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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • unerläßlich ist und geeignete polizeiliche Hilfe für das bedrohte Rechtsgut nicht rechtzeitig erlangt werden kann
(3) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse stehen dem Landesamt für Verfassungsschutz nicht zu; es darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen es selbst nicht befugt ist. (4) Von mehreren geeigneten Maßnahmen hat das Landesamt für Verfassungsschutz diejenige zu wählen, die den Betroffenen voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Eine Maßnahme darf keinen Nachteil herbeiführen, der erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht. SS 6 Erhebung personenbezogener Daten mit nachrichtendienstlichen Mitteln (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz kann Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung, wie den Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen, Observationen, Bildund Tonaufzeichnungen, Tarnpapiere und Tarnkennzeichen anwenden (nachrichtendienstliche Mittel). Diese sind in einer Dienstvorschrift zu benennen, die auch die Zuständigkeit für die Anordnung solcher Informationsbeschaffungen regelt. Die Dienst-Vorschrift bedarf der Zustimmung des Innenministeriums, das den Ständigen Ausschuß des Landtags unterrichtet. (2) Das Landesamt für Verfassungsschutz kann personenbezogene Daten und sonstige Informationen mit nachrichtendienstlichen Mitteln erheben, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, daß 1. auf diese Weise Erkenntnisse über Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 2 oder die zur Erforschung solcher Erkenntnisse erforderlichen Quellen gewonnen werden können oder 2. dies zur Abschirmung der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände und Quellen des Landesamtes für Verfassungsschutz gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten erforderlich ist. (3) Das in einer Wohnung nicht öffentlich gesprochene Wort darf mit technischen Mitteln nur dann heimlich mitgehört oder aufgezeichnet werden, wenn es im Einzelfall zur Abwehr einer gegenwärtigen gemeinen Gefahr oder einer gegenwärtigen Lebensgefahr für einzelne Personen unerläßlich ist und geeignete polizeiliche Hilfe für das bedrohte Rechtsgut nicht rechtzeitig erlangt werden kann. 150
  • Islamisten wollen eine religiös an der Front[.]" verstandene Gesellschafts-, Rechtsund Staatsordnung errichten, die mit der freiAuszug aus einem jihadistischen Beitrag
2. ÜBERBLICK UND ENTWICKLUNGEN 2023 "Die wahren Gelehrten sind Der Begriff "Islamismus" fasst extremistische Strömungen innerhalb des Islam entweder im Gefängnis oder zusammen. Islamisten wollen eine religiös an der Front[.]" verstandene Gesellschafts-, Rechtsund Staatsordnung errichten, die mit der freiAuszug aus einem jihadistischen Beitrag, Quelle: Telegram heitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar ist. Sie verfolgen dazu unterschiedliche Strategien. Einerseits gibt es gewaltfreie Bestrebungen, die durch einen allmählichen Wandel eine neue politische Ordnung herbeiführen möchten. Anderseits reicht das Spektrum bis hin zu Jihadisten, die ihre Ziele mit Gewalt durchsetzen wollen. Trotz aller Unterschiede weisen Islamisten inhaltliche Gemeinsamkeiten auf. Der Koran und Überlieferungen über den Religionsstifter Muhammad werden absolut gesetzt und wortwörtlich verstanden. Islamisten lesen aus ihnen verbindliche Vorgaben heraus. Religiösen Normen kommt ihrer Meinung nach eine umfassende persönliche, soziale und politische Geltung zu. Weitere Gemeinsamkeiten sind etwa die strikte, oft aggressiv vorgetragene Unterscheidung von "Gläubigen" und "Ungläubigen" (kuffar), die Reklamation "Generation Islam" propagiert die religiöse Gleichwertigkeit und Unabänderlichkeit von einer muslimischen Opferrolle, ein religiös verbrämGebet und Staatswesen im Islam, Quelle: ter Antisemitismus und "der Westen" als Feindbild. YouTube 191
  • personenbezogene Daten an Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie an die Gerichte des Landes übermitteln, wenn dies
  • Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantik-Vertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen
Satz 1 übermittelten Unterlagen findet SS 7 Abs. 3 und 4 des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz entsprechende Anwendung. SS 10 Übermittlung personenbezogener Daten durch das Landesamt für Verfassungsschutz (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz kann personenbezogene Daten an Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie an die Gerichte des Landes übermitteln, wenn dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist oder der Empfänger die Daten zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder sonst für Zwecke der öffentlichen Sicherheit benötigt. Der Empfänger darf die übermittelten Daten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden. (2) Das Landesamt für Verfassungsschutz übermittelt der Staatsanwaltschaft und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, den Polizeidienststellen des Landes von sich aus die ihm bekanntgewordenen personenbezogenen Daten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, daß die Übermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von Staatsschutzdelikten erforderlich ist. Delikte nach Satz 1 sind die in SSSS 74 a und 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes genannten Straftaten sowie sonstige Straftaten, bei denen auf Grund ihrer Zielsetzung, des Motivs des Täters oder dessen Verbindung zu einer Organisation tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß sie gegen die in Artikel 73 Nr. 10 Buchst, b oder c des Grundgesetzes genannten Schutzgüter gerichtet sind. (3) Das Landesamt für Verfassungsschutz kann personenbezogene Daten an Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte im Rahmen von Artikel 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantik-Vertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte vom 3. August 1959 (BGBl. 1961 II S. 1183) übermitteln. Die Übermittlung ist aktenkundig zu machen. Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, daß die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie ihm übermittelt wurden und das Landesamt für Verfassungsschutz sich vorbehält, um Auskunft über die vorgenommene Verwendung der Daten zu bitten. 155
  • Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines
pflichten oder von Berufsoder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleibt unberührt. (2) Informationen über Minderjährige vor Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes nicht an ausländische oder überoder zwischenstaatliche Stellen übermittelt werden. SS 12 Unterrichtung der Öffentlichkeit Das Innenministerium und das Landesamt für Verfassungsschutz unterrichten die Öffentlichkeit periodisch oder aus gegebenem Anlaß im Einzelfall über Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 2. Dabei dürfen auch personenbezogene Daten bekanntgegeben werden, wenn die Bekanntgabe für das Verständnis des Zusammenhangs oder der Darstellung von Organisationen oder unorganisierten Gruppierungen erforderlich ist und die Informationsinteressen der Allgemeinheit das schutzwürdige Interesse des Betroffenen überwiegen. SS 13 Auskunft an den Betroffenen (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz erteilt dem Betroffenen über zu seiner Person gespeicherte Daten auf Antrag unentgeltlich Auskunft, soweit er hierzu auf einen konkreten Sachverhalt hinweist und ein besonderes Interesse an einer Auskunft darlegt. Es ist nicht verpflichtet, über die Herkunft der Daten, die Empfänger von Übermittlungen und den Zweck der Speicherung Auskunft zu erteilen. (2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit 1. eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung durch die Auskunftserteilung zu besorgen ist, 2. durch die Auskunftserteilung Quellen gefährdet sein können oder durch die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise des Landesamtes für Verfassungsschutz zu befürchten ist, 3. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder 4. die Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheimgehalten werden müssen. 157
  • Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist der Betroffene auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, daß
Die Entscheidung trifft der Behördenleiter oder ein von ihm besonders beauftragter Mitarbeiter. (3) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begründung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gefährdet würde. Die Gründe der Auskunftsverweigerung sind aktenkundig zu machen. Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist der Betroffene auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, daß er sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden kann. SS 14 Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die in Akten oder Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind; in Akten ist dies zu vermerken. Wird die Richtigkeit der Daten von dem Betroffenen bestritten, so ist dies in der Akte zu vermerken oder auf sonstige Weise festzuhalten. (2) Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig war oder ihre Kenntnis für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist. Die Löschung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, daß durch sie schutzwürdige Belange des Betroffenen beeinträchtigt würden. In diesem Fall sind die Daten zu sperren. Sie dürfen nur noch mit Einwilligung des Betroffenen übermittelt werden. (3) Das Landesamt für Verfassungsschutz prüft bei der Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, spätestens nach fünf Jahren, ob in Dateien gespeicherte personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu löschen sind. Gespeicherte personenbezogene Daten über Bestrebungen nach SS 3 Abs. 2 Nr. 1 oder 3 sind spätestens 10 Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten gespeicherten relevanten Information zu löschen, es sei denn, der Behördenleiter oder sein Vertreter stellt im Einzelfall fest, daß die weitere Speicherung zur Aufgabenerfüllung oder aus dem in Absatz 2 Satz 2 genannten Grunde erforderlich ist. (4) Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die in Akten gespeicherten personenbezogenen Daten zu sperren, wenn es im Einzelfall feststellt, daß die Speicherung unzulässig war. Dasselbe gilt, 158
  • Einfluß der Gruppen der Neuen Linken auf die Anti-KernkraftBewegung 66 3. Abschnitt Rechtsextremismus 68 1. Allgemeines 68 2. Nationaldemokratische
