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"links or rechts" in den Verfassungsschutz Trends
  • Linksextremisten Die revolutionär-marxistischen Gruppen "Devrimci Sol" (Dev Sol - Revolutionäre Linke) und "Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten" (TKP/ML) zählten auch
3.2 Linksextremisten Die revolutionär-marxistischen Gruppen "Devrimci Sol" (Dev Sol - Revolutionäre Linke) und "Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten" (TKP/ML) zählten auch 1993 zu den militantesten Ausländerorganisationen. Beide unterhalten im Heimatland Guerillagruppen, die mit Terroranschlägen gegen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und staatliche Institutionen, insbesondere Sicherheitseinrichtungen, versuchen, das Staatsgefüge der Türkei zu destabilisieren. Allerdings dürfte die Dev Sol inzwischen nach Fahndungserfolgen der türkischen Sicherheitskräfte spürbar geschwächt sein. Flügelkämpfe Erbitterte Flügelkämpfe in der Dev Sol, die sich an der Person in der Dev Sol des langjährigen Leiters Dursun KARAT AS entzündeten, führten auch im Bundesgebiet zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den verfeindeten Lagern, in deren Verlauf am 1. Mai 1993 in Berlin ein Dev Sol-Anhänger getötet wurde. Indes bestehen zwischen den beiden Fraktionen keine ideologischen Differenzen. Sie streben weiterhin die gewaltsame Errichtung einer kommunistischen Gesellschaftsordnung in der Türkei an. Die Anhänger der Gruppe in Deutschland, die bereits 1983 vom Bundesminister des Innern verboten wurde, waren wie im vergangenen Jahr durch Spendeneintreibungen - u.a. in Stuttgart - bemüht, den Kampf im Heimatland zu unterstützen. Die TKP/ML konnte sich als mitgliederstärkste Organisation innerhalb der türkischen revolutionär-marxistischen Gruppierungen behaupten. Anläßlich der Festnahme von Funktionären der Gruppe Gewalt gegen türkische in der Türkei waren türkische Einrichtungen im Bundesgebiet das Einrichtungen Ziel gewaltsamer Übergriffe. Nach dem Brandanschlag am 29. Mai 1993 in Solingen verbreitete die Gruppe in Flugschriften den Aufruf, das "blutrünstige Deutschland zu stoppen". Es sei "an der Zeit, gegen das System loszugehen und zu kämpfen". Daneben setzte sich die TKP/ML weiterhin für den inhaftierten Leiter der peruanischen Terrorgruppe "Sendero Luminoso" (Leuchtender Pfad), Abimael GUZMAN, ein. Dazu führte sie im Bundesgebiet im Rahmen verschiedener Solidaritätsaktionen mehrere stark besuchte Saalveranstaltungen durch, so auch in Mannheim. An parteiinternen Treffen - u.a. in Stuttgart - beteiligten sich teilweise mehr als 5.000 Anhänger. 98
  • Aufforderung zur Ausreise, wobei eine Abschiebung aus Rechtsgründen allerdings noch nicht erfolgen konnte. Propagandistisch agitierte die Vereinigung über ihr Sprachrohr
3.3 Islamisch-nationalistische Vereinigungen Die islamisch-nationalistischen türkischen Extremistengruppen streben die Weltherrschaft des Islam im Rahmen der von ihnen vertretenen unterschiedlichen politischen Grundlagen an. Als einen ersten Schritt sehen sie dabei den Sturz der türkischen Regierung Ziel eines und die Abschaffung der laizistischen Staatsordnung in der Türkei islamischen Staates an. Der "Verband der islamischen Vereine und Gemeinden e.V." (ICCB) unter Führung von Cemaleddin KAPLAN (Köln) rückte auch 1993 wieder in das Blickfeld der Öffentlichkeit. Am 16. Januar 1993 führte die Vereinigung in Stuttgart eine Versammlung durch, bei der KAPLAN vor den etwa 1.000 Teilnehmern seinen Widersacher aus dem islamisch-nationalistischen Lager, Necmettin ERBAKAN, den Führer der türkischen islamischen "Wohlfahrtspartei" (RP), scharf angriff und ihn bezichtigte, den Laizismus in der Türkei verteidigen zu wollen. Im übrigen verlangte KAPLAN, ein wahrer Moslem müsse sich dem von ihm 1992 in Koblenz ausgerufenen "Föderativen Islamstaat Anatolien" (AFID) anschließen. In diesem Zusammenhang war 1993 festzustellen, daß die Bezeichnung AFID zunehmend den eigentlichen Organisationsnamen ICCB verdrängt. Durch Ordnungsverfügung der Stadt Köln wurde KAPLAN im Februar 1993 die politische Betätigung in Deutschland untersagt. Im September 1993 erging an ihn die Aufforderung zur Ausreise, wobei eine Abschiebung aus Rechtsgründen allerdings noch nicht erfolgen konnte. Propagandistisch agitierte die Vereinigung über ihr Sprachrohr "ÜMMET-I MUHAMMED" sowie über zahlreiche - auch deutschsprachige - Flugblätter und Pamphlete. Darin wiederholte der antidemokratische Verband regelmäßig seine antidemokratischen Überzeugungen und Überz.eugungen vertrat dabei die These, daß die islamische Lehre und die Grundgedanken der Demokratie unvereinbar seien. Die ca. 900 ICCB-Mitglieder in Baden-Württemberg sind in etwa 20 Ortsvereinen organisiert. Auch die "Vereinigung der neuen Weltsicht e.V." (AMGT) als zweite große islamische Organisation in Deutschland bemühte sich um eine weitere Vergrößerung ihrer Anhängerschaft. Hierzu führte sie eine Reihe gut besuchter Werbeveranstaltungen durch. Wenngleich die Vereinigung in ihren Publikationen inzwischen 100
  • unter ihren Anhängern und die Verbreitung von Publikationen. Die linksextremistische "Volksbewegung für die Republik Kosovo" (LPRK) - im August
