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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Aktion Neustart vorgestellt, das Aussteigerprogramm des Niedersächsischen Verfassungsschutzes für Rechtsextremismus und Islamismus. Ergänzend erläuterte ein Vertreter der Volkswagen
Wirtschaftsschutz 10.4 23. Sicherheitstagung für geheimschutzbetreute Unternehmen Vom 14. bis zum 15.05.2019 fand in Hildesheim die Tagung des Niedersächsischen Verfassungsschutzes für Sicherheitsbevollmächtigte der geheimschutzbetreuten Unternehmen statt. Es nahmen etwa 70 Vertreterinnen und Vertreter von Wirtschaftsunternehmen sowie einige von Bundesund Landesbehörden daran teil. Inhaltlich lag der Schwerpunkt in diesem Jahr auf Beiträgen über die Arbeitsbereiche des Verfassungsschutzes. Vorgestellt wurde der Bereich der Investitionsprüfungen, dessen Aufgabe es ist, ausländische Direktinvestitionen auf nachrichtendienstliche Sicherheitsbedenken hin zu überprüfen. Diese Aufgabe wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz wahrgenommen. Außerdem wurde Aktion Neustart vorgestellt, das Aussteigerprogramm des Niedersächsischen Verfassungsschutzes für Rechtsextremismus und Islamismus. Ergänzend erläuterte ein Vertreter der Volkswagen AG, wie in einem konkreten Fall mit Mitarbeitern aus dem salafistischen Umfeld umgegangen wurde und welchen Herausforderungen das Unternehmen gegenüberstand. Weitere Programmpunkte waren die Novellierung des Geheimschutzhandbuches sowie die Vorstellung der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS). ZITiS ist Dienstleister für die Sicherheitsbehörden in Deutschland und erforscht und entwickelt in deren Auftrag technische Lösungen und Methoden, die die innere Sicherheit verbessern (www.zitis.bund.de). 10.5 Verfassungsschutz unterstützt KRITIS-Tagung Am 04.09.2019 wurde in Hannover die erste Niedersächsische KRITISTagung unter maßgeblicher Beteiligung des Fachbereichs Wirtschaftsschutz des Niedersächsischen Verfassungsschutzes durchgeführt. 321
  • Digitalagentur Niedersachsen, Hannover IT e.V. sowie die Herfurth & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Nach einem Beitrag des Bundesamtes für Sicherheit
Wirtschaftsschutz 10.7 18. Wirtschaftsschutztagung des Niedersächsischen Verfassungsschutzes Am 04.11.2019 fand die Wirtschaftsschutztagung des Niedersächsischen Verfassungsschutzes statt. Insgesamt waren etwa 220 Vertreterinnen und Vertreter größtenteils niedersächsischer Unternehmen der Einladung des Verfassungsschutzes gefolgt, um sich über die aktuelle Bedrohungslage zu informieren. Begrüßt werden konnten außerdem einige Teilnehmende anderer Sicherheitsbehörden aus Bund und Ländern. Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, betonte in einer Keynote die Bedeutung von Zusammenarbeit und gegenseitiger Unterstützung sowie des Austausches in Sicherheitsfragen. Auch in diesem Jahr fand sich das Thema Digitalisierung auf der Tagesordnung wieder, so gab es gleich zu Beginn eine Diskussionsrunde zum Thema "Digitalisierung und Sicherheit - geht das?". Vertreten waren dabei das Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Hannover, die Digitalagentur Niedersachsen, Hannover IT e.V. sowie die Herfurth & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Nach einem Beitrag des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu aktuellen Gefahren in der Digitalisierung wurde das CyberRange-e von Innogy SE als erstes Trainingszentrum gegen Bedrohungen für den Energiesektor vorgestellt. Durch War-Gaming142 werden die Teilnehmenden auf konkrete Situationen vorbereitet, um im Ernstfall richtig reagieren zu können. 142 Beim War-Gaming geht es darum, mögliche Angriffsszenarien spielerisch nachzustellen. Aufgeteilt in zwei Teams versuchen die Teilnehmenden in ein fremdes Netzwerk einzudringen, bzw. diesen Angriff zu erkennen und abzuwehren. 324
  • vollziehenden Gewalt sungsschutz um ein Tätigwerden und der Rechtsprechung an Gesetz ersucht. und Recht, Das Benehmen kann für eine Reihe
  • Recht auf Bildung und Ausübung gleichgelagerter Fälle hergestellt werden. einer parlamentarischen Opposition, (3) Das Bundesamt für Verfassungsschutz d) die Ablösbarkeit
BUNDESVERFASSUNGSSCHUTZGESETZ unmittelbarer, freier, gleicher und 3. sie auswärtige Belange der Bundes geheimer Wahl zu wählen, republik Deutschland berühren oder b) die Bindung der Gesetzgebung an die 4. eine Landesbehörde für Verfassungs verfassungsmäßige Ordnung und die schutz das Bundesamt für Verfas Bindung der vollziehenden Gewalt sungsschutz um ein Tätigwerden und der Rechtsprechung an Gesetz ersucht. und Recht, Das Benehmen kann für eine Reihe c) das Recht auf Bildung und Ausübung gleichgelagerter Fälle hergestellt werden. einer parlamentarischen Opposition, (3) Das Bundesamt für Verfassungsschutz d) die Ablösbarkeit der Regierung und unterrichtet die Landesbehörden für ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Verfassungsschutz über alle Unterlagen, Volksvertretung, deren Kenntnis für das Land zum Zwecke e) die Unabhängigkeit der Gerichte, des Verfassungsschutzes erforderlich ist. f) der Ausschluss jeder Gewalt und Willkürherrschaft und SS6 g) die im Grundgesetz konkretisierten Gegenseitige Unterrichtung der VerfasMenschenrechte. sungsschutzbehörden Die Verfassungsschutzbehörden sind ver SS5 pflichtet, beim Bundesamt für Verfassungs Abgrenzung der Zuständigkeiten der Verschutz zur Erfüllung der Unterrichtungs fassungsschutzbehörden pflichten nach SS 5 gemeinsame Dateien zu (1) Die Landesbehörden für Verfassungs führen, die sie im automatisierten Verfah schutz sammeln Informationen, Aus ren nutzen. Diese Dateien enthalten nur die künfte, Nachrichten und Unterlagen zur Daten, die zum Auffinden von Akten und Erfüllung ihrer Aufgaben, werten sie aus der dazu notwendigen Identifizierung von und übermitteln sie dem Bundesamt für Personen erforderlich sind. Die Speicherung Verfassungsschutz und den Landesbe personenbezogener Daten ist nur unter den hörden für Verfassungsschutz, soweit es Voraussetzungen der SSSS 10 und 11 zuläs für deren Aufgabenerfüllung erforder sig. Der Abruf im automatisierten Verfahren lich ist. durch andere Stellen ist nicht zulässig. Die (2) Das Bundesamt für Verfassungsschutz Verantwortung einer speichernden Stelle darf in einem Lande im Benehmen mit im Sinne der allgemeinen Vorschriften des der Landesbehörde für Verfassungs Datenschutzrechts trägt jede Verfassungs schutz Informationen, Auskünfte, Nach schutzbehörde nur für die von ihr einge richten und Unterlagen im Sinne des SS 3 gebenen Daten; nur sie darf diese Daten sammeln. Bei Bestrebungen und Tätig verändern, sperren oder löschen. Die einge keiten im Sinne des SS 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 bende Stelle muß feststellbar sein. Das Bun ist Voraussetzung, dass desamt für Verfassungsschutz trifft für die 1. sie sich ganz oder teilweise gegen den gemeinsamen Dateien die technischen und Bund richten, organisatorischen Maßnahmen nach SS 9 des 2. sie sich über den Bereich eines Landes Bundesdatenschutzgesetzes. Die Führung hinaus erstrecken, von Textdateien oder Dateien, die weitere 434