3. Neue Linke 43 3.1 Überblick 43 3.2 Kommunistischer Bund Westdeutschland (KBW) 44 3.2.1 Ideologisch-politischer Standort 44 3.2.2 Organisation 46 3.2.3 Aktivitäten 47 3.2.4 Wahlbeteiligung 48 3.2.5 Nebenorganisationen des KBW 50 3.3 Bund Westdeutscher Kommunisten (BWK) 50 3.4 Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) 51 3.5 Kommunistischer Bund (KB) 52 3.6 Kommunistischer Arbeiterbund Deutschlands (KABD) 54 3.7 Arbeiterbund für den Wiederaufbau der KPD (AB) 55 3.8 Kommunistische Partei Deutschlands (Marxisten-Leninisten) -- KPD 57 3.8.1 Ideologisch-politischer Standort 57 3.8.2 Organisation 58 3.8.3 Aktivitäten 58 3.8.4 Nebenorganisationen der KPD 60 3.8.5 VOLKSFRONT 60 3.9 Trotzkistische Gruppen 62 3.10 Sonstige Komitees und Gruppen 63 3.11 Undogmatische Gruppen der Neuen Linken 63 3.11.1 Allgemeines 63 3.11.2 Kollektiv Rote Hilfe München (KRH) 64 3.11.3 Gefangenenselbsthilfe Nürnberg (GSH) 64 3.11.4 Anarchistische Liga München (ALM) 65 3.11.5 Sozialistisches Büro (SB) 65 3.11.6 Schriften und Verlage 66 3.11.7 Einfluß der Gruppen der Neuen Linken auf die Anti-KernkraftBewegung 66 3. Abschnitt Rechtsextremismus 68 1. Allgemeines 68 2. Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 70 2.1 Ideologisch-politischer Standort 70 2.2 Organisation 71 2.3 Aktivitäten 73 2.4 Wahlbeteiligung 74 2.5 Nebenorganisationen der NPD 76 3. Deutsche Volksunion (DVU) 78 3.1 Ideologisch-politischer Standort 78 3.2 Organisation 79 3.3 Aktivitäten 79 6
  • Anforderungen, die unsere freiheitliche demokratische Grundordnung an eine rechtsstaatliche Organisation der Sicherheitsbehörden stellt. Der Verfassungsschutz leistet einen wesentlichen Beitrag
Die Bayerische Verfassung und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland haben als Reaktion auf die unmittelbaren Erfahrungen mit einer menschenverachtenden Diktatur eine wertgebundene demokratische Staatsordnung geschaffen, die ausdrücklich und uneingeschränkt durch das Merkmal der Freiheit des Bürgers geprägt wird. Damit sie nicht von den Feinden dieser Ordnung noch einmal ausgenutzt und mißbraucht werden kann, wurde sie streitbar und abwehrbereit ausgestaltet. In diesem Rahmen wird der Verfassungsschutz tätig, der ausdrücklich im Grundgesetz verankert ist und dessen Aufgaben und Befugnisse durch Gesetze näher festgelegt sind. Die Tätigkeit des Verfassungsschutzes ist auf Beobachtung und Auswertung beschränkt. Polizeiliche Befugnisse stehen ihm nicht zu. Diese Trennung von Beobachtung und exekutivem Einschreiten ist Ausdruck der Anforderungen, die unsere freiheitliche demokratische Grundordnung an eine rechtsstaatliche Organisation der Sicherheitsbehörden stellt. Der Verfassungsschutz leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung und Erhaltung unserer freiheitlichen Demokratie. Hierbei ist er auf das Vertrauen und die Unterstützung der Bürger angewiesen. Mit dem Verfassungsschutzbericht will das Bayerische Staatsministerium des Innern dazu beitragen, das Verständnis für die Aufgaben und die Notwendigkeit der Arbeit des Verfassungsschutzes zu fördern und den Blick für extremistische und sicherheitsgefährdende Bestrebungen zu schärfen. Den Mitarbeitern, die im Bereich des Verfassungsschutzes tätig sind, gilt unsere besondere Anerkennung und unser Dank für ihre schwierige und verantwortungsvolle Arbeit. München, im Mai 1980 Knut*/ )^^u^y Gerold Tandler Staatsminister Franz Neubauer Staatssekretär
  • Linksextremismus
Linksextremismus
  • Rechtsextreme Gruppen 94 2.4 Sonstige Gruppen 94 3. Orthodox-kommunistische Hochschulgruppen 95 3.1 DKP-Hochschulgruppen 95 3.2 Marxistischer Studentenbund Spartakus
  • Sozialistischer Hochschulbund (SHB) 96 5. Studentengruppen der Neuen Linken 97 6. Marxistische Gruppen (MG) 98 7. Vereinigte Deutsche Studentenschaft
2.3 Rechtsextreme Gruppen 94 2.4 Sonstige Gruppen 94 3. Orthodox-kommunistische Hochschulgruppen 95 3.1 DKP-Hochschulgruppen 95 3.2 Marxistischer Studentenbund Spartakus (MSB) 95 4. Sozialistischer Hochschulbund (SHB) 96 5. Studentengruppen der Neuen Linken 97 6. Marxistische Gruppen (MG) 98 7. Vereinigte Deutsche Studentenschaft e.V. (VDS) 100 8. Aktivitäten 101 9. Wahlen an Hochschulen 102 10. Weiterführende Schulen 103 6. Abschnitt Verfassungstreue im öffentlichen Dienst 104 1. Allgemeines 104 2. Bayerische Praxis 105 2.1 Extremisten im öffentlichen Dienst 105 2.2 Einstellungsüberprüfungen 106 7. Abschnitt Sicherheitsgefährdende Bestrebungen von Ausländern 108 1. Allgemeines 108 2. Afghanische Gruppen 109 3. Afrikanische Gruppen 110 4. Arabische Gruppen 112 5. Griechische Gruppen 113 6. Iranische Gruppen 114 7. Italienische Gruppen 116 8. Jugoslawische Gruppen 118 9. Lateinamerikanische Gruppen 120 10. Ostemigration 120 11. Pakistanische Gruppen 120 12. Spanische Gruppen 121 13. Türkische Gruppen 121
  • abgesehen, nicht verändert. Das stärkste Potential im Bereich des Linksextremismus stellen nach wie vor die Orthodoxen Kommunisten dar. Die leitende
