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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Preißinger gab zu, an der Produktion und dem Vertrieb rechtsextremistischer Tonträger in einer Gesamtzahl von 46.000 Exemplarenbeteiligt gewesen zu sein
Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2002 Preißinger selbst wurde am 19. Dezember vom Landgericht Dresden wegen Volksverhetzung, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Gewaltverherrlichung sowie Einfuhr strafrechtlich relevanter Tonträger zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zu einer Geldstrafe in Höhe von 230.000 Euroverurteilt. Preißinger gab zu, an der Produktion und dem Vertrieb rechtsextremistischer Tonträger in einer Gesamtzahl von 46.000 Exemplarenbeteiligt gewesen zu sein. Er war Inhaber der "Agentur für Kommunikation" (AFK) in der Slowakei. Seine Geschäftskontakte reichten über Europa hinaus bis nach Thailand, Taiwan und in die USA. Ein weiteres Strafverfahren wegen Volksverhetzung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist gegen die Mitglieder der Berliner Band "D.S.T.", sowie gegen Hersteller und Vertreiber der CD "Ave et victoria" anhängig. Das Buchstabenkürzel D.S.T. steht wahlweise für "Deutsch, Stolz, Treue" oder auch "Dr. Sommer Team". Die Texte der CD sind fremden-, judenund politikerfeindlich, sie verherrlichen den Nationalsozialismus und leugnen dessen Verbrechen an den Juden. Die CD enthält u. a. Ausschnitte von RedenHitlers. Auf dem Cover sind Hakenkreuze und SS-Runen zu sehen. Der Erscheinungszeitpunkt der CD wurde zurückdatiert, um eine presserechtliche Verjährung vorzutäuschen. Tatsächlich wurde die CD jedoch erst Anfang 2002 produziert. 86
  • Rechtsextremismus Das brandenburgische Ministerium für Bildung, Jugend und Sport reichte 2002 mehrfach Indizierungsanträge gegen einschlägige CDs bei der Bundesprüfstelle für
Rechtsextremismus Das brandenburgische Ministerium für Bildung, Jugend und Sport reichte 2002 mehrfach Indizierungsanträge gegen einschlägige CDs bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften ein. Den Anstoß dazu hatte das Landeskriminalamt mit seinen Recherchen und Materialsammlungen gegeben. Einer der zur Indizierung vorgeschlagenen Tonträger "Ritter des Reiches" sei beispielhalber zitiert Unter dem Titel "Zyklon B" wird holprig und grob menschenverachtend gereimt: "Unser Führer schrieb ein Buch mit dem Gesuch, Juden zu vergasen. Also auf geht's nun, wir dürfen nicht ruhn und nicht verzagen, Juden einzusargen (-) Im Ofen brennt's, der Jude kennt's und weiß Bescheid, jetzt kommtseine Zeit. Dannwird's ihm mulmig im Bauch, gleich ist er nur noch Rauch" Augenscheinlich sind die Straftatbestände der Volksverhetzung und der unzulässigen Gewaltdarstellung berührt. Skinheadkonzerte Konzerte sind der wichtigste Integrationsfaktor der Skinheadszene. Meist ziehensie bloß wenige hundert Personenan, nur in seltenen Ausnahmefällen sind es mehr als tausend. Bei solchen Konzerten werden regelmäBig Propagandastraftaten begangen. Denn Bands und Publikum heizen sich mit volksverhetzenden Gesängen und verfassungsfeindlichen Gesten wechselseitig an. Aggressive Musik, exzessiver Alkoholmissbrauch und Gruppendynamik bilden ein explosives Gemisch, das sich spontan in Gewalttaten entladen kann. Die Song-Texte geben die Stichworte, gegen wen sich die Aggression richtensoll. Besondersbeliebt sind Konzerte, auf denen Bands aus dem angelsächsischen Raum auftreten. Ihre CDs sind in Deutschland häufig indiziert oder gar verboten und nur auf dem Schwarzmarkt zu erwerben. Da in 77
  • weniger starre Organisation zu schaffen. Über eine Sammlungsbewegung aller linksradikalen Gruppen und Einzelpersonen möchte sie ihre Isolation überwinden und Handlungsfähigkeit
An den beiden "revolutionären" Demonstrationen am Nachmittag und Abend des 1. Mai beteiligten sich insgesamt etwa 7.500 Personen. Während des von marxistisch-leninistisch, stalinistisch und maoistisch orientierten Gruppen organisierten Aufzugs vom Oranienplatz (OPlatzDemo) zum Cottbusser Tor im Bezirk Kreuzberg (rund 1.500 Teilnehmer) kam es kurzzeitig zu Ausschreitungen. Massive Polizeipräsenz erstickte weitere Gewaltakte im Keim. Am Abend begann der im wesentlichen von der militanten Antifaschistischen Aktion Berlin (AAB) initiierte Aufzug vom Rosa-Luxemburg-Platz (R-L-PlatzDemo) durch die Bezirke Mitte und Prenzlauer Berg. Aus den Reihen der etwa 6.000 Demonstranten wurden Polizeibeamte mit Steinen, Flaschen und Feuerwerkskörpern attackiert. Nach vorzeitigem Ende des Marsches eskalierten die Krawalle. Randalierer demolierten Schaufensterscheiben und Autos, errichteten Barrikaden und setzten Müllcontainer und Bauwagen in Brand. Polizeibeamte wurden