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  • gutsortierter, auf Erweiterung angelegter Wissensfundus ist die "Bibliothek" mit Rechtsvorschriften, Online-Publikationen und Begriffserklärungen. Das fremdsprachige Angebot umfasst nunmehr auch
Verfassungsschutz in Brandenburg Öffentlichkeitsarbeit Der Verfassungsschutztritt an die Öffentlichkeit mit Berichten, wie dem hier vorliegenden, um pflichtgemäß über verfassungsfeindliche Bestrebungenzu informieren. Dasist ihm gesetzlich aufgetragen. Aberdie brandenburgische Verfassungsschutzbehörde will sich damit keineswegs begnügen, sondern ihr Wissen und ihr Urteilsvermögen noch umfassender nutzbar machen. Deshalbbietet sie sich als Gesprächs-, Beratungsund Kooperationspartnerfür alle engagierten Demokraten an,die in Brandenburg Kenntnisse über extremistische Gefährdungen brauchen oder selbst verbreiten wollen. Auf diese Weise unterstützt sie u. a. Präventionskonzepte und-initiativen. Der Einsatz moderner Kommunikationsmittel prägt immerstärker die Öffentlichkeitsarbeit des Verfassungsschutzes. Seitdem die brandenburgische Verfassungsschutzbehörde im September 2001 mit einer eigenen Website ins Netz gegangen ist, hat sich dieses Medium als Informationsspeicher, Gesprächsplattform und Präventionshilfe bewährt. So bringt die Rubrik "News" im Durchschnitt einmal pro Woche zumeist tagesaktuelle Meldungen: Berichte über Ablauf und Hintergründe von Ereignissen, die mit extremistischen Bestrebungen im Zusammenhang stehen, oder Nachrichten aus der Arbeit des Verfassungsschutzes. Ein gutsortierter, auf Erweiterung angelegter Wissensfundus ist die "Bibliothek" mit Rechtsvorschriften, Online-Publikationen und Begriffserklärungen. Das fremdsprachige Angebot umfasst nunmehr auch Grundinformationen in polnischer Sprache. Nicht zuletzt der kommentarlose oder auch kommentierte Nachdruck von Meldungen auf anderen Websites, auch extremistischen oder extremistisch beeinflussten, beweist, dass www.verfassungsschutz-brandenburg.de von ganz unterschiedlichen Interessentengruppen wahrgenommen wird. Der brandenburgische Verfassungsschutz kann per E-Mail Fragen, Hinweise und Meinungsäußerungen empfangen; ebenso ist es möglich, Publikationen auf digitalem Wege zu bestellen. Beide Angebote werden von den Usern gern genutzt. Denn selbstverständlich erhalten sie, soweit möglich, immer prompt die gewünschten Auskünfte oder Postsendungen. Neben der Internetpräsenz ist der direkte Austausch mit interessierten Personen eine weitere wichtige Aufgabe des Verfassungsschutzes. Bei 263
  • einenStraftatbestand erfüllt, zwangsläufig aucheine Straftat sein, also von der Rechtsprechung mit einer Strafe geahndet werden. Denn wie für jedermann sonst
  • gelten auch für V-Leute die Rechtfertigungsund SchuldausschlieBungsgründedes Strafgesetzbuches. Begeht eine V-Person zum Beispiel eine strafbare Handlung, um eine
Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2002 legt; die Parlamentarische Kontrollkommission des Landtags Brandenburg hat nach eingehender Prüfung aller Umstände und Aspekte des Falls festgestellt, dass die Verfassungsschutzbehörde pflichtgemäß und tadelsfrei gehandelt habe. Im Übrigen mussbeieiner V-Personnicht jede Handlung, die einenStraftatbestand erfüllt, zwangsläufig aucheine Straftat sein, also von der Rechtsprechung mit einer Strafe geahndet werden. Denn wie für jedermann sonst gelten auch für V-Leute die Rechtfertigungsund SchuldausschlieBungsgründedes Strafgesetzbuches. Begeht eine V-Person zum Beispiel eine strafbare Handlung, um eine drohende Gefahr an Leib oder Leben für sich selbst oder einen anderen abzuwehren, kann sie nach $ 34 Strafgesetzbuch gerechtfertigt sein. Eine Bestrafung erfolgt in diesem Falle nicht. Denkbarst dies etwa dann, wenn eine V-Person einen minder schwerenStraftatbestand erfüllt, um einer Enttarnung und deren unmittelbar drohenden Folgen -- etwa einem körperlichen Angriff enttäuschter Kameraden -- zu entgehen. Neue Befugnisse bei der Terrorismusbekämpfung Das Terrorismusbekämpfungsgesetz des Bundes vom 9. Januar hat dem Verfassungsschutz -- unmittelbar allerdings nur dem Bundesamtfür Verfassungsschutz -- neue Befugnisse zugewiesen und ihm damit weitere Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung eröffnet. Wie dringlich der Kampf gegen den internationalen Terrorismus intensiviert werden und gerade auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln geführt werden muss, haben die Anschläge auf Bali oder in Djerba und in Mombasa nochmals zur Genüge bewiesen! Als eines der ersten Länder im Bund hat nun Brandenburg mit seinem Gesetz zur Umsetzung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes und zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle vom 24. Oktober auchder eigenen Landesbehörde für Verfassungsschutz gleiche Aufgaben zugeteilt. Die neuen gesetzlichen Regelungen entsprechen inhaltlich denen, die schon der Bundesgesetzgeber getroffen hatte. Zur Sammlung von Informationen über Bestrebungen nach $ 3 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 BbgVerfSchG darf die brandenburgische Verfassungsschutzbehörde nun auch im Einzelfall _ bei Banken und Geldinstituten Auskünfte zu Konten, Konteninhabern, sonstigen Berechtigten und weiteren am Zahlungsverkehr Beteiligten sowie zu Geldbewegungen und Geldanlageneinholen 256
  • verzichtet die Neonaziszene im Gegensatz zu den rechtsextremistischen Parteien auf Organisationsstrukturen. Sie ist gekennzeichnet durch eine weitgehend undifferenzierte Übernahme
- 23 - 3. Neonazistische Szene Bundesweit gab es 2006 ca. 4.200 (2005: 4.100) Neonazis, organisiert in ca. 160 Kameradschaften, im Land Bremen ca. 15 Neonazis (2005: 10-15). Nach den Vereinsverboten in den Jahren 1992 bis 1996 verzichtet die Neonaziszene im Gegensatz zu den rechtsextremistischen Parteien auf Organisationsstrukturen. Sie ist gekennzeichnet durch eine weitgehend undifferenzierte Übernahme des Gedankengutes der ehemaligen NSDAP. Insbesondere die Verherrlichung dieses dunkelsten Kapitels deutscher Geschichte und die kultische Verehrung führender Personen der NS-Ära prägen die Ausrichtung dieser Szene und sind für ihre terminologische Festlegung maßgebend. Auf dieser Grundlage haben sich in verschiedenen Regionen der Bundesrepublik lose strukturierte "Kameradschaften" gebildet, die sich zur Verwirklichung ihrer neonazistischen Ziele häufig aber einer gemeinsamen Willensbildung unterwerfen. Die lediglich lose Organisation der Neonazis, auch "Freie Nationalisten", schränkt aber keineswegs ihre Aktionsfähigkeit ein. Der aktuelle Informationsaustausch zwischen den einzelnen regionalen Gruppen wird über moderne Kommunikationsmittel wie Internet oder Mobiltelefone sichergestellt. Über die Webseiten regionaler "Aktionsbüros" wird die Szene über geplante oder durchgeführte Veranstaltungen informiert. Ihre politischen Positionen tragen Neonazis öffentlichkeitswirksam insbesondere auf Demonstrationen und Kundgebungen vor. Einen hohen Mobilisierungsgrad erreichen dabei Veranstaltungen zur Glorifizierung der Wehrmacht und zur Verehrung von Repräsentanten des Dritten Reiches, insbesondere von Rudolf Heß. Im Jahre 2006 nahmen darüber hinaus soziale Themen und die Forderung "Gegen staatliche Repressionen - Weg mit dem Paragraphen 130 StGB" einen breiten Rahmen bei öffentlichen Protesten ein. Mit der Neufassung des SS 130 StGB aus dem Jahr 2005 wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, "wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die