Albaner und Kroaten protestierten beispielsweise gegen die "chauvianti-serbische nistische" Politik Serbiens, während die Serben das Handelsembargo Aktionen gegen "Rest"-Jugoslawien anprangerten. Bei einer Protestkundgebung von etwa 16.000 bosnischen Muslimen aml2. Juni 1993 in Bonn kam es erstmals zu gewaltsamen Übergriffen, als Demonstranten an der Botschaft "Rest"-Jugoslawiens ein Absperrgitter umrissen und Steine gegen das Gebäude warfen. Dabei wurden Fensterscheiben und ein Polizeifahrzeug beschädigt. In Baden-Württemberg gibt es ein dichtes Netz kroatischer, kosovo-albanischer, serbischer sowie muslimisch-bosnischer VereiBildung ne. Sie entfalten intern ein reges politisches Leben, grenzen sich landmannschaftlicher jeweils aber strikt von den Vereinigungen der anderen Nationalitäten Gruppen ab. Dabei ist man um enge Verbindungen zum jeweiligen Heimatland und um Einfluß auf die dortige Entwicklung bemüht. Die früher sehr aktiven kroatischen Emigrantenvereinigungen in Deutschland haben ihre Tätigkeit eingestellt, ohne daß eine formelle Auflösung bekannt wurde. Offenbar wollen diese Organisationen zunächst die weitere Entwicklung in Kroatien abwarten. Die extremistischen kosovo-albanischen Gruppierungen entwickelten geringe Aktivitäten lediglich geringe Aktivitäten. Dabei beschränkte die extrem nationavon extremistischen listische "Nationaldemokratische Liga der Albanischen Treue" kosovo-albanischen (N.D.SH.), die ein "vereinigtes Albanien in seinen ethnischen GrenGruppierungen zen" anstrebt, ihre Tätigkeiten auf interne Versammlungen, Spendenaktionen unter ihren Anhängern und die Verbreitung von Publikationen. Die linksextremistische "Volksbewegung für die Republik Kosovo" (LPRK) - im August 1993 in "Volksbewegung von Kosovo" (LPK) umbenannt -, die für einen unabhängigen Staat Kosovo für alle Albaner aus dem ehemaligen Jugoslawien eintritt, organisierte lediglich eine öffentliche Veranstaltung aml 1. Januar 1993 in Stuttgart mit ca. 500 Personen. Der Krieg führte in Bosnien-Herzegowina zu katastrophalen Verhältnissen. Die meisten der hier lebenden BürgerkriegsflüchtlinFlüchtlinge ge verhielten sichtrotz der Situation im Heimatland - nach wie vor verhalten sich relativ ruhig. Durch persönliche Schicksalsschläge und das nicht relativ ruhig absehbare Ende des Krieges nimmt jedoch der Haß vor allem auf alles "Serbische" weiter zu. Insgesamt nahmen die Konflikte zwischen Bürgern aus dem ehemaligen Jugoslawien - vor allem in Gaststätten und Asylbewer104
  • Seit Jahren ist die deutsche Sektion der international tätigen, linksextremistischen "Liberation Tigers of Tamil Eelam" (LTTE) auch in Baden-Württemberg
Als einzige Organisation in Deutschland vertritt die islamisch-nationalistische "Union Islamischer Studentenvereine in Europa" (U.I.S.A.) die Ziele der Islamischen Republik Iran. Dabei sind die politischen Aktivitäten der Vereinigung überwiegend auf den nordund westdeutschen Raum konzentriert. 7. Sikhs Die Sicherheitslage in einigen Gebieten Indiens, vor allem aber im Bundesstaat Punjab, ist nach wie vor durch Gewalt und Terror Ziel eines unabgekennzeichnet. Dort versuchen seit Jahren extremistische Sikhs hängigen Sikh-Staats einen unabhängigen Staat "Khalistan" (Land der Reinen) zu schaffen. Von den in Deutschland lebenden ca. 12.000 Sikhs sind ungefähr 600 in extremistischen Vereinigungen wie der "International Sikh Youth Federation" (ISYF) oder der "Babbar Khalsa International" (BK) organisiert. Ihre Führungsfunktionäre unterhalten enge internationale Kontakte zu Gesinnungsfreunden. Unter den verschiedenen Sikh-Vereinigungen, deren Aktionsschwerpunkt Frankinterne Spannungen furt am Main bildet, bestehen erhebliche Spannungen. In Baden-Württemberg sind nach wie vor etwa 80 Personen in den verschiedenen Fraktionen von ISYF und BK organisiert. Ihre Aktivitäten richten sich hauptsächlich auf Geldsammlungen für Hinterbliebene und "Kämpfer" in der Heimat. Einige Funktionäre versuchten, durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und bei Demonstrationen die Bevölkerung auf die Ziele der "Sikhbewegung" aufmerksam zu machen. Stützpunkte extremistischer Sikhs in Baden-WürttemStützpunkte in berg existieren in Stuttgart, Mannheim, im Raum Reutlingen und BadenWürttemberg in Südbaden. 8. Tamilen Seit Jahren ist die deutsche Sektion der international tätigen, linksextremistischen "Liberation Tigers of Tamil Eelam" (LTTE) auch in Baden-Württemberg aktiv. Durch öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen und bundesweite Demonstrationen versucht die Organisation auf ihr Ziel, die Schaffung eines unabhängigen, sozialiZiel eines unabhängigen stisch ausgerichteten Staates "Tamil Eelam" im Nordosten Sri Lansozialistischen Staates kas, aufmerksam zu machen. 106
  • Baden-Württemberg 11 Personen wegen Landesverrats oder geheimdienstlicher Agententätigkeit rechtskräftig verurteilt. 2. Einzelerkenntnisse 2.1 Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) 2.1.1 Nachrichtendienste
