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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • kunftserteilung abgelehnt, ist der Betroffene auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, daß er sich
  • andere der staatlichen Aufsicht unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie sonstige öffentliche Stellen des Landes haben von sich
kunftserteilung abgelehnt, ist der Betroffene auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, daß er sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden kann. Dem Landesbeauftragten für den Datenschutz ist auf sein Verlangen Auskunft zu erteilen, soweit nicht das Innenministerium im Einzelfall feststellt, daß dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet würde. Mitteilungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz an den Betroffenen dürfen keine Rückschlüsse auf den Kenntnisstand des Landesamtes für Verfassungsschutz zulassen, sofern dieses nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt. Dritter Abschnitt Übermittlungsvorschriften SS12 Informationsübermittlung an das Landesamt für Verfassungsschutz ohne Ersuchen (1) Die Behörden, Gerichte hinsichtlich ihrer Register, Gebietskörperschaften und andere der staatlichen Aufsicht unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie sonstige öffentliche Stellen des Landes haben von sich aus dem Landesamt für Verfassungsschutz die ihnen bei Erfüllung ihrer Aufgaben bekanntgewordenen Informationen zu übermitteln, soweit tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, daß die Übermittlung der Informationen, insbesondere über Tatbestände, die in SS 100 a Strafprozeßordnung und in SS 2 des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz aufgeführt sind, für die Erfüllung der Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz nach SS 2 Abs. 1 oder entsprechender Aufgaben aufgrund eines Gesetzes nach Artikel 73 Nr. 10 Buchst, b oder c des Grundgesetzes erforderlich ist. (2) Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die übermittelten Informationen unverzüglich darauf zu überprüfen, ob sie für seine Aufgabenerfüllung erforderlich sind. Ist dies nicht der Fall, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten. (3) Gesetzliche Übermittlungsverbote bleiben unberührt. SS13 Informationsübermittlung an das Landesamt für Verfassungsschutz auf Ersuchen (1) Die in SS 12 Abs. 1 genannten öffentlichen Stellen haben dem Landesamt für Verfassungsschutz auf dessen Ersuchen die ihnen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben bekanntgewordenen Informationen zu übermitteln, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, daß die Übermittlung für die Erfüllung der Aufgaben 136
  • dafür auch der Umstand verantwortlich, dass viele der rechtsextremistischen Täter spontan, aus der Situation heraus, handeln, ohne an die Folgen
  • denken. Als Überzeugungstäter verwenden sie zudem häufig recht wenig Mühe darauf, ihre Täterschaft zu verdunkeln. Manchmal wähnensie sich
Politischer Extremismus -- Überblick Antisemitisch motivierte Anschläge Die Aufklärungsquote fremdenfeindlich motivierter Gewaltdelikte ist hoch. Nebender professionellen Arbeit des polizeilichen Staatsschutzes ist dafür auch der Umstand verantwortlich, dass viele der rechtsextremistischen Täter spontan, aus der Situation heraus, handeln, ohne an die Folgen zu denken. Als Überzeugungstäter verwenden sie zudem häufig recht wenig Mühe darauf, ihre Täterschaft zu verdunkeln. Manchmal wähnensie sich gar im Einklang mit Volkes Meinung, bekennensich stolz zu ihren Taten und benennenfreimütig deren Motive. Ganz anders verhält es sich mit antisemitisch motivierten Straftaten. Die Aufklärungsquote ist deutlich niedriger, denn Antisemiten wissen, dass sie einen Tabubruch begehen. Deshalb scheuensie das Licht der Öffentlichkeit und gehen viel planvoller zu Werke. Sie verschicken anonyme Schmähschriften, beschmieren Synagogen und Gedenkstätten und schänden jüdische Friedhöfe, indem sie Grabsteine mit Hakenkreuzen verunstalten oder sie umstürzen. Damit rufensie, gegen ihre Absicht, die am jüdischen Volk begangenen Gräuel immer wieder schmerzlich in Erinnerung. Die Mahnund Gedenkstätte Belower Wald nach der Schändung -- 49
  • beschimpfte ihndie fünfköpfige alkoholisierte, "emotional verelendete Jugendclique mit diffuser rechtsradikaler Einstellung" -- so die Wertung desfallführenden Richters -- mit den Worten
Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2002 Gegen den 23-Jährigendie Bluttat in Potzlow warnoch nicht bekannt -- verhängte das Amtsgericht Prenzlau eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren; der 20-Jährige und die 16-Jährige bekamen Jugendstrafen von 14 und zehn Monaten, der 17-Jährige wurde zu einer Jugendstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt. Das traumatisierte Opfer gab an, etwa eine Woche nach dem Überfall hätten hm zwe Männer aufgelauert und hn mt den Worten bedroht: "Scheiß Neger, du bist schuld, dass unsere Freunde im Knastsitzen. Wir kriegen dich". Die meisten fremdenfeindlich motivierten Gewalttaten werden, wie im obigen Fall, spontan verübt. Manchmal aber locken die Täter ihr Opfer absichtsvoll in eine Falle. In der Nacht zum 3. August zelteten mehrere Jugendliche und ein 22Jähriger auf einem Sportplatz in Ludwigsfelde. Zwei aus der Gruppe besorgten Nachschuban alkoholischen Getränken. Unterwegs trafen sie auf einen 37 Jahre alten ehemaligen Vertragsarbeiter aus Mosambique, den sie schon zweimal gejagt und bedrohthatten. Sie forderten ihn auf, mitzukommen, im Stadion werde eine Party mit Musik gefeiert. Ihm werde nichts Arges geschehen, viele Ausländerseien dort. Er ging zum Sportplatz mit. Dort beschimpfte ihndie fünfköpfige alkoholisierte, "emotional verelendete Jugendclique mit diffuser rechtsradikaler Einstellung" -- so die Wertung desfallführenden Richters -- mit den Worten: "Du Neger! Du schwarze Sau!" Der 22-jährige Rädelsführer eröffnete die Marter, indem er eineBierflasche auf dem Schädeldes vor Angstparalysierten Opfers zertrümmerte und ihm eine zweite in den Mund rammte. Das Opfer wurde geboxt, getreten, entkleidet und weiter malträtiert. Zweider Täter sprangen auf dem Kopf und Körperdes Afrikaners herum,bis er das Bewusstsein verlor. Schließlich gingen die Täter schlafen und überließen das schwerverletzte Opfer seinemSchicksal. Am folgenden Tag meinte der Haupttäter, der Abendsei "geil" gewesen. Das Opfer erwachte nachmittags und schlepptesich ins Krankenhaus. Das Landgericht Potsdamstellte eine politisch motivierte Tat fest. Die Täter hatten sich im Prozess dazu bekannt, Ausländerzu verachten. Der 22-Jährige wurde wegen versuchten Mordeszu achteinhalb Jahren Haft, die beiden 16-jährigen Mittäter zu fünf und drei Jahren Jugendhaft verurteilt, die beiden 15-Jährigenerhielten zweiJahre auf Bewährung. Seit derTatist der ehemalige Vertragsarbeitertraumatisiert und wird von Angstattacken heimgesucht. Einmal meinteer, sein Peinigerstehe vor der Tür; in Pank versuchte er sich über den Balkon abzuseilen, stürzte und verletzte sich.
