Verfassungs­schutz Suche

Alle Berichte sind durchsuchbar. Mehr über die Suche erfahren.

Treffer auf 78596 Seiten
"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Mitgliedern. Ziel des AKS ist es, den "Sturz des rechten Führungskaders" vorzubereiten und alle "faschistischen Organisationen" zu bekämpfen. Publikationsorgan
  • Publikationen verteilt wurden. 3.3 Undogmatische Gruppen der Neuen Linken 3.3.1 Allgemeines Etwa ab Mitte der 70er Jahre bildeten sich
  • eine neue Form der "Gegenöffentlichkeit" herzustellen. Als "Undogmatische Neue Linke" werden diese Gruppen bezeichnet, weil sie eine klare ideologische Zielvorstellung
  • feste Organisationsstrukturen meiden. In das politische Spektrum dieser undogmatischen Linksextremisten reihen sich Anhänger eines "undogmatischen wissenschaftlichen Sozialismus", Sozialrevolutionäre und Anarchisten
  • verfassungsfeindlichen Zielsetzung des orthodoxen Kommunismus und der dogmatischen Neuen Linken. Ende der 70er Jahre traten in der norddeutschen Anti-AtomkraftBewegung
84 In München und Regensburg bestehen seit 1972 Gruppen des vom AB stark beeinflußten Antifaschistischen Komitees - Stoppt die schwarzbraune Sammlungsbewegung - AKS - (früher Anti-Strauß-Komitee) mit zusammen etwa 90 Mitgliedern. Ziel des AKS ist es, den "Sturz des rechten Führungskaders" vorzubereiten und alle "faschistischen Organisationen" zu bekämpfen. Publikationsorgan des AKS ist der "Demokratische Informationsdienst" (DID), der im Eigendruck und Selbstverlag in einer Auflage von rund 2.500 Exemplaren hergestellt wird. Die Initiative für die Vereinigung der revolutionären Jugend (IVRJ) unterliegt ebenfalls dem Einfluß des AB. Ortsgruppen bestehen in München, Nürnberg und Regensburg. Die IVRJ unterstützte den AB insbesondere in der "Antifaschismusund Antimilitarismusarbeit". Dazu veranstaltete sie Versammlungen und Informationsstände zu den Einberufungsterminen vor Kasernen in München, wobei an die einrückenden Rekruten Flugblätter und Publikationen verteilt wurden. 3.3 Undogmatische Gruppen der Neuen Linken 3.3.1 Allgemeines Etwa ab Mitte der 70er Jahre bildeten sich an den Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland immer mehr Gruppen, die die Politik der marxistisch-leninistisch orientierten dogmatischen "KGruppen" ablehnten und für Autonomie, Selbstorganisation der "Unterdrückten" und für die Spontanität eigener Gefühlsäußerungen eintraten. Begünstigt wurde diese Entwicklung durch das Entstehen einer "neuen sozialen Bewegung", die versuchte, eine neue Form der "Gegenöffentlichkeit" herzustellen. Als "Undogmatische Neue Linke" werden diese Gruppen bezeichnet, weil sie eine klare ideologische Zielvorstellung vermissen lassen, kein ausformuliertes Programm bzw. Statut haben und feste Organisationsstrukturen meiden. In das politische Spektrum dieser undogmatischen Linksextremisten reihen sich Anhänger eines "undogmatischen wissenschaftlichen Sozialismus", Sozialrevolutionäre und Anarchisten ein. Verbindendes Element dieser Szene ist die Beseitigung grundlegende Ablehnung jeglicher Form von Herrschaft und das der bestehenden gemeinsame Ziel, die bestehende Staatsform und GesellschaftsStaatsform ordnung abzuschaffen. Insofern besteht Übereinstimmung mit der verfassungsfeindlichen Zielsetzung des orthodoxen Kommunismus und der dogmatischen Neuen Linken. Ende der 70er Jahre traten in der norddeutschen Anti-AtomkraftBewegung die ersten Autonomen, meist uniform in schwarzer Lederbekleidung, als Träger radikaler und militanter Widerstandsformen auf. Seit Beginn der 80er Jahre konnten sie ihren Einfluß zunehmend festigen, wogegen bei anderen Gruppen, wie etwa den Anarchisten, ein nahezu parallel verlaufender Niedergang festzustellen war.
  • Rechtsextremismus Dinge auch beim Namen nennt und nicht aus eventuell taktischen Zwängen heraus genötigtist, einer bestimmten politischen Korrektheit zu entsprechen
  • hierbei auf eines der ältesten Gesetze der Natur, das Recht aul Lebensraum, sowohl interritorialer, kultureller sowie geistiger Hinsicht! Einen Lebensraum
Rechtsextremismus Dinge auch beim Namen nennt und nicht aus eventuell taktischen Zwängen heraus genötigtist, einer bestimmten politischen Korrektheit zu entsprechen. (...) Wir wissen, dass unser Volk in dieser BRD keine Zukunft haben kann! Wir bauen unser Reich auf den Trümmern dieses Systems! Wir wollen die Jugend erreichen und ihnen, der jüngsten Generation, vor Augenführen, wenn wir als junge Deutsche nicht unser Schicksal in die eigenen Hände nehmen, es künftig keine Generation Deutscher mehr gibt die auf ein deutsches Volk als genetisch bedingte Gemeinschaft mehr schauen kann. Wir berufen uns hierbei auf eines der ältesten Gesetze der Natur, das Recht aul Lebensraum, sowohl interritorialer, kultureller sowie geistiger Hinsicht! Einen Lebensraum, durch den wir wurden wie wir sind, den Volksgenossen vergangener Generationen mit Schweiß und Blut tränkten, um ihn zu erhalten und zu gestalten wie es unserer Art eigenist. (...) Wir werden diese unsere Heimat gestalten mit unserem Schweiß und unserem Blut, wir reihen unsfreudig ein in die gewaltige Schar unserer Ahnen und erfüllen wie sie unsere Pflicht!" ("Jugend-wacht", Ausgabe 4/2003, S. 3) Die Publikation fordert ein Deutschland in den Grenzen von 1939, einschließlich der Gebietsabtretungen im Versailler Vertrag, und pflegt einen Rassismus, der bei der Rassentheorie des NS-Ideologen Artur Rosenberg Anleihen macht. Die Verfasser begnügen sich nicht mit der Beschreibung von Rassemerkmalen, sondern leiten daraus politische Forderungen ab: "Jede Vermischung mit Rassefremden (z.B. Türken, Negern, Mongolen) führt zwangsläufig zum Untergang des Volkstums. Im Rassenchaos sind alle Staaten und Kulturen zugrunde gegangen. (...) Aus dieser Erkenntnis ergebensich folgende Forderungen: Zurückdrängung des Fremdrassigen und Reinerhaltung unserer Rassenfamilie, besondere Förderung des nordischen Bestandteils im deutschenVolk. (...) Neben der Entnordung gewahren wir eine starke Vermehrung der Träger minderwertiger Erbanlagen (Entartung), seien es Erbkranke (körperlich und geistig) oder Verbrecher (geistig und seelisch), damit vermehren sich auch immer mehr die minderwertigen Erbanlagen im Volksganzen. (...) Wir Volkstreuen erheben deshalb folgende Forderungen: 1. Verhinderung der Vermehrung von Minderwertigen. (...) 2. Förderung der Vermehrung der Erbgesunden und Hochwertigen." ("Jugend-wacht", Ausgabe 2/2003, S. 10 PS.) 119
  • Personenkreis ist längst überschritten. Bei Kundgebungen im Zusammenhang mit rechtsextremistischen Veranstaltungen konnte oft nur ein massiver Polizeieinsatz größere Ausschreitungen verhindern
