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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • drei Nachtsichtgeräte aus ehemaligen Bundeswehrbeständen zukommen. Das Urteil ist rechtskräftig. Am 27. Oktober 2017 erhob die Bundesanwaltschaft
ISLAMISMUS/ISLAMISTISCHER TERRORISMUS "pro NRW" im März 2013. Die Festnahme der Angeklagten erfolgte, bevor es zur Ausführung dieser Taten kommen konnte. Am 26. Juli 2017 verurteilte das OLG Düsseldorf einen Angeklagten mit deutscher Staatsangehörigkeit wegen der Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung "Jaish al-Muhajirin wa-l-Ansar" (JAMWA - "Armee der Auswanderer und Helfer") in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte spätestens seit Anfang 2013 Ansprechpartner und Anlaufstelle für Kampfund Ausreisewillige war, insbesondere aus der salafistischen Szene im Großraum Düsseldorf. In der Zeit von Juli 2013 bis November 2013 hatte er maßgebliche Beiträge geleistet, zwei in Deutschland lebende Männer einer in Syrien stationierten Kampfeinheit der IS-nahen Organisation JAMWA zuzuführen. Bei Reisen nach Syrien im Jahr 2013 übergab der Angeklagte der JAMWA für deren bewaffneten Kampf Gelder und ließ der Organisation aus Deutschland drei Nachtsichtgeräte aus ehemaligen Bundeswehrbeständen zukommen. Das Urteil ist rechtskräftig. Am 27. Oktober 2017 erhob die Bundesanwaltschaft vor dem OLG Hamburg Anklage gegen einen palästinensischen Volkszugehörigen wegen Mordes sowie sechsfachen versuchten Mordes und sechsfacher gefährlicher Körperverletzung. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, am 28. Juli 2017 in einem Supermarkt in Hamburg mit einem Messer einen Menschen heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben und sechs weitere Menschen bei dem Versuch, sie heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen zu töten, zum Teil lebensgefährlich verletzt zu haben. Den Ermittlungen zufolge kam es dem Angeschuldigten darauf an, möglichst viele deutsche Staatsangehörige christlichen Glaubens zu töten. Seine Taten wollte der Angeschuldigte im Kontext islamistischer Anschläge wahrgenommen und mithin als Beitrag zum weltweiten Jihad verstanden wissen. Belastbare Anhaltspunkte für eine Einbindung des Angeschuldigten in eine terroristische Vereinigung liegen nicht vor. Der Prozess vor dem OLG Hamburg begann am 12. Januar 2018. Am 1. März 2018 verurteilte das OLG Hamburg den Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. 198
  • materiellen Verbotsgründe. Gleichzeitig wurde ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach SS 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eingereicht, den das BVerwG
ISLAMISMUS/ISLAMISTISCHER TERRORISMUS ins Private. Öffentlich sichtbare "Straßenmissionierung" ("Street Dawa") findet nur noch selten statt. Dies ist mutmaßlich auch eine Folge der staatlichen Ermittlungserfolge. Indoktrinierung und Radikalisierung findet weniger in Moscheen oder in größeren überregionalen salafistischen Organisationen, sondern in kleinen konspirativen Zirkeln und vor allem im Internet statt. Am 15. November 2016 verbot der Bundesminister des Innern mit Verbot der "LIES!"Verfügung vom 25. Oktober 2016 die salafistische Vereinigung "Die Kampagne Wahre Religion" (DWR) einschließlich ihrer Teilorganisationen sowie die damit im Zusammenhang stehende Koranverteilaktion "LIES!" und löste sie mit Wirkung vom 15. November 2016 auf. DWR/"LIES!" (einschließlich ihrer Teilorganisationen) richtete sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Sie vertrat eine Ideologie, die die verfassungsmäßige Ordnung ersatzlos verdrängen wollte, befürwortete den bewaffneten Jihad und stellte ein bundesweit einzigartiges Rekrutierungsund Sammelbecken für jihadistische Islamisten sowie für solche Personen dar, die aus jihadistisch-islamistischer Motivation nach Syrien beziehungsweise in den Irak ausreisen wollten. Insgesamt reisten mindestens 140 Personen aus, um sich in Syrien oder im Irak terroristischen Organisationen anzuschließen, nachdem sie an "LIES!"-Aktionen teilgenommen hatten. Am 1. Januar 2017 gab der Initiator des "LIES!"-Projekts auf YouTube eine Stellungnahme zu dem Verbot ab. Das Verbot beruhe auf einer Lüge und sei Resultat des erfolglosen Versuchs, einzelne "LIES!"-Akteure strafrechtlich zu verfolgen. Bereits am 15. Dezember 2016 hatte er beim BVerwG Klage gegen die Verbotsverfügung eingereicht. Die Klage bestreitet die Vereinseigenschaft und die materiellen Verbotsgründe. Gleichzeitig wurde ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach SS 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eingereicht, den das BVerwG mit Beschluss vom 4. Mai 2017 ablehnte. Die mündliche Hauptverhandlung vor dem BVerwG am 19. Dezember 2017 wurde wegen der Rücknahme der Klage kurz nach der Eröffnung beendet. Das Verbot ist damit bestandskräftig. 191
  • seien (UZ vom 10. Januar 1984). Anders als die Linksextremisten der "Neuen Linken" sind die orthodoxen Kommunisten nicht