  • zählen: (3) Die Mitwirkung des Landesamtes für Verfas1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen sungsschutz nach Absatz
  • Personen über Zweck und Verfahren der Überprüfung der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvereinschließlich der Verarbeitung der erhobenen Daten tretungen
4. fortwirkende Strukturen und Tätigkeiten der Aufden. Darüber hinaus ist im Falle der Einbeziehung klärungsund Abwehrdienste der ehemaligen anderer Personen in die Überprüfung deren EinwilDeutschen Demokratischen Republik im Gelligung und im Falle weitergehender Ermittlungen die tungsbereich dieses Gesetzes. Einwilligung von Betroffenen erforderlich. Die Sätze 1 Sammlung und Auswertung von Informationen nach und 2 gelten nur, soweit gesetzlich nichts anderes Satz 1 setzen im Einzelfall voraus, daß für Bestrebestimmt ist. bungen oder Tätigkeiten nach Satz 1 Nrn. 1 bis 4 tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. (4) Das Landesamt für Verfassungsschutz unterrichtet das Staatsministerium des Innern über seine Tätigkeit. (2) Das Landesamt für Verfassungsschutz wirkt mit 1. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, denen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsSS 3 Begriffsbestimmungen bedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind sollen oder ihn sich verschaffen können, 1. Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder 2. bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen, die eines Landes politisch bestimmte, zielund zweckan sicherheitsempfindlichen Stellen von lebensgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für oder verteidigungswichtigen Einrichtungen beeinen Personenzusammenschluß, der darauf schäftigt sind oder werden sollen, gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines 3. bei technischen Sicherheitsmaßnahmen zum Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhalstaatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm tungsbedürftigen Tatsachen, Gegenständen oder gehörendes Gebiet abzutrennen; Erkenntnissen gegen die Kenntnisnahme durch 2. Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes Unbefugte, oder eines Landes politisch bestimmte, zielund 4. auf Ersuchen der Einstellungsbehörden bei der zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder Überprüfung von Personen, die sich um Einfür einen Personenzusammenschluß, der darauf stellung in den öffentlichen Dienst bewerben, gerichtet ist, Bund, Länder oder deren Einrichsowie auf Anforderung der Beschäftigungsbehörde tungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu bei der Überprüfung von Beschäftigten im öffentbeeinträchtigen; lichen Dienst, wenn der auf Tatsachen beruhende 3. Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratiVerdacht besteht, daß sie gegen die Pflicht zur sche Grundordnung politisch bestimmte, zielund Verfassungstreue verstoßen, zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder 5. auf Ersuchen der Einbürgerungsbehörden bei der für einen Personenzusammenschluß, der darauf sicherheitsmäßigen Überprüfung von Einbürgerichtet ist, einen der in Absatz 2 genannten gerungsbewerbern, wenn der Verdacht auf G e - Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer fährdung der freiheitlichen demokratischen Geltung zu setzen. Grundordnung, der Sicherheit oder der Beeinträchtigung auswärtiger Belange der BundesFür einen Personenzusammenschluß handelt, wer ihn republik Deutschland besteht, in seinen Bestrebungen aktiv sowie zielund zweck6. bei Überprüfungen, soweit dies gesetzlich vorgesegerichtet unterstützt. Verhaltensweisen von Einzelhen ist. personen, die nicht in einem oder für einen PersonenDie Mitwirkung des Landesamtes für Verfassungszusammenschluß handeln, sind Bestrebungen im schutz nach Satz 1 erfolgt in der Weise, daß es eigenes Sinne dieses Gesetzes, wenn sie auf Anwendung von Wissen oder bereits vorhandenes Wissen der für die Gewalt gerichtet sind oder aufgrund ihrer WirkungsÜberprüfung zuständigen Behörde oder sonstiger weise geeignet sind, ein Schutzgut dieses Gesetzes öffentlicher Stellen auswertet. In den Fällen des Satzes erheblich zu beschädigen. 1 Nrn. 1 und 2 kann das Landesamt für Verfassungsschutz weitergehende Ermittlungen durchführen. (2) Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen: (3) Die Mitwirkung des Landesamtes für Verfas1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen sungsschutz nach Absatz 2 setzt voraus, daß Betrofund Abstimmungen und durch besondere Organe fene und andere in die Überprüfung einbezogene der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und Personen über Zweck und Verfahren der Überprüfung der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvereinschließlich der Verarbeitung der erhobenen Daten tretungen in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleidurch die beteiligten Dienststellen unterrichtet wercher und geheimer Wahl zu wählen; 129
  • Gesetz zur Änderung des rechtigten Stelle auf Anordnung Auskunft über die Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachnäheren Umstände des Postverkehrs
  • dazu erlassenen Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Rechtsverordnung. (3) Der nach Absatz 2 Satz 1 oder Satz
Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) 2. der Bundesnachrichtendienst im Rahmen seiner (G10) Aufgaben nach SS 1 Abs. 2 des BND-Gesetzes auch zu den in SS 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 bis 6 bestimmten Zwecken Vom 13. August 1968 berechtigt, die Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen, in den Fällen der Nummer 1 auch (BGBl. I S. 949), geändert durch Gesetz v. 13.9.1978 die dem Briefoder Postgeheimnis unterliegenden (BGBl. I S. 1546), Art. 4 Abs. 16 Poststrukturgesetz v. Sendungen zu öffnen und einzusehen. 8.6.1989 (BGBl. I S. 1026), Art. 11 Gesetz zur Neuregelung des Ausländerrechts v. 9.7.1990 (BGBl. I S. 1354), Art. 2 Gesetz zur Änderung des Außenwirt(2) Wer geschäftsmäßig Postdienste erbringt oder an schaftsgesetzes, des StGB u.a. Gesetze v. 28.2.1992 der Erbringung solcher Dienste mitwirkt, hat der be(BGBl. I S. 372), Art. 2 Gesetz zur Änderung des rechtigten Stelle auf Anordnung Auskunft über die Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachnäheren Umstände des Postverkehrs zu erteilen und richtendienstlicher Tätigkeit des Bundes und zur Sendungen, die ihm zum Einsammeln, Weiterleiten Änderung des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, oder Ausliefern anvertraut sind, auszuhändigen. Der Postund Fernmeldegeheimnisses v. 27.5.1992 nach Satz 1 Verpflichtete hat der berechtigten Stelle (BGBl. I S. 997), SS 38 Abs. 1 Sicherheitsüberauf Verlangen die zur Vorbereitung einer Anordnung prüfungsgesetz (SÜG) v. 20.4.1994 (BGBl. I S. 867), erforderlichen Auskünfte zu Postfächern zu erteilen, Art. 12 Abs. 4 des Gesetzes zur Neuordnung des Postohne daß es hierzu einer gesonderten Anordnung wesens und der Telekommunikation (Postneuordbedarf. Wer geschäftsmäßig Telekommunikationsnungsgesetz) v. 14.9.1994 (BGBl. I S. 2325), Art. 13 dienste erbringt oder an der Erbringung solcher des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Dienste mitwirkt, hat der berechtigten Stelle auf A n - Strafprozeßordnung und anderer Gesetze (Verordnung Auskunft über die näheren Umstände der brechensbekämpfungs gesetz) v. 28.10.1994 (BGBl. I nach Wirksamwerden der Anordnung durchgeführten S. 3186), Art. 2 des Gesetzes zur Änderung parlamenTelekommunikation zu erteilen, Sendungen, die ihm tarischer Vorschriften v. 28.4.1995 (BGBl. I S. 582), zur Übermittlung auf dem Telekommunikationsweg Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zu Artikel anvertraut sind, auszuhändigen und die Überwachung 10 Grundgesetz v. 28.04.1997 (BGBl. I S. 966) und und Aufzeichnung der Telekommunikation zu ermögArt. 2 des Begleitgesetzes zum Telekommunikationslichen. O b und in welchem Umfang der nach Satz 3 gesetz v. 17.12.1997 (BGBl. I S. 3108). Verpflichtete Vorkehrungen für die technische und organisatorische Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen zu treffen hat, bestimmt sich nach SS 88 des Telekommunikationsgesetzes und der dazu erlassenen Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Rechtsverordnung. (3) Der nach Absatz 2 Satz 1 oder Satz 3 Verpflichtete Artikel 1 hat vor Durchführung einer beabsichtigten Beschränkungsmaßnahme die Personen, die mit der Durchführung der Maßnahme betraut werden sollen, SS1 1. einer einfachen Sicherheitsüberprüfung unter(1) Es sind ziehen zu lassen und 1. die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, das Amt für den Militärischen Ab2. über die Pflicht zur Geheimhaltung nach Artikel 3 schirmdienst und der Bundesnachrichtendienst zur SS 10 sowie die Strafbarkeit eines Verstoßes nach Abwehr von drohenden Gefahren für die freiheitArtikel 3 SS 10a zu belehren; die Belehrung ist liche demokratische Grundordnung oder den Beaktenkundig zu machen. stand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes einschließlich der Sicherheit der in der Mit der Durchführung einer BeschränkungsmaßBundesrepublik Deutschland stationierten Truppen nahme dürfen nur Personen betraut werden, die nach der nichtdeutschen Vertragsstaaten des NordMaßgabe des Satzes 1 überprüft und belehrt worden atlantik-Vertrages, sind. Der nach Absatz 2 Satz 1 oder Satz 3 136
  • Verleger Dr. Gerhard FREY, der seit vielen Jahren im Rechtsextremismus in unterschiedlichen Organisationen eine maßgebliche Rolle gespielt hatte, überführte
- 19 - Entwicklung und Tendenz: Der Münchener Verleger Dr. Gerhard FREY, der seit vielen Jahren im Rechtsextremismus in unterschiedlichen Organisationen eine maßgebliche Rolle gespielt hatte, überführte 1987 die Abonnenten seiner Wochenschrift "Deutsche National-Zeitung" in die Mitgliedschaft der von ihm als Partei etablierten "Deutschen Volksunion". Seit ihrer Gründung wird die DVU von Dr. FREY zentralistisch und autoritär geführt. Durch die Konzentration aller wesentlichen Parteifunktionen auf seine Person entwickelt sich keine innerparteiliche Demokratie. Den 16 Landesverbänden bleibt daher kaum Raum für selbständige politische Arbeit. Die im Verlag des Bundesvorsitzenden erscheinende "National-Zeitung" ist das Sprachrohr der Partei. In der Berichterstattung werden die Verbrechen der Nationalsozialisten relativiert sowie unterschwellig eine antisemitische und fremdenfeindliche Stimmung geschürt. Beispielhaft hierfür sind Artikelüberschriften wie: * "Warum Multikulti verspielt hat Wird Überfremdung endlich gestoppt?" * "Bald mehr Ausländer als Deutsche? Die Schuldigen der Bevölkerungs-Katastrophe" * "Darf jeder Deutscher werden? So werden wir überfremdet" * "Wem gehört Deutschland? Die Gefahren der Ausländerpolitik" * "Wie frei ist Deutschland? Wegen falscher Meinung ins Gefängnis Zweifel am Holocaust sind hierzulande verboten" Ein durchgehendes Thema der DVU bleibt die "Umvolkung der Deutschen". Damit wird suggeriert, dass durch eine gezielte und geplante Zuwanderung in Deutschland ein "Volksaustausch" vorgenommen wird. In einer auf der Internetseite des Bremer DVU-Landesverbandes veröffentlichten Rede des stellvertretenden Bundesvorsitzenden und Bremer DVU Bürgerschaftsabgeordneten Siegfried TITTMANN zur Bevölkerungsentwicklung im Land Bremen heißt es dazu:
  • steht den Amt für den militärischen Abschirmdienst Betroffenen der Rechtsweg offen; SS 9 Abs. 6 findet durch seinen Leiter oder
