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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Sunniten" mit dem Zentrum Istanbul und der Scharia als Rechtssystem. Die IBDA-C ist antijüdisch und antischiitisch. Salih MIRZABEYOGLU161
C Aktuelle Situation Öffentliche Aktivitäten des "Kalifatsstaats", die über die Verbreitung von Schriftgut hinausgingen, waren im Jahr 2003 nicht festzustellen, jedoch belegt das Erscheinen der Publikationen "Beklenen ASR-I SAADET" und "DER ISLAM ALS ALTERNATIVE" das Weiterbestehen der Organisation. Am 11. Dezember 2003 führten Polizeikräfte daher bundesweit Durchsuchungen in mehr als 1.100 Räumlichkeiten durch. Allein in Baden-Württemberg waren 323 Objekte betroffen, wobei neben umfangreichem Schriftgut und Propagandamaterial auch Waffen sichergestellt wurden. 2.7.3 "Front der Kämpfer für den Islamischen Großen Osten" (IBDA-C) Die "Front der Kämpfer für den Islamischen Großen Osten" ("Islami Büyükdogu Akincilar Cephesi", IBDA-C) wurde im Jahr 1985 gegründet und gilt als die militanteste islamistische Gruppierung in Zielsetzung der Türkei. Ziele der IBDA-C sind die Zerstörung der laizistischen Grundordnung der Türkei und letztendlich die Errichtung eines "Weltstaats der Sunniten" mit dem Zentrum Istanbul und der Scharia als Rechtssystem. Die IBDA-C ist antijüdisch und antischiitisch. Salih MIRZABEYOGLU161, der Führer der IBDA-C, ist Schüler des 1983 verstorbenen mystischen Dichters Necip Fazil KISAYÜREK. Dieser in islamistischen Kreisen hochgeschätzte Gelehrte legte mit seinem Werk "Büyük Dogu" (Großer Osten) die theoretischen Grundlagen für die IBDA-C. Seine utopische Idee war es, mehrere islamische Länder in einem großen islamischen Einheitsstaat zu assoziieren. MIRZABEYOGLU fügte der Vision seines Vorbilds ein pragmatisches und gewaltsames Konzept zu, was auch im Namen der Organisation zum Ausdruck kommt. 161 Sein eigentlicher Name lautet Izzet ERDIS. 96
  • etablieren, die darauf hinarbeitet, für sich ein eigenes umfassendes Rechtssystem zu realisieren. Die Identität dieses "muslimischen deutschen Staatsbürgers" wird
Die Außenwirkung bei den Adressaten dieser Botschaften kann nur widersprüchlich ausfallen: Türkische Adressaten "erkennen", dass ohne die interne Arbeit der Organisation die eigene Identität bedroht wäre, womöglich zu Anpassung führen würde. Deutsche Adressaten "erkennen" in der Tätigkeit der Organisation Mitarbeit, Mitgestaltung und somit Dialogbereitschaft, die in Integration münden müsse. Die Praxis der IGMG läuft aber letztlich darauf hinaus, eine muslimische Gemeinschaft unter enger Sozialkontrolle zu etablieren, die darauf hinarbeitet, für sich ein eigenes umfassendes Rechtssystem zu realisieren. Die Identität dieses "muslimischen deutschen Staatsbürgers" wird in erster Linie von seinem Bewusstsein, türkisch-nationaler Muslim zu sein, geprägt bleiben. Zur Durchsetzung der eigenen gesellschaftlichen Positionen (zum Beispiel Anerkennung als Religionsgemeinschaft, Sonderregelungen zu Schwimmund Sportunterricht, rituelles Schächten, Kopftuchfrage) hat der Marsch durch die entsprechenden Institutionen längst begonnen. Führende Funktionäre der Bildungskommission der IGMG gaben gegenüber der "Milli Gazete" Erklärungen zum islamischen Religionsunterricht und zu den Sommerkursen der IGMG ab. Trotz der Ablehnung des vorgeblichen Integrationsbereitschaft rieten die Funktionäre von der Modellversuchs Teilnahme am mancherorts als Modellversuch erteilten islamischen "islamischer Religionsunterricht ab: Religionsunterricht" "Wenn wir uns die Lehrpläne für den islamischen Religionsunterricht ansehen (...), sehen wir, dass der Unterricht absichtlich darauf abzielt, die Köpfe der Kinder zu verwirren (...), dass die Kinder zwar Informationen über die Religion, der sie angehören, erhalten, dass es aber unmöglich ist, sie für ihre Religion zu motivieren. Weil dies aber bei unseren Kindern zu Widersprüchen hinsichtlich ihres Glaubens führen wird, erklären wir, dass die Teilnahme an diesem Unterricht nicht zu empfehlen ist."139 139 "Milli Gazete" vom 11. September 2003. 86
  • äußerste Kameradschaft, Zusammenhalt, Disziplin und Entschlossenheit, um unseren Rechtskampf vor dem Bundesverfassungsgericht durchzustehen
- z - In Schleswig-Holstein gehören der FAP nur etwa zehn Personen an. Verstärkt wird sie durch einen doppelt so hohen Sympathisantenkreis, der der Skinhead-Szene zuzurechnen ist. Bundesweit hat die FAP derzeit 430 Mitglieder. Vorwiegend aus propagandistischen Gründen bereitet die FAP sich auf die Teilnahme an der Europawahl 1994 vor. Das Erscheinungsbild der FAP weist eine deutliche Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus auf. In Äußerungen führender Funktionäre wird, dem Sprachgebrauch der Nationalsozialisten entsprechend, eine "Machtübernahme" angekündigt. Politisch Andersdenkende werden als "Feinde" der FAP bezeichnet, die nach der "Machtübernahme" in "Arbeitslager" verbracht werden sollen oder mit dem "Tod durch Erschießen" zu rechnen hätten. Darüber hinaus betreibt die FAP ausländerfeindliche und antisemitische Hetze. Die Bundesregierung hat am 16.09.1993 einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt. Der Bundesrat hat einen gleichgerichteten Antrag in seiner Sitzung am 24.09.1993 mit den Stimmen Schleswig-Holsteins beschlossen. Die führenden Funktionäre der FAP versuchen, ihre Parteimitglieder zur Zurückhaltung zu bewegen, um die Prozeßchancen zu erhöhen. Der Parteivorsitzende Busse teilt hierzu in einem Rundschreiben vom 15.10.1993 seinen Parteimitglie dern u. a. mit: "Trotz des Verbotsantrages geht unsere aktive politische Arbeit unvermindert weiter wie bisher... Ich erwarte von allen Parteigenossinnen und Parteigenossen unserer FAP äußerste Kameradschaft, Zusammenhalt, Disziplin und Entschlossenheit, um unseren Rechtskampf vor dem Bundesverfassungsgericht durchzustehen."
