weniger öffentlichkeitswirksam als einschlägige Bands. 4.5 Rechtsextremistische Konzerte in Thüringen Die Zahl der rechtsextremistischen Konzerte in Thüringen lag im Jahr 2014 in etwa auf dem Niveau des Vorjahrs. Von insgesamt sieben stattgefundenen Konzerten (2013: 8) wurde ein Konzert wegen Volksverhetzung und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz polizeilich aufgelöst. Zudem wurden zahlreiche kleinere Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene durch einen Beitrag z. B. eines Liedermachers begleitet. Das Hauptaugenmerk dieser Art Veranstaltungen liegt nicht auf dem Musikbeitrag, eine Erfassung in der Statistik rechtsextremistischer Konzerte der Verfassungsschutzbehörden erfolgt daher nicht. Auch politische Kundgebungen mit anteiligem Musikprogramm fließen - ihres besonderen versammlungsrechtlichen Charakters wegen - nicht in diese Statistik ein. Gleichwohl ist die mobilisierende Wirkung des Musikbeitrags wesentliches Kalkül des Veranstalters, um eine möglichst hohe Teilnehmerzahl zu erreichen und zugleich einen emotionalisierenden Rahmen für die Vermittlung politischer Botschaften zu bieten. Im Jahr 2015 stieg die Zahl der Konzerte auf 17 und damit auf mehr als das Doppelte im Vergleich zum Vorjahr an. Ein leichter Rückgang war allerdings bei der Zahl rechtsextremistischer Liederabende auf sechs (2014: 9) festzustellen. 29 Als Weiterentwicklung des "Hardcore" der amerikanischen Punk-Bewegung der 1970er Jahre entstand in den 1990er Jahren der Musikstil "Hatecore". Seine Anhänger sehen in einer gesunden Lebensweise die Voraussetzung zur Schaffung eines gesunden "Volkskörpers". Die Grenzen zum NSHC sind fließend, weshalb die Szene ein ideales Rekrutierungsfeld für Rechtsextremisten ist. Liedtexte dieser Bands sind häufig rassistisch, antisemitisch sowie ausländerund demokratiefeindlich. 30 Die Stilrichtung des "Black Metal" transportiert antichristliche, lebensfeindliche, satanistische oder heidnische Inhalte und bietet damit auch Anknüpfungspunkte für rechtsextremistische Positionen, insbesondere die judenund christenfeindliche Ausrichtung ist hierfür ausschlaggebend. Die Zuspitzung dieser Tendenzen im rechtsextremistischen Sinne ist der sog. NSBM. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 67 Statistik rechtsextremistischer Konzerte in Thüringen Thüringen Bund 2015 2014 2013 2014 / 2015 Anzahl rechtsextremistischer Konzerte 17 7 8 55 / 63 Bevorzugte Veranstaltungsstätte war 2014 das Objekt "Kammwegklause" in Erfurt. Ein rechtsextremistisches Konzert, ein weiteres Konzert mit der Band "Kategorie C"31 sowie vier Liederabende sind dort ausgerichtet worden. Darüber hinaus fanden in Kirchheim vier rechtsextremistische Konzerte statt. Im Folgejahr konzentrierten sich die Aktivitäten auf das "Veranstaltungszentrum Erfurter Kreuz" in Kirchheim. Allein zehn rechtsextremistische Konzerte wurden dort ausgerichtet. Zudem fanden drei einschlägige Konzerte bzw. Liederabende in Sonneberg sowie je zwei Konzerte oder Liederabende in Ronneburg, Kloster Veßra bzw. Eisenach statt. Etwa 85 Prozent aller rechtsextremistischen Konzertveranstaltungen in Deutschland fanden 2015 in den neuen Bundesländern statt (2014: etwa 75 Prozent); die meisten davon - jeweils 17 - in Thüringen und Sachsen. Im Jahr davor lag Thüringen gleichauf mit Mecklenburg-Vorpommern im Bundesvergleich auf Platz drei. An den Veranstaltungen in Thüringen beteiligten sich 2015 zwischen 68 und 248 Personen, im Jahr davor zwischen 90 und 225 Personen. Anreisen erfolgten oft auch aus den angrenzenden Bundesländern. Die Konzerte wurden im Durchschnitt von knapp 160 Personen (2014: ca. 170 Personen) besucht, was in dem bundesweiten Durchschnitt (2014/2015 knapp 160 Personen) entsprach. Etwas mehr als die Hälfte aller bundesweiten Veranstaltungen zog bis zu 100 Personen an. Insgesamt wies die hiesige Szene nur eine geringe Fluktuation auf, ihr Kern blieb weitestgehend bestehen. Übersicht zu rechtsextremistischen Konzertaktivitäten 2014/2015:32 Nr. Datum Ort Teilnehmer(angekündigte) zahl Bands/Liedermacher (z. T. geschätzt) 1 17.05.2014 Kirchheim 225 "Tätervolk" (Berlin), "Exzess", "Hausmannskost", "Frontfeuer" (jeweils Brandenburg) und Liedermacher "Recht auf Wahrheit" - R.A.W. (Berlin) 2 16.08.2014 Erfurt 90 "Kommando 192" (Baden-Württemberg), "Untergrundwehr" (Bayern) 31 Die Hooligan-Band "Kategorie C" (Bremen) gilt als Bindeglied zwischen Hooliganund rechtsextremistischer Szene. Seit 2015 wird sie im Verfassungsschutzverbund als rechtsextremistische Band geführt. 32 Thüringer Bands und Liedermacher wurden fett gedruckt. 68 Rechtsextremismus 3 04.10.2014 Kirchheim 210 "Confident of Victory" (Brandenburg), "Brainwash", "Überzeugungstäter Vogtland", "Thematik 25" (jeweils Sachsen), "Kommando 192" (Baden-Württemberg) 4 05.12.2014 Kirchheim 200 "Act of Violence" (Baden-Württemberg), "Brutal Attack" (Großbritannien), "Sachsonia" (Sachsen) 5 06.12.2014 Ballstädt 92 "Strafmass" (Bremen), "Oidoxie" (Nord(aufgelöst) rhein-Westfalen) 6 12.12.2014 Raum Suhl nicht bekannt "Treueorden" 7 27.12.2014 Kirchheim 200 "Heiliges Reich" (Sachsen), "Tätervolk" (Berlin), "Exzess", "Frontfeuer" (jeweils Brandenburg), "Treueorden" 8 17.01.2015 Kirchheim 230 "Tätervolk" (Berlin), "Frontfeuer" (Brandenburg), "Killuminati" (Sachsen/Baden-Württemberg / Thüringen), "Thematik 25" (Sachsen), "Heiliger Krieg" (Baden-Württemberg) 9 24.01.2015 Suhl 142 vermutlich Auftritt von fünf Bands, darunter "Codex Frei" (Bayern), "Unbeliebte Jungs" 10 07.02.2015 Kirchheim 180 "Kommando 192" (Baden-Württemberg), "Exzess" (Brandenburg), "12 Golden Years", "Treueorden", "Unbeliebte Jungs" 11 07.03.2015 Kirchheim 248 "Die Lunikoff-Verschwörung", "Stonehammer" (jeweils Berlin), "Radikahl", "12 Golden Years" 12 21.03.2015 Ronneburg 80 nicht bekannt 33 13 04.04.2015 Kirchheim 200 "Die Lunikoff-Verschwörung" (Berlin), "Radikahl", "Treueorden", "Skalinger" (Mecklenburg-Vorpommern) 14 10.04.2015 Erfurt 90 "Kategorie C" (Bremen) 15 09.05.2015 Kloster Veßra 220 "Kategorie C" (Bremen) 16 09.05.2015 Kirchheim 238 "Faustrecht" (Bayern), "Killuminati" (Sachsen/ Baden-Württemberg/Thüringen), "Kommando 192" (Baden-Württemberg), "MPU" (Bayern), "Smart Violence" (Nordrhein-Westfalen) 17 22.08.2015 Ronneburg nicht nicht bekannt 34 bekannt 18 29.08.2015 Sonneberg 68 vermutlich "Treueorden", "Unbeliebte Jungs", "Sniper" (Finnland) 19 12.09.2015 Kirchheim 113 "Blutzeugen", "Thematik 25", "Hope for the Weak" (jeweils Sachsen), "Helle und die RAC'ker" (Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern), "Blindfolded" (vermutlich Niederlande) 33 Die Veranstaltung wurde in der rechtsextremistischen Szene beworben. Über den Ablauf liegen keine näheren Informationen vor. 34 Siehe Fn. 33. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 69 3334 20 10.10.2015 Kirchheim 150 "Sturmbrüder", "Feindbild Deutsch" (jeweils Baden-Württemberg), "Schlachtruf Germania" (Mecklenburg-Vorpommern), "Überzeugungstäter" (Sachsen), "Treueorden" 21 31.10.2015 Kirchheim 192 "Feindbild Deutsch" (Baden-Württemberg), "Heiliges Reich" (Sachsen), "Treueorden", Stonehammer (Berlin), "Hausmannskost" (Brandenburg) 22 14.11.2015 Kirchheim 175 "Treueorden", "Unbeliebte Jungs", "Die Lunikoff-Verschwörung" (Berlin), "Ostfront", "Frontfeuer" (Brandenburg) 23 11.12.2015 Eisenach 80 "Kategorie C" (Bremen) 35 24 12.12.2015 Kirchheim 177 "Tätervolk" (Berlin), "Carpe Diem", "Barbarossa", "Kommando 192" (jeweils Baden-Württemberg), "Kodex Frei" (Bayern) 36 Übersicht zu rechtsextremistischen Liederabenden 2014/2015: Nr. Datum Ort Teilnehmer(angekündigte) zahl Bands/Liedermacher 1 01.03.2014 Raum Saalfeldnicht "Barny" (Sachsen), "Max", "Bienenmann", Rudolstadt bekannt 35 "Heidrun" (Schweden) 2 25.03.2014 Bad Köstritz 40 Michael "Lunikoff" REGENER (Berlin) u. a. (verhindert) 3 14.06.2014 Erfurt 20 Liedermacher aus Kahla 4 19.07.2014 Erfurt 80 "Oiram" (Sachsen-Anhalt), "Diggi und Klampfe", "Fylgien" (Berlin), "Söhne Germaniens" (Sachsen-Anhalt) 5 06.09.2014 Eisenach 60 "Hermunduren-Solo" 6 09.09.2014 Erfurt 90 Michael "Lunikoff" REGENER (Berlin), Maik KRÜGER (Sachsen) 7 25.10.2014 Eisenach 40 "FreilichFrei" (Sachsen) 8 01.11.2014 Erfurt 100 "Resistentia" (Baden-Württemberg), "FreilichFrei" (Sachsen), "Hermunduren-Solo" 9 16.12.2014 Ballstädt 50 Michael "Lunikoff" REGENER (Berlin) (aufgelöst) 10 12.02.2015 Fretterode 30 Frank RENNICKE (Bayern) 11 24.03.2015 Kloster Veßra 200 Michael "Lunikoff" REGENER (Berlin) 12 12.09.2015 Sonneberg 40-50 Jens von "Sturmwehr" (Schleswig-Holstein) 13 17.10.2015 Sonneberg nicht "Barny" (Sachsen) bekannt 36 34 35 Siehe Fn. 33. 36 Siehe Fn. 33. 70 Rechtsextremismus 14 23.10.2015 Ballstädt nicht "Resistentia" (Baden-Württemberg), "FreilichFrei" bekannt 37 (Sachsen), "Bienenmann", "Franzi", "Zeitnah" 15 07.11.2015 Eisenach nicht "Zeitnah", "Hermunduren Akustik", "Rocker bekannt 38 Rolf" (Niedersachsen), "Fylgien" (Berlin), "RAC'n Roll Teufel", "Barny" (jeweils Sachsen) 3738 Rechtsextremistische Bands und Liedermacher traten im Berichtszeitraum zudem u.a. bei folgenden Veranstaltungen der NPD oder der Neonaziszene auf: Nr. Datum Ort Teilnehmer(angekündigte) zahl Bands/Liedermacher 1 17.05.2014 4. "NPD Eichsfeld400 "Hausmannskost" (Brandenburg), "Priorität 18" tag" in Leinefelde (Sachsen), "Tätervolk" (Berlin), "Sturmwehr" (Nordrhein-Westfalen), Frank RENNICKE (Bayern) 2 05.07.2014 NPD-Veranstaltung 320 "Motor of Hate" (Mecklenburg-Vorpommern), "Rock für Deutsch"Heiliges Reich" (Sachsen), "Helle und die land" in Gera RAC'ker" (Brandenburg), Tobias WINTER 3 09.08.2014 NPD-Veranstaltung 710 "Feindbild Deutsch", "Act of Violence", "Resis"In Bewegung" in tentia" (jeweils Baden-Württemberg) "SachsenSonderhausen blut", "Heiliges Reich" (jeweils Sachsen), "Die Lunikoff-Verschwörung" (Berlin) 4 23.08.2014 Politische Kundge320 "Terroritorium" (Niedersachsen), "Terrorsphära" bung "Wir wollen (Mecklenburg-Vorpommern/Österreich), Zukunft - Musik "Feindbild Deutsch" (Baden-Württemberg), und Redebeiträge "Nordglanz" (Hessen) gegen den Zeitgeist" in Hildburghausen 5 23.05.2015 Politische Kund1.500 "Sleipnir" (Nordrhein-Westfalen), "Überzeugebung "Rock für gungstäter" (Sachsen), "Faust" (Brandenburg/ Meinungsfreiheit Hessen), "Killuminati" (Sachsen/Baden-Würt- - Musik und Retemberg/Thüringen), "Ahnenblut" (Mecklendebeiträge gegen burg-Vorpommern) staatliche Zensur" in Hildburghausen 6 13.06.2015 5. "NPD Eichsfeld450 "Die Lunikoff-Verschwörung" (Berlin), "Griffin tag" in Leinefelde SURETTE" (Berlin), "Kraftschlag" (Sachsen-Anhalt), Frank RENNICKE (Bayern) 7 26.09.2015 Politische Kundge70 "Unbeliebte Jungs" bung "Thüringentag der nationalen Jugend" in Kloster Veßra 37 Siehe Fn. 33. 38 Siehe Fn. 33. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 71 8 07.11.2015 Politische Kundge140 Frank RENNICKE (Bayern) bung "Europa der Vaterländer statt EU Diktatur" in Kloster Veßra 9 21.11.2015 Politische Kundge198 "Kategorie C" (Bremen) bung "Fußballfans gegen die Überfremdung unserer Heimat" in Kloster Veßra 5. Immobiliennutzung von Rechtsextremisten Rechtsextremisten sind bestrebt, in den Besitz von Immobilien zu gelangen. Sie verbinden damit insbesondere die Erwartung, durch Schaffung ständig verfügbarer Anlaufstellen örtliche Strukturen zu festigen, sich ungehindert zu internen Treffen versammeln und damit auch überregionale Anziehungskraft ausüben zu können. Ihr Interesse richtet sich vornehmlich auf preisgünstige, auch ländlich gelegene Objekte, die idealerweise für Großveranstaltungen geeignete Räumlichkeiten aufweisen. Wegen des großen öffentlichen Interesses an der Verhinderung solcher Immobilienkäufe bedienen sich Rechtsextremisten auch privater Dritter, die den Sicherheitsbehörden möglichst nicht als Szeneangehörige bekannt sind. Dies und der zumeist privatrechtliche Charakter eines Immobiliengeschäfts schränken sowohl die Aufklärungschancen im Vorfeld als auch die staatlichen Handlungsoptionen bei Bekanntwerden eines entsprechenden Kaufs stark ein. Der "Handlungsleitfaden für kommunale Entscheidungsträger in Thüringen zum Umgang mit Rechtsextremisten" widmet sich u. a. auch diesem Thema.39 Bahnhofsgaststätte in Marlishausen Sowohl die "Schlesische Jugend - Bundesgruppe" (SJ-Bund) als auch deren "Landesgruppe Thüringen" (SJ-Thüringen) geben das Objekt auf ihrer jeweiligen Internetpräsenz als Kontaktanschrift an. Die Immobilie war 2011 von dem aus Thüringen stammenden und in Personalunion handelnden Vorsitzenden der SJ-Gruppen erworben worden. Danach fanden dort einzelne Veranstaltungen der SJ statt. Zuletzt versammelten sich im Mai 2014 39 Abrufbar unter www.thueringen.de. 72 Rechtsextremismus etwa 15 Personen dort zu einem Treffen der SJ. Öffentlichkeitswirksame Aktivitäten entfaltete die Thüringer Gruppe im Jahresverlauf nicht. Die SJ-Thüringen ist eigenem Bekunden nach eine "Jugendorganisation, in der sich interessierte Jugendliche mit der schlesischen Kultur, den dortigen Sitten und Gebräuchen, der Mundart, der Geschichte, dem Schicksal der aus ihrer Heimat vertriebenen Menschen und allem, was noch über Schlesien zu wissen ist, beschäftigen und auseinandersetzen." Unter dem Deckmantel eines Vertriebenenverbands wird die SJ-Thüringen allerdings von aktiven Rechtsextremisten für Bestrebungen missbraucht, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind. Führungsfunktionäre der SJ-Thüringen waren vormals in dem 2009 verbotenen Verein "Heimattreue Deutsche Jugend e. V." (HDJ) aktiv. Zahlreiche andere Mitglieder stammen aus dem sonstigen rechtsextremistischen Spektrum und üben dort zum Teil auch Führungsfunktionen aus. Die inhaltliche Ausrichtung der SJ-Thüringen ist vor allem durch gebietsrevisionistische und revanchistische Bestrebungen geprägt. Mitglieder der SJ-Thüringen traten Ende Dezember 2015 bei einer Willkommensveranstaltung für Flüchtlinge in Arnstadt in Erscheinung. Sie nahmen am Event teil, kamen dabei mit Flüchtlingen ins Gespräch und taten ihre rechtsextremistische Grundhaltung kund. Zudem wurden Broschüren der SJ verteilt. "Gelbes Haus" in Ballstädt Das Objekt befindet sich seit Ende 2013 in Besitz einer dort ansässigen Wohngemeinschaft Thüringer Rechtsextremisten.40 Außer zu Wohnzwecken nutzen sie es seit Mitte 2014 regelmäßig für Treffen und Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene, zu denen auch überregionale Anreisen erfolgen. Zwei nicht den ordnungsbehördlichen Vorgaben gemäße Musikveranstaltungen vom 6. und 16. Dezember 2014 wurden polizeilich aufgelöst. Im Jahr 2015 konnte in dem Objekt erneut ein rechtsextremistisches Konzert festgestellt werden. Die Mobilisierungsmöglichkeiten mittels sozialer Netzwerke begünstigten zudem den Anstieg sonstiger Szeneaktivitäten in dem Objekt. 40 Siehe Kapitel 3.4. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 73 Ehemaliges Rittergut in Guthmannshausen - Verein Gedächtnisstätte e. V. Die Immobilie in Guthmannshausen/Landkreis Sömmerda wurde im Berichtszeitraum durch den rechtsextremistischen Verein "Gedächtnisstätte e. V." (Nordrhein-Westfalen) überwiegend für mehrtätige Vortragsveranstaltungen mit Historikern und Zeitzeugen genutzt. Außenwirkung erreichte dabei eine Veranstaltung am 2./3. August 2014, als der Verein anlässlich seines 22-jährigen Bestehens ein Denkmal für die "zivilen41 deutschen Opfer" des Zweiten Weltkriegs einweihte. Das Gelände war nur für angemeldete Personen zugänglich. Der Veranstalter setzte eigenes Sicherheitspersonal, darunter auch einen Thüringer Rechtsextremisten und sein Szeneumfeld, ein. Im Internet berichtete u. a. die "Aktionsgruppe Nordhausen" von der Veranstaltung. Im Jahr 2015 fand neben einigen Vortragsabenden am 18. Juli das Sommerfest des "Freundeskreises Udo Voigt" in Guthmannshausen statt. Der Verein "Gedächtnisstätte e. V." wurde im Mai 1992 in Vlotho (Nordrhein-Westfalen) gegründet. Er zählt bundesweit ca. 50 Mitglieder/Unterstützer. Der Vereinsvorsitzende ist in Niedersachsen ansässig. Unter dem Deckmantel des Gedenkens an die deutschen Opfer des Zweiten Weltkriegs agitiert der rechtsextremistische Verein gegen den demokratischen Verfassungsstaat und versucht, geschichtsrevisionistisches Gedankengut in demokratische Bevölkerungskreise zu transportieren. Er unterhält Kontakte zu anderen rechtsextremistischen Organisationen, darunter die NPD und die SJ. Eine als Privatperson auftretende Käuferin erwarb im Mai 2011 die zuvor in Landesbesitz befindliche Immobilie. Seit August 2011 ist sie als Eigentümerin des Areals im Grundbuch eingetragen. Hinweise auf Verbindungen der Käuferin zum rechtsextremistischen Spektrum lagen zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht vor. Im Nachhinein wurde bekannt, dass sie seit dem Jahr 2010 dem Verein "Gedächtnisstätte e. V." als Mitglied angehört. Die vom Freistaat Thüringen im Dezember 2011 wegen arglistiger Täuschung angestrengte Anfechtungsklage wies das Landgericht Erfurt als unbegründet zurück.42 Die im August 2012 beim Verwaltungsgericht Weimar eingereichte Klage des Vereins gegen seine Erwähnung in den Verfassungsschutzberichten 2011, 2012 und 2013 wurde mit Urteil vom 3. Dezember 2014 abgewiesen. "Goldener Löwe" in Kloster Veßra Im Laufe des Herbstes 2014 erwarb der dem BZH zugehörige Tommy FRENCK die Gaststätte "Goldener Löwe" in Kloster Veßra. Dort meldete er zum April 2015 ein Gaststät41 Gemeint sind auch die "deutschen Soldaten in Gefangenschaft". 42 Urteil vom 26. April 2013. 74 Rechtsextremismus tengewerbe unter seinem Namen an. Das Objekt umfasst neben einem Gastraum für 60 Personen auch einen Saal mit etwa 150 bis 200 Plätzen. Das dazugehörige Grundstück bietet Parkmöglichkeiten für Busse und PKW. Mit dem Kauf der Gaststätte "Goldener Löwe" konnte FRENCK seine seit 2013 verfolgten Immobilienerwerbsabsichten zunächst umsetzen. Allerdings nahm die Gemeinde Kloster Veßra ihr Vorkaufsrecht wahr. Dagegen wiederum legte FRENCK Widerspruch ein. Bis zu einer abschließenden Entscheidung agiert FRENCK seither als Pächter des Objekts. Ab März 2015 führte er verschiedenste Veranstaltungen in dem Gasthaus durch. Diese reichten von Konzerten, Liederund Balladenabenden über Vortragsund Spendenveranstaltungen bis hin zu reinen Partyveranstaltungen. In der Regel konnte FRENCK bis zu 200 Teilnehmer, davon meist ca. 50 Personen als "Funktionspersonal", mobilisieren. 6. Sonstige rechtsextremistische Gruppierungen und Vereine Im Berichtszeitraum traten wiederholt überregional aktive rechtsextremistische Gruppierungen in Erscheinung, die den Freistaat wegen seiner zentralen Lage für ihre Tagungen bevorzugen. Die Veranstaltungsteilnehmer reisten überwiegend aus anderen Bundesländern an. Das Spektrum der im Folgenden dargestellten Gruppierungen reicht vom germanisch-heidnischen über den neonazistischen bis hin zum "intellektuellen" Rechtsextremismus. Sofern sie im Einzelfall organisatorisch vertreten sind, führten sie kaum eigenständige öffentlichkeitswirksame Aktionen durch, sondern schlossen sich meist denen anderer rechtsextremistischer Personenzusammenschlüsse an. 6.1 "Europäische Aktion" (EA) Die im Jahr 2010 unter Beteiligung von ehemaligen Mitgliedern der seit Frühjahr 2008 verbotenen Vereine "Collegium Humanum" (CH) und "Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten" (VRBHV) gegründete EA bezeichnet sich als "Bewegung zur politisch-kulturellen Erneuerung ganz Europas". Als ihr Ziel gibt sie an, eine "gesamteuropäischen Freiheitsbewegung" bilden zu wollen, um "Freiheit und Selbstbestimmung für alle Europäer" zu erreichen. Dies schließe die "Wiederherstellung der freien Rede", die "Repatriierung außereuropäischer Einwanderer", das Ende der "Fremdbestimmung in Deutschland und dem zugehörigen Österreich", die "Überführung des Geldund Medienwesens in Volkseigentum" sowie den Kampf gegen "Dekadenz" ein. Nach den Vorstellungen der EA sei die Europäische Union durch eine "Europäische Eidgenossenschaft" zu ersetzen. Die EA vertritt rassistische und antisemitische Positionen. In ihrer Vorstellung ist die Annahme einer jüdischen WeltVerfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 75 verschwörung ebenso fest verankert wie die Ablehnung "fremdkontinentaler" Einwanderung. Angelehnt an die christliche Rückeroberung Spaniens propagiert die EA eine "RECONQUISTA - Rückeroberung" Europas. Ihren organisatorischen Schwerpunkt hält die EA in der Schweiz. Dort betreibt sie ein sog. Zentralsekretariat und einen Verlag. Das Gros ihrer Anhänger zählt die Gruppierung jedoch in Deutschland. Die Gruppierung ist hierarchisch aufgebaut, "Stützpunkte" bilden die unterste Ebene, sie werden von "Gebietsleitern" geführt, die wiederum einer Landesleitung unterstehen. In Thüringen existieren mehrere "Stützpunkte". Als Gebietsleiter Thüringen fungiert Axel SCHLIMPER. Er ist als rechtsextremistischer Liedermacher bekannt. SCHLIMPER trat im Berichtszeitraum mehrfach als Redner bei SÜGIDA, THÜGIDA und diversen Szeneveranstaltungen in Erscheinung. Seit 2014 engagiert sich die Organisation öffentlichkeitswirksam bei diversen rechtsextremistischen Veranstaltungen. So wurden u. a. Flugblätter mit den Zielen der EA verteilt und durch Plakate und Fahnen mit EA-Symbolik für die Gruppierung geworben. Die EA betreibt eine eigene Homepage. Ihre Thüringer Stützpunkte sind mit mehreren Auftritten in den sozialen Medien (Facebook, Youtube) präsent und berichten dort u. a. über Aktivitäten der Bewegung. Am 27. Juni 2015 führte die "EA Ostthüringen" eine "Kirsten Heisig Gedenk-Kundgebung" in Jena durch. Axel SCHLIMPER trat als Redner auf. Darüber hinaus trat die EA am 3. Oktober in Jena bei einer gemeinsam mit THÜGIDA und der Partei "Die RECHTE" durchgeführten Demonstration öffentlich in Erscheinung. Am 5. September veranstaltete die EA ihr jährliches "Europafest" in Kirchheim im Veranstaltungszentrum "Das Erfurter Kreuz". Bereits 2013 hatte man sich dazu in Kirchheim versammelt. Zu den etwa 50 Teilnehmern zählten neben dem Landesleiter der EA Deutschland und SCHLIMPER auch Vertreter der Parteien "Der III. Weg", "Die RECHTE" und der NPD aus dem gesamten Bundesgebiet sowie Vertreter von Gruppierungen aus dem europäischen Ausland. Die EA bewarb das Fest u. a. mit dem Ziel, "den partei-, organisationsund grenzübergreifenden Kampf um Europa nun endlich konkretisieren und umsetzen zu können". 76 Rechtsextremismus 6.2 "Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V." (AG - GGG) Die 1951 gegründete germanisch-heidnische AG - GGG hat ihren Sitz in Berlin. Die AG - GGG versteht sich als Glaubensbund, der "die Kultur der nordeuropäischen Menschenart bewahren, erneuern und weiterentwickeln" will und verbindet dabei germanisch-heidnische Glaubensansätze mit rassistischen Vorstellungen und Zielen. Von ihren bundesweit ca. 100 Mitgliedern sind etwa zehn in Thüringen ansässig. Sie gibt die "Nordische Zeitung" sowie eine Schriftenreihe heraus und verfügt über eine eigene Website. Ihre regelmäßigen überregionalen "Gemeinschaftstagungen" zu den Tagund Nachtgleichen sowie den Sommerbzw. Wintersonnenwenden führte die AG - GGG auch im Berichtszeitraum im Bereich Nordthüringen durch. Die in geschlossenen Veranstaltungen abgehaltenen Zusammenkünfte kommen dem äußeren Anschein nach Volksfesten oder geselligen Familienveranstaltungen gleich. Unter Vorgabe germanischer Brauchtumspflege wird eine "Lagerfeuerromantik" inszeniert, die das Interesse insbesondere junger Teilnehmer an dem eindeutig rechtsextremistischen Regelwerk der "Artgemeinschaft" wecken soll. Ihre "Sittengesetze" geben vor, sich u. a. für die "Wahrung, Einigung und Mehrung der germanischen Art" einzusetzen, "dem besseren Führer" Gefolgschaft zu leisten und eine "gleichgeartete Gattenwahl [als] Gewähr für gleichgeartete Kinder" anzustreben. 6.3 "Gesellschaft für freie Publizistik e. V." (GfP) Bei der 1960 von ehemaligen Offizieren der SS und Funktionären der NSDAP gegründeten GfP handelt es sich um eine überparteiliche Sammelorganisation von publizistisch aktiven Rechtsextremisten. Sie zählt bundesweit mehr als 500 Mitglieder. Die GfP versteht sich als Dachverband der Verlage und Autoren, die sich der Meinungsfreiheit verschrieben haben. Mit der Verbreitung ausländerfeindlicher und nationalistischer Ansichten will die GfP "Aufklärungsarbeit" leisten, um die angeblich verzerrte Darstellung der Zeitgeschichte zu korrigieren. Neben Vortragsveranstaltungen organisiert sie jährlich ein als "Deutscher Kongress" bezeichnetes Treffen, bei dem bekannte Wortführer des rechtsextremistischen Spektrums als Referenten auftreten. Die GfP tritt öffentlich kaum in Erscheinung. Im Berichtszeitraum veranstaltete sie lediglich ihre Jahreskongresse in Thüringen, die jedoch keinerlei Öffentlichkeitswirkung erlangten. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 77 7. EXKURS: Das heterogene Spektrum der "Reichsbürger" In Thüringen agieren zahlreiche Einzelpersonen und vereinzelt lose Gruppierungen, welche der "Reichsbürger-Bewegung" zuzuordnen sind. Gruppen mit festen Strukturen, einem klaren rechtsextremistischen Weltbild und dem Hang zu zielund zweckgerichtetem politischen Handeln traten bislang jedoch nicht in Erscheinung. Die Aktivitäten der "Reichsbürger" waren vielmehr unter polizeioder ordnungsbehördlichen Gesichtspunkten relevant. Insgesamt reicht das Spektrum der "Reichsbürger-Bewegung" vom gefestigten Rechtsextremisten über Querulanten, Trittbrettfahrer mit reiner Zahlungsverweigerungsabsicht bis hin zu geistig Verwirrten bzw. psychisch erkrankten Personen. Der Umgang mit "Reichsbürgern" ist schwierig, da sie sich rationalen Argumenten meist völlig verweigern. Grundsätzlich gilt jedoch, dass sich Behörden nicht von "Reichsbürgern" einschüchtern lassen und schnell und konsequent handeln sollten. Längerer Schriftwechsel oder auch Diskussionen erweisen sich nicht als zielführend. Soweit "Reichsbürger" strafrechtlich relevante Verhaltensweisen offenbaren, sind die Strafverfolgungsbehörden zu informieren. Wesentliche Argumentationsmuster der "Reichsbürger" Befürworter der "Reichsbürger"-Idee leugnen die Existenz der Bundesrepublik und berufen sich stattdessen auf die Fortexistenz des Deutschen Reichs (häufig in den Grenzen von 1937, mitunter auch jenen von 1918). Die Vorstellungen dieser sog. Reichsbürger erschöpfen sich jedoch nicht nur in der Leugnung der BRD, vielmehr halten sie auch das Grundgesetz, bundesdeutsche Gesetze, Bescheide und Gerichtsurteile für nichtig. Eine homogene "Reichsbürgerbewegung" existiert insoweit jedoch nicht, vielmehr stehen zahlreiche Gruppierungen in Konkurrenz zueinander. Auf dieser "Reichsideologie" basieren auch die sog. "Reichsregierungen". Diese sehen sich - mangels einer tatsächlich existierenden Regierung für das Deutsche Reich - als Übergangsregierung des Reiches an. Zu den wohl bekanntesten dieser Regierungen zählen die "Kommissarische Reichsregierung des Staates 2tes Deutsches Reich", "Die Exilregierung Deutsches Reich" und die "Regierung des Deutschen Reichs". Im Namen dieser "Reichsregierungen" geben sich "Reichsbürger" als entsprechende "Minister", "Staatssekretäre" oder "Richter des Reichsgerichtshofes" aus. Daneben stellen "Reichsregierungen" auch Fantasiepapiere aus, wie z. B. "Reichsführerscheine", "Reichspersonenausweise", "Reichsgewerbescheine" oder "Dienstausweise". In der Vergangenheit zeigten "Reichsbürger" bei Verkehrskontrollen regelmäßig derartige Fantasiedokumente vor. 78 Rechtsextremismus In der Regel treten "Reichsbürger" erst dann öffentlich in Erscheinung, wenn sie von Verwaltungsakten bzw. behördlichem Handeln betroffen sind. Sie versuchen, sich staatlichen Maßnahmen zu entziehen bzw. legen im Zuge von Verwaltungsund Gerichtsverfahren oft umfangreiche Schriftsätze vor, welche im Kern die Existenz der Bundesrepublik verneinen und jedes behördliche oder gerichtliche Handeln als rechtswidrig darstellen. Darin wird in der Regel auf völlig aus dem Kontext gerissene Gerichtsentscheidungen oder eigene - meist abstruse - Gutachten verwiesen. "Reichsbürger" drohen Entscheidungsträgern nicht selten "Bußgelder", "Unterlassungsverfügungen mit Strafzahlungen", "Verhaftungen" oder gar die "Todesstrafe" an. Aufgrund der Heterogenität der "Reichsbürgerbewegung" gibt es eine Vielzahl von Theorien, Argumenten und Ideologien, welche die Nichtexistenz bzw. den Untergang der Bundesrepublik Deutschland verdeutlichen sollen. Eine umfassende Darstellung aller Argumentationen ist kaum möglich, jedoch sollen hier die bekanntesten und am häufigsten verwendeten Argumente dargestellt werden: (1.) Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen. Kern der Argumentation eines jeden "Reichsbürgers" ist die Behauptung "Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen". Als Beleg dieser Annahme führen sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR aus dem Jahr 1973 an. Darin findet man folgende Ausführungen: "Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre! - geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort [...], besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. [...] Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ,Rechtsnachfolger' des Deutschen Reiches, [...]"(BVerfG, Urt. Vom 31. Juli 1973 - 2 BvF 1/73; BVerfGE 36,1 [15 f.]). Das vorgenannte Urteil wird nicht nur als Beleg für die Weiterexistenz des Deutschen Reichs angeführt, sondern gewissermaßen als Aufforderung gedeutet, mittels Gründung einer "Reichsregierung" die im Urteil genannten "institutionalisierten Organe" bereitzustellen und damit das Deutsche Reich wieder handlungsfähig zu machen. Die Vertreter dieser These ignorieren allerdings den weiteren Wortlaut des Urteils: "[...] sondern als Staat identisch mit dem Staat 'Deutsches Reich' in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings 'teilidentisch', so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht." Die hier erkennbare Methode Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 79 gehört zum Standardrepertoire von Reichsideologen: Auslassen, verkürzen und aus dem Zusammenhang reißen. (2.) Die Bundesrepublik Deutschland ist kein souveräner Staat. "Reichsbürger" ziehen als Beleg für diese Auffassung u. a. den "Zwei-plus-VierVertrag" (sog. Souveränitätsvertrag) heran. Dieser habe die Souveränität Deutschlands nicht herstellen können, da er unmittelbar nach seinem Abschluss durch das Berlin-Übereinkommen außer Kraft gesetzt worden sei.43 Das "Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin" wurde zwischen der damaligen Bundesrepublik und den Westalliierten geschlossen, um Fragen, die mit der Beendigung des bisherigen Sonderstatus von Berlin einhergingen, zu regeln. Dort heißt es wörtlich: "Alle Rechte und Pflichten, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahme der alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind." Der "Reichsideologe" verkürzt hier auf: "Alle Rechte und Pflichten bleiben in Kraft." Tatsächlich sollte aber mit dieser Regelung verhindert werden, dass alliierte Einzelfallentscheidungen der Vergangenheit mit Beendigung des Sonderstatus von Berlin ihre Rechtsgrundlage rückwirkend verlieren und damit als von Anfang nichtig interpretiert werden können. Im nächsten Satz dieser Regelung heißt es dann auch: "Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen." Hiermit ist klargestellt, dass die alliierten Vorbehaltsrechte eben nicht fortbestehen, sondern lediglich die auf dieser Basis "begründeten und festgestellten Rechte und Verpflichtungen" diskriminierungsfrei nach deutschem Recht beurteilt werden können. Der "Reichsideologe" interpretiert dies wie folgt: Der Zwei-plus-Vier-Vertrag mag vieles festlegen, aber laut dem Berlin-Übereinkommen bestehen die Rechte der Alliierten weiter. Das Berlin-Übereinkommen habe den Zwei-plus-Vier-Vertrag in dieser Hinsicht außer Kraft gesetzt. Abgesehen von dem im Vergleich zur reichsideologischen Interpretation vollkommen anderen Regelungsgehalt des oben beschriebenen Berlin-Übereinkommens, 43 Der Zwei-Plus-Vier-Vertrag wurde zwar am 12. September 1990 in Moskau geschlossen, trat aber erst am 15. März 1991 nach Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde in Kraft. Das Berlin-Übereinkommen hingegen wurde am 25. September 1990 geschlossen. In Kraft trat es dann bereits am 3. Oktober 1990 mit der Suspendierung der alliierten Vorbehaltsrechte, die wiederum Gegenstand der am 1. Oktober unterzeichneten ausdrücklichen Erklärung der Vier Mächte waren. Sie galt vom Zeitpunkt der Vereinigung Deutschlands - also dem 3. Oktober 1990 - bis zum Inkrafttreten des Vertrags über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (Zwei-Plus-Vier-Vertrag). 80 Rechtsextremismus handelt es sich um zwei unterschiedliche Verträge mit nur teilweise identischen Vertragspartnern und unterschiedlichen Vertragsgegenständen. Der eine Vertrag kann den anderen Vertrag daher schlicht nicht außer Kraft setzen. Auch die Darstellung, wonach das Berlin-Übereinkommen nach dem Zwei-plus-Vier-Vertrag zustande gekommen sei, ist unrichtig. (3.) Deutschland befindet sich weiterhin im Kriegszustand. Es gibt keinen Friedensvertrag mit den Alliierten. "Reichsbürger" stützen diese Behauptung u. a auf die sog. Feindstaatenklauseln der UN-Charta. Diese Feindstaatenklauseln existieren tatsächlich und finden sich in den Artikeln 53 und 107 der UN-Charta. Sie waren eine Reaktion auf Deutschlands Rolle im Zweiten Weltkrieg, haben aber inzwischen ihre Bedeutung nicht nur durch die gelebte Praxis vollkommen verloren, sondern auch durch eine Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen, die diese Klauseln als obsolet erklärte. Damit ist zwar tatsächlich keine Änderung der UN-Charta einhergegangen. Das liegt aber weniger daran, dass die Feindstaatenklauseln insgeheim weiter gelten sollen, als vielmehr an einer Reihe anderer strittiger Reformvorhaben in Bezug auf die UN-Charta. Die Einigung über die Erklärung zur Feindstaatenklausel war unproblematisch zu erzielen, das Gesamtpaket einer Reform der UN-Charta (inkl. anderer Reformvorhaben) wäre hingegen ungleich schwerer auszuhandeln gewesen. (4.) Geltung der Haager Landkriegsordnung Nach Auffassung der "Reichsbürger" befinde sich Deutschland im Kriegszustand, weswegen die Haager Landkriegsordnung gelte. Daraus folgend handele es sich bei behördlichen Bescheiden zur Erhebung von Beiträgen oder Gebühren um eine Plünderung. Auf diese stehe die Todesstrafe, die im Übrigen nicht selten von den "Reichsbürgern" angedroht wird. Das beabsichtigte Ziel dieses Verweises auf die Haager Landkriegsordnung ist offensichtlich: Mit Bezugnahme auf ein unbekanntes Regelwerk und Androhung der Todesstrafe sollen die Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung eingeschüchtert werden. Da sich die Bundesrepublik nicht im Kriegszustand befindet oder besetzt ist, findet die Haager Landkriegsordnung keine Anwendung. Ebenso wenig ist darin die Todesstrafe festgelegt, da die Strafrechtsvorschriften einzelner Staaten nicht durch ein internationales Abkommen bestimmt werden können. Zudem wurde die Todesstrafe in der Bundesrepublik gemäß Artikel 102 Grundgesetz abgeschafft. (5.) Das Grundgesetz ist keine Verfassung. Ein weiteres Argument wird mit Hilfe des ansonsten von "Reichsbürgern" gern in Abrede gestellten Grundgesetzes gestützt. Dabei wird Bezug genommen auf den Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 81 dortigen Artikel 14644, der festlegt, dass das Grundgesetz nur durch eine durch das deutsche Volk legitimierte Verfassung außer Kraft gesetzt wird. Der Reichsideologe macht daraus: Das Grundgesetz ist keine Verfassung. Bevor das Volk nicht über eine neue Verfassung abstimmt hat, existiert auch keine. (6.) Die Bundesrepublik ist untergegangen. Nicht selten argumentieren Reichsbürger gegenüber Behörden, dass die Bundesrepublik am 17./18. Juli 1990 rechtlich untergegangen sei. Seinerzeit habe sich der US-amerikanische Außenminister während der Verhandlungen zum Zwei-plus-VierVertrag in Paris u. a. zu den Artikeln 2345 und 146 Grundgesetz geäußert und diese außer Kraft gesetzt. Dadurch sei der Geltungsbereich des Grundgesetzes entfallen, mithin die Verfassung außer Kraft getreten und die Bundesrepublik untergegangen. Aus dem Zwei-plus-Vier-Vertrag geht vielmehr hervor, dass die vorgenannten Artikel des Grundgesetzes geltendes Recht darstellen, jedoch aufgrund der neuen politischen Lage zu ändern bzw. anzupassen sind.46 47 Eine Änderung des Grundgesetzes kann nur durch ein Gesetz erfolgen, welches der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestags und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrats bedarf (Artikel. 79 Abs. 1 und 2 Grundgesetz). (7.) Die "BRD GmbH" Eine jüngere Argumentation der Reichsbürger geht davon aus, dass die BRD kein Staat, sondern eine "GmbH" (die "BRD GmbH") sei. Eben jene "GmbH" könne Gesetze erlassen oder außer Kraft setzen. Es bestünde jedoch für jedermann die Möglichkeit, aus dieser "GmbH" auszutreten. Nach einem Austritt aus der "GmbH" wäre man folglich nicht mehr an deren Gesetze gebunden. Die "BRD GmbH" übe dann auch keinerlei hoheitliche Funktion gegenüber den ausgetretenen "Reichsbürgern" aus. Die rechtliche Beziehung zwischen "Reichsbürgern" und der "BRD GmbH" bestimme sich allein nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Aus diesem Grund entwickelten "Reichsbürger" eigene "Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)", auf die sie bei Kontakt mit der "BRD GmbH" (mithin der öffentlichen Verwaltung) Bezug nehmen. In diesen AGB wird oft eine "persönliche Haftung" des Vertragspartners (der für die "BRD GmbH"-Handelnde) festgeschrieben. Auch "Gebühren der Reichsbürger" für Briefe, behördliche Schreiben o. Ä. werden fest44 Artikel 146 GG: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." 45 Der im Zuge der Wiedervereinigung gestrichene Artikel 23 beschränkte den Geltungsbereich des Grundgesetzes bis dahin räumlich auf die "alten" Bundesländer und regelte den Beitritt zur Bundesrepublik. Er wurde 1992 durch den neu eingefügten Artikel. 23 ("Europäische Union") ersetzt. 46 Vgl. Artikel. 1 Abs. 4 2+4-Vertrag. 47 Dies erfolgte mit Artikel 4 des Einigungsvertrags. 82 Rechtsextremismus gesetzt. Mitunter können sie mehrere Hunderttausend Euro betragen. Oft werden derartige Schreiben oder "Gebührenrechnungen" mit dem Zusatz "natürliche Person im Sinne des SS 1 BGB" versehen. Personen, die die Bundesrepublik als existent betrachten, werden als Personal der "BRD GmbH" und/oder als "juristische Person im Sinne des HGB [Handelsgesetzbuch]" bezeichnet. Selbstredend ist die Rechtsordnung der "BRD GmbH" nach Auffassung der "Reichsbürger" nur für diese Personen bindend. 8. Politisch motivierte Kriminalität - Rechts im Überblick Zur politisch motivierten Kriminalität - Rechts weist die Statistik des Thüringer Landeskriminalamts (TLKA)48 folgende Zahlen aus: 49 Straftaten 2015 2014 2013 Insgesamt 1.412 1.060 1.083 davon u. a.: Propagandadelikte 816 752 820 Gewaltkriminalität 49 92 57 49 Volksverhetzungen 217 89 86 Von den politisch motivierten Straftaten, die im Berichtszeitraum in Thüringen begangen wurden, war mit knapp 63 % (2014) bzw. etwa 68 % (2015) erneut die Mehrzahl dem Phänomenbereich "Rechts" zuzuordnen. In den meisten Fällen handelte es sich um Propagandadelikte. Nach einem leichten Rückgang im Jahr 2014 erreichte die Zahl 2015 in diesem Bereich wieder fast den Wert des Jahres 2013. Phänomenübergreifend ist erneut eine Zunahme bei den politisch motivierten Gewaltdelikten festzustellen. Nach einem leichten Anstieg auf 57 im Jahr 2014 (2013: 49) erhöhte sich die Fallzahl im Bereich der PMK Rechts 2015 deutlich auf 92. Ein weiterer signifikanter Anstieg war im Bereich der Volksverhetzungen zu verzeichnen. 48 Veröffentlicht am 11. März 2016. 49 Die politisch motivierte Gewaltkriminalität umfasst Tötungsdelikte, Körperverletzungen, Brandund Spreng-stoffdelikte, Landfriedenbruch, gefährliche Eingriffe in den Schiffs-, Luft-, Bahnund Straßenverkehr, Frei-heitsberaubung, Raub, Erpressung, Widerstandsund Sexualdelikte. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 83 1.600 1.400 1.200 1.000 800 Gesamt 600 Propagandadelikte Gewaltkriminalität 400 Volksverhetzung 200 Sachbeschädigung 0 2015 2014 2013 9. Zusammenfassende Einschätzung Die Anti-Asyl-Agitation verbunden mit offensiver Islamfeindlichkeit bildete im Berichtszeitraum den Schwerpunkt rechtsextremistischer Aktionen in Thüringen. Sie erzeugte spektrenübergreifend ideologischen Konsens. Die stark polarisierende Argumentation basierte im Wesentlichen auf einer entfachten Sozialneiddebatte, Katastrophenszenarien wegen vermeintlicher Bezüge der Flüchtlinge zu Kriminalität und Terrorismus sowie der Behauptung des staatlichen Versagens in der Flüchtlingsfrage. Als hervorstechendstes Phänomen ist in diesem Zusammenhang zu werten, dass es Rechtsextremisten gelang, selbst über ihre Szenekontakte hinaus auch bürgerliche Bereiche (Anwohnerproteste z. B. in Greiz, Gera) oder Mischszenen (z. B. SÜGIDA, THÜGIDA) für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Ernsthaft anzunehmen ist, dass die Versuche von Rechtsextremisten, radikalisierenden Einfluss auf eine gesamtgesellschaftliche Diskussion zu nehmen, mitursächlich für eine insgesamt gesunkene Hemmschwelle zur Ausübung von Gewalt gegenüber Flüchtlingen sind. Bundesweit kam es im Jahr 2015 nicht nur zu einem massiven Anstieg der gewaltsamen Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte, sondern auch die Schwere der Delikte nahm zu. Sofern Täter identifiziert werden konnten, waren zwei Drittel von ihnen zuvor nicht als politisch motivierte Gewalttäter bzw. extremistische Akteure aufgefallen. Auch Thüringen war von der Entwicklung betroffen. Wurden 2014 noch insgesamt neun Straftaten gegen Flüchtlingsunterkünfte festgestellt, waren es 2015 mit 7150 bereits deutlich mehr. Mit einem deutlichen Abflachen dieser gegen Ausländer, insbesondere Muslime, gerichteten Propagandastrategie ist trotz inzwischen rückläufiger Flüchtlingszahlen in absehbarer Zeit eher nicht zu rechnen. Rechtsextremisten werden versuchen, die Anschlussfähigkeit des Themas ggf. mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung weiter in ihrem Sinne zu instrumentalisieren. 50 Statistik des TLKA. 84 Rechtsextremismus III. Islamismus 1. Internationaler islamistischer Terrorismus 1.1 Überblick Auch im Berichtszeitraum 2014/2015 war der islamistische Terrorismus eine der größten Bedrohungen für die Sicherheitslage weltweit. Dabei spielten die Entwicklungen in der Krisenregion Syrien eine wesentliche Rolle. Untereinander in verschiedenen Konstellationen verfeindete Verbände sowohl syrischer als auch ausländischer Jihadisten sowie säkulare Einheiten kämpfen dort seit etwa fünf Jahren gegen das Regime von Baschar AL-ASSAD. Die Situation vor Ort erfuhr Mitte des Jahres 2014 durch den Vormarsch der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS)51 zusätzliche Brisanz. Der IS provozierte mit der Ausrufung des Kalifats52 im Juni 2014 und der Ernennung von Abu Bakr AL-BAGHDADI zum Kalifen einerseits die Muslime in aller Welt; andererseits fühlten sich seine Anhänger und Sympathisanten motiviert, in die eroberten Gebiete auszuwandern, um den IS zu unterstützen. Insgesamt sollen sich dem IS 15.000 bis 20.000 Kämpfer angeschlossen haben, darunter auch ehemalige Angehörige des irakischen Militärs. Allein von Deutschland aus reisten bis Ende 2014 mehr als 550, bis Ende 2015 ca. 780 Islamisten - meist jünger als 30 Jahre - in Richtung Syrien/Irak aus, um dort auf Seiten des IS und anderer terroristischer Gruppierungen an Kampfhandlungen teilzunehmen oder diese in sonstiger Weise zu unterstützen. Zum Ende des Jahres 2015 lagen den Bundessicherheitsbehörden zu über 70 Rückkehrern Erkenntnisse vor, wonach sie sich aktiv an Kämpfen in Syrien oder im Irak beteiligten oder hierfür eine Ausbildung absolvierten. Das Bedrohungsszenario in Deutschland hat sich durch die Rückkehr radikalisierter Kämpfer aus der Krisenregion Syrien/Irak verändert. Der IS legitimiert sich durch pseudo-staatliche Strukturen. Er propagiert Sicherheit, Wohlfahrt und Recht, zeichnet sich allerdings durch Willkür, Terror und desolate Zustände 51 Ging aus der Organisation "Islamischer Staat in Irak und Großsyrien" (ISIG) hervor. 52 Als Kalifat wird die Institution des obersten (sunnitischen) weltlich-religiösen Herrschers innerhalb der muslimischen Welt bezeichnet. Das Amt spiegelt zugleich die Einheit der muslimischen Gemeinschaft wider. Der Kalif führt dabei die Gemeinschaft der Gläubigen und ist u. a. für die Durchsetzung der islamischen Gesetze, die Verteidigung und Vergrößerung des Herrschaftsgebiets sowie die Kontrolle der Regierung zuständig. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 85 im Inneren seines Herrschaftsgebiets aus. Die Medienund Propagandaarbeit des IS ist sehr umfangreich und von hoher Professionalität gekennzeichnet. Sie wird von einem "Informationsministerium" koordiniert und in mehreren Sprachen vorrangig über soziale Netzwerke und Videoplattformen im Internet betrieben. Zur Rekrutierung dient beispielsweise die Darstellung des IS als funktionierendes Gemeinwesen und die Einladung, daran teilzuhaben. Dem gegenüber steht die Manifestation von Macht, die sich in erster Linie an die Gegner richtet. Exemplarisch hierfür sind Vorführungen von Massenexekutionen. Die besondere Brutalität des IS führte zu einer Massenflucht aus den Krisenregionen Syrien und Irak. Systematischer Vertreibung sahen sich vornehmlich Christen, Jesiden und Kurden ausgesetzt. Im Zuge der seit 2011 durch den sog. Arabischen Frühling in Gang gesetzten revolutionären Veränderungen in einigen arabischen Staaten erlangten 2012 in Tunesien und Ägypten islamistische Parteien bzw. Bewegungen politische Verantwortung. Dies wiederum entfachte in Ägypten neues Konfliktpotenzial, das letztendlich zur Absetzung der islamistischen Regierung und späteren Einsetzung eines Militärregimes führte. Im Mai 2014 wurde der damalige Oberbefehlshaber der ägyptischen Armee Abdel Fattah AL-SISI zum Präsidenten der ägyptischen Republik gewählt. Auch in anderen Staaten des afrikanischen Kontinents stellt der islamistische Terrorismus vielerorts eine Bedrohung für die politische und gesellschaftliche Stabilität dar. Zu nennen sind hier vor allem die Gruppierung "Boko Haram" in Nigeria sowie die in Westafrika operierende "al-Shabab". Die im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet ansässige "Tehrik-e-Taliban" sorgte im Dezember 2014 mit einem Anschlag auf eine vom pakistanischen Militär betriebene Schule für Aufsehen. Bei dem blutigen Überfall kamen zahlreiche Menschen, darunter größtenteils Kinder und Jugendliche, ums Leben. 1.2 Islamistisch-terroristische Anschläge Der internationale Terrorismus zielt darauf ab, Angst und Schrecken zu verbreiten. Er bedroht nicht nur die individuelle Freiheit und Sicherheit unserer offenen Gesellschaften, sondern stellt auch bewährte Strukturen der internationalen Ordnung in Frage. Die Anschläge in Frankreich und anderen europäischen Staaten in den letzten zwei Jahren belegen die Gefahr islamistischer Terrorakte. Grundsätzlich gilt festzuhalten, dass die derzeit in Syrien und im Irak maßgebliche jihadistische Terrororganisation IS eine aggressive antiwestliche Agenda verfolgt und regelmäßig zu Anschlägen im Westen aufruft. Am 24. Mai 2014 verübte ein islamistisch motivierter Einzeltäter einen Anschlag im Jüdischen Museum in Brüssel (Belgien) mit vier Toten. Im Zeitraum 7. bis 9. Januar 2015 86 Islamismus erschütterten drei Anschlagsereignisse mit 17 Opfern den Raum Paris/Frankreich. Zu dem Schusswaffenanschlag auf die Redaktion des Satiremagazins "Charlie Hebdo" bekannte sich die Terrororganisation "al-Qaida auf der arabischen Halbinsel" (AQAH). Täter, die die Geiselnahme in einem koscheren Supermarkt und den Mord an einer Polizistin verübten, bekannten sich zum IS. Am 14. und 15. Februar 2015 kam es zu Anschlägen auf ein dänisches Kulturzentrum sowie eine Synagoge in Kopenhagen mit zwei Toten und mehreren Verletzten. Die Täter bekannten sich via Facebook zum IS. Zu den zeitgleichen Anschlägen am 13. November 2015 an mehreren Orten in Paris (Restaurants, Cafes, Konzerthalle, Umgebung des "Stade de France") mit mindestens 137 Toten und über 350 Verletzten bekannte sich ebenfalls der IS. In den anschließend veröffentlichten Erklärungen drohte der IS Frankreich und seinen Verbündeten mit weiteren blutigen Attacken. 