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  • G8Xtra (Publikation) 167 FREIHEIT (Publikation) 366 Gärten der Rechtschaffenen (Riyad al-Salihin) 242, 279 Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei (FAP) 30 Galileo
REGISTER Freie Deutsche Jugend (FDJ) 149 G Freie(n) Kräfte 62 G8Xtra (Publikation) 167 FREIHEIT (Publikation) 366 Gärten der Rechtschaffenen (Riyad al-Salihin) 242, 279 Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei (FAP) 30 Galileo (Publikation) 185 Freiheitliche Partei Österreichs Gama'at al-Ikhwan al-Muslimin (FPÖ) 102, 135 (Muslimbruderschaft - MB) 215, 254 ff. Freiheitsfalken Kurdistans Gansel, Jürgen 93, 127 (Teyrebazen Azadiya Kurdistan - TAK) 291 Gedik, Mehmet 272 Freiheitskomitee (Özgürlük Komitesi) 305 Gemeinschaft der Kommunen in Kurdistan (Koma Komalen Kurdistan - KKK) 288 ff. Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans (Kongreya Azadi Demokrasiya Kurdistan - KADEK) 288 ff., 291 Gemeinschaft der Verkündigung 215, und Mission (Tablighi Jama'at - TJ) 276 ff. Freiräumekampagne, Freiräume 152, 208 Gemeinschaft für Gerechtigkeit und Wohltätigkeit Freundeskreis der Rußland(Jama'at al-Adl wal-Ihsan - JAI) 236 f. deutschen Konservativen (RDK) 87 Geraer Dialog/Sozialistischer Dialog Frey, Dr. Gerhard 101 f., 106 (GD/SoD) 177 408
  • Übersicht über erwähnenswerte rechtsextremistische Organisationen und Verlage sowie deren wesentliche Presseerzeugnisse Organisation Mitglieder in Bayern Publikationen -einschl. Sitz
11. Übersicht über erwähnenswerte rechtsextremistische Organisationen und Verlage sowie deren wesentliche Presseerzeugnisse Organisation Mitglieder in Bayern Publikationen -einschl. Sitz - (z. T. geschätzt) (einschl. Erscheinungsweise (Ende 1991) und Auflagen * - z. T. geschätzt -) 1. Nationaldemokratische Organisationen: Nationaldemokratische Partei 1.000 Deutsche Stimme Deutschlands (NPD) - monatlich - - Stuttgart - 70.000 Junge Nationaldemokraten (JN) 100 Einheit und Kampf - Stade - -vierteljährlich - 2.000 JN-Bayern-Info - unregelmäßig 200 Nationaldemokratischer unter 10 Vorderste Front Hochschulbund (NHB) - halbjährlich - - München - 500 2. National-Freiheitliche Organisationen: Deutsche Volksunion (DVU) 3.100 (Publizistische Sprach(bisher: DVU-Liste D) rohre: siehe DSZ-Verlag) -MünchenDeutsche Volksunion e. V. (siehe DVU) einschl. Aktionsgemeinschaften -- München - 3. Neonazistische Organisationen: Gesinnungsgeme'inschaft der Neuen Front (GdNF) in Bayern: Nationaler Block (NB) 40 Freiheitliche Deutsche 20 Neue Nation Arbeiterpartei (FAP) - monatlich - - Stuttgart - 500
  • Devrimci Yol hervorgegangene mistenorganisation Sozialrevolutionäre Gruppe Devrimci Sol (Revolutionäre Linke) steigert öffentliche wurde 1983 vom Bundesminister des Innern verboten. Ihre
  • auch unter der Tarnbezeichnung "Devrimci Sol Gücler" (Revolutionäre linke Kräfte). Aus Protest gegen das Vorgehen türkischer Sicherheitskräfte
  • Personen festgenommen hatten, versammelten sich am 13. Juli türkische Linksextremisten vor einer Außenstelle des türkischen Generalkonsulats in München. Die etwa
100 bestätigt. Dem Rechenschaftsbericht zufolge hat die ATIK allein aus dem Verkauf ihrer Propagandaschriften in den letzten 12 Monaten etwa 110.000 DM eingenommen und insgesamt einen Überschuß in Höhe von 27.000 DM erzielt. Zu einem Jugendfest der ATIK am 2. Februar in Augsburg erschienen rund 150 Besucher. 5 2 2 Türkische Volksbefreiungspartei/-front (THKP/-C) Die Ziele der in der Türkei verbotenen THKP/-C werden im Bundesgebiet von mehreren Gruppen vertreten, die vielfach auch konspirativ arbeiten. Zahlenmäßig stärkste der vom Gedankengut der THKP/-C geprägten Vereinigungen im Bundesgebiet ist die sozialrevolutionäre Devrimci Yol (Revolutionärer Weg), die im Bundesgebiet unter der Bezeichnung "Devrimci Isci" (Revolutionärer Arbeiter) in Erscheinung tritt. An einer Gedenkveranstaltung der Devrimci Isci am 30. März in Nürnberg beteiligten sich rund 500 Personen. Anlaß war der Tod von zehn Aktivisten der THKP/-C, die Ende März 1972 zwei amerikanische Militärberater entführt hatten und in Kizildere/Türkei bei einem Feuergefecht mit türkischen Sicherheitskräften ums Leben gekommen waren. Verbotene ExtreDie aus einer Abspaltung von Devrimci Yol hervorgegangene mistenorganisation Sozialrevolutionäre Gruppe Devrimci Sol (Revolutionäre Linke) steigert öffentliche wurde 1983 vom Bundesminister des Innern verboten. Ihre Anhänger betätigen sich seit Ende 1990 auch unter der Tarnbezeichnung "Devrimci Sol Gücler" (Revolutionäre linke Kräfte). Aus Protest gegen das Vorgehen türkischer Sicherheitskräfte, die am 12. Juli in Istanbul einen Stützpunkt der "Devrimci" Sol" gestürmt und in einem mehrstündigen Feuergefecht zehn Mitglieder der Gruppe getötet sowie 12 Personen festgenommen hatten, versammelten sich am 13. Juli türkische Linksextremisten vor einer Außenstelle des türkischen Generalkonsulats in München. Die etwa 25 bis 30 Demonstranten warfen Farbbeutel gegen das Gebäude und verbrannten Sägemehl auf der Straße. Ein mitgeführtes Transparent der Gruppe "Devrimci Sol Gücler" befaßte sich zusätzlich mit einem "Massaker in Diyarbakir" anläßlich der Beisetzung eines ermordeten kurdischen Politikers am 10. Juli, für das der amerikanische und türkische Geheimdienst sowie die "Kontraguerilla" verantwortlich seien. Etwa 20 Anhänger der "Devrimci Sol Gücler" besetzten am 18. Juli eine türkische Bank in München. Auf Transparenten forderten sie die Benennung der für das Istanbuler "Massaker vom 12. Juli" Verantwortlichen sowie Auskunft über den Zustand von 26 inhaftierten Gesinnungsgenossen. Die Polizei nahm die Beteiligten zur Feststellung der Personalien vorübergehend in Gewahrsam. In einem Aufruf an "Deutsche Werktätige" und "Revolutionäre aller Nationen" verurteilte die Gruppe "Devrimci Sol Gücler" die "Angriffe deutscher Faschisten" auf Asylbewerber und sonstige Ausländer. Zugleich behauptete sie, Ausländerfeindlichkeit sei "das un-