mit einem Hagel von Steinen und Flaschen eingedeckt. Nach einer ersten Bilanz nahm die Polizei während des 1. Mai mehr als 400 Personen - u. a. wegen Landfriedensbruchs und Sachbeschädigung - vorläufig fest; 17 Beamte wurden verletzt. Antifa-Camp der Autonomen in Witzenhausen (Hessen) Die Antifaschistische Aktion/Bundesweite Organisation (AA/BO) veranstaltete vom 2. bis zum 5. Juli in Witzenhausen (Hessen) ein Antifa-Workcamp. Die etwa 430 Teilnehmer gehörten 100 Mitgliedsgruppen der AA/BO und verschiedenen anderen antifaschistische Gruppen aus dem gesamten Bundesgebiet sowie dem benachbarten Ausland an. Die Veranstalter boten Referate und Diskussionsforen zu den folgenden Themen an: * "Geschichte des bewaffneten Kampfes", * "Kontinuierliche Verbindlichkeit - Antifa und Organisierung", * Fragen der antifaschistischen Theorie und Praxis, * autonome antifaschistische und antirassistische Strukturen und Optionen. Die AA/BO hält ihr bisheriges Konzept einer klassischen Organisation mit ausgearbeitetem Programm und kontinuierlich eingebundenen Gruppen für derzeit unrealistisch. Sie strebt deshalb danach, über einen minimalen Konsens den Rahmen für eine weniger starre Organisation zu schaffen. Über eine Sammlungsbewegung aller linksradikalen Gruppen und Einzelpersonen möchte sie ihre Isolation überwinden und Handlungsfähigkeit erreichen. Protestaktionen zum Tag der deutschen Einheit Militante Autonome verübten in der Nacht zum 2. Oktober einen Brandanschlag auf Fahrzeuge einer BMW-Vertretung in Hannover. Die Aktion richtete sich so70
  • zeigten sich vor allem in den gewalttätigen Auseinandersetzungen mit rechtsextremistischen Personen und Organisationen, bei denen es wiederholt zu Körperverletzungen, Sachbeschädigungen
4.5 Die autonome Szene in Thüringen Der autonomen Szene Thüringen werden etwa 300 bis 350 Personen zugerechnet, von denen etwa 150 bis 200 als gewaltbereit anzusehen sind. Regionale Schwerpunkte sind die Gebiete Saalfeld/Rudolstadt, Jena, Erfurt, Eisenach, Weimar, Gera und Altenburg. Die Aktivitäten Thüringer autonomer Gruppen zeigten sich vor allem in den gewalttätigen Auseinandersetzungen mit rechtsextremistischen Personen und Organisationen, bei denen es wiederholt zu Körperverletzungen, Sachbeschädigungen und Landfriedensbrüchen kam. Festere Organisationsbestrebungen des autonomen Spektrums entwickelten sich nicht - die Gruppen traten mit eigenen Veranstaltungen und Plakataktionen zu unterschiedlichen Themen in Erscheinung, bei denen die "Antifaschismus-Aktivitäten" einen breiten Raum einnahmen. Aber auch die bundesweite "Anti-AKW-Bewegung", die Castor-Transporte sowie thüringenbezogene Projekte, wie zum Beispiel der Ausbau der Waldautobahn und der ICE-Bahntrasse, gaben Anlass zu Widerstandsaktionen. Infoläden, Szenelokale aber auch Wohnungen dienen den örtlichen Gruppen als Kontaktund Anlaufstellen. Überregionale Publikationen, Flugblätter und Plakataufrufe weisen auf örtliche und bundesweite Aktionsvorhaben hin und vermitteln neue Kontaktadressen. 4.6 Exkurs: Was gibt es im Infoladen? In der Thüringer autonomen Szene kursierte ein programmatisches - auch selbstkritisches - Papier mit dem Titel "Infoladen-Projekte. Unterscheidung: InfoladenInfoladen". Der unbekannte Verfasser des Flugblatts unterscheidet darin zwischen zwei Idealtypen: "Laden" und "Büro". Im "Laden" gibt es ein "breit gefächertes Angebot an Zeitungen/Zeitschriften/Literatur ... von der offensiv bis zur radikal. Nebenbei noch anderer revolutionärer Krimskrams wie Tränengas, T-Shirts, Spuckys, Army-Taschen ..." Diese Infoläden eignen sich nach Meinung des autonomen Verfassers vor allem dazu, "den heimischen Setzkasten aufzufüllen, C&A die Kundinnen abzujagen oder Infoläden der zweiten Kategorie mit Material zu beliefern". In der anderen Sparte der Infoläden - "Büro" genannt - gibt es spezielle politische Literatur, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und eigene Publikationen. Der Autor des Flugblatts geht davon aus, dass es Menschen gibt, "die diese Literatur lesen ... und die eine ansatzweise Sachkenntnis im Themengebiet auszeichnet". Im "Büro" finden sich verschiedene Interessengruppen unter einem Dach wieder, die sich gegenseitig, etwa zur Demonstrationsteilnahme oder zur Mitarbeit an Theorie-Seminaren, ermuntern. Tatsächlich gibt es - nach diesem Flugblatt - die Infoläden nur in Mischformen, "die vor sich hindümpeln, keines der beiden Konzepte mit echter Motivation ver72
  • dabei" sei hervorgehoben, denn es spiegelt eine für Rechtsextremisten typische Haltung: Eigene Ohnmachtsgefühle werden mit Rachephantasien kompensiert. "Ihr Heuchler
Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2002 Auch die CD "Komm zu uns!" der Gruppe "Sturm 18" (Nordrhein-Westfalen) ist sehr begehrt. Sie wird beworben als das "Härteste, was man seit der letzten "Tanzorchester Immervoll' gehört hat" (der aus Tarnungsgründen umschriebeneVergleich beziehtsich tatsächlich auf die CD "Ran an den Feind" der Berliner Kult-Band "Landser"). Das Kürzel 18 im Bandnamensteht für den ersten und den achten Buchstaben im Alphabet, also A und H -- gemeintist Adolf Hitler. "Sturm 18" ist jedoch nicht mit der gleichnamigen Band zu verwechseln, die Mitte der 90er Jahre in Zehdenick aktiv war. Gegendie Urheber der CD wird ermittelt, da die Texte augenscheinlich einen volksverhetzenden Charakter haben. Das Lied "Ich bin dabei" sei hervorgehoben, denn es spiegelt eine für Rechtsextremisten typische Haltung: Eigene Ohnmachtsgefühle werden mit Rachephantasien kompensiert. "Ihr Heuchler, ihr werdet zahlen, für die Verbote, die euch rein gar nichts nützen, kommt der Tag der Rache. Wir gehen in den Untergrund, autonom undmilitant. Wir werden Terroristen sein. Ja, und ich bin dabei." 76
  • Einzelp. 50 davon IGMG 27.500 26.500 Einzelpersonen Linksextremisten ! 18.250 17.850 %0 130 davon PKK/KADEK! 12.000 11.500 0 100 Nationalisten
Politischer Extremismus -- Überblick Miitgliederpotenzial extremistischer Ausländergruppierungen Bundesrepublik Deutschland Land Brandenburg 2001 2002 2001 2002 Islamisten 31.950 30.600 Einzelp. 50 davon IGMG 27.500 26.500 Einzelpersonen Linksextremisten ! 18.250 17.850 %0 130 davon PKK/KADEK! 12.000 11.500 0 100 Nationalisten 8.900 8.900 20 25 davon ADÜTDF 8.000 8.000 Einzelpersonen Summe 59.100 57.350 115 205 1 Mitglieder mit Verbot belegter Gruppierungensind mitgezählt.
  • Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2002 Linksextremistisch motivierte Straftaten nach Deliktsqualität
Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2002 Linksextremistisch motivierte Straftaten nach Deliktsqualität EI 2001 42 EI 2002 38 x -| u I g 8 g s FE Na F S x $ gs (c) sg Ss = E u 11 EB Straftaten im Jahresverlauf DO davon Gewalttaten
  • motivierte Straftaten in Brandenburg im Jahr 2002 - statistische Übersicht: Rechtsextremistisch motivierte Straftaten nach Deliktsqualität
Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2002 Extremistisch motivierte Straftaten in Brandenburg im Jahr 2002 - statistische Übersicht: Rechtsextremistisch motivierte Straftaten nach Deliktsqualität 744 a DI 2001 EI 2002 460 356 192 206 S S xS Ss & x & E SF Na N & &SF SSs? I s x - E SF ss XS S SF > Rn ss & im Jahresverlauf 2 EB Straftaten = 744 DD davon Gewalttaten = 78 8 P , s R g 9 10 9 9 , 2 =78 $ & x x R . 8 x$ & g& S$ ee>,--,--se=-->s ss' ES Ss es s se E s Pe
  • rund 31.000 den islamisch-extremistischen Gruppierungen zu. Zu den linksextremistischen Gruppen gehören rund 15.000 Mitglieder, 8.000 Personen sind extrem nationalen
IV. Ausländerextremismus 1. Allgemeines Mit dem Begriff Ausländerextremismus werden Bestrebungen von Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik gefährden. Auch Bestrebungen ausländischer Organisationen, welche mit ihrem Tun die Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verletzen, fallen unter den Begriff des Ausländerextremismus. Motive und ideologische Ausrichtung der extremistisch aktiven Ausländergruppen sind vielfältig. Oftmals werden politisch motivierte Aktivitäten entwickelt, welche mit der Hoffnung verbunden sind, auf diese Art Veränderungen der politischen Verhältnisse in den jeweiligen Heimatländern herbeizuführen. Außerdem wird versucht, die Bundesrepublik mit entsprechenden Handlungen unter Druck zu setzen. Dennoch trat auch im vergangenen Jahr nur eine kleine Minderheit der 7,5 Millionen in der Bundesrepublik Deutschland (26.500 in Thüringen) lebenden Ausländer mit Aktionen in Erscheinung, die dem oben beschriebenen Extremismus zuzurechnen sind. Das Zusammenleben mit den ausländischen Mitbürgern gestaltet sich sowohl in Thüringen, als auch im gesamten Bundesgebiet überwiegend konfliktfrei. Bundesweit gehören rund 58.500 Personen einer extremistischen Vereinigung an. Das sind rund 1 % aller in Deutschland lebenden Ausländer. Hinzu kommen etwa 12.000 Sympathisanten der entsprechenden Organisationen. Das größte Mitgliederund Anhängerpotenzial fällt mit rund 31.000 den islamisch-extremistischen Gruppierungen zu. Zu den linksextremistischen Gruppen gehören rund 15.000 Mitglieder, 8.000 Personen sind extrem nationalen Organisationen zuzuordnen. Vergleicht man die Zahlen von Mitgliedern und Anhängern extremistischer Organisationen in Thüringen mit den genannten Bundeszahlen, sind sie weiterhin gering. Es gibt nur ca. 85 Mitglieder entsprechender Organisationen, das Sympathisantenpotenzial beläuft sich auf Aufruf zum Tourismus-Boykott etwa 250 Personen.