(9) Die Kommission kann dem Bundesbeauftragten zuteilen, als dies erforderlich ist, um ihm die Erfüllung für den Datenschutz vor ihrer Entscheidung über die seiner Verpflichtungen zu ermöglichen. Die MitteiZulässigkeit und Notwendigkeit einer Maßnahme lung an den nach SS 1 Abs. 2 Satz 1 oder Satz 3 nach SS 9 Abs. 2 Gelegenheit zur Stellungnahme in Verpflichteten entfällt, wenn die Anordnung ohne desFragen des Datenschutzes geben. Die Stellungnahme sen Mitwirkung ausgeführt werden kann. erfolgt ausschließlich gegenüber der Kommission. (3) Die Anordnung ist auf höchstens drei Monate zu (10) Das Gremium nach SS 9 Abs. 1 erstattet dem Bunbefristen. Verlängerungen um jeweils nicht mehr als destag jährlich einen Bericht über die Durchführung drei weitere Monate sind auf Antrag zulässig, soweit der Maßnahmen nach den Absätzen 1 bis 9. die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen. (4) Das Bundesamt für Verfassungsschutz unterrichtet das jeweilige Landesamt für Verfassungsschutz über SS4 die in dessen Bereich getroffenen Beschränkungsanordnungen. Die Landesämter für Verfassungsschutz (1) Beschränkungen nach SS 1 dürfen nur auf Antrag teilen dem Bundesamt für Verfassungsschutz die ihnen angeordnet werden. übertragenen Beschränkungsmaßnahmen mit. (2) Antragsberechtigt sind im Rahmen ihres (5) Beschränkungsmaßnahmen sind den Betroffenen Geschäftsbereichs nach ihrer Einstellung mitzuteilen, wenn eine Gefähr1. in den Fällen des SS 2 dung des Zwecks der Beschränkung ausgeschlossen a) das Bundesamt für Verfassungsschutz durch werden kann. Läßt sich in diesem Zeitpunkt noch seinen Präsidenten oder dessen Stellvertreter, nicht abschließend beurteilen, ob diese Voraussetzung b) die Verfassungsschutzbehörden der Länder vorliegt, ist die Mitteilung vorzunehmen, sobald eine durch ihre Leiter oder deren Stellvertreter, Gefährdung des Zweckes der Beschränkung ausgec) bei Handlungen gegen die Bundeswehr das schlossen werden kann. Nach der Mitteilung steht den Amt für den militärischen Abschirmdienst Betroffenen der Rechtsweg offen; SS 9 Abs. 6 findet durch seinen Leiter oder dessen Stellvertreter, keine Anwendung. d) bei Handlungen gegen den Bundesnachrichtendienst dieser durch seinen Präsidenten oder dessen Stellvertreter, 2. in den Fällen des SS 3 der Bundesnachrichtendienst SS6 durch seinen Präsidenten oder dessen Stellvertreter. (1) In den Fällen des SS 2 muß die Anordnung denjeni(3) Der Antrag ist unter Angabe von Art, Umfang und gen bezeichnen, gegen den sich die BeschränkungsDauer der beantragten Beschränkungsmaßnahme maßnahme richtet, bei einer Überwachung der Teleschriftlich zu stellen und zu begründen. Der Antragkommunikation auch die Rufnummer oder eine andere steller hat darin darzulegen, daß die Erforschung des Kennung seines Telekommunikationsanschlusses. Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. (2) Soweit sich in diesen Fällen Maßnahmen nach SS 1 auf Sendungen beziehen, sind sie nur hinsichtlich solcher Sendungen zulässig, bei denen Tatsachen vorliegen, aus welchen zu schließen ist, daß sie von dem, SS5 gegen den sich die Anordnung richtet, herrühren oder für ihn bestimmt sind. (1) Zuständig für die Anordnung nach SS 1 ist bei Anträgen der Verfassungsschutzbehörden der Länder die zuständige oberste Landesbehörde, im übrigen ein vom Bundeskanzler beauftragter Bundesminister. SS7 (2) Die Anordnung ergeht schriftlich; in ihr sind Art, (1) Die aus der Anordnung sich ergebenden M a ß - Umfang und Dauer der Maßnahme zu bestimmen und nahmen nach SS 1 Abs. 1 sind unter Verantwortung der die zur Überwachung berechtigte Stelle anzugeben. Sie antragsberechtigten Stelle und unter Aufsicht eines ist dem Antragsteller vollständig und dem nach SS 1 Bediensteten vorzunehmen, der die Befähigung zum Abs. 2 Satz 1 oder Satz 3 Verpflichteten insoweit mitRichteramt hat. 139
  • Betroffene (SS 5 Abs. 5) oder prüfung der Rechtmäßigkeit der Beschränkungsmaßüber die Gründe, die einer Mitteilung entgegenstehen. nahme nicht mehr
  • Anordnung Satz 2 Nr. 1 und ihren Vollzug der Rechtsweg nicht von Beschränkungsmaßnahmen zuständige Bundeszulässig
(2) Liegen die Voraussetzungen der Anordnung nicht minister unterrichtet in Abständen von höchstens mehr vor oder sind die sich aus der Anordnung ergesechs Monaten ein Gremium, das aus neun vom benden Maßnahmen nicht mehr erforderlich, so sind Bundestag bestimmten Abgeordneten besteht, über sie unverzüglich zu beenden. Die Beendigung ist der die Durchführung dieses Gesetzes. Stelle, die die Anordnung getroffen hat, und dem nach SS 1 Abs. 2 Satz 1 oder Satz 3 Verpflichteten, dem (2) Der zuständige Bundesminister unterrichtet gegenüber die Anordnung erfolgt ist, mitzuteilen. Die monatlich eine Kommission über die von ihm anMitteilung an den nach SS 1 Abs. 2 Satz 1 oder Satz 3 geordneten Beschränkungsmaßnahmen vor deren Verpflichteten entfällt, wenn die Anordnung ohne desVollzug. Bei Gefahr im Verzuge kann er den Vollzug sen Mitwirkung ausgeführt wurde. der Beschränkungsmaßnahmen auch bereits vor der Unterrichtung der Kommission anordnen. Die Kom(3) Die durch Maßnahmen nach SS 2 erlangten Kenntmission entscheidet von Amts wegen oder auf Grund nisse und Unterlagen dürfen nicht zur Erforschung von Beschwerden über die Zulässigkeit und Notund Verfolgung anderer als der in SS 2 oder SS 3 Abs. 3 wendigkeit von Beschränkungsmaßnahmen. Anordgenannten Straftaten benutzt werden. nungen, die die Kommission für unzulässig oder nicht notwendig erklärt, hat der zuständige Bundesminister (4) Sind die durch Maßnahmen nach den SS SS 2 und 3 unverzüglich aufzuheben. erlangten personenbezogenen Daten über einen an dem überwachten Verkehr Beteiligten zu den in (3) Der zuständige Bundesminister unterrichtet Absatz 3 genannten Zwecken nicht mehr erforderlich monatlich die Kommission über von ihm vorgenomund können sie im Rahmen einer gerichtlichen Nachmene Mitteilungen an Betroffene (SS 5 Abs. 5) oder prüfung der Rechtmäßigkeit der Beschränkungsmaßüber die Gründe, die einer Mitteilung entgegenstehen. nahme nicht mehr von Bedeutung sein, so sind die auf Hält die Kommission eine Mitteilung für geboten, hat diese Daten bezogenen Unterlagen unter Aufsicht der zuständige Bundesminister diese unverzüglich zu eines der in Absatz 1 genannten Bediensteten zu ververanlassen. nichten. Über die Vernichtung ist eine Niederschrift anzufertigen. O b die Voraussetzungen für eine (4) Die Kommission besteht aus dem Vorsitzenden, Vernichtung vorliegen, ist nach jeweils sechs Monaten der die Befähigung zum Richteramt besitzen muß, und zu prüfen. Daten, die nur zum Zwecke der gerichtlidrei Beisitzern. Die Mitglieder der Kommission sind chen Nachprüfung der Beschränkungsmaßnahme in ihrer Amtsführung unabhängig und Weisungen gespeichert werden, sind zu sperren. Sie dürfen nur für nicht unterworfen. Sie nehmen ein öffentliches diesen Zweck verwendet werden. Ehrenamt wahr und werden von dem in Absatz 1 genannten Gremium nach Anhörung der Bundesregierung für die Dauer einer Wahlperiode des Bundestages mit der Maßgabe bestellt, daß ihre SS8 Amtszeit erst mit der Neubestimmung der Mitglieder der Kommission, spätestens jedoch drei Monate nach (1) Sendungen des Postverkehrs, die zur Öffnung und Ablauf der Wahlperiode endet. Die Stimme des VorEinsichtnahme der berechtigten Stelle ausgehändigt sitzenden entscheidet bei