  • Vortragsund Informations veranstaltungen ............................. 269 6.3 Ausstellung "Gemeinsam gegen Rechtsextremismus"............... 271 6.4 Informationsmaterialien ........................................................... 272 6.5 Symposien .............................................................................. 274 6.6 Podiumsdiskussionen
Inhaltsverzeichnis 6. Prävention 6.1 Prävention .............................................................................. 268 6.2 Vortragsund Informations veranstaltungen ............................. 269 6.3 Ausstellung "Gemeinsam gegen Rechtsextremismus"............... 271 6.4 Informationsmaterialien ........................................................... 272 6.5 Symposien .............................................................................. 274 6.6 Podiumsdiskussionen ............................................................... 277 6.7 Kompetenzstelle Islamismusprävention Niedersachsen (KIP NI) .. 278 6.7.1 Struktur .................................................................................. 278 6.7.2 Arbeitsschwerpunkte .............................................................. 280 6.7.3 Ausbau der KIP NI zum Landesprogramm ................................. 281 6.7.4 Arbeitsgruppen ....................................................................... 282 6.7.5 Rückkehrkoordination ............................................................. 283 6.7.6 Jahresveranstaltung ................................................................. 283 6.7.7 KIP NI-Website ........................................................................ 286 6.8 Aktion Neustart ...................................................................... 286 6.9 Kontaktdaten Prävention ......................................................... 289 7. Scientology Organisation (SO) ................................. 292 8. Spionageabwehr/Proliferation/ Elektronische Angriffe 8.1 Spionageaufkommen in Niedersachsen .................................... 296 8.2 Proliferation ............................................................................ 301 8.3 Elektronische Angriffe mit vermutetem nachrichtendienstlichem Hintergrund ............................................................................ 302 8.4 Hilfe für Betroffene ................................................................. 304 11
  • Verfassungsschutzgesetz ............................. 353 12.3 Verbote neonazistischer Vereinigungen .................................... 388 12.4 Verbote linksextremistischer Vereinigungen ............................. 391 12.5 Übersicht über Verbotsmaßnahmen des BMI gegen extremistische
Inhaltsverzeichnis 12. Anhang 12.1 Definition der Arbeitsbegriffe .................................................. 344 12.2 Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetz ............................. 353 12.3 Verbote neonazistischer Vereinigungen .................................... 388 12.4 Verbote linksextremistischer Vereinigungen ............................. 391 12.5 Übersicht über Verbotsmaßnahmen des BMI gegen extremistische Bestrebungen mit Bezug zum Ausland im Zeitraum Januar 1990 bis Dezember 2019 ................................ 392 12.6 Abkürzungsverzeichnis ............................................................ 394 12.7 Personenund Stichwortverzeichnis ......................................... 400 12.8 Ortsverzeichnis (Niedersachsen) ............................................... 407 12.9 Verzeichnisanhang zum Verfassungsschutzbericht 2019 ........... 408 12.10 Bilderverzeichnis ........................................................................ 415 13
  • getragen wird. Im Gegensatz zu anderen sich verfassungskonform gebenden rechtsextremistischen Gruppierungen läßt der Neonazismus an seiner Absicht, die freiheitliche demokratische
Perspektiven des Neonazismus Der Neonazismus knüpft an nationalsozialistische Grundideen an, wie sie vor allem im Parteiprogramm der NSDAP von 1920 zum Ausdruck kamen. Er erhebt den Anspruch, einen "nationalen Sozialismus" schaffen zu wollen, einen "klassenübergreifenden Volksgemeinschaft-Egalitarismus" mit antikapitalistischer Tendenz. Er versteht sich als "revolutionär", als Machtstrukturen und Wertordnungen umstürzend. Wenn auch insbesondere individuelle Gewaltakte vordergründig abgelehnt werden, fühlt er sich gleichzeitig jedoch zur Gewalt legitimiert im Sinne eines autoritären Sendungsbewußtseins, das vom Führerprinzip und rassistischen Auslesetheorien getragen wird. Im Gegensatz zu anderen sich verfassungskonform gebenden rechtsextremistischen Gruppierungen läßt der Neonazismus an seiner Absicht, die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, keine Zweifel aufkommen. Seit 1989 hat sich die Zahl der Mitglieder neonazistischer Organisationen, von einer Abweichung im Jahre 1991 abgesehen, kaum nach oben verändert. Bundesweit liegt sie 1993 nahezu unverändert bei 1.500 Personen. Es hieße jedoch, den Neonazismus zu unterschätzen, wollte man ihn allein an diesen Zahlen messen. Er übt vielmehr eine gefährliche Faszination auf etliche Jugendliche aus, die in seinen pseudo-religiösen Elementen und seinem Kameradschaftskult ihr Selbstwertgefühl stabilisieren zu können meinen und Objekte für ihre Aggressionen angeboten bekommen. Situation und Perspektiven des organisierten Neonazismus werden gegenwärtig durch die Auswirkungen der seit Ende 1992 zahlreich ausgesprochenen Verbote bestimmt. Auf der Grundlage des Vereinsgesetzes wurden folgende Organisationen verboten:
  • Zusammenarbeit mit der Polizei und anderen Behörden. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur Datenübermittlung zwischen Polizei und Verfassungsschutz
Der Verfassungsschutz in Niedersachsen Regelungen zum Minderjährigenund Kernbereichsschutz finden sich dort Regelungen über die Eingriffsbefugnisse (siehe Kapitel 1.5), die Auskunftsersuchen sowie über die Zusammenarbeit mit der Polizei und anderen Behörden. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur Datenübermittlung zwischen Polizei und Verfassungsschutz ist bei der Novellierung 2016 berücksichtigt worden. Der Austausch von Daten zwischen Verfassungsschutz und Polizei muss demnach grundsätzlich einem herausragenden öffentlichen Interesse dienen, wobei das herausragende öffentliche Interesse durch einen Straftatenkatalog definiert wird (SS 31 NVerfSchG). Insbesondere bei terroristischen Straftaten ist ein solches regelmäßig anzunehmen und die Datenübermittlung zwischen den Sicherheitsbehörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben weitgehend uneingeschränkt möglich. Der vierte Teil des NVerfSchG regelt die parlamentarische Kontrolle, der fünfte enthält die sogenannten Schlussvorschriften. 1.3 Hauptaufgaben des Verfassungsschutzes Hauptaufgabe des Verfassungsschutzes ist nach SS 3 NVerfSchG die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sachund personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen über f Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, f sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland für eine fremde Macht, f Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, f Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 GG) oder gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs. 1 GG) gerichtet sind. 19
  • westliche Gesellschaft abhalten will. Zentrale Werte wie das Demokratieund Rechtsstaatsprinzip, die Gleichberechtigung von Mann und Frau oder der Minderheitenschutz werden
  • propagieren und die Ungültigkeit von "Menschenhand" geschaffener Gesetze zu rechtfertigen. In der Konsequenz sollen Muslime in der westlichen Gesellschaft Integrationsverweigerer
Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2013 Ideologie In einem im März 2013 veröffentlichten Interview mit einem Sprecher des "Medienbüros von Hizb ut-Tahrir im deutschsprachigen Raum" wird deutlich, dass die Organisation weiterhin ihre Mitglieder von einer Integration in die westliche Gesellschaft abhalten will. Zentrale Werte wie das Demokratieund Rechtsstaatsprinzip, die Gleichberechtigung von Mann und Frau oder der Minderheitenschutz werden abgelehnt. Stattdessen bemüht sich der Sprecher, die moralische Überlegenheit einer strengen Auslegung des Islam zu propagieren und die Ungültigkeit von "Menschenhand" geschaffener Gesetze zu rechtfertigen. In der Konsequenz sollen Muslime in der westlichen Gesellschaft Integrationsverweigerer sein. Situation in Nordrhein-Westfalen Trotz des Verbotes ist davon auszugehen, dass die Organisation ihre Aktivitäten in bekannt konspirativer Weise fortsetzt. Nach wie vor hat der vermutliche Europaverantwortliche der Organisation seinen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, was darauf schließen lässt, dass der Bundesrepublik Deutschland innerhalb der Organisation strategische Bedeutung zukommt. Öffentlich wahrzunehmen ist die Organisation durch Verbreitung von Propaganda im Internet. Hierzu bedient man sich in erster Linie im europäischen Ausland befindlicher Server. Öffentliche Auftritte von Führungsfunktionären sind hingegen nicht mehr festzustellen. Dies dürfte vor dem Hintergrund des Betätigungsverbotes mit der Furcht vor möglichen staatlichen Sanktionen in Zusammenhang stehen. 294 islamismus
  • Dieser im Verfassungsschutzgesetz festgelegten Aufgabe liegt die Rechtsprechung des Bunderverfassungsgerichts zugrunde, In der Öffentlichkeit bestehen vielfach unklare Vorstellungen über
  • erforderlich sind und nicht zu unverhältnismäßigen Eingriffen in die Rechte betroffener Personen führen. In erster Linie wertet die Verfassungsschutzbehörde jedermann
