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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Teilnehmern, darunter auch einige Anhänger anderer linksextremistischer Kurdenorganisationen sowie der "Türkischen Kommunistischen Partei/ Marxisten-Leninisten" (TKP/M-L
5 - Anhang II: Chronologie 1993 - 308 Kurdistans" (ERNK) gegen "Menschenrechtsverletzungen in der Türkei". Daran beteiligten sich bis zu 25 Personen. 6. März Protestkundgebung aus Anlaß der Eröffnung der "Internationalen Tourismus-Börse" (ITB) zum Thema "Tourismusboykott in die Türkei". Unter den etwa 150 Teilnehmern befanden sich neben Mitgliedern der "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) auch zahlreiche deutsche Sympathisanten. 13. März Veranstaltung der Berliner Gliederung der "FATAH" unter Leitung des PLO-Vertreters in der Bundesrepublik Deutschland, Abdallah FRANGI, im Zusammenhang mit der Nahost-Konferenz mit etwa 60 Teilnehmern. 20. März Demonstration der Berliner Gliederung der "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) aus Anlaß des kurdischen Neujahrsfestes "Newroz" mit über 400 Teilnehmern. 20. März Demonstration, initiiert von der "Vereinigung der Neuen Weltsicht in Europa e. V." (AMGT), anläßlich des sog. Jerusalemtages mit etwa 5 000 Teilnehmern aus dem gesamten Bundesgebiet. 21. März Demonstration des "Vereins der Arbeiter aus der Türkei in Berlin e. V." (TID) zum kurdischen Neujahrsfest "Newroz" mit etwa 200 Teilnehmern, darunter etwa 100 Anhänger der "Revolutionären Kommunistischen Partei der Türkei" (TDKP). 11. April Veranstaltung der Berliner Gliederung der "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) zum Thema "Kurdistan" mit bis zu 700 Teilnehmern, darunter auch einige Anhänger anderer linksextremistischer Kurdenorganisationen sowie der "Türkischen Kommunistischen Partei/ Marxisten-Leninisten" (TKP/M-L).
  • Senatsverwaltung für Inneres zu erlassenden Verwaltungsvor1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und schrifi zu benennen, die auch
  • Informationsbeschaffung regelt. Die Verwaltungsbung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung vorschrift ist dem Ausschuß für Verfassungsschutz des Abgeordauszuüben
  • Befugnisse stehen dem Landesamt für VerfasRechtssprechung an Gesetz und Recht, sungsschutz nicht zu; es darf die Polizei auch nicht
  • Wege der 3. das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentariAmtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen es selbst nicht schen
6 -Anhang III: LfVG318 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten 4. die Ablösbarkcit der Regierung und ihre Verantwortlichkeil im Geltungsbereich des Grundgesetzes für eine fremde gegenüber der Volksvertretung, Macht, 5. die Unabhängigkeit der Gerichte, 3. Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die 6. der Ausschluß jeder Gewaltund Willkürherrschaft und durch Anwendung von Gewalt oder daraufgerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik 7. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte. Deutschland gefährden, (3) Im Sinne dieses Gesetzes sind 4. frühere, fortwirkende unbekannte Strukturen und Tätigkeiten der Aufklärungsund Abwehrdienste der ehemaligen 1. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines LanDDR im Geltungsbereich dieses Gesetzes. des solche, die daraufgerichtet sind, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre (3) Das Landesamt für Verfassungsschutz wirkt auf Ersuchen staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm gehörendes der zuständigen öffentlichen Stellen mit Gebiet abzutrennen, 1. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, denen im 2. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Landes solche, die daraufgerichtet sind, den Bund, die LänGegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die der oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeil Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen könerheblich zu beeinträchtigen. nen, (4) Auswärtige Belange im Sinne des SS 5 Abs. 2 Nr. 3 werden 2. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, die an sichernur gefährdet, wenn innerhalb des Geltungsbereichs des Grundheilsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungsgesetzes Gewalt ausgeübt oder durch Handlungen vorbereitet wichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen, wird und diese sich gegen die politische Ordnung oder Einrichtungen anderer Staaten richten. 3. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die KenntSS7 nisnahme durch Unbefugte, Voraussetzung und Rahmen für die Tätigkeit 4. bei sonstigen Überprüfungen, soweit dies im Einzelfall zum des Landesamtes für Verfassungsschutz Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (1) Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, darf das oder für Zwecke der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist. Landesamt Tür Verfassungsschutz bei der Wahrnehmung seiner Näheres wird in einer durch die Senatsverwaltung für InneAufgaben nach SS 5 Abs. 2 nur tätig werden, wenn im Einzelfall tatres zu erlassenden Verwaltungsvorschrifl bestimmt. sächliche Anhaltspunkte für den Verdacht der dort genannten Bestrebungen oder Tätigkeiten vorliegen. Die Mitwirkung des Landesamtes für Verfassungsschutz an der Sicherheitsüberprüfung nach Absatz 3 Nr. 1 und 2 setzt im Einzel(2) Zur Erfüllung seiner Aufgaben darf das Landesamt für Verfall voraus, daß die zu überprüfende Person zugestimmt hat. In fassungsschutz nur die dazu erforderlichen Maßnahmen ergreidie Sicherheitsüberprüfung dürfen mit ihrer Zustimmung der fen; dies gilt insbesondere für die Erhebung und Verarbeitung Ehegatte, Verlobte oder die Person, die mit der betroffenen Perpersonenbezogener Informationen. Von mehreren möglichen son in eheähnlicher Gemeinschaft lebt, miteinbezogen werden. und geeigneten Maßnahmen hat es diejenige auszuwählen, die den einzelnen, insbesondere in seinen Grundrechten, und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Eine Maßnahme hat zu unterbleiben, wenn sie einen Nachteil herbeiSS6 führt, der erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Begriffsbestimmungen Erfolg steht. Sie ist nur solange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, daß er nicht erreicht werden kann. (1) Bestrebungen im Sinne des SS 5 Abs. 2 Nr. 1 und 3 sind politisch motivierte, zielund zweckgerichtete Verhaltensweisen oder (3) Soweit in diesem Gesetz besondere Eingriffsbefugnisse das Betätigungen von Organisationen, Personenzusammenschlüssen Vorliegen gewalttätiger Bestrebungen oder daraufgerichtete Vorohne feste hierachische Organisationsstrukturen (unorganisierte bereitungshandlungen voraussetzen, ist Gewalt die Anwendung Gruppen) oder Einzelpersonen gegen die in SS 5 Abs. 2 bezeichnekörperlichen Zwanges gegen Personen oder eine nicht unerhebten Schutzgüter. Für eine Organisation oder einen Personenzuliche Einwirkung auf Sachen. sammenschluß ohne feste hierachische Organisationsstruktur 'unorganisierte Gruppe) handelt, wer sie in ihren Bestrebungen SS8 nachdrücklich unterstützt. Verhaltensweisen von EinzelpersoBefugnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz nen, die nicht in einer oder für eine Organisation oder in einem oder für einen Personenzusammenschluß ohne feste hierachische (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz darf die zur ErfülOrganisationsstruktur (unorganisierte Gruppe) handeln, sind lung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen einschließBestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwenlich personenbezogener Daten erheben, verarbeiten und nutzen, dung von Gewalt gerichtet sind oder auf Grund ihrer Wirkungssoweit die Bestimmungen dieses Gesetzes dies zulassen. weise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes erheblich zu (2) Das Landesamt für Verfassungsschutz darf nach Maßgabe beschädigen. dieses Gesetzes Methoden und Gegenstände einschließlich tech(2) Bestrebungen im Sinne dieses Gesetzes, die gegen die freinischer Mittel zur heimlichen Informationsbeschaffung, wie insheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, sind besondere den Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersosolche, die auf die Beseitigung oder Außerkraftsetzung wesentnen, Observationen, Bildund Tonaufzeichnungen, Tarnpapiere licher Verfassungsgrundsätze abzielen. Hierzu gehören: und Tarnkennzeichen anwenden. Diese sind in einer von der Senatsverwaltung für Inneres zu erlassenden Verwaltungsvor1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und schrifi zu benennen, die auch die Zuständigkeit für die AnordAbstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgenung solcher Informationsbeschaffung regelt. Die Verwaltungsbung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung vorschrift ist dem Ausschuß für Verfassungsschutz des Abgeordauszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelnetenhauses von Berlin zur Kenntnis zu geben. Die Behörden des barer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, Landes sind verpflichtet, dem Landesamt für Verfassungsschutz 2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige technische Hilfe für Tarnungsmaßnahmen zu leisten. Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der (3) Polizeiliche Befugnisse stehen dem Landesamt für VerfasRechtssprechung an Gesetz und Recht, sungsschutz nicht zu; es darf die Polizei auch nicht im Wege der 3. das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentariAmtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen es selbst nicht schen Opposition, befugt ist.