  • geringe intellektuelle Fähigkeiten, dass sie nur einige unverbundene Versatzstücke rechtsextremistischer Weltanschauung aufnehmen undsie dann gleich wieder vermengen. Im nachstehenden Fall
  • über zwei Stunden mit den Worten "voll schwul" und "linkes Judenschwein" beschimpft, geschlagen und mit Urin benässt wurde. Sie werdensich
Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2002 gelt. Der Rädelsführer, ein 21-jähriger Nazi-Skin, verwendete dabei einen Axtstiel. Dann stellte sich heraus, dass der Überfallene keinen Centbei sich hatte. Es gelang ihm, sich loszureißen und zu fliehen. Dochals er seinen Peinigern zurief: "Eure Gesichter habe ich mir sowieso gemerkt", warsein Schicksal besiegelt. Der Neonazi gab den Befehl zur Liquidation: "Derdarf nicht am Leben bleiben, der packt sonst aus." Zwei Verfolger holten den jungen Mannein, einer stieß 30 bis 50 Mal zu. Als das Opfer nochein Röcheln vonsich gab,forderte der eine Täter den anderen auf: "Jetzt musst du es richtig machen. Wenn der aufsteht, sind wir geliefert." Zurückgekehrt, machte der Täter Meldung: "Ich habe ihm die Kehle durchgeschnitten." Im Auto fügte er hinzu, es habe Spaß gemacht. Dies sei der Kick seiner Karriere gewesen. Nachder Tat kehrte die Gruppe bei McDonald's ein. Bestimmte Täter haben so geringe intellektuelle Fähigkeiten, dass sie nur einige unverbundene Versatzstücke rechtsextremistischer Weltanschauung aufnehmen undsie dann gleich wieder vermengen. Im nachstehenden Fall vermochten sie nicht einmal die Klischees vom vermeintlich "]inken" Hip-Hopper und vom "Juden" auseinanderzuhalten. Mit dem Etikett "Jude" belegt, verlor das Opfer in den Augen der Täter sein Existenzrecht und wurde, auchhier aus nichtigem Anlass, bestialisch umgebracht. Am13. Novemberfanden Jugendliche aus Potzlow (Landkreis Uckermark)in ener Güllegrube die Leicheeines seit dem12. Juli vermissten 16-jährigen Schülers aus dem Nachbardorf. Hingeführt hatte sie einer der mutmaßlichen Mörderselbst, ein 17-Jähriger, der 20 Euro wettete, dass er wisse, wo sich die Leiche befinde. Er undsein 23-jähriger Bruder sowie ein 17-jähriger Kumpel hatten ihr Opfer buchstäblich zu Tode gefoltert. Dessen Martyriumbegann in einer Wohnungim Beisein von mindestens zwei Erwachsenen, die jedoch nicht eingriffen, obwohl das Opfer über zwei Stunden mit den Worten "voll schwul" und "linkes Judenschwein" beschimpft, geschlagen und mit Urin benässt wurde. Sie werdensich vor Gericht wegen unterlassenerHilfeleistung zu verantworten haben. Dann wurde der Geschundene mit dem Fahrrad mitten durch den Ort in einen Viehstall verbracht und dort erneut stundenlang auf das Viehischste gequält. ZumSchluss erschlugen sie ihn mit einem Stein. Zur Vertuschung der Tat wurde die Leiche in der Jauche versenkt. Das Tatmotiv mutet geradezu absurd an: Das Opfer habe "undeutsche Hosen" getragen und ausgesehen "wie ein Jude". Tatsächlich trug der 44
  • samtstärke der rechtsextremen Organisationen ging von 38 700 Mitgliedern im Jahre 1967 auf ca. 37 000 Mitglieder zurück, die sich
samtstärke der rechtsextremen Organisationen ging von 38 700 Mitgliedern im Jahre 1967 auf ca. 37 000 Mitglieder zurück, die sich in 90 Vereinigungen bzw. Parteien zusammengeschlossen haben. Im einzelnen ergaben sich folgende Veränderungen: Ende 1967 seither Ende 1968 gegründet Mitglieder Mitglieder erloschen Org. Org. Org. Art Zahl Zahl ca. ca. Parteien 30 400 7 1 1 7 29 400 Jugendgruppen 500 11 1 2 10 700 sonstige Gruppen 10 400 36 6 5 37 9 400 freie Verlage 200 39 3 6 36 200 Abzug von Doppelmitgliedschaften 2 800 2 700 38 700 93 11 14 90 37 000 Zu diesem seit Ende 1964 erstmalig wieder beobachteten Umschwung des Trends haben u. a. die folgenden Gründe beigetragen: * die zunehmende Isolierung der NPD * die immer wieder zu Tage tretenden inneren Streitigkeiten der Partei * die Neubelebung der Wirtschaftskonjunktur und der allgemeine wirtschaftliche Aufschwung 6
  • Markenzeichendes so genannten "antideutschen" Spektrums. Diese Streitpartei im linksextremistischen Spektrum sieht Deutschland ausschließlich als "Land der AuschwitzBetreiber, -Leugner und -Verdränger
  • Deshalb sei uneingeschränkte Solidarität mit Israel ein unverzichtbares Element "linker" Politik. Die "Antideutschen" sammeln sich vor allem um die Zeitschrift
Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2002 Palästinensern erwähnt -- offenbar werden sie als Mittel des "antiimperialistischen Kampfes" der Palästinenser stillschweigend akzeptiert. Die Debatte um denIsrael-Palästina-Konflikt spaltet auch das autonome Spektrum. In Ausgaben der Szene-Publikationen "INTERIM" und "Phase 2" wurde mehr oder minder uneingeschränkt Solidarität mit Israel bekundet. Die "INTERIM"-Ausgabe Nr. 550 vom 9. Mai konzentrierte sich ganz auf dieses Thema. Jenen Autonomen, die sich rückhaltlos für den Kampf der Palästinenser einsetzen, wurde vorgeworfen, ihr Eifer für die internationale Solidarität machesie blind für den unterschwelligen Antisemitismus in ihren Auffassungen. Sie projizierten ihre eigenen "revolutionsromantischen Vorstellungen" auf die Palästinenser, ließen dabei aber außer Acht, dass diese "armen Schweine" nicht nur arm, sondern viel zu oft auch "Schweine" seien. Die derart Gescholtenen reagierten mit empörten Gegenvorwürfen. So wurde in der folgenden "INTERIM"-Ausgabe Nr. 551 vom 6. Juni das Redaktionsteam der Nr. 550 -- die klandestin hergestellte "INTERIM" wird von ständig wechselnden Redaktionen betreut - heftig