1.3 Islamisten und Terroristen unter Flüchtlingen Nach dem arabischen Frühling 2011 und den darauffolgenden Kämpfen zwischen dem ASSAD-Regime und Oppositionsgruppen nutzen zunehmend vorgeblich religiös motivierte Gruppierungen die Situation für sich aus. So beteiligten sich "al Qaida"-nahe Truppen seit Mitte 2013 am syrischen Krieg und eroberten Gebiete in Syrien. Vor allem durch das brutale Vorgehen des IS - insbesondere ab Mitte 2014 - wurde eine Massenflucht in Syrien ausgelöst. Laut UNHCR53-Jahresbericht 2014 seien in Syrien 2,5 Millionen Menschen zu Flüchtlingen geworden und 6,5 Millionen zu Binnenvertriebenen. Die Zahl der Flüchtlinge habe seit Ende 2013 den höchsten Stand seit dem Zweiten Weltkrieg erreicht. Der Flüchtlingszustrom vor allem aus dem Kriegsund Krisengebieten im Nahen und Mittleren Osten, aus diversen Staaten des Balkans und Afrikas nach Deutschland hielt im Berichtszeitraum unvermindert an. Dass jihadistische Gruppierungen - insbesondere der IS - diese Flüchtlingsbewegung gezielt nutzen könnten, um potenzielle Attentäter nach Europa zu verbringen, galt als mögliche, wenn auch weniger wahrscheinliche Methode. So gingen bisherige Attentate in der Regel von radikalisierten Anhängern jener Gruppen aus, die sich längst in den Zielländern aufhielten bzw. hier sozialisiert worden waren. Die Ermittlungen nach den Anschlägen vom 13. November 2015 in Paris ergaben, dass zwei Attentäter der Terroristengruppe im Flüchtlingsstrom unter Nutzung von Falschpersonalien nach Europa einreisten. Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder berücksichtigen diesen Umstand im Rahmen der Hinweisbearbeitung fortan noch 53 United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) - UNO-Flüchtlingshilfe. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 87 stärker. Sie stehen sowohl untereinander als auch mit europäischen und internationalen Partnern in engem Austausch. 1.4 Exekutivmaßnahmen und Gerichtsverfahren in Deutschland In Reaktion auf die Aktivitäten des IS erteilte das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz bereits am 6. Januar 2014 eine Strafverfolgungsermächtigung gemäß SS 129 b Absatz 1 Satz 3 Strafgesetzbuch in Bezug auf die Mitglieder oder Unterstützer des IS, die deutsche Staatsangehörige sind, sich in Deutschland aufhalten oder hier tätig werden. Der Bundesminister des Innern erließ am 12. September 2014 ein Betätigungsverbot für den IS in Deutschland, da sich die Organisation gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie den Gedanken der Völkerverständigung richtet.54 Das Verbot umfasst sämtliche Beteiligungen an der Organisation, öffentliche Verwendung und Verbreitung von Logos und Kennzeichen sowie das Anwerben von Kämpfern, Sammeln von Spenden oder Werben für den IS und sympathisierende Gruppen. Am 13. November 2014 verurteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf vier Mitglieder einer "Düsseldorfer Zelle" der Terrorgruppe "al-Qaida" zu Freiheitsstrafen zwischen viereinhalb und neun Jahren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die vier Männer im Auftrag der "al-Qaida"-Führung Anschläge in Deutschland verüben sollten. Ein aus Hessen stammender Anhänger des IS wurde am 5. Dezember 2014 vor dem Oberlandesgericht Frankfurt a. M. zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der 20-Jährige wurde der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen. Ab 2011 hatte er in Frankfurt a. M. Kontakt zu einer Gruppe salafistisch orientierter junger Männer, die der Auffassung waren, als gläubige Muslime zur Teilnahme am bewaffneten Kampf verpflichtet zu sein. Im Juli 2013 reiste der Verurteilte mit sechs weiteren jungen Männern nach Syrien und schloss sich dem IS an. Dort absolvierte er eine militärische Ausbildung und nahm u. a. am bewaffneten Kampf nahe der Stadt Hama teil. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main erhob am 28. Oktober 2015 Anklage gegen einen Mann aus Oberursel. Der Angeschuldigte muss sich vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Frankfurt am Main wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Verstoß gegen das Waffenund Sprengstoffgesetz sowie Urkundenfälschung verantworten. Zusammen mit seiner ehemals mitbeschuldigten Ehefrau erwarb er am 30. März 2015 in einem Frankfurter Baumarkt unter Angabe von Falsch54 Bundesanzeiger vom 12. September 2014, BAnz AT 12.09.2014 B1. 88 Islamismus personalien drei Liter Wasserstoffperoxid. Nach dem Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen soll der Angeschuldigte seit längerem Kontakte in die radikal-islamistische Szene pflegen und fest entschlossen gewesen sein, mit einem Rohrsprengkörper und ggf. auch Waffen und Chemikalien aus jihadistischen Motiven einen Anschlag auf die Besucher einer Großveranstaltung in Hessen durchzuführen. Der Beschuldigte befindet sich seit Ende April 2015 in Untersuchungshaft. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Die Bundesanwaltschaft ließ am 6. November 2015 einen 31-jährigen deutschen Staatsangehörigen bei seiner Einreise nach Deutschland am Münchener Flughafen festnehmen. Der aus dem Raum Berlin stammende Beschuldigte ist verdächtig, sich der ausländischen terroristischen Vereinigung IS angeschlossen zu haben. Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen reiste der Beschuldigte Anfang Dezember 2014 nach Syrien, um auf Seiten des IS am dortigen Bürgerkrieg teilzunehmen. Dabei war er zunächst bis Mai 2015 im Verwaltungsapparat des IS mit der Aufnahme und Betreuung von Neuankömmlingen im Bürgerkriegsgebiet betraut, die sich ebenfalls der Vereinigung anschließen wollten. Anschließend war er für den IS im Bereich Waffenbau tätig, indem er Hüllen für Sprengfallen herstellte. Außerdem nahm er im August 2015 bewaffnet an einem Versorgungskonvoi des IS teil. Am 17. Dezember 2015 erging seitens des Innenministers des Landes Baden-Württemberg ein Verbot gegen den Verein "Islamisches Bildungsund Kulturzentrum Mesdschid Sahabe e.V." (MSM). Der Verein unterstützte mit dem IS eine islamistische Vereinigung, die aus religiösen Gründen Anschläge gegen Personen und Sachen veranlasst. Durch den Verein sind Spenden für terroristische Gruppierungen gesammelt und Kämpfer für den Konflikt in Syrien rekrutiert worden. Der Verein wurde aufgelöst, das Vereinsvermögen wurde beschlagnahmt und eingezogen. 2. Salafistische Bestrebungen Im Berichtszeitraum erlangten vor allem der Krieg in Syrien und die Gräueltaten der Terrororganisation IS sowie eine Vielzahl jihadistisch motivierter Propagandaund Ausreisefälle von Deutschland in das Kerngebiet des IS einen hohen Grad an öffentlicher Aufmerksamkeit. Aber auch Kundgebungen wie die "Anti-Salafismus-Demonstration" der Initiative "Hooligans gegen Salafisten" (HoGeSa) und die damit verbundenen gewalttätigen Ausschreitungen am 26. Oktober 2014 in Köln rückten das Phänomen bundesweit verstärkt in den Fokus des öffentlichen Interesses. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 89 Begriff und Herkunft Der moderne Salafismus ist eine vom saudischen Wahhabismus55 geprägte islamistische bzw. politische Ideologie, die sich an einem vermeintlich authentischen Islam des 7. Jahrhunderts orientiert. Er ist derzeit die dynamischste Bewegung im Bereich des Islamismus56. Vertreter dieser radikalen und rückwärtsgewandten Strömung innerhalb des Islamismus geben vor, sich ausschließlich an den Prinzipien des Koran sowie dem Vorbild des Propheten Mohammed und den frühen Muslimen "as-salaf as-salih" - die "frommen Altvorderen" - zu orientieren. Die "frommen Altvorderen" gelten allen Muslimen als vorbildlich. Salafisten wähnen sich jedoch im Besitz des alleingültigen Weges bzw. der Methodik zum Erreichen aller ihrer Interpretation nach "gottgewollten" Normen. Damit einher gehen die strikte Ablehnung einer säkularen Gesellschaftsordnung und damit auch weltlicher Gesetze. Ideologische Grundlagen und zentrale Inhalte Die von Salafisten verwendeten religiösen Begrifflichkeiten implizieren oft eine politische Konnotation, die über ein rein religiöses Verständnis hinausgeht. Zentrale salafistische Prinzipien sind ein absoluter Monotheismus sowie die Einheit und Einzigartigkeit Gottes (arab. tauhid). Er gilt als der einzig legitime Souverän und Gesetzgeber. Der Einführung und Umsetzung der im Koran dargelegten Gesetze Gottes (Scharia) kommt dementsprechend ein hoher Stellenwert zu. Salafisten lehnen jegliches Abweichen von salafistischen Grundsätzen als Verfälschung des Islam bzw. "Neuerung" (arab. bid'a) ab. Andersdenkende Religionsgemeinschaften werden als Ungläubige (arab. Kuffar), Polytheisten oder Götzendiener diffamiert. Um die Festigkeit des eigenen Glaubens zu demonstrieren, müsse man sich von ihnen und allen nicht salafistisch orientierten Muslimen lossagen und ihnen feindlich gegenübertreten. Das von Salafisten vermittelte Weltbild steht in Konflikt mit mehreren im Grundgesetz verankerten Prinzipien, so z. B. dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, der Gleich55 Der Rechtsgelehrte Mohammed Ibn ABD AL WAHHAB (1703-1792) begründete den Wahhabismus als eine religiös-politische Reformbewegung, welche den Islam von vermeintlichen oder tatsächlichen "Neuerungen" befreien sollte, die ihm über die Jahrhunderte zugewachsen waren. Der Wahhabismus, die einflussreichste Strömung innerhalb des Salafismus, ist heute Staatsdoktrin in Saudi-Arabien und gilt als äußerst streng und konservativ. Saudi-Arabien versteht sich als Gottesstaat und ist eine absolute Monarchie, die eine Gewaltenteilung nicht vorsieht. Verfassung Saudi-Arabiens ist der Koran. 56 Als islamistisch werden politisch-totalitäre Ideologien bezeichnet, die sich auf die Quellen des Islam berufen, daraus jedoch einen politischen und gesellschaftlichen Anspruch ableiten, der mit den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar ist. 90 Islamismus berechtigung von Mann und Frau, der Religionsfreiheit, dem Gedanken der Völkerverständigung. Politischer und jihadistischer Salafismus Der Verfassungsschutz unterscheidet zwischen politischem und jihadistischem Salafismus. Die Übergänge zwischen beiden Strömungen sind fließend, die ideologischen Grundlagen gleich.57 Unterscheidungskriterium ist das Verhältnis zur Anwendung von Gewalt. Politische Salafisten erachten sie nur unter bestimmten Bedingungen für gerechtfertigt, Jihadisten hingegen als legitimes Mittel zur Realisierung ihrer Ziele. Vertreter des politischen Salafismus stützen sich auf systematische Missionierung (arab. da'wa), um ihre extremistische Ideologie zu verbreiten und zugleich politischen wie gesellschaftlichen Einfluss zu gewinnen. Dies geschieht hauptsächlich durch sog. Islamseminare, islamische Informationsstände, bei denen salafistische Literatur kostenlos verteilt wird, sowie zahlreiche salafistische Auftritte im Internet. Anhänger des jihadistischen Salafismus hingegen meinen, ihre Ziele durch unmittelbare Gewaltanwendung gegen Ungläubige realisieren zu können. Das Terrornetzwerk "al-Qaida", die Taliban oder auch der IS agieren dementsprechend. Die Radikalisierung hin zum Jihadisten trägt oftmals sehr individuelle Züge, die vor allem durch persönliche Lebensumstände beeinflusst werden. Sie verläuft nicht nach einem einheitlichen Schema, sondern basiert auf einer Mischung von sozialen und ideologischen Einflussfaktoren. Bei Jugendlichen kann eine altersbedingte Orientierungslosigkeit und die daraus resultierende Suche nach "wirklichen" Werten und vermeintlicher Gerechtigkeit Auslöser dafür sein. Mit ihrer vereinfachten Interpretation des Islam und deren jugendgemäßen Präsentation gelingt es Jihadisten daher vornehmlich junge Menschen zu begeistern. Der Weg in den Jihadismus führt meist über das Internet oder das persönliche Umfeld. In der Regel beginnt die Radikalisierung mit der Ablehnung gesellschaftlicher Werte und Normen, die als "nichtmuslimisch" empfunden werden. Salafistisch-jihadistische Propaganda im Internet Nach wie vor nutzen jihadistisch ausgerichtete Organisationen sog. Medienzentren zur Verbreitung ihrer Veröffentlichungen. Das seit 2006 existierende "al-Fajr" Medienzentrum spielt in diesem Zusammenhang noch immer eine herausragende Rolle. 57 In der Wissenschaftlichen wird oft noch weiter in einen vermeintlich unpolitischen, puristischen Salafismus und einen "Takfir"-Salafismus (rechtfertigt Gewaltanwendung gegen als ungläubig erklärte Muslime) unterteilt. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 91 Jihadistische Propaganda erscheint im Internet in vielfältigen Formaten. Es werden regelmäßig Videos, Audiodateien, Online-Zeitschriften, Bilder-Dokumentationen, Operationsberichte, Bekennungen zu Anschlägen und Interviews mit Anführern und Mitgliedern jihadistischer Gruppierungen veröffentlicht. Das Internet ermöglicht den Jihadisten die unkomplizierte Kontaktaufnahme zu Gleichgesinnten. Der Austausch erfolgt dabei sowohl über offen zugängliche als auch über verschlüsselte Kommunikationsplattformen. Dadurch entstehen virtuelle Netzwerke, die es Aktivisten und Sympathisanten des globalen Jihad ermöglichen, sich als Teil einer weltweiten Bewegung zu begreifen. Außer zur direkten Kommunikation nutzen Jihadisten das Internet vor allem als Propagandamedium. Die Propaganda schafft einen Bezugsrahmen, innerhalb dessen das Weltgeschehen interpretiert wird. Das Fundament der damit verbundenen Weltdeutung durch Islamisten ist deren Eigenwahrnehmung als Opfer bzw. Angegriffene und gleichzeitig als Kämpfer für eine vermeintliche, durch einen Islam jihadistischer Auslegung repräsentierte, universale Gerechtigkeit. Mittlerweile wird diese Propaganda zielgruppengerecht in verschiedenen Sprachen angeboten. Radikalisierungsprozesse, die oftmals ohne erkennbaren Vorlauf und ohne organisatorische Anbindung verlaufen, erfahren hierdurch zusätzliche Dynamik. Die jihadistische Propaganda dient neben der Motivation etwaiger Sympathisanten des globalen Jihad und der Rekrutierung neuer Anhänger auch der Einschüchterung des Gegners. Tatsächliche Verhältnisse werden nur dann authentisch wiedergegeben, wenn es der Intention des für die Veröffentlichung Verantwortlichen dienlich erscheint. Die in der jihadistischen Propaganda demonstrierte Stärke korrespondiert daher nur bedingt mit den tatsächlich vorhandenen Möglichkeiten der Aktivisten. Sympathisanten des globalen Jihad tragen zur Verbreitung jihadistischer Propaganda bei, indem sie diese Botschaften entweder nochmals an anderer Stelle veröffentlichen, zu diesen verlinken und sie mit Kommentaren versehen oder Übersetzungen in andere Sprachen anfertigen, um das Material einem möglichst breiten Adressatenkreis zugänglich zu machen. Die Nutzung nichtislamistischer Internetdienste durch Jihadisten hat stark zugenommen. Videoplattformen und Online-Kontaktnetzwerke bieten eine zweckmäßige Umgebung, um jihadistische Propaganda zu verbreiten, zu kommentieren und selbst zu produzieren. Teilweise werden Videos vergleichsweise aufwändig produziert, gegebenenfalls mit einem Vorschaufilm oder mit Untertiteln versehen und in oftmals hoher Bildqualität zum Herunterladen angeboten. Vereinzelt sind jihadistische Gruppen auf diesen 92 Islamismus Plattformen mit einer eigenen Präsenz vertreten. Sie verfügen oftmals über eine große Anhängerschaft, wobei nicht immer ersichtlich ist, ob die Präsenz von den Gruppen selbst oder von Sympathisanten betrieben wird. Jihadisten bedienen sich zunehmend sozialer Netzwerke bzw. offen zugänglicher Bereiche des Internets, um sich ein breites, nicht unbedingt dem islamistischen Spektrum zuzurechnendes Publikum zu erschließen und in ihrem Sinne zu beeinflussen. In jihadistischer Propaganda sind immer wieder auch Deutschlandbezüge feststellbar. Ereignisse in Deutschland sowie die Aktionen von jihadistischen Aktivisten in Deutschland werden im Internet veröffentlicht, teilweise übersetzt und in der Propaganda ausländischer jihadistischer Organisationen weiter verarbeitet. Im Zentrum dieser Veröffentlichungen stehen bekannte Topoi jihadistischer Propaganda - wie die Verunglimpfung und Herabsetzung des Islam, des Koran und des Propheten Muhammad - mit denen Muslime emotionalisiert und zur aktiven Unterstützung des (bewaffneten) Jihad in einem Jihad-Gebiet, aber auch explizit im "Westen" gewonnen werden sollen. Der Bürgerkrieg in Syrien und die Beteiligung jihadistischer Gruppierungen daran nimmt breiten Raum in der jihadistischen Propaganda ein. Es wird vermehrt zur Unterstützung der syrischen Bevölkerung durch Spenden, humanitäre Hilfe, aber auch zur Beteiligung an den Kampfhandlungen aufgerufen. Die Internetbotschaften des IS haben deutlich erkennbar mehrere Adressaten: Ein breites Publikum soll vom Funktionieren eines "islamischen Staatswesen" überzeugt und zur Ausreise ermuntert werden. Weiterhin sollen die westlichen Gesellschaften und verbündete arabische Staaten durch grausame Videos eingeschüchtert werden. Bis zum Sommer 2014 lag der Fokus der Propaganda des IS auf den Kampfschauplätzen in Syrien und im Irak. Ziel war es, für den Aufbau, den Ausbau und die Verteidigung des IS zu werben sowie militärische Erfolge zu präsentieren. Das zentrale Anliegen bestand in der Motivation radikalisierter Muslime zur Ausreise in die Kampfgebiete. Auf die Militärintervention der USA und ihrer Verbündeten reagierte der IS im September 2014 mit dem Aufruf, durch "Selbstverteidigung" willkürlich Staatsbürger der gegen ihn gerichteten Militärallianz anzugreifen. In einer in diesem Kontext im Internet veröffentlichten Audiobotschaft appellierte der Sprecher des IS im Westen, seiner Organisation Beistand zu leisten. Explizit forderte er die Anhänger und Sympathisanten des IS dazu auf, weltweit gegen alle Staaten und deren Bürger Anschläge zu verüben, die Teil der Allianz gegen den IS sind. Die Jihadisten legitimieren den willkürlichen Angriff auf Zivilisten dieser Staaten damit, dass jeder Einzelne verantwortlich für das Handeln seiner Regierung sei, da er sie gewählt habe. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 93 3. Die Lage in Thüringen Etwa 7.000 Personen muslimischen Glaubens leben in Thüringen. Aufgrund des Zuzugs von Flüchtlingen aus den Krisengebieten seit Anfang 2015 ist von einem Anstieg auszugehen. Die übergroße Mehrheit praktiziert ihren Glauben friedlich und im Einklang mit dem Grundgesetz. Festgefügte islamistische Organisationsstrukturen sind in Thüringen nicht bekannt. Das Potenzial der eher losen Anhängerschaft beläuft sich insgesamt auf ca. 150 Personen (2014: 125). Hiervon sind Einzelpersonen salafistisch geprägten Personenzusammenschlüssen bzw. Gruppierungen wie der "Muslimbruderschaft" (MB), der "Tablighi Jama'at" (TJ) oder auch der "Nordkaukasischen Separatistenbewegung" (NKSB) zuzurechnen. Die MB gilt als einflussreichste islamistische Bewegung weltweit. Unter verschiedenen Bezeichnungen und in unterschiedlicher Ausprägung ist sie in nahezu allen muslimischen Ländern vertreten. So basieren u. a. die tunesische "Al-Nahda" und die palästinensische HAMAS auf der Ideologie der MB, die auf eine Wiederbelebung des Islam durch Schaffung eines islamischen Staats abzielt. Die Abgrenzung von Einflüssen des "Westens" und die Rückbesinnung auf die Werte und Traditionen des Islam prägen die Programmatik der MB. Die "Islamische Gemeinschaft in Deutschland e. V." (IGD) ist Mitglied des der MB nahe stehenden Dachverbands "Federation of Islamic Organizations of Europe" (FIOE) mit Sitz in Brüssel. Die IGD setzt auf eine Strategie der Einflussnahme im politischen und gesellschaftlichen Bereich, um ihren Anhängern Freiräume für eine an der Scharia orientierte Lebensweise zu ermöglichen. Die TJ ist eine sunnitische, strengkonservative Glaubensgemeinschaft, die um 1926 in Indien gegründet wurde. Vorrangiges Ziel der TJ ist es, Muslime durch Missionierung (arab. da'wa) wieder zu einem einzig an den islamischen Quellen (Koran und Sunna) orientierten Leben zurückzuführen. Dabei bezieht sich die TJ bewusst auf das idealisierte Leben der "frommen Altvorderen" aus der Frühzeit des Islam und erhebt ein Scharia-konformes Leben zum alleinigen Maßstab für den privaten und öffentlichen Bereich. Wenngleich sich die TJ als unpolitisch begreift, ergeben sich durch ihr fundamentalistisches Islamverständnis zwangsläufig Konflikte mit dem Grundgesetz. Bei aus Tschetschenien stammenden Anhängern der NKSB war eine verstärkte Hinwendung zu einer global ausgerichteten salafistisch-jihadistischen Ideologie zu erkennen. So zeigten junge Nordkaukasier zunehmendes Interesse am Syrienkonflikt und Kaukasisches Emirat 94 Islamismus den dortigen Kampfhandlungen. Die primär lokalen Ziele58 des NKSB rückten zugunsten des weltweiten Jihad in den Hintergrund. Dies äußerte sich u. a. durch Treueeide auf den IS bzw. dessen Emir AL-BAGHDADI. In Resonanz auf das Wirken global ausgerichteter islamistisch-terroristischer Organisationen verfestigte sich der Trend, wonach radikalisierende Internetpropaganda, insbesondere jene des IS, vor allem Einzelpersonen oder unorganisierte Personenverbände anspricht. Diese sind eher einem überregionalen Netzwerk als lokalen Organisationsstrukturen zuzuordnen. Diese Entwicklung hat sich durch die Lageentwicklung in Syrien und Irak weiter verstärkt. Hinweise zu vorübergehenden Aufenthalten von Islamisten aus Thüringen in der Krisenregion Syrien-Irak bewegten sich im einstelligen Bereich. Auch Sympathiebekundungen in sozialen Netzwerken waren feststellbar. Zur Beteiligung Einzelner an Kampfhandlungen des IS lagen im Berichtszeitraum keine belastbaren Informationen vor. Salafismus in Thüringen In Thüringen werden ca. 100 Personen (2014: 75) dem Salafismus zugerechnet. Maßgebliche Aktivitäten in Thüringen gingen in der Vergangenheit vom "Internationalen Islamischen Kulturzentrum - Erfurter Moschee e. V." (IIKz Erfurt) aus, welches im Berichtszeitraum jedoch weder "Islamische Informationsstände" noch überregionale "Islamseminare" veranstaltete. Das IIKz Erfurt bot ab 2005 in sog. Islamseminaren bundesweit ein Forum für Prediger und andere einschlägig bekannte Personen aus der salafistischen Szene. Den Treffen kommt bei der Vermittlung der salafistischen Ideologie eine besondere Rolle zu. Sie dienen zugleich als Kontaktbörse. Bei den zum Teil mehrtägigen Veranstaltungen wird ein salafistisches Islamverständnis vermittelt, das in der Regel jedoch juristisch nicht anfechtbar ist. Gleichwohl ergab die Auswertung von Radikalisierungsverläufen, dass Personen, die später im islamistisch-terroristischen Spektrum auffielen, zuvor solche Seminare besuchten oder zumindest mit einschlägigen Predigern in Kontakt standen. "Islamische Informationsstände" wurden vom IIKz Erfurt in Thüringen seit 2009 regelmäßig veranstaltet. Sie standen vor allem wegen der dabei betriebenen Unterstützung 58 Die ursprüngliche Zielsetzung nach Erlangung der Unabhängigkeit Tschetscheniens von der Russischen Föderation in Form eines islamischen Staats wurde später auf die gesamte Region des Nordkaukasus ausgedehnt. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 95 der umstrittenen "LIES!"-Kampagne59 sowie der Auslage indizierter Broschüren im Fokus der Sicherheitsbehörden. Salafistische Publikationen mit Passagen, in denen zur Tötung von sog. Abtrünnigen aufgerufen oder die uneingeschränkte Anwendung des traditionellen islamischen Strafrechtssystems befürwortet wird, kamen bei Informationsständen auch in Thüringen zur Verbreitung. Die Missionierung für einen salafistisch verstandenen Islam ist Kern der salafistischen Ideologie. Sie richtet sich insbesondere an junge Menschen, die sich in Krisensituationen befinden und nach Anschluss, Orientierung und Unterstützung suchen. Es ist naheliegend, dass Salafisten die Hilfsbedürftigkeit von Flüchtlingen für ihre Zwecke ausnutzen, sie also gezielt auf Flüchtlinge zugehen und diese für die salafistische Szene zu gewinnen suchen. Auch in Thüringen engagieren sich Mitglieder von (zum Teil auch salafistisch geprägten) Moscheegemeinden in der Flüchtlingsarbeit in entsprechenden Unterkünften. Konkrete Erkenntnisse über von diesem Engagement ausgehende islamistische oder gar jihadistische Propaganda bzw. Rekrutierungsbemühungen unter Flüchtlingen lagen dem AfV im Berichtszeitraum jedoch nicht vor. Die Flüchtlingsaufnahmestellen in Thüringen wurden vom AfV über das Thüringer Landesverwaltungsamt entsprechend sensibilisiert. Hinweistelefon des AfV Als vertrauliches Kontaktangebot für die aufmerksame Öffentlichkeit hält das AfV ein Hinweistelefon im Bereich Islamismus/Islamistischer Terrorismus vor, über das verdächtig erscheinende Sachverhalte weitergeleitet werden können. Anliegen ist, die Aufmerksamkeit in der Bevölkerung zu erhöhen, sie zu sensibilisieren und damit gemeinsam für mehr Sicherheit zu sorgen. Kontakt: (0361) 573313-480 59 Das von einem Salafisten aus Köln betriebene salafistische Missionierungsnetzwerk "Die Wahre Religion" initiierte das Projekt mit dem Ziel, jedem nicht muslimischen Haushalt ein Koranexemplar zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung der Kampagne erfolgte maßgeblich über Spenden aus der salafistischen Szene. Die Kampagne fand auch Resonanz in der Schweiz, Österreich, Frankreich, der Ukraine, Spanien sowie in Nordafrika. 96 Islamismus 4. Zusammenfassende Einschätzung In den letzten Jahren ist die islamistische Szene im Freistaat Thüringen quantitativ gewachsen. Aktuelle Propagandavideos verschiedener islamistischer Organisationen im Internet belegen: Die Bundesrepublik Deutschland - und damit auch Thüringen und seine Bürger - werden von Salafisten als Feindbild angesehen. Vor diesem Hintergrund sind nicht nur potenzielle Anschlagsziele, wie z. B. politische Institutionen, Behörden, die Verkehrsinfrastruktur oder Großveranstaltungen, denkbar. Aufgrund seiner zentralen Lage innerhalb Deutschlands bietet Thüringen auch einen geeigneten Rückzugsraum und Treffort für Anhänger der islamistischen Szene aus dem gesamten Bundesgebiet. Noch nie war die Anschlagsfrequenz islamistisch motivierter Terroristen in Europa so hoch wie seit den letzten beiden Jahren. Der Strategie von Terrormilizen wie IS und "al-Qaida" folgend, wurden z. T. durch deutschsprachige Drohbotschaften im Internet weitere Anschläge angekündigt. Insbesondere die Radikalisierung im gewaltbereiten Salafismus erfolgt immer schneller und erreicht auch immer jüngere Menschen. Das Gefährdungspotenzial insbesondere durch entsprechend radikalisierte Einzeltäter steigt. Vorrangig in den Krisenregionen Asiens und Afrikas bestehen unkontrollierte Rückzugsund Ausbildungsräume. Gleichzeitig ist dort ein symbolträchtiger Fokussierungsort für Salafisten in Deutschland entstanden. Mittlerweile sind auch aus Thüringen einige Anhänger der islamistischen Szene in Kampfgebiete, z.B. nach Syrien oder in den Irak, ausgereist. Die Beobachtungen des Thüringer Verfassungsschutzes im Berichtszeitraum führen daher zu dem Schluss: Die professioneller werdende islamistische Propaganda erreicht auch hier Interessierte und wirkt radikalisierend. Die Rekrutierung Jugendlicher erfolgt auf drei Wegen: Neben dem Internet und den sozialen Netzwerken spielen vor allem das persönliche Umfeld und salafistische Propagandamaßnahmen eine Rolle (z.B. Lies!-Aktionen in Erfurt, Weimar und Nordhausen). Angesicht der latent hohen Gefährdung erfolgt ein enger Informationsaustausch zwischen den deutschen Sicherheitsbehörden und darüber hinaus mit ihren Partnerinstitutionen im Ausland. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 97 IV. Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern (ohne Islamismus) 1. "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) Gründung 1978 in der Türkei als "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) weitere Bezeichnungen: "Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans" (KADEK) "Volkskongress Kurdistans" (KONGRA GEL) "Gemeinschaft der Kommunen in Kurdistan" (KKK) "Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans" (KCK) Betätigungsverbot Verbotsverfügung vom 22. November 1993 Diese gilt auch für sämtliche o. g. Nachfolgeorganisationen. Aufgrund der strukturellen Gleichheit zur Ursprungsorganisation wird von den Sicherheitsbehörden weiterhin die Bezeichnung PKK verwandt. Leitung Abdullah ÖCALAN Publikationen u. a. "SERXWEBUN" ("Unabhängigkeit"), monatlich; "Yeni Özgür Politika" ("Neue Freie Politik"), täglich Mitglieder/Anhänger 2015 ca. 14.000 2014 ca. 14.000 (Bund) 2013 ca. 13.000 Teilgebiet Erfurt 2015 ca. 100 2014 ca. 100 2013 ca. 100 1.1 Überblick, allgemeine Lage Der seit 1999 inhaftierte Parteigründer Abdullah ÖCALAN steht weiterhin an der Spitze der Organisation. Er wird von ihren Anhängern nach wie vor als Symbolfigur verehrt. Einzig das Anliegen der Partei erfuhr in den zurückliegenden Jahren eine Neujustierung. Man wolle nicht mehr im Rahmen eines bis dahin geführten Guerillakriegs einen autonomen Kurdenstaat erreichen, sondern sich vielmehr für die Anerkennung der sozialen und kulturellen Eigenständigkeit der Kurden innerhalb der staatlichen Ordnung der Türkei einsetzen. Dabei bedient sich die PKK weiterhin einer Doppelstrategie. Um ein friedliches Erscheinungsbild gegenüber der westeuropäischen Öffentlichkeit bemüht, werben ihre Anhänger bei en oder anlassbezogenen Gedenkund Kulturver98 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern anstaltungen vordergründig um politische Anerkennung ihrer Interessen. Zugleich unterhält sie in der Türkei und der nordirakischen Grenzregion bewaffnete "Volksverteidigungskräfte" (HPG), um ihre Ziele auch mit militärischer Gewalt zu erreichen.60 Während im ersten Halbjahr 2014 bei Veranstaltungen PKK-naher Organisationen der im Jahr 2013 eingeleitete Friedensprozess und die Freilassung des PKK-Führers ÖCALAN im Vordergrund standen, rückten die ab Juli 2014 in zahlreichen deutschen Städten durchgeführten Solidaritätskundgebungen für "Rojava" (kurdisch besiedelte Gebiete in Nordsyrien) und gegen den Vormarsch des IS im Nordirak ins Zentrum der öffentlichen Veranstaltungen. Hintergrund der Kundgebungen waren die intensivierten bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der syrischen PKK-Zweigorganisation "Partei der Demokratischen Union" (PYD) - und islamistischen Gegnern im nordsyrischen Kanton Kobane. Im Rahmen der Protestveranstaltungen wurde die Forderung nach Aufhebung des Betätigungsverbots für die PKK laut. Von Deutschland erteilte humanitäre und militärische Hilfe für die Kurden im Kampf gegen den IS würden im Widerspruch zu dem Verbot stehen, so die Argumentation. Kurdische Einrichtungen und Organisationen - hierunter auch die PYD und der Dachverband PKK-naher Ortsvereine in Deutschland, das "Demokratisches Gesellschaftszentrum der KurdInnen in Deutschland e. V." (NAV-DEM)61 - richteten in der Sache einen offenen Brief an die Bundeskanzlerin und begründeten ihre Forderung darin mit einer im Vergleich zu 1993 veränderten politischen Situation in Deutschland. Der Innenausschuss des Deutschen Bundestags befasste sich vor dem Hintergrund der Entwicklungen in Syrien und im Irak seit September 2014 mehrfach mit dem Verbot der PKK. Bereits zuvor hatte das Bundesministerium des Innern (BMI) in Presseerklärungen mitgeteilt, dass es Gründe für eine Aufhebung des Verbots nicht gebe. In einem Bericht des BMI für den Innenausschuss des Deutschen Bundestags vom 16. Oktober 2014 heißt es "die PKK kalkuliert - unbeschadet aller Friedensbekundungen - den Einsatz von Gewalt und Militanz auch in Europa taktisch, abhängig allein von den Gegebenheiten in ihren nahöstlichen Herkunftsgebieten, ein. Dies entspricht ihrer autokratischen Struktur, innerhalb derer die europäischen und nationalen Untergliederungen weisungsabhängige Bereiche ohne eigenen erheblichen Gestaltungsspielraum sind." 60 Nachdem der Europäische Rat im September 2001 die Bekämpfung des Terrorismus zu einem vorrangigen Ziel der EU erklärte, ist die PKK seit 2002 auf der in diesem Zusammenhang eingerichteten sog. EU-Terrorliste notiert. Dort können Personen, Vereinigungen und Körperschaften erfasst werden, wenn eine zuständige Behörde eines EU-Mitgliedstaats über Beweise oder schlüssige Indizien für deren Involvierung in terroristische Handlungen verfügt. Konsequenz der Listung ist insbesondere das Einfrieren von Geldern und Vermögenswerten terrorismusverdächtiger Personen und Organisationen. 61 Bis Juni 2014 lautete die Verbandsbezeichnung "Föderation kurdischer Vereine in Deutschland e. V." (YEK-KOM). Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 99 Das Bundesverwaltungsgericht stellte zuletzt in dem Verfahren wegen des Verbots des PKK-TV-Senders ROJ-TV am 23. Juli 2012 fest, dass sich die PKK unverändert gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet. Am 1. November 2014 veranstalteten kurdischen Organisationen einen "Internationalen Aktionstag für Kobane-Global Rally for Kobane". In Deutschland traten die PKK-Jugendorganisation "Ciwanen Azad" und das PKK-nahe "Kurdische Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit e. V." (Civaka Azad) als Organisatoren auf. Anlässlich des Aktionstags nahmen ca. 38.000 Personen an zahlreichen Kundgebungen und Demonstrationen im gesamten Bundesgebiet teil Im Jahr 2015 kam es durch den Anschlag des IS am 20. Juli in Suruc (Türkei) zu einer krisenhaften Entwicklung in der Türkei, in deren Verlauf sowohl die türkische Regierung als auch die PKK die seit 2013 geltende Waffenruhe aufkündigten. Bei dem Anschlag wurden mindestens 30 Menschen getötet. Sie gehörten einer 300-köpfigen Jugenddelegation an, die auf dem Weg nach Kobane gewesen sei, um sich am Wiederaufbau der nordsyrischen Grenzstadt zu beteiligen. In der Folge kam es zu militärischen Auseinandersetzungen zwischen der PKK und dem türkischen Staat. Die türkische Luftwaffe setzte ihre Angriffe auf PKK-Stellungen im eigenen Land und Nordirak fort, die PKK dagegen griff beinahe täglich türkische Sicherheitskräfte oder Einrichtungen an. Eine weitere Eskalationsstufe stellte ein Anschlag der PKK am 6. September 2015 in der türkischen Provinz Hakkari dar, bei dem 16 türkische Soldaten ums Leben kamen. Als Reaktion auf diesen Anschlag drangen erstmals seit 2011 türkische Bodentruppen in den Nordirak ein, um dort PKK-Kämpfer zu verfolgen, die an dem Anschlag beteiligt gewesen sein sollen. Die Ereignisse in der überwiegend von Kurden bewohnten Grenzstadt Cizre im Südosten der Türkei, wo sich die türkische Armee und die PKK heftige Gefechte lieferten, wirkten sich ebenfalls lageverschärfend aus. Aufgrund der Ereignisse in der Türkei und im Nordirak fanden in der Bundesrepublik seit dem Anschlag in Suruc zahlreiche zumeist friedlich verlaufene Protestkundgebungen von Anhängern der PKK statt. 1.2 Organisatorische Situation/Strukturen Die "Koordination der kurdisch-demokratischen Gesellschaft in Europa" (kurdisch "Civata Demokratik a Kurdistan" - CDK)62 bestimmt die politischen Aktivitäten der PKK in Europa. 62 Der vormals als "Nationale Befreiungsfront Kurdistans" (ERNK) bezeichnete politische Arm der PKK war 1993 ebenfalls mit einem Betätigungsverbot belegt worden. 100 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern Die Bundesrepublik Deutschland ist Teil der hierarchischen Struktur der PKK, bestehend aus vier Regionen (Nord, Mitte, Süd I und Süd II) mit 28 "Gebieten", die sich wiederum in "Teilgebiete" untergliedern. Seit der zweiten Hälfte der 1990er Jahre stellt das "Teilgebiet Erfurt" die einzige in Thüringen etablierte Struktur der PKK dar. Es ist dem "Gebiet Kassel", welches der "Region Nord" zugehört, organisatorisch angeschlossen und umfasst neben dem Großraum Erfurt auch Weimar und Teile Nord-, Westsowie Südwestthüringens. Ein von der Partei bestimmter Teilgebietsleiter ist u. a. für die Mobilisierung zu Veranstaltungen, die Verteilung und den Verkauf von Propagandamaterial sowie die Spendensammlungen verantwortlich. Die PKK-Anhängerschaft im "Teilgebiet Erfurt" umfasst ca. 100 Personen (2014: 100). Die umzusetzenden Vorgaben und Anordnungen der CDK-Leitung werden durch Gebietsund Teilgebietsleiter zur Basis transportiert. Diese ist vornehmlich in kurdischen Kulturvereinen organisiert. In Deutschland existieren ca. 46 solcher Vereine, die dem Dachverband NAV-DEM angeschlossen sind. Der im September 2012 gegründete "Kulturverein Mesopotamien e. V." mit Sitz in Erfurt führte im Berichtszeitraum neben kulturellen Veranstaltungen für die in Thüringen ansässigen Kurden wiederum auch Veranstaltungen durch, die einen thematischen Bezug zur PKK aufwiesen. 1.3 Finanzierung Die PKK nutzt verschiedene Finanzierungsquellen, u. a. Mitgliedsbeiträge, Veranstaltungseinnahmen und den Publikationsverkauf. Den weitaus größten Einnahmenanteil erzielt sie während der alljährlich unter den Anhängern in Europa durchgeführten Spendenkampagne. Allein in Deutschland wurden anlässlich der jeweiligen Jahresspendenkampagne mehrere Millionen Euro gesammelt. Sonderspendenkampagnen - wie z.B. 2014 für "Rojava" - sollen zusätzliche Spendenbereitschaft generieren. Die eingenommenen Gelder dienen vorrangig der Finanzierung der Guerillaeinheiten und dem Unterhalt der umfangreichen PKK-Strukturen. Darüber hinaus werden PKK-Großveranstaltungen damit finanziert. 1.4 Propaganda und Themenschwerpunkte Die PKK-Gliederungen in Deutschland sind bestrebt, mit diversen Veranstaltungen und Aktionen das öffentliche Meinungsbild in ihrem Sinne zu beeinflussen. Im Berichtszeitraum spiegelten sich die bundesweiten Themenschwerpunkte, insbesondere die Solidarität mit Kurden in Syrien und im Irak, auch bei Veranstaltungen in Thüringen wider. Den Aktivitätsschwerpunkt bildete Erfurt. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 101 In Zusammenhang mit ersten Erfolgen kurdischer Kämpfer bei der Zurückdrängung des IS aus der syrischen Stadt Kobane kam es in den Monaten Oktober und November 2014 in Erfurt und Weimar zu mehreren öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen (zwei Spontandemonstrationen, eine Hungerstreikaktion, eine Mahnwache mit Menschenkette, zwei Kundgebungen). Im Jahr 2015 dominierte bei Kundgebungen in Erfurt thematisch die Menschenrechtslage in der Türkei; der oben genannte Anschlag in Suruc führte auch in Erfurt zu einer Spontandemonstration von Anhängern des Vereins "Kulturverein Mesopotamien e.V.". 2. Zusammenfassende Einschätzung Politische Konflikte im Ausland werden über extremistische Gruppen auch nach Deutschland importiert und beeinträchtigen dadurch die öffentliche Sicherheit. In den letzten Jahren mehren sich die Konflikte zwischen ethnischen Gruppen in Deutschland, etwa zwischen der kommunistischen PKK und türkischen Nationalisten. Diese Konflikte sind in Thüringen bisher von untergeordneter Bedeutung. Aktivitäten einzelner Anhänger oder kleiner Gruppen sind jedoch Teil eines deutschlandweiten Organisationsgefüges und dürfen deshalb keinesfalls unterschätzt werden. Auch diese, in Thüringen vereinzelt aktiven, extremistischen Gruppen rekrutieren für Kampfeinsätze in den Krisengebieten, führen Spendenaktionen durch und versuchen, ihren Einflussbereich zu sichern und auszubauen. Einzelne Gruppen sind beispielsweise auch in der Lage, ihre Anhängerschaft kurzfristig und zum Teil europaweit für extensive Straßengewalt zu mobilisieren. 102 Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern V. Linksextremismus 1. Überblick Das in sich breit gefächerte linksextremistische Spektrum vertritt im Einzelnen ideologisch voneinander abweichende Positionen. Es schließt Anhänger der "wissenschaftlichen Sozialismusund Kommunismustheorien" ebenso ein wie Sozialrevolutionäre, Anarchisten und Autonome. Insbesondere die Werke von MARX, ENGELS und LENIN stellen die Grundlagen der unterschiedlichen Anschauungen und theoretischen Gebäude dar. Das Ziel, die bestehende Staatsund Gesellschaftsordnung zu beseitigen, ist allen Linksextremisten gemein. Ihre - wie unterschiedlich auch immer gearteten - Bestrebungen richten sich letzten Endes gegen grundlegende Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Linksextremisten wollen entweder einen marxistisch-leninistischen Staat oder eine "herrschaftsfreie Gesellschaft" errichten. Sie verbindet das Bekenntnis zur revolutionären Gewalt, zum Klassenkampf und zur Klassenherrschaft. Ihr Grundsatz, dass sich die von ihnen angestrebten gesellschaftlichen Veränderungen einzig durch den Einsatz revolutionärer Gewalt vollziehen lassen, wird aus taktischen Gründen oft verschwiegen. Bei tagespolitischen Auseinandersetzungen greifen sie häufig zu legalen, gewaltfreien Formen des politischen Engagements. Die eigene extremistische Ausrichtung wird dabei bewusst verschleiert. Mit dieser Taktik gelingt es Linksextremisten durchaus, auf bestimmten Politikfeldern Bündnispartner zu finden, die extremistischen Ansichten im Grunde genommen abgeneigt sind. Das Antifaschismusverständnis der Linksextremisten ist von einer ideologisch-strategischen Ausrichtung geprägt. Es dient nicht nur als Mittel politischer Einflussnahme und zur Diffamierung politischer Gegner, sondern ist zugleich Grundlage kommunistischer Bündnispolitik. Anders als die bürgerliche Gesellschaft interpretieren Linksextremisten das ihrerseits überwiegend als Faschismus bezeichnete Phänomen als Ausdruck eines "besonders aggressiven staatsmonopolistischen Kapitalismus". Eine endgültige Beseitigung des Faschismus könne daher nur durch die Abschaffung des Kapitalismus, d. h. des Privateigentums an Produktionsmitteln, erreicht werden. Diese Anschauungen werden insbesondere von Linksextremisten verbreitet, die ein geschlossenes marxistisch-leninistisches Weltbild vertreten. Jedoch fußen auch die insgesamt eher diffusen, aus verschiedenen ideologischen Versatzstücken bestehenden Ansichten undogmatischer Linksextremisten bzw. Autonomer auf diesem Grundkonstrukt. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 103 2. Das linksextremistische Personenpotenzial Bundesweit umfasste das Potenzial der revolutionären Marxisten im Berichtszeitraum 2014/2015 etwa 21.100/bzw. etwa 20.300 Anhänger. Hinzu kamen jeweils ca. 7.600/7.700 Personen, die der gewaltorientierten linksextremistischen Szene zugerechnet wurden. Hierzu zählten auch etwa 6.100/6.300 Autonome. Geschätzte 6364 Mitgliederbzw. Anhängerpotenziale Thüringen Bund 2015 2014 2013 2015 2014 2013 Gewaltorientierte Linksextremisten, 7.700 7.600 -64 davon Autonome 130 130 130 6.300 6.100 6.100 Anarchisten 10 10 10 800 800 800 KPF 100 100 100 1.200 1.174 1.200 DKP 25 25 25 3.000 3.000 3.500 wenige wenige wenige KPD Mitgl. Mitgl. Mitgl. -65 100 150 MLPD 40 40 40 1.800 1.800 1.900 Rote Hilfe e. V. 135 135 120 7.000 6.500 6.000 Die in Thüringen maßgeblichen Gruppen des autonomen Spektrums und ihre regionalen Schwerpunkte blieben ebenso bestehen wie die Fokussierung auf das Betätigungsfeld "Antifaschismus". Die in diesem Zusammenhang durchgeführten Aktionen richteten sich überwiegend gegen Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene bzw. deren Strukturen. Dabei suchten Autonome durchaus die Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner und der Polizei. Trotz anhaltender Abneigung gegenüber der Zivilgesellschaft, die von einem "rechten" Konsens gekennzeichnet und daher ebenso zu bekämpfen sei wie der Rechtsextremismus, schlossen sich Autonome wiederum diversen Veranstaltungen breiter demokratischer Bündnisse an. Die in Thüringen vertretenen marxistisch-leninistischen Parteien und Organisationen vermochten es - abgesehen von einzelnen Informationsständen und traditionellen Gedenkveranstaltungen - im Berichtszeitraum kaum, durch öffentlichkeitswirksame Aktivitäten wahrgenommen zu werden. Das Bestreben, eine "Aktionseinheit" marxistisch-leninistischer Parteien und Organisationen zu bilden, hielt dennoch an. In begrenztem Umfang gelang es der in diesem Spektrum isolierten MLPD ihre politischen Anliegen in der Öffentlichkeit darzustellen. 63 Die Anzahl der gewaltorientierten Linksextremisten wird seit 2014 ausgewiesen. Die Zahl der gewaltbereiten Linksextremisten - diese wurde bis 2013 angegeben - geht darin auf. 64 Die Partei ist ausschließlich in den ostdeutschen Bundesländern vertreten, eine Bundeszahl wird nicht mehr ausgewiesen. 104 Linksextremismus 3. Autonome 3.1 Allgemeines Autonome sind in der Bundesrepublik seit Ende der 1970er Jahre aktiv. Heute agieren sie vor allem in mittleren und größeren Städten. Schwerpunkte bilden Ballungsräume wie Berlin, Hamburg oder das Rhein-Main-Gebiet sowie neuerdings Leipzig. Der Szene waren im Zeitraum 2014/2015 bundesweit etwa 6.100/6.300 gewaltorientierte Anhänger zuzurechnen. Die Zahl blieb mit leichtem Zuwachs unverändert hoch. Bestrebungen zu neuen "postautonomen" Organisierungsbemühungen gewannen im Berichtszeitraum an Dynamik. Als ein maßgeblicher Akteur trat dabei die "Interventionistische Linke" (IL) in Erscheinung. Autonome erheben den Anspruch, nach eigenen Gesetzen leben zu wollen. Fremde Vorgaben, staatliche und gesellschaftliche Zwänge lehnen sie ab. "Keine Macht für niemand!" lautet ihre paradoxe Devise. Ihre ideologischen Vorstellungen bleiben oft diffus, anarchistische Elemente mischen sich darin mit nihilistischen, sozialrevolutionären, mitunter auch marxistischen Versatzstücken. Autonome sind entschlossen, die ihnen hemmend oder einengend erscheinenden staatlichen Strukturen zu zerschlagen. Von einem ausgeprägten Individualismus getrieben verlangen sie dabei nicht nach in sich geschlossenen, theorielastigen Konzeptionen zur Veränderung der Gesellschaft. Gewalt ist ein selbstverständliches Aktionsmittel der Autonomen. Aus ihrer Selbstsicht heraus nehmen sie Handlungen anderer, z. B. des Staats, von Unternehmen oder des politischen Gegners, als Gewalt gegen sich wahr und versuchen damit ihre Aktionsformen als Selbstschutz zu legitimieren. Angriffe auf Personen meint man regelmäßig damit rechtfertigen zu können, dass es sich bei den Opfern um "Nazis" gehandelt habe. Diese Bezeichnung wird dabei zum Teil willkürlich verwendet, ohne dass es tatsächliche Anhaltspunkte für eine Zugehörigkeit zum rechtsextremistischen Spektrum gegeben haben muss. Letztlich dient sie nur als Staffage, um das eigene Handeln möglichst positiv darzustellen. Die Verfolgung der eigenen Straftaten wird wiederum als angebliche Kriminalisierung und Ausdruck eines repressiven Staats wahrgenommen. Gewalttätige Aktionsformen werden taktisch, in Thüringen meist im Zusammenhang mit demonstrativen Aktivitäten, eingesetzt. Dabei spielen Überlegungen zur Haltung möglicher Bündnispartner ebenso eine Rolle wie Stärke und Vorgehensweise eingesetzter Polizeikräfte oder des politischen Gegners. Gelegentlich kommt es jedoch auch zu Gewaltausbrüchen Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 105 zwischen Angehörigen des linksund rechtsextremistischen Spektrums, die jeweils "Vergeltungsaktionen" nach sich ziehen. Die von Autonomen angestrebte Veränderung der Gesellschaft zielt auf die Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Aus vorgenannten Gründen sind Autonome als Linksextremisten im Sinne der Definition zu bewerten. Die szeneinterne Kommunikation erfolgt vorrangig unter Nutzung elektronischer Medien. Per Internet und über E-Mail-Verbindungen, zunehmend auch über sog. soziale Netzwerke, werden überregionale Vernetzungen geschlossen, Agitation und Mobilisierung betrieben. Darüber hinaus dienen diverse Szeneblätter, die z. T. konspirativ verbreitet werden, als Informationsquellen. Auf regionalem Niveau werden Szeneblätter inzwischen nicht nur in gedruckter Fassung veröffentlicht, sondern meist im Internet als Download angeboten. Sogenannte Infoläden sind bevorzugte Anlaufpunkte der gesamten Szene und ihrer Sympathisanten. Sie ermöglichen Kontakte und Treffen und dienen zugleich als Vertriebsstätten linksextremistischer Schriften und Flugblätter. Kampagnenfähige Themen, Gewaltpotenzial Wie auch andere Linksextremisten generell engagieren sich auch Autonome in verschiedensten gesellschaftlichen Konfliktfeldern und versuchen, ihre grundsätzliche Systemkritik dort über den sachbezogenen Protest hinaus in den öffentlichen Diskurs einfließen zulassen. So versuchen sie Bündnispartner zu gewinnen und ihre extremistischen Ziele zu verfolgen. Im Berichtszeitraum bestimmten folgende Themen die Diskussionen und Aktionen der autonomen Szene: "Antifaschismus", "Antirassismus", "Antikapitalismus", "Antirepression", "Antigentrifizierung"65. Intensität und Bedeutung der genannten Themen schwanken und werden oft vom Tagesgeschehen bestimmt. Die Artikulationsformen Autonomer sind vielfältig. Sie reichen von Diskussionen, Vortragsveranstaltungen und Demonstrationen über Straßenkrawalle, teils erhebliche Sachbeschädigungen bis hin zu Brandanschlägen. Gewalt ist ein selbstverständliches Aktionsmittel der Autonomen. Bereitwillig setzen sie diese auch gegen Personen ein, vor allem im Rahmen von Protesten gegen Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene. Hier suchen Autonome die direkte Konfrontation mit dem politischen Gegner und Einsatzkräften der Polizei. 