  • andere Ausländer. Durch diese Gewalttaten, die zum Teil von rechtsextremistischen Einzeltätern und ausländerfeindlichen sowie rassistisch eingestellten Skinheads verübt wurden, kamen
110 4. Abschnitt Terror* und sonstige politisch motivierte Gewalt 1 Überblick Die Bedrohung der 'inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland durch politisch motivierte Gewalttäter hielt auch im Jahre 1991 unvermindert an. Die terroristischen Aktivitäten waren im wesentlichen gekennzeichnet durch den Mordanschlag der Roten Armee Fraktion (RAF) auf Dr. Detlef Karsten Rohwedder und den wohl von einer örtlichen militanten Gruppe verübten tödlichen Briefbombenanschlag auf den Referatsleiter in der Senatsverwaltung für Bau und Wohnungswesen in Berlin, Hanno Klein. In der zweiten Jahreshälfte richtete sich eine Welle politisch motivierter Gewalt bisher nicht gekannten Ausmaßes gegen Asylbewerber und andere Ausländer. Durch diese Gewalttaten, die zum Teil von rechtsextremistischen Einzeltätern und ausländerfeindlichen sowie rassistisch eingestellten Skinheads verübt wurden, kamen ebenfalls zwei Menschen ums Leben. RAF gefährlichste Die Rote Armee Fraktion (RAF) blieb auch 1991 die gefährlichste deutsche Terrordeutsche terroristische Vereinigung. Ein Kommando "Ulrich Wes9ruPPe sei" der RAF ermordete am 1. April in Düsseldorf den Präsidenten der Treuhandanstalt Dr. Detlef Karsten Rohwedder. Ein Kommando "Vincenzo Spano" verübte am 13. Februar einen Schußwaffenanschlag auf das Gebäude der US-Botschaft in Bonn. * Terrorismus ist der nachhaltig geführte Kampf für politische Ziele, die mit Hiife von Anschlägen auf Leib, Leben und Eigentum Dritter durchgesetzt werden sollen, insbesondere durch schwere Straftaten, wie sie in SS 129 a Abs. 1 des Strafgesetzbuches genannt sind (vor allem: Mord, Totschlag, erpresserischer Menschenraub, Brandstiftung, Herbeiführung einer Explosion durch Sprengstoff) oder durch andere Gewalttaten, die der Vorbereitung solcher Straftaten dienen.
  • Rechtsextremismus 145 "Deutschland muß das Land der Deutschen bleiben und muß es dort, wo dies nicht mehr der Fall
  • werden Ausrichtung sollen. Während das Parteiprogramm jedem Deutschen das Recht auf Arbeit zubilligt und die Solidargemeinschaft aller Deutschen propagiert, fordert
Rechtsextremismus 145 "Deutschland muß das Land der Deutschen bleiben und muß es dort, wo dies nicht mehr der Fall ist, wieder werden. ... Die Bewahrung unserer nationalen Identität und Sicherung unseres Heimatrechtes erfordert den Bestand des deutschen Volkes sichernde aktive Familienund Bevölkerungspolitik." (Auszug aus dem Parteiprogramm, Abschnitt Nationale Identität) In der Logik dieses fremdenfeindlichen Ansatzes liegt es, dass Fremdenfeindliche Sozialleistungen ausschließlich Deutschen gewährt werden Ausrichtung sollen. Während das Parteiprogramm jedem Deutschen das Recht auf Arbeit zubilligt und die Solidargemeinschaft aller Deutschen propagiert, fordert es zugleich kategorisch die Ausgliederung von Ausländern aus der Sozialversicherung. Der Slogan "Sozial geht nur national", mit dem die NPD ihre Kampagnen bestreitet, offenbart vor diesem programmatischen Hintergrund einen eindeutig fremdenfeindlichen Charakter. Die Globalisierung wird von der NPD im wirtschaftspoli"Raumorientierte tischen Teil ihres Programms als "Kampfansage an die natioVolkswirtschaft" nalstaatliche Ordnung und damit an die Freiheit der Völker" statt Globalisierung interpretiert. Sie sei "eine Folge der von der internationalen Hochfinanz zielstrebig geplanten und durchgesetzten Politik". Der Globalisierung stellt die NPD eine "raumorientierte Volkswirtschaft als wirtschaftspolitische Alternative" entgegen. "Regionale Wirtschaftskreisläufe und dezentrale Strukturen" sollen "die dauerhafte Funktionsfähigkeit der Heimatmärkte" sicherstellen. Komplexen ökonomischen Prozessen gerecht werdende wirtschaftspolitische Maßnahmen verbinden sich mit diesen auf Autarkie zielenden Schlagwörtern nicht. Der Globalisierung möchte die NPD aber nicht nur auf ökonomischer, sondern auch auf weltanschaulicher Ebene entgegentreten. Ihr Gegenund Kampfbegriff zugleich heißt Nationalismus. Die freiheitliche demokratische Grundordnung wird von der NPD als "dem deutschen Volk wesensfremd" bewertet. Sie sei der so genannten Umerziehung und dem Besatzerdiktat geschuldet. NPD-Funktionäre verunglimpAntisemitismus fen in der ihnen eigenen Diktion die Bundesrepublik Deutschin der NPD land immer wieder als "Vasallenstaat" und die Parlamente als "Schwatzbuden", so in der September-Ausgabe des Parteiorgans Deutsche Stimme der sächsische Fraktionsvorsitzende Holger APFEL, der im Juni aufgrund antisemitischer Ausfälle von zehn Sitzungen des sächsischen Parlaments ausgeschlossen wurde. APFEL hatte Israel in einer von der NPD beantrag-
  • Strategie der RAF. Die z. B. in der linksextremistischen Publikation "radikal" geforderte Aufgabe des Führungsanspruchs der RAF wird durch