wiederum den "Kandidatinnen und Kandidaten der DGB-Gewerkschaften" zu geben (DKP-Pressedienst Nr. 11/84 vom 2. Februar 1984). "Als gute Gewerkschafter sind wir Kommunisten für die Stärkung der Einheitsgewerkschaft, für eine Erhöhung ihrer Kampfkraft, ihrer aktiven Einflußnahme sowohl auf die Wirtschaftsund Sozialpolitik als auch auf das politische Geschehen insgesamt" (MIES, 7. Parteitag, Protokoll S. 85). In der Diskussion des 7. DKP-Parteitages in Nürnberg wurde verstärktes Streben nach gewerkschaftlichen Kampfstrukturen im Betrieb gefordert. Das heißt, "ohne gewerkschaftliche Kampfstruktur im Betrieb, d.h. ohne funktionierende Vertrauensleutekörper, ist der beste Betriebsrat nicht handlungsund durchsetzungsfähig, sondern nur verhandlungsfähig" (Protokoll, S. 160). Gleichzeitig bekundete die DKP auf diesem Parteitag, daß "von den anwesenden 778 Delegierten und Gastdelegierten 741 gewerkschaftlich organisiert" seien (UZ vom 10. Januar 1984). Anders als die Linksextremisten der "Neuen Linken" sind die orthodoxen Kommunisten nicht von den gewerkschaftlichen "Unvereinbarkeitsbeschlüsse" betroffen. Etwa 75 % aller DKP-Mitglieder gehören DGB-Gewerkschaften an. Mit dem von Kommunisten erzielten Ergebnis bei den Betriebsratswahlen zeigte sich die DKP zufrieden, weil "die Zahl der Mitglieder unserer Partei, die auf den gewerkschaftlichen Listen kandidierten und das Vertrauen der Kolleginnen und Kollegen erhielten, erneut gestiegen" sei (UZ-Extra vom 28. April 1984, S. 16). Es dürften wiederum mehr als 1 500 der neu gewählten Betriebsratsmitglieder orthodoxe Kommunisten sein. Im Jahre 1984 wurden im Bundesgebiet etwa 340 und in Rheinland-Pfalz sechs Betriebsgruppen der DKP bekannt. Die D K P gab im Rahmen ihrer Betriebsarbeit bundesweit ca. 380 Betriebszeitungen mit Auflagen zwischen 100 und 7 000 Exemplaren und in Rheinland-Pfalz ca. 20 Betriebszeitungen mit Auflagen zwischen 150 und 6 000 Exemplaren heraus. Sie hält die Betriebszeitungen als "eine der schärfsten Waffen unserer politischen, ideologischen und ökonomischen Aufklärungsarbeit" (UZ vom 13. November 1984). 1.2.4 Parteitag vom 6. bis 8. Januar 1984 in Nürnberg Der unter der Losung "Der Frieden muß siegen! Arbeitsplätze statt Raketen!" durchgeführte 7. Parteitag bestätigte Herbert MIES in seinem Amt als Vorsitzenden und Hermann GAUTIER als stellvertretenden Vorsitzenden 19
  • Kampagne gegen "Berufsverbote" Im "Kampf gegen die Wende nach rechts" hat die D K P die Entlassungen von Kommunisten
  • politisch abweichende Meinungen zu akzeptieren". Die Ludwigshafener DKP-Zeitung "Linksrheinische" vom Februar 1984 wirft der Landesregierung "undemokratische Einschüchterungspolitik
der DKP. In den 89 Mitglieder zählenden Parteivorstand wurden vier Personen aus Rheinland-Pfalz, unter ihnen der Bezirksvorsitzende Herbert KELLNER, gewählt. Im Mittelpunkt des Parteitages stand die Diskussion um die Mitgliedergewinnung und die Verstärkung kommunistischer Bündnispolitik im Rahmen der sogenannten Friedensbewegung sowie die Verbesserung der ideologischen Arbeit. 1.2.5 Kampagne gegen "Berufsverbote" Im "Kampf gegen die Wende nach rechts" hat die D K P die Entlassungen von Kommunisten aus dem öffentlichen Dienst zum Anlaß genommen, ihre langjährige Kampagne gegen die sogenannten Berufsverbote bundesweit zu verschärfen. Die DKP Rheinland-Pfalz hat im Januar 1984 die Landesregierung in einer Presseerklärung aufgefordert, die "Grundsätze der Demokratie und damit auch politisch abweichende Meinungen zu akzeptieren". Die Ludwigshafener DKP-Zeitung "Linksrheinische" vom Februar 1984 wirft der Landesregierung "undemokratische Einschüchterungspolitik" vor. In Rheinland-Pfalz sind die maßgeblich von orthodoxen Kommunisten mitgetragenen "Bürgerkomitees zur Verteidigung der Grundrechte - gegen Berufsverbote" schwerpunktmäßig in Mainz und Kaiserslautern aktiv. 1.2.6 Beteiligung an Wahlen Bei der Wahl zum Europäischen-Parlament am 17. Juni 1984 gelang der D K P mit dem Verzicht auf eine eigene Liste zugunsten der von ihr mitinitiierten "Friedensliste" ein bundesweites Wahlbündnis. Die "Friedensliste" erhielt mit 1,3 % der abgegebenen gültigen Stimmen eine Wahlkampfkostenerstattung in Höhe von ca. 2,85 Millionen DM. Die DKP sah das Wahlergebnis als Erfolg an und erklärte, ihr "aktives Engagement" für Bündnisse solcher Art zu verstärken (UZ vom 19. Juni 1984). Dem zentralen Unterstützerkreis der "Friedensliste" für Rheinland-Pfalz gehören neben einem DKP-Bezirkssekretär u.a. die Landesvorsitzenden der D F U und des W N - B d A an. Als Kontaktadresse fungiert das rheinlandpfälzische DFU-Büro in Mainz. Auf die Kommunalwahlen am 17. Juni 1984 in Rheinland-Pfalz bereitete sich die DKP schon seit Ende des Jahres 1982 intensiv vor. Ihr Schwerpunktthema war hierbei insbesondere der Umweltschutz. Die D K P büßte mit 0,1 % der abgegebenen gültigen Stimmen gegenüber 0,3 % bei den Kommunalwahlen im Jahre 1979 erhebliche Stimmen ein. In O p - penheim erhielt sie mit 13,1 % der Stimmen nur noch zwei statt bisher drei 20
  • Hizb ut-Tahrir (HuT) wurde 1952 von dem Rechtsgelehrten Scheikh Taqi al-Din al-Nabhani, einem ehemaligen Mitglied der ägyptischen
Hizb ut-Tahrir (Islamische Befreiungspartei - HuT) Symbol der HuT; Öffentliches Zeigen ist in Deutschland verboten Sitz / Verbreitung Regionale Schwerpunkte in Nordrhein-Westfalen derzeit nicht erkennbar Gründung / Bestehen seit 1952 Struktur / Repräsentanz In der Bundesrepublik Deutschland ist die HuT in verschiedene Regionen aufgeteilt; in diesen Regionen existieren streng voneinander abgeschottete Kleinstgruppen (Zellen), die sich durch ein äußerst konspiratives Verhalten auszeichnen. Mitglieder / Anhänger / 35 Unterstützer 2015 Veröffentlichungen Mehrsprachiges Web-Angebot Kurzportrait / Ziele Die Hizb ut-Tahrir (HuT) wurde 1952 von dem Rechtsgelehrten Scheikh Taqi al-Din al-Nabhani, einem ehemaligen Mitglied der ägyptischen und palästinensischen Muslimbruderschaft, gegründet. Es handelt sich um eine pan-islamistische Bewegung, die sich an alle Muslime richtet. Vorrangige Ziele der Organisation sind die Wiedereinführung des 1924 durch die Republik Türkei abgeschaften Kalifats und die Errichtung eines islamischen Staats unter Führung eines Kalifen. Dieser soll die Scharia als Grundlage und Maßstab staatlichen Handelns im Kalifat durchsetzen. Säkulare Staatsformen stehen hierzu im Widerspruch und werden bekämpft. Islam und Demokratie sind für die HuT nicht miteinander vereinbar. Finanzierung Spenden Grund der Beobachtung / Verfassungsfeindlichkeit Die HuT unterliegt in Deutschland einem Betätigungsverbot. Am 19. Juni 2012 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Klage der HuT gegen das vom Bundesminister des Inneren im Januar 2003 ausgesprochene Betätigungsverbot für unzulässig erklärt. Das 184 IslamIsmus Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 2015