ste immer intensiver bei der illegalen Beschaffung westlicher Waffensysteme oder von Gütern mit militärischer Bedeutung ein. Insgesamt gesehen hat sich 1993 der Trend der Vorjahre, in denen bereits eine Verlagerung der Spionagetätigkeiten in den vor allem wirtschaftliche Bereich der wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Ausforschung und wissenschaftliche festgestellt wurde, fortgesetzt. Je härter der Konkurrenzkampf zwiAusforschung schen den Wirtschaftsblöcken Asien, Europa und Nordamerika geführt wird, umso mehr schwinden die Hemmungen, nachrichtendienstlich erlangtes Material an Wirtschaftsunternehmen weiterzuleiten oder wirtschaftlich nutzbare Informationen gezielt durch Geheimdienste beschaffen zu lassen. 1993 wurden in Baden-Württemberg 11 Personen wegen Landesverrats oder geheimdienstlicher Agententätigkeit rechtskräftig verurteilt. 2. Einzelerkenntnisse 2.1 Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) 2.1.1 Nachrichtendienste der Russischen Föderation Die russischen Nachrichtendienste, die 1993 für die Mehrzahl aller festgestellten Spionageaktivitäten in Baden-Württemberg verrussische Nachrichtenantwortlich waren, haben trotz deutlicher Reduzierung der Anzahl dienste verfügen über ihrer Mitarbeiter weltweit noch immer den höchsten Personalbedie meisten Mitarbeiter stand. Die Ausforschungsbemühungen konzentrierten sich auch im Berichtszeitraum auf die Informationsbeschaffung in den Bereichen Wirtschaft und Wirtschaftspolitik. Oberste Priorität hatten dabei internationale Wirtschaftsund Finanzorganisationen, das Management im wirtschaftlichen Bereich, High-Tech-Unternehmen, Technologiezentren, "Denkfabriken", Medienmärkte und Joint-Ventures. Maßgeblich hierfür waren die Verfolgung eigener wirtschaftlicher Interessen, andauernde ökonomische Schwierigkeiten, das nach wie vor bestehende technologische Gefälle zwischen Ost und West und der Umstand, daß weder die notwendigen finanziellen Mittel noch ausreichend Zeit für aufwendige Forschungsund Entwicklungsarbeiten zur Verfügung stehen. Das Gesetz der Russischen Föderation 109
  • Vereinzelt nahmen auch Rechtsextremisten sowie Angehörige der "Reichsbürger"-Bewegung an ihm teil. Außerdem wurde ein mit 10.000 Euro dotierter "Demokratiepreis
Vereinzelt nahmen auch Rechtsextremisten sowie Angehörige der "Reichsbürger"-Bewegung an ihm teil. Außerdem wurde ein mit 10.000 Euro dotierter "Demokratiepreis" an den Gründer von "Querdenken711" überreicht. Anders als noch im Jahr zuvor befasste sich die Versammlung vor allem mit dem RusslandUkraine-Krieg, den gestiegenen Energiekosten sowie den wirtschaftlichen Herausforderungen, mit denen sich aktuell vor allem kleinere bis mittlere Unternehmen konfrontiert sehen. Dabei griffen szenebekannte Redner vor allem das politische System und dessen Repräsentanten an. Im Jahr 2023 kam es vereinzelt zu Demonstrationen vor der Ramstein Air Base, an denen Personen des Phänomenbereiches "Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" sowie aus der "Reichsbürger"-Szene teilnahmen. Die Demonstrierenden forderten einen Stopp der Waffenlieferungen an die Ukraine sowie die Schließung der Air Base. Generell wird ein Teil des Demonstrationsgeschehens im Bereich der "Delegitimierer" sowohl in Rheinland-Pfalz als auch bundesweit von einer Mischszene bestimmt, die sich größtenteils in Abhängigkeit von aktuellen Themen formiert. 162 C. Verfassungsfeindliche und sicherheitsgefährdende Bestrebungen | Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung
  • unerläßlich ist und geeignete polizeiliche Hilfe für das bedrohte Rechtsgut nicht rechtzeitig erlangt werden kann. Satz
(3) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse stehen dem Landesamt für Verfassungsschutz nicht zu; es darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen es selbst nicht befugt ist. (4) Von mehreren geeigneten Maßnahmen hat das Landesamt für Verfassungsschutz diejenige zu wählen, die den Betroffenen voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt. Eine Maßnahme darf keinen Nachteil herbeiführen, der erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht. SS 6 Erhebung personenbezogener Daten mit nachrichtendienstlichen Mitteln (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz kann Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung, wie den Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen, Observationen, Bildund Tonaufzeichnungen, Tarnpapiere und Tarnkennzeichen anwenden (nachrichtendienstliche Mittel). Diese sind in einer Dienstvorschrift zu benennen, die auch die Zuständigkeit für die Anordnung solcher Informationsbeschaffungen regelt. Die Dienstvorschrift bedarf der Zustimmung des Innenministeriums, das den Ständigen Ausschuß des Landtags unterrichtet. (2) Das Landesamt für Verfassungsschutz kann personenbezogene Daten und sonstige Informationen mit nachrichtendienstlichen Mitteln erheben, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, daß 1. auf diese Weise Erkenntnisse über Bestrebungen oder Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 2 oder die zur Erforschung solcher Erkenntnisse erforderlichen Quellen gewonnen werden können oder 2. dies zur Abschirmung der Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände und Quellen des Landesamtes für Verfassungsschutz gegen sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten erforderlich ist. (3) Das in einer Wohnung nicht öffentlich gesprochene Wort darf mit technischen Mitteln nur dann heimlich mitgehört oder aufgezeichnet werden, wenn es im Einzelfall zur Abwehr einer gegenwärtigen gemeinen Gefahr oder einer gegenwärtigen Lebensgefahr für einzelne Personen unerläßlich ist und geeignete polizeiliche Hilfe für das bedrohte Rechtsgut nicht rechtzeitig erlangt werden kann. Satz 1 126
  • personenbezogene Daten an Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie an die Gerichte des Landes übermitteln, wenn dies
  • Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantik-Vertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen
Satz 1 übermittelten Unterlagen findet SS 7 Abs. 3 und 4 des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz entsprechende Anwendung. SS 10 Übermittlung personenbezogener Daten durch das Landesamt für Verfassungsschutz (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz kann personenbezogene Daten an Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie an die Gerichte des Landes übermitteln, wenn dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist oder der Empfänger die Daten zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder sonst für Zwecke der öffentlichen Sicherheit benötigt. Der Empfänger darf die übermittelten Daten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt wurden. (2) Das Landesamt für Verfassungsschutz übermittelt der Staatsanwaltschaft und, vorbehaltlich der staatsanwaltschaftlichen Sachleitungsbefugnis, den Polizeidienststellen des Landes von sich aus die ihm bekanntgewordenen personenbezogenen Daten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, daß die Übermittlung zur Verhinderung oder Verfolgung von Staatsschutzdelikten erforderlich ist. Delikte nach Satz 1 sind die in SSSS 74 a und 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes genannten Straftaten sowie sonstige Straftaten, bei denen auf Grund ihrer Zielsetzung, des Motivs des Täters oder dessen Verbindung zu einer Organisation tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß sie gegen die in Artikel 73 Nr. 10 Buchst, b oder c des Grundgesetzes genannten Schutzgüter gerichtet sind. (3) Das Landesamt für Verfassungsschutz kann personenbezogene Daten an Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte im Rahmen von Artikel 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantik-Vertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte vom 3. August 1959 (BGBl. 1961 II S. 1183) übermitteln. Die Übermittlung ist aktenkundig zu machen. Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, daß die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie ihm übermittelt wurden und das Landesamt für Verfassungsschutz sich vorbehält, um Auskunft über die vorgenommene Verwendung der Daten zu bitten. 131
  • Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines
pflichten oder von Berufsoder besonderen Amtsgeheimnissen, die nicht auf gesetzlichen Vorschriften beruhen, bleibt unberührt. (2) Informationen über Minderjährige vor Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen nach den Vorschriften dieses Gesetzes nicht an ausländische oder überoder zwischenstaatliche Stellen übermittelt werden. SS 12 Unterrichtung der Öffentlichkeit Das Innenministerium und das Landesamt für Verfassungsschutz unterrichten die Öffentlichkeit periodisch oder aus gegebenem Anlaß im Einzelfall über Bestrebungen und Tätigkeiten nach SS 3 Abs. 2. Dabei dürfen auch personenbezogene Daten bekanntgegeben werden, wenn die Bekanntgabe für das Verständnis des Zusammenhangs oder der Darstellung von Organisationen oder unorganisierten Gruppierungen erforderlich ist und die Informationsinteressen der Allgemeinheit das schutzwürdige Interesse des Betroffenen überwiegen. SS 13 Auskunft an den Betroffenen (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz erteilt dem Betroffenen über zu seiner Person gespeicherte Daten auf Antrag unentgeltlich Auskunft, soweit er hierzu auf einen konkreten Sachverhalt hinweist und ein besonderes Interesse an einer Auskunft darlegt. Es ist nicht verpflichtet, über die Herkunft der Daten, die Empfänger von Übermittlungen und den Zweck der Speicherung Auskunft zu erteilen. (2) Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit 1. eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung durch die Auskunftserteilung zu besorgen ist, 2. durch die Auskunftserteilung Quellen gefährdet sein können oder durch die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise des Landesamtes für Verfassungsschutz zu befürchten ist, 3. die Auskunft die öffentliche Sicherheit gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder 4. die Daten oder die Tatsache der Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheimgehalten werden müssen. 133
  • Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist der Betroffene auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, daß
Die Entscheidung trifft der Behördenleiter oder ein von ihm besonders beauftragter Mitarbeiter. (3) Die Ablehnung der Auskunftserteilung bedarf keiner Begründung, soweit dadurch der Zweck der Auskunftsverweigerung gefährdet würde. Die Gründe der Auskunftsverweigerung sind aktenkundig zu machen. Wird die Auskunftserteilung abgelehnt, ist der Betroffene auf die Rechtsgrundlage für das Fehlen der Begründung und darauf hinzuweisen, daß er sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden kann. SS 14 Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten (1) Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die in Akten oder Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind; in Akten ist dies zu vermerken. Wird die Richtigkeit der Daten von dem Betroffenen bestritten, so ist dies in der Akte zu vermerken oder auf sonstige Weise festzuhalten. (2) Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig war oder ihre Kenntnis für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist. Die Löschung unterbleibt, wenn