  • Rechtsextremismus Junge Nationaldemokraten (JN) Unter der Führung des Neonazis Sebastian RICHTER ist das Selbstverständnis der JN als Kaderorganisation gestärkt worden
  • Demonstrationen, u. a. an solchen der Partei Die Rechte oder an den Bragida-Kundgebungen (Braunschweig gegen die Islamisierung des Abendlandes
  • Feiertag starteten die JN ihre Kampagne "Antikapitalismus von 'Rechts'". Der Aufruf richtete sich an diejenigen, die "für einen fortschrittlichen Nationalismus
Rechtsextremismus Junge Nationaldemokraten (JN) Unter der Führung des Neonazis Sebastian RICHTER ist das Selbstverständnis der JN als Kaderorganisation gestärkt worden: Durch den "organisatorischen Dreiklang Bildung - Gemeinschaft - Aktivismus" sollen die Lebenswege der eigenen Mitglieder positiv gestaltet werden, was die Einwirkung auf alle Lebensbereiche - Familie, Beruf, Gesundheit - mittels einer ganzheitlichen Weltanschauung einschließe: "Will heißen, dass wir nach innen bedingungslos ein Leitbild verfolgen, welches sich an Geschichte, Genetik und Schicksal unseres Volkes ausrichtet."33 Ein eher elitäres Selbstverständnis der JN fordert der stellvertretende JN-Bundesvorsitzende Pierre DORNBRACH in der August-Ausgabe der Deutschen Stimme. Im Beitrag "Szene oder Volksbewegung"34 stellt er fest, dass sich "nicht nur Idealisten in den Reihen der 'nationalen Opposition'" befänden. Seiner Meinung nach seien "Bilder von Glatzköpfen, die mehr Tinte im Gesicht haben, als jemals von ihnen zu Papier gebracht wurde, ... keine Seltenheit mehr auf Veranstaltungen, die im Namen Deutschlands (!?) abgehalten werden." Bei den JN in Niedersachsen ist derzeit nur noch der Stützpunkt Braunschweig mit etwa 15 Personen existent. Zu den Aktivitäten der JN gehörten neben der Durchführung von Informationstischen auch die Teilnahme an Demonstrationen, u. a. an solchen der Partei Die Rechte oder an den Bragida-Kundgebungen (Braunschweig gegen die Islamisierung des Abendlandes) in Braunschweig. Bei den Infoständen am 13.02.2015 und am 05.12.2015 kam es zu körperlichen Auseinandersetzungen mit der örtlichen Antifa. Am 1. Mai-Feiertag starteten die JN ihre Kampagne "Antikapitalismus von 'Rechts'". Der Aufruf richtete sich an diejenigen, die "für einen fortschrittlichen Nationalismus auf Grundlage eines lebensrichtigen Menschenbildes" eintreten wollten. Anlässlich der Kampagne führte die JN eine Schulungsveranstaltung durch, ein Sommerfest und Wanderungen sollten den Zusammenhalt der Gruppe stärken. 33 Sebastian RICHTER, in: Deutsche Stimme, Nr. 2/2015 Seite 14, Nr. 3/2015, Seite 3. 34 Pierre DORNBACH, in: Deutsche Stimme, Nr. 8/2015, Seite 13. 91
  • bestehen, daß die Übermittlung für die Erfüllung der Aufgaben Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepuder empfangenden Stellen erforderlich
  • juristische Perfassungsschutz unterrichten die Öffentlichkeit mindestens einsonen des öffentlichen Rechts übermitteln, wenn dies zur Erfülmal jährlich über Bestrebungen und Tätigkeiten
  • Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentÖffentlichen Bereichs lichen Rechts übermittein von sich aus dem Landesamt für VerPersonenbezogene Informationen dürfen
6 -Anhang III: LfVG321 gründe zu legen. Erkennbar unvollständige Informationen sind mung erteilt hat. Das Landesamt für Verfassungsschutz führt v0 r der Übermittlung im Rahmen der Verhältnismäßigkeit durch über die Auskunft nach Satz 1 einen Nachweis, aus dem der ginholung zusätzlicher Auskünfte zu vervollständigen. Zweck der Übermittlung, die Aktenfundstelle und der Empfänger hervorgehen; die Nachweise sind gesondert aufzubewahren, SS19 gegen unberechtigten Zugriff zu sichern und am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr seiner Erstellung folgt, zu vernichten. Informationsübermittlung zwischen den Der Empfänger darf die übermittelten personenbezogenen InforVerfassungsschutzbehörden mationen nur fur den Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermitOas Landesamt für Verfassungsschutz unterrichtet das Bundestelt wurden. Der Empfanger ist auf die Verwendungsbeschränamt für Verfassungsschutz und die Verfassungsschutzbehörden kung und darauf hinzuweisen, daß das Landesamt für Verfasder Länder über alle Angelegenheiten, deren Kenntnis zur Erfülsungsschutz sich vorbehält, um Auskunft über die vorgenomlung der Aufgaben der empfangenden Stellen erforderlich ist. mene Verwendung der Informationen zu bitten. SS20 SS24 Informationsübermittlung an den Übermittlung von Informationen Bundesnachrichtendienst und den an die Stationierungstreitkräfte Militärischen Abschirmdienst Das Landesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Das Landesamt fur Verfassungsschutz übermittelt dem Informationen an Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte Bundesnachrichtendienst und dem Militärischen Abschirmdienst übermitteln, soweit die Bundesrepublik Deutschland dazu im die ihm bekanntgewordenen Informationen einschließlich persoRahmen von Artikel 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkomnenbezogener Daten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür men zwischen den Parteien des Nordatlantikpaktes über die bestehen, daß die Übermittlung für die Erfüllung der Aufgaben Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepuder empfangenden Stellen erforderlich ist. Handelt das Landesblik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte vom amt für Verfassungsschutz auf Ersuchen, so ist es zur Übermitt3. August 1959 (BGBl. 1961 II S. 1183) verpflichtet ist. Die Überlung nur verpflichtet und berechtigt, wenn sich die Voraussetzunmittlung ist aktenkundig zu machen. Der Empfänger ist darauf gen aus den Angaben der ersuchenden Behörde ergeben. hinzuweisen, daß die übermittelten Informationen nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie ihm übermittelt wurden. SS21 Informationsübermittlung an SS25 Strafverfolgungsbehörden in Angelegenheiten des Übermittlung von Informationen an Staatsund Verfassungsschutzes öffentliche Stellen außerhalb des Das Landesamt für Verfassungsschutz übermittelt den StaatsGeltungsbereichs des Grundgesetzes anwaltschaften und, vorbehaltlich der staatsanwaltlichen SachleiDas Landesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene tungsbefugnis, den Polizeibehörden des Landes die ihm bekanntInformationen an ausländische öffentliche Stellen sowie an übergewordenen Informationen einschließlich personenbezogener oder zwischenstaatliche