  • gegen S. wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit eingeleitete Ermittlungsverfahren mußte aus Rechtsgründen eingestellt werden
Der MfS-Mitarbeiter forcierte M. schließlich auf, im Interesse der D D R und zur "Sicherung des Friedens" für das MfS konkrete Aufgaben zu erledigen. Er sprach ihn auf einen Bekannten aus der Bundesrepublik Deutschland an, den M. während eines Urlaubs in einem Ostblockland kennengelernt hatte. M. sollte eine Verbindung zu dem Bekannten herstellen, da dieser in der Forschung tätig war. Diesen Auftrag lehnte M. ab. Er gab vor, wegen seines Gesundheitszustandes dazu nicht in der Lage zu sein. Nach seiner Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland offenbarte er den Sachverhalt. Fall 4: Bemühungen des MfS, Häftlinge anzuwerben. Der Kraftfahrer S. aus der DDR, der nach Verbüßung einer aus politischen Gründen verhängten Freiheitsstrafe in die Bundesrepublik Deutschland entlassen worden war, offenbarte bei seiner Einreise, das MfS habe ihn während seiner Haft für eine geheimdienstliche Tätigkeit anwerben wollen. Als Gegenleistung seien ihm nach seiner Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland Besuchsreisen zu Angehörigen in die D D R angeboten worden. Er habe jedoch abgelehnt. In der Folgezeit setzte sich S. in der Bundesrepublik Deutschland für Flüchtlinge aus der D D R ein. Anläßlich einer Transitreise nach Berlin (West) wurde er von Mitarbeitern des MfS an einer Autobahnraststätte unter dem Vorwurf festgenommen, Beihilfe zur "Republikflucht" zu leisten. Sie ließen ihn erst wieder frei, nachdem er sich dieses Mal für eine geheimdienstliche Tätigkeit verpflichtet hatte. Er erhielt den Auftrag, eine Organisation, die sich mit Menschenrechtsverletzungen in der D D R befaßt, abzuklären und Personen, die die D D R illegal verlassen wollen, dem MfS zu melden. Das gegen S. wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit eingeleitete Ermittlungsverfahren mußte aus Rechtsgründen eingestellt werden. 104
  • durch Diskussionsbeiträge mehr Einfluß in dem gewaltorientierten linksextremistischen Spektrum zu gewinnen. 1 Bis zum Abbruch des Hungerstreiks am 5. Februar
rung, für die die Kriegsgefangenen gemeinsam kämpfen, und der mögliche Schutz. " Die Ende des Jahres 1984 in der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken inhaftierten mußmaßlichen RAF-Mitglieder Stefan FREY und Helmut P O H L hatten sich dem Hungerstreik angeschlossen. - Versuchter Sprengstoffanschlag auf die NATO-Schule in Oberammergau am 18. Dezember 1984. 3.3 RAF-Umfeld Gruppen des RAF-Umfeldes sowie des autonomen Spektrums beteiligten sich im Frühjahr des Jahres 1984 an einer bundesweiten "Grußund Paketaktion" für "politische Gefangene". In Aufrufen "Grüsse an politische Gefangene" wurde die "Zusammenlegung der Gefangenen aus der RAF und dem Widerstand" sowie "freie politische Diskussion und Information für alle Gefangenen" gefordert. Schriften dieser Art wurden auch in den Großräumen Mainz, Ludwigshafen am Rhein und Kaiserslautern festgestellt. Der am 4. Dezember 1984 begonnene Hungerstreik der Häftlinge aus dem Kernund Unterstützerbereich der RAF wurde von der Unterstützerszene bis Ende des Jahres 1984 durch 17 Brandund Sprengstoff anschlage1 sowie durch Schmieraktionen und Flugblattverteilungen begleitet. In Mainz wurden am 17. Dezember 1984 von unbekannten Tätern an die Türen der Staatsanwaltschaft und des Amtsgerichtes rote Farbeier geworfen. In unmittelbarer Nähe des Tatortes lag ein Flugblatt, in dem Solidarität mit den im Hungerstreik befindlichen "Gefangenen aus RAF und Widerstand" erklärt wurde. 3.4 "Revolutionäre Zellen" (RZ) Die RZ operieren in mehreren voneinander unabhängigen Kleingruppen und verknüpfen ihre Aktionen mit aktuellen politischen und sozialen Themen, wie "NATO-Nachrüstung", "Arbeitsplatzvernichtung durch Computer" und "Ausbeutung der Frauen". Die Zahl der Brandund Sprengstoffanschläge der RZ und ihrer Frauengruppe "Rote Zora" ist gegenüber dem Vorjahr von 27 auf 11 zurückgegangen. Im Jahre 1984 haben die RZ jedoch ihre publizistischen Verlautbarungen deutlich verstärkt. Ihr Ziel war es, durch Diskussionsbeiträge mehr Einfluß in dem gewaltorientierten linksextremistischen Spektrum zu gewinnen. 1 Bis zum Abbruch des Hungerstreiks am 5. Februar 1985 waren es insgesamt 39 Anschläge. 47
  • Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Am 8. August 2017 wurden zwei Brüder aus Bosnien
