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  • nicht identifizierte Täter in Bergisch Gladbach den Pkw eines Rechtsanwaltes in Brand. Die Verantwortung für diesen Anschlag übernahm eine Gruppe
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1980 Struktur zur politisch-militärischen Einheit des antiimperialistischen Widerstandes werden läßt. Daran bestimmen wir unsere Aktion." Anonym versandte Schreiben gleichen Inhalts tauchten auch in NordrheinWestfalen auf. 5.3 Bewegung 2. Juni Die im Untergrund tätigen Restkader der Bewegung 2. Juni haben sich offenbar der RAF angeschlossen. Dies geht auch aus einem Anfang Juni 1980 verbreiteten anonymen Schreiben hervor, in dem es heißt: "Wir lösen die Bewegung 2. Juni auf und führen in der RAF - als RAF - den antiimperialistischen Kampf weiter." Dieser Anschluß an die RAF ist allerdings unter den inhaftierten Mitgliedern der Bewegung sowie ihren mutmaßlichen Unterstützern umstritten. Während die Angeklagte Gabriele ROLLNIK am 10. Juni 1980 in der Hauptverhandlung gegen Mitglieder der Bewegung 2. Juni vor dem Berliner Kammergericht die Anfang Juni 1980 verbreitete Auflösungserklärung verlas, trat der Mitangeklagte Klaus VIEHMANN in derselben Sitzung dem mit der Aussage entgegen, daß durch die Verlesung eines Flugblattes die Bewegung 2. Juni nicht aufgelöst werden könne. Gleichsam als "Lebenszeichen" soll wohl ein Sprengstoffanschlag auf das Gebäude des Bezirksamtes in Berlin-Kreuzberg am 12. Juni 1980 verstanden werden, zu dem sich bisher unbekannte Täter unter der Bezeichnung "Bewegung 2. Juni" bekannt haben. 5.4 Revolutionäre Zellen (RZ) Die Revolutionären Zellen haben ihre terroristischen Aktionen fortgesetzt, wobei sie ihrer bisherigen Strategie gemäß versuchten, durch ausführliche Bekennerschreiben die politisch extremen Ziele ihrer Anschläge zu verdeutlichen, um damit eine "Massenwirkung'' zu erzielen. Hervorzuheben sind die mit hohem Sachschaden verbundenen Sprengstoffanschläge auf das Hauptgebäude der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg und das Gebäude des Bundesarbeitsgerichts in Kassel. Am 14. August 1980 setzten nicht identifizierte Täter in Bergisch Gladbach den Pkw eines Rechtsanwaltes in Brand. Die Verantwortung für diesen Anschlag übernahm eine Gruppe "Rote Zora". Unter dieser Bezeichnung hatten sich unbekannte Täter bereits zu einem Sprengstoffanschlag auf das Gebäude der Bundesärztekammer am 28. April 1977 in Köln bekannt. Bei der "Roten Zora'' handelt es sich um eine Frauengruppe der RZ. Im April 1980 erschien die auch in Nordrhein-Westfalen heimlich verbreitete terroristische Publikation der RZ "Revolutionärer Zorn -7. Zeitung der Revolutionären Zelle'', in der im Zusammenhang mit einer Kritik an dem aus der terroristischen Szene offenbar ausgestiegenen Terroristen Hans-Joachim KLEIN das "Ausschlagen scheinheiliger Amnestieund Friedensangebote" gefordert und zum bewaffneten Widerstand gegen den Staat aufgerufen wird. 5.5 Terroristische Handlungen sonstiger Gruppen Im Bundesgebiet, aber auch in Nordrhein-Westfalen sind 1980 wiederum zahlreiche Straftaten, besonders Brandanschläge und Sachbeschädigungen verübt worden, die erkennen lassen, daß einzelne Personen oder terroristische 41
  • eine terroristische Vereinigung verurteilten mutmaßlichen Extremisten (Urteil noch nicht rechtskräftig). Sonstige Gruppen Knastgruppen, Prozeßgruppen, Initiativen und andere Gruppen haben auch
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1980 International ausgerichtete Ausstellung unter dem Motto "Folter und Menschenwürde'' in vermutlich abgesprochenen Aktionen. Die Besetzer entrollten Transparente oder Plakate mit der Forderung nach Abschaffung der sogenannten Hochsicherheitstrakte. Am 30. Juni 1980 besetzten zehn Personen dreieinhalb Stunden lang das Handelsbüro des US-Staates North Carolina in Düsseldorf und forderten die Freilassung von 13 inhaftierten Besetzern des Amerika-Hauses in Berlin (West) sowie "Keine Internierung von Jürgen, der im Düsseldorfer Parolenprozeß verurteilt wurde". Bei ,Jürgen'' handelt es sich um einen vom Oberlandesgericht Düsseldorf u. a. wegen Werbens für eine terroristische Vereinigung verurteilten mutmaßlichen Extremisten (Urteil noch nicht rechtskräftig). Sonstige Gruppen Knastgruppen, Prozeßgruppen, Initiativen und andere Gruppen haben auch 1980 ihre extremistischen Aktivitäten fortgesetzt. Während z. B. ein Teil der Knastgruppen sich die Anliegen aller Strafgefangenen, insbesondere auch der sog. sozialen Gefangenen zu eigen macht, betreuen andere Gruppen, insbesondere die Anhänger der RAF ausschließlich oder überwiegend nur die sogenannten "politischen" Gefangenen. Die Existenz der Gruppen ist oftmals nur von geringer Dauer und abhängig von der Tätigkeit einiger weniger Aktivisten. Eine zentrale Koordinierung oder Steuerung gemeinsamer Aktionen aller dieser Gruppen ist nach wie vor auf Grund ihrer unterschiedlichen Zielsetzungen oder wegen persönlicher Zwistigkeiten unter ihren Mitgliedern nicht zu erkennen. Das terroristische Umfeld in Nordrhein-Westfalen ist weiterhin zersplittert. 5.7 Terroristische sowie sonstige politisch motivierte Gewalttaten 1980 wurden von den Polizeibehörden des Landes 80 versuchte bzw. vollendete Gewalttaten registriert. Die herausragenden sind zuvor im einzelnen dargestellt worden. Ferner sind im Berichtsjahr 360 Gewalttaten angedroht worden, bei denen ein politisches Motiv erkennbar war oder behauptet wurde. In 195 Fällen handelt es sich um sogenannte Bombendrohungen, die vorwiegend gegen öffentliche Gebäude und Institutionen gerichtet waren. Die Bedrohungen (165 Fälle) richteten sich überwiegend gegen Personen aus Politik und Wirtschaft. 43
  • handelt es sich nach den Anschlägen auf einen Berliner Rechtsanwalt im Mai 1978, den früheren hessischen Wirtschaftsminister Karry
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1987 Bundesgerichtshof wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung "Rote Armee Fraktion" sowie einer Beteiligung an dem Sprengstoffanschlag auf ein Gebäude der Firma Dornier in Immenstaad am 25. Juli 1986 bestanden. Der Prozeß gegen HAULE-FRIMPONG u. a. findet im terroristischen Umfeld starke Beachtung. Bereits vor Prozeßeröffnung wurde in der Nr. 13 der auch in der Bundesrepublik Deutschland verbreiteten niederländischen Untergrundzeitschrift "De Knipselkrant" vom 15.7.1987 "eine breite Mobilisierung zum Prozeß gegen Eva, Luitgard und Christian" als "unmittelbare Aufgabe für den antiimperalistischen Widerstand" bezeichnet; auch in Nordrhein-Westfalen wurden Flugblätter verbreitet, die sich in polemischer Form mit diesem Prozeß auseinandersetzten, wobei die unbekannten Verfasser auch die Forderungen der RAF nach "Zusammenlegung der Gefangenen aus RAF und Widerstand" aufgriffen. Seit Dezember 1987 ist eine weitere Sonderausgabe der Untergrundschrift des RAF-Bereichs "Zusammen Kämpfen - Zeitung für die antiimperialistische Front in West-Europa -" bekannt, die offenbar auch in Nordrhein-Westfalen im terroristischen Umfeld Verbreitung findet. Die Schrift enthält erstmals eine deutsche Übersetzung des Tatgeständnisses der Direkten Aktion ("Action Directe") zum Mordanschlag auf den Generaldirektor des französischen Automobilkonzerns Renault, Georges Besse, am 17. November 1986 in Paris sowie - ebenfalls in deutscher Sprache - die Taterklärung der italienischen terroristischen Gruppe Rote Brigaden ("Brigate Rosse") zu einem Raubüberfall auf einen Geldtransport am 14. Februar 1987 in Rom. 3.3 Revolutionäre Zellen/ Rote Zora (RZ) Revolutionäre Zellen und die Rote Zora, die sich nach ihrem Selbstverständnis als autonome Frauengruppe in den Revolutionären Zellen bezeichnet, traten 1987 durch 19 Brandund Sprengstoffanschläge (NRW: 5) und ein Attentat im Bundesgebiet und in Berlin (West) hervor. Hervorzuheben ist das Attentat am 1. September 1987 in Berlin (West) auf den Vorsitzenden Richter des 9. Revisionssenats des Bundesverwaltungsgerichts, Dr. Günter Korbmacher, der von unbekannten Tätern durch Schüsse in die Beine verletzt wurde. Die Täter benutzten zur Flucht ein Motorrad, das im April 1987 in Neuss entwendet worden war. In einem Tatgeständnis bringen die RZ zum Ausdruck, das Ziel ihrer Aktion sei es gewesen, dem Verletzten "intensiven körperlichen Schmerz" zuzufügen und ihn in "seiner eigenen wölfischen Klasse" politisch zu brandmarken. Bei der Tat handelt es sich nach den Anschlägen auf einen Berliner Rechtsanwalt im Mai 1978, den früheren hessischen Wirtschaftsminister Karry im Mai 1981 sowie den Leiter der Berliner Ausländerbehörde, Hollenberg, im Oktober 1986 um den vierten gezielt gegen Menschen gerichteten Anschlag der RZ. In Nordrhein-Westfalen traten RZ und Rote Zora durch folgende Straftaten in Erscheinung: 38