65 Abgeleitet von gentry (engl.) - Bezeichnung für niederen englischen Adel und ihm sozial Nahestehende, daher: Umstrukturierung von Stadtteilen nach Verkauf und/oder Modernisierung von Gebäuden. Durch den Zuzug neuer (vermögenderer) Bewohner kommt es zu Veränderungen der Bevölkerungsstruktur. Autonome versuchen in Stadtteilen, die sie als ihren "Kiez" beanspruchen, dieser Entwicklung auch mit gewalttätigen Mitteln entgegenzuwirken. 106 Linksextremismus Dezentralisierung und ideologische Spaltung innerhalb der autonomen Szene Fest strukturierte, auf Dauer angelegte und übergreifende Organisationsformen widersprechen dem Grundverständnis der Autonomen. Die Szene ist heterogen zusammengesetzt, sie kennt weder Hierarchien noch Führungsstrukturen. Autonome agieren meist in kleinen, unverbindlichen, lokal begrenzten, dezentralen Personenzusammenschlüssen. Um die allein schon wegen des niedrigen Organisationsniveaus begrenzten Wirkungsmöglichkeiten zu erweitern, gibt es dennoch immer wieder Versuche, übergreifende Organisationsformen zu schaffen. Diese basieren häufig auf dem linksextremistischen Antifaschismusverständnis, das über die Traditionslinien Nationalsozialismus und Faschismus hinaus die Auseinandersetzung mit dem - nach autonomem Verständnis - in der Bundesrepublik vorherrschenden "imperialistischem System" einschließt, welches die Autonomen als Fortsetzung und Modifikation des Dritten Reichs deuten. Alle bisherigen Versuche, eine inhaltliche und organisatorische Erneuerung zu erreichen, blieben jedoch erfolglos. Seither ist es der Szene nicht dauerhaft gelungen, ihre Isolierung und die regionale Begrenztheit des Aktionsradius zu überwinden. Übergreifende Vernetzungsversuche werden zudem durch gravierende ideologische Konfliktlinien innerhalb der autonomen Szene erschwert. Typisch dafür war das Aufkommen sog. antideutscher Positionen. Kernpunkt jener Anschauungen bildet der Massenmord an den europäischen Juden während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Hieraus resultieren sowohl die Ablehnung des deutschen Staats, der als modifizierte Fortsetzung der Nazidiktatur wahrgenommen wird, als auch eine bedingungslose Solidarität gegenüber dem Staat Israel. "Antideutsche" Gruppierungen sagen dem deutschen Staat ohnehin eine auf Ausgrenzung anderer Ethnien gerichtete Wesensart nach. Den europäischen Einigungsprozess interpretieren sie als ein deutsches Projekt, das auf friedlichem Wege zu Großmachtstatus verhelfen solle. Der Staat Israel wird von diesen Gruppen als Zufluchtsort des jüdischen Volkes, als Schutzraum für Juden vor antisemitischer Verfolgung verstanden, der gegen alle Angriffe verteidigt werden müsse. Jedwede Kritik an Israel setzen "Antideutsche" mit Antisemitismus gleich. Ähnlich werten sie die Kritik an den USA, da diese als Schutzmacht Israels angesehen wird. Diese Einstellung steht im krassen Gegensatz zu den traditionell im autonomen Spektrum vorhandenen "antiimperialistischen" Einstellungen, nach denen Israel als "imperialistischer Brückenkopf" der USA im arabischen Raum gilt. Dennoch hielten szeneinterne Diskussionen über eine mögliche Neuformierung und Organisierung auch im Berichtszeitraum an, um Relevanz sowie gesellschaftliche Wirkungsbreite und -tiefe linksextremistischer Zielstellungen zu erhöhen. Mehrere bundesweite Zusammenschlüsse und Bündnisprojekte dieser Art spiegeln die Dynamik Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 107 im bundesweiten linksextremistischen Spektrum wider. Eines dieser Projekte ist die 2005 als bundesweites Netzwerk mit dem Ziel einer verbindlichen "Organisierung" autonomer Gruppierungen und Aktivisten gegründete IL. Die IL fungiert als Scharnier zu nicht gewaltorientierten Linksextremisten und auch in Einzelfällen zu nicht extremistischen Gruppierungen. Dennoch wird Gewalt nicht grundsätzlich abgelehnt. Ziel ist die Zusammenführung linksextremistischer Akteure unterschiedlicher ideologischer Prägung, um eine erhöhte Handlungsfähigkeit (Interventionsmöglichkeit) zu erlangen. Die IL betätigt sich in nahezu allen linksextremistischen Aktionsfeldern. Der "Antikapitalismus" ist jedoch der Schwerpunkt, da die IL auf eine Überwindung des "Kapitalismus" durch einen revolutionären Umsturz abzielt. Die Aufgabe traditioneller autonomer Grundsätze führt zu einer im Trend "postautonomen" Entwicklung. Im Berichtszeitraum gab auch eine Thüringer Gruppierung an, in der IL organisiert zu sein. 3.2 Die autonome Szene in Thüringen Das Anhängerpotenzial der gewaltbereiten autonomen Szene Thüringens umfasste im Berichtszeitraum ca. 130 Personen. Zu einzelnen Aktionen, denen die Szene besondere Bedeutung beimaß, gelang es ihr, einen auch überregionalen Teilnehmerkreis zu mobilisieren. Regionale Schwerpunkte bestehen in Erfurt, Jena, Weimar sowie um Gotha. Szenetypische Anlaufstellen waren u. a. sog. Infoläden in Arnstadt, Erfurt, Jena und Gotha. Autonome Gruppen aus Thüringen nutzen überwiegend das Internet und E-Mail-Verbindungen, um untereinander Kontakt zu halten, zu agitieren und für Veranstaltungen zu mobilisieren. Über ihre Internetseiten veröffentlichen sie zum Teil umfangreiche Rechercheberichte über den politischen Gegner. Auch Szenezeitschriften oder Audiostreams mit Informationen zum "rechten" Spektrum werden auf diesem Wege verbreitet. Die Schwerpunkte öffentlichkeitswirksamer Aktivitäten lagen im Berichtszeitraum in der Landeshauptstadt Erfurt und in Jena - Regionen, in denen die personell stärksten und aktivsten autonomen Gruppen angesiedelt sind. Inhaltlich dominierte das Themengebiet "Antifaschismus". Bedingt durch die 2009 erfolgte Räumung des "Besetzten Hauses" in Erfurt kam im Rahmen des Aktionsfeldes "Antigentrifizierung" der "Schaffung von Freiräumen" bzw. deren Erhalt weiterhin Bedeutung zu; hier insbesondere in Jena als einer aus Sicht der Szene überdurchschnittlich teuren Wohngegend. Zudem nahm das Thema "Antirepression" im Berichtszeitraum breiteren Raum ein. Von besonderem Belang war die auch von Linksextremisten besetzte Flüchtlingsthematik. Dabei richteten sich Aktionen und Provokationen vor allem gegen den politischen Gegner, wobei dieser bei den Anhängern von "SÜGIDA/THÜGIDA"66, "besorgten Bürgern" und rechtspopulistisch zu verortenden Kräften gleichermaßen gesehen wird. 66 Siehe dazu "Rechtsextremistische geprägte Initiativen gegen Flüchtlinge", Kapitel 2.3 im Abschnitt Rechtsextremismus. 108 Linksextremismus Die Aktionen der autonomen Szene reichten von der Mobilisierung für die von breiten, nichtextremistischen Bündnissen organisierten Proteste gegen rechtsextremistische Veranstaltungen und die gewaltfreie Beteiligung daran bis hin zu gezielten Blockadeaktionen sowie Gewalttaten gegen Personen des rechtsextremistischen Spektrums, aber auch gegen Einsatzkräfte der Polizei. Gegenaktionen, die etwa die Umleitung eines rechtsextremistischen Aufzugs, die Verzögerung oder die vorzeitige Beendigung der Veranstaltung erforderlich machten, wertete die autonome Szene als äußerst positiv. Gleichwohl gelang es ihren Anhängern bislang nicht, innerhalb des breitgefächerten Spektrums von Gegendemonstranten größeren Einfluss zu gewinnen. Standen Autonome diesen taktischen motivierten Kooperationen stets skeptisch gegenüber, distanzieren sie sich zunehmend deutlich von den ihren Idealen widerstrebenden Zweckbündnissen. Bei Demonstrationen gegen Rechtsextremisten konnten Ausschreitungen zwischen den beiden verfeindeten Lagern in der Regel durch Einsatzkräfte der Polizei verhindert werden. Autonome hatten meist im Vorfeld zu Blockadeund Störaktionen aufgerufen. Oft suchten sie den unmittelbaren Kontakt zum politischen Gegner, um den "Naziaufmarsch" mit allen Mitteln zu verhindern. Mitunter missachteten sie dabei bewusst Vorgaben und Auflagen der Behörden. Im Rahmen ihrer Aktionen kam es auch in den Jahren 2014/2015 zu Straftaten wie Körperverletzung, Sachbeschädigung und Landfriedensbruch. Thüringer Autonome beteiligten sich im Berichtszeitraum an verschiedenen Aktionen in anderen Bundesländern. Hier sind für das Jahr 2014 die Protestaktionen gegen das von Rechtsextremisten instrumentalisierte Gedenken der Bombardierung Dresdens (Sachsen) am 13. Februar 194567, die Proteste gegen einen rechtsextremistischen Aufmarsch am 18. Januar in Magdeburg (Sachsen-Anhalt)68, die Proteste gegen einen Aufmarsch von Rechtsextremisten am 1. Mai in Plauen (Sachsen)69 und die "Blockupy"-Proteste vom 15. bis 25. Mai in Frankfurt a. M. (Hessen)70 zu nennen, wenngleich die Proteste in ihrer Gesamtheit nicht als linksextremistisch zu bezeichnen sind. 67 Aufgrund rückläufiger Aktionen seitens der Rechtsextremisten - diese hatten bereits am Vortag eine entsprechende "Gedenkdemonstration" abgehalten und für den 13. Februar lediglich eine Kundgebung angemeldet - fiel das Interesse der linksextremistischen Szene an Gegenveranstaltungen verhalten aus. Ihr Protest richtete sich gegen den Staat und die Sicherheitsbehörden, welche das rechtsextremistische Gedenken überhaupt erst ermöglichen würden. Auch Linksextremisten aus Thüringen nahmen an den Protesten in Dresden teil. Auf einschlägigen Thüringer Internetseiten war in geringfügigem Umfang dazu aufgerufen worden. 68 Gegen einen rechtsextremistischen Trauermarsch aus Anlass des 69. Jahrestages der Bombardierung der Stadt im 2. Weltkrieg hatten insgesamt 1.200 Linksextremisten protestiert, darunter 450 Gewaltbereite. Am Protest dürften sich wie im Vorjahr auch Thüringer Linksextremisten beteiligt haben. 69 Bereits im Vorfeld des 1. Mai wurde in der Thüringer linksextremistischen Szene für überregionale Veranstaltungen, insbesondere für die Proteste gegen einen rechtsextremistischen Aufmarsch in Plauen, geworben. Zu einer Teilnahme wurde auf den Websites der Thüringer autonomen Szene landesweit aufgerufen. Im Verlauf der Proteste in Plauen kam es auch zu einer Blockade von knapp 400 Personen, unter denen sich eine nicht unbeträchtliche Zahl Thüringer befand. Es wurden Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz, wegen Landfriedensbruchs, Beleidigung von Polizeibeamten und Sachbeschädigung eingeleitet. 70 Den Protesten gegen die bestehende "kapitalistische StaatsGesellschaftsund Finanzordnung" schlossen sich bis zu 10.000 Menschen an, darunter auch Linksextremisten aus dem Inund Ausland. Es kam zu schweren Krawallen und Gewaltausbrüchen. In Thüringer linksextremistischen Kreisen war im Internet und auf Informationsveranstaltungen für eine Teilnahme mobilisiert worden. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 109 Im Jahr 2015 sind insbesondere die gewalttätigen Proteste anlässlich der Eröffnung der Europäischen Zentralbank (EZB) am 18. März in Frankfurt a. M. (Hessen)71 und die Ausschreitungen in Leipzig (Sachsen) am 12. Dezember72 hervorzuheben. 3.3 Thüringer Autonome und ihr "Antifaschismus"-Verständnis Sachbeschädigungen und Recherche Ein Grundkonsens der autonomen Szene besteht darin, über Ideen, Aktivitäten sowie die Anhängerschaft ihres politischen Gegners aufzuklären. Methodische Mittel reichen dabei von Recherchebis zu sog. Outing-Aktionen73. Regelmäßig kommt es auch zu Sachbeschädigungen an vermeintlichen oder tatsächlichen Treffobjekten der rechtsextremistischen Szene oder an Läden, die mit ihr in Verbindung gebracht werden bzw. deren Nähe zu dieser - mitunter auch fälschlicherweise - angenommen wird. Derlei Aktionen erfolgten im Berichtszeitraum beispielsweise durch Postings von Bildmaterial zu Veranstaltungsteilnehmern in Zusammenhang mit den Protesten gegen den Europakongress der JN am 22. März 2014 in Kirchheim74 oder im Verlauf der Proteste gegen die NPD-Wahlkampftour. Dabei wurden auch explizit Hinweise zur Identifizierung noch nicht namentlich bekannter Personen erbeten oder bekannt gewordene (persönliche) Daten verwendet, deren missbräuchliche Nutzung so zumindest billigend in Kauf genommen, wenn nicht provoziert wurde. Im Jahr 2015 erfolgte unter anderem eine solche Aktion in Zusammenhang mit Protesten gegen einen SÜGIDA-Aufmarsch am 8. Juni in Suhl. Auch auf dem bundesweit von Linksextremisten genutzten Internetportal "linksunten.indymedia" war die Veranstaltung thematisiert und zugleich ein umfangreiches "Personenregister" mit ca. 170 Einträgen von Teilnehmern der SÜGIDA-Demonstration veröffentlicht worden. 71 Bei den Protesten am 18. März kam es zu massiven Ausschreitungen und beträchtlichen Schäden, ca. 150 Polizeibeamte wurden verletzt (davon zwei schwer) und zahlreiche Polizeifahrzeuge beschädigt (davon sieben in Brand gesetzt). Auch Personen aus Thüringen waren in Zusammenhang mit schweren Gewalthandlungen ausgemacht worden. Im Vorfeld der Protestaktionen wurden insbesondere in Jena, Erfurt und Weimar Aktivitäten von dem linksextremistischen Spektrum zuzurechnenden Gruppierungen festgestellt, darunter z. B. Infobzw. Mobilisierungsveranstaltungen. 72 Anlässlich einer Kundgebung von ca. 150 Rechtsextremisten am 12. Dezember in Leipzig kam es neben friedlichen Protestveranstaltungen auch zu schweren Krawallen und Angriffen insbesondere gegen Polizeikräfte. Während der Ausschreitungen griffen bis zu 1.000 vermummte Gewalttäter mit Pflastersteinen an, warfen Schaufenster ein, setzten Autos, Mülltonnen und Reifen in Brand, demolierten Haltestellen und Fahrzeuge, Barrikaden wurden errichtet und z. T. angezündet. Es gab zahlreiche Verletzte, auch zwei Schwerverletzte, sowie 50 beschädigte Einsatzfahrzeuge. An den von bis zu 2.500 Personen betriebenen Prosteten, waren auch Linksextremisten aus Thüringen beteiligt. Erkenntnisse über eine Mobilisierung in Thüringer linksextremistischen Kreisen fielen zuvor nicht an. 73 Linksextremisten setzen mit "Outing"-Aktionen darauf, mutmaßliche oder tatsächliche politische Gegner als Rechtsextremisten z. B. durch Internetdarstellungen, Flugblattaktionen im Wohnoder Arbeitsumfeld öffentlich zu machen und so über deren politische Ausrichtung "aufzuklären" sowie diese nach Möglichkeiten in ihrem privaten Umfeld und sozial zu isolieren. "Outing"-Aktionen führen mitunter zu weiteren Straftaten. Insoweit sind verbale Attacken, Sachbeschädigungen (an Haus oder Auto des Betroffenen) oder aber auch (körperliche) Übergriffe nicht auszuschließen und werden seitens der Täter begrüßt und gefördert. Ziel ist es, ein Bedrohungsszenario gegenüber der geouteten Person aufzubauen. 74 Siehe Kapitel 2.1.3 im Abschnitt Rechtsextremismus. 110 Linksextremismus Die Veranstaltungsteilnehmer wurden in dem Artikel als "Kartoffeln" bezeichnet. Mit Verweis auf weitere Termine im Juni hieß es: "Egal in welcher Stadt: Kartoffeln stampfen! In diesem Sinne, Feuer frei: ...". Zudem wurden auch hier explizit weiterführende Hinweise zu erkannten und genannten Personen erbeten, offenbar um weitere AntifaRecherchen durchführen zu können. Aber auch darüber hinaus kam es immer wieder zur Veröffentlichung von umfangreichem katalogartig gesammeltem Bildmaterial von potenziellen wie tatsächlich festgestellten Veranstaltungsteilnehmern, z. T. versehen mit Personendaten, oft verbunden mit der Aufforderung, diese weiter zu ergänzen und die Recherchearbeit fortzuführen. Dabei wurden mitunter auch Antifa-Recherchen nicht extremistischer Kreise verwandt. Zu einer szenetypischen Sachbeschädigung kam es in den Nachtstunden des 14. Dezember 2014, als ein Sprengkörper in einem Briefkasten der Stadtverwaltung Erfurt gezündet wurde. In räumlicher Nähe dazu fielen verschiedene Aufkleber auf, die mit Slogans wie "Nie wieder Deutschland", "Gegen Nationalismus und Deutschlandwahn" und "ZONA ANTIFASCHISTA" sowie ihrem Impressum auf eine einschlägige "antifaschistische" Motivation der Verantwortlichen wiesen. Wiederholte Sachbeschädigungen an der "Kammwegklause" in Erfurt Unbekannte Täter beschädigten am 29. Dezember 2014 die Fassade des Treffund Stützpunkts der regionalen rechtsextremistischen Szene durch ein großes in roter Farbe angebrachtes "Anarchiezeichen". In der Nacht vom 13. auf den 14. Februar 2015 kam es durch Steinwürfe zu einer Sachbeschädigung an fünf Fensterscheiben des Gebäudes. Vor Ort fanden sich Symbole und Parolen einer "Antifaschistischen Aktion". Rechtsextremistische Musikveranstaltungen in dem o. g. Objekt boten regelmäßig Impulse für weitere Aktivitäten von Linksextremisten. Wiederholte "Outing"-Aktionen gegen mutmaßliche Rechtsextremisten in Weimar In dem von Linksextremisten genutzten Internetportal "linksunten.indymedia" wurden 2015 mehrfach unter den Kürzeln "afa" (vermutlich "Antifaschistische Aktion"), "Antifa Schöndorf" und "Antifa Weimar" mutmaßliche "Neonazis" aus Weimar geoutet. Das "Outing" umfasste neben der Bekanntgabe personenbezogener Informationen im Internet (Name, Anschrift, Fotos, Nennung von Lebenspartner und minderjährigen Kindern, Auflistung politischer Aktivitäten) auch die Verteilung von entsprechenden Flyern im Wohnumfeld der Betroffenen. Die Aktionen führten in Weimar im Nachgang u. a. zu Sachbeschädigungen am Wohnhaus einer geouteten Person. In einem Internetkommentar hieß es später dazu: "Wir hinterließen ihnen einen Gruß mit mehreren gesprühten Kampfansagen". Die Aktionen wurden zudem in mehreren anonymen Kommentaren begrüßt. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 111 Stellung zum Staat und zur Zivilgesellschaft Autonome sehen in der Politik der Regierung und in vermeintlichen gesellschaftlichen Missständen Auslöser für "faschistische" Tendenzen. Ihrer Meinung nach förderten "staatlicher Rassismus" und die "Kriminalisierung des antifaschistischen Kampfes" auch in der Bevölkerung die Entwicklung "rechter" Tendenzen. Die Kritik und die Aktionen des autonomen Spektrums richten sich deshalb auch gegen die Zivilgesellschaft. In diesem Zusammenhang distanzieren sich Autonome von den Aktivitäten demokratischer Bündnisse, schließen sich deren Veranstaltungen, insbesondere solchen gegen Rechtsextremismus, aber auch immer wieder an. Dies geschieht einerseits in der Annahme, über szenetypische Slogans und Darstellungen autonome Anschauungen transportieren und die Veranstaltungen breiter Bündnisse gegebenenfalls dominieren zu können, andererseits, um die etwaige behördliche Untersagung des selbst organisierten Protests zu umgehen. Als Ausdruck ihrer Eigenständigkeit sind Abgrenzungsversuche üblich. So rufen Autonome zur Beteiligung an "antifaschistischen" oder "antikapitalistischen" Blöcken innerhalb von Demonstrationen auf. Thüringer Autonome unterstützen Protest gegen den "Wiener Akademikerball" Aus Anlass des 2. Wiener Akademikerballs75 am 24. Januar 2014 fanden Proteste und kritische Gegenveranstaltungen unter Beteiligung auch deutscher Linksextremisten statt, die der Veranstaltung einen rechtsextremistischen Anstrich nachsagen. Im Vorfeld war über eine eigens eingerichtete Mobilisierungswebsite unter dem Titel "WKR? WTF! Das Treffen der europäischen Rechten unmöglich machen. Kein Burgfrieden dem Normalzustand" zur Teilnahme mobilisiert worden. Der gleiche Aufruf wurde über die bundesweit von Linksextremisten genutzte Internetplattform "linksunten.indymedia" verbreitet. Dort hieß es zudem, bei dem Ball handele es sich um das "Schaulaufen der rechten Eliten Österreichs und Europas" und "Unseren Hass könnt ihr haben - No WKR". Auch Thüringer Linksextremisten thematisierten die Veranstaltung auf ihren Websites. Am 16. Januar fand überdies eine auch von Linksextremisten beworbene Mobilisierungsveranstaltung in Jena statt. Ein aus Jena stammender Student war bei den Protesten in Wien wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Landfriedensbruch und Sachbeschädigung festgenommen worden. Die "Antifaschistische Aktion Gotha" (AAGth) thematisierte die Festnahme im Internet. Aus ihrer Sicht werde Antifaschismus "kriminalisiert", entsprechend kritisierte 75 Zuvor Ball des Wiener Korporationsrings (WKR-Ball), eines Dachverbands studentischer Verbindungen in Österreich. 112 Linksextremismus sie die "polizeiliche und juristische Repression" und rief zu Spenden in linksextremistischen Kreisen auf. In Jena aber auch überregional fanden sodann insbesondere von Linksextremisten initiierte Informationsveranstaltungen, Solidaritätsdemonstrationen und Kundgebungen statt. Der Umstand der Festnahme des Thüringers sowie ein für Anfang Februar 2014 angesetzter Haftprüfungstermin waren Anlass für eine Solidaritätskundgebung am 10. Februar in Jena unter dem Motto "Unsere Solidarität könnt ihr haben. Freiheit für Josef!" mit bis zu 60 Teilnehmern. Linksextremistische Kreise, u. a. der "Infoladen Sabotnik" sowie die AAGth, hatten entsprechend mobilisiert. Weitere Resonanz erfuhr die Festnahme auf einer eigens geschalteten Website sowie auf der bundesweit von Linksextremisten genutzten Internetplattform "linksunten.indymedia". In zumeist wortgleichen Statements wurde zur Solidarität mit dem Betroffenen und zu Spenden für ihn aufgerufen. Am 6. Juni 2014 wurde der Prozess gegen den Studenten vor dem Landgericht Wien eröffnet. Im Verlauf eines dritten Verhandlungstermins am 22. Juli erging das Urteil. Der Angeklagte wurde des Landfriedensbruchs, der schweren Sachbeschädigung und der versuchten schweren Körperverletzung schuldig gesprochen. Das Strafmaß belief sich auf 12 Monate Haft, davon acht Monate auf Bewährung, ausgesetzt zu einer Bewährungszeit von drei Monaten. Am Tag der Urteilsverkündigung fand in Jena eine Spontankundgebung mit ca. 120 Personen statt. In einer ersten Reaktion via Internet forderte der Verurteilte in einem Beitrag vom 29. Juli "eine emanzipatorische Gesellschaft ohne Knäste". Die Berufung des Betroffenen gegen das Strafmaß wurde am 2. Juli 2015 abgewiesen und das Urteil damit rechtskräftig. Ein zu Jahresbeginn von ihm beim Obersten Gerichtshof in Wien eingelegter Einspruch gegen das Strafurteil war bereits erfolglos verlaufen. Auf "linksunten.indymedia" war der Ausgang des Prozesses kommentiert worden. In einer Pressemitteilung hieß es, der Fall zeige, "wie der Rechtsstaat neue Wege erprobt, um sein Gewaltmonopol aufrecht zu erhalten", der Ausgang des Verfahrens sei deshalb als "wenig überraschend" und insgesamt ein "juristische[s] Schauspiel". Im Zuge der anhaltenden "Solidarität" mit dem Beschuldigten wurde um Spenden gebeten, da man mit "Zahlungsaufforderungen für das zerstörte Polizeiauto" rechnete. In einem Prozessbericht wurde eine Sachschadenshöhe von 50.000 Euro benannt. Der Spendenaufruf wies in die regionale linksextremistische Szene. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 113 Auswahl von Protestveranstaltungen mit Beteiligung von Autonomen Thüringer Linksextremisten an Protesten gegen rechtsextremistische "Trauermärsche"76 in Weimar beteiligt Den überwiegend demokratisch-friedlich geprägten Protestveranstaltungen am 8. Februar 2014 schlossen sich ca. 600 Personen, darunter auch ca. 60 bis 100 gewaltbereite Linksextremisten, an. Insbesondere sie suchten die direkte Konfrontation mit den Teilnehmern des rechtsextremistischen Aufzugs. Sitzblockaden von bis zu 100 Personen wurden von der Polizei aufgelöst. Etwa 80 Gegendemonstranten blockierten zeitweise die Bahnstrecke Kranichfeld-Weimar. Teile der Gegendemonstranten waren mit Steinen und Flaschen ausgestattet. Es kam zu Sachbeschädigungen insbesondere an Dienstfahrzeugen der Polizei. Vereinzelt wurde Pyrotechnik gezündet. Zahlreiche im Rahmen der Proteste polizeilich festgestellte Strafund Ordnungswidrigkeiten - z. B. Verstoß gegen das Vermummungsverbot, Mitführen von Schutzwaffen, Schlagschutzhandschuhen und Mundschutzartikel - bestätigten zusätzlich die Gewaltbereitschaft einiger Teilnehmer. Im Vorfeld war auf den Internetseiten mehrerer linksextremistischer Gruppen - "Antifaschistische Aktion Gotha" (AAGth), "Antifa Task Force Jena" (ATF Jena), "Autonome Antifa Gruppe Weimar" (AAGW) sowie "Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend" (SDAJ)77 - zu Protesten aufgerufen worden. Eine Forderung der AAGth lautete: ",Gedenkmarsch' in Weimar angreifen!" Sie warb für "ideenreiche antifaschistische Intervention die eventuell das Fähnchenschwingen übersteigen"78. Zu den im Vorfeld von den nicht extremistischen Organisatoren veröffentlichten Kontaktdaten zählte auch die der linksextremistischen Szene zuzuordnende Telefonnummer eines "Ermittlungsausschusses"79. Auch bei den Protesten gegen den rechtsextremistischen "Trauermarsch" am 7. Februar 2015 war eine Beteiligung von Linksextremisten festzustellen. So kam es aus den Reihen der Gegendemonstranten (insgesamt 1.200) mehrfach zu Blockaden bzw. Blockadeversuchen. Eine von ca. 45 Teilnehmern unmittelbar nach Beginn des rechtsextremistischen Aufzugs begonnene Blockade lösten diese nach Ansprachen durch die 76 Siehe Kapitel 3.5 im Abschnitt Rechtsextremismus. 77 Siehe Kapitel 5.2. 78 So im Original. 79 Ein "Ermittlungsausschuss" ist ein unentgeltliches Rechtshilfeangebot, oft anlässlich von Demonstrationen und Aktionen, das von der Telefonbetreuung, der Organisation von Anwälten bis hin zur Betreuung bei Festnahmen oder in U-Haft reicht. Zum Teil handelt es sich um temporäre Einrichtungen, deren telefonische Erreichbarkeit kurzfristig bekanntgegeben wird, zum Teil sind es dauerhafte, fest etablierte Einrichtungen, mitunter begleitet von Sprechstundenangeboten. Siehe dazu auch Kapitel 5 "Rote Hilfe e. V.". 114 Linksextremismus Polizeikräfte auf. Eine weitere unter Beteiligung von 600 Personen führte zur Verkürzung der Aufzugsstrecke. Unter den Protestteilnehmern befanden sich auch einige Personen einer "Clownsarmee"80. Vereinzelt wurden Flaschenbzw. Eierwürfe sowie eine Widerstandshandlung gegen Vollstreckungsbeamte festgestellt. Zu einer gefährlichen Körperverletzung kam es, als ein Teilnehmer des Trauermarsches von drei vermummten Personen mit Reizgas angegriffen wurde. Einige Personen wurden einer Identitätsfeststellung durch die Polizei unterzogen. Eine "Antifa Koordination Weimar" (AKW) hatte zur Beteiligung an dem Protest mobilisiert. In ihrer Selbstdarstellung bezeichnet sie sich als eine antifaschistische Gruppe aus Weimar, deren Vorstellung es ist, aus "dem tristen Alltag auszubrechen, den der Kapitalismus immer wieder reproduziert". Weiteren Ausführungen zufolge gehörten völkische, rassistische und antisemitische Ideologien schon immer zur deutschen Identität, weswegen die Diskriminierung von Minderheiten als gesamtgesellschaftliches Prinzip verstanden werde. In dem Aufruf zum Protest hieß es, man wolle den "Naziaufmarsch versenken!" und dem Anmelder der rechtsextremistischen Veranstaltung "eine Paddeln!". Die AAGW, die ATF Jena und die "Antifaschistischen Gruppen Südthüringen" (AGST) schlossen sich dem Aufruf an. Übereinstimmendes Ziel war "das Verhindern des Aufmarsches mit allen Mitteln". Dafür wurden die aktuellen Routen des Trauermarsches regelmäßig aktualisiert, um möglich Standorte für Blockaden zu sondieren. In einem Abriss auf ihrer Website übte die AKW deutliche Kritik an den bürgerlichen Protesten und forderte szenetypisch: "Bildet euch, bildet andere, bildet Banden!". Dass das Bürgerbündnis die Polizei als möglichen "Bündnispartner gegen Nazis" und nicht als "politischen Gegner" betrachtet, wurde kritisiert. Nach Auffassung der AKW sei eine "neue, grundlegende Antifastruktur, die konsequent interveniert, aufklärt und neue Leute gewinnt", erforderlich. Als ihre langfristigen Ziele benannte sie, Naziaufmärsche in Weimar "komplett zu blockieren" und "antifaschistische Freiräume" zu erkämpfen. Fotos von Angehörigen der rechtsextremistischen Szene wurden unter Angabe des Personennamens und einer organisatorischen Zuordnung auf der Internetplattform "linksunten.indymedia" eingestellt. Im Zuge der Proteste kam es zu Sachbeschädigungen in Weimar. Unbekannte brachten die Schriftzüge und Anarchie-Symbole an verschiedenen Objekten an. Darin wurde auch zur Gewalt aufgerufen. 80 Eine Aktionsform, bei der als Clowns verkleidete Protestteilnehmer mit "gewaltfreien Aktionen" militärisches/polizeiliches Handeln parodieren. Die als "kreativer Straßenprotest" bezeichneten Auftritte tangieren ein bei Demonstrationen grundsätzlich geltendes Vermummungsverbot. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 115 Die SDAJ meldete "Kein Fußbreit den Faschisten! No pasaran!", begrüßte Blockaden und sonstige Aktionen und kritisierte die Polizei für ihr Vorgehen. Dabei wurde ein Transparent "Die Faschisten sind das Benzin, das Kapital ist die Flamme. Fight fascists and capitalism!" eingesetzt. Linksextremisten maßgeblich an der Demonstration "JETZT ERST RECHT" am 1. März 2014 in Gotha beteiligt Zu der unter Mitwirkung linksextremistischer Gruppen organisierten Demonstration versammelten sich 150 Personen. Die Anmeldung der Veranstaltung erfolgte unter der Bezeichnung "Antifaschistisches Bündnis Gotha". Unter dem Motto "Jetzt erst Recht - aktiv und solidarisch gegen Naziterror und alltäglichen Rassismus" wurde zu "antifaschistischem Selbstschutz", zur Organisation in Gruppen und Vernetzung aufgerufen, um "dieser furchtbaren Gesellschaft endlich ihr wohlverdientes Ende" zu bereiten. Bei den Themen Antirassismus, Asyl, Antirepression, Antifaschismus und der allgemein damit verbundenen Kapitalismuskritik finden linksextremistische "Antifaschistische Gruppen" (Antifa-Gruppen) durchaus Schnittstellen mit bürgerlichen Interessengruppen. Dies schlägt sich in gemeinsamen Aktionen, wie der des o. g. "Antifaschistischen Bündnisses Gotha" nieder. Derartige Vernetzungen demonstrieren die Kontaktund Konsensfähigkeit der Linksextremisten. Antifa-Gruppen nutzen solche Veranstaltungen auch dazu, linksextremistische Gewalttaten gegen Rechtsextremisten zu rechtfertigen. In dem Aufruf zur Demonstration in Gotha wurde kritisiert, dass "ein Großteil der Gesellschaft" die "notwendigen" Aktivitäten nicht unterstützt und insbesondere "keine Differenzierung der Gewalt, die von Nazis ausgeht und Aktionen, die zur Verhinderung dieser betrieben werden", erfolgt. Auch Flyer und Aufkleber enthalten häufig Illustrationen, die Ausdruck der vorhandenen Gewaltbereitschaft sind. Auf den in Gotha verteilten Flyern "WELCOME TO GOTHA" war es die einer Körperverletzung eines mutmaßlichen Rechtsextremisten. Zudem verdeutlichten Sprühaktionen, u. a. mit der Parole "ANTIFA AREA NAZIS JAGEN", die Bereitschaft, Gewalt anzuwenden. Mit dem Aufruf der Organisatoren, die "kapitalistischen Verhältnisse und die rassistischen Ressentiments" zu überwinden sowie der Parole "Nie wieder Deutschland!" prägten typisch linksextremistische Statements die Veranstaltung. 116 Linksextremismus Protest gegen den "Burschenund Altherrentag" am 14. Juni 2014 in Eisenach Etwa 250 bis 300 Personen protestierten am 14. Juni gegen den "Burschenund Altherrentag" in Eisenach. Es kam zu diversen Anzeigen wegen Beleidigung und tätlichen Angriffen auf Polizeibeamte. Insbesondere auswärtige Linksextremisten hatten zu den Protesten gegen die vom 11. bis 15. Juni in Eisenach durchgeführten Burschentage der Deutschen Burschenschaft81 aufgerufen. Die Aktivitäten gingen maßgeblich von der Szene in Göttingen (Niedersachsen) aus. Im Vorfeld fanden mehrere Informationsund Mobilisierungsveranstaltungen in Niedersachsen Hessen, Sachsen und Thüringen statt. Im Internet wurde über eine Mobilisierungsseite des "Bündnisses gegen die Burschentage" geworben. Dort waren Gruppen aus Marburg, Göttingen und Kassel als Unterstützer aufgeführt. Auf den regionalen Thüringer Websites wurde lediglich verhalten mobilisiert. Im Nachgang verbreitete die AAGth über ihre Internetseite einen Bericht zu der Demonstration. Dass der Festakt von dem "Sauffest der Ewiggestrigen" erstmals nicht auf der Wartburg stattfand, wird darin als Erfolg der "Antifa" gewertet. Weiter hieß es: "Alle Jahre wieder bewirten, akzeptieren, profitieren und beheimaten die Menschen in Eisenach, den ewig gestrigen Pöbel mit Pagenhüten in ihrer Stadt. [...] Anstatt zu fordern, die wahrscheinlich einzig richtige Lösung für Browntown-Eisenach zu treffen, und diese Kackstadt einzubetonieren und von der Karte zu streichen, versuchen wir jedes Jahr einen emanzipatorischen Anspruch in die Stadt zu tragen. Jedes Jahr wieder bewerkstelligen wir das, was die Eisenacher nicht im Stande sind umzusetzen." In einem Demonstrationsbericht des "Bündnisses gegen die Burschentage" wird insbesondere eine "Delegitimierung und Kriminalisierung" kritisiert, bei der die Polizei die größte Rolle gespielt habe. Sie habe sich "als ein Hort männerbündischer Strukturen, in denen die Jungs von der Staatsgewalt ihr Lieblingsspielzeug (u. a. wohl einen Gasgranatenwerfer) mitbringen, Knüppelfantasien ausleben und sich danach auf die Schulter klopfen konnten", präsentiert. Linksextremistischer Protest gegen den Volkstrauertag Den Aktionswillen der "Antifaschisten" anlässlich des Volkstrauertags bestimmen nicht allein die etwaige Teilnahme von Rechtsextremisten an offiziellen Gedenkveranstaltungen oder auch von Rechtsextremisten organisierte Kundgebungen zum "Heldengedenken", sondern insbesondere die Motivation, ein Zeichen des Widerstands gegen "die Strategie der Ignoranz" und "gegen eine deutsche Gedenkpolitik" zu setzen. Dabei 81 Die Deutsche Burschenschaft ist kein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 117 wird der "Kampf gegen den Volkstrauertag" als "Kampf gegen das Vergessen, gegen die deutsche Version von Versöhnung" und "gegen Deutschland und seine Nazis" verstanden. Das "Antifaschistische Bündnis Gotha" - Eigenangaben nach gehen die AAGth und die AGST darin auf - mobilisierten im Berichtszeitraum zu entsprechendem Protest. In diesem Zusammenhang wurden gemeinsame Zuganreisen beworben, Rufnummern des "Ermittlungsausschusses" veröffentlicht oder auch Info-Telefone betrieben. Dem Aufruf des Bündnisses zu einer Kundgebung "Gegen NS-Verharmlosung und Naziaufmarsch" am 15. November 2014 in Gotha folgten etwa 100 Personen. Eine weitere Kundgebung am 16. November in Friedrichroda zog etwa 90 Teilnehmer an. Im Vorfeld wurde im Rahmen einer sog. Aktionswoche durch Vortragsund Informationsveranstaltungen u. a. in Saalfeld, Gotha und Arnstadt sowie im Internet, etwa über die Webseiten der AGST und der ATF Jena, zur Teilnahme mobilisiert. Im zeitlichen und thematischen Zusammenhang mit den Protestaktionen kam es zu szenetypischen Straftaten, konkret zu Sachbeschädigungen. Unbekannte Täter verübten in der Nacht vom 15. zum 16. November mehrere Farbschmierereien an Denkmälern zu Ehren gefallener Soldaten in Friedrichroda, Jena und Gera. Derartiges Vorgehen erachten Antifa-Gruppen in ihrer Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus durchaus als gerechtfertigt. Dieser Logik folgend wurde die Aktion in Friedrichroda auf dem auch von Linksextremisten genutzten Internetportal "linksunten indymedia" als "antifaschistischer Protest" bezeichnet. Im Rahmen der Antifa-Kundgebung am Folgetag verlasen die Veranstalter ein Schreiben, das "wohl von den Aktivist_innen stammt, die das hässliche Vaterland-Denkmal verschönerten". Demnach handelte es sich um eine legitime Protestaktion zur Störung des Gedenkens. "Dem Volkstrauern einen rosa Strich durch die Rechnung machen! Weil der Volkstrauertag aus dem Gedenkkalender gestrichen und weil jeder Naziaufmarsch, jede rassistische Bürgerinitiative und jeder rechte Parteitag gestört, verhindert und abgeschafft gehört", hieß es. "Der Volkstrauertag als Ausdruck eines politischen Programms gehöre ebenso abgeschafft wie die Gesellschaftsordnung, die solche Tage nötig habe", forderten die AGST in Redebeiträgen. Zu der im Jahr 2015 von dem Bündnis organisierten Gegenveranstaltung zum rechtsextremistischen "Heldengedenken" am 15. November in Gotha versammelten sich etwa 70 Personen. Mit einer Kampagne "Volkstrauertag abschaffen! - Für das Ende von NS-Verharmlosung, Nazi-Aufmärschen und Deutschen Opfermythen!" mobilisierten 118 Linksextremismus sowohl AGST, AAGth als auch die "Jenaer undogmatische radikale Initiative" (JURI - Linke Gruppe)82. Im Rahmen dieser Kampagne fanden mehrere Vortragsveranstaltungen zur "Kritik deutscher Gedenkpolitik" u. a. in Erfurt, Saalfeld, Gera und Jena statt. Das "Heldengedenken" sei "keine Instrumentalisierung des Tages für andere Zwecke, sondern die logische Konsequenz seiner politischen Bestimmung". Deshalb legen "die organisierten Thüringer Nazis" Kränze vor Kriegsdenkmälern in ihren Heimatgemeinden ab oder versammeln sich zu Fackelmärschen. Seit Jahren protestiere die "Antifa" dagegen. Die Mehrheitsbevölkerung von Friedrichroda bliebe dem Protest "vermutlich wegen einer Mischung aus Desinteresse und heimlicher Sympathie für die Nazis" regelmäßig fern. Linksextremisten am Protest gegen die Initiativen SÜGIDA bzw. THÜGIDA beteiligt83 Mit Beginn der SÜGIDA-Aktivitäten Anfang des Jahres 2015 in Suhl formierten sich aus der Gesellschaftsmitte Proteste, an denen sich auch Linksextremisten beteiligten. Ein breites Bündnis "NoSÜGIDA" bzw. "Südthüringen gegen SÜGIDA", maßgeblich initiiert von Kirchen und demokratischen Parteien, zog dabei zunächst auch Linksextremisten an. Sowohl die AGST als auch der "Infoladen Sabotnik", die "ATF Jena und die Gruppe "PEKARI"84 thematisierten die Protestveranstaltungen im Internet oder mobilisieren dort zur Teilnahme. Ein in der Folge gegründetes "Fuck SÜGIDA"-Bündnis85 veröffentlichte auf der bundesweit von Linksextremisten genutzten Internetplattform "linksunten.indymedia" einen Artikel über die Entstehung eines Antifa-Bündnisses gegen SÜGIDA; hierbei distanzierte es sich nicht nur von SÜGIDA, sondern auch grundsätzlich von den bürgerlichen Protesten: "Fuck SÜGIDA - Deutsche Zustände angreifen" und "Gegen Deutschland und seine Brut". In einem zehn Punkte umfassenden Positionspapier von "Fuck SÜGIDA" heißt es: * "Wir wollen kein buntes Deutschland, sondern gar keins. Wir wollen den Umsturz aller Verhältnisse [...]. * Wer Rassismus nachhaltig ein Ende machen will, muss den Kapitalismus abschaffen. 82 Eigener Aussage nach in der "Interventionistischen Linken" (IL) organisiert. 83 Zu den Initiativen im Einzelnen s. "Rechtsextremistische geprägte Initiativen gegen Flüchtlinge", Kapitel 2.4 im Abschnitt Rechtsextremismus. 84 Die Gruppe "PEKARI" bezeichnet sich als "offenen Basisgruppe" in Jena, die "Nachwuchs für die radikale Linke in Jena" rekrutiert. Sie wird der linksextremistischen autonomen Szene zugerechnet. 85 Gibt als Kontaktadressen die der AGST und der AAGth an. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 119 * Wer von dieser Gewalt [Anmerkung: "die schlimmste Gewalt in dieser Gesellschaft geht von der bestehenden Ordnung aus"] nicht redet [...], der soll zu brennenden Barrikaden, angesteckten Naziautos und fliegenden Flaschen gefälligst schweigen! * Wir kämpfen für eine aufgeklärte Gesellschaft [...]. Die Extremismusdoktrin [...] hält aber keiner kritischen Auseinandersetzung stand und dient der Relativierung faschistischer Gewalt, die mit linker Praxis gleichgestellt wird, sowie der Dämonisierung kommunistischer Bestrebungen, also Gruppen und Personen, die diese Welt grundlegend verändern wollen. * Der Volksbegriff und das dahinter liegende Verständnis [Anmerkung: der SÜGIDA] steht der kommunistischen Idee einer freien klassenund staatenlosen Weltgesellschaft entgegen. * Nie wieder Revolution für Deutschland! * Wir fordern die Menschenpflicht zur Blasphemie, denn die Kritik der Religion ist die Voraussetzung aller Kritik! * Ein Dialog mit SÜGIDA ist kein Beitrag zu einer solidarischen Gesellschaft, sondern dient im Gegenteil dem Entgegenkommen nazistischer Ideologie." * Die Verfasser fordern eine vollständige Grenzöffnung für Flüchtlinge in Europa, verbunden mit der Aussage: "Ob Deutschland dabei gewinnt? Wir wollen es nicht hoffen! * Wir rufen zur Unanständigkeit auf! Stören, sabotieren, blockieren wir die Nazis mit allen Mitteln! Wir meinen es ernst! Jeden Montag auf die Straße gegen Deutschland und seine Brut!" Auf von Linksextremisten während der Proteste verwendeten Transparenten prangten die Zeichen der "Antifaschistischen Aktion" sowie Aussagen "Deutschland denken heißt Auschwitz denken" bzw. "Volkstod vorantreiben!". Berichte und Bilder zu den einzelnen Veranstaltungen fanden sich auf der Website des "Fuck SÜGIDA"-Bündnisses. Als Quelle wurde eine "Antifa Suhl/Zella-Mehlis" angegeben. Durch "Antifa-Recherche" zu Teilnehmern, Ordnern und Kfz-Haltern sollte deren Identitäten geklärt werden. Unter Verweis auf die "Fuck-SÜGIDA-Website" organisiert die "Rote Hilfe Südthüringen" anwaltliche und finanzielle Hilfe für "von Repressalien" Betroffene. Zu den Protesten gegen SÜGIDA/THÜGIDA-Kundgebungen versammelten sich anfänglich 500 bis 600 Personen. Die Zahl der Gegendemonstranten war ab Februar rückläufig und schwankte im weiteren Jahresverlauf. Zum Teil blieben Proteste ganz aus oder war eine Beteiligung von Angehörigen der linksextremistischen autonomen Szene nicht erkennbar. In einigen Fällen kam es jedoch zu Ausschreitungen und Übergriffen auf den politischen Gegner und eingesetzte Polizeikräfte. Teilweise kam es zu Blockaden, mitunter nur durch wenige Personen. Gelegentlich wurde direkt zu Gewalt aufgerufen - z. B. mit dem Spruch "Ein Baum, ein Strick, ein Nazigenick". Anderenorts wurden Teilnehmer mit Eiern, Flaschen und anderen Gegenständen beworfen. 120 Linksextremismus Autonome Gruppen distanzierten sich immer wieder von Gegendemonstration demokratischer Bündnisse und Akteure oder aber dem Versuch, in einen Dialog mit den SÜGIDA/ THÜGIDA-Demonstranten zu treten. So zitiert beispielsweise die AGST im Zusammenhang mit den Protesten vom 16. März: "Verbaler Antifaschismus ist Käse. Militant soll er sein, vor allem aber erfolgreich. Wenn sich dabei herausstellen sollte, daß er sich gegen 50, 60, 70, 80, oder 90 Prozent des deutschen Volkes richtet, dann ist das eben so. Wo Nazis 'demokratisch' gewählt werden können, muß man sie nicht demokratisch bekämpfen."86 Auf regionalen Websites der autonomen Szene wurde für Proteste gegen THÜGIDA mobilisiert. Ein "breites Aktionsbündnis aus Parteien und Gewerkschaften, dem StuRA der Universität, Antifa-Gruppen, Vereinen, Kirche und Einzelpersonen sowie zivilgesellschaftlichen Bündnissen" rief unter der Bezeichnung "Läuft nicht!" mit Mitteln des zivilen Ungehorsams zu vielfältigen Formen des Protestes auf. Im Nachgang zu den Protesten wurden Angehörige der rechtsextremistischen Szene durch Postings, u. a. auf der bundesweit auch von Linksextremisten genutzten Internetseite "linksunten.indymedia" geoutet. Beteiligung von Linksextremisten am Protest gegen den rechtsextremistischen Aufmarsch am 18. April 2015 in Gotha Auf der eigens für die linksextremistischen Proteste eingerichteten Internetseite "welcome to gotha" wurde seit Februar gegen den Aufmarsch des rechtsextremistischen BZLG mobilisiert. Die AAGth, der "Infoladen Gotha" und die AGST unterstützten den Aufruf. Neben Hintergrundinformationen zu den beteiligten Personen des rechtsextremistischen Aufmarsches waren auch typisch linksextremistische Bekenntnisse eingestellt: "Wir lehnen die völkisch-nationalistischen Deutschen, seine Nazis, den deutschen Staat und seine rassistischen Traditionen strikt ab." Es erging zudem die Aufforderung, sich "dem deutschen Volksmob, als auch de[m] genannten Abschiebeapparat, entgegenzustellen." Im Vorfeld war es zu zahlreichen politisch motivierten Sachbeschädigungen in Form von Graffitis gekommen, die u. a. mit Slogans "Nazis aufs Maul!!!" und "Nazis boxen!" die Doktrin der linksextremistischen Proteste bestätigten. Dies führte im Vorfeld zu Gewaltandrohungen des rechtsextremistischen Lagers. So hieß es im Kommentarteil der obigen Internetseite: "Versucht zu stören und ihr werdet leiden. Diesmal wird es ein hartes Programm für euch geben. Einige bewaffnete Ordner werden euch begleiten und entschärfen. Ihr wollt stress? Ihr bekommt in die Fresse ihr Juden!" 86 So im Original. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 121 An den Gegenveranstaltungen nahmen bis zu 550 Personen teil. Im Rahmen der Proteste kam es mehrmals zu Sitzblockaden von jeweils 15 bis 20 Personen. Die geplante Aufzugsstrecke des BZLG musste daraufhin mehrfach geändert werden. Es wurden mehrere Strafanzeigen u. a. wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und wegen des Mitführens von Waffen aufgenommen. Ein Versammlungsteilnehmer der Gegenveranstaltung führte einen Schlagring mit sich. Die AAGth wertete die Aktionen auf "linksunten.indymedia" insoweit als Erfolg, als der Aufmarsch der Rechtsextremisten mehrfach unterund letztendlich abgebrochen werden musste. Auch die Anreise der Teilnehmer sei bereits gestört worden. Die im Nachgang veröffentlichten zahlreichen Fotos von Teilnehmern des rechtsextremistischen Trauermarsches, versehen mit Namen und weiteren Ergänzungen in den Kommentaren, sowie der Aufruf, weitere Infos zu den abgebildeten Personen zu liefern, lassen auf ein von Linksextremisten betriebenes "Outing" von Angehörigen und Sympathisanten der rechtsextremistischen Szene schließen. Beteiligung von Linksextremisten an Protesten gegen rechtsextremistische Kundgebungen am 1. Mai 2015 in Saalfeld und Erfurt Die von etwa 500 Personen, darunter auch Linksextremisten, bestrittenen Proteste gegen eine Kundgebung der Partei "Der III. Weg" in Saalfeld verliefen mit zum Teil erheblichen Störungen. Im Rahmen des Versammlungsgeschehens versuchte eine größere Gruppe von Gegendemonstranten in Richtung der rechtsextremistischen Veranstaltung zu gelangen. Gegen 20 von ihnen wurde wegen des Versuchs, die Absperrung zu überwinden, unmittelbarer Zwang angewendet (Schlagstockeinsatz). Eine Person leistete Widerstand gegen polizeiliche Maßnahmen bei der Auflösung einer Blockade. Für eine Beteiligung an dem demokratisch verankerten Protest hatten im Vorfeld auch Linksextremisten regional und überregional mobilisiert. Die ATF Jena veröffentlichte ein martialisch wirkendes Foto einer vermummten etwa 20 Personen starken und mit Pyrotechnik ausgestatteten Gruppe sowie ein Transparent mit den Aufdrucken "Dezentral&Asozial 1. Mai SLF" und "Liebesgrüße aus Jena! Am 1. Mai alle nach Saalfeld! Naziaufmarsch verhindern! Nazis angreifen! Kreativ werden!". Ein in Saalfeld festgestelltes Graffito "1. Mai NAZIS EINHEIZEN! zeigte eine vermummte Person mit einem Molotow-Cocktail. Ein von "Autonomen Gruppen" 122 Linksextremismus verfasster Aufruf "1. Mai Saalfeld: III. Weg weghämmern!" auf der bundesweit von Linksextremisten genutzten Internetplattform "linksunten.indymedia" enthielt eine Abbildung von vermummten, mit Stangen und bengalischen Feuern ausgestatten Personen sowie einem Transparent mit dem o. g. Schriftzug. In einem Liveticker auf einer eigens zum 1. Mai in Saalfeld geschalteten Website wurde resümiert: "Zusammenfassend kann man sagen, dass die Polizei heute den Naziaufmarsch mit aller Konsequen[z] durchgeboxt hat. Die Nazis tobten sich aus und die Antifas wurden ihnen bequem von der Polizei aus dem Weg geräumt. Ein Deeskalationskonzept war das auf keinen Fall und wir haben keinerlei Verständnis für das heutige Vorgehen der Polizei." Der "Infoladen Sabotnik" rechtfertigte im Nachgang die "Vermummung" von Antifaschist*innen und Versammlungsteilnehmer*innen, mit der Notwendigkeit des eigenen Schutzes, weil sie aus dem Versammlungsraum des politischen Gegners heraus fotografiert worden seien und es sich somit um keine relevante (Straf)Tat handeln könne. In für Linksextremisten typischer Diktion hieß es weiter: "Der Staat in seinen verschiedenen Institutionen wird uns nicht vor der Gewalt der Nazis schützen. Wir rufen seine exekutiven Schergen der Polizei nicht an, sondern appellieren, dass konsequenter Antifaschismus von der Straße - von uns - ausgehen muss! Wir müssen andere und uns selber schützen, dürfen uns dabei nicht auf Vertreter*innen der Polizei, Justiz oder parlamentarischer Politik verlassen. Antifaschistischer Selbstschutz muss organisiert sein! Dann kann Antifa auch Angriff heißen!" Die AGST veröffentlichten auf ihrer Website einen in Saalfeld verlesenen Redebeitrag, welcher mit der Forderung endete: "Wir wollen kein besseres, kein geläutertes, kein nazifreies Deutschland, wir wollen, dass Deutschland endlich aufhört." Bezüglich der NPD-Demonstration in Erfurt wurden allgemeine Hinweise zu deren Marschroute sowie mögliche "antifaschistische Kundgebungsorte", die ausschließlich auf Anmeldungen demokratischer Bündnissen und Organisationen beruhten, veröffentlicht. Verlautbarungen des "Infoladens Sabotnik" zufolge befanden sich unter den ca. 1.000 Gegendemonstranten in Erfurt etwa 30 Autonome. Es sei zu mehreren Sitzblockaden gekommen, wodurch der Straßenbahnverkehr "lahmgelegt" wurde. Ferner habe es aus den Reihen der Gegendemonstranten "verbale und körperliche Störungshandlungen durch Kleingruppen" gegeben. Einem Anmelder einer Gegendemonstration waren Verstöße gegen das Versammlungsgesetz zuzurechnen und es wurden Anzeigen gegen ihn gefertigt. Zudem wurden Beleidigungen, Verstöße gegen das Waffengesetz (Steinewerfer), Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Polizeibeamte) und gefährliche Körperverletzungen festgestellt. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 123 Linksextremisten nutzen Protest gegen asylkritische Veranstaltungen der Initiative "Patriotische Europäer sagen Nein!" (PEsN) mehrfach für eigene Zwecke Etwa 350 Personen, darunter auch ca. 100 Thüringer Linksextremisten, protestierten im Rahmen demokratisch geprägter Protesten gegen eine Veranstaltung von PEsN am 14. Juni in Meiningen. Im Nachgang berichteten die AGST auf ihrer Website zu "Naziaufmarsch" und Protest, benannten Redner namentlich und veröffentlichten Fotos von der Veranstaltung. Erneut wurde dabei ein Transparent einer "Antifa Suhl" mit der Aufschrift "Deutschland? Nie wieder!" gezeigt. In deutlich autonomer Manier distanzierten sich die AGST von den bürgerlichen Protesten. Die Stadt Meiningen und das Bürgerbündnis hätten sich einen Sonntag lang selbst beschäftigt und den Fleischern durch den Bratwurstverkauf einen netten Gewinn eingebracht. Im Nachgang wurde ein Personenregister mit 91 Personen auf der Internetplattform "linksunten.indymedia" eingestellt. An den Protesten gegen eine weitere Veranstaltung von PEsN am 27. September nahmen etwa 80 bis 100 Personen teil. Im Vorfeld hatten die AGST entsprechend mobilisiert. Ein im Nachgang auf "linksunten.indymedia" erschienener Bericht über den Protest von "fast 100 Antifaschist*innen" enthält die Abbildung einer vermummten Person, versehen mit der Aufschrift "NAZI VERPISS DICH! DAS IST UNSER VIERTEL!" sowie das Emblem der "Antifaschistischen Aktion". Auf diesen Beitrag verwiesen wiederum die AGST und erbaten zudem Informationen zu den auf eingestellten Fotos abgebildeten Personen. Beteiligungen von Linksextremisten an Protesten gegen NPD-Kundgebungen "Asylflut stoppen - der Überfremdung Grenzen setzen" am 19. und 25. September 2015 in Heiligenstadt Ein Bündnis "TALKING IS OVER" hatte zu "Aktionen gegen die Aktivitäten der NPD am 19. September sowie zu einer kraftvollen Demonstration am 25. September gegen Nazis und für Solidarität mit Flüchtlingen" unter dem Motto "GEGEN DIE DEUTSCHEN VERHÄLTNISSE UND DIE TRISTESSE DER PROVINZ! ANTIFA BLEIBT HANDARBEIT!" aufgerufen. 124 Linksextremismus An den Gegenveranstaltungen beteiligten sich am 19. September ca. 180 Personen, darunter auch 70 Gewaltbereite aus Thüringen und Niedersachsen. Aus diesem Kreis kam es zu Sitzblockaden auf allen drei Zufahrtsstraßen zum Veranstaltungsort der NPD-Kundgebung sowie ständigen Versuchen, aufgestellte Absperrungen zu durchbrechen. Gegen 35 Protestierende wurden Platzverweise verhängt. Es kam zu zahlreichen Sachbeschädigungen und zu Verstößen gegen das Vermummungsverbot. Die Demonstration am 25. September verlief mit 80 Teilnehmern ohne vergleichbare Vorkommnisse. Zuvor war in der Presse ein weitaus massiveres Polizeiaufgebot als am 19. September, gegebenenfalls auch der Einsatz von Wasserwerfern, angekündigt worden. In der Innenstadt war es aufgrund von Vorsichtsmaßnahmen zu geänderten Öffnungszeiten von öffentlichen Einrichtungen gekommen. Neben der AAGth und dem "Infoladen Gotha" unterstützten auch mehrere demokratischen Gruppen die Aktionen. Unter dem Motto des Bündnisses "TALKING IS OVER - Flüchtlinge schützen - Nazis angreifen" rief die AAGth zu "Antifaschistischen Aktionstagen im Eichsfeld" auf. Linksextremisten an Protesten am 3. Oktober 2015 in Jena beteiligt Etwa 2.500 Personen protestierten am Tag der Deutschen Einheit gegen eine rechtsextremistische Gemeinschaftsveranstaltung von THÜGIDA, "DIE RECHTE" und der EA in Jena. Behördlichen Einschätzungen vor Ort nach belief sich das Potenzial gewaltbereiter Versammlungsteilnehmer auf bis zu 1.000 Personen. Es kam zu Sitzblockaden mit bis zu 100 Personen und Versuchen, Absperrungen zu durchbrechen; zwei Mülltonnen wurden in Brand gesetzt, Steine gegen Polizisten geworfen. Mehrere Polizisten trugen Verletzungen davon, zwei Polizeifahrzeuge wurden beschädigt. Es lagen zahlreiche Anmeldungen demokratisch geprägter Organisationen für Gegenveranstaltungen vor. Auch ein Bündnis "Läuft nicht" mobilisierte entsprechend und veröffentlichte eine Pressemitteilung u. a. auf der Website der Gruppe "PEKARI". Die linksextremistischen Gruppierungen JURI - Linke Gruppe, ATF Jena und SDAJ mobilisierten für die Proteste. Das bundesweit von Linksextremisten genutzte Internetportal "linksunten.indymedia" diente ebenfalls als Mobilisierungsplattform. Die AAGth unterstützte die Aufforderung der ATF Jena, den "Nazis mit allen Mitteln" entgegenzutreten, verbunden mit dem Appell für "ein entschlossenes Sport frei". Zudem verbreitete die ATF Jena eine Abbildung von mit "Quarzbinden" umwickelten und für (körperliche) Auseinandersetzungen bereiten Händen. Ebenso veröffentlichte sie Lichtbilder von 144 Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 125 "potenziellen Teilnehmern" des rechtsextremistischen Aufmarsches für den Fall, dass "man sich die ein oder andere Person noch mal genauer anschauen möchte". Die mit dem Emblem der "Antifaschistischen Aktion" versehene Veranstaltungsrückschau des Bündnisses "Läuft nicht" wurde von "PEKARI" veröffentlicht. Demnach habe die Polizei "den Neonazis den Weg frei gemacht", sich gar zum Ziel gesetzt, der "NaziDemonstration den Weg durch die Stadt freizuprügeln" und mit einem Wasserwerfer voran den Neonazis ermöglicht, "doch durch Jena zu laufen". Beteiligung von Linksextremisten an demokratischen Protestversammlungen gegen rechtsextremistischen Aufmarsch am 28. November 2015 in Gotha Etwa 200 Personen beteiligten sich an dem von einem "Aktionsbündnis gegen Rechts" organisierten Protest gegen einen Aufmarsch des BZLG87 am 28. November. Im Verlauf der Gegenveranstaltung wurden insgesamt 12 Anzeigen aufgenommen, u. a. wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz, das Sprengstoffgesetz, aufgrund Zündung von Pyrotechnik, Beleidigung und Körperverletzung. Entgegen der Anmeldungen im Vorfeld kam es nicht zu Standkundgebungen, sondern zu einem Demonstrationszug mit ca. 80 Teilnehmern, darunter augenscheinlich Angehörige der AAGth und AGST. Auf der bereits im Februar eigens für die linksextremistischen Proteste eingerichteten Internetseite "welcome to gotha" war für die Proteste mobilisiert worden. Die AAGth, der "Infoladen Gotha", die Gruppe "PEKARI" und der "Infoladen Jena" unterstützten die Mobilisierung. "Den rassistischen Mob aus der Stadt jagen!" und "Nazis, Rassisten und Wutbürger in die Schranken zu weisen! Flüchtlinge schützen - Nazis angreifen!", lautete die in diesem Zusammenhang ausgegebene Forderung. Es gelte, einen "kreativen und allumfassenden Widerstand gegen die Rassisten" zu entfalten, wobei eine Unterscheidung zwischen "militanten Nazis" und "besorgten Bürgern" dabei unnötig sei. Um das "Ziel der Nazis zu sabotieren [...] wurde einiges von uns oder dem Bürgerbündnis vorbereitet", hieß es. Man konzentriere sich "auf ein dezentrales Konzept" und 87 Siehe Kapitel 3.5 im Abschnitt Rechtsextremismus. 126 Linksextremismus habe dafür "einiges an Infrastruktur auf die Beine gestellt". Auf der entsprechenden Internetseite wurden zugleich die Kontaktmöglichkeiten über Twitter, einen Blog, das Infotelefon und die Erreichbarkeit des "Ermittlungsausschusses" veröffentlicht. Der Aufruf zu dieser Demonstration fand auch von den demokratischen Organisationen und Bündnissen Unterstützung. In zeitlichem Zusammenhang mit der Protestveranstaltung kam es zu zahlreichen Sachbeschädigung in Form von Graffitis an Gebäuden und an einem Fahrzeug des Versammlungsleiters der BZLG-Veranstaltung. Am Veranstaltungsort des BZLG wurde am Vorabend des Aufmarsches Pferdemist abgeladen. In einem Beitrag auf dem auch von Linksextremisten genutzten Internetportal hieß es dazu: "scheiße zu scheiße. bis die scheiße aufhört." Es sei egal, ob es sich um "bekennende parteinazis, kameradschaftnazis, hooligans, pegida-fans, verschwörungstheoretiker oder einfach nur 'bürger' handelt. Es handelt sich einfach immer um nazis. Um scheiße."88 Linksextremisten stören Eröffnung des Gefahrenabwehrzentrums am 11. Dezember 2015 in Jena Dem Festakt am 11. Dezember wohnte neben Vertretern der Stadt Jena und der Thüringer Polizei auch der Thüringer Minister für Inneres und Kommunales bei. Zur Störung der geschlossenen Feierlichkeiten kam es, als 15 bis 20 Personen lautstark in den Veranstaltungsraum eindrangen, Konfetti warfen und Flugblätter mit der Forderung "Kampf der Repression, Freiheit für alle Gefangenen" verbreiteten. Drei Personen konnten im Anschluss aufgegriffen werden. Sie versuchten, sich den polizeilichen Kontrollmaßnahmen zu widersetzen. Eine weitere Person wurde im Nachgang durch einen Zeugenhinweis bekannt. Darstellungen im Internet zufolge handelte es sich um eine Aktion einer Anfang 2015 ge-gründeten "Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Organisation" (GG/BO) und einer GG/BO-Soligruppe Jena. In einem auf der Internetplattform "linksunten.indymedia" eingestellten Bericht zu der Störaktion hieß es: "Wir freuen uns über die Dreistigkeit dieser 20 Menschen, in die Höhle des Löwen zu gehen und die selbstherrliche Feier von Bullen, Bundeswehr, Ordnungsamt, Ausländerbehörde, Landesregierung und all den anderen Schweinen zu stören. Das wird wohl der Beginn einer wunderbaren Freundschaft zwischen 'Gefahrenabwehrzentrum' und all den widerständigen, unangepassten und rebellischen Menschen der Stadt Jena gewesen sein." Zweck des Gefahrenabwehrzentrums sei es, "Organe der sozialen Kontrolle und Repression zusammenzuführen, besser zu koordi88 Fehler im Original. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 127 nieren und so effektiver arbeiten zu lassen sowie die repressive Seite staatlicher Herrschaft zu verschleiern und unangreifbar zu machen. Indem ihr sie mit zivilen Organen und Aufgaben vermengt, wollt ihr sie normalisieren und der Kritik entziehen." 3.4 Das Aktionsfeld "Antigentrifizierung" Autonome nutzen das Thema "Gentrifizierung", um eigene Interessen - die Schaffung und den Erhalt von "Freiräumen" (z. B. besetzte Häuser, kollektive Wohnprojekte) - in einen breiteren gesellschaftlichen Rahmen und dort bestehende soziale Fragen einzubringen. Das Streben nach derartigen von "kapitalistischer Verwertungslogik" und staatlichem Zugriff freien Objekten reicht bis in die Anfangstage der Autonomen zurück. Entsprechend hoch ist der Stellenwert einzelner, noch verbliebener Szeneobjekte. Auf den drohenden Verlust reagiert die Szene daher meist äußerst aggressiv. Thüringer Linksextremisten unterstützen Hausbesetzung am 1. Juli 2014 in Jena Am 1. Juli versammelten sich ca. 50 Personen in der Carl-Zeiss-Straße in Jena zu einer Sitzblockade, die sodann als Spontandemonstration angemeldet wurde. In der Folge besetzten einige Demonstrationsteilnehmer das im Eigentum der Friedrich-SchillerUniversität befindliche Gebäude in der Carl-Zeiss-Straße 11. Zeitweise hielten sich bis zu 20 Personen dort auf. Vermummte Besetzer brachten Transparente am Objekt an. Polizeikräfte räumten das Objekt am 2. Juli, nachdem eine zeitlich befristete Duldung der Eigentümerin ignoriert worden war. Drei Besetzer wurden vorübergehend festgenommen. Gegen sie ergingen Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und Widerstands gegen Vollzugsbeamte. Etwa 100 Sympathisanten hatten sich vor dem Gebäude versammelt. Nachdem sie das Gelände trotz mehrfacher Aufforderung nicht verließen, wurde auch dieses polizeilich geräumt. Es wurden Identitätsfeststellungen vorgenommen, Anzeigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gefertigt und zahlreiche Platzverweise ausgesprochen. Zu ihrer Motivation gaben die Hausbesetzer in einer Interneterklärung an: "Dieses (leerstehende Haus) ist für uns deshalb gleichsam Gewalt gegen Menschen, Symbol und manifester Gegenstand der Eigentumslogik. Zugleich ist es Bestätigung dafür, dass die Bedürfnisse der Menschen, gemessen an der Erfüllung der Sachnotwendigkeiten der kapitalistischen Verhältnisse, einen Dreck wert sind. [...] Wir tun dies, weil wir diese Zustände nicht länger (er)tragen wollen und ein Leben in einer Gesellschaft anstreben, die frei von allen Formen der Herrschaft, Diskriminierung von Zwängen 128 Linksextremismus und Ausgrenzungspraxen ist. [...] Dieses Haus kann [...] zu einem Ort werden, den wir selbst gestalten, wo wir einen Raum schaffen, der freier von Hierarchie, Kommerzialisierung und Diskriminierung ist als diese privatisierte Stadt in dieser unfreien, gewaltvollen Gesellschaft." Nach erfolgter Räumung ließen sie verlauten: "Was uns am meisten bewegt hat war nicht die Räumung oder die Repression. Es war eure Solidarität, unser gemeinsamer Widerstand! Wir bekräftigen: dies ist keine Niederlage sondern eher Bestätigung dafür, dass wir weiter gegen Strukturen kämpfen müssen." Jene, die in Zusammenhang mit der Hausbesetzung eine Anzeige erwarteten, wurden von linksextremistischen Kreisen für den 9. Juli zu einem "Betroffenentreffen" in den "Infoladen Jena" eingeladen. Die Gruppe Jena-Weimar der SDAJ verbreitete über Facebook eine Solidaritätserklärung. Darin hieß es "Eine wirkliche Veränderung der Verhältnisse lässt sich unser[er] Ansicht nach nur über den Bruch mit de[m] kapitalistischen System in der BRD, Europa und der Welt insgesamt herstellen. Wir als arbeitende und lernende Jugend, als Teil der Arbeiterklasse können diese Gesellschaft schaffen, indem wir uns organisieren und zusammenschließen, um die Herrschenden und ihren Staat zu stürzen." Thüringer Linksextremisten unterstützen "Nachttanzdemo" am 30. Oktober 2014 in Jena Am 30. Oktober schlossen sich ca. 350 Personen einer als "Nachttanzdemo: Recht auf Stadt / Gegen Gentrification, Law/Order-Politik und für das schöne Leben" bezeichneten Kundgebung in Jena an. Zu einer thematisch gleichen Veranstaltung am Folgetag ebenfalls in Jena versammelten sich ca. 30 Personen. Über die bundesweit auch von Linksextremisten genutzte Internetseite "linksunten.indymedia" rief eine "Initiative Recht auf Stadt Jena" mit dem Slogan "The only good system is a soundsystem! The only good nation is a imagination!" zur Teilnahme an den Veranstaltungen auf: "Wir laden euch ein: - gemeinsam mit uns - die Demonstration und den Aktionstag zu gestalten... Denn: Wir sind wütend - wütend über eine Stadt, die wie ein Konzern regiert wird, in der Menschen nicht existieren können, die sich einem Leben bestehend aus Arbeit und Konsum verwehren [...] in der regelmäßig alternative Projekte verdrängt werden, weil sie sich nicht, der Macht des Marktes' unterordnen - in der Versuche Freiräume aufzubauen mit Schlagstock Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 129 und Pfefferspray beantwortet werden." Thematisiert werden sollten demnach die "Verdrängung radikaler und alternativer Strukturen[,] entstandener Freiräume und Orte der Subkultur und alternativen Szene". Auch die sog "Law/Order Politik", mit "Gefahrenabwehrzentrum, Personenkontrollen, Umgang mit Geflüchteten, Schikane bei unkommerziellen Veranstaltungen, Festival-Verbot" standen zur Diskussion. Die Organisatoren richteten "Ermittlungsausschuss" ein, an den sich Personen im Falle von "staatlichen Maßnahmen" in Zusammenhang mit der Demonstration hätten wenden können. Auch hier fand sich mit der Aufforderung "bildet Banden!" der für die linksextremistisch autonome Szene typische Sprachgebrauch. In diversen Nachbetrachtungen wurden das "Funktionieren dieser Veranstaltung und ihre Wirkung" kritisch resümiert. Unterschiedliche Parolen und ein "diffuses Sammels[u]rium linker Gedanken" widerspiegelten kein gemeinsames Bewusstsein der Handelnden. Aufklärung müsse vielmehr grundlegend geschehen, manches mit "einem radikalen Ansatz" in die Alternativszene hineingetragen werden. Dies schließe nicht aus, "dass eine Verbindung mit bürgerlichen Initiativen möglich ist - freilich mit anderen Formen politischer Aktionen". Thüringer Linksextremisten unterstützen Kundgebungen "Hausbesetzungen legalisieren" am 23. April und 21. August 2015 in Jena Hintergrund der Kundgebung am 23. April vor dem Amtsgericht in Jena war eine dort angesetzte Hauptverhandlung in einem Prozess wegen Hausfriedensbruchs in Zusammenhang mit einer Hausbesetzung am 6. Dezember 2013 in Jena. Die Hausbesetzer errichteten damals auch Barrikaden aus Müllcontainern. Im Zuge der späteren Räumung des Objekts wurden fünf Personen wegen Hausfriedensbruchs bzw. Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Polizeigewahrsam genommen. An einer daraufhin durchgeführten Spontanversammlung beteiligten sich ca. 50 Personen, darunter 20 vermummte. Für Solidaritätsbekundungen anlässlich des Prozesses wurde im Internet geworben. Berichte zum Verlauf der Gerichtsverhandlung und der Solidaritätsbekundungen fanden sich auf einschlägigen Websites. Das Gerichtsverfahren endete hiernach mit der Verurteilung zu einer Geldstrafe. Der später unter der Überschrift "Rechtskräftige Verurteilung - Auf zu neuen Ufern!" veröffentlichten Erklärung des Betroffenen zufolge bezeichnete er Hausbesetzungen während der Gerichtsverhandlung als "völlig legitim" und forderte ein "selbstverwaltetes autonomes Zentrum" in Jena, da es dort an "alternativen und selbstorganisierten Räumen" mangele. 130 Linksextremismus Anlässlich eines weiteren Verhandlungstermins am 21. August in selber Sache versammelten bis zu 30 Personen vor dem Amtsgericht in Jena. Für die Kundgebung wurde in begrenztem Umfang regional mobilisiert. Der "Infoladen Sabotnik" thematisierte die Verhandlung. Sie fand zudem Eingang in einen auch von Linksextremisten genutzten Kalender, der in Jena betrieben wird. Eine im Zusammenhang mit Hausbesetzungen in Jena bekannt gewordene Website veröffentlichte einen Aufruf zur Begleitung des Prozesses. Er schloss mit der Aufforderung "Häuser besetzen sowieso!". In einem auf jener Website veröffentlichten Bericht über "das ganze (lächerliche) Gerichtsspektakel" - der Strafbefehl über 450 Euro war in der Verhandlung bestätigt worden - wird die Verhandlung als "gelungener Akt der Selbstermächtigung" und "Aneignung des Gerichtssaals" bewertet. Die Beteiligten, "aufgeklärte, reflektierte, selbstbestimmte, schrecklich nette und politische Menschen - Linksradikale eben", meinen, auch Gerichtssäle könnten zu Räumen der Auseinandersetzung gemacht und für emanzipatorische Politik angeeignet werden. Prozess und Urteil seien nicht das Ende der Geschichte, sondern ein "Zwischenschritt einer widerständigen Praxis". 4. Anarchisten Anarchistische Anschauungen entstanden im 19. Jahrhundert in Abgrenzung zum Kommunismus. Im Gegensatz zu verschiedenen kommunistischen Organisationen berufen sich Anarchisten nicht auf verbindliche Standardwerke, sondern greifen auf eine Vielzahl von Theorien und Utopien zurück, die auf die Errichtung einer herrschaftsfreien Gesellschaft ausgerichtet sind. Jedwede Form von Staat und Regierung lehnen Anarchisten ab. Erklärtes Ziel ist, den Staat mittels einer Revolution aufzulösen und eine von der Basis her anarchistische Gesellschaft zu bilden. Im Gegensatz zu Marxisten-Leninisten setzen Anarchisten dabei auf die Spontanität der Massen, nicht auf eine Avantgardepartei. In der Bundesrepublik entfaltet lediglich die international organisierte "Freie Arbeiterinnenund Arbeiterunion" (FAU) mit Anbindung an die "Internationale Arbeiter Assoziation" (IAA) wahrnehmbare Aktivitäten. "Freie Arbeiterinnenund Arbeiterunion" (FAU) mit Anbindung an die "Internationale Arbeiter Assoziation" (IAA)89 Die 1977 gegründete FAU-IAA versteht sich als eine nach basisdemokratischen Prinzipien aufgebaute Gewerkschaft, die auf anarchistischen Grundsätzen beruht. Ihr Ziel besteht im Aufbau revolutionärer Gewerk89 Die offizielle Abkürzung lautet FAU-IAA, jedoch ist auch in Veröffentlichungen der Gruppierung die Abkürzung FAU gebräuchlicher und sie wird deshalb in der Folge verwandt. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 131 schaften, um die bestehende Staatsform zu überwinden und durch ein klassenund staatenloses System zu ersetzen. So formuliert die FAU in ihrer "Prinzipienerklärung" die Herrschaftslosigkeit als Ziel. Für die Durchsetzung ihres Anliegens seien "direkte Aktionen" wie Selbstorganisation, Besetzungen, Boykotts, Streiks und Sabotage legitime Mittel. Bei der FAU handelt es sich um eine Organisation mit geringer Mitgliederschaft und anhaltend wenigen Aktivitäten, daher wird im Rahmen der Beobachtungspriorisierung geprüft, ob die Erwähnung der FAU in zukünftigen Verfassungsschutzberichten entbehrlich ist. Die FAU Lokalföderation Thüringen tritt seit 2013 nur mit der Ortsgruppe Erfurt/Weimar in Erscheinung. Eigenen Angaben zufolge benannte sich die FAU Thüringen im Dezember 2013 in "FAU Erfurt/Jena" um. Damit würde - so hieß es seinerzeit - dem "lokalen Schwerpunkt auch in [der] Syndikats-Bezeichnung stärker Ausdruck" verliehen. Man wolle fortfahren, "in diesen beiden Städten syndikalistische Gewerkschaftsstrukturen zu festigen". Dieses Vorhaben ist im Berichtszeitraum offenbar umgesetzt worden. Wobei die lokalen Aktionsschwerpunkte sich 2015 überwiegend auf Jena beschränkten. Eine weitere, im Jahr 2013 noch benannte Ortsgruppe Meiningen trat im Berichtszeitraum weder mit Aktivitäten in Erscheinung noch war sie weiterhin auf der Internetseite der FAU-IAA gelistet. Die noch im Jahr 2013 gelegentlich samstags angebotene "Präsenzzeit" in Erfurt wurde im Jahr 2014 zunächst nach Jena und dort in einem zweiten Schritt später in den "Infoladen Jena" verlegt, wo sie auch 2015 regelmäßig wöchentlich angeboten wurde. Zusätzlich zu diesem persönlichen Kontaktangebot sind beide Ortsgruppen auch über E-Mail-Adressen erreichbar. Sie vertreiben die organisationszugehörige anarchistische Publikation "Direkte Aktion" (DA) inzwischen in verschiedenen Thüringer Anlaufstellen für die Szene in Erfurt, Gotha und Jena. Neben der wöchentlichen Sprechstunde im "Infoladen Jena", wurde 2015 donnerstags ein "Anarchistischer Lesekreis" offeriert. Er befasste sich mit Themen wie "Anarchismus vs. Marxismus". Diverse Aktivitäten im Berichtszeitraum 2014/2015 Im Rahmen eines "internationalen Aktionstags" der FAU-IAA gegen ISBAN, das IT-Dienstleistungsunternehmen der Santander Group, veranstaltete die FAU Erfurt/ Jena am 6. März 2014 eine Versammlung unter dem Motto "Kundgebung gegen Outsourcing, Entlassung und prekäre Beschäftigung bei Santander" vor der Filiale der Santander Bank in Jena. Der Kundgebung schlossen sich ca. 15 Personen an. Sie bekundeten ihre Solidarität mit ähnlichen Aktionen in Dresden und Berlin. An einer Filiale der Santander Bank in Berlin kam es in Zusammenhang mit einer Protestveranstaltung 132 Linksextremismus am 10. März zu einer Brandstiftung. An einer weiteren Kundgebung zum gleichen Thema beteiligten sich am 5. Juni in Jena acht Teilnehmer. Auslöser des von der FAU Erfurt/Jena unterstützten "Aktionstags" war die Entlassung eines Mitglieds des IT-Syndikats der CNT Madrid, einer spanischen Gewerkschaft, welche die Outsourcing Politik der Santander Group öffentlich kritisiert hatte. Im Rahmen einer Kampagne zum Thema "Minijob-Lohnspiegel" sammelte die FAU Erfurt-Jena im Mai 2014 Daten von Minijobbern in Jena. Dazu habe sie "mehrere tausend Flyer" verteilt, um Rückmeldungen zum Lohn von Minijobbern zu bekommen, und einen Lohnspiegel erstellt, der im Juni in Jena vorgestellt wurde. Die Ankündigung, sich um die Belange in "arbeitsspezifischen Angelegenheiten" zu kümmern, steht für die Versuche der FAU, sich als Gewerkschaft zu etablieren. Nachdem sie sich bislang jeweils den Aktionen und Demonstrationen anderer Veranstalter anschloss, trat sie nun erstmals mit einer "gewerkschaftlichen Aktion" in eigener Verantwortung auf. Zum Thema "Syndikalismus und Erwerbslosenprotest" fand im November 2014 in Erfurt eine Vortragsund Diskussionsveranstaltung mit der FAU Berlin statt. Im Mai und im Dezember 2015 bewarb die FAU in Jena und Erfurt Diskussions-und Vortragsveranstaltungen zu anarchistischen Themen und Publikationen. Mit Solidaritätsbekundungen unterstützt sie seit 2015 die Aktionen einer Gefangenengewerkschaft GG/BO. Einem am 14. Juni 2015 über einen lokalen Radiosender in Weimar ausgestrahlten Interview von FAUVertretern zufolge ist die FAU Erfurt/Jena eher studentisch geprägt und zählt sehr wenige Mitglieder. Einer der insgesamt drei Sekretäre engagiere sich innerhalb der Bundesföderation im Bereich "Internationale Kommunikation". Zum Zwecke der Mitgliedergewinnung beteiligte sie sich an den von der Gruppe "PEKARI" organisierten "Alternativen Orientierungstagen", um weitere Studenten "mit linken Strukturen und Räumen in Jena vertraut zu machen". Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 133 5. Marxistisch-leninistische Parteien 5.1 "Kommunistische Plattform" (KPF) der Partei "DIE LINKE." Bund Thüringen Gründung 1989 1993 Sitz Berlin - Mitglieder 2015 1.174 ca. 100 2014 1.174 ca. 100 2013 1.187 ca. 100 Publikationen "Mitteilungen der Kommuni- - stischen Plattform der Partei DIE LINKE" (monatlich) Internet eigene Internetpräsenz im kein eigener Internetauftritt Rahmen des Internetauftritts der Partei "DIE LINKE." Die KPF ist der mitgliederstärkste offen extremistische Zusammenschluss innerhalb der Partei "DIELINKE.90 Wesentliches Anliegen der KPF ist die Fortsetzung marxistisch-leninistischer Politik. Darunter versteht sie u. a. das Festhalten an der sozialistischen Zielstellung und der antikapitalistischen Grundausrichtung. Sowohl im politischen Alltag als auch in der Programmdebatte der Partei "DIE LINKE." bekennt sich die KPF nach wie vor dazu, einem "Systemwechsel" verpflichtet zu sein. Dies impliziert die durch Revolution zu errichtende Macht des Proletariats und in fortgesetzten revolutionären Kämpfen sowohl die Umwandlung der kapitalistischen Gesellschaft in eine sozialistisch-kommunistische Ordnung als auch die Unterdrückung des Widerstands der durch Revolution entmachteten Klasse. Die Staatsgewalt läge sodann einzig bei der kommunistischen Partei. Durch deren Allmacht schieden nicht nur die Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber der Volksvertretung, sondern auch das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition sowie die Durchführung freier und allgemeiner Wahlen aus. Eine solche Diktatur des Proletariats ist mit den Grundsätzen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar.91 Es erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit der "Deutschen Kommunistischen Partei" (DKP) und weiteren linksextremistischen Personenzusammenschlüssen. Ihrer Satzung zufolge ist die KPF "offen für alle, unabhängig von parteilicher und sonstiger politischer 90 "DIE LINKE." ist kein Beobachtungsobjekt des AfV. 91 Siehe hierzu das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 13. Februar 2009 "Zur Frage der Rechtswidrigkeit der Beobachtung einer politischen Partei und ihrer Funktionäre durch das Bundesamt für Verfassungsschutz wegen des Verdachts verfassungsfeindlicher Bestrebungen". 134 Linksextremismus Bindung", sofern "Mehrheitsbeschlüsse der KPF" und das Parteistatut akzeptiert werden. Im Rahmen des von der Plattform angestrebten "breiten linken Bündnisses" ist deren vorrangiges Anliegen, "die Zusammenarbeit aller [...], die mit dem Ziel einer sozialistischen Alternative zum bestehenden kapitalistischen System aktiv in politischen, sozialen und anderen Auseinandersetzungen der Gegenwart stehen", herzustellen. Die KPF wird auf Bundesebene von einem Bundeskoordinierungsrat geleitet und durch den Bundessprecherrat vertreten. Höchstes Gremium ist die laut Satzung mindestens einmal jährlich einzuberufende Bundeskonferenz. Diese beschließt die politischen Leitlinien der KPF und wählt vorgenannte Räte. Belange der KPF in Thüringen - die Landesversammlung am 3. Mai 2014 in Erfurt und die Landtagswahl am 14. September - wurden vom Landessprecher der KPF auf der 2. Tagung der 17. Bundeskonferenz am 26. April 2014 in Berlin thematisiert. Auf der 1. Tagung der 18. Bundeskonferenz am 29. November 2015 in Berlin wurde im Berichts des Bundessprecherrates betont, "dass wir als sozialistische Partei den Gedanken an eine nichtkapitalistische Gesellschaft wachhalten, auch wenn gegenwärtig zumindest in unseren Breiten kaum die Möglichkeit besteht, einen nichtkapitalistischen Weg zu gehen." Die KPF in Thüringen Öffentlichkeitswirksame Aktivitäten der KPF in Thüringen wurden im Berichtszeitraum nicht bekannt. Gelegentlich fanden Landesmitgliederversammlungen statt. So im November 2014 zu dem Thema "Aus der Geschichte der Rot-Roten Arbeiterregierungen der zwanziger Jahre in Thüringen und Sachsen lernen für Thüringen im Jahr 2014".92 Einer Landesversammlung im September 2015 in Erfurt wohnte ein Bundessprecher der KPF teil. Im Mittelpunkt des Treffens stand der Bericht des Landessprecherrats. Die Anwesenden beschlossen "Positionen der Kommunistischen Plattform in der Partei DIE LINKE. Thüringen". An der Diskussion beteiligten sich 11 Mitglieder der KPF.93 Im Rahmen einer Beobachtungspriorisierung bleibt aufgrund ihrer anhaltend geringfügigen Aktivitäten in Thüringen und mangelnder Relevanz zu prüfen, ob die KPF auch zukünftig im Thüringer Verfassungsschutzbericht erwähnt wird. 92 "Mitteilungen der Kommunistischen Plattform der Partei DIE LINKE", Ausgabe November 2014. 93 "Mitteilungen der Kommunistischen Plattform der Partei DIE LINKE", Ausgabe September 2015. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 135 5.2 "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) 94 Bund Thüringen Gründung 1968 1996 Sitz Essen - Mitglieder 2015 ca. 3.000 ca. 25 2014 ca. 3.000 ca. 25 2013 ca. 3.500 ca. 40 Jugendorganisation "Sozialistische Deutsche SDAJ Jena/Weimar 96 Arbeiterjugend" (SDAJ) Publikationen "Unsere Zeit" (UZ) (wöchentlich) Internet eigener Internetauftritt eigener Internetauftritt Die DKP versteht sich als Nachfolgeorganisation der 1956 vom Bundesverfassungsgericht verbotenen "Kommunistischen Partei Deutschlands" (KPD). In ihrem aktuellen Parteiprogramm charakterisiert sie sich als antifaschistische, revolutionäre Partei der Arbeiterklasse, als Partei des proletarischen Internationalismus und des Widerstands gegen die sozialreaktionäre, antidemokratische und friedensgefährdende Politik der Herrschenden, die sich von den Zukunftsund Gesamtinteressen der Arbeiter und Angestellten als Klasse leiten lässt. Weltanschauung, Politik und Organisationsverständnis der DKP gründen dem Programm zufolge auf dem wissenschaftlichen Sozialismus, den Theorien von MARX, ENGELS und LENIN. Die Partei überträgt die Lehren des Marxismus auf die derzeitigen Bedingungen des Klassenkampfs, um so zu deren Weiterentwicklung beizutragen. Ihr Ziel sieht sie im Sozialismus/Kommunismus, wofür es die Arbeiterklasse und die Mehrheit der Werktätigen zu gewinnen gelte. Nur der revolutionäre Bruch mit den kapitalistischen Machtund Eigentumsverhältnissen beseitige letztendlich die Ursachen von Ausbeutung und Entfremdung, Krieg, Verelendung und Zerstörung der natürlichen Umwelt. Die Vorstandssitzungen der Partei wurden im Berichtszeitraum von den Vorbereitungen auf den 21. Parteitag im November 2015 geprägt, durch innerparteiliche Diskussionen zur Identität der Partei und zum Aufbau einer antimilitaristischen und antimonopolistischen Bewegung. Um dem Trend von Überalterung und daraus folgendem Mitgliederschwund durch Neueintritte jüngerer Personen entgegenzuwirken, wurden die Möglichkeiten der Mitgliedergewinnung auch mit der DKP-nahen Jugendorganisation SDAJ 94 Gegründet im Mai 2012. 136 Linksextremismus erörtert. Insbesondere in den neuen Bundesländern wolle man versuchen, weitere Parteistrukturen aufzubauen. Ebenso prägten auch die seit Jahren andauernden Probleme der DKP-Wochenzeitschrift "Unsere Zeit" (UZ) die Vorstandssitzungen der Partei. Beteiligung an den Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai 2014 Die DKP trat bei der Europawahl am 25. Mai 2014 mit einer 35 Personen zählenden Liste, darunter ein Mitglied der DKP Thüringen, an. In Thüringen sind keine Wahlkampfaktivitäten der Partei bekannt geworden. Dem Endergebnis zufolge erzielte sie hier 1.249 Stimmen, was 0,1 % entspricht (2009: 1.515 / 0,2 %). Bundesweit kam die Partei auf 25.204 Stimmen (2009: 25.615). Ihr Stimmenanteil belief sich damit erneut auf 0,1 %. 18. Pressefest der DKP-Zeitschrift "Unsere Zeit" (UZ) im Juni 2014 Das 18. "UZ-Pressefest" wurde in der Zeit vom 27. bis 29. Juni 2014 in Dortmund veranstaltet. Das gewöhnlich in zweijährigem Turnus stattfindende, ursprünglich für 2013 vorgesehene Fest war wegen finanzieller Engpässe um ein Jahr verschoben worden. Es soll Eigenangaben zufolge von "Tausenden" besucht worden sein. Für die DKP Thüringen war die Veranstaltung Anlass, nach längerer Zeit auf ihrer Internetseite wieder einen Beitrag zu veröffentlichen. Darin warb sie für eine Teilnahme an der Veranstaltung. Einem weiteren Beitrag zufolge beteiligten sich die Thüringer Mitglieder der Partei an verschiedenen Politik-Diskussionen und Vorträgen. 21. Parteitag der DKP am 14./15. November 2015 in Frankfurt/Main Der 21. Parteitag der DKP stand unter dem Motto "Gegen Monopolmacht, Kriegspolitik und Rechtsentwicklung". Es nahmen 171 Delegierte und Abordnungen von 28 Parteien weltweit teil. Der Vorsitzende der DKP, der erneut für das Amt kandidierte, wurde ebenso wiedergewählt wie seine beiden Stellvertreter. Dem Parteivorstand gehören insgesamt 32 Personen an, darunter erstmals auch der Vorsitzende der SDAJ. Der Parteitag verabschiedete mit 39 Gegenstimmen den Leitantrag "DKP in Aktion - Bilanz ziehen, Neues erkennen, Chancen nutzen - gegen Monopolmacht, Kriegspolitik und Rechtsentwicklung". Die große Mehrheit der Delegierten sah den Leitantrag "als eine Präzisierung der bisherigen Aussagen des Programms". Außerdem beschlossen die Delegierten, dass die Partei sich bei der Bundestagswahl 2017 möglichst flächendeckend mit Landeslisten beteiligen solle. Es werde angestrebt, dazu offene Listen zu bilden. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 137 Die DKP in Thüringen Die DKP Thüringen gründete sich im Januar 1996. Führungsgremium ist ein von der Landesmitgliederversammlung gewählter Koordinierungsrat, der die Arbeit der Partei für jeweils zwei Jahre leitet. Eigenen Verlautbarungen auf der Internetpräsens der DKP Thüringen verfügt sie in Thüringen über vier Grundorganisationen (Jena, Erfurt, Suhl und Kahla). Von der DKP Thüringen gingen im Berichtszeitraum kaum öffentlichkeitswirksame Aktivitäten aus. Sie tritt jedoch regelmäßig bei traditionellen Veranstaltungen und anlässlich einschlägiger Jahrestage in Erscheinung: * Befreiung des ehemaligen KZ Buchenwald am 11. April 1945, * Geburtstag und Todestag von Ernst Thälmann am 16. April 1886 bzw. 18. August 1944, * "Tag der Arbeit" am 1. Mai, * "Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus" am 8. Mai, * "Antikriegstag" am 1. September. Das zentrale Pfingstcamp der SDAJ fand vom 6. bis 9. Juni 2014 in Königsee (Thüringen) statt. Unter dem Motto "Willst Du mit mir camp[f]en?" war es neben der für die Organisation verantwortlichen SDAJ Berlin auch von der DKP Thüringen im Internet beworben worden. Berichten der linksextremistischen Tageszeitung "junge Welt"95 zufolge beteiligten sich 70 Personen an dem Camp. Es standen Workshops und Diskussionsrunden zu Themen wie "Linke und gewerkschaftliche Jugendpolitik" und "Perspektiven antifaschistischer Arbeit" auf dem Programm. Ein Referent der DKP Thüringen habe zur aktuellen Situation in der Ukraine gesprochen. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion debattierten die Teilnehmer über die "derzeitige Situation und Perspektive antifaschistischer Arbeit in Ostdeutschland". Die in den neuen Bundesländern mehrheitlich "antideutsch" geprägte "Antifa"-Szene sei von der "Lebensrealität junger Menschen weit entfernt und an der sozialen Frage kaum interessiert", lautete eine Einschätzung. Im Ergebnis der Workshops und Diskussionsrunden sei beschlossen worden, dass die politischen Gruppen flexibler werden müssten. Das Treffen habe auch der besseren Vernetzung der SDAJ-Gruppen gedient. "Die Regionalgruppen aus Thüringen, Sachsen und Berlin wollen sich künftig öfter und intensiver austauschen, die Arbeit verstärkt aufeinander abstimmen und gemeinsame Projekte anschieben." Aus Anlass des 96. Jahrestags der Ermordung von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg fand am 18. Januar 2015 in Erfurt eine Ehrung statt. DKP-Medien96 berichteten über 95 "junge Welt", Ausgabe vom 10. Juni 2014. 96 Homepage der DKP Thüringen. 138 Linksextremismus die Rede des Gruppenvorsitzenden der DKP Erfurt. In Hinblick auf die "PEGIDA-Rassisten" äußerte dieser, jene müssen nicht nur bekämpft werden weil sie Rassisten sind, sondern "weil es ihre Rolle ist, von den Ursachen der Flucht und Vertreibung abzulenken und weil sie damit die Verursacher der Flucht schützen". Die Herrschenden würden dabei auf Demokratieabbau, auf Spaltung der Beherrschten, auf Nationalismus und Chauvinismus setzen. Dem müsse man sich entgegenstellen, nicht nur in Dresden und Suhl. Sich an Liebknecht und Luxemburg zu erinnern heiße daher auch gegen die aktuellen Entwicklungen zu kämpfen. Anlässlich des 71. Jahrestags der Ermordung von Ernst Thälmann97 fand am 18. August 2015 in Weimar eine Gedenkveranstaltung statt. Zu den Teilnehmern zählten auch Mitglieder der DKP. Die jeweiligen Parteimedien berichteten über die Veranstaltung. Der Vorsitzende der DKP Thüringen bezeichnete es in seiner Rede als erforderlich, ein Bündnis von Marxisten und Leninisten zu schaffen. Dies sei die Voraussetzung für die Einheit der Arbeiterklasse. "Als Kommunisten sagen wir klar und deutlich: Wir wollen den revolutionären Bruch mit dem System der Ausbeutung von Menschen und Natur. Wir setzen auf die revolutionären Potenzen der Arbeiterklasse. Wir gehen auch weiter über Höhen und Tiefen den Weg, der uns durch breite antimonopoli[s]tische Bündnisse dazu befähigt, deutliche Schritte hin zu diesem revolutionären Bruch zu machen und Übergänge zur sozialistischen Umwälzung zu finden und neue Wege zu eröffnen."98 DKP-Medien berichteten Ende 2015 von der Bildung eines "Betriebsaktivs" der DKP Thüringen, das sich seit ca. einem halben Jahr alle vier bis acht Wochen treffe. Die DKP-Grundorganisation Jena habe demnach eines dieser Treffen organisiert. Die Zusammenkünfte besuchten neben Mitgliedern der DKP und der SDAJ auch sonstige Interessierte. Den Verlautbarungen zufolge habe man bereits einen "erfolgreichen Abwehrkampf" in einer Thüringer Firma geführt und dort die Rückkehr zum Flächentarif erzwungen. In weiteren Betrieben seien lediglich Einzelkämpfer aktiv. Mit Hilfe von dort zu bildenden Aktivistengruppen solle in den meist passiven Belegschaften eine gemeinsame kommunistische Strategie entwickelt werden. Die Gruppe Jena-Weimar der SDAJ veröffentlichte über ihre Facebookseite Anfang Juni eine Stellungnahme zu den Protesten gegen eine rechtsextremistische Kundgebung am 1. Mai 2015 in Saalfeld.99 Demnach beteiligte sie sich auch an den aus der Gegendemonstration heraus unternommenen Blockadeversuchen. Zu den Übergriffen von Rechtsextremisten auf Gegendemonstranten äußerte sie: "Es muss in Zukunft gelingen, die antifaschistischen Strukturen zu festigen und weiterzuentwickeln, um der 97 Ernst Thälmann, von 1925 bis zu seiner Verhaftung 1933 Vorsitzender der KPD, wurde am 18. August 1944 im KZ Buchenwald erschossen. 98 Homepage der DKP Thüringen, Beitrag vom 19. August 2015. 99 Siehe Kapitel 3.2 "Beteiligung von Linksextremisten an Protesten gegen rechtsextremistische Kundgebungen am 1. Mai 2015. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 139 wachsenden faschistischen Bedrohung zu begegnen. Die Polizei wird uns wohl kaum schützen. Wir müssen den antifaschistischen Selbstschutz, unseren Selbstschutz selbst aufbauen und endlich in die Offensive gehen! Das kann uns nur gelingen, wenn wir die sozialen Kämpfe im Stadtteil, in der Schule, der Uni und im Betrieb vorantreiben und miteinander verbinden. Denn Faschismus tritt dort überall als reaktionär und letztendlich als Bediensteter von Kapital und Staat auf. Und Antifaschismus muss eben dort überall lokal verwurzelt werden, um wirklich erfolgreich zu sein. Er kann nicht als Wochenendhobby von einigen Wenigen gelingen. Denn er ist der Gehilfe des Monopolkapitals in der Krise. Also kann er auch nur als solcher bekämpft werden. Kampf dem Faschismus heißt Kampf dem Kapital!" 5.3 "Kommunistische Partei Deutschlands" (KPD) 100 Bund Thüringen Gründung 1990 1993 Sitz Berlin - Mitglieder 2015 - wenige Mitglieder 2014 - wenige Mitglieder 2013 - wenige Mitglieder Publikationen "Die Rote Fahne" (monatlich) - Jugendorganisation "Kommunistischer Jugendverkeine Existenz feststellbar band Deutschlands" (KJVD) Internet eigener Internetauftritt 102 kein eigener Internetauftritt Die KPD wurde am 31. Januar 1990 im damaligen Ost-Berlin von ehemaligen SED-Mitgliedern "wiedergegründet".101 In ihrem Statut definiert sie sich als "marxistisch-leninistische Partei", als "revolutionäre Partei der Arbeiterklasse und des ganzen werktätigen Volkes", die "fest in den Traditionen des 'Bundes der Kommunisten', des 100 Im gesamten Berichtszeitraum wurden keine Aktualisierungen und Neueinstellungen festgestellt. 101 Ihre 1919 entstandene Vorläuferorganisation ging nach der Zerschlagung während der Zeit des Nationalsozialismus und der erneuten Zulassung nach dem Zweiten Weltkrieg in der 1946 gegründeten "Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands" (SED) auf. In Westdeutschland war sie 1956 verboten worden. 140 Linksextremismus 'Spartakusbundes', der KPD und SED sowie ihrer hervorragenden Persönlichkeiten" stehe. Die Partei sieht sich als "Erbe und Bewahrer der Erfahrungen und Erkenntnisse des Klassenkampfes der revolutionären Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten in Deutschland" sowie "des Besten, was die deutsche Arbeiterklasse bisher erkämpfte, der sozialistischen Erfahrungen und Errungenschaften der DDR". Als weitere Aufgabe wurde festgelegt, "insbesondere die Arbeiterklasse und alle objektiv antiimperialistischen Kräfte für die Überzeugung zu gewinnen, dass die einzige Alternative zur gegenwärtigen imperialistisch geprägten Gesellschaft noch immer die Schaffung der sozialistischen Gesellschaftsordnung ist." Politisch-ideologische Markenzeichen der KPD sind dogmatischer Stalinismus, DDR-Verherrlichung sowie permanente Huldigungen an die "Koreanische Demokratische Volksrepublik" (KDVR) und deren Führung. Ihren organisatorischen Schwerpunkt hat die Partei in den neuen Bundesländern. Seit April 1993 besteht die KPD-Landesorganisation Thüringen. Regelmäßig stattfindende Tagungen des Zentralkomitees der KPD in Berlin, über die die parteieigenen Medien102 ausführlich berichten, bestimmten das politische Leben der insgesamt marginalen Kleinpartei unter Leitung ihres Vorsitzenden Torsten SCHÖWITZ103 im Berichtszeitraum. Berichte und Diskussionen zur allgemeinen politischen Situation, zum Weltgeschehen, zu aktuellen Aufgaben, zu grundsätzlichen Anliegen, deren Stand regelmäßig erörtert wird, oder fortbestehenden innerparteilichen Schwierigkeiten prägen sie inhaltlich. Festveranstaltung der KPD anlässlich des 25. Jahrestags ihrer Gründung am 31. Januar 2015 in Berlin Parteieigene Medien berichteten über die Festveranstaltung der KPD anlässlich des 25. Jahrestags ihrer Gründung. Demnach bezeichnete der Parteivorsitzende Torsten SCHÖWITZ die "Wiedergründung" der KPD in seiner Rede als notwendig. Die sozialistische DDR sei dem Kapital im Zuge einer "rasende[n] Konterrevolution" zum Fraß vorgeworfen worden. Dennoch fanden sich seinerzeit "mutige und klassenbewußte Genossinnen und Genossen, die in der Wiedergründung der KPD die einzige Möglichkeit sahen, für die zukünftigen politischen Aufgaben eine geeignete Klassenorganisation der Arbeiterklasse zu schaffen." Die KPD halte unverändert an den marxistisch-leninistischen Grundsätzen fest. Um die weitere Stärkung und Festigung der Partei zu erreichen, werde sie ihre Öffentlichkeitsarbeit intensivieren. Es gelte insbesondere, neue Mitglieder zu gewinnen. Der Focus richte sich hierbei verstärkt auf die Jugend. 102 "Die Rote Fahne", Ausgaben März und August 2014, März, Juni, August und Oktober 2015. 103 Torsten SCHÖWITZ ist zugleich Vorsitzender der KPD Thüringen. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 141 29. Parteitag der KPD am 21. November 2015 in Berlin Der 29. Parteitag der KPD stand unter der Losung "Kampf für die Stärkung der Partei und für die Zusammenführung von Kommunisten in einer einheitlichen Kommunistischen Partei auf marxistisch-leninistischer Grundlage". Nach Angaben auf der KPD-Facebookseite wurde der bisherige Parteivorsitzende wieder gewählt. Einem Bericht der linksextremistischen Tageszeitung "junge Welt"104 zufolge, nahmen an dem Parteitag auch Delegierte aus Erfurt teil. Zu den wichtigsten Aufgaben der Partei zählten verstärkte Bemühungen für eine Einheit der Kommunisten in Deutschland, der Kampf gegen Imperialismus und Krieg, gegen Sozialraub und Globalkapital, für Frieden und Sozialismus. Die KPD in Thüringen Die KPD-Landesorganisation Thüringen besteht aus der "KPD-Regionalorganisation Erfurt" und der "KPD-Regionalorganisation Bad Langensalza und Umland". Beteiligung der KPD an den Wahlen zum Thüringer Landtag 2014 Auf die KPD Thüringen entfielen bei der Landtagswahl am 14. September 1.177 Stimmen (0,1 %). Sie war mit einer fünf Personen umfassenden Liste, darunter auch der Landesvorsitzende der Partei, angetreten. In der kreisfreien Stadt Erfurt und den Wahlkreisen Unstrut-Hainich I und II, wo sie mit ihre "Regionalorganisationen Erfurt" und "Bad Langensalza und Umland" vertreten ist, hoben sich die Ergebnisse nur bedingt von den landesweit erzielten Werten ab. Erreichte die KPD in Erfurt mit 133 Stimmen ihren "Spitzenwert", lag sie in den Wahlkreisen Unstrut-Hainich I und II mit insgesamt 60 Stimmen auf dem in den kreisfreien Städten Gera (64 Stimmen) und Jena (59 Stimmen) erreichten Niveau. Bei der Sammlung der für die Zulassung zur Wahl erforderlichen 1.000 Unterstützerunterschriften ist die KPD Thüringen eigenen Angaben bei den Informationsständen nach von Mitgliedern der KPD aus Sachsen-Anhalt und dem Vogtland sowie der DKP Thüringen unterstützt worden. An die Parteimitglieder und Sympathisanten erging die Aufforderung, am Wahltag "ein deutliches Zeichen einer bewussten, antiimperialistischen, klassenkämpferischen, kommunistischen Haltung" zu setzen. 