  • Auslandsbezug umfassen das Agieren einer Vielzahl von Gruppierungen mit linksextremistischen, separatistischen oder nationalistischen Vorstellungen. Ihr Aktionismus zielt regelmäßig auf radikale
Anhang 12.1 Definition der Arbeitsbegriffe Extremismus Die Verfassungsschutzbehörden unterscheiden zwischen "Extremismus" und "Radikalismus", obwohl beide Begriffe oft synonym gebraucht werden. Bei "Radikalismus" handelt es sich um eine überspitzte, zum Extremen neigende Denkund Handlungsweise, die gesellschaftliche Probleme und Konflikte bereits "von der Wurzel (lat. radix) her" anpacken will. Im Unterschied zum "Extremismus" sollen jedoch weder der demokratische Verfassungsstaat noch die damit verbundenen Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung beseitigt werden. So sind z. B. Kapitalismuskritiker, die grundsätzliche Zweifel an der Struktur unserer Wirtschaftsund Gesellschaftsordnung äußern und sie von Grund auf verändern wollen, noch keine Extremisten. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. Auch wer seine radikalen Zielvorstellungen realisieren will, muss nicht befürchten, dass er vom Verfassungsschutz beobachtet wird, jedenfalls nicht, solange er die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung anerkennt. Als extremistisch werden dagegen die Aktivitäten bezeichnet, die darauf abzielen, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen. Extremismus mit Auslandsbezug Extremistische Bestrebungen mit Auslandsbezug umfassen das Agieren einer Vielzahl von Gruppierungen mit linksextremistischen, separatistischen oder nationalistischen Vorstellungen. Ihr Aktionismus zielt regelmäßig auf radikale Veränderungen der politischen Verhältnisse in der Heimatregion. Aktuelle Ereignisse und politische Entwicklungen im Herkunftsland sind dabei richtungsweisend für die Intensität des Auftretens und auch für das Militanzniveau. Türkische und kurdische Gruppierungen, die ihre jeweilige Ideologie zudem noch in gegeneinander gerichtete gewalttätige Auseinandersetzungen kanalisieren, bilden dabei einen Beobachtungsschwerpunkt des Verfassungsschutzes. Als mitgliederstärkste Organisation ist die "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) zu nennen. Alle ausländerextremistischen Organisationen sehen Deutschland als Raum für Rückzug, Rekrutierung, Propaganda und Finanzierung. 344
  • bestehenden Staatsund Gesellschaftsordnungen nach ihrem Verständnis der islamischen Rechtsordnung (Scharia) anstreben. In Deutschland liegt ihr Schwerpunkt auf propagandistischen Aktivitäten sowie
Anhang Derartige Organisationen unterliegen der Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden, wenn: f sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland richten, indem sie hier z. B. versuchen, eine ihren Grundsätzen entsprechende Parallelgesellschaft zu errichten, f sie ihre politischen Auseinandersetzungen mit Gewalt auf deutschem Boden austragen und dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährden, f sie vom Bundesgebiet aus Gewaltaktionen in anderen Staaten durchführen oder unterstützen und dadurch auswärtige Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu diesen Staaten gefährden, f sich ihre Aktivitäten gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere das friedliche Zusammenleben der Völker, richten. Islamismus Der Begriff des Islamismus bezeichnet eine religiös motivierte Form des politischen Extremismus. Islamisten sehen in den Schriften und Geboten des Islams nicht nur Regeln für die Ausübung der Religion, sondern auch Handlungsanweisungen für eine islamistische Staatsund Gesellschaftsordnung. Ein Grundgedanke dieser islamistischen Ideologie ist die Behauptung, alle Staatsgewalt könne ausschließlich von Gott (Allah) ausgehen. Damit richten sich islamistische Bestrebungen gegen die Wertvorstellungen des Grundgesetzes, insbesondere gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Islamisten halten die Etablierung einer islamischen Gesellschaftsordnung für unabdingbar. Dieser Ordnung sollen letztlich sowohl Muslime als auch Nicht-Muslime unterworfen werden. Islamistische Organisationen - mit Ausnahme islamistisch-terroristischer Organisationen - lassen sich grob in zwei Kategorien einteilen: f Organisationen, die in ihren Herkunftsländern die konsequente Umgestaltung der bestehenden Staatsund Gesellschaftsordnungen nach ihrem Verständnis der islamischen Rechtsordnung (Scharia) anstreben. In Deutschland liegt ihr Schwerpunkt auf propagandistischen Aktivitäten sowie der Sammlung von Spendengeldern, um die Mutterorganisationen in den Herkunftsländern zu unterstützen. 345
  • GEHEIMSCHUTZ, SABOTAGESCHUTZ Rechtsverordnung, In der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung vom Leitfaden 30. Juli 2003 (BGBl. I S. 1553) - neu gefasst durch Verordnung