Stellen übermitteln, wenn die ÜbermittDaten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, daß die lung zur Erfüllung seiner Aufgaben oder zur Wahrung erhebÜbermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten, licher Sicherheitsinteressen des Empfängers erforderlich ist. Die die im Zusammenhang mit Bestrebungen oder Tätigkeiten nach Übermittlung unterbleibt, wenn auswärtige Belange der BundesSS5 Abs. 2 stehen, erforderlich ist. republik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Person entgegenstehen. Die Übermittlung SS22 ist nur im Einvernehmen mit dem Bundesamt für VerfassungsÜbermittlung von Informationen schutz zulässig. Sie ist aktenkundig zu machen. Der Empfänger an den öffentlichen Bereich ist darauf hinzuweisen, daß die übermittelten personenbezogenen Informationen nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, (1) Die im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenerfüllung zu dem sie ihm übermittelt wurden, und das Landesamt für Vergewonnenen, nicht personenbezogenen Erkenntnisse des fassungsschutz sich vorbehält, um Auskunft über die vorgenomLandesamtes für Verfassungsschutz können an andere Behörden mene Verwendung der Informationen zu bitten. und Stellen, insbesondere an die Polizei und die Staatsanwaltschaft, übermittelt werden, wenn sie für die Aufgabenerfüllung SS26 der empfangenden Stellen erforderlich sein können. Unterrichtung der Öffentlichkeit (2) Das Landesamt für Verfassungsschutz darf personenbezoDie Senatsverwaltung für Inneres und das Landesamt für Vergene Informationen an inländische Behörden und juristische Perfassungsschutz unterrichten die Öffentlichkeit mindestens einsonen des öffentlichen Rechts übermitteln, wenn dies zur Erfülmal jährlich über Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 5 Abs. 2. lung seiner Aufgaben erforderlich ist oder der Empfänger die Dabei ist die Übermittlung von personenbezogenen InformatioInformationen zum Schutz vor Bestrebungen oder Tätigkeiten nen nur zulässig, wenn die Bekanntgabe für das Verständnis des nach SS5 Abs. 2 oder zur Strafverfolgung benötigt oder nach SS5 Zusammenhanges oder der Darstellung von Organisationen oder Abs. 3 tätig wird. unorganisierten Gruppierungen erforderlich ist und die Inter(3) Die empfangende Stelle von Informationen nach Absatz 2 essen der Allgemeinheit an sachgemäßen Informationen das ist darauf hinzuweisen, daß sie die übermittelten personenbezoschutzwürdige Interesse des Betroffenen überwiegen. genen Informationen nur zu dem Zweck verwenden darf, zu dessen Erfüllung sie ihr übermittelt wurden. SS27 Übermittlung von Informationen an das SS23 Landesamt für Verfassungsschutz Übermittlung von Informationen an (1) Die Behörden des Landes und die sonstigen der Aufsicht Personen und Stellen außerhalb des des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentÖffentlichen Bereichs lichen Rechts übermittein von sich aus dem Landesamt für VerPersonenbezogene Informationen dürfen an Personen oder fassungsschutz die ihnen bekanntgewordenen Informationen, Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs nicht übermittelt insbesondere personenbezogene Daten, über Bestrebungen nach werden, es sei denn, daß dies zum Schutz der freiheitlichen SS 5 Abs. 2, die durch Anwendung von Gewalt oder daraufgerichdemokratischen Grundordnung, des Bestandes oder der Sichertete Vorbereitungshandlungen verfolgt werden, und über geheimheit des Bundes oder eines Landes erforderlich ist und der Senadienstliche Tätigkeiten. Die Staatsanwaltschaften und, vorbehalttor für Inneres oder sein Vertreter im Einzelfall seine Zustimlich der staatsanwaltlichen Sachleitungsbefugnis, die Polizei
  • Prüfung durch die übermittelnde Stelle ergibt, daß die. einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere Informationen zu löschen oder für
6 -Anhang III: LfVG322 übermitteln darüber hinaus auch andere im Rahmen ihrer Aufbensjahres dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes nicht an gabenerfüllung bekanntgewordene Informationen über Bestreausländische oder überoder zwischenstaatliche Stellen übermitbungen im Sinne des SS5 Abs. 2. telt werden, (2) Das Landesamt für Verfassungsschutz kann von jeder der SS30 in Absatz 1 genannten öffentlichen Stellen verlangen, daß sie ihm die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen Nachberichtspflicht einschließlich personenbezogener Daten übermittelt, wenn die Erweisen sich Informationen nach ihrer Übermittlung nach Informationen nicht aus allgemein zugänglichen Quellen oder den Vorschriften dieses Gesetzes als unvollständig oder unrichnur mit unverhältnismäßigem Aufwand oder nur durch eine den tig, so hat die übermittelnde Stelle ihre Informationen unverzüg. Betroffenen stärker belastende Maßnahme erhoben werden könlieh gegenüber der empfangenden Stelle zu ergänzen oder zu nen. Es dürfen nur die Informationen übermittelt werden, die bei berichtigen, wenn dies zu einer anderen Bewertung der Informader ersuchten Behörde bereits bekannt sind. tionen führen könnte oder zur Wahrung schutzwürdiger Interessen der betroffenen Person erforderlich ist. Die Ergänzung oder (3) Das Landesamt für Verfassungsschutz braucht Ersuchen Berichtigung ist aktenkundig zu machen und in den entsprechennicht zu begründen, soweit dies dem Schutz der betroffenen Perden Dateien zu vermerken. son dient oder eine Begründung den Zweck der Maßnahme gefährden würde. (4) Die Übermittlung personenbezogener Informationen, die auf Grund einer Maßnahme nach SS 100 a der Strafprozeßordnung Vierter Abschnitt bekanntgeworden sind, ist nur zulässig, wenn tatsächliche Auskunftserteilung Anhaltspunkte dafür bestehen, daß jemand eine der in SS2 des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz genannten Straftaten plant, SS31 begeht oder begangen hat. Auf die dem Landesamt für VerfasAuskunft an den Betroffenen sungsschutz nach Satz 1 übermittelten Informationen findet der Absatz 3, auf die dazugehörenden Unterlagen findet der Absatz 4 (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz erteilt einer natürdes SS7 des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz entsprechende lichen Person über die zu ihr gespeicherten Informationen auf Anwendung. Antrag unentgeltlich Auskunft, soweit die Person ein besonderes Interesse an einer Auskunft darlegt. Die Auskunftsverpfiichtung (5) Vorschriften zur Informationsübermittlung an das Landeserstreckt sich nicht auf Informationen, die