104 "junge Welt", Ausgabe vom 23. November 2015. 142 Linksextremismus 5.4 "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands" (MLPD) 105 Bund Thüringen Gründung 1982 - Sitz Gelsenkirchen Ortsgruppen Suhl, Eisenach und Sonneberg 107 Mitglieder 2015 ca. 1.900 ca. 40 2014 ca. 1.900 ca. 40 2013 ca. 2.000 ca. 40 Publikationen "Rote Fahne" "Stimme von und für Elbe(wöchentlich) Saale" (unregelmäßig) Jugendorganisation "REBELL" Rebell Eisenach Internet eigener Internetauftritt kein eigener Internetauftritt Ziel der maoistisch-leninistischen MLPD ist "der revolutionäre Sturz der Diktatur des Monopolkapitals und die Errichtung der Diktatur des Proletariats für den Aufbau des Sozialismus als Übergangsstadium zur klassenlosen kommunistischen Gesellschaft". In ihrem 1999 beschlossenen Parteiprogramm führt sie ergänzend aus: "Die Eroberung der politischen Macht ist das strategische Ziel des Klassenkampfes der Arbeiterklasse. Die MLPD hat die Aufgabe, die entscheidende Mehrheit der Arbeiterklasse für den Sozialismus zu gewinnen und ihre Kämpfe in einem umfassenden, gegen das Monopolkapital und seinen Staat als politisches Herrschaftsinstrument gerichteten Kampf höherzuentwickeln. [...] Der Kern der revolutionären Taktik der MLPD besteht darin, den wirtschaftlichen mit dem politischen Kampf zu verbinden bzw. den wirtschaftlichen in den politischen Kampf umzuwandeln und den Klassenkampf auf das sozialistische Ziel hin auszurichten." Im linksextremistischen Lager ist die MLPD auf Grund ihres sektiererischen Auftretens isoliert. Beteiligung der MLPD an der Europawahl im Jahr 2014 Die Liste der MLPD für die Europawahl am 25. Mai 2014 umfasste 18 Personen. Thüringer fanden sich nicht unter den Kandidaten. Die MLPD verzeichnete in Thüringen 1.291 Stimmen (0,1 %), bundesweit kam sie auf 18.479 Stimmen (0,1 %). Im Jahr 2009 hatte die MLPD nicht an der Wahl teilgenommen. 105 "Rote Fahne", Nr. 45/2014 vom 7. November 2014. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 143 Von Dezember 2013 bis Mai 2014 führte die MLPD in Erfurt Informationsstände durch, um über die Teilnahme der Partei an der Europawahl zu informieren. Des Weiteren hielt sie am 16. Mai vor dem Opel-Werk in Eisenach eine Wahlkampfveranstaltung mit einem der Kandidaten ab und richtete am 17. Mai einen Informationsstand aus. Das Interesse der Bevölkerung war gering. MLPD-Publikation "Katastrophenalarm! Was tun gegen die mutwillige Zerstörung der Einheit von Mensch und Natur?" im Jahr 2014 erschienen Eine Kernaussage der Publikation ist nach Darstellung des Parteivorsitzenden, dass die soziale Frage nur im Zusammenhang mit einer internationalen sozialistischen Revolution lösbar sei. Diese grundlegende Erkenntnis ziehe "einschneidende Schlussfolgerungen für die internationale marxistisch-leninistische, revolutionäre und Arbeiterbewegung" nach sich. Es müsse die Fähigkeit entwickelt werden, der bürgerlichen Naturwissenschaft "alle ihre vorwärtstreibenden Erkenntnisse abzuringen". Das sei nur mit der dialektischen Methode möglich. Sie schälte in einer schöpferischen Kritik an der idealistischen und metaphysischen Deutung den materialistischen Kern der Ergebnisse der bürgerlichen Wissenschaft heraus und mache sie nutzbar. In dem Buch werde nachgewiesen, dass die Umweltfrage in den sozialistischen Ländern im Gegensatz zu den kapitalistischen Ländern nicht "mit Füßen getreten" worden wäre. Erst mit der Restauration des Kapitalismus habe die Umweltzerstörung in der damaligen Sowjetunion und der Volksrepublik China ein erschreckendes Ausmaß erreicht. Auch in Thüringen bildete sich eine Studiengruppe, die sich bei ihren monatlichen Treffen mit den Inhalten dieser Neuerscheinung auseinandersetzte. Mit unverfänglichen Themen wie Klimawandel und Umweltschutz ist die MLPD bemüht, insbesondere Jugendliche an die Partei heranzuführen. Entsprechende Schwerpunktsetzungen erfolgen regelmäßig auch bei den jährlichen Sommercamps des MLPD-Jugendverbands REBELL in Truckenthal. "Rote Fahne - Magazin" 2015 als neues Format etabliert Die seit 46 Jahren von der "Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands" (MLPD) herausgegebene Zeitschrift "Rote Fahne" erscheint - anders als in den zurückliegenden 32 Jahren - seit dem 18. September 2015 nicht mehr als Wochenzeitschrift, sondern als "Rote Fahne - Magazin" im 14-tägigen Turnus. Der MLPD Vorsitzende kündigte im Vorfeld des Erscheinens die umfassendste Änderung des Zentralorgans der Partei an. Er äußerte in diesem Zusammenhang: "Immer deutlicher wurde in den letzten Jahren, dass sich die Art und Weise, wie Bewusstsein gebildet wird, wie die Arbeiter und die breiten Massen sich ihre Meinung bilden, verändert hat. Die große Komplexität 144 Linksextremismus der weltweiten gesellschaftlichen Entwicklung wird in den bürgerlichen Medien mit der Methode des Positivismus, schnellen 'google'-Info-Häppchen und enormer Kurzatmigkeit zu einem kaum zu durchschauenden Wust aus Vertuschung und katastrophalen Entwicklungen - von Krieg, Umweltkatastrophen, Elend und Hunger." Interview des Parteivorsitzenden zum Jahresende 2015 In dem Interview äußerte sich der MLPD-Vorsitzende gegenüber dem "Rote Fahne Magazin" u. a. zu dem im Jahr 2016 geplanten X. Parteitag, dem "Haus der Solidarität"106 in Truckenthal und Überlegungen zur Bundestagswahl 2017. Mit Blick auf den X. Parteitag wolle man weltanschaulich in die Offensive gehen. Es gelte die gegenwärtige Krise der bürgerlichen Ideologie zu nutzen, um den Marxismus-Leninismus "unter den Massen zu verbreiten". Elementar dabei sei die Realisierung des erforderlichen Generationswechsels innerhalb der Partei. Es brauche eine Vielzahl neuer Kräfte und Kader, "um unsere Aufgaben im internationalen Klassenkampf und der Vorbereitung der sozialistischen Revolution zu stemmen". Das Projekt "Haus der Solidarität" in Truckenthal, Gegenstand diverser Medienberichte, habe der Partei große Achtung eingebracht. Die MLPD wolle "ein Beispiel geben, wie Flüchtlinge und Asylsuchende in würdiger Weise ihre eigenen demokratischen Errungenschaften weiterleben können". An der Umsetzung des Vorhabens wirkten bereits Hunderte Personen, u. a. Mitglieder des MLPD-Jugendverbands "REBELL", mit. Etwa 50 Hütten seien winterfest gemacht worden, die Renovierung eines Wohnhauses mit etwa 50 Wohneinheiten dauere an. Bis zu 300 Flüchtlinge fänden perspektivisch dort Platz. Inzwischen läge auch die Zusage der Landesregierung vor, wonach mit der Unterbringung 2016 begonnen werden könne. Dies sei ein wichtiger Erfolg für dieses fortschrittliche Projekt, welches durch die Verwirklichung eines demokratischen Flüchtlingslebens in den Mittelpunkt der Flüchtlingspolitik rücke. Im Rahmen einer Unterschriftenaktion bekannten sich den Verlautbarungen zufolge bereits 1.100 Personen aus der Region als Unterstützer des Projekts. Für die Bundestagswahl im Jahr 2017 strebt die Partei ein breites Bündnis mit internationalistischen und revolutionären Organisationen an.107 106 Von der MLPD geplante Flüchtlingsunterkunft auf dem Gelände ihrer in Schalkau/OT Truckenthal befindlichen Ferienund Freizeitanlage "Im Waldgrund". Sie soll der Aufnahme und Betreuung insbesondere kurdischer Flüchtlinge aus Syrien und dem Irak dienen. Insbesondere im Rahmen der "Kurdistan"-Solidarität unterstützen deutsche Linksextremisten unterschiedlicher ideologischer Ausprägung Kurden und ihre spezifischen politischen Anliegen seit vielen Jahren. Auch die MLPD tritt in diesem Zusammenhang kontinuierlich mit eigenen Aktivitäten in und außerhalb Deutschlands in Erscheinung. 107 Bei der Bundestagswahl 2013 entfielen auf die MLPD in Thüringen 835 Erststimmen (0,1 %) und 1.744 Zweitstimmen (0,1 %). Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 145 Über eigene Medien rief die Partei ihre Mitglieder zu einer Spendensammlung in Höhe von 100.000 Euro auf. Freiwilligkeit und Überzeugung seien dabei oberstes Gebot. Schließlich engagierten sich in der MLPD "selbstlose Politiker neuen Typs"108, zugleich unterstütze jede Spende "inmitten der zunehmenden Krisenhaftigkeit des Imperialismus den Kampf für eine grundsätzliche Lösung im echten Sozialismus." Die Partei führt in regelmäßigen Abständen Spendenkampagnen unter ihren Mitgliedern durch. Darüber hinaus verzeichnet sie gelegentlich großzügige private Einzelspenden, z. B. im Oktober 2015 in Höhe von 252.400 Euro oder im Zeitraum 2005 bis 2008 einen Betrag von 3.059.167 Euro. Die MLPD in Thüringen Die Parteigliederungen in Thüringen gehören ebenso wie jene in Sachsen und SachsenAnhalt dem 2008 gegründeten Landesverband "Elbe-Saale" mit Sitz in Leipzig an. Die organisatorischen Schwerpunkte der Partei befinden sich in Eisenach, Sonneberg und Suhl. Auch die MLPD Thüringen widmet sich zunehmend dem Thema Umweltschutz. Bei dem Sommercamp 2014 des Jugendverbands REBELL wurde der Workshop "Wir erobern uns das neue Buch 'Katastrophenalarm! Was tun gegen die mutwillige Zerstörung der Einheit von Mensch und Natur?'" angeboten. Zudem führte die MLPD in Zusammenhang mit dem "Weltklimatag" am 6. Dezember 2014 in Erfurt und Eisenach Kundgebungen durch. Hintergrund all dessen ist offenbar, über dieses - insbesondere die jüngere Generation ansprechende Thema - breiteres Interesse an der ansonsten eher isolierten, von Überalterung geprägten MLPD zu wecken. "Rebellisches Musikfestival" in Truckenthal im Juni 2014 In der Zeit vom 6. bis 8. Juni 2014 fand in der parteieigenen "Ferienund Freizeitanlage Truckenthal"109 erstmals ein "breites antifaschistisches und rebellisches Musikfestival" statt. Das Festival wurde von einer ausführlichen Berichterstattung auf der Internetseite der "Roten Fahne" begleitet. Den Auftakt bildete ein "Festival der Stände" zu Themen wie "Umweltkampf", "Zukunft: befreite Gesellschaft", "Internationalismus ist Trumpf", "AntiFa und Friedenskampf". Eigenangaben zufolge 108 Laut MLPD Politiker, "die weder von Konzernspenden noch Staatsgeldern abhängig sind und sein wollen". 109 Der Vermögensverein der MLPD erwarb im Jahr 2002 das in der ehemaligen DDR als Pionierlager genutzte Gelände in Schalkau/OT Truckenthal. Die Liegenschaft wird seitdem zu einem Bildungs-, Freizeitund Jugendzentrum der Partei umund ausgebaut. Seit 2003 führt die MLPD dort das traditionelle "Sommercamp" ihrer Kinderund Jugendorganisationen "Rotfüchse" und "REBELL" durch. 146 Linksextremismus wirkten 38 Bands an dem Festival mit. Zeitweise seien mehr als 1.200 Besucher vor Ort gewesen. Die Vorsitzende des Jugendverbandes "REBELL" zeigte sich im Internet begeistert von dem Verlauf der Veranstaltung: "Das Festival hat unsere Erwartungen übertroffen - und das hat nur funktioniert, weil jeder hier einen Beitrag geleistet hat [...]. Die Solidarität prägte das Festival und zeigte, wie überlegen eine solidarische Lebensweise gegenüber Egoismus und Konkurrenz ist." Die Vorbereitung habe in der Hand von etwa 30 im gesamten Bundesgebiet verteilten "Festival-AGs" des Jugendverbands "REBELL" gelegen. Verlautbarungen zur Wahl des Thüringer Landtags 2014 Parteieigene Medien veröffentlichten kurz vor der Landtagswahl am 14. September 2014 den Aufruf des MLPD-Landesverbandes Elbe-Saale unter dem Titel "Keine Stimme verschenken! Stärkt die kämpferische Opposition und die sozialistische Alternative MLPD!". Die Partei selbst trat nicht zur Wahl an. Zur Begründung hieß es, sie konzentriere sich stattdessen "auf die Stärkung der MLPD und der kämpferischen Opposition". Schließlich führe nur eine internationale sozialistische Revolution zur Lösung bestehender sozialer und ökologischer Probleme. Eine Wahlempfehlung zu Gunsten einer Partei gab die MLPD nicht, sie regte jedoch an, die Zweitstimme ungültig zu machen. Die Erststimme sollte Kandidaten gegeben werden, "die für fortschrittliche Inhalte und Forderungen und eine überparteiliche Zusammenarbeit auf Grundlage des Kampfes und ohne antikommunistische Ausgrenzung stehen." Für einen wirklichen Wechsel sei "eine grundlegende gesellschaftliche Umwälzung mit dem Sturz des allein herrschenden internationalen Finanzkapitals und der Errichtung des echten Sozialismus" notwendig, hieß es. 13. Sommercamp der MLPD-Jugendorganisationen "REBELL" und "Rotfüchse" vom 25. Juli bis 7. August 2015 Das in der "Ferienund Freizeitanlage" in Truckenthal ausgerichtete 13. Sommercamp der MLPD-Jugendorganisationen "REBELL" und "Rotfüchse" stand in diesem Jahr Eigenangaben zufolge im Zeichen der Solidarität mit dem kurdischen Befreiungskampf in "Rojava"110. Ursprünglich geplante Workshops entfielen auf Beschluss der Verbandsleitung zugunsten des Engagements für die Einrichtung einer Flüchtlingsunterkunft mit seinerzeit geplanten ca. 70 Plätzen - dem "Haus der Solidarität" - auf dem Gelände der parteieigenen Freizeitanlage. 110 Bezeichnung für kurdisch besiedelte Gebiete im Norden Syriens. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 147 Im Rahmen der Camperöffnung betonte der Bundesvorsitzende der MLPD, dass mit dem Aufbau der Flüchtlingsunterkunft ein wichtiger Teil der Solidarität geleistet werde. Eine Veranstaltung mit dem Parteivorsitzenden zur "proletarischen Flüchtlingspolitik" am 31. Juli hätten über 200 Personen besucht. Auch das traditionelle Waldfest am 1. August, jeweils Höhepunkt des Camps, habe sich intensiv mit der geplanten Unterkunft beschäftigt und ca. 900 Personen zur Teilnahme bewogen. Eine Podiumsdiskussion zum Thema "Welche Flüchtlingspolitik brauchen wir?" mit über 150 Teilnehmern wurde vom Parteivorsitzenden und der Vorsitzenden des Jugendverbands "REBELL" moderiert. 5.5 "Rote Hilfe e.V." (RH) Bund Thüringen Gründung 1975 Sitz Göttingen Jena, Erfurt, Arnstadt, Weimar Mitglieder 2015 ca. 7.000 135 2014 ca. 6.500 135 2013 ca. 6.000 ca. 120 Publikationen "Die Rote Hilfe" (vierteljährlich) - Internet eigener Internetauftritt eigene Internetauftritte der örtlichen Gliederungen Die von Linksextremisten unterschiedlicher Ausrichtung getragene RH definiert sich als "parteiunabhängige, strömungsübergreifende linke Schutzund Solidaritätsorganisation", die vermeintlich politisch Verfolgte aus dem gesamten "linken" und linksextremistischen Spektrum politisch und materiell unterstützt. Sofern die in der Satzung genannten Zwecke der RH erfüllt sind, erhalten von juristischen Verfahren Betroffene und rechtskräftig Verurteilte auf Antrag eine den vereinseigenen Regelungen entsprechende Kostenerstattung. Als Voraussetzung dafür muss jegliche Kooperation mit Sicherheitsbehörden unterbleiben, z. B. im Rahmen einer Aussage oder einer Distanzierung von den vorgeworfenen Taten. Andernfalls wird die Erstattung gekürzt oder in Gänze abgelehnt. Die Zuwendungen richten sich auch an militante Linksextremisten. Die RH selbst betont, "keine karitative Einrichtung" zu sein. Die Unterstützung für die Einzelnen sei zugleich ein "Beitrag zur Stärkung der Bewegung". Der durch exemplarische Strafverfolgung Einzelner bezweckten Abschreckung stellt die RH explizit "das Prinzip der Solidarität entgegen und ermutigt damit zum [W]eiterkämpfen." 148 Linksextremismus Die RH organisiert Informationsund Diskussionsveranstaltungen zu den Themenfeldern "Rechtshilfe" und "staatliche Repression". Die RH versteht das Handeln von Polizei, Justiz und Strafvollzug als politisch motiviert, es diene zur Herrschaftssicherung der Machthabenden. Sie lehnt das staatliche Gewaltmonopol ab. Die der Bekämpfung des Terrorismus dienenden Anti-Terror-Gesetze deutet die RH als "Feindstrafrecht, [...] das für Gegner*innen der bürgerlichen Ordnung geschaffen wurde, für die die Regeln einer 'normalen' Prozessführung und Ermittlung nicht mehr gelten" würden.111 Vielmehr dienten sie dazu, jegliche "Politische Aktivität gegen die herrschenden Zustände unmöglich" und durch "ausgeübte oder angedrohte Gewalt [...] Menschen gefügig zu machen". Die Hilfsangebote der RH sind nicht an ein zuvor gewaltfreies Handeln der von Strafverfolgung betroffenen Personen geknüpft. Auch in Thüringen sind Fälle der institutionellen Übernahme von Geldstrafen durch die RH bekannt. Die RH ist die mitgliederstärkste Organisation im Bereich des Linksextremismus. Die Organisation gliederte sich im Jahr 2014 bundesweit in ca. 47 und im Jahr 2015 in ca. 51 Ortsbzw. Regionalgruppen. In Thüringen existieren Ortsgruppen in Jena und Erfurt sowie eine Regionalgruppe in Südthüringen112. Eine bisher als Kontaktadresse bekannte "Gliederung" aus Weimar trat zwischenzeitlich auch unter der Bezeichnung "Ortsgruppe" in Erscheinung113. Mehrfach beteiligte sich die RH in Thüringen an Demonstrationen und Protesten, insbesondere mit dem Angebot eines "Ermittlungsausschusses" 114. So war im Juli 2014 bei einer Hausbesetzung in Jena die Telefonnummer des der RH zuzurechnenden "Ermittlungsausschusses" auf einem Transparent dargestellt. Die Aktion wurde durch die RH Jena zudem auf der Website medial begleitet, u. a. mit Berichten über die Räumung sowie "polizeiliche Übergriffe". "Von polizeilicher Repression Betroffenen" wurde empfohlen, ihre Verletzungen durch einen Arzt attestieren zu lassen, Gedächtnisprotokolle anzufertigen und Kontakt zur Ortsgruppe aufzunehmen. In analoger Weise wurde jeweils ein "Ermittlungsausschuss" auch bei weiteren Veranstaltungen bereitgestellt, so im Februar 2014 in Weimar bei Protesten gegen einen rechtsextremistischen "Trauermarsch", im März 2014 bei einer Demonstration in Gotha sowie im Oktober 2014 bei einer Kundgebung in Jena unter dem Motto "Nachttanzdemo: Recht auf Stadt/Gegen Gentrification, Law/Order-Politik und für das schöne Leben". 111 "Die Rote Hilfe", Sonderausgabe zum "18.03.2014 Tag der politische Gefangenen", Beilage in der Tageszeitung "junge Welt" vom 15. März 2014. 112 Diese ist Eigenangaben zufolge in den Landkreisen Ilmkreis, Schmalkalden-Meiningen, Hildburghausen und Sonneberg sowie der kreisfreien Stadt Suhl aktiv. 113 Im Ortsgruppenverzeichnis der Bundesorganisation wird sie als solche nicht aufgeführt. 114 Siehe Fn. 79. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 149 Anlässlich des von Linksextremisten traditionell begangenen "Tags des politischen Gefangenen" 115 am 18. März organisierten die lokalen Gruppen Jena, Weimar und Erfurt 2014 einen gemeinsamen "Rote-Hilfe-Abend" in Erfurt, bei dem sie auch einen Einblick in ihre "aktuelle Arbeit" boten. Im Jahr 2015 wurde dieser Tag im Rahmen einer Kampagne um angebliche "Opfer von Polizeigewalt" vor dem Amtsgericht in Weimar unter Bezugnahme auf einen Gerichtsprozess begangen. Der Verein gibt darüber hinaus jährlich eine Beilage in der linksextremistischen Tageszeitung "junge Welt" mit Beiträgen zu weltweit inhaftierten Aktivisten, Gerichtsverfahren, Haftbedingungen, internationalen Solidaritätsaktionen u. Ä. heraus. Zudem bewarben und begleiteten die Thüringer Ortsgruppen im Jahr 2014 eine von Berliner Initiatoren in Jena, Weimar und Erfurt gezeigte Wanderausstellung unter dem Thema "Vermummt und Gewaltbereit - Polizeigewalt in Deutschland". Die Ausstellung war erstmalig in Berlin während eines von linksextremistischen Protesten umrahmten "Europäischen Polizeikongresses" im Februar desselben Jahres gezeigt worden. Sie ist Ausdruck des linksextremistischen "Verständnisses" der Arbeit von Sicherheitsbehörden in einem demokratisch verfassten Rechtsstaat. Nicht allen Thüringer Gliederungen der RH gelang es im Berichtszeitraum, regulär und kontinuierlich Sprechstunden anzubieten oder abzuhalten. Über Post, Mail und z. T. auch Telefon waren sie jedoch im Bedarfsfall erreichbar. So fehlt ein Angebot dieser Art gänzlich bei der Regionalgruppe Südthüringen. Die Ortsgruppe Erfurt bot zu bekanntgegebenen Terminen zunächst eine "Anlaufstelle" in variierenden Objekten an, ab Dezember 2014 versuchte sie einmal monatlich unter gleichbleibender Anschrift präsent zu sein. Ähnlich verhielt es sich mit der RH Weimar. Auch sie ist erst seit Dezember 2014 zweimal im Monat regelmäßig unter gleichbleibender Anschrift zu erreichen. Allein die Ortsgruppe Jena bot - zusätzlich zu Post, Mail und Telefon - auch regelmäßig alle zwei Wochen eine Sprechstunde in einem Szeneobjekt an. Die Aktivitäten der einzelnen Thüringer Gliederungen der RH wurden durch Berichte im Internet ergänzt. Die Ortsgruppe Jena engagierte sich demnach mit Solidaritätsund Spendenaktionen für einen Studenten aus Jena, der wegen des Vorwurfs, in Wien an schweren Ausschreitungen gegen den Akademikerball am 24. Januar 2014 beteiligt gewesen zu sein, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen und verurteilt worden war. Ein weiterer Schwerpunkt im Jahr 2014 lag für die Ortsgruppe Jena bei dem Gerichtsprozess um angebliche "Opfer von Polizeigewalt" in Weimar. 2015 lag der Schwerpunkt auf dem Gebiet der "Flüchtlingssolidarität" und verwies auf eine bundesweite antirassistische Kampagne. 115 Der von der RH am 18. März 1923 ausgerufene "Internationale Tag der Hilfe für politische Gefangene" geht auf einen Arbeiteraufstand der Pariser Kommune vom 18. März 1871 zurück; alljährlich wird zu diesem Anlass zu Veranstaltungen und Demonstrationen gegen "staatliche Repression" und für "die Freiheit aller politischen Gefangenen" aufgerufen. 150 Linksextremismus Die Ortsgruppe Erfurt berichtete 2014 u. a. von Solidaritätsaktionen für Kobane116 sowie Protestveranstaltungen gegen einen örtlichen Szenetreffpunkt von Rechtextremisten. 2015 berichtete sie über eine Vielzahl von Verfahren in Thüringen. Im Rahmen entsprechender Solidaritätskampagnen rief sie zu Spenden, zur Beteiligung an öffentlichen Veranstaltungen vor Ort oder zu "solidarische(r) Prozessbegleitung" auf. Zudem bot sie einen Vortrag zur Geschichte der RH und dem Umgang mit staatlichen Repressionen am 12. November in Erfurt an. Die Regionalgruppe Südthüringen "dokumentierte" auf ihrer Website im Jahr 2014 einzig einen Bericht der AAGth über ein Gerichtsverfahren gegen Gothaer Teilnehmer an 1. Mai-Protesten im sächsischen Plauen. 2015 rief sie hier zu einem Vortrag zur Geschichte der RH und dem Umgang mit staatlichen Repressionen am 24. März in Saalfeld auf und unterbreitete "von Repressalien" Betroffenen regionale Hilfsangebote. Auf der Website der Weimarer Gliederung wurde von Übergriffen in einem bekannten lokalen Szenetreffpunkt und von Festnahmen bei einer Demonstration am 8. Februar 2014 in Weimar und damit in Zusammenhang stehenden "polizeilichen Verstößen" berichtet. Die letzte Veröffentlichung datiert auf Dezember 2014. Zum wiederholten Male fand die Bundesdelegiertenversammlung des Rote Hilfe e. V. in Thüringen statt. Sie traf sich in der Zeit vom 12. bis 14. September 2014 in Straußberg/ Kyffhäuserkreis. Der Schwerpunkt der RH-Aktivitäten in Thüringer lag im Berichtszeitraum in Erfurt. Über das eigene Territorium hinausgehende Unterstützungsleistungen fielen hier des Öfteren auf. Sie lassen personelle Schwachstellen in den einzelnen Untergliederungen ebenso annehmen wie - durchaus damit vereinbare - intensive Verbindungen zwischen den regionalen Gliederungen und deren Aktivisten. Durch zielgerichtete Unterstützung von Szeneangehörigen oder mit dem Staat in Konflikt stehenden Personen wird versucht, zumindest perspektivisch stärkeren Einfluss auf die gesellschaftliche Wahrnehmung von (linksextremistisch motivierten) Straftaten, Tätern und damit auf gesellschaftliche Normen insgesamt zu gewinnen. Trotz ihres oftmals unspektakulären Agierens, kaum beachtet und oft ohne spürbare Resonanz in Presse und Öffentlichkeit, dürfte sie im "linken" Spektrum über "Anerkennung" und "Popularität" verfügen. Insbesondere am Beispiel des Jenaer Studenten, der trotz des schweren - im Nachgang durch das Urteil bestätigten - Tatvorwurfs mediale, politische und gesellschaftliche Unterstützung erfuhr, wird deutlich, wie die RH mit anlassbezogenen Kampagnen ihre politischen Anliegen mitunter erfolgreich in der Öffentlichkeit platziert. 116 Überwiegend von Kurden bewohnte Stadt im Norden Syriens, die im Berichtszeitraum vorübergehend von der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" vereinnahmt und während dessen größtenteils zerstört wurde. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 151 6. Politisch motivierte Kriminalität - Links im Überblick Zur politisch motivierten Kriminalität - Links weist die Statistik des Thüringer Landeskriminalamts (TLKA)117 folgende Zahlen aus: Straftaten 2015 2014 2013 Insgesamt 373 303 192 davon u. a.: Gewaltkriminalität 67 31 24 Sachbeschädigungen 130 185 113 Verstöße gegen das Versammlungsgesetz 120 20 15 In den Jahren 2014 und 2015 entfielen jeweils 18 % der insgesamt in Thüringen erfassten politisch motivierten Straftaten (2014: 1.687, 2015: 2.072) auf den Phänomenbereich "Links". Betrachtet man die absoluten Zahlen der Delikte (2014: 303, 2015: 373) ist erneut ein Zuwachs zu konstatieren. Allerdings ist er weniger stark als in dem Zeitraum davor. So ergibt der Jahresvergleich 2014/2013 ein Plus von 111 Delikten. Bei Betrachtung der einzelnen Deliktqualitäten ist bei den Gewaltstraftaten 2014 ein Anstieg von 24 auf 31 begangene Taten ersichtlich. Im Jahr 2015 ist mit 67 Delikten eine erneute deutliche Erhöhung auf mehr als das Doppelte festzustellen. Aber vor allen Dingen weist die Zahl der Sachbeschädigungen 2014 eine Steigerung von 113 auf 185 Straftaten auf. 2015 hingegen war im Vergleich zum Vorjahr ein deutlicher Rückgang auf 130 Delikte festzustellen, ohne dass das Niveau von 2013 erreicht wurde. Auch bei Verstößen gegen das Versammlungsgesetz ist 2014 im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um ein Drittel von 15 auf 20 Straftaten zu verzeichnen. Im Jahr 2015 liegt mit 120 Delikten dieser Art ein erheblicher Anstieg auf das Sechsfache der Vorjahreszahl vor. 400 350 300 250 200 Gesamt 150 Gewaltkriminalität 100 Sachbeschädigung 50 Verstöße gegen das Versammlungsgesetz 0 2015 2014 2013 117 Siehe Fn. 48. 152 Linksextremismus 7. Zusammenfassende Einschätzung Gewaltorientierte Linksextremisten erachten die Anwendung von Gewalt als Mittel zum Erreichen ihrer Ziele in der politischen Auseinandersetzung für erforderlich und legitim, um sich gegen die "strukturelle Gewalt" eines "Systems von Zwang, Ausbeutung und Unterdrückung" zu wehren, in einem aus ihrer Sicht sozusagen aufgezwungenen Abwehrkampf. Während die Anwendung von Gewalt gegen Sachen in der Szene unstrittig ist, werden tätliche Angriffe gegen Personen in der Regel abgelehnt. Eine Ausnahme bilden Personen, die als politische Gegner verortet, zur "Unperson" werden. Bei "Nazis" und "Bullen" werden auch schwere Körperverletzungen und Todesfolgen zumindest billigend in Kauf genommen, zumal dann, wenn sie politisch vermittelbar erscheinen. Vor diesem Hintergrund sind neben dem Themenfeld "Antifaschismus" prinzipiell auch alle anderen linksextremistischen Themenfelder geeignet, Gewalt auszulösen. Dies gilt auch für Thüringen. Im Bereich des gewaltbereiten Linksextremismus hat sich im Berichtszeitraum die Konfrontation mit dem politischen Gegner in Thüringen verschärft. Dies manifestiert sich insbesondere in gewalttätigen Auseinandersetzungen am Rande von "rechten", auch rechtsextremistischen Demonstrationen. Dabei richtet sich der "antifaschistische Reflex" gewaltorientierter Linksextremisten nicht nur gegen tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten, sondern auch gegen Polizisten als Repräsentanten des "faschistischen" Staates und seines Gewaltmonopols. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 153 VI. ScientologyOrganisation (SO) Gründung 1954 in den USA 1970 erste Niederlassung in Deutschland Hauptsitz Los Angeles Leitung David MISCAVIGE, Vorstandsvorsitzender der "Religious Technology Center" (RTC) Publikationen u. a. "Impact", "Freewinds" Mitglieder/Anhänger (Bund) 2015 ca. 3.000 bis 4.000 2014 ca. 3.000 bis 4.000 2013 ca. 4.000 Mitglieder/Anhänger (Thüringen) 2015 ca. 10 2014 ca. 10 2013 ca. 10 1. Verfassungsfeindliche Bestrebungen der SO Seit dem Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) vom 5./6. Juni 1997 wird die SO durch die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Mehrheit der Länder beobachtet. Die IMK stellte fest, dass bei der SO tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bestehen. So besäßen in einer scientologisch geprägten Gesellschaft die durch das Grundgesetz garantierten Rechte keineswegs einen für die Allgemeinheit verbindlichen Charakter. Die Ideologie der SO entwickelt sich nicht aus der permanenten, rationalen, diskussionsund lernbereiten Auseinandersetzung mit der Geistesund Ideengeschichte, sondern beruft sich auf die angeblich "ewige" Wahrheit ihrer Lehrsätze. Selbst konstruktive Kritik an diesen Lehrsätzen gilt bereits als abweichlerisches und sanktionswürdiges Verhalten. Wesentliche Grundund Menschenrechte, wie jene auf freie Entfaltung der Persönlichkeit oder Gleichbehandlung, würden durch eine scientologische Gesellschaftsordnung eingeschränkt bzw. außer Kraft gesetzt. Allgemeine und gleiche Wahlen lehnt die SO ab. Obgleich sich die SO gern als Kirche präsentiert, ist sie in Deutschland nicht als solche anerkannt. 2. Organisationsstruktur Die SO geht auf den US-amerikanischen Science-Fiction-Autor Lafayette Ronald HUBBARD (1911-1986) zurück. Er gründete 1954 die erste "Church of Scientology" in Los Angeles, wo sie bis heute ihren Hauptsitz hat. 1982 übernahm David MISCAVIGE die 154 Scientology-Organisation (SO) Leitung der Organisation. Wenngleich die SO selbst 15 Mio. Mitglieder angibt, scheinen Zahlen zwischen 100.000 bis 120.000 realistisch. In Deutschland werden ihr mit abnehmender Tendenz 3.000 bis 4.000 Anhänger zugerechnet. Im Bundesgebiet bestehen acht "Missionen", acht "Orgs" und zwei "Celebrity Centers" (CCs) der SO. Bei den "Missionen" handelt es sich um Basisorganisationen, die einführende Dienste anbieten. Die "Orgs" stellen darüber hinaus ein breiteres Angebot an Kursen, insbesondere zum "Auditing" - der maßgeblichen Psychotechnik, mit der Menschen in das System "Scientology" hineingezogen werden - zur Verfügung. In den CCs werden mit eben jenen Diensten ausschließlich Prominente (Sportler, Künstler und Geschäftsleute) betreut, um diese später als Imageträger für die Organisation einzusetzen. Besondere Bedeutung kommt den als "ideale Orgs" bezeichneten Einrichtungen in den der SO strategisch wichtig erscheinenden Städten zu. In Deutschland haben ihre Niederlassungen in Berlin und Hamburg diesen Status erreicht. 3. SO in Thüringen Niederlassungen der SO existieren im Freistaat weiterhin nicht. Aktivitäten der SO beschränken sich weitestgehend auf das Versenden oder Verteilen von Broschüren und Informationsmaterialien an öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen. Derartige Maßnahmen gehen jeweils von SO-Niederlassungen außerhalb Thüringens aus. Im Jahr 2014 wurden noch diverse Aktionen der SO in Thüringen festgestellt. So schrieb die "Scientology Kirche Frankfurt e.V." im April erneut die Präsidentin und Abgeordnete des Thüringer Landtags sowie die Thüringer Minister an, um über die "sozialen Aktivitäten der SO" zu unterrichten. Dem Schreiben war jeweils ein Exemplar des Hefts "Der Weg zum Glücklichsein: Ein Leitfaden zu einem besseren Leben, der auf gesundem Menschenverstand beruht" von L. Ron Hubbard beigefügt. Im Juni 2014 machte die SO-Initiative "Sag NEIN zu Drogen" auf einer Tour durch Ostdeutschland in Jena und Erfurt jeweils einen Tag Station mit einem Infostand. Im Rahmen dieser Kampagne suchte die SO auch Kontakt zu öffentlichen Einrichtungen. Im Juli 2014 bekundete ein bayerisches Unternehmen mit personenbezogenen Verbindungen zur SO Interesse an einem Grundstückskauf in Zella-Mehlis. Die Stadtverwaltung stimmte dem Verkauf nicht zu. Darüber hinaus wurden im Berichtszeitraum keine Aktivitäten der SO in Thüringen registriert. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 155 VII. Spionageabwehr 1. Überblick Die Bundesrepublik Deutschland bleibt wegen ihrer politischen, wirtschaftlichen und militärischen Bedeutung weiterhin ein bevorzugtes Aufklärungsziel fremder Nachrichtendienste. Neben einigen Ländern aus der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) und der Volksrepublik China gehören dazu auch solche aus dem nah-, mittelund fernöstlichen sowie dem nordafrikanischen Raum. Zudem gibt es Anzeichen dafür, dass auch die Nachrichtendienste freundschaftlich verbundener Staaten Aufklärung durch den Einsatz von Telekommunikationsund Datenstromüberwachungen (SIGINT)118 sowie durch den Einsatz menschlicher Quellen (HUMINT)119 gegen die Bundesrepublik Deutschland betreiben. Die vorgenannten Länder sind mit ihren jeweiligen Diensten in Deutschland personell sehr unterschiedlich repräsentiert. Die Beschaffungsaktivitäten der Nachrichtendienste richten sich nicht allein nach der jeweiligen gesetzlichen Aufgabenzuweisung, sondern sie orientieren sich zudem an aktuellen politischen Vorgaben oder wirtschaftlichen Prioritäten der Staaten. Die Informationsbeschaffung zielt schwerpunktmäßig auf die Bereiche Politik, Wirtschaft, Militär, Wissenschaft und Technik. Teilweise umfasst sie darüber hinaus auch die Ausspähung und Unterwanderung in Deutschland ansässiger Organisationen oder Personen, die in Opposition zu den Regierungen im Heimatland stehen. Zudem sind die Regierungen einiger Staaten bemüht, in den Besitz atomarer, biologischer oder chemischer Massenvernichtungswaffen und der hierfür erforderlichen Trägersysteme zu gelangen. Bei der Beschaffung einzelner Komponenten zu deren Herstellung sowie des erforderlichen Know-hows bedienen sie sich u. a. ihrer Nachrichtendienste. Die Bereiche Wirtschaft, Wissenschaft und Technik sind für einige Nachrichtendienste von besonderem Interesse. Umso mehr bedarf es der Sensibilisierung, Information und Aufklärung von Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen über die Gefahren der Wirtschaftsspionage. 118 Signals Intelligence (SIGINT) - Auswertung von elektronischen Signalen zur Gewinnung von nachrichtendienstlichen Informationen. 119 Human Intelligence (HUMINT) - Informationsgewinnung durch menschliche Quellen. 156 Spionageabwehr Der stetig wachsende Einfluss moderner Informationstechnologien (IT) stellt eine besondere Herausforderung für die Sicherheitsbehörden dar. Der Schutz vor bzw. das Erkennen von elektronischen Angriffen auf Wirtschaftsunternehmen und Regierungsstellen erfordert immer intensivere Anstrengungen. Die 2013 von einem ehemaligen Mitarbeiter eines US-amerikanischen Geheimdienstes in diversen Veröffentlichungen erhobenen Vorwürfe zu Aktivitäten westlicher Nachrichtendienste u. a. in Deutschland lösten hier eine intensive Debatte über etwaige Verstöße gegen deutsche Rechtsvorschriften und die zwischen Partnerstaaten üblichen Gepflogenheiten aus. Als Ausfluss dessen wurden durch die verantwortlichen Stellen in Deutschland bereits Maßnahmen getroffen, die IT-gestützte Kommunikation künftig umfassender vor Zugriffen durch fremde Nachrichtendienste zu schützen. Dazu zählen eine sorgfältige Verdachts-fallaufklärung ebenso wie der systematische Einsatz bedarfsangepasster Beobachtungs-module. 2. Methoden der Nachrichtendienste Bei der Informationsbeschaffung bedienen sich die Nachrichtendienste neben allgemein zugänglichen Quellen (z. B. Fachliteratur, Onlinebibliotheken, Fachkongresse) in zunehmendem Maße modernster IT-Verfahren. So sind elektronische Angriffe mit mutmaßlich nachrichtendienstlichem Hintergrund auf Wirtschaftsunternehmen und Regierungsstellen festzustellen. Derartige Maßnahmen können nahezu ohne Eigenrisiko von den Heimatstaaten der Akteure aus initiiert werden. Eigens geschaffene, mit modernster Technik ausgestattete Arbeitseinheiten agieren mit staatlichem Aufklärungsauftrag. Sie sind zum Teil als eigenständige Organisationseinheiten im jeweiligen Nachrichtendienst angesiedelt. Häufig bleiben Datenverluste bei den Adressaten dieser Angriffe unerkannt oder werden nur mit erheblichem Zeitverzug festgestellt. Ein Problem stellt dabei z. B. speziell entwickelte Schadsoftware dar, die erst im konkreten Bedarfsfall - mitunter Monate oder Jahre nach ihrer Installation - aktiviert wird. Diese Art der Informationsbeschaffung ist als Spionagemethode fest etabliert und gewinnt für ausländische Nachrichtendienste immer mehr an Bedeutung. Sie ergänzt die nachrichtendienstliche Ausforschung mit menschlichen Quellen, ist in Echtzeit durchführbar, hat kalkulierbare Kosten und Risiken sowie hohe Erfolgsaussichten. Des Weiteren bedienen sich die Angreifer ausgereifter Tarnstrategien und vielfältiger Verschleierungsmechanismen. Sie erschweren damit nachhaltig die Aufklärung und Abwehr der elektronischen Angriffe und stellen eine immer größer werdende Herausforderung für die Sicherheitsbehörden dar. Die Themen Cyberabwehr und Cybersicherheit haben sich zu Schwerpunktaufgaben in der Spionageabwehr entwickelt. Daneben kommt menschlichen Quellen bei der Informationsbeschaffung eine unverändert große Bedeutung zu. Oft werden entsprechende Kontakte aus sog. LegalresidenVerfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 157 turen120 von dort vorgeblich als Diplomaten oder Journalisten tätigen Mitarbeitern des Nachrichtendienstes initiiert. Solche Verbindungen können im Rahmen der offenen Gesprächsführung unverfänglich aufrecht erhalten werden, aber auch - über die gezielte "Pflege" eines solchen Kontakts - zum Aufbau einer geheimdienstlichen Agentenverbindung führen. Den Sicherheitsbehörden in Deutschland gelang es auch im Berichtszeitraum, als Agenten tätige Personen festzustellen, deren geheimdienstliche Aktivitäten sich gegen die Interessen der Bundesrepublik richteten. 3. Wirtschaftsschutz Den Wirtschaftsstandort Deutschland zeichnen insbesondere seine Innovationskraft, Produktivität und Qualitätsstandards aus. Sie gelten als Garanten des wirtschaftlichen Erfolgs. Um diesen zu sichern, erbringen deutsche Unternehmen enorme finanzielle Aufwendungen für die Bereiche Forschung und Entwicklung. Darauf gründende Wettbewerbsvorteile wecken nicht selten auch das Interesse anderer Staaten. Fremde Regierungen beauftragen ihre Nachrichtendienste daher mitunter auch, Know-how, Forschungsergebnisse oder Technologien zu beschaffen, um zeitund kostenintensive Eigenentwicklungen umgehen und dennoch konkurrenzfähige Produkte auf dem Weltmarkt anbieten zu können. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen unterschätzen häufig die durchaus reale Gefährdung durch Wirtschaftsspionage, wenngleich auch sie z. B. durch ausgewählte Produktinnovationen oder spezielle Verfahrenstechniken entsprechende Begehrlichkeiten wecken können. Mangelndes Sicherheitsempfinden, aber auch unzureichende bzw. fehlende Absicherungsund Schutzmaßnahmen begünstigen den ungewollten Abfluss von Informationen. Mitunter bedienen sich fremde Nachrichtendienste auch sich im Ausland aufhaltender Studenten, Praktikanten oder Austauschwissenschaftler, um illegal Know-how zu erwerben. Aus der Globalisierung der Märkte resultieren neue, äußerst komplexe Sicherheitsherausforderungen für deutsche Firmen. Neben Themen wie Know-how-Schutz spielen die Sicherung sog. Kritischer Infrastrukturen121 oder auch die Möglichkeit, durch wirtschaftliche Betätigung ungewollt die Aufmerksamkeit politischer Extremisten auf sich zu ziehen und Ziel ihrer Aktionskampagnen zu werden, dabei eine Rolle. 120 Abgetarnte Stützpunkte eines fremden Nachrichtendienstes an einer staatlichen (z. B. Botschaft, Generalkonsulat) oder halbstaatlichen (z. B. Presseagentur, Fluggesellschaft) Einrichtung des Gastlandes. 121 Einrichtungen von besonderer Bedeutung für das Gemeinwesen, deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltige Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen nach sich ziehen würde. 158 Spionageabwehr Um Thüringer Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Institutionen bei der Bewältigung dieser Herausforderungen zu unterstützen, bietet das Amt für Verfassungsschutz Thüringen Informationsveranstaltungen zu Themen wie Schutz vor Ausspähung, IT-Sicherheit, Know-how-Schutz oder auch ein individuell zugeschnittenes Beratungsprogramm an. 4. Proliferation Unter Proliferation versteht man die Weiterverbreitung von atomaren, biologischen oder chemischen Massenvernichtungswaffen (ABC-Waffen) bzw. der zu ihrer Herstellung verwendeten Produkte sowie entsprechender Waffenträgersysteme (z. B. Raketen und Drohnen) einschließlich des dafür erforderlichen Know-how. Proliferationsrelevante Staaten122 geben durch ihr Verhalten auf der internationalen politischen Bühne nach wie vor Anlass zu der Befürchtung, solche Waffen in einem bewaffneten Konflikt einzusetzen oder deren Einsatz zur Durchsetzung politischer Ziele anzudrohen. Daraus erwächst eine ernsthafte Bedrohung für die internationale Sicherheit. Da jene Staaten ihren Bedarf an den zur Herstellung von ABC-Waffen notwendigen Komponenten nur zum Teil selbst decken können, sind sie bestrebt, bestehende technologische wie produktbezogene Defizite durch Beschaffungen aus dem Ausland zu beheben. Die strenge Gesetzgebung und umfängliche Exportkontrollen stellen für entsprechende Beschaffungsvorhaben eine hohe Hürde dar. Um diese zu umgehen, werden auf verdeckte Weise, teilweise durch sog. Umweglieferungen über Drittländer, Verwendung gefälschter Endnutzerzertifikate, aber auch zuweilen unter direkter Einbindung von Mitarbeitern der jeweiligen Nachrichtendienste, mitunter konspirativ agierende Beschaffungsnetzwerke genutzt. Solche Methoden dienen dazu, die tatsächliche Endverwendung der Güter gegenüber den überwachenden Behörden und den potenziellen Lieferanten zu verschleiern. Zur Verhinderung derartiger Beschaffungsaktivitäten sensibilisiert das AfV regional ansässige Unternehmen und Forschungseinrichtungen über die Proliferationsthematik und ihre Risiken. 122 Als solche galten im Berichtszeitraum Nordkorea, Pakistan, Syrien und der Iran. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 159 VIII. Geheimschutz 1. Allgemeines Der Geheimschutz ist für den demokratischen Rechtsstaat unverzichtbar. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass Informationen und Vorgänge, deren Bekanntwerden den Bestand, lebenswichtige Interessen oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines Bundeslandes gefährden kann, vor unbefugter Kenntnisnahme geschützt werden. Im Rahmen ihrer Organisationsgewalt haben Behörden Vorkehrungen zur Gewährleistung des Geheimschutzes zu treffen. Zu den Aufgaben des Thüringer Verfassungsschutzes zählt gemäß SS 4 Abs. 2 Satz 1 ThürVerfSchG die Mitwirkung im Bereich des personellen und materiellen Geheimschutzes. 2. Personeller Geheimschutz Unter dem Begriff "Geheimschutz" werden sämtliche Vorkehrungen im weiteren Sinne verstanden, die dem Schutz von Geheimnissen dienen. Nicht jede Person, nicht jeder Amtsträger erfüllt die für den Umgang mit Geheimnissen erforderlichen Voraussetzungen. Folglich gilt es, Personen, die aufgrund bestimmter Verhaltensweisen für Verrat, Erpressung oder Spionage anfällig scheinen, von vornherein den Zugriff auf Geheimnisse zu verwehren. Diesem Ziel dient die Sicherheitsüberprüfung. Dabei wird festgestellt, ob der Überprüfte seiner Vergangenheit, seinem Charakter, seinen Gewohnheiten und seinem Umgang nach Anlass bietet, an seiner persönlichen Vertrauenswürdigkeit zu zweifeln, ob er somit ein Sicherheitsrisiko darstellt. Dabei kommt es nicht auf ein Verschulden im Sinne persönlicher Vorwerfbarkeit an. Rechtsgrundlage für das Sicherheitsüberprüfungsverfahren ist das Thüringer Sicherheitsüberprüfungsgesetz (ThürSÜG) vom 17. März 2003 in der Fassung vom 1. Januar 2015. Sicherheitsüberprüfungen werden für Personen, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit gemäß SS 1 Abs. 2 ThürSÜG ausüben sollen, durchgeführt. Betroffen sind in erster Linie Personen, die Zugang zu Verschlusssachen haben oder sich diesen verschaffen können. 160 Geheimschutz Als Verschlusssache werden alle im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse - unabhängig von ihrer Darstellungsform - bezeichnet. Schriftstücke, Zeichnungen, Karten, Fotokopien, Lichtbildmaterial, elektronische Datenträger, elektrische Signale, Geräte und technische Einrichtungen können ebenso wie das gesprochene Wort oder Zwischenmaterial (z. B. Entwürfe), das im Zusammenhang mit Verschlusssachen anfällt, eine solche Klassifizierung erfordern. Für eine Sicherheitsüberprüfung ist der Geheimschutzbeauftragte der jeweiligen Dienststelle bzw. der zuständigen obersten Landesbehörde verantwortlich. Der Thüringer Verfassungsschutz wirkt an der Sicherheitsüberprüfung gemäß SS 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ThürVerfSchG i. V. m. SS 3 Abs. 3 ThürSÜG mit. Die Sicherheitsüberprüfung wird je nach Geheimhaltungsgrad abgestuft. Gemäß SSSS 8 ff. ThürSÜG wird sie als einfache (Ü 1), erweiterte (Ü 2) oder als erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3) durchgeführt. Sie bedarf der vorherigen Zustimmung sowohl des Betroffenen als auch der gegebenenfalls einzubeziehenden Person (Ehegatte/-in oder Lebenspartner/-in). Der Thüringer Verfassungsschutz wurde im Jahr 2015 in 267 Fällen (2014: 269 Fälle) als mitwirkende Behörde an Sicherheitsüberprüfungen beteiligt und hat jeweils sein Votum gegenüber dem Geheimschutzbeauftragten der einleitenden Dienststelle abgegeben. Im Einzelnen wurden folgende Überprüfungen durchgeführt: Sicherheitsüberprüfung Sicherheitsüberprüfung Sicherheitsüberprüfung Ü1 Ü2 Ü3 2015 155 97 15 2014 148 114 7 2013 199 142 17 Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 161 3. Materieller Geheimschutz Der materielle Geheimschutz betrifft die Entwicklung, Planung und Durchführung technischer Maßnahmen, die dem Schutz geheimhaltungsbedürftigen Materials vor Entwendung oder Kenntnisnahme durch Unbefugte dienen. Zu technischen Sicherheitsmaßnahmen sind auch organisatorische Vorkehrungen zu rechnen, die den Geheimschutz verbessern. Als Rechtsgrundlagen dient die Neufassung der "Verschlusssachenanweisung für den Freistaat Thüringen" (VSA)123 vom 1. Juli 2011. Die VSA richtet sich an Landesbehörden, landesunmittelbare öffentlich-rechtliche Einrichtungen und die sonstigen der Aufsicht des Freistaats Thüringen unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die mit Verschlusssachen befasst sind und somit Vorkehrungen zu deren Schutz zu treffen haben. Darüber hinaus betrifft sie Personen, die Zugang zu Verschlusssachen erhalten oder eine Tätigkeit ausüben, die einen solchen eröffnet und die Einhaltung bestimmter Schutzvorkehrungen erfordert. Für Kommunen gilt die VSA nur im Bereich der Aufgabenerfüllung im übertragenen Wirkungskreis. Den Kommunen wird empfohlen, die VSA auch im eigenen Wirkungskreis anzuwenden. Entsprechend der Schutzbedürftigkeit der Verschlusssache nehmen die herausgebenden Stellen die erforderliche Einstufung in einen der in SS 4 Abs. 2 ThürSÜG bestimmten Geheimhaltungsgrade124 vor. Aus der jeweiligen Einstufung ergeben sich die notwendigen personellen und materiellen Sicherheitsvorkehrungen. Hinsichtlich des materiellen Geheimschutzes enthält die VSA eine Reihe von Vorschriften, welche die Herstellung, Kennzeichnung und Vervielfältigung von Verschlusssachen, den Zugang zu Verschlusssachen, die Dienstpflichten zum Schutz von Verschlusssachen, die Aufbewahrung, Verwaltung und Mitnahme außerhalb des Dienstgebäudes sowie Maßnahmen bei Verletzung von Geheimschutzvorschriften betreffen. Der Thüringer Verfassungsschutz berät öffentliche Stellen über den Umgang mit Verschlusssachen und sichere Organisationsabläufe, u. a. auch über technische Sicherheitsmaßnahmen wie Alarmsysteme oder Stahlschränke (sog. Verwahrgelasse). Auskünfte zur Geheimschutzbetreuung von Wirtschaftsunternehmen erteilt das: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft Der Geheimschutzbeauftragte für die Wirtschaft Postfach 90 02 25 Max-Reger-Straße 4-8 99105 Erfurt 99096 Erfurt Telefon: 0361 3797-140 123 Thüringer Staatsanzeiger, Nr. 29/2011 S. 927 ff.; im Internet abrufbar unter: http://www.thueringen.de/imperia/md/content/verfassungsschutz/vsa_thueringen_erlassen_07.06.2011.pdf 124 "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH", "VS-VERTRAULICH", "GEHEIM" oder "STRENG GEHEIM". 