GEHEIMSCHUTZ, SABOTAGESCHUTZ Rechtsverordnung, In der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung vom Leitfaden 30. Juli 2003 (BGBl. I S. 1553) - neu gefasst durch Verordnung vom 12. September 2007 (BGBl. I S. 2292 bis 2294) und zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungs schutzgesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2576) - werden die lebens und verteidigungswichtigen Einrichtungen verbind lich genannt. Das Bundesministerium des Innern hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, dem Bun desministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem Bundesministerium der Verteidigung einen Leitfaden zum vor beugenden personellen Sabotageschutz im nichtöffentlichen Bereich und zur Satellitendatensicherheit verfasst. Er kann im Internet unter www.bmwisicherheitsforum.de abgerufen werden. III. Verfahren Das Sicherheitsüberprüfungsverfahren ist im Sicherheitsüber prüfungsgesetz (SÜG) geregelt. Die Mitwirkung des BfV beruht auf SS 3 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1, 2 und 4 BVerfSchG in Verbindung mit SS 3 Abs. 2 SÜG. Die Art der Sicherheitsüberprüfung richtet sich nach der vorge sehenen sicherheitsempfindlichen Tätigkeit, die ausgeübt wer den soll (SS 7 Abs. 1 i.V.m. SSSS 8, 9 und 10 SÜG). Das BfV führt im Auftrag der jeweiligen zuständigen Stelle hierauf abgestimmte Überprüfungsmaßnahmen durch, z.B. Abfragen beim Bundes zentralregister. Sicherheitsrisiken Gründe, die einem Einsatz in sicherheitsempfindlicher Tätigkeit entgegenstehen, können sich insbesondere ergeben aus # Zweifeln an der Zuverlässigkeit (z.B. aufgrund von Straftaten, Drogen oder Alkoholmissbrauchs); # Gefährdung durch Anbahnungs und Werbungsversuche fremder Nachrichtendienste (z.B. bei Beziehungen und Reisen in sogenannte Länder mit besonderen Sicherheitsrisiken, weil sich hierdurch eine erleichterte Möglichkeit für eine Anspra che durch einen Nachrichtendienst des jeweiligen Landes 418
  • eines der Wesenselemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat) wendet. Entscheidet sei, dass die Partei sich gezielt gegen diejenigen
Anhang fassungsfeindlich" zu finden. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet das Bundesverfassungsgericht (Art. 21 Abs. 2 GG; SSSS 13 Nr. 2, 43 ff. BVerfGG). Parteien sind verfassungswidrig, wenn sie nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Es genügt nicht, wenn die Partei die freiheitliche demokratische Ordnung nicht anerkennt, sie ablehnt oder ihr andere Prinzipien entgegenhält. Es muss vielmehr eine aktiv-kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden verfassungsmäßigen Ordnung hinzukommen. Die Organisation muss also planvoll das Funktionieren dieser Ordnung beeinträchtigen und im weiteren Verlauf diese Ordnung selbst beseitigen wollen. Das BVerfG unterscheidet zwischen den Tatbestandsmerkmalen "beseitigen" und "beeinträchtigen". "Beseitigen" bezeichnet die Abschaffung zumindest eines der Wesenselemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder deren Ersetzung durch eine andere Verfassungsordnung oder ein anderes nicht demokratisches Regierungssystem (BVerfGE 144, 20 (211 Rn. 550)). Demgegenüber sei von einem "beeinträchtigen" auszugehen, wenn eine Partei nach ihrem politischen Konzept mit hinreichender Intensität eine spürbare Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bewirkt. Ausreichend sei, dass sich die Partei gegen eines der Wesenselemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat) wendet. Entscheidet sei, dass die Partei sich gezielt gegen diejenigen fundamentalen Prinzipien wendet, die für ein freiheitliches und demokratisches Zusammenleben unverzichtbar sind (BVerfGE 144, 20 (213f. Rn. 556)). Verbot verfassungsfeindlicher Organisationen/Verfassungswidrigkeit Ein Verbot eines Vereins ist nach Art. 9 Abs. 2 GG möglich, wenn der Zweck der Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwiderläuft oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet. Erst wenn dies durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, wird nach SS 3 Abs. 1 Vereinsgesetz der Verein als verboten (Art. 9 Abs. 2 GG) behandelt. Ein Vereinsverbot wird durch den Landesbzw. Bundesinnenminister erlassen. 349
  • Urteil einen neuen Maßstab, der von der bisherigen Rechtsprechung zum Parteiverbot abweicht, vor allem zum KPD-Verbot im Jahr
Anhang Mit dem einstimmig gefassten Urteil wird der NPD jedoch höchstrichterlich bescheinigt, verfassungsfeindliche Ziele zu verfolgen. Ihr Ziel sei es, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen, so Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Allerdings reiche eine verfassungsfeindliche Gesinnung allein für ein Verbot der NPD nicht aus. Die Partei müsse auch das Potenzial haben, ihre Ziele erfolgreich umzusetzen, wie es in der Urteilsbegründung weiter heißt. Zu den Zielen heißt es in der Urteilsbegründung: "Die NPD missachtet die Grundprinzipien, die für den freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat unverzichtbar sind. Ihre Ziele und das Verhalten ihrer Anhänger verstoßen gegen die Menschenwürde und den Kern des Demokratieprinzips und weisen Elemente der Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus auf. Die Programmatik der NPD ist auf die Beseitigung der fdGO gerichtet." (BVerfG NJW 2017, 611, 634 ff.) Bewertung: Das Bundesverfassungsgericht setzt mit dem Urteil einen neuen Maßstab, der von der bisherigen Rechtsprechung zum Parteiverbot abweicht, vor allem zum KPD-Verbot im Jahr 1956. "Anders als im KPD-Urteil kommt nach Auffassung des Senats ein Parteiverbot nur in Betracht, wenn eine Partei über hinreichende Wirkungsmöglichkeiten verfügt, die ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheinen lassen, und wenn sie von diesen Wirkungsmöglichkeiten auch Gebrauch macht", so Voßkuhle. Dies sei bei der NPD aber nicht der Fall152. Solange verfassungsfeindliche Parteien und sonstige Organisationen nicht verboten sind, dürfen sie sich im Rahmen der für alle geltenden Gesetze frei betätigen. Wirtschaftsspionage/Wirtschaftsschutz Unter Wirtschaftsspionage ist die staatlich gelenkte oder gestützte, von fremden Nachrichtendiensten ausgehende Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen und Betrieben zu verstehen. Davon abzugrenzen ist die Konkurrenzausspähung, nämlich die Ausforschung, die konkurrierende Unternehmen gegeneinander betreiben. 152 Weitere Ausführungen zum NPD-Verbot siehe Kapitel 2.8, "Die NPD ist verfassungsfeindlich". 351
  • die3. Bestrebungen in der Bundesrepublik sem Gesetz und anderen Rechtsvorschriften Deutschland, die durch Anwendung von obliegenden Aufgaben wahrnimmt (VerfasGewalt oder