nicht der alleinigen amt für Verfassungsschutz nach anderen Gesetzen bleiben unbeVerfügungsberechtigung des Landesamtes für Verfassungsschutz rührt. unterliegen, sowie auf die Herkunft der Informationen und die (6) Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die übermittelEmpfänger von Übermittlungen. ten Informationen nach ihrem Eingang unverzüglich darauf zu (2) Das Landesamt für Verfassungsschutz darf den Antrag überprüfen, ob sie zur Erfüllung seiner in SS 5 genannten Aufablehnen, wenn das öffentliche Interesse an der Geheimhaltung gaben erforderlich sind. Ergibt die Prüfung, daß sie nicht erforseiner Tätigkeit oder ein überwiegendes Geheimhaltungsinterderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten. Die esse Dritter gegenüber dem Interesse der antragstellenden Person Vernichtung unterbleibt, wenn die Trennung von anderen Inforan der Auskunftserteilung überwiegt. In einem solchen Fall hat mationen, die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind, nicht das Landesamt für Verfassungsschutz zu prüfen, ob und inwieoder nur mit unvertretbarem Aufwand erfolgen kann; in diesem weit eine Teilauskunft möglich ist. Ein Geheimhaltungsinteresse Fall sind die Informationen gesperrt und entsprechend zu kennliegt vor, wenn zeichnen. 1. eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung durch die Aus(7) Soweit andere gesetzliche Vorschriften nicht besondere kunftserteilung zu besorgen ist, Regelungen über die Dokumentation treffen, haben das Landesamt für Verfassungsschutz und die übermittelnde Stelle die Infor2. durch die Auskunftserteilung Quellen gefährdet sein können mationsübermittlung aktenkundig zu machen. oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweisen des Landesamtes für Verfassungsschutz zu befürchten ist, SS28 3. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst Übermittlungsverbote dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten Die Übermittlung von Informationen nach den Vorschriften würde oder dieses Abschnitts unterbleibt, wenn 4. die Informationen oder die Tatsache der Speicherung nach 1. eine Prüfung durch die übermittelnde Stelle ergibt, daß die. einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere Informationen zu löschen oder für die empfangende Stelle wegen der überwiegenden berechtigten Interessen Dritter, nicht mehr bedeutsam sind, geheimgehalten werden müssen. 2. überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern, Die Entscheidung nach Satz 1 und 2 trifft der Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz oder ein von ihm besonders beauf3. für die übermittelnde Stelle erkennbar ist, daß unter Berücktragter Mitarbeiter. sichtigung der Art der Informationen und ihrer Erhebung die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen das (3) Die Ablehnung einer Auskunft ist zumindest insoweit zu Allgemeininteresse an der Übermittlung überwiegen oder begründen, daß eine verwaltungsgerichtliche Nachprüfung der Verweigerungsgründe gewährleistet wird, ohne dabei den Zweck 4. besondere gesetzliche Übermittlungsregelungen entgegender Auskunftsverweigerung zu gefährden. Die Gründe der Ablehstehen; die Verpflichtung zur Wahrung gesetzlicher Geheimnung sind in jedem Fall aktenkundig zu machen. haltungspflichten odervon Berufsoder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, (4) Wird die Auskunftserteilung ganz oder teilweise abgelehnt, bleibt unberührt. ist die betroffene Person daraufhinzuweisen, daß sie sich an den Berliner Datenschutzbeauftragten wenden kann. Dem Berliner SS29 Datenschutzbeauftragten ist auf sein Verlangen Auskunft zu Minderjährigenschutz erteilen, soweit nicht der Senator für Inneres im Einzelfall feststellt, daß dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes (1) Informationen einschließlich personenbezogener Daten gefährdet würde. Mitteilungen des Berliner Datenschutzbeaufüber das Verhalten Minderjähriger dürfen nach den Vorschriften tragten an den Betroffenen dürfen keine Rückschlüsse auf den dieses Gesetzes übermittelt werden, solange die Voraussetzungen Erkenntnisstand des Landesamtes für Verfassungsschutz zulasder Speicherung nach SS 13 Abs. 2 erfüllt sind. sen, soweit es nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt. (2) Informationen einschließlich personenbezogener Daten Der Kontrolle durch den Berliner Datenschutzbeauftragten über das Verhalten Minderjähriger vor Vollendung des 16. Leunterliegen nicht personenbezogene Informationen, die der Kon-
  • Rechtsextremismus Rheinland-Pfalz (0,5 Prozent) verlor die NPD gegenüber den Wahlen 2011 über die Hälfte ihrer Stimmen. Das schlechte
Rechtsextremismus Rheinland-Pfalz (0,5 Prozent) verlor die NPD gegenüber den Wahlen 2011 über die Hälfte ihrer Stimmen. Das schlechte Abschneiden der NPD dürfte darauf zurückzuführen sein, dass es der Alternative für Deutschland (AfD) mit einem vor allem gegen die Flüchtlingsund Asylpolitik der Bundesregierung gerichteten Wahlkampf gelungen ist, das Potenzial an Protestwählern weitgehend für sich zu gewinnen. Der nicht flächendeckende Antritt der AfD bei den hessischen Kommunalwahlen am 06.03.2016 hatte demgegenüber die NPD noch begünstigt, die insgesamt 23 Mandate erringen konnte (2011: 11 Mandate). Bundesweit verfügt die Partei damit über 360 kommunale Mandate, davon rund 270 in den östlichen Bundesländern. Bei der mündlichen Verhandlung vor dem zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe vom 01. bis 03.03.2016 setzten sich die Richter mit der rassistischen, auf einem biologischen Volksbegriff gründenden Programmatik der NPD auseinander. Zudem galt es die Frage zu klären, ob die Partei anhand ihrer Größe tatsächlich in der Lage ist, die staatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, wie es Art. 21 Abs. 2 des Grundgesetzes erfordert. Für ein Verbot bedarf es einer Zweidrittelmehrheit der acht Bundesverfassungsrichter. Das Urteil des Gerichts wird für Herbst 2016 erwartet. Aktivitäten der NPD in Niedersachsen Der niedersächsische Landesverband der NPD initiierte am 24.10.2015 und am 14.11.2015 zwei Kundgebungen unter dem Motto "Asylflut stoppen" in Bad Fallingbostel, an denen sich 35 bzw. 20 Personen beteiligten. Weitere Veranstaltungen fanden am 28.02.2015 in Peine, am 18.04.2015 in Seesen und 27.06.2015 in Rotenburg an der Wümme statt. Die Unterbezirke Oberweser und Osnabrück führten vereinzelt Flugblattaktionen zur Flüchtlingsthematik durch. Auf dem niedersächsischen Landesparteitag am 10.05.2015 in Petersdorf (Landkreis Cloppenburg) wählten die rund 50 Delegierten den Oldenburger Ulrich EIGENFELD erneut zum Landesvorsitzenden. Ingo HELGE (UB Heide-Wendland) wurde zum Stellvertreter bestimmt. Zu Beisitzern wurden Manfred DAMMANN, 89