162 Geheimschutz 4. Sonstige Überprüfungen Neben seiner Mitwirkung an Sicherheitsüberprüfungen wird der Thüringer Verfassungsschutz an Zuverlässigkeitsüberprüfungen beteiligt. Infolge der Terroranschläge vom 11. September 2001 ist insbesondere auch die Sicherheit im internationalen Luftverkehr und in diesem Zusammenhang u. a. die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. An den Thüringer Verfassungsschutz wurden im Jahr 2015 im Rahmen der Luftverkehrs-Zuverlässigkeitsüberprüfungen 903 (2014: 1.539) Anfragen gestellt. Im Rahmen von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) gingen 2015 insgesamt 184 Anfragen (2014: 269) bei dem Thüringer Verfassungsschutz ein. Bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach der Bewachungsverordnung (BewachV) wurden 209 (2014: 22) Anfragen an den Verfassungsschutz gestellt. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 163 Register 12 Golden Years (rechtsextremistische Band) 66 ff. A A3stus (rechtsextremistische Band) 39 Act of Violence (rechtsextremistische Band) 36, 69, 71 Ahnenblut (rechtsextremistische Band) 71 Al-Assad, Baschar 85 al-Baghdadi, Abu Bakr 85, 95 al-Fajr (Medienzentrum) 91 al-Nahda 94 al-Qaida 88, 91, 97 al-Qaida auf der arabischen Halbinsel (AQAH) 87 al-Sisi, Abdel Fattah 86 Antideutsche 107 Apfel, Holger 29 f. Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) 98 ff. Armstroff, Dieter 48 Autonome Nationalisten (AN) 22 B Barbarossa (rechtsextremistische Band) 70 Barny (rechtsextremistischer Liedermacher 70 f. Bienenmann (rechtsextremistischer 70 f. Liedermacher) Blindfolded (rechtsextremistische Band) 69 Blutzeugen (rechtsextremistische Band) 69 Boko Haram 86 Brainwash (rechtsextremistische Band) 69 Brutal Attack (rechtsextremistische Band) 69 C Carpe Diem (rechtsextremistische Band) 70 Celebrity Centers (CCs) 155 Church of Scientology 154 Ciwanen Azad 100 Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 165 Codex Frei (rechtsextremistische Band) 69 Collegium Humanum (CH) 75 Confident of Victory (rechtsextremistische 69 Band) Cyberabwehr 157 Cybersicherheit 157 D Demokratisches Gesellschaftszentrum der 99, 101 KurdInnen in Deutschland e. V. (NAV-DEM) Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 103, 134, 136 ff., 142 Der III. Weg 23 f., 39, 42, 48 ff., 54, 56, 60, 76, 122 f. Deutscher Kongress 77 Deutsche Volksunion - Die neue Rechte (DVU) 29, 46 Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubens77 Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V. (AG - GGG) Diggi und Klampfe (rechtsextremistische 70 Liedermacher) Die Lunikoff-Verschwörung (rechtsextremistische 36, 69 f. Band) Die Rechte 23 f. 42, 46 f. 51, 54, 76, 125 Die Rote Fahne (Publikation) 140 f., 143 ff. Die Rote Hilfe (Publikation) 148 f. Die Wahre Religion (DWR) 96 Direkte Aktion (anarchistische Publikation) 132 E Ermittlungsausschuss 114, 118, 127, 130, 148 Eternal Bleeding (rechtsextremistische Band) 66 Eugenik (rechtsextremistische Band) 66 Europäische Aktion (EA) 75 Exzess (rechtsextremistische Band) 68 f. 166 Register F Faust (rechtsextremistische Band) 71 Faustrecht (rechtsextremistische Band) 69 Federation of Islamic Organizations of 94 Europe (FIOE) Feindbild Deutsch (rechtsextremistische Band) 36, 59, 70 f. Fischer, Michel 47, 53, 58 f. Flieder Volkshaus 39 Föderation kurdischer Vereine in Deutschland 99 e. V. (YEK-KOM) Franz, Frank 19, 30, 39, 28 Franzi (rechtsextremistische Liedermacherin) 71 Freewinds (Publikation) 154 Freie Arbeiterinnenund Arbeiterunion mit 131 ff. Anbindung an die Internationale Arbeiter Assoziation (FAU-IAA), hier auch FAU Erfurt/ Jena Freie Deutsche Arbeiterpartei (FAP) 48 FreilichFrei (rechtsextremistischer 50, 70 f. Liedermacher) Freies Netz Süd 48 Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans 98 (KADEK) Frenck, Tommy 24, 34, 53, 59, 61, 74 Friedrich, Ralf 32 Frontfeuer (rechtsextremistische Band) 68 ff. Fylgien (rechtsextremistischer Liedermacher) 70 f. G Gedächtnisstätte e.V. 74 Gedenkbündnis Bad Nenndorf 36 Gefangenengewerkschaft/Bundesweite 127, 133 Organistion (GG/BO) Gelbes Haus 73 Gemeinschaft der Kommunen in Kurdistan 98 (Koma Komalen Kurdistan - KKK) Germania Records 64 Gesellschaft für freie Publizistik e. V. (GfP) 77 Goldener Löwe 74 f. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 167 H HAMAS 94 Hammerskins 48 Hausmannskost (rechtsextremistische Band) 35, 68, 70 f. Heidrun (rechtsextremistische Liedermacherin) 70 Heiliger Krieg (rechtsextremistische Band) 69 Heiliges Reich (rechtsextremistische Band) 36, 69 ff. Heimattreue Deutsche Jugend e. V. (HDJ) 73 Heise, Thorsten 32, 35, 39, 42, 57 Heldengedenken 61, 117 ff. Helle und die RAC'ker 71, 69 (rechtsextremistische Band) Heller, Hendrik 32, 41 Hermunduren (rechtsextremistische Band) 66, 70 Hermunduren Akustik, auch: Hermunduren 71 Solo (rechtsextremistischer Liedermacher) Hinweistelefon 96 Hope for the Weak (rechtsextremistische 69 Band) Hubbard, Lafayette Ronald 154 ff. I Impact (Publikation) 154 Infoladen Gotha 121, 125 f. Infoladen Sabotnik 131, 113, 119, 123 Interventionistische Linke (IL) 105, 119 Islamische Gemeinschaft in Deutschland e. V. 94 (IGD) Islamischer Staat (IS) 2, 85, 151 Islamisches Bildungsund Kulturzentrum 89 Mesdschid Sahabe e. V. J Junge Nationaldemokraten (JN) 30, 36, 43 ff., 110 junge Welt (Publikation) 138, 142, 149 f. K Kameradschaft 51 f. Kameradschaft Hamm (KS Hamm) 46 168 Register Kammler, Tobias 32, 36, 39 ff., 43, 28 Kammwegklause 68, 111 Kategorie C (rechtsextremistische Band) 68 ff., 72 Killuminati (rechtsextremistische Band) 66 f., 69, 71 Kinderzimmerterroristen 66 f. (KZT, rechtsextremistische Band) Köckert, David 25 f., 32, 36, 39 f., 42, 47 Kodex Frei (rechtsextremistische Band) 70 Kommando 192 (rechtsextremistische Band) 68 ff. Kommando S 3 (rechtsextremistische Band) 66 Kommunalpolitische Vereinigung in der NPD 30 (KPV) Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), 104, 136, 139 ff. hier auch Regionalorganisationen in Bad Langensalza und Umland sowie Erfurt Kommunistische Plattform (KPF) der 104, 134 f. Partei "DIE LINKE." Kommunistischer Jugendverband Deutschlands 140 (KJVD) Koordination der kurdischen demokratischen 100 f. Gesellschaft in Europa (Civata DemokratA(r)k a Kurdistan - CDK) Kraftschlag (rechtsextremistische Band) 36, 71 Krüger, Maik (rechtsextremistischer 70 Liedermacher) Kurdisches Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit 100 e. V. L Lies! (islamistische Kampagne) 96 f. Lindemann, Alexander 41, 57 linksunten.idymedia (Internetportal) 110 ff.,115, 118f., 121 ff., 127, 129 Lunikoff (rechtsextremistischer Liedermacher) 70 ff. M Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands 104, 143 ff. (MLPD) Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 169 Max (rechtsextremistischer Liedermacher) 70 Miscavige, David 154 Mitteilungen der Kommunistischen Plattform 134 f. der Partei DIE LINKE (Publikation) Möller, Monique 32, 46 Morgenroth, Jan 25, 32 Moshpit (rechtsextremistische Band) 66 f. Motor of Hate (rechtsaextremistische Band) 71 MPU (rechtsextremistische Band) 69 Müller, Bert 46 Muslimbruderschaft (MB) 94 N Nationaldemokratische Partei Deutschlands 19, 21 ff., 28 ff., 53, (NPD), hier auch Kreisverbände in Thüringen 57 ff., 62, 67, 71, 74, 76, 110, 123 ff. Nationales und Soziales Aktionsbündnis 1. Mai 49 National Socialist Black Metal (NSBM) 67 National Socialist Hardcore (NSHC) 67 Nationaler Widerstand Dortmund (NWDO) 46 Nazionalsozialistischer Untergrund (NSU) 1, 10, 13, 15 f., 20, 56 Nordglanz (rechtsextremistische Band) 59, 71 Nordische Zeitung (Publikation) 77 Nordkaukasische Separatistenbewegung 94 f. (NKSB) NPD-Eichsfeldtag 35 f. O Objekt 21 27 Öcalan, Abdullah 98 f. Oidoxie (rechtsextremistische Band) 69 Oiram (rechtsextremistischer Liedermacher) 70 Ostfront (rechtsextremistische Band) 66, 70 P Partei der Demokratischen Union (PYD) 99 Pastörs, Udo 19, 30 Priorität 18 (rechtsextremistische Band) 35, 71 170 Register R RAC'n Roll Teufel" (rechtsextremistischer 71 Liedermacher) R.A.C. - Rock against Communism 66 (Rock gegen Kommunismus) Radikahl (rechtsextremistischer Sänger) 66 f., 69 REBELL 143 ff. Recht auf Wahrheit 68 (R.A.W., rechtsextremistischer Liedermacher) Reichsbürger 2, 15 f., 78 ff. Religious Technology Center (RTC) 154 Rennicke, Frank (rechtsextremistischer 35 f., 70 ff. Liedermacher) Resistentia (rechtsextremistischer 36, 70 f. Liedermacher) Rethberg, Philipp 32 Richter, Gordon 32 Ring Nationaler Frauen (RNF) 21, 30, 36, 45 f. Rock für Deutschland 57, 71 Rocker Rolf (rechtsextremistischer 71 Liedermacher) Rote Fahne (Publikation) 140 f., 143 ff. Rote Hilfe e. V. (RH), hier auch Rote Hilfe Jena, 104, 114, 120, 148, Rote Hilfe Erfurt, Regionalgruppe Südthüringen 151 Rotfüchse 146 f. S Sachsenblut (rechtsextremistische Band) 36, 71 Sachsonia (rechtsextremistische Band) 69 Sag NEIN zu Drogen (Kampagne) 155 Schadsoftware 157 Schlachtruf Germania (rechtsextremistische 70 Band) Schlimper, Axel 24, 44, 76 Schneemann, Rene 57, 60 Schwerdt, Frank 30, 32 Scientology Kirche Frankfurt e. V. 155 Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 171 Scientology Organisation (SO) 154 f., 14 f., 12 SERXWEBUN (Publikation) 98 Skalinger (rechtsextremistische Band) 69 Sleipnir (rechtsextremistische Band) 71 Smart Violence (rechtsextremistische Band) 69 Sniper (rechtsextremistische Band) 69 Söhne Germaniens (rechtsextremistische 70 Band) Sonderkommando Dirlewanger 66 (SKD, rechtsextremistische Band) Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ), 114, 116, 125, 129, hier auch SDAJ Jena/Weimar 136 ff. Stimme von und für Elbe-Saale (Publikation) 143 Stonehammer (rechtsextremistische Band) 36, 69 f. Strafmass (rechtsextremistische Band) 69 Sturmbrüder (rechtsextremistische Band) 70 Sturmwehr (rechtsextremistische Band) 35, 70 f. Südthüringen gegen die Islamisierung des 76, 84, 108, 110, 119 Abendlandes (SÜGIDA) ff., 24 f. Surette, Griffin (rechtsextremitischer Musiker) 71 T Tablighi Jama'at (TJ - Gemeinschaft der 94 Verkündigung und Mission) Tag des politischen Gefangenen 150 Tätervolk (rechtsextremistische Band) 35, 68 ff. Terroritorium (rechtsextremistische Band) 59, 71 Terrorsphära (rechtsextremistische Band) 59, 71 Thematik 25 (rechtsextremistische Band) 69 Tehrik-e-Taliban 86 Thüringen gegen die Islamisierung des 24 ff., 34, 76, 84, 108, Abendlandes (THÜGIDA) 119 ff., 125 Thüringentag der nationalen Jugend 72 Torsten Schöwitz 141 Totenburg (rechtsextremistische Band) 66 Treueorden (rechtsextremistische Band) 66 f., 69 f. 172 Register U Überzeugungstäter Vogtland 69 ff. (rechtsextremistische Band) Unbeliebte Jungs (rechtsextremistische Band) 66, 69 f., 72 Untergrundwehr (rechtsextremistische Band) 68 Unsere Zeit (UZ, Publikation) 136 f. V Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans 98 (Koma Civaken Kurdistan - KCK) Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestrei75 tens des Holocaust Verfolgten (VRBHV) Voigt, Udo 25, 29 f., 35 f., 39, 74 Volkskongress Kurdistans (KONGRA GEL) 98 Volksverteidigungskräfte (HPG) 99 W W & B Records 64 Weber, Patrick 25, 32, 36, 38, 41 Weisse Wölfe Terrorcrew (WWT) 52 f. White-Power-Bewegung 63 Wieschke, Patrick 23, 32, 35, 38 ff. Winter, Tobias (rechtsextremistischer 71 Liedermacher) Wohlleben, Ralf 56 Worch, Christian 46 WORTGEWANDT Argumente für Mandatsund 29 Funktionsträger (Publikation) Y Yeni Özgur Politika (YÖP, Publikation) 98 Z Zeitnah (rechtsextremistisches 71 Liedermacherduo) Zint, Marco 59, 61 Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 173 Registeranhang Im Registeranhang sind die im Bericht erwähnten Gruppierungen aufgeführt, die ihren Ursprung in Thüringen haben, weitestgehend lokal agieren und einem bundesweit aktiven extremistischen Personenzusammenschluss nicht als regionale Untergliederung organisatorisch zugehören. Im Übrigen wird auf das vorhergehende Register verwiesen. A Aktionsgruppe Nordhausen (AG Nordhausen) 57, 74 Aktionsgruppe Weimarer Land (AG WL) 53 Ansgar Aryan (rechtsextremistisches Modelabel) 59 Antifa Koordination Weimar (AKW) 115 Antifa Schöndorf 111 Antifa Suhl/Zella-Mehlis 120 Antifa Task Force Jena (ATF Jena) 114 Antifa Weimar 111 Antifaschistische Aktion Gotha (AAGth) 112, 114 Antifaschistische Gruppen Südthüringen (AGST) 115, 118 f., 121, 123 f., 126 Antifaschistisches Bündnis Gotha 116 Autonome Antifagruppe Weimar (AAGW) 114 f. B Bündnis-Zukunft-Hildburghausen (BZH) 31, 34, 42, 53 f., 59, 61, 74 Bündnis Zukunft Landkreis Gotha (BZLG) 54, 59 f., 121 f., 126 f. D Das gelbe Haus 54 F Freie Kräfte Gera 57 Freie Nationalisten Gera 57 Freies Netz Jena (FN Jena) 55 f. Freies Netz Saalfeld (FN Saalfeld) 56 Fuck SÜGIDA 119 f. 174 Registeranhang H Hausgemeinschaft Jonastal (HGJ) 54 I In Aktion gegen Kinderschänder 57 95 Internationales Islamisches Kulturzentrum - Erfurt Moschee e. V. (IIKz Erfurt) J Jenaer undogmatische radikale Initiative (JURI) 119 K Kulturverein Mesopotamien e. V. 101 f. N Nationaler Infodienst 56 P PEKARI 119, 125 f., 133 S 72 f. Schlesische Jugend - Landesgruppe Thüringen (SJ-Thüringen) V Volksbewegung Nordthüringen (VB) 56 f. Volkszorn Gera 57 Vollstrecker Gera 57 Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 175 Thüringer Gesetz zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften vom 8. August 2014 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Thüringer Gesetz zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur Vorbeugung vor Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung (Thüringer Verfassungsschutzgesetz - ThürVerfSchG -) Erster Abschnitt Organisation und Aufgaben SS1 Zweck des Verfassungsschutzes (1) Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie dem Bestand und der Sicherheit des Bundes und der Länder. Er dient darüber hinaus dem Zweck, dem Entstehen von Bestrebungen und Tätigkeiten, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, vorzubeugen. Er setzt seine Schwerpunkte beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel im Bereich der gewaltorientierten Bestrebungen und Tätigkeiten im Sinne des SS 4 Abs. 1. (2) Der Verfassungsschutz unterrichtet die Landesregierung und andere zuständige Stellen über Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder. Dadurch soll es insbesondere ermöglicht werden, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahren zu ergreifen. SS2 Errichtung eines Amtes für Verfassungsschutz; Stabsstelle Controlling (1) Zur Erfüllung des Zwecks nach SS 1 Abs. 1 wird bei dem für den Verfassungsschutz zuständigen Ministerium ein Amt für Verfassungsschutz Thüringen errichtet. (2) Das Amt für Verfassungsschutz nimmt seine Aufgaben gesondert von der für die Polizei zu ständigen Abteilung wahr. Es darf einer für die Polizei zuständigen Abteilung nicht angegliedert werden. (3) Das Amt für Verfassungsschutz wird von seinem Präsidenten geleitet. Bei dem Präsidenten wird eine Stabsstelle Controlling eingerichtet. Diese unterstützt den Präsidenten des Amtes für Verfassungsschutz bei der Wahrnehmung seiner Leitungsfunktion. Die Verantwortung des Präsidenten für die Rechtund Zweckmäßigkeit der Aufgabenerfüllung bleibt unberührt. Das Amt des Präsidenten soll nur einer Person übertragen werden, die die Befähigung zum Richteramt besitzt. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 177 (4) Die Stabsstelle Controlling hat regelmäßig die Rechtund Zweckmäßigkeit der nachrichten dienstlichen und sonstigen ihr zugewiesenen Maßnahmen zu überprüfen und dem Präsidenten des Amtes für Verfassungsschutz Bericht zu erstatten. Sie ist bei der Beurteilung der Rechtund Zweckmäßigkeit der eingesetzten nachrichtendienstlichen Mittel nicht an Weisungen des Präsidenten des Amtes für Verfassungsschutz, seines Vertreters im Amt und des für den Verfassungsschutz Thüringen zuständigen Ministeriums gebunden. Sie ist personell und organisatorisch von den übrigen Referaten des Amtes für Verfassungsschutz zu trennen und mit dem zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Personal auszustatten. Für den Leiter der Stabsstelle Controlling ist ein ständiger Vertreter zu bestellen. Der Leiter der Stabsstelle Controlling oder sein Vertreter müssen die Befähigung zum Richteramt besitzen. Die durch die Stabsstelle Controlling getroffenen Maßnahmen und Bewertungen sind zu dokumentieren. Bei besonderen oder schwierigen Vorkommnissen kann die Parlamentarische Kontrollkommission verlangen, dass die Stabsstelle Controlling diese auch unmittelbar unterrichtet. (5) Die Referate des Amtes für Verfassungsschutz haben der Stabsstelle Controlling regelmäßig schriftlich über die in den jeweiligen Phänomenbereichen sowie den beobachteten Personenzusammenschlüssen eingesetzten nachrichtendienstlichen Mittel Bericht zu erstatten. Die Stabsstelle Controlling ist insbesondere regelmäßig oder anlassbezogen schriftlich zu unter richten über 1. das Vorliegen von Anhaltspunkten für ein strafbares Verhalten von Vertrauensleuten, 2. die Höhe der an Vertrauensleute, sonstige geheime Informanten, zum Zwecke der Spionageabwehr überworbene Agenten und Gewährspersonen für die übermittelten Informationen gezahlten Vergütung, 3. die Anordnung von Observationen, die durchgehend länger als 24 Stunden dauern oder an mehr als zwei Tagen stattfinden sollen (längerfristige Observationen), 4. die Durchführung von Observationen, die aufgrund der besonderen Situation länger als 24 Stunden oder an mehr als zwei Tagen stattgefunden haben, 5. das Vorliegen von Anhaltspunkten, dass nachrichtendienstlich erlangte Informationen Inhalte haben, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung berühren, 6. das Unterlassen der Benachrichtigung einer betroffenen Person nach SS 18 Abs. 1 Satz 2 sowie die Zurückstellung der Benachrichtigung nach SS 18 Abs. 2 Satz 2, 7. die Weiterleitung von personenbezogenen Daten an andere Behörden und öffentliche Stellen nach SS 21 Abs. 1 Satz 2 sowie Abs. 2, 4, 5 und 6, 8. die unterbliebene Informationsübermittlung aufgrund der Annahme eines Übermittlungsverbotes nach SS 22 Abs. 1, 9. operative Maßnahmen und deren Ergebnisse, die gesetzlich geschützte Berufsfelder entsprechend SS 53 der Strafprozessordnung (StPO) tangieren, die Parlamentsmitglieder oder Personen im Sinne des Artikels 56 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen sowie Journalisten und andere Personen oder Einrichtungen des Medienwesens sowie herausragende Personen des öffentlichen Lebens betreffen, 178 Thüringer Gesetz zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften 10. besondere Sicherheitsvorkommnisse innerhalb der Behörde, etwa den Verdacht auf Geheimnisverrat oder sonstige gravierende Verfehlungen dienstrechtlicher Natur, soweit sie nicht ohnehin dem für den Verfassungsschutz zuständigen Ministerium nach anderen Vorschriften zu berichten sind, 11. besondere Sicherheitsrisiken bei operativen Maßnahmen, 12. besondere Ereignisse im Verlauf einer Operation, wie etwa Beschwerden eines Vertrauensmannes über seine Führung, Verstöße des Vertrauensmannes gegen Sicherheitsanweisungen, Eigenmächtigkeiten des V-Mannes bei der Informationsbeschaffung. Der Präsident des Amtes für Verfassungsschutz kann in einer Verwaltungsvorschrift weitere Berichtspflichten sowie das konkrete Verfahren der Berichterstattung festlegen. SS3 Zusammenarbeit (1) Das Amt für Verfassungsschutz ist verpflichtet, mit dem Bund und den Ländern in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit besteht insbesondere in gegenseitiger Unterstützung und Information sowie in der Kooperation in gemeinsamen Einrichtungen. (2) Die Verfassungsschutzbehörde eines anderen Landes darf im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur im Einvernehmen, der Bund nach Maßgabe bundesrechtlicher Vorschriften nur im Benehmen mit dem Amt für Verfassungsschutz tätig werden. SS4 Aufgaben des Amtes für Verfassungsschutz (1) Aufgabe des Amtes für Verfassungsschutz ist es, den zuständigen Stellen zu ermöglichen, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder zu treffen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben beobachtet das Amt für Verfassungsschutz 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes für eine fremde Macht, 3. Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, 4. Bestrebungen und Tätigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes, Artikel 13 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind, und Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 179 5. frühere, fortwirkende unbekannte Strukturen und Tätigkeiten der Aufklärungsund Abwehrdienste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Geltungsbereich dieses Gesetzes. Das Amt für Verfassungsschutz sammelt zu diesem Zweck Informationen, insbesondere sachund personenbezogene Auskünfte, Nachrichten und Unterlagen über solche Bestrebungen oder Tätigkeiten und wertet sie aus. Voraussetzung für die Verarbeitung der Informationen im Sinne des Satzes 3 ist das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte. Zur Prüfung, ob tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, darf das Amt für Verfassungsschutz aus allgemein zugänglichen Quellen Informationen einschließlich personenbezogener Daten erheben. (2) Das Amt für Verfassungsschutz wirkt auf Ersuchen der öffentlichen Stellen mit: 1. bei Sicherheitsüberprüfungen von Personen nach den Bestimmungen des Thüringer Sicherheitsüberprüfungsgesetzes vom 17. März 2003 (GVBl. S. 185) in der jeweils geltenden Fassung und 2. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse liegenden geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. Die Befugnisse des Amtes für Verfassungsschutz bei der Mitwirkung nach Satz 1 Nr. 1 sind im Thüringer Sicherheitsüberprüfungsgesetz geregelt. (3) Das Amt für Verfassungsschutz erteilt entsprechend den Rechtsvorschriften auf Anfrage von Behörden, denen die Einstellung von Bewerbern in den öffentlichen Dienst obliegt, Auskunft aus vorhandenen Unterlagen über Erkenntnisse nach Absatz 1. Die Auskunft ist auf solche beweisbare Tatsachen zu beschränken, die Zweifel daran begründen können, dass der Bewerber je derzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten wird. (4) Das Amt für Verfassungsschutz und das Landeskriminalamt haben wöchentlich und anlassbezogen ein gemeinsames Lagebild über Bestrebungen im Sinne des Absatzes 1 zu erstellen. Zu diesem Zweck führen sie Informationen in der Thüringer Informationsund Auswertungszentrale zusammen. (5) Die mit der Beschaffung und Auswertung betrauten Referate haben wesentliche Arbeitsschritte und Arbeitsergebnisse im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Beobachtungsobjekten in geeigneter Weise zu dokumentieren. SS5 Weitere Aufgaben des Amtes für Verfassungsschutz (1) Das Amt für Verfassungsschutz hat die Aufgabe, durch geeignete Informationsoder Öffentlichkeitsarbeit dem Entstehen von Bestrebungen und Tätigkeiten, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, vorzubeugen. (2) Das Amt für Verfassungsschutz hat auch die Aufgabe, die Öffentlichkeit in zusammenfassen den Berichten sowie in Einzelanalysen über Bestrebungen und Tätigkeiten, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, zu unterrichten. Es tritt solchen Bestrebungen und Tätigkeiten auch durch Angebote zur Information entgegen. Dabei dürfen 180 Thüringer Gesetz zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften der Öffentlichkeit personenbezogene Daten bekannt gegeben werden, wenn das Interesse an der Unterrichtung das schutzwürdige Interesse des Betroffenen überwiegt. Vor einer erstmaligen Bekanntgabe personenbezogener Daten ist dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und für die Informationsfreiheit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Regelungen des Thüringer Pressegesetzes vom 31. Juli 1991 (GVBl. S. 271) in der jeweils geltenden Fassung bleiben unberührt. Darüber hinaus dürfen auch solche Vereinigungen oder Einzelpersonen genannt werden, bei welchen aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte der Verdacht von Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 4 Abs. 1 Satz 2 vorliegt (Verdachtsfälle). Diese Verdachtsfälle sind entsprechend kenntlich zu machen. (3) Das Amt für Verfassungsschutz unterhält eine Internetseite, um die Öffentlichkeit über seine Arbeit, insbesondere im Sinne des Absatzes 2, zu informieren. SS6 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind: 1. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, seine staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm gehörendes Gebiet abzutrennen, 2. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, den Freistaat Thüringen Bund, die Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen, 3. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung politisch bestimmte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, der darauf gerichtet ist, einen der in Absatz 2 genannten Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Geltung zu setzen. Für einen Personenzusammenschluss handelt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachdrücklich unterstützt. Verhaltensweisen von Einzelpersonen, die nicht in einem oder für einen Personenzusammenschluss handeln, sind Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Gewalt gerichtet oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut im Sinne des SS 1 Abs. 1 Satz 1 erheblich zu beschädigen. (2) Zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, 2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 181 3. das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, 4. das Recht auf Bildung, Maßnahmen der Wirtschaftsund Arbeitsförderung sowie der Daseinsvorsorge, 5. die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, 6. die Unabhängigkeit der Gerichte, 7. der Ausschluss jeder Gewaltund Willkürherrschaft und 8. die im Grundgesetz, in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie in der Europäischen Menschenrechtskonvention konkretisierten Menschenrechte. Zweiter Abschnitt Befugnisse SS7 Allgemeine Befugnisse (1) Das Amt für Verfassungsschutz darf die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, auch ohne Kenntnis der betroffenen Gruppierung oder Person nach pflichtgemäßem Ermessen erheben und in Akten und Dateien verarbeiten und nutzen, namentlich speichern, übermitteln, verändern, löschen und abgleichen, soweit nicht besondere gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Ein Ersuchen des Amtes für Verfassungsschutz um Übermittlung personenbezogener Daten darf nur diejenigen personenbezogenen Daten enthalten, die für die Erteilung der Auskunft erforderlich sind. Schutzwürdige Interessen des Betroffenen dürfen nur in unvermeidbarem Umfang beeinträchtigt werden. (2) Polizeiliche Befugnisse und Weisungen stehen dem Amt für Verfassungsschutz nicht zu. Es darf der Polizei keine Weisungen erteilen. Die Polizei darf auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersucht werden, zu denen das Amt für Verfassungsschutz selbst nicht befugt ist. SS8 Besondere Auskunftsverlangen (1) Das Amt für Verfassungsschutz darf im Einzelfall bei denjenigen, die geschäftsmäßig Teledienste erbringen oder daran mitwirken, Auskunft über Daten einholen, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses über Teledienste (Bestandsdaten) gespeichert worden sind, soweit dies zur Sammlung und Auswertung von Informationen erforderlich ist und tatsächliche Anhaltspunkte für schwerwiegende Gefahren für die in SS 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 4 genannten Schutzgüter vorliegen. (2) Das Amt für Verfassungsschutz darf im Einzelfall Auskunft einholen bei 1. Luftfahrtunternehmen sowie Betreibern von Computerreservierungssystemen und globalen Distributionssystemen für Flüge zu Namen und Anschriften des Kunden sowie zur 182 Thüringer Gesetz zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften Inanspruchnahme und den Umständen von Transportleistungen, insbesondere zum Zeitpunkt von Abfertigung und Abflug und zum Buchungsweg, 2. Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunternehmen zu Konten, Konteninhabern und sonstigen Berechtigten sowie weiteren am Zahlungsverkehr Beteiligten und zu Geldbewegungen und Geldanlagen, insbesondere über Kontostand und Zahlungsein-und -ausgänge, 3. denjenigen, die geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringen oder daran mitwirken, zu Verkehrsdaten nach SS 96 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190) in der jeweils geltenden Fassung und sonstigen zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation notwendigen Verkehrsdaten und 4. denjenigen, die geschäftsmäßig Teledienste erbringen oder daran mitwirken, zu a) Merkmalen zur Identifikation des Nutzers eines Teledienstes, b) Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Nutzung und c) Angaben über die vom Nutzer in Anspruch genommenen Teledienste, soweit dies zur Sammlung und Auswertung von Informationen erforderlich ist und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass schwerwiegende Gefahren für die in SS 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 4 genannten Schutzgüter vorliegen; im Fall des SS 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 gilt dies nur für Bestrebungen, die bezwecken oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, a) zu Hass oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung aufzustacheln oder deren Menschenwürde durch Beschimpfen, böswilliges Verächtlichmachen oder Verleumden anzugreifen und dadurch die Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt zu fördern und den öffentlichen Frieden zu stören oder b) Gewalt anzuwenden oder vorzubereiten, einschließlich dem Befürworten, Hervorrufen oder Unterstützen von Gewaltanwendung, auch durch Unterstützen von Vereinigungen, die Anschläge gegen Personen oder Sachen veranlassen, befürworten oder androhen. Für die Erteilung von Auskünften nach Satz 1 Nr. 3 hat der Verpflichtete Anspruch auf Entschädigung entsprechend SS 23 des Justizvergütungsund -entschädigungsgesetzes (JVEG) vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718 -776-) in der jeweils geltenden Fassung. Das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium für die Erteilung von Auskünften nach den Absätzen 1 und 2 zu regeln. (3) Auskünfte nach Absatz 2 dürfen nur auf Antrag eingeholt werden. Antragsberechtigt ist der Präsident des Amtes für Verfassungsschutz oder sein Stellvertreter. Der Antrag ist schriftlich zu stellen und zu begründen. Über den Antrag entscheidet der Minister des für den Verfassungsschutz zuständigen Ministeriums, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter. Die Anordnung einer Auskunft über künftig anfallende Daten ist auf höchstens drei Monate zu befristen. Die Verlängerung dieser Anordnung um jeweils nicht mehr als drei Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 183 Monate ist auf Antrag zulässig, soweit die Voraussetzungen der Anordnungen fortbestehen;Satz 2 gilt entsprechend. (4) Das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium unterrichtet die G 10-Kommission über die beschiedenen Anträge vor deren Vollzug. Bei Gefahr im Verzug kann das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium den Vollzug der Entscheidung auch bereits vor Unterrichtung der G 10-Kommission anordnen. Die Unterrichtung ist unverzüglich nachzuholen. Die G 10-Kommission prüft von Amts wegen oder aufgrund von Beschwerden die Zulässigkeit und Notwendigkeit der Einholung von Auskünften. SS 15 Abs. 5 des Artikel 10-Gesetzes (G 10) vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1254, 2298) in der jeweils geltenden Fassung ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass sich die Kontrollbefugnis auf die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nach Absatz 2 erlangten personenbezogenen Daten erstreckt. Entscheidungen, die die G 10-Kommission für unzulässig oder nicht notwendig erklärt, hat das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium unverzüglich aufzuheben. Die Daten unterliegen in diesem Fall einem absoluten Verwendungsverbot und sind unverzüglich zu löschen. (5) Für die Verarbeitung der nach Absatz 2 erhobenen Daten ist SS 4 G 10 entsprechend anzuwenden. Für die Mitteilung an den Betroffenen gilt SS 12 Abs. 1 und 3 G 10 entsprechend. (6) Das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission im Abstand von höchstens sechs Monaten über Anordnungen nach Absatz 2; dabei ist insbesondere ein Überblick über Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnis und Kosten der im Berichtszeitraum durchgeführten Maßnahmen zu geben. (7) Das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundes ist nach Maßgabe des SS 8b Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 und Satz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I. S. 2954 -2970-) in der jeweils geltenden Fassung jährlich durch das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium über die nach Absatz 2 durchgeführten Maßnahmen zu unterrichten. (8) Anordnungen nach Absatz 2 dürfen sich nur gegen Personen richten, bei denen die Voraussetzungen des SS 8a Abs. 3 BVerfSchG entsprechend vorliegen. SS9 Weitere Auskunftsverlangen (1) Soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben des Amtes für Verfassungsschutz erforderlich ist, darf von demjenigen, der geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, Auskunft über die nach den SSSS 95 und 111 TKG erhobenen Daten verlangt werden (SS 113 Abs. 1 Satz 1 TKG). Bezieht sich das Auskunftsverlangen nach Satz 1 auf Daten, mittels derer der Zugriff auf Endgeräte oder auf Speichereinrichtungen, die in diesen Endgeräten oder hiervon räumlich getrennt eingesetzt werden, geschützt wird (SS 113 Abs. 1 Satz 2 TKG), darf die Auskunft nur verlangt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Nutzung der Daten vorliegen. (2) Auskünfte nach Absatz 1 dürfen auch anhand einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse verlangt werden (SS 113 Abs. 1 Satz 3 TKG). Für Auskunftsverlangen nach Absatz 1 Satz 2 gilt SS 8 Abs. 3 Satz 1 bis 4, Abs. 4 und 5 Satz 1 entsprechend. 184 Thüringer Gesetz zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften (3) Die betroffene Person ist in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 und des Absatzes 2 Satz 1 über die Beauskunftung zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung erfolgt, soweit und sobald eine Gefährdung des Zwecks der Auskunft und der Eintritt übergreifender Nachteile für das Wohl des Bundes oder eines Landes ausgeschlossen werden können. Sie unterbleibt, wenn ihr überwiegende schutzwürdige Belange Dritter oder der betroffenen Person selbst entgegenstehen. Wird die Benachrichtigung nach Satz 2 zurückgestellt oder nach Satz 3 von ihr abgesehen, sind die Gründe aktenkundig zu machen. (4) Aufgrund eines Auskunftsverlangens nach den Absätzen 1 oder 2 hat derjenige, der geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, die zur Auskunftserteilung erforderlichen Daten unverzüglich, vollständig und richtig zu übermitteln. (5) Das Amt für Verfassungsschutz hat für ihm erteilte Auskünfte eine Entschädigung zu gewähren, deren Umfang sich nach SS 23 und Anlage 3 JVEG bemisst; die Bestimmungen über die Verjährung nach SS 2 Abs. 1 und 4 JVEG finden entsprechend Anwendung. SS 10 Nachrichtendienstliche Mittel (1) Das Amt für Verfassungsschutz darf zur heimlichen Informationsbeschaffung folgende nachrichtendienstliche Mittel anwenden: 1. den Einsatz von Vertrauensleuten, sonstigen geheimen Informanten, zum Zwecke der Spionageabwehr überworbenen Agenten, Gewährspersonen und verdeckt eingesetzten Mitarbeitern des Amtes für Verfassungsschutz unter den weiteren Voraussetzungen des SS 12 Abs. 2 bis 6, 2. Observationen, 3. Bildaufzeichnungen (fotografieren, videografieren und filmen), 4. verdeckte Ermittlungen und Befragungen zu Personen, Objekten und Sachverhalten, das heißt, ohne dabei den tatsächlichen Zweck der Erhebung anzugeben, 5. das Mithören ohne Inanspruchnahme technischer Mittel, 6. das Mithören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes unter Einsatz technischer Mittel, 7. die Beobachtung des Funkverkehrs auf nicht für den allgemeinen Empfang bestimmten Kanälen sowie die Sichtbarmachung, Beobachtung, Aufzeichnung und Entschlüsselung von Signalen in Kommunikationssystemen, 8. die Verwendung fingierter biographischer, beruflicher oder gewerblicher Angaben (Legenden), 9. die Beschaffung, Erstellung und Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen, 10. die Überwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs nach Maßgabe des Artikel 10-Gesetzes, Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 185 11. den Einsatz technischer Mittel zur Ermittlung des Standorts eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgeräts (so genannte IMSI-Catcher). (2) Beabsichtigt das Amt für Verfassungsschutz, nachrichtendienstliche Mittel gegen ein Mitglied des Landtags einzusetzen, unterrichtet das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium den Präsidenten des Landtags und den Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission unverzüglich. Gleiches gilt, soweit beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, insbesondere im Rahmen von Anwerbungsmaßnahmen, Personen betroffen sind, deren Mitarbeit Abgeordnete in Ausübung ihres Mandats in Anspruch nehmen. (3) Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person mit ihrer Kenntnis erhoben, so ist sie über den Verwendungszweck aufzuklären. Die Aufklärungspflicht umfasst bei einer beabsichtigten Übermittlung auch den Empfänger der Daten. Die Aufklärung kann unterbleiben, wenn die Tatsache, dass die Erhebung für Zwecke des Verfassungsschutzes erfolgt, aus besonderen Gründen nicht bekannt werden soll. Die betroffene Person ist auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben hinzuweisen. (4) Beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel ist ein Eingriff in das Beichtund Seelsorgegeheimnis unzulässig. Darüber hinaus ist der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, die sich gegen zeugnisverweigerungsberechtigte Berufsgeheimnisträger im Sinne der SSSS 53 und 53a StPO richten, nur nach Maßgabe des SS 160a StPO zulässig. Im Übrigen hat das Amt für Verfassungsschutz von mehreren geeigneten Maßnahmen diejenige zu wählen, die die betroffene Person voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Eine Maßnahme darf keinen Nachteil herbeiführen, der erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht. (5) Längerfristige Observationsmaßnahmen im Sinne des SS 163f StPO sind nur zulässig, wenn sie zur Erfüllung einer Aufgabe des Verfassungsschutzes erforderlich sind und eine dafür wesentliche Aufklärung auf andere Weise erheblich erschwert oder entscheidend verzögert würde und die Maßnahme nicht außer Verhältnis zur Bedeutung des aufzuklärenden Sachverhalts steht. (6) Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung, die durch den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel erlangt worden sind, dürfen nicht verwertet werden und sind unverzüglich zu löschen. Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass durch den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel allein Kenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt würden, ist der Einsatz unzulässig. Die Datenerhebung ist, soweit informationstechnisch und ermittlungstechnisch möglich, unverzüglich und so lange wie erforderlich zu unterbrechen, sofern sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Daten erfasst werden, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind. Die Auswertung erhobener Daten ist unverzüglich zu unterbrechen, sofern sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Daten dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind. Eine weitere Auswertung ist nur dann zulässig, wenn die kernbereichsrelevanten Daten zuvor unter Aufsicht eines von der Auswertung unabhängigen besonders bestellten Bediensteten, der die Befähigung zum Richteramt hat, gelöscht wurden. Ergibt sich zu einem späteren Zeitpunkt, dass die erhobenen Daten dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzuordnen sind, dürfen diese nicht weitergegeben oder verwertet werden. Die Aufzeichnungen sind unter Aufsicht eines Bediensteten nach Satz 5 unverzüglich zu löschen. Bestehen über die Vorgehensweise Zweifel, so ist unverzüglich die Stellungnahme der Stabsstelle Controlling einzuholen; SS 2 Abs. 3 Satz 4 bleibt unberührt. (7) Beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel im Sinne des Absatzes 1 dürfen keine Straftaten begangen werden. 