87 Waffen bzw. waffenähnliche Gegenstände, um die "Faschos" entsprechend bekämpfen zu können. Die Hemmschwelle zur Gewaltanwendung gegenüber diesem - Personenkreis ist längst überschritten. Bei Kundgebungen im Zusammenhang mit rechtsextremistischen Veranstaltungen konnte oft nur ein massiver Polizeieinsatz größere Ausschreitungen verhindern. Nicht verwechselt werden dürfen Autonome mit Angehörigen des RAF-Umfeldes, den sog. Antiimperialisten, wenn auch das erklärte Ziel beider Lager die Beseitigung des Staates und seiner Organe ist. Hinsichtlich des politischen Selbstverständnisses gibt es jedoch gegensätzliche Auffassungen, wobei besonders der bisherige elitäre Führungsanspruch der RAF im krassen Widerspruch zum Selbstverständnis der Autonomen stand. Die antiimperialistischen Zusammenschlüsse orientieren sich ideologisch konsequent an der Ideologie der RAF. Der Schwerpunkt "antiimperialistischer Politik" liegt in der Betreuung der "politischen Gefangenen aus RAF und Widerstand" und in der Forderung nach Zusammenlegung der Inhaftierten bzw. deren Freilassung. Aufgrund dieser ideologischen Gegensätze konnte nur ein punktuelles Zusammenwirken in einzelnen Themenbereichen festgestellt werden, die von beiden Gruppen als Ansatz für ihren politischen Aktionismus herangezogen werden, wie z. B. "Antifaschismus", "Patriarchat" oder "Häuserkampf". Annäherungen, wie sie die RAF in ihren jüngsten Erklärungen für notwendig erachtet, sind derzeit nicht erkennbar. Neben einer Vielzahl von im Abschnitt 4 dargestellten Gewalttaten sind u. a. folgende Aktionen autonomer Gruppen in Bayern erwähnenswert: Das "Bündnis gegen Ausländerfeindlichkeit", dem u. a. mehrere autonome Gruppierungen angehörten, veranstaltete am 6. März in Nürnberg einen Aufzug zum Thema "Gostenhof ist und bleibt international". Von den rund 160 Versammlungsteilnehmern waren etwa 140 dem örtlichen autonomen/antiimperialistischen Bereich sowie der Nürnberger Hausbesetzerszene zuzurechnen. Die mitgeführten Transparente trugen Aufschriften wie "Kampf dem Faschismus", "500 Jahre Kolonialismus sind genug" und "Gemeinsam gegen Faschismus, Rassismus und Ausländerfeindlichkeit". Am selben Tag wurden im Stadtgebiet von Nürnberg an insgesamt 27 Objekten politisch motivierte Schmierereien wie "RAF", "Ausländer bleiben, Nazis vertreiben", "WWG angreifen" und "Freiheit für alle Gefangenen" festgestellt. Die Polizei konnte mehrere Tatverdächtige vorläufig festnehmen. Im Rahmen weiterer Fahndungsmaßnahmen wurden insgesamt 53 Personalienfeststellungen durchgeführt. Von den vorläufig festgenommenen Personen waren zwölf als Teilnehmer an dem Aufzug des "Bündnisses gegen Ausländerfeindlichkeit" vom selben Tag festgestellt worden. Autonome Gruppen hatten mit der Parole "Kein ruhiges Hinterland - DVU angreifen" bundesweit für eine Verhinderung der DVU-
  • Tötung eines Faschisten", der sich mit der Tötung eines Rechtsextremisten am 4. April befaßt. Die widersprüchliche Einstellung der autonomen Szene
90 und "Antifa-Infoblatt" stachelten ihren Leserkreis in gleicherweise auf. Kennzeichnend waren hierzu in diesen Publikationen die Parolen "Schlagt die Faschisten wo ihr sie trefft!", "Trefft die Faschisten wenn ihr sie schlagt" und "Schlagt die Glatzen bis sie platzen". "radikal" Die Schrift "radikal" erschien im Berichtsjahr mit zwei Ausgaben. Darin war u. a. eine Montageanleitung mit exakten Schaltplänen zum zeitverzögerten Zünden von Brandsätzen abgedruckt. Erwähnenswert ist ferner ein Artikel mit der Überschrift "Einige Überlegungen zur Tötung eines Faschisten", der sich mit der Tötung eines Rechtsextremisten am 4. April befaßt. Die widersprüchliche Einstellung der autonomen Szene zum politischen Mord wird deutlich in den dort verwendeten Zitaten. Nach sich widersprechenden Aussagen endet der Beitrag mit dem Ausblick, daß "die gesellschaftliche Realität sich in den nächsten Jahren so verschär-
  • Tagungsortes des MWG zusammen. Einen dieser Aufzüge hatte das linksextremistisch beeinflußte Münchner Bündnis gegen Rassismus unter Leitung eines DKP-Funktionärs
93 Schädigung, Widerstands und Körperverletzung. Auf der Abschlußkundgebung sprach u. a. die frühere RAF-Inhaftierte Monika Berberich. In ihrer Rede erklärte sie, der "Kampf der Gefangenen" (RAF-Mitglieder) sei nach wie vor Teil des "Widerstandes" und stehe im Zusammenhang mit den weltweiten Kämpfen gegen "Imperialismus, Kolonialismus, Faschismus und Rassismus". Ihre Ziele seien identisch mit denen "revolutionärer Befreiungsbewegungen weltweit", die eine kommunistische Gesellschaft anstrebten. Für den "gemeinsamen weltweiten Widerstand von unten" sei die Herausbildung einer "neuen revolutionären Internationale" erforderlich. Für diesen gemeinsamen Prozeß sei auch die Freiheit der inhaftierten terroristischen Gewalttäter notwendig, denn nicht zuletzt sei "ihr Kampf draußen legitim" gewesen. Abschließend verlas Frau Berberich zur Erinnerung "stellvertretend" für die "unzählig vielen Menschen", die "überall auf der Welt im Kampf um Befreiung gefallen" seien, eine Liste mit Namen "unserer toten Genossinnen und Genossen aus der BRD", von denen "die allermeisten durch Vertreter des Staates gezielt getötet" worden seien. Am 6. Juli versuchten mehrere hundert Personen, darunter ein großer Teil Autonomer und Antiimperialisten aus dem gesamten Bundesgebiet, die Begrüßungszeremonie für die einzelnen Staatsbzw. Regierungschefs durch Trillerpfeifen, Sprechchöre, Schreien und Johlen massiv zu stören. Die Polizei drängte diese Personengruppen hinter eine Vorsperre ab und umstellte sie. Dabei wurden Polizeibeamte beschimpft, beleidigt und teilweise angegriffen; ein Beamter verlor durch einen Angriff mit einem Elektroschockgerät kurzzeitig das Bewußtsein. Die Polizei nahm insgesamt 491 Personen zur Identitätsfeststellung zwecks Einleitung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren vorläufig fest. Aus Anlaß dieses Polizeieinsatzes kam es bundesweit zu einer Reihe von Solidaritätsaktionen durch überwiegend autonome Gruppen mit zum Teil massiven Ausschreitungen, in deren Verlauf Sachschäden von mehreren hunderttausend DM verursacht wurden. Besonders betroffen waren die Städte Frankfurt a. M., Göttingen und Kassel. Am Abend des 7. Juli trafen zwei Demonstrationen, die sich auch mit dem Thema "Polizeieinsatz am 6. Juli" befaßten, vor dem Innenministerium in München in unmittelbarer Nähe des Tagungsortes des MWG zusammen. Einen dieser Aufzüge hatte das linksextremistisch beeinflußte Münchner Bündnis gegen Rassismus unter Leitung eines DKP-Funktionärs organisiert. An der Schlußkundgebung beteiligten sich etwa 2.600 Personen. Dabei wurden Transparente gezeigt mit Parolen wie "Deutscher Imperialismus wird in Flammen der Revolution untergehen" und "Nur die Revolution der Völker kann die Bastionen der Herrschenden zerschlagen". Nachdem die Polizei auf Bitten der Veranstaltungsteilnehmer eine Deeskalation ausdünnte, überwanden etwa 400 Veranstaltungsteilnehmer plötzlich diese Absperrgitter und mußten durch massiven Polizeieinsatz zurückgedrängt werden. Nach Eigenaussagen hätten die Störer versucht, das Tagungsgebäude zu stürmen.