  • Rechtsexiremismus Den kaum je geöffneten Bürgerbüros, gelegentlichen Informationsständen oder auch den Festveranstaltungen hlch ene Außenwirkung fast gänzlch versagt. Selbst
Rechtsexiremismus Den kaum je geöffneten Bürgerbüros, gelegentlichen Informationsständen oder auch den Festveranstaltungen hlch ene Außenwirkung fast gänzlch versagt. Selbst die Resonanz innerhalb der Parte ist meist bescheiden, Die "politischen Stammtische" mancherParteigliederungensind überwiegend dem Biergenuss gewidmet, Außenstehende venirren sich selten zaihnen. Auch derparteinahe Verein "Kommunalpoltische Vereinigung Demokratisches Brandenburg e. \.", m Jahr 2000 gegründet, blieb 'im Hintergrund Da auch andere DVU-Landesverbände schwächeln, versucht die Partei neuerdings, Ihre Kräfte zu bündeln. So führen die DVU-Landesverbände Brandenburg und Berlin ihre Mitgliedervollversammlungen nunmehr gemeinsam durch. Der DVU-Landesvorsitzende von Brandenburg, Axel HESSELBARTH, wurde überdiesam 25 März auch noch zum Landesvorsitzenden von MecklenburgVorpommern gewählt -- offenbar aus Mangel an geeignetem Parteipersonal im dortigen Landesverband. b AMBUR! DEN DEUTSCHEN! DVU-Plakat zur Hamburger Bürgerschaftswahl
  • Jugend (BHJ) 85 5.2 Wiking Jugend (WJ) 85 6. Rechtsextremistische Publizistik 86 III. Aktivitäten politisch extremer Ausländer 88 1. Allgemeiner
5.1 Bund Heimattreuer Jugend (BHJ) 85 5.2 Wiking Jugend (WJ) 85 6. Rechtsextremistische Publizistik 86 III. Aktivitäten politisch extremer Ausländer 88 1. Allgemeiner Überblick 88 2. Araber 90 3. Türken 93 4. Iraner 95 5. Griechen 96 6. Italiener 97 7. Jugoslawen 98 IV. Zur Situation auf dem Gebiet der Spionage101 bekämpfung 1. Allgemeiner Überblick 101 2. Umfang des gegnerischen Agenteneinsatzes, 101 Werbungsmethoden und Werbungsmittel 3. Führungs-und Verbindungswesen 102 4. Briefansprachen 102 5. Aussiedler als Ziel nachrichtendienstlicher Wer102 bung 6. Legale Residenturen 103 7. Die Ziele der Spionage 103 Gruppenund Organisationsregister
  • Verfassungsschutz innerhalb der durch das Recht gesetzten Schranken berechtigt, bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben die nachrichtendienstlichen Mittel anzuwenden, die nach
  • Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie die Gerichte des Landes und das Landesamt für Verfassungsschutz leisten
  • sich gegenseitig Rechtsund Amtshilfe. (2) Das Landesamt für Verfassungsschutz kann über alle Angelegenheiten, deren Aufklärung zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlich
Verfassungsschutz innerhalb der durch das Recht gesetzten Schranken berechtigt, bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben die nachrichtendienstlichen Mittel anzuwenden, die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich erscheinen. (2) Dem Landesamt für Verfassungsschutz und seinen Angehörigen stehen polizeiliche Befugnisse nicht zu. SS 5 Amtshilfe und Auskunftserteilung (1 ) Die Behörden und Einrichtungen des Landes, die Gemeinden, die Gemeindeverbände, die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie die Gerichte des Landes und das Landesamt für Verfassungsschutz leisten sich gegenseitig Rechtsund Amtshilfe. (2) Das Landesamt für Verfassungsschutz kann über alle Angelegenheiten, deren Aufklärung zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlich ist, von den in Absatz 1 genannten Stellen Auskünfte und die Übermittlung von Unterlagen verlangen, soweit nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. (3) Die in Absatz 1 genannten Stellen unterrichten von sich aus das Landesamt für Verfassungsschutz über alle Tatsachen, die sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht oder Bestrebungen erkennen lassen, die durch Anwendung von Gewalt oder dahin gehende Vorbereitungshandlungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind; die Polizeidienststellen und -behörden übermitteln darüber hinaus auch alle ihnen bekannten Tatsachen und Unterlagen über Bestrebungen und Tätigkeiten im Sinne des SS 3 Abs. 1 Nr. 1. SS 6 Weitergabe von Erkenntnissen an Dritte Das Landesamt für Verfassungsschutz darf seine Erkenntnisse nicht an andere als staatliche Stellen weitergeben, es sei denn, daß dies zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes erforderlich ist. Die Entscheidung über die Weitergabe trifft der Innenminister oder sein ständiger Vertreter. SS7 Parlamentarische Kontrolle (1) Das Innenministerium unterrichtet den Ständigen Ausschuß 7 des Landtags über die Tätigkeit des Verfassungsschutzes halb-
  • Behörden und das Bundesamt für Verfassungsschutz leisten sich gegenseitig Rechtsund Amtshilfe (Artikel 35 GG). SS4 (1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz
SS3 (1) Aufgabe des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der nach S 2 Abs. 2 bestimmten Behörden ist die Sammlung und Auswertung von Auskünften, Nachrichten und sonstigen Unterlagen über 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern verfassungsmäßiger Organe des Bundes oder eines Landes zum Ziele haben, 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht, 3. Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden. (2) Ferner wirken das Bundesamt für Verfassungsschutz und die nach SS 2 Abs. 2 bestimmten Behörden mit 1. bei der Überprüfung von Personen, denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können, 2. bei der Oberprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensund verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen, 3. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. (3) Polizeiliche Befugnisse oder Kontrollbefugnisse stehen dem Bundesamt für Verfassungsschutz nicht zu. Zur Wahrung seiner Aufgaben nach Absatz 1 und Absatz 2 ist es befugt, nachrichtendienstliche Mittel anzuwenden. Das A m t darf einer polizeilichen Dienststelle nicht angegliedert werden. (4) Die Gerichte und Behörden und das Bundesamt für Verfassungsschutz leisten sich gegenseitig Rechtsund Amtshilfe (Artikel 35 GG). SS4 (1) Das Bundesamt für Verfassungsschutz unterrichtet die in jedem Lande gemäß SS 2 Abs. 2 bestimmte Behörde über alle Unterlagen, deren Kenntnis für das Land zum Zwecke des Verfassungs- 9 schutzes erforderlich ist.