Grund zu der Annahme besteht, daß durch sie schutzwürdige Belange des Betroffenen beeinträchtigt würden. In diesem Fall sind die Daten zu sperren. Sie dürfen nur noch mit Einwilligung des Betroffenen übermittelt werden. (3) Das Landesamt für Verfassungsschutz prüft bei der Einzelfallbearbeitung und nach festgesetzten Fristen, spätestens nach fünf Jahren, ob in Dateien gespeicherte personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu löschen sind. Gespeicherte personenbezogene Daten über Bestrebungen nach SS 3 Abs. 2 Nr. 1 oder 3 sind spätestens 10 Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten gespeicherten relevanten Information zu löschen, es sei denn, der Behördenleiter oder sein Vertreter stellt im Einzelfall fest, daß die weitere Speicherung zur Aufgabenerfüllung oder aus dem in Absatz 2 Satz 2 genannten Grunde erforderlich ist. (4) Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die in Akten gespeicherten personenbezogenen Daten zu sperren, wenn es im Einzelfall feststellt, daß die Speicherung unzulässig war. Dasselbe gilt, 134
  • Verhaftungen sowie auch erste - allerdings z. T. noch nicht rechtskräftige - Verurteilungen von Syrienrückkehrern mit Kampferfahrung gegeben. In Schleswig-Holstein sind
Drucksache 19/9 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode nach bisherigen Erkenntnissen durch eine solche Organisation direkt gesteuert worden zu sein. 4.2.3 Gefahr durch Rückkehrer aus den Jihadgebieten Syrien und Irak Die Anschläge im Berichtszeitraum mit mutmaßlichem IS-Bezug in Deutschland und Europa haben gezeigt, dass die Terrororganisation in der Lage ist, auch hier Attentate mit z. T. hohen Opferzahlen durchzuführen. Mit Blick auf die Anzahl von Personen des hiesigen islamistischen Spektrums, die mit einer jihadistischen Motivation nach Syrien oder in den Irak ausgereist sind, muss einkalkuliert werden, dass diese Personen auch für militärische Aktionen oder für vergleichbare Terroroperationen ausgebildet wurden oder noch werden. Von diesen ausgebildeten und radikalisierten Personen sowie von denen, die sich während ihrer Ausreise an Kampfhandlungen beteiligt haben und nach Deutschland zurückkehren, geht daher eine besondere Gefährdung aus. Bundesweit hat es im Berichtsjahr mehrfach Verhaftungen sowie auch erste - allerdings z. T. noch nicht rechtskräftige - Verurteilungen von Syrienrückkehrern mit Kampferfahrung gegeben. In Schleswig-Holstein sind unter den zurückgekehrten Jihadisten keine Personen, bei denen konkrete Hinweise auf Kampferfahrung vorliegen. Trotzdem werden diese Rückkehrer hier in besonderer Weise bearbeitet. So stimmen sich die Verfassungsschutzbehörde und das Landeskriminalamt, ggf. unter Einbeziehung der Bundessicherheitsbehörden, über die jeweils von den Rückkehrern ausgehende Gefährdung und die insoweit zu treffenden Maßnahmen ab. Dabei ist es allerdings nicht zwingend notwendig, dass es sich um Deutsche oder aus Deutschland stammende Jihadisten handelt. Auch Personen aus den europäischen Nachbarstaaten könnten vom IS für gezielte Anschläge in Deutschland eingesetzt werden. 4.2.4 Minderjährige als Teil der jihadistischen Szene Bei den geschilderten Anschlägen in Deutschland sowie bei der Betrachtung der Reisebewegungen in Richtung Syrien und Irak (siehe VII 4.3) wurde im Berichtszeitraum eine weitere Entwicklung deutlich: Minderjährige nehmen mittlerweile eine ernstzunehmende Rolle in der bundesweiten jihadistischen Szene ein. So ereigneten 138
  • Württemberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 3.1.5 Themenschwerpunkt "Operation Olivenzweig" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 4. TÜRKISCHER LINKSEXTREMISMUS .................................................... 116 4.1 "Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front" (DHKP-C) . . . . . . . . . . . . . . . 117 4.1.1 Geschichte
INHALTSVERZEICHNIS 2.5 Medienwesen und Finanzierung der PKK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106 2.6 Strafverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 3. "ÜLKÜCÜ-BEWEGUNG" ("ÜLKÜCÜ HAREKETI") ................................. 108 3.1 "Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e. V." (ADÜTDF) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 3.1.1 Historie und Charakterisierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 3.1.2 Ideologie und Ziele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111 3.1.3 Struktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 3.1.4 Aktivitäten in Baden-Württemberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 3.1.5 Themenschwerpunkt "Operation Olivenzweig" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 4. TÜRKISCHER LINKSEXTREMISMUS .................................................... 116 4.1 "Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front" (DHKP-C) . . . . . . . . . . . . . . . 117 4.1.1 Geschichte und Charakterisierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 4.1.2 Ideologie und Ziele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 4.1.3 Struktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119 4.1.4 Aktivitäten in Baden-Württemberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119 4.1.5 Medienwesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 4.2 "Kommunistische Partei der Türkei/Marxisten-Leninisten" (TKP/ML) . . . . . 121 4.2.1 Geschichte und Charakterisierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 4.2.2 Aktivitäten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 4.3 "Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei" (MLKP) . . . . . . . . . . . 124 4.3.1 Geschichte und Charakterisierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 4.3.2 Aktivitäten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126