1- Abschnitt Allgemeiner Überblick Der Verfassungsschutzbericht Bayern 1979 gibt - wie schon seine drei Vorgänger - einen zusammenfassenden Überblick über Ziele, Art und Umfang extremistischer und anderer sicherheitsgefährdender Bestrebungen, soweit hierüber offen verwertbare Erkenntnisse vorliegen. Der Bericht ist beschränkt auf den Freistaat Bayern. Dies kann in Einzelfällen im Vergleich zu Verfassungsschutzberichten des Bundes oder anderer Länder zu unterschiedlichen Beurteilungen führen. Der politische Extremismus stellte auch 1979 keine akute Gefahr für unser freiheitliches demokratisches Staatswesen dar. Trotz unvermindert großer Aktivitäten und hohen Aufwandes der extremistischen Gruppen ist ihre Resonanz bei der Bevölkerung nach wie vor gering. Das demokratische Bewußtsein der weit überwiegenden Zahl der Bürger in unserem Land zeigt eine gesunde Immunität gegen verfassungsfeindliche Argumentationen. Wenn auch gegenwärtig von den extremistischen Organisationen keine akute Gefahr für den Staat ausgeht, sollte nicht übersehen werden, daß diese in der weitaus überwiegenden Zahl eine Langzeitstrategie entwickelt haben, die sich auch im "Marsch durch die Institutionen" ausdrückt und die in einer Krisensituation zu einer echten Sicherheitsgefährdung führen kann. Daneben zeigt sich eine kleine Zahl anarchistischer und terroristischer Gruppen aktuell zu Gewaltanschlägen entschlossen. Das Spektrum der extremistischen Gruppen hat sich, von einzelnen Verschiebungen abgesehen, nicht verändert. Das stärkste Potential im Bereich des Linksextremismus stellen nach wie vor die Orthodoxen Kommunisten dar. Die leitende Funktion nimmt unter ihnen die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) wahr, die sich bei ihren gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebungen auf aktive Nebenorganisationen sowie ein Netz von ihr beeinflußter Organisationen stützen kann. Ihre erheblichen Aktivitäten kann die DKP letztlich nur deshalb entfalten, weil hinter ihr die Kommunistische Partei der Sowjetunion (KPdSU) und die Sozialistische Einheitspartei Deutschland (SED) der DDR mit massiver ideologischer und materieller Hilfe stehen. Hinter der Maske des alleinigen Garanten für Demokratie und Frieden versucht sie vor allem durch ihre Volksfrontpolitik, Anhänger für ihre revolutionären und totalitären marxistisch-leninistischen Ziele zu gewinnen. Darin liegt die spezifische Gefährlichkeit der Orthodoxen Kommunisten. 11
  • innerhalb des Islam und religiöse Neuerungen (bid'a) ab. Rechtsordnungen, die ihnen zufolge "unislamische" Gesetze anwenden, sind für Salafisten illegitim
Auch weltliche Staatsformen werden oft als "Götzen" beziehungsweise "falsche Götter" gedeutet. Ferner lehnen Salafisten andere Religionen, andere Strömungen innerhalb des Islam und religiöse Neuerungen (bid'a) ab. Rechtsordnungen, die ihnen zufolge "unislamische" Gesetze anwenden, sind für Salafisten illegitim und werden teils offen bekämpft. "Wenn Allah was sagt und der Gesandte (Muhammad) sagt was und die ganze Welt sagt was Anderes: Was hat die Welt dann? Pech gehabt haben die. (...) Es interessiert uns nicht, was die wollen (...). Uns interessiert nur: Was sagt Allah und was sagt der Gesandte?" Auszug aus einem salafistischen Video, Quelle: Instagram INFORMATION Was bedeutet "Loyalität und Lossagung"? Das salafistische Glaubensprinzip von Loyalität und Lossagung (al-wala wa-l-bara) besagt, dass gläubige Muslime unbedingt loyal gegenüber anderen Muslimen sein sollen und sich von "Ungläubigen" abwenden müssen (außer zu Missionszwecken), da diese minderwertig seien. Salafisten grenzen sich mit diesem Prinzip nicht nur von Andersund Nichtgläubigen ab, sondern auch von Muslimen, die dem Idealbild der Salafisten nicht entsprechen. 202 C. Verfassungsfeindliche und sicherheitsgefährdende Bestrebungen | Islamismus
  • Schwemmer, Gunther 41,45 Schwerdt, Frank 24 Sknhead-Bands, rechtsextremistische 72 1.,115 Sturm 27 53,56 f Sturm Cottbus
Verfassungsschutzbericht Land Brandenburg 2007 Revolutionares G8-Bundnis 113 Revolutionar Sozalstischer Bund/IV. Internationale 114,123 Rchter, Sebastian 21, 29, 31,58 f Reger, Jurgen 35 Ring Nationaler Frauen (RNF) 16, 19 Rochow, Stefan 28 Rossmuller, Sascha 7 Rote Hilfe (RH) 118, 140, 186, 190 Salomon, Thomas 17 Sandow, Mike 17 Schafer, Michael 28 Schilling, Bodo 41 Schmidt, Mrko 10 Schon, Jurgen 10 Schuldt, Sgmar-Peter 36 Schulz, Maro 15, 17, 31 Schulz, Roland 41 Schulze, Norbert 41 Schutzbund Deutschland 54ff., 81 Schwemmer, Gunther 41,45 Schwerdt, Frank 24 Sknhead-Bands, rechtsextremistische 72 1.,115 Sturm 27 53,56 f Sturm Cottbus 55, 57,138 Sukrow, Detlef 41 Thalhem, Michael 19 Tttmann, Siegfried 38, 40 Tonhardt, Dietmar 40, 46 Tonhardt, Manuela 40 "ums Ganzel-Bundnis 113, 118 Valenta, Philipp 28 f. Voigt, Udo 9, 12, 21, 99,139 Wiking-Jugend 60, 62 Wilhelm-Tieyjen Stiftung fur Fertilisation Ltd. 35 Willig, Angela 12 250
  • Kommunisten und die Gruppen der Neuen Linken einig, auch wenn sie sich gegenseitig bekämpfen. Auf dem Wege über die sozialistische
  • Verfassung zu erwecken versuchen, bekennen sich die Neuen Linken offen zur revolutionären Gewalt. Die bedeutendsten linksextremen Organisationen und Gruppen sind
  • sozialistische Revolution und die Diktatur des Proletariats. 1.1.1 Orthodoxe Linke Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 1.1.2 Neue Linke Kommunistischer Bund Westdeutschland