Stimmengleichheit. Die worden sind, sind unverzüglich dem Postverkehr wieKommission gibt sich eine Geschäftsordnung, die der der zuzuführen. Telegramme dürfen dem Postverkehr Zustimmung des in Absatz 1 genannten Gremiums nicht entzogen werden. Der zur Einsichtnahme bedarf. Vor der Zustimmung ist die Bundesregierung berechtigten Stelle ist eine Abschrift des Telegramms zu hören. zu übergeben. (5) Durch den Landesgesetzgeber wird die parlamen(2) Die Vorschriften der Strafprozeßordnung über die tarische Kontrolle der nach SS 5 Abs. 1 für die Beschlagnahme von Sendungen des Postverkehrs bleiAnordnung von Beschränkungsmaßnahmen zuständiben unberührt. gen obersten Landesbehörden und die Überprüfung der von ihnen angeordneten Beschränkungsmaßnahmen geregelt. SS9 (6) Im übrigen ist gegen die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen nach den SS SS 2 und 3 Abs. 1 (1) Der nach SS 5 Abs. 1 für die Anordnung Satz 2 Nr. 1 und ihren Vollzug der Rechtsweg nicht von Beschränkungsmaßnahmen zuständige Bundeszulässig. 140
  • Veranstalter enttäuschen, da es ihm nicht gelang, das rechtsextremistische Bremer Potenzial zu mobilisieren. Eigene Parteimitglieder waren wegen parteiinterner Personalquerelen
- 17 - hinaus den gerichtlich festgelegten Aufzugsweg nicht habe durchsetzen können. Er drohte "ein juristisches Nachspiel" an. Tatsächlich musste die geringe Beteiligung den Veranstalter enttäuschen, da es ihm nicht gelang, das rechtsextremistische Bremer Potenzial zu mobilisieren. Eigene Parteimitglieder waren wegen parteiinterner Personalquerelen der Veranstaltung ferngeblieben. Dass der Bremer NPD-Landesverband das "Volksfront-Kozept" konsequent verfolgt und umsetzen will, zeigt sich in der Mitarbeit in der am 08. November in Bremen gegründeten "Arbeitsgemeinschaft Nord" (ARGE Nord). In einer Erklärung auf der Internetseite des Bremer NPD-Landesverbandes heißt es dazu: "Da allen Teilnehmern der Norden unseres Landes sehr am Herzen liegt und wir unsere Kräfte nicht verzetteln möchten, wurde die Zusammenarbeit folgender nationaler Kräfte beschlossen: NPDLandesverband Bremen, NPD-Landesverband Hamburg, NPDKreisverband Stade, NPD-Kreisverband Rotenburg, SPB/NM Lüneburg." Die Zusammenarbeit solle den Gemeinschaftssinn stärken, denn nur gemeinsam könne man den etablierten Parteien etwas entgegensetzen und Paroli bieten: "Die herrschenden Zustände in unserem Land erfordern, den von der Partei proklamierten Volksfrontgedanken vorzuleben und zu realisieren." Der Bremer NPD-Landesverband kündigte im September auf seiner Internetseite das Kaufinteresse an einer Immobilie in Bremen an. Durch Spendenzusagen älterer NPD-Mitglieder und eines Geschäftsmannes sei es der Bremer NPD nun möglich, eine Immobilie für eine Landesgeschäftsstelle zu erwerben. Der Kaufpreis dürfe max. 80.000 Euro betragen. Ein Immobilienerwerb wurde bislang nicht realisiert.
  • Auskunftserteilung verweigern. Durch das Gesetz zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwaltungsprozess vom 20. Dezember 2001 wurde mit einer Änderung
  • befasst, ob die Verweigerung der Aktenvorlage oder der Auskunft rechtmäßig war. Es bestehen in diesem Zwischenverfahren keine Akteneinsichtsrechte. Auch darf
Verfassungsschutz in Brandenburg oberste Dienstbehörde hat schließlich unter Verweis auf $ 96 StPO die entsprechende Sperrerklärung abgegeben. Auch die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) enthält eine vergleichbare Regelung. Nach $ 99 Abs. 1 VwGO sind Behördenzur Vorlage von Urkunden und Akten und zur Erteilung von Auskünften verpflichtet. Wenn es aber für das Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes nachteilig wäre, dass der Inhalt von Urkunden bekannt wird oder bestimmte Auskünfte erteilt werden, oder wenn die Vorgänge nach einem Gesetz oder hrem Wesen nach geheim gehalten werden müssen, kann die zuständige oberste Aufsichtsbehörde die Vorlage oder die Auskunftserteilung verweigern. Durch das Gesetz zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwaltungsprozess vom 20. Dezember 2001 wurde mit einer Änderung des 8 99 Abs. 2 VwGO schließlich die Möglichkeit zur Durchführung eines so genannten in-camera-Verfahrens geschaffen. Hiernach wird, sofern eine Sperrerklärung vorliegt, auf Antrag eines Beteiligten in einem Zwischenverfahren das Oberverwaltungsgericht mit der Frage befasst, ob die Verweigerung der Aktenvorlage oder der Auskunft rechtmäßig war. Es bestehen in diesem Zwischenverfahren keine Akteneinsichtsrechte. Auch darf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts nicht erkennen lassen, welcher Art und welchen Inhalts die geheimhaltungsbedürftigen Gegenständesind. Ein solches in-camera-Verfahren könnte zum Beispiel dann angezeigtsein, wenn ein Bürgerbei der Verfassungsschutzbehörde nach zu seiner Person gespeicherten Daten anfragt, aber keine umfassende Auskunft erhält und sich dagegen vor Gericht wehrt. Auch Prozesse, an denen die Verfassungsschutzbehörde nur mittelbarbeteiligt ist, Können in-cameraVerfahren nach sich ziehen -- so zum Beispiel, wenn jemandem wegen Sicherheitsbedenken die gewünschte Beschäftigung in einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit verwehrt wird und er dagegenklagt. 259
  • Politisch links motivierte Straftaten mit extremistischem Hintergrund 2.1 Überblick Anstieg der linksextrePolitisch links motivierte Straftaten mit extremistischem Hintermistischen Kriminalität grund
  • bilden eine Teilmenge des Phänomenbereichs "Politisch motivierte Kriminalität - links". Dem Phänomenbereich "Politisch motivierte Kriminalität - links" wurden 5.363 (2005: 4.898) Straftaten
  • Gewalttaten, erfasst. Damit stieg die Zahl der politisch links motivierten Straftaten mit extremistischem Hintergrund um 2,8 Prozent
  • extremistischem Hintergrund aus dem Bereich "Politisch motivierte Kriminalität - links" 1 Gewalttaten 2005 2006 Tötungsdelikte 0 0 versuchte Tötungsdelikte