ISLAMISMUS/ISLAMISTISCHER TERRORISMUS unter anderem geeignete Mittel für die Herstellung des Sprengstoffs Triacetontriperoxid (TATP) sowie ein auf Arabisch verfasster Treueeid auf den Kalifen des IS Abu Bakr al-Baghdadi gefunden worden waren. Mit Urteil vom 20. Oktober 2017 wurde er zu einer Freiheitstrafe von drei Jahren wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Am 8. August 2017 wurden zwei Brüder aus Bosnien und Herzegowina in Mecklenburg-Vorpommern festgenommen. Die Brüder waren als Teilnehmer der "LIES!"-Kampagne bekannt. Sie verkehrten in den salafistischen Szenen in MecklenburgVorpommern, Brandenburg und Berlin, sympathisierten mit dem IS und waren als gewaltbereit bekannt. Sie wurden auf Grundlage des SS 58a AufenthG in ihr Heimatland abgeschoben. Am 31. Oktober 2017 wurde ein 19-jähriger syrischer Staatsangehöriger in Mecklenburg-Vorpommern festgenommen. Der Verdächtige hatte über einen Online-Versandhandel bereits verschiedene Gerätschaften (Lötkolben, Messbecher, Teethermometer) und Chemikalien (Batteriesäure, Schwefelsäure, Oxidatorlösung) bestellt. Die bei der Durchsuchung der Wohnung vorgefundene Situation deutete auf erste Versuche zum Bau einer funktionstüchtigen Bombe hin. Am 5. März 2018 erhob die Bundesanwaltschaft vor dem OLG Hamburg Anklage wegen des Tatvorwurfs der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, in Deutschland einen islamistisch motivierten Anschlag mit hochexplosivem Sprengstoff geplant und bereits mit dessen Vorbereitung begonnen zu haben. 188
  • November 1984 nahmen auch in Rheinland-Pfalz Linksextremisten, unter ihnen vorrangig orthodoxe Kommunisten, teil. Die "Ostermärsche 1984" wurden im wesentlichen
unserem Land! Der Druck der Friedensbewegung hat dazu geführt, daß der Stationierungsprozeß zum Ausgangspunkt einer andauernden Diskussion über den Kurs der NATO geworden ist" (UZ-Extra vom 1. Dezember 1984, S. 5). Für das Jahr 1985 zählte Sepp MAYER, Mitglied des Sekretariats des DKPParteivorstandes, folgende Zielsetzungen für das "eigenständige politische Wirken der Kommunisten in der Friedensbewegung" auf: "Wir Kommunisten kämpfen um eine klare Ursachenanalyse in bezug auf Hochrüstung und Kriegsvorbereitung; um eine sachliche Aufklärung über die Friedenspolitik der Sowjetunion und anderer sozialistischer Staaten, um so den Bedrohungslügen der Raketenpolitiker entgegenzuwirken. Wir stellen die politische Bedeutung einer Politik der friedlichen Koexistenz und der Entspannung gegen die Politik des Revanchismus und der Hochrüstung" (UZ vom 20. Dezember 1984). 4.2 Aktionen in Rheinland-Pfalz An den vom "Koordinationsausschuß" beschlossenen Großaktionen der "Friedensbewegung" - "2. Nationaler Widerstandstag" am 30. Januar 1984 - "Ostermärsche" vom 19. bis 23. April 1984 - "Volksbefragung" zur Stationierung von Pershing II und Cruise Missiles am 17. Juni 1984 - "Regionale Großaktionen" am 20. Oktober 1984, so u.a. "Menschenkette" Hasselbach (Hunsrück) - Duisburg - "Bundesweite Verweigerungstage" vom 20. bis 24. November 1984 nahmen auch in Rheinland-Pfalz Linksextremisten, unter ihnen vorrangig orthodoxe Kommunisten, teil. Die "Ostermärsche 1984" wurden im wesentlichen vom "Ostermarschkreis Rheinland-Pfalz" getragen. Diesem Kreis gehören u.a. ein rheinland-pfälzischer DKP-Funktionär, die Landesvorsitzende der DFG-VK und die Landesgeschäftsführerin der D F U an. Bei der "selbstorganisierten Volksbefragung" zur Stationierung von Pershing II und Cruise Missiles am 17. Juni 1984 war das Mainzer Büro der D F Ü die Zentralstelle für Rheinland-Pfalz, von der ein Überblick über die Befragungsaktion an den bundesweiten "Koordinationsausschuß" weitergegeben wurde. Mitorganisator der "Volksbefragung" war der "Ostermarschkreis Rheinland-Pfalz". 51
  • Demonstrationen statt, an denen auch Personen aus dem linksextremistischen Spektrum teilnahmen. Am "Frauenwiderstandscamp", das in der Zeit vom 2. Juli
  • unter ihnen befanden sich auch Personen, die der "Neuen Linken" zuzurechnen sind. Die Frauen, die sich teilweise militant verhielten, führten
Zur Mitwirkung der DKP an der "Volksbefragung" erklärte Martha B U S C H M A N N , Mitglied des DKP-Präsidiums, daß sich die "Aktionseinheit zwischen Sozialdemokraten und Kommunisten" genauso bewährt habe wie das "Zusammenwirken unterschiedlicher demokratischer Kräfte" (UZ vom 22. Juni 1984). Gegen den Flugtag der US-Streitkräfte in Ramstein fanden am 23./24. Juni 1984 Demonstrationen statt, an denen auch Personen aus dem linksextremistischen Spektrum teilnahmen. Am "Frauenwiderstandscamp", das in der Zeit vom 2. Juli bis 31. August 1984 unter dem Motto "Frauenwiderstand im Hunsrück" in Reckershausen stattfand, beteiligten sich zeitweise bis zu 200 Frauen; unter ihnen befanden sich auch Personen, die der "Neuen Linken" zuzurechnen sind. Die Frauen, die sich teilweise militant verhielten, führten u.a. Demonstrationen und Schmieraktionen vor der Cruise Missiles-Baustelle in Hasselbach (Hunsrück) durch. Die "Menschenkette" zwischen Hasselbach (Hunsrück) und Duisburg am 20. Oktober 1984 wurde in Rheinland-Pfalz durch den "Ostermarschkreis Rheinland-Pfalz" unter der Anschrift der Landesgeschäftsstelle der D F U in Mainz koordiniert. 52
  • Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts4 beruhen die rechtlichen Wertungen des Bundesministers des Innern 5 und des Bundesverwaltungsgerichts6
  • Bundestagsfraktion der C D U / C S U zum Rechtsextremismus vom 9. November 1978 (BT-Drucksache 8/2268) durch den Bundesminister