  • wurde in Bayern durch gewaltsame Aktionen kurdischer und türkischer Linksextremisten unterbrochen. Anlässe solcher Aktivitäten waren vor allem Exekutivmaßnahmen türkischer Sicherheitskräfte
  • weniger militanten, im Bundesgebiet verbotenen Gruppierung Devrimci Sol (Revolutionäre Linke). Diese beiden Gruppen haben auch 1992 nichts von ihrer Gefährlichkeit
99 OrthodoxNeue Extrem IslamischGesamt kommuniLinke nationaliextremistische einschl. stische stische Gruppen sozialGruppen" Gruppen3 revolutionäre Gruppen Araber3) _ _ _ 6 6 Iraner - 1 - - 1 Kurden 2 11 - 13 Türken - 7 15 47 69 Sonstige 4 ) - 2 1 - 3 Gesamt 2 21 16 53 , 92 ') Extrem nationalistische Gruppen sind extremistische ausländische Vereinigungen, die nationalistische Ziele in aktiv-kämpferischer, aggressiver Haltung mit dem Ziel der Veränderung der politischen Verhältnisse im Heimatland vertreten. 2 ) Unter den islamisch-extremistischen Gruppen sind Vereinigungen erfaßt, die auf revolutionärem Weg ein islamisch-fundamentalistisches theokratisches Staatswesen erzwingen wollen. 3 ) Staaten der Arabischen Liga *) Sonstige: Inder, Kroaten, Srilanker Die relative Ruhe im Bereich der extremistischen Ausländerorganisationen wurde in Bayern durch gewaltsame Aktionen kurdischer und türkischer Linksextremisten unterbrochen. Anlässe solcher Aktivitäten waren vor allem Exekutivmaßnahmen türkischer Sicherheitskräfte gegen Stützpunkte der marxistisch-leninistischen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und der nicht weniger militanten, im Bundesgebiet verbotenen Gruppierung Devrimci Sol (Revolutionäre Linke). Diese beiden Gruppen haben auch 1992 nichts von ihrer Gefährlichkeit eingebüßt. Dies zeigte u. a. eine bundesweite Welle von zum Teil gewaltsamen Protestaktionen der PKK gegen türkische Einrichtungen im März 1992 anläßlich von Angriffen des türkischen Militärs auf mutmaßliche Stützpunkte der PKK. Daß extremistische Ausländergruppen auch in Phasen scheinbarer Inaktivität ein nicht zu unterschätzendes Sicherheitsrisiko darstellen, wurde am 5. April deutlich, als Anhänger der oppositionellen iranischen Volksmojahedin weltweit koordinierte Aktionen gegen iranische Vertretungen durchführten, u.a. in Bern, Bonn, Hamburg, Oslo, Ottawa, Stockholm und München, wo bei einem Brandanschlag auf das dortige iranische Generalkonsulat erheblicher Sachschäden entstand. Diese Vorfälle belegen, daß im Bereich der vorstehend genannten extremistischen Ausländergruppen unverminderte Wachsamkeit
  • Opfern in Mölln ergehen. 2.2 Gewalttaten von Linksextremisten ohne Angriffe auf politische Gegner Erwähnenswert sind folgende Vorfälle: Am 15. Januar
127 Unbekannte Täter mißhandelten am 8. Dezember in Bamberg eine indische Studentin auf offener Straße. Sie verletzten sie mit einem Messer und raubten ihr Geld. Ferner drohten sie ihr an, ihr werde es wie den Opfern in Mölln ergehen. 2.2 Gewalttaten von Linksextremisten ohne Angriffe auf politische Gegner Erwähnenswert sind folgende Vorfälle: Am 15. Januar versuchten unbekannte Täter einen Brandanschlag auf das Gebäude des Ausländeramtes der Stadt Nürnberg. Von zwei auf ein Fenster im ersten Obergeschoß geworfenen Molotowcocktails zündete ein Brandsatz, wobei lediglich geringer Sachschaden entstand. In einem Selbstbezichtigungsschreiben, das am 16. Januar bei einer Tageszeitung in Nürnberg einging, bezichtigten sich "Revolutionäre Zellen" der Tat. Sie begründeten den Anschlag vor allem mit den Änderungen des Ausländergesetzes und forderten ein Bleiberecht für alle Flüchtlinge. Unbekannte Täter warfen am 2. Mai in Passau vier Molotowcocktails auf den Parkplatz der Niederlassung eines Automobilkonzerns. Dabei wurde ein Pkw getroffen, an dem Lackschaden entstand. Am 8. Mai ging bei einer Passauer Tageszeitung ein Selbstbezichtungsschreiben ein, das mit "Autonome Viren Kommando Ulrike M." unterzeichnet war. Die unbekannten Verfasser begründeten ihren Anschlag damit, daß der angegriffene Konzern das "ausbeuterische globale Wirtschaftssystem" mitorganisiert habe und von Rüstungsgeschäften mit Diktatoren überall auf der Welt profitiere. Das Unternehmen sei somit mitschuldig am Tod unzähliger Menschen. Das Schreiben endete mit den Parolen "Wir wollen dieses Wirtschaftssystem zerstören ... für die soziale Revolution. Der Kampf geht weiter". Im Verlauf des Münchner Wirtschaftsgipfels waren neben Sachbeschädigungen, Schmierschriften und mehreren z. T. gegen die Hotels der Delegationen gerichteten Bombendrohungen folgende Brandanschläge zu verzeichnen: Am 4. Juli warfen unbekannte Täter zwei Molotowcocktails gegen ein Fenster einer Zweigstelle einer Sparkasse in München. Die Brandsätze prallten an der Scheibe ab und brannten aus, ohne größeren Schaden anzurichten. Am frühen Morgen des 6. Juli warfen unbekannte Täter zwei Brandflaschen in Richtung der Polizeiinspektion Friedberg, Landkreis Aichach-Friedberg. Ein Brandsatz landete neben dem Treppenaufgang, der zweite auf dem Kfz-Abstellplatz. Es entstand kein Sachschaden. Am 6. Juli war die Filiale einer Großbank in München Ziel eines weiteren Brandanschlags. Die Täter schlugen mit einer Spitzhacke die Scheibe der Filiale ein und schleuderten zwei Molotowcocktails in das Gebäude. Teile der Einrichtung fingen Feuer, wobei
  • nach SS 110 des Telekommunikationsgesetzes und der dazu erlassenen Rechtsverordnung. (2) Der nach Absatz 1 Satz 1 oder 3 Verpflichtete