  • Verband der Vereine aus Kurdistan (KOMKAR) Türkische Gruppen mit linksextremistischer Ausrichtung Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten (TKP/ML) * "Partizan"-Flügel * "DABK"-Flügel (Ostanatolisches
  • ATIF) Nebenorganisation: * Türkisch Marxistisch-leninistischer Jugendbund (TMLGB) Revolutionäre Linke (DEVRIMCI SOL, Abk. DEV SOL) * Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front - Karatas Flügel (DHKP
2. Die wichtigsten extremistischen Ausländer organisationen in Deutschland Kurdische Gruppen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) Nebenorganisationen der PKK: * Nationale Befreiungsfront Kurdistans (ERNK) * Union der Jugendlichen aus Kurdistan (YCK) * Föderation kurdischer Vereine in Deutschland e.V. (YEK-KOM) - Bochum - * Union der Studenten Kurdistans (YXK) Verband der Vereine aus Kurdistan (KOMKAR) Türkische Gruppen mit linksextremistischer Ausrichtung Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten (TKP/ML) * "Partizan"-Flügel * "DABK"-Flügel (Ostanatolisches Gebietskomitee) Basisorganisationen: * Konföderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa e.V. (ATIK) * Föderation der Arbeiter aus der Türkei in Deutschland e.V. (ATIF) Nebenorganisation: * Türkisch Marxistisch-leninistischer Jugendbund (TMLGB) Revolutionäre Linke (DEVRIMCI SOL, Abk. DEV SOL) * Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front - Karatas Flügel (DHKP-C) * Türkische Volksbefreiungspartei/-front - Yagan Flügel (THKP-C) Revolutionäre Kommunistische Partei der Türkei (TDKPj Basisorganisation in Deutschland: * Föderation der Demokratischen Arbeitervereine aus der Türkei in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (DIDF) 83
  • einer Öffnung und verstärkten Zusammenarbeit der TKP/ML mit anderen linksextremistischen Organisationen muss in Zukunft ausgegangen werden
sehe Partei/Funke" (TKP/Kivilcim) und die "Türkisch Revolutionäre Partei der Türkei" (TDP). Neben dem Kampf für den Sozialismus und eine internationale Revolution dient das Kampfbündnis hauptsächlich der Erlangung des Selbstbestimmungsrechts der Kurden. Durch die Bildung einer Aktionseinheit soll der Kampf zentralisiert bzw. koordiniert und damit effektiv gestaltet werden. Zugleich steht das Bündnis auch anderen revolutionären Gruppierungen mit gleicher Zielsetzung offen. Die Versammlung des DBG beschloss die Herausgabe des Bulletins "Eylem" (Die Aktion), das als Forum für das Bündnis dienen soll. Bereits in der Vergangenheit sollen die "Revolutionären vereinigten Kräfte" (DBG) verschiedene regionale Komitees gegründet haben, so in Berlin und Frankreich, um mit deren Hilfe den revolutionären Kampf auszudehnen. Zudem soll nach Angaben der PKK-nahen Zeitung Özgür Politika eine aus den Einheiten der beteiligten Organisationen zusammengefasste DBG-Guerilla existieren, die Aktionen vorrangig in der Schwarzmeerregion durchführt. Das Bündnis hat im vergangenen Jahr europaweit Veranstaltungen organisiert und dort die gemeinsamen Aktionsfelder diskutiert. Das Interesse der PKK an diesem Bündnis liegt in ihrem Bestreben, politische Anerkennung zu erlangen. Sie will den Vorwurf der Bündnisunfähigkeit widerlegen. Bereits seit den frühen 80er Jahren war die PKK wiederholt Bündnisse mit verschiedenen revolutionären türkischen Organisationen eingegangen. Das letzte dieser Art unterzeichneten die PKK und die DHKP-C am 22. Dezember 1996. Im April 1998 erklärte die DHKP-C dieses für gescheitert. Wie bei früheren Bündnisversuchen lagen die Ursachen im übertriebenen Avantgardeverständnis der PKK, der zudem mangelnde Ernsthaftigkeit bei der Verwirklichung der Zielsetzung vorgeworfen wurde. Abzuwarten bleibt, ob - trotz ideologischer Differenzen, Vorherrschaftsansprüchen sowie Vorbehalten der beteiligten Gruppierungen untereinander - das Aktionsbündnis Bestand hat. Dabei wird das Verhalten der dominierenden PKK in dieser Einheit mit ihrer Doppelstrategie der Kontaktpflege sowohl zu revolutionären als auch zu legalen, politisch-anerkannten Organisationen entscheidend sein. Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten (TKP/ML) Die extremistische TKP/ML, eine sowohl am Marxismus-Leninismus als auch an den Ideen Mao Tse-tungs orientierte Partei, hat ihre Aktivitäten in Deutschland weiter verstärkt. In Thüringen hat sich die Partei 1995 etabliert. Im Freistaat sind bekannte Anhänger der Partei ansässig. Von einer Öffnung und verstärkten Zusammenarbeit der TKP/ML mit anderen linksextremistischen Organisationen muss in Zukunft ausgegangen werden.