Anhang Erster Teil SS3 Allgemeine Vorschriften Aufgaben SS1 (1) Aufgabe der Verfassungsschutzbehörde Zweck des Verfassungsschutzes ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der personenbezogenen Auskünften, Nachrichfreiheitlichen demokratischen Grundordten und Unterlagen, über nung, des Bestandes und der Sicherheit des 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliBundes und der Länder. che demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes SS2 oder eines Landes gerichtet sind oder Zuständigkeit eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane (1) 1Verfassungsschutzbehörde ist das für des Bundes oder eines Landes oder Inneres zuständige Ministerium (Fachminisihrer Mitglieder zum Ziel haben, terium). 2Das Fachministerium unterhält eine 2. sicherheitsgefährdende oder geheimAbteilung, die gesondert von der für die dienstliche Tätigkeiten in der BundesrepuPolizei zuständigen Abteilung ausschließlich blik Deutschland für eine fremde Macht, die der Verfassungsschutzbehörde nach die3. Bestrebungen in der Bundesrepublik sem Gesetz und anderen Rechtsvorschriften Deutschland, die durch Anwendung von obliegenden Aufgaben wahrnimmt (VerfasGewalt oder darauf gerichtete Vorbereisungsschutzabteilung). tungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland (2) 1 Verfassungsschutzbehörden anderer gefährden, Länder dürfen im Land Niedersachsen nur im 4. Bestrebungen, die gegen den Gedanken Einvernehmen mit der Verfassungsschutzbeder Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 hörde tätig werden. Ihre Befugnisse bestim- 2 des Grundgesetzes) oder gegen das men sich dabei nach den Vorschriften dieses friedliche Zusammenleben der Völker Gesetzes. (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind. (3) Die Verfassungsschutzbehörde darf andere Verfassungsschutzbehörden nicht um (2) 1Die Verfassungsschutzbehörde unterMaßnahmen ersuchen, zu denen sie selbst richtet den Landtag und die Landesregienicht befugt ist. rung über Art und Ausmaß von Bestrebungen und Tätigkeiten nach Absatz 1. 2Die Unterrichtung soll diese Organe in die Lage versetzen, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. 356
  • zählen: 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in (1) 1Bestrebungen im Sinne des SS 3 Abs. 1 Nrn. Wahlen
  • zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem der vollziehenden Gewalt und der Rechtoder für einen Personenzusammenschluss. sprechung auszuüben und die Volksver- 2 Für
  • Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht
Anhang (3) 1Die Verfassungsschutzbehörde klärt Nr. 1, 3 oder 4, wenn sie auf Anwendung die Öffentlichkeit auf der Grundlage ihrer von Gewalt gerichtet oder aufgrund ihrer Auswertungsergebnisse durch zusammenWirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut fassende Berichte und andere Maßnahmen dieses Gesetzes erheblich zu beschädigen. über Bestrebungen und Tätigkeiten nach Absatz 1 auf. 2Sie tritt solchen Bestrebungen (2) Im Sinne des SS 3 Abs. 1 Nr. 1 sind und Tätigkeiten auch durch Angebote zur 1. Bestrebungen gegen den Bestand des Information und zum Ausstieg entgegen. Bundes oder eines Landes: solche, die darauf gerichtet sind, die Freiheit des (4) Die Verfassungsschutzbehörde wirkt mit Bundes oder eines Landes von fremder 1. bei der Sicherheitsüberprüfung von PerHerrschaft aufzuheben, ihre staatliche sonen nach Maßgabe des NiedersächsiEinheit zu beseitigen oder ein zu ihnen schen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes, gehörendes Gebiet abzutrennen; 2. bei technischen Sicherheitsmaßnah2. Bestrebungen gegen die Sicherheit des men zum Schutz von im öffentlichen Bundes oder eines Landes: solche, die Interesse geheimhaltungsbedürftigen darauf gerichtet sind, den Bund, Länder Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntoder deren Einrichtungen in ihrer Funktinissen gegen die Kenntnisnahme durch onsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen; Unbefugte, 3. Bestrebungen gegen die freiheitliche 3. bei der Überprüfung von Personen in demokratische Grundordnung: solche, sonstigen gesetzlich vorgesehenen Fällen, die darauf gerichtet sind, einen der in 4. bei einer im öffentlichen Interesse lieAbsatz 3 genannten Verfassungsgrundgenden Überprüfung von Personen mit sätze zu beseitigen oder außer Geltung deren Einverständnis. zu setzen. SS4 (3) Zur freiheitlichen demokratischen GrundBegriffsbestimmungen ordnung im Sinne des SS 3 Abs. 1 Nr. 1 zählen: 1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in (1) 1Bestrebungen im Sinne des SS 3 Abs. 1 Nrn. Wahlen und Abstimmungen und durch 1, 3 und 4 sind politisch bestimmte, zielund besondere Organe der Gesetzgebung, zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem der vollziehenden Gewalt und der Rechtoder für einen Personenzusammenschluss. sprechung auszuüben und die Volksver- 2 Für einen Personenzusammenschluss hantretung in allgemeiner, unmittelbarer, delt, wer ihn in seinen Bestrebungen nachfreier, gleicher und geheimer Wahl zu drücklich unterstützt. 3Verhaltensweisen von wählen, Einzelpersonen, die nicht in einem oder für 2. die Bindung der Gesetzgebung an die einen Personenzusammenschluss handeln, verfassungsmäßige Ordnung und die sind Bestrebungen im Sinne des SS 3 Abs. 1 Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, 357
  • allunter Aufsicht einer oder eines besonders gemeinen Rechtsvorschriften gebunden. 2Bei bestellten, mit der Auswertung nicht befassder Verarbeitung von personenbezogenen
Anhang (2) 1Die Gründe für den Beginn der VerSS 10 dachtsgewinnungsphase und der Zeitpunkt Schutz des Kernbereichs ihres Beginns sind zu dokumentieren. 2Die privater Lebensgestaltung Verdachtsgewinnungsphase ist auf ein Jahr begrenzt. 3Endet die Verdachtsgewinnungs(1) Eine Datenerhebung darf nicht angephase, ohne dass ein Verdachtsobjekt oder ordnet werden, wenn tatsächliche Anhaltsein Beobachtungsobjekt bestimmt wird, so punkte dafür vorliegen, dass dadurch nicht ist die Prüfung unverzüglich zu beenden; nur zufällig Daten erhoben werden, die dem die in der Verdachtsgewinnungsphase geKernbereich privater Lebensgestaltung zuspeicherten personenbezogenen Daten sind zurechnen sind. nach Maßgabe des SS 28 zu löschen. 4SS 6 Abs. 5 gilt entsprechend. (2) 1Wenn sich während einer bereits laufenden Datenerhebung tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Daten aus Dritter Teil dem Kernbereich privater Lebensgestaltung Befugnisse zur Datenverarbeitung erhoben werden, ist die Datenerhebung unverzüglich und so lange wie erforderlich zu Erstes Kapitel unterbrechen, soweit dies informationstechAllgemeine Vorschriften nisch möglich ist und dadurch die Datenerhebung den Betroffenen nicht bekannt wird. SS9 2 Bereits erhobene Daten aus dem KernGrundsatz der bereich privater Lebensgestaltung dürfen Verhältnismäßigkeit nicht gespeichert, verändert, genutzt oder übermittelt werden; sie sind unverzüglich 1 Die Verfassungsschutzbehörde ist an die allunter Aufsicht einer oder eines besonders gemeinen Rechtsvorschriften gebunden. 