Schußwaffenanschlag auf die Botschaft der USA am 13. Februar verwendeten Schnellfeuergewehr aus einer Entfernung von 63 m drei Schüsse ab. Dr. Rohwedder wurde tödlich getroffen; seine Frau, die ihm zu Hilfe eilen wollte, wurde am Arm verletzt. Am Tatort fand die Polizei ein kurzes Selbstbezichtigungsschreiben eines "Kommando Ulrich Wessel" der RAF. In einem ausführlichen Selbstbezichtigungsschreiben, das am 6. April bei mehreren Nachrichtenagenturen einging, begründeten die Täter den Mord mit den Funktionen des Ermordeten in Wirtschaft und Politik. Der Mord habe darauf abgezielt, "zentrale Entwicklungen" zu blockieren und mögliche Veränderungen für die Menschen zu schaffen. Dieser "strategische Angriff" gegen einen Inhaber von Schlüsselpositionen habe einem "Architekten Großdeutschlands"gegolten. In den folgenden Abschnitten griffen die Verfasser verstärkt sozialrevolutionäre Themen wie "Zweidrittelgesellschaft", "Faschismus" und "Frauenunterdrückung" auf. Ohne die bisher propagierte antiimperialistische bzw. revolutionäre Front zu erwähnen, forderten die Verfasser, daß die revolutionäre Bewegung zu einem "spürbaren Faktor" werden müsse, damit die "Keimform einer neuen Gesellschaft" entstehen könne. Neben der als "strategischer Angriff" bezeichneten Ermordung Dr. Rohwedders kündigten sie neue Angriffsziele an. So will die RAF zukünftig auf "Angriffe des Staates" reagieren, mit denen dieser versuche, die gesamte Entwicklung der revolutionären Gegenmacht zurückzudrehen. Die RAF hat damit auch die Erklärung für den aufgrund der Vorgehensweise untypischen Schußwaffenanschlag auf die Botschaft der USA am 13. Februar gegeben, den sie demnach offensichtlich als "taktischen" Anschlag zu einem aktuellen Thema begreift. Mit der Auswahl des Zieles US-Botschaft und auch den weiteren Ausführungen im Selbstbezichtigungsschreiben zum Mord an Dr. Rohwedder appelliert die RAF besonders eindringlich an die autonomen und Sozialrevolutionären Gruppen, in die "revolutionäre Bewegung" einzutreten. Von besonderer Bedeutung für die Mörder Dr. Rohwedders ist ferner die Forderung nach Zusammenlegung der inhaftierten terroristischen Gewalttäter; es sei "für jede revolutionäre Bewegung eine Frage der eigenen Identität, Wege zur Freiheit der politischen Gefangenen zu suchen". Mit der Unterscheidung zwischen "strategischen Angriffen" und "Interventionen" zu tagespolitischen Themen und mit der Unterstreichung der Forderung nach Zusammenlegung und Freilassung inhaftierter Gesinnungsgenossen reagierten die Verfasser auf Kritik an der Kommandoebene sowohl wegen der Zusammenlegungskampagne als auch wegen der Strategie der RAF. Die z. B. in der linksextremistischen Publikation "radikal" geforderte Aufgabe des Führungsanspruchs der RAF wird durch die Diktion des Selbstbezichtigungsschreibens erkennbar zurückgewiesen. Bemerkenswert sind die Ausführungen zu Sozialrevolutionären Themen in allgemein verständlicher Formulierung sowie das offenkundig ebenfalls durch einen kritischen Beitrag zum Anschlag auf die Botschaft der USA initiierte "Angebot" von Gewaltaktionen mit tagespolitischer Bedeutung in diesen Themenbereichen. Damit signali-
  • persönliche Betreuung. Ein Münchner Funktionär des der dogmatischen Neuen Linken zuzurechnenden Bundes Westdeutscher Kommunisten (BWK) kommentierte das Pohl-Interview
  • Geschichte sei. Ihre Überlegungen gehörten zur aktuellen Programmdiskussion der Linken. Der Widerstand gegen Reaktion, Faschismus und Krieg stehe vor neuen
  • gemeinsamen Wurzeln Wurzeln von RAF und "Neuer Linker": Während des Vietnam-Krie"Neuer Linker" g e s hätten die Operationen
  • dabei insbesondere Vorstellungen über eine "antiimperialistische Front" in andere linksextremistische Gruppierungen, bevorzugt in militante Gruppen, einzubringen. Bedingt durch den Zusammenbruch
Ausbildungen im Gebrauch von Waffen und Sprengstoff, Gewährung von Unterkünften und persönliche Betreuung. Ein Münchner Funktionär des der dogmatischen Neuen Linken zuzurechnenden Bundes Westdeutscher Kommunisten (BWK) kommentierte das Pohl-Interview im BWK-Organ "Politische Berichte" vom 19. Juli. Seiner Ansicht nach zeige eine Armee wie die RAF, die ihre Operationsgeheimnisse in der Öffentlichkeit diskutiere, daß ihre Kriegsführung beendet, ihre Guerilla Geschichte sei. Ihre Überlegungen gehörten zur aktuellen Programmdiskussion der Linken. Der Widerstand gegen Reaktion, Faschismus und Krieg stehe vor neuen Aufgaben, die mit alten Ansätzen nicht Gemeinsame gelöst werden könnten. Zugleich verwies er auf die gemeinsamen Wurzeln Wurzeln von RAF und "Neuer Linker": Während des Vietnam-Krie"Neuer Linker" g e s hätten die Operationen der RAF ihre Legitimation aus der erkennbaren Neigung der Bundesrepublik Deutschland bezogen, sich an diesem Krieg zu beteiligen. Vom 23. September bis 4. Oktober führten drei in der Justizvollzugsanstalt Celle inhaftierte RAF-Terroristen einen befristeten Hungerstreik durch. In ihrer Hungerstreikerklärung forderten sie im wesentlichen eine Verbesserung der Kommunikationsmöglichkeiten und "Formen der Zusammenlegung, wie sie nach 10, 15, 20 Jahren Isolation im Gefängnis und Isolation von der Gesellschaft draußen notwendig" seien, um den "politischen und sozialen Stoffwechsel mit der Gesellschaft wieder zu beleben". In einer weiteren Erklärung, die sie zum Schluß ihrer auf die weiteren RAF-Inhaftierten und das Umfeld ohne Auswirkungen gebliebenen Aktion abgaben, führten sie aus, mit dem befristeten Hungerstreik sei es ihnen darum gegangen, den Zustand des "Nichtstuns und Blockierens all unserer politischen Versuche der letzten drei Jahre durch den Staat öffentlich wirksam anzugreifen". 2 4 Umfeld der RAF Den Gruppierungen des engeren RAF-Umfeldes gehören bundesweit etwa 250 Personen an. Ihr Ziel ist nach wie vor der Aufbau einer "antiimperialistischen Front" aus "Guerilla und Widerstand". In internen Diskussionen befassen sie sich seit 1987 vor allem mit Struktur und Organisationsformen des sogenannten Widerstandes. Sie versuchten dabei insbesondere Vorstellungen über eine "antiimperialistische Front" in andere linksextremistische Gruppierungen, bevorzugt in militante Gruppen, einzubringen. Bedingt durch den Zusammenbruch des Kommunismus in Osteuropa und die deutsche Wiedervereinigung sowie die Aussagebereitschaft der in der früheren DDR festgenommenen ehemaligen RAF-Mitglieder ist 1991 auch bei den Angehörigen des RAFUmfeldes Verunsicherung und Orientierungslosigkeit eingetreten. Während die inhaftierten Terroristen die vermeintlich zu geringen Aktivitäten des Umfeldes in teilweise massiver Form bemängeln, vermissen andererseits die RAF-Unterstützer neue überzeugende Impulse aus den Haftanstalten. Für die derzeitige Orientierungslo-