  • extre mistischen Splittergruppen gegründet, deren gewalttätige Auseinandersetzungen mit rechtsextremen Bewegungen den Boden für den Putsch von 1 980 bereiteten. Ende
/Coypo/c/coyo-Gedenkveranstaltung am 2. bzw. 16. Mai in Köln Die beiden Flügel DABK (Ostanatolisches Gebietskomitee) und Partizan der TKP/ML führten jeweils ihre jährliche Gedenkveranstaltung zu Ehren ihres Par teigründers Ibrahim Kaypakkaya in der Sporthalle in Köln durch. Mehrere tau send Teilnehmer aus dem Inund Ausland nahmen daran teil. Im ^f Vorfeld waren in Erfurt Plakate aufgetaucht, die auf die Veran- ' -- / PARTÄdegZAN staltung des DABK-Flügels am 2. Mai hinwiesen. An beiden Veranstaltungen nahmen auch Türken teil, die im Großraum Erfurt wohnhaft sind. Das Interesse der Teilnehmer, sich mit Verwandten oder Bekannten zu treffen sowie das um fangreiche Kulturund Folkloreprogramm standen im Vordergrund. Der politi sche Teil fand unter den Besuchern wenig Resonanz. Devrimci Sol (Dev Sol) Die Dev Sol, bereits 1 983 verboten, ist eine marxistisch-leninistisch orientierte Partei, die konspirativ arbeitet. Sie wurde 1978 in der Türkei als eine der extre mistischen Splittergruppen gegründet, deren gewalttätige Auseinandersetzungen mit rechtsextremen Bewegungen den Boden für den Putsch von 1 980 bereiteten. Ende 1992 spaltete sich die Organisa tion aufgrund parteiinterner Streitigkeiten in zwei Lager: den Yagan-Flügel, heute THKP/C-Devrimci-Sol, und den KaratasFlügel, heute DHKP/C. Die Benennung der Flügel erfolgte nach den Anführern Dursun Karatas und Bedri Yagan, Die miteinander verfeindeten, sich ohne Einschränkungen bekämpfenden Flügel unterscheiden sich hinsichtlich ih rer Gewaltbereitschaft und Brutalität kaum. Anhänger beider Flügel begehen in ihrem Machtkampf auch in Deutsch land schwere Straftaten, wie die Tötung von Parteifeinden, Freiheitsberaubung oder Brandstiftung. Die DHKP-C über wiegt jedoch durch ihre Größe und Be deutung. 1 998 führten beide Organisationen zahlreichen Protestaktionen durch. Hin tergrund einer europaweiten Öffentlichkeitskampagne der DHKP-C war das wie derholte Verschwinden von Aktivisten des Karatas-Flügels in der Türkei. Am 1 3. August hat das Bundesministerium des Innern beide Flügel verboten.
  • neuen Zivilisation" zu verändern. Wesentliche Teile einer auf liberalen, rechtsstaatlichen und demokratischen Grundsätzen basierenden Verfassungsordnung würden zwangsläufig außer Kraft gesetzt
" Zur Umsetzung dieser Ziele bedient sich die SO u. a. weiter Einrichtungen, wie: "Narconon": Programm zur angeblichen Rehabilitierung von Drogenund Alkoholabhängigen (Gründung 1966 in den USA) "Criminon": Programm zur angeblichen Rehabilitierung von Straftätern und Kriminellen (Gründung 1970 in Neuseeland) "Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte" (KVPM): Aufdeckung und Bekämpfung angeblicher Missstände in der Psychiatrie (seit 1972 in Deutschland) "Applied Scholastics International": Einführung der Hubbard-"Studiertechnologie" im Bildungsbereich auf der ganzen Welt "Zentrum für Individuelles und Effektives Lernen" (ZIEL): Bietet "LRH-Nachhilfeprogramme" für lernschwache Schulkinder an 3. Scientology mit Demokratieverständnis? Im Juni 1 997 haben die Innenminister und -Senatoren der Länder die Beobachtung der Scientology-Organisation (SO) durch den Verfassungsschutz beschlossen. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beobachtung sind gegeben, da "... bei der SO tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen". Die SO weist deutliche Berührungspunkte zu Doktrinen des politischen Extremismus auf. Ihr politischer Anspruch ergibt sich bereits aus der Schrift von Begründer L Ron Hubbard, wonach jeder Scientologe die Verantwortung dafür zu übernehmen hat, "dass die Scientology in der Welt an spürbarem Einfluss gewinnt und dass die Größe und Stärke der Scientology überall in der ganzen Welt zu mehren" ist. Die SO orientiert sich an den Ideen des absoluten, heldischen Übermenschen, der die lästigen Fesseln des Liberalismus und der Demokratie abstreift auf dem Weg zu einer Weltherrschaft, die auf totalitären und mit einer demokratischen Verfassung unvereinbaren Grundprinzipien basiert. Das Ziel der SO besteht darin, die Gesellschaft in Richtung eines "geklärten Planeten" (clear planet) und der "Erschaffung einer neuen Zivilisation" zu verändern. Wesentliche Teile einer auf liberalen, rechtsstaatlichen und demokratischen Grundsätzen basierenden Verfassungsordnung würden zwangsläufig außer Kraft gesetzt. Allein das auf einem Übermenschen aufgebaute Menschenbild missachtet das Gleichheitsgebot (Art. 3 GG). Darüber hinaus schließt beispielsweise der Alleinvertretungsanspruch der SO den demokratischen Pluralismus aus. Indem die SO als das einzig Wahre angesehen wird, ist auch eine Gefährdung der Meinungs100