Artikel 10-Gesetz - G 10 und Sendungen, die ihm zum Einsammeln, Weiterleiten oder Ausliefern anvertraut sind, auszuhändigen. Der nach Satz 1 Verpflichtete hat der berechtigten Stelle auf Verlangen die zur Vorbereitung einer Anordnung erforderlichen Auskünfte zu Postfächern zu erteilen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Anordnung bedarf. Wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder an der Erbringung solcher Dienste mitwirkt, hat der berechtigten Stelle auf Anordnung Auskunft über die näheren Umstände der nach Wirksamwerden der Anordnung durchgeführten Telekommunikation zu erteilen, Sendungen, die ihm zur Übermittlung auf dem Telekommunikationsweg anvertraut sind, auszuhändigen sowie die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation zu ermöglichen. SS 8a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, SS 4a des MADGesetzes und SS 3 des BND-Gesetzes bleiben unberührt. Ob und in welchem Umfang der nach Satz 3 Verpflichtete Vorkehrungen für die technische und organisatorische Umsetzung der Überwachungsmaßnahme zu treffen hat, bestimmt sich nach SS 110 des Telekommunikationsgesetzes und der dazu erlassenen Rechtsverordnung. (2) Der nach Absatz 1 Satz 1 oder 3 Verpflichtete hat vor Durchführung einer beabsichtigten Beschränkungsmaßnahme unverzüglich die Personen, die mit der Durchführung der Maßnahme betraut werden sollen, 1. auszuwählen, 2. einer einfachen Sicherheitsüberprüfung unterziehen zu lassen und 3. über Mitteilungsverbote nach SS 17 sowie die Strafbarkeit eines Verstoßes nach SS 18 zu belehren; die Belehrung ist aktenkundig zu machen. Mit der Durchführung einer Beschränkungsmaßnahme dürfen nur Personen betraut werden, die nach Maßgabe des Satzes 1 überprüft und belehrt worden sind. Nach Zustimmung des Bundesministeriums des Innern, bei Beschränkungsmaßnahmen einer Landesbehörde des zuständigen Landesministeriums, kann der Behördenleiter der berechtigten Stelle oder dessen Stellvertreter die nach Absatz 1 Satz 1 oder 3 Verpflichteten schriftlich auffordern, die Beschränkungsmaßnahme bereits vor Abschluss der Sicherheitsüberprüfung durchzuführen. Der nach Absatz 1 Satz 1 oder Satz 3 Verpflichtete hat sicherzustellen, dass die Geheimschutzmaßnah307
  • DiensdorfRadlow (Oder-Spree) durchsucht. Die Polizei fand neben rechtsextremistischem Propagandamaterial auch Waffenund Munitionsteile sowie Sprengund Panzergranaten. Abgesehen von einer Mahnwache
Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2003 bau in Deutschland". Die NPD versucht, den "Tag der Arbeit" symbolisch zu vereinnahmenund die "Befreiungslüge" bezüglich des 8. Mai 1945 zu entlarven. Gelegenheiten für Aktionen boten auch der Todestag von Rudolf Heß und der so genannte "Heldengedenktag", der in Teschendorf und Dossow mit Kranzniederlegungen begangen wurde. An den Veranstaltungen nahmen zwischen einem Dutzend und 175 Personenteil. Die größte war die am 9. August in Wittstock. Sie stand unter dem Motto "Rudolf Heß damals wie heute, kapitalistische Kriegstreiber stoppen". Die Versammlungen wurden jedoch - wie schon in früheren Jahren - nicht im Namen der NPD angemeldet, sondern unter fiktiven Organisationsbezeichnungen wie "Aklionsgemeinschaft für Frieden", "Aktionsbündnis für Freiheit und Selbstbestimmung Prignitz /Ostprignitz-Ruppin", "Bund Nationaler Sozialisten Brandenburgs" (BNSB) und "Preußische Aktionsfront* (P.A.F.) (vgl. S. 121). Am 30, April wurde die Wohnung eines NPD-Mitgliedes in DiensdorfRadlow (Oder-Spree) durchsucht. Die Polizei fand neben rechtsextremistischem Propagandamaterial auch Waffenund Munitionsteile sowie Sprengund Panzergranaten. Abgesehen von einer Mahnwache am 10. Mai in Belzig zum Thema "Jugend in Brandenburg", für die ein "Freundeskreis der JN" verantwortlich zeichnete und an der sich knapp 30 Personenbeteiligten, ging der JN-Landesverband Berlin-Brandenburg kaum mit Aktionen an die Öffentlichkeit. Am 31: Dezember erklärte sein Vorsitzender mit sofortiger Wirkung seinen Rücktritt von allen Ämtern innerhalb der NPD bzw. JN und gleichzeitig seinen Austritt aus beiden Organisationen. Die Loslösungder Berlin-Brandenburger JN-Strukturen von der Partei zeichnete sich bereits im November ab, als die von der JN Berlin-Brandenburg betriebene Zeitschrift "Jugend-wacht" unter www.jugendwacht.de online ging, ohne irgendeinen Hinweis auf eine Zugehörigkeit zu NPD oder JN erkennenzu lassen. Zuvor war es zwischen dem Landesvorsitzenden und der Bundesleitung zu Spannungen gekommen. Stein des Anstoßes war "Jugend-wacht", dennsie ist eindeutig neonazistisch ausgerichtet. Einige "NPD-Elemente" hätten die Zeitung zensieren wollen, hieß es auf der neonazistischen Diskussionsplattform www.wpmp3.ws. Nunmehr wird "Jugend-wacht" im "Deutschen Jugend Verlag" herausgegeben. Der ehemalige Landesvorsitzende der JN erklärte im Vorwort der Ausgabe 4/2003: "Wir haben uns zum Ziel gesetzt, eine Zeitschrift für die deutsche Jugend herauszugeben, die auf weltanschaulicher Grundlage die 118
  • ersucht werden. (3) Die Verfassungsschutzbehörden sind an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Artikel 20 des Grundgesetzes). SS4 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne
Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG 4. bei der Überprüfung von Personen in sonstigen gesetzlich bestimmten Fällen, 5. bei der Geheimschutzbetreuung von nichtöffentlichen Stellen durch den Bund oder durch ein Land. Die Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz bei der Mitwirkung nach Satz 1 Nr. 1, 2 und 4 sind im Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom 20. April 1994 (BGBl. I S. 867) geregelt. Bei der Mitwirkung nach Satz 1 Nummer 5 ist das Bundesamt für Verfassungsschutz zur sicherheitsmäßigen Bewertung der Angaben der nichtöffentlichen Stelle unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder befugt. Sofern es im Einzelfall erforderlich erscheint, können bei der Mitwirkung nach Satz 1 Nummer 5 zusätzlich die Nachrichtendienste des Bundes sowie ausländische öffentliche Stellen um Übermittlung und Bewertung vorhandener Erkenntnisse und um Bewertung übermittelter Erkenntnisse ersucht werden. (3) Die Verfassungsschutzbehörden sind an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden (Artikel 20 des Grundgesetzes). SS4 Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieses Gesetzes sind a) Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluß, der darauf gerichtet ist, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm gehörendes Gebiet abzutrennen; b) Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluß, der darauf gerichtet ist, den Bund, Länder oder deren Einrichtungen in ihrer Funktionsfähigkeit erheblich zu beeinträchtigen; c) Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung solche politisch bestimmten, zielund zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluß, 301
  • durchgeführt wurden. Dazu bekannten sich vor allem die türkische linksextremistische Devrimci Sol sowie in einem Fall auch die PKK. Anhänger