  • einen Ratsvertreter von 'pro Köln e.V.' zu folgender Äußerung: REchtsExtREmismus
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2012 unerwünschte, nicht integrierbare Menschen zweiter Klasse dargestellt. Mit dieser Art der Darstellung schüren 'pro Köln e.V.' und 'pro NRW' Ablehnung und Angst in der Bevölkerung. Wenn sich 'pro Köln e.V.' und 'pro NRW' immer wieder geradezu demonstrativ zum Grundgesetz bekennen und sich gegen jede Form von Extremismus verwahren, wirkt dies taktisch motiviert. Agitation und Propaganda stehen zumindest in Teilen in offenem Widerspruch zur vordergründig wirkenden Bejahung der Verfassungsgrundsätze des Grundgesetzes. Äußerungen und Aktivitäten haben die tatsächliche Ausrichtung auch in 2012 wieder erkennen lassen. Mit Stereotypen wird häufig ein Bedrohungsszenario gezeichnet, für das einseitig bestimmte Bevölkerungsteile verantwortlich gemacht werden. Wortwahl und Argumentationsmuster lassen ein Menschenbild deutlich werden, das mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. 'Pro Köln e.V.' und 'pro NRW' schüren Fremdenfeindlichkeit 'Pro Köln e.V.' und 'pro NRW' schüren latente Ängste vor Überfremdung und verbreiten fremdenfeindliche Ressentiments. Auf der Homepage von 'pro NRW' wird ein düsteres Bild über heraufziehende Gesundheitsgefahren für die einheimische Bevölkerung durch die Masseneinwanderung gezeichnet: "Längst ausgestorbene Seuchen kommen durch die Masseneinwanderung nach Köln zurück und stellen eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die Allgemeinheit dar." Außerdem unterstellt 'pro NRW' Einwanderern, bei denen beispielsweise eine Lungentuberkulose diagnostiziert worden sei, eine Verweigerung der "amtlich vorgeschriebenen Behandlung". Als Lösung sieht 'pro NRW' nicht etwa eine gezielte gesundheitliche Aufklärung, sondern fordert: "Renitente Therapieverweigerer gehören in ihre Herkunftsländer abgeschoben". In einer Postkartenaktion gegen den EU-Beitritt der Türkei hetzt 'pro NRW': "eine perspektivlose Jugend will nach Deutschland und nach Europa. Täglich kommen tausende nicht integrierbare Menschen zu uns." Das Thema "Einbürgerung" veranlasste einen Ratsvertreter von 'pro Köln e.V.' zu folgender Äußerung: REchtsExtREmismus 55
  • lösen sich auf. Hinzu kommt das ambivalente Verhältnis zur REchtsExtREmismus
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2012 40. NPD-Landesparteitag am 24. September 2012 in Duisburg Am 24. September 2012 fand in Duisburg der 40. Landesparteitag der NPD statt. Obwohl im Vorfeld des Parteitages intern Kritik am glücklosen Führungsstil des Landesvorsitzenden laut wurde, kam es mangels Gegenkandidaten zu seiner Wiederwahl. Bemerkenswert ist die Wahl von drei Vorstandsmitgliedern aus dem Parteiflügel in der NPD, der sich für eine rückhaltlose Unterstützung und Zusammenarbeit mit der Neonazi-Szene ausspricht, was auch die Aufnahme führender Neonazi-Aktivisten einschließt. Auch Cremer hatte in der Vergangenheit in einem Interview noch ausdrücklich zur Zusammenarbeit eingeladen. Aber gerade im vergangenen Jahr hatte sich das Verhältnis zur Kameradschafts-Szene extrem verschlechtert. Mit der Wahl der drei neuen Vorstandsmitglieder aus dem Umfeld der Kameradschafts-Szene wird der Landesvorsitzende deutlich geschwächt. Mitgliederentwicklung stagniert ebenso wie Ausbau der Strukturen Im Berichtsjahr verzeichnete die NPD eine Stagnation bei der Mitgliederentwicklung. Während man im Vorjahr vollmundig das 1.000. Mitglied für den Landesverband werben wollte, hat die Partei am Ende des Jahres 2012 gerade annähernd ihren Mitgliederbestand bei etwa 700 gehalten. Während einerseits die Wiederbelebung des Kreisverbandes Wesel/Bocholt und die Gründung eines Stadtverbandes Gelsenkirchen vermeldet wurde, ist der ehemalige Kreisverband Duisburg weiter inaktiv. In den Regierungsbezirken Münster und Detmold deckt jeweils ein einzelner Kreisverband den gesamten Regierungsbezirk ab. Damit kann die NPD keinen Wahlkampf führen und ist auch in diesen Gebieten kaum aktionsfähig. Ausblick Die Krise der NPD hat sich im Berichtsjahr verschärft. Der Zusammenschluss mit der DVU, der sich aufgrund anhängiger Gerichtsverfahren länger hingezogen hatte, als von der NPD erwartet, hat nicht den erhofften Zuwachs an Mitgliedern gebracht. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die NPD nach Abschluss der Fusion auf Bundesebene weniger Mitglieder hat als vorher. Auch finanziell drohen der NPD wegen fehlerhafter Rechenschaftsberichte Rückforderungen bzw. Strafzahlungen durch die Bundestagsverwaltung. Im Landesverband Nordrhein-Westfalen kommen auch strukturelle Probleme hinzu. Ganze Kreisverbände lösen sich auf. Hinzu kommt das ambivalente Verhältnis zur REchtsExtREmismus 51
  • demokratisch. In der Vergangenheit forderten führende Mitglieder, die demokratischen Rechte in Deutschland wahrzunehmen und sich gezielt politisch und gesellschaftlich
  • Bundesregierung auf Kleine Anfrage zum Thema "Aktivitäten der rechtsextremen Grauen Wölfe", Drucksache 19/21060
AUSLANDSBEZOGENER EXTREMISMUS 179 Afrika und Europa, auf denen sich der Islam durch das Osmanische Reich verbreitet hatte. Die "Drei Halbmonde" auf rotem Grund bilden das Parteilogo der MHP und symbolisieren die Verbundenheit zum Osmanischen Reich. Die "Drei Halbmonde" werden von "Ülkücü"-Anhängern mitunter sichtbar getragen, bspw. in Form von Ketten, Ringen oder Tätowierungen. Darüber hinaus wurde die Symbolik durch das Sprühen von "cCc" auf Hauswänden in Abbildung Drei Halbmonde der Öffentlichkeit platziert. Die "Ülkücü"-Bewegung in Deutschland und Bremen Die "Ülkücü"-Vereine in Deutschland vermeiden einen zumindest offenen Antisemitismus und geben sich nach außen überwiegend legalistisch und demokratisch. In der Vergangenheit forderten führende Mitglieder, die demokratischen Rechte in Deutschland wahrzunehmen und sich gezielt politisch und gesellschaftlich zu betätigen, um Einfluss auszuüben. So wurden Fälle bekannt, in denen Mitglieder örtlicher "Ülkücü"Vereine in Integrationsräte gewählt wurden oder "Ülkücü"-Vereine mit eigener Liste erfolgreich an Integrationsratswahlen teilgenommen haben.18 Dies darf jedoch nicht als Anerkennung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verstanden werden, sondern dient der gezielten politischen Einflussnahme bzw. Unterwanderung im Sinne einer türkisch-nationalistischen Ideologie. "Ülkücü" sehen sich nicht nur als alleinige Hüter der Ideologie der "Nationalistischen Bewegung" in Deutschland, sondern generell als Hüter türkischer Werte und Kultur. Eine derartige, auf Volkszugehörigkeit und übersteigertem Nationalismus gründende, Identität kann in einer pluralistisch geprägten Gesellschaft jedoch unterschiedliche Konflikte hervorrufen. Sie führt nicht zuletzt zu Intoleranz gegenüber anderen Völkern. Dies widerstrebt dem Gedanken der Völkerverständigung, ist gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet und wirkt einer Integration in die deutsche Gesellschaft entgegen. Der "Ülkücü"-Bewegung in Deutschland werden aktuell drei Dachverbände sowie eine freie und unorganisierte Szene zugerechnet: Die "Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e.V." (ADÜTDF), die "Föderation der Weltordnung in Europa" (ANF) sowie die "Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa e.V." (ATIB e.V.). In Bremen finden sich sowohl Vereinsstrukturen der Dachverbände der ATIB und der ADÜTDF als auch Einzelpersonen, welche der freien, unorganisierten Ülkücü-Szene zuzurechnen sind. Insgesamt werden der "Ülkücü"Bewegung in Bremen rund 400 Anhänger:innen zugerechnet. 18 Vgl. Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage zum Thema "Aktivitäten der rechtsextremen Grauen Wölfe", Drucksache 19/21060 vom 14.07.2020.