  • Information und Aufklärung über - die Verfassung, insbesondere über die Rechte, Pflichten und politische Beteiligungsmöglichkeiten, die sie den Bürgern einräumt, - extremistische
  • hinausreichen, sind: * Die Konzeption der abwehrbereiten Demokratie im Grundgesetz * Rechtsgrundlagen, Aufgaben, Organisation und Arbeitsweise der Ämter für Verfassungsschutz
B. Verfassungsschutz durch Aufklärung Notwendigkeit der geiDer Schutz unserer Verfassungsordnung wird nicht nur dadurch stig-politischen Auserreicht, daß die Verfassungsschutzbehörden Aktivitäten verfaseinandersetzung mit sungsfeindlicher Parteien und Organisationen beobachten, ausdem Extremismus. werten und Regierung und Parlament davon unterrichten, sondern insbesondere auch dadurch, daß die Bürger selbst über Strategie und Taktiken extremistischer Vereinigungen informiert werden. Die Auseinandersetzung mit dem politischen Extremismus kann auf lange Sicht wirkungsvoll nicht nur repressiv vom Staat, sie muß auch geistig-politisch von den Bürgern geführt werden. Dies setzt qualifizierte Information voraus. Von dieser Überlegung ausgehend beschloß die Innenministerkonferenz am 9. Dezember 1974 die Konzeption "Verfassungsschutz durch Aufklärung". Sie umfaßt Information und Aufklärung über - die Verfassung, insbesondere über die Rechte, Pflichten und politische Beteiligungsmöglichkeiten, die sie den Bürgern einräumt, - extremistische Strategien und Aktionen, über verfassungsfeindliche und sicherheitsgefährdende Bestrebungen im Sinne der Verfassungsschutzgesetze und ihre ideologischen Hintergründe, - gesetzliche Grundlagen, Aufgaben, Organisation, Arbeitsweise und Probleme des Verfassungsschutzes. Die Konzeption wurde durch die Beschlüsse der Innenministerkonferenz vom 1./2. Dezember 1976 und vom 172. Februar 1979 fortgeschrieben. In Baden-Württemberg werden die Aufgaben des Verfassungsschutzes durch Aufklärung vom Referat "Verfassungsschutz" im Innenministerium wahrgenommen. Seine Arbeit wird ergänzt durch die Öffentlichkeitsarbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz. Das Informationsangebot des Innenministeriums richtet sich an alle Träger der politischen Bildungsarbeit, an Lehrer, Studenten und Schüler, an Einrichtungen der Erwachsenenund Jugendbildung, an politische Parteien, Gewerkschaften, Berufsund Wirtschaftsverbände sowie an kirchliche Institutionen. Schwerpunkte für Vortragsthemen, die den vorliegenden Verfassungsschutzbericht teils vertiefen,teils darüber hinausreichen, sind: * Die Konzeption der abwehrbereiten Demokratie im Grundgesetz * Rechtsgrundlagen, Aufgaben, Organisation und Arbeitsweise der Ämter für Verfassungsschutz 11 * Das Landesverfassungsschutzgesetz vom 17. Oktober 1978
  • Linksextreme Bestrebungen 1. Allgemeiner Oberblick 1.1 Terrorismus Die Bedrohung der inDas Ausbleiben erneuter schwerer terroristischer Anschläge soneren Sicherheit durch
I. Linksextreme Bestrebungen 1. Allgemeiner Oberblick 1.1 Terrorismus Die Bedrohung der inDas Ausbleiben erneuter schwerer terroristischer Anschläge soneren Sicherheit durch wie die Fahndungserfolge im Jahre 1978 dürfen nicht darüber terroristische Gewalttähinwegtäuschen, daß ein zwischenzeitlich wiedergefestigterzahter hält unvermindert lenmäßig kleiner, aber "harter Kern" von Terroristen zu jedem an. Gewaltverbrechen fähig und bereit ist. Dabei haben Mitglieder der "Roten Armee Fraktion" (RAF) ihre Gefährlichkeit durch rück13
  • entschlossener Terroristen verstärken. Eine weitere Komponente erhält der deutsche linksextremistische Terrorismus durch seine enge Verflechtung mit internationalen Terroristengruppen. Die Entführung
sichtslosen Schußwaffengebrauch erneut unter Beweis gestellt. Zugleich fielen weitere Belege für die personelle Stärke, die logistische Vorbereitung und die operativen Möglichkeiten dieser terroristischen Gruppierung an. Eine zuverlässige Lagebeurteilung wird dadurch erschwert, daß die Grenzen zwischen dem sogenannten harten Kern, den Unterstützern und dem terroristischen Umfeld seit längerem in nur schwer zu kontrollierendem Maße fließend sind. Das bedeutet, daß immer wieder Aktivisten aus der Unterstützerund Sympathisantenszene zum "harten Kern" vorstoßen und damit diesen "inneren Kreis" rücksichtsloser und entschlossener Terroristen verstärken. Eine weitere Komponente erhält der deutsche linksextremistische Terrorismus durch seine enge Verflechtung mit internationalen Terroristengruppen. Die Entführung der Lufthansa-Maschine "Landshut" durch ein palästinensisches "Kommando Martyr Halimeh" am 13. Oktober 1977 im Zusammenhang mit dem Anschlag auf den Präsidenten der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände, Dr. Hanns-Martin SCHLEYER, sowie die Festnahme mehrerer deutscher Terroristen im vergangenen Jahre im westlichen, östlichen und außer-europäischen Ausland lassen die Fortsetzung der Bemühungen erkennen, durch "Druck von außen" das unveränderte taktische Nahziel, die "Befreiung der inhaftierten Kader", zu erreichen. Mittelfristig zumindest ebenso gefährlich wie das teilweise blindwütige Vorgehen der RAF erscheint das in seiner Militanz abgestufte taktische Konzept der terroristischen "Revolutionären Zellen" (RZ). Es hat inzwischen in vielfach publizierten Anleitungen zu "militantem Widerstandsverhalten" eine weite Verbreitung im Sinne des propagierten Prinzips der "Guerilla als Massenperspektive" gefunden. Die "Revolutionären Zellen", die sich trotz konzeptioneller Gemeinsamkeiten strikt von der angeblich nur noch geringen "revolutionären Wirksamkeit" der RAF abgrenzen, verstehen sich vornehmlich als Teil einer "sozial-revolutionären Bewegung" und fordern dazu auf, "Aktionen primär unter dem Gesichtspunkt der Vermassung" durchzuführen. So knüpfen sie mit ihren terroristischen Aktivitäten an vermeintliche "Massenbedürfnisse" an und versuchen damitzugleich, ihre personelle Basis zu verbreitern. Diesem Ziel soll auch der vielfach propagierte Aufruf "Schafft viele Revolutionäre Zellen!" dienen. Insgesamt verbinden die "Revolutionären Zellen" mit ihrer Strategie die Hoffnung, "daß sich Gegenmacht in kleinen Kernen organisiert, die autonom in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen arbeiten, kämpfen, intervenieren, ... die Teil von der politischen Massenarbeit sind. Und irgendwann einmal, wenn wir ganz viele Kerne sind, ist die Stoßrichtung für die Stadtguerilla als Massenperspektive geschaffen". Die Anschläge der RZ, deren Zahl erheblich zugenommen hat, richteten sich bisher vor allem gegen Sachobjekte wie Gebäude, 14
  • Veranstaltung stellte einen der Höhedass die Thematik auch gewaltbereite Rechtspunkte der diesbezüglichen NPD-Aktivitäten extremisten mit oftmals subkultureller Präin