Dieser im Verfassungsschutzgesetz festgelegten Aufgabe liegt die Rechtsprechung des Bunderverfassungsgerichts zugrunde, In der Öffentlichkeit bestehen vielfach unklare Vorstellungen über die Art und Weise, wie die Verfassungsschutzbehörde ihre Informationen sammelt und was damit geschieht. Transparenz hat hier das neue Landesverfassungsschutzgesetz vom 23. März 1991 geschaffen. Tätigkeiten der Verfassungsschutzbehörde sind danach nur zulässig, wenn sie zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind und nicht zu unverhältnismäßigen Eingriffen in die Rechte betroffener Personen führen. In erster Linie wertet die Verfassungsschutzbehörde jedermann zugängliche Informationen aus (Flugblätter, Programme, Broschüren und sonstiges "offenes" Material extremistischer Organisationen). Unter Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel werden Informationen unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit beschafft, um eine objektive und zuverlässige Einschätzung der tatsächlichen - oft geheimgehaltenen - Planungen verfassungsfeindlicher Organisationen zu ermöglichen. Zu den nachrichtendienstlichen Mitteln gehören insbesondere der Einsatz geheimer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die heimliche Beobachtung (Observation), Bildund Tonaufzeichnungen sowie Maßnahmen, mit denen verdeckt werden soll, daß die Verfassungsschutzbehörde bestimmte Beobachtungen vornimmt, wie z. B. der Gebrauch von Tarnkennzeichen oder Ausweisen mit Arbeitsnamen. Die Überwachung des Brief-, Postund Fernmeldeverkehrs wird wegen der besonders strengen Zulässigkeitsvoraussetzungen nach dem Gesetz zu Artikel 10 des Grundgesetzes nur äußerst selten praktiziert; im wesentlichen dürfen solche Maßnahmen nur dann durchgeführt werden, wenn ein hinreichender Verdacht auf Hochoder Landesverrat oder Betätigung in einer terroristi-
  • Rechtsextremismus
Rechtsextremismus
  • Milli Gazete" vom 27. September 2003 ("Deutschland ist ein Rechtsstaat und kein Schurkenstaat!"); Artikel in "Anadolu'da Vakit
Ausländerextremismus wurde in beiden Zeitungen das "Kopftuchproblem" in der Türkei. Es wurden Parallelen zur Behandlung des Themas in Europa gezogen und man folgerte, in der Türkei herrsche keine Religionsfreiheit für Muslime. Im Kontrast hierzu kommentierten beide Zeitungen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der Kopftuchfrage als positiven Entscheid, der weitere Entscheidungen im Sinne der Muslime erwarten lasse.120 Ebenfalls ausführlich diskutiert wurden vor allem in den Kolumnen Ablehnung des die Themen "Interreligiöser Dialog" beziehungsweise "Missionieinterreligiösen rung".121 Deren Erörterung gipfelte in der Feststellung, dass ein interDialogs religiöser Dialog schon deshalb nicht geführt werden könne, weil es außer dem Islam keine anderen Religionen gebe, die als solche anzuerkennen seien. Im Jahr 2003 fanden sich auch in der "Anadolu'da Vakit" Bezüge zur IGMG, insbesondere durch Ankündigungen von Veranstaltungen und durch spezielle Themen, die innerhalb der "Milli Görüs" diskutiert werden. Hier erhielten solche Kolumnisten ein Forum, die in der "Milli Görüs"-Bewegung innerhalb und außerhalb der Türkei ein gewisses Ansehen genießen. Unregelmäßig erscheinen in der "Anadolu'da Vakit" Anzeigen, die sich auf Veranstaltungen der IGMG beziehen. So lud "Anadolu'da Vakit" beispielsweise zu einem Abendgebet in die "Milli Görüs"Moschee in Heilbronn ein. Bei dieser Veranstaltung sollte der in der Türkei mehrfach verurteilte Prediger Ahmet Mahmut ÜNLÜ alias Cübbeli Ahmet Hoca, der durch judenund christenfeindliche Positionen bekannt ist, anwesend sein.122 "Anadolu'da Vakit" organisiert - ähnlich wie "Milli Gazete" auch - Vortragsveranstaltungen ihrer Kolumnisten in Deutschland. Beide Zeitungen warben 2003 sowohl Werbung um auf ihren Veranstaltungen als auch in den Zeitungen selbst heftig um neue Abonnenneue Abonnenten. ten 120 Dazu zum Beispiel der Kolumnist Furkan Erdem in der "Milli Gazete" vom 27. September 2003 ("Deutschland ist ein Rechtsstaat und kein Schurkenstaat!"); Artikel in "Anadolu'da Vakit" vom 25. September 2003 ("Der Sieg der Kopfbedeckung"), in dem der Gang durch die Instanzen von Frau Fereshta Ludin seit 1997 dokumentiert ist. 121 Zum Beispiel Kolumnen in "Anadolu'da Vakit" vom 5. - 8. Juli 2003 und vom 8. September 2003 von Hüseyin Üzmez, vom 8. - 9. Juli 2003 von Hüseyin Öztürk, vom 25. Juli 2003 von Mustafa Kaplan und Reportagen in "Milli Gazete" wie vom 17. Oktober 2003 von Ebubekir Turgut. 122 "Anadolu'da Vakit" vom 4. April 2003. 75
  • gleichzeitigen Kritik an den juristischen Maßnahmen ("Generalverdacht", "nicht rechtsstaatliche Maßnahmen", "Kontrollstaat"). Der über mehrere Tage erfolgte Abdruck von IGMG-Veröffentlichungen
(11. September als Ventil für antimuslimische Ressentiments), dem "Feindbild Islam" als Nachfolger des "Feindbilds Kommunismus", dem Ruf nach gesetzlichen Lösungsansätzen und der gleichzeitigen Kritik an den juristischen Maßnahmen ("Generalverdacht", "nicht rechtsstaatliche Maßnahmen", "Kontrollstaat"). Der über mehrere Tage erfolgte Abdruck von IGMG-Veröffentlichungen belegt das vitale Interesse der IGMG an der Veröffentlichung ihrer Positionen in der "Milli Gazete". Es wird deutlich, dass die in den Artikelserien enthaltenen Thesen als geradezu logische Ergänzung der zu diesen in "Milli Gazete" verInformationen breiteten Standpunkte angesehen werden. Interna aus den Moscheezu Interna aus vereinen wie Personalveränderungen, Aussagen von Funktionären, IGMG-VereiSeminare oder Festveranstaltungen werden der Leserschaft über die nen "Milli Gazete" mitgeteilt. Bei wichtigen Veranstaltungen (zum Beispiel einer Versammlung von IGMG-Führungsfunktionären am 22. Juni 2003 in Köln) werden anschließend Berichte hierzu veröffentlicht, teilweise werden auch vollständige Reden von Führungsfunktionären