  • zwölf Jahren und sechs Monaten verurteilt hatte, ist damit rechtskräftig. Sailer hatte am 17. Dezember 1988 in Schwandorf einen Brandanschlag
123 Aktionen die Tötung der angegriffenen Personen sowie jegliche Gefährdung Unbeteiligter absolut ausgeschlossen sein müßten, auch wenn hierdurch ein erhöhtes Eigenrisiko entstehe. Alle militanten Aktionen müßten aus sich selbst heraus vermittelbar sein sowie an soziale Konflikte anknüpfen und an der Verankerung und Verbreitung revolutionärer Politik in der Gesellschaft orientiert sein. Militante Aktionen hätten nach Ansicht der Verfasser zum Ziel, die gesellschaftlichen Widersprüche zu verschärfen, soziale Kämpfe voranzubringen und erkämpfte Freiräume abzusichern oder zu erweitern. Sie sollten die Herrschenden treffen, sie verunsichern oder der Lächerlichkeit preisgeben. Trotz aller Kritik an der Entwicklung revolutionärer Praxis lassen die Autoren jedoch keinen Zweifel daran, daß sie militante Aktionen als "ein unverzichtbares Mittel politischer Intervention" ansehen. Am 31. Mai verursachte ein Brandanschlag auf eine Gaststätte in Nachahmer der RZ Passau einen Sachschaden in Höhe von 50.000 DM. Am 6. Juni ging bei dieser Gaststätte ein Selbstbezichtigungsschreiben ein, in dem der Gaststättenkonzern unter anderem für Hunger und Elend in den Ländern der Dritten Welt, Ausbeutung von Angestellten sowie Umweltzerstörung verantwortlich gemacht wurde. Als Absender des mit "zornige Zellen" überschriebenen Briefes war "Mobiles Autonomenkommando, Hafenstr. 10, 2000 Hamburg" angegeben. 4. Festnahmen und Strafverfahren Der Bundesgerichtshof hat im Verfahren gegen Josef Sailer die Urteil gegen eingelegten Revisionen verworfen. Das Urteil des Landgerichts Neonazi Amberg vom 10. Mai 1990, das Sailer wegen schwerer Brandstifrechtskräftig tung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten verurteilt hatte, ist damit rechtskräftig. Sailer hatte am 17. Dezember 1988 in Schwandorf einen Brandanschlag auf ein überwiegend von Ausländern bewohntes Haus verübt, bei dem vier Menschen ums Leben kamen. Bei einer Durchsuchung des Zentrums der neonazistischen Nationalistischen Front (NF) in Bielefeld im August 1988 war er als Mitglied der NF bekanntgeworden; außerdem hatte er Kontakte zur Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei (FAP) unterhalten. Das Bayer. Oberste Landesgericht in München verurteilte am 31. Erstes KronJanuar das ehemalige RAFMitglied Werner Lotze wegen Mordes zeugenurteil in Tateinheit mit versuchtem Mord, räuberischer Erpressung in zwei Fällen und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit drei Fällen des versuchten Mordes unter erstmaliger Anwendung der Kronzeugenregelung in einem Strafverfahren gegen einen RAF-Angehörigen zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren. Lotze war am 14. Juni 1990 in Senftenberg/Bezirk Cottbus in der ehemaligen DDR festgenommen worden. Dort hatte er mehrere Jahre unter neuer Identität gelebt, mit der er wie alle weiteren 1990 dort festgenommenen ehemaligen RAF-Mitglieder vom ehemaligen Ministerium für Staatssicherheit (MfS) versehen wor-
  • Gerichtssaal zu tumultartigen Störungen durch überwiegend dem linksextremistischen Bereich zuzuordnende Prozeßbesucher. Bevor der Richter am 30. Dezember sein Urteil begründen
ner und selbstgefertigten Prägestempeln der Stadt Nürnberg wurden etwa 20 kg Chemikalien, Sprengschnur und Gasglühzünder sichergestellt. Zusammen mit weiteren Substanzen wären die sichergestellten Chemikalien zur Herstellung von Sprengstoff geeignet gewesen. Am 3. Juli verurteilte das Oberlandesgericht Koblenz das ehemalige RAF-Mitglied Henning Beer unter Anwendung der Kronzeugenregelung zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Der Verurteilte wurde der Mitgliedschaft in der RAF, der Mittäterschaft beim Anschlag auf US-General Alexander Haig am 25. Juni 1979, der Mittäterschaft bei einem Bankraub am 19. November 1979 in Zürich sowie der Beteiligung am Sprengstoffanschlag auf das Hauptquartier der US-Luftwaffe am 31. August 1981 in Ramstein und der Beteiligung am Anschlag auf US-General Kroesen am 15. September 1981 in Heidelberg für schuldig befunden. Henning Beer war am 18. Juni 1990 in Neubrandenburg in der damaligen DDR festgenommen und am 24. Juli 1990 in die Bundesrepublik Deutschland überstellt worden. Am 8. Oktober verurteilte das Oberlandesgericht Stuttgart die ehemalige Angehörige der RAF Silke Maier-Witt unter Anwendung der Kronzeugenregelung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Der Verurteilten wurden der Mord an Arbeitgeberpräsident HannsMartin Schleyer im Jahr 1977, die Beteiligung am Attentat auf den NATO-Oberbefehlshaber Alexander Haig sowie dessen Begleiter im Juni 1979 sowie ein Banküberfall-in Zürich im November 1979 zur Last gelegt. Frau Maier-Witt war am 18. Juni 1990 in der ehemaligen DDR festgenommen und am 2. August 1990 in die Bundesrepublik Deutschland überstellt worden. Am 30. Dezember 1991 verurteilte das Amtsgericht Nürnberg einen 26jährigen Mann wegen versuchter schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Der Verurteilte wurde für schuldig befunden, am 19. Februar 1991 gegen das Einwohnermeldeamt der Stadt Nürnberg einen Brandanschlag versucht zu haben. Er war unmittelbar vor der Tatausführung von der Polizei festgenommen worden. Bereits zu Prozeßbeginn am 11. Dezember und auch bei der Urteilsverkündung kam es im Gerichtssaal zu tumultartigen Störungen durch überwiegend dem linksextremistischen Bereich zuzuordnende Prozeßbesucher. Bevor der Richter am 30. Dezember sein Urteil begründen konnte, forderten die Zuhörer in Sprechchören die sofortige Freilassung des Verurteilten und entrollten ein entsprechendes Transparent. Gegen sechs Personen, die als Transparentträger identifiziert werden konnten, verhängte das Gericht jeweils drei Tage Ordnungshaft, die sofort vollzogen wurden.