Quelle: picture alliance/dpa/R. Halkasch Großen Zuspruch erhielt die NPD mit ihrer Die Veranstaltung am 24. Juli 2015 illustriert, sehr kurzfristig angemeldeten Versammlung dass die Agitation gegen Asylbewerber und am 24. Juli 2015 in Dresden, die sich gegen deren Aufnahmeeinrichtungen die wichtigste die Errichtung der sogenannten "Zeltstadt" für verbindende Klammer zwischen der NPD und 1.100 Asylbewerber in Dresden-Friedrichstadt der neonationalsozialistischen Szene darstellt. richtete. Im Verlauf der Veranstaltung wurde deutlich, Diese Veranstaltung stellte einen der Höhedass die Thematik auch gewaltbereite Rechtspunkte der diesbezüglichen NPD-Aktivitäten extremisten mit oftmals subkultureller Präin der Stadt Dresden dar. Hier konnten die gung, welche insbesondere die AuseinanderRechtsextremisten etwa 200 Menschen mobisetzung mit dem politischen Gegner suchen, lisieren. Neben zahlreichen Protagonisten anzog. Im Anschluss an die Demonstration kam der sächsischen NPD, wie Jens BAUR, Arne es zu gewaltsamen Ausschreitungen, als TeilSCHIMMER und dem Leipziger NPD-Kreisvernehmer der NPD-Kundgebung zu den Gegenbandsvorsitzenden Enrico BÖHM, trat mit Maik demonstranten zu gelangen versuchten und MÜLLER auch ein ehemaliger Kopf der neonaFlaschen, Pyrotechnik und eine Verkehrswarntionalsozialistischen Szene in Dresden als Redbake in Richtung der Gegendemonstranten ner auf. Maik MÜLLER ist mittlerweile Mitglied warfen. Drei Personen wurden dabei verletzt. der JN, jedoch wurde er bei der Veranstaltung als Vertreter der Freien Kräfte vorgestellt. Der JN-Stützpunkt Dresden, der seit Dezember 2012 besteht, trat im Jahr 2015 vielfach II. Extremismus im Freistaat Sachsen | 131
  • einerweiteren Zersplitterung des trotzkistischen Lagers bei. 2. Deutscher linksextremistischer Terrorismus Hauptträger terroristiTrotz gemeinsamer ideologischer Wurzeln, ist eine gemeinsame scher Aktionen
sten-Leninisten" (KPD/ML) und der "Kommunistische Bund" (KB) - wurden vom Verlust an personeller Substanz noch stärker getroffen, da ihr Mitgliederbestand gegenüber dem des KBW ohnehin schon immer schwächer war. - Die Aussichten für den in den vergangenen Jahren mit wechselnder Intensität angestrebten Zusammenschluß mehrerer Organisationen zu einer ,,Kommunistischen Partei" haben sich 1978 aus der Sicht der betroffenen Gruppen weiter verschlechtert. Während der KBW und die KPD immerhin noch in der Linientreue gegenüber der Volksrepublik China übereinstimmen, hat die KPD/ML inzwischen mit Peking endgültig gebrochen und sich völlig der ideologischen Position Albaniens untergeordnet. Der "Kommunistische Arbeiterbund Deutschlands" (KABD) blieb zwar maoistisch orientiert, lehnt aber die Politik der neuen chinesischen Führung grundsätzlich ab. Der "Kommunistische Bund" (KB) hielt an seiner Distanz gegenüber Peking und Moskau fest. - Die Lage des organisierten Trotzkismus ist unverändert durch die Existenz einer Vielzahl eigenständiger Vereinigungen gekennzeichnet. Obwohl zwischen diesen -- im Gegensatz zu den chinesisch und albanisch orientierten Parteien-keine grundsätzlichen ideologischen Meinungsverschiedenheiten bestehen, gelang es auch 1978 nicht, dem erklärten Ziel näher zu kommen, im Wege des Zusammenschlusses größere Einheiten zu bilden. Der bereits im Frühjahr 1978 von der "Gruppe Internationale Marxisten" (GIM), der noch immer bedeutendsten trotzkistischen Gruppierung, und der "Kommunistischen Liga" (KL) eingeleitete Vereinigungsprozeß war bis zum Jahresende nicht nennenswert vorangekommen. Die ständige weitere Abspaltung von Fraktionen aus bestehenden Organisationen und deren anschließende Akkumulation in neuen Gruppierungen trug insgesamt eher zu einerweiteren Zersplitterung des trotzkistischen Lagers bei. 2. Deutscher linksextremistischer Terrorismus Hauptträger terroristiTrotz gemeinsamer ideologischer Wurzeln, ist eine gemeinsame scher Aktionen in der Strategie aller drei terroristischen Gruppierungen bislang nicht zuBundesrepublik stande gekommen. Vielmehr unterscheiden sie sich nicht nur in Deutschland sind uneiner Reihe von ideologischen Positionen, etwa in der Frage der verändert die "Rote sogenannten Massenbezogenheit der terroristischen Praxis, sonArmee Fraktion" (RAF), dern auch in der Struktur und im operativen Vorgehen. Diese die im wesentlichen in weithin ideologisch bedingte tatsächliche Aufspaltung der TerroBerlin operierende ristenszene in der Bundesrepublik Deutschland kompliziert zu"Bewegung 2. Juni" gleich auch deren Aufklärung. und die "Revolutionären Zellen" (RZ). 2.1 "Rote Armee Fraktion" (RAF) und Unterstützerbereich 2.7.7 "Rote Armee Fraktion" (RAF) Die "Rote Armee Fraktion" hat sich in den letzten Jahren von ihrem ursprünglich "revolutionären Konzept", mit dem sie durch 17 terroristische Aktionen - gleichsam als Initialzündung - eine Soli-
  • gelungen, "Alternativzeitungen" als Forum für Angriffe gegen den freiheitlichen Rechtsstaat und seine Organe zu mißbrauchen. Neben heftiger Kritik an tatsächlichen
-- "Kampf gegen das Kontaktsperregesetz" -- "Verhinderung der Verteidigung politischer Gefangener". In einem vorallem im Großraum S t u t t g a r t verteilten "Merkblatt zu Hausdurchsuchungen im Rahmen der .Terroristenfahndung' " gab die "Antirepressionsgruppe" Verhaltensempfehlungen bei polizeilichen Durchsuchungen: ämten sich über sämtliche Vor- " . . , macht euch klar, daß die beamten > ersuchen werden, euch ar schriften hinwegsetzen und versuchen angst und Unsicherheit einzujagen, euch zu provozieren und zu demütigen, verhaltet euch in diesem fall ganz ruhig, beobachtet alles so genau wie möglich, sagt absolut nichts..." Ähnlich wie im Stuttgarter Bereich ist es Gruppen des terroristischen Umfeldes auch in anderen Städten Baden-Württembergs, soin Karlsruhe, Heidelberg und M a n n h e i m , imVerlaufdes Jahres 1978 gelungen, "Alternativzeitungen" als Forum für Angriffe gegen den freiheitlichen Rechtsstaat und seine Organe zu mißbrauchen. Neben heftiger Kritik an tatsächlichen oder vermeintlichen Arbeitsmethoden der Sicherheitsbehörden finden sich Anleitungen zu Gegenobservationen und zu konspirativem Verhalten. In wachsendem Maße werden auch Beiträge zum "bewaffneten antiimperialistischen Kampf" und Bekennerschreiben terroristischer "Kommandos" oder "Zellen" abgedruckt. 23
  • Rechtsextremismus revisionistisches Geschichtsverständnis. Der Bundesvorsitzende FRANZ kommentierte dies in der Juni-Ausgabe der Deutschen Stimme als "Befreienden Dreiklang
Rechtsextremismus revisionistisches Geschichtsverständnis. Der Bundesvorsitzende FRANZ kommentierte dies in der Juni-Ausgabe der Deutschen Stimme als "Befreienden Dreiklang": "Der 8. Mai ist zweifellos als Tag des endgültigen Zusammenbruchs des Dritten Reiches zu bezeichnen, an dem auch der historische Nationalismus als staatliche Verkörperung sein Ende fand. Als Tag der Befreiung kann er aber nicht herhalten." Am 21. und 22.11.2015 führte die NPD ihren 36. ordentlichen Bundesparteitag unter dem Motto "Das Boot ist voll - Asylbetrüger abschieben!" mit rund 150 Delegierten in Weinheim (Baden-Württemberg) durch. Wahlen oder personelle Debatten standen in diesem Jahr nicht an, so dass der Parteitag ohne besondere Vorkommnisse verlief. Lediglich zwei Positionen im Vorstand wurden neu besetzt. Auch wurde über eine Neufassung der Parteisatzung beraten. Die Delegierten beschlossen zudem zwei Leitanträge: "Die Masseneinwanderung über das Asylrecht muß beendet werden!" und "Asylflut stoppen - islamistischen Terror verhindern". Beide Leitanträge sind verhältnismäßig moderat gefasst und spiegeln den Versuch der NPD wider, sich einen bürgerlichen Anstich zu geben, um so in der gesellschaftlichen Debatte um Asyl und Flüchtlinge neue Wählerschichten anzusprechen. Bei den Landtagswahlen am 13.03.2016 in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt erlitt die NPD deutliche Stimmenverluste. In Sachsen-Anhalt kam die Partei mit 1,9 Prozent (2011: 4,6 Prozent) aber noch in den Genuss der staatlichen Parteienfinanzierung. In Baden-Württemberg (0,4 Prozent) und 88