2Bei bestellten, mit der Auswertung nicht befassder Verarbeitung von personenbezogenen ten Beschäftigten, die oder der die BefähiDaten hat sie von mehreren geeigneten Maßgung zum Richteramt hat, zu löschen. 3 Die nahmen diejenige zu wählen, die Betroffene Tatsache, dass Daten aus dem Kernbereich voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. privater Lebensgestaltung erhoben wurden, 3 Eine Maßnahme darf keinen Nachteil herund deren Löschung sind zu dokumentieren. beiführen, der erkennbar außer Verhältnis zu 4 Die in der Dokumentation enthaltenen Dadem beabsichtigten Erfolg steht. ten dürfen ausschließlich zur Datenschutzkontrolle verwendet werden. 5Sie sind zu löschen, wenn seit einer Mitteilung nach SS 22 Abs. 1 ein Jahr vergangen ist oder es einer Mitteilung gemäß SS 22 Abs. 3 endgültig nicht bedarf, frühestens jedoch zwei Jahre nach der Dokumentation. 360
  • chend von Satz 1 eine Vertrauensperson vorliegen, dass sie rechtswidrig einen vorübergehend in diesem Verdachtsobjekt Straftatbestand von besonderer Bedeuin Anspruch
Anhang SS 16 (2) 1Eine Vertrauensperson darf dauerhaft Besondere Voraussetzungen nur in einem Beobachtungsoder Verdachtsfür die Inanspruchnahme von objekt in Anspruch genommen werden, Personen das auf die Anwendung oder Vorbereitung von Gewalt gerichtet ist oder aus anderen (1) 1Vertrauenspersonen, sonstige geheime Gründen erhebliche Bedeutung hat. 2Wenn Informantinnen und Informanten, überdie erhebliche Bedeutung eines Verdachtsworbene Agentinnen und Agenten sowie objekts noch nicht festgestellt werden kann Gewährspersonen dürfen nur in Anspruch und zu dessen Beobachtung und Aufklärung genommen werden, wenn andere nachrichtendienstliche Mittel nicht 1. sie volljährig sind, denselben Erfolg versprechen, darf abwei2. keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür chend von Satz 1 eine Vertrauensperson vorliegen, dass sie rechtswidrig einen vorübergehend in diesem Verdachtsobjekt Straftatbestand von besonderer Bedeuin Anspruch genommen werden. 3Die vorütung (Absatz 6) verwirklicht haben, bergehende Inanspruchnahme ist spätestens 3. die Geldoder Sachzuwendungen für mit dem Ende der Verdachtsphase (SS 7 Abs. die Inanspruchnahme einer Vertrauens- 2 Sätze 2 bis 4) zu beenden. person nicht auf Dauer deren wesentliche Lebensgrundlage sind, (3) 1Bei Vertrauenspersonen sowie über4. sie nicht ein Angebot zum Ausstieg worbenen Agentinnen und Agenten soll der annehmen und nicht die Absicht dazu Zeitraum zwischen dem ersten Herantreten haben und an die Person und dem Beginn der planmä5. sie nicht ßig angelegten Zusammenarbeit (Werbung) a) Mandatsträgerin oder Mandatsträein Jahr nicht überschreiten. 2Die Werbung ger des Europäischen Parlaments, einer Vertrauensperson darf erst beginnen, des Bundestages oder eines Landeswenn die G 10-Kommission die Zustimparlaments oder mung nach SS 21 Abs. 5 Satz 5 erteilt hat. b) Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einer 3 Vertrauenspersonen sowie überworbene solchen Mandatsträgerin oder eines Agentinnen und Agenten sollen höchstens solchen Mandatsträgers oder einer fünf Jahre von derselben oder demselben Fraktion oder Gruppe eines solchen Beschäftigten der VerfassungsschutzbeParlaments sind. hörde geführt werden. 4 Ihre Werbung und 2 Die Verfassungsschutzbehörde darf BerufsInanspruchnahme sind fortlaufend zu dokugeheimnisträgerinnen und Berufsgeheimnismentieren. 5Die Sätze 3 und 4 gelten für die träger (SS 53 StPO) sowie Berufshelferinnen Betreuung sonstiger geheimer Informantinund Berufshelfer (SS 53a StPO) nicht von sich nen und Informanten entsprechend. aus in Anspruch nehmen. 366
  • ergeben um Erkenntnisse über ein Beobachtungshaben, dass die Person rechtswidrig einen oder Verdachtsobjekt, das auf die AnwenStraftatbestand von besonderer Bedeutung
Anhang (4) 1Eine in Absatz 1 genannte Person darf a) den SSSS 243, 244, 260, 261, 263 bis nur folgende Straftatbestände verwirklichen: 264a, 265b, 266, 283, 283a, 291 und 1. SS 84 Abs. 2, SS 85 Abs. 2, SS 86 Abs. 1, 324 bis 330 StGB, SSSS 86a, 98, 99, 129, 129a sowie 129b b) SS 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c und d Abs. 1 Satz 1 des Strafgesetzbuchs des Waffengesetzes, (StGB), soweit er auf SS 129a StGB verc) SS 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und SS 29a Abs. weist, 1 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes 2. SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2, 4 und 5 sowie NVersG und d) den SSSS 96 und 97 des Aufenthaltsge3. SS 20 des Vereinsgesetzes. setzes. 2 Dabei darf weder auf die Gründung einer strafbaren Vereinigung hingewirkt noch eine SS 17 steuernde Einflussnahme auf sie ausgeübt Besondere Voraussetzungen werden. 3Erlaubt sind nur solche Handlunfür Observationen sowie Bildgen, die unter Berücksichtigung der Verhältübertragungen und Bildaufnismäßigkeit im Einzelfall unumgänglich sind. zeichnungen (5) 1Liegen die Voraussetzungen für die InDie Verfassungsschutzbehörde darf die anspruchnahme einer in Absatz 1 genannnachrichtendienstlichen Mittel der Observaten Person nicht mehr vor, so ist die Inantion nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 sowie der spruchnahme unverzüglich zu beenden. Bildübertragungen und Bildaufzeichnungen 2 Wird die Inanspruchnahme beendet, weil nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 nur einsetzen, sich tatsächliche Anhaltspunkte ergeben um Erkenntnisse über ein Beobachtungshaben, dass die Person rechtswidrig einen oder Verdachtsobjekt, das auf die AnwenStraftatbestand von besonderer Bedeutung dung oder Vorbereitung von Gewalt gerich(Absatz 6) verwirklicht hat, so sind die Straftet ist oder aus anderen Gründen erhebliche verfolgungsbehörden zu unterrichten, wenn Bedeutung hat, oder über eine Tätigkeit nicht der Schutz von Leib und Leben der in nach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 zu gewinnen. Anspruch genommenen Person ein Unterlassen erfordert. SS 18 Besondere Voraussetzungen (6) Straftaten von besonderer Bedeutung im für den Einsatz verdeckter Sinne dieser Vorschrift sind Ermittlerinnen und Ermittler 1. Verbrechen, 2. die in SS 138 StGB genannten Vergehen, (1) Eine verdeckte Ermittlerin oder ein verdeck3. Vergehen nach SS 129 StGB sowie ter Ermittler darf nur unter den Voraussetzun4. gewerbsoder bandenmäßig begangene gen des SS 1 Abs. 1 Nr. 1 und des SS 3 Abs. 1 Vergehen nach des Artikel 10-Gesetzes eingesetzt werden. 367