132 PKK-Anhänger aus. Die Aktionen richteten sich insbesondere gegen türkische Generalkonsulate, türkische Banken und Fluglinien. Auch in .Bayern waren in diesem Zusammenhang mehrere Anschläge auf türkische Banken in München und Nürnberg zu verzeichnen, bei denen teilweise erheblicher Sachschaden entstand. Auch türkische Banken in Hannover, Frankfurt a. Main und Ulm wurden Ziel von Brandanschlägen, bei denen erheblicher Sachschaden entstand. Aus den hierzu bekannt gewordenen Selbstbezichtigungen geht hervor, daß die Brandanschläge als Vergeltung für eine Aktion türkischer Sicherheitsbehörden in Istanbul vom 17. April durchgeführt wurden. Dazu bekannten sich vor allem die türkische linksextremistische Devrimci Sol sowie in einem Fall auch die PKK. Anhänger der größten iranischen Oppositionsgruppierung "Volksmojahedin Iran" führten am 5. April weltweit u. a. in Bern, Stockholm, Oslo und Ottawa sowie in Bonn, Hamburg und München Aktionen gegen iranische diplomatische Vertretungen durch. Nach Erklärungen der Kölner Zentrale der "Iranischen Moslemischen Studenten-Vereinigung Bundesrepublik Deutschland e. V." (IMSV) handelte es sich um Vergeltungsaktionen wegen des Angriffs iranischer Kampfflugzeuge auf militärische Stützpunkte der "Volksmojahedin" im Irak am selben Tag. In München stürmten etwa 20 bis 40 Personen, mit Prügeln und Stangen bewaffnet, das iranische Generalkonsulat. Sie zertrümmerten Fensterläden, Fensterscheiben und Türen des Konsulats und warfen Molotowcocktails in das Anwesen. Ein im Hof abgestellter Pkw des Konsulats wurde angezündet sowie der Dienst-Pkw des Generalkonsuls durch Zertrümmern der Scheiben beschädigt. Am Gebäude entstand Sachschaden in Höhe von mehr als 150.000 DM. Die Polizei konnte noch in Tatortnähe 21 Iraner vorläufig festnehmen. Durch einen Sprengstoffanschlag wurden am 14. Juni in München drei auf dem Gelände einer Speditionsfirma abgestellte Druckreaktionskessel schwer beschädigt. Dabei entstand hoher Sachschaden. Die drei Kessel waren für ein Forschungsinstitut im Iran bestimmt und sollten in den nächsten Tagen1 dorthin geliefert werden. Die polizeilichen Ermittlungen ergaben, daß bereits am 14. Februar ein Brandanschlag auf die Schweizer Herstellerfirma der Druckkessel verübt worden war, bei dem ebenfalls beträchtlicher Sachschaden entstand und bauartgleiche Zündvorrichtungen verwendet worden waren. In einem am Schweizer Tatort aufgefundenen Selbstbezichtigungsschreiben wurde der Firma vorgeworfen, an das "korrupte Regime in Teheran" Vernichtungswaffen zu liefern. Ziel des Brandanschlages waren damals vier Bioreaktoren, dierin der Montagehalle des Werkes aufgestellt waren. Am 8. Oktober wurden von drei Männern in Augsburg zwei Fensterscheiben eines türkischen Reisebüros eingeworfen. An einer weiteren Fensterscheibe war ein Zettel in türkischer Sprache angebracht, dessen sinngemäße Übersetzung lautet: "Wer Türken hilft, wird von uns erledigt". Im Zuge der Ermittlungen stellte die
  • Rechtsextremismus Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft gegen mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer einer terroristischen Vereinigung aus der Reichsbürgerszene - Anklageerhebung und weitere Exekutivmaßnahmen
Rechtsextremismus Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft gegen mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer einer terroristischen Vereinigung aus der Reichsbürgerszene - Anklageerhebung und weitere Exekutivmaßnahmen Am 11.12.2023 erhob die Bundesanwaltschaft Anklage vor dem jeweiligen Staatsschutzsenat der Oberlandesgerichte (OLG) Frankfurt am Main (Hessen), München (Bayern) und Stuttgart (Baden-Württemberg) gegen insgesamt 27 Personen u. a. wegen Mitgliedschaft in oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung gemäß SS 129a StGB und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gemäß SS 83 StGB. 89 In Frankfurt richtet sich die Anklage gegen neun mutmaßliche Mitglieder dieser Vereinigung sowie gegen eine russische Staatsbürgerin als mutmaßliche Unterstützerin. Einer der Beschuldigten in Stuttgart ist zusätzlich wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte angeklagt. Einer der Angeklagten am OLG Frankfurt ist in der Untersuchungshaft verstorben. Das Strafverfahren gegen die Rädelsführer der Vereinigung wird vor dem OLG Frankfurt geführt. Hervorzuheben ist als Hauptbeschuldigter der mittlerweile 72-jährige selbständige Finanzberater und Immobilienunternehmer Heinrich XIII. Prinz Reuß aus Hessen. Weitere Angeklagte sind u. a die ehemalige AfDBundestagsabgeordnete und ehemalige Richterin Birgit M.-W. aus Berlin, die ehemalige Bundestagskandidatin und Angehörige des Landesvorstandes der Partei "dieBasis", Johanna F.-J. aus BadenWürttemberg, der ehemalige Bundeswehrkommandeur und Fallschirmjäger Rüdiger v. P. aus Baden-Württemberg, der Mitgründer der Bundeswehreinheit "Kommando Spezialkräfte" (KSK) Oberst a. D. Maximilian E. aus Bayern, der ehemalige KSK-Angehörige Peter W. aus Bayern, sowie der ehemalige Polizeibeamte und ehemalige Bundestagskandidat der Partei "dieBasis", Michael F. aus Alfeld (Landkreis Hildesheim) in Niedersachsen. Weitere Angeklagte aus Niedersachsen sind in Frankfurt der Unternehmer Hans-Joachim H. aus Jesteburg (Landkreis Harburg) sowie in München der Jurist 89 Die Anklageergebung richtet sich gegen zehn Personen vor dem OLG Frankfurt, acht Personen vor dem OLG München und neun Personen vor dem OLG Stuttgart; vgl. Pressemitteilungen Nr. 52, Nr. 53 und Nr. 54 der Bundesanwaltschaft vom 12.12.2023. 152
  • Durchsetzung politischer Ziele bejahen, zeigt ein in der linksextremistischen Publikation "Arbeiterkampf" (ak) abgedruckter Brief. Darin erklärte eine RAF-Gefangene
  • militante Aktion" bleibe ein Mittel, das der gesamten "radikalen Linken" zur Verfügung stehe und "souverän und politisch bestimmt und gezielt