  • Bayern wies das Verwaltungsgericht München 2019 in einem inzwischen rechtskräftigen Urteil ab. Auch eine Klage der ATIB gegen deren Benennung
AUSLANDSBEZOGENER EXTREMISMUS 181 Die ADÜTDF und ihre bundesweiten Mitgliedsvereine, die sog. Ülkü Ocaklari (dt.: "Idealisten-Vereine"), gelten als ein Sammelbecken extrem nationalistischer Personen mit türkischem Migrationshintergrund. Organisatorisch ist die ADÜTDF in mehrere Gebiete (türk.: "Bölge") unterteilt. Der Bremer Verein gehört gemeinsam mit Hamburg, Neumünster, Lübeck und Kiel zum Nordverbund (Bölge-Nord), in dessen Rahmen ein enger Kontakt und Austausch besteht. Die lokale Vertretung in Bremen und Bremerhaven findet sich in dem Verein "Türkische Familienunion in Bremen und Umgebung e.V.". Der Bremer Verein dient als zentraler Treffpunkt der hiesigen organisierten "Ülkücü"Szene. Die Mitglieder:innen kommen regelmäßig zusammen, um untereinander den (politischen) Austausch zu suchen, Fastenbrechen zu feiern oder Freitagsgebete abzuhalten. Aufgrund der von den Mitgliedern offen im Internet zur Schau gestellten "Ülkücü"-Symbolik in Form von Wappen, Fahnen, Bildern und Literatur, welche im Gebäude zu sehen ist, erkennt man jedoch eindeutig die Ausrichtung des Vereins. ATIB 1987 entstand durch eine Abspaltung von der ADÜTDF die ATIB22 (Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa), welche einen stärkeren religiösen Fokus aufweist, jedoch ebenso der "Ülkücü"-Bewegung zuzurechnen ist. Vordergründig versteht sich der Verband als Vertreter kultureller, sozialer sowie juristischer Interessen der "türkisch-muslimischen Minderheit", was mit dem Einsatz für Völkerverständigung und Akzeptanz unterschiedlicher Kulturen einhergehen solle. Tatsächlich ist die ATIB jedoch in der ATIB Logo "Ülkücü"-Bewegung zu verorten. Wesentliche Elemente ihrer Ideologie basieren auf türkisch-nationalistischen, rassistischen und zum Teil islamistischen Vorstellungen. So schlägt sich bei ATIB-Anhänger:innen ein innerhalb der "Ülkücü"-Bewegung vorherrschender übersteigerter Nationalismus in Form von türkisch-nationalistischen Großmachtfantasien (Staat "Turan") nieder. Dieser findet Ausdruck u. a. in der Glorifizierung historischer osmanischer Eroberungen sowie in der Betonung angeblicher türkischer Überlegenheit, ethnisch sowie politisch-territorial. Anders als die ADÜTDF ist die ATIB versucht, ihre Unabhängigkeit von politischen Parteien in der Türkei zu demonstrieren. Zugleich sucht sie zur Wahrung ihrer Interessen in Deutschland die Nähe zu Verbänden und Einrichtungen. So ist der ATIB-Verband Gründungsmitglied des Zentralrats der Muslime (ZMD). Eine gegen die Zuschreibung als "Ülkücü"-Organisation gerichtete Klage der ATIB gegen den Freistaat Bayern wies das Verwaltungsgericht München 2019 in einem inzwischen rechtskräftigen Urteil ab. Auch eine Klage der ATIB gegen deren Benennung 22 "Avrupa Türk Islam Birligi"
  • beteiligten Gruppierungen der "Neuden Bauplatzzu tragen",zeigtensich en Linken" - von den K-Gruppen die militanten Gruppierungen vom über gewaltfreie Anarchisten
  • Gruppieorganisierten sie Störungen der sorungen der "Neuen Linken" nach eigenannten "Brokdorf-Prozesse",eingenen Einschätzungen ihre Position schlägige Demonstrationen und Ausnicht
  • Befreiungsbeweder bisherigen Isolierung innerhalb gungen stehenzubleiben, sondern des übrigen Linksextremismus herz. B. auch von der FMLN (Anm.: auszuführen, sehen
  • gruppen" und "antimilitaristischen Befreiungsbewegung) lernen, den Initiativen" der "Neuen Linken" die Kampf gegen den Imperialismus in "Friedensarbeit" als einen Teil
monstrationsverbot "massenhaft" zu Unterschiedliche Vorstellungen der durchbrechen und den "Protest an beteiligten Gruppierungen der "Neuden Bauplatzzu tragen",zeigtensich en Linken" - von den K-Gruppen die militanten Gruppierungen vom über gewaltfreie Anarchisten bis hin Demonstrationsablauf und -ergebnis zu den militanten Autonomen - zur enttäuscht; nicht einmal der BauFrage der Gewaltanwendung, aber zaun, so sagten diese, sei "angeauch unterschiedliche Haltungen zur kratzt" worden. Sowjetunion sowie grundsätzliche Die militanten, zu den autonomen Differenzen im Staatsverständnis Gruppen zählenden Kernkraftgegner ließen es bislang nur zu Übereinstimgingen deshalb in der Folgezeit dazu mungen in den Nahzielen kommen; über, durch Brandanschläge und angegenwärtig ist dies die VerhindedereSabotageaktegegen Einrichtunrung der geplanten "Nato-Nachrügen der am Bau des Kernkraftwerkes stung". Brokdorf beteiligten Firmen ihren WiNach der Bonner Friedensdemonderstand zu demonstrieren; ebenso stration im Oktober, auf der Gruppieorganisierten sie Störungen der sorungen der "Neuen Linken" nach eigenannten "Brokdorf-Prozesse",eingenen Einschätzungen ihre Position schlägige Demonstrationen und Ausnicht genügend vertreten konnten, schreitungen. Wegen des Verdachts, war bei ihnen die Einsicht gewachsolche Sabotageakte begangen zu sen, ihre "Friedensarbeit" regional haben, sind gegen Mitglieder der und überregional koordinieren zu "Bewegung weiße rose", die mit ihmüssen. Hierzu hielten am 7. Novemren rd. 15 Mitgliedern jede Form des ber antimilitaristische Initiativen und praktischen Widerstandes gegen den Organisationen eine LandeskonfeBau von Kernkraftwerken vertritt und renz in Haddeby bei Schleswig ab, in nach eigenen Erklärungen "gegen deren Gefolge als erste Aktion eine die Staatsmacht" kämpft, ErmittDemonstration vor dem Nato-Hauptlungsverfahren eingeleitet worden. quartier "Landjut" in Rendsburg am 12. Dezember durchgeführt wurde. 5.2.3 "Friedensbewegung" Dabei verkündete eine Vertreterin auWährend der "Friedenskampf" der tonomer Gruppen aus SchleswigDKP und die Aktivitäten der von ihr Holstein: beeinflußten "Friedensinitiativen" "Die Friedensbewegung und die das Ziel haben, einseitig die westliBefreiungsbewegungen in der Dritche Verteidigungskraft zu schwäten Welt müssen Hand in Hand gechen, aber auch die DKP mit der von hen. Für uns heißt das, nicht bei ihr hierzu gesuchten ZusammenarProtesten und Geldsammlungen beit mit anderen Gruppierungen aus zugunsten der Befreiungsbeweder bisherigen Isolierung innerhalb gungen stehenzubleiben, sondern des übrigen Linksextremismus herz. B. auch von der FMLN (Anm.: auszuführen, sehen die "FriedensGemeint ist die salvadorianische gruppen" und "antimilitaristischen Befreiungsbewegung) lernen, den Initiativen" der "Neuen Linken" die Kampf gegen den Imperialismus in "Friedensarbeit" als einen Teil ihres der Metropole entschlossen, auf alGesamtwiderstandes gegen die belen Ebenen und als gemeinsame stehende Gesellschaftsordnung an. Front mit allen antiimperialisti37
  • eines gestellten Antrages auf Zulassung der Berufung noch nicht rechtskräftig. Unorganisierte Szene Neben den Mitgliedern der o. g. Vereine