  • Eisenach und Schmalkalden 5.-7. Juni Lesertreffen der Zeitschrift Recht und Wahrheit in llfeld mit 90 Teilnehmern 6. Juni Skinheadkonzert
  • MLPD und SDAJ präsentieren sich auf dem linken Medienspektakel in Suhl 9. Juni Baumaschinen auf der Trasse der Thüringer Waldautobahn
  • Prügelei beim Saalfelder Vogelschießen, 50 bis 70 Linke griffen etwa 40 Rechte
25. April Skinheadkonzert in Friemar mit einer Gothaer Band und einer Band aus Bayern 1. Mai NPD-Demonstration in Leipzig, zu der Thüringer NPD-Mitglieder und Neonazis (Thüringer Heimatschutz) in drei Bussen angereist waren 1. Mai Roter Tisch der Kommunisten Ostthüringens (DKP, KPD, MLPD, KPF, SDAJ) beteiligt sich an der Mai-Demonstration in Gera 2. Mai Landesparteitag der NPD Thüringen in Gierstädt mit 120 Teilnehmern 9. Mai Demonstration zum Jahrestag des Todes von Sandro Weilkes in Neuhaus mit 250 Teilnehmern 16. Mai Informationsstand der NPD in Apolda 19. Mai Durchsuchungsmaßnahme gegen den rechtsextremistisch ausgerichteten Phoenix-Versand 20. Mai Der rechte Verlag Neues Denken in Erfurt, der auch die Zeitung Stimme für Deutschland herausgegeben hatte, stellt Konkursantrag, nachdem das TLfV die Öffentlichkeit über das Zeitungsprojekt aufgeklärt hatte. 23. Mai DVU-Stammtisch in Weimar mit 55 Teilnehmern 23. Mai Skinheadkonzert mit 300 Personen in Pölzig, die Bands "Legion Ost", "Donnertyrann", "Sturmtrupp", "Störfoier", "Kampfzone" und "Odessa" traten auf 5./6. Juni Infostände der Republikaner in Eisenach und Schmalkalden 5.-7. Juni Lesertreffen der Zeitschrift Recht und Wahrheit in llfeld mit 90 Teilnehmern 6. Juni Skinheadkonzert in Pölzig mit 200 bis 300 Teilnehmern, die Bands "Normannen", "Störfoier", "Idee Z", "Frontalkraft" und "Legion Ost" traten auf 6. Juni KPF, DKP, MLPD und SDAJ präsentieren sich auf dem linken Medienspektakel in Suhl 9. Juni Baumaschinen auf der Trasse der Thüringer Waldautobahn beschädigt, extremistische Motivation nicht nachweisbar 20. Juni Sonnenwendfeier in Steinach mit 100 Teilnehmern aus dem Umfeld der NPD 21. Juni Skinhead-Überfall auf zwei Punker in Schmalkalden 2. Juli Der Fall M. - ein Agent im Dienst der Landesregierung - wird mit der Vorstellung des Jahresberichtes 1 997 des TLfV bekannt 8.-11. Juli Infostände der NPD in Jena, am 11. Juli Übergriffe jugendlicher Antifas 11. Juli Sommerfest der MLPD in Eisenach mit 30 bis 40 Teilnehmern 17. Juli Prügelei beim Saalfelder Vogelschießen, 50 bis 70 Linke griffen etwa 40 Rechte an 114
  • Anschläge auf Kraftfahrzeuge, deren Halter dem rechten Spektrum angehören VIII. Geheimschutz Bei dem Umzug des Thüringer Innenministeriums kamen Ende
  • Anstoßes, bekam plötzlich aktuelle und auch politische Brisanz. Die rechtlichen Grundlagen des Geheimschutzes im Freistaat Thüringen und die Aufgaben
  • Ifach der Öffentlichkeit nicht bekannt. Aus den geltenden Rechtsvorschriften ergibt sich, dass das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz in Fragen
7. November beim 8. Antifaschistischen/Antirassistischen Ratschlag in Erfurt sind WN-BdA, SDAJ, Rote Hilfe e. V. und AA/BO präsent 1 3. November Vorstandssitzung der Thüringer NPD, bei der Frank Golkowski als Landesvorsitzender abgelöst wurde 14. November DVU-Veranstaltung in Kleinjena/Sachsen-Anhalt mit maßgeblicher Beteiligung des Thüringer Landesverbandes 15. November Veranstaltungen der DVU und der NPD zum Volkstrauertag jeweils auf der Schmücke bei Oberhof mit 50 und bei Gierstädt mit 30 Personen 15. November Beginn der Spendengeldkampagne der PKK 29. November 9. Bundeskonferenz der KPF in Arnstadt 12. Dezember DVU-Veranstaltung in Kleinjena mit maßgeblicher Beteiligung des Thüringer Landesverbandes 18. Dezember DKP-Gruppe Südthüringen (Suhl) gegründet 23. Dezember Anschlag auf das Haus für Soziokultur in Weimar 25., 26., 30. Dez. Anschläge auf Kraftfahrzeuge, deren Halter dem rechten Spektrum angehören VIII. Geheimschutz Bei dem Umzug des Thüringer Innenministeriums kamen Ende 1 997 zwei PCs, darunter einer mit Dateien, die auch Verschlusssachen enthielten, abhanden. Dieser Umstand beschäftigte 1 998 über mehrere Monate hinweg die Öffentlichkeit. Das Thema Geheimschutz, oftmals Stein des Anstoßes, bekam plötzlich aktuelle und auch politische Brisanz. Die rechtlichen Grundlagen des Geheimschutzes im Freistaat Thüringen und die Aufgaben des Verfassungsschutzes in diesem Bereich sind vie Ifach der Öffentlichkeit nicht bekannt. Aus den geltenden Rechtsvorschriften ergibt sich, dass das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz in Fragen des Geheimschutzes mitwirkt. Diese Aufgabe ist auf den Schutz von Verschlusssachen durch Maßnahmen des personellen und materiellen Geheimschutzes begrenzt. Nicht in die Zuständigkeit des TLfV fallen hingegen datenschutzrechtliche Aufgaben zur Sicherung von Schriftgut und gespeicherten Daten sowie die Aufbewahrung sicherungsbedürftiger Arbeitsmittel (Dienstsiegel, Personaldokumente usw.). 116