kritisiert, weil es nur über ein mangelhaftes Verständnis des Nahost-Konflikts verfüge. Mit plumpen Provokationen habees die "fatale Logik von Blöcken, Feindbildern und Spaltereien" bedient. Die rigorose Parteinahmefür Israel ist ein Markenzeichendes so genannten "antideutschen" Spektrums. Diese Streitpartei im linksextremistischen Spektrum sieht Deutschland ausschließlich als "Land der AuschwitzBetreiber, -Leugner und -Verdränger". Jede Kritik an Israel befördere gewollt oder ungewollt die ohnedies unübersehbare Renaissance des Antisemitismus. Deshalb sei uneingeschränkte Solidarität mit Israel ein unverzichtbares Element "linker" Politik. Die "Antideutschen" sammeln sich vor allem um die Zeitschrift BAHAMAS". Sie werden von der Mehrzahl der Autonomenheftig befehdet. Gelegentlich wird der Konflikt auch mit Gewalt ausgetragen. So wurde, einem Medienbericht zufolge, eine "BAHAMAS"-Veranstaltung zum Thema Israel am 10. April in Berlin von einer mit Schlagwerkzeugen und Messern bewaffneten Gruppe gestürmt. Wider die Globalisierung Immer noch hoffen Extremisten, die Anti-Globalisierungs-Bewegung werde ihnen Auftrieb verschaffen und neue Bündnisse ermöglichen. Bislang haben sich diese Hoffnungen aber nur in geringem Maße erfüllt. Denn die breite, ideologisch nichtfixierte Anti-Globalisierungs-Bewegung hat 32
  • aber nicht gelungen, "aus der politischen Sackgasse herauszukommen" und rechtsextremistische Auffassungen akzeptabler zu machen
Politischer Extremismus -- Überblick na demonstrieren. Wer die westliche nicht-muslimische Welt für moralisch verkommenhält und sowohl im Kapitalismus wie im Sozialismus nur Auswüchseeiner prinzipiellen Gottlosigkeit zu erkennen vermag, hat wenig Anreiz, mit den Verfechtern dieser Gesellschaftsformen zusammenzuarbeiten. Rassismus, Materialismus und Klassenkampf sind dem strengen Islam, nicht nurin seiner militanten Variante, gleichermaßen fremd Grundsätzlichgilt: Wer ideologische Widersprüche zudeckt, nimmt dafür logische in Kauf. Infolgedessen kostete bislang jeder mit einiger Konsequenz betriebene Versuch, über die verschiedenen extremistischen Lager hinweg miteinander ins Gespräch zu kommen oder gar gemeinsame Aktionsplattformen zu gründen, Akzeptanz im eigenen Lager. Zweckbündnisse dieser Art würden die eigene ideologische Identität aufweichen, fürchten interne Kritiker nicht zu Unrecht. Nicht selten enden Bemühungen, "Querfronten" zu errichten, in der Nische des Sektierertums. Dasgilt beispielsweise für den im Abseits befindlichen neonazistischen "Kampfbund Deutscher Sozialisten" (KDS) (siehe unten S. 104 PS.) der auch in Brandenburg einige Anhängerhat. Sein Mitbegründer und derzeitiger Schriftleiter war früher Funktionär der "Kommunistischen Partei Deutschlands" (KPD) in Berlin, wurde aber auf Grund seiner nationalbolschewistischen Aktivitäten aus der Partei ausgeschlossen. Heute ist er einer der maßgeblichen Propagandisten der "Querfrontstrategie". Der KDS sucht ohne Berührungsängste die Gunst der so genannten "Schurkenstaaten", um der eigenen Bedeutungslosigkeit zu entkommen und mächtige Verbündete gegen das ihm verhasste System zu gewinnen. Er verherrlicht aus nationalistischer Sicht die DDR, knüpfte Kontakt zum poststalinistischen Regime in Nordkorea und biederte sich bei der irakischen Botschaft mit einer Ergebenheitsadresse an Saddam Hussein an. Ein weiterer Vertreter der "Querfrontstrategie" ist der "bekennende Nationalanarchist" Peter Töpfer aus Berlin. Er ist mitverantwortlich für eine Website mit dem bezeichnenden Namen www.querfront.de. Mitte bis Ende der 90er Jahre gab er zusammen mit Andreas Röhler im "Verlag der Freunde" die Publikation "Sleipnir" heraus, in der Beiträge verschiedenster Autoren, gleich welche politische Position sie vertraten, abgedruckt wurden -- häufig ohne deren Zustimmung. Das Konzept von "Sleipnir" wardie grenzenlose Meinungsfreiheit. Häufig fanden sich Artikel im Heft, in denen der Holocaust geleugnet wurde. Die "Querfront"-Redaktion geht vorsichtiger zu Werke. Bislang ist es ihr aber nicht gelungen, "aus der politischen Sackgasse herauszukommen" und rechtsextremistische Auffassungen akzeptabler zu machen. 29
  • werden, oder genutzt werden und sind unverzügwenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßlich zu löschen. nahme richterlich festgestellt ist; Absatz
  • 2Wird (3) Der Vollzug der Anordnung erfolgt 1 die Rechtmäßigkeit der Maßnahme nicht unter Aufsicht einer oder eines
  • Unterrichtung ist auf die Möglichkeit nachträglichen Rechtsschut(8) 1Nach Beendigung einer Maßnahme zes und die dafür vorgesehene Frist hinzunach
Anhang über eine Beschwerde entscheidet das zulässt oder das Landgericht die AnordOberlandesgericht. nung im Beschwerdeverfahren erlassen hat. (2) Bei Gefahr im Verzuge kann die Leite- 1 rin oder der Leiter der Verfassungsschutz(5) 1Maßnahmen nach SS 6 a Abs. 5 bedürabteilung oder die Vertreterin oder der fen der Anordnung durch die Leiterin oder Vertreter die Maßnahme anordnen. 2 Abden Leiter der Verfassungsschutzabteilung satz 1 Sätze 3 bis 5 gilt entsprechend; in oder durch die Vertreterin oder den Verder Begründung ist auch darzulegen, dass treter. 2 Absatz 1 Sätze 4 und 5 sowie AbGefahr im Verzuge vorliegt. Eine richter- 3 satz 3 gelten entsprechend. liche Bestätigung der Anordnung ist unverzüglich zu beantragen. 