  • sich u. a. auch Abgeordnete der Bremer Partei DIE LINKE. Auswirkungen der türkischen Präsidentschaftswahlen innerhalb Deutschlands und Bremens In Deutschland
  • Gülen-Bewegung und äußerte, dass man diesen das Recht auf ein Leben auch in Deutschland nicht gewähren werde. Als sich
182 AUSLANDSBEZOGENER EXTREMISMUS in den Verfassungsschutzberichten des Bundes in den Jahren 2019 und 2020 wurde vom Verwaltungsgericht Berlin im Berichtsjahr abgewiesen. Die Entscheidung ist derzeit aufgrund eines gestellten Antrages auf Zulassung der Berufung noch nicht rechtskräftig. Unorganisierte Szene Neben den Mitgliedern der o. g. Vereine bzw. Dachverbände gibt es auch Anhänger:innen, die der Bewegung ideologisch verbunden, jedoch nicht in einem Verein organisiert sind. Diese unorganisierte Bewegung, auch freie Szene genannt, besteht überwiegend aus jüngeren Personen, die insbesondere in den sozialen Netzwerken gegen politische Gegner:innen und andere Völker agitieren und an das gemeinsame türkische Nationalbewusstsein appellieren. Die Zurschaustellung ihrer zumindest ideologischen Zugehörigkeit zur "Ülkücü"-Bewegung erstreckt sich bspw. auf Social-MediaPosts, in welchen unter Verwendung der o. g. klassischen Symbolik auch nationalistische, rassistische sowie (israelbezogene) antisemitische Stereotype verbreitet werden. In den vergangenen Jahren kam es in den sozialen Medien zu mehreren Bedrohungssachverhalten, welche sich gegen deutsche Politiker:innen und Journalist:innen richteten. Über die Plattform Instagram wurden Direktnachrichten versendet, in welchen die Empfänger:innen mit dem Tod bedroht wurden. Der bzw. die Urheber:innen der Nachrichten sollen in der Türkei ansässig sein und lassen sich im türkisch-nationalistischen Spektrum verorten. Unter den Betroffenen befanden sich u. a. auch Abgeordnete der Bremer Partei DIE LINKE. Auswirkungen der türkischen Präsidentschaftswahlen innerhalb Deutschlands und Bremens In Deutschland sorgte im Vorfeld der Parlamentsund Präsidentschaftswahlen in der Türkei der Auftritt eines AKP-Abgeordneten in einer Moschee der ADÜDTF in Neuss (NRW) für Aufsehen. Der Abgeordnete sprach in einer Rede von der Vernichtung von Anhänger:innen der PKK und der Gülen-Bewegung und äußerte, dass man diesen das Recht auf ein Leben auch in Deutschland nicht gewähren werde. Als sich der Wahlsieg Erdogans abzeichnete, kam es deutschlandweit zu Zusammenkünften größerer Personengruppen sowie Autokorsos. Auch in Bremen kam es zu einem Autokorso sowie einer Versammlung von mehreren Hundert Personen. Im Zuge dessen wurde vereinzelt Pyrotechnik gezündet sowie von einzelnen Teilnehmenden der Wolfsgruß gezeigt. Reaktionen im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt 2023 Seit dem Angriff der "HAMAS" auf Israel am 7. Oktober 2023 sind auch von Anhänger:innen aus der "Ülkücü"-Bewegung in Deutschland Reaktionen bekannt geworden,
  • Organisation als extremistisch zu beurteilen ist. 9.2 Übersicht über linksextremistische Parteien, nebenund beeinflußte Organisationen im Zusammenhang mit diesem Bericht sowie
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1980 Volksbewegung für 2.500 (-) Generalamnestie (VoGA) 8000 München Volkssozialistische Bewegung 50 (50) Deutschlands (VSBD) 8000 München NW 10 (10) Wiking-Jugend (WJ) 400 (400) "Wikinger" 5190 Stolberg (vierteljährlich) NW 100 (60) Anmerkung: Die Aufnahme von extremistisch beeinflußten Organisationen in die vorstehende Übersicht bedeutet nicht, daß die eigene Zielsetzung einer solchen Organisation als extremistisch zu beurteilen ist. 9.2 Übersicht über linksextremistische Parteien, nebenund beeinflußte Organisationen im Zusammenhang mit diesem Bericht sowie deren Presseerzeugnisse. Organisation Mitglieder Presse (einschließlich (einschließlich Sitz) Erscheinungsweise und Auflage) 1980 (1979) Bund Sozialistischer Arbeiter 100 (100) "neue Arbeiter Presse" (BSA) (wöchentlich) 4300 Essen NW 50 (50) Bund Westdeutscher 600 "Politische Berichte des Kommunisten (BWK) BWK" 5000 Köln (vierzehntägig) NW 140 Deutsche Friedensunion 2.000 (2.000) "Deutsche Volkszeitung" (DFU) (DVZ) - inoffiziell - 5000 Köln (40.000 wöchentlich) "Pressedienst DFU" (unregelmäßig) "DFU betr. Politik" (unregelmäßig) Landesverband NW 1.000 (1.000) "Pressedienst DFU NRW 4300 Essen (unregelmäßig) 54
  • entsprechend anzuwenden. Anlage: Wortlaut der Grundsätze I. Der freiheitliche Rechtsstaat geht von der Verfassungstreue seiner Bürger
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1980 Anmerkung: Die Aufnahme von extremistisch beeinflußten Organisationen in die vorstehende Übersicht bedeutet nicht, daß die eigene Zielsetzung einer solchen Organisation als extremistisch zu beurteilen ist. 9.3 Grundsätze für die Prüfung der Verfassungstreue von Bewerbern für den öffentlichen Dienst RdErl. d. Innenministers v. 28. 1. 1980 - II A 1 - 1.20.01 - 0/80 Die Landesregierung hat am 18. Dezember 1979 beschlossen, zum 1. Januar 1980 die "Vorläufigen Richtlinien über die Beurteilung von Zweifeln an der Verfassungstreue von Bewerbern für den öffentlichen Dienst auf Grund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22. 5. 1975" aufzuheben und die anliegenden "Grundsätze für die Prüfung der Verfassungstreue von Bewerbern für den öffentlichen Dienst" in Kraft zu setzen. Meinen RdErl. v. 28.4.1976 (MBI. NW.S.869/SMBI. NW. 203020) hebe ich auf. Den Gemeinden und Gemeindeverbänden wird empfohlen, die Grundsätze entsprechend anzuwenden. Anlage: Wortlaut der Grundsätze I. Der freiheitliche Rechtsstaat geht von der Verfassungstreue seiner Bürger aus. II. In das Beamten-(Richter-)verhältnis darf nur berufen werden, wer die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt (SS 6 Abs. 1 Z. 1 LBG, SS 9 Nr. 2 DRiG). Angestellte und Arbeiter müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen (SS 8 Abs. 1 S. 1 BAT, SS 9 Abs. 9 S. 2 MTL II). Die Angehörigen des öffentlichen Dienstes bekräftigen ihre Pflicht zur Verfassungstreue mit ihrer Eidesleistung bzw. ihrem Gelöbnis. III. Die Feststellung, ob der Bewerber neben den sonst geforderten auch diese Eignungsvoraussetzung erfüllt, treffen die Einstellungsbehörden unter Beachtung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles. IV. Bei der Feststellung, ob ein Bewerber die für die Einstellung in den öffentlichen Dienst erforderliche Gewähr der Verfassungstreue bietet, sind in der Landesverwaltung einheitlich folgende Grundsätze anzuwenden: 58
  • Stadt, so waren es nach der Wahl zwei. Hinzu REchtsExtREmismus