Person ergibt sich aus ihrer Stellung und Funktion in der "Volksgemeinschaft". Der Mensch als Individuum bezieht seine eigentliche Daseinsberechtigung aus dem gesellschaftlichen Ganzen. Das Wohl des eigenen Volkes muß für jedermann oberstes Gesetz sein. Das Volk, das nach Auffassung der N P D zerrissen ist und in eine Vielzahl von eigensüchtigen Interessengruppen und Parteien zerfällt, soll zur Einheit der Nation fortentwickelt werden. "Die Nationaldemokratie ist die Verwirklichung der Einheit von Volk und Staat....". "Oberste Richtschnur ist das Wohl der Volksgemeinschaft". Die übrigen Parteien werden als "System"-, "Lizenz"oder "Kartellparteien" bezeichnet. Die Interessengegensätze innerhalb der Gesellschaft, auch das natürliche Spannungsverhältnis zwischen Individuum und Gemeinschaft, werden durch die uneingeschränkte Einbindung der Individualinteressen in die "Volksgemeinschaft" aufgehoben. Die Einheit von Mensch, Volk und Nation ist oberster Grundsatz jeglichen Handelns. Diese pauschale Überbetonung der "Volksgemeinschaft" und des "Volksganzen" gegenüber den Individualrechten ist nicht mit der Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, der Volkssouveränität und dem Mehrparteiensystem, die zu den tragenden Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung 1 gehören, zu vereinbaren. Die rassistischen Ziele der N P D , die sich durch Erklärungen zur Gefahr der "Rassenvermischung", des "Einheitsbreis" und des "biologischen Volkstods der Deutschen" zeigen, widersprechen der unantastbaren Menschenwürde und dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes 2 . Das Bundesverwaltungsgericht 3 bestätigt die verfassungsfeindliche Zielsetzung der N P D . Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts4 beruhen die rechtlichen Wertungen des Bundesministers des Innern 5 und des Bundesverwaltungsgerichts6, die N P D verfolge Ziele, die mit der freiheitlichen demokratischen 1 Vgl. zu den grundlegenden Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung BVerfGE 2 , 1 (13). 2 Vgl. zu dem von der N P D vertretenen Prinzip der Ungleichheit aller Menschen Abschnitt B 5 des "Düsseldorfer Programms". 3 BVerwG, N J W 1981, 1390 (1391); BVerwG, NJW 1981, 1392 (1393); BVerwG, NJW 1984, 813 f. 4 BVerfG (die Wertungen des Bundesministers des Innern betreffend), N J W 1981, 1359 (1360) und BVerfG (die Wertungen des Bundesverwaltungsgerichts betreffend), NJW 1981, 2683. 5 Beantwortung der Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion der C D U / C S U zum Rechtsextremismus vom 9. November 1978 (BT-Drucksache 8/2268) durch den Bundesminister des Innern am 11. Januar 1979 (BT-Drucksache 8/2463). 6 BVerwG, NJW 1981, 1390 (1391). 56
  • ihren Nebenorganisationen im rechtsextremistischen Lager die ersten systematischen Akzente einer ausländerfeindlichen Agitation gesetzt. Mit dem zentralen Thema "Ausländerstopp - Deutschland
Grundordnung nicht vereinbar seien, nicht auf willkürlichen, sachfremden Erwägungen, sondern sind nachvollziehbar. Bereits im Jahre 1979 hat die N P D mit ihren Nebenorganisationen im rechtsextremistischen Lager die ersten systematischen Akzente einer ausländerfeindlichen Agitation gesetzt. Mit dem zentralen Thema "Ausländerstopp - Deutschland den Deutschen" stellt diese Partei eine Parole in den Mittelpunkt ihrer Agitation, mit der sie ein ihren politischen Zielen entsprechendes und zugleich das Bewußtsein der Bürger bewegendes Thema gefunden zu haben glaubt. Die N P D fordert in dem sogenannten Germersheimer Manifest den Zusammenschluß beider deutscher Staaten zu einer "Konföderation Deutschland" als Vorstufe zur Wiedervereinigung und ein neutrales Deutschland als Vorbild für ein neutrales Europa. 1.1.2 Organisatorischer Aufbau und Aktivitäten Die N P D verfügt in Rheinland-Pfalz über einen Landesverband mit 24 Kreisverbänden, von denen allerdings weit weniger als die Hälfte aktiv sind. Funktionsfähige Kreisverbände bestehen überwiegend im südlichen Landesbereich. Eine personelle und auch organisatorische Verbesserung dürfte in nächster Zeit nicht zu erwarten sein. Die N P D sieht sich nach vielen Jahren stetigen Wählerund Mitgliederschwundes wieder im Aufwind. Nachdem die Mitgliederzahl der Partei bundesweit von rd. 28 000 im Jahre 1969 auf weniger als 6 000 im Jahre 1982 gesunken war, konnte sie in den letzten beiden Jahren ihre Abgänge durch Neuaufnahmen ersetzen, ihren Mitgliederbestand zum Teil verjüngen und sogar geringfügig steigern. Sie hat derzeit ca. 6 100 Mitglieder. Auch in Rheinland-Pfalz hat die Mitgliederstärke im Jahre 1984 leicht zugenommen; sie beträgt derzeit zwischen 300 und 400 Mitgliedern. Neben dem regelmäßig erscheinenden Parteiorgan "Deutsche Stimme" gibt die N P D als Informationsund Schulungsmaterial Schriften wie "NPD-Aktuell" und "NPD-Info-Blitz" heraus. Die Anfang des Jahres beim NPD-Landesverband Rheinland-Pfalz erschienene Publikation "SüdWest-Kurier", die das Sprachrohr des Landesverbandes darstellen soll, liegt bisher nur in einer einzigen Ausgabe vor. In den ersten Monaten des Jahres 1984 konzentrierte die N P D all ihre Kräfte auf die Teilnahme an der Wahl zum Europäischen Parlament im Juni 1984. Der Wahlkampf stand unter dem Motto "Ein Herz für Deutschland". Als Propagandamaterial standen neben einer Wahlsonderausgabe der "Deut61
  • deren Mitglieder zugleich der DVU angehören, bildet im organisierten Rechtsextremismus mit über 12 000 Mitgliedern1 die zahlenmäßig stärkste Organisation