4 Die Anordnung (6) 1Daten, die aufgrund einer Anordnung nach Satz 1 tritt spätestens mit Ablauf nach SS 6 a Abs. 5 erhoben worden sind, des dritten Tages nach ihrem Erlass außer dürfen zu anderen als den dort genannKraft, wenn sie bis dahin nicht bestätigt ten Zwecken unter den Voraussetzungen wird; die bereits erhobenen Daten dürfen des SS 6 Abs. 6 Satz 2 gespeichert, vernicht gespeichert, verändert, übermittelt ändert, übermittelt und genutzt werden, oder genutzt werden und sind unverzügwenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßlich zu löschen. nahme richterlich festgestellt ist; Absatz 1 Sätze 2, 6 und 7 gilt entsprechend. 2Wird (3) Der Vollzug der Anordnung erfolgt 1 die Rechtmäßigkeit der Maßnahme nicht unter Aufsicht einer oder eines in der Verrichterlich festgestellt, so dürfen die befassungsschutzabteilung Tätigen, die oder reits erhobenen Daten nicht gespeichert, der die Befähigung zum Richteramt hat. verändert und genutzt werden; sie sind 2 Liegen die Voraussetzungen der Anordunverzüglich zu löschen. 3SS 4 Abs. 1 des nung nicht mehr vor, so ist die Maßnahme Artikel 10-Gesetzes gilt entsprechend. unverzüglich zu beenden. (7) Von einer Maßnahme nach SS 6 a Abs. (4) 1Gegen die Anordnung der Maßnahme 1 Satz 1 oder Abs. 5 ist der Ausschuss für steht der betroffenen Person nur die soAngelegenheiten des Verfassungsschutzes fortige Beschwerde zu. 2Die Frist beginnt in der nächsten nach der Anordnung stattmit Zugang der Unterrichtung nach SS 6 findenden Sitzung zu unterrichten. Abs. 9. 3 In der Unterrichtung ist auf die Möglichkeit nachträglichen Rechtsschut(8) 1Nach Beendigung einer Maßnahme zes und die dafür vorgesehene Frist hinzunach SS 6 a Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 5 teilt weisen. Die sofortige weitere Beschwerde 4 das Fachministerium abweichend von ist nur statthaft, wenn das Landgericht SS 6 Abs. 9 Satz 5 dem Ausschuss für Ansie wegen der grundsätzlichen Bedeutung gelegenheiten des Verfassungsschutzes 301
  • noch nicht entschiedenen, von ihr vor dem Bundesverfassungsgericht angestrengten Rechtsstreit in Sachen staatliche Wahlkampfkostenerstattung. 80 000,-DM aus den genannten
Die verausgabten Mittel wurden im wesentlichen für folgende Zwecke verwendet: * ca. 1000 000,-DM für allgemeine Geschäftsbedürfnisse. * ca. 700 000,-DM für Herstellung und Vertrieb von Werbeund Informationsmaterial, Presseanzeigen, Saalmieten und sonstige Veranstaltungskosten außerhalb der Wahlkampfaufwendungen. * ca. 900000,-DM für die Landtagswahlen BadenWürttemberg (Gesamtkosten etwa 700 000,-DM) sowie für die Kommunalwahlen im Herbst 1968 in Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg und im Saarland (Gesamtkosten etwa 200 000,-DM). Die Partei konnte ihre Wahlkämpfe im Jahre 1968 nur zur Hälfte aus allgemeinen Einkünften bestreiten. Sie brachte die fehlenden 440 000,-DM durch die Inanspruchnahme der ihr auf Grund der staatlichen Wahlkampfkostenerstattung zugeflossenen Gelder auf. Diejenigen Landesverbände, welche aus der staatlichen Wahlkampfkostenerstattung (Landtagswahlen) bereits Beträge erhalten und auf Sperrkonten festgelegt hatten, beteiligten sich an der Finanzierung der Kosten durch Beleihung dieser Konten. Die NPD setzte sich damit über ihre in der Öffentlichkeit abgegebene Versicherung hinweg, diese Mittel "nicht anzurühren" (Rundschreiben des Parteivorstandes FIN 17/67 vom 27. 11. 1967). Sie nahm auch keine Rücksicht auf den zu dieser Zeit noch nicht entschiedenen, von ihr vor dem Bundesverfassungsgericht angestrengten Rechtsstreit in Sachen staatliche Wahlkampfkostenerstattung. 80 000,-DM aus den genannten Mitteln wurden zur Sanierung Baden-Württem! bergischer Kreisverbände verwendet (Rundschreiben des Landesverbandes Baden-Württemberg -- Landeswahl! kampfleitung -- vom 10. 2. 1969). Außerdem bekam der Landersverband Niedersachsen einen Betrag von 100 000, -- DM zur Abdeckung seiner Wahlkampfaufwendungen. 20
  • wenn die unterschiedlichen Ideologien der Beteiligten sich teilweise überschneiden. Rechts-, Linksund Ausländerextremisten stimmengrundsätzlich in der Ablehnung derfreiheitlichen demokratischen Grundordnung überein
Politischer Extremismus -- Überblick Der Einsatz menschlicher Quellenals nachrichtendienstliches Mittel birgt zwangsläufig Risiken. Diese können durch Professionalität und Vorsicht minimiert, freilich nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die Grundsätze des Einsatzes von V-Leuten werden in diesem Bericht an anderer Stelle (siehe unten S. 254ff.) erläutert. Querfronten und Zweckbündnisse Gleiche Feindbilder Der Begriff "Querfront" bezeichnet die Strategie, Bündnisse zwischen extremistischen Strömungen über alle politischen Gräben hinweg zu schmieden. An diese Strategie knüpft sich bisweilen die kühne Hoffnung, herkömmliche Konfrontationen hinter sich lassen und die politische "Mitte" von zwei Seiten in die Zange nehmen zu können. Ihr historisches Vorbild hat diese Strategie in dem Versuch des einstigen Reichskanzlers von Schleicher, durch eine Koalition von Deutschnationalen mit Gewerkschaftern und dem Strasser-Flügel der NSDAP die Machtübernahme Hitlers zu verhindern. Dieser Versuch war seinerzeit rasch gescheitert. Ebenso verlieren sich heute die Denkspiele von "Querfront"Strategen in utopischen Träumereien. Wenn aber in der Realität, unabhängig vontheoretisch ausgeklügelten Konstrukten, punktuelle Zweckbündnisse zwischen politisch verfeindeten oder einander ideologisch fremden Strömungen entstehen, ist ihnen gewöhnlich keine Dauer beschieden. Denn zuweilen finden sich Organisationen, die konträr zueinander stehen, unversehens Seite