2. Politisch links motivierte Straftaten mit extremistischem Hintergrund 2.1 Überblick Anstieg der linksextrePolitisch links motivierte Straftaten mit extremistischem Hintermistischen Kriminalität grund bilden eine Teilmenge des Phänomenbereichs "Politisch motivierte Kriminalität - links". Dem Phänomenbereich "Politisch motivierte Kriminalität - links" wurden 5.363 (2005: 4.898) Straftaten, hiervon 1.209 (2005: 1.240) Gewalttaten, zugeordnet. In diesem Bereich wurden 2.369 (2005: 2.305) Straftaten mit extremistischem Hintergrund, darunter 862 (2005: 896) Gewalttaten, erfasst. Damit stieg die Zahl der politisch links motivierten Straftaten mit extremistischem Hintergrund um 2,8 Prozent, die der Gewalttaten ging um 3,8 Prozent zurück. Straftaten mit extremistischem Hintergrund aus dem Bereich "Politisch motivierte Kriminalität - links" 1 Gewalttaten 2005 2006 Tötungsdelikte 0 0 versuchte Tötungsdelikte 1 1 Körperverletzungen 391 444 Brandstiftungen 29 42 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion 0 1 Landfriedensbruch 298 195 gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Luft-, Schiffsund Straßenverkehr 53 41 Freiheitsberaubung 0 0 Raub 13 22 Erpressung 1 1 Widerstandsdelikte 110 115 Sexualdelikte 0 0 gesamt 896 862 Sonstige Straftaten Sachbeschädigungen 713 754 Nötigung/Bedrohung 42 44 andere Straftaten 654 709 gesamt 1.409 1.507 Straftaten insgesamt 2.305 2.369 1 Die Zahlen basieren auf Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA). Die Übersicht enthält - mit Ausnahme der Tötungsdelikte - vollendete und versuchte Straftaten. Jede Tat wurde nur einmal gezählt. Sind zum Beispiel während eines Landfriedensbruchs zugleich Körperverletzungen begangen worden, so erscheint nur die Köperverletzung als das Delikt mit der höheren Strafandrohung in der Statistik. Wurden mehrere Straftaten verübt, wurde ausschließlich der schwerwiegendere Straftatbestand gezählt. 38
  • bereit ist, sich mit den ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln konsequent gegen diejenigen zu wehren, die zielund zweckgerichtet - auch
  • aufgenommen worden. Das Gericht hatte in den Verbotsurteilen zur rechtsextremistischen Sozialistischen Reichspartei (SRP) am 23. 10. 1952 (1 BvB 1/51
I. VERFASSUNGSSCHUTZ IST BÜRGERSCHUTZ Der Schutz der Verfassung ist ein grundlegendes Anliegen unserer Demokratie. Mit dem Grundgesetz wurden vor dem Hintergrund der Erfahrungen, die zum Untergang der Weimarer Republik führten, die Grundlagen für eine "abwehrbereite" Demokratie geschaffen. Das bedeutet, daß der Staat willens und bereit ist, sich mit den ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln konsequent gegen diejenigen zu wehren, die zielund zweckgerichtet - auch mit Gewalt - versuchen, die Demokratie zu zerstören. Den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder obliegt - gemäß unserer Verfassung - die Aufgabe, den Schutz der Verfassung mit zu gewährleisten. Das Land Thüringen hat als erstes der neuen Länder ein Landesamt für Verfassungsschutz (ThLfV) errichtet. Im Gegensatz zum ehemaligen Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR ist es nicht seine Aufgabe, die Herrschaft der Machthabenden zu sichern und Abweichler, die die staatlich verordnete Meinung kritisieren, zu verfolgen. Den Verfassungsschutz interessiert nicht die radikal kritische Meinung des Bürgers zu politischen Fragen und Entscheidungen. Es muß zulässig und möglich bleiben, im freien Spiel der Meinungen, Vorund Nachteile zu wichtigen politischen Problemen und auch unterschiedliche Vorstellungen zu Grundfragen der gesellschaftlichen Ordnung gegeneinander zu stellen. Dies gehört zu der in Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) garantierten Meinungsfreiheit. Der Beobachtungsauftrag des Verfassungsschutzes setzt erst ein, wenn es freiheitliche Anhaltspunkte dafür gibt, daß eine Gruppierung oder eine Einzelperson es demokratische gezielt unternimmt, die Grundprinzipien unserer Verfassung, die freiheitliche Grundordnung demokratische Grundordnung, ganz oder teilweise außer Kraft zu setzen oder zu beeinträchtigen. Im ThürVSG sind die vom Bundesverfassungsgericht in richtungsweisenden Entscheidungen herausgearbeiteten Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung mit aufgenommen worden. Das Gericht hatte in den Verbotsurteilen zur rechtsextremistischen Sozialistischen Reichspartei (SRP) am 23. 10. 1952 (1 BvB 1/51 - BVerfGE 2, S. 1 ff.) und zur Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) am 17. 08. 1956 (1 BvB 2/51 - BVerfGE 5, S. 85 ff.) folgendes ausgeführt: "So läßt sich die freiheitliche demokratische Grundordnung als eine Ordnung bestimmen, die - unter Ausschluß jeglicher Gewaltund Willkürherrschaft 5
  • eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung - auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes - nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit - und der Freiheit
  • Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor demokratischen allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, Grundordnung - die Volkssouveränität
  • Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. Damit wurde ein Katalog
- eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung - auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes - nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit - und der Freiheit und Gleichheit darstellt." Grundprinzipien der Zu den Grundprinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen freiheitlichen - die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor demokratischen allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, Grundordnung - die Volkssouveränität, - die Gewaltenteilung, - die Verantwortlichkeit der Regierung, - die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, - die Unabhängigkeit der Gerichte, - das Mehrheitsprinzip und - die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. Damit wurde ein Katalog der für eine freiheitliche demokratische Verfassungsordnung unverzichtbaren Werte und Verfahrensregeln festgelegt. Der entschiedene Wille zum Erhalt dieser Grundordnung findet seine Ausprägung im Prinzip der wehrhaften Demokratie. Dieses wendet sich ab von dem Werterelativismus der Weimarer Reichsverfassung. Demokratieverständnis Demokratie stand - vom Demokratieverständnis führender Staatsrechtler in der Weimarer der Weimarer Republik - für die gewaltlose Methode, mit der im politischen Republik Entscheidungsprozeß auch andere Verfassungsinhalte erzeugt werden konnten. Folglich schied jede Verbindung von Demokratie mit verbindlichen Wertordnungen und -maßstäben aus, da dies als eine unzulässige Einschränkung des Willens des demokratischen Souveräns betrachtet wurde. So konnte es in der Endphase der Weimarer Republik geschehen, daß die demokratischen Institutionen der Verfassung ausgehöhlt wurden und unter dem Mantel der Gesetzlichkeit die freiheitliche Verfassungsordnung in ein von einer Partei diktatorisch beherrschtes Staatswesen umgewandelt wurde. Die Schöpfer des Grundgesetzes zogen aus den Erfahrungen mit der Entwicklung der Weimarer Republik und ihrem Ende ihre Konsequenzen. Sie wollten einen toleranten freiheitlichen Staat, aber mit der Einschränkung, daß die gewährte Freiheit nicht zur Beseitigung der Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Verfassungsordnung mißbraucht werden sollte. Notwendige Konsequenz hieraus sind Abwehrmechanismen gegen diejenigen, die antreten, die Grundprinzipien unserer Demokratie zu bekämpfen oder abzuschaffen. 6