2.2 Organisatorischer Aufbau und Aktivitäten Die "Deutsche Volksunion e.V." (DVU) mit ihren Aktionsgemeinschaften "Aktion deutsche Einheit e.V.' (AKON) "Volksbewegung für Generalamnestie" (VOGA) "Initiative für Ausländerbegrenzung" (I.f.A.) "Aktion deutsches Radio und Fernsehen" (ARF) "Ehrenbund RUDEL - Gemeinschaft zum Schutz der Frontsoldaten" (ER) und neuerdings "Schutzbund für Leben und Umwelt", deren Mitglieder zugleich der DVU angehören, bildet im organisierten Rechtsextremismus mit über 12 000 Mitgliedern1 die zahlenmäßig stärkste Organisation. Der Zulauf hielt auch im Jahre 1984 an. Die Organisationen, die ihren Sitz in Bayern haben, werden von dem Münchner Verleger Dr. Gerhard FREY gesteuert und entscheidend beeinflußt. Ihnen gehören auch in Rheinland-Pfalz zahlreiche Mitglieder an. Außenwirksame Aktivitäten waren hier jedoch nicht erkennbar; sie erfolgten vor allem als Vortragsveranstaltungen mit dem britischen Historiker David Irving in einzelnen Großstädten der Bundesrepublik Deutschland. Die von Dr. FREY herausgegebenen Wochenzeitungen "Deutsche National-Zeitung" (DNZ) und "Deutscher Anzeiger" (DA), Presseorgan der DVU, betreiben u. a. Anti-Ausländer-Agitation durch suggestive Schlagzeilen wie etwa "Kommt neue Ausländerflut?", "Die große Ausländergefahr - Stoppt Bonn die Überfremdung?", "Droht neue Türkenschwemme?", "Bald mehr Ausländer als Deutsche?". Der Inhalt der dazu gehörenden Artikel bleibt zwar häufig hinter den durch die Überschriften geweckten Erwartungen zurück, findet aber einen breiten Leserkreis. Daneben besteht unter der Anschrift des "Druckschriftenund Zeitungsverlages G m b H " (DSZ-Verlag) ein verbreiteter Versandhandel mit einschlägiger Literatur über den 2. Weltkrieg mit Gedenkmünzen und mit anderen Militaria. 1 Ihr Leiter Dr. FREY spricht von mehr als 14 000 Mitgliedern. 68
  • Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Die bereits seit dem Jahr 1979 im Raum Stuttgart bestehende, aber bisher zahlenmäßig und politisch unbedeutende "Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei" (FAP) soll für die Ziele der ANS/NA unter Nutzung des Parteienstatuts der FAP umfunktioniert werden 1 . Bemühungen, bundesweit Kreisund Landesverbände der FAP zu gründen, sind nur zum Teil erfolgreich gewesen. Seit Mai 1984 werden Publikationen, Flugblätter und Aufkleber der ehemaligen ANS/NA unter der Bezeichnung "Bürgerinitiative - Deutsche Arbeiterpartei" (BI-DAP) bekannt. K Ü H N E N , der sich im März 1984 nach Frankreich abgesetzt hatte, erklärte in seiner von dort aus verbreiteten Informationsschrift "Neue Front", die BI-DAP sei von ihm am 24. Februar 1984 mit der Zielsetzung gegründet worden, "alle politischen Bestrebungen zu unterstützen, die in irgendeiner Weise den Aufbau einer D E U T S C H E N ARBEITERPARTEI fördern können". Durch die Flucht von K Ü H N E N verlor die Anhängerschaft der verbotenen ANS/NA teilweise das Vertrauen in ihre "politische Führung". Sie vertrat zunehmend die Auffassung, daß K Ü H N E N sich in Paris "ein schlaues Leben mache". Nach Medienberichten, denen zufolge Michael K Ü H N E N seine Gesinnungsgenossen im Stich gelassen habe, verstärkten sich diese Auflösungserscheinungen. Infolge zahlreicher exekutiver Maßnahmen waren viele Anhänger der ehemaligen ANS/NA nicht mehr bereit, persönliche und finanzielle Opfer zu bringen. Der Nachfolger K Ü H N E N s , der Neonazi Thomas BREHL aus Fulda, besaß zudem nicht die Führungsund Integrationskraft, die teilweise untereinander zerstrittenen "Kameraden" weiterhin in einer festen Organisationsform zu binden. Mit der Festnahme K Ü H N E N s 2 im Oktober 1984 trat eine starke Verunsicherung der gesamten neonazistischen Szene ein. Mitglieder und Sympathisanten der ehemaligen A N S / N A beteiligten sich auch im Jahre 1984 an den bekannten Veranstaltungen des Neonazikreises um Curt MÜLLER in Mainz-Gonsenheim. 1 In Baden-Württemberg beteiligte sich der Kreisverband Ulm der FAP am 25. März 1984 erfolglos an den Landtagswahlen. Der Kreisverband Frankfurt am Main der FAP nahm am 15. März 1985 ebenfalls ohne Erfolg an den hessischen Kommunalwahlen teil. 2 Am 25. Februar 1985 wurde K Ü H N E N vom Landgericht Frankfurt am Main wegen Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 72
  • LINKSEXTREMISMUS 11.7 "marx21" Gründung: September 2007 Sitz: Berlin Leitung/Vorsitz: marx21 - Koordinierungskreis (20 Personen) Mitglieder/Anhänger 300 (2016: 300) in Deutschland
  • Netzwerk "marx21" ist kein vom Parteivorstand der Partei DIE LINKE anerkannter Zusammenschluss innerhalb der Partei. Gleichwohl versucht das Netzwerk
  • gewinnen. Darüber hinaus agitiert "marx21" im extremistischen Zusammenschluss "Sozialistische Linke" (SL) der Partei DIE LINKE. Ziel ist die Errichtung einer
LINKSEXTREMISMUS 11.7 "marx21" Gründung: September 2007 Sitz: Berlin Leitung/Vorsitz: marx21 - Koordinierungskreis (20 Personen) Mitglieder/Anhänger 300 (2016: 300) in Deutschland: Publikationen/Medien: "marx21" (Zeitung, vier Ausgaben pro Jahr) "Theorie21" (Theoriemagazin, halbjährlich) Das trotzkistische Netzwerk "marx21" ist kein vom Parteivorstand der Partei DIE LINKE anerkannter Zusammenschluss innerhalb der Partei. Gleichwohl versucht das Netzwerk, mit der Strategie des Entrismus Einfluss auf die Partei zu gewinnen. Darüber hinaus agitiert "marx21" im extremistischen Zusammenschluss "Sozialistische Linke" (SL) der Partei DIE LINKE. Ziel ist die Errichtung einer kommunistischen Gesellschaftsordnung. Das Netzwerk betätigt sich hauptsächlich in den Aktionsfeldern "Antiimperialismus", "Antimilitarismus" und "Antiglobalisierung". Dazu gehört auch die Teilnahme an Protestaktionen und Kampagnen. Außerdem richtet "marx21" eigene Konferenzen und Versammlungen aus, insbesondere den jährlich in Berlin stattfindenden Kongress "Marx Is Muss". 160
  • LINKSEXTREMISMUS 11.6 "Geraer/Sozialistischer Dialog" (GSoD) Gründung: 2003 Sitz: Berlin Leitung/Vorsitz: Sprecherrat (zwei Mitglieder) Koordinierungsrat (drei Mitglieder) Mitglieder/Anhänger keine gesicherten