Kommunisten und die Gruppen der Neuen Linken einig, auch wenn sie sich gegenseitig bekämpfen. Auf dem Wege über die sozialistische Revolution und die Diktatur des Proletariats wollen sie die bestehende freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen und an ihrer Stelle einen kommunistischen Staat errichten. Sie unterscheiden sich darin nur in der Methode. Während die orthodoxen Kommunisten nach außen den Eindruck der formalen Übereinstimmung mit der Verfassung zu erwecken versuchen, bekennen sich die Neuen Linken offen zur revolutionären Gewalt. Die bedeutendsten linksextremen Organisationen und Gruppen sind: 1.1 Kommunistische Kernorganisationen Die kommunistischen Kernorganisationen wirken im Sinne des Marxismus-Leninismus und verstehen sich als führende Kraft im Kampf für die sozialistische Revolution und die Diktatur des Proletariats. 1.1.1 Orthodoxe Linke Deutsche Kommunistische Partei (DKP) 1.1.2 Neue Linke Kommunistischer Bund Westdeutschland (KBW) Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) Kommunistischer Bund (KB) Kommunistischer Arbeiterbund Deutschlands (KABD) Kommunistische Partei Deutschlands/Marxisten-Leninisten (KPD/ML) Arbeiterbund für den Wiederaufbau der KPD (AB) Gruppe Internationale Marxisten - Deutsche Sektion der IV. Internationale (GIM) 1.2 Kommunistische Nebenorganisationen Die kommunistischen Nebenorganisationen sind organisatorisch selbständige Vereinigungen mit eigenen Satzungen und Führungsgremien, die sich jedoch der jeweiligen Kernorganisation unterordnen. Sie bekennen sich wie diese zum kämpferischen Marxismus-Leninismus. Maßgebende Funktionen der Vereinigungen sind mit Mitgliedern der Kernorganisation besetzt. 1.2.1 Nebenorganisationen der DKP Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) Marxistischer Studentenbund Spartakus (MSB) Junge Pioniere - Sozialistische Kinderorganisation (JP) 1.2.2 Nebenorganisationen des KBW Kommunistische Jugendbünde (KJB) Kommunistische Hochschulgruppen (KHG) Vereinigung für revolutionäre Volksbildung/Soldaten und Reservisten (VRV/SR) 14
  • Kommunistisch beeinflußte Organisationen Ein großer Teil der 156 linksextremen Organisationen und Gruppen sind Vereinigungen, die sich meist überparteilich oder unabhängig
1.2.3 Nebenorganisationen der KPD Kommunistischer Jugendverband Deutschlands (KJVD) Kommunistischer Studentenverband (KSV) 1.2.4 Nebenorganisation des KB KB-Studenten 1.2.5 Nebenorganisationen des KABD Revolutionärer Jugendverband Deutschlands (RJVD) Kommunistische Studentengruppen (KSG) 1.2.6 Nebenorganisationen der KPD/ML Rote Garde (RG) Kommunistischer Studentenbund/Marxisten-Leninisten (KSB/ML) Rote Hilfe Deutschlands (RHD) Revolutionäre Gewerkschaftsopposition (RGO) Revolutionäre Landvolkbewegung (RLVB) 1.2.7 Nebenorganisationen des AB Rote Schülerfront (RSF) Kommunistischer Hochschulbund (KHB) 1.2.8 Nebenorganisationen der GIM GIM-Hochschulgruppen 1.3 Kommunistisch beeinflußte Organisationen Ein großer Teil der 156 linksextremen Organisationen und Gruppen sind Vereinigungen, die sich meist überparteilich oder unabhängig darstellen, tatsächlich aber unter einem mehr oder weniger starken Einfluß der kommunistischen Kernund Nebenorganisationen stehen. Der Einfluß drückt sich insbesondere darin aus, daß sie - von ihnen oder auf ihre Initiative hin gegründet wurden, - in ihrer Mitgliedschaft und besonders in wichtigen Führungsfunktionen von Kommunisten unterwandert sind, - eng mit den Kernoder Nebenorganisationen zusammenarbeiten, - Ziele verfolgen, die sich in Teilbereichen mit typisch kommunistischen Zielsetzungen decken. Teilweise liegen mehrere oder alle diese Merkmale vor. Entsprechend stark ist dann der kommunistische Einfluß. So gibt es Gruppen, die keine wesentliche Entscheidung gegen den Willen der Kernoder Nebenorganisationen treffen können; andere haben trotz erheblichen kommunistischen Einflusses noch Raum für politisches Eigenleben. 15
  • Strauß-Komitees (ASKo) Liga gegen den Imperialismus 1.4 Sonstige linksextreme Gruppen Daneben gibt es noch eine Reihe von autonomen Gruppierungen
Die wichtigsten kommunistisch beeinflußten Organisationen sind: Deutsche Friedens-Union (DFU) Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte Kriegsdienstgegner (DFG-VK) Komitee für Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit (KFAZ) Vereinigung Demokratischer Juristen (VDJ) Demokratische Fraueninitiative (DFI) Einzelne Komitees und Initiativen gegen "Berufsverbote", "Kernkraftwerke" und "Antifaschismus" Volksfront gegen Reaktion, Faschismus und Krieg - Für Freiheit und Demokratie, Wohlstand und Frieden (Volksfront) Anti-Strauß-Komitees (ASKo) Liga gegen den Imperialismus 1.4 Sonstige linksextreme Gruppen Daneben gibt es noch eine Reihe von autonomen Gruppierungen, die anarchistische, spontaneistische oder undogmatische Richtungen vertreten. Sie wollen die verfassungsmäßige Ordnung revolutionär beseitigen, lehnen jedoch das dogmatische Konzept des Marxismus-Leninismus ab. Diese Gruppen sind häufig kleine, lose und kurzlebige Zusammenschlüsse. 2. Orthodoxe Kommunisten 2.1 Überblick Die orthodoxen Kommunisten bekennen sich zum Marxismus-Leninismus sowjetischer Prägung und folgen bedingungslos der ideologischen und politischen Linie der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) und der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) der DDR. Sie sehen in der Sowjetunion und in der DDR den "realen Sozialismus" verwirklicht. Sie verstehen sich als Teil der kommunistischen Weltbewegung. Nach dem Marxismus-Leninismus sowjetischer Prägung hat die kommunistische Weltbewegung die Führungsrolle bei der revolutionären Umgestaltung der kapitalistischen in die sozialistische Gesellschaft. Sie gliedert sich in drei "Hauptabteilungen". Diese sind das "sozialistische Weltsystem", d. h. die Staaten, in denen eine "siegreiche" sozialistische Revolution stattgefunden hat, die Arbeiterklasse der kapitalistischen Länder unter der Führung ihrer marxistisch-leninistischen Partei und die "nationale Befreiungsbewegung" der Völker in den Gebieten der ehemaligen "kolonialen und halbkolonialen Welt". Dem "sozialistischen Weltsystem" und insbesondere der KPdSU kommt innerhalb der kommunistischen Weltbewegung die Vorbildund Führungsrolle zu. Einigendes Band ist der "proletarische Interna16