  • Person zunehmen ist, dass sie eine in Satz 1 rechtswidrig verhalten hat oder ein darauf genannte Dienstleistung für eine Person
Anhang zu einer planmäßigen Beobachtung und (6) 1Den Verpflichteten ist es verboten, alAufklärung nach SS 6 Abs. 1 Satz 1 oder SS 7 lein aufgrund einer Anordnung nach den Abs. 1 Satz 1 oder zur Erfüllung der Aufgabe Absätzen 1 bis 3 einseitige Handlungen vornach SS 3 Abs. 1 Nr. 2 erforderlich ist und zunehmen, die für die Betroffene oder den dass tatsächliche Anhaltspunkte für eine Betroffenen nachteilig sind und die über schwerwiegende Gefahr für ein in SS 3 Abs. die Erteilung der Auskunft hinausgehen, 1 genanntes Schutzgut vorliegen; Absatz 1 insbesondere bestehende Verträge oder Satz 3 gilt entsprechend. Die Erteilung einer 3 Geschäftsverbindungen zu beenden, ihren Auskunft nach Satz 1 darf nur zu einer PerUmfang zu beschränken oder ein Entgelt zu son angeordnet werden, bei der erheben oder zu erhöhen. 2Die Anordnung 1. tatsächliche Anhaltspunkte dafür ist mit dem ausdrücklichen Hinweis auf dievorliegen, dass sie die schwerwiegende ses Verbot und darauf zu verbinden, dass Gefahr nachdrücklich fördert, oder das Auskunftsersuchen nicht die Aussage 2. aufgrund bestimmter Tatsachen anbeinhaltet, dass sich die betroffene Person zunehmen ist, dass sie eine in Satz 1 rechtswidrig verhalten hat oder ein darauf genannte Dienstleistung für eine Person gerichteter Verdacht besteht. nach Nummer 1 in Anspruch nimmt und dass deshalb die Anordnung unumSS 21 gänglich ist, um Erkenntnisse über ein Verfahrensvorschriften Beobachtungsoder Verdachtsobjekt oder über eine Tätigkeit nach SS 3 Abs. 1 (1) 1Der Einsatz nachrichtendienstlicher MitNr. 2 zu gewinnen. tel nach SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 7 bis 12 wird von der Fachministerin oder dem Fach(4) Auskünfte nach den Absätzen 1 und 3 1 minister angeordnet, im Vertretungsfall von sind unentgeltlich zu erteilen. 2Die Verfasder Staatssekretärin oder dem Staatssekresungsschutzbehörde hat für die Erteilung tär oder deren oder dessen Vertreterin oder von Auskünften nach Absatz 2 eine EntVertreter. 2Dasselbe gilt für die Erteilung von schädigung entsprechend SS 23 des JustizAuskünften zu Nutzungsdaten nach SS 20 vergütungsund -entschädigungsgesetzes Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, besonderen Bestandszu gewähren. daten nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Verkehrsdaten nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 (5) Anordnungen nach den Absätzen 1 bis 3 und Daten nach SS 20 Abs. 3 Satz 1. 3 Der und die übermittelten Daten dürfen den BeEinsatz nachrichtendienstlicher Mittel nach troffenen oder Dritten von den VerpflichteSS 14 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 4 bis 6 wird von der ten nicht mitgeteilt werden. Leiterin oder dem Leiter der Verfassungsschutzabteilung oder der Vertreterin oder dem Vertreter angeordnet. 4 Dasselbe gilt für die Erteilung von Auskünften zu Bestands370
  • Mitteilung ist auf die RechtsgrundAbs. 2 weiterhin erfüllt ist. Die Bestimmung 5 lage für den Einsatz des nachrichtendienstund die Verlängerung
Anhang bestimmt, im Vertretungsfall von der StaatsObservationszwecke bestimmte technische sekretärin oder dem Staatssekretär oder deMittel eingesetzt wurden. 3Die Verfassungsren oder dessen Vertreterin oder Vertreter. schutzbehörde hat auch die besonderen 2 Die Gründe sind zu dokumentieren. Die 3 Auskunftsverlangen nach Erteilung der AusBestimmung ist auf höchstens vier Jahre zu kunft den Betroffenen mitzuteilen; dies gilt befristen. 4 Die Verlängerung der Bestimnicht für Auskunftsverlangen zu einfachen mung um jeweils höchstens vier Jahre ist Bestandsdaten nach SS 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1. zulässig, wenn die Vorausset-zung des SS 16 4 In der Mitteilung ist auf die RechtsgrundAbs. 2 weiterhin erfüllt ist. Die Bestimmung 5 lage für den Einsatz des nachrichtendienstund die Verlängerung bedürfen der Zustimlichen Mittels oder für das besondere Ausmung der G 10-Kommission. 6Absatz 3 Satz 3 kunftsverlangen und auf das Auskunftsrecht gilt entsprechend. Stimmt die G 10-Kom- 7 nach SS 30 hinzuweisen. 5Die Sätze 1 bis 4 mission einer Verlängerung nicht zu, so ist gelten nicht, wenn für die Mitteilung in undie Inanspruchnahme von Vertrauenspersoverhältnismäßiger Weise weitere Daten der nen in dem betroffenen Beobachtungsobbetroffenen Person erhoben werden müssten. jekt unverzüglich zu beenden. (2) 1Die Mitteilung wird zurückgestellt, solange (6) Die Wahrnehmung der Aufgaben der 1 1. eine Gefährdung des Zwecks des Einsat- G 10-Kommission nach den Absätzen 3 bis zes des nachrichtendienstlichen Mittels 5 obliegt der G 10-Kommission nach SS 3 des oder des besonderen AuskunftsverNiedersächsischen Gesetzes zur Ausführung langens nicht ausgeschlossen werden des Artikel 10-Gesetzes (Nds. AG G 10). kann, 2 SS 3 Abs. 1 Sätze 5 bis 7 und Abs. 2 bis 4 2. durch das Bekanntwerden des EinsatNds. AG G 10 gilt entsprechend. zes des nachrichtendienstlichen Mittels oder des besonderen Auskunftsverlan(7) Die weiteren Einzelheiten des Einsatgens Leib, Leben, Freiheit oder ähnlich zes nachrichtendienstlicher Mittel sind in schutzwürdige Belange einer Person Dienstvorschriften umfassend zu regeln. gefährdet werden, 3. ihr überwiegende schutzwürdige BeSS 22 lange einer anderen betroffenen Person Mitteilung an Betroffene entgegenstehen oder 4. durch das Bekanntwerden des Einsatzes (1) 1Die Verfassungsschutzbehörde hat den des nachrichtendienstlichen Mittels der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel nach weitere Einsatz der in SS 14 Abs. 1 Satz 1 SS 14 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 6 bis 12 nach seiner Nrn. 6 und 9 genannten Personen geBeendigung den Betroffenen mitzuteilen. fährdet wird und deshalb die Interessen 2 Dasselbe gilt für Observationen nach SS 14 der betroffenen Person zurücktreten Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, soweit besondere für müssen. 372