  • inneren Sicherheit abzuwehren versuchten und stellte diese als rechtswidrigen "Abbau demokratischer Rechte" dar. So unterstellte sie der Polizei, willkürlich
- ,,Kommunistischer Jugendverband Deutschlands" (KJVD) mit dem Organ "Kämpfende Jugend" - "Kommunistischer Studentenverband" (KSV) mit dem Organ "Dem Volke dienen" - "Liga gegen den Imperialismus" mit dem Organ "Internationale Solidarität", dessen Vertrieb Ende 1978 eingestellt wurde - "Rote Hilfe e. V." (RH) mit dem Organ "Rote Hilfe" - "Vereinigung Kultur und Volk" (VKV) mit dem Organ "Spuren" - "Forum neue Erziehung" mit dem Organ "Neue Erziehung". Die KPD konnte ihre Organisation im Bundesgebiet auch 1978 nicht weiter ausbauen. Ähnlich wie beim KBWwardie Mitgliederentwicklung sogar deutlich rückläufig: Ende 1978 zählte die KPD noch etwa 550 Angehörige (1977: 700). Von einem teilweise erheblichen Mitgliederschwund waren auch die Nebenund Hilfsorganisationen der Partei betroffen; zwei von ihnen, die "Liga gegen den Imperialismus" und die "Rote Hilfe e. V.", sind sogar der Auflösung nahe. Die 1978 eingetretene Schwächung der Partei machte sich auch in Baden-Württemberg bemerkbar: Dem Regionalkomitee der KPD in S t u t t g a r t , dem die Bezirksleitung in Freiburg sowie acht Ortsbeziehungsweise Sympathisantengruppen unterstellt sind, gehören gegenwärtig - einschließlich der Nebenund Hilfsorganisationen - noch etwas mehr als 100 Mitglieder an (1977 rund 200). Einzelne Veranstaltungen der Partei fanden jedoch noch immer das Interesse von mehreren hundert Personen. Im Mittelpunkt der vor allem publizistisch geführten Agitation der KPD stand unverändert das Bemühen, durch Aufgreifen aktueller Probleme das "Interesse der Werktätigen" zu wecken. Diesem Ziel diente beispielsweise die während der Tarifverhandlungen in der Metallindustrie und im Druckgewerbe massiv geführte Kampagne gegen die Arbeitgebervertreter und die Gewerkschaftsführer. Ferner hoffte die KPD, von der in der Öffentlichkeit überaus kontrovers geführten Diskussion über Vorund Nachteile des Baus von Atomkraftwerken dadurch zu profitieren, daß sie das Energieprogramm der Bundesregierung fortwährend als "volksfeindlich" anprangerte. Der Entschluß der Volksrepublik China, Kernkraftwerke zu bauen, löste jedoch Unsicherheit unter den Mitgliedern aus, ob die Partei ihren ablehnenden Standpunkt noch weiter aufrecht erhalten könne. Die interne Diskussion hierüber ist offenbar noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus kritisierte die KPD alle Maßnahmen, mit der die staatlichen Organe die Bedrohung der inneren Sicherheit abzuwehren versuchten und stellte diese als rechtswidrigen "Abbau demokratischer Rechte" dar. So unterstellte sie der Polizei, willkürlich zu handeln. Der Tod des mutmaßlichen terroristischen Gewalttäters Willy Peter STOLL am 6. September 1978 wurde im Parteiorgan "Rote Fahne" vom 13. September 1978 wie folgt kommentiert: "Das ganze riecht nach Hinrichtung... Wenn irgendwo ein I Flick oder ein Krupp von .terroristischen Entführungsplänen bedroht erscheint, heißt es nunmehr, ,Feuer frei'!" 42
  • vorhandenen "Kaderreserve" aus der "illegalen" Zeit - zur mitgliederund finanzstärksten linksextremen Organisation in der Bundesrepublik Deutschland entwickeln, die von Düsseldorf
und die unverändert weiter erhobene Forderung nach Wiederzulassung der KPD günstigen Trend in der öffentlichen Meinung der Bundesrepublik Deutschland feststellen zu können. Sie reagierte daher offiziell zunächst noch ablehnend auf die zunehmende Diskussion um die Neugründung einer Kommunistischen Partei. Um so überraschender war es, daß man im September 1968, vor allem wohl aufgrund der bei führenden Funktionären inzwischen gereiften Erkenntnis, die Aufhebung des Verbots der KPD werde nicht zu erreichen sein, die "Neukonstituierung" der,,Deutschen Kommunistischen Partei" (DKP) beschloß, deren organisatoriDeutsche Kommunistische iFestveran staltung 60JAHRE ftwatth;,. ^ÜRE " K P D * 10 JAHRE scher Aufbau in den Bundesländern rasch in Angriff genommen wurde. Die orthodox-kommunistisch ausgerichtete DKP konnte sich seitdem - nicht zuletzt aufgrund der zum Zeitpunkt ihrer Gründung noch vorhandenen "Kaderreserve" aus der "illegalen" Zeit - zur mitgliederund finanzstärksten linksextremen Organisation in der Bundesrepublik Deutschland entwickeln, die von Düsseldorf aus vom Parteivorstand und dessen Präsidium straff geführt wird. In wenigen Jahren konnte sie im Bundesgebiet 12 Bezirksorganisationen bilden, die in zahlreiche Kreisorganisationen untergliedert sind, denen wiederum mit den Wohngebiets-, Betriebsund Hochschulgruppen die eigentlichen Grundeinheiten der DKP unterstehen. Nach eigenen Angaben zählte die Partei im Bundesgebiet zum Zeitpunkt des Parteitages im Oktober 1978 46480 Mitglieder, das sind 4027 mehr als im Jahre 1976. Allein im Jahre 48
  • Demonstratiim Vergleich zum Vorjahr mit 120 Teilnehmern onen der Rechtsextremisten zur Erinnerung an (2014: 100) leicht an. Dieser Anstieg dürfte
Quelle: picture alliance/dpa Absprachen zu geplanten Aktivitäten sowie NPD am 17. Juni 2015 eine Veranstaltung in Dresgemeinsamer Teilnahme an und die Organisaden durch. Das Motto lautete "Damals wie heute: tion von Veranstaltungen. Besonders zu den Frieden, Freiheit, Souveränität!". Es wurden verAktivitäten im Zusammenhang mit dem jährlischiedene Vorträge gehalten, u. a. von Jens BAUR chen Gedenken an die Bombardierung Dresdens und Arne SCHIMMER. Die Teilnehmeranzahl stieg am 13. Februar 1945 und zu den Demonstratiim Vergleich zum Vorjahr mit 120 Teilnehmern onen der Rechtsextremisten zur Erinnerung an (2014: 100) leicht an. Dieser Anstieg dürfte auf den 17. Juni 1953 kooperierten beide Szenen die vielfache Beteiligung von Angehörigen der in Dresden. Allerdings war das Verhältnis zwineonationalsozialistischen Szene, die im Vorjahr schen der NPD und den Freien Kräften Dresden ausgeblieben war, zurückzuführen sein. keineswegs immer harmonisch. Phasen der Annäherung wechselten sich mit Phasen größerer Distanz ab. Die Distanz der letzten beiden Jahre ist nach gegenwärtiger Einschätzung vor dem Hintergrund gemeinsamen Agierens in der Asylfeindlichkeit einer grundsätzlichen Kooperationswilligkeit "im Sinne der gemeinsamen Sache" gewichen. Im Rahmen der jährlichen Aktionen zum JahresQuelle: www.facebook.com/dresden.npd tag des Arbeiteraufstands in der DDR führte die (Stand: 17. Juni 2015) 130 | II. Extremismus im Freistaat Sachsen

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