  • bundesweite Zusammenschluss "Geraer/Sozialistischer Dialog" (GSoD) in der Partei DIE LINKE setzt sich für eine Stärkung und Verbreitung der marxistisch-sozialistischen
LINKSEXTREMISMUS 11.6 "Geraer/Sozialistischer Dialog" (GSoD) Gründung: 2003 Sitz: Berlin Leitung/Vorsitz: Sprecherrat (zwei Mitglieder) Koordinierungsrat (drei Mitglieder) Mitglieder/Anhänger keine gesicherten Zahlen in Deutschland: Publikationen/Medien: "Bulletin" (Zeitschrift, vierteljährlich) Der bundesweite Zusammenschluss "Geraer/Sozialistischer Dialog" (GSoD) in der Partei DIE LINKE setzt sich für eine Stärkung und Verbreitung der marxistisch-sozialistischen Positionen in der Partei ein. Er fordert einen grundlegenden Richtungswechsel gesellschaftlicher Entwicklung hin zum Sozialismus. Er bezeichnet sich selbst als einen "nicht unwesentlichen Teil der marxistischkommunistisch-sozialistischen Strömungen und Plattformen" innerhalb der Partei. Die Hauptaktionsfelder des GSoD sind "Antifaschismus", "Antimilitarismus" und "Antikapitalismus". 159
  • verwendete Symbolfigur "Grauer Wolf" werden türkische Rechtsextremisten, insbesondere die Anhänger der "Idealistenvereine", von ihren politischen Gegnern als "Graue Wölfe" bezeichnet
kengut der in der Türkei verbotenen "Partei der Nationalen Bewegung" (MHP) 1 . Die A D Ü T D F führte im April 1984 in Wiesbaden ihren 6. Großen Kongreß durch. An diesem Treffen nahmen über 2 000 Personen aus dem gesamten Bundesgebiet und dem europäischen Ausland teil. Vorsitzender der A D Ü T D F ist Dr. Ali BATMAN aus Frankfurt am Main. Ein Vorstandsmitglied hat seinen Wohnsitz in Rheinland-Pfalz. Unter den islamisch-extremistischen Organisationen ist die "Islamische Union Europa e.V." mit Sitz in Köln die bekannteste. Mit ihrem Streben nach Reislamisierung des türkischen Staates und dessen Eingliederung in eine islamische Staatengemeinschaft propagiert sie die politischen Ziele der in der Türkei verbotenen "Nationalen Heilspartei" (MSP). 3. Kurden Die Kurden streben einen autonomen kurdischen Staat an, der die kurdischen Gebiete im Iran, im Irak, in der Türkei und in Syrien umfassen soll. Teile dieser nach Autonomie strebenden Kräfte befürworten die Gewalt zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele. Seit dem Jahre 1979 entfaltet die im Jahre 1975 in der Türkei gegründete und kurz darauf dort verbotene "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) auch in der Bundesrepublik Deutschland extremistische Aktivitäten. Dabei lehnt sie sich am moskauorientierten Marxismus-Leninismus an und bekennt sich zum proletarischen Internationalismus mit dem Ziel der klassenlosen Gesellschaft. Die PKK befürwortet ausdrücklich den "unvermeidbaren bewaffneten Kampf" gegen Polizei, Militär und Regierung in der Türkei. Bei ihrer jährlichen Gründungsfeier, die im Jahre 1984 in Köln stattfand, konnten rund 4 000 Teilnehmer aus dem Inund Ausland festgestellt werden. Ähnliche politische Ziele verfolgt die "Föderation der Arbeitervereine aus Kurdistan in der Bundesrepublik Deutschland e.V." (KOMKAR). Im März 1984 wurde in Köln die "Föderation der patriotischen Arbeiterund Kulturvereinigungen aus Kurdistan in der Bundesrepublik Deutschland e.V." (FEYKA-Kurdistan) gegründet. Die FEYKA-Kurdistan versteht sich nach ihrer Satzung als Dachorganisation der im Bundesgebiet ansässigen 1 In Anlehnung an die u. a. auch von den Jugendorganisationen des M H P verwendete Symbolfigur "Grauer Wolf" werden türkische Rechtsextremisten, insbesondere die Anhänger der "Idealistenvereine", von ihren politischen Gegnern als "Graue Wölfe" bezeichnet. Eine Organisation "Graue Wölfe" gibt es allerdings in der Bundesrepublik Deutschland nicht. 93
  • Bereitschaft, sich zum Staat und seiner freiheitlichen demokratischen, rechtsund sozialstaatlichen Ordnung zu bekennen. Dabei bleibt es dem Beamten nicht verwehrt
F. Verfassungstreue im öffentlichen Dienst 1. Verfassungstreue der Bewerber für den öffentlichen Dienst1 In Ausprägung des Artikels 33 Abs. 2, 4 und 5 des Grundgesetzes (GG) darf gemäß SS 7 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesbeamtengesetzes, SS 4 Abs. 1 Nr. 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes und SS 9 Abs. 1 Nr. 2 des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz in das Beamtenverhältnis nur berufen werden, wer die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Die Pflicht des Beamten zur Verfassungstreue gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG, hat daher Verfassungsrang und gilt für jedes Beamtenverhältnis, auch für die Beamtenverhältnisse auf Zeit, auf Probe und auf Widerruf. Eine Unterscheidung nach der Art der vom Beamten wahrzunehmenden Funktionen ist hierbei nicht zulässig. Die politische Treuepflicht fordert die Bereitschaft, sich zum Staat und seiner freiheitlichen demokratischen, rechtsund sozialstaatlichen Ordnung zu bekennen. Dabei bleibt es dem Beamten nicht verwehrt, an Erscheinungen dieses Staates Kritik zu üben und für Änderungen der bestehenden Verhältnisse einzutreten. Unverzichtbar ist aber, daß der Beamte sich hierbei der verfassungsrechtlich zulässigen Mittel bedient, den Staat - ungeachtet seiner Mängel - und die geltende verfassungsrechtliche Ordnung bejaht und aktiv für sie eintritt. Im einzelnen bedeutet dies, daß er sich insbesondere eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanzieren muß, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen oder diffamieren. Auch wer sich aus Gleichgültigkeit, Leichtgläubigkeit, Unerfahrenheit oder Naivität für Zielsetzungen einsetzt oder hierzu mißbrauchen läßt, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbaren sind, wird der Pflicht zur Verfassungstreue nicht gerecht. Die Bürger müssen darauf vertrauen können, daß staatliche Funktionen nur Beamten anvertraut werden, die ihr Amt im Geist unserer Verfassung führen. 1 Vgl. BVerfGE 39, 334 ff; BVerwGE 47, 330 ff; BVerwG, NJW 1981, 1386 ff; BVerwG, NJW 1981, 1390 ff; BVerwG, NJW 1981, 1392 ff; BAG, NJW 1976, 1708 ff; BAG, NJW 1978, 69 ff; BAG, NJW 1981, 71 ff; BAG, NJW 1981, 73 ff; BAG, NJW 1983, 779 ff; BAG, NJW 1983, 1812 ff. 107