  • eine neue "Schulhof-CD" mit Liedern einschlägig bekannter rechtsextremistischer Interpreten herausgegeben. In die Vorbereitung war nach Angaben
die Landtagswahl 2011 aufgestellt. Auf den Listenplätzen eins bis vier finden sich die bisherigen Landtagsabgeordneten PASTÖRS, MÜLLER, ANDREJEWSKI und KÖSTER. Erwartungsgemäß wurden Birger LÜSSOW und Raimund BORRMANN nicht wieder aufgestellt. Stattdessen wurden David PETEREIT und Michael GIELNIK gewählt. Damit sind unter den ersten sechs Wahlkandidaten drei Personen (MÜLLER, PETEREIT, GIELNIK), die ihre politische Laufbahn in der neonazistischen Kameradschaftsszene begonnen haben und eine besondere - auch nach außen getragene - Nähe zum Nationalsozialismus aufweisen. Die Partei präsentierte zudem einen neuen Fraktionsbus mit dem Namen "Flaggschiff Waterkant", der durchs Land tourt, um den "Kampf um die Köpfe" fortzusetzen. Mit Broschüren, Regionalblättern und Flyern zu verschiedenen politischen Themen versucht sich die NPD im unmittelbaren Lebensbereich der Menschen zu verankern, mit dem Ziel, im Sinne ihrer "völkischen Graswurzelstrategie" durch schleichende Infiltration mehr Akzeptanz in der Bevölkerung zu gewinnen und die Partei als Wahlalternative zu präsentieren. Für den Wahlkampf 2011 will die NPD u. a. den beabsichtigten Bau einer Moschee in Rostock propagandistisch nutzen. Im April 2010 veröffentlichte die Partei auf ihrer Internetseite den Einspruch eines Bürgers gegen "den Bau einer Moschee mit Minarett" in Rostock und bezeichnete die Minarette als "Zeichen der muslimischen Landnahme" und will damit insbesondere vorhandene "Überfremdungsängste" in der Bevölkerung schüren. Der NPD-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern hatte im September 2010 eine neue "Schulhof-CD" mit Liedern einschlägig bekannter rechtsextremistischer Interpreten herausgegeben. In die Vorbereitung war nach Angaben der NPD der einschlägig bekannte Rostocker NPD-Stadtvertreter David PETEREIT einge53
  • ferner ein Luftschutzhelm mit Hakenkreuz, ein Würgeholz, Wurfsterne und rechtsextremistischeSchriften sichergestellt werden. Die Skinheads behaupteten bei der Vernehmung, spontan gehandelt
Bei einem Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Immenstadt, Landkreis Oberallgäu, am 13. Oktober wurden fünf Personen, davon zwei schwer, verletzt. Das Gebäude wurde erheblich beschädigt. Die Polizei konnte drei Täter, die der Skinhead-Szene zuzurechnen sind, kurze Zeit nach dem Anschlag festnehmen. Die bisherigen Ermittlungen ergaben, daß die drei in der Tatnacht mehrfach in das Asylbewerberheim eingedrungen waren, um "Randale" zu machen. Nachdem diese "Auftritte" ihrer Ansicht nach keine "Wirkung" gezeigt hätten, sei auf Anregung eines der Festgenommenen bei einem dritten Besuch von zwei der Tatbeteiligten Feuer gelegt worden. Am 19. Oktober nahm die Polizei in Weißenburg vier Skinheads fest, die zuvor an einem Asylantenwohnheim eine Fensterscheibe zertrümmert hatten. In dem von den Tätern benutzten Pkw fanden die Beamten einen Stahlhelm mit Hakenkreuz" Gaspatronen, Farbspraydosen, einen Schlagring und eine nicht funktionsfähige Schußwaffe. Bei Wohnungsdurchsuchungen konnten ferner ein Luftschutzhelm mit Hakenkreuz, ein Würgeholz, Wurfsterne und rechtsextremistischeSchriften sichergestellt werden. Die Skinheads behaupteten bei der Vernehmung, spontan gehandelt zu haben. Als Tatmotiv nannten sie große Abneigung gegen Ausländer, aber auch Abenteuerlust. Ein Funktionär des NPD-Kreisverbandes München-Land wurde in der Nacht zum 22. Oktober bei einer Brandstiftung an Altpapiercontainern in Unterhaching, Landkreis München, beobachtet und festgenommen. Ihm wird zur Last gelegt, insgesamt 35 Brände an Wertstoffsammelbehältern gelegt und dabei einen Schaden von 300.000 DM verursacht zu haben. Als Motiv wurde Haß auf die SPD und den Unterhachinger Bürgermeister angegeben. Unbekannte Täter warfen am 24. Oktober zwei Molotow-Cocktails durch die unversperrte Hintertür in ein Asylantenwohnheim in München. Die Brandsätze zündeten nicht, so daß kein Schaden entstand. In Passau zogen am 9. November mehrere Skinheads zu einem Wohncontainer, in dem ausländische Bauarbeiter leben. Sie schrien "Ausländer raus", warfen Steine gegen den Container und schössen mit einer Gaspistole, wodurch drei der Bauarbeiter verletzt wurden. Fünf Tatverdächtige konnten festgenommen werden. Am 15. November verübten unbekannte Täter einen Brandanschlag auf ein Asylantenheim in Schierling, Landkreis Regensburg. Die Täter gelangten durch eine unversperrte Tür im Erdgeschoß in die Küche, wo sie eine brennbare Flüssigkeit auf die Kochplatten eines Elektroherdes gössen und den Rest der Flüssigkeit im Kanister in das Backrohr stellten. Anschließend schalteten sie den Herd ein und flüchteten. Durch eine Verpuffung wurde der Türstock in der Küche angesengt. Das entstandene Feuer, das von den Bewohnern gelöscht werden konnte, verursachte einen Sachschaden von etwa 10.000 DM.