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2012 Die Auswahl ihrer Kampagnenthemen wie : Islamfeindlichkeit : "Raus aus dem Euro" und : Asylmissbrauch verschafft der NPD in NRW kaum Aufmerksamkeit. Die hierzu veröffentlichten Materialien bestätigen eher den Eindruck einer extremistischen Partei, die mit populistischen Themen auf der Suche nach Aufmerksamkeit ist. Das Wahlergebnis von 0,5% für die NPD bei der Landtagswahl zeigt, dass die meisten Wählerinnen und Wähler die NPD durchaus richtig einschätzen können. Plakate der NPD Dortmund aus dem Wahlkampf 2012 zur Wiederholung der Kommunalwahl Wiederholung der Kommunalwahl 2009 in Dortmund Erfolgreicher verlief aus Sicht der NPD die Wiederholung der Kommunalwahl in Dortmund am 26. August 2012. Sowohl der Oberbürgermeister als auch der Rat der Stadt und die Bezirksvertretungen mussten neu gewählt werden. Zwar hat die NPD ihr Wahlziel - den Einzug in Fraktionsstärke in den Rat der Stadt - verpasst, dennoch ist es ihr gelungen, die Zahl ihrer Mandate zu steigern. Verfügte sie vor der Wiederholung nur über ein Mandat im Rat der Stadt, so waren es nach der Wahl zwei. Hinzu REchtsExtREmismus 49
  • Sanktionen"26 und verfügen über Verbindungen zum deutschen linksextremistischen Spektrum. Auch in Bremen sind einzelne Personen der PFLP zuzurechnen. Palästinensisches
184 AUSLANDSBEZOGENER EXTREMISMUS Im Nahen Osten stellen die "Abu Ali Mustafa-Brigaden" (AAMB)25 den bewaffneten Arm der PFLP dar, der in Israel und im Westjordanland zum Teil terroristische Mittel einsetzt. Anhänger:innen der PFLP verüben nach wie vor terroristische Anschläge. Diese richten sich mitunter gezielt gegen jüdische Israel:innen und offenbaren so, entgegen dem nach außen propagierten Selbstbild der PFLP, den antisemitischen Charakter der Organisation. Die PFLP wird seit 2002 auf der europäischen Liste der terroristischen Organisationen geführt. Außerhalb der Konfliktregion bemüht sich die PFLP insbesondere in der arabischen Diaspora um politische Unterstützung. In Deutschland verbreitet die PFLP primär israelfeindliche Propaganda, ist hierzulande aber nicht terroristisch tätig. Anhänger:innen versuchen, in Deutschland Spenden zur Unterstützung der PFLP-Strukturen und des bewaffneten Kampfes in Nahost sowie allgemein politische Unterstützung zu generieren. Hierbei unterhalten sie Kontakte zu vielen pro-palästinensischen Gruppierungen, darunter zu "Boycott, Desinvestment und Sanktionen"26 und verfügen über Verbindungen zum deutschen linksextremistischen Spektrum. Auch in Bremen sind einzelne Personen der PFLP zuzurechnen. Palästinensisches Netzwerk "Samidoun" Das Netzwerk "Samidoun - Palestinian Solidarity Network" ("Samidoun") wurde im Jahr 2011 von Mitgliedern der PFLP gegründet. Es hat seinen Hauptsitz in den USA und agiert darüber hinaus international in sog. "Chaptern". Eigenen Angaben zufolge sollen weltweit derzeit rund 20 Chapter existieren. "Samidoun" setzt sich für die Freilassung palästinensischer Gefangener ein, welche sich u. a. aufgrund von Verbindungen zur PFLP in Haft befinden. Darunter finden sich auch verurteilte Terrorist:innen. Anlass der Gründung von "Samidoun" war ein Hungerstreik palästinensischer Gefangener, um eine Verbesserung ihrer Haftbedingungen zu erwirken. Unter ihnen befanden sich auch verurteilte Anhänger:innen der PFLP. In Israel wird "Samidoun" seit dem Jahr 2021 als "Samidoun" Logo Terrororganisation sowie als Teil des Auslandsnetzwerks der PFLP eingestuft. Das Chapter "Samidoun Deutschland" tritt seit dem Jahr 2019 bundesweit, insbesondere in Berlin und Nordrhein-Westfalen, im Rahmen von Demonstrationen in Erscheinung, bei denen u. a. die Freilassung palästinensischer Gefangener, mitunter mit Verbindungen zur PFLP, gefordert wird. Es kommt dabei zu antisemitischen und israelkritischen Aussagen sowie zum Teil zu Gewaltausschreitungen gegenüber der Polizei. 25 "Abu Ali Mustafa Brigades" - AAMB 26 "Boycott, desinvestment and sanctions" - BDS
  • Subkulturell orientierte * Voigt, Udo 47, 70, 71, 73 Rechtsextremisten 8, 45, 58, 60, 62 * Sunnah-Moschee in Fulda W (Landkreis
VERFASSUNGSSCHUTZ IN HESSEN * Stalin (eigentl. Dschugaschwilli), Josef W. * Vezarate-ettelaat jomhuri-ye eslami-ye iran/ (1878-1953) 110 Ministry of Intelligence (VAJA/MOIS) 169, 187 * Sterk-TV/NUCE-TV 150 * Vietnam 166, 168, 169 * Stockstadt am Rhein (Kreis Groß-Gerau) 78 * Violence Prevention Network (VPN) 25, 187 * Strasbourg (Frankreich) 145, 147 * VK [Internetplattform] 56 * Streitmacht 60, 188 * Vöhl (Landkreis Waldeck-Frankenberg) 66 * Sturmrebellen 60, 62, 188 * Voice of Khurasan 122 * Subkulturell orientierte * Voigt, Udo 47, 70, 71, 73 Rechtsextremisten 8, 45, 58, 60, 62 * Sunnah-Moschee in Fulda W (Landkreis Fulda) 115, 120 * Was ist Islam? 121, 189 * Swift, Taylor 123 * Waziristan (Pakistan) 125 * Sylt 31 * We love Muhammad 121, 189 * Syrien 117, 122, 123, 125, 127, 129, 137, * Wesertal (Landkreis Kassel) 56 143, 144, 149, 150, 154, 188 * Westend-Synagoge 28 * Wetteraukreis 70, 71, 72, 73, 100 T * Wetzlar (Lahn-Dill-Kreis) 34, 65, 71, 74, 75, 87 * Telegram 49, 50, 51, 52, 56, 62, 67, 75 * Wien (Österreich) 50, 67, 123 * Temel, Samet Sami 135 * Wiesbaden * Tevgera Ciwanen Soresger (TCS, Bewegung der 16, 22, 71, 72, 87, 101, 105, 106, 153, 154 revolutionären Jugend) 147, 150, 187, 189 * World Economic Forum (WEF) 93, 187 * Tevgera Jinen Ciwanen Tekoser (Teko-Jin, * Wurm, Manuel 64, 65, 67 Bewegung der kämpferischen jungen Frauen) 189 * Teyrebazen Azadiya Kurdistan (TAK, X Freiheitsfalken Kurdistans) 144, 187 * X [soziales Netzwerk] 56, 67, 126, 130, 160 * Thule-Gesellschaft 53 * Thule-Seminar e. V. 8, 53, 54, 55 Y * Thüringen 55, 63, 66, 73, 77, 100, 123 * Thüringer Oberlandesgericht 63 * Yekineyen Parastina Gel (YPG, * TikTok 5, 26, 30, 31, 32, 33, 34, 47, 66, 78, 126 Volksverteidigungseinheiten) 144, 187, 189 * Tong cuc 2 (TC2) 169, 187 * Yekineyen Parastina Jin (YPJ, * Trotzki, Leo (1879-1940) 95, 110 Frauenverteidigungseinheiten) 144, 187, 189 * Trump, Donald 80 * Yekitiya Xwendekaren Kurdistan (YXK, Verband * Tunesien 129 der Studierenden aus Kurdistan) 150, 187, 189 * Türk Havacilik ve Uzay Sanayii A. S. * Yeni Demokratik Genclik (YDG, Neue (TUSAS) 149, 187 demokratische Jugend) 154, 161, 187, 189 * Türkei 97, 118, 125, 130, 131, 132, 133, 134, * Yeni Kadin (Neue Frau) 154, 189 135, 143, 144, 145, 146, 149, 151, 153, 154, * Yeni Özgür Politika 155, 160, 166, 168, 169, 184, 189 (YÖP, Neue Freie Politik) 150, 187 * Türkiye Isci Köylü Kurtulus Ordusu * Young Struggle 146, 154, 155, 161, 189 (TIKKO, Türkische Arbeiterund Bauern- * YouTube 31, 33, 51, 62, 115, 121, 126, 130, 160 befreiungsarmee) 153, 187 Z * Türkiye Komünist Partisi/Marksist-Leninist (TKP/ML und TKP-ML, Türkische Kommunistische * Zentrale Fortbildung (ZF) Hessen 27, 187 Partei/Marxisten-Leninisten) 148, 153, 187, 189 * Zentrum der Islamischen Kultur (ZIK) 118, 127, 137, 187, 189 U * Zürich (Schweiz) 124 * Uganda 124 * Z-Versand 56 * Ukraine 3, 7, 47, 76, 79, 80 ,93, 97, * Zwickau (Sachsen) 73 143, 165, 168, 170, 173 * Ülkücü-Bewegung 35, 142, 147, 158 * Ungarn 63 * US-Air-Base in Wiesbaden 72 V * Vaterländischer Hilfsdienst (VHD) 85, 187, 188 * Verband deutscher Wahlkommissionen (VDWK) 85, 187, 188 * Vereinigte Staaten von Amerika (USA) 56, 80, 161, 187 * Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates 8, 13, 51, 90, 91, 93 197