  • Rechtsextremistische Bestrebungen und Verdachtsfälle
Rechtsextremistische Bestrebungen und Verdachtsfälle 45
  • Aufklärung der Öffentlichkeit ein5. besondere Regelungen in Rechtsvorschließlich der Medien über Bestrebungen schriften, in Standesrichtlinien oder und Tätigkeiten nach
Anhang SS 19 Erhebung das schutzwürdige Interesse der betroffenen Person das Interesse Übermittlung personender Allgemeinheit an der Übermittbezogener Daten an die lung überwiegt, Öffentlichkeit 4. überwiegende Sicherheitsinteressen dies erfordern oder Bei der Aufklärung der Öffentlichkeit ein5. besondere Regelungen in Rechtsvorschließlich der Medien über Bestrebungen schriften, in Standesrichtlinien oder und Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1 Satz 1 dürVerpflichtungen zur Wahrung besonfen personenbezogene Daten nur bekannt derer Amtsgeheimnisse der Übermittgegeben werden, wenn die Bekanntgabe lung entgegenstehen. für das Verständnis der Darstellung, insbesondere von Organisationen oder unorga(2) Personenbezogene Daten Minderjähnisierten Gruppierungen, erforderlich ist riger dürfen nach den Vorschriften dieses und das Interesse der Allgemeinheit das Gesetzes übermittelt werden, solange die schutzwürdige Interesse der betroffenen Voraussetzungen der Speicherung nach Person überwiegt. SS 9 erfüllt sind. (3) 1Personenbezogene Daten MinderjähSS 20 riger über ihr Verhalten vor Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen nach den Übermittlungsverbote, Vorschriften dieses Gesetzes nicht an ausMinderjährigenschutz ländische oder an überoder zwischenstaatliche Stellen übermittelt werden. (1) Die Übermittlung von Informationen 2 Dasselbe gilt für Informationen über Pernach den Vorschriften dieses Abschnitts sonenzusammenschlüsse, deren Mitglieunterbleibt, wenn der überwiegend Minderjährige sind, die 1. die Informationen zu löschen sind, das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet 2. für die übermittelnde Stelle erkennbar haben. ist, dass die Informationen für die empfangende Stelle nicht erforderlich sind, 3. für die übermittelnde Stelle erkennbar ist, dass unter Berücksichtigung der Art der Informationen, insbesondere ihres Bezuges zu der engeren Persönlichkeitssphäre der betroffenen Person, und der Umstände ihrer 312
  • Unbefugte. (5) Das Landesamt für Verfassungsschutz erteilt, entsprechend den Rechtsvorschriften, auf Anfrage von Behörden, denen die Einstellung von Bewerbern
1. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können; 2. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensoder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt sind oder werden sollen; 3. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedüftigen Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch Unbefugte. (5) Das Landesamt für Verfassungsschutz erteilt, entsprechend den Rechtsvorschriften, auf Anfrage von Behörden, denen die Einstellung von Bewerbern in den öffentlichen Dienst obliegt, Auskunft aus vorhandenen Unterlagen über Erkenntnisse nach Absatz 1. Die Auskunft ist auf solche gerichtsverwertbare Tatsachen zu beschränken, die Zweifel daran begründen können, daß der Bewerber jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten wird. SS3 Bedienstete (1) Die Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz haben sich einem Sicherheitsüberprüfungsverfahren zu unterziehen, welches insbesondere auf Tätigkeit für das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit oder das Amt für Nationale Sicherheit der DDR überprüft und für das die Behörde des Sonderbeauftragten beim Bundesminister des Innern für den Umgang mit den Akten des MfS/AfNS einbezogen wird. (2) Ehemalige hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des MfS/AfNS, Personen mit Offiziersrang der ehemaligen bewaffneten Organe der DDR und ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter der SED dürfen mit Aufgaben des Verfassungsschutzes grundsätzlich nicht befaßt werden. SS4 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (1) Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen hat das Landesamt für Verfassungsschutz diejenige zu treffen, die den einzelnen voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. (2) Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht. (3) Eine Maßnahme ist nur solange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, daß er nicht erreicht werden kann. 131