  • wiegen nicht leicht. Deshalb sind Verhältnismäßigkeit hier die dem Rechtsgüterschutz des Bürgers dienenden Grundsätze des Verfassungsund Verwaltungsrechts zu beachten. Insbesondere
2. Befugnisse Das Landesamt für Verfassungsschurz darf die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, auch ohne Kenntnis der betroffenen Gruppierung oder Person nach pflichtmäßigem Ermessen erheben und in Akten und Dateien verarbeiten und nutzen (SS 5 ThürVSG). Offene Quellen Das Sammeln von Informationen geschieht zum größten Teil (ca. 80%) mit Hilfe offener, jedermann zugänglicher Quellen (z. B. Presseberichte, Programme, Plakate, Satzungen, Äußerungen in der Öffentlichkeit). Nachrichtendienstliche Gegenüber konspirativen Verhaltensweisen versagen jedoch diese Mittel der Mittel Nachrichtengewinnung. Agenten, Extremisten und Terroristen halten ihre Aktivitäten geheim. Aus diesem Grund gestattet das ThürVSG gem. SS 6 den Gebrauch nachrichtendienstlicher Mittel zur Informationsgewinnung (verdeckte Nachrichtenbeschaffung). Verdeckt werden soll sowohl die Tatsache, daß überhaupt Informationen erhoben werden, als auch der Umstand, von wem sie erhoben werden. Zu den "klassischen" nachrichtendienstlichen Mitteln gehören z. B. der Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen, die Observation sowie geheime Bildund Tonaufzeichnungen. Grundsatz der Diese Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger wiegen nicht leicht. Deshalb sind Verhältnismäßigkeit hier die dem Rechtsgüterschutz des Bürgers dienenden Grundsätze des Verfassungsund Verwaltungsrechts zu beachten. Insbesondere muß das Verhältnismäßigkeitsprinzip gewahrt bleiben, d. h., im Einzelfall muß jeweils das Mittel gewählt werden, das den Betroffenen voraussichtlich am wenigsten belastet. Der Kernbereich des Persönlichkeitsrechts darf in keinem Fall verletzt werden. Brief-, Postund Gemäß dem Gesetz zu Artikel 10 GG, dem Gesetz zur Beschränkung des Fernmeldegeheimnis Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (G 10), ist dem Verfassungsschutz das Abhören von Telefongesprächen und das Offnen von Briefen gestattet, allerdings unter sehr einschränkenden Voraussetzungen: Die Überwachung muß erfolgen, um drohende Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes abzuwehren. Ferner müssen Anhaltspunkte für schwerwiegende Straftaten, wie z. B. Hochverrat, geheimdienstliche Agententätigkeit oder Bildung einer terroristischen Vereinigung vorliegen; schließlich muß die Erforschung des Sachverhaltes auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert sein. Die Anordnung wird nicht vom Landesamt für Verfassungsschutz, sondern auf dessen Antrag durch den Innenminister des Landes Thüringen erlassen. Vor dem Vollzug der Anordnung muß die sog. G 10-Kommission des Thüringer Landtags, die sich aus drei hierzu durch Wahl berufenen Parlamentsmitgliedern 12
  • Gewalttaten, die der Vorbereitung solcher Straftaten dienen. Zum deutschen, linksextremistisch motivierten Terrorismus sind die "Rote Armee Fraktion
2.1. Terroristische Gruppierungen Unter Terrorismus versteht man den nachhaltig geführten Kampf für politische Ziele, die mit Hilfe von Anschlägen auf Leib, Leben und Eigentum anderer Menschen durchgesetzt werden sollen, insbesondere durch schwere Straftaten, wie sie in SS 129 a Abs. 1 des Strafgesetzbuches genannt sind (u. a. Mord, Totschlag, erpresserischer Menschenraub, Brandstiftung, Herbeiführung einer Explosion durch Sprengstoff) oder durch andere Gewalttaten, die der Vorbereitung solcher Straftaten dienen. Zum deutschen, linksextremistisch motivierten Terrorismus sind die "Rote Armee Fraktion" (RAF) und die "Revolutionären Zellen" (RZ) zu zählen. Beide Gruppierungen führen den von ihnen so genannten "militärisch-politischen Kampf" gegen das politische System in der Bundesrepublik Deutschland. 2.1.1. Rote Armee Fraktion (RAF) Nach den umwälzenden politischen Entwicklungen in Osteuropa suchte die RAF nach neuen Kampffeldern, die den eigenen Anhängern und Teilen der Öffentlichkeit vermittelbar sind, so z. B. die Asyl-/Ausländerproblemafik, Frauenund soziale Fragen, europäische Einigung sowie die Folgen der deutschen Wiedervereinigung. Daneben werden wie bisher als Ziele die Durchsetzung der "Forderungen der Gefangenen" und die Errichtung einer revolutionären Front in Westeuropa verfolgt. Im Mittelpunkt steht der angestrebte Aufbau einer "Gegenmacht von unten" gegen die Macht des etablierten Regierungssystems. Wesentliche Entscheidungen werden ausschließlich von der sog. "Kommandoebene" getroffen. Terroranschläge werden von sog. "Kommandos" durchgeführt. Darüber hinaus existiert ein "engeres" - die Vorhaben der Kommandoebene aktiv unterstützendes - und ein "weiteres RAF-Umfeld"; letzteres bemüht sich um die Gewinnung von Sympathie und politischer Unterstützung. Die Rote Armee Fraktion ist am 10. April, 29. Juni und 28. August 1992 mit Erklärungen über ihre zukünftige Haltung zu Terroraktionen an die Öffentlichkeit getreten. Sichtbar wurde in diesen Schreiben die Suche nach einer politischen Neuorientierung und die Neuverteilung der Verantwortung, wobei hinsichtlich des bewaffneten Kampfes keine konkreten Aussagen gemacht worden sind. Der Anschlag auf die Justizvollzugsanstalt in Weiterstadt am 27. 03. 1993 hat gezeigt, daß die RAF nach wie vor willens und bereit ist, Gewaltaktionen durchzuführen, sofern der Staat ihren Forderungen nicht entgegenkommt. 20
  • urge Nat Rechtsextremisten im Internet
g2002 VerfassungsschutzberichtLandBrandenbur io n a ld e m o k r a t e n n "urge Nat Rechtsextremisten im Internet 228
  • ihre Identität verbergen zu können. Das Internet ist kein rechts224
Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2002 NUTZUNG NEUER MEDIEN DURCH EXTREMISTEN Die modernen Kommunikationsmittel werden selbstverständlich auch von Extremisten genutzt. Gerade das Internet mt seinen multmedalen Möglichkeiten dient ihnen als komfortables Medium der Selbstdarstellung und Werbung, als praktikabler Informationsspeicher und vor allem als Agitationsbasis für ihre z. T. menschenverachtende Propaganda. In quantitativer wie in qualitativer Hinsicht haben Extremisten in den letzten Jahren ihre Präsenz im Internet immerweiter ausgebaut. Diese Entwicklung wirdsich fortsetzen. Denn im Vergleich zu sonstigen Werbeträgern ist das Internet einerseits sehr kostengünstig, andererseits bietet es die Aussicht, einen sehr umfangreichen Adressatenkreis anzusprechen. Bei jungen Menschen -- deren Interesse über die herkömmlichen Medien(Zeitschriften, Flugblätter usw.) kaum zu weckenist -- findet das Internet breite Akzeptanz, es gehört mittlerweile zu ihrer Lebenswelt. So erreicht extremistische Propaganda im Internet sie am ehesten undinfiziert sie möglicherweise. Denn Internet-Surfer können -- durch Zufall oder dank gezielter Suche - leicht mit extremistischen Ideen und Angeboten bekannt werden, auf die sie ansonsten kaum gestoßen wären. Hingegen tauschen Extremisten, die einander kennen undvertrauen, im Internet oftmals verschlüsselte Botschaften aus. Sowohl die Inhaber von Homepages und die Betreiber von Diskussionsforen (Chats) als auch die System-Operatoren der Mailbox-Verbundnetze -- die mittlerweile ebenfalls ins Internet integriert sind -- sperren häufig den Zugang zu den entsprechenden Internet-Bereichen für alle Personen, die sich nicht mittels eines Passwortes anmelden können. Das Passwort als Zugangsberechtigung wird aber nur solchen Aspiranten mitgeteilt, die sich zuvor mit dem Nachweis ihres berechtigten Interesses sowie ihren persönlichen Daten ausgewiesen haben. Mithinist es gerade dem Verfassungsschutz aufgegeben, in von Extremisten abgeschottete Bereiche des Internets einzudringen und von dorther Informationen zu beschaffen. Wie Erfolge bei der Identifizierung einzelner anonymer Homepage-Betreiber belegen, können deutsche Extremisten nicht darauf hoffen, dauerhaft ihre Identität verbergen zu können. Das Internet ist kein rechts224
  • Aufmarsch von Rechtsextremisten anläßlich des "RudolfHeß-Gedenktages" in Rudolstadt am 15. 08. 1992 trafen sich Anhänger der linken Szene
  • Saalfeld konzentrieren. Ebenso wie die Skins aus der rechten Szene zeigt dieser Personenkreis militante Verhaltensmuster, was sich vor allem
- Im Anschluß an den Aufmarsch von Rechtsextremisten anläßlich des "RudolfHeß-Gedenktages" in Rudolstadt am 15. 08. 1992 trafen sich Anhänger der linken Szene, von denen der größte Teil aus Berlin kam, mit etwa 50 Kraftfahrzeugen in Pößneck/Th. Durch zivile Einsatzkräfte der Polizei wurden diese Gruppierungen verfolgt und observiert. Nachdem sich die Kolonnen geteilt hatten, fuhr eine größere Gruppe die Rastanlage am Hermsdorfer Kreuz an. Gegen 22.45 Uhr wurden die observierenden zivilen Einsatzkräfte dann durch etwa 50-100 teils vermummte Personen, die mit Eisenstangen und Wurfgeschossen bewaffnet waren, ohne Vorwarnung angegriffen. Bei dem Angriff wurden zwei Funkstreifenwagen und ein Privat-Pkw erheblich beschädigt. Während des weiteren Polizeieinsatzes wurden 96 Personen vorläufig festgenommen. Verschiedene sog. Infoläden in Jena, Erfurt und Weimar dienen als Kommunikationsstützpunkte der Szene. Weitere Treffpunkte sind auch einige "autonome Jugendzentren". Die Publikation der autonomen Zeitschrift "STREIT(E)" aus Saalfeld weist ebenfalls auf die Existenz dieser Szene hin. Skinheads existieren auch in antifaschistischen Gruppen. Es sind Redskins (Rote Glatzen) oder S.H.A.R.P.s. (Skinheads Against Racial Prejudices - Skinheads gegen rassistische Vorurteile), die sich in Thüringen in den Regionen Hermsdorf, Rudolstadt-Schwarza und Saalfeld konzentrieren. Ebenso wie die Skins aus der rechten Szene zeigt dieser Personenkreis militante Verhaltensmuster, was sich vor allem in dem Versuch der gewalttätigen Bekämpfung ihrer politischen Gegner äußert. 2.3. Marxisten-Leninisten 2.3.1. Deutsche Kommunistische Partei (DKP) - Gegründet: Herbst 1 968 - Sitz: Hessen - Mitgliederzahl: 7000 - Repräsentant: Dirk KRÜGER (Sprecher) - Publikation: Unsere Zeit - Ideologischer Hintergrund: orthodox-kommunistisch Durch den Zusammenbruch der Sowjetunion bedingt, setzt die DKP auf verstärkte Zusammenarbeit mit noch verbliebenen kommunistischen/sozialistischen Staaten wie China und Kuba und hält an ihrer marxistisch-leninistischen Zielsetzung fest. Sie intensiviert die Zusammenarbeit mit der Kommunistischen Plattform (KPF) innerhalb der Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS). Die DKP 26
  • REICHSBÜRGER LinksReichsbürger UND SELBSTextremismus und VERWALTUNG Selbstverwalter
III. REICHSBÜRGER LinksReichsbürger UND SELBSTextremismus und VERWALTUNG Selbstverwalter
  • Diese sollten an Parlamentswahlen teilnehmen, um ggf. dadurch den Rechtsstatus einer Partei zu erlangen und Verbotsmaßnahmen zu erschweren. Zu ihnen
In Thüringen belief sich die Anhängerschaft dieser Organisationen, ohne daß funktionierende Strukturen festgestellt wurden, auf einige Personen im Raum Weimar. Eine für den 20. Juni 1992 in Weimar angekündigte Demonstration der Nationalen Offensive wurde verboten. 3.3.2. Gesinnungsgemeinschaft der Neuen Front (GdNF) Die GdNF war eine Organisation der Anhängerschaft des am 25. April 1991 verstorbenen Neonazis Michael KÜHNEN. Diese Gruppierung tritt heute nur noch als anonymes Redaktionskollegium der Publikation "Die Neue Front" mit Kontaktadresse in den Niederlanden in Erscheinung. Der GdNF ist es allerdings als Organisation in den vergangenen Jahren gelungen, verschiedene neue Vereinigungen auf Landesebene zu bilden. Diese sollten an Parlamentswahlen teilnehmen, um ggf. dadurch den Rechtsstatus einer Partei zu erlangen und Verbotsmaßnahmen zu erschweren. Zu ihnen sind zu zählen: - Nationale Liste in Hamburg - Deutsches Hessen in Hessen - Nationaler Block in Bayern - Sächsische Nationale Liste in Sachsen - Der Deutsche Weg in Nordrhein-Westfalen - Volkstreue Liste in Baden-Württemberg. Die Deutsch Nationale Partei (DNP) in Thüringen ist diesen Organisationen ähnlich. Sie ist 1992 in Thüringen durch verschiedene provokative Aktionen ihres Gründers Thomas DIENEL hervorgetreten (strafrechtliche Verurteilung von DIENELs. S. 35). 3.3.3. Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei (FAP) - Gegründet: 1979 - Mitglieder: ca. 220 - Vorsitzender: Friedhelm BUSSE - Publikation: Neue Nation - ideologischer Standort: neonationalsozialistisch Der jahrelange Niedergang der FAP wurde 1992 leicht gestoppt, da die Partei in einigen neuen Bundesländern, insbesondere in Brandenburg und Sachsen, neue Mitglieder werben konnte. Sie vertritt rassistisch geprägte fremdenfeindliche Ziele. In ihrem Organ "Neue Nation" bezeichnen sich die Mitglieder als "nationale Sozialisten"; sie agieren gegen Ausländer. Aktivitäten der Partei wurden in Thüringen nicht festgestellt. 33

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