  • Geheimschutz Aufgaben des Der Geheimschutz ist für den demokratischen Rechtsstaat unver Geheimschutzes zichtbar. Er sorgt dafür, dass Informationen und Vorgänge
Geheimschutz, Sabotageschutz I. Geheimschutz Aufgaben des Der Geheimschutz ist für den demokratischen Rechtsstaat unver Geheimschutzes zichtbar. Er sorgt dafür, dass Informationen und Vorgänge, deren Bekanntwerden den Bestand, lebenswichtige Interessen oder die Sicherheit des Bundes oder eines seiner Länder gefährden kann, vor unbefugter Kenntnisnahme geschützt werden. Verschlusssache Verschlusssachen (VS) sind Tatsachen, Gegenstände oder Erkennt nisse, die - unabhängig von ihrer Darstellungsform - geheim zu halten und entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit mit einem Geheimhaltungsgrad STRENG GEHEIM, GEHEIM, VSVERTRAU LICH oder VSNUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH zu kennzeich nen sind. Personeller Durch den personellen Geheimschutz soll verhindert werden, Geheimschutz dass Personen mit Sicherheitsrisiken Zugang zu VS erhalten. Das hierzu genutzte Instrument ist die Sicherheitsüberprüfung von Personen, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden sollen. Zuständigkeit Die Verantwortung für die Sicherheitsmaßnahmen liegt bei den zuständigen Stellen. Im öffentlichen Bereich des Bundes ist die zuständige Stelle in der Regel die Beschäftigungsbehörde. Nicht nur in öffentlichen Institutionen, sondern z.B. auch in Wirt schaftsunternehmen wird mit staatlichen VS umgegangen, deren Schutz gewährleistet werden muss. Hier nimmt das Bundes ministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die Verant wortung wahr. 416
  • zulässig, wenn das zur Datenerdemokratischen Rechtsstaates gemäß hebung verwendete Mittel auch für
Anhang Fünftes Kapitel den SSSS 87, 88, 89 und 89a StGB, Übermittlung c) d er Bildung ein er kriminell en Vereinigung in den Fällen des SS 129 SS 31 Abs. 5 StGB, Übermittlung personend) von Straftaten gegen die sexuelle bezogener Daten an StaatsSelbstbestimmung gemäß SS 176 anwaltschaften und PolizeiAbs. 1 bis 3, SS 176a Abs. 3, SS 177 behörden Abs. 6 bis 8 und SS 184b Abs. 2 StGB, e) von Straftaten gegen das Leben nach (1) 1Die Verfassungsschutzbehörde übermitden SSSS 211 und 212 StGB sowie der telt von sich aus personenbezogene Daten an schweren Körper verletzung nach die Staatsanwaltschaften und PolizeibehörSS 226 Abs. 2 StGB, den des Landes, wenn tatsächliche Anhaltsf) von Straftaten gegen die persönliche punkte dafür vorliegen, dass dies zur VerfolFreiheit gemäß SS 232, SS 232a Abs. 3, gung besonders schwerer Straftaten gemäß 4 und 5 Satzteil 2, SS 232b Abs. 3 und SS 100c Abs. 2 StPO oder von Straftaten ge- 4 in Verbindung mit SS 232a Abs. 4 mäß den SSSS 87, 88 und 89 StGB unumgängoder 5 Satzteil 2, SS 233 Abs. 2, SS 233a lich ist. 2Den Polizeibehörden des Landes Abs. 3 und 4 Satzteil 2, SS 234 und übermittelt die Verfassungsschutzbehörde SS 234a StGB, von sich aus personenbezogene Daten auch g) von gemeingefährlichen Straftaten 1. zur Abwehr einer im Einzelfall bestehengemäß SS 310 Abs. 1 und SS 316a StGB, den Gefahr für den Bestand oder die h) von Straftaten der gewerbsund Sicherheit des Bundes oder des Landes, band enmäßig en Verleitung zur für Leib, Leben oder Freiheit einer miss bräuchlichen Asylantragstellung Person, für lebensoder verteidigungsnach SS 84a Abs. 1 des Asylverfahwichtige Einrichtungen (SS 1 Abs. 4 und rensgesetzes oder des gewerbsund 5 des Niedersächsischen Sicher-heitsbandenmäßigen Einschleusens von überprüfungsgesetzes - Nds. SÜG -) Ausländern nach SS 97 Abs. 2 des oder für Kulturdenkmale (SS 1 des Aufenthaltsgesetzes oder Niedersächsischen Denkmalschutzgeseti) von Straftaten gemäß SS 30a Abs. 1 zes), deren Erhaltung im herausragenund 2 des Betäubungsmittelgesetzes den öffentlichen Interesse liegt, oder (BtMG), auch in Verbindung mit 2. wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür SS 30b BtMG und mit SS 129 Abs. 5 vorliegen, dass dies zur Verhütung StGB, a) terroristischen Straftaten nach SS 2 unumgänglich ist. Nr. 14 NPOG, 3 Die Übermittlung nach den Sätzen 1 und b) von Straftaten der Gefährdung des 2 ist nur zulässig, wenn das zur Datenerdemokratischen Rechtsstaates gemäß hebung verwendete Mittel auch für den 380
  • Innern 01.04.2008 Blue White Street Elite (BWSE) Innenministerium des rechtsextremistisch beeinflusste Landes Brandenburg Hooligan-Vereinigung 07.05.2008 Collegium Humanum (CH) Bundesministerium
Anhang 12.09.2000 Blood & Honour-Division Bundesministerium des Innern Deutschland mit Jugendorganisation White Youth 02.04.2001 Skinheads Sächsische Schweiz Sächsisches Staatsministerium (SSS) mit Skinheads Sächsische des Innern Schweiz - Aufbauorganisationen und Nationaler Widerstand Pirna 07.03.2003 Bündnis nationaler Sozialisten Innenministerium des Landes für Lübeck Schleswig-Holstein 19.12.2003 Fränkische Aktionsfront Bayerisches Staatsministerium des Innern 07.03.2005 Kameradschaft Tor Innensenator des Landes Berlin "Mädelgruppe" der Kameradschaft Tor 07.03.2005 Berliner Alternative Süd-Ost Innensenator des Landes Berlin (BASO) 06.04.2005 Kameradschaft Hauptvolk mit Innenministerium des Untergruppierung "Sturm 27" Landes Brandenburg 04.07.2005 Alternative Nationale StrausberInnenministerium des ger DArt Piercing und Tattoo Landes Brandenburg Offensive (ANSDAPO) 26.06.2006 Schutzbund Deutschland Innenministerium des Landes Brandenburg 23.04.2007 Kameradschaft Sturm 34 Sächsisches Staatsministerium des Innern 01.04.2008 Blue White Street Elite (BWSE) Innenministerium des rechtsextremistisch beeinflusste Landes Brandenburg Hooligan-Vereinigung 07.05.2008 Collegium Humanum (CH) Bundesministerium des Innern 07.05.2008 Verein zur Rehabilitierung der Bundesministerium des Innern wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten (VRBHV) 389
  • seiner ländlichen Regionen, mit der Zielsetzung, eine eigene RechtsWebseite Videointerviews mit Neueinsteigern, darunter auch ordnung zu errichten. Dem Versuch