in der Zeitung abgedruckt.112 Bei größeren Veranstaltungen der IGMG wird häufig dazu aufgerufen, die "Milli Gazete" zu abonnieren. So fand am 17. Mai 2003 in Melle/Nordrhein-Westfalen eine gemeingemeinsame same Veranstaltung der IGMG-Jugend und der "Milli Gazete" statt, Veranstaltung wobei der Titel der Veranstaltung "Tag für Milli Gazete" lautete. Zu mit IGMGdieser wurden Vertreter der IGMG, unter ihnen der GeneralvorsitzenJugend de Osman DÖRING, erwartet. "Milli Gazete" sollte durch ihren Chefredakteur Ekrem KIZILTAS vertreten sein. Diese gemeinsame Veranstaltung von IGMG und "Milli Gazete" macht insbesondere durch die Teilnehmer DÖRING und KIZILTAS das Bestehen einer engen Bindung zwischen beiden deutlich. Durch seine Aussage in der Ausgabe vom 25. November 2003 zu den Hintergründen der Anschläge auf jüdische und britische Einrichtungen in Istanbul113 im November 2003, diese seien das Werk Englands, der USA und Israels, bediente KIZILTAS in gewohnter Manier die von "Milli Gazete" und von der IGMG propagierten Verschwörungstheorien. In gleicher Weise, nämlich mit den Worten "Die Amerikaner, die Engländer und der Zionismus stehen dahinter", äußerte sich nach diesen 112 Zum Beispiel die Rede des Vorsitzenden Osman DÖRING, abgedruckt in "Milli Gazete" am 25. Juni 2003. 113 Vgl. S. 45. 72
  • für die Bereiche Bildung, Struktur Öffentlichkeitsarbeit, Religiöse Weisung und Rechtswesen unterhält, erfolgte Mitte Oktober 2002 ein Führungswechsel. So wurde nach
  • ernannt. 103 "Milli Görüs verkörpert den richtigen Weg, den rechten Weg." Necmettin Erbakan, Milli Görüs, a.a.O
Ausländerextremismus Politisch gesehen erhebt das Modell "Milli Görüs" einen Absolutheitsanspruch103, der mit einer Diskriminierung der Menschen nach Kollision mit ideologischen Kriterien einhergeht. "Milli Görüs" steht mit dieser GleichheitsSichtweise in Opposition zum Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetgrundsatz des zes. Das Verhältnis zur Demokratie ist ein instrumentales. Die ErkläGrundgesetzes rung politischer Vorgänge erfolgt durch Feindbilddenken, das eine klare Unterscheidung in "Gut" und "Böse"104 vornimmt und im Motto der IGMG-nahen "Milli Gazete" ("hak geldi batil zail oldu", zu Deutsch "Die Wahrheit ist gekommen, das Nichtige ist vergangen") zum Ausdruck kommt. Diese Art der Deutung ist antiliberal, "antikommunistisch" (die Sozialdemokratie eingeschlossen), "antiimperialistisch" und antikapitalistisch, antiurban und von antijüdischem Denken geprägt, das als Antizionismus verkleidet ist. Hinter den abgelehnten politischen, wirtschaftlichen und sozialen Kräften wird das Wirken einer zu bekämpfenden Macht vermutet: der angebliche "Zionismus." C Bedeutung der Organisation Aufgrund der großen Zahl ihrer Mitglieder und deren auf Dauer angestrebten Verbleibs in Deutschland nimmt die IGMG im Vergleich zu anderen Organisationen, deren Mitglieder Zuwanderer sind, eine Sonderstellung ein. Sie verfügt über bedeutende Unterstützung der ihr ideologisch verbundenen Parteien in der Türkei, die dort unter dem maßgeblichen Einfluss Necmettin ERBAKANs stehen und die Umgestaltung des am kemalistischen Prinzip des Laizismus ausgerichteten türkischen Staates in ein an der "Gerechten Ordnung" orientiertes Staatswesen islamischer Prägung anstreben. An der Spitze der hierarchisch strukturierten IGMG in Deutschland, hierarchische die eigene Abteilungen unter anderem für die Bereiche Bildung, Struktur Öffentlichkeitsarbeit, Religiöse Weisung und Rechtswesen unterhält, erfolgte Mitte Oktober 2002 ein Führungswechsel. So wurde nach dem Ausscheiden Mehmet Sabri ERBAKANs der frühere stellvertretende Vorsitzende der Organisation, Osman DÖRING (auch als Yavuz Celik KARAHAN bekannt) zum Vorsitzenden ernannt. 103 "Milli Görüs verkörpert den richtigen Weg, den rechten Weg." Necmettin Erbakan, Milli Görüs, a.a.O., S. 25. 104 "Gut" im Sinne dessen, was mit der ideologischen Linie ERBAKANs übereinstimmt. 67
  • Nicht-Muslimen kein Verständnis fänden. Der aus Kuwait stammende Rechtsgelehrte Tariq SUWAIDAN, ein führendes Mitglied75 der MB, übte
"Wenn die Muslime ihre eigentliche Aufgabe wahrnehmen, nämlich ihren Mitmenschen hierzulande das Wort Allahs nahe zu bringen und den Menschen zu nützen, dann wird all das, worum man sich ansonsten so sehr bemüht, sich eigentlich von selbst erledigen, insbesondere auch der Spracherwerb und die Nähe zu den Menschen."74 Derselbe Redner hatte noch am 6. Mai 2003 in Stuttgart erklärt, dass seiner Meinung nach der Koran "integrationshemmend" sei. Muslime könnten nicht in gebührendem Maße ihre Religion "ausleben", da sie dafür bei den Nicht-Muslimen kein Verständnis fänden. Der aus Kuwait stammende Rechtsgelehrte Tariq SUWAIDAN, ein führendes Mitglied75 der MB, übte auf der Hanauer Veranstaltung Kritik an Israel. Er erklärte "den Einsatz von Gewalt" gegen Israel für legitim, um die "widerrechtlich besetzten Gebiete Palästinas zu befreien". Zudem äußerte sich SUWAIDAN zu den Identitätsschwierigkeiten der in Europa lebenden Muslime. Man müsse "materielle Bedürfnisse zurückstellen und sich wieder auf die vom Koran geforderten Werte zurückbesinnen." Ebenfalls auf der Hanauer Veranstaltung forderte der ägyptische Theologe Abd al-KAFI, dass "Integration nicht zu weit" gehen dürfe: "Unsere wichtigste Aufgabe ist es, den Islam zu Verbreitung verbreiten. Wir müssen die ganze Welt besiedeln des Islam als und zum Islam bekehren. Die Zukunft gehört wichtigste der Religion Allahs. Mit eurer Hilfe werden wir Aufgabe es schaffen, mit den Alten und den Jungen."76 Wegen seiner extremistischen Ansichten war es al-KAFI 1995 in Ägypten untersagt worden, weiter als Prediger an einer Kairoer Moschee tätig zu sein. 74 Internetauswertung vom 5. Dezember 2003. 75 Internetauswertung vom 5. Dezember 2003. 76 ARD, Tagesthemen vom 22. September 2003. 50