  • Beamten auf Probe und bei Beamten auf Widerruf rechtfertigt die Verletzung der Treuepflicht regelmäßig die Entlassung
  • geforderte und durch das einfache Gesetz konkretisierte rechtliche Voraussetzung für den Eintritt in das Beamtenverhältnis, daß der Bewerber die Gewähr
  • sich aus Art. 33 Abs. 5 GG ergebende Rechtslage gilt für jedes Beamtenverhältnis, für das Beamtenverhältnis auf Zeit, für
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1980 Angestellte und Arbeiter müssen in diesen Fällen mit einer außerordentlichen Kündigung gemäß SS 54 BAT bzw. SS 59 MTL 11 rechnen." (Ministerialblatt Nordrhein-Westfalen 1980 S. 178) 9.4 Leitsätze zum Beschluß des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mal 1975 - 2 BvL 13/73 - 1. Es ist ein hergebrachter und zu beachtender Grundsatz des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG), daß den Beamten eine besondere politische Treuepflicht gegenüber dem Staat und seiner Verfassung obliegt. 2. Die Treuepflicht gebietet, den Staat und seine geltende Verfassungsordnung, auch soweit sie im Wege einer Verfassungsänderung veränderbar ist, zu bejahen und dies nicht bloß verbal, sondern insbesondere in der beruflichen Tätigkeit dadurch, daß der Beamte die bestehenden verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorschriften beachtet und erfüllt und sein Amt aus dem Geist dieser Vorschriften heraus führt. Die politische Treuepflicht fordert mehr als nur eine formal korrekte, im übrigen uninteressierte, kühle, innerlich distanzierte Haltung gegenüber Staat und Verfassung; sie fordert vom Beamten insbesondere, daß er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren. Vom Beamten wird erwartet, daß er diesen Staat und seine Verfassung als einen hohen positiven Wert erkennt und anerkennt, für den einzutreten sich lohnt. Politische Treuepflicht bewährt sich in Krisenzeiten und in ernsthaften Konfliktsituationen, in denen der Staat darauf angewiesen ist, daß der Beamte Partei für ihn ergreift. 3. Bei Beamten auf Probe und bei Beamten auf Widerruf rechtfertigt die Verletzung der Treuepflicht regelmäßig die Entlassung aus dem Amt. Bei Beamten auf Lebenszeit kann wegen dieser Dienstpflichtverletzung im förmlichen Disziplinarverfahren auf Entfernung aus dem Dienst erkannt werden. 4. Es ist eine von der Verfassung (Art. 33 Abs. 5 GG) geforderte und durch das einfache Gesetz konkretisierte rechtliche Voraussetzung für den Eintritt in das Beamtenverhältnis, daß der Bewerber die Gewähr bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. 5. Der Überzeugung, daß der Bewerber die geforderte Gewähr nicht bietet, liegt ein Urteil über die Persönlichkeit des Bewerbers zugrunde, das zugleich eine Prognose enthält und sich jeweils auf eine von Fall zu Fall wechselnde Vielzahl von Elementen und deren Bewertung gründet. 6. Die sich aus Art. 33 Abs. 5 GG ergebende Rechtslage gilt für jedes Beamtenverhältnis, für das Beamtenverhältnis auf Zeit, für das Beamtenverhältnis auf Probe und für das Beamtenverhältnis auf Widerruf ebenso wie für das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. 7. Wenn auch an die Angestellten im öffentlichen Dienst weniger hohe Anforderungen als an die Beamten zu stellen sind, schulden sie gleichwohl dem Dienstherrn Loyalität und die gewissenhafte Erfüllung ihrer dienstlichen Obliegenheiten; auch sie dürfen nicht den Staat, in dessen Dienst sie stehen, und seine Verfassungsordnung angreifen; auch sie können wegen grober Verletzung dieser Dienstpflichten fristlos entlassen werden; und auch ihre 62
  • Bewerbers einen Mangel feststellt, die einstellende Behörde auf diesen Rechtsfehler hinzuweisen und ihr Gelegenheit zu einer neuen Beurteilung zu geben
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1980 Prüfung formaler Merkmale wie Mitgliedschaft und Aktivitäten in Vereinigungen oder politischen Parteien beschränken. 4. Mitgliedschaft und Aktivitäten in Organisationen mit verfassungsfeindlichen Zielen können Zweifel an der Eignung eines Bewerbers begründen. Es ist Sache des Bewerbers, etwaige Zweifel an seiner Eignung auszuräumen. Dafür genügt nicht die Erklärung, er wolle seine politischen Ziele nur mit verfassungsrechtlich zulässigen Mitteln erreichen. 5. Die einstellende Behörde darf den Bewerber nach einer Mitgliedschaft und nach Aktivitäten in solchen Organisationen fragen. Sie darf bei der Verfassungsschutzbehörde Erkenntnisse über den Bewerber einholen und ihm solche Erkenntnisse vorhalten. 6. Die einstellende Behörde muß bei ihrer Entscheidung alle wesentlichen Umstände des Einzelfalles berücksichtigen. Dazu können je nach Lage des Falles gehören: etwa eine erfolgreiche Erprobung in einem vorausgegangenen Ausbildungsoder in einem früheren Arbeitsverhältnis und die Gründe, die einen Bewerber zum Beitritt in eine verfassungsfeindliche Organisation bewogen haben. 7. Das Arbeitsgericht hat, wenn es bei der Beurteilung des Bewerbers einen Mangel feststellt, die einstellende Behörde auf diesen Rechtsfehler hinzuweisen und ihr Gelegenheit zu einer neuen Beurteilung zu geben. 8. Eine Klage vor dem Arbeitsgericht auf Übernahme in den Schuldienst als Angestellter ist nicht deshalb unzulässig, weil der Bewerber gleichzeitig vor dem Verwaltungsgericht seine Einstellung als Beamter betreibt. 9.7 Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Dregger, Erhard (Bad Schwalbach), Spranger, Dr. Klein (Göttingen), Dr. Jentsch (Wiesbaden), Berger (Herne), Gerlach (Obernau), Regenspurger, Dr. Langguth, Dr. Laufs, Dr. Miltner, Volmer, Biechele, Broll, Krey und der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 8/2305 - Fernhaltung von Verfassungsfeinden aus dem öffentlichen Dienst (Auszug) Der Bundesminister des Innern D 13 - 210 152/7 - hat mit Schreiben vom 22. Januar 1979 die Große Anfrage namens der Bundesregierung wie folgt beantwortet: Vorbemerkung Die Bundesregierung bejaht uneingeschränkt das verfassungsrechtliche Gebot der Verfassungstreue von Beamten. Sie wird auch künftig an den dieses Verfassungsgebot konkretisierenden beamtenrechtlichen Regelungen festhalten, nach denen in ein Beamtenverhältnis nur berufen werden darf, wer die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Den Inhalt dieser Verfassungstreuepflicht und die Gesichtspunkte, die bei der Prüfung der Verfassungstreue zu beachten sind, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem grundlegenden Beschluß vom 22. Mai 1975 dargelegt. Die Bundesregierung hat diesen Beschluß zum Bestandteil 65