  • eine Ordnung, die unter Ausschluß jeglicher Gewaltund Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach
  • Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung
  • Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. (3) 1Das Landesamt für Verfassungsschutz
140 Anhang 1 Bayerisches Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) Vom 24. August 1990 (BayRS 12-1-1) Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das nach Anhörung des Senats hiermit bekanntgemacht wird: I. Abschnitt Organisation und Aufgaben des Verfassungsschutzes Art. 1 Organisation des Verfassungsschutzes, Verhältnis zur Polizei (1) Zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder besteht in Bayern ein Landesamt für Verfassungsschutz. (2) 'Freiheitliche demokratische Grundordnung nach Absatz 1 ist eine Ordnung, die unter Ausschluß jeglicher Gewaltund Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. 2Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung gehören mindestens: Die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. (3) 1Das Landesamt für Verfassungsschutz ist eine dem Staatsministerium des Innern unmittelbar nachgeordnete Behörde. 2Das Landesamt und Dienststellen der Polizei dürfen einander nicht angegliedert werden. 3Dem Landesamt für Verfassungsschutz steht ein Weisungsrecht gegenüber Dienststellen der Polizei oder die Befugnis zu polizeilichen Maßnahmen nicht zu.
  • jeweils geltenden Fassung entsprechend. 2Die Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter hat in diesem Fall unter besonderer Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
143 deckten Informationsgewinnung und der Sicherheit des Landesamts für Verfassungsschutz und seiner Mitarbeiter. 3Nachrichtendienstliche Mittel sind Maßnahmen zur Tarnung, der Einsatz geheimer Mitarbeiter und andere Maßnahmen, die verbergen sollen, daß das Landesamt für Verfassungsschutz Informationen erhebt. 4Bei Sicherheitsüberprüfungen (Art. 3 Abs. 2 Nrn. 1 und 2) darf das Landesamt für Verfassungsschutz nur das nachrichtendienstliche Mittel der Tarnung von Mitarbeitern anwenden. (2) Das Landesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten nach Art. 5 durch Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel erheben, wenn 1. tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten nach Art. 3 Abs. 1 vorliegen oder auf diese Weise Erkenntnisse über Nachrichtenzugänge gewonnen werden können oder 2. das zur Abschirmung der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände und Nachrichtenzugänge des Landesamts für Verfassungsschutz gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten erforderlich ist. (3) Personenbezogene Daten dürfen durch Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel nur erhoben werden, wenn die Daten nicht auf eine andere geeignete Weise gewonnen werden können, die die betroffene Person weniger beeinträchtigt. 2Die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel darf nicht erkennbar außer Verhältnis zur Bedeutung des aufzuklärenden Sachverhalts stehen. 3Sie ist unverzüglich zu beenden, wenn ihr Zweck erreicht ist oder sich ergibt, daß er nicht oder nicht auf diese Weise erreicht werden kann. (4) 1Für den Einsatz besonderer technischer Mittel zur Informationsgewinnung im Schutzbereich des Art. 13 des Grundgesetzes, ohne daß eine für die Verfassungsschutzbehörde tätige Person anwesend ist, gilt das Gesetz, zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Art. 10 Grundgesetz) vom 13. August 1968 (BGBl I S. 949), zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 16 des Gesetzes vom 8. Juni 1989 (BGBl I S. 1026) und das Gesetz zur Ausführung des Gesetzes zu Art. 10 Grundgesetz vom 11. Dezember 1984 (GVBI S. 522, BayRS 12-2-1) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend. 2Die Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter hat in diesem Fall unter besonderer Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu erfolgen. (5) Die Zulässigkeit von Maßnahmen nach dem Gesetz zu Art. 10 Grundgesetz bleibt unberührt. Art. 7 Speicherung und Veränderung personenbezogener Daten 1 (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz darf zur Erfüllung seiner Aufgaben nach diesem Gesetz personenbezogene Daten in Dateien speichern und verändern, wenn 1. tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten nach Art. 3 Abs. 1 vorliegen oder 2. dies für die Erforschung und Bewertung von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach Art. 3 Abs. 1 erforderlich ist oder 3. das Landesamt für Verfassungsschutz nach Art. 3 Abs. 2 an Überprüfungen mitwirkt.
  • entsprechende Klage der NPD abgewiesen hatte, fand stattdessen eine rechtsextremistische Demonstration unter dem Motto "Gegen kinderfeindliche Bonzen - für eine lebenswerte
In einem Internetkommentar der "Nationalen Sozialisten Greifswald" zu dieser Veranstaltung heißt es: "Somit bleibt als Fazit zu sagen, dass hier in Deutschland und in Mecklenburg und Pommern genug 'rumtherapiert' wurde. In Zukunft sollten diverse Therapien den Volksverrätern im Landund Bundestag vorbehalten sein, um das Kranke aus ihren Köpfen zu 'waschen'. Toleranz gab es auch zu genüge. Es muß endlich Schluss sein mit dem Ganzen Toleranzdasein. Kinderschänder müßen lernen, dass auf ihr Verhalten und ihre Taten harte Konsequenzen folgen. Und wenn sich dieser Staat einen Dreck darum kümmert, werden wir es selbst in die Hand nehmen müssen, mit den 'demokratischen' Mitteln, die uns zur Verfügung stehen. Darum: Mehr Toleranz für Intoleranz - Todesstrafe für Kinderschänder - Volksabstimmung JETZT!" (Schreibweise wie im Original) Als "Sachwalter" von Kinderinteressen präsentierte sich die NPD zudem im Rahmen der Veranstaltung von Kinderfesten, die in Bad Doberan, Stralsund, Ueckermünde und erstmalig in Neustrelitz, Grevesmühlen und Jamel (Landkreis Nordwestmecklenburg), stattfanden. Einige Kinderfeste wurden bereits zum wiederholten Male durchgeführt, so das Kinderfest in Bad Doberan, das zum 4. Mal oder das Kinderfest in Stralsund, das bereits zum 9. Mal ausgerichtet wurde. Die Resonanz auf die Kinderfeste fiel unterschiedlich aus. In Bad Doberan und Stralsund lag sie unter den Erwartungen der Veranstalter, was auch auf die schlechte Witterung zurückzuführen war. Nachdem ein am 31. Juli 2010 angemeldetes NPD-Kinderfest in Anklam von der Stadtverwaltung wegen fehlender räumlicher Möglichkeiten nicht genehmigt wurde und das Verwaltungsgericht Greifswald eine entsprechende Klage der NPD abgewiesen hatte, fand stattdessen eine rechtsextremistische Demonstration unter dem Motto "Gegen kinderfeindliche Bonzen - für eine lebenswerte Zukunft in unserer Heimat" statt, an der nach Polizeiinforma51
  • Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstelfung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte
148 den, es sei denn, daß das Landesamt für Verfassungsschutz einer anderen Verwendung für Zwecke nach Satz 1 und 2 zugestimmt hat. "Satz 1 gilt auch für die Übermittlung personenbezogener Daten innerhalb des Landesamts für Verfassungsschutz. (2) 1Das Landesamt für Verfassungsschutz darf Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte im Rahmen von Art. 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstelfung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte vom 3. August 1959 (BGBl II 1961 S. 1183) personenbezogene Daten übermitteln. 2Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, daß die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie ihm übermittelt wurden. (3) 1Das Landesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten an öffentliche Stellen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes sowie an überoder zwischenstaatliche öffentliche Stellen übermitteln, wenn die Übermittlung zur Erfüllung seiner Aufgaben nach diesem Gesetz oder zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinteressen des Empfängers erforderlich ist. 2Die Übermittlung unterbleibt, wenn auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Person entgegenstehen. 3Sie ist aktenkundig zu machen. 4Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, daß die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie ihm übermittelt wurden. (4) 1Personenbezogene Daten dürfen an andere Empfänger als öffentliche Stellen nicht übermittelt werden, es sei denn, daß dies zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit des Bundes oder eines Landes erforderlich ist und das Staatsministerium des Innern seine Zustimmung erteilt hat; die Zustimmung kann auch für eine Mehrzahl von gleichartigen Fällen vorweg erteilt werden. 2Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die Übermittlung aktenkundig zu machen. 3Der Empfänger darf die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden. "Das Landesamt für Verfassungsschutz hat den Empfänger darauf hinzuweisen. (5) 'Übermittlungspflichten nach bundesrechtlichen Vorschriften bleiben unberührt. 2 Das Landesamt für Verfassungsschutz kann andere Verfassungsschutzbehörden auch dadurch unterrichten, daß es diesen den Abruf von Daten im automatisierten Verfahren ermöglicht. Art. 15 Unterrichtung der Öffentlichkeit 1 Das Staatsministerium des Innern und das Landesamt für Verfassungsschutz unterrichten die Öffentlichkeit über Bestrebungen und Tätigkeiten nach Art. 3 Abs. 1. 2Dabei dürfen der Öffentlichkeit personenbezogene Daten bekanntgegeben werden, wenn das Interesse der Öffentlichkeit an der Unterrichtung das schutzwürdige Interesse der betroffenen Person an der Wahrung ihrer Anonymität überwiegt.
  • überwiegt, oder 2. überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern. (2) Besondere Rechtsvorschriften, die Informationsübermittlungen zulassen oder verbieten, bleiben unberührt. IV. Abschnitt Parlamentarische
  • für Verfassungsschutz der Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission. 2Die Rechte des Landtags und seiner Ausschüsse bleiben unberührt. (2) 1Die Parlamentarische
149 Art. 16 Nachberichtspflicht Erweisen sich personenbezogene Daten nach ihrer Übermittlung durch das Landesamt für Verfassungsschutz als unvollständig oder unrichtig, sind sie unverzüglich gegenüber dem Empfänger zu berichtigen, wenn das zur Wahrung schutzwürdiger Interessen der betroffenen Person erforderlich ist. Art. 17 Übermittlungsverbote (1) Die Übermittlung von Informationen durch das Landesamt für Verfassungsschutz nach den Art. 4 und 14 hat zu unterbleiben, wenn 1. erkennbar ist, daß unter Berücksichtigung der Art der Informationen und ihrer Erhebung das schutzwürdige Interesse der Betroffenen das Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegt, oder 2. überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern. (2) Besondere Rechtsvorschriften, die Informationsübermittlungen zulassen oder verbieten, bleiben unberührt. IV. Abschnitt Parlamentarische Kontrolle Art. 18 Parlamentarische Kontrollkommission 1 (1) Die Staatsregierung unterliegt hinsichtlich der Tätigkeit des Landesamts für Verfassungsschutz der Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission. 2Die Rechte des Landtags und seiner Ausschüsse bleiben unberührt. (2) 1Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus fünf Mitgliedern. 2Die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission werden zu Beginn jeder neuen Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte gewählt. 3ln gleicher Weise wird für jedes Mitglied ein Stellvertreter gewählt. 4Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags auf sich vereint. (3) 1Scheidet ein Mitglied aus dem Landtag oder seiner Fraktion aus, so verliert es seine Mitgliedschaft in der Parlamentarischen Kontrollkommission; Absatz 4 bleibt unberührt. 2Für dieses Mitglied ist unverzüglich ein neues Mitglied zu wählen; das gleiche gilt, wenn ein Mitglied aus der Parlamentarischen Kontrollkommission ausscheidet. 3 Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für die Stellvertreter. (4) Die Parlamentarische Kontrollkommission übt ihre Tätigkeit auch über das Ende der Wahlperiode des Landtags so lange aus, bis der nachfolgende Landtag eine neue Parlamentarische Kontrollkommission gewählt hat.