  • machten IGDFunktionäre bereits deutlich, dass ihrer Meinung nach die Rechtsgrundlagen in Deutschland an islamrechtliche Vorstellungen angepasst werden sollten: Vorstellungen
  • gesonderten Gerichtsbarkeit für Muslime. Nur so erlange das islamische Recht in Deutschland überhaupt Gültigkeit.69 C Säkularismus sei eine weltgeschichtlich
2.6.1.1.1 "Islamische Gemeinschaft in Deutschland e.V." (IGD) Eine einflussreiche sunnitische Organisation arabischer Islamisten in Deutschland ist die seit 1960 bestehende "Islamische Gemeinschaft Einrichtungen in Deutschland e.V." (IGD). Sie unterhält in Stuttgart eine Zweigin Badenstelle. In Baden-Württemberg bestehen noch drei weitere EinrichtunWürttemberg gen in Karlsruhe, Heilbronn und Ulm, die durch ihre Beziehungen eine Nähe zur IGD aufweisen. Der sich als "unabhängig" bezeichnende Dachverband "Zentralrat der Muslime in Deutschland" (ZMD) vertritt auch die Interessen der IGD, die Mitglied im ZMD ist. In Baden-Württemberg ist die IGD auch innerhalb des "Zentralrats der Muslime in Baden-Württemberg" vertreten. Die IGD präsentiert sich nach außen zugänglich und moderat. So übte sie sich am 17. Juni 2003 durch die Abhaltung eines Kurses an einer baden-württembergischen Volkshochschule in Selbstdarstellung und Marketing in eigener Sache. Andererseits machten IGDFunktionäre bereits deutlich, dass ihrer Meinung nach die Rechtsgrundlagen in Deutschland an islamrechtliche Vorstellungen angepasst werden sollten: Vorstellungen C Die Muslime könnten sich auf Dauer nicht mit der Anerkender IGD nung des deutschen Ehe-, Erbund Prozessrechts zufrieden geben.68 C Anzustreben sei eine Vereinbarung zwischen den Muslimen und dem deutschen Staat mit dem Ziel einer gesonderten Gerichtsbarkeit für Muslime. Nur so erlange das islamische Recht in Deutschland überhaupt Gültigkeit.69 C Säkularismus sei eine weltgeschichtlich junge und begrenzte Erscheinung, die entweder als Religionsersatz70 oder gar nicht funktioniere. Es sei an der Zeit, Säkularismus ernsthaft zu hinterfragen. Infolge der Verbannung der Religion ins Private erlebe "der säkulare Staat im moralischen Bereich seine 68 "Al-Islam" Nr. 2/2002, S. 14. Die Publikation "al-Islam" wird vom "Islamischen Zentrum München" (siehe S. 26) herausgegeben. 69 Ebd. 70 Hier wird deutlich, dass eine säkulare Ordnung als ideologisches System oder als Weltanschauung begriffen wird, die einem als Ideologie aufgefassten Islam in einer Reihe mit Kommunismus, Liberalismus und Kapitalismus gegenübersteht. 48
  • einer Internetseite, die sich an Muslime Elite erhebt mit Rechtsproblemen wendet, juristische Hilfe angeboten, wenn man ihre Stimme zum Beispiel
  • islamischer Wertevorstellungen. So sahen die Betreiber der Internetseite "Muslim&Recht" in der Abbildung eines alten Kupferstichs, der eine Phantasiedarstellung
Ausländerextremismus Welt kam, ist in vielfältiger Weise mit wichtigen Personen aus dem Umfeld der "Muslimbruderschaft" (MB)12 verbunden. So verdankt er zu einem großen Teil seine Popularität dem Prediger Dr. Omar ABD al-KAFI, der Mitte der 90er Jahre aufgrund seiner extremistischen, christenfeindlichen Ansichten auffiel und zeitweise mit einem Predigtverbot in Ägypten belegt wurde. KHALED selbst gilt aber in der öffentlichen Wahrnehmung als ein unpolitischer Vertreter eines so genannten Kuschelislam, der sich vor allem der alltäglichen Probleme von heranwachsenden Muslimen annimmt.13 Zunehmend meldet sich eine junge, selbstbewusste muslimische Elite mit Forderungen zu Wort, deren Erfüllung einer Integration hinmuslimische derlich ist. So wird etwa auf einer Internetseite, die sich an Muslime Elite erhebt mit Rechtsproblemen wendet, juristische Hilfe angeboten, wenn man ihre Stimme zum Beispiel seine Tochter vom Schwimmunterricht freistellen möchte. Eine Gruppe engagierter junger Juristen berät darüber hinaus in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, zum Beispiel wenn es um das Tragen des Kopftuchs oder das Schächten (rituelles Schlachten) von Schafen geht. In Baden-Württemberg wurde die Schüler-Arbeitsgemeinschaft eines Gymnasiums Opfer der rigorosen Auslegung islamischer Wertevorstellungen. So sahen die Betreiber der Internetseite "Muslim&Recht" in der Abbildung eines alten Kupferstichs, der eine Phantasiedarstellung des Propheten Muhammad zeigt, eine schwere Beleidigung aller Vorfall in Muslime. Sie starteten daher "im Namen der Muslime" eine ProtestBaden-Würtaktion, welche die Schüler zu einer Entschuldigung und zur Zurücktemberg nahme der Darstellung zwingen sollte. An Aktionen dieser Art wird deutlich, mit welchem Anspruch hier angetreten wird. Man versteht sich als Meinungsführer und Sprecher aller Muslime in Deutschland. Sichtbar wird hier auch der Gruppenzwang, der auf Muslime mit möglicherweise abweichender Meinung ausgeübt wird. Für die Verbreitung dieser engen Auslegungen und Vorstellungen können verschiedene Möglichkeiten genutzt werden. Neben den üblichen Publikationswegen wie Büchern, Zeitschriften, Flugblättern sowie Videooder Audiokassetten werden auch die in den Moscheen gehaltenen Freitagspredigten von bestimmten Vorbetern (Imamen) 12 Vgl. S. 46ff. 13 Vgl. Die Zeit Nr. 30/2002, S. 2. 19