  • erhalten." Die Entschlossenheit, bei ihren Bestrebungen den vorgegebenen rechtlichen Rahmen einzuhalten, hat die Bundesregierung mit der am 8. November
  • Gruppen und Bestrebungen zu distanzieren, die unseren demokratischen Rechtsstaat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1980 der von ihr am 19. Mai 1976 zustimmend zur Kenntnis genommenen "Grundsätze für die Prüfung der Verfassungstreue" gemacht. Die Entwicklung der letzten Jahre hat immer deutlicher werden lassen, wie Übermaß und Perfektionierung der Verfassungstreue-Prüfung das Vertrauen in die Freiheit unseres Staates untergraben und vor allem junge Bürger unserem Staat entfremden können. Dies sind Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, die der Staat, dem Schutz und Verteidigung dieser Ordnung aufgegeben sind, ebenfalls berücksichtigen muß. Die Bundesregierung unterstreicht deshalb die Feststellung des Bundeskanzlers in der Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976: "Wir werden alles tun, um die Entstehung eines allgemeinen Mißtrauens zu verhindern, welche die persönliche Ausübung von Grundrechten mit Gefahren für die persönliche berufliche Zukunft belasten könnte; denn dies führt zu Leisetreterei und zu Furcht. Wir wollen aber nicht Furcht, sondern wir wollen die persönliche Bereitschaft, die verfassungsmäßige Ordnung lebendig zu erhalten." Die Entschlossenheit, bei ihren Bestrebungen den vorgegebenen rechtlichen Rahmen einzuhalten, hat die Bundesregierung mit der am 8. November 1978 verabschiedeten Darstellung des verfassungsrechtlichen Rahmens für die Verfassungstreue-Prüfung im öffentlichen Dienst bekundet. 1. Erkennt die Bundesregierung den Verfassungsgrundsatz an, daß Beamte eine besondere über die allgemeinen Bürgerpflichten hinausgehende politische Treuepflicht gegenüber unserem Staat und seiner Verfassung zu erfüllen haben dergestalt, daß sie die Gewähr bieten müssen, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten? Ja. Zum Erfordernis der Verfassungstreue hat die Bundesregierung in ihrer Darstellung vom 8. November 1978 festgestellt: "Nach den einschlägigen beamtenrechtlichen Bestimmungen (vgl. SS 7 Abs. 1 Nr. 2 BBG) darf in das Beamtenverhältnis nur berufen werden, wer die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Dabei ist nach der Entscheidung des BVerfG vom 22. Mai 1975 (E 39, 334) für den Eintritt in jedes Beamtenverhältnis die Gewähr der Verfassungstreue eine von der Verfassung geforderte und durch das einfache Gesetz lediglich konkretisierte Eignungsvoraussetzung. Auf der Grundlage des derzeit bestehenden einheitlichen Beamtenstatus kann auf das Erfordernis der Verfassungstreue schon bei der Einstellung auch im Wege einer Gesetzesänderung nicht verzichtet werden. Die demnach gebotene Verfassungstreue-Prüfung erfordert ein Urteil über die Persönlichkeit des Bewerbers, das zugleich eine Prognose enthält' (Leitsatz 5 der BVerfGE vom 22. Mai 1975). Dabei ist nur auf das tatsächliche Verhalten abzustellen; bloße Mutmaßungen ohne tatsächliche Anhaltspunkte können nicht maßgeblich sein." 2. Erkennt die Bundesregierung an, daß diese Treuepflicht von den Angehörigen des öffentlichen Dienstes insbesondere fordert, sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen zu distanzieren, die unseren demokratischen Rechtsstaat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren? 66
  • totalitären Parteien mit besonderen Treuepflichten zu unserem freiheitlichen Rechtsstaat
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1980 einer solchen Partei kann für das prognostische Urteil über die Bewerbungspersönlichkeit relevant sein, sie muß es aber nicht. Die Beurteilung kann nur den Einzelfall im Auge haben und muß sich jeweils auf eine von Fall zu Fall wechselnde Vielzahl von Elementen und deren Bewertung gründen. Eines dieser Einzelelemente kann auch die Zugehörigkeit zu einer Vereinigung oder Partei sein, ohne daß diesem Element Vorrang vor anderen Einzelumständen zukommt. Dieser Auffassung des Bundesverfassungsgerichts würde es aber ebenso zuwiderlaufen, wollte man die Relevanz bestimmter Einzelelemente, wie z. B. die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Partei und sogar bestimmter Aktivitäten im Rahmen dieser Mitgliedschaft, für die Gesamtbeurteilung ausschließen. Es ist auch nicht in jedem Einzelfall erforderlich, daß über die bloße Mitgliedschaft oder über bestimmte Aktivitäten im Rahmen einer verfassungsfeindlichen Partei hinaus für die Ablehnung eines Bewerbers außerhalb dieser Partei stattfindende verfassungsfeindliche Aktivitäten festgestellt werden müßten. Dies kann, wie das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgestellt hat, auch aus dem Parteienprivileg des Artikels 21 GG nicht abgeleitet werden; für Vereinigungen mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung gilt Artikel 21 GG ohnehin nicht. Nach der Entscheidung des BVerfG muß in jedem Falle eine auf diesen Einzelfall bezogene Beurteilung stattfinden. Von der Aufstellung förmlicher Beurteilungskriterien ist daher abzusehen." Dies gilt auch für die Feststellung, ob ein Bewerber sich eindeutig von extremistischen Gruppen und Bestrebungen distanziert. Mit der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Einzelfallprüfung unter Bewertung der jeweils von Fall zu Fall wechselnden Vielzahl von Elementen wäre es ferner unvereinbar, für die Gewinnung des Urteils über die Persönlichkeit eines Bewerbers, der Mitglied einer Partei mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung ist, generelle Regelungen für die Feststellung zu treffen, ob dieses Mitglied sich im Sinne der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts distanziert. Es lassen sich deshalb auch keine allgemeinen Kriterien nennen, nach denen die Einstellungsbehörden im Rahmen der ihnen obliegenden Prüfung des Einzelfalles die erforderliche Distanzierung feststellen. Zu der Frage, ob für die Beurteilung der Verfassungstreue allein auf das dienstliche Verhalten abgestellt werden kann, hat die Bundesregierung in der Darstellung vom 8. November 1978 festgestellt: "Die beamtenrechtlichen Vorschriften fordern, daß der Beamte 'jederzeit' (vgl. SS 7 Abs. 1 Nr. 2 BBG) und 'durch sein gesamtes Verhalten' (vgl. SS 52 Abs. 2 BBG) für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt. Das schließt dienstliches und außerdienstliches Verhalten ein. Es handelt sich bei diesen Erfordernissen um eine Konkretisierung verfassungsrechtlicher Anforderungen, die einer Änderung durch einfaches Gesetz nicht zugänglich sind (Leitsätze 2 und 4 der Entscheidung des BVerfG vom 22. Mai 1975)." 6. Welche Pflichten haben Mitglieder von Parteien, die sich auf totalitäre Ideologien gründen? Welche Maßnahmen ergreifen solche Parteien, um diese Pflichten durch die Mitglieder zu gewährleisten? Wie verträgt sich die Erfüllung von Mitgliedspflichten in totalitären Parteien mit besonderen Treuepflichten zu unserem freiheitlichen Rechtsstaat? 68