186 Thüringer Gesetz zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften (8) Der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel im Sinne des Absatzes 1 ist fortlaufend zu dokumentieren. SS 11 Erhebung von Informationen mit nachrichtendienstlichen Mitteln (1) Das Amt für Verfassungsschutz darf Informationen, insbesondere personenbezogene Daten, mit nachrichtendienstlichen Mitteln nach SS 10 Abs. 1 erheben, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass 1. auf diese Weise Erkenntnisse über Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Abs. 1 oder die zur Erforschung solcher Erkenntnisse erforderlichen Quellen gewonnen werden können oder 2. dies zum Schutz oder zur Abschirmung der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände und Quellen des Amtes für Verfassungsschutz gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten erforderlich ist. Die Erhebung nach Satz 1 ist unzulässig, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere, den Betroffenen weniger beeinträchtigende Weise möglich ist; eine geringere Beeinträchtigung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Information aus allgemein zugänglichen Quellen gewonnen werden kann. SS 10 Abs. 4 findet im Übrigen Anwendung. (2) Das in einer Wohnung nicht öffentlich gesprochene Wort darf mit technischen Mitteln nur heimlich mitgehört oder aufgezeichnet werden, wenn es im Einzelfall zur Abwehr einer gegenwärtigen gemeinen Gefahr oder einer gegenwärtigen Lebensgefahr für einzelne Personen unerlässlich ist und geeignete polizeiliche Hilfe für das bedrohte Rechtsgut nicht rechtzeitig erlangt werden kann. Die Maßnahme ist durch den Präsidenten des Amtes für Verfassungsschutz oder seinen Stellvertreter anzuordnen, wenn eine richterliche Entscheidung nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann. Die richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Amt für Verfassungsschutz seinen Sitz hat. Wird die Rechtmäßigkeit der Maßnahme nicht nachträglich richterlich bestätigt, so sind die erhobenen Daten unverzüglich zu löschen. Das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission über eine nach Satz 1 durchgeführte Maßnahme in der nächsten nach der Anordnung der Maßnahme stattfindenden Sitzung. (3) Das Amt für Verfassungsschutz hat die Maßnahme nach Absatz 2 dem Betroffenen nach ihrer Einstellung mitzuteilen, wenn dadurch für den Verfassungsschutz tätige Personen nicht gefährdet werden. Einer Mitteilung bedarf es endgültig nicht, wenn die Gefährdung nach Satz 1 auch fünf Jahre nach Einstellung der Maßnahme noch nicht ausgeschlossen werden kann. Das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission innerhalb von sechs Monaten nach Einstellung der Maßnahme über die Mitteilung an den Betroffenen oder über die dem entgegenstehenden Gründe. Die Parlamentarische Kontrollkommission ist auch über eine nach Satz 2 unterbliebene Mitteilung zu unterrichten. (4) Das Amt für Verfassungsschutz darf zur Erfüllung seiner Aufgaben nach SS 4 Abs. 1 Satz 2 unter den Voraussetzungen des SS 3 Abs. 1 G 10 auch technische Mittel zur Ermittlung des Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 187 Standorts eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes und zur Ermittlung der Geräteund Kartennummern einsetzen. Die Maßnahme ist nur zulässig, wenn ohne Einsatz technischer Mittel nach Satz 1 die Ermittlung des Standorts oder die Ermittlung der Geräteund Kartennummer aussichtslos oder wesentlich erschwert ist. Für die Verarbeitung der Daten gilt SS 4 G 10 entsprechend. Personenbezogene Daten eines Dritten dürfen anlässlich solcher Maßnahmen nur erhoben werden, wenn dies aus technischen Gründen zum Erreichen des Zwecks nach Satz 1 unvermeidbar ist; sie unterliegen einem absoluten Verwertungsverbot und sind nach Beendigung der Maßnahme unverzüglich zu löschen. SS 8 Abs. 1, 3 bis 6 und 8 gilt entsprechend. SS 12 Begriffsbestimmungen, Einsatz von Personen zur Informationsbeschaffung (1) Im Sinne des SS 10 Abs. 1 Nr. 1 sind 1. Vertrauensleute solche Personen, die planmäßig zur verdeckten Ermittlung von Nachrichten über Bestrebungen oder Tätigkeiten im Sinne des SS 4 Abs. 1 eingesetzt werden, 2. sonstige geheime Informanten solche Personen, die in Einzelfällen oder gelegentlich wegen ihrer Kontakte zu einem Beobachtungsfeld Hinweise geben, 3. Gewährspersonen solche Personen, die dem Amt für Verfassungsschutz logistische oder sonstige Hilfe leisten, ohne Personen im Sinne der Nummern 1 und 2 zu sein, 4. verdeckt eingesetzte Mitarbeiter des Amtes für Verfassungsschutz solche Personen, die unter Einsatz einer Legende tätig sind. (2) Folgende Personen im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3 dürfen nicht für eine nachrichtendienstliche Informationsbeschaffung eingesetzt werden: 1. minderjährige Personen, 2. Personen, die nach den SSSS 53 und 53a StPO das Zeugnis verweigern können, 3. Personen im Sinne des Artikels 56 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen und 4. Personen, die an einem Aussteigerprogramm des Bundes oder eines Landes teilnehmen. (3) Der Einsatz der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Personen zum Zwecke der Informationsbeschaffung ist insbesondere zulässig, wenn 1. die Person weder die Zielsetzung noch die Tätigkeit des Beobachtungsobjekts entscheidend bestimmt, 2. Geldoder Sachzuwendungen für die Tätigkeit der Person nicht auf Dauer deren überwiegende Lebensgrundlage sind. 188 Thüringer Gesetz zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften (4) Beim Einsatz von Vertrauensleuten, sonstigen geheimen Informanten und Gewährspersonen dürfen keine Straftaten begangen werden. Bei der Verpflichtung von Vertrauensleuten nach dem Verpflichtungsgesetz vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469, 547) in der jeweils geltenden Fassung sind diese auch schriftlich darüber zu belehren, dass ihnen keine Straffreiheit gewährt wird. (5) Die Anwerbung von Vertrauensleuten unterbleibt, wenn die Zielperson wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Voraussetzungen des SS 51 des Bundeszentralregistergesetzes in der Fassung vom 21. September 1984 (BGBl. I S. 1229; 1985 I S. 195) in der jeweils geltenden Fassung vorliegen. Sofern tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Vertrauensleute rechtswidrig einen Straftatbestand von erheblicher Bedeutung verwirklicht haben, ist die Zusammenarbeit unverzüglich zu beenden, und die Strafverfolgungsbehörden sind zu unterrichten. Von der Beendigung der Zusammenarbeit kann im Einzelfall durch Entscheidung des Präsidenten des Amtes für Verfassungsschutz nur abgesehen werden, wenn die von der Vertrauensperson erlangten und zu erwartenden Informationen geeignet sind, die Gefährdung von Leib und Leben Dritter sowie die Begehung von Straftaten im Sinne des SS 100a StPO oder von Staatsschutzdelikten im Sinne der SSSS 74a und 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) zu verhindern. Die Stabsstelle Controlling ist im Fall des Satzes 4 unverzüglich durch den zuständigen Fachbereich über den weiteren Einsatz von Vertrauenspersonen zu unterrichten. (6) Die Verpflichtung und der Einsatzbereich von Vertrauensleuten sind von dem Präsidenten des Amtes für Verfassungsschutz zu genehmigen. Die Genehmigung ist schriftlich zu erteilen und zu befristen. Eine Verlängerung der Frist ist zulässig, solange die Voraussetzungen für den Einsatz fortbestehen. Der Einsatz ist fortlaufend zu dokumentieren. Die Führungsverantwortlichkeit für eine Vertrauensperson ist zeitlich zu befristen. Das Nähere zum Einsatz von Vertrauensleuten ist in einer Dienstanweisung zu regeln, die nach Anhörung der Parlamentarischen Kontrollkommission erlassen wird. Vor jeder Änderung der Dienstanweisung ist die Parlamentarische Kontrollkommission zu hören. Dritter Abschnitt Datenschutzrechtliche Bestimmungen SS 13 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten (1) Das Amt für Verfassungsschutz darf zur Erfüllung seiner Aufgaben personenbezogene Daten in Dateien speichern, verändern und nutzen. Die Speicherung, Veränderung und Nutzung in Dateien zu Zwecken einer personenbezogenen Auswertung ist nur zulässig, wenn 1. tatsächliche Anhaltspunkte für die Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Abs. 1 vorliegen, 2. dies zur Erforschung und Bewertung von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 4 Abs. 1 erforderlich ist, 3. Aufgaben nach SS 4 Abs. 2 zu erfüllen sind oder Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 189 4. eine Mitwirkung bei Überprüfungen der Zuverlässigkeit nach SS 5 des Waffengesetzes oder SS 8a des Sprengstoffgesetzes erfolgt, soweit nicht besondere Bestimmungen gelten. Satz 2 gilt nicht für Dateien aus allgemein zu gänglichen Quellen, die ohne Veränderung des Dateiinhalts ausschließlich für Abfragen genutzt werden. (2) Das Amt für Verfassungsschutz darf in einer gesonderten Datei (Amtsdatei) personenbezogene Daten der Vertrauensleute speichern, verändern und nutzen. Darüber hinaus darf es in einer Verbunddatei Daten nach Satz 1 zur Nutzung im Verfassungsschutzverbund speichern. Die Datenverarbeitung im Übrigen richtet sich nach den bundesgesetzlichen Regelungen. (3) Das Amt für Verfassungsschutz darf zum Zwecke der Vorgangsverwaltung personenbezogene Daten im Sinne des Absatzes 1 mit zur Erledigung anderer Aufgaben erforderlichen personenbezogenen Daten amtsintern zusammen in automatisierten Verfahren speichern, verarbeiten und nutzen, soweit dies nicht nach anderen Rechtsvorschriften ausgeschlossen ist. Die jeweiligen Vorschriften zur Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten, insbesondere zur Zweckbindung, bleiben unberührt. Ist der Zugriff auf personenbezogene Daten Dritter mit vertretbarem Aufwand nicht auszuschließen, ist die weitere Verarbeitung oder Nutzung dieser Daten unzulässig. (4) Das Amt für Verfassungsschutz darf Daten über Minderjährige, die das 16. Lebensjahr nicht vollendet haben, in zu ihrer Person geführten Akten (Personenakten) nur speichern, verändern und nutzen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Minderjährige eine der in SS 3 G 10 genannten Straftaten plant, begeht oder begangen hat. In Dateien im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 ist eine Speicherung von Daten Minderjähriger, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unzulässig. Satz 2 gilt nicht für Minderjährige, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, wenn nach den Umständen des Einzelfalls nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Speicherung zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für Leib und Leben einer Person erforderlich ist. (5) Umfang und Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind auf das für die Aufgabenerfüllung des Amtes für Verfassungsschutz erforderliche Maß zu beschränken. (6) Informationen aus der engeren Persönlichkeitssphäre des Betroffenen, die mittels automatisierter Datenverarbeitung gespeichert sind, dürfen nur einem besonders beschränkten, vom Präsidenten des Amtes für Verfassungsschutz festzulegenden Personenkreis zugänglich gemacht werden. SS 14 Projektbezogene gemeinsame Dateien (1) Das Amt für Verfassungsschutz kann für die Dauer einer befristeten projektbezogenen Zusammenarbeit mit den übrigen Landesbehörden für Verfassungsschutz, dem Bundesamt für Verfassungsschutz sowie den Polizeibehörden des Bundes und der Länder eine gemeinsame Datei errichten. Die projektbezogene Zusammenarbeit soll nach Maßgabe der Aufgaben und Befugnisse der in Satz 1 genannten Behörden den Austausch und die gemeinsame Auswertung von Erkenntnissen zu Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen gegen die in SS 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 4 genannten Schutzgüter gerichtet sind, bewirken. Personenbezogene Daten zu Bestrebungen 190 Thüringer Gesetz zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften nach Satz 2 dürfen unter Einsatz der gemeinsamen Datei durch die an der projektbezogenen Zusammenarbeit beteiligten Behörden im Rahmen ihrer Befugnisse verwendet werden, soweit dies in diesem Zusammenhang zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Bei der weiteren Verwendung der personenbezogenen Daten finden für die beteiligten Behörden die jeweils für sie geltenden Vorschriften über die Verwendung von Daten Anwendung. (2) SS 22a Abs. 2 bis 6 BVerfSchG findet entsprechende Anwendung. SS 15 Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten (1) Das Amt für Verfassungsschutz hat die in Dateien im Sinne des SS 13 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 gespeicherten personenbezogenen Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind; in Personenakten ist dies zu vermerken. (2) Das Amt für Verfassungsschutz hat Daten im Sinne des Absatzes 1 zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig war oder ist oder ihre Kenntnis für die Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben nicht mehr erforderlich ist. Personenakten sind unter diesen Voraussetzungen zu vernichten. Die Löschung oder Vernichtung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass dadurch schutzwürdige Belange des Betroffenen beeinträchtigt würden. (3) Das Amt für Verfassungsschutz prüft bei der Einzelfallbearbeitung und nach festgelegten Fristen, spätestens nach fünf Jahren, ob Daten im Sinne des Absatzes 1 zu berichtigen oder zu löschen sind. Daten im Sinne des Absatzes 1 über Bestrebungen nach SS 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 sind spätestens zehn Jahre, über Bestrebungen nach SS 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 spätestens fünfzehn Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten gespeicherten relevanten Information zu löschen, es sei denn, der Präsident des Amtes für Verfassungsschutz oder sein Vertreter treffen im Einzelfall ausnahmsweise eine andere Entscheidung. Nach SS 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 gespeicherte personenbezogene Daten sind spätestens sechs Jahre nach ihrer letzten Speicherung zu löschen. Soweit Daten automatisiert verarbeitet oder Akten automatisiert erschlossen werden, ist auf den Ablauf der Fristen nach den Sätzen 1 bis 3 hinzuweisen. (4) Daten im Sinne des Absatzes 1 über Personen vor Vollendung des 16. Lebensjahres sind nach zwei Jahren zu löschen, es sei denn, dass weitere Erkenntnisse im Sinne des SS 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 4 angefallen sind. Daten im Sinne des Absatzes 1 über Personen nach Vollendung des 16. und vor Vollendung des 18. Lebensjahres sind nach zwei Jahren auf ihre Erforderlichkeit zu überprüfen und spätestens nach fünf Jahren zu löschen, es sei denn, dass nach Eintritt der Volljährigkeit weitere Erkenntnisse im Sinne des SS 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 4 angefallen sind. (5) Personenbezogene Daten, die zu löschen sind, dürfen nicht zum Nachteil des Betroffenen verarbeitet werden. (6) Für die Archivierung gelten die Bestimmungen des Thüringer Archivgesetzes vom 23. April 1992 (GVBl. S. 139) in der jeweils geltenden Fassung. Das Amt für Verfassungsschutz kann das Nähere durch eine Vereinbarung mit den für das Archivwesen zuständigen Behörden vereinbaren. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 191 SS 16 Errichtungsanordnung (1) Für jede Datei im Sinne des SS 13 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, in der personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden, ist in einer Errichtungsanordnung, die der Zustimmung durch die Stabsstelle Controlling bedarf, festzulegen: 1. die Bezeichnung der Datei, 2. der Zweck der Datei, 3. die Voraussetzungen der Verarbeitung und Nutzung (Rechtsgrundlagen, betroffener Personenkreis, Art der Daten), 4. die Anlieferung oder Eingabe, 5. die Zugangsberechtigung, 6. Überprüfungsfristen, Speicherungsdauer und 7. die Protokollierung. (2) Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und für die Informationsfreiheit ist vor Erlass der Errichtungsanordnung anzuhören. Wesentliche Änderungen nach dem Erlass sind ihm mitzuteilen. (3) Das Amt für Verfassungsschutz hat in angemessenen Abständen die Notwendigkeit der Weiterführung oder Änderung der Dateien zu überprüfen. SS 17 Auskunft an den Betroffenen auf Antrag (1) Das Amt für Verfassungsschutz erteilt dem Betroffenen auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten sowie den Zweck und die Rechtsgrundlage ihrer Speicherung. (2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, wenn 1. eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung durch die Auskunftserteilung zu besorgen ist, 2. durch die Auskunftserteilung Quellen gefährdet sein können oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise des Amtes für Verfassungsschutz zu befürchten ist, 3. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder 4. die Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheim gehalten werden müssen. 192 Thüringer Gesetz zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften Die Entscheidung trifft der Präsident des Amtes für Verfassungsschutz oder ein von ihm besonders beauftragter Mitarbeiter unter Abwägung der in Satz 1 genannten Interessen mit dem Interesse des Betroffenen an der Auskunftserteilung. Dabei gilt es zu beachten, dass das Interesse des Betroffenen an einer Auskunftserteilung umso größer ist, je intensiver der Grundrechtseingriff ist, der der Speicherung seiner personenbezogenen Daten zugrunde liegt. (3) Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empfänger von Übermittlungen. (4) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begründung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gefährdet würde. Die Gründe der Ablehnung sind aktenkundig zu machen. Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist der Betroffene auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, dass er sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und für die Informationsfreiheit wenden kann. Dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und für die Informationsfreiheit ist auf sein Verlangen Auskunft zu erteilen, soweit nicht das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium im Einzelfall feststellt, dass dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet würde. Mitteilungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für die Informationsfreiheit an den Betroffenen dürfen keine Rückschlüsse auf den Kenntnisstand des Amtes für Verfassungsschutz zulassen, sofern dieses nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt. SS 18 Mitteilung an betroffene Personen von Amts wegen (1) Von dem Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel im Sinne des SS 10 Abs. 1 sind zu benachrichtigen im Fall 1. des SS 10 Abs. 1 Nr. 1 (verdeckt handelnde Personen zur Informationsbeschaffung) a) die Zielperson, b) die erheblich mitbetroffenen Personen, c) die Personen, deren nicht allgemein zugängliche Wohnung die verdeckt handelnde Person betreten hat, 2. des SS 10 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 6 (längerfristige Observation, Bildaufzeichnungen, Aufzeichnung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes) die Zielperson sowie die erheblich mitbetroffenen Personen, 3. des SS 10 Abs. 1 Nr. 11 (so genannte IMSI-Catcher) die Zielperson. Die Benachrichtigung unterbleibt, wenn ihr überwiegende schutzwürdige Belange einer betroffenen Person entgegenstehen. Nachforschungen zur Feststellung der Identität einer in Satz 1 bezeichneten Person sind nur vorzunehmen, wenn dies unter Berücksichtigung der Eingriffsintensität der Maßnahme gegenüber dieser Person, des Aufwands für die Feststellung ihrer Identität sowie der daraus für diese oder andere Personen folgenden Beeinträchtigungen geboten ist. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 193 (2) Die Benachrichtigung erfolgt, sobald dies ohne Gefährdung des Zwecks der Maßnahme, des Bestands des Staates oder von Gesundheit, Leben oder Freiheit einer Person möglich ist. Im Fall des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 kann die Benachrichtigung zudem auch zurückgestellt werden, wenn die Möglichkeit der weiteren Verwendung der verdeckt handelnden Personen durch die Benachrichtigung gefährdet wäre und unter Berücksichtigung der Eingriffsintensität der Maßnahme gegenüber den Betroffenen das öffentliche Interesse an der Weiterverwendung überwiegt. (3) Erfolgt die Benachrichtigung nicht binnen sechs Monaten nach Beendigung der Maßnahme, bedarf die weitere Zurückstellung der Zustimmung durch die Parlamentarische Kontrollkommission. Die Entscheidung der Parlamentarischen Kontrollkommission ist jeweils nach einem Jahr erneut einzuholen. Eine Benachrichtigung kann mit Zustimmung der Parlamentarischen Kontrollkommission auf Dauer unterbleiben, wenn die Gründe nach Absatz 2 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft fortbestehen werden. Die Entscheidung nach Satz 3 darf frühestens fünf Jahre nach Beendigung der Maßnahme getroffen werden. Sind mehrere Maßnahmen in demselben Sachzusammenhang durchgeführt worden, ist die Beendigung der letzten Maßnahme für die Berechnung der Fristen maßgeblich. Vierter Abschnitt Übermittlungsbestimmungen SS 19 Informationsübermittlung an das Amt für Verfassungsschutz ohne Ersuchen (1) Die Behörden, Gerichte hinsichtlich ihrer Register, Gebietskörperschaften und andere der staatlichen Aufsicht unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie sonstige öffentliche Stellen des Landes haben von sich aus dem Amt für Verfassungsschutz die ihnen bei Erfüllung ihrer Aufgaben bekanntgewordenen Informationen zu übermitteln, soweit tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung der Informationen, insbesondere über Tatbestände, die in SS 100a StPO und in SS 3 G 10 aufgeführt sind, für die Erfüllung der Aufgaben des Amtes für Verfassungsschutz nach SS 4 Abs. 1 oder entsprechender Aufgaben aufgrund eines Gesetzes nach Artikel 73 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b oder c des Grundgesetzes erforderlich ist. (2) Das Amt für Verfassungsschutz hat die übermittelten Informationen unverzüglich darauf zu überprüfen, ob sie für seine Aufgabenerfüllung erforderlich sind. Ist dies nicht der Fall, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten. (3) Gesetzliche Übermittlungsverbote bleiben unberührt. SS 20 Informationsübermittlung an das Amt für Verfassungsschutz auf Ersuchen (1) Die in SS 19 Abs. 1 genannten öffentlichen Stellen haben dem Amt für Verfassungsschutz auf dessen Ersuchen die ihnen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben bekanntgewordenen Informationen zu übermitteln, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung für die Erfüllung der Aufgaben nach SS 4 Abs. 1 oder 2 Satz 1 Nr. 2 oder entsprechender Aufgaben aufgrund eines Gesetzes nach Artikel 73 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b 194 Thüringer Gesetz zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften oder c des Grundgesetzes erforderlich ist. Das Amt für Verfassungsschutz hat die Ersuchen aktenkundig zu machen. (2) Das Amt für Verfassungsschutz darf Akten und amtlich geführte Dateien und Register anderer öffentlicher Stellen unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 einsehen, wenn die Übermittlung von Informationen aus den Akten, Dateien oder Registern im Wege der Mitteilung durch die ersuchte Behörde den Zweck der Maßnahme gefährden oder das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen unverhältnismäßig beeinträchtigen würde. Über die Einsichtnahme hat das Amt für Verfassungsschutz einen Nachweis zu führen, aus dem der Zweck, die ersuchte Behörde und die Aktenfundstelle hervorgehen; die Nachweise sind gesondert aufzubewahren und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr ihrer Erstellung folgt, zu vernichten. (3) Das Amt für Verfassungsschutz kann von den Behörden des Landes und den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts nur die Übermittlung von Informationen verlangen, die diesen Stellen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben vorliegen und die zur Erfüllung der Aufgaben des Verfassungsschutzes erforderlich sind. (4) SS 19 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend. SS 21 Informationsübermittlung durch das Amt für Verfassungsschutz (1) Das Amt für Verfassungsschutz darf, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, an andere Behörden und öffentliche Stellen personenbezogene Daten zur Erfüllung seiner Aufgaben nach SS 4 Abs. 1 bis 3 übermitteln. Zu anderen Zwecken darf es, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, personenbezogene Daten nur übermitteln an: 1. Polizeibehörden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass dies zu ihrer Aufgabenerfüllung erforderlich ist und die Übermittlung der Abwehr einer im Einzelfall bestehenden erheblichen Gefahr oder zur vorbeugenden Bekämpfung von Staatsschutzdelikten sowie von Verbrechen, für deren Vorbereitung konkrete Hinweise vorliegen, dient; Staatsschutzdelikte sind die in den SSSS 74a und 120 GVG genannten Straftaten sowie sonstige Straftaten, bei denen aufgrund ihrer Zielsetzung, des Motivs des Täters oder dessen Verbindung zu einer Organisation tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen die in Artikel 73 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b oder c des Grundgesetzes genannten Schutzgüter gerichtet sind, und 2. andere Behörden und öffentliche Stellen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Übermittlung zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist und der Empfänger die Daten zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder sonst für Zwecke der öffentlichen Sicherheit benötigt; insbesondere dürfen personenbezogene Daten auch an solche Behörden und öffentliche Stellen übermittelt werden, die Aufgaben der Wirtschaftsund Arbeitsförderung sowie der Daseinsvorsorge wahrnehmen. (2) Das Amt für Verfassungsschutz hat der Staatsanwaltschaft und, vorbehaltlich der staatsanwaltlichen Sachleitungsbefugnis, den Polizeibehörden die ihm bekannt gewordenen Daten zu übermitteln, wenn im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung nach SS 4 Abs. 1 tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Übermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 195 Staatsschutzdelikten oder zur Verfolgung der in Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 genannten weiteren Straftaten oder von Straftaten gegen Leib und Leben sowie bei einer konkreten Gefahr für Leib und Leben erforderlich ist. Die Polizeibehörden dürfen zur Verhinderung von Staatsschutzdelikten nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Halbsatz 2 das Amt für Verfassungsschutz um Übermittlung der erforderlichen Informationen einschließlich personenbezogener Daten ersuchen. (3) Die Empfängerbehörde hat die übermittelten Informationen unverzüglich darauf zu überprüfen, ob sie für ihre Aufgabenerfüllung erforderlich sind. Sie darf die personenbezogenen Daten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur zu dem Zweck nutzen, zu dem sie ihr übermittelt wurden. (4) Das Amt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten an öffentliche Stellen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes sowie an überoder zwischenstaatliche öffentliche Stellen übermitteln, wenn dies zur Erfüllung seiner Aufgaben oder zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinteressen des Empfängers erforderlich ist. Die Übermittlung unterbleibt, wenn auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Person entgegenstehen. Sie ist aktenkundig zu machen. Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, dass er die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verwenden darf, zu dem sie ihm übermittelt wurden. (5) Personenbezogene Daten dürfen an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs nicht übermittelt werden, es sei denn, dass dies zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestands oder der Sicherheit des Bundes oder eines Landes erforderlich ist und das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium im Einzelfall die Zustimmung erteilt hat. Das Amt für Verfassungsschutz führt über die Auskunft nach Satz 1 einen Nachweis, aus dem der Zweck der Übermittlung, die Aktenfundstelle und der Empfänger hervorgehen. Die Nachweise sind gesondert aufzubewahren, vor unberechtigtem Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr seiner Erstellung folgt, zu vernichten. Der Empfänger darf die übermittelten personenbezogenen Daten nur für den Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden. Der Empfänger ist auf die Verwendungsbeschränkungen und darauf hinzuweisen, dass das Amt für Verfassungsschutz sich vorbehält, um Auskunft über die vorgenommene Verwendung der Daten zu bitten. (6) Absatz 5 findet keine Anwendung bei Datenübermittlungen nach SS 7 Abs. 1 Satz 2. (7) Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, ist eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Abruf im automatisierten Verfahren unzulässig. SS 22 Übermittlungsverbote (1) Die Übermittlung nach den Bestimmungen dieses Gesetzes hat zu unterbleiben, wenn 1. für die übermittelnde Stelle erkennbar ist, dass unter Berücksichtigung der Art der personenbezogenen Daten und ihrer Erhebung die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegen, oder 2. überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern. 196 Thüringer Gesetz zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften (2) Absatz 1 gilt nicht, soweit eine Übermittlungspflicht des Amtes für Verfassungsschutz nach SS 12 Abs. 5 Satz 3 oder SS 21 Abs. 2 an andere Sicherheitsbehörden besteht, bei 1. Verbrechen, 2. Vergehen, wenn die Tat auch im Einzelfall schwer wiegt, und es sich nicht um Informationen des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder anderer Landesämter für Verfassungsschutz handelt, die im Rahmen der Unterrichtungspflichten nach SS 5 Abs. 1 oder 3 Bundesverfassungsschutzgesetz dem Thüringer Amt für Verfassungsschutz übermittelt worden sind. SS 23 Nachberichtspflicht Erweisen sich personenbezogene Daten nach ihrer Übermittlung als unvollständig oder unrichtig, sind sie unverzüglich gegenüber dem Empfänger zu berichtigen, wenn dies zur Wahrung schutzwürdiger Interessen der betroffenen Person erforderlich ist. Die Unterrichtung kann unterbleiben, wenn sie einen erheblichen Aufwand erfordern würde und nachteilige Folgen für den Betroffenen nicht zu befürchten sind. Fünfter Abschnitt Parlamentarische Kontrolle Erster Unterabschnitt Grundsätze SS 24 Kontrollrahmen, Parlamentarische Kontrollkommission (1) Die Landesregierung unterliegt hinsichtlich der Tätigkeit des Amtes für Verfassungsschutz der parlamentarischen Kontrolle. Diese wird von der Parlamentarischen Kontrollkommission ausgeübt. Die Rechte des Landtags und seiner Ausschüsse und der Kommission aufgrund des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes bleiben unberührt. (2) Die Beratungen der Parlamentarischen Kontrollkommission sind geheim. Die Mitglieder sind zur Geheimhaltung der Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission bekannt geworden sind. Dies gilt auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden. Die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission dürfen unter Beachtung der Geheimhaltung den Vorsitzenden ihrer Fraktion, nach Maßgabe von SS 78 Abs. 6 Satz 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags, über die wesentlichen Inhalte der Beratungen unterrichten. (3) Die Geheimhaltung gilt nicht für die Darstellung und Bewertung bestimmter Vorgänge, wenn eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission ihre vorherige Zustimmung erteilt hat. In diesem Fall ist es jedem einzelnen Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission erlaubt, eine abweichende Bewertung (Sondervotum) zu veröffentlichen. Soweit für die Bewertung der Parlamentarischen Kontrollkommission oder die Abgabe von Sondervoten eine Sachverhaltsdarstellung erforderlich ist, sind die Belange des Geheimschutzes zu beachten. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 197 SS 25 Mitgliedschaft (1) Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus fünf Mitgliedern, die zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder (nach d'Hondt) gewählt werden. (2) Scheidet ein Mitglied aus dem Landtag oder seiner Fraktion aus oder wird ein Mitglied zum Mitglied der Landesregierung ernannt, so verliert es seine Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission. Für dieses Mitglied ist unverzüglich ein neues Mitglied zu wählen; das Gleiche gilt, wenn ein Mitglied aus der Parlamentarischen Kontrollkommission ausscheidet. SS 26 Zusammentritt (1) Die Parlamentarische Kontrollkommission tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. Sie gibt sich eine Geschäftsordnung. Ihr obliegt die Wahl ihres beziehungsweise ihrer Vorsitzenden. (2) Jedes Mitglied kann die Einberufung und die Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission verlangen. (3) Die Parlamentarische Kontrollkommission übt ihre Tätigkeit auch über das Ende der Wahlperiode des Landtags so lange aus, bis der nachfolgende Landtag eine neue Parlamentarische Kontrollkommission gewählt hat. SS 27 Pflicht der Landesregierung zur Unterrichtung (1) Die Landesregierung unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission umfassend über die allgemeine Tätigkeit des Amtes für Verfassungsschutz und über Vorgänge von besonderer Bedeutung. Schwerpunkte der allgemeinen Unterrichtungstätigkeit sind insbesondere die mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnenen Erkenntnisse. Im Rahmen der Unterrichtung über Vorgänge von besonderer Bedeutung sind die mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnenen Erkenntnisse ebenfalls angemessen zu berücksichtigen. Sie berichtet zu sonstigen Vorgängen aus dem Aufgabenbereich des Amtes für Verfassungsschutz, sofern die Parlamentarische Kontrollkommission dies verlangt. (2) Die Landesregierung unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission über folgende Vorgänge: 1. Art, Anzahl und Dauer des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel im Sinne des SS 10 Abs. 1 in den beobachteten extremistischen Phänomenbereichen und Personenzusammenschlüssen, 2. Festlegung der zu beobachtenden Personenzusammenschlüsse, 198 Thüringer Gesetz zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften 3. Herstellung des Einvernehmens für das Tätigwerden von Verfassungsschutzbehörden anderer Länder in Thüringen nach SS 3 Abs. 2 sowie in allgemeiner Form über die Herstellung des Benehmens für das Tätigwerden des Bundesamtes für Verfassungsschutz nach SS 5 Abs. 2 BVerfSchG, 4. Regelungen über die Vergütung von Vertrauensleuten und 5. Feststellung eines Übermittlungsverbots nach SS 22 Abs.1 durch das Amt für Verfassungsschutz, 6. Fortbildungsmaßnahmen und Ausbildungsstand der Bediensteten, bedeutsame Personalveränderungen. Für die Berichterstattung nach Satz 1 gilt Absatz 1 Satz 1 entsprechend. (3) Die Landesregierung unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission über die beabsichtigte Bestellung des Präsidenten des Amtes für Verfassungsschutz. (4) Die politische Verantwortung der Landesregierung für das Amt für Verfassungsschutz bleibt unberührt. (5) Die Landesregierung unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission über den Inhalt der Dienstanweisungen des Amtes für Verfassungsschutz und über jede Änderung vor deren Erlass. SS 12 Abs. 6 Satz 6 und 7 bleiben unberührt. SS 28 Umfang der Unterrichtungspflicht, Verweigerung der Unterrichtung (1) Die Verpflichtung der Landesregierung nach SS 27 Abs. 1 und 2 sowie SS 29 erstreckt sich nur auf Informationen und Gegenstände, die der Verfügungsberechtigung des Amtes für Verfassungsschutz unterliegen. (2) Die Landesregierung kann die Unterrichtung nach SS 27 Abs. 1 und 2 sowie SS 29 Abs. 1 nur verweigern sowie den in SS 29 Abs. 2 genannten Personen auferlegen, ihre Auskunft einzuschränken oder zu verweigern, wenn dies aus zwingenden Gründen des Nachrichtenzugangs oder aus Gründen des Schutzes von Persönlichkeitsrechten Dritter notwendig ist oder wenn der Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung betroffen ist. Lehnt die Landesregierung eine Unterrichtung ab, so hat das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium dies der Parlamentarischen Kontrollkommission zu begründen. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 199 Zweiter Unterabschnitt Rechte der Parlamentarischen Kontrollkommission SS 29 Befugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission (1) Die Landesregierung hat der Parlamentarischen Kontrollkommission im Rahmen der Unterrichtung nach SS 27 auf Verlangen Einsicht in Akten, Schriftstücke und Dateien des Amtes für Verfassungsschutz zu geben. Dies gilt auch für Akten, Schriftstücke und Dateien der Landesregierung und anderer Landesbehörden, soweit diese die Tätigkeit des Amtes für Verfassungsschutz betreffen. (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission kann Bedienstete des Amtes für Verfassungsschutz und anderer Landesbehörden nach Unterrichtung der Landesregierung sowie Mitglieder der Landesregierung befragen oder von ihnen schriftliche Auskünfte einholen. Dies gilt auch für ehemalige Bedienstete und ehemalige Mitglieder der Landesregierung. Die anzuhörenden Personen sind verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. SS 16 Abs. 3 des Untersuchungsausschussgesetzes vom7. Februar 1991 (GVBl. S. 36) in der jeweils geltenden Fassung gilt entsprechend. Im Rahmen einer Anhörung kann die Parlamentarische Kontrollkommission die Mitglieder und die Vertreter der Landesregierung auffordern, während der Befragung der in den Sätzen 1 und 2 genannten Personen den Raum zu verlassen. Die Mitglieder und Vertreter der Landesregierung prüfen, ob zur Wahrnehmung ihrer politischen Verantwortung im Sinne des SS 27 Abs. 4 ihre Anwesenheit während der Befragung erforderlich ist. Das Ergebnis der Prüfung wird der Parlamentarischen Kontrollkommission unverzüglich mitgeteilt. Im Fall der Einholung von schriftlichen Auskünften werden diese über das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium der Parlamentarischen Kontrollkommission zugeleitet. SS 28 Abs. 2 gilt entsprechend; die Parlamentarische Kontrollkommission ist hierüber unverzüglich zu unterrichten. (3) Die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission haben das Recht, zur Unterstützung ihrer Arbeit Mitarbeiter ihrer Fraktion nach Anhörung der Landesregierung mit Zustimmung der Parlamentarischen Kontrollkommission zu benennen. Voraussetzung für diese Tätigkeit ist die Ermächtigung zum Umgang mit Verschlusssachen und die förmliche Verpflichtung zur Geheimhaltung. Die benannten Mitarbeiter sind befugt, die von der Parlamentarischen Kontrollkommission beigezogenen Akten und Dateien einzusehen und die Beratungsgegenstände der Parlamentarischen Kontrollkommission mit den Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission zu erörtern. Sie haben grundsätzlich keinen Zutritt zu den Sitzungen der Parlamentarischen Kontrollkommission. Die Parlamentarische Kontrollkommission kann im Einzelfall mit der Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder beschließen, dass Mitarbeiter der Fraktionen an bestimmten Sitzungen teilnehmen können. SS 24 Abs. 2 gilt für die benannten Mitarbeiter entsprechend. (4) Die Parlamentarische Kontrollkommission kann im Rahmen ihrer Kontrollbefugnisse von der Landesregierung verlangen, Zutritt zu allen Räumlichkeiten des Amtes für Verfassungsschutz zu erhalten. (5) Dem Verlangen der Parlamentarischen Kontrollkommission hat die Landesregierung unverzüglich zu entsprechen. SS 28 Abs. 1 und 2 bleibt unberührt. (6) Der Parlamentarischen Kontrollkommission ist die für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendige Personalund Sachausstattung zur Verfügung zu stellen; die Anforderungen der 200 Thüringer Gesetz zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften Parlamentarischen Kontrollkommission sind bei der Aufstellung des Haushalts und im Haushaltsvollzug angemessen zu berücksichtigen. Die Parlamentarische Kontrollkommission wird bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch einen Beamten der Landtagsverwaltung, der die Befähigung zum Richteramt besitzt, unterstützt (ständiger Geschäftsführer). Die Bestellung des ständigen Geschäftsführers erfolgt durch den Präsidenten des Landtags im Einvernehmen mit der Parlamentarischen Kontrollkommission; die Herstellung des Einvernehmens erfolgt mit der Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder. Der ständige Geschäftsführer unterliegt den Weisungen des Vorsitzenden. Der ständige Geschäftsführer bereitet insbesondere die Sitzungen der Parlamentarischen Kontrollkommission vor und führt deren Beschlüsse aus. Nach Maßgabe der Beschlüsse der Parlamentarischen Kontrollkommission oder der Weisungen des Vorsitzenden ist dem ständigen Geschäftsführer im Rahmen der Informationsrechte der Parlamentarischen Kontrollkommission Auskunft zu erteilen sowie Einsicht in die Akten und Daten des Amtes für Verfassungsschutz zu gewähren. Der ständige Geschäftsführer hat dem Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission Bericht zu erstatten. Im Übrigen findet auf den ständigen Geschäftsführer SS 24 Abs. 2 und 3 Anwendung. (7) Über Absatz 2 Satz 2 hinaus können auch weitere Personen befragt werden, die in keinem Dienstoder Amtsverhältnis zum Freistaat Thüringen stehen oder gestanden haben. SS 30 Beauftragung eines Sachverständigen (1) Die Parlamentarische Kontrollkommission kann mit der Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder beschließen, nach Anhörung der Landesregierung im Einzelfall einen Sachverständigen mit der Wahrnehmung ihrer Kontrollaufgaben zu beauftragen, Untersuchungen durchzuführen. Dieser hat der Parlamentarischen Kontrollkommission über das Ergebnis seiner Untersuchung zu berichten. Für die Tätigkeit des Sachverständigen sowie seinen Bericht gelten SS 24 Abs. 2 und 3 sowie die SSSS 28, 29 und 32 entsprechend. (2) Die Parlamentarische Kontrollkommission kann mit der Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder entscheiden, dass dem Landtag ein schriftlicher oder mündlicher Bericht zu den Untersuchungen erstattet wird. Der Bericht hat den Gang des Verfahrens, die ermittelten Tatsachen und das Ergebnis der Untersuchungen wiederzugeben;SS 24 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend. (4) Der Bericht darf auch personenbezogene Daten enthalten, soweit dies für eine nachvollziehbare Darstellung der Untersuchung und des Ergebnisses erforderlich ist und die Betroffenen entweder in die Veröffentlichung eingewilligt haben oder das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe gegenüber den Belangen der Betroffenen überwiegt. Vor einer Veröffentlichung sind die Betroffenen anzuhören, um ihnen Gelegenheit zu geben, rechtzeitig effektiven Rechtsschutz zu erlangen. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 201 SS 31 Eingaben (1) Bediensteten des Amtes für Verfassungsschutz ist es gestattet, sich in dienstlichen Angelegenheiten, jedoch nicht im eigenen oder Interesse anderer Bediensteter dieser Behörde, ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar an die Parlamentarische Kontrollkommission zu wenden. Die Parlamentarische Kontrollkommission übermittelt die Eingaben unverzüglich an die Landesregierung zur Stellungnahme. (2) An den Landtag gerichtete Eingaben von Bürgern über ein sie betreffendes Verhalten des Amtes für Verfassungsschutz sollen der Parlamentarischen Kontrollkommission zur Kenntnis gegeben werden, soweit sie von grundsätzlicher Bedeutung sind. SS 32 Rechtsund Amtshilfe (1) Gerichte und Behörden des Landes sind zur Rechtsund Amtshilfe, insbesondere zur Vorlage von Akten und Übermittlung von Dateien, verpflichtet. Soweit personenbezogene Daten betroffen sind, dürfen diese nur für Zwecke der Parlamentarischen Kontrollkommission übermittelt und genutzt werden. Die Regelungen zur Rechtsund Amtshilfe nach Artikel 35 des Grundgesetzes bleiben unberührt. (2) Ersuchen nach Absatz 1 an Behörden sind an die zuständige oberste Dienstbehörde, Ersuchen nach Absatz 1 an Gerichte an das jeweilige Gericht zu richten. SS 28 Abs. 1 und 2 bleibt unberührt. SS 33 Berichterstattung Die Parlamentarische Kontrollkommission unterrichtet unter Beachtung der Geheimhaltungspflichten den Landtag mindestens alle zwei Jahre über ihre Tätigkeit. SS 34 Haushaltsvorlagen (1) Der für Haushalt und Finanzen zuständige Landtagsausschuss berät Haushaltsvorlagen zum Verfassungsschutz in vertraulicher Sitzung. Die Mitglieder dieses Ausschusses sind zur Geheimhaltung aller Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind. (2) Die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission können an Sitzungen des für Haushalt und Finanzen zuständigen Landtagsausschusses mit beratender Stimme teilnehmen. 202 Thüringer Gesetz zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften Sechster Abschnitt Rechtsweg, Übergangsbestimmungen SS 35 Einschränkung von Grundrechten Aufgrund dieses Gesetzes können die Rechte auf Schutz der Privatsphäre (Artikel 6 der Verfassung des Freistaats Thüringen), auf Unverletzlichkeit des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses sowie des Kommunikationsgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes, Artikel 7 der Verfassung des Freistaats Thüringen), auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes, Artikel 8 der Verfassung des Freistaats Thüringen), auf Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes, Artikel 10 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und auf Vereinigungsfreiheit (Artikel 9 des Grundgesetzes, Artikel 13 der Verfassung des Freistaats Thüringen) eingeschränkt werden. SS 36 Geltung des Thüringer Datenschutzgesetzes Bei der Erfüllung der Aufgaben nach SS 4 durch das Amt für Verfassungsschutz finden SS 3 Abs. 2 und 6, die SSSS 7 bis 7b sowie 13 bis 25a des Thüringer Datenschutzgesetzes in der Fassung vom 13. Januar 2012 (GVBl. S. 27) in der jeweils geltenden Fassung keine Anwendung. SS 37 Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofs Aus Anlass von Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus den Bestimmungen dieses Gesetzes entscheidet auf Antrag der Landesregierung oder der Parlamentarischen Kontrollkommission der Verfassungsgerichtshof. SS 38 Übergangsbestimmungen (1) Das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium und das Amt für Verfassungsschutz bilden eine gemeinsame Dienststelle im arbeits-, dienstund personalvertretungsrechtlichen Sinne. (2) Das Personal des Amtes für Verfassungsschutz wird nach Maßgabe der dienstund arbeitsrechtlichen Bestimmungen Personal des für den Verfassungsschutz zuständigen Ministeriums. (3) Die beim Amt für Verfassungsschutz laufenden Verfahren, insbesondere Maßnahmen nach dem Artikel 10-Gesetz, Verwaltungsvorgänge und sonstigen Verfahren werden ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes durch den neuen Aufgabenträger nach SS 2 Abs. 1 fortgeführt. (5) Die Aufgabenbereiche Personal, Haushalt, Organisation, Innerer Dienst und Informationstechnik werden vom Zentralbereich des für den Verfassungsschutz zuständigen Ministeriums wahrgenommen, soweit nicht Gründe des Geheimschutzes dem entgegenstehen. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 203 SS 39 Auflösung, Errichtung, Evaluation (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz wird mit Ablauf des 31. Dezember 2014 aufgelöst. Das Amt für Verfassungsschutz wird zum 1. Januar 2015 bei dem für den Verfassungsschutz zuständigen Ministerium errichtet. (2) Die Landesregierung prüft die Regelungen dieses Gesetzes zwei Jahre nach der Errichtung des Amtes für Verfassungsschutz und legt der Parlamentarischen Kontrollkommission hierzu nach weiteren sechs Monaten einen Bericht vor. SS 40 Gleichstellungsbestimmung Statusund Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. 204 Thüringer Gesetz zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften Thüringer Sicherheitsüberprüfungsgesetz (ThürSÜG) vom 17. März 2003 Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2014 (GVBl S. 529, 543) Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen SS1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes (1) Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Überprüfung einer Person, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (Sicherheitsüberprüfung) oder bereits betraut worden ist (Wiederholungsüberprüfung). Zweck der Überprüfung ist es, den Zugang zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit auf Personen zu beschränken, bei denen kein Sicherheitsrisiko vorliegt. (2) Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übt aus, wer 1. Zugang zu Verschlusssachen hat oder ihn sich verschaffen kann, die STRENG GEHEIM, GEHEIM oder VS-VERTRAULICH eingestuft sind, 2. Zugang zu mit Nummer 1 vergleichbaren Verschlusssachen ausländischer oder überoder zwischenstaatlicher Stellen hat oder ihn sich verschaffen kann, sofern eine Verpflichtung besteht, hierfür nur sicherheitsüberprüfte Personen einzusetzen, 3. in einer Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle des Landes oder in einem Teil von ihr tätig ist oder werden soll, die aufgrund des Umfangs und der Bedeutung dort anfallender Verschlusssachen von der jeweils zuständigen obersten Landesbehörde im Einvernehmen mit dem für den Geheimschutz zuständigen Ministerium zum Sicherheitsbereich erklärt worden ist, 4. in einer Behörde oder einem sonstigen durch Rechtsverordnung nach SS 33 bestimmten sicherheitsempfindlichen öffentlichen Bereich der Informationsund Kommunikationstechnik Zugangsmöglichkeiten hat, sich verschaffen kann oder an einer Stelle tätig ist oder werden soll, von der aus in die ordnungsgemäße Funktion oder die Integrität eines Systems der Informationsund Kommunikationstechnik eingegriffen werden kann und dadurch die Sicherheit des Landes gefährdet oder seinen Interessen schwerer Schaden zugefügt werden kann, 5. an einer sicherheitsempfindlichen Stelle in einer durch Rechtsverordnung nach SS 33 bestimmten lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtung beschäftigt ist oder werden soll. (3) Lebenswichtig sind solche Einrichtungen, 1. deren Ausfall aufgrund ihrer kurzfristig nicht ersetzbaren Produktion oder Dienstleistung die Versorgung eines erheblichen Teils der Bevölkerung ernsthaft nachhaltig gefährden kann, Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 205 2. die für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind oder 3. deren Zerstörung sich aufgrund der ihnen anhaftenden betrieblichen Eigengefahr in besonderem Maße gesundheitsgefährdend auswirken kann. Verteidigungswichtig sind Einrichtungen, die der Herstellung oder Erhaltung der Verteidigungsbereitschaft und -fähigkeit dienen, weil sie für das Funktionieren, die Ausrüstung, Führung und Unterstützung der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie für die zivile Verteidigung von wesentlicher Bedeutung sind. Eine sicherheitsempfindliche Stelle ist die kleinste selbständig handelnde Organisationseinheit innerhalb einer lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtung, die vor unberechtigtem Zugang geschützt ist und von der im Falle der Beeinträchtigung eine erhebliche Gefahr für die in den Sätzen 1 und 2 genannten Schutzgüter ausgeht. (4) Im Einvernehmen mit der mitwirkenden Behörde (SS 3 Abs. 3) bestimmt die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde oder die zuständige oberste Landesbehörde die sicherheitsempfindlichen Stellen bei den durch eine Rechtsverordnung aufgrund des SS 33 benannten lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen. SS2 Betroffener Personenkreis (1) Eine Person, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (betroffene Person), ist vorher einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit darf erst nach Vollendung des 16. Lebensjahrs übertragen werden. Von einer Sicherheitsüberprüfung nach diesem Gesetz kann abgesehen werden, wenn für die betroffene Person vor weniger als fünf Jahren eine gleichoder höherwertige Sicherheitsüberprüfung durchgeführt wurde oder sie in eine Sicherheitsüberprüfung mit entsprechenden Maßnahmen einbezogen und kein Sicherheitsrisiko festgestellt worden ist und die Unterlagen der Sicherheitsüberprüfung noch verfügbar sind. (2) Der volljährige Ehegatte oder der volljährige Partner, mit dem die betroffene Person in eheähnlicher oder gleichgeschlechtlicher Gemeinschaft oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebt (Lebenspartner), ist in die Sicherheitsüberprüfung nach den SSSS 9 und 10 einzubeziehen. Über Ausnahmen entscheidet die zuständige Stelle (SS 3). Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. Geht die betroffene Person die Ehe oder die Gemeinschaft mit dem Lebenspartner während oder erst nach der erfolgten Sicherheitsüberprüfung ein, so hat diese die zuständige Stelle zu unterrichten, um sie in die Lage zu versetzen, die Einbeziehung des Ehegatten oder des Lebenspartners in die Sicherheitsüberprüfung nachzuholen. Das Gleiche gilt bei später eintretender Volljährigkeit des Ehegatten oder Volljährigkeit des Lebenspartners. (3) Dieses Gesetz gilt nicht für: 1. Mitglieder des Landtags, der Landesregierung und des Rechnungshofs, 2. Richter, soweit sie Aufgaben der Rechtsprechung wahrnehmen, 3. Rechtsanwälte, soweit ihnen Akteneinsicht nach SS 147 der Strafprozessordnung (StPO) zu gewähren ist, 206 Thüringer Sicherheitsüberprüfungsgesetz (ThürSÜG) 4. ausländische Staatsangehörige, die in der Bundesrepublik Deutschland im Interesse überoder zwischenstaatlicher Einrichtungen und Stellen eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit nach SS 1 Abs. 2 Nr. 2 ausüben sollen. SS3 Zuständigkeit (1) Zuständige Stelle für die Sicherheitsüberprüfung ist 1. die Behörde oder sonstige öffentliche Stelle, die eine Person mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betrauen will oder in deren Bereich sich die sicherheitsempfindliche Stelle des öffentlichen Bereichs der Informationsund Kommunikationstechnik befindet, es sei denn, die jeweils zuständige Aufsichtsoder oberste Landesbehörde übernimmt die Aufgaben der zuständigen Stelle, 2. bei den Leitern von Landesbehörden, Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde, 3. bei Landräten und Bürgermeistern die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde, 4. bei politischen Parteien nach Artikel 21 des Grundgesetzes sowie deren Stiftungen die Partei selbst. (2) Die Aufgaben der zuständigen Stelle nach diesem Gesetz nimmt der Behördenleiter wahr. Er kann sie auf eine von der Personalverwaltung getrennte Organisationseinheit übertragen. (3) Mitwirkende Behörde bei der Sicherheitsüberprüfung ist das Amt für Verfassungsschutz im Sinne des SS 2 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes (ThürVerfSchG), soweit nicht im Einzelfall das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium die Mitwirkung einer anderen Verfassungsschutzbehörde bestimmt. (4) Das Amt für Verfassungsschutz führt Sicherheitsüberprüfungen für Bewerber sowie Mitarbeiter des eigenen Dienstes nach den Bestimmungen dieses Gesetzes selbst durch. Das für den Verfassungsschutz zuständige Ministerium kann im Einzelfall die Mitwirkung einer anderen Verfassungsschutzbehörde bestimmen. SS4 Verschlusssachen (1) Verschlusssachen sind im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, unabhängig von ihrer Darstellungsform. Sie werden entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung eingestuft. (2) Eine Verschlusssache ist 1. STRENG GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand oder lebenswichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden kann, Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 207 2. GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen kann, 3. VS-VERTRAULICH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein kann, 4. VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann. SS5 Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse, Sicherheitshinweise (1) Ein Sicherheitsrisiko im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn tatsächliche Anhaltspunkte 1. Zweifel an der Zuverlässigkeit der betroffenen Person bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit begründen, 2. eine besondere Gefährdung durch Anbahnungsund Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste, insbesondere die Besorgnis der Erpressbarkeit, begründen oder 3. Zweifel am Bekenntnis der betroffenen Person zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder am jederzeitigen Eintreten für deren Erhaltung begründen. Ein Sicherheitsrisiko bei der betroffenen Person kann sich auch aufgrund sicherheitserheblicher Erkenntnisse zu anderen Personen ergeben, die mit ihr insbesondere als Ehegatte oder Lebenspartner in enger persönlicher Beziehung stehen. (2) Eine Erkenntnis ist sicherheitserheblich, wenn sich aus ihr ein Anhaltspunkt für ein Sicherheitsrisiko ergibt. (3) Sicherheitshinweise im Sinne dieses Gesetzes sind fallbezogene Empfehlungen, die zur weiteren Betreuung der betroffenen Person notwendig erscheinen. SS6 Rechte und Pflichten der betroffenen und der einbezogenen Person (1) Die betroffene Person ist über die Art der beabsichtigten Sicherheitsüberprüfung von der zuständigen Stelle zu unterrichten. Wird eine weiter gehende Sicherheitsüberprüfung als ursprünglich vorgesehen notwendig (SS 7 Abs. 2), so ist auch für diese eine vorherige Unterrichtung erforderlich. (2) Die Zustimmung der betroffenen Person ist Voraussetzung für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung. Wird die Zustimmung durch die betroffene Person nicht erteilt, so ist die Sicherheitsüberprüfung nicht durchführbar. Die betroffene Person darf in diesem Fall nicht mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden. 208 Thüringer Sicherheitsüberprüfungsgesetz (ThürSÜG) (3) Hat die betroffene Person in die Sicherheitsüberprüfung eingewilligt, so ist sie verpflichtet, die zur Sicherheitsüberprüfung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Sie kann Angaben verweigern, die für sie, einen nahen Angehörigen nach SS 52 Abs. 1 StPO oder den Lebenspartner die Gefahr strafund disziplinarrechtlicher Verfolgung, der Entlassung oder Kündigung begründen könnten. Werden Angaben verweigert, so ist die betroffene Person verpflichtet, darauf hinzuweisen. Über das Verweigerungsrecht sowie über ihr Widerspruchsrecht nach SS 37 Abs. 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes in der Fassung vom 13. Januar 2012 (GVBl. S. 27) in der jeweils geltenden Fassung ist die betroffene Person zu belehren. (4) Die betroffene Person hat der zuständigen Stelle von sich aus Änderungen von Namen, Wohnsitzen und Staatsangehörigkeiten mitzuteilen. Mitteilungsbedürftig ist ferner jede Veränderung des Familienstands sowie das Eingehen oder das Beenden einer Lebenspartnerschaft. (5) Werden der Ehegatte oder Lebenspartner in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen, gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. (6) Bevor die zuständige Stelle die Zulassung zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit ablehnt, hat sie der betroffenen Person Gelegenheit zu geben, sich schriftlich oder mündlich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen persönlich zu äußern. Die betroffene Person kann zu einer Anhörung mit einer Person ihres Vertrauens erscheinen. Die Anhörung erfolgt in einer Weise, die den Schutz nachrichtendienstlicher Quellen gewährleistet und den schutzwürdigen Interessen von Personen, die im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung befragt wurden, Rechnung trägt. Sie unterbleibt, wenn sie einen erheblichen Nachteil für die Sicherheit des Bundes oder eines Landes zur Folge hätte, insbesondere bei Sicherheitsüberprüfungen von Personen, die sich beim Amt für Verfassungsschutz um Einstellung beworben haben. (7) Liegen in der Person des Ehegatten oder des Lebenspartners Anhaltspunkte vor, die ein Sicherheitsrisiko begründen, so hat ihr die zuständige Stelle Gelegenheit zu geben, sich persönlich zu den erheblichen Tatsachen zu äußern. Absatz 6 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend. (8) Die Absätze 6 und 7 sind auch im Fall der Ablehnung einer Weiterbeschäftigung in einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit anzuwenden. Zweiter Abschnitt Überprüfungsarten und Durchführungsmaßnahmen SS7 Arten der Sicherheitsüberprüfung (1) Entsprechend der vorgesehenen sicherheitsempfindlichen Tätigkeit wird entweder eine 1. einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü 1) oder 2. erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2) oder 3. erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3) durchgeführt. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 209 (2) Ergeben sich bei der Sicherheitsüberprüfung sicherheitserhebliche Erkenntnisse, die nur durch Maßnahmen der nächsthöheren Art der Sicherheitsüberprüfung geklärt werden können, kann die zuständige Stelle mit Zustimmung der betroffenen Person und gegebenenfalls des einbezogenen Ehegatten oder Lebenspartners die nächsthöhere Art der Sicherheitsüberprüfung einleiten. Diese ist jedoch nur in dem Umfang durchzuführen, wie es zur Aufklärung der sicherheitserheblichen Erkenntnisse erforderlich ist. SS 12 Abs. 6 bleibt unberührt. SS8 Einfache Sicherheitsüberprüfung (1) Die einfache Sicherheitsüberprüfung ist für Personen durchzuführen, die 1. Zugang zu VS-VERTRAULICH eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, 2. Tätigkeiten in entsprechend eingestuften Bereichen nach SS 1 Abs. 2 Nr. 3 wahrnehmen sollen. (2) In Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 kann die zuständige Stelle von der Sicherheitsüberprüfung oder einem Teil der Sicherheitsüberprüfung absehen, wenn Art oder Dauer der Tätigkeit dies zulassen. SS9 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung Eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung ist für Personen durchzuführen, die 1. Zugang zu GEHEIM eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, 2. Zugang zu einer hohen Anzahl von VS-VERTRAULICH eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, 3. Tätigkeiten in entsprechend eingestuften Bereichen nach SS 1 Abs. 2 Nr. 3 wahrnehmen sollen, 4. Tätigkeiten in Bereichen oder an Stellen nach SS 1 Abs. 2 Nr. 4 oder 5 wahrnehmen sollen, soweit nicht die zuständige Stelle im Einzelfall nach Art und Dauer der Tätigkeit eine Sicherheitsüberprüfung nach SS 8 für ausreichend hält. SS 10 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen Eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen ist für Personen durchzuführen, die 1. Zugang zu STRENG GEHEIM eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, 210 Thüringer Sicherheitsüberprüfungsgesetz (ThürSÜG) 2. Zugang zu einer hohen Anzahl von GEHEIM eingestuften Verschlusssachen erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, 3. Tätigkeiten in entsprechend eingestuften Bereichen nach SS 1 Abs. 2 Nr. 3 wahrnehmen sollen, 4. beim Amt für Verfassungsschutz tätig werden sollen, soweit nicht die zuständige Stelle im Einzelfall nach Art und Dauer der Tätigkeit eine Sicherheitsüberprüfung nach SS 8 oder SS 9 für ausreichend hält. SS 11 Datenerhebung (1) Die zuständige Stelle und die mitwirkende Behörde dürfen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlichen Daten erheben. Die betroffene Person sowie die sonstigen zu befragenden Personen und nicht öffentlichen Stellen sind auf den Zweck der Erhebung, die Auskunftspflichten nach diesem Gesetz und auf eine dienst-, arbeitsrechtliche oder sonstige vertragliche Mitwirkungspflicht, ansonsten auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben hinzuweisen. Bei Sicherheitsüberprüfungen der in SS 3 Abs. 4 Satz 1 genannten Personen kann die Angabe der erhebenden Stelle gegenüber den sonstigen zu befragenden Personen oder nicht öffentlichen Stellen unterbleiben, wenn dies zum Schutz der betroffenen Person oder des Nachrichtendienstes erforderlich ist. (2) Die zuständige Stelle erhebt die personenbezogenen Daten grundsätzlich bei der betroffenen Person und, falls es darüber hinaus erforderlich ist, bei dem in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Ehegatten oder Lebenspartner. Reicht diese Erhebung nicht aus oder stehen ihr schutzwürdige Interessen der betroffenen Person oder seines Ehegatten oder Lebenspartners entgegen, können andere geeignete Personen oder Stellen befragt werden. 3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die mitwirkende Behörde richtet sich nach den Bestimmungen dieses Gesetzes und, soweit dort keine Regelungen getroffen worden sind, nach den Bestimmungen des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung. SS 12 Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten (1) Die mitwirkende Behörde wird nur auf Antrag der zuständigen Stelle tätig. (2) Bei der Sicherheitsüberprüfung nach SS 8 trifft die mitwirkende Behörde folgende Maßnahmen: 1. sicherheitsmäßige Bewertung der Angaben in der Sicherheitserklärung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, 2. Einholung einer unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister sowie Auskunftsersuchen an das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister (ZStV), Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 211 3. Anfragen unter Beteiligung der Landeskriminalämter an die Polizeidienststellen der Wohnsitze der betroffenen Person, in der Regel beschränkt auf die letzten fünf Jahre, 4. Anfragen an das Bundeskriminalamt, die Grenzschutzdirektion und die Nachrichtendienste des Bundes. (3) Bei der Sicherheitsüberprüfung nach SS 9 prüft die mitwirkende Behörde zusätzlich zu den in Absatz 2 genannten Maßnahmen die Identität der betroffenen Person. Wird der Ehegatte oder der Lebenspartner nach SS 2 Abs. 2 in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen, trifft die mitwirkende Behörde bezüglich der einzubeziehenden Person die in Absatz 2 und Satz 1 genannten Maßnahmen. (4) Bei der Sicherheitsüberprüfung nach SS 10 befragt die mitwirkende Behörde zusätzlich von der betroffenen Person in seiner Sicherheitserklärung angegebene Referenzpersonen und, soweit erforderlich, weitere geeignet erscheinende Auskunftspersonen, um zu prüfen, ob die Angaben der betroffenen Person zutreffen und ob tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die auf ein Sicherheitsrisiko schließen lassen. Darüber hinaus können Auskünfte zu den finanziellen Verhältnissen der betroffenen Person eingeholt werden. (5) Die zuständige Stelle fragt zur Feststellung einer hauptamtlichen oder inoffiziellen Tätigkeit der betroffenen Person oder des einbezogenen Ehegatten oder Lebenspartners für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik an, wenn die betroffene Person oder der einbezogene Ehegatte oder Lebenspartner vor dem 1. Januar 1970 geboren wurde oder Anhaltspunkte für eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik vorliegen. Auf die Anfrage kann verzichtet werden, wenn eine nicht länger als sechs Monate zurückliegende Auskunft vorliegt. Ergibt die Anfrage sicherheitserhebliche Erkenntnisse, übermittelt sie die zuständige Stelle zur Bewertung an die mitwirkende Behörde. (6) Soweit es eine sicherheitserhebliche Erkenntnis erfordert und die Befragung der betroffenen Person oder ihres Ehegatten oder Lebenspartners nicht ausreicht oder ihr schutzwürdige Interessen entgegenstehen, kann die mitwirkende Behörde neben den Maßnahmen nach den Absätzen 2 bis 4 weitere geeignet erscheinende Auskunftspersonen befragen oder andere Stellen, insbesondere Staatsanwaltschaften und Gerichte, um Akteneinsicht oder Auskunft ersuchen oder Einzelmaßnahmen der nächsthöheren Art der Sicherheitsüberprüfung durchführen. SS 6 Abs. 1 und 2 findet keine Anwendung. (7) Liegt eine sicherheitserhebliche Erkenntnis zu anderen Personen vor, die mit der betroffenen Person in enger persönlicher Beziehung stehen, kann die mitwirkende Behörde zu diesen Personen mit deren Zustimmung die zur Klärung eines Sicherheitsrisikos jeweils notwendigen Ermittlungen nach den Absätzen 2 bis 4 und 6 durchführen. 212 Thüringer Sicherheitsüberprüfungsgesetz (ThürSÜG) Dritter Abschnitt Verfahren SS 13 Beginn der Sicherheitsüberprüfung und Angaben zur Sicherheitserklärung (1) Die Personalverwaltung der nach SS 3 Abs. 1 zuständigen Stelle teilt der nach SS 3 Abs. 2 aufgabenwahrnehmenden Stelle mit, dass eine Person in einer bestimmten sicherheitsempfindlichen Tätigkeit eingesetzt werden soll. Durch die nach SS 3 Abs. 2 zuständige Stelle wird die betroffene Person zur Abgabe der Sicherheitserklärung aufgefordert; SS 6 ist zu beachten. (2) In der Sicherheitserklärung sind von der betroffenen Person anzugeben: 1. Namen, auch frühere, Vornamen, akademische Grade, 2. Geburtsdatum, -ort, 3. Staatsangehörigkeit, auch frühere und mehrfache Staatsangehörigkeiten, 4. Familienstand, Lebenspartnerschaft, 5. Wohnsitze und Aufenthalte von längerer Dauer als zwei Monate, und zwar im Inland in den vergangenen fünf Jahren, im Ausland ab dem 18. Lebensjahr, 6. ausgeübter Beruf, 7. derzeitiger oder letzter Arbeitgeber und dessen Anschrift, 8. Anzahl der Kinder, 9. im Haushalt lebende Personen über 18 Jahre (Namen, auch frühere, Vornamen, Geburtsdatum und -ort, Verhältnis zu dieser Person), 10. Eltern, Stiefund Pflegeeltern (Namen, auch frühere, Vornamen, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz), 11. Ausbildungsund Beschäftigungszeiten, Wehroder Zivildienstzeiten mit Angabe der Ausbildungsstätten, Beschäftigungsstellen sowie deren Anschriften, 12. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die in den vergangenen fünf Jahren durchgeführt wurden, sowie Angaben darüber, ob die zurzeit bestehenden finanziellen Verpflichtungen erfüllt werden können, 13. Kontakte zu ausländischen Nachrichtendiensten und den Nachrichtendiensten der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, die auf einen Anbahnungsund Werbungsversuch hindeuten können, Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 213 14. Tätigkeiten für das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit beziehungsweise das Amt für Nationale Sicherheit der DDR oder die Verwaltung Aufklärung im Ministerium für Nationale Verteidigung, 15. hauptamtliche Funktionen in einer Partei oder Massenorganisation der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik sowie Tätigkeit als "Reisekader in das nicht sozialistische Wirtschaftsgebiet", 16. Beziehungen zu Organisationen, die von ihren Anhängern unbedingten Gehorsam verlangen und deshalb die betroffene Person in Konflikt mit ihrer Verschwiegenheitspflicht bringen können, 17. Beziehungen zu verfassungsfeindlichen Organisationen, 18. anhängige Strafund Disziplinarverfahren, 19. Angaben zu Wohnsitzen, Aufenthalten, Reisen, nahen Angehörigen und sonstigen Beziehungen in und zu Staaten, zu denen das Bundesministerium des Innern als Nationale Sicherheitsbehörde festgestellt hat, dass besondere Sicherheitsrisiken für die mit sicherheitsempfindlicher Tätigkeit betrauten Personen zu befürchten sind, 20. frühere Sicherheitsüberprüfungen, sowie bei Sicherheitsüberprüfungen nach den SSSS 9 und 10 zusätzlich 21. Nummer des Personalausweises oder des Reisepasses, sowie bei Sicherheitsüberprüfungen nach SS 10 zusätzlich 22. drei Referenzpersonen (jeweils Namen, Vornamen, Beruf, berufliche und private Anschrift, Rufnummern und Art der Beziehung zur Person sowie zeitlicher Beginn der Bekanntschaft). Den Erklärungen zur Sicherheitsüberprüfung nach den SSSS 9 und 10 sind zwei aktuelle Lichtbilder mit der Angabe des Jahres der Aufnahme beizufügen. (3) Bei der Sicherheitsüberprüfung nach SS 8 entfällt die Angabe zu Absatz 2 Satz 1 Nr. 8; die Angaben zu Absatz 2 Satz 1 Nr. 10 entfallen, sofern die dort genannten Personen nicht in einem Haushalt mit der betroffenen Person leben. Zur Person des Ehegatten oder Lebenspartners werden die Angaben nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 bis 4, 13, 14, 16 und 17 mit dessen Einverständnis erhoben. Ergeben sich aus der Sicherheitserklärung oder aufgrund der Abfrage aus einer der in SS 6 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) vom 20. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2954, 2970) in der jeweils geltenden Fassung genannten Verbunddateien sicherheitserhebliche Erkenntnisse über den Ehegatten oder den Lebenspartner, sind weitere Überprüfungen nur zulässig, wenn der Ehegatte oder der Lebenspartner der betroffenen Person in die erweitere Sicherheitsüberprüfung einbezogen wird. (4) Wird der Ehegatte oder der Lebenspartner in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen, sind zusätzlich für diesen die in Absatz 2 Satz 1 Nr. 5 bis 7, 11, 12, 18, 19 und 21 genannten Daten anzugeben. (5) Bei Sicherheitsüberprüfungen der in SS 3 Abs. 4 Satz 1 genannten Personen sind zusätzlich die Wohnsitze seit der Geburt, die Geschwister und abgeschlossene Strafund Diszipli214 Thüringer Sicherheitsüberprüfungsgesetz (ThürSÜG) narverfahren sowie alle Kontakte zu ausländischen Nachrichtendiensten oder zu Nachrichtendiensten der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik anzugeben. (6) Die Sicherheitserklärung ist von der betroffenen Person der zuständigen Stelle zuzuleiten. Die zuständige Stelle prüft die Angaben auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit. Zu diesem Zweck kann die Personalakte eingesehen werden. Die zuständige Stelle leitet die Sicherheitserklärung an die mitwirkende Behörde weiter und beauftragt diese, eine Sicherheitsüberprüfung durchzuführen, es sei denn, die zuständige Stelle hat bereits bei der Prüfung der Sicherheitserklärung festgestellt, dass ein Sicherheitsrisiko vorliegt, das einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit entgegensteht. Die mitwirkende Behörde kann mit Zustimmung der betroffenen Person und der zuständigen Stelle in die Personalakte Einsicht nehmen, wenn dies zur Klärung oder Beurteilung sicherheitserheblicher Erkenntnisse unerlässlich ist. SS 14 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung (1) Kommt die mitwirkende Behörde zu dem Ergebnis, dass kein Sicherheitsrisiko vorliegt, so teilt sie dies der zuständigen Stelle mit. Fallen Erkenntnisse an, die kein Sicherheitsrisiko begründen, aber weiterhin sicherheitserheblich sind, so werden diese mitgeteilt. Hierzu können Sicherheitshinweise gegeben werden. (2) Kommt die mitwirkende Behörde zu dem Ergebnis, dass ein Sicherheitsrisiko vorliegt, unterrichtet sie schriftlich unter Darlegung der Gründe und ihrer Bewertung die zuständige Stelle. Bei nachgeordneten Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen erfolgt die Unterrichtung über deren oberste Landesoder oberste Aufsichtsbehörde. (3) Die zuständige Stelle entscheidet, ob ein Sicherheitsrisiko vorliegt, das der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit der betroffenen Person entgegensteht. Im Zweifel hat das Sicherheitsinteresse Vorrang vor anderen Belangen. SS 6 Abs. 6 und 7 ist zu beachten. (4) Lehnt die zuständige Stelle die Zulassung zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit ab, teilt sie dies der betroffenen Person mit. Die Ablehnung ist unter Beachtung des Quellenschutzes und der schutzwürdigen Interessen der befragten Personen und Stellen zu begründen. Die Begründung unterbleibt, wenn sie einen erheblichen Nachteil für die Sicherheit des Bundes oder eines Landes zur Folge hätte, insbesondere bei Sicherheitsüberprüfungen von Personen, die sich beim Amt für Verfassungsschutz um Einstellung beworben haben. SS 15 Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit Die zuständige Stelle kann in Ausnahmefällen abweichend von SS 2 Abs. 1 die sicherheitsempfindliche Tätigkeit der betroffenen Person vor Abschluss der Sicherheitsüberprüfung erlauben, wenn die mitwirkende Behörde 1. bei der einfachen Sicherheitsüberprüfung die Angaben in der Sicherheitserklärung unter Berücksichtigung der eigenen Erkenntnisse bewertet hat oder Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 215 2. bei der erweiterten Sicherheitsüberprüfung und bei der erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen die Maßnahmen der nächstniederen Art der Sicherheitsüberprüfung abgeschlossen hat und sich daraus keine tatsächlichen Anhaltspunkte für ein Sicherheitsrisiko ergeben haben. SS 16 Unterrichtung durch die personalverwaltende Stelle Die Personalverwaltung der nach SS 3 Abs. 1 zuständigen Stelle unterrichtet die nach SS 3 Abs. 2 aufgabenwahrnehmende Stelle unverzüglich über die persönlichen, dienstlichen und arbeitsrechtlichen Verhältnisse der Personen, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben, soweit sie für deren sicherheitsmäßige Beurteilung erheblich sind. Insbesondere zählen dazu: 1. die Umsetzung, Abordnung, Versetzung und das Ausscheiden aus dem Dienst, 2. Änderungen des Familienstands oder einer Lebenspartnerschaft, des Namens, eines Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit, 3. Anhaltspunkte für geistige oder seelische Störungen, für Alkohol-, Drogenoder Tablettenmissbrauch, 4. Anhaltspunkte für Überschuldung, insbesondere Pfändungsund Überweisungsbeschlüsse, 5. Strafund Disziplinarsachen sowie dienstund arbeitsrechtliche Maßnahmen. SS 17 Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung (1) Die zuständige Stelle und die mitwirkende Behörde haben sich unverzüglich gegenseitig zu unterrichten, wenn sicherheitserhebliche Erkenntnisse über die betroffene Person oder den in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Ehegatten oder Lebenspartner bekannt werden oder sich mitgeteilte Erkenntnisse als unrichtig erweisen. (2) Die mitwirkende Behörde prüft die sicherheitserheblichen Erkenntnisse und stellt fest, ob ein Sicherheitsrisiko nach SS 5 Abs. 1 vorliegt. Sie unterrichtet die zuständige Stelle über das Ergebnis der Prüfung; im Übrigen ist SS 14 Abs. 3 und 4 entsprechend anzuwenden. SS 18 Aktualisierung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung (1) Die Sicherheitserklärung ist der betroffenen Person, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausübt, in der Regel alle fünf Jahre erneut zuzuleiten und im Falle eingetretener Veränderungen von der betroffenen Person zu ergänzen. (2) Liegt zu der betroffenen Person eine unter Vorbehalt erteilte Auskunft des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen 216 Thüringer Sicherheitsüberprüfungsgesetz (ThürSÜG) Demokratischen Republik vor oder ist eine Anfrage bisher unterblieben, ist anlässlich der Aktualisierung oder Wiederholungsüberprüfung eine Auskunft nach SS 12 Abs. 5 einzuholen. (3) Bei sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten nach SS 10 ist in der Regel im Abstand von zehn Jahren eine Wiederholungsüberprüfung einzuleiten. Im Übrigen kann die zuständige Stelle eine Wiederholungsüberprüfung einleiten, wenn sicherheitserhebliche Erkenntnisse dies nahe legen. Das Verfahren bei der Wiederholungsüberprüfung entspricht dem der Erstüberprüfung. Abweichend davon kann die mitwirkende Behörde von einer erneuten Identitätsprüfung absehen. Die Wiederholungsüberprüfung erfolgt nur mit Zustimmung der betroffenen Person, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, und mit Zustimmung ihres Ehegatten oder Lebenspartners, sofern er einbezogen wird. Vierter Abschnitt Akten über die Sicherheitsüberprüfung, Datenverarbeitung SS 19 Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte (1) Die zuständige Stelle führt über die betroffene Person eine Sicherheitsakte, in die alle die Sicherheitsüberprüfung betreffenden Informationen aufzunehmen sind. Dazu zählen insbesondere: 1. Sicherheitserklärungen (auch frühere), 2. der Antrag auf Feststellung einer möglichen Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik sowie die dazu erteilte Auskunft des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, 3. das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung einschließlich sicherheitserheblicher Erkenntnisse und Erkenntnisse über ein Sicherheitsrisiko, 4. Mitteilungen der mitwirkenden Behörde, 5. gegebenenfalls Vermerke, die im Zusammenhang mit der Sicherheitsüberprüfung angefallen sind. (2) Informationen über die persönlichen, dienstlichen und arbeitsrechtlichen Verhältnisse der Personen, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben, sind zur Sicherheitsakte zu nehmen, soweit sie für die sicherheitsmäßige Beurteilung bedeutsam sind. Dazu zählen insbesondere: 1. Zuweisung, Übertragung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit, die dazu erteilte Ermächtigung, deren Änderungen und Beendigung, 2. Umsetzung, Abordnung, Versetzung und Ausscheiden aus dem Dienst, Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 217 3. Änderungen des Familienstands, Beginn und Ende einer Lebenspartnerschaft, Änderungen des Namens, eines Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit, 4. Anhaltspunkte für geistige und seelische Störungen, für Alkohol-, Drogenoder Tablettenmissbrauch, 5. Anhaltspunkte für Überschuldung, insbesondere Pfändungsund Überweisungsbeschlüsse, 6. Strafund Disziplinarsachen sowie dienstund arbeitsrechtliche Maßnahmen. (3) Die mitwirkende Behörde führt über die betroffene Person eine Sicherheitsüberprüfungsakte, in die aufzunehmen sind: 1. Informationen, die die Sicherheitsüberprüfung, die durchgeführten Maßnahmen und das Ergebnis betreffen, 2. das Ausscheiden aus oder die Nichtaufnahme der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit, 3. Änderungen des Familienstands, Beginn und Ende einer Lebenspartnerschaft, Änderungen des Namens, eines Wohnsitzes und der Staatsangehörigkeit. Die in Absatz 2 Satz 2 Nr. 4 bis 6 genannten Daten sind zur Sicherheitsüberprüfungsakte zu nehmen, wenn sie sicherheitserheblich sind. (4) Die zuständige Stelle ist verpflichtet, die in Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 genannten Daten unverzüglich der mitwirkenden Behörde mitzuteilen. (5) Die Sicherheitsakte und die Sicherheitsüberprüfungsakte sind keine Personalakten. Sie sind gesondert zu führen und dürfen weder der personalverwaltenden Stelle noch der betroffenen Person zugänglich gemacht werden; SS 24 Abs. 5 bleibt unberührt. Bei einem Wechsel der zuständigen Stelle ist die Sicherheitsakte der betroffenen Person auf schriftliche Anforderung an die neue zuständige Stelle abzugeben, wenn auch dort eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausgeübt werden soll. Die Sicherheitsüberprüfungsakte ist auf schriftliche Anforderung an die dann zuständige mitwirkende Behörde abzugeben. 218 Thüringer Sicherheitsüberprüfungsgesetz (ThürSÜG) SS 20 Aufbewahrung und Vernichtung der Unterlagen (1) Die Sicherheitsakte und die Sicherheitsüberprüfungsakte sind gesondert aufzubewahren und gegen unbefugten Zugriff zu schützen. (2) Die zuständige Stelle hat die Unterlagen über die Sicherheitsüberprüfung nach den in SS 23 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 genannten Fristen zu vernichten. SS 23 Abs. 3 findet entsprechende Anwendung. (3) Die mitwirkende Behörde hat die Unterlagen über die Sicherheitsüberprüfung nach den in SS 23 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 genannten Fristen zu vernichten. Gleiches gilt bezüglich der Unterlagen zu den in SS 3 Abs. 4 Satz 1 genannten Personen. SS 23 Abs. 3 findet entsprechende Anwendung. (4) Das Thüringer Archivgesetz vom 23. April 1992 (GVBl. S. 139) in der jeweils geltenden Fassung findet auf die Sicherheitsakten und Sicherheitsüberprüfungsakten keine Anwendung. SS 21 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten (1) Die zuständige Stelle darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben 1. die nach diesem Gesetz in SS 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 genannten personenbezogenen Daten, ihre Aktenfundstelle und die der mitwirkenden Behörde, 2. die Beschäftigungsstelle, 3. Verfügungen zur Bearbeitung des Vorgangs und 4. beteiligte Behörden automatisiert verarbeiten. (2) Die mitwirkende Behörde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben 1. die in SS 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 genannten personenbezogenen Daten der betroffenen Person und des in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Ehegatten oder Lebenspartners und die Aktenfundstelle, 2. Verfügungen zur Bearbeitung des Vorgangs sowie sicherheitserhebliche Erkenntnisse und Erkenntnisse, die ein Sicherheitsrisiko begründen, automatisiert verarbeiten. Die Daten nach Nummer 1 dürfen auch in den nach SS 6 BVerfSchG zulässigen Verbunddateien gespeichert und genutzt werden. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 219 SS 22 Übermittlung und Zweckbindung (1) Die im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung gespeicherten personenbezogenen Daten dürfen von der zuständigen Stelle oder mitwirkenden Behörde nur für Zwecke 1. der Sicherheitsoder Zuverlässigkeitsüberprüfung, 2. der Verfolgung von Straftaten von erheblicher Bedeutung nach SS 31 Abs. 5 des Polizeiaufgabengesetzes vom 4. Juni 1992 (GVBl. S. 199) in der jeweils geltenden Fassung sowie 3. parlamentarischer Untersuchungsausschüsse genutzt und übermittelt werden. Die Strafverfolgungsbehörden dürfen die ihnen nach Satz 1 Nr. 2 übermittelten Daten für Zwecke eines Strafverfahrens nur verwenden, wenn die Strafverfolgung auf andere Weise erheblich weniger erfolgversprechend oder wesentlich erschwert wäre. Die zuständige Stelle darf die gespeicherten personenbezogenen Daten darüber hinaus für Zwecke der disziplinarrechtlichen Verfolgung sowie dienstund arbeitsrechtlicher Maßnahmen nutzen, wenn dies zur Gewährleistung des Geheimund Sabotageschutzes erforderlich ist. Die mitwirkende Behörde darf die gespeicherten personenbezogenen Daten darüber hinaus im Rahmen des erforderlichen Umfangs zur Aufklärung von sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten für eine fremde Macht, von Bestrebungen und Tätigkeiten der Organisierten Kriminalität oder von Bestrebungen, die darauf gerichtet sind, Gewalt anzuwenden oder Gewaltanwendung vorzubereiten oder zur Aufklärung sonstiger Bestrebungen nach SS 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ThürVerfSchG von erheblicher Bedeutung nutzen und übermitteln. (2) Die Übermittlung der nach SS 21 gespeicherten Daten ist nur zulässig, soweit sie für die Erfüllung derin Absatz 1 genannten Zwecke erforderlich ist. Die nach SS 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 gespeicherten Daten dürfen zur Erfüllung aller Zwecke des Verfassungsschutzes genutzt und übermittelt werden. (3) Die mitwirkende Behörde darf personenbezogene Daten nach den Absätzen 1 und 2 nur an öffentliche Stellen übermitteln. (4) Die Nutzung oder Übermittlung unterbleibt, soweit gesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen. Der Empfänger darf die übermittelten Daten nur für den Zweck verarbeiten und nutzen, zu dem sie übermittelt wurden. Eine nicht öffentliche Stelle ist darauf hinzuweisen. SS 23 Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten (1) Die zuständige Stelle und die mitwirkende Behörde haben personenbezogene Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. Wird die Richtigkeit personenbezogener Daten von der betroffenen Person bestritten, ist dies, wenn sich die personenbezogenen Daten in Akten befinden, dort zu vermerken oder, falls die Daten in einer Datei gespeichert sind, auf sonstige Weise festzuhalten. Die zuständige Stelle und die mitwirkende Behörde haben sich gegenseitig zu unterrichten. 220 Thüringer Sicherheitsüberprüfungsgesetz (ThürSÜG) (2) Die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten sind zu löschen 1. von der zuständigen Stelle a) unverzüglich, wenn die Sicherheitsüberprüfung vorzeitig abgebrochen wird oder die betroffene Person verstorben ist, b) innerhalb eines Jahres, wenn die betroffene Person keine sicherheitsempfindliche Tätigkeit aufnimmt, es sei denn, die betroffene Person willigt in die weitere Speicherung ein, c) nach Ablauf von fünf Jahren nach dem Ausscheiden der betroffenen Person aus einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit, es sei denn, die betroffene Person willigt in die weitere Speicherung ein oder es ist beabsichtigt, die betroffene Person in absehbarer Zeit mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit zu betrauen, d) spätestens nach zehn Jahren, sofern die betroffene Person keine sicherheitsempfindliche Tätigkeit aufgenommen hat oder aus einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit ausgeschieden ist und sie in absehbarer Zeit nicht mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll, 2. von der mitwirkenden Behörde a) unverzüglich, wenn die Sicherheitsüberprüfung vorzeitig abgebrochen wird oder die betroffene Person verstorben ist, b) innerhalb eines Jahres, wenn die betroffene Person keine sicherheitsempfindliche Tätigkeit aufnimmt, es sei denn, die betroffene Person willigt in die weitere Speicherung ein, c) bei Sicherheitsüberprüfungen nach SS 8 nach Ablauf von fünf Jahren nach dem Ausscheiden der betroffenen Person aus der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit oder spätestens nach zehn Jahren, wenn die betroffene Person in eine weitere Speicherung eingewilligt hat oder es beabsichtigt war, sie in absehbarer Zeit mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit zu betrauen, d) bei Sicherheitsüberprüfungen nach den SSSS 9 und 10 nach Ablauf von zehn Jahren nach dem Ausscheiden der betroffenen Person aus der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit oder wenn die betroffene Person keine sicherheitsempfindliche Tätigkeit aufgenommen hat und sie in absehbarer Zeit nicht mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll, e) die nach SS 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 gespeicherten Daten, wenn feststeht, dass die betroffene Person keine sicherheitsempfindliche Tätigkeit aufnimmt oder sie nicht mehr ausübt. Im Übrigen sind in Dateien gespeicherte personenbezogene Daten zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist. (3) Die Löschung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass durch sie schutzwürdige Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt würden. In diesem Fall sind die Daten zu sperren. Sie dürfen nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person genutzt werden. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 221 SS 24 Auskunft, Akteneinsicht (1) Auf schriftlichen Antrag erteilt die zuständige Stelle oder die mitwirkende Behörde unentgeltlich Auskunft über die bei ihr im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung zu der anfragenden Person gespeicherten Daten. (2) Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empfänger von Übermittlungen. Bezieht sich die Auskunftserteilung auf personenbezogene Daten, die von der zuständigen Stelle an die mitwirkende Behörde oder von der mitwirkenden Behörden an die zuständige Stelle übermittelt wurden, so ist die Auskunft nur mit deren Zustimmung zulässig. (3) Die Auskunft unterbleibt, wenn 1. sie die ordnungsgemäße Erfüllung der in der Zuständigkeit der speichernden Stelle liegenden Aufgaben gefährden würde, 2. sie die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohle des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder 3. die Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden Interessen eines Dritten, geheim gehalten werden müssen und deswegen das Interesse des Anfragenden an der Auskunftserteilung zurücktreten muss. (4) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begründung, soweit durch die Mitteilung der tatsächlichen und rechtlichen Gründe, auf die die Entscheidung gestützt wird, der mit der Auskunftsverweigerung verfolgte Zweck gefährdet würde. In diesem Fall sind die Gründe der Auskunftsverweigerung aktenkundig zu machen. Die anfragende Person ist auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, dass sie sich an den Landesbeauftragten für Datenschutz wenden kann. Dem Landesbeauftragten für Datenschutz ist auf Verlangen der anfragenden Person Auskunft zu erteilen, soweit nicht die jeweils zuständige oberste Landesbehörde im Einzelfall feststellt, dass dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet würde. Personenbezogene Daten einer Person, der Vertraulichkeit zugesichert worden ist, dürfen auch dem Landesbeauftragten für Datenschutz gegenüber nicht offenbart werden. Mitteilungen des Landesbeauftragten für Datenschutz an die anfragende Person dürfen keine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der zuständigen Stelle oder der mitwirkenden Behörde zulassen. (5) Die zuständige Stelle gewährt der anfragenden Person Einsicht in die Sicherheitsakte, soweit eine Auskunft für die Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen nicht ausreicht und sie hierfür auf die Einsichtnahme angewiesen ist. Die Regelungen der Absätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Ein Recht auf Einsicht in die Sicherheitsüberprüfungsakte der mitwirkenden Behörde besteht grundsätzlich nicht. 222 Thüringer Sicherheitsüberprüfungsgesetz (ThürSÜG) Fünfter Abschnitt Sonderregelungen bei Sicherheitsüberprüfungen für nicht öffentliche Stellen SS 25 Anwendungsbereich Bei Sicherheitsüberprüfungen von betroffenen Personen, die von der zuständigen Stelle zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit bei einer nicht öffentlichen Stelle ermächtigt werden sollen, gelten die Sonderregelungen der SSSS 25 bis 31. SS 26 Zuständigkeit (1) Die Aufgaben der zuständigen Stelle werden wahrgenommen von dem für Wirtschaft zuständigen Ministerium, es sei denn, eine andere oberste Landesbehörde nimmt im Einvernehmen mit diesem Ministerium die Aufgaben als zuständige Stelle wahr. (2) Die Aufgaben der nicht öffentlichen Stelle nach diesem Gesetz sind grundsätzlich von einer von der Personalverwaltung getrennten Organisationseinheit wahrzunehmen. Die zuständige Stelle kann Ausnahmen zulassen, wenn die nicht öffentliche Stelle sich verpflichtet, Informationen, die ihr im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung bekannt werden, nur für solche Zwecke zu gebrauchen, die mit der Sicherheitsüberprüfung verfolgt werden. SS 27 Sicherheitserklärung, Sicherheitsakte (1) Die betroffene Person leitet ihre Sicherheitserklärung abweichend von SS 13 Abs. 6 Satz 1 der nicht öffentlichen Stelle zu, in der sie beschäftigt ist. Im Falle der Einbeziehung des Ehegatten oder Lebenspartners fügt die betroffene Person deren Zustimmung bei. Die nicht öffentliche Stelle prüft die Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit und darf, soweit erforderlich, die Personalunterlagen beiziehen. Sie gibt die Sicherheitserklärung an die zuständige Stelle weiter und teilt dieser vorhandene sicherheitserhebliche Erkenntnisse mit. (2) Für die Sicherheitsakte in der nicht öffentlichen Stelle gelten die Bestimmungen dieses Gesetzes über die Sicherheitsakte entsprechend mit der Maßgabe, dass die Sicherheitsakte der nicht öffentlichen Stelle bei einem Wechsel des Arbeitgebers nicht abgegeben werden darf. SS 28 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse Die zuständige Stelle unterrichtet die nicht öffentliche Stelle nur darüber, ob die betroffene Person mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut oder nicht betraut werden kann. Erkenntnisse, die die Ablehnung der Betrauung mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betreffen, dürfen nicht mitgeteilt werden. Zur Gewährleistung des Geheimund Sabotageschutzes können sicherheitserhebliche Erkenntnisse an die nicht öffentliche Stelle Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 223 übermittelt werden und dürfen von ihr ausschließlich zu diesem Zweck genutzt werden. Die nicht öffentliche Stelle hat die zuständige Stelle unverzüglich zu unterrichten, wenn sicherheitserhebliche Erkenntnisse über die betroffene Person oder über den in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Ehegatten oder Lebenspartner bekannt werden. SS 29 Aktualisierung der Sicherheitserklärung (1) Die nicht öffentliche Stelle leitet der betroffenen Person, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausübt, auf Anforderung der zuständigen Stelle die Sicherheitserklärung in der Regel alle fünf Jahre erneut zu. (2) Die betroffene Person hat die in der Sicherheitserklärung angegebenen Daten im Falle eingetretener Veränderungen zu ergänzen. Die zuständige Stelle beauftragt die mitwirkende Behörde, die Maßnahmen nach SS 12 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 erneut durchzuführen. SS 30 Mitteilungsund Unterrichtungspflichten (1) Die betroffene Person hat der nicht öffentlichen Stelle von sich aus die in SS 6 Abs. 4 genannten Änderungen mitzuteilen. (2) Die nicht öffentliche Stelle hat die zuständige Stelle umgehend über die ihr nach Absatz 1 mitgeteilten personenbezogenen Daten sowie über das Ausscheiden der betroffenen Person aus einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit zu unterrichten. SS 31 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten Die nicht öffentliche Stelle darf die nach diesem Gesetz zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen personenbezogenen Daten der betroffenen Person automatisiert verarbeiten; im Übrigen ist SS 23 entsprechend anzuwenden. Sechster Abschnitt Reisebeschränkungen und Schlussbestimmungen SS 32 Reisebeschränkungen (1) Personen, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut sind, die eine Sicherheitsüberprüfung nach den SSSS 9 oder 10 erfordert, können verpflichtet werden. Dienstund Privatreisen in und durch Staaten, für die besondere Sicherheitsregelungen gelten, der zuständigen Stelle oder der nicht öffentlichen Stelle rechtzeitig vorher anzuzeigen. Die Verpflichtung kann auch für die Zeit nach dem Ausscheiden aus der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit angeordnet werden. Die in der Anzeige nach Satz 1 mitgeteilten Erkenntnisse dürfen von der nicht öffentlichen Stelle nur für den mit der Sicherheitsüberprüfung verfolgten Zweck genutzt werden. 224 Thüringer Sicherheitsüberprüfungsgesetz (ThürSÜG) (2) Die Reise kann von der zuständigen Stelle untersagt werden, wenn Anhaltspunkte zur betroffenen Person oder eine besonders sicherheitsempfindliche Tätigkeit vorliegen, die eine erhebliche Gefährdung durch fremde Nachrichtendienste erwarten lassen. Eine besonders sicherheitsempfindliche Tätigkeit ist in der Regel bei den in SS 10 Nr. 4 genannten Personen anzunehmen. (3) Ergeben sich bei einer Reise in und durch Staaten, für die besondere Sicherheitsregelungen gelten, Anhaltspunkte, die auf einen Anbahnungsoder Werbungsversuch fremder Nachrichtendienste hindeuten können, so ist die zuständige Stelle nach Abschluss der Reise unverzüglich zu unterrichten, die ihrerseits die mitwirkende Behörde zu unterrichten hat. SS 33 Ermächtigung zur Rechtsverordnung Die Ministerien bestimmen im Einvernehmen mit dem für den Geheimschutz zuständigen Ministerium durch Rechtsverordnung die öffentlichen Bereiche der Informationsund Kommunikationstechnik nach SS 1 Abs. 2 Nr. 4 und die lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen nach SS 1 Abs. 2 Nr. 5 jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich. Die Rechtsverordnung nach SS 1 Abs. 2 Nr. 5 bedarf der Zustimmung des zuständigen Ausschusses. SS 34 Allgemeine Verwaltungsvorschriften (1) Das für den Geheimschutz zuständige Ministerium erlässt die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften. (2) Das für die Wirtschaft zuständige Ministerium erlässt im Einvernehmen mit dem für den Geheimschutz zuständigen Ministerium die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften für den Bereich der nicht öffentlichen Stellen. SS 35 Strafvorschriften (1) Wer unbefugt von diesem Gesetz geschützte personenbezogene Daten, die nicht offenkundig sind, 1. verarbeitet, 2. zum Abruf mittels automatisierten Verfahrens bereithält oder 3. abruft oder sich oder einem anderen aus Dateien verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Verfassungsschutzbericht Freistaat Thüringen 2014/2015 225 (2) Ebenso wird bestraft, wer 1. die Übermittlung von nach diesem Gesetz geschützten personenbezogenen Daten, die nicht offenkundig sind, durch unrichtige Angaben erschleicht oder 2. entgegen SS 22 Abs. 1 oder SS 28 Satz 3 Daten für andere Zwecke nutzt oder unbefugt weitergibt. (3) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. (4) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. SS 36 Übergangsbestimmungen (1) Bei Sicherheitsüberprüfungen, die vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes abgeschlossen wurden, ist die erste Aktualisierung nach SS 18 Abs. 1 fünf Jahre nach Abschluss der jeweils letzten Überprüfung oder Aktualisierung, die erste Wiederholungsüberprüfung nach SS 18 Abs. 3 zehn Jahre nach Abschluss der jeweils letzten Überprüfung durchzuführen. (2) Maßnahmen, die anlässlich von Sicherheitsüberprüfungen vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes eingeleitet wurden, aber noch nicht abgeschlossen sind, bleiben wirksam, sofern sie mit entsprechenden Maßnahmen nach diesem Gesetz vergleichbar sind. SS 37 Gleichstellungsbestimmung Statusund Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. SS 38 Einschränkung von Grundrechten Aufgrund dieses Gesetzes können die Rechte auf Schutz der Privatsphäre (Artikel 6 der Verfassung des Freistaats Thüringen) eingeschränkt werden. SS 39 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. 226 Thüringer Sicherheitsüberprüfungsgesetz (ThürSÜG) Impressum Herausgeber: Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Steigerstraße 24 99096 Erfurt Redaktion: Amt für Verfassungsschutz Druck: Druckhaus Gera GmbH Der Verfassungsschutzbericht 2014/2015 ist im Internet abrufbar unter: www.thueringen.de/th3/tmik/ www.thueringen.de/th3/verfassungsschutz 230 Vorwort