  • Oktober 19791 näher geregelt. Es garantiert ein Höchstmaß an Rechtsstaatlichkeit. Von den 7 645 Anfragen der Einstellungsbehörden aus dem Jahre
2. Mitwirkung des Verfassungsschutzes bei der Einstellung von Bewerbern für den öffentlichen Dienst In Rheinland-Pfalz erteilt der Verfassungsschutz nach SS 3 Abs. 3 Satz 1 LVSG auf schriftliche Anfrage von Behörden, denen die Einstellung von Bewerbern in den öffentlichen Dienst obliegt, nach pflichtgemäßem Ermessen Auskunft aus bereits vorhandenen Unterlagen. Solche Erkenntnisse werden aufgrund des gesetzlichen Auftrages nach SS 3 Abs. 1 LSVG zur Beobachtung verfassungsund sicherheitsgefährdender Bestrebungen gesammelt. Gesonderte Ermittlungen wegen oder anläßlich einer Einstellung in den öffentlichen Dienst führt der Verfassungsschutz nicht durch. Die Auskunft wird nach SS 3 Abs. 3 Satz 2 LVSG auf die gerichtsverwertbaren Tatsachen beschränkt, die Zweifel daran begründen können, daß der Bewerber jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten wird. Erkenntnisse, die mehrere Jahre zurückliegen oder sich auf Aktivitäten vor Vollendung des 18. Lebensjahres des Bewerbers beziehen, werden nur mitgeteilt, wenn sie entweder als Teil einer fortgesetzten Entwicklung noch von Bedeutung sind oder wenn sie nach Art und Schwere nicht den "Jugendsünden" zugerechnet werden können. Der Verfassungsschutz gibt keine Empfehlung ab. Die Einstellungsbehörde entscheidet nach der Anhörung des Bewerbers selbständig über das Einsteilungsgesuch. Von der beabsichtigten Ablehnung eines Bewerbers wird der zuständige Minister oder sein Vertreter unterrichtet. Das Verfahren ist im Rundschreiben der Landesregierung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst vom 5. Dezember 1972 in der Fassung vom 23. Oktober 19791 näher geregelt. Es garantiert ein Höchstmaß an Rechtsstaatlichkeit. Von den 7 645 Anfragen der Einstellungsbehörden aus dem Jahre 1984 teilte der Verfassungsschutz in 18 Fällen Erkenntnisse mit; hierbei trafen die Einstellungsbehörden 2 ablehnende Entscheidungen. 3. Verfassungstreue der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst2 Gemäß SS 52 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes, SS 35 Abs. 1 Satz 3 des Beamtenrechtsrahmengesetzes und SS 63 Abs. 1 Satz 3 des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz ist der Beamte verpflichtet, sich durch sein gesamtes 1 Im Anhang abgedruckt. 2 Vgl. BVerfGE 39, 334 ff; BVerwG, NJW 1982, 779 ff - sogenanntes Peter-Urteil -; BVerwG, NJW 1984, 813 ff; BVerWG, DVB1. 1984, 955 ff - sogenanntes Meister-Urteil -; BAG, NJW 1976, 1708 ff; BAG, NJW 1978, 69 ff. 109
  • Behörden und das Bundesamt für Verfassungsschutz leisten sich gegenseitig Rechtsund Amtshilfe (Artikel 35 GG). SS4 (1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz
2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht, 3. Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden. (2) Ferner wirken das Bundesamt für Verfassungsschutz und die nach SS 2 Abs. 2 bestimmten Behörden mit. 1. bei der Überprüfung von Personen, denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, 2. bei der Überprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensund verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen, 3. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. (3) Polizeiliche Befugnisse oder Kontrollbefugnisse stehen dem Bundesamt für Verfassungsschutz nicht zu. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben nach Absatz 1 und Absatz 2 ist es befugt, nachrichtendienstliche Mittel anzuwenden. Das Amt darf einer polizeilichen Dienststelle nicht angegliedert werden. (4) Die Gerichte und Behörden und das Bundesamt für Verfassungsschutz leisten sich gegenseitig Rechtsund Amtshilfe (Artikel 35 GG). SS4 (1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz unterrichtet die in jedem Lande gemäß SS 2 Abs. 2 bestimmte Behörde über alle Unterlagen, deren Kenntnis für das Land zum Zwecke des Verfassungsschutzes erforderlich ist. (2) Die in den Ländern bestimmten Behörden unterrichten das Bundesamt über alle Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, von denen sie Kenntnis erhalten und die für den Bund, die Länder oder eines von ihnen von Wichtigkeit sind. (3) Ist gemäß SS 2 Abs. 2 eine andere als die Oberste Landesbehörde bestimmt, so ist die Oberste Landesbehörde gleichzeitig zu benachrichtigen. SS5 (1) Die Bundesregierung kann, wenn ein Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes erfolgt, den Obersten Landesbehörden die für die Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund auf dem Gebiete des Verfassungsschutzes erforderlichen Weisungen erteilen. (2) Der Bundesminister des Innern kann im Rahmen des SS 3 den nach SS 2 Abs. 2 bestimmten Behörden Weisungen für die Zusammenarbeit in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes erteilen. SS 4 Abs. 3 gilt sinngemäß. SS6 Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. 116

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