136 Strafvollstreckung durch Gerichtsentscheidungen oder Gnadenerweise auszusetzen. Die ursprünglichen Erwartungen an diese sog. "Kinkel-Initiative" (benannt nach dem damaligen Bundesminister der Justiz) haben sich jedoch aus der Sicht der RAF nicht erfüllt. Im Verlauf des Jahres wurden deshalb zunehmend kritische und ablehnende Äußerungen bekannt, die diese Initiative insgesamt als gescheitert bewerteten. "Für die Gefangenen aus RAF und Widerstand" erklärte die inhaftierte RAF-Angehörige Irmgard Möller am 15. April die grundsätzliche Zustimmung zur Entscheidung der RAF, den bewaffneten Kampf vorläufig auszusetzen. In weiteren Medien-Interviews und Beiträgen in Publikationen bekräftigten dies anschließend weitere RAF-Gefangene. Gleichzeitig wurde aber deutlich, daß dies kein wesentliches Abrücken von bisherigen RAF-Grundsätzen bedeutete. So wurde u. a. im Verlauf der Interviews betont, daß eine "Versöhnung der RAF mit dem Staat ausgeschlossen" werde und "der bewaffnete Kampf" legitim gewesen sei. Ferner wurde an die Bundesregierung appelliert, im Rahmen einer politischen Lösung in einem Zeitraum von ein bis zwei Jahren alle RAF-Häftlinge freizulassen. Daß zumindest Teile der RAF-Inhaftierten Gewalt nach wie vor als Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele bejahen, zeigt ein in der linksextremistischen Publikation "Arbeiterkampf" (ak) abgedruckter Brief. Darin erklärte eine RAF-Gefangene, "die bewaffnete und militante Aktion" bleibe ein Mittel, das der gesamten "radikalen Linken" zur Verfügung stehe und "souverän und politisch bestimmt und gezielt eingesetzt" werden könne. Gefangene aus Auch Gefangene aus dem RAF-Umfeld billigten die durch die RAF dem RAF-Umfeld erklärte Deeskalation, lehnten aber deren Begründung für diesen Schritt ab. Auch sie betrachten Mord grundsätzlich als Mittel revolutionärer Politik, das jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt unangemessen sei. Gewalt bleibe so lange legitim, wie die "herrschenden Verhältnisse" existierten. Dies beinhalte die Möglichkeit, auch in der jetzigen Situation militante Anschläge durchzuführen. 3.4 Umfeld der RAF Dem engeren RAF-Umfeld gehören bundesweit etwa 240 Perso-, nen an. Die Erklärungen der Kommandoebene vom 10. April, 29. Juni und August 1992 führten auch in diesem Bereich zu unterschiedlichen Bewertungen. In einer ersten Reaktion äußerten sich in einem Schreiben vom 22. April Teile des RAF-Umfeldes durchwegs ablehnend. Darin heißt es u. a.: "Widerstand steht dafür, daß das, was in den letzten 22 Jahren war, nicht dem Staatsapparat und seinen Medien gehört. Diese Geschichte lebt in uns. Widerstand gegen die imperialistische Großmacht BRD bestimmt sich durch diese Erfahrungen. Der Kampf geht gemeinsam weiter." Im weiteren Verlauf wurden die Papiere der Kommandoebene jedoch weitgehend als Schritt in die richtige Richtung bewertet. Zwar haben Teile des RAF-Umfeldes die in den drei Erklärungen
  • schutzwürdige Interessen der betroffenen Person, insbesondere die Gefahr einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgegenstehen. Die Übermittlung ist festzuhalten. Die empfangende Stelle
Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2017 3. eine besondere gesetzliche Geheimhaltungsvorschrift oder ein Berufsgeheimnis der Einsichtnahme nicht entgegensteht. (3) Die Anordnung für die Maßnahme nach Absatz 1 trifft der Leiter der Verfassungsschutzabteilung im Ministerium des Innern, im Falle seiner Verhinderung sein Vertreter. (4) Die auf diese Weise gewonnenen Erkenntnisse dürfen nur zu den in Absatz 1 genannten Zwecken verwendet werden. Gespeicherte Informationen sind zu löschen und Unterlagen zu vernichten, sobald sie für diese Zwecke nicht mehr benötigt werden. (5) Über die Einsichtnahme ist ein gesonderter Nachweis zu führen, aus dem ihr Zweck, die in Anspruch genommene Stelle sowie die Namen der betroffenen Person, deren Daten für eine weitere Verwendung erforderlich sind, hervorgehen. Der Nachweis ist gesondert aufzubewahren, gegen unberechtigten Zugriff zu sichern und am Ende des zweiten Kalenderjahres, das dem Jahr der Erstellung folgt, zu vernichten. SS 16 Übermittlung personenbezogener Daten durch die Verfassungsschutzbehörde (1) Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten an inländische Behörden übermitteln, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist oder die empfangende Behörde die Daten zum Schutz vor Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 1, zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder zur Verfolgung einer Straftat von erheblicher Bedeutung (SS 4 Abs. 5) benötigt oder wenn eine andere gesetzliche Vorschrift dies vorsieht. Die Übermittlung ist festzuhalten. Die empfangende Behörde darf die übermittelten Daten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihr übermittelt wurden. (2) Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten an ausländische öffentliche Stellen sowie an überund zwischenstaatliche Stellen übermitteln, wenn dies zum Schutz von Leib oder Leben oder zur Erfüllung eigener Aufgaben, insbesondere bei grenzüberschreitenden Bestrebungen oder Tätigkeiten im Sinne von SS 3 Abs. 1, erforderlich ist. Die Übermittlung unterbleibt, wenn auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Person, insbesondere die Gefahr einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung, entgegenstehen. Die Übermittlung ist festzuhalten. Die empfangende Stelle ist darauf hinzuweisen, 292
  • Rechtsextremismus Tim Paul G. aus Hannover und die Ärztin Melanie R. aus Vechelde (Landkreis Peine), wobei die Letztgenannten neben Michael
  • eigene, bereits in Grundzügen ausgearbeitete Staatsform zu ersetzen. Zur Rechtfertigung ihres Handelns dienten ihnen verschiedene Verschwörungstheorien, die auch