an Seite, weil sie gegen einen gemeinsamen Feind vorgehen; vom Zusammenfall ihrer politischen Interessen sind sie dann womöglich selber irritiert. Etwas stabiler sind Allianzen, wenn die unterschiedlichen Ideologien der Beteiligten sich teilweise überschneiden. Rechts-, Linksund Ausländerextremisten stimmengrundsätzlich in der Ablehnung derfreiheitlichen demokratischen Grundordnung überein. Diese Übereinstimmunghat für ihre Absichten und Pläne zunächst keine praktischen Folgen. Eher schon ergeben sich gemeinsame Ansatzpunkte aus den gleichen Feindbildern Kapitalismus, USA-Imperialismus und Globalisierung sowie, für die meisten Extremisten gültig, die Juden und Israel. Aus diesen Feindbildern leiten Extremisten ihre Position in der politischen Auseinandersetzung ab. Kristallisationspunkte sind vor allem tagesaktuelle Streitfragen der Außenund Sicherheitspolitik. Im Mittelpunkt der Diskussion stehen gegenwärtig der Irak-Krieg, der Israel27
  • Bundestagswahl stattgefunden hätte. c) Parlamentsarbeit Die NPD hat ihren rechtsextremen Charakter auch in der Parlamentsarbeit ihrer Landtagsfraktionen nicht verleugnet. Dies
Da bei den Kommunalwahlen das Wählerverhalten durch örtliche Gegebenheiten stark beeinflußt wird, bilden diese Wahlergebnisse der NPD keine verläßliche Grundlage für Untersuchungen über die Wählerstruktur. Doch ergeben sich auch hier deutliche Hinweise auf eine Überrepräsentation mittelständischer Wählerschichten. Im übrigen bestätigt der Ausgang der Kommunalwahlen die allgemeine Entwicklung, die sich bereits im Mai 1968 für die NPD abzeichnete. Auf eine entsprechende Frage eines Meinungsforschungsinstituts an einen repräsentativen Querschnitt der Bevölkerung bekannten sich damals 4 % der Befragten als Wähler der NPD, wenn zu diesem Zeitpunkt eine Bundestagswahl stattgefunden hätte. c) Parlamentsarbeit Die NPD hat ihren rechtsextremen Charakter auch in der Parlamentsarbeit ihrer Landtagsfraktionen nicht verleugnet. Dies zeigte sich u. a. bei zahlreichen Wortmeldungen ihrer Mandatsträger. Ein Fraktionsmitglied im Baden-Württembergischen Landtag bezeichnete die Auflösung der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von NS-Verbrechen als "die wichtigste politische Aufgabe" seiner Fraktion (Fraktionsspiegel BaWü 1/69, S. 3). Bei anderer Gelegenheit rügte dieser Abgeordnete in einer Kleinen Anfrage, daß erhebliche Mittel für eine "fragwürdige Vergangenheitsbewältigung" aufgewendet würden (Drucks. des Baden-Württembergischen Landtages Nr. 178 vom 20. 9. 1968). Auch die NPD-Fraktionen in Bayern, Niedersachsen, Hessen und Bremen forderten die Streichung der Landeszuschüsse für die Ludwigsburger Zentralstelle. In den Haushaltsdebatten mehrerer Bundesländer zielten Anträge der NPD-Abgeordneten darauf ab, die für Maßnahmen der politischen Bildung bereitgestellten Mittel zu kürzen oder zu streichen (Protokoll über die 15. Sitzung des niedersächsischen Landtages, S. 1225 ff; NPD-Pressedienst der Landtagsfraktion Baden34
  • Befugnisse Mit dem Thüringer Verfassungsschutzgesetz (ThürVerfSchG) bestehen präzise rechtliche Vorgaben für eine erfolgreiche und transparente Tätigkeit des Thüringer Verfassungsschutzes
  • demokratischen Rechtsstaat. Kernaufgaben des AfV sind die Sammlung und Auswertung von Informationen zum politischen Extremismus, zu Terrorismus und Spionage
dacht extremistischer Bestrebungen vorliegen, die aufgrund eines im konkreten Fall hinzutretenden besonderen Aufklärungsinteresses der Öffentlichkeit eine Erwähnung erfordern. Diese Verdachtsfälle sind als solche im Text kenntlich gemacht. 2. Das Amt für Verfassungsschutz (AfV) beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Aufgaben und Befugnisse Mit dem Thüringer Verfassungsschutzgesetz (ThürVerfSchG) bestehen präzise rechtliche Vorgaben für eine erfolgreiche und transparente Tätigkeit des Thüringer Verfassungsschutzes im demokratischen Rechtsstaat. Kernaufgaben des AfV sind die Sammlung und Auswertung von Informationen zum politischen Extremismus, zu Terrorismus und Spionage im Vorfeld polizeilicher Maßnahmen. Zu diesem Zweck beobachtet es gemäß SS 4 ThürVerfSchG: 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben, 2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes für eine fremde Macht, 3. Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, 4. Bestrebungen und Tätigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind. Einen nicht unerheblichen Teil seiner Informationen - insbesondere solche, ob tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsschutzrelevante Bestrebungen bestehen - schöpft das AfV aus öffentlich zugänglichen Quellen. Darüber hinaus ist das AfV in gesetzlich festgelegten Grenzen und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit befugt, im Rahmen seines Beobachtungsauftrags Informationen auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln (z. B. Observationen, Telefonüberwachungen) zu beschaffen. 7
  • Redaktion der Monatsschrift "Nation Europa" sowie für die rechtsradikalen Jugendgruppen. Die stärkste Jugendgruppe ist der "Bund heimattreuer Jugend