  • unerläßlich ist und geeignete polizeiliche Hilfe für das bedrohte Rechtsgut nicht rechtzeitig erlangt werden kann. Satz 1 gilt entsprechend für
Die Erhebung ist unzulässig, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere, den Betroffenen weniger beeinträchtigende Weise möglich ist; eine geringere Beeinträchtigung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Information aus allgemein zugänglichen Quellen gewonnen werden kann. SS 4 findet im übrigen Anwendung. (2) Das in einer Wohnung nicht öffentlich gesprochene Wort darf mit technischen Mitteln nur heimlich mitgehört oder aufgezeichnet werden, wenn es im Einzelfall zur Abwehr einer gegenwärtigen gemeinen Gefahr oder einer gegenwärtigen Lebensgefahr für einzelne Personen unerläßlich ist und geeignete polizeiliche Hilfe für das bedrohte Rechtsgut nicht rechtzeitig erlangt werden kann. Satz 1 gilt entsprechend für einen verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen. (3) Bei Erhebung nach Absatz 2 und solchen nach Absatz 1, die in ihrer Art und Schwere einer Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses gleichkommen, wozu insbesondere das Abhören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit dem verdeckten Einsatz technischer Mittel gehören, ist: 1. der Eingriff nach seiner Beendigung dem Betroffenen mitzuteilen, sobald eine Gefährdung des Zweckes des Eingriffs ausgeschlossen werden kann und 2. die Parlamentarische Kontrollkommission unverzüglich zu unterrichten. Einer Mitteilung gemäß Nummer 1 bedarf es nicht, wenn diese Voraussetzungen auch nach fünf Jahren noch nicht eingetreten ist. Die durch solche Maßnahmen erhobenen Informationen dürfen nur nach SS 7 Abs. 3 des Bundesgesetzes zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses verwendet werden. (4) In den Fällen des Absatzes 1, Nr. 1 und 2 dürfen nachrichtendienstliche Mittel gegen Unbeteiligte nicht gezielt angewandt werden. (5) Die Erhebung nach Absatz 1 und 2 ist in den Fällen des SS 2 Abs. 4 unzulässig. Zweiter Abschnitt Datenschutzrechtliche Bestimmungen SS8 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz darf zur Erfüllung seiner Aufgaben personenbezogene Daten in Dateien speichern, verändern und nutzen, wenn: 1. tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 2 Abs. 1 vorliegen, 2. dies zur Erforschung und Bewertung von Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 2 Abs. 1 erforderlich ist oder 3. Aufgaben nach SS 2 Abs. 4 zu erfüllen sind, soweit nicht besondere Bestimmungen gelten. 133
  • Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines
SS10 Errichtungsanordnung (1) Für jede automatisierte Datei, in der personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist in einer Errichtungsanordnung, die der Zustimmung des Innenministeriums bedarf, festzulegen: 1. Bezeichnung der Datei, 2. Zweck der Datei, 3. Voraussetzungen der Speicherung, Übermittlung und Nutzung (betroffener Personenkreis, Art der Daten), 4. Anlieferung oder Eingabe, 5. Zugangsberechtigung, 6. Überprüfungsfristen, Speicherungsdauer, 7. Protokollierung. (2) Der Landesbeauftragte für den Datenschutz ist vor Erlaß der Errichtungsanordnung anzuhören. Wesentliche Änderungen sind ihm nach Erlaß mitzuteilen. (3) Das Landesamt für Verfassungsschutz hat in angemessenen Abständen die Notwendigkeit der Weiterführung oder Änderung der Dateien zu überprüfen. SS11 Auskunft an den Betroffenen (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz erteilt dem Betroffenen über die zu seiner Person gespeicherten Daten auf Antrag unentgeltlich Auskunft, soweit er ein besonderes Interesse an einer Auskunft darlegt. (2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit: 1. eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung durch die Auskunftserteilung zu besorgen ist; 2. durch die Auskunftserteilung nachrichtendienstliche Zugänge gefährdet sein können oder die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise des Landesamt für Verfassungsschutz zu befürchten ist; 3. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder 4. die Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheimgehalten werden müssen. Die Entscheidung trifft der Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz oder ein von ihm besonders beauftragter Mitarbeiter. (3) Die Auskunftsverpflichtung erstreckt sich nicht auf die Herkunft der Daten und die Empfänger von Übermittlungen. (4) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begründung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gefährdet würde. Wird die Aus135

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