  • politischen und den jihadistischen Salafismus als extremistische Frau gleiche Rechte habe" Bestrebungen. Politische Salafisten setzen in Deutschland vor allem
  • Auszug aus einem salafistischen Beitrag, Quelle: Telegram, Rechtschreibung unverändert politisierte Missionsarbeit (dawa, auf Deutsch "Einladung [zum Islam]") und Bildungsangebote. Dabei
Die salafistische Weltsicht ist von einem Schwarz-Weiß-Denken geprägt, das alle erdenklichen Aspekte des Lebens in Gegensatzpaare wie "Glaube/Unglaube" oder "Paradies/Hölle" unterteilt. Daraus ergibt sich eine für alle Varianten des Salafismus charakteristische Kultur der Abwertung und Abgrenzung von allem, was als "Unglaube" (kufr), "Sünde" oder "Polytheismus" beziehungsweise "Beigesellung" (shirk) gilt. Muslime sollen sich von allem lossagen, was "unislamisch" sei und gleichzeitig unbedingte Loyalität gegenüber allem zeigen, was "islamisch" sei. Trotz vieler Gemeinsamkeiten unter"Ein Muslim kann nicht in seischeiden sich Salafisten unter andenem Herzen loyal sein zu einem rem in der Wahl ihrer Strategien, mit denen sie ihre Vorstellungen einer Gesetz welchem das Volk die islamischen Lebensführung und GeAutorität gibt Gesetze zu schafsellschaftsordnung umsetzen wollen. fen. (...) Ein Muslim kann nicht loyal zu einer Gesetzgebung Die Verfassungsschutzbehörden beobsein, die besagt, dass Mann und achten den politischen und den jihadistischen Salafismus als extremistische Frau gleiche Rechte habe" Bestrebungen. Politische Salafisten setzen in Deutschland vor allem auf Auszug aus einem salafistischen Beitrag, Quelle: Telegram, Rechtschreibung unverändert politisierte Missionsarbeit (dawa, auf Deutsch "Einladung [zum Islam]") und Bildungsangebote. Dabei wird die eigene Ideologie durch Propagandaaktivitäten verbreitet, die irreführend als "Dawa" bezeichnet werden. Letztlich geht es aber um politische Indoktrination. 203
  • waren 1979 die Kampagne gegen den "Neonazismus" und die "Rechtsentwicklung" in der Bundesrepublik Deutschland, die Kampagne für Abrüstung und für
der Arbeiterklasse" an. Zur Verbesserung der Betriebsarbeit wurden bei den DKPBezirksvorständen die "Marxistischen Betriebsarbeiterschulen der DKP" als Abendschulen eingerichtet. Ihre Hauptaufgabe ist die intensive Schulung von Mitgliedern, die in Betrieben und Gewerkschaften wichtige Funktionen ausüben oder erlangen sollen. Die "Marxistische Betriebsarbeiterschule Südbayern - MASCH - Hans Beimler" in München führte 1979 ihren 5. Jahreslehrgang in zweimal wöchentlich gehaltenen Abendkursen durch. Die DKP hat sich auch 1979 weiter auf die Großbetriebe konzentriert. Die Zahl der bekannten Betriebsgruppen verringerte sich infolgedessen 1979 auf 30 (1978:46). Die Mitgliederzahien der Betriebsgruppen schwankten zwischen 5 und 30 Personen. Auch die Zahl der Betriebszeitungen ging wegen der Konzentration stark zurück. Konnten 1978 noch 61 Betriebszeitungen festgestellt werden, so waren dies 1979 nur mehr 27, von denen 4 sporadisch erschienen. 2.2.6 Teilnahme an der Europawahl 1979 kandidierte die DKP in Bayern zur ersten Direktwahl zum Europäischen Parlament am 10. Juni. Von den 78 Kandidaten der Bundesliste waren 12 Kandidaten aus Bayern. Mit dem Wahlaufruf "Für ein Europa des Friedens, des Fortschritts, der Solidarität aller arbeitenden Menschen" warb die DKP um Stimmen. In Bayern wurden nur zwei größere Wahlveranstaltungen im Mai in München und Nürnberg bekannt. Das Wahlergebnis in Bayern blieb mit insgesamt 10574 abgegebenen Stimmen (= 0,2 %) im Vergleich zur Bundestagswahl 1976 mit 13511 Stimmen (= 0,2 %) prozentual gleich. Es erfüllte die Erwartungen der DKP nicht. Ihr bestes prozentuales Ergebnis erzielte sie im Regierungsbezirk Mittelfranken mit 2291 Stimmen (= 0,4 %), davon in den kreisfreien Städten Nürnberg 1151 und Fürth 233 Stimmen (= jeweils 0,6 %). In München erreichte sie mit 2049 Stimmen einen Anteil von 0,5 %. Ein Mandat im Europäischen Parlament konnte sie nicht erringen. Die DKP machte für ihr schlechtes Abschneiden die "undemokratische 5 %-Klausel" sowie die "antikommunistische Hetze" verantwortlich. 2.2.7 Sonstige Aktivitäten Agitationsschwerpunkte der DKP waren 1979 die Kampagne gegen den "Neonazismus" und die "Rechtsentwicklung" in der Bundesrepublik Deutschland, die Kampagne für Abrüstung und für die "Friedensinitiative der UdSSR", die Kampagne gegen die "Berufsverbote" und insbesondere gegen die Nominierung des bayerischen Ministerpräsidenten Dr. h. c. Franz Josef Strauß zum Kanzlerkandidaten der CDU/CSU. Großen Raum nahmen 1979 über einen längeren Zeitraum hinweg die Aktivitäten der DKP aus Anlaß des 30. Jahrestages der Gründung der DDR (7. Oktober 1949) ein. Bereits im Juli 1979 hielt sich eine vom DKP-Bezirk Südbayern organisierte Reisegesellschaft von 70 Teilnehmern in Berlin (Ost) auf. Neben der offiziellen Vertretung des Parteivorstandes der DKP beim Festakt am 6. Oktober in Berlin (Ost) reisten Delegationen der DKP-Bezirksorganisationen in die DDR, um an den 27