Rechtsextremismus Tim Paul G. aus Hannover und die Ärztin Melanie R. aus Vechelde (Landkreis Peine), wobei die Letztgenannten neben Michael F. einflussreiche Positionen nach dem beabsichtigten Sturz der Bundesregierung übernehmen sollten. Hintergrund der Anklageerhebung ist ein Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts (GBA) wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung aus der Reichsbürgerszene. Die Ermittlungen mündeten am 07.12.2022 in Exekutivmaßnahmen gegen 54 Personen, bei denen die niedersächsischen Beschuldigten Michael F., Tim Paul G. und Melanie R. verhaftet wurden. Im Laufe des Jahres 2023 erfolgten weitere Durchsuchungsmaßnahmen, u. a. am 22.03.2023 in Springe (Region Hannover) und am 20.06.2023 in Hameln (Landkreis Hameln-Pyrmont) sowie die Verhaftung von Hans-Joachim H. am 22.05.2023 in Jesteburg und die Ausweitung des Verfahrens auf 69 Beschuldigte. In elf Bundesländern sowie in Italien und Österreich wurden 25 Haftbefehle vollstreckt, die gegen 22 Beschuldigte und drei Unterstützer verhängt worden waren. Im gesamten Ermittlungskomplex gab es zum Jahresende 2023 sieben Beschuldigte aus Niedersachsen, von denen sich die vier oben genannten in Untersuchungshaft befinden. Laut Anklageschrift gehörten die jetzt 27 Angeschuldigten zu einer im Juli 2021 gegründeten terroristischen Vereinigung, die sich das Ziel gesetzt hatte, die bestehende staatliche Ordnung in Deutschland gewaltsam zu beseitigen und durch eine eigene, bereits in Grundzügen ausgearbeitete Staatsform zu ersetzen. Zur Rechtfertigung ihres Handelns dienten ihnen verschiedene Verschwörungstheorien, die auch in der Reichsbürgerszene verbreitet sind. So waren die Angeklagten fest davon überzeugt, dass Deutschland von geheimen Hintergrundmächten eines sogenannten Deep State90 regiert werde. Befreiung habe die sogenannte Allianz versprochen, ein - tatsächlich nicht existierender - technisch überlegener Geheimbund von Regierungen, Nachrichtendiensten und Militärs verschiedener Staaten einschließlich der USA und Russlands. 90 Der englische Begriff "Deep State" (dt. "Tiefer Staat") wird vor allem in verschwörungsideologischen Erzählungen verwendet und bedeutet sinngemäß "Schattenstaat" oder auch "Staat im Staate". Er bezeichnet illegale oder illegitime Machtstrukturen innerhalb eines Staates. Die dabei verdeckte Macht gehe von Gruppen aus, die sich tatsächlich oder angeblich gegenüber der Regierung eines Staates nicht oder nur eingeschränkt loyal verhalten und ihren eigenen Gesetzen gehorchen. 153
  • Einführung 1. Gesetzliche Grundlagen Rechtliche Die Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes sind gesetzGrundlagen lich genau festgelegt. Das Gesetz über
  • Verfassungsschutzes gemeinsam zu erfüllenden Aufgaben. Es ist zugleich Rechtsgrundlage für die Arbeit des Bundesamts für Verfassungsschutz. Neben diesem Bundesgesetz bestehen
10 Einführung 1. Gesetzliche Grundlagen Rechtliche Die Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes sind gesetzGrundlagen lich genau festgelegt. Das Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz beschreibt die von Bund und Ländern auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes gemeinsam zu erfüllenden Aufgaben. Es ist zugleich Rechtsgrundlage für die Arbeit des Bundesamts für Verfassungsschutz. Neben diesem Bundesgesetz bestehen in allen Ländern eigene Verfassungsschutzgesetze. In Bayern regelt das im Anhang 1 abgedruckte Bayerische Verfassungsschutzgesetz die Aufgaben und Befugnisse des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz, das seinen Sitz in München hat und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern unmittelbar nachgeordnet ist. Für das Landesamt wurden im Haushaltsplan 1994 insgesamt 427 Stellen für Beamte, Angestellte und Arbeiter ausgewiesen; das Haushaltsvolumen 1994 betrug 34,3 Millionen DM. 2. Aufgaben des Verfassungsschutzes BeobachtungsNach dem Bayerischen Verfassungsschutzgesetz hat das Landesamt auftrag für Verfassungsschutz im wesentlichen den Auftrag, - Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, - sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht (Sabotage und Spionage), - Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden und - (seit dem 1. August 1994) Bestrebungen und Tätigkeiten der Organisierten Kriminalität zu beobachten. Darüber hinaus wirkt das Landesamt für Verfassungsschutz u.a. bei Sicherheitsüberprüfungen mit. Im Mittelpunkt der Beobachtung stehen Aktivitäten von extremistischen Organisationen. Dabei müssen zwangsläufig auch die handelnden Personen, die Mitglieder dieser Organisationen sind oder
  • Einführung rechtsstaatlichen Anforderungen unterworfen. Sie sind in einem Briefund eigenen Gesetz geregelt, das nach dem Grundrecht des Brief-, PostTelefonkontrolle
12 Einführung rechtsstaatlichen Anforderungen unterworfen. Sie sind in einem Briefund eigenen Gesetz geregelt, das nach dem Grundrecht des Brief-, PostTelefonkontrolle und Fernmeldegeheimnisses "Gesetz zu Art. 10 Grundgesetz" (G 10) genannt wird. Ein Verfahren mit mehreren voneinander unabhängigen Kontrollinstanzen stellt sicher, daß in dieses Grundrecht nur eingegriffen wird, wenn die im Gesetz genannten besonderen Gründe vorliegen. Die gleichen Sicherungen gelten für den Einsatz besonderer technischer Mittel im Schutzbereich des Art. 13 des Grundgesetzes, also für den Einsatz von Abhörgeräten oder versteckten Kameras in Wohnungen und Büros. Keine polizeilichen Dem Verfassungsschutz stehen keine polizeilichen Befugnisse zu. Befugnisse Polizeibehörden und Verfassungsschutz sind voneinander getrennt. Deshalb dürfen die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes keinerlei Zwangsmaßnahmen, wie z.B. Festnahmen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen usw., durchführen. Verfassungsschutzbehörden dürfen auch keiner polizeilichen Dienststelle angegliedert werden. Erscheint aufgrund der dem Verfassungsschutz vorliegenden Informationen ein polizeiliches Eingreifen erforderlich, so wird die zuständige Polizeidienststelle unterrichtet. Diese entscheidet dann selbständig, ob und welche Maßnahmen zu treffen sind. 4. Kontrolle Vielfältige Die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden unterliegt einer vielfälKontrollen tigen Kontrolle. Dazu gehört die allgemeine parlamentarische Kontrolle, die durch die Berichtspflicht des verantwortlichen Ministers gegenüber dem Landtag im Rahmen von aktuellen Stunden, Anfragen von Abgeordneten, Petitionen usw. ausgeübt wird. Eine besondere Kommission des Bayerischen Landtags, die Parlamentarische Kontrollkommission, überwacht die Arbeit des Verfassungsschutzes. Die G 10-Kommission überprüft die Maßnahmen zur Überwachung des Postund Fernmeldeverkehrs. Die Verwaltungskontrolle obliegt dem Innenminister im Rahmen der Dienstund Fachaufsicht, ferner dem Landesbeauftragten für Datenschutz und dem Bayerischen Obersten Rechnungshof. Diese Kontrollen werden ergänzt durch eine mögliche gerichtliche Nachprüfung belastender Einzelmaßnahmen sowie durch die Öffentlichkeit in Form von Presse, Funk und Fernsehen.