  • Einrichtungen von Islamisten im Gesundheitsund Schulwesen sowie im Sozialhilfeund Rechtswesen für die Bevölkerung geradezu unverzichtbar geworden. In vielen Ländern
Diese Verstöße gegen das Vereinsgesetz entsprechen 71% der gesamten politisch motivierten Straftaten im Phänomenbereich Ausländer. Ohne diese Vergehen würde sich die einschlägige Kriminalitätsrate nur leicht über dem Vorjahresniveau bewegen. Die 18 extremistischen Gewalttaten sind insbesondere dem "Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans" (KADEK)4 und dem Islamismus zuzuordnen sowie auf den Irak-Krieg und den Kosovokonflikt zurückzuführen. 2. Islamismus 2.1 Allgemeines 2.1.1 Nährboden des Islamismus Islamismus findet seinen Nährboden besonders dort, wo islamisch geprägte Staaten gegenüber ihren Bürgern versagt haben. So sind der Ursprung vieler islamistischer Bewegungen und ihr teils ungebrochener Zulauf neben den Zielen, die sie im bewaffneten Kampf verfolgen, in ihrem sozial-karitativen Engagement zu sehen. Dies gilt zum Beispiel für die "Hizb Allah" im Südlibanon wie für die "Hamas" in Palästina. Gerade in staatlich vernachlässigten kleinstädtischen und ländlichen Regionen sind Einrichtungen von Islamisten im Gesundheitsund Schulwesen sowie im Sozialhilfeund Rechtswesen für die Bevölkerung geradezu unverzichtbar geworden. In vielen Ländern des islamischen Kulturraums ist rund die Hälfte der Bevölkerung jünger als 18 Jahre. In einigen Staaten wie in AlgeJugend ohne rien, Afghanistan, aber auch in den palästinensischen Gebieten ist Lebensmehr als eine Generation ausschließlich mit Krisenund Kriegserperspektive fahrungen aufgewachsen. Solange der jungen Generation dieser und anderer Länder keine annehmbare Lebensperspektive geboten wird, ist davon auszugehen, dass aus ihr weiterhin auch Islamisten und gewaltbereite Terroristen hervorgehen. 4 Vgl. S. 118ff. 14
  • Europa e.V." (ADÜTDF)/ "Türkische Föderation Deutschland" (ATF).................104 3.2 Linksextremisten...........................................................107 3.2.1 Entstehungsgeschichte der "Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front" (DHKP
  • Türkischen Volksbefreiungspartei-Front - Revolutionären Linken" (THKP-C-Devrimci Sol) ..............................................107 3.2.1.1 "Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front" (DHKP-C)........................................................................108 3.2.2 "Türkische Kommunistische
2.6.2 Organisationen aus dem schiitischen Bereich: "Hizb Allah" und Amal...................................................60 2.7 Türkische islamistische Vereinigungen ..........................63 2.7.1 "Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V." (IGMG)...63 2.7.2 Der "Kalifatsstaat" ("Hilafet Devleti"), früher "Verband der Islamischen Vereine und Gemeinden e.V." (ICCB).........................................88 2.7.3 "Front der Kämpfer für den Islamischen Großen Osten" (IBDA-C)...........................96 2.8 Iranische islamistische Gruppen .....................................99 2.8.1 "Modjahedin-e Khalq Organisation" ("People's Mojahidin of Iran", PMOI) ...........................99 3. Türkische Vereinigungen (ohne kurdische) .............104 3.1 Extrem nationalistische Organisationen .......................104 3.1.1 "Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Europa e.V." (ADÜTDF)/ "Türkische Föderation Deutschland" (ATF).................104 3.2 Linksextremisten...........................................................107 3.2.1 Entstehungsgeschichte der "Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front" (DHKP-C) und "Türkischen Volksbefreiungspartei-Front - Revolutionären Linken" (THKP-C-Devrimci Sol) ..............................................107 3.2.1.1 "Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front" (DHKP-C)........................................................................108 3.2.2 "Türkische Kommunistische Partei/ Marxisten-Leninisten" (TKP/ML) ................................114 3.2.3 "Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei" (MLKP).........................................................................116 4. "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) beziehungsweise "Freiheitsund Demokratiekongress Kurdistans" (KADEK), jetzt: "Volkskongress Kurdistans" (KONGRA-GEL) ......118 5. Volksgruppen aus dem ehemaligen Jugoslawien und ethnische Albaner..........................130 6. Sikh-Organisationen ...................................................133 7. "Liberation Tigers of Tamil Eelam" (LTTE) ...........137