  • Bayern lag bei etwa 300. Anläßlich des Landesparteitages der rechtsextremen Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) am 22. Juli 1979 in Augsburg
  • überwiegend Anhänger der DKP, SDAJ, VVNBdA und der Neuen Linken sowie zahlreiche türkische Gastarbeiter vor der Kongreßhalle gegen
  • selben Abend durchgeführten Veranstaltung "Rock gegen rechts - Nazis raus aus Augsburg" erschienen etwa 100 Personen. Zur Teilnahme an dem "Rock
Am 24725. März 1979 hielt der VVN-BdA-Landesverband Bayern in München seine 16. ordentliche Landesdelegiertenkonferenz ab. Die bisherigen Landesvorsitzenden Alfred Haag und Kreszenz Herker wurden wiedergewählt. DKP und SDAJ übermittelten zur Konferenz "solidarische Kampfesgrüße". Der Mitgliederstand von etwa 10000 auf Bundesebene und etwa 1000 in Bayern hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Mit einer im September 1979 angelaufenen Mitgliederwerbeaktion will die VVN-BdA innerhalb eines Jahres auf Bundesebene 2500, davon in Bayern 250, neue Mitglieder gewinnen. Im Februar führte die VVN-BdA mehrere Veranstaltungen in Bayern zur Fernsehsendung "Holocaust" durch. Die größte Veranstaltung fand am 11. Februar 1979 in München statt. Vor rund 400 Personen sprachen neben dem VVN-BdA-Präsidenten Dr. Rossaint und dem Vorsitzenden des Landesverbandes Bayern der VVNBdA Alfred Haag auch der stellvertretende Vorsitzende der DKP-Bezirksorganisation Südbayern Richard Scheringer. Den Schlußpunkt der Veranstaltungsreihe bildete eine Kundgebung am 17. Februar 1979 in München, an der etwa 250 Personen teilnahmen. Rege Aktivitäten entfaltete die VVN-BdA zur Vorbereitung und Unterstützung der "Internationalen Antifaschistischen Kundgebung für die Nichtverjährbarkeit der Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, für die Auflösung der SS-Verbände und für die Unterbindung jeglicher Nazipropaganda" am 21. April 1979 in Straßburg, die von einer internationalen Initiative veranstaltet wurde. Sie verteilte umfangreiches Propagandamaterial und wies in Versammlungen auf die Kundgebung hin. Presseberichten zufolge nahmen an der Kundgebung etwa 10000 Anhänger von 120 Organisationen aus über 20 Nationen teil. Die Zahl der Teilnehmer aus Bayern lag bei etwa 300. Anläßlich des Landesparteitages der rechtsextremen Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) am 22. Juli 1979 in Augsburg forderte die Kreisvereinigung München der VVN-BdA dazu auf, eine für diesen Tag angekündigte Protestkundgebung des "Komitees gegen den NPD-Parteitag" zu unterstützen. Nachdem der Veranstalter die Kundgebung abgesagt und statt dessen zur Teilnahme an einer Gedenkstunde am Mahnmal für die Opfer des Faschismus aufgerufen hatte, protestierten etwa 300 Personen, überwiegend Anhänger der DKP, SDAJ, VVNBdA und der Neuen Linken sowie zahlreiche türkische Gastarbeiter vor der Kongreßhalle gegen den NPD-Landesparteitag. Zu der am selben Abend durchgeführten Veranstaltung "Rock gegen rechts - Nazis raus aus Augsburg" erschienen etwa 100 Personen. Zur Teilnahme an dem "Rock-Konzert" hatten u. a. die VVNBdA, der Werkkreis Literatur der Arbeitswelt, die Deutsche FriedensgesellschaftVereinigte Kriegsdienstgegner (DFG-VK), die SDAJ und die Augsburger "Initiative gegen Berufsverbote" aufgerufen. "Zum Gedenken der Opfer des faschistischen Terrors" fand am 9. September 1979 in Berlin (Ost) eine Kundgebung statt, an der auch eine Delegation der VVNBdA teilnahm. Bei der anschließenden Zusammenkunft im "Palast der Republik" nahm der Präsident der VVN-BdA neben Gästen aus der UdSSR, Polen und der CSSR am Tisch des Staatsratsvorsitzenden der DDR Erich Honecker und des DDR-Ministerpräsidenten Willi Stoph Platz. 35
  • etwa 400 Personen, darunter Anhänger der Orthodoxen und Neuen Linken, mit Trillerpfeifen, Sprechchören und Transparenten gegen die Vereidigung von Bundeswehrsoldaten
  • Organisationen auf, die gegen das öffentliche Gelöbnis protestierten. Neben linksextremen Gruppierungen sind in dem Flugblatt auch demokratische Organisationen aufgeführt. Während
Am 18. September 1979 protestierten in Nürnberg etwa 400 Personen, darunter Anhänger der Orthodoxen und Neuen Linken, mit Trillerpfeifen, Sprechchören und Transparenten gegen die Vereidigung von Bundeswehrsoldaten vor der Lorenzkirche. Die Polizei drängte den harten Kern der Störer ab. Das von der DFG-VK und der ihr nahestehenden SOdZDL herausgegebene Flugblatt "Nürnberg gestern & heute" führte 15 Organisationen auf, die gegen das öffentliche Gelöbnis protestierten. Neben linksextremen Gruppierungen sind in dem Flugblatt auch demokratische Organisationen aufgeführt. Während der Veranstaltung wurden Flugblätter der DKP, der SDAJ, des Kommunistischen Arbeiterbundes Deutschlands (KABD) und der Marxistischen Gruppe Erlangen verteilt, die sich gegen die Bundeswehr und das Gelöbnis richteten. 