b) Sonstige Parteien und Vereinigungen Die nach der Führungskrise im Jahre 1967 von dem ehemaligen NPD-Vorsitzenden Fritz T h i e l e n gegründete "Nationale Volkspartei" (NVP) entfaltete im Berichtsjahr kaum noch politische Aktivität. Ende 1968 gründeten abgefallene NPD-Funktionäre den "Verein zur Förderung der nationalen Politik" als weiteres Auffangbecken für enttäuschte NPD-Anhänger. Seit Ende 1967 verschickte der Hamburger Ingenieur WolfDieter Eckart an Interessenten einen "Nationalsozialistischen Deutschen Nachrichtendienst". Später folgten Werbeschriften unter dem Briefkopf "Bund Deutscher Nationalsozialisten" (BDNS). In den Schriften wurde das Gedankengut des Nationalsozialismus, insbesondere des "Führers Adolf Hitler", verherrlicht und das Judentum verurteilt. Für Februar 1969 war eine Arbeitstagung, für Mai 1969 eine Gründungsversammlung vorgesehen. Der BDNS ist praktisch eine "Ein-Mann-Organisation" des Wolf-Dieter Eckart, der nur wenig Gleichgesinnte fand. Die meisten übrigen Gruppen des "nationalen" Lagers sympathisieren mit der NPD. Dies gilt insbesondere für das "Deutsche Kulturwerk Europäischen Geistes" (DKEG), die "Aktion Oder-Neiße" (AKON), die Redaktion der Monatsschrift "Nation Europa" sowie für die rechtsradikalen Jugendgruppen. Die stärkste Jugendgruppe ist der "Bund heimattreuer Jugend" (BHJ) mit 150--200 Mitgliedern. Er warb im Laufe des Jahres "ganze Kerle" für den Dienst in einem "Hilfskorps Arabien". Hauptinitiator dieser Aktion war ein wegen Diebstahls von Geheimakten und Stempeln sowie wegen zahlreicher sonstiger Straftaten gesuchter Mann, der inzwischen festgenommen wurde. Auf dem 6. Bundesjugendtag des BHJ wurde der Bundesbahnschaffner Fritz B u r g e r aus Garmisch-Partenkirchen zum neuen 1. Vorsitzenden gewählt. Anmerkung Der Bundesminister des Innern hat mit Verfügung vom 29. April 1969 den BDNS verboten und aufgelöst. 38
  • Rechtsextreme Strömungen in der Ostemigration Die in der Bundesrepublik lebenden Ostemigranten verfolgen, soweit sie sich zu Organisationen zusammengeschlossen haben
2. Rechtsextreme Strömungen in der Ostemigration Die in der Bundesrepublik lebenden Ostemigranten verfolgen, soweit sie sich zu Organisationen zusammengeschlossen haben, in ihrer überwiegenden Mehrheit kulturelle und soziale Belange. Im Bereich der kroatischen Emigration kam es jedoch -- wie in den Vorjahren -- wieder zu politisch motivierten Straftaten. Die "Kroatische Revolutionäre Bruderschaft" (HRB) wurde durch Verfügung des Bundesministers des Innern vom 24. 6. 1968 verboten und aufgelöst. Sie bezeichnete sich selbst als geheime Kampforganisation. Ihre Mitglieder bedienten sich konspirativer Arbeitsmethoden; sie gelobten ihren Führern bedingungslosen Gehorsam und verpflichteten sich, unter Einsatz "aller zur Verfügung stehenden Mittel" bis zum Lebensende "für die Befreiung des kroatischen Volkes" zu kämpfen. Für den Bruch dieses Gelöbnisses war die Todesstrafe angedroht. Eine in Paris bestehende weitere Geheimorganisation, "Die Kroatische Nationale Revolutionäre Mitternachtsbewegung" (HNRPP), hat Sektionen im Bundesgebiet aufzubauen versucht. In den Bereich der Kroatischen Emigration fielen im Jahre 1968 folgende schwerwiegende Straftaten: * Am 16. 2. 1968 wurde auf eine Gaststätte in Schwen! ningen/N. durch unbekannte Täter ein Anschlag mit einer Zeitbombe verübt. * Am 16. 6. 1968 wurde in Saarbrücken ein Kroate festgenommen, da er im Besitz von Sprengstoff und Waffen war, die über Frankreich nach Jugoslawien eingeschleust werden sollten. * Am 30. 9. 1968 wurde ein Angehöriger einer kroatischen Terroristengruppe in der Gemarkung Sandlos/Krs. Lauterbach tot aus der Fulda geborgen. * Am 26. 10. 1968 wurden im Büro des "Bundes der Vereinten Kroaten" (UHNJ) in München die Kroaten Mile R u k a v i n a , Vorsitzender der UHNJ, Kresimir T o l j , ehemaliger Herausgeber der kroatischen Emigrantenzeitschrift "Hrvatska Sloboda" und Vid M a r i c i c erschossen aufgefunden. 39
  • Regel unvereinbar mit den Anforderungenan ein rechtsstaatliches Verfahren". Vier Richterhielten dagegendie Fortsetzung des Verfahrens für geboten. Das Gericht dürfe
Politischer Extremismus -- Überblick Dadurch sahen sich die Antragsteller am 7. März 2003 zu einer Gegenvorstellung veranlasst. Sie beantragten für den Fall, dass eine Einstellung des Verfahrens beabsichtigt sei, erst eine mündliche Verhandlung durchzuführen; denn aus ihrer Sicht sei aus prozessualen Gründen das Bundesverfassungsgericht nichtberechtigt, das Verfahrenlediglich auf Grund der Erörterung vom 8 Oktober einzustellen Am 13 März 2003 antwortete das Bundesverfassungsgericht, dass es am Verkündungstermin festhalte. Am 18. März 2003 stellte das Bundesverfassungsgericht, wie zuvor von vielen Seiten bereits erwartet, das Verfahren zum Verbot der NPD ein. Für eine Fortführung des Verfahrens hätten mindestens sechs der sieben beteiligten Richter votieren müssen. Drei Richter waren jedoch der Auffassung, dass ein nicht behebbares Verfahrenshindernis vorliege. Denn "die Beobachtung einer politischen Partei durch V-Leute staatlicher Behörden, die als Mitglieder des Bundesvorstands oder eines Landesvorstands fungieren, unmittelbar vor und während der Durchführung eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Partei ist in der Regel unvereinbar mit den Anforderungenan ein rechtsstaatliches Verfahren". Vier Richterhielten dagegendie Fortsetzung des Verfahrens für geboten. Das Gericht dürfe auf eine Klärungin der Sache -- also auf die Feststellung, ob die NPD verfassungswidrig und verbotswürdig sei -- nicht verzichten, sofern dem nicht ein unüberwindliches Verfahrenshindernis entgegenstünde. Derzeit liege allerdings ein Verfahrenshindernis nicht vor. Es bestünden keine Anhaltspunkte dafür, dass die NPD infolge nachrichtendienstlicher Beobachtung durchstaatliche Stellen an einer sachgerechten