REICHSBÜRGER UND SELBSTVERWALTER Auch die Gruppierung "staatenlos" setzte ihre Aktivitäten im INTERNE VERNETZUNG UND REKRUTIERUNGSBerichtsjahr fort. Monatlich organisierte sie eine DauerkundBEMÜHUNGEN gebung vor dem Reichstagsgebäude, die mit Teilnehmendenzahlen im einstelligen bis unteren zweistelligen Bereich Das sogenannte "Königreich Deutschland" steht beispielhaft allerdings kaum Beachtung fanden. Thematisch befasst sich dafür, dass die Bedeutung überregional agierender "Reichs"staatenlos" unverändert vor allem mit der angeblich nicht bürger"-Netzwerke zunimmt. Diese Netzwerke führen bundesgeklärten "Deutschen Frage".104 Die Gruppierung betrachtet weite Treffen durch und sind auch im virtuellen Raum sehr die Weimarer Reichsverfassung von 1919 als letzte gültige und aktiv. So fanden unter dem Motto "Großes Treffen der 25 + 1 legitime Verfassung auf "gesamtdeutschem Gebiet". Im Aufruf Bundesstaaten" erneut zwei größere überregionale Szenetrefzur jährlichen Kundgebung von "staatenlos" am 9. November fen in Gera (Thüringen) und München (Bayern) statt, an denen vor dem Bundeskanzleramt wurde die Umsetzung des Potssich auch "Reichsbürgerinnen" und "Reichsbürger" aus Berlin damer Abkommens105 gefordert.106 beteiligten. Diese Treffen dienen vor allem der Vernetzung der verschiedenen Szene-Akteure und Gruppierungen. Parallel zum "Reichsbürger"-Spektrum haben sich im Berichtsjahr auch die Aktivitäten sogenannter "SelbstverwalParallel zu diesen Vernetzungstreffen unterhalten die meisten ter"-Strukturen in Berlin intensiviert. Beispielhaft hierfür steht "Reichsbürger"-Gruppierungen mittlerweile auch auf diversen "Königreich Deutschland" (KRD), nach dessen Auffassung die Social-Media-Plattformen Profile und Kanäle. Dort verbreiBundesrepublik Deutschland ein illegitimes Verwaltungskonstten sie ihre Ideologie, vernetzen sich und werben um neue rukt darstellt. Zentrales Element in der Ideologie des KRD sind Anhängerinnen und Anhänger. So veröffentlichte die GrupGründungen sogenannter autarker "Gemeinwohldörfer" in pierung "Vaterländischer Hilfsdienst" seit 2023 auf seiner ländlichen Regionen, mit der Zielsetzung, eine eigene RechtsWebseite Videointerviews mit Neueinsteigern, darunter auch ordnung zu errichten. Dem Versuch, in Berlin autarke Parallelmit mehreren Personen aus Berlin. Diese sprechen über ihre strukturen zu errichten, sind schon aufgrund der räumlichen Beweggründe und Motivation, sich dem VHD anzuschließen. Verdichtung der Stadt Grenzen gesetzt. Allerdings verstärkte Die Gruppierung bezeichnet diese Reihe als "EinsteigerproKRD im Berichtsjahr auch in Berlin seine Rekrutierungsbemügramm". Sie nutzt dafür das Konzept des "Storytelling", um hungen und führte mehrere Treffen für Interessierte durch.107 die Ideologie des VHD durch die Inszenierung persönlicher Geschichten zu vermitteln. Mit solchen Geschichten werden Spenden und Vermögensübertragungen der vermeintlichen diese Neueinsteiger, die - in den Worten des VHD - "das Heil Staatsangehörigen des KRD, Seminargebühren und der Verund den richtigen Weg gefunden haben",108 benutzt, um weitrieb kostenpflichtiger Vortragsveranstaltungen dienen der tere Menschen anzusprechen und an die Ideologie des VHD Finanzierung der Strukturen und Aktivitäten des KRD. Darüber heranzuführen. hinaus gibt es auch in Berlin sogenannte "KRD-Betriebe", die sich allerdings in der Regel nicht als solche zu erkennen Auch KRD wirbt auf Social-Media-Kanälen für sich. Berliner geben. Dabei handelt es sich um wenige Einzelund KleinAkteure der Gruppierung veröffentlichten im Februar ein unternehmen, die oft im Dienstleistungssektor tätig sind. Diese Imagevideo unter dem Titel "Visionen und Werte des GemeinBetriebe sind Teil der Bemühungen des KRD, einen Parallelwohlstaates Königreich Deutschland". Dem Vorwort der "Verstaat mit einem eigenen Wirtschaftssystem aufzubauen. fassung" des KRD folgend wird darin das KRD als "Spiegel der Schöpfungsordnung" und als Garant für "die Freiheit von vielen Ängsten, eine Freiheit von den Mächten der Dunkelheit" glorifiziert.109 77
  • erschaffen hat | 184f., 189 Neonaziszene Emsland | 63, 71 Linksextremismus (Begriff) | 135f., 346f. Neonaziszene Göttingen | 44, 66f. Lobocki, Ingeborg | 104 Neonaziszene
  • Neonaziszene Südniedersachsen | 63, 66f. Marxismus | 135, 141 Neue Rechte | 42, 47, 78f., 87 Marxistisch-Leninistische Partei DeutschNiedersächsisches Computer Emergency lands
Anhang Kommunistische Plattform (KPF) | 138 N Konföderation der Gesellschaften Mesopotamiens in Deutschland (KON-MED) | 251f. Nahkampf (Musikband) | s. Kategorie C Kongress der kurdisch-demokratischen Nationaldemokratische Partei Deutschlands Gesellschaft Kurdistans in Europa (KCDK-E) (NPD) | 36f., 39, 44, 50, 65f., 70, 74f., 92, | 250f. 93-104, 115, 121, 152f., 349-352 Konvertiten, Konvertierte | 181, 216 Nationale Befreiungsfront Kurdistans Koordination der kurdisch-demokratischen (ERNK) | 249, 392 Gesellschaft in Europa (CDK) | 251f. Nationales Cyber-Abwehrzentrum (NCAZ) Kurdistan-Festival (Mazlum-Dogan) | 254 | 304 Nationalismus | 37, 51, 79, 114, 144, 261ff. NAV-DEM Hannover e.V. | 251ff. L Neonazismus (Begriff) | 36, 39 Neonazistische Kameradschaften | 39, Landser (Musikband) | 61 44f., 63, 101, 104f., 108 LIES! Im Namen Deines Herrn, der Dich Neonaziszene | 39, 43f., 63-77, 103, 113 erschaffen hat | 184f., 189 Neonaziszene Emsland | 63, 71 Linksextremismus (Begriff) | 135f., 346f. Neonaziszene Göttingen | 44, 66f. Lobocki, Ingeborg | 104 Neonaziszene Hannover | 63, 70f. Ludendorffer | s. Bund für Gotterkenntnis Neonaziszene Harz | 44, 63, 66 (Ludendorffer) e. V. Neonaziszene Hildesheim | 63, 68, 70f. Neonaziszene Nordenham | 72 Neonaziszene Ostfriesland | 63 M Neonaziszene Salzgitter | 70 Neonaziszene Südniedersachsen | 63, 66f. Marxismus | 135, 141 Neue Rechte | 42, 47, 78f., 87 Marxistisch-Leninistische Partei DeutschNiedersächsisches Computer Emergency lands (MLPD) | 135, 138, 141 Response Team (N-CERT) | 304 Marxistisch-Leninistische Kommunistische Niedersächsisches Polizeiund OrdnungsPartei der Türkei - Marksist Leninist Komübehördengesetz (NPOG) | 22, 154, 260 nist Partisi (MLKP) | 246 Niemann, Holger | 104, 109, 112f. Med Nuce TV | 247 Nordic 12 | 75 Milli Gazete | 174 Nordland Sanitätsdienst | 72 Milli Görüs-Bewegung | 174 NSM 88 (Versand) | 61 MIT (Milli Istihbarat Teskilati, Türkischer N.S. Heute - Weltanschauung.Bewegung. ziviler Nachrichtendienst) | 298 Leben (Publikation) | 110 Muslimbruderschaft (MB) | 174, 176, 226-230 404

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