  • einem Phänomenbereich (im Wesentlichen Politisch motivierte Kriminalität -links-, Politisch motivierte Kriminalität -rechts-, Politisch motivierte Ausländerkriminalität) zugeordnet. Zentrales Erfassungskriterium
  • Berichtsjahr in den Phänomenbereichen Politisch motivierte Kriminalität -links-, Politisch motivierte Kriminalität -rechtsund Politisch motivierte Ausländerkriminalität insgesamt 1.56760 (Vorjahr: 1.536) Straftaten
STATISTIK STRAFUND GEWALTTATENSTATISTIK59 Vorbemerkung: Bei den statistischen Angaben zu den Strafund Gewalttaten handelt es sich um Zahlen, die dem Landeskriminalamt im Rahmen des kriminalpolizeilichen Meldedienstes "Politisch motivierte Kriminalität" zu übermitteln sind. Dieser Meldedienst beruht auf einem bundesweit einheitlichen Definitionssystem, das die Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) am 10. Mai 2001 beschlossen und rückwirkend zum 1. Januar 2001 eingeführt hat. Danach werden Straftaten nach einem einheitlichen Kriterienkatalog erfasst und einem Phänomenbereich (im Wesentlichen Politisch motivierte Kriminalität -links-, Politisch motivierte Kriminalität -rechts-, Politisch motivierte Ausländerkriminalität) zugeordnet. Zentrales Erfassungskriterium ist die politisch motivierte Tat. Der extremistischen Kriminalität - als Teilmenge der politisch motivierten Kriminalität - werden Straftaten zugerechnet, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, das heißt darauf, fundamentale Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Kraft zu setzen. In Sachsen-Anhalt wurden im Berichtsjahr in den Phänomenbereichen Politisch motivierte Kriminalität -links-, Politisch motivierte Kriminalität -rechtsund Politisch motivierte Ausländerkriminalität insgesamt 1.56760 (Vorjahr: 1.536) Straftaten registriert. Diese verteilen sich wie folgt: 59 Alle in dieser Statistik aufgeführten Daten entsprechen dem Stand 31. Januar 2008. 60 86 Delikte konnten bisher keinem Phänomenbereich zugeordnet werden, so dass sie bei der Darstellung der Strafund Gewalttaten unberücksichtigt geblieben sind. 128
  • Interessen der betroffenen Person, insbesondere wegen der Gefahr einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgegenstehen. Die Übermittlung ist aktenkundig zu machen. Der Empfänger
VERFASSUNGSSCHUTZGESETZ (8) Das Ministerium des Innern unterrichtet das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundes über die nach Absatz 1 durchgeführten Maßnahmen nach Maßgabe des SS 8 Abs. 10 Satz 1 Halbsatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. SS 18 Übermittlung personenbezogener Daten durch die Verfassungsschutzbehörde (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten an öffentliche Stellen übermitteln, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist oder der Empfänger die Daten zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder sonst für Zwecke der öffentlichen Sicherheit benötigt. Der Empfänger darf die übermittelten Daten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden. (2) Auf Anfragen der Einstellungsbehörden erteilt der Verfassungsschutz auch Auskünfte zur Überprüfung der Verfassungstreue von Personen, die sich für den öffentlichen Dienst bewerben. Die Auskunft ist beschränkt auf gerichtsverwertbare Tatsachen aus vorhandenen Unterlagen. (3) Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten an ausländische Stellen sowie an überund zwischenstaatliche Stellen übermitteln, wenn die Übermittlung zur Erfüllung ihrer Aufgaben oder zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinteressen des Empfängers erforderlich ist. Die Übermittlung unterbleibt, wenn auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Person, insbesondere wegen der Gefahr einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgegenstehen. Die Übermittlung ist aktenkundig zu machen. Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, dass die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie ihm übermittelt wurden und die Verfassungsschutzbehörde sich vorbehält, über die vorgenommene Verwendung der Daten um Auskunft zu bitten. (4) Die Verfassungsschutzbehörde darf im Rahmen ihrer Aufgaben nach SS 4 personenbezogene Daten an andere Stellen übermitteln, soweit dies für die Erhebung personenbezogener Daten erforderlich ist. Im Übrigen dürfen personenbezogene Daten an andere Stellen nicht übermittelt werden, es sei denn, dass dies zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes oder der Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder ferner zur Abwehr von sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten einer fremden Macht erforderlich ist und das Ministerium des Innern seine Zustimmung erteilt hat. Der Empfänger darf die übermittelten Daten nur für den Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden. Der Empfänger ist auf die Verwendungsbeschränkung und darauf hinzuweisen, dass die Verfassungsschutzbehörde sich vorbehält, über die vorgenommene Verwendung der Daten um Auskunft zu bitten. 122

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