2.4.4 Komitee für Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit (KFAZ) Zur Propagierung ihrer "Friedensund Abrüstungspolitik" nutzte die DKP 1979 wiederum vor allem das von ihr beeinflußte KFAZ. Das KFAZ entstand 1974 unter maßgeblicher Beteiligung orthodox-kommunistischer Organisationen. Das Komitee hat keine feste Organisation. Es unterhält örtliche Komitees und Initiativen. Die eigentliche Arbeit, insbesondere die organisatorische Vorbereitung häufig bundesweiter Aktionen, wird vom "Büro des KFAZ" als dem Leitungsgremium des KFAZ besorgt. Der überwiegende Teil der Mitglieder des Büros gehört kommunistisch beeinflußten deutschen Organisationen oder dem prosowjetischen Weltfriedensrat (WFR) an. Im Vordergrund der Aktivitäten standen 1979 die Kampagnen gegen das "Wettrüsten" und gegen die geplante Stationierung neuer Mittelstreckenraketen in Westeuropa. Im Rahmen der "Mai-Aktions-Wochen" veranstaltete die "Münchner Bürgerinitiative für Frieden und Abrüstung" als örtliche Gruppe des KFAZ am 19. Mai 1979 einen Aktionstag. Er stand unter dem Motiv "Kinder brauchen Frieden - Beendet das Wettrüsten - Nein zur Neutronenbombe". Zu Beginn der Veranstaltung hatten sich etwa 350 Teilnehmer eingefunden. Bei der Abschlußkundgebung nach dem Demonstrationszug durch die Münchner Innenstadt waren es rund 1200. Der Schwerpunkt der Aktivitäten des KFAZ lag in der Vorbereitung und Durchführung der bundesweiten Demonstration am 1. September 1979-dem "Antikriegstag" - in Bonn, an der rund 12000 Personen, davon etwa 150 aus Bayern, teilnahmen. Sie stand unter dem Motto: "Den Frieden sichern - Das Wettrüsten beenden". Mit dieser Aktion ist es dem KFAZ gelungen, in weit größerem Ausmaß als bisher bekannte Persönlichkeiten aus den verschiedensten Bereichen des öffentlichen Lebens zu mobilisieren. Die DKP hat nicht nur ihre Mitglieder zur "aktiven Teilnahme" aufgefordert, sondern auch an den umfangreichen Vorarbeiten mitgewirkt. An dem "Friedensfest" der "Münchner Bürgerinitiative für Frieden und Abrüstung" am 1. September 1979 beteiligten sich rund 1000 Personen. Auch die DKP, die SDAJ, der MSB Spartakus und die VVN-BdA hatten dabei Informationsstände errichtet. Darüber hinaus verteilten Mitglieder des Arbeiterbundes für den Wieder37
  • rund 150 Angehörige der Orthodoxen Kommunisten und der Neuen Linken dem vom DGB am 31. August 1979 in Nürnberg veranstalteten
  • wurde auf Initiative der DKP gegründet, um die Rechtsund Justizpolitik in ihrem Sinn zu beeinflussen. Sie versteht sich als "Teil
aufbau der KPD (AB) und des Kommunistischen Arbeiterbundes Deutschlands (KABD) Schriftmaterial. Die "Nürnberger Initiative für Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit" führte zum "Antikriegstag" keine eigenen Veranstaltungen durch, sondern rief zur Teilnahme an den örtlichen DGB-Veranstaltungen und an der bundesweiten Demonstration in Bonn auf. Daraufhin schlossen sich rund 150 Angehörige der Orthodoxen Kommunisten und der Neuen Linken dem vom DGB am 31. August 1979 in Nürnberg veranstalteten Fackelzug an. Die "Münchner Bürgerinitiative für Frieden und Abrüstung" rief mit einem Flugblatt zu einem Aktionstag am 7. Dezember 1979 auf. Der Aktionstag, der unter den Leitsätzen "Weihnachtsbescherung der NATO - neue Atomraketen" und "Verhandeln - statt hochrüsten" stand, endete mit einem Fackelzug und einer Schlu ßkundgebung, an der sich etwa 500 Personen beteiligten. Zur Teilnahme an dem Aktionstag hatten auch die DKP und die DFG-VK aufgerufen. 2.4.5 Vereinigung Demokratischer Juristen (VDJ) Die VDJ wurde auf Initiative der DKP gegründet, um die Rechtsund Justizpolitik in ihrem Sinn zu beeinflussen. Sie versteht sich als "Teil der Friedenskräfte in der Welt" und wirkt als "nationale Sektion" in der kommunistisch gesteuerten Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen (IVDJ) mit Sitz in Brüssel mit. In der VDJ sind Kommunisten maßgebend tätig. Ende 1979 zählte sie wie im Vorjahr rund 600 Mitglieder. Die VDJ ist in Regionalgruppen, davon 2 in Bayern, gegliedert. Der bisherige Vorsitzende Prof. Dr. Gerhard Stuby wurde zum Generalsekretär der IVDJ gewählt. Prof. Dr. Norman Paech ist seit Dezember 1979 Vorsitzender der VDJ. Größere Aktivitäten der VDJ wurden in Bayern 1979 nicht bekannt. 2.4.6 Demokratische Fraueninitiative (DFI) Die DFI wurde 1975 mit Unterstützung der DKP als "Initiative Internationales Jahr der Frau 75" gegründet und 1976 in DFI umbenannt. Sie versucht, die Aktivitäten "fortschrittlicher" Frauengruppen zu koordinieren und im Sinn der DKP zu lenken. Zur politischen Bedeutung und Einschätzung hieß es im Bericht des Parteivorstandes der DKP auf dem Mannheimer Parteitag 1978: "Wir halten es für gut, daß sich mit der Demokratischen Frauen-Initiative erfolgreich ein Anziehungspunkt und Aktivposten fortschrittlicher Frauenpolitik entwickelt und daß viele Genossinnen hier in einem demokratischen Bündnis ihren Platz einnehmen." Die DFI verfügt bundesweit über etwa 50 Gruppen, darunter auch einige in Bayern. Deren Arbeit wird von einem " Zentralen Arbeitskreis" in Köln koordiniert. Die "Demokratische Fraueninitiative München" rief zu einer Großveranstaltung mit kulturellem Rahmenprogramm am 10. März 1979 in München auf, an der etwa 200 Personen teilnahmen. Zu Veranstaltungen verschiedener bayerischer DFI-Gruppen kam eine sowjetische Frauendelegation angereist; das Thema der Veranstaltungen lautete: "Die Sowjetfrau heute". 38

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