Verteidigung im Verbotsverfahren gehindert sei. Die gesetzliche Verpflichtung der Verfassungsschutzbehörden, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu beobachten, werde auch durch ein Verbotsverfahren nicht aufgehoben. Des Weiteren betonten die vier Richter, es sei nicht einmal ansatzweise erkennbar, dass die NPD in erheblichem Maße vom Staat -- über die V-Leute -- fremdgesteuert sei. Die NPD sieht sich nach dem Beschluss des Gerichts erwartungsgemäß im Aufwind. Sie kündigte eine Kampagne "Von wegen Verbot: 1:0 für Deutschland Herr Schily" an. Mit ihr erhofft sie sich eine Aufklärung der Bevölkerung, so dass viele nun bald in der NPD "die einzige wirkliche politische Alternative in diesem Land" erkennen würden. Der erste Prozessbevollmächtigte der NPD, Mahler, erklärte indessen noch am 18. März 2003 seinen Austritt aus der Partei. Er habe sich ihr im
  • sind 4 In der Unterrichtung ist auf die Rechtsunverzüglich zu löschen. Die Tatsache, 2 grundlage der Maßnahme und das Ausdass
Anhang verändert oder genutzt werden; sie sind 4 In der Unterrichtung ist auf die Rechtsunverzüglich zu löschen. Die Tatsache, 2 grundlage der Maßnahme und das Ausdass Daten aus dem Kernbereich privater kunftsrecht nach SS 13 hinzuweisen. 5Die Lebensgestaltung erhoben wurden, und die Zurückstellung der Unterrichtung über Löschung der Daten sind zu dokumentieren. eine Maßnahme ist spätestens nach Ablauf von zwei Jahren unter Angabe des Grun(8) 1Personenbezogene Daten, die durch des der oder dem Landesbeauftragten für Maßnahmen nach Absatz 1 erhoben wurden Datenschutz mitzuteilen. 6Einer Unterden, sind entsprechend zu kennzeichnen. richtung bedarf es endgültig nicht, wenn 2 Sie dürfen an eine andere Stelle nur über1. die Voraussetzung der Zurückstellung mittelt werden, wenn diese die Kennzeichauch fünf Jahre nach Beendigung der nung aufrechterhält. Maßnahme noch nicht entfallen ist, 2. sie mit an Sicherheit grenzender (9) 1Die Verfassungsschutzbehörde hat die Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft Betroffenen über eine Maßnahme nach nicht entfallen wird, Absatz 1 Satz 1 Nrn. 1, 2, 4 und 7 nach 3. die Voraussetzungen für eine ihrer Beendigung zu unterrichten. 2Das gilt Löschung vorliegen und auch für eine Maßnahme nach Absatz 1 4. die oder der Landesbeauftragte für Satz 1 Nr. 3, wenn es sich um eine längerden Datenschutz zustimmt. fristige Observation handelt oder besondere für Observationszwecke bestimmte (10) 1Die Maßnahmen nach Absatz 1 Satz technische Mittel eingesetzt werden. Die3 1 Nrn. 1 bis 4 dürfen sich nicht gegen Unterrichtung wird zurückgestellt, solange Personen richten, die in Strafverfahren aus 1. eine Gefährdung des Zwecks der beruflichen Gründen zur Verweigerung Maßnahme nicht ausgeschlossen des Zeugnisses berechtigt sind (SSSS 53 und werden kann, 53 a der Strafprozessordnung - StPO), 2. durch das bekannt werden der soweit Sachverhalte betroffen sind, auf die Maßnahme Leib, Leben, Freiheit oder sich ihr Zeugnisverweigerungsrecht beähnlich schutzwürdige Belange einer zieht. 2Die Verfassungsschutzbehörde darf Person gefährdet werden, solche Personen nicht von sich aus nach 3. ihr überwiegende schutzwürdige Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 in Anspruch nehmen. Belange einer anderen betroffenen Person entgegenstehen oder (11) 1Tarnpapiere und Tarnkennzeichen 4. durch das bekannt werden der Maßdürfen auch zu dem in Absatz 2 Nr. 5 nahme die weitere Verwendung der in genannten Zweck hergestellt und verwenAbsatz 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 genanndet werden. 2Die Behörden des Landes, der ten Personen gefährdet wird. Gemeinden und der Landkreise sind verpflichtet, der Verfassungsschutz behörde 298
  • politische Bildung haben ihre Aufklärungsarbeit über die Gefahren des Rechtsradikalismus intensiviert
S. 15], vom 17. 7. 1968 [7. Sitzung S. 107] und vom 27. 2. 1969 [27. Sitzung S. 1411 ff], Drucksache Nr. 327 des Schleswig-Holsteinischen Landtages vom 16. 4. 1968, Niederschrift über die 26. Sitzung des Landtages von Rheinland-Pfalz vom 20. 9. 1967, S. 128 sowie die Sitzung vom 10. 7. 1968, S. 781/782). In der Sitzung des Deutschen Bundestages vom 29. 11. 1968 gab der Bundesminister des Innern auf eine Kleine Anfrage im Namen der Bundesregierung folgende Erklärung ab: * "Das offenkundig jenseits aller Realitäten stehende politische Programm" der NPD gefährdet "die Interessen und die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland" sowie "das nach dem Kriege wiedererstandene Vertrauen des Auslandes in die Deutschen". * "Die Führer der NPD trifft der schwere Vorwurf, daß ihre Haltung und Argumentation der Sowjetunion Vorwände für die von ihr behaupteten Interventionsrechte liefern." * "So wie der NPD jedes Verständnis für politische Solidarität von gleichgesinnten Nationen fehlt, so entwickelt sie auch kein Verantwortungsbewußtsein für die Lösung der Probleme einer sich immer enger zusammenschließenden Welt, in der das Schicksal der Entwicklungsländer mit dem der eigenen Nation eng verbunden ist." Die Bundeszentrale und die Landeszentralen für politische Bildung haben ihre Aufklärungsarbeit über die Gefahren des Rechtsradikalismus intensiviert. 50
  • Kommunistische und andere linksextreme Bestrebungen I. Die Tätigkeit der deutschen Kommunisten 1. Ziele der deutschen Kommunisten Die deutschen Kommunisten haben