  • daß die in den Verfassungsschutzberichten genannten linksextremistischen Parteien - DKP, KPD, KPD/ML und KBW - nach ihren Statuten bzw. Satzungen von ihren
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1980 Die Bundesregierung nimmt zunächst Bezug auf die Beantwortung der Frage 30 in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 8. November 1978 (Plenarprotokoll 8/113 S. 8866). Der Vertreter der Bundesregierung führte damals u. a. aus, daß die in den Verfassungsschutzberichten genannten linksextremistischen Parteien - DKP, KPD, KPD/ML und KBW - nach ihren Statuten bzw. Satzungen von ihren Mitgliedern folgendes fordern: das Bekenntnis zum Marxismus-Leninismus, die aktive Mitarbeit in einer Parteiorganisation, Gehorsam gegenüber der Partei, die aktive Durchsetzung der Politik der Partei in allen Bereichen des Lebens jedes Parteimitgliedes, die Wahrhaftigkeit gegenüber der Partei, und daß nach der Satzung der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) Mitglied dieser Partei nur werden kann, wer sich zu diesen Zielen bekennt. Unterschiedliche Maßstäbe legen diese Parteien jedoch hinsichtlich der Erfüllung dieser Pflichten an. Auch die Kontrollmöglichkeiten und Sanktionen sind verschieden. Bei KBW, KPD und KPD/ML hat das einzelne Parteimitglied einen nur geringen persönlichen Freiraum, außerdem gibt die organisatorische Aufteilung dieser Parteien in kleine Zellen der Parteileitung gute Kontrollmöglichkeiten über das Verhalten des einzelnen Mitgliedes. Bei Vernachlässigung der Mitgliedspflichten bzw. bei Verstößen gegen diese Pflichten wird das Mitglied gerügt, zur Selbstkritik genötigt oder aus der Partei ausgeschlossen. Bei der rund 42 000 Mitglieder zählenden DKP sind die Möglichkeiten für eine Kontrolle der Einhaltung der Mitgliedspflichten geringer. Während Mitglieder, die gegen die politische Linie der DKP gerichteten Aktivitäten entfalten, grundsätzlich ausgeschlossen werden, wird wegen zu geringer Aktivität i. S. des Statuts in der Regel kein Parteiordnungsverfahren durchgeführt. Die NPD war auf Grund ihres organisatorischen Zustandes in den letzten Jahren kaum in der Lage, ihrer Satzung Geltung zu verschaffen. Auch vor diesem Hintergrund kommt der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts besondere Bedeutung zu, daß nur eine Einzelfallprüfung Aufschluß darüber geben kann, ob ein Bewerber die Gewähr der Verfassungstreue bietet. 7. Trifft es zu, daß a) die "Berufsverbote"-Kampagne mit ihrer Agitationsvokabel von der "Gesinnungsschnüffelei" durch die DKP, ihre Nebenorganisationen, die von ihr beeinflußten Organisationen sowie die sie lenkenden oder unterstützenden anderen kommunistischen Parteien in Gang gebracht und bis heute gesteuert, intensiviert und zu erheblichen Teilen finanziert wird, b) das Ziel der DKP, welches sie mit dieser Kampagne verbindet, vor allem auch darin besteht, als gleichberechtigte politische Kraft im "demokratischen Verfassungsbogen" akzeptiert zu werden und damit das berechtigte Verdikt verfassungsfeindlicher Zielsetzung abstreifen zu können? 8. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß es das Ziel der kommunistisch gesteuerten "Berufsverbote"-Kampagne ist, jedem Mitglied mindestens orthodox-kommunistischer Organisationen grundsätzlich freien 69
  • Nachrichtendienste führen. Besonders aggressiven Staaten sind dabei alle Mittel recht: Angefangen bei der Ausspähung oppositioneller Gruppierungen unter Nutzung aller
  • Berliner Tiergarten im Jahr 2019. Im Rahmen des rechtskräftigen Urteils stellte das zuständige Gericht fest, dass die Tötung von staatlichen
192 SPIONAGEABWEHR Ausforschung oppositioneller Gruppen und Staatsterrorismus Insbesondere in autoritären Staaten bedienen sich viele Regierungen gezielt ihren Nachrichtendiensten, um ihre eigene Macht zu erhalten und (regierungs-)kritische Positionen zu unterdrücken. Die in diesem Zusammenhang angewandten Maßstäbe können dabei sehr willkürlich sein und selbst solche Personen in den Fokus rücken, die sich im Rahmen der jeweils geltenden Gesetze oder verfassungsrechtlichen Grundsätze bewegen. So können selbst Äußerungen, die in unserem demokratischen und pluralistischen System als erwünschter und essenzieller Bestandteil des öffentlichen Diskurses betrachtet werden, zu einer gezielten Verfolgung durch ausländische Nachrichtendienste führen. Besonders aggressiven Staaten sind dabei alle Mittel recht: Angefangen bei der Ausspähung oppositioneller Gruppierungen unter Nutzung aller zur Verfügung stehenden nachrichtendienstlichen Mittel über die Bedrohung der Betroffen und ihrer Angehörigen bis hin zu schwersten Verbrechen wie Entführungen oder Mordanschlägen. Ausländische Nachrichtendienste wirken dabei nicht nur innerhalb ihres eigenen Staatsgebiets, sondern nehmen gezielt Regimegegner, Dissidenten und Überläufer ins Visier, die ins Ausland geflohen sind oder sich dort aufhalten - auch in Deutschland. Als prominentes Beispiel der jüngeren Vergangenheit gilt in diesem Zusammenhang die Erschießung eines georgischen Staatsangehörigen im Berliner Tiergarten im Jahr 2019. Im Rahmen des rechtskräftigen Urteils stellte das zuständige Gericht fest, dass die Tötung von staatlichen Stellen der Russischen Föderation beauftragt wurde und auf die Rolle des Opfers im zweiten Tschetschenienkrieg zurückzuführen sei. Der Fall wurde vom Gericht als Staatsterrorismus bewertet und ging als sog. Tiergartenmord in die breite mediale Berichterstattung ein. Auch innerhalb Bremens leben Personen, die zum Teil offen und mit hoher Reichweite Kritik an den Regierungen ihrer Herkunftsstaaten äußern und damit in den Fokus ausländischer Nachrichtendienste rücken können. Hybride Bedrohungen In den letzten Jahren gab es eine Vielzahl von Definitionsversuchen des Begriffs der hybriden Bedrohungen. Wenngleich sich bislang keine einheitliche Legaldefinition durchgesetzt hat, stimmen die vielen verschiedenen Definitionsansätze in zentralen Punkten miteinander überein. Hybride Bedrohungen bezeichnen demnach den von einem gegnerischen Staat ausgehenden, koordinierten Einsatz vielfältiger, aufeinander abgestimmter und ineinandergreifender Maßnahmen, die innerhalb einer übergeordneten Gesamtstrategie darauf abzielen, einem anderen Staat zu schaden. Bewusst wird dabei oftmals auf niedrigschwellige Maßnahmen zurückgegriffen, um die zu einem militärischen Konflikt führenden Grenzen nicht zu überschreiten. Vielmehr adressieren hybride Bedrohungen Ebenen im Zielstaat, die etwa zu einer Schwächung der Wirtschaft und des gesellschaftlichen Zusammenhalts, einem Vertrauensverlust in die Demokratie und die staatliche Handlungsfähigkeit sowie zu Verunsicherungen und

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