  • Rechtsextremismus 141 "Unterstützung und Betreuung für politische Gefangene ist richtig und wichtig". Daneben unterhält der JVA-Report eine umfangreiche eigene
  • Internetseite. Die Rubriken beinhalten neben nationalen und internationalen Gefangenenlisten, rechtlichen Rahmenbedingungen des Gefangenenlebens oder verschiedenen Aspekten der Gefangenenunterstützung auch einen
Rechtsextremismus 141 "Unterstützung und Betreuung für politische Gefangene ist richtig und wichtig". Daneben unterhält der JVA-Report eine umfangreiche eigene Internetseite. Die Rubriken beinhalten neben nationalen und internationalen Gefangenenlisten, rechtlichen Rahmenbedingungen des Gefangenenlebens oder verschiedenen Aspekten der Gefangenenunterstützung auch einen Antrag auf Mitgliedschaft in der HNG. Die HNG verfügt ihrerseits nicht über eine eigene Internetpräsenz. JVA-Report und HNG verstehen einander nicht als Konkurrenz, sondern als kooperierende Bausteine innerhalb der Gefangenenbetreuung. Die "systematische" Betreuung durch die HNG verfolgt das Ziel, den Inhaftierten einen organisatorischen Hintergrund zu verschaffen. Als Ergänzung veröffentlicht der JVA-Report regelmäßig Erlebnisberichte und Interviews mit Inhaftierten, um Solidarisierungseffekte und Kontakte "zwischen Kameraden innerhalb und außerhalb der Kerkermauern" herbeizuführen. 3.11 Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Sitz Bund: Berlin Niedersachsen: Stade Vorsitzende Bund: Udo VOIGT Niedersachsen: Adolf DAMMANN Mitglieder 2009 2010 Bund: 6.800 6.600 Niedersachsen: 535 500 Publikationen Bund: Deutsche Stimme (monatlich, Auflage 35.000) Niedersachsen: lokale Publikationen 3.11.1 Geschichte und Entwicklung Die NPD wurde am 28.11.1964 in Hannover als "Sammlung des nationalen Lagers" gegründet. Es handelte sich um eine
  • Bericht macht insgesamt deutlich, daß es sich ein freiheitlicher Rechtsstaat wie die Bundesrepublik Deutschland trotz geänderter Aufgabenstellung der Nachrichtendienste durch
4 Vorwort Der Bericht macht insgesamt deutlich, daß es sich ein freiheitlicher Rechtsstaat wie die Bundesrepublik Deutschland trotz geänderter Aufgabenstellung der Nachrichtendienste durch den Demokratisierungsprozeß in den Ländern Osteuropas nicht leisten kann, auf einen wirksamen Verfassungsschutz zu verzichten. Die gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen in Osteuropa, die im Zerfall der früheren UdSSR einen weiteren historischen Höhepunkt fanden, haben das Berliner Landesamt für Verfassungsschutz nicht unberührt gelassen. Im Zusammenhang mit der veränderten Aufgabenstellung des Verfassungsschutzes muß auch die Beauftragung eines unabhängigen Gremiums von erfahrenen Fachleuten auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes gesehen werden, das in seinem Ende letzten Jahres vorgelegten Gutachten konkrete Vorschläge zur Anpassung der künftigen personellen und sachlichen Ausstattung des Landesamtes für Verfassungsschutz an seine tatsächlichen Bedürfnisse und Aufgaben unterbreitet hat. Durch den geplanten Personalabbau im LfV Berlin wird zum einen den grundlegenden politischen Entwicklungen Rechnung getragen. Andererseits bleibt gewährleistet, daß das Amt die verbliebenen und die künftig möglicherweise hinzukommenden Aufgaben auch weiterhin effektiv erfüllt. Berlin, im April 1992 Professor Dr. Dieter Heckelmann Senator für Inneres
  • Angehörigen auch Personen aus der Neonaziszene und den rechtsextremistischen Subkulturen beteiligt haben: * Mahnwache am 4. September in Ferdinandshof (Landkreis Uecker
etwa auf die Diskussion zur Sicherungsverwahrung oder zu Sexualstraftätern. Hier nutzte die NPD ein emotionsgeladenes Thema, um sich einerseits die nötige öffentliche Aufmerksamkeit zu verschaffen und um andererseits breitere Bevölkerungskreise anzusprechen. Im Hinblick auf ihre ideologischen Wurzeln hat sie dabei aber nicht das Wohl aller Kinder, sondern lediglich das der aus ihrer Sicht "artgerechten" Kinder im Blick. 3 Im Einzelnen wurden folgende Veranstaltungen unter dem Motto "Todesstrafe für Kinderschänder-Volksabstimmung jetzt" bekannt, an denen sich neben NPD-Angehörigen auch Personen aus der Neonaziszene und den rechtsextremistischen Subkulturen beteiligt haben: * Mahnwache am 4. September in Ferdinandshof (Landkreis Uecker-Randow) mit ca. 40 Teilnehmern; * Demonstration am 11. September 2010 in Ferdinandshof unter Beteiligung von ca. 275 Personen; * Demonstration in Schwerin am 25. September 2010 mit ca. 260 Teilnehmern; * erneute Mahnwache am 8. Oktober 2010 in Ferdinandshof mit unter zehn Teilnehmern; * Demonstration am 23. Oktober 2010 in Neustrelitz mit ca. 190 Teilnehmern. 3 vergl. hierzu http://www.verfassungsschutz-mv.de/cms2/Verfassungsschutz_ prod/Verfassungsschutz/content/de/_Service/Archivmeldungen/meldungen /NPD_instrumentalisiert_Missbrauch_von_Kindern/ind; vom 6.10.2010 50
  • Ständiger Rat Marxistischer Parteien" (SRMP) 54 2.2 Rechtsextremismus 55 2.2.1 Vorbemerkung 55 2.2.2 Neuer Nationalsozialismus (Neonazismus) 56 2.2.2.1 "Gesinnungsgemeinschaft
6 Inhaltsverzeichnis 2.1.2.2.2 "Bund Westdeutscher Kommunisten" (BWK) 38 2.1.2.2.3 "Kommunistische Partei Deutschlands" (KPD) 39 2.1.2.2.4 "Kommunistischer Bund" (KB) 39 2.1.2.2.5 "Gruppe K" 40 2.1.2.2.6 "Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands" (MI_PD)..40 2.1.2.2.7 "Marxistische Gruppe" (MG) 41 2.1.2.2.8 "Revolutionäre Kommunisten (BRD)" (RK) 42 2.1.2.2.9 "Rote Garde Berlin" (RG) 43 2.1.2.2.10 "Rote Hilfe e.V." (RH) 43 2.1.2.2.11 "Volksfront gegen Reaktion, Faschismus und Krieg" (Volksfront) 43 2.1.2.2.12 "Vereinigte Sozialistische Partei" (VSP) 44 2.1.2.3 Trotzkistische Parteien und Gruppen 45 2.1.2.3.1 "Bund Sozialistischer Arbeiter" (BSA) 46 2.1.2.3.2 "Gruppe Revolutionäre Sozialistinnen (GRS) 47 2.1.2.3.3 "Internationale Sozialistische Arbeiterorganisation" (ISA) .47 2.1.2.3.4 "Sozialistische Arbeitergruppe" (SAG) 48 2.1.2.3.5 "Spartakist - Arbeiterpartei Deutschlands" (SpAD) 49 2.1.2.4 Ausblick 49 2.1.3 "Orthodoxe" Kommunisten 50 2.1.3.1 Vorbemerkung 50 2.1.3.2 "Sozialistische Initiative" (Sl) 50 2.1.3.3 "Deutsche Kommunistische Partei" (DKP) 52 2.1.3.4 "Kommunistische Partei Deutschlands" (KPD) 53 2.1.3.5 Ausblick 53 2.1.4 "Ständiger Rat Marxistischer Parteien" (SRMP) 54 2.2 Rechtsextremismus 55 2.2.1 Vorbemerkung 55 2.2.2 Neuer Nationalsozialismus (Neonazismus) 56 2.2.2.1 "Gesinnungsgemeinschaft der Neuen Front" (GdNF) 57 2.2.2.2 "Nationale Alternative Berlin" (NA Berlin) 59 2.2.2.3 "Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei" (FAP) 60 2.2.2.4 "Nationalistische Front" (NF) 62 2.2.2.5 "ASGARD-Bund e.V."/"Wotans Volk" 63 2.2.2.6 "Völkischer Freundeskreis" (VFK) 64 2.2.2.7 "Bund Vaterlandstreuer Volksgenossen" (BW) 65 2.2.2.8 "Freiheitspartei" 65

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