Kommunistische und andere linksextreme Bestrebungen I. Die Tätigkeit der deutschen Kommunisten 1. Ziele der deutschen Kommunisten Die deutschen Kommunisten haben im Jahre 1968 daran festgehalten, zwei Hauptziele zu verfolgen: * die Anerkennung des Regimes in der Sowjetzone durch die freie Welt zu erlangen (Nahziel) sowie * die Voraussetzungen für eine "revolutionäre Umwälzung" und für die Errichtung eines kommunistischen Systems in der Bundesrepublik Deutschland zu schaffen (Fernziel). Die illegale "Kommunistische Partei D e u t s c h l a n d s " (KPD) erklärte in ihrem im Februar 1968 veröffentlichten Programmentwurf, sie sei eine "marxistisch-leninistische Partei". Der "Weg zum Sozialismus" führe über die "Diktatur des Proletariats". Die KPD erstrebe eine "revolutionäre", "sozialistische Umwälzung", die sich nach den "allgemein gültigen Grundsätzen des Marxismus-Leninismus" vollziehen müsse. Eine "sozialistische Ordnung" in der Bundesrepublik werde zwar auf dem Mehrparteiensystem beruhen, die "sozialistische Staatsmacht" werde aber ihre Errungenschaften entschieden gegen "konterrevolutionäre Anschläge" schützen. Der Programmentwurf zeigt, daß die deutschen Kommunisten nach wie vor nicht nur auf eine "sozialistische Umwälzung" hinarbeiten, sondern daß sie im Falle der Machtübernahme auch nicht bereit wären, Opposition zu dulden und ihre errungenen Machtpositionen aufzugeben, selbst wenn der Wähler dies wünschen würde. 51
  • unternimmt. * Sie befürchtete ferner, durch das Aufkommen der neuen linken Strömungen könne die KPD vollständig aus dem politischen Leben verdrängt
  • Deshalb hatten die Kommunisten auch stets die Bildung einer linkssozia! litischen Partei verhindert. Nicht alle Kommunisten haben die Bildung
Öffentlichkeit, aber auch für die KPD-Mitglieder, trat am 26. 9. 1968 der "Bundesausschuß zur Neukonstituierung einer kommunistischen Partei" in Frankfurt/Main mit einer "Erklärung" an die Öffentlichkeit. Offensichtlich waren folgende Gründe für die Schaffung der DKP ausschlaggebend: * Die KPD-Führung hatte erkannt, daß eine "Aufhebung" des Parteiverbotes nicht zu erreichen ist. In dieser Überzeugung fühlte sie sich durch die Äußerungen prominenter politischer Persönlichkeiten der Bundesrepublik bestärkt. * Die KPD-Führung ging davon aus, die Bundesregie! rung könne es sich politisch nicht leisten, gegen eine neugegründete kommunistische Partei vorzugehen, solange sie nichts gegen die NPD unternimmt. * Sie befürchtete ferner, durch das Aufkommen der neuen linken Strömungen könne die KPD vollständig aus dem politischen Leben verdrängt werden. Deshalb hatten die Kommunisten auch stets die Bildung einer linkssozia! litischen Partei verhindert. Nicht alle Kommunisten haben die Bildung der DKP uneingeschränkt begrüßt. Einige kritisierten die Parteiführung, weil sie plötzlich ihre Haltung in der Frage der "Neugründung" geändert habe, ohne die Masse der Funktionäre im Bundesgebiet vorher zu informieren. Einige untere KPD-Funktionäre lehnten es ab, in der DKP tätig zu werden. Sie fürchteten Schwierigkeiten an ihren Arbeitsstellen und in den Gewerkschaften, wenn sie offen als Mitglieder einer kommunistischen Partei aufträten. Leitende Funktionäre erklärten deshalb, viele Mitglieder müßten noch "umdenken". Parteiorganisation Die DKP-Parteiorganisation wurde sehr schnell aufgebaut. Zehn Tage nach der ersten Pressekonferenz be59
  • Kommunisten fürchteten jedoch, durch die unkontrollierte Aktivität der linken Studentenund Schülergruppen im linksradikalen Lager an Einfluß zu verlieren und isoliert
Die durch die "revolutionären" Studenten und die ihnen befreundeten Gruppen der APO hervorgerufenen Unruhen kamen den Vorstellungen der KPD von einer "breiten antifaschistisch-demokratischen" Volksbewegung entgegen. Die Kommunisten fürchteten jedoch, durch die unkontrollierte Aktivität der linken Studentenund Schülergruppen im linksradikalen Lager an Einfluß zu verlieren und isoliert zu werden. Darüber hinaus befürchteten sie, die Bevölkerung werde die Ausschreitungen den Kommunisten anlasten oder zumindest in ihrer Abneigung gegen den Radikalismus schlechthin bestärkt werden. Sie verstärkten ihre Versuche, die APO wegen dieser Gefährdungsmomente unter ihre Kontrolle zu bekommen. Die KPD erhob offen ihren Führungsanspruch in der APO. Im sowjetzonalen "Deutschen Freiheitssender 904" erklärte sie am 10. 6. 1968: * "Und diese breite Front kann doch nur Zustandekommen, wenn sie eine führende Kraft hat, die mit einem wissenschaftlichen Programm ausgestattet ist, die in der Lage ist, all diese Erscheinungen wissenschaftlich zu analysieren -- und das ist eben der Marxismus--Leninismus. Die APO braucht ein Zentrum -- und dieses Zentrum kann nur die KPD sein! . . . Es geht nicht darum, daß wir Kommunisten mit dem erhobenen Zeigefinger sozusagen alles besser wissen, sondern daß wir einfach durch die Kraft unserer wissenschaftlichen Lehre und damit durch die Kraft unserer besten Argumente mit dazu beitragen, den Klärungsprozeß voranzubringen, daß wir klare Antworten auf klare Fragen geben können." Die SED unterstützte die KPD in diesen Bestrebungen. Auch sie begrüßte einerseits die Aktivitäten der APO in Presse und Rundfunk der SBZ in größer Aufmachung. So erklärte Ulbricht am 26. 4. 1968 auf einer Kundgebung in Jena: * "Diese demokratische Bewegung setzt sich nicht nur aus Jungarbeitern, Studenten und Schülern zusammen. Alle Kreise der Bevölkerung, vor allem auch die Angehörigen der Intelligenz, sind beteiligt . . . es handelt sich bei 74

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