  • Gefahren, über Fremdenfeindlichkeit, über Rassismus und Antisemitismus als Elemente rechtsextremistischer Ideologie und Propaganda. Im Rahmen dieser Aufklärungskampagne wurden in Bayern
Einführung 13 5. Verfassungsschutz durch Aufklärung Die freiheitliche demokratische Grundordnung kann dauerhaft nicht Aufklärungsohne die geistig-politische Auseinandersetzung mit dem Extremistätigkeit mus gesichert werden. Die Tätigkeit des Verfassungsschutzes gewährleistet, daß Regierung und Parlament, aber auch die Bürger über Aktivitäten und Absichten verfassungsfeindlicher Organisationen informiert werden. In Bayern werden die Aufgaben des "Verfassungsschutzes durch Aufklärung" vom Innenministerium mit Unterstützung des Landesamts für Verfassungsschutz wahrgenommen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit werden kostenlos der Verfassungsschutzbericht sowie weitere Informationen zur Verfügung gestellt. Vor dem Hintergrund der Zunahme überwiegend politisch motivierAufklärungster Gewalttaten gegen Ausländer und ihre Unterkünfte beschlossen kampagne die Innenminister des Bundes und der Länder 1992 eine bundesweite Aufklärungskampagne gegen Extremismus und Fremdenfeindlichkeit. Ziel dieser im März 1993 mit dem Logo "FAIRSTÄNDNIS - Menschenwürde achten - Gegen Fremdenhaß" eingeleiteten und auch im Jahr 1994 fortgeführten Kampagne ist die Aufklärung der Bevölkerung über den Extremismus und seine Gefahren, über Fremdenfeindlichkeit, über Rassismus und Antisemitismus als Elemente rechtsextremistischer Ideologie und Propaganda. Im Rahmen dieser Aufklärungskampagne wurden in Bayern im Jahr 1994 u.a. 15.000 Hefte des Jugendmagazins "basta - Nein zur Gewalt" und 14.000 Disketten des Computerspiels "Dunkle Schatten" kostenlos verteilt. Teil der Öffentlichkeitsarbeit ist auch dieser Verfassungsschutzbericht.
  • sind aber festzuhalten. Die antragstellende Person ist auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen einer Begründung und darauf hinzuweisen, dass
  • oder die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (der oder die Landesbeauftragte) wenden kann. Dem oder
Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2017 dem Interesse der antragstellenden Person an der Auskunftserteilung oder Einsicht. (3) Die Ablehnung der Auskunftserteilung oder der Einsichtsgewährung bedarf keiner Begründung, soweit dadurch der Zweck der Verweigerung gefährdet würde; die Gründe sind aber festzuhalten. Die antragstellende Person ist auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen einer Begründung und darauf hinzuweisen, dass sie sich an den Landesbeauftragten oder die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (der oder die Landesbeauftragte) wenden kann. Dem oder der Landesbeauftragten ist auf Verlangen Auskunft zu erteilen und Einsicht zu gewähren. Stellt der Minister oder die Ministerin des Innern, im Falle der Verhinderung der Staatssekretär oder die Staatssekretärin, im Einzelfall fest, dass durch die Auskunft oder die Einsicht die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet würde, erhält nur der oder die Landesbeauftragte persönlich Auskunft oder Einsicht. Mitteilungen des oder der Landesbeauftragten an die antragstellende Person dürfen keine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Verfassungsschutzbehörde zulassen, sofern sie nicht einer weitergehenden Auskunft zugestimmt hat. (4) Bezieht sich die Auskunftserteilung oder die Einsicht auf die Herkunft personenbezogener Daten von anderen Verfassungsschutzbehörden, der Staatsanwaltschaft und der Polizei, von Landesfinanzbehörden, soweit diese personenbezogene Daten in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben im Anwendungsbereich der Abgabenordnung zur Überwachung und Prüfung speichern, vom Bundesnachrichtendienst, vom Militärischen Abschirmdienst und, soweit die Sicherheit des Bundes berührt wird, von anderen Behörden des Bundesministers der Verteidigung, ist sie nur mit Zustimmung dieser Stellen zulässig. Das gleiche gilt, wenn diese Behörden Empfänger von Übermittlungen personenbezogener Daten sind. Soweit es sich um Behörden des Landes handelt, gelten für die Versagung der Zustimmung die Absätze 2 und 3 entsprechend. (5) Von der ohne ihre Kenntnis erfolgten Erhebung personenbezogener Daten ist die betroffene Person zu benachrichtigen, sobald der Zweck der Erhebung es zuläßt. Bei Eingriffen nach SS 7 Abs. 3 und 4 ist die Parlamentarische Kontrollkommission spätestens drei Jahre nach der Beendigung des Eingriffes zu unterrichten, sofern eine Mitteilung an die betroffene Person nicht erfolgt ist. (6) Wird der oder die Landesbeauftragte nach SS 12 Absatz 3 Satz 3 tätig, so kann er oder sie die Parlamentarische Kontrollkommission 288
  • Schwere der mit der Verarbeitung verbundenen Gefahren für die Rechtsgüter der betroffenen Person die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen
Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG löschen oder zu berichtigen sind. Die Löschung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass dadurch schutzwürdige Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt würden. In diesem Fall ist die Verarbeitung dieser Daten einzuschränken; sie dürfen nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person verwendet werden. Ein schutzwürdiges Interesse liegt auch vor, wenn die betroffene Person einen Antrag nach SS 12 Abs. 1 gestellt hat. (4) Gespeicherte personenbezogene Daten über Bestrebungen nach SS 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 oder 4 sind spätestens zehn Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten gespeicherten relevanten Information zu löschen, es sei denn, der Leiter der Verfassungsschutzabteilung im Ministerium des Innern, im Falle seiner Verhinderung sein Vertreter, trifft im Einzelfall ausnahmsweise eine andere Entscheidung. (5) Informationen aus der engeren Persönlichkeitssphäre des Betroffenen, die mittels automatisierter Datenverarbeitung gespeichert sind, dürfen nur einem besonders beschränkten Personenkreis zugänglich gemacht werden. (6) Personenbezogene Daten, die ausschließlich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, der Datensicherung oder zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, dürfen nur für diese Zwecke sowie zum Nachweis strafbarer Handlungen nach SS 33 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes verwendet werden. SS9 Sicherheit der Verarbeitung (1) Die Verfassungsschutzbehörde oder der Auftragsverarbeiter haben unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten, der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schwere der mit der Verarbeitung verbundenen Gefahren für die Rechtsgüter der betroffenen Person die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, um bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Hierbei sind die einschlägigen Technischen Richtlinien und Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik sowie die Regelungen des materiellen Geheimschutzes einzuhalten. (2) Die in Absatz 1 genannten Maßnahmen können unter anderem die Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten 285

📬 Newsletter abonnieren

Maximal einmal pro Monat informieren wir über Neuigkeiten bei Verfassungsschutzberichte.de, wie neue Analysen oder neue Berichte.

Kein Spam. Jederzeit abbestellbar.