  • Türken (ohne Kurden) 112 Allgemeines 112 Linksextremisten 113 Türkische islamistische Vereinigungen 116 Extrem-nationalistische Organisationen 118 4. Araber 119 Palästinenser
3. Türken (ohne Kurden) 112 Allgemeines 112 Linksextremisten 113 Türkische islamistische Vereinigungen 116 Extrem-nationalistische Organisationen 118 4. Araber 119 Palästinenser 119 Arabische Islamisten 121 5. Staatsangehörige aus dem ehemaligen Jugoslawien 122 6. Iraner 125 7. Sikhs . 126 8. Tamilen 127 E. SPIONAGEABWEHR 130 1. Allgemeiner Überblick 130 2. Einzelerkenntnisse 132 Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) 132 Nachrichtendienste der Russischen Föderation 132 Kasachstan ! 134 Nachrichtendienste anderer ehemaliger Ostblockstaaten 134 Polen 134 Rumänien 135 Staaten des Nahen und Mittleren Ostens 136 Iran 136 Irak 137 Libyen 137 Syrien 137 Volksrepublik China 137 ANHANG 140 Gruppenund Organisationsregister 140 Gesetz über den Verfassungsschutz in Baden-Württemberg (Landesverfassungsschutzgesetz - LVSG) 146
  • ausschließlich eine salafistische Interpretation der "Scharia", der islamischen Rechtsordnung, gelten soll. Demokratische Prinzipien und von Menschen erlassene Gesetze werden kategorisch
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/9 von Gott herrühren müssen. Ziel ist damit letztlich die Schaffung eines Gottesstaates, in dem ausschließlich eine salafistische Interpretation der "Scharia", der islamischen Rechtsordnung, gelten soll. Demokratische Prinzipien und von Menschen erlassene Gesetze werden kategorisch abgelehnt. Damit richtet sich auch die salafistische Ideologie gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Danach, wie die Anhänger salafistischer Bestrebungen ihre Ziele erreichen wollen, unterscheiden die Verfassungsschutzbehörden im Wesentlichen zwei Ausprägungen, deren Grenzen jedoch fließend sind. 2.3.2 Unterscheidung in politischen und jihadistischen Salafismus Eine große Zahl der Anhänger des Salafismus ist dem "politischen Salafismus" zuzuordnen. Diese versuchen grundsätzlich, ihre Ziele ohne Gewalt zu erreichen. Allerdings vertreten auch sie vielfach die Auffassung, die Einführung und Anwendung von "Körperstrafen" sei legitim und aufgrund ihrer "abschreckenden Wirkung" wünschenswert. Damit zeigen auch politische Salafisten ein zumindest zweideutiges Verhältnis zur Gewaltanwendung. Nach Auffassung jihadistischer Salafisten ist Gewalt hingegen nicht nur ein geeignetes, sondern ein vorrangiges Mittel zur Erreichung ihrer Ziele. Sie wähnen den Islam einem dauerhaften Angriff von "Ungläubigen" ausgesetzt. Deshalb sei der bewaffnete Kampf zur "Verteidigung des Glaubens" gerechtfertigt. Allerdings sind nicht nur "Ungläubige" Ziel dieses "Verteidigungskampfes". Jihadisten wenden sich auch gegen die als "unislamisch" empfundenen Regierungen in muslimisch geprägten Ländern. Außerdem richten sie sich - wie beispielsweise der IS - gegen islamische Gruppierungen und Konfessionen (z. B. Schiiten), die nicht den Glaubensvorstellungen der Salafisten folgen. Sowohl politische wie auch jihadistische Salafisten verfolgen im Ergebnis dieselben Ziele und stützen sich auf die gleiche Ideologie. In jüngster Zeit mehren sich die Anzeichen dafür, dass die Grenzen zwischen denjenigen Salafisten, die Gewalt deutlich ablehnen, und denen, die Gewaltanwendung für ein legitimes Mittel der Auseinandersetzung halten, weiter verschwimmen. So wird in salafistischen Kreisen in Schleswig-Holstein aufgrund eines diffusen Bedrohungsgefühls die Frage diskutiert, ob man im Falll eines "Angriffs" zur "Gegenwehr" bereit sein müsse. Setzt sich diese 123
  • Diese Kontrolle wird - neben entsprechenden innerbehördlichen Maßnahmen und der Rechtsund Fachaufsicht durch das Innenministerium - in erster Linie vom Parlament, aber
Diese organisatorische Trennung von Polizei und Verfassungsschutz soll sicherstellen, daß sich der Verfassungsschutz auch nicht ersatzweise polizeilicher Möglichkeiten bedient, um eigene Aufgaben wahrzunehmen. Erscheint aufgrund der dem Verfassungsschutz vorliegenden Informationen ein polizeiliches Eingreifen erforderlich, so wird die zuständige Polizeidienststelle von den Beobachtungen unterrichtet. Diese entscheidet dann selbständig, ob und welche Maßnahmen zu treffen sind. Diese bewährte Aufteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten muß auch künftig so beibehalten werden. 5. Kontrolle Um sicherzustellen, daß die Verfassungsschutzbehörden den ihnen vorgegebenen gesetzlichen Rahmen beachten, wurde eine vielschichtige Kontrolle eingerichtet. Diese Kontrolle wird - neben entsprechenden innerbehördlichen Maßnahmen und der Rechtsund Fachaufsicht durch das Innenministerium - in erster Linie vom Parlament, aber auch von den Gerichten, der Landesbeauftragten für den Datenschutz und der Öffentlichkeit ausgeübt. Die parlamentarische Kontrolle obliegt nach SS 16 Landesverfassungsschutzgesetz dem Ständigen Ausschuß des Landtags von Baden-Württemberg, dem Mitglieder aller Fraktionen angehören. Ihm ist halbjährlich sowie auf Verlangen des Ausschusses und aus besonderem Anlaß zu berichten.Für die Wahrnehmung der spezifischen parlamentarischen Kontrolle über die Durchführung des "Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses" (G 10) ist ein Gremium bestellt, das aus fünf Abgeordneten des Landtags besteht. Über die Zulässigkeit und Notwendigkeit von Beschränkungsmaßnahmen entscheidet eine unabhängige Kommission, die aus drei ebenfalls vom Landtag bestellten Persönlichkeiten besteht. 6. Verfassungsschutz durch Aufklärung Der Schutz unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung kann dauerhaft nur durch eine geistig-politische Auseinandersetzung mit dem Extremismus gesichert werden. Dem Verfassungsschutz kommt dabei wesentliche Bedeutung zu. Seine Tätigkeit gewährleistet, daß Regierung und Parlament, aber auch 12
  • Wanderausstellung mit dem Titel "Biedermänner und Brandstifter - Gewalt von rechts in Baden-Württemberg". Die Ausstellung, die von Mitarbeitern des Landesamts
  • Verfassungsschutz betreut wird, will Ursachen und Zusammenhänge des Wanderausstellung Rechtsextremismus aufzeigen und zugleich zum Nachdenken anregen. Mit der gewählten
  • Wunsch Führungen. Die einzelnen Ausstellungsorte und -termine werden rechtzeitig in der örtlichen Presse bekanntgegeben. Unter dem Motto "FAIRSTÄNDNIS - Menschenwürde achten
die Bürger über Aktivitäten und Absichten verfassungsteindhcher Parteien und Organisationen informiert werden. In Baden-Württemberg werden die Aufgaben des Verfassungsschutzes durch Aufklärung vom Landesamt für Verfassungsschutz mit Unterstützung des Referats "Verfassungsschutz" im Innenministerium wahrgenommen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit können kostenlos Informationsbroschüren zur Verfügung gestellt (bitte beiliegende Postkarte ausfüllen) und nach Einzelabsprache auch Referenten zu Vorträgen und Diskussionen über Themen des politischen Extremismus und des Verfassungsschutzes angefordert werden. Seit 1994 zeigt das Innenministerium gemeinsam mit dem Landesamt für Verfassungsschutz an wechselnden Standorten in BadenWürttemberg eine Wanderausstellung mit dem Titel "Biedermänner und Brandstifter - Gewalt von rechts in Baden-Württemberg". Die Ausstellung, die von Mitarbeitern des Landesamts für Verfassungsschutz betreut wird, will Ursachen und Zusammenhänge des Wanderausstellung Rechtsextremismus aufzeigen und zugleich zum Nachdenken anregen. Mit der gewählten Art der Umsetzung dieses Themas soll vor allem das Interesse junger Menschen geweckt werden. Für Gruppen organisiert das Landesamt für Verfassungsschutz auf Wunsch Führungen. Die einzelnen Ausstellungsorte und -termine werden rechtzeitig in der örtlichen Presse bekanntgegeben. Unter dem Motto "FAIRSTÄNDNIS - Menschenwürde achten - "FAIRSTÄNDNISGegen Fremdenhaß" beteiligten sich das Innenministerium und das KAMPAGNE" Landesamt für Verfassungsschutz auch 1994 intensiv an der gemeinsamen Kampagne der Innenminister von Bund und Ländern gegen Gewalt und Fremdenfeindlichkeit. Im Rahmen der Aufklärungskampagne wurden in Baden-Württemberg im Jahr 1994 u.a. das Jugendmagazin "basta - Nein zur Gewalt" und das Computerspiel "Dunkle Schatten" kostenlos verteilt. Kontaktanschriften für Informationen zum Thema Verfassungsschutz: Landesamt für Verfassungsschutz Innenministerium Baden-Württemberg Baden-Württemberg - Öffentlichkeitsarbeit - Referat "Verfassungsschutz" Postfach 50 07 00 Postfach 10 24 43 70337 Stuttgart 70020 Stuttgart Tel.: 0711/95 44 00 Tel.: 0711/231-3542 oder -3544 13
  • ängerzahlen der extremistischen Ausländerorganisationen in Schleswig-Holstein Staatsangehörigkeit bzw. Linksextremisten Extreme NatiGesamt Volkszugehörigkeit onalisten Kurden
Drucksache 19/9 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode 5 Entwicklung der Mitglieder-/Anhängerzahlen der extremistischen Ausländerorganisationen in Schleswig-Holstein Staatsangehörigkeit bzw. Linksextremisten Extreme NatiGesamt Volkszugehörigkeit onalisten Kurden 2016 700 700 2015 700 700 2014 700 700 Türken 2016 Einzelmitglieder 400 400 2015 Einzelmitglieder 400 400 2014 Einzelmitglieder 400 400 Summe 2016 700 400 1100 2015 700 400 1100 2014 700 400 1100 116
  • Kiel konnten ebenfalls Personen festgestellt werden, die dem rechtsextremistischen türkischen Spektrum zuzurechnen sind. Gegenseitige Provokationen von Türken und Kurden führten
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode Drucksache 19/9 kation und Darstellung ihrer Gesinnung genutzt, persönliche Kontakte bis in die Führungsebene werden aber bevorzugt. Im Zusammenhang mit den politischen Ereignissen in der Türkei kam es bundesweit zu Demonstrationen aus dem kurdischen Spektrum und Gegendemonstrationen, so auch in Schleswig-Holstein (siehe IV 2.4). Während die Mitglieder der ADÜTDFVereine zur Zurückhaltung aufgerufen wurden, fanden sich die unorganisierten Anhänger der Ülkücü-Bewegung zusammen. Nach mehr als 20 Jahren ohne wahrnehmbare Aktionen wie Kundgebungen oder Demonstrationen, wurde im Berichtsjahr deutlich, dass die Ülkücüs sehr wohl in der Lage sind, ihre politische Meinung auch nach außen zu tragen. So zeigte sich bereits im Januar in Neumünster, dass sich die politischen Auseinandersetzungen zwischen Türken und Kurden in der Türkei nun auch in Schleswig-Holstein weiter fortführen. Bei Demonstrationen in Pinneberg, Lübeck und Kiel konnten ebenfalls Personen festgestellt werden, die dem rechtsextremistischen türkischen Spektrum zuzurechnen sind. Gegenseitige Provokationen von Türken und Kurden führten immer wieder zu Ausschreitungen, die nicht nur verbal sondern auch zum Teil gewalttätig verliefen. Ob es künftig zu weiteren Körperverletzungen und Sachbeschädigungen kommt, wird von der politischen Situation in der Türkei abhängen. Auch in diesem Berichtsjahr konnten bundesweit wieder Erkenntnisse zur politischen Teilhabe von Anhängern der Ülkücü-Bewegung in demokratischen Parteien und Gremien, wie z. B. in Kommunalparlamenten und Ausländerbeiräten, festgestellt werden. 115
  • Bevölkerungsteile, denen es um die Schaffung von Demokratie und Rechtstaatlichkeit geht, nicht um ein islamisti
Aktuelle Entwicklungen - Transnationaler islamistischer Terrorismus 17 1.2 Entwicklung im Überblick 1 2012 mussten Kern-"al-Qaida" und die Regionalableger des TerrorGefährdung durch "al-Qaida" und ihrer netzwerks durch gezielte Tötungen hochrangiger Anführer deutliRegionalorganisation che Verluste hinnehmen. Diese konnten von den Organisationen bislang weitgehend kompensiert werden. So geht von Kern-"alQaida" und ihren regionalen Ablegern nach wie vor eine Bedrohung westlicher Staaten sowie ihrer Bürger und Interessen im Ausland aus. Den Regionalorganisationen "al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel" (AQAH) im Jemen, "al-Qaida im islamischen Maghreb" (AQM) in Mali, "Boko Haram" in Nigeria und der "al-Shabab"-Miliz in Somalia gelang es, die Schwäche dortiger staatlicher Sicherheitsorgane zu nutzen und durch Terror eigene Strukturen zu etablieren. In Syrien sind "al-Qaida"-nahe Jihadisten die gewalttätigsten Akteure unter den bewaffneten Widerstandsgruppen. Deutschland zählt unverändert zu den westlichen Staaten, die sich Deutschland weiterhin im Zielspektrum im Fokus des islamistischen Terrorismus befinden. Die Gefahr eines Anschlags in Deutschland durch von der Ideologie der "al-Qaida" inspirierte radikalisierte Einzelpersonen oder Gruppen besteht weiter fort. 2012 nahmen Ausreisen von Jihadisten nach Ägypten und NordAusreisen von Jihadisten nach Nordafrika afrika deutlich zu. Der Machtzuwachs von Islamisten in Ägypten sowie Veränderungen der dortigen Sicherheitsarchitektur machen das Land derzeit zur Drehscheibe für eine Weiterreise in jihadistische Kampfgebiete in Nordafrika. 1.3 Kern-"al-Qaida" Das Terrornetzwerk "al-Qaida" ist von den 2011 einsetzenden "al-Qaida" vom "Arabischen Frühling" politischen Umwälzungen des "Arabischen Frühlings" überrascht überrascht worden. "Al-Qaida" hatte stets behauptet, dass die aus ihrer Sicht "unislamisch" regierenden Herrscher im Vorderen Orient allein durch den bewaffneten Kampf zu stürzen seien. Dagegen verlief der Umsturz in Tunesien und Ägypten weitgehend friedlich. Träger des "Arabischen Frühlings" waren überwiegend säkulare, demokratisch gesinnte Bevölkerungsteile, denen es um die Schaffung von Demokratie und Rechtstaatlichkeit geht, nicht um ein islamisti-
  • Strukturen in mehreren Vereinen in SchleswigHolstein, die dem türkischen rechtsextremen Spektrum zugeordnet werden, beobachtet. Hierarchie und gute Vernetzung untereinander gewährleisten
Drucksache 19/9 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 19. Wahlperiode ADÜTDF) gegründet. Es handelt sich hierbei um eine Auslandsvertretung der türkischen extremnationalistischen "Partei der Nationalistischen Bewegung" (Milliyetci Hareket Partisi - MHP). Ebenfalls in Frankfurt am Main befindet sich seit 1993 der Hauptsitz des "Verband der türkischen Kulturvereine in Europa" (Avrupa Türk Kültür Dernekleri Birligi - ATB), der als Auslandvertretung der türkischen nationalistischen "Partei der Großen Einheit" (Büyük Birlik Partisi - BBP) angesehen wird. Die BBP entstand durch eine Abspaltung von der MHP. Die Vereine in Deutschland und deren Dachverbände kennzeichnet ein streng hierarchischer Aufbau. So ist die Umsetzung von Anweisungen aus der Türkei bis in die Vereine gewährleistet. Innerhalb der Vereine wird das nationalistische Gedankengut von den Mitgliedern in den Alltag mit einbezogen und so werden deren Kinder schon frühzeitig im Sinne der Bewegung ideologisch geprägt. Es gibt aber auch viele unorganisierte ÜlkücüAnhänger, die sich erst als junger Mensch dem türkischen Nationalismus zuwenden. Insbesondere im Internet in den sozialen Netzwerken wie z. B. facebook finden sich Jugendliche, die sich der einschlägigen Symbolik bedienen. Die Vereine finanzieren sich durch Geldspenden und Mitgliederbeiträge. Die vierteljährlich erscheinende Zeitschrift "Bülten" dient als Sprachrohr. 4.2 Entwicklungen im Berichtsjahr Im Berichtsjahr wurden organisierte Strukturen in mehreren Vereinen in SchleswigHolstein, die dem türkischen rechtsextremen Spektrum zugeordnet werden, beobachtet. Hierarchie und gute Vernetzung untereinander gewährleisten eine gute Zusammenarbeit aller organisierten Ülkücüs im norddeutschen Raum. Nach außen sind die organisierten Ülkücü-Anhänger in Kiel, Neumünster, Lübeck, Rendsburg und Flensburg kaum wahrnehmbar. Sie zeigen lediglich durch Veranstaltungen wie eine "Kirmes" oder eine Musikveranstaltung wie am 10. Dezember in der Stadthalle Neumünster Präsenz. Das Internet